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So liegt der Detailverkauf meist in den Händen der Frau, die sich
während der Zeit, in welcher sie in der Wirtschaft zu thun hat,
von ihren älteren Kindern vertreten lässt. Die Mitarbeit auch der
Kinder ist im Bierverlag überall Sitte, auch bei denjenigen Bierveriegern,
 welche wohlhabend zu nennen sind. Oft müssen die Kinder
des Abends „fragen gehen“, d. h. zu den Grünkram- und kleinen
Kolonialwarenhändlern gehen, um zu fragen, was am nächsten Tage
zebraucht wird, da diese kleinen Geschäfte, die pro Tag ca. 20 bis
60 Flaschen Bier verkaufen, erst am Abend feststellen können, was
sie am nächsten Tage gebrauchen werden. Auch zur Führung der
Bücher pflegt der Bierverleger seine Kinder oft zu verwenden, da
seine schwere Hand des Schreibens ungewohnt ist und er im allgemeinen
 ein Misstrauen dagegen hat, einen Fremden in seine Bücher
sehen zu lassen. Bei den kleineren Geschätten tritt die Mitarbeit der
Familienangehörigen, namentlich der Frau, natürlich noch stärker
hervor. Nicht nur der Detailverkauf von Flaschenbier über die Strasse
gehört zu ihren Obliegenheiten, sondern in manchen Fällen wird es
auch vorkommen, dass sie beim Bierabzug mithilft. Namentlich dann
wird dies nötig sein, wenn in dem betr. Betriebe überhaupt kein
Arbeiter beschäftigt ist, was in 12 von 46 untersuchten Fällen
vorkam.

B. Angestellte im Bierverlag, Arbeits- und Lohnverhältnisse.

Kaufmännische Hilfskräfte. Die kaufmännisch geleiteten
Geschäfte werden wohl durchgängig kaufmännisches Personal beschäftigen,
 unter den übrigen Bierverlegern kommt dies nur vereinzelt vor.
Von unseren 46 Bierverlegern beschäftigte einer einen Geschäftsführer
und einen Buchhalter ständig, ein zweiter einen Buchhalter und einen
Reisenden, zwei dauernd je einen Buchhalter, die übrigen besorgten
die Buchhaltung selbst. Im allgemeinen lässt die Art der Buchhaltung
seitens der Bierverleger viel zu wünschen übrig, sie erstreckt sich
meist nur auf die Eintragung des ausgefahrenen Bieres und auf
Kontoführung für die Kunden, dagegen werden die Lieferungen der
Brauereien etc. meist vom Bierverleger nicht besonders gebucht, ebensowenig
 wie vielfach Einnahmen und Ausgaben generell eingetragen