— 104 — cent beträgt, und die blos 68 i\Ial, oder nach je 157 Tagen eine Veränderung vornahm. Den höchsten Zinstuss hat die österreichische Nationalbank mit einer Dscillationsgrenze von blos 2'¡2 Percent, und mit 14 maliger , oder je einer Zinsfussveränderung nach durchschnittlich 760 Tagen. Im Uebrigen gibt eine Vergleichung der Zinssätze in ^ dieser 60jährigen Epoche kein genaues Bild der wirklichen Zinsfuss- verhältnisse auf dem Geldmärkte, insbesondere tiii Gesteiieich, denn vom 4. April 1866 bis zum 22. September 1856 ver harrte die österreichische Nationalbank aut dem ganz willkür lichen , künstlich festgesetzten Zinstüsse von 4 Percent, ohne irgendwie das Bestreben zu zeigen, sich den IMarktverhält- nissen auch nur im Geringsten zu accommodiren. Es ist selbst verständlich , dass sie mit diesem ihrem künstlichen Zinssätze den landläuiigen Zinstuss nicht beherrschen konnte. J)ieser war für Papiere erster Kategorie häufig massiger als der ihrige, zeitweilig aber auch doppelt so hoch; der Bankzinsluss war lediglich für gewisse ])rivilegirte Personen bestimmt, die um diesen Preis Geld an den Bankcassen erhalten konnten, um es dann den Marktverhältnissen entsprechend vertheuert weiter zu geben. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes hat nun der Generalsecretär v. Lucam in seinem oben citirten Buche die nachfolgende Tabelle (s. Seite 105) über die Veiändei ungen des Zinssatzes tür die Zeit vom 1. «laniiar 1863 bis 61. De cember 1875 zusammengestellt. Es zeigt sich im grossen Ganzen auch hier die nämliche Erscheinung. Den massigsten Zinssatz hat die Hank von Eng land mit einer Oseillationsgrenze von 8 Percent; ihr tolgt die Bank von Frankreich mit einer Oseillationsgrenze von 5V2 Percent, sodann kommt die preussische Bank mit einer Oseillationsgrenze von 5 Percent und den Reigen beschliesst wieder die österreichische Nationalbank mit einer Oscillations- grenze von 2^'% Percent. Es scheint im Uebrigen, dass die österreichische National bank die ihr durch die Uneinlöslichkeit ihrer Noten gegebene Macht, sich von den reellen Marktverhältnissen zu emancipiren, nicht blos dazu benützte, um den Zinsfuss stabil zu erhalten, sondern thatsächlich auch dazu, um mit demselben willkür lich unter jene Grenze hinabzugehen, welche durch die-