DEUTSCHLAND. — Hannover (Einanzen). 247 Einnahmen. Kalkbrüche bei Lüneburg 48,248 Wasserzölle 174,927 Posten n 09,9(59 Eisenbahn u. Telegraphen 5’529,430 Chaussee- u. Brückengeld. 204,329 Lütterieertrag . . . . 71,758 ^ortein d. Oberbehörden 63,952 Zinsen v. Activcapitalien 563,714 Ueh rige unmittel n. Einn. 39,808 Zahlung v. andern Cassen 67,349 Zusammen 20'770,977 Somit Ueberschuss 512,745, obgleich in Folge der vorsichtigen Veranschlagung die Budgetaufstellung ein Deficit von 190,177 Thlr. entziflfert hatte. Das im Sommer 1S64 festgestellte Budget für IS**/** schliesst mit einer Gesammteinnahme von 20’753,995 und einer Gesammtausgabe v. 2r006.940, somit 252,945 Thlr. Deficit ab; für IS”/««', Einnahme 20’7S6,&95, Ausg. 20’745,190, Ueberschuss 41,705 Thlr. Das für ein so wenig bevölkertes Land sehr hohe Budget umfasst gleichwol noch nicht den ganzen Staatsbedarf. Es gehören nemlich dazu 600,000 Thlr. (in Wirklichkeit gegen 750,000) Betrag der Civilliste. Die Civilliste, früher zu 500,000 Thlr. C.-M. (513,888 Thlr. Cour.), ward erst einseitig auf 600,000 Thlr. erhöht (überdies eine Summe von 600,000 Thlr. für den Schlossbau in Monbrillant bewilligt), dann wur den Staatsgüter für den grössten Theil derselben eigens ausgeschieden und der Privatverwaltung des Königs übergeben. Durch die für das Land sehr nachtheilige Art dieser Ausscheidung ist die Civilliste that- sächlich um ungef. 150,000 Thlr. erhöht.*) Ausserdem bezieht der Hof die Zinsen eines aus der «'königlichen Kammer« in den Jahren 1784 Ausgaben. Min. des Handels . . . 73,469 Finanzministerium . . . 5’781,012 Passivetat 2’717,523 Pensionsetat 513,210 Künftig wegfallende Ausg. 218,345 Ausserordentl. Ausgaben. 1*056,791 Zusammen 20’258,231 *) Die Frage wegen »Cassentrennung« ist in Hannover nicht neu. Die Ver fassung von 1833 bestimmte dem Fürsten eine Civilliste. Für Emst August, der Ausscheidung eines Capitals an Grundstücken wollte, war dies ein Haupt- beweggrund, bei seinem Regierungsantritte die Verfassung umzustürzen. Im J. 1841 wurde sein Verlangen verwirklicht. Allein schon 1848 musste der Kö nig in Wiederherstellung der frühem Ordnung, nemlich Annahme einer Civil- hste, willigen. Bei der »Ausscheidung des Kronguts« von 1858 gab es schwere Verhandlungen, v. Bennigsen wies in der 2. Kammer wiederholt nach, dass die Erträgnisse der für die Krone geforderten Güter viel zu gering eingeschätzt seien. Er führte folgende grosse Domänen namentlich auf: Erichsburg-Hunnesrück zu 8510 Thlr. verpachtet und zu 4569 Thlr. angerechnet; Hardegsen zu 1700 »nd 1206Thlr.; Eb.storf 3931 und 2127 Thlr.; Königshorst 6525 und 3599 Thlr.; Liebenburg 8661 und 7189 Thlr. ; Coldingen-Ruthe 18,425 und 13,426 Thlr. ; »Springe 6(550 und 3222 Thlr. Bei Hardegsen stellte sich durch die vertrags- tnässigen Absätze sogar das Ergebniss heraus, dass das Land der Krone für die Uebernahme noch einige Thaler zugeben müsse! Miquel berechnet den Nach- theil des Landes durch die Krongutsausscheidung auf 183,405 Thlr., erwähnt aber dabei, dass schon zuvor die königliche Bedarfssumme gegen die Zeit vor der Octroyirung von 1H55 um 86,112 Thlr. erhöht sei; beide Summen zusam- men ergeben 269,517 Thlr. Geh. Finanzrath Bar in seiner Gegenschrift räumt dass der Verlust des Landes durch das Ausscheidungswerk auf 100 bis ¿0,000 Thlr. sich belaufe. — Uebrigens wurde der Krone noch ein Betriebs kapital von 300,000 Thlr., rückzahlbar in jährlichen Raten von 10,000 , unver zinslich vorgeschossen.