80 FRANKREICH. — Militär (Landmacht). Gesetz vom 26. Apr. 1855 organisirte das Verhältniss. Die Loskaufs summe, ursprünglich zu 2800 Fr. bestimmt, ward 1857 auf 1800 Fr. vermindert, 1858 auf 2000, 1850 wieder auf 2800 erhöht, 1860 zu 2300, 1861 zu 2500, 1862 u. 63 zu 2200, 1864 zu 2300 Fr. fixirt. Die Stellvertreter erhielten für 7 Jahre eine Diensterneuerungsprämie zugesichert, deren Betrag 1855 zu 2300 Fr. bestimmt, 1857 auf 1500 Fr. reducirt, dann im Febr. 1850 auf 1800, im April aber auf 2000 Fr. erhöht wurde. 1862 u. 63 war die Einstandsprämie 2200, 1864 2300 Fr., wovon 1000 bei der Anwerbung, 1300 beim Austritt zahlbar. Die Einsteher geniessen überdies nach 7 Dienstjahren eine Solderhöhung von 10 Cent, täglich, nach 14 Jahren aber eine solche von 20 Cent. Die Pension ist so normirt, dass der Ausgediente nach 45 Dienstjahren aus ser seinem kleinen Capitale (Eiiistandsgeld) eine Pension von 365 Fr zu verzehren haben soll. Die Regierung, in der Absicht, sich eine mög lichst grosse Zahl Soldaten zu verschaffen, welche den Militärdienst als Lebensberuf ansehen, gestattet allen brauchbaren Ausgedienten den Wie dereintritt (das Rengagement) mit obigen Begünstigungen, ohne Rück sicht auf die Zahl der Loskaufungen. Diese Zahl der Loskaufungen be trug in den 7 Jahren 1856—62 (die Austritte aus der Armee eingerech net und auf 7jährige Dienstzeit reducirt) 173,948, die der Anwerbungen, einschl. eigentlich freiwillige Eintritte, 176,685. Das Verhältniss der Zalü der Loskaufungen war jedoch in den einzelnen Jahren sehr ver schieden. 1856 und 57 kauften sich 16% der Conscribirten los, 1858 18%, 1859 (Kriegszeit) 27,37 % (38,325 Loskaufungen, in den beiden Vorjahren zusammen nur 33,731), 1860 22,76, 1861 19,86, 1862 18,38 %. Das Reich ist in 5 Marschallatsbezirke und 22 Militärdivisionen eingetheilt. Heerbestand. Garde. Infanterie: 2 Divisionen; die erste be stehend aus 1 Reg. Gendarmerie zu 2 Bat., 1 Reg. Zuaven zu 2 Bat., und 3 Reg. Grenadieren zu 4 Bat. (zus. 16 Bat.) ; — die zweite Divi sion ist gebildet aus 4 Reg. Voltigeuren und 1 liât. Jäger zu Fuss. Cavallerie: 1 Division von 3 Brigaden, nämlich: 1) Reservebrigade, 1 Schwadr. Hundert-Garden, 2 Reg. Cürassiere ; 2) Linienbrigade’ 1 Reg. Dragoner und 1 Reg. Landers ; 3) leichte Brigade, 1 Reg. Jäger,’ 1 Reg. Guiden und 1 Schwadr. Gendarmen, zus. 37 Schwdr. — Artil lerie: 2 Reg. — Genie: 2 Comp, und 1 Escadr. Equipagen-Train. Gewöhnliche Truppen. Infanterie: 100 (früher 1031 Regim. Linien-Infant., zu 3 Bat. je von 8 Comp.; 20 Bat. Jäger, zu 8 Comp • 3 Reg. Zuaven, zu 3 Bat.; 3 Bat. leichte afrik. Infanterie, zu 5 Comp ’ 3 Keg. emgeborn. algier. Tirailleurs (Turcos) ; 7 Strafcompagnien. -2 Cavallerie: 12 Reg. schwere, neml. : 2 Reg. Carabiniers und 10 Reg Cürassiere; 20 Reg. Linien-Cav., neml.. 12 Dragoner und 8 Landers; 26 Reg. leichte Ca^., als. 12 Reg. Jäger, 8 Reg. Husaren und 3 Reg afrik. Jäger; ferner 3 Reg. Spahis. — Artillerie: 20 Reg. — Genie: 3 Reg., zu 2 Bat. Hiezu die Iruppen für den Verwaltungsdienst, das Sanitätswesen etc. — Sodann die Gendarmerie 28 Legionen. Garde und Linie zusammen, ergibt sich folgende Formation (un gerechnet die Gendarmerie) :