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als Gewinnanteil ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher
ist erst neueren Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt
worden sein. Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas
anderer Form; sie wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und
dem Wert des ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der
zurückgebrachten leeren Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher
anzuhalten, auch seinerseits dafür zu sorgen, dass die Flaschen
möglichst vollzählig zurückgegeben werden. Unter den Bierverlegern
ist dieses System der Gewinnbeteiligung der Kutscher zumeist von
solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es namentlich in der
ersten Zeit des Besiehens ihres Betriebes darauf ankam, neue Kunden
zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen, einen gewissen
Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser Kundenkreis
gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf, die Gewinnbeteiligung
 erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen dieser
Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In
manchen Fällen erhalten die Küutscher keinen bestimmten Anteil
am Umsatz, wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen
Kunden. Zu dem gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht
unbeträchtliche Summe von Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen
 dieser Kutscher oft auf 1500—1700 Mark erhöht, während
der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark ist. Zusammen mit den Brauereikutschern,
 welche zuverlässigen Nachrichten zufolge jährlich mindestens
2100—2400 Mark verdienen, bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags-
 und Gastwirtsgewerbe, zu dem die Mehrzahl von ihnen im
höheren Alter überzugehen pflegt.
In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird
eine wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der
namhaft gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In
denjenigen, vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel
 neben dem Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie
bedeutende Rolle spielt, ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere,
ebenso werden bei der Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft
alle Familienangehörigen in weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen,
 da sich ihnen ja auch hier weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung
 bietet. Was die Arbeiter anbetrifft, so stehen diese im
Falle der Betriebsvereinigung mit der Gastwirtschaft stets in Kost,
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