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mässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es ihnen natürlich
doch nicht leicht, jährlich 1—2000 M. zuzuzahlen, anstatt eine
Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der Absatz der
Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer Mitglieder
hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge Kapitalmangels
nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass sie
dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es
gab viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche
zwar nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da
sie finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko
zu tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr
Bier bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieteranten infolge
zu weitgehender Kreditinanspruchnahme „festgesessen“ hätten. Nach
vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen
für einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten
vorhanden zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30 000 M.
gekündigt, die Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen
 war, verloren den Mut. Das Inventar wurde versteigert,
 die Kundschaft wurde an eine grosse Weissbierbrauerei
verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a. musste die
Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des Kontraktes,
 d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden
die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr
darauf sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro
Doppelzentner auf 215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis
zugleich mit der aus dem Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis
 genügi hätte, um eine Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre
 nicht nur zu decken, sondern darüber hinaus noch
Dividende zu verteilen. So ist es nicht unberechtigt, den Misserfolg
 dieses genossenschaftlichen Versuchs auf das Zusammenwirken
»iner Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und es wäre
falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe gegen
den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen
zu wollen.