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2. Spesen. Es ist nötig, näher auf sie einzugehen, da sie
oft nicht unbeträchtlich sind. Wenn in Bierverlegerkreisen von
Spesen gesprochen wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten
 gemeint, welche dadurch entstehen, dass.die Geschäftskunden
der Bierverleger oft in längeren Zwischenräumen bezahlen und die
letzteren gezwungen sind, beim Abholen der Rechnungsbeträge
grössere Zechen zu machen. Oft besteht ja auch hierbei ein Missverhältnis
 zwischen dem Verdienst an der gelieferten Ware und dem
durch die Zeche gewährten Rabatt, und manche Gastwirte besitzen
eine gewisse Virtuosität darin, ihre Lieferanten bei solchen Besuchen
durch Vermittelung ihrer Kunden anreizen zu lassen, recht viel
„zum Besten zu geben“. Die raffinierteste Form der Erzwingung
eines ausserordentlichen Rabatts von den Lieferanten besteht jedoch
in der Veranstaltung der sogenannten „Abendtische“. Man versteht
darunter Abendessen mit Weinzwang, zu denen hauptsächlich die
Lieferanten eingeladen werden, Fleischer, Bäcker, Liqueur- und
Schnapslieferanten. vor allen aber die Brauer und Bierverleger. Die
Stammgäste dienen oft nur als Dekoration, sie lassen sich in Bezug
auf das Weintrinken vielleicht noch von den Lieferanten freihalten.
Gleichmässig werden durch diese Veranstaltungen Brauer und Bierverleger
 getroffen. Wie tief eingerissen diese Unsitte ist, beweist
der Umstand, dass in der hier in Betracht kommenden „hohen
Saison“ (Dezember -—Januar) bei den Brauereien manchmal das
Comptoirpersonal kaum ausreicht, um den Einladungen folgen zu
können. Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht,
so kaufen sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen
 los, indem sie an Stelle der Entsendung irgend
jemandes dem betr. Gastwirt ein Gefäss Bier „vergüten“, dessen
Grösse sich nach der Höhe des Absatzes an den betr. Kunden
richtet. Dem Bierverleger sind diese Verpflichtungen natürlich noch
drückender, da seine Lieferungen in den weitaus meisten Fällen
viel geringer sind, als diejenigen der Brauereien, Handelt es sich
um Kunden, welche Abnehmer grösserer Quantitäten sind, so kann
der Bierverleger ohne grosse Skrupel 10—20 Mark ausgeben; als
drückend aber empfindet er die Verpflichtung, wenn eine solche
Einladung beispielsweise von einem Kunden kommt, der vielleicht
alle 2—3 Wochen einmal 100 Flaschen Grätzer Bier von ihm be-