DEUTSCHLAND. — Luxemburg und Limburg. 285 die Anzahl der Seedienstpflichtigen höher und für die Hauptrolle auf Regen 7000 anzunehmen.*) , Nachdem die aufgedrängte Berechnung nach dänischen lieichs- nalern beseitigt ist, wird wieder nach Thalern Courant à .‘1 Mark = 4b Schil- gerechnet. Doch wird der Preuss Thlr. zu 40 Schill, gerechnet in allen onentlichen Cassen, wie im Privatverkehr angenommen. Bis 1#54 waren Reichs- ank-, später Ueichsthlr. die Landesmünze. In Lauenburg gilt der Preuss. Thlr. mit einer Eintheilung in 48 Schill, als Landesmünze. 13. Luxemburg (Grossh.) und Limburg (Herzogthiiin). , ft.-M. Bev. 1862 Auf d. Q.-M. ^ uxemburg 47 202,31:* 4341 Limburg ^o 218,775 5442 87 421^088 484(T Ihe Einwohner sind Katholiken, ausser etwa 5000 Protest, und 1000 Juden. Frühere Bevölkerung. Laxe.riburg Limburg ' 1840: 100,730 100,710 1840: 180,783 205,202 1858: 105,028 217,217 ¡Stadt Luxemburg 1802) 13,050 Einw. Echternach 4025. Obwol die Masse der Bevölkerung durchaus deutscher Abstammung ist, wird in dem deutschen Lande Luxemburg doch der Missbrauch Reduldet, dass alle amtlichen Verhandlungen in französischer Sprache Ruführt werden. — Ijuxemburg gehörte früher als besonderes Herzog- ^hum zu den österr. Niederlanden. Der Luneviller Friede brachte es an ^rankreich (M'älderdepartement). Im J. 1S14 erhielt der König der Niederlande (für seine an Nassau und Preussen überlassenen Ansprüche äuf »Nassauische Stammlande «) das durch einen Theil des Herzogthums I^ouillon vergrösserte und zum Grossherzogthum erhobene Luxemburg. sollte Bestandtheil des deutschen Bundes sein, und ward mit 100 ^ -M. und 255,028 Menschen in die Bundesmatrikel eingetragen. Die ^6ÍRÍsche Revolution 1830 zerriss das Luxemburgische Gebiet. Durch ^ie Verträge von 183!) kam ein Theil an Belgien. Als (ungenügende) ^Entschädigung erfolgte die nominelle Vereinigung eines T heiles von Lim- °nrg mit dem Bunde, jedoch derart, dass dieses letzte durchaus nur eine ^Jitderländische Provinz ist. Auch besitzt nur Luxemburg eine beson- ere Verfassung 'v. !). Juli 1848, durch Octroyirung geändert 27. Nov. *^50, 7. Juni 1857 und Nov. 1857. Seit 1841 hatte Luxemburg drei (Institutionen und fünf Wahlgesetze. Nach der sog. »revidirten Ver- ässung« V. 27. Nov. 1856 waren schon zu Ende 1857 fünfzehn Ge- setze octroyirt. Das Wahlgesetz datirt v. 1. Dec. 1860). Finanzen. Limburg unterliegt vollständig der niederländischen Fi- ^anzeinrichtung. Luxemburg dagegen hat eine eigene Verwaltung. Der Staatsbedarf, 1853 noch 2’835,000 Fres., stieg 1857 auf 3 202,26!), später auf beinahe 4 Mill. Indess ist seit 1854 das (früher gestörte) ^ieichgewicht in den Finanzen hergestellt. Unter den Finn. : 600,000 Grund-, 1 75,000 Einkommensteuer, 900,000 Stempel-und Enre gistrement, 550,000 Zoll u. 105,000 Fr. Post (brutto;. Unter den Aus- , *) Eisenbahnen : in Holstein 24'/, M., in Schleswig etwa 14, in Lauen- '^i'R 12, zus. ungef. 5U Meil.