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        <title>Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands</title>
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            <forname>Eduard</forname>
            <surname>Reitzenstein</surname>
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        Bibliothek 
des Instituts für Weltwirtschaft 
an der Universität Kiel 
Signatur 
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        a52ää 
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Deber einige 
L Verwalt imgseinriclitungen 
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und das 
Tarifwesen 
auf deu 
Eisenbalineii Eiigiands 
m\‘-&gt; p-.' 
Eduard Reitzenstein, 
% K^Plerungsaasessor uivl Mitglied der KUnigllchen Eisenbalindirection in Frankfurt a. M 
Berlin. 
Franz Vahle n. 
1876.
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        3^ 
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Heber einige 
Verwalt imgseinrichtungen 
und das 
Tarifwesen 
auf den 
Eisenbahnen Englands 
Eduard JReitzenstein, 
Rcgierunpsassesgor und Mitglied der Königlichen Eisenbahndirection in Frankfurt a. M 
von 
Benin. 
Franz Vahlen 
187 G.
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        \VNN\fíS¿?^ 
5 BibTioíheií S 
^MmnãÈ 
^'''*l(kw'^ 
■ 
Druck von Haler &amp; Lewalter in Frankfurt a. M
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        Inhalt. 
Seite. 
Einleitung I 
I. Verwaltungseinrichtungen 3 
Zahl und Grösse der Eisenbahnen; S. 4 Organisation — 
obere Beamte, Districtsbeamte; S. 7 Organisations- 
principien — Organisation der grössten Eisenbahn d. i. der 
London and North Western \ S. U Beurtheilung — Vor 
theile der englischen Organisation, Voraussetzungen der 
selben, Folgerungen für Deutschland; S. 14 Beamten 
verhältnisse: Gütcrexpeditionen , Centralbüreaus, Ver- 
kehrscontrollen, Bahnbewachnungs-, Weichen-, Zug 
begleitpersonal — Nutzen der zahlreichen Züge; S. 19 
Dienstemolumente, Disciplin, Dienstkenntniss, Carrière. 
II. Rechtszustand in Bezug auf das Verkehrs- insbesondere 
das Tarifwesen 23 
Maxima; wichtige Gesetze; S. 24 geltende Vorschriften 
— Auslegung und Handhabung derselben, geringe Zahl 
der Streitfälle; S. 29 zu den einzelnen Vorschriften ge 
troffene Entscheidungen; die Verpflichtung zur Gewährung 
aller gebührenden und billigen Erleichterungen; S. 30 
Gewährung director Tarife; S. 37 das Verbot ungerecht 
fertigter Bevorzugungen — Annahme und Beförderung 
aller Transporte, Zahl der Streitfälle wegen ungerecht 
fertigter Bevorzugung, Begriff der letzteren, Antrag 
Seitens des Verletzten und Nachweis eines verletzten 
Concurrenzinteresse’s, Arten der verbotenen Bevor 
zugung; S. 42 Ungleichheit in der Tariflrung — Be 
günstigung der bahnseitigen An- und Abfuhr, mittelst 
des Tarifs; S 50 Die Verpflichtung zur Publication der 
Tarife; die terminals; S. 52 Rückblick, Folgerungen für 
Deutschland. 
III. Die geltenden Tarife 57 
Vorbemerkungen: Publicität der Tarife, Refaction, Ver 
gleich mit Preussen in Bezug auf Durchschnittshöhe der 
larife und Verhältniss von Betriebsausgaben, Anlage- 
capital, Rente und Transportmenge ; S. 63 Personen 
tarife — Zahl der Classen, Schnellzugs- und Personen 
zugspreise, 3. Classe in Schnellzügen, Höhe der Tarife;
        <pb n="8" />
        Inhalt. 
IV 
S. 70 Retour- und Abonnementbillets — Seltenheit von 
Missbräuchen; directe Expedition; S. 73 Gepäcktarife 
— die Gepäckräume in den Personenwagen; S. 76 
Parcel tarife — Vergleich mit dem deutschen Eilgut, 
Verhältniss zur Postpaqnetbeförderung; S. 82 Viehtarife. 
IV. Die geltenden Tarife, Gütertarife 
Einheitliche Classification — Ausnahmesätze für einzelne 
Artikel; S. 89 Tarifänderungen, die Tarifbücher; S. 96 
Zahl der directen Tarife; Classification und Tarifsystem — 
Gewichtsquantum als larifbedingung, Wagenausnutzung; 
S. 103 tariiarische Scheidung zwischen offenen und be 
deckten Wagen, die Haftpflicht und ihr Verhältniss zum 
Tarif, Selbstkosten bei Beförderung in offenen und be 
deckten Wagen — der deutsche Wagenraumtarif; S. 114 
\ ermicthung der Güterwagen ; Privatwagen; S. 118 Höhe 
und Bildung der Tarife — Rücksichtnahme auf die Um 
stände des besonderen Falles, andere Auffassung der 
Selbstkostenfrage, Nutzen der englischen Tarifpolitik, 
Nachtheil stabiler Tarife; S. 123 Normalscalen, fallende 
Scala, allgemeine Tariferhöhung, niedrigster Einheitssatz ; 
S. 126 Entlade- und Abholefristen und Strafbestim 
mungen — Unmöglichkeit der bahnseitigen Au- und 
Abfuhr im Massenverkehr; S. 129 die Organisation des 
merchandise Verkehres — die bahnseitige An- und Ab 
fuhr und die sonst wesentlichen Momente, Hindernisse 
für die Uebertragung auf Deutschland. 
V. Verbandswesen und Regelung der Concurrenz 
Bedeutung der Concurrenz im Eisenbahnverkehr - 
Verhältnisse im Eisenbahnverkehr, welche einer Con 
currenz ungünstig sind, unterbietende Concurrenz in den 
Tarifen nur mittelst Refaction möglich und weniger Be- 
dürfniss als Gleichstellung und angemessenes Verhältniss 
der Tarife; S 139. die Concurrenz in der Leistung. 
S. 14 t Organisation des Durchgangsverkehrs — gleich- 
mässige und dauernde Regelung der zu ordnenden 
Punkte, Regelung der Concurrenztarife, die englischen 
Verbände, die deutschen Verbände; S. 144 die Ent 
wicklung in Deutschland, der Tarifverband, Möglichkeit 
eines einheitlichen Tarifsystem’s und einer einheitlichen 
Classification für den international-europäischen Verkehr: 
S. 148 die Regelung des Concurrenzverkehrs — Unter 
schied gegen Deutschland, Instradirungswechsel, gegen 
seitige Compensation der einzelnen Stationen, Geld- 
theilung, Agentenwesen ; S. 154 Vorschläge für Deutsch 
land; zulässige Mehrentfernung für die Concurrenz. 
Seite. 
85 
135
        <pb n="9" />
        V 
/ Inhalt. 
Seite 
V. Das Clearinghouse 159 
Der Clearinghouseverein ; Zweck, Mitglieder, Sitz und 
Organisation — der secretary, das Clearinghousecom- 
mittee, die Conferenzen der officers, die Schiedsrichter- 
committees ; Beurtheilung; S. 163 Gegenstände der Be 
schlussfassung, die Reyulalions ; S 165 Das Clearing 
house im engeren Sinne — Eintheilung; lost luggage 
Departement — das eigentliche Reclamationswesen; 
S. 168 mileage Departement — Miethssätze für Wagen 
und Decken, Verzögerungsgehühr, Wagendurchgang, 
Verschiedenheit der Wagen, die Rapportirung, Ueber- 
tragung auf Deutschland; S. 174 traffic Departements, 
Abrechnung für den Güterverkehr — Modus, terminals, 
Rapporte der Stationen, nachträgliche Aenderungen, 
Vergleichung der Rapporte, Controllirung der Trans 
portroute nach den Wagenrapporten, Vertheilung der 
Pracht; S. 179 Abrechnung für den Personenverkehr; 
Departement; S. 181 Vergleich mit Deutsch 
land und Beurtheilung — Einfluss des Theilungsmodus 
sowie der Verschiedenheit des Tarifsystem’s und der 
Classification; S. 185 Zeitdauer und Kosten der Abrech- 
nung — Vergleich der Leistung im Clearinghouse und in 
den deutschen Special-Abrechnungsbüreaus; S. 188 
Polgerungen; S. 190 Formell einheitlicher Tarif die Vor 
bedingung jedes P’ortschritts, Nothwendigkeit einer Or 
ganisation der deutschen Bahnen untereinander, der 
Parifveiband der geeignete Ausgangspunkt hierfür, die 
Entwicklung des deutschen Eisenbahnvereins in der 
Richtung eines europäischen Eisenbahnvereins ; S. 193 
/ Zusammenfassung der in Bezug auf mehr principielle 
Prägen, aus den englischen Verhältnissen zu entnehmen 
den Lehren für Deutschland. 
Anlagen
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        <pb n="11" />
        Druckfehlerverzeichniss. 
s. 27 letzte Z.: statt; „der Courts'’'' lies „des Court". 
S. 25 Anmerkung Z. I : statt „zu den ersten“ lies „zu dem ersten“. 
S, 45 Z. 16 von oben: statt „weitere Strecken“ lies „grössere Strecken“. 
S. 52 Z. 16 von oben: statt „zu übertragen“ lies „übertragen“. 
S. 67 Anmerk. Z. 2 : statt „Viertel oder halben“ lies „halben oder ganzen“ . 
S. 78 Z. 11 von oben: statt „0,20 Mark“ lies „0,20 Mark pro 100Kilogramm“. 
S. 92 Z. 7 von oben : statt „Beamten“ lies „Beamte“. 
S.96 Z.21 von oben: statt „Artikel in“ lies „Artikel, in“. 
S. 107 Anmerk. Z. 6: statt „Wassermangels“ lies „Wagenmangels“. 
S. 159 Z, 7 von oben: statt „Regelung auch“ lies „Hegelung, auch“.
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        Pf: 
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        / 
Vorrede. 
Als Mitglied einer im vorigen Sommer von Sr, Excellenz 
dem preiissischen Herrn Handelsminister nach England zum 
Zweck des Studiums der dortigen Eisenbahneinrichtungen 
entsendeten Commission habe ich Gelegenheit gehabt, die 
englischen Eisenbahnverhältnisse aus eigener Anschauung ken 
nen zu lernen, und gestatte mir, mit Genehmigung des Herrn 
Ministers, das Resultat meiner Beobachtungen über einige 
1 unkte der Oeffentlichkeit zu übergeben. 
Meine Beobachtungen waren im Wesentlichen auf admi- 
nisti ative Einrichtungen, die eigentliche Verkehrs Verwaltung 
insbesondere das Tarifwesen, gerichtet, naturgemäss so, dass 
den leitenden Gesichtspunkt für mich die praktische Frage 
bildete, ob und wieweit daraus Lehren für die diesseitigen 
Veihältnisse zu entnehmen sein möchten. Die englischen 
Zustände verdienen in dieser Hinsicht nicht minder volle 
Aufmerksamkeit als in technischer Beziehung, zumal nachdem 
auch in Deutschland mit der stärkeren Entwicklung des Ver- 
kehis und der grösseren Complicirung des Eisenbahnnetzes 
olgeiecht die Schwierigkeiten und Aufgaben der eigentlichen 
Veikehrsverwaltung immer mehr in den Vordergrund ge 
treten sind. Denn gerade in der letzteren leisten die 
englischen Eisenbahnen vielfach Grosses, Dieses bis dahin 
allgemein vei breitete Urtheil ist seit dem Erscheinen des 
1
        <pb n="14" />
        2 
Vorrede. 
Werks von Dr. Gustav Cohn: Untersuchungen über die 
englische Eisenbahnpolitik, Leipzig, Verlag von Duncker 
und Hum blot, 1874 — 1875 — hie und da in Frage ge 
stellt worden, aber wohl mit Unrecht. Nicht als ob ich die, 
auch von mir hochgeschätzten, Verdienste jenes Werks 
schmälern wollte ; ich glaube, dass es bei genauerem Studium 
einen solchen Eindruck nicht hervorbringen kann : denn die 
allerdings vielfach vom Verfasser geäusserten Bedenken be 
ziehen sich auf die politischen und socialen Consequenzen des 
dortigen Zustandes, auf die Unbestimmtheit, überhaupt das 
Verhältniss der gesetzlichen Rechte und Pflichten der eng 
lischen Eisenbahnen, darauf dass sie nicht der Staatsgewalt 
in genügendem Masse unterworfen seien. Ihren Leistungen 
in der Verkehrsverwaltung zollt er an vielen Stellen Anerken 
nung; und wenn er bei Erörterung der Frage ihres Ueber- 
ganges in die Hände des Staates den Beweis dafür vermisst, 
dass von ihnen, wie sie jetzt sind, schon öconomisch das 
Bestmögliche geleistet wird, so kann diese, der Natur der 
Sache nach discutirbare Frage hier often bleiben, wo das 
Zugeständniss ausreichen dürfte, dass bereits die jetzigen 
Leistungen denen der deutschen Bahnen vielfach voranstehen. 
Frankfurt a M., im März 1876.
        <pb n="15" />
        / 
1* 
I. Verwaltungs - Einrichtungen, 
Die Zahl der finanziell selbstständigen Eisenbahnen in 
England ist sehr gross, sie betrug nämlich Ende 1874 in Eng 
land, Wales und Schottland *) zusammen 259 ; doch steht weit 
über die Hälfte nicht in eignem Betrieb, und an gesonderten 
Betriebsverwaltungen waren blos 102 vorhanden, 95 in Eng 
land und Wales, 7 in Schottland. Auch von diesen haben 
noch mehr als zwei Drittel nur ganz geringe Ausdehnung, 
denn es blieben unter 100 Kilometer 76, 63 davon sogar 
unter 50 Kilometer* und im Umfange von 100—150 Kilo 
meter hielten sich 3. Die übrigen 23 rangiren wie folgt: 
1) Cheshire Lines Commitlee ) 150 bis 
2) Furness 200Kilo- 
3) South Der on . , . ] meter. 
4) London Chatham and Dover .... 
5) Cambrian 
6) North Staffordshire 
7) Jiristol and Exeter 
8) Manchester^ Sheffield and Lincolnshire . 
9) Great North of Scotland 
) Die irischen Bahnen habe ich nicht gesehen und meine Be 
rner ungen erstrecken sich desshalb im Allgemeinen nicht auf sie. Dem 
erne men nach enthalten ihre Einrichtungen auch weniger Nach- 
ahinenswerthes. 
200 bis 
500KÍ1O- 
meter. 
Zahl und 
Grösse der 
Eisenbahnen.
        <pb n="16" />
        4 
Zahl und Grösse der Eisenbahnen. 
Organisation. 
10) Glasgow and South Western . . . 
11) South Eastern 
12) London Brighton and South Coast . 
13) Highland 
14) Lancashire and Yorkshire .... 
1Õ) Great Northern 
IG) London and South Western . . . 
17) Caledonian 
18) North British 13^4 
19) Great Eastern 1372 
20) Midland 1736 
500 bis 
1000 Ki 
lometer. 
1103 Kilometer. 
1330 
21) North Eastern 
2231 
22) Great Western 2467 „ 
23) London and North Western .... 2576 
Fünf davon, Nr. 9, 10, 13, 17 und 18 entfallen auf 
Schottland, und von den 18 englischen Bahnen mündet die 
wichtigere Hälfte, Nr 4, 11, 12, 15, 16, 19, 20, 22 und 
23 in London, wozu dort noch die zwar nur 20 Kilometer 
lange, aber für den Personen- und Güterverkehr London’s 
und seiner Vorstädte wichtige North London und die beiden 
unterirdischen Stadtbahnen, die Metropolitan und die Metro 
politan District, treten. 
Wie kürzlich verlautete, steht eine Fusion der Great 
Western mit der Bristol and Exeter und der South Devon 
bevor, nach deren Abschluss die Great Western mit nahezu 
3000 Kilometer die grösste Bahn England’s sein wird, und 
die Zahl der gesondert betriebenen Bahnen über 150 Kilo 
meter in England und Wales sich auf 16 vermindert, von 
welchen dann blos noch 7 nicht in London münden, 
I)ie Organisation der englischen Eisenbahnen, wie bekannt 
ausschliesslich Privatbahnen, stimmt im Wesentlichen 
überein. An der Spitze steht ein von den Actionären ge 
wähltes Directorium, welches sich aber, ähnlich den dies 
seitigen Verwaltungsräthen, in der Regel wenig mit der 
eigentlichen Verwaltung befasst. Diese von den officers —
        <pb n="17" />
        / 
Organisation. 5 
oberen Beamten iin Gegensatz zu officials^ den übrigen obere Beamte. 
Beamten — geführt, hat keine collegiale, sondern eine nach 
Geschäftszweigen getrennte, centralisirte Organisation. Der 
oberste Beamte heisst general manager, und unter ihm 
fungiren nebeneinander die Chefs der einzelnen Departements 
— chief officers — nämlich in der Kegel und abgesehen 
von den kleinen Bahnen: 
ein goods manager, Chef des Güterdienstes, zugleich 
mit wesentlichem Einfluss auf den Güterzugdienst, 
iür den sogar die Fahrpläne meist von ihm ent 
worfen werden ; 
ein superintendent of the line, wohl auch manager of 
the coaching traffic genannt, Chef des Zug - und 
Kangirdienstes — Betreffs der Güterzüge unter der 
schon angedeuteten Mitwirkung des goods manager's 
— sowie Chef des mit den Personenzügen be 
förderten Verkehrs coaching traffic', 
ein engineer of the permanent way, für Bahnunter 
haltung und Bauten, welche letzteren indess der 
Kegel nach nicht in Regie ausgeführt, sondern im 
Ganzen in Accord vergeben werden; 
ein locomotive engineer, für den Maschinendienst. 
Daneben besteht selbstständig 
die audit office, Personen- und Gütercontrole, deren 
Vorsteher — chief auditor — zugleich Chef des, 
eben zu seinem, nicht zum Ressort des goods oder 
coaching manager's gehörenden Rechnungs - und 
Buchungswesens bei den Expeditionen ist, und 
die account office unter dem chief accountant, in 
etwas unseren Calculaturen vergleichbar, und ausser 
dem mit einem Theil der auf Buch- und Rechnungs- 
iührung bezüglichen Geschäfte unserer Hauptkasse 
befasst. 
Organ des Director!ums und mit den das Gesellschafts- 
veihältniss betreffenden Geschäften, sowie mit der Kassen-
        <pb n="18" />
        ; 
6 
Organisation. 
Verwaltung betrauet, soweit sie nicht durch die Banken 
vermittelt wird, ist der secretary. 
Bei Bahnen von grossem Umfange oder mit eigenartigen 
Verhältnissen ist die Scheidung in einzelne Departements 
noch weiter geführt; so besteht hei stärkerem Verkehr 
mit dem Continent gewöhnlich hierfür ein eignes Departe 
ment — continental department — unter einem besonderen 
Chef, Bahnen, welche Schiffe besitzen, haben einen speciellen 
marine superintendent, vielfach ist auch ein telegraph 
superintendent vorhanden. 
Wohnsitz der In der Regel wohnen die chief officers an dem Orte, 
oberen Beamten. , , , , , 
wo das Directorium seinen Sitz hat, doch kommen, haupt 
sächlich in den technischen Branchen, auch Abweichungen 
hiervon vor. 
Der einzelne Departementschef hat die Verantwortlich 
keit für sein Departement, dafür aber auch innerhalb des 
selben, obgleich nominell dem general manager vollständig 
untergeordnet, thatsächlich grosse Selbstständigkeit, beson 
ders, was sehr zweckmässig aber in Deutschland keineswegs 
überall durchgeführt ist, auch die Personalien der dazu ge 
hörigen Beamten. In Verhinderungsfällen wird er nicht 
durch den Chef eines anderen Departement’s, sondern durch 
seine Assistenten oder seinen Büreauchef — chief clerk — 
vertreten; jeder f)e])artenieiitschef hat nämlich sein eigenes 
Büreaii, office. 
Dl,trickbeamte. Unter den Departementschefs fungiren nach Bedürfniss 
Districtsbeamte — rfíÂ/nc/o/Z'ícerA-—, bei denen gleichfalls die 
Scheidung nach Dienstzweigen in der Regel beibehalten ist. 
Die räumliche Abgrenzung der Districte für die einzelnen 
Geschäftszweige stimmt zwar vielfach überein, doch trägt 
man kein Bedenken hiervon abzuweichen, wenn bestimmte 
Gründe dafür sprechen. Die Districtsbeamten selbst oder be 
sondere ihnen zu dem Zwecke beigegebene Beamte reisen 
vielfach im District herum, um sich in genauer Bekannt 
schaft mit den Verhältnissen zu halten und den Dienst zu
        <pb n="19" />
        Organisation. 
7 
controlliren. Vorzüglich gilt Letzteres von den district mitnci auditors, 
auditors, welche fortdauernd von einer Station zur anderen 
gehen, um das Expeditionswesen, die Frachtherechnung und 
Kassenführung zu überwachen. Man legt überhaupt viel 
Werth auf Controllirung, und neben den Revisionen von oben 
lier wird überall ausgesprochenerinassen das gewiss zweck 
mässige Princip verfolgt, durch die Dienstorganisation selbst 
eine gegenseitige Controlle je zweier unabhängig von einander 
arbeitenden Beamten zu schaffen. So wird die Billetcontrolle 
nicht durch das Zugbegleitungspersonal ausgeübt, sondern, 
auch wo das Coupiren und Abnehmen der Billets im Zuge 
und nicht beim Betreten und Verlassen des Perrons erfolgt, 
besorgen dies Beamte der Stationen.*) Sogar das Sortiren 
der abgenommenen Billets geschieht vielfach nicht durch den 
abnehmenden Beamten selbst, welcher sie vielmehr sofort in 
einen verschlossenen, oben mit einer kleinen Oeff'nung ver 
sehenen Kasten zu werfen hat. 
Häufiges persönliches Benehmen der Departementschefs 
miteinander — obgleich sie nicht im eigentlichen Collegial- 
veihältniss stehen—wie mit dem general manager und anderer 
seits mit den District-Beamten, ebenso der Letzteren unter 
sich, bildet die Regel. 
Als ein bemerkenswerthes Organisationsprincip ist her- Organi- 
\ Ol zuheben die Verbindung zwischen Betriebs- und Verkehrs- 
veiwaltung, wie sie dadurch geschaffen wird, dass der ^ . 
goods manager den erwähnten massgebenden Einfluss auf den zwischen ver- 
(jüterzugdienst sogar die Initiative für die Güterzugfahrpläne 
hat, während im Personenzugverkehr — coaching traffic — 
eben der Natur der Sache nach der Fahrdienst von 
relativ grösserer Bedeutung ist als im Güterverkehr, dem 
) Dass jene Einrichtung sich leichter durchführen lässt, wenn die 
Perrons ahgesperrt sind, erhellt von selbst, aber unbedingt nothwendig 
ist dies nicht, wie das Beispiel vieler Ilauptstatiouen Englands beson 
ders auch in London beweist.
        <pb n="20" />
        8 
Organisation. 
Chef (les Fahrdienstes auch das Verkehrswesen untersteht. | 
Der Letztere wird denn auch, wie bereits erwähnt, ebenso 
wohl coaching manager wie superintendent of the line genannt, 
und die Bezeichnung trafßc d. h, Verkehrs-ma/ia&lt;7er umfasst 
ihn nicht minder als den goods manager. 
dcrïefdrderunff ' Grundlage der Organisation genommene Schei- 
mit Güter-oder ilung iiach der Beförderungsweise des Verkehrs — mit Güter- 
Peraonenzügen. zügen odeT uiit Personeiizügeii - kehrt überall wieder, und 
ihre Durchführung wird erleichtert durch die Stärke des 
Verkehrs. Gemischte Züge, d. h. welche ihrer Bestimmung 
nach, Güter zum gewöhnlichen Gütertarif und zugleich 
Personen befördern, sind um so seltener, als überhaupt 
das System zahlreicîlier wenn auch schwächerer Züge herrscht. 
Auch auf den Stationen wird der Güterzugverkehr vom Per 
sonenzugverkehr möglichst getrennt gehalten , und selbst wo ' 
die Güterbahnhöfe mit den Personenbahnhöfen räumlich Zu 
sammenhängen, haben bei stärkerer Frequenz die ersteren 
häufig besondere Chefs. Vielfach wird noch der eigentliche 
Waarenverkehr vom Massenverkehr geschieden, und bei dem 
letzteren wieder die gerade für die betreffende Station ' 
wichtige Gattung desselben gesondert behandelt. Alles dies 
richtet sich indess nach den jeweiligen Umständen, denn 
nichts liegt den Engländern ferner als Schablonisiren, und das 
Anpassen an die Verhältnisse des einzelnen Falles ist oberster 
Grundsatz. 
Die deutsche, dem begriftliclien Unterschied zwischen = 
Betrieb und Verkehr allerdings entsprechende. Organisations- 1 
weise der grundsätzlichen Trennung von Betriebsverwaltung j 
und Verkehrsverwaltung mag theoretisch richtiger sein, aber j 
praktisch zweckmässiger und nützlicher ist in vielen Be- | 
Ziehungen der englische Gedanke, das bei der thatsächlichen j 
Ausführung Zusammenhängende auch in der Organisation ! 
thunlichst zusammenzufassen und einheitlich zu behandeln. Í 
Als ein hervortretender Grundzug ist ferner zu be- I 
zeichnen das grosse Gewicht, welches auf das Verkehrs- ! 
Betonung de» 
Verkehr». 
Intertsie».
        <pb n="21" />
        / 
Organisation. 9 
interesse gelegt wird, und die demgemäss hervorragende 
Stellung der eigentlichen Verkehrsverwaltung. Die Pläne tür 
neue oder Aenderimg bestehender Bahnhöfe werden stets erst 
den traffic managers — Verkehrsdecernenten — zur schrift 
lichen Erklärung übermittelt, und auch sonst geschieht so 
leicht nichts gegen oder nur ohne ihren Willen. Nicht 
zum geringsten Theil hieraus dürfte es sich erklären, dass 
die Verkehrsverwaltuug so Tüchtiges leistet. 
