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D. übernahm 1891 "das früher von E. betriebene Bierverlagsgeschäft.
E. gebrauchte 3 Wagen und 6 Pferde und beschäftigte 12 Arbeiter.
D. kommt im Sommer mit 2, im Winter mit 1 Pterd aus, er beschäftigt
 noch 4 Arbeiter. Das Geschäft wäre ruiniert, wenn nicht
4 Bataillonskantinen als Abnehmer geblieben wären. — Bierverleger
 F. beschäftigte früher 12 Arbeiter und hatte einen Absatz von
10—12000 hl Bier jährlich, an heissen Tagen gebrauchte er 80 halbe
Tonnen. Als er starb, war nur noch ein Wagen im Betrieb, unter
seiner Frau wurde der Konkurs über das Geschäft eröffnet. — Bierverleger
 G. besass Anfang der achtziger Jahre 6—8 Pferde, bankerott
seit 1895, MH. früher 6 Pferde, liess 1896 das Inventar seines
Geschäfts versteigern. — J., dessen Geschäft seit 1882 besteht, beschäftigte
 3 Arbeiter, jetzt fährt er das Bier selbst am Vormittag
aus, seine Frau und er ziehen nachmittags und abends selbst
ab, und besorgen den Verkauf über die Strasse. — Im Bierverlage
 von K. betrug der Absatz anfangs der neunziger Jahre u. a.
110 hl Braunbier, 1075 hl Weissbier, 300 hl Lagerbier, jetzt kein
Braunbier, 620 hl Weissbier, 110 hl Lagerbier., — Bierverleger L.
hatte früher einen zweispännigen und einen einspännigen Wagen,
jetzt noch einen einspännigen. — K., dessen Geschäft seit 1864 besteht,
 will jetzt event. den Bierverlag ganz aufgeben und eine Gastwirtschaftübernehmen.
 — Bierverleger M. gab1894 seinen seit 17 Jahren
betriebenen Bierverlag auf und lebt jetzt als Restaurateur.
Es ist ein trauriges Bild, welches diese Stichproben aus den
Notizen, die ich mir gemacht habe, ergeben, sie liessen sich leicht
verdoppeln oder verdreifachen, aber sie genügen auch wohl so als
Mustration.

Die Verschuldung der Bierverlegzer bei den Brauereien.

Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger,
welche sich aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige
 Verschuldung derselben bei den Brauereien zusammen.
Diese Verschuldung kommt z. T. in ganz eigentümlichen Formen
der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht der Umstand,
dass im Laufe der Tahre, bei der Unregelmässiykeit der Be-