— 68 —

schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft Mittagsgäste hat und es
deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit verbunden ist, für die
Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der Arbeiter ist noch
mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw. abwechselnd jeden
Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um etwaige Bestellungen
aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch an Wochentager
abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem hier
Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte,
namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch
schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.

Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.,
A. Der Einkauf.

Die Lieferanten. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der
Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei
den Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht
 legen (man fordert Böhmisches — Schultheiss- — Union-Bier,
indem man damit Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss-
 oder der Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei
grösserem Umsatz von mehreren „bayrischen“ Brauereien Bier beziehen
müssen, meist kommt er jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr.
Bier mit einer Brauerei aus. Zu dieser Brauerei für „bayrisches“ Bier
tritt hinzu der Generalvertreter für eine der Grätzer Brauereien, ebenso
der einer Münchener oder in wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner
einige Weissbier-Brauereien. Ausser mit diesen Brauereien steht der
Bierverleger. noch im Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der
das Futter für die Pferde liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist
auch die Lieferung der Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästen-{abrik
 und vielleicht dem Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten
der Korkverschluss noch eingeführt ist, schliesslich mit einer der
Firmen, welche sich mit der Lieferung von Bedarfsartikeln für den.
Bierabzug und die Füllung auf Flaschen befassen.
Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten. Barzahlung
 bildet die Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen
Brauereien verlangt, von denen der Bierverleger nur geringe Quanti-