Die straffe Centralisation bei Theilung nach Geschäfts 
zweigen besteht im Wesentlichen auch bei der grössten 
englischen, der gegen 700 Stationen zählenden London and 
North Western-Bahn^ jedoch mit der Abweichung, dass dort 
das Directorium sich mehr als bei anderen Bahnen mit der 
eigentlichen Verwaltung befasst. Die letztere gipfelt dem 
nach auch nicht vollständig in dem general manager; dieser 
ist vielmehr nur oberster traffic manager, während die übri 
gen Departementschefs direct unter dem Directorium stehen. 
Um ein noch genaueres Bild, zugleich der englischen 
Oiganisationsweise überhaupt, zu geben, führe ich die officers 
der London and North Western Bahn im Einzelnen auf: 
A. Chief officers 
der secretary mit einem assistant secretary^ \ 
der general manager, 
der chief goods manager mit einem assistant goods 
manager, 
del Chef des Departements für continentalen 
Verkehr, 
der superintendent of the line, ! 
der Cheí des Bau- und Bahnunterhaltungs- ^ 
departements, 
der chief accountant, 
dei chief auditor, 
dei Chet der Materialienverwaltung, 
der .Tustitiar, 
der Oberarzt, 
in 
London, 
Centralisation. 
Dio grösste eng 
lische Bahn 
London and 
North-Wes lern. 
Die Chief officers 
(1er L. ^ N. W.
        <pb n="22" />
        Die Diiíricl offi 
cer» der 
L. ^ N. ÍK 
Das Directorium 
der D. ^ h. M . 
10 Organisation. 
der Chef des Maschinendepartements, î . 
der signal superintendent ^ ieA\e, 
der Chef des Personenzugfahrparks in Wolverton, 
der Chef des Cüterzugfahrparks in Earlestown, 
der telegraph superintendent in Manchester, 
der Chef des Scliitfsdepartements in Holyhead, 
zwei Grunderwerbscominissarien in lliigby und Liverpool; 
B. District officers: 
7 Ingenieure, von denen der eine speciell für den Lan 
castercanal ist, 
8 district superintendents^ für Betrieb und Personenzug 
verkehr, 
11 Districtsgüterbeamte, 
1 Districtsbeamter für Viehverkehr, in Liverpool, 
3 Districtsbeamte, welche gleichzeitig für Betrieb, Personen- 
und Güterzugverkehr fungireu, 
11 district audit inspectors für Expeditions-, Buchungs- und 
Cassenwesen. 
Trotz des grossen Umfangs der Verwaltung geht die 
Centralisation soweit, dass alle Beamte, welche mit den Zügen 
zu thun haben, lormell vom Directorium ernannt werden, 
dass die chief officers demselben alle Bestrafungen und Ent 
lassungen rapportiren müssen, und dass alle Zahlungsanwei 
sungen von ihm ausgehen. 
Das Directorium besteht aus etwa 30 Mitgliedern und 
hält allmonatlich eine Sitzung, zu der die chief officers 
zugezogen werden. Für die einzelnen Geschäftszweige sind 
Ausschüsse gebildet, welche häufiger zusammentreten, so 
besonders das Finanzconiité in jeder Woche, um die ihm 
vom secretary vorgelegten Zahlungsanweisungen zu genehmigen. 
In Liverpool ist ein Subcomité des Directoriums, welches 
aus den dort wohnenden Mitgliedern desselben besteht und 
gleichfalls regelmässige Sitzungen unter Zuziehung der dort 
wohnenden officers hält.
        <pb n="23" />
        Organisation. 
11 
Die Auszahlung der Arbeitslöhne und der wöchentlich 
gezahlten Gehälter der niederen Beamten vermitteln besondere 
herumreisende Beamte der Centralverwaltung — pmj clerks — 
und zwar unter Anwendung von Büchsen, in welche der für 
jede Person bestimmte Betrag gelegt wird. Die übrigen Zah 
lungen erfolgen fast ausschliesslich durch Bankanweisungen 
— checks — welche, etwa 1000 per Woche, nach Genehmigung 
Seitens des Finanzcomitó’s, durch den secretary vollzogen 
werden. Dieser Zahlungsmodus findet sich übrigens auch bei 
den andern Eisenbahnen und dient zur wesentlichen Verein 
fachung insbesondere auch der Cassenverwaltung auf den 
Stationen, welche eben, abgesehen von Nachnahmebeträgen, 
gar keine Zahlungen zu machen haben, sondern täglich ihre 
ganzen Einnahmen an einen am Orte befindlichen Bankier 
abführen oder an die Centralstelle einsenden. 
Irotz des grossen Umfangs der Verwaltung haben siel 
nach Aussage des secretary der London and No7'th Westen 
Bahn Uebelstände aus der bestehenden Organisationsweis» 
nicht ergeben, und man glaubt dieselbe auch bei nod 
weiterer Ausdehnung des Netzes beibehalten zu können. 
Ueberhaupt sind die englischen Eisenbahnmänner de 
Ansicht, dass der unläugbar gute Zustand der englische 
Eisenbahnverwaltung zu einem wesentlichen Theile jene 
Oiganisation zu danken sei. Sie übersehen hierbei allerding 
grossen Vortheil, welcher sich daraus ergiebt, das 
die englische Eisenbahnverwaltung bereits eine längere Eni 
M icklung und Erfahrung hinter sich hat, sowie dass bei de 
im Ganzen abgeschlossenen Bauperiode es sich überall ui 
schon eingelebte Verhältnisse handelt, und besonders i 
allen Veiwaltungszweigen, für die oberen wie unteren Stelle 
vollständig ausgebildete und geschäftserfahrene Männer i 
ausi eichender Zahl vorhanden sind. So lange das Eisenbahi 
netz eines Landes erst noch im Werden ist, und fon 
dauernd grössere Neubaustrecken zur Eröffnung kommen, ii 
das nicht zu erreichen, weil man mit der Ausbildung d( 
Beurtheilung.
        <pb n="24" />
        12 
Organisation. 
iiöthigeii Verwaltungspersonals so gleichen Schritt nicht 
halten kann. ; 
Andmer^h:s m^it ^^nkhtbe^krmUm, dm eq-! 
ganisation. üsclie Organisation schnell und prompt functionirt. be 
sonders ist der einzelne Departementschef in der Lage, 
durch die ihm direct unterstellten und, was vorzugsweise ; 
wichtig, mit dem betreifenden Geschäftszweige vollkommen. 
vertrauten Districtsorgane auf das Schnellste Informationen ^ 
einzuziehen, seine Absichten zur Ausführung zu bringen, 
überhaupt sich in lebendiger Beziehung zu allen sein Ressort / 
berührenden Verhältnissen zu halten. Gerade für die eigent-1 
liehe Verkehrsverwaltung ist dies gewiss von grossem Nutzen, • 
und da bei den englischen Bahnen, wie schon hervorgehoben, ; 
die Verkehrsverwaltung unbedingt im Vordergrund steht, und ■ 
die Gewinnung, Pflege und Erhaltung des Verkehrs für alle 
Branchen entschieden die Richtung angiebt, so dürfte hierin 
mit ein Grund für die Uebertragung jenes Organisationsmodus 
auf die gesammte Verwaltung liegen Umgekehrt wird wie 
derum der mit dem letzteren an sich unstreitig verknüpften i 
Gefahr einer gewissen Einseitigkeit und des Auseinander- ' 
gehens der einzelnen Branchen, durch das unbedingte und : 
allgemeine Vorherrschen jenes einen Gesichtspimctes, bezüg 
lich durch die vorher besprochene organische Verbindung i 
von Verkehrs- und Betriebsverwaltung mehr vorgebeugt, j 
Jedenfalls ist das Phatsache, dass von einem Rivalisiren ■ 
zwischen den einzelnen Branchen in England sehr viel weniger ' 
als in Deutschland die Rede ist. i 
jener Organisationsmodus auch für so grosse Bahn- i 
Organisation, bezilke sicli bewährt, würde unmöglich sein, wenn nicht dem 
general manager ein Ueberblick über die ganze Verwaltung, 
und den einzelnen Departementschefs Raum und vor allen : 
Dingen Zeit für lebendige Berührung mit den Verhältnissen ? 
ihres Ressorts und persönliche Initiative in allen wesentlichen 
Dingen bliebe. Bei den weit loseren Eormen, in welchen sich ; 
(de englischen Verwaltungen bewegen — es sind nicht einmal i
        <pb n="25" />
        Organisation. 13 
vorher aufgestellte Etats üblich; bei dem in Folge dessen be 
deutend geringeren Schreibwerk, sowie kürzeren, schnelleren, 
viel weniger auf Acten wesen eingericht^en Geschäftsgang; 
endlich bei der überall erstrebten Vereinfachung der Ver 
waltungsgeschäfte selbst — die Uebertragung des Cassen- 
geschäfts aut die Banken, die Vermeidung von Ilegieaus- 
führungen, vor allen das Clearinghouse-System ist hier zu 
erwähnen: unter allen diesen Umständen haben die Dinge 
allerdings in England eine Gestalt angenommen, welche das 
ermöglicht. Wo diese Vorbedingungen fehlen, und besonders 
^&gt;ei Staatsverwaltungen, für welche der Natur der Sache 
nach stets viel gebundere, damit aber unvermeidlich zu 
einem umfangreichen Schreibwerk führende Formen gelten 
werden, dürfte auch das Resultat sich anders stellen. 
Rt der Umfang der Geschäfte so gross, dass Eine Person 
sie nicht mehr übersehen kann, dann erscheint ein general 
managei im englischen Sinne unmöglich, und collegiale Ver- 
assung der Direction von selbst geboten, die wiederum einer 
stiaften Centralisation weniger günstig ist. Gewiss wird bei 
gl Össei ei Selbstständigkeit der Districtsverwaltung die Ab- 
hienzun^ der Competenz schwierig, überhaupt das Verhältniss 
vie complicirter als nach der so einfachen und klaren eng- 
isc en Oiganisatioii, aber immerhin ist die Durchführung in 
eutschlaiid desshalb wesentlich leichter, weil hier auch das 
ersonal füi die Districtsverwaltung aus Männern von höherer 
Bildungsstufe besteht. 
Die eiöiteite Verschiedenheit schliesst nicht aus, dass Folgerungen rar 
einzelnen 1 unkten für die diesseitigen Verhältnisse direct 
^ ^^^glischen Organisationsweise entnommen 
\ eu eil öniien. Abgesehen von den schon im Laufe der 
y angedeuteten Punkten wird unter Anderem die 
ec inässigkeit der, auch in der Preussischen Staatsbahn 
ei watung bei eits begonnenen, Beseitigung der Oberbeamten 
1 iiiei bisheiigeii Stellung, und Verwandlung derselben in 
ureauchefs und Assistenten der betreffenden Decernenten,
        <pb n="26" />
        14 
Beamtenverhältnisse. 
dadurcli nur eine Bestätigung erfahren, und die, bis vor : 
Kurzem in Deutscldand noch fast überall fehlende, Einrich-1 
tung besonderer Districtsorgane für die eigentliche Verkehrs 
verwaltung dürfte für Bahnen von grösserem Umfange und coin- 
plicirten Verhältnissen sich gewiss allgemein empfehlen. 
Beamten- Was im Weiteren die Beamtenverhältnisse der englischen 
Verhältnisse. Bahnen betrifft, so ist das Personal für den äusseren Güter- 
Güterexpeditio- dieiist auf deii Statioiien — nicht in den Ex2)cditionsbüreaus, 
welche bedeutend schwächer als bei uns sind *) — in der 
Pegel reichlich bemessen, doch kommt dafür die, andern 
falls eben nicht mögliche grosse Schnelligkeit und Sicherheit, . 
mit welcher der Güterverkehr im Allgemeinen ausgeführt 
wird, in Betracht, sowie dass wenigstens im Waarenverkehr 
auch die Sendungen von grösserem Umfang, „die Wagen 
ladungen“, durch die Eisenbahnverwaltung ein- und ausgeladen 
werden. Endlich drängt sich dadurch, dass die Güterzüge 
meist des Nachts laufen, der Güterbodendienst mehr auf 
gewisse Tageszeiten — die frühen Vormittags- und die späten 
Nachmittags- sowie die Abendstunden — zusammen, und um 
in der kürzeren Frist dasselbe Arbeitsquantum zu bewältigen, 
muss natürlich gleichzeitig ein zahlreiclieres Personal thätig 
sein. Dies darf nicht ausser Acht gelassen werden, wenn die 
tägliche Arbeitsleistung pro Kopf mit der in Deutschland 
verglichen wird, wo die Arbeit gleichmässig sich über den 
ganzen Tag vertheilt. 
Die Güterexpeditionen werden nur durch wirkliche Be 
amte verwaltet, und gewiss mit Pecht verwirft man die ' 
neuerdings auf einer deutschen, der badischen Staats-Bahn 
eingeführte Ueberlassung derselben an Privatunternehmer, da 
in einem so verwickelten Geschäftsbetrieb wie der der Eisen 
bahnen, Zusammenfassung der wesentlichen Functionen in eine 
Hand, und unbedingte Disposition über alle direct niitwirken- j 
‘) Vergleiche S. 92. 
i
        <pb n="27" />
        Beamtenverhältnisse. 
15 
den Organe um so unerlässlicher wird, je mehr sich der 
Verkehr entfaltet, und die Verhältnisse coinpliciren. 
Verhältnissinässig zahlreich ist das Personal in den Cen- 
tralbüreaus, besonders auch in den Verkehrscontrollen 
— audit offices — trotz der Abrechnung der directeii Ver 
kehre durch das Clearinghouse. So enthält die Verkehrs- 
coiitrolle der Great Eastern, einer Bahn mit einen Verkehrs- 
(luantum von etwa 32 Millionen Passagieren und 91 Millionen 
Centnern Gut, bei allerdings über 400 Stationen, 70 eigent 
liche Büreaubeamte — clerks — und ausserdem für das Sor- 
tiren und Prüfen der Billets und andere einfache Dienste, 
50 Knaben im Alter von 14—18 Jaliren. Es ist dies um so 
bemerkenswerther, als die Frachtkarten*) in England gar 
uicht in die Gontrollen gelangen, vielmehr auf den Empfangs 
expeditionen selbst durch die district auditors revidirt werden. 
Dies geschieht übrigens nur probeweise, da man sich weit 
mehl als in Deutschland auf die Gegencontrolle Seitens der 
Empfangsexpedition verlässt und bei den viel klareren und 
übersichtlicheren Tarifverhältnissen auch verlassen kann, zu 
mal die bei der probeweisen Revision entdeckten Fehler streng 
) Die Expedition der Güter geschieht wie in Deutschland mitt 
rac t arten, während Frachtbriefe in unserm Sinne fehlen, hür 
r rung, mit welcher das Gut zur Beförderung aufgegeben wird, 
ege keine bestimmte Form obligatorisch vorgeschrieben, 
f i^GSchränkuug der gemeinrechtlichen Haftbarkeit vei 
hoQt; überall eine schriftliche Aufgabeerklärung n 
gefordert. Die Aufgabeerklärung — consignen 
wPQAnfUni der Versandstation zurück und ist insol 
den Adressltr^ ’^^^erem, die Sendung begleitenden und 
sind dpi 1 ' ^uszuhändigenden Frachtbriefe. — Die Frachtkai 
ConiP d / ähnlich. Eine, gewöhnlich mechanisch hergestc 
auf dpr ^ 4er Abgangsstation, und die Originale die 
werden «ie " ni Station als Empfangsregister, Wo dies angän 
ühpr 1 Gütern vorausgesendet, andernfalls dem Zugfül 
hüZ % in Couverts von starkem Papier, an die zi 
1, J^S^n angenagelt bezw. in besonders zu diesem Zweck an c 
selben beflndbehe liebältnissc gesteckt. 
Personal der 
Centralhüreaus. 
Verkehrs 
controllen.
        <pb n="28" />
        16 
BeamtenverhältDisse. 
bestraft werden. Allerdings wird in den Verkehrscontrollen 
sehr genau gearbeitet und, dem schon erwähnten Princip der 
gegenseitigen Controlle gemäss, Vieles im Grunde doppelt 
gerechnet. Bei der grossen Wichtigkeit einer schleunigen und 
richtigen 1 eststellung der Verkehrseinnahmen lässt sich der 
hier getriebene Personalaufwand zwar um so eher entschul 
digen, als eben bei der, in Deutschland so viel Zeit und Mühe 
in Anspruch nehmenden Revision der Frachtkarten bedeu 
tende Arbeit erspart wird; immerhin kann man aber 
annehmen, dass in den Centralbüreaus die Arbeits 
leistung pro Kopf thatsächlich geringer ist als in Deutsch 
land. Bei der viel geringeren Vorbildung, die nur gefordert 
wird, erscheint dies auch erklärlich*), zumal die Arbeits 
zeit ebenfalls eher kürzer ist; sie beträgt nur 411/2 
Stunde pro Woche, Montag bis Freitag von 9 bis 5 Uhr mit 
einer halbstündigen Pause, Sonnabends von 9 bis 1 Uhr 
ohne Pause. 
Bahnwärter und 
Weichensteller. 
Zugbegleit 
personal. 
Stationäre Bahnwärter sind nicht vorhanden und schon 
deshalb weniger noting, weil öffentliche Niveauübergänge, 
wenigstens auf den neueren Linien, sehr selten verkommen**)! 
Auch das Weichenpersonal ist, da die Weichen meist durch 
mechanische Vorrichtungen von einem Puñete aus bedient 
werden, erheblich geringer als in Deutschland. Von Be 
deutung ist das Personalverhältniss gerade in diesen beiden 
Branchen für die Frage des Nachtdienstes, dessen relative 
Mehrkosten sich hiernach in England wesentlich geringer 
als in Deutschland stellen müssen, ein zur Erklärung seiner 
fast allgemeinen Einführung dort, nicht ausser Acht zu lassen 
der Umstand. 
Das Begleitpersonal des einzelnen Zuges ist viel schwächer 
•) Vergleiche Beilage A, sub Nr. 2. 
**) Auf den älteren Linien kommen sie noch mehr vor, doch sind 
auch hier die meisten vorhandenen Niveauübergänge nur für gewisse 
lersonen bestimmt und in der Regel verschlossen gehalten.
        <pb n="29" />
        / 
2 
Beamten Verhältnisse. 17 
als in Deutscliland, meist mir 1 und höchstens 2 Mann ausser 
'lern Locomotivpersonal. Die geringe Stärke der Züge, bei 
den I eisonenzügen die bereits erwähnte Verlegung der 
hlletcontrolle auf die Beamten der Station, die Bremsein- 
iichtungeii, endlich das Fehlen so strenger Bahnpolizeibestim- 
ninngen wie in Deutschland, fallen hierbei ins Gewicht. 
■'Wai ist dafür die Zahl der Züge unverhältnissmässig 
MÖssei als in Deutschland; aber wenn überall ein Theil 
Betliebsausgaben gar nicht oder nur in geringerem 
! mit der Zahl der Züge wächst, so dürfte das gerade 
Lngland bei dem nun einmal fast allgemein bestehen- 
Nachtdienst, dem schwachen Begleitpersonal des ein- 
l' heu Zuges und dem niedrigen Preise der allerdings auch 
^ cineien Wagen*) vorzugsweise zutreffen**). Andererseits 
k'6 cn sich auch aus der grossen Zahl Züge erhebliche 
v ortheile. 
Auf den Personenverkehr wirkt sie entschieden belebend, Nutzen der znui- 
, hieraus erklären, dass derselbe durch- ^den personen- 
'mttheh so viel stärker ist als in Deutschland. Aller- 
W Îm dichtere Bevölkerung, die grössere 
n enheit des Landes, die rationelle und auch im Per- 
1 '^ikehr stets den besonderen Verhältnissen Keclmung 
^^^hung des Dnich- 
&gt;edeutend ins Gewicht fallende, exceptionelle Ver- 
*) Vergl. S. 58. 
Sache class die aut den ersten Blick befremdende That- 
Kiiomptpr'ifPreussen und England die Gesammtausgaben
        <pb n="30" />
        18 
Beamtenverhältnisse. 
kehr iiiiieiiialb Londons und seiner Vorstädte*) wolil am 
Nutzen der zniii- jvfeisteii ill Heti’aclit. Für den Güterverkelir wird dadurch in 
reichen Züge für 
den Güterverkehr. Verliiiidung luit dein Bestcheii directe!’ d’arife für alle 
Relationen, wo wirklich Verkehr sich bewegt, und den, die 
schnellste Erledigung des eigentlichen Waarenverkehrs auf 
den Endstationen ermöglichenden Einrichtungen, im Allge 
meinen eine sehr schleunige, pünktliche und besonders : 
auch fehlerlose Abwicklung herheigeführt. Auf diese aber 
legt das englische Publikum weit höheres Gewicht als das 
deutsche, welches mehr die Billigkeit des Frachtpreises betont. 
Grade in Bezug auf Vermeidung von Irrthümern und Ver 
schleppungen ist es von grossem Nutzen, dass bei dem 
Bestehen besonderer Züge für alle wesentlicheren Verkehrs- ; 
richtungen, das Theilen der Züge unterwegs seltener nöthig 
wird, und dass die schnellere Wagencirculation es zulässig 
erscheinen lässt, den einzelnen Wagen schon mit geringerer^ 
Belastung bis zur Zielstatiop ohne Zu- und besonders Unila-j 
dung durchlaufen zu lassen. Es ist dies um so wichtiger, ' 
als die englischen Gütertarife auf die thunlichst volle Be-' 
lastung des einzelnen Wagens d. h. Aufgabe der Güter in 
Quantitäten, welche der Tragfähigkeit eines Wagens ent 
sprechen , sehr wenig hin wirken. 
Obgleich das System kleiner aber zahlreicher Züge ' 
unter den geschilderten Verhältnissen und gegenüber der 
grossen Stärke und Entwickelungsfähigkeit des Verkehrs ' 
für England richtig sein dürfte, so wird doch bei der Ver-i 
schiedenheit wesentlich bedingender Verhältnisse, wie sie; 
schon angedeutet ist, keineswegs gefolgert werden können, ; 
dass dasselbe auch für Deutschland ohne Weiteres übertrag- ! 
bar sei ; besonders nicht im gegenwärtigen Moment, wo : 
’) Es wurden 1874 befördert allein auf 
der Metropolitan-Bahn ... 40 Millionen Passagiere, 
„ Metropolitan-District-Balm 21 „ 
„ Nortb-London-Babn. . . 19
        <pb n="31" />
        / 
Beamtenverháltnisse. 
19 
tlie ungünstige Wirthschaftslage Ermässigung der Selbst 
kosten ini Ganzen, nicht bles relativ cl. h. für den einzelnen 
Zug oder ini Verliältniss zur Schnelligkeit etc. der Beförde 
rung, zum obersten Gebot macht. 
Bemerkenswerth sind die besonderen Polizeibeamten der 
Bahnen. Dieselben haben zwar keine weitergehenden als die 
allgemein bahnpolizeilichen Befugnisse, nützen aber doch sehr 
viel, weil ihre ganze Thätigkeit auf Verhütung und Ent 
deckung von Defrauden, Diebstählen u. s. w. gerichtet ist. 
Zur Gewinnung des Verkehrs hat jede Bahn zahlreiche 
Agenten canvasses —, welche indess meist festes Gehalt, 
otwa bis zu 8000 Mark jährlich , keine Tantieme von den 
bOwoiinenen Iransporten erhalten und überhaupt sich mein 
rrn \eihältniss von Beamten befinden. 
Die (lehälter der oberen Beamten sind hoch, und auch 
io dei mittleren, welche an der Spitze eines Controll- 
&gt;eziiks, einer wichtigen Station, eines bedeutenderen 
üreaus etc. stehen, gut ; so steigt ein district auditor 
^uf 5000 7000 Mark. Stationsvorsteher erhalten etwa 
00 5000 Mark, auf sehr grossen Stationen auch wohl 
noch niehr. Dagegen wird das Gros der Beamten verhält- 
' "^^^nässig gering bezahlt, zum Theil sogar positiv niedriger 
n s in Deutschland. Die Stations- und Expeditionsassistenten 
1 lalten 20—40 Mark wöchentlich, die Beamten der Central- 
nieaus, abgesehen von den Büreauchefs, eher noch weniger. 
Gewöhnlich steigern sich die Gehälter mit der Dienst- 
^61 nach einer bestimmten Jahresscala, doch hat Niemand 
Anspruch auf Erhöhung, und dieselbe wird bei man- 
SemaAerlXenstführung nicht g^^/ährt. 
Alt einfacheren Verrichtungen werden Knaben im 
bpV^^ 'fahren ab engagirt, welche geringeren Lohn 
ominen, auch sonst variirt der Satz des ersten Gehalts 
I^ebensalter, in welchem sich der Ein- 
e befindet. Für die in London stationirten Beamten 
2* 
Polizelbcaintc. 
Agenten. 
Dienstcinolu- 
mente.
        <pb n="32" />
        20 
Boarntenverhältnisse. 
