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täten bezieht. Dagegen kommt den übrigen Brauereien gegenüber
entweder die in das Belieben des Bierverlegers gestellte, oder die
monatliche, oder die Bezahlung nach der jeweiligen Entnahme von
einem „Stock“ Bier in Betracht. Unter einem „Stock“ versteht man
die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock giebt es 2-—4 halbe
Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die damit zusammenhängende
 Zahlungsart übrigens nur beim Weissbier; von
einem Stock bayrischen Bieres wirdnicht gesprochen. ‚Im übrigen ist dieser
Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die mittleren
und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst weitgehenden
 Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die Innehaltung
 bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen
sieht es. die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit
 bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe
 Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die
Lage gesetzt ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe,
welche der Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt
sich die Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger
verpflichtet sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist
der springende Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger
einen Revers unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet,
wöchentlich oder monatlich mindestens so und so viele Tonnen von
der betreffenden Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch
gleichzeitig eine Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages
 auf jede fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese
Forderung der Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt,
welche aus der Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die
oftmals schon bei Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen
werden, ebenso bei Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause.
Auf diese Darlehen ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse
zwischen Brauerei und Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle
näher eingegangen. Bei der Lieferung von Flaschen, welche nächst
den Bierlieferungen den grössten Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers
 ausmachen, herrschen die vorher gekennzeichneten Verhältnisse
 nicht, die Lieferung erfolgt hier bei den meisten Firmen gegen
3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.