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B. Der Absatz des Bieres.
Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse
und mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis
 ist verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten
 modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros
der übrigen Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende
 Beamten- und Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten
(in den meisten Fällen im Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung
 ist natürlich nicht die Rede, der Kutscher hat das volle
Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und haftet dafür, falls
er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier ohne Bezahlung
abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der Verkehr
der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um
Privatkundschalt handelt. Anders steht es dagegen mit den Geschäftskunden.
 Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in Betracht
kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen im
alten Sinne des Wortes*), Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen,
ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär.
Bei den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe
Zahl derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug
des Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten,
sei es, dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder
der Selbstabzug bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde.
Dasselbe gilt von den wenigen Cafes und Hötels, welche Weissbier
führen. Trotz der oft geringfügigen Entnahme von Bier halten sich
diese Geschäftskunden in den meisten Fällen nicht zur Barzahlung
verpflicht, sondern verlangen, dass der Bierverleger in gewissen
Zwischenräumen sie besucht, um das Geld selbst abzuholen, wobei er
natürlich eine nicht zu geringe Zeche machen soll. Die Kolonialund
 Grünkramhandlungen pflegen sofort zu bezahlen. Die letzteren
waren früher Abnehmer oft grosser Quantitäten Braunbieres,
welches die ärmeren Volksklassen ‚aus den Grünkramkellern holien,
heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher
angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen

*) D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier
führen.