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die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich
 wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger
 besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde,
ausserdem glaubt er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung
der Mittagpausen vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen
Seite praktische Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veran-‘asst,
 an diesem System festzuhalien, so haben doch auch andererseits
 die Arbeiter Vorteile davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges
 Essen. Es wäre nicht wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht
würde und deshalb bekommt der Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber
 und dessen Familie. Allerdings ziehen die Arbeiter trotzdem
den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem Grunde, weil er sie in
den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts wohnen zu können und
nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen den einzelnen
Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu kommen.
Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für die
Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten
verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern,
und namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben,
Sitte, dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss,
 der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch
später erfolgt, zur Verfügung halten muss, um event. eintreffende Be
stellungen aus der Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der
Abneigung, die so bei den Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn
 herrscht, ist es dem Bierverleger in den meisten Fällen doch
gelungen, dieses durchzusetzen. Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter
beschäftigen, hatten nach ihren Aussagen 21 ihre Leute in Kost und
Logis, in 11 Fällen wurde nur Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern
 bestanden beide Formen der Entlohnung nebeneinander.
Arbeitszeit. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern
haben 6 in Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt
 wäre; in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der
Arbeitszeit ebenso wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von
den 6 Bierverlegern, welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit
 eingeführt haben, geben 4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr
morgens an, einer auf 7 Uhr, ein anderer „im Sommer um 5 Uhr,
im Winter um 6 Uhr“. Die Arbeit endet nach denselben Angaben