1 
‘^'Kíí ‘ 
Í-Vl'" 
^3 
sind mit Rücksiclit auf die höheren allgemeinen Preise dort, &lt; 
in der Kegel höhere (Gehaltssätze normirt. | 
Ausser den Gehältern pflegen die Keamten keine weite- 1 
ren Emolumente zu erhalten ; für die mit Bedienung der 1 
Weichenapparate beschäftigten Beamten bestehen indess he- | 
sondere Prämien für fehlerfreie Dienstführung, sogenannte j 
Bonusse, bis zum Betrage von 100 Mark pro Jahr. j 
Die meisten Beamten sind mit kurzen Kündigungsfristen | 
engagirt. \ 
Pensionen werden Seitens der Verwaltungen meist nicht | 
gewährt. Bei einigen Bahnen existiren auf Gegenseitigkeit î 
gegründete Pensionskassen für die Beamten, und Unter- | 
stützungs- etc. Kassen für die Arbeiter, zu welchen die Ver- ' 
waltungen mit beitragen. ' 
Discipiin und Die DiscipHii ist streng. | 
Dienst-Kennlniss. .... ' 
Während ein Ueberblick über die Gesammtheit des Ver- î 
waltungsorganismus seltener sich findet, ist der einzelne j 
Beamte mit seinen speciellen Dienstobliegenheiten in der j 
Regel gut vertraut, obgleich wenig gedruckte Instructio- ■ 
neu existiren. Bei dem auch innerhalb der verschiedenen | 
Branchen weiter geführten Princip der Arbeitstheilung nimmt i 
eben die Ausbildung von vornherein mehr die Richtung auf ; 
eine bestimmte Function oder Stelle hin und ist somit zwar I 
einseitiger aber intensiver. Andererseits ist es ausgesproche- ; 
nes Princip, Jeden an der Stelle, wo er sich einmal einge- | 
arbeitet und mit den Verhältnissen vertraut gemacht hat, | 
thunlichst zu belassen, und da die Steigerung des Gehalts | 
in der Hauptsache nach der Führung, Leistung und Dienst 
zeit des Einzelnen bemessen wird, ist dies auch leichter 
ausführbar. 
Die einzelnen Dienstvorschriften werden auf jeder Station 
in ein ürdrebuch eingetragen, welches mit einem Index ver- i 
sehen und für dessen Currenthaltung der Chef verantwort- i
        <pb n="33" />
        Beamtenverhältnisse. 21 
Zur genaueren Information über die Gelialts- und Dienst- 
eintheilungs-Verhältnisse sowie die Engagementsbedingungen 
sind am Sclilusse die auf der Great Northern Bahn darüber Anlagen a und n. 
geltenden Bestimmungen beigegeben. 
Dass die höheren Beamten ihre Laufbahn von unten auf carrière, 
machen, ist die Ausnahme, und vorzüglich für die obersten 
Stellen besteht im Allgemeinen ebensowohl eine besondere 
Carrière wie in Deutschland. Wenngleich specielle Bedin 
gungen für die letztere fehlen, da es sich eben um Bri- 
vatinstitute handelt, so verkennt man doch den Vortheil 
einer höheren allgemeinen Bildung nicht *). In früherer, 
der eigentlichen Bauperiode näher liegender Zeit recru- 
tirten sich die obersten Beamten, wie erklärlich, mehr 
üns Technikern, aber mit der stärkeren Entwicklung des 
Verkehrs und Complicirung des Eisenbahnnetzes sind die, 
überwiegend auf anderem Gebiet liegenden Schwierig 
keiten und Aufgaben der Verkehrs Verwaltung entschieden 
in den Vordergrund getreten, so dass die Verwendung 
von Bau - und Maschinentechnikern sich immer mehr 
^Bf die eigentlich . bau - und maschinentechnischen Bran 
chen**) beschränkt. Zu den letzteren wird der Zug- und 
) Ein hervorragender manager bezeichnete bei einer Unterhaltung 
ä er die deutsche Eisenbabnverwaltung es als einen besonderen Vor 
zug derselben, dass, wie er sich ausdrückte, die raibvay gentlemen 
Ort men of high education seien. 
) Aehnlicbe Bemerkungen hat auch ein von der französischen 
egierung entsendeter Beobachter gemacht Derselbe, Charles de 
ranqueville Mitglied des französischen Staatsraths und der Eisen- 
a n - Centralcommission, sagt nämlich in seinem, nach wiederholtem 
•engeren Aufenthalt in England im Aufträge der französischen Regie- 
berausgegebenen Werke Du régime des traveaux ¡niblics en 
nglcteire, 2. Auflage 1875, Band 1 S. 236: Contrairement « l'usage 
janeáis^ aucun des directeurs généraux n’exerce ou na exercé les 
onctions d ingénieur : et cela n’est foint un efj'et du hasard. Les in- 
gemews occupent dans les Compagnies, à la tête des services tech 
niques de la constructiondu matériel, etc., des positions considérables
        <pb n="34" />
        22 Bpamtenverhältnisso. 
Rangirdienst nicht gezählt, und weder für die obersten Chefs 
desselben — superintendents of the Une — noch die Districts- 
Beaniten — district superintendents — gilt wie in Deutsch 
land die Regel, dass sie technisch in diesem Sinne, vorge- 
hildet sein müssen. 
les placer à la tête de l'adminislralion.
        <pb n="35" />
        II. Rechtszustand in Bezug auf das Verkehrs- 
insbesondere das Tarifwesen. 
Für jede englische Bahn sind concessionsmässig be 
sondere Maximalsätze festgestellt, und zwar entsprechend 
der ursprünglichen Auffassung der Eisenbahn als „freien 
feltrasse“, zunächst getrennt für die Benutzung des Schienen 
wegs und für die Ilergabe der Locomotivkraft ; daneben be 
sondere Sätze für den Fall, dass die Eisenbahn selbst als 
h rachtführer auftritt. Practische Bedeutung haben nur diese 
letzteren, da die Fiction der Eisenbahn als freien Strasse 
wie überall so auch in England sich als unhaltbar erwiesen 
hat. Für den Personentransport schliessen die Maxima Alles 
ßbi, so dass daneben nichts weiter erhoben werden darf; 
dagegen sind im Güterverkehr nur die eigentlichen Beför 
derungskosten darin enthalten, und es ist den Eisenbahnen 
gestattet, für alle anderen Leistungen, welche bei Ausführung 
des Frachtvertrags Vorkommen — An- und Abfuhr nach und 
von der Eisenbahn, Leistungen auf den Endstationen — 
einen angemessenen Betrag ausserdem zu erheben. 
Die Maxima sind bei den einzelnen Bahnen vielfach 
ungleich — dies sogar auf den verschiedenen Strecken Einer 
Bahn, was sich aus dem eigenthümlichen Modus der Coii- 
eessionsertheilung durch besondere, von einander unabhängige 
Specialgesetze erklärt. Sie sind in der Hegel sehr hoch, so 
dass die wirklich angewendeten Tarifsätze, obgleich ini 
Ganzen wesentlich hoher als in Deutschland, doch fast überall 
Maximal 
sätze.
        <pb n="36" />
        Wichtige Ge 
setze. 
Geltende Vor 
schriften. 
24 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
iiiediiger sind, ini Güterverkehr meist einscliliesslich der 
eingerechneten Stationskosten und selbst der Gebühren für 
An- und Abfuhr nach und von den Bahnhöfen. 
Uisprünglich hattet! die englischen Bahnen innerhalb 
der concessionsnnissigen Maxima und abgesehen von etwaigen 
besonderen Concessionsbedingungen, volle Freiheit der Tarif- 
iind Veikehismassnahmen, wie jeder andere Frachtführer 
nach gemeinen Recht; doch sind im Laufe der Zeit wich 
tige allgemein - gesetzliche Beschränkungen eingeführt, be 
sonders durch 
the Railways Clauses Consolidation Act yom 8. Mai 1845, 
Abschnitt 90, 
the Railway and Canal Traffic Act vom 10. Juli 1854, ge 
wöhnlich Mr. Cardwell’s Act genannt, 
the Regulation of Raihcays Act vom 31. Juli 1868, Ab 
schnitt 15 und 17, 
the Regulation of Railways Act vom 21. Juli 1873. 
Bemerkenswerth ist das letztgedachte Gesetz, welches, 
zunächst nur für 5 Jahre vom 1. September 1873 an 
geltend, neben materiellen Rechtsvorschriften zur Hand 
habung dieses Theils des Eisenbahnrechts eine neue Be 
hörde, die Eisenbahncommission geschahen hat. Dieselbe 
ist keine Aufsichtsbehörde in unserem Sinne, sondern ein 
vom Handelsministerium unabhängiges Tribunal, welches nur 
auf Antrag von Interessenten einschreitet. 
Die geltenden Vorschriften sind im Wesentlichen fol 
gende : 
1) Jede Eisenbahn ist verpflichtet, im Local- und Durch 
gangs - Verkehr alle gebührenden und billigen Er 
leichterungen, due and reasonable facilities^ in An 
nahme, Beförderung und Ablieferung der Transporte, 
sowie Rückbeförderung der Fahrzeuge zu gewähren. 
Diese Vorschrift gilt auch für Canäle sowie für den 
durchgehenden Verkehr über Eisenbahnen und Canäle, 
und auch in dem Fall, wenn die benachbarte Eisen-
        <pb n="37" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
25 
bahiistation oder Canalladestelle allerdings nicht un 
mittelbar anschliesst aber in der Nähe liegt. Sie ist 
durch das Gesetz von 1873 ausdrücklich dahin bestimmt 
und erweitert, dass directe Tarife gewährt werden 
müssen, so zwar, dass die Eisenbahncommission auf 
Anrufen einer betheiligten Eisenbahn- oder Canalge 
sellschaft zu entscheiden hat, ob ein directer Tarif in 
der vorgçschlagenen Höhe und über die beantragte 
Route zu bewilligen ist. Dies soll geschehen, wenn der 
selbe als eine gebührende und billige Verkehrserleichte- 
rting im Interesse des Rublicums, a due and reasonable 
facility in the interest of the public, bezüglich die vor- 
geschlagene Route „reasonable^^ erscheint. Die Ver- 
theilung des Erachtsatzes zwischen den betheiligten Bah 
nen ist im Streitfall ebenso durch die Eisenbahncom 
mission festzusetzen, zwar unter Würdigung aller Um 
stände des besonderen Falles aber ohne Rücksicht auf 
die concessionsmässigen Maxima für die einzelnen 
Strecken, und mit der alleinigen Einschränkung, dass 
Niemand geringere Meileneinheitssätze anzunehmen 
braucht als die niedrigsten, welche er im Einklang mit 
den bestehenden Gesetzen, zu der betreffenden Zeit, 
im gleichartigen Verkehr zwischen denselben End 
punkten über andere Routen bezieht*). 
. ■ Motive zu den ersten vom deutschen Reichseisenbahn- 
. *• März 1874, veröffentlichten Entwürfe eines Reichs- 
na uigesetzes sind diese Bestimmungen nicht ganz richtig wio- 
S^Seben. Nr. 8 im Abschnitt 11 des Gesetzes von 1873 wird dort 
»Bie Kommissare sind nicht berechtigt, eine Gesellschaft zu“ 
„nöthigen, ein niedrigeres Meilcngeld als dasjenige anzunehmen,“ 
))We ches dieselbe für den gleichen Verkehr, bei gleicher Art der“ 
), uichfuhr auf irgend einer andern Verkehrslinie zwischen den-“ 
Pnnkten, wenn diese die Abgangs- und Endpuncte der“ 
,, nie gangsroute sind, zur Zeit zu erheben gesetzlich befugt ist.“
        <pb n="38" />
        2C 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
2) Ungebührliche oder unbillige, vndue or unreasonable^ 
Bevorzugungen oder Zurücksetzungen einzelner Per 
sonen oder Transporte sind verboten. 
Hiernach würden also nicht die auf der Concurrenzroute wirk 
lich erhobenen Sätze, sondern die dort bestehenden gesetzlichen 
Maxima die Norm bilden. 
Die Worte des Gesetzes lauten: 
if shall not be larvful for the commissioners in any case to 
comycl any company to accept loner mileage rates than the 
mileage rates, which such company may for the time being 
legally he charging for hhe traf^fic etc. 
Dass „legally be chargingnicht heisst: „zu erheben gesetz 
lich befugt ist“ sondern: „wirklich erhebt ohne Verletzung 
gesetzlicher Vorschriften, besonders also auch ohne 
Ueberschreitung der dort geltenden Maxima“, dürfte nach 
dem Wortlaut wie in Hinblick auf die Absicht des Gesetzes und den 
Zusammenhang ausser Zweifel stehen; denn die gesetzlichen Maxi- 
malsätze der Concurrenzlinie als nicht zu unterschreitenden Betrag be 
zeichnen, hiesse offenbar das ganze Gesetz so gut wie wirkungslos 
machen, und ein Grund dafür wäre umsoweniger zu denken, als im 
nächsten Abschnitt ausdrücklich bestimmt wird, dass die Maxima der 
in Frage stehende Route selbst, unterschritten werden dürfen. Es 
lautet nämlich Abschnitt 12: 
Subject to the provisions in the last preceding section con' 
tained, the commissioners shall have full power to decide 
that any proposed through rate is due ant reasonable, not' 
withstanding that a less amount be allotted to any forwardfing 
company out of such through rate than the maximum rule 
such company is entitled to charge etc. 
Im angeführten Entwurf, Seite 49 viertes Alinea von unten, wird 
dies übersetzt: 
„Unter Berücksichtigung der obigen Bestimmungen sind die“ 
„Commissare zu entscheiden ermächtigt, dass eine vorgeschlagene“ 
„Durchgangstaxe angemessen und anzuwenden sei, vorausgesetzt,“ 
„dass aus derselben einer der befördernden Gesellschaften ein“ 
„geringerer Betrag als ihre Maximaltaxe zugetheilt werden kann.“ 
Aber wenn der Sinn dieses Passus schon an sich Bedenken erregt, 
so dürfte ein Blick auf den englischen Text lehren, dass der mit not' 
nüthstanding beginnende Satztheil genau das Gegentheil und vielmehr 
bedeutet: ungeachtet dessen, dass einer der befördernden Gesell 
schaften ein geringerer Betrag als ihr Maximalsatz zu ge schieden 
wird.
        <pb n="39" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand, 27 
3) Alle Tarife besonders auch die für gewisse Inter 
essenten auf Grund besonderer Verträge gewährten, 
sind zu publiciren. Für den Güterverkehr soll auf 
jeder Station ein Buch, welches alle im Verkehr der 
selben geltenden Tarife, unter Beisatz der Entfernungen, 
enthält, während der Geschäftsstunden zur kostenfreien 
Einsicht für Jedermann ausliegen ; und für den Per 
sonenverkehr sollen in der Billetexpedition gedruckte 
oder geschriebene Listen von den Preisen aller dort 
ausgegebenen Billets an einer in die Augen fallenden 
Stelle aushäugen. 
4) Die Eisenbahncommission ist berechtigt, auf Antrag 
eines Interessenten von einer Eisenbahn zu fordern, 
dass sie in dem unter Nr. 3 erwähnten Buche anführt 
wie viel von jedem Tarifsatz für die eigentliche Be 
förderung und wie viel für andere Leistungen gerechnet 
ist, wobei die Natur und das Detail der letzteren an 
gegeben werden muss. 
5) Sie ist endlich berechtigt, wo die Stations- etc. Kosten, 
terminals^ nicht durch Parlamentsact festgesetzt sind, 
im Streitlall über deren Höhe zu entscheiden, zu be 
stimmen, was als eine billige Vergütung, reasonable 
, für An- und Abfuhr nach und von der Eisenbahn, 
Laden und Entladen etc. zu zahlen ist. 
Ein Rückblick auf die angeführten Vorschriften zeigt 
den wichtigsten Punkten einen Mangel an Detaillirung 
lind Bestimmtheit, welcher dem mit Entscheidung des ein- 
ze neu b alles beauftragten Ermessen einen weiten Spielraum 
^asst, und um die praktische Bedeutung der ersteren zu er- 
wT'T^^ desshalb auf die Auslegung zurückgegangen Auslegung 
ihnen in den vorgekommenen Streit- undAnwen- 
en gegeben ist. Diese unterliegen, wie schon er- 
^ Cognition der Eisenbahncomniissioii und Schriften. 
101 en voilier zur üompetenz bestimmter ordentlicher 
eiicitshöle. der Courts of Common Pleas in England und
        <pb n="40" />
        1 
28 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
Geringe Zahl der des Cowt of Sessiou ill Scliottlaiid. Die Zahl der zur Ent- | 
Scheidung gekoninieneii Streitfälle ist im Verhältniss iiicht|| 
gross, und auch seit Einsetzung der Eiseiibahiicomiuissioii hatlj 
sich dies nicht geändert. Im ersten Geschäftsjahr sind bcií| 
ihr von solchen Beschwerden aus dem Bublicum gegen die G 
ma 
Eisenbahnen nur 5 angebracht, von denen eine abgewiesen, 
eine durch gütliche Verständigung der Parteien erledigt, eine; 
von den Klägern nach beendetem Schriftwechsel fallen ge 
lassen ist, während nur zwei gegen die verklagten Eisen-| 
bahnen entschieden wurden. Die eine der letzteren bezog, 
sich auf die Bevorzugung der bahnseitigen An- und Abfuhr,] 
welche Frage wenigstens betreffs der Abfuhr in Deutschlancn 
schon lange durch das Betriebsreglement zu Gunsten der 
Eisenbahnen beantwortet ist, die andere auf die Berechtigung 
aus dem auf der Station ausliegenden Tarifbuche Auszüge zuj 
machen: Beides also verhältnissmässig untergeordnetere Punkte.| 
Diese nicht weg zu leugnende Tliatsache *) stimmt initj 
t 
*) In der Sitzung des deutschen Reichstags vom 24.November 1875^ 
gab der Präsident des Reichseisenbahnamts die Zahl der bis dabin 
Jahre 1875 beim Reichseisenbahnamt eingegangenen Beschwerden über' 
deutsche Privat- und Staatsbahnen, auf mehr als 900 an. Gewiss ist zu 
berücksichtigen, dass der praktische.Sinn der Engländer die ausser-j 
ordentlichen Schwierigkeiten einer so complicirten und besonders mit soi 
zahlreichem Personal arbeitenden Verwaltung, wie die der EisenbahneUg 
ist, eher würdigt und deshalb über kleinere Unregelmässigkeiten eher 
hinweg sieht, sowie dass das deutsche Publicum auch weit mehr zur 
Anrufung der Staatsbehörden geneigt ist, zumal bei der neuerdings iu^ 
vielen Kreisen, man darf wohl sagen: Mode gewordene Animosität gegew| 
die Eisenbahnen5 immerhin aber wird sich diesen Zahlen gegenüber^ 
kaum die Schlussfolgerung unterdrücken lassen, dass die Eisenbahn-^ 
Verwaltung in England dem Publicum im Verhältniss nicht so häuhg 
Veranlassung zu begründeten Beschwerden bietet. Allerdings, Missstim 
mungen gegen die Eisenbahnen finden sich in allen Ländern, und cs 
kann das auch nicht Wunder nehmen, wenn man bedenkt, mit wie viel 
Millionen Personen mit den verschiedensten Interessen und häufig sehr. 
weit gebenden Auspiüchen die Eisenbahnverwaltung eines Landes fort'l 
dauernd es zu thun hat, wie leicht in einer so complicirten Verwal 
tungsmaschinerie selbst ohne jedes Verschulden Störungen eintreteu^î
        <pb n="41" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
29 
(len gegen die englisclien Bahnen wohl erhobenen Klagen 
über Willkühr nnd Bedrückung des Publikums wenig überein, 
und besonders die Behauptung, es habe nur die Weitläutigkeit 
und Kostspieligkeit des Verfahrens vor den (ferichtshöfen die 
Anbringung zahlreicherer Beschwerden verhindert, dürfte 
dadurch, mindestens was die neuere Zeit betriftt, widerlegt 
werden. 
Die mit ausführlichen Gründen publicirten Entschei- 
düngen zeigen im Allgemeinen ein verständnissvolles Ein 
gehen auf die Besonderheiten der einzelnen Fälle und das 
Bestreben gerechter Abwägung der entgegenstehenden Inter 
essen. Insbesondere wird wiederholt ausgesprochen, dass 
uuch dem Erwerbsinteresse der einzelnen Eisenbahn eine 
wesentliche Berechtigung zuzugestehen, und daher in die 
zur Geltendmachung desselben getroffenen Massnahmen nur 
mit Vorsicht einzugreifen sei. Wenn sich auch keineswegs 
(Erschöpfende Regeln über alle in Frage kommenden Punkte 
daraus abstrahiren lassen, so sind doch gewisse Grundsätze 
darin aufgestellt. 
Es erübrigt nun die einzelnen Vorschriften durchzugehen. Die 
ad 1. Gewährung aller gebührenden und billigen Er- 
leichterungen, due and 7'easonable facililies^ in Annahme, billigen 
Beförderung und Ablieferung des Verkehrs. Erleichte- 
Wohl wenig bauliche oder Verwaltungseinrichtungen 
mif einer Eisenbahn lassen sich denken, welche nicht 
unter den Begriff solcher facAlities gefasst werden können, 
und in Wirklichkeit ist auch die Einrichtung neuer 
imnneu, wie empfindlich oft aber die Folgen auch nur kleiner Störungen 
ersäuinung des Anschlusses auf der Unterwegsstation, Beschädigung 
6r verspätete Ankunft eines nothwendig gebrauchten Frachtgutes, wohl 
gar Verunglückungen - für den Betheiligten sind. Eine gerechte Kritik 
dies nicht vergessen und den anzulegenden Massstab nicht einem 
&gt; ealeu Eisenbahnsystem entnehmen sondern vorzüglich nach einem 
erg eich mit dem Gesammtzustaud des Eisenbahnwesens in andern 
Ländern bestimmen.
        <pb n="42" />
        30 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
oder Verämleniiig bestehender Züge, das Anhalten auf 
einzelnen Stationen, die Ausgabe bestimmter Billetsorteii 
— Retourbillets 3. Classe — die Einrichtung bedeckter Warte 
räume für die Passagiere, dahin gerechnet. 
Festgehalten wird als Grundsatz, dass nicht schon das 
Interesse einzelner Individuen sondern nur ein Bedürfniss 
von wirklich öffentlichem Character zum Einschreiten berech 
tigt, und dass Rücksicht zu nehmen ist auf die Cesammt- 
situation der betreffenden Eisenbahn und ihrer Verkehrs 
einrichtungen. 
Die Zahl der in Bezug auf diese Bestimmung vorgekom- 
menen Beschwerdefälle ist gering, aber dies beseitigt nicht 
die principielle Bedeutung der ersteren, welche eben dahin 
geht, dass die Eisenbahnen durch die hierfür bestimmte 
staatliche Behörde zu Einrichtungen in dem angedeuteten 
weiten Umfange gezwungen werden können. 
Die Gewährung Besoiideie Berücksichtigung erfordert die Frage der 
directer Tarife. ® 
directen larife. Die erwähnten, durch das Gesetz von 1873 
der Eisenbahncommission in Betreff derselben beigelegten 
Befugnisse gehen offenbar sehr weit, und wenn Cohn 
in seinem erwähnten Werke diese Vorschriften nur als 
formelle, die Bestimmungen des zweiten Abschnittes des 
Gesetzes von 1854 ergänzende Einzelheiten charakterisirt *)? 
so erscheint damit doch deren Bedeutung nicht hinreichend 
gewürdigt. In der That dürfte kaum in einem andern Lande 
eine Staatsbehörde die gleiche Befugniss haben, wenn auch 
nur auf Anrufen einer betheiligten Eisenbahn oder Canalgesell' 
Schaft, den Privatbahnen für die directen Tarife die Route, den 
Gesammtsatz und den Vertheilungsmodus vorzuschreiben. Die 
Einschränkung, dass keine Bahn geringere Meileneinheitssätze 
anzunehmen braucht, als sie auf der Concurrenzroute be 
zieht, hat nur wenig Werth: denn sie findet überhaupt nur 
*) Cohn, Untersuchungen über die Englische Eisenbahnpolitik, 
Band I. S. 354.
        <pb n="43" />
        Verkehrs- und Tarifsachen, Rechtszustand. 
31 
Anweiidung, wo es sich um Coiicurrenz zwischen denselben 
l'-ndpunkten handelt — besonders also auch nicht in dem 
ebenso häufigen Fall der Concurrenz verschiedener Versand- 
otler Bezugsorte — und dann lässt sie ganz ausser Acht, mit 
'velcheii Längen eine Bahn an beiden Ilouten betheiligt ist, 
f'ii’ wie viel Meilen sie also den betreffenden Einheitssatz 
jeder Boute bezieht. Streitfälle kommen nur vor, wo 
®ihe Bahn an der zweiten Boute geringeres Interesse 
mit einer kleineren Meilenzahl participirt. Wenn 
aber hier trotzdem dieselben Meileneinheitssätze ge- 
'vähren muss und nur nicht unter diese hinabzugehen 
^^laucht, so ist das kaum noch ein Vorrecht zu nennen, 
^miial sie Bedingungen in Betreff des Gesammtsatzes oder 
^ler Antheile der übrigen Bahnen nicht stellen darf und also 
, selbstredend auf der ersten Boute sofort gleichfalls 
^mzuführende und dort ihren Gewinn schmälernde, Herab 
setzung des Gesammtsatzes nicht hindern kann. 
Hie practische Anwendung dieser Bestimmung ist bisher 
ähnlich wie bei der neuerlich in die Concessionen der preus- der Bestimmung 
sischen Eisenbahnen aufgenommenen Verpflichtung, unter ge- Tarife, 
'vissen Bedingungen die für eine Strecke in irgend einem Ver 
kehre eingerechneten niedrigsten Antheile auch für jeden 
Mildern Verkehr zu gewähren — eine sehr geringe ge 
wesen; es war nämlich bis Sommer 1875, also während 
einahe 2 Jahren, erst ein einziger Beschwerdefall durch 
'ke Commission entschieden worden. Ein zweiter Fall war 
%hängig gewesen aber durch gütliche Einigung erledigt. 
^ie bei Entscheidung jenes Falles von der Commission 
^-usgesprochenen Ansichten beweisen, dass auch sie keines- 
^'®gs auf einem radicalen, das Erbwerbsinteresse der ein- 
^ßhien Eisenbahn ignorirenden Standpunkt steht. Der Fall 
so, dass die Versandbahn an der längeren und eine 
®beigangsstation mehr passirenden Boute A mit einer län- 
1)61 en Strecke als an der kürzeren Boute B. betheiligt war 
^^'d Bildung des Tarifs ausschliesslich über die erstcre 
ver-
        <pb n="44" />
        Ursachen der ge 
ringen prak 
tischen Anwen 
dung der Bestim 
mung über die 
directen Tarife. 
32 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
laugte. Die Coniniission lehnte dies ab, schlug aber zum 
Ausgleich der Interessen Bildung desselben Tarifs über 
beide Routen A. und B., und Vertbeilung der Fracht in der 
Weise vor, dass die Versandbabn auf der ihr ungünstigeren 
Route B. einen höheren Meileneinbeitssatz erhalte. Es sollte 
nämlich in beiden Fällen die Meilenzahl der kürzeren 
Route B. als Vertheilungsmasstah genommen werden, aber 
bei der Vertheilung selbst, die Versandbahn auf der Route B. 
mit einigen, der anderen Bahn ab- und ihr zuzurechnenden, 
Meilen mehr als ihrer wirklichen Länge, auf der Route A. 
dagegen nicht mit ihrer vollen Länge sondern mit soviel 
Meilen weniger participiren, als die Differenz der Gesammt- 
routen A. und B, betrug. 
Die Th at sache, dass jene Bestimmung des Gesetzes von 
1873 so wenig praktische Anwendung gefunden hat, dürfte 
sich einestheils daraus erklären, dass in England in Folge 
der vollzogenen Bildung grosser Bahncomplexe und der Aus 
dehnung der running powers — vertragsmässiger Mitbetrieb 
fremder Strecken — der directe Verkehr überhaupt keinen 
so grossen Procentsatz ausmacht wie in Deutschland: auf 
den Bahnen von England, Wales und Schottland nur etwa 
30 "/o *), auf einzelnen und gerade den grossen Bahnen 
noch viel weniger z. B. auf der Midlandbahn nur 10 ® V 
Im Uebrigen kamen die Eisenbahnen auch schon vor 
dem Gesetz von 1873 in der Gewährung directer Tarife 
wie in der Vertheilungsfrage einander sehr entgegen. Bei 
der Dichtigkeit des Netzes bieten sich für die meisten 
wichtigeren Relationen mehr als zwei Routen, Neben der 
Concurrenz der einen gegen die andere kommt des 
halb gewöhnlich auch noch eine für beide gemeinsame Con 
currenz gegen dritte Routen in Frage, und überhaupt 
*) Auf den preussischen Bahnen machte 1874 umgekehrt der Local- 
Güterverkehr im Durchschnitt nur etwas mehr als Vs des Gesammtver- 
kehrs aus; vergl. S. 102 u. 103 der officiellen Statistik von 1874.
        <pb n="45" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
33 
''eisen die zahlreichen wechselseitigen Berührimgspuncte im 
eigenen Interesse auf ein gutes Einvernehmen mit den Nach- 
barn hin; ein Umstand, der natürlich umgekehrt auch für 
^ias Mass der zu erhebenden Ansprüche von Bedeutung ist, 
^'hd die Stellung unbilliger Forderungen seltener macht, 
i^adlich fällt ins Gewicht, dass erklärlicher Weise die ganze 
heue Einrichtung von der Gesainmtheit der Eisenbahnen als 
etwas gegen sie Gerichtetes, ihren gemeinsamen Interessen 
b'eindliches angesehen wird. Die einzelne Bahn trägt des 
halb schon an sich, und um ihr Yerhältniss zu den übri- 
Bahnen nicht zu trüben, ein gewisses Bedenken die 
b^isenbahncommission anzurufen, zumal es für eine jede auch 
Situationen giebt, wo die fraglichen Principien umgekehrt zu 
ibiein Nachtheil ausschlageii würden. 
trotz der bisher so geringen practischen Anwendung jener 
ttestiinmung ist ihr Werth doch nicht zu unterschätzen. 
■Allerdings wenn der sie vorschlagende Bericht der parlamen 
tarischen Enquetecommission vom Jahre 1872 die Hoffnung 
ausspricht, ihre Wirkung würde sein ,,es zum Interesse der 
^^ien und zur Pflicht der andern Eisenbahn zu machen, den 
eikehr über die kürzeste, wohlfeilste und glatteste, shortest^ 
^h^npest and mast couveîiient^ Boute zu leiten“, so geht 
^as wohl zu weit. Es wird zur Genüge illustrirt durch die 
^oiher initgetheilte Entscheidung, welche die, nach dem Vor- 
^^blage desselben Berichts zur Handhabung jener Bestim- 
’^jung eingesetzte, Eisenbahncommission in dem einzigen bisher 
j! Scurtheilten Specialfalle getroffen hat, und welche ausdrück- 
^cli empfiehlt, auch über die längere, mit höheren Selbstkosten 
laiisportirende, weniger glatte Route den directen Tarif 
bilden, damit dem Erwerbsinteresse beider betheiligten 
‘^»mn Rechnung getragen werde. Das letztere ganz oder 
überwiegend zu ignoriren, ist eben, so lange verschie- 
^üe Bahneigenthümer da sind, zu unnatürlich, um auf 
Hauer möglich zu sein. Für das Publikum kommt es 
auf das Resultat der Transportaiisführiiug, nicht auf 
3 
Beurtheilung
        <pb n="46" />
        34 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
die Mittel und Selbstkosten an, mit welchen dieses erreicht 
ist; und wenn dem Versender in den für ihn wichtigen 
Punkten, Tarifsatz etc., von der einen Boute nichts Ungün 
stigeres geboten wird als von der andern, dann können und 
werden ihm die internen Verhältnisse derselben meist gleich 
gültig sein. 
Wirklicher Werth Nlcht dass der Verkehr über die kürzeste, wohlfeilste 
über die dirocten ^^^'d glatteste lloiite Wirklich geleitet, sondern dass die Pil- 
Tarife. duiig des directeii Tarifs über diese Route, sowie in der ihren 
Verhältnissen entsprechenden Höhe, unter allen Umständen 
ermöglicht, und die Concurrenzroute hierdurch gezwungen 
wird, ihre Tarife und Beförderungsmodalitäten — nöthigen- 
falls unter grösserer Anstrengung — denen der ersteren 
gleich zu stellen: darin dürfte die auch völlig ausreichende 
Wirkung jener Bestimmung liegen. Dem Einwurf, dass 
das volkswirthschaftliche Interesse Transportausführung durch 
die dazu mit dem geringsten Aufwand von Arbeit und Kosten 
befähigte Linie erheische, wäre zu entgegnen, dass, wenn 
die anderen in gesondertem Eigenthum befindlichen Linien 
den Verkehr verlieren und finanziell ruinirt werden, dies 
einen noch bedenklicheren volkswirthschaftlichen Nachtheil 
bedeutet, weil eben das Anlagekapital einer Eisenbahn unvei'" 
hältnissmässig gross und, zum Unterschied von den meisten 
andern gewerblichen Unternehmungen, dauernd und für afin 
Zeiten darin festgelegt ist. 
Verschiedenheit Del* Bericht der Empictecommission weist zur Bekräfti' 
Z%%tZe gung seiner Ansicht darauf hin, dass das erhoffte Resultat def 
in Frankreich Trausportleituiig über die kürzeste etc. Route in Frankreich ohne 
gegenüber 
England. Schwierigkeit erreicht sei. Allerdings ist dies im Allgemeine'^ 
richtig *), aber er übersieht dabei, dass dort die Figuration der 
Bahnnetze eine andere ist und eine solche Vereinbarung zuiö 
*) In neuerer Zeit hat die französische Nordbahn übrigens dPi^ 
Verkehr mit Deutschland auch da aufgenommen, wo die Route via Ost' 
bahn bedeutend kürzer ist, und lehnt den Antrag der Ostbahn, hierauf 
zu verzichten, bisher noch ab.
        <pb n="47" />
        Verkehrs- und Tarifsveseu, Rechtszustand. 
35 
GÎRenen Interesse der Eisenbahnen macht. Bei der compacten, 
districtsweisen Gestaltung der letzteren kommt der in England 
iininerhin noch häufige Fall, dass für dieselbe Relation meh- 
lere in getrenntem Eigenthum befindliche Routen neben 
einander bestehen, weit seltener vor. Wird hierdurch die 
Concurrenzregulirung an sich ausserordentlich erleichtert, 
^0 lührt diese Gestaltung, in Verbindung mit der sonsti- 
8en Gleichartigkeit der Netze, auch dahin, dass jedes 
^ür die Regulirung angenommene Princip, bei allgemeiner 
^hwendung ausgleichende Compensationeii für die einzelnen 
^^hnen zur Folge hat. Diese handeln also gewiss im eige- 
Interesse, wenn sie als solches die Leitung des Ver- 
über die am billigsten transportirende, kürzeste Route 
^ünehinen. Aber wo jene, eben die Voraussetzung und den 
der ausgleichenden Compensatioiien bildende, that- 
^«^ichliche Gestaltung der Bahnnetze fehlt, da muss die 
urchlührung dieses Grundsatzes einen Theil der Bah- 
^1611 übermässig bevorzugen, den andern zu Grunde rich- 
Uebrigens beweisen die in Frankreich gemachten 
Erfahrungen, dass auch bei Leitung des Verkehrs über die 
^(fizeste Route Beschwerden des Publikums nicht minder 
kommen. So wird noch in der kürzlich von Bergmann, 
i ilç^lied der Handelskammer in Strassburg, veröffentlichten 
loschüre: ,,Bemerkungen über das Ergebniss der Enquete 
p Tarifenquete), und Erläuterungen bezüglich des 
Eiitwuifs eines einheitlichen Tarifsystems“, S. 12. von den „in 
‘ eil Kreisen Frankreichs gegen das dortige Eisenbahnwesen 
eihebenden Beschwerden“ gesprochen. 
Wenngleich die englischen Bahnen sich schon früher 
auf directe Tarife im Allgemeinen keine Schwie- 
^iten machten, so kann doch nicht gefolgert werden, 
^ss die in Frage stehende Bestimmung überflüssig sei. 
. bietet sie eine, bei der grossen Wichtigkeit der Sache 
^ünierhin wünschenswerthe weitere Nöthiguiig, und dann lag 
^i'Giund für jene freiwilligen Coiicessionen doch nur in der 
Nothwendigkeit 
der fr. Bestim 
mung über die 
directen Tarife 
in Engiand.
        <pb n="48" />
        36 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
derzeitigen Situation des Eisenbahnnetzes, welche dieselben 
dem Eigeninteresse der einzelnen Bahnen entsprechend er 
scheinen Hess, (lewiss ist es anerkennenswerth, dass sie 
dieses so richtig verstanden : aber der Charakter des 
Motivs ändert sich dadurch nicht, nnd wenn beim Eort- 
schreiten der Fusionen die Lage eine andere wird, das 
Machtgebiet einer Bahn sich so ausdehnt, dass ihr Eigen- 
interesse nicht mehr Ilücksichtnahme auf den schwächeren 
Nachbar gebietet, dann wird sie dazu aus freien Stücken 
kaum noch bereit sein. 
Zur richtigen Beurtheilung der dem ausländischen Be 
obachter allerdings exorbitant erscheinenden Befugniss der 
Eisenbahncommission, den Gesammtsatz und die Vertheiliing 
ohne Rücksicht darauf festzusetzen, ob für die betheiligte 
Strecke einer Bahn im Local- oder in einem andern directen 
Verkehr ein gleich niedriger wie der hier entfallende Satz 
existirt, muss erwogen werden, dass die englischen Tarife 
durchweg für weitere Strecken im Verhältniss billiger als für 
kurze sind, zum Theil sehr bedeutend. Sie müssen es schon 
desshalb sein, weil für die ersteren in der Regel die Goncur- 
renz der See von grösserem Einfluss ist. Directe Tarife, 
welche meist über weitere Strecken reichen, durch Zusam 
men stossen der Localsätze zu bilden, ist desshalb selten 
thunlich, und eine darauf beschränkte Verpflichtung würde, 
zumal bei der bestehenden Befugniss zu jederzeitiger Er 
höhung der Localtarife, kein praktisches Resultat haben- 
Auch die Verpflichtung, den in anderen Verkehren für die 
selbe Strecke zugestandenen niedrigsten Autheil zu gewähren, 
würde viel weniger wirksam sein als in Deutschland, weil die 
Lage der Bahnnetze und Ausdehnung der running 
wie erwähnt*), so überwiegend auf Erweiterung des eigenen 
Verkehrs hinwirkt. Es kommt desshalb auch seltener vor, 
dass eine Bahn in einem andern directen Tarif gerade mit 
derselben Strecke und nur mit ihr betheiligt ist, 
*) Vergl. S. 32.
        <pb n="49" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
37 
ad 2. Verbot der ungebührlichen oder unbilligen Be- Das Verbot 
JOfzugung oder Benachtheiligung einzelner Personen oder ungebühr- 
Transporte. "eher oder 
p. unbilliger Be- 
Tiine, zum Theil auch ad 1. einschlagende, Vorfrage vorzugungen. 
ist die nach der Verpflichtung, alle angebotenen Transporte Verpflichtung 
^a/ainehmen und zu befördern. Im Zusammenhang mit der ¡“J^ídeTunTancr 
11 assung der Eisenbahn als freien Strasse wird es Ursprung- Transporte, 
ich nur als ein Recht, nicht als eine Pflicht für sie an 
besehen , selbst als Frachtführer aufzutreten, und zwar 
aiin ohne grössere als die gemeinrechtlichen Verpflichtungen 
jedes andern Frachtführers; Gesetz vom 8. Mai 1845, Ab 
schnitt 86 und 89. Hieraus folgte auch, dass sie, wie dieser, 
ein Beförderung von Personen und Sachen nicht allge- 
lein, sondern nur entsprechend ihrer eignen öftentlichen 
iihündigung verbunden war. Wie weit das Gebot, Bevor- 
^imuigen einzelner Personen und Transporte zu vermeiden, 
^ ude gebührende und . billigen Erleichterungen in An- 
à nie etc. der Transporte eintreten zu lassen, dies ändert, 
ist Betreff der feuergefährlichen Artikel 
durch Gesetz ausgesprochen, dass die Eisenbahnen nicht 
Verl verpflichtet sind ; in Bezug auf den Kohlen- 
sie ^ allgemein angenommen, dass sie erklären können, 
car dafür nicht gewöhnlicher Frachtführer, common 
p imd dass sie dann Kohlen nur für gewisse 
I besonders für Grubenbesitzer und für Inhaber von 
Empfangsstationen, sowie lediglich von 
zu bestimmten Orten, oder nur in vollen Zugladungen 
ist (p brauchen. Für andere Güter und für Personen 
re''t^^ vorgekommenen Streitfällen nicht ange- 
sacl ^ermuthen lässt, dass Annahmeverweigerungen ohne 
der beiechtigte Gründe nicht vorgekommen sind. In 
wie ^jürite hier die Sache de facto ungefähr eben so 
dass ^^^i^tschland de jure stehen. Bemerkenswerth ist, 
2111 Rechtfertigung der für den Kohlenverkehr ge-
        <pb n="50" />
        38 
Verkehrs- und Tarifwosen, Rechtszustand. 
Zahl der Streit 
fälle wegen 
ungleicher 
Behandlung. 
machten Ausnahme in den Urtheilsgründen speciell dereß 
Zweckmässigkeit,im allgemeinen Interesse, hervorgehoben 
betont wird, dass nur so, was gewiss richtig, die durch 
den grossen Umfang und die sonstige Eigenthümlichkeit diesel 
Verkehrs gebotene besondere Organisation desselben in aus- 
reichender Weise möglich werde. Hätte der Gerichtshof die 
Eisenbahnen zu solchen Ausnahmen allgemein und an sich 
berechtigt gehalten, so bedurfte es dieses Erwägungsgrundes 
nicht. 
Soweit für Kohlen Tarife bestehen, finden auf das Vet' 
hältniss derselben und der sie benutzenden Versender unter' 
einander, die sonst geltenden Grundsätze über Unzulässigkeit 
von Bevorzugungen ebensowohl Anwendung. 
Die Zahl der über die Frage der ungleichen Behänd' 
lung vorgekommenen Streitfälle ist viel grösser als die ad 1' 
wie denn in Wirklichkeit diese Frage zu den schwierigste^^ 
der ganzen Eisenbahnpolitik gehören dürfte. Dass es ohn^ 
gleichmässige Schädigung der Eisenbahnen wie des Publikums 
nicht angeht, alle Ungleichheiten zu verbieten, ist dem praC' 
tischen Sinne der Engländer stets gegenwärtig gewesen, niid 
desshalb niemals daran gedacht, jene Frage in dieser alim" 
dings bequemsten Weise zu lösen. 
Nach dem Gesetz vom 8. Mai 1845, Abschnitt 90, 
das Verbot ungleicher Behandlung beschränkt auf dd' 
Fall des Transports über denselben Theil der Eisenbabö) 
unter denselben Umständen, over the saine portion of 
line of railway under the same circumstances^ und zV^^ 
war nur von Tarifen gesprochen. Dagegen ist im Gesetz 
vom 10. Juli 1854, Mr. Cardwell's Ac/, diese Einschränkung 
weggelassen, und ausdrücklich verboten die ungebübV 
liehe oder unbillige Bevorzugung einzelner Personen od^ 
Transporte „in irgend einer Beziehung“, in any resp^^^ 
whatsoever. Hiernach kann es keinem Zweifel nntßt' 
liegen, dass nunmehr das gesannnte gegenseitige Verhältid^^
        <pb n="51" />
        / 
Verkehrs- und 1 arifwesen, Rechtszustaiul. 39 
^61 auf allen Linien Einer Eisenbahn bestehenden Einrich 
tungen und Tarife in den Bereich der Vorschrift gezogen 
und in der That haben sich die Gerichtshöfe wie 
Eisenbahncommission für competent erachtet, dasselbe 
du er Beurtheilung zu unterwerfen. Allerdings ist noch 
^uiigemal, in den ersten Jahren nach Erlass des Ge 
setzes von 1854, von den Gerichtshöfen die Bedin- 
b^ug des Iransports über denselben Theil der Eisenbahn 
Gstgehalten, aber später und auch von der Eisenbahn- 
cuuiinission ist der vorher bezeichnete Standpunct einge- 
uoininen. 
Es liegt auf den ersten Blick nahe, der englischen Eisen 
ahgesetzgebung einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie 
Gii Begrift der „unerlaubten Bevorzugung“ nicht näher 
u^stinnnt hat ; aber dieser Tadel dürfte doch gemildert 
l'eiden durch die Erwägung, dass das bisher auch in andern 
■'‘indem nicht geschehen ist, obgleich dieselbe Frage überall 
uuitiitt, wo nicht besonders die Tarife nach absolut glei- 
^ lea und unveränderlichen Grundtaxen gebildet werden, und 
|^i6s ist nirgends der Fall. Andererseits lässt sich kaum be- 
aupten, dass feste Normen darüber, was erlaubte und uner- 
aubte Ungleichheiten sind, zwar nicht entbehrt werden können, 
unabhängige Tribunale nach öffentlicher, contradictorischer 
Gihandlung und unter Publication ausführlicher Urtheils- 
^Ginde zu Gericht sitzen, aber überflüssig seien, wo Admi- 
ustiativbehörden mit der Entscheidung betrauet sind, welche 
zumeist noch die dem Staat selbst gehörigen Eisenbah- 
gleichzeitig verwalten. Gerade bei einer so jungen 
^ ateiie wie dem Eisenbahnrecht dürfte es das Richtigste 
belesen sein, die Ausbildung jenes schwierigen Begriffs 
uiächst der Rechtssprechung, besonders eines speciell sach- 
überweisen, und so die Grundlage 
^IGtere detaillirende Gesetzgebung zu gewinnen. Die 
^vendigkeit einer solchen wird allerdings schliesslich wohl 
®iall hervortreten, aber ihre Schwierigkeit geht schon daraus 
Der Begriff der 
unerlaubten 
Bevorzugung.
        <pb n="52" />
        Beschwerde- 
antrapf. 
Concurrenz- 
interesse des 
Klägers. 
40 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
hervor, dass trotz der überall häufigen Klagen wegen vor 
handener Ungleichheiten, noch nirgends damit vorgegangen 
ist. Auch die veröffentlichten Entwürfe eines deutschen 
Reichseisenbahngesetzes behalten zwar die Feststellung der 
Grundsätze über Ilildung der Tarife und die Genehmigung 
aller Differential- und Rabatttarife dem Rundesrathe oder dein 
Reichseisenbahnamte vor, aber ohne eine Andeutung über 
die dabei als leitend anzunehmenden Specialgesichtspunkte zn 
geben. 
Die Eisenbahncommission in England schreitet, wie frü 
her die Gerichtshöfe, nicht von Amtswegen ein, und es 
muss desshalb ein Antrag Seitens eines zur Sache legi' 
timirten Antragstellers vorliegen. Als legitimirt gilt nur 
der durch die gerügte Ungleichheit Verletzte; doch haben 
städtische und andere öffentliche Corporationen allgemein das 
Beschwerderecht, sofern sie eine Bescheinigung des Handels 
amts darüber vorlegen, dass seines Erachtens der vor 
liegende Fall geeignet ist, durch die betreffende Corpo 
ration zur Entscheidung der Eisenbahncommission gebracht 
zu werden. 
Da nur der wirklich Verletzte das Recht zur Beschwerde 
hat, gehört zur Begründung des Antrages die Darlegung eines 
besonderen Concurrenzinteresses des Klägers, competition^ 
of interest^ der Nachweis, dass er mit dem angeblich 
Bevorzugten in Concurrenz stehe, und diese ihm durch die 
gerügte Ungleichheit erschwert werde. Sogar Beschwerden 
über Frachtdisparitäten : dass der Tarif einer vorgelegenen 
Station höher war als der der weiter gelegenen, wurden 
wiederholt wegen mangelnden Nachweises eines solchen ver 
letzten Concurrenzinteresses abgewiesen. Characteristischer 
Weise verglich der erkennende Richter eine solche Beschwerde 
mit der eines Arbeiters, welcher sich darüber beklagen 
würde, dass ein anderer, der nur halb so lange Zeit als 
er, der Erstere, gearbeitet hat, doch den gleichen oder 
höheren Lohn erhält. — Dieser Fall ist noch um deshalb
        <pb n="53" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
41 
ftu’ die Vergleichung der englischen und deutschen Zustände 
besonders wichtig, weil er die einzige, für das Verhältniss 
verschiedener Tarife untereinander in Deutschland bisher 
^hgemein übliche Einschränkung direct behandelt. Den in 
f^eutschland für entscheidend erachteten äusserliclien Um 
stand, dass die höher tarifirte näher liegende Station auf dem 
^6ge nach der entfernteren passirt werden muss, erklärt 
vier englische Richter für bedeutungslos, legt das Hauptgewicht 
‘üü die wirkliche Schadenszufügung, gewinnt hiermit aber 
vüich den Roden für das Einschreiten in Eällen, wo jenes 
üusserliche Verhältniss nicht obwaltet. 
Uer Bereich der Ungleichheiten, welche verboten wer- 
vlvüi können, erstreckt sich wie erwähnt, nach dem Wort- 
Iviüt des Gesetzes, so weit als denkbar, in any respect 
'Whatsoever ^ und desshalb wohl weiter als in irgend einem 
^üvlern Lande 
In der Praxis ist das Einschreiten abgelehnt in zwei 
ballen, weil dieselben nicht mit der Beförderung und Trans- 
Poi’tausführung in directem Zusammenhang ständen : der 
^vüe betraf die Verniiethung von Lagerplätzen, und der 
vvüdere die Ueberlassung von Räumen innerhalb des Bahn- 
bofsterrains zum Zweck des Sortirens der Güter etc. Da- 
Segen erachtete sich der Gerichtshof für competent in den 
Wiederholt vorgekommenen Beschwerdefällen wegen Aus- 
Schliessung der Droschken und Omnibusse einzelner Eigen- 
fhüiner von den Bahnhöfen, entschied aber nur dann gegen 
’bö Eisenbahn, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen 
'lös Publikums erhellte. In Einem solchen Fall ist äusdrück- 
|ch bemerkt, ,,die Klage müsse von denen ausgehen, welche 
^ Eisenbahn benutzen.“ Für unerlaubt wurde es ferner 
cikläit, von dem einen Versender die Unterzeichnung be 
sonderer Bedingungen zu verlangen, oder für den einen 
üteiessenten unentgeltlich zu entladen, oder die Fuhr- 
weike des Einen zu einer Zeit auf dem Bahnhofe zu- 
Arten der ver 
botenen 
Ungleichheiten
        <pb n="54" />
        42 
Verkehrs- ii:id Tarifwesen, Rechtszustand. 
ziilasseii, wo dieser für die Uebrigeii geschlossen war. Auch 
betreffs der (Bewährung von Frachtcrediten an einzelne 
Versender ist ausgesprochen, dass sie nicht über jenem 
Verbot stehe. 
Der wichtigste Fall ist naturgeinäss der der Tarife. 
Nicht blos, um dies nochmals hervorzuheben, das Verhältniss 
Ungleichheit zwlscheu dem Tarif einer Theilstrecke zu dem darüber 
in der Tarifirung. jjpjausreichendeii Tarif der ganzen Strecke, sondern auch das 
Verhältniss zwischen den Tarifen ganz getrennter Linien, 
vorzüglich wenn sie von verschiedenen Productionsorten nach 
einem gemeinsamen Markt führen, ist als unter das Gesetz 
fallend erachtet worden. Nur muss es sich, wie überhaupt 
immer, um den Verwaltungsbereich Einer Gesellschaft handeln, 
da die verbietende Vorschrift des Gesetzes sich direct an die 
Gesellschaften wendet, und selbstredend nicht die eine für 
das verantwortlich gemacht werden kann, was die andere 
thut. Gegen Benachtheiligungen, welche lediglich aus 
Tarifherabsetzungen auf einer zweiten Eisenbahn hervor- 
gehen, gibt das Gesetz kein Mittel; aber es fehlt hierzu 
auch das Bedürfniss, weil in solchem Falle das Concurrenz- 
interesse der ersten Eisenbahn selbst, sie zu, dem Publikum 
gleich günstigen Massregeln drängt*). 
Erster Hauptgrundsatz ist, wie in Deutschland, dass diu 
bestehenden Tarife für alle Versender und auf alle ihren 
Bedingungen entsprechenden Transporte angewendet werden 
müssen. Es ist zwar unter den weiterhin erörterten Ein' 
Specialverträgc 
Schränkungen gestattet, einzelnen Versendern, welche ver- 
tragsmässig gewisse für die Eisenbahn günstige Verpflicb' 
*) Ist das Eisenbahnnetz eines Landes zersplittert, dann wird dieser 
Fall die Regel bilden; je mehr aber, was aus allen anderen Gründe» 
so dringend wünschenswerth, grössere Bahncomplexe entstehen, desto 
mehr schwindet jene thatsächliche Garantie gegen undue 'preference^ 
desto dringender nothig wird Ersatz durch einen gesetzlichen Schutz-
        <pb n="55" />
        43 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
thngen übernehmen — besonders zur Aufgabe grosser 
Quantitäten in regelmässiger Reihenfolge — specielle Er- 
uiässigungen zu gewähren : aber diese müssen auch allen 
anderen Versendern zugestanden werden, welche sich zur 
Uebernahme der gleichen Verpflichtung bereit erklären, 
llurch diesen Zusatz ändert sich das Verhältniss wesent- 
•&gt; und die zunächst persönliche Vertragsstipulation 
gewinnt den Charakter einer objectiven, für Jeden, der 
^u ihrer Erfüllung im Stande ist, zugänglichen Tarif- 
Bedingung. Der Unterschied gegen Deutschland ist 
fl esshalb in diesem Punkte viel geringer, als es auf 
fleu ersten Blick erscheint : denn auch dort wie wohl 
flBerall werden die meisten Tarifermässigungen aus- 
fli’ücklich in Hinblick auf die dadurch zu gewinnen- 
fl^u besondern Transporte bestimmter Versender gewährt, 
Wenngleich diese nicht speciell genannt, und mit ihnen 
keine besondere Verträge abgeschlossen sind. Der Kern 
fler Sache liegt in der Er age, wie weit in der Richtung des 
Ulli von wenigen Versendern thatsächlich Erfüllbaren die 
^Bedingungen für eine Tarifermässigung, mögen sie von An- 
^^ug an in der Form von objectiven Tarifbedingungen oder 
zunächst in der eines Vertrages mit einem einzelnen Ver 
sender erscheinen, gehen dürfen. Auch bei der Wahl der 
letztem Form gilt in England gleichmässig das Verbot der 
^uigebührlichen und unbilligen Bevorzugung. Bleiben aber 
flie Bedingungen innerhalb der durch dieses Verbot ge 
legenen Grenze, dann ist in der That kein Gesichtspunkt 
finden, unter welchem es bedenklich erscheint, dass 
flle Eisenbahn sich durch Vertrag mit dem betreflenden 
eisender den wirklichen Eintritt der, bei Gewährung 
* es billigeren Tarifs für sie bestimmend gewesenen Vor 
aussetzung sichert. Vorzüglich bei bedeutenden Trans- 
Perten, welche besondere Einrichtungen und Auslagen 
®ifoidern, ist eine solche Sicherung zweckmässig und 
üntersch 
gegen Ucu 
land.
        <pb n="56" />
        44 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
UnterscUeidung 
nach dem Werth 
der Frachtgüter. 
Gleiche Einheits 
sätze. 
erleichtert sogar das Eingehen auf die gewünschte Er- 
inässigung. 
Ungleiche Tarifiriing verschiedenwerthiger Artikel ist : 
niemals Gegenstand einer Beschwerde gewesen. Die theore 
tische Richtigkeit und practische Unentbehrlichkeit des 
Princips der Werthclassification ist allen Kreisen Englands i 
eine so ausgemachte Sache, dass noch von keiner Seite eine 
dem Wagenraum tarif auch nur ähnliche Forderung je er- ; 
hoben ist. Vielmehr die Gesetzgebung selbst hat sich von j 
jeher auf den Standpunkt der Werthclassification gestellt, da ; 
die Maxima der Eisenbahnen und Kanäle, bei eigener 
Frachtführung wie sogar bei blosser Hergabe der 
Schienen- und der Wasserstrasse, auch schon früher 
die Wegegelder danach abgestuft sind. 
Gleiche Meileneinheitssätze werden entschieden verworfen | 
und niedrigere Einheitssätze für weitere Entfernungen —- 
fallende Scala — sowie Ermässigungen für grössere, besonders 
regelmässig aufgegebene Transporte, nicht blos für zulässig j 
sondern ausdrücklich für die sachgemässe und richtige Tarif- | 
¡)olitik erklärt. Die daraus sich ergebende factische Aus 
schliessung mancher Versender sei kein Verbietungsgrund. 
„Large contracts may he beyond the means of small 
„capitalists; contracts for long distances may be beyond the 
„means of those, whose traffic is confined to local districts'- 
„but the power of the railway company to contract is not res- 
„tricted by this consideration ‘‘ 
[Verträge — d. i. Transportverträge — über grosse 
Quantitäten mögen über die Mittel kleiner Capitalisten i 
hinausgehen, Verträge für weite Entfernungen mögen ! 
über die Verhältnisse derjenigen hinausgehen, deren , 
Handel sich auf benachbarte Gegenden beschränkt : ^ 
aber die Befugniss der Eisenbahngesellschaft Verträge 
zu schliessen, wird durch diese Erwägung nicht ein- ; 
geschränkt.... ] 
so heisst es ausdrücklich in einem Erkenntniss.
        <pb n="57" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtsziistand. 
45 
Immerhin wird jedoch hierbei der Willkühr der Eisen 
bahnen keineswegs uneingeschränkter Spielraum gelassen, 
'vielmehr ausdrücklich gefordert, dass die Ermässigung 
&lt;Iurch die Umstände des vorliegenden’ Falls gerechtfertigt 
®6i&gt; justified be the circumstances of the traffic^ dass sie 
dem für die Eisenbahn daraus erwachsenden Gewinn in 
^ätsprechendem Verhältniss stehe. Die Tarifsätze müssen 
^hgeinessen abgestuft sein, the charges must be fairly pro 
portionate. Wenngleich nämlich das Erwerbsinteresse der 
Eisenbahn als vollberechtigtes Motiv offen anerkannt ist, so 
^vird andererseits, und dies ist der Kern aller hierher ge 
hörigen Entscheidungen, ebenso bestimmt gefordert, dass 
ein wohlverstandenes sei, und erwiesenermassen den ge- 
^hachten Unterschied wirklich und ganz motivire. Ein als 
mal oder etwa als die äusserste Grenze anzusehendes 
i’ocentverhältniss der Ermässigungen für weitere Strecken 
Quantitäten, ist niemals festgesetzt und würde sich auch 
Festhaltung jenes, eben besondere Berücksichtigung des 
^inzelnen Falles erfordernden, Grundsatzes nicht festsetzen 
^ssen. Dagegen bewegen sich die Verhandlungen vielfach 
die Frage der jedesmaligen Selbstkosten, sowie des nach 
derselben übrig bleibenden Reingewinns. Höhere 
Glbskosten rechtfertigen höhere Tarife ; andererseits wird 
geringerer Gewinnsatz nicht beanstandet, wenn wegen 
^ grösseren Transportquantum’s etc. der Gesammtrein- 
g'ßwinii nicht geringer ist. 
für wirklichen Selbstkosten und der Reingewinn 
Einzelne Transporte sich niemals ganz genau fest- 
GR lassen, kann dieser Maasstab zwar als ein absolut 
die^^^^^ ^^iGkt angesehen werden: aber die hieraus für 
® Entscheidung des besonderen Falles entstehenden 
G R\ieiigl{Qitß^ werden in England dadurch gemindert, 
’ ^^Gi dem für die formelle Behandlung angenoni- 
Guen Prozessverfahren, jede Partei die zur Recht- 
Angemessenheit 
des Gewinns.
        <pb n="58" />
        46 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
Bewelslast. 
Ermässigung a 
Concurrenz- 
rUcksichtcn. 
fertigung ihres Schliissantrags dienenden Thatsaclien be 
haupten nnd beweisen muss. Tliiit sie oder kann sie das 
nicht, so unterliegt sie aus diesem Grunde. Im Speciellen gilt 
für die hiernach sehr wichtige Vertheilung der Beweislast, 
dem englischen Prozessrecht gemäss, der Grundsatz, dass, 
wenn ein „prima fade“ Fall der Bevorzugung vorliegt, die 
Fiisenbalm eine Verschiedenheit der Umstände nachweisen , 
muss, welche die verschiedene Taritirung rechtfertigt : 
„a difference in the circumstances between the carriage /hr 
„the person complaining and that for the person alleged to 
„have been preferred, showing that sueh difference practically 
„affects the fair charge for carriage to an extent propoV' 
„tionate to the difference of charge actually made by the 
„company to their several customers“. 
[eine Verschiedenheit in den Verhältnissen der Beför 
derung für den Kläger und für denjenigen, von dem be 
hauptet wird, dass er bevorzugt sei, mit dem Nachweis, 
dass eine solche Verschiedenheit thatsächlich auf den, billiget i 
Weise zu erhebenden Frachtpreis in einem Grade Einfluss 
übt, welcher im Verhältniss steht zu der Verschiedenheit ¡ 
der Tarifsätze, die die Eisenbahn in Wirklichkeit von 
dem einzelnen, sie benutzenden Versendern erhebt....] 
So wurde ein nach fallender Scala construirter Tarif, ' 
in welchem für gewisse Entfernungen von der sonst an 
genommenen Scala abgewichen war, verworfen, weil Sei 
tens der Eisenbahn für diese, wenngleich im Verkehr von 
allen Stationen gleichmässig wiederkehrende Abweichung 
ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht angegeben und be 
wiesen war. 
Dass es gestattet sei, auf concurrenzirten Strecken, zui* | 
Begegnung der Concurrenz, billiger zu fahren als auf nicht 
concurrenzirten, ist ausdrücklich ausgesprochen. In Wirk 
lichkeit handelt es sich auch in solchem Falle nicht um eine 
aus freiem Willen, ohne zwingenden Druck von aussen 
Seitens der betreffenden Eisenbahn vorgenommene Mass- |
        <pb n="59" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
47 
legel, für üie ihr eben deshalb die volle Veránhvortlich- 
^cit auferlegt werden kann; und andererseits bleibt, selbst 
'^'enn sie den Concnrrenzsatz auf ihrer Linie nicht einführte 
®^|er ihn wieder aufhöbe, dieser doch auf der concurrirenden 
Eisenbahn oder Wasserstrasse bestehen, so dass die aus 
seinem Bestehen an sich, für die Frachtinteressenten der 
hicht concurrenzirten Strecke hervorgehenden Nachtheile 
kßine Minderung erfahren. 
Eer für die Eisenhahn zu erreichende Vortheil muss ein 
^^üklicher, nicht blos ein möglicher und auf blossen Voraus 
setzungen beruhender sein. Mit dieser Motivirnng wurde es 
unberechtigt erklärt, einer von mehreren Kohlengruben 
®^ues Districts eine Frachtermässigung auf die Drohung hin 
gewähren, dass sonst der Eigenthümer derselben eine 
^leiie Eisenbahn nach dem betreffenden Absatzorte hin bauen 
'verde. 
Da lediglich das wirkliche Erwerbsinteresse der Eisen- 
als zureichender Grund gilt, wurde in einem Falle, wo 
die Absicht, eine bestimmte Kohlensorte in einem District 
^®u einzuführen, der Grund für eine Tarifermässigung ge- 
vesen war, die Beschwerde für begründet erachtet. 
^ Das geltend gemachte Erwerbsinteresse muss sich auf 
^^^selbe Linie der Eisenbahn und das Eisen- 
Sportgeschäft selbst beziehen. In Hinsicht 
andere demselben Eigenthümer gehörige Linien und 
‘U( eie von ihm betriebene Geschäfte gilt auch dieser als ein 
be^^^- ^uvorzugeuder Dritter. So wurde es als unzulässig 
^^ass eine Eisenbalmgesellschaft einem Versender 
Von Linie eine besondere Ermässigung für die 
ßiugegangene Verpflichtung, alle seine Sendungen 
j andern Richtungen hin, über die dortigen andern 
derselben Gesellschaft zu dirigir en, gewährt hatte, 
(j. Grundsatz, dass in Bezug auf andere Geschäfte als 
eigentliche Bahntransportgeschäft auch der Eisenbahn- 
benthümer als nicht zu bevorzugender Dritter gilt, ist 
von 
Wirkliches Er 
werbsinteresse 
der Eisenbahn.
        <pb n="60" />
        1 
48 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. i 
bahnieiti-re An- 1)68011(16101’ B6(leiltUUg fÜI (1Í6 Frag6 (161’ l)alinS6ÍtÍg611 All' , 
und Abfuhr. Abfiilii’ iiacli 1111(1 voii (1611 Baliiiliöf6ii, g6wor(l6n, \v6lclie 
cli6 V6ranlassiiiig zu zalili’6icli6n Str6itíiill6n g6g6b6ii bat. ; 
Wählend in D6iitsclilaii(l d6n Eis6nbahii6ii das B6clit, \v6nig' : 
st6ns (1Í6 bahns6itig6 Abfuhr, mit G6n6liiiiigung d6r Aufsiclits- 
b6hörd6, obligatorisch zu machón, ausdrücklich bcigclcgt, aber 
di6 Ausführung zur Zeit nur an Einem Orte, in Berlin, 
überhaupt ins Auge gefasst ist; manche Eisenbahnniänner ; 
selbst noch nicht zur Erkenntniss der grossen daraus : 
für den Eisenbahnbetrieb hervorgehenden Vortheile gelangt 
sind, steht in England die Sache gerade umgekehrt. Die 
Vortheile der bahnseitigen An- und Abfuhr gelten in Eisen- 
bahnkreisen als eine ausgemachte, keiner Discussion mehr 
bedürfenden Sache. Dieselbe existirt, abgesehen von den 
kleinen Stationen und mit Ausnahnie der Massengüter, 
thatsächlich überall in grossem Umfange, obgleich den 
dortigen Eisenbahnen ein solches Hecht wie den deutschen 
nicht beigelegt ist, und sogar die Maassregeln, welche sie 
im Sinne eines darauf gerichteten indirecten Zwanges ge 
troffen haben, in Streitfällen meist für ungesetzlich erklärt 
sind. Es ist nämlich angenommen, dass die An- und 
Abfuhr ein nicht zum Bahntransport an sich gehörendes 
Geschäft sei, welches die Eisenbahn zwar selbst be 
treiben könne, ohne dann aber sich d. h. die durch 
sie an- und abgefahrenen Güter bevorzugen zu dürfen- 
Nichtsdestoweniger ist Letzteres vielfach geschehen, und , 
zwar hauptsächlich in der Weise, dass die Eisenbahnen 
die Vergütung für die An- und Abfuhr in die Tarife 
selbst einrechneten und für die nicht durch sie an- oder , 
abgefahrenen Güter nur eineu geringen, früher mitunter 
gar keinen Nachlass gewährten. In der Hegel übersteigen, 
wie schon erwähnt, die Tarife auch bei Einrechnung 
jener Gebühren die concessionsmässigen Maxima nicht, und 
hierauf stützen sich die Eisenbahnen. Indess schon die 
Gerichtshöfe hatten entschieden, dass dies unzulässig,
        <pb n="61" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
49 
An- und Abfuhr 
nicht zu erwar 
ten ist. 
hnd vielmehr ein, dem Betrage, welcher für jene Leistungen 
den Tarif eingerechnet worden, entsprechender, wo 
dieser nicht nachzuweisen, ein angemessener Nachlass zu ge- 
'vähren sei. Zur wirksameren Durchführung dieses Grund 
satzes sind dann in das Gesetz von 1873 die erwähnten 
Bestimmungen aufgenommen, dass nämlich auf Verlangen 
Lisenbahncommission im Tariftuche jener eingerechnete 
Betiag anzugeben, und diese Behörde beim Mangel con- 
eessionsmässiger Fixirung befugt ist, in Streitfällen dessen 
_ ^^^^e festzusetzen. Dennoch lässt sich nicht erwarten, Ursachen, wes- 
^‘‘^ss die bahnseitige An- und Abfuhr sich künftig vermindern »«“&gt; Engwa 
wird T’- 1 . Minderung 
^luestheils ist die Macht des einmal Bestehenden der bahnseitigen 
^’^lall, besonders aber in England sehr gross, und dann 
®^’al Beschwerden seit jeher eigentlicli nur von den, Con- 
l^aiienz mit den Eisenbahnen beabsichtigenden Spediteuren 
^^sgegangen, während die eigentlichen Versender und Em- 
h anger weit überwiegend mit jener Einrichtung zufrieden 
aien. Sie werden dadurch des, den Meisten unerwünschten 
a tens von eigenem Fuhrwerk überhoben; wenn Jemand 
^ aus anderen Gründen solches liält, und nur um es voll 
ständig auszunutzen, seine Güter damit nach und von der 
^isenbahn fährt, beruhigt er sich auch eher bei einer ge-'- 
^lügeien und hinter dem üblichen Preise einer Miethsfuhre 
^aiiückbleibenden Vergütung. Undenkbar ist, dass die Spedi- 
]) ^Be Dauer die Leistung billiger als die Eisen-' 
f)esorgen könnten, welche das Geschäft bisher schon 
^Bind concentriren und den direct daraus zu zie- 
Gewinn doch nur als Nebensache betrachten. Dann 
y Bat das Publikum keinen Grund, sie den Letzteren vor- 
b‘ zumal Diesen bei der complicirten Natur des Eiseu- 
immer die Möglichkeit bleibt, Ungleichheiten in 
Wel der einzelnen Sendung eintreten zu lassen, 
Bi'ü^k^' als beabsichtigt nachzuweisen sind. Um aus- 
de^^ jenen Zweck selbst Fuhrwerk anzuschaffen, wird 
®m einzelnen Versender der in Aussicht stehende Gewinn 
4
        <pb n="62" />
        50 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
Publication 
der Tarife. 
zu gering und unsicher erscheinen. Er kann auch in dert; 
Regel mit seinen Gütern allein, das Fuhrwerk gar nicht so. 
vollständig ausnutzen wie die Eisenbahn, so dass sich ih]0| 
die Kosten pro Centner höher stellen müssen. t'! 
Die seit dem Gesetz von 1873 gemachten Erfahrungen^ 
stimmen hiermit überein. Einige Spediteure haben die ge-J 
währte Erleichterung für Anbringung von Beschwerden, benutzt, m 
und die Sache hat zum Theil den, wohl von vornherein " 
ihrerseits beabsichtigten, Ausgang genommen, dass sie, nach 
dem die Eisenbahncommission zu ihren Gunsten entschieden ■ 
hatte, von der verklagten Eisenbahn als Fuhrleute engagift j 
sind. In dem Umfange der bahnseitigen An- und Abfuhr ¡ 
ist keine Aenderung eingetreten, und ebensowenig haben 
die Bahnen den für eigene An- und Abfuhr gewährten Fracht- ^ 
nachlass erhöhet. 
Sollte übrigens die bahnseitige An- und Abfuhr sich 
wirklich, zum Schaden der Pünktlichkeit und Schnelligkeit der 
Güterbeförderung, vermindern, so würde gewiss die Gesetz 
gebung kein Bedenken tragen, sich auf ilme Seite zu stellen: 
denn das allgemeine Verkehrsinteresse wird überall als this 
in erster Linie Massgebende behandelt, und sogar schon hi 
den Gründen früherer gerichtlicher Entscheidungen ausgC' 
sprechen, dass, wenn die Eisenbahnen ein solches öffentliche^ 
Interesse an der bahnseitigen An- und Abfuhr nachwieseHi 
zur Begünstigung derselben getroffene Massnahmen nicht als 
unerlaubt anzusehen sein würden. 
ad 3. In Bezug auf die Publication der Tarife ist her 
vorzuheben, dass ein Verkauf von gedruckten Tarifen nicht 
vorgeschrieben und für den Güterverkehr auch nicht Sitte 
ist. Die Personentarife sowie die Tarife für die mit den 
Personenzügen beförderten Gegenstände, Gepäck, parcels 
Thiere u. s. w. sind in den Fahrplanbüchern, welche die 
Eisenbahnen verkaufen, mit ahgedruckt 
Die vorgeschriebene Publicirung der Gütertarife durch 
Auslegung des Tarifbuches auf der Station wird seit dein
        <pb n="63" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
51 
Gesetze von 1873 überall ausgeführt; es ist nur ein einziger 
Streitfall, nämlich darüber vorgekommen, ob Jedermann ohne 
Nachweis eines besonderen Interesses berechtigt ist, schrift- 
liclie Auszüge aus dem Tarif buche zu machen. Die Eisen- 
^’ahncommission hat diese Frage bejahet. — Seitens des Publi- 
^^iiins wird vielfach Einsicht von den Tarifbüchern genommen, 
^^^ch theilen die Eisenbahnen auf Verlangen den Versendern 
bereitwilligst die gewünschten einzelnen Tarifsätze schriftlich 
Sie haben für diesen Zweck gedruckte Formulare, 
^velche handschriftlich ausgefüllt werden. Für den Kohlen- 
^eikehr drucken die meisten Bahnen besondere vollständige 
^^liftabellen in der in Deutschland üblichen Form und ver- 
j-beilen sie unentgeltlich an die Interessenten, Das Publikum 
iin Allgemeinen die Publikation durch Auslegung des 
kitionstarifbuches für ausreichend, und auch bei der Enquête 
1872 haben sich die Sachverständigen weit überwiegend 
ausgesprochen. Da in England überall, wo Verkehr über- 
juupt sich bewegt, directe Tarife bestehen, und also nicht 
Gesammtfracht erst aus verschiedenen Umexpeditions- 
herausgesucht werden muss, kann eben stets aus dem 
uiifbuche der Versand- oder Empfangsstation alle noth- 
®udige Information erlangt werden. 
ad. Nr. 4 und 5. betreffend die Stationskosten, ter- 
ist zu bemerken, dass Streitigkeiten in Bezug auf 
g bauptsächlich in Verbindung mit der Frage der bahn- 
und Abfuhr nämlich darüber vorgekommen sind, 
bei eigener An- oder Abfuhr von den die Vergütung 
^ ^iese Leistung einschliessenden Tarifen nachzulassen sei. 
u eiwähnt, ist stets entschieden, dass der wirklich ein- 
und falls dieser nicht nachzuweisen, ein den 
u tnissen völlig entsprechender Betrag zu vergüten sei. — 
de Rückblick zeigt, dass in England die Befugiiiss 
l'a^ ^u die Tarif - und Verkehrspolitik der Eisen- 
so'T^^^ ^iuzugreifen, an sich weit, in wichtigen Punkten 
weiter als in Deutschland geht. Das Hauptgewicht 
4* 
Terminals. 
Rückblick.
        <pb n="64" />
        52 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
wird, und dies gewiss mit lleclit, auf die aus dem gegen- | 
seifigen Verliältniss der verschiedenen Tarife etc. Einer Bahn | 
etwa liervorgeliende Schmälerung der Concurrenzfähigkeit I 
des einen Transportinteressenten gegenüber dem andern, also | 
auf die materielle Wirkung der ersteren gelegt, während : 
man ihrem formellen und äusserlichen Verliältniss — Fracht- 
disparitäten — keine Bedeutung beimisst. Für die directen 
Tarife kann der Staat, auch ohne Ilücksicht auf einen be 
stehenden andern Tarif, den Gesammtsatz, die Boute und 
die Vertheilung, d. h. Alles festsetzen, allerdings nur auf !; 
Antrag einer betheiligten Bahn - oder Canalgesellschaft : , 
aber weiter gehen und etwa auch den Versendern die v 
Berechtigung zu solchen Anträgen geben, hiesse wohl so - 
viel, als dem Staat in Bezug auf die directen Tarife geradezu . 
die Verwaltung, damit aber auch die ganze Verantwortung ^ 
für die Bentabilität zu übertragen. Gemildert wird dasVei’' :i 
hältniss für die Eisenbahnen dadurch, dass ein Einschreiten • 
nicht von Amts wegen sondern nur auf Antrag der Betheiligten ^ 
stattiindet, und dass die Entscheidung nicht von Administrativ- ' 
behörden sondern von einem richterlichen Tribunale nach 
contradictorischer öffentlicher Verhandlung und unter Publi' , 
cation ausführlicher Gründe getroffen wird. Die Zahl dei 
vorgekommenen Beschwerdefälle ist nicht gross*), und di® | 
bisher gefällten Urtheile, auch die der neu eingesetzten J 
Eisenbahncommission, zeigen eine billige Bücksichtnahnin | 
auf die richtig verstandenen Interessen der betheiligten Eiseü' j 
bahnen. Wenngleich darin noch keineswegs feste Brincipiß^^ | 
über alle streitigen Punkte aufgestellt sind, so bieten sD j 
doch viele interessante und für jeden Versuch einer detailk' ; 
renden Gesetzgebung schätzbare Fingerzeige. Zu einer solche)^ 
aber dürfte bei der hohen Wichtigkeit und dem grosse’^ 
Geldwerth der berührten Interessen im Laufe der ^ 
*) Je weniger Beschwerden Vorkommen, ein desto besseres Zeichen' 
für die Eisenbahn Verwaltung.
        <pb n="65" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtsznstand. 
53 
liberal! das Bedürfiiiss hervortreten, auch bei einem reinen Folgerungen. 
Staatshahnsystem. 
Unter allen deutschen Eisenhahnverwaltungen sind seit 
jeher die meisten Beschwerden über Diiferentialtarife gegen die 
Königlich preussische Direction der Oberschlesischen Eisen 
bahn erhoben. Nicht als ob derselben daraus ein Vorwurf 
gemacht werden sollte; ich selbst bin einige Zeit dort Ver- 
belirsdecernent gewesen, und die Erwähnung der Ihatsache 
§6schieht nur, um zu beweisen, dass auch eine Staatsver 
waltung sich der Berücksichtigung der, eine verschiedene 
farhirung bedingenden Verhältnisse nicht entziehen kann. 
Uer Grund jener Erscheinung bei der oberschlessischen Bahn 
bögt einfach darin, dass sie mit über 500 Kilometern an 
^biigen der wichtigsten internationalen Im- nnd Exportrouten 
betheiligt ist. Will sie am überseeischen Verkehr mit Oest- 
i’eich-Ungarn, dem südlichen Theil von Mittelrussland u. s.w^ 
fbeihiehmen, verhindern, dass derselbe sich von Stettin weg 
iW^h ausserdeutschen Häfen wendet, dann muss sie die 
Uirife für Stettin nach den Erachten der concurrirenden 
Verkehrswege bestimmen und kann sich nicht an einen etwa 
bh’ Preussen oder Deutschland festgesetzten Normaleinheits- 
pro Kilometer binden. — In diesem Augenblick verlangt 
®bier der bedeutendsten Industriellen des Saarbrücker Bevier’s 
^^üe besondere Tarifermässigung für eiserne Böhren nach 
^Gwissen norddeutschen Plätzen, um dort der englischen Con- 
^uirenz begegnen zu können, und die betheiligten Bahnen 
'beiden voraussichtlich darauf eingeh en. Es ist kaum anzu- 
üehmeu, dass jener Antrag, wenn alle deutschen Bahnen in 
Hand des deutschen Keichs wären, zum wesentlichen 
achtheil jenes Industriellen, abgelehnt werden würde, nur 
nicht von einem etwa angenommenen Normaleinheitssatz 
abzuweichen. 
Mit den Zugeständniss, dass auch Staatsverwaltungen 
cischiedenheit der Tarifirung füglich nicht vermeiden können, 
auch für sie das Bedürfniss objectiver Specialbestimmungen
        <pb n="66" />
        54 
Verkehrs- und Tarifwesen, Reclitszustand. 
Nothwendlgkeit 
eines detailliren- 
den Tarifrechts 
auch für Staats 
bahnen. 
über die zulässigen und unzulässigen Verschiedenheiten er 
wiesen; und wenn auf der einen Seite von ihnen der Regel 
nach eine entgegenkonnnendere Verkehrspolitik erwartet 
werden darf, so fällt dagegen ins Gewicht, dass bei Ver 
einigung aller Eisenbahnen, besonders eines grösseren Landes, 
in Einer Hand, an sich die Macht der Eisenbahnverwaltung 
ausserordentlich wächst und die Position des Publikums eben 
soviel schwächer wird*). 
Dass gerade Staatsbahnen gegenüber die Handhabung 
einer solchen Detailgesetzgebung durch einen unabhängigen, 
wirklichen Gerichtshof um so nothwendiger ist, erhellt von 
selbst; aber auch für das Verhältniss von Privatbahnen zum 
Publikum, oder zur Staatsregierung und zu anderen Eisen 
bahnen dürfte ein Eisenhahnverwaltungsgericht dem Gedanken 
entsprechen, welcher, gleichfalls nach dem Vorbilde Eng 
lands, auch schon auf andern Gebieten dazu geführt hat, un 
Stelle des administrativen Ermessens eine förmliche Vei’- 
waltungsjustiz zu setzen**). 
*) Die aus den getrennten Eigenthumsverhältnisseu entstehend^ 
thatsächliche Garantie, dass die Tarife auf den verschiedenen nach dem 
selben Markt führenden Linien in richtigem Verhältniss stehen, i®* 
dann eben vollständig und für den Bereich des ganzen Landes beseidS^’ 
vergl. S. 42. 
Wenn das Gesetz vom 27. Juni 1873 über die Errichtung des 
deutschen Reichseisenbahnamts in §. 5. Nr. 4 verschreibt : 
Wird gegen eine von dem Reichs - Eisenbahn - Amte verfügt® 
„Massregel Gegenvorstellung erhoben auf Grund der Behauptung, 
„dass jene Massregel in den Gesetzen und rechtsgültigen Vor* 
„Schriften nicht begründet sei, so hat das durch Zuziehung von 
„richterlichen Beamten zu verstärkende Reichs - Eisenbahn - Amt 
„über die Gegenvorstellung immer selbstständig und unter eigcno^ 
„Verantwortlichkeit in kollegialer Berathung und Beschlussfassung 
„zu befinden.“ 
so dürfte dem ein ähnlicher Gedanke zu Grunde liegen. Allerdings ein 
Eisenbahntribunal nach Analogie Englands, mit weitgehenden discretio' 
nären, in gewisser Weise rechtsbildenden Befugnissen müsste wohi 
anders zusammengesetzt sein, um von vornherein jede Möglichkeit eino^ 
Einwendung gegen die Unbefangenheit seiner Entscheidungen abz&gt;^' 
schneiden, und gerade hierauf wäre sogar wohl ein Hauptgewicht zu legeO'
        <pb n="67" />
        Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
00 
Eine organisirte, continuirliche Rechtsprechung wird in 
der Lage sein, auch aus zunächst noch allgemeiner gehaltenen 
Eestiininungen allmählich ein wirkliches Special-Tarifrecht zu 
entwickeln; und selbst soweit sich dies unmöglich erweisen 
sollte, und die Entscheidungen mehr aus der Billigkeit zu 
Schöpfende Schiedssprüche bleiben müssen, werden die unter 
i’icliterlichen Formen zu Stande gekommenen Erkenntnisse eines 
solchen Tribunals gewiss eher eine unbezweifelte Autorität 
Silben als reine Administrativbescheide. 
Wie das Beispiel Englands zeigt, können dann sogar die 
Schranken für die Verkehrspolitik der Eisenbahnen enger ge 
zogen werden, und auf der anderen Seite wird leichtfertigen 
Beschwerden, dies gewiss im allseitigen Interesse, vorgebeugt, 
Wenn mit der Anbringung die Verpflichtung verknüpft ist, 
im öffentlichen contradictorischen Verfahren zu begründen 
zu erweisen. 
Eine von Amtswogen vorzunehmende Controllirung aller contronirung der 
^9,rilmassnahmen der Eisenbahnen hat, wie die Erfahrung zur wegen. 
Genüge lehrt, wenig materielle Bedeutung, weil sie sich nur 
^^^f die Eormalien wie Publicationsfristen u. s. w., allenfalls 
^^cch auf die Erachtdisparitäten erstrecken kann. Was die 
Hauptsache ist und in England schon lange als solche erkannt 
Wurde, die Frage, ob durch eine Tarifmassregel der eine 
Versender in seiner Concurrenzfähigkeit gegen den andern 
Geschädigt wird, lässt sich aus „Tarifveränderungs-Nacliwei- 
^engen“ nicht ersehen. Wirklich materielle Entscheidungen 
können erst getroffen werden, wenn der Beschädigte be 
hendere Beschwerde erhebt, und durch eine, im geordneten 
Gerichtsverfahren gewiss besser und vollständiger mögliche, 
Bistruction der Sache klar gestellt ist, ob wirklich die be- 
knuptete Interessenconcurrenz, competition of interest, vor- 
^^8t, und welche Momente umgekehrt der Eisenbahn zur 
^Gite stehen.
        <pb n="68" />
        56 
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
Urtheil eines 
französischen 
Heobnchters, 
Der bereits erwähnte*) französische Beobachter, Ch. de 
Franqueville, empfiehlt gleichfalls die Nachahmung des In 
stituts der englischen Eisenbahncommission. Er sagt Bd. 2, 
S. 405 des citirten Werks, wo er aus seinen Beobachtungen 
englischer Verhältnisse die Schlüsse für Frankreich zieht: 
„Assurément^ il faut que VÉtat conserve les avantages et 
„fasse usage des droits qu'il s'est réservés dans un intérêt 
„public de premier ordre, mais peut être pourrait 
„le décharger d'une partie de sa responsabilité, en conférant 
„certains pouvoirs, aujourd'hui exercés par VAdministration, 
„à une Commission mixte semblabe à celle qui vient d'etrß 
„instituée, en Angleterre, par la loi du 2i. juillet 1S73. 
„Je serais très disposé à insister sur cette idée (¡n^ 
„je crois heureuse, du législateur anglais 
„Un tribunal élevé, connaissant exclusivement de 
„sortes d'affaires et dans lequel siégeraient, à côté d’un juris" 
„consulte, un grand industriel, à côté d'un ingénieur, un honans 
„ayant la pratique des chemins de fer, rendrait évidemineid 
„d importants services à VAdministration et aux Compagnies) 
„en même temps qu'au public. 
Das Beeilt der Begiernng zur Controllirung von AintS' 
wegen und zur directen Genehmigung der Tarife erstreckt 
sich bekanntlich in Frankreich sehr weit, sogar auf Tarif' 
ermässigungen. Wenn nichtsdestoweniger der Verfasser, 
welcher als Mitglied des französisclien Staatsraths und 
Eisenbahn-Centralcommission wohl ein competentes Urtheü 
hat, geradezu die Einführung der englischen Einrichtung eid' 
pfiehlt, so ist das gewiss um so bemerkenswerther und eio 
werthvoller Beitrag für das Urtheil darüber, welches Systeifl 
den Vorzug verdient. 
*) Vergl. S. 21.
        <pb n="69" />
        III. Die geltenden Tarife. 
I^ie wohl gehegte Meinung, dass in England die that- 
sächlich angewendeten Tarife von einem Geheimniss umgeben 
l^^id schwer kennen zu lernen seien, trifft wenigstens für die 
Ggenwart nicht mehr zu. Die Tarife für den mit den Per 
sonenzügen beförderten Verkehr, coaching traffic^ Personen, 
®Päck, Fahrzeuge, Leichen, Pferde, Hunde, kleines Vieh 
^|od parcels^ sind in den allgemein verkauften Fahrplanbüchern, 
tables, enthalten bezw. auf den Stationen ausgehängt, 
l^^d die Tarife für den Güterverkehr liegen in der erwähn 
en Weise in den Expeditionen aus. 
Pie englischen Bahnen sind in neuerer Zeit von der 
lüher durchweg üblichen Gewährung von Refaction*) im All- 
Seineiiien zurückgekommen, seitdem sie den gewiss rich- 
Sen Grundsatz angenommen haben, die Concurrenztarife im 
^jenseitigen Einverständniss zu regeln und Tarifkämpfe zu 
^ermeiden. Gerade in der Form von Refaction geführt sind 
letzteren erfahrungsmässig für die Eisenbahnen am Ge- 
^^Hichsten und drücken die Frachtsätze am Weitesten herab; 
ï'igens würde die Gewährung von Refaction mit dem Gesetze 
nicht im Einklang stehen. Mag es auch im über- 
inJv^^^^^ sieh anders verhalten, so scheinen doch 
hh innerhalb England’s, wo eben nur englische Eisen- 
^^en betheiligt sind, jetzt Refaction nicht häufiger zu sein 
eines Theils der nach den publicirten Tarifen erlio- 
Vorbemer- 
kungen. 
Publicität der 
Tarife. 
Rcfactien.
        <pb n="70" />
        58 
Geltende Tarife, Vorbemerkungen. 
Vergleich mit 
Deutsciiiand in 
Bezug auf Durch- 
gchnittshöhe der 
Tarife und Ver- 
häitulsä von Be 
triebsausgaben, 
Aniagecapitai, 
Rente und 
Transportmenge. 
als in Deutschland, und es lässt sich daher als Regel behaup 
ten, dass die ausliegenden Tarifbücher die wirklich angewen 
deten Sätze enthalten. 
Die Tarife, obwohl meist hinter den concessionsinäs- 
sigen Maximalsätzen, vielfach sogar erheblich zurückhleibend, 
sind grösstentheils höher als in Deutschland, am Wenigsten 
hei den geringwerthigen Gütern, besonders Kohlen, hh' 
welche auf lange Strecken der Satz ähnlich weit hinahgeht- 
Der Mehrbetrag ist, dies lässt sich ohne Frage behaupten, 
im Durchschnitt höher als der etwaige Unterschied des Geld' 
werthes in beiden Ländern oder des beiderseitigen Preises def 
Factoren, aus welchen sich die Betriebsausgaben zusaminen- 
setzen *), und hierin liegt ein wesentliches Moment für Er 
klärung der Thatsache, dass diese einen geringeren Procent 
satz der Bruttoeinnahme ausmachen als in Deutschland. 
in England das Anlagekapital pro Kilometer beinahe doppelt 
so gross ist, als in Deutschland, kann Letztes nicht wold 
•) Eine genauere Vergleichung liegt ausserhalb des Zwecks die’’®'^ 
Betrachtung, und ich beschränke mich deshalb auf einige beispielsweis® 
Daten. Stahlschienen kosteten im ersten Halbjahr 1875 in England geg®** 
180, Eisenschienen 140 Mark pro 1000 Kilogramm, ein Preis, der neuei" 
dings in Deutschland auch wieder erreicht ist, in den Vorjahren abe*' 
weit überschritten wurde. — Für gute westfälische Förderkohle zahl*® 
die Frankfurt-Bebraer Bahn zu jener Zeit an der Grube pro 1000 Kü® 
gramm 10,2 Mark, die Midlandbahn in England für gute Locomotivkob ® 
ungefähr ebensoviel. — Die Beschaffungskosten der vorhandenen G® 
terwagen betrugen nach der officiellen preussisehen Eisenbahnstatisb 
von 1874 durchschnittlich pro Achse bei den offenen Wagen i 
bei den bedeckten 1722 Mark; in England kostete Anfang 1875 ei® 
offener Wagen 1600— 1800 Mark, ein bedeckter bis zu 500 Ma*" 
mehr, was, da die englischen Wagen nur zweiachsig sind, 
Achse 800 — 900 und 1050 — 1150 Mark ergiebt. Allerdings ist zu b® 
rücksichtigen, dass die englichen Wagen nur etwa 150 also 
Achse 75 Centner durchschnittliche Tragfähigkeit haben, während letztet® 
nach der erwähnten preussisehen Statistik pro Achse bei den offeu®® 
Wagen 96,6, bei den bedeckten 89,4 Centner betrug. — Wegen 
Besoldung des Personals vergleiche oben S. 19.
        <pb n="71" />
        Geltende Tarife, Vorbemerkungen. 
59 
anders sein, wenn eine gleiche Rente erreicht werden soll: 
‘^61111 der Verkehr ist im Durchschnitt doch nicht um lOO^/o 
starker, und was hieran fehlt, kann eben nur durch die 
Riössere Differenz zwischen der Bruttoeinnahme und den 
^Gtriebskosten pro Person bezw. Centner und Kilometer er 
gänzt werden. — Es betrug 
das durchschnittliche Anlagekapital*) pro Kilometer 
in Preussen: im vereinigten Königreich: 
linde 1873 . . 238617 Mark. 454615 Mark. 
Ende 1874 . . 252264 „ 460597 „ 
la il ^ Procentsatz der zwei- oder mebrgeleisigen Bahnen ist in Eng- 
^ grösser, es betrug nämlich : 
in Preussen 
15187 Kilom. 
im vereinigten Königreich 
2G483 Kilom. 
Ende 1874 
die Gesammtlänge . 
b) die Summe der zwei- und 
mehrgeleisigen Strecken . 5575 „ 14086 „ 
bet ist dieser Unterschied nicht gross genug, um den Mehr- 
Ei ^ durchschnittlichen Anlagekapitals zu erklären. Erheblichen 
Yg' dürfte die in England, abgesehen von älteren Bahnen, übliche 
n ^*^^dung von Niveauübergängen, welche zu zahlreichen Ueber- und 
nöthigt und die Herstellung des Bahnkörpers vertheuert, 
bisUmstand haben, dass auch in grösseren Städten die Bahnen 
be Centrum der Stadt geführt werden. Die Kosten eines im Bau 
neuen Bahnhofs der Great Eastern Bahn in London — Broad 
fär^d^ Millionen Mark veranschlagt, obgleich er lediglich 
Güt P'^'^sonenverkehr bestimmt ist. Für einen neuen Personen- und 
einer*^ in Berlin rechnete man bei summarischer Veranschlagung 
^lark “^^bre 1872 projectirten neuen Bahn dorthin, rund 12 Millionen 
Eahre ~~ kann wohl annehmen, dass, zur Ermöglichung des schnellen 
^as Steigungen und Curven in England mehr vermieden werden, 
^Gichr^^ Bahnkörpers ebenfalls vertheuert. — Die viel 
Scho Ausstattung mit Locomotiven und Wagen; dass viele Linien 
für K ^ange bestehen, und natürlich im Laufe der Zeit viel Capital 
Erneuerung aufgewendet ist, während eine Amor- 
Uügla^^^ Dicht stattzufinden scheint; endlich die vielfach auch in 
öianö^ bei der Gründung und Finanziirnng vorpekommenen Börsen- 
das JiT’ die Kosten des Verfahrens vor dem Parlament: Alles 
íállt in’s Gewicht.
        <pb n="72" />
        CO 
Geltende Tarife, Vorbemerkungen. 
B. 
der Proccutsatz der Bruttoein 
nahme, welchen die sämmt- 
lichen Ausgaben beanspruchten 
die Durchschnittsrente 
des Anlagekapitals 
in Preussen 
1860 . 51,30/0 
1861 . 50,7 „ 
1862 . 48,9 „ 
1863 . 51,6 „ 
1864 . 49,2 „ 
1865 . 48,9 ,, 
1866 . 52^^ ^ 
1867 . 54,4 ,, 
1869 . 52^ ^ 
l^mu 52 ^ 
1871 . 54,4 „ 
1872 . 60^ ^ 
1^^. 6^4^ 
1874 . 69,7 ,, 
im vereinigten in Preussen, oiine im vereinigten 
Künigreich Garantiezuschuss, Königreicii 
470^ 
48 „ 
49 „ 
48^ 
47 „ 
48 „ 
49 „ 
50 „ 
49 ,, 
48 „ 
47 „ 
49 „ 
53» 
55 ,, 
4,64 0/,j 4,19 O/o 
5,07 ,, 4,06 ,, 
4,85 ,, 3,86 ,, 
5,26 ,, 3,99 ,, 
5,68 ,, 4,23 ,, 
5,98 ,, 4,11 ,, 
5,75 ,, 4,02 ,, 
5,54 ,, 3,91 ,, 
5,67 ,, 4,22 ,, 
5 88 ,, 4,41 ,, 
6,07 „ 4,06 ,, 
5,54 „ 4,77 ,, 
4,64 » 4,59 » 
4,06 ,, 4,37 ,, 
r 
{'■ 
f 
Die gegen England anffallende Steigerung des Einnabm®' 
Procentsatzes, welchen die Ausgaben in Preussen betrage^' 
erklärt sich grösstentheils aus den eingetretenen bedeute^' , 
den Tarifermässigungen : der Einführung und Ausdehnung : 
Pfennigtarifes und demnächst dem Auftreten des Wagenrauhi' 
tarifs. Die grosse llerabdrücknng der Frachtsätze im letzter^'' , 
hat bekanntlich auch weitgehende Ilückwirkungen auf vie^^ ; 
Classifications-Tarife gehabt*). 
Zu einer Vergleichung des durchschnittlichen Verkehi’^&gt; 
welcher sich über einen Bahnkilometer bewegt, und hiß^ 
*) Die Verkehrseinnahme pro Zugkilometer — Extraordinarien 
geschlossen — betrug in England 1865: 3,2 Mark, 1874: 3,52 Mark; 
Preussen 1865: 5,29 Mark, 1874: 4,71 Mark. Die Einnahme pro Centro 
und Kilometer sank in Preussen sogar von ü,35 Silberpfennige in 
auf 0,28 Sgrpf. in 1384, d. i. um 20 ®/o. Und schon vom 1. August 
ab war die 20 ®/oige Erhöhung der Gütertarife eingetreten bezw. gestaü* 
186&amp; 
18?^
        <pb n="73" />
        Geltende Tarife, Vorbemerkungen. 
ßl 
kommt es gerade an, reicht die officielle englische 
Statistik nicht aus ; nicht einmal eine Vergleichung der Ge- 
^^inmtxahl der beförderten Passagiere und Centner ohne 
ItÜcksicht auf die von jedem zurückgelegte Entfernung ist 
thunlich. Allerdings geben die beiderseitigen officiellen 
Statistiken an, dass z. B. 1874 im vereinigten Königreich 
idnd 480 Millionen Passagiere und 3780 Millionen Centner 
^^^t, in Preussen 110 Millionen Passagiere und 1800 Millionen 
( Gntner Gut befördert seien ; aber die nähere Betrachtung 
dass diese Zahlen gewonnen sind durch einfache Addition 
hei jeder Bahn für die Summe ihres Local-, directen 
transit-Verkehrs angegebenen Gesammtziffer, ohne Rück- 
^^cht darauf, dass jeder Passagier und jeder Centner, welcher 
der einen Bahn als directer oder Transitverkehr rappor- 
ist, auch noch bei einer oder mehreren anderen Bahnen 
directer oder Transitverkehr wieder erscheint. Ein von Mala- 
P‘'*'be in Schlesien via Oppeln—Randten—Reppen—Frankfurt a/0. 
I-ehrte nach Cöln gesendeter Centner wird von der Rechten- 
^^®^'Ufer-, der Oberschlesischen, der Breslau-Schweidnitz- 
i“Giburger, der Märkisch-Posener, der Niederschlesisch-Märki- 
der Magdeburg-IIalberstädter, der Hannoverschen und 
Cöln-Mindener Bahn als directer oder Transit-Verkehr, 
gleichzeitig achtmal rapportirt ; und wenn die von jeder 
^ leser Bahnen angegebene Schlusssumme zu der der anderen 
®|bfach hinzugerechnet wird, so enthält die Endsumme jenen 
Centner achtmal. Es erhellt hiernach, dass die er- 
iiiüiteii Zahlen beider officiel!en Statistiken viel grösser sein 
^ifissen als die wirkliche beförderte Zahl einzelner Passagiere 
Centner, wenn man, wie es für den vorliegenden Zweck 
nöthig, jeden Passagier und Centner von der Anfangs- 
zur Endstation als nur Einen ansieht, gleichgültig wie viel 
^1‘schiedene Bahngebiete er berührt hat. 
Ha in Preussen das Eisenbahnnetz viel gespaltener 
der Localverkehr, hei welchem eine solche Multi- 
ication mit der Zahl verschiedener berührter Bahngebiete
        <pb n="74" />
        62 
Geltende Tarife, Vorbemerkungen. 
nicht eintritt, bedeutend schwächer ist als in England*), so 
ergiebt sich von selbst, dass sowohl die durchschnittliche 
Multiplicationsziffer wie die Zahl der Personen und Cent' 
ner, bei welchen eine Multiplication stattgefunden hat, ffr 
Preussen erheblich grösser sein muss als für England, nnh 
dass also das Verhältniss von 11:48 iin Personenverkehr und 
von 180:378 im Güterverkehr, wie es sich nach jenßO 
statistischen Zahlen darstellt, für Preussen viel zu günstig 
ist. Die wirklichen Zahlen Hessen sich bei der nun einnntl 
angewendeten Methode wohl nur finden, wenn man wüsste, 
wie viel Bahngebiete jeder im directen und Transitverkehr 
rapportirte Centner berührt hat, aber dafür fehlt aller Anhalt- 
Obgleich die Durchschnittsentfernung, welche jeder Passa 
gier und Centner von der Anfangs- bis zur Endstatioo 
zurückgelegt hat, gleichfalls nicht erhellt — hierauf und nicht 
auf die Durchschnitts - Transportlänge innerhalb des eiu' 
zelnen Bahngebiets käme es ebenso an — so lässt sich 
doch wohl mit Sicherheit annehmen, dass diese in England, 
schon wegen der geringeren Ausdehnung des Landes bc 
deutend kleiner**) is.t, und dies verändert das Verhältniss àei 
durchschnittlichen Verkehrsstärke auf der einzelnen Strecke, 
oder der Personen - und Centner - Kilometerzahl des ganzen 
Bahngebietes ***) in jedem von beiden Ländern, wieder 
Gunsten Preussens. 
*) Vergl. s. 32. 
**) den Personenverkehr fällt auch der Verkehr innerhalb L®®’ 
don’s und seiner Vorstädte ins Gewicht, welcher zwar sehr stark i®*' 
vergl. S. 18 — aber sich natürlich auf ganz kurzen Strecken bewegt' 
***) Aus der englischen Statistik ergiebt sich diese Zahl in kei»®^ 
Weise, dagegen enthält die preussische Statistik sie ganz genau. P*® 
vorher besprochene Methode, die Schlusssumme aus den Summen 
die einzelnen Bahngebiete zusammen zu setzen, ist hier ohne ändernd®^ 
Einfluss, da die Gosammtzahl der Centnerkilorneter gleich bleibt, 
auch ein, im directen Verkehr zwischen der Oberschlesischen und -N*® 
derschlesisch-Märkischen Bahn, vom oberschlesischen Kohlenrevier n&amp;® 
Berlin beförderter Centner Kohle statt als I Centner mit 540 KilomGtßC®
        <pb n="75" />
        Geltende Tarife, Personentarife. 
63 
Das ergiebt die beiderseitige Statistik, dass die durch 
schnittliche Zugfrequenz sich ungefähr wie 3:5 verhält ; 
cs wurde täglich jede Strecke im Durchschnitt von Zügen 
hefahren 
in Preussen im vereinigten Königreich 
1873 . , 19 mal 33,5 mal 
^ 1874 . . 19,7 „ 33,4 „ 
da ohne Frage die Durchschnittstärke und Belastung 
I englischen Züge, besonders im Güterverkehr, nicht uner- 
lieh schwächer ist als in Breussen, so lässt sich auf diesem 
^ ege eine Bekräftigung der vorher aufgestellten Behauptung 
gewinnen, dass der Durchschnittsverkehr eines Bahnkilometers 
Fngland zwar wesentlich, aber doch keineswegs um I00°('o 
stärker sei als in Preussen. 
Nach diesen Vorbemerkungen sind die einzelnen Arten 
larife zu betrachten. 
Hit Ausnahme der Midlandeisenbahn existiren auf allen 
Wischen Bahnen 3 Klassen für den Personenverkehr. Die 
hat vielfach zwei Preise, nämlich überall, 
pe Haximalpreis von 1 penny per mile — 0,39 Mark 
^oin Meile, welchen bekanntermassen das Gesetz 
1844 für die durch dasselbe vorgeschriebenen 
in ^^^'^^(imentary oder cheap trains, festsetzt, nicht auch 
p. übrigen Zügen für die 3. Klasse angenommen ist. 
ui ] ^ Niasse mit besonderer Wageneinrichtung giebt es 
dagegen werden vielfach ermässigte Retourbillets für 
init ^'^^^^^^^kehr ausgegeben, und im Verkehr London’s 
Arb ^^ächsten Umgebung bestehen auf einigen Bahnen 
pl&gt;^^^^\^^^^’®i^ourbillets zum Preise von i penny ~ 8,4 Mark- 
'üge pro Tour ohne Rücksicht auf die Entfernung. Die- 
3.18 2 Cent 
FUr "^it je 180 und 3G0 Kilometern zum Ansatz gebracht ist. 
anderes^ T ^"^^üschnittstransportlänge ergiebt dies natürlich wieder ein 
ist Resultat, denn von 2 Centnern mit 180 und 360 Kilometern 
Kilometer d. h. die Hälfte der von jenem 
wirklich durchlaufenen Entfernung. 
Personen 
tarife.
        <pb n="76" />
        64 
Personentarife. 
selben gelten für die Hinfahrt nur zu bestimmten ganz fi’ü^ ; 
gebenden Zügen, auf der Kückfahrt zu allen, 3. Klasse, 
führenden Zügen von einer bestimmten Stunde Naclnnü' ^ 
tags ab. Beibringung einer besonderen Legitimation ' 
für diese Billets nicht gefordert, weil man, wie die Lf' | 
fahrung dies auch bestätigt, annimmt, dass die BeschräU' , 
kung der Hinfahrt auf bestimmte ganz früh gebende Zügß 
ausreiche, um einen weiter gehenden Missbrauch zu verhüte»'. 
Die Ileducirung der Zahl der Klassen auf 2 ist bei tlei ^ 
Midlandbahn Anfang 1875 in der Weise erfolgt, dass de» ¡ 
Coupés zweiter Classe die Einrichtung der ersten Classe g®' 
geben und der Preis der ersten auf den bisherigen Preis dei , 
zweiten Classe herabgesetzt ist. Uebrigens laufen in de»; 
meisten Zügen die Pullmann’schen sogenannten Palastwageib 
oder Nachts Schlafwagen, so dass doch thatsächlich 3 Classe» 
vorhanden sind. Die andern Eisenbahnen zeigen bis jet^^ ‘ 
noch keine Neigung dem Vorgehen der Midlandbahn 2» 
folgen, welches auch im Publikum vielfach ungünstig beiü" j 
theilt wird. Wie die Wirkung auf die Einnahmen der Mid' ■ 
landbahn gewesen ist, lässt sich nicht genau übersehe»' ^ 
Allerdings betrug ihre Einnahme aus dem Verkehr mit de» 
Personenzügen in den ersten 5 Monaten 1875 136986-^d 
gegen nur 12979360 Mark im gleichen Zeitraum des Mol , 
Jahrs : aber dies sind nicht blos die Personenfahrgeld»^ &lt; 
sondern die Erträge des ganzen Personenzugverkehrs, beso» , 
ders auch aus den parcels, und ausserdem waren 1875 ^ 
124 Kilometer mehr im Betriebe. Eerner ist zu erwäge»’ | 
dass, so lange die concurrirenden Bahnen nicht in gleicii*^^ 
Weise Vorgehen, darin dass der Comfort der ersten Cl»ss^ 
tür den Preis der zweiten gewährt wird, ein wirksames 
cprrenzmittel liegt. Bei allgemeiner Einführung hört dies»^ - 
Vortheil auf, und dann dürfte doch ein erheblicher 
nahmeausfall überall zu erwarten sein, wo die Frequenz 
ersten Klasse vorher stärker war; dies trifft bei der Midl»»^ 
bahn zu, da dort 1874, ein in Deutschland nirgends
        <pb n="77" />
        Personentariíe, 
65 
^’inähernd erreichtes Verhältüiss, auf circa 3 Millionen 
^ssagiere zweiter 1,300,000 erster Klasse kamen. Ver- 
^^lehrung der Frequenz an sich lässt sich wohl daraus nicht 
^^lioffen, dass die Eisenbahnen für den gleichen Preis einen 
grösseren Comfort bieten. Die allerdings eintretende 
^leinfachung und Erleichterung des Betriebes wird von 
bedeutenden Minderung der Selbstkosten nicht begleitet 
und wenn man etwa den Preis der combinirten ersten 
zweiten Klasse über den bisherigen Satz der zweiten 
^^liöhen wollte, so würde dies in Deutschland gerade jetzt 
^^^Her grosse llemonstrationen des bisherigen Publikums 
'"eiter Klasse hervorrufen, wohl auch zu einer, vielleicht 
Resultat geradezu verlustbringenden Minderung der Fre- 
V^eiiz führen. Es dürfte das nichtigste sein, zwischen den niinderung der 
4ÜirPn , r, .Klassen im Per 
Q mit Stärkerer Frequenz in der ersten Klasse, und tonenveikchr. 
, bei welchen dies nicht der Fall, zu unterscheiden, 
Scheidung, die in Deutschland mit dem Unterschied 
''ischeii Schnell - und Courierzügen einer - und Persoiien- 
die^ Zügen andererseits zusammen trifft. Fällt 
p ßrste Klasse bei den letzteren weg, welche 1874 in 
iiach der Zugzahl 88 nach der Zugkilometer- 
' von den Zügen mit Personenbeförderung aus- 
j^^^^hten, und dies geht an, da für die einzelnen Züge 
^^ondere Parks gebildet werden ; so würde für den 
®ine schon wesentliche Erleichterung erwachsen, 
l^end auf Uebertragung des hier geringen Einnahme- 
ist^ ^nrch Minderung der Betriebskosten zu hoffen 
Weu' derartigem Vorgehen könnte auch um so 
aus Betriebsrücksichten Beseitigung der ja nur 
solchen Zu 
al/^T.. 3. Classen führen 
das erwäiiiiieii ruimiaiiiisciiuii jl iiia&amp;Lwtigcu, imu 
üa 1 ^uRiebung der 4. Classe im Allgemeinen finanziell 
^ eilig wirken würde, lässt sich gewiss annehmen, da 
vorkommenden 4. Classe gefordert 
auch in England fast 
auf der Midlandbahn in Folge Ein 
erwähnten Pullmannschen Palastwagen ; und
        <pb n="78" />
        66 
Personentarife. 
Personenzugs 
preise. 
erfahrungsmässig der V erkehr derselben in Deutschland, 
wenigstens zu einem grossen Theile, nicht der dritten Klasse 
entzogen, sondern ein ganz neuer, durch den billigen Ih’eis 
erst geschaffener ist. 
Schnellzugs- und Eine bemerkeiiswertlie Erscheinung ist, dass die meiste^ 
Schnellzüge in England auch 3. Classe führen, und dass 
ferner, ein ebenso hervortretendes Symptom für die Tea' 
denz, die Benutzung der Schnellzüge nicht finanziell 
erschweren, die Fahrpreise für die Schnellzüge fast aui 
allen Bahnen denen der Personenzüge gleichstehen, 
Unterschied liegt sonach nur in der geringen Fahrgß' 
schwindigkeit und dem häufigerem Anhalten der letzterea- 
Während bezüglich des zweiten Punktes nur wenig Hei' 
nungsverschiedenheit herrscht, sind die Ansichten über 
die Zweckmässigkeit der erstem Massregel noch niebr 
getheilt, und viele Bahnen haben sich nur aus Concurrea^' 
rücksichten dazu entschlossen. 
Wenn trotzdem die Schnellzüge nicht überlastet sind, 
erklärt sich dies aus der grossen Zahl Züge, und 
eben dadurch möglichen Gruppirung der Anhaltspunkte 
die einzelnen Züge, sowie der Züge selbst. Die Schnell' 
Züge halten nur auf wenigen Stationen, und ihr Fahrpla” 
wird ausschliesslich nach dem Bedürfniss des weitergeheiH®*^ 
Verkehrs eingerichtet. Dazu kommt, dass auch die übrig®’’ 
Züge mit bedeutender Geschwindigkeit fahren, und 
man endlich für Zeiten, wo grössere Frequenz zu 
warten steht, sehr bereitwillig zur Einlegung neuer 
schreitet. 
Verminderung (^^11 gleiclieu Preiseii für alle Züge, sind zur weseat^ 
der Bilietsorten liclieu Minderung der Billetsorten und Vereinfachaac 
durch die gleichen _ , n .;iirß 
Preise für des Billetweseus, keine be sondern Billets für Schnelle a«? 
nöthig, und im Zusammenhänge hiermit steht die 
falls vereinfachende und erleichternde Einrichtung, dass 
Billets nicht, wie in Deutschland, für die einzelnen Züge, s®”
        <pb n="79" />
        5* 
Personentarife. 
67 
dem für den ganzen Tag gelten und auch so verkauft und 
^bgestempelt werden*). Letzteres wäre allerdings bei der 
deutschen Billetcontrolle durch das Zugbegleitungspersonal, 
'''egen der dadurch, besonders für kurze Touren eintretenden 
Erleichterung von Defrauden, sehr gefährlich : aber in Eng- 
aiid wird eben die Billetcontrolle stets, und auch wo das 
Eoupiren und Abnehmen der Billets im Zuge selbst erfolgt, 
durch Beamte der Stationen, also selbst bei den kürzesten 
louren immer durch zwei von einander ganz unabhängige, 
^n verschiedenen Orten befindliche Personen geübt. 
Ea, wie im ersten Abschnitt erörtert**), eine Ver 
mehrung der Züge in Deutschland unter den gegenwärtigen 
Verhältnissen nicht rathsam sein dürfte, so muss die Gleich 
stellung des Preises für Schnell- und Personenzüge schon 
deshalb bedenklich erscheinen. Dann bliebe auch noch die 
^^'%e, ob dieselbe durch Ermässigung der Schnellzugs- oder 
Erhöhung der Personenzugspreise erreicht werden soll, und 
^ei der jetzigen Wirthschaftslage in Deutschland hat Beides 
viel gegen sich. Dennoch wird, dies um so mehr, je 
stärker sich der Verkehr entwickelt und die Verhältnisse 
^"^mpliciren, der geschilderte Vortheil der Vereinfachung 
imactische Wichtigkeit behalten, so dass es angezeigt er 
scheint, die Frage nicht aus dem Auge zu verlieren. 
Eie Einführung der 3. Klasse bei den Schnellzügen 
^^t in England eine erhebliche Ableitung des Publikums 
^cr 2. Klasse nicht zur Folge gehabt, was ebenso wie 
'Ee in Deutschland mit Einführung der 4. Klasse ge 
machte Erfahrung beweist, dass das Benutzungsverhält- 
^ms der einzelnen Klassen mehr als vom Preise, von 
socialen Gewöhnungen des Publikums abhängt. Diese 
in a ^ angenehm es für das Publicum ist, die Billets nicht blos 
St unmittelbar vorhergehenden Viertel- oder halben 
mide lösen zu können, bedarf keiner Erörterung. 
*) Vergl. S. 18. 
3. Klasse 
in Schnellzügen.
        <pb n="80" />
        68 
Personentarife. 
sind allerdings nicht überall gleich, und gerade in Bezug auf [ 
die 2. und 3. Klasse scheidet sich das englische Publikum ! 
viel schärfer als in Deutschland. Während hier die 3. Klasse j 
Ableitung des voii Personeii der besseren Gesellschaftsklassen he- | 
2. in die 3. Classe nutzt wli'd, gellt die Hauptbeschwerde der höheren eng- ; 
lischen Kreise gegen die Beseitigung der 2. Classe auf der j 
Midlandbahn, dahin, dass man nun wegen Unterbringung I 
der Dienerschaft in Verlegenheit sei, da dieselbe nicht i 
in der 3. Klasse fahren wolle, und diea ihr auch nicht wohl | 
zugemuthet werden könne. i 
Möchte die Gefahr der Ableitung des bisherigen Pm | 
blikums 2. Klasse in Deutschland an sich stärker erschei- j 
nen, so ist doch zu erwägen, dass gerade bei den weiteren j 
Reisetouren des Schnellzugverkehr’s der grössere Comfort | 
der zweiten Classe mehr ins Gewicht fällt. Die in der j 
Einführung der dritten Klasse liegende Preisermässigung, 1^ | 
Verbindung mit der aus Benutzung der Schnellzüge er- 1 
wachsenden Zeitersparniss, lässt ferner eine, gewiss häufig | 
im Gesammtresultat den Eisenbahnen vortheilhafte Ere- ! 
quenzsteigerung erwarten. Erleichterung des persönlichen ; 
Verkehrs erleichtert dem Kaufmann auch die Anknüpfung 
und Abwicklung von Geschäften und hat so ebenfalls füi’ 
den Güterverkehr günstige Rückwirkung, wie die englischen 
Eisenbahnmänner ausdrücklich und gewiss mit Recht her- 
vorzuheben pflegen. 
ueberiastung cur Allerdings wii’d ill Deutschlaiid mehr als in England 
die Gefahr einer Ueberiastung der Züge im Auge zu be 
halten sein, weil die Einlegung weiterer Züge in dei 
Regel mehr Bedenken hat : aber diese Gefahr beschränkt 
sich bei den weitaus meisten Zügen auf gewisse vorher 
bekannte Zeiten im Jahr. Es wird daher im einzelnen 
Falle zu erwägen sein, ob es nicht rathsamer ist, für diese, 
gewöhnlich nur kurze Zeiten zu besonderen Massregeln, 
nöthigenfalls zu temporären Doppelzügen zu schreiten, nls j 
deshalb für die ganze übrige Zeit des Jahres auf die durch
        <pb n="81" />
        Personentarife. 
no 
Zulassung der 3. Klasse möglicherweise zu erzielende Fre 
quenz- und Einnahmesteigerung zu verzichten. 
Die Hohe der Personentarife variirt in England bedeutend 
^uehr als in Deutschland. Dies erklärt sich einestheils aus 
so verschiedenen Betrage der für die einzelnen Bahnen 
^uncessionsmässig festgesetzten Maximalsätze, dann aber 
^uiaus, dass in England auch für die Personentarife 
^ubedingt der Grundsatz des Anpassens an die Umstände des 
^Gsonderen Falles, befolgt, und Ermässigung gewährt wird, 
''u nach Lage der Verhältnisse eine erhebliche Steigerung 
Frequenz davon zu erwarten ist. Dass die letztere so 
^loss und der Personenverkehr so entwickelt ist, dürfte 
^ucht zum geringsten Theil dieser Praxis zu danken sein, 
^üd der für das Publikum und die Eisenbahnen er- 
'^ächsende materielle Vortheil den mehr formellen Man- 
dass die Tarife sich weniger auf gleiche Grundtaxen 
^urückführen lassen und mannigfaltiger sind, weit über- 
^iegen. 
^ Als ein Beispiel der Höhe der Maxima und geltenden 
Tuiife sei erwähnt, dass für den grössten Theil des Netzes 
^er Great Eastern Bahn betragen: 
Die Maxima 
•Klasse: 3d. per mile =: etwa 1,18 Mark per deutsche Meile 
^•Klasse: 2d. „ „ = „ 0,79 „ „ 
^•Klasse: 1,5d. „ „ = „ 0,59 „ „ 
K Klasse 
^ Klasse 
Klasse 
Die durchschnittlich geltende Sät/e 
2.6 d. per mile — 1,03 Mark per deutsche Meile 
1.6 d. „ „ — 0,63 „ „ „ „ 
1,35 d. „ „ — 0,53 „ „ „ • ,, *) 
Die Maxima für die erste und zweite Klassen sind auf 
Pfo M l’^'Gise in Deutschland betragen bei den meisten Bahnen 
I.Cl. II. CI. III. CI. IV. CI. 
¡Qg®^^®°“enzügen 0,6 Mark. 0,45 Mark. 0,3 Mark. 0,15 Mark. 
ebnen. undCourierzügen 0,65 „ 0,5 „ 0,35 „ 
Höhe der Per- 
aonentarife 
Die Maxima und 
geltenden Sätze 
der 
Great Eastern.
        <pb n="82" />
        1-4 
70 
Personentarife. 
den meisten Bahnen ähnlich, dagegen gehen die für die 
3. Klasse vielfach weiter hinab, auf l',* und 1 d. Niedriger 
als 1 d. sind auch die geltenden Sätze in der Hegel nicht, 
abgesehen von den Ermässigungen für Hetourbillets etc. 
BerUcksichtiRunfT Ein Beweis für die Berücksichtigung der besonderen 
'vcrhäitniis" Verhältnisse ist es, dass die Tarife im Verkehr inner 
halb London’s und seiner Vorstädte, wie auch ähnlich bei 
anderen grossen Städten, im Allgemeinen um 20®/o billiger 
sind. Es ist eben hier in der dichten Bevölkerung die Vor 
bedingung für eine erhebliche Steigerung der Frequenz 
durch Preisermässigung gegeben. Zu erwähnen sind ferner 
die in grossem Umfange bestehenden ermässigteu Billets 
für Touristen, Vergnügungszüge u. s. w., sowie das aus- 
Retour- und gedehnte Retour- und Abonnementbilletwesen. 
Abonnement- 
billets. Ueber die im directeii Verkehr für Retour-, Touristen 
preis- etc. Billets zu gewährenden Ermässigungen, sowie deren 
ermässigunpr. Gültigkeitsdauer haben die englischen Bahnen allgemeine 
Vereinbarungen getroffen, welche indess nur als Normalien 
gelten, so dass im einzelnen Falle unter Zustimmung der 
betheiligten Bahnen abgewichen werden kann. Immerhin hat 
diese, wenngleich nur subsidiäre Vereinbarung, grossen Werth. 
Die Preisermässigung ist geringer als in Deutschland, 
es soll nämlich in der Regel der Preis der Hetourbillets erster 
und zweiter Klasse l^/g des einfachen Fahrpreises betragen, 
und für die dritte Klasse gewöhnlich, ein in Deutschland über 
haupt sehr selten vorkommender Fall, gar keine Preiser 
mässigung gewährt worden, so dass hier der Vortheil für das 
Publikum nur in der Vermeidung des doppelten Billet- 
lösens liegt. 
Wenn auch Abweichungen von diesen Verein 
barungen nicht selten sind, so gewähren doch viel® 
Bahnen auch im Localverkehr für die Hetourbillets dritter 
Klasse gar keine Ermässigung. Die Midlandbahn giebt eine 
solche auch in der ersten Klassç nicht, deren Preis aller-
        <pb n="83" />
        Personentarife. 
71 
wie erwähnt, seit Anfang d. J. auf den Satz der 
früheren zweiten herabgesetzt ist. 
Der Preis für die Abonnementbillets wird so berechnet, 
dass für 6 Tage in der Woche je 1 Hin- und Rückfahrt in 
Ansatz gebracht, und die Summe um einen bestimmten Be- 
vielfach um , gekürzt wird. Für Geschäftsleute 
"erden auch Abonnementsbillets zum Verkehr mit allen 
Stationen eines bestimmten Rayons ausgegeben, unter Be 
rechnung des Preises in ähnlicher Weise für die durchschnitt 
liche Entfernung. Bei Lösung der Abonnementbillets ist eine 
dilution bis zu 10 Mark zu hinterlegen, welche im Falle 
des Missbrauchs oder der nicht rechtzeitigen Rücklieferung 
aallt’, die Gültigkeit ist niemals auf eine bestimmte Abonnemc«t- 
Zahl Fahrten, sondern nur nach Zeit beschränkt. Retourne 
^ie vereinbarte Normalfrist für Retourbillets beträgt bis zu 
^ fniles*) — 80,5 Kilometer 1 Tag, und steigt für weitere 
ntfernungen bis zu 8 Tagen. Für den Verkehr mit London 
sie länger, nämlich bis zu 50 miles 7 Tage und darüber 
l^ouat, abgesehen vom Verkehr innerhalb London’s und 
Seiner Vorstädte, für welchen sie nur 1 Tag beträgt. Auch 
®^nst kommt noch längere Gültigkeitsdauer vor, so im Local- 
"Grkehr der Midlandbahn, welche allerdings in der Regel 
keine Ermässigungen gewährt, allgemein 6 Monate. 
Die Verschiedenheit gegen Deutschland in Betreff des 
^"^citen Hauptpunctes der Retourbilletfrage, der Geltungsfrist, 
mithin noch grösser als bei der Preisermässigung, und 
ist um so bemerkenswerther, als die in deutschen Eisen- 
^hnkreisen gegen das Retourbilletwesen überhaupt hervor- 
^ßtende Abneigung sich gerade auf die aus der längerii 
'cltungsdauer entstehende Erleichterung von Missbräuchen 
'itzt. In England hegt man diese Abneigung nicht und ver- 
^ ®rt auch allgemein, dass Missbräuche wenig vorkämen. 
Verschiedenheit 
gegen 
Deut chland. 
*) 
miles = ij61 Kilometer; 4,7 mile == 1 deutsche Meile,
        <pb n="84" />
        72 
Personentarife. 
Missbrauch, 
des Verkaufs an 
an einen Andern. 
Missbrauch der 
wieder liolien 
Benutzung. 
Was den Missbrancli des Verkaufs an eine andere Person 
zum Zweck der Rückfahrt, betrifft, so mindert sich der Anreiz 
dazu allerdings von selbst mit dem geringen Betrage der Preis- 
Ermässigung, und wo gar keine solche gewährt wird, fällt er 
ganz weg, oder liegt in dem Verkauf kein Nachtheil für die 
Eisenbahn. Dazu kommt, dass in England die Unübertragbar 
keit der Retourbillets ausdrücklich ausgesprochen und bahn- 
polizeilich mit Geldstrafe bis zu 40 Mark bedroht ist, 'ver 
ein Retourbillet an einen Andern verkauft oder zu verkaufen 
versucht, ebenso wie der, welcher es kauft beziehungsweise 
darauf die Rückreise macht oder zu machen versucht. 
andere gefährlichere Missbrauch der wiederholten Benutzung 
wird indess hierdurch nicht berührt. Wenn er trotz del 
längeren Geltungsfrist selten vorkommt, so wird dei 
Grund in der schon mehrfach erwähnten zweckmässigen^^ 
Billetcontrole, durch Beamte der Stationen d. h. durch 
mindestens zwei an verschiedenen Orten befindliche und 
mit einander nicht in persönliche Berührung tretende Pe^' 
sonen, sowie zu einem, wenngleich geringem Th eil auch 
in der formellen Einrichtung der Retourbillets zu finden sein- 
Dieselben bestehen nämlich aus zwei Hälften, von denen die 
eine für die Hinfahrt, die andere — mit R bezeichnet 
für die Rückfahrt gilt. Jede von beiden wird wie ein Einzeh 
billet behandelt, und die für die Hinfahrt geltende auf der 
Endstation derselben abgebrochen und abgenommen. Die b®* 
der deutschen Nichtabnahme auf der Hinfahrt, vorhandene 
Möglichkeit, das Billet unter Fälschung des Zug- und DatuiU' 
Stempels auch für die Hintour nochmals zu benutzen, ^did 
hierdurch vermieden. 
Abstempelung der Retourbillets bei der Rückfabif 
findet nicht statt, da weitere Sicherheitsmassregeln sich 
nicht als nothwendig erwiesen haben, und, wie schon diß 
häufige Ausgabe von Retourbillets ohne Preisermässignn^ 
darthut, gerade auf die Bequemlichkeit, dass der Reisend®
        <pb n="85" />
        Personentarife. 
73 
nochmals an den Billetschalter zu gehen hat, ein grosser 
Wei th gelegt. 
I^ie Retourbillets gelten da, wo der Preis der Schnell- 
Personenzüge gleich ist, auch für die ersten. Wo dies 
der Fall, wie auf der South Western, werden besondere 
^hnellzug-Retourbillets ausgegeben. 
Die Abonnement-Billets sind Legitimationskarten ohne 
^^•pons und werden nur vorgezeigt. Mit Photographien des 
timbers, wie auf einigen deutschen Bahnen, sind sie nicht 
blinden. Auch für sie hat die Controle durch Beamte der 
'Ution Vortheile, weil Diese die Inhaber von Abonnement- 
‘üten an dem Einen Stationsort schneller persönlich kennen 
^ï’nen. im Uebrigen richten auch die erwähnten besonderen 
‘^bnpolizeibeamten *) ihr Augenmerk gerade hierauf. 
Die Ausdehnung der directen Expedition ist gross, und 
^l^eist bestehen directe Billets zwischen allen Stationen, wo 
^ihaupt Verkehr sich bewegt. Ist derselbe so schwach, 
^ss in den Regel nicht mehr als 4 Personen im Monat 
^isen, so gebraucht man die auch in Deutschland für ähn- 
Fälle üblichen Zettelblanquets, welche erst bei der 
''sgabe ausgefüllt werden. Die directen Personen tarife 
^^Grden gewöhnlich durch Zusammenstoss der Localtaxen 
8g )ildet und auch so getheilt. Für ermässigte Sätze besonders 
^'^Gh die Touristenbillets pflegt die Theilung nach der Meilen- 
B'i geschehen. Expeditionsgebühren werden weder bei 
^Uung noch Vertheilung der Personentarifsätze in Ansatz 
ß ßur bei Vergnügungszügen etc., excursion traffic, 
die Bahn, welche die Billete und Bekanntmachungen 
'Gkt etc., als Ersatz hierfür 10®/o des Ertrags vorweg. — 
England wird bei allen Zügen Freigewicht gewährt, 
Wo beträgt nach Vereinbarung der Eisenbahnen, 
stiiinnt ; 
^iGht die Concession einer Bahn Weitergehendes be- 
Form der 
Abonnement- 
billets. 
Directe 
Personen 
tarife. 
Gepäcktarife. 
Freigewicht. 
D Vergl. S. 19.
        <pb n="86" />
        74 
Gepäcktarife. 
Höhe des Tarifs. 
Wagenladungs 
satz für Gepäck. 
für jeden Passagier erster Klasse . . 60 Kilogramm. 
11 11 11 zweitel ,, « « 50 n 
11 11 11 dritter „ ..30 „ 
Für das Uebergewicht ist der Tarif zonenweise nach 
fallender Scala gebildet und variirt pro Kilogramm zwischen 
4,2 Markpfennigen für Entfernungen bis zu 30 miles ~ 48,3 
Kilometer und 33,6 Markpfennigen für Entfernungen über 
300 miles — 483 Kilometer, so dass er auf den in Deutsch 
land üblichen Einheitssatz von 0,34 Markpf. pro Kilogramm 
und Meile erst bei ungefähr 800 Kilometer sinkt. 
Für schweres Gepäck besteht daneben ein Wagenladungs 
satz von etwa 2,4 Mark per deutsche Meile, mit der 
Maximalbelastung von 2500 Kilogramm pro Wagen. Es ist 
dies im Vergleich zu den deutschen Bahnen, welche stets nur 
die Reisebedürfnisse des Passagiers als Gepäck befördern, 
eine bemerkenswerthe Concession zu Gunsten des Publicums; 
wie denn überhaupt die englischen Bahnen, wenn schon ihre 
Tarife höher sind, doch der Bequemlichkeit und den Bedürf 
nissen des Publikums auch vielfach mehr entgegengekom 
men. So ist für Geschäftsreisende mit den oben erwähnten 
Abonnementbillets für alle Stationen eines Rayons, Expedition 
des Gepäcks für die ganze an einem Tage zu machende 
und auf verschiedenen Stationen zu unterbrechende Rundreise 
bis zur Endstation nachgelassen. 
Die meisten gewöhnlichen Gepäckstücke überschreiten die 
hohe Freigewichtsscala nicht, und wohl daher kommt es, dass 
so wenig Werth auf die Gepäcküberfracht gelegt, und jedes 
nicht auffallend schwere Stück ohne Weiteres frei expedir^ 
wird. Dem Passagier gegenüber sind nämlich die englischen 
Bahnen zur Verwiegung nicht verpflichtet; wer Reclamation 
wegen Gewichtsmanco’s erheben will, muss vielmehr seiner 
seits beweisen, dass das Gepäckstück das behauptete Gewicht 
gehabt habe *). 
•) Das Gleiche gilt für den Güterverkehr.
        <pb n="87" />
        Gep&amp;cktarife, 
75 
Wie günstig der Wegfall des Wiegens und der Iracht- 
^Grechnung auf die Schnelligkeit der Expedition wirkt, leuch- 
ein. Die Bahnen haben unter diesen Umständen und 
die Haftung für expedirtes Gepäck dieselbe ist, es 
Gepäckfracht erhoben sein oder nicht, ein Inter- 
esse daran, dass die Passagiere ihr Gepäck möglichst 
^icht zur Expedition aufgeben, in welchem Falle eben 
Eisenbahn ohne Haftverbindlichkeit ist*). Hauptsäch- 
hieraus erklärt sich die Anbringung besonderer Gepäck- Personenwagen, 
^äiiine in den einzelnen Personenwagen. Für wirklich expe- 
Gepäck werden dieselben weniger benutzt, und 
^choii wegen des aus einer solchen Vereinzelung des Gepäcks 
®^tstehenden Zeitverlusts beim Ein- und Ausladen, sowie 
das Zugbegleitpersonal dann die auf der nächsten 
Station auszuladenden Stücke nicht unterwegs bereit stellen 
könnte, würde dies als Regel nicht angängig sein. Wo ex- 
P^Jirtes Gepäck hineingelegt wird, ist es, der letzteren 
P^rwägung entsprechend, meist nur solches nach der End- 
station, bis zu welcher der Wagen durchläuft; gewöhnlich 
und abgesehen von dem, in England allerdings häufigeren 
^i^gendurchgang auf Seitenrouten, wird auch dieses in den 
die Locomotive folgenden Brems- bezw. Gepäckwagen 
, SO dass jene Räume überwiegend für unexpedirtes 
^6päck disponibel sind. 
Eie Uebertragung des englischen Princips auf Deutsch- uebortragung auf 
, o o O i Deutschland. 
hat Bedenken. Einmal ist das Freigewicht in 
^^utschland viel geringer, und deshalb die Gepäckfracht 
. *) Nach gemeinem englischen Recht haftet die Eisenbahn für Gepäck 
6 eichgüitig oh expedirt oder nicht, sobald es einem ihrer Bediensteten 
, ®*'geben ist, sei es auch nur, damit er es in’s Coupé legt oder von 
Coupé nach der Droschke bringt. Aber die Eisenbahnen pflegen 
ihren Reglements diese gemeinrechtliche Haftpflicht auf das ihnen 
^^^drucklich zur Expedition übergebene Gepäck zu beschränken. Für 
’"'“11, dass ein Verschulden ihrer Organe nachgewiesen ist, wird 
gs nach den Grundsätzen des Gesetzes vom 10./7. 54. Abschn. VII 
Beschränkung nicht als rechtsgültig angesehen werden können.
        <pb n="88" />
        76 
Gepäcktarife. 
Parceltarife. 
finanziell wichtiger; sie beträgt auf den deutschen 
nen in der Hegel 3 — 4 % der ganzen Einnahme 
dem Personenverkehr, in Preussen 1873: 1983000 
Gepäckräume in den Personenwagen, welche über^li^^ 
Kosten verursachen und den Raum für die Personen* 
coupés schmälern, würden voraussichtlich von dem den^ 
sehen Publikum wenig benutzt werden, weil diese^’ 
seinem ganzen Character nach, mehr Gewicht auf 
grössere Sicherheit bei Aufgabe zur Expedirung, 
würde, zumal wenn die letztere in der Regel frachl^^®' 
erfolgte. Der Umstand, dass in Deutschland die 
touren durchnittlich länger sind, könnte gleichfalls 
in dieser Richtung wirken. Endlich wäre auch mindeste^’^ 
fraglich, ob nach diesseitigem Recht die Eisenbahö^’’ 
nicht dem Passagier gegenüer zur Verwiegung verpfli^b^^ 
sind, und andernfalls das in den Gepäckschein nach AnS" 
desselben aufgenommene Gewicht gegen sich gelten 
lasse” 
- 
müssten; in diesem Falle könnten sie nicht einmal die 
Wiegung ersparen. 
Fällt der Hauptzweck der Gepäckräume in den 
lisch en Wagen, nämlich die Mitnahme unexpedirten Gep^^b 
zu erleichtern, in Deutschland weg, dann wird der ß” 
längere Vortheil für expedirles Gepäck, den sie, besonJß^ 
heim Wagendurchgang auf Seitenrouten, für das nach 
Endstation oder einer Zwischenstation mit längerem Anf®^^ 
halt, expedirte Gepäck bieten, kaum gross genug erschein®”’ 
um die allgemeinere Einführung zu rechtfertigen. Nach §' 
des deutschen Bahnpolizeireglements muss in allen Passagi^j 
Zügen zunächst dem Tender der Locomotive ein 
als 
Hauptgepäckwagen benutzbarer — Wagen ohne 
sagiere laufen. — ^ 
Wie die englischen Bahnen fast in jeder Beziob^'”*^ 
zwischen dem mit Personen- und dem mit Güterzügeü b” 
förderten Verkehr unterschieden, so auch in Bezug auf 
Tarifirung der Güter. Ausdrücklich ausgeschlossen von
        <pb n="89" />
        Parceltarife. 
77 
ßförderung mit Personenzügen sind nur wenige, besonders 
feuergefährlichen Gegenstände z. B, Petroleum, während 
grössere Schwere oder die Qualität in der Regel keinen 
^^%esprochenen Hinderungsgrund bildet. Allerdings gehen 
der grossen Schnelligkeit und Pünktlichkeit des Güter- 
'^gverkehrs und bei den hohen Tarifen für die Beförde- 
in Personenzügen, mit den letzteren meist nur kleinere 
^ was auch wohl die angenommene Bezeichnung „parcels'"'-, 
’ Paquete, für alle mit den Personenzügen beförderten 
61' erklärt : aber es kommen auch nicht selten z. B. Piano- 
®8, Säemaschienen oder grössere Quantitäten leicht ver- 
^6iblicher Gegenstände—1000 Kilogramm frisches Fleisch — 
• s* w. vor. Im Verkehr mit London bestehen sogar be- 
^dere um 50^^ ermässigte Tarife für schwere Colli, van 
^^cels genannt, welche indess nur bei Aufgabe für Einen 
n Personenzug täglich Anwendung finden, während 
de rung zum vollen parcel-Tdvii mit allen Personenzügen 
^’ilässi 
Satz 
dass 
^ig ist. Der JJnterschied besteht nur in dem Tarif- 
'lüd der Beschränkung auf einen bestimmten Zug, so 
irö sich jedes Collo als van parcel oder gewöhnliches 
^'^fe^geben werden kann; jedoch die billigere Fracht 
nr die schwereren Colli von grösserer Bedeutung, und so 
^6ich^^ dass gerade diese sich der, deshalb auch so be- 
ö6ten, can- d. h. Wagen-porceZ-Beförderung zuwenden. 
Tiinfe für die parcels sind in der Regel nicht von 
6i\ 2^1 Station berechnet, sondern, nach Entfernungs- und 
abgestufte Meilensätze, welchen eine aus 
langen und Gewicht combinirte fallende Scala zu 
'^'^de liegt. Die für den durchgehenden Verkehr von 
Putferi 
Or 
^lleu 
^ Bahnen vereinbarten Sätze gelten auch meist im 
und schliessen die An- und Abfuhr nach und 
dein Bahnhöfen ein. Die Tarifirung erfolgt nicht nach 
Cftii ^^^^^lütgewicht der ganzen Sendung, sondern für jedes 
^ besonders. 
Von der 
Beförderung als 
pnrceU aus 
geschlossene 
Güter. 
ran parcels. 
Bildung der 
Parceltarife.
        <pb n="90" />
        78 
Parceltarife. 
Besondere 
Parceltarife für 
einzelne Artikel. 
Ausdehnung der 
directcn 
Expedition. 
Die übliche Minimalentfernuiig, welche zur Berechnuö| 
gezogen wird, beträgt etwa 48 Kilometer, das Miniinalge'vi^ 
Kilogramm und der Minimalsatz 0,5 Mark. Wird 
rücksichtigt, dass im directen Verkehr die Versandbahn “ ’ 
die Empfangsbahn 16,8 Markpfennige für Besorgung der 
und Abfuhr erhält, so stellt sich der Streckeneinheitssatz, 
gesehen vom Minimalsatz, auf 2,8 bis gegen 0,32 Markpfß"^^^^ | 
pro Kilogramm und deutsche Meile. Er geht also j 
unter den Gepäcktarif der deutschen Bahn — 0,34 ^ | 
Pfennige — hinab, bleibt aber stets und meist sehr bedeute*' ; 
über dem Eilgutsatz — 0,20 Mark 
Für sehr zerbrechliche oder sperrige Gegenstände "'* 
die D/afache Fracht erhoben, dagegen bei gewissen leicht ve*" 
derblichen Gütern, z, B. Fischen, frischem Fleisch u. s. w., 
Nachlass von 25% gewährt, wenn der Versender die so** 
von der Eisenbahn zu tragende Gefahr der casuelleu 
Schädigung übernimmt — al owners risk — eine auch *|‘ 
den eigentlichen Gütertarifen wiederkehrende Unterscheidn**®, 
Für einzelne Artikel, z. B. Taback, Eis etc., ist der Satz i 
Aufgabe eines gewissen Minimalgewichts, meist Vi Ceuti*^'' ¡ 
auf die Hälfte ermässigt, und für Zeitungen und Zeitschrift® ; 
bestehen besondere ermässigte Abonnements für läng®'^^ 
Fristen — bei kleinen Paqueten unter Francaturzwang i 
mit Anwendung von Marken, welche den Postfreiuiaii^® 
ähnlich sind. Die übrigen Güter haben in der Reget *to* 
selben Satz. Wo indess besondere Verhältnisse dies rath®^^' 
erscheinen lassen, werden auch noch weitere Ausnahiuesä 
für einzelne Artikel oder in anderer Höhe gebildet. 
Die directe Expedition für parcels hat sehr grosse 
dehnung, und es besteht die allgemeine Vereinbarung 
sie überall eingeführt wird, wo anzunehmen ist, 
mindestens 3 Sendungen pro Monat Vorkommen werden, 
zweiten Halbjahre 1874 wurde durch das Clearinghouse 
directe Parcelverkehr zwischen beinahe 400,000 Paar 
Stationen abgerechnet. 
ii** 
Völ*
        <pb n="91" />
        Parceltarife. 
79 
Ein Vergleich mit dem deutschen Eilgut zeigt im Wesent- 
ichen folgende Unterschiede: 
1) Während das unterscheidende Merkmal des deutschen 
*guts eine objectiv bestimmte kurze Lieferfrist ist, wobei 
der Eisenbahn überlassen bleibt, ob sie die Beförderung 
Eersonen- oder Güterzügen bewirkt bezw. mit welchem 
werden die parcels ausdrücklich zur Beförderung 
Personenzügen oder mit einem bestimmten Personen- 
aufgegeben, was natürlich eine noch schleunigere 
pünktlichere Beförderung zur Folge hat. Ausser dem 
willen der Postpaquet - Beförderung in England, dürfte mit 
Erklärung der dortigen Einrichtung dienen, dass über- 
l&gt;estimmte Lieferfristen nicht existiren, und dass 
g l^Grsonenzug Verbindungen zwischen den einzelnen 
atienen bei der geringeren Ausdehnung und insularen Ab 
geschlossenheit des Landes, geregelter und leichter über- 
^hbar sind. 
2) Die Parceltarife sind im Verhältniss zu den gewöhn- 
^chen englischen Gütertarifen bedeutend höher als, in 
^ eutschland, die Eilgut- im Verhältniss zu den Fracht- 
gjittarifen, und die Tarifirung der parcels erfolgt für jedes 
l^^zeliie Collo, nicht wie beim Eilgut für das Gesammtgewicht 
"'''Gr Sendung. 
Ha parcels werden dem Adressaten in der Regel ins 
gebracht, vielfach auch aus dem Hause des Versenders 
^"^h die I'uhrwerke der Bahn abgeholt. 
4) Die parcels sind gewöhnlich die kleineren, in Deutsch- 
' ^^i’ch die Post beförderten Paquete, und nur die, dem 
eitischeii Verkehr mit London eignen, van parcels ähneln 
"Gh Quantität und Qualität dem deutschen Eilgut. 
Die Uebertragung des Parcelsystems auf Deutschland 
wenigstens im Allgemeinen, kein Bedürfniss und eher 
^^^^'^®^'i’a,then sein, weil für die kleineren, auch in England 
'■ Hegel nach nur als parcel aufgegebene Paquete die 
Vergleich der 
Parcelbefdr- 
derung mit dem 
deutschen Eilgut. 
Uebertragung auf 
Deutschland.
        <pb n="92" />
        80 
Parceltarife. 
Die Frage des 
Bedürfnisses nach 
einer solehen 
Einriehtung in 
Deutseliland. 
Das zu 
erwartende 
finanzielle 
Resultat. 
deutsche Postbeförderung in jeder Beziehung genügt 
vielfach schon mehr leistet, als die Eisenbahn der Natui’ 
der Sache nach leisten können. Der Kreis der Sendungen, 
für welche die Schnelligkeit der Postbeförderung noch 
ausreicht, oder aus anderen Gründen Beförderung mit eine«: 
bestimmten Eisenbahnpersonenzuge erwünscht erscheint 
frische Seefische u. s, w. — ist nur gering, und für si« 
dürften weniger weit gehende Massregeln, z. B. die be 
kannte Einrichtung des Courierzugeilguts, ausreicbe«' 
Dagegen könnte man es wohl vom allgemeinen Stan^' 
punkte aus als eine Verschwendung bezeichnen, 
die Eisenbahnen neben dem, vollständig für das Bedüii 
niss ausreichenden Apparat der Post ihrerseits für de«' 
selben Zweck noch einen Apparat errichteten, dessen Koste« 
eher höher als in England sein würden. Bei der geringere« 
Stärke der Züge, bei den im Durchschnitt kürzeren Keise 
touren, endlich bei der durch die Gepäckräume in den P®: 
sonenwagen erleichterten Mitnahme unexpedirten Gepäck^ 
ist eben dort die Summe des expedirten Gepäcks in d«: 
Regel geringer, so dass der Zugführer den Parceldiß«^* 
mit versehen kann. In Deutschland würde gewiss 
fach besonderes Zugbegleitpersonal dafür nöthig werden. 
Auf der anderen Seite wären die zu erhebenden Fracb^ 
Sätze in Deutschland durch den bestehenden billigen 
paquettarit begrenzt, und schon bei nur gleichen Sclb^^ 
kosten wie in England könnte mithin von einem ähnliob®*^ 
finanziellen Resultat wie dort nicht die Rede sein. 
englischen Eisenbahnmänner bezeichnen nämlich zwar 
Parcellbeförderung als ausserordentlich lucrativ, aber d«^ 
Grund hiervon liegt eben in den hohen Tarifsätzen, und «:^^ 
den letzteren muss sich auch jenes Resultat ändeP^' 
Bas Parcelsystem wird unter diesen Umständen 
Deutschland wohl kaum als Selbstzweck, sondern «^^^ 
als ein, bei entsprechender Handhabung allerdings
        <pb n="93" />
        Parceltarife. 
81 
mg 
seines Vertheidigimgsmittel der Eisenbahnen in dem, von 
Postverwaltung gegen das Eisenbahn-Eilgut unternoin- 
p^i^en Tarifkainpf in Frage kommen, wenn die Seitens der 
an die Eisenbahn zu zahlende Transport-Entschädigung 
^'^ht anderweit und angemessen regulirt wird, 
Concurrenzkampf zwischen Eisenbahnen und Post Verhältnis 
ist 
die E 
Völlig 
a^i sicli weder nothwendig noch wünschenswerth, da 
Pistungen der letzteren schon auf einer sehr hohen und 
'ö" genügenden Stufe stehen, andererseits aber, weil sie 
aats-Institut ist, die bei einem Concurrenzkampf unver- 
^^^idliche Schmälerung ihrer Einnahmen schliesslich die Steuer- 
(he Institute müssen sachgemäss sich in 
, ^ ^^‘^^^^perte so theilen, dass Jeder seinen Theil aus- 
nui i^"id unangefochten behält. Die Scheidung kann 
1 ! durch Feststellung einer Gewichtsgrenze geschehen, unter- 
Postpaquetbeför- 
derung. 
die Post, oberhalb welcher die Eisenbahn billiger ist. 
luilb der 
inP^^ darf aber dann durch Tarifmassnahmen auch nicht 
überschritten werden, wie durch das billige Post- 
scl kleine Patjuete — mit oder ohne Absicht — ge- 
IJe’ da dieses die Zerlegung grösserer Sendungen in 
^^h^iete begünstigt. Bekommen die Eisenbahnen eine 
^^^oeniessene Entschädigung für die Beförderung der Post- 
® , dann können sie es geschehen lassen, dass jene 
gezogen wird, oder dass die Post über die bis- 
®^^'®ldelinie hinausgreift. Erhalten sie eine so niedrige 
wie jetzt für die meisten Sendungen sogar 
Vou ^ liegt der Gedanke nahe, nun auch über die 
Pest zuerst überschrittene Grenze hinauszugehen, 
eine, das Postporto unterbietende Tarifstellung 
eder ‘"^’^dern Falle ebensowohl — nur gegen noch geringeres 
Zu ebne Entgelt — transportirten Sendungen wieder 
die Hinzu tritt die Erwägung, dass bei der Post 
^keil aus dem Gepäckverkehr einen bedeutenden 
^iüe Gesammteinnahme ausmacht, und dass mithin 
^Hiebliche Schmälerung derselben die Postverwaltung
        <pb n="94" />
        82 
Vielitarife. 
Viehtarife. 
bald einer billigen Verständigung geneigt stimmen w'irt^) 
zumal sie ja nicht in der Lage wäre, die Paquetbeförderung 
wie die Eisenbahnen, auf die wirklich frequenten und 6^' 
tragsfähigen Honten zu beschränken. 
In der That beginnen bereits einige Bahnen Einrick' 
tungen zu treffen, welche im Wesen ganz mit dem englisckß" 
Parcelsystein übereinstimmen, und offenbar eine solche GoO' 
currenz gegen die Post beabsichtigen, oder doch schliesslich 
dahin führen müssen. — 
Auch für die Tariffrung des Vieh’s wird unterschiedßik 
ob es mit Personen- oder Güterzügen befördert ist. 
Pferde und Hunde werden in der Hegel mit IPersone^' 
Zügen befördert, und zwar die ersteren gewöhnlich in besoH' 
ders dazu eingerichteten Wagen. Die Eracht wird pro Stück 
berechnet, und für Jagd-Hunde und Pferde existiren erinässio^® 
Sätze. 
lür Kälber, Schweine, Böcke, Schafe und anderes kleine 
Vieh werden bei Beförderung mit Personenzügen im Allo® 
meinen die Parceltarife angewendet; doch kann auch 1^®' 
förderung in Pferdewagen gefordert werden, und dann 
der Pferdetarifsatz, gemäss der verwendeten Zahl Wag®"' 
abtheilungen, stalls, berechnet. Hindvieh wird gewöhnlich 
in Vieh- oder Güterzügen befördert; dei’ Transport 
Personenzügen erfolgt nur in Pferdewagen und zum Pfei'l®' 
tarifsatz. 
Bei Beförderung in Güterzügen wird die Fracht 1^® 
Wagen und Thiergattung berechnet, mit der Massgabe, ^1®'^^ 
wenn sich verschiedene Thiergattungen in Einem Wagen h®^ 
finden, der Satz für die höchst tarifirte Gattung zur Anwendnno 
kommt. Es werden unterschieden : grosse Wagen mit über 15 k 
6 Zoll*) Länge des inneren Haums, mittlere Wagen mit nh®j 
13 buss 6 Zoll bis inch 15 Fuss 6 Zoll innerer Länge» niü 
kleine Wagen mit 13 Fuss 6 Zoll innerer Länge und darunter 
*) Englisches Mass.
        <pb n="95" />
        Viehtarife. 
88 
bei der London and North- Western Bahn betragen die 
iiindtaxen, ausser der Desinfectioiisgebühr von 1 Mark pro 
^gen, pro Wagen und tnile 
kleinere mittlere grosse 
ftir Kindvieh, Schafe und Lämmer 
bis 50 miles ~ 80,5 Kilometer 6 d. Id. S d. 
auf weitere Entfernungen sin 
kend bis 5V'4 d. Gd. Id ; 
^hr Schweine und Kälber 
bis zu 50 miles ßVad. d. 8%d, 
ttuf weitere Entfernungen sin 
kend bis 53/4 d. G'/sd. 73/4 d. 
j^^kidvieh oder Shetland ponies bis zu 4 Stück, Schafe, 
1)is eder Ziegen bis zu 15 Stück, Schweine oder Kälber 
^ 211 12 Stück, werden als eine halbe Wagenladung ange- 
und zu 2/3 des Satzes für einen kleinen Wagen tarifirt. 
Wenn kein kleiner Wagen gestellt werden kann, so 
^ ^ auch in einem grossen oder mittleren Wagen zum 
2 für einen kleinen Wagen* befördert : von Rindvieh 7 fette 
üer in 
;.J0 q, .. ’'^^gere Stück; von Schafen, Lämmern oder Ziegen 
tück; von Schweinen oder Kälbern 25 Stück. 
kein mittlerer Wagen gestellt werden kann, so 
Gii in einem grossen Wagen zum Satz für einen mittleren 
^^^kirdert: von Rindvieh 8 fette oder 12 magere 
^cl^ Schafen, Lämmern oder Ziegen 35 Stück; von 
^'''einen oder Kälbern 30 Stück. 
^^ri/ kferde und Maulthiere in Viehwagen beträgt der 
•Me'l ^RRk 2 d. per mile 0,79 Mark per deutsche 
bei Erachtzahlung für mindestens 4 Stück pro Wagen. 
1). . Minimalsatz für Vieh ist pro Wagen 6 Mark, incl. 
^"kectionsgebühr. 
Hier ^ ^^^^kingen von nicht mehr als 3 Schafen, Läm- 
ßiii 1 ' ’ kleinen Schweinen und Kälbern existirt noch 
kadi Satz, welcher niedriger als der für eine halbe 
ist, bis 16 miles 2 Mark pro Stück beträgt und auf 
6* 
Einheitssätze für 
Viehbeförderung 
auf der London 
and North- 
Weitern Bahn. 
Allgemein im 
Durchgangs 
verkehr geltende 
Tarif- 
hestimnuingen.
        <pb n="96" />
        84 
Viohtransporte. 
Versicherungs 
prämie bei W erth- 
Versicherung. 
weite Entfernungen bis auf 3/^ d. per Stück und mile circa 
0,3 Mark pro deutsche Meile, fällt. *. - r 
Für die einzelnen Viehgattungen sind gesetzlich' Maximal' 
entschädigungsbeträge festgesetzt, über welche hinaus nur bei 
stattgehabter Werthversicherung Ersatz gefordert werde» 
kann. Die Versicherungsprämie beträgt bis 50 miles ^ 
80,5 Kilometer 2®/o des versicherten Mehrbetrags 
steigt für weitere Entfernungen bis auf 5^/0 desselben. Sie 
ist also bedeutend höher als in Deutschland, da hier nur für 
je 150 Kilometer '/loVoi allerdings nicht blos von dem ver 
sicherten Mehrbetrag, sondern von der ganzen declarirte» 
Summe erhoben wird. 
Als Regel gilt, dass die Fracht für Viehsendungen vor- 
auszubezahlen ist. 
Im directen Verkehr wird pro Wagen und Meile ei»® 
Expeditionsgebühr von je 1,5 Mark für Anfang- und E»^' 
Station abgerechnet, und der Rest in der Regel nach der 
Meilenzahl getheilt.
        <pb n="97" />
        IV. Die Gütertarife. 
Eine der interessantesten Erscheinungen auf dem Gebiete 
® ganzen Güterverkehrswesens in England ist der grosse 
^î’fheil in jeder Beziehung, welchen das Bestehen einer 
S^neiell einheitlichen Gütertarifclassification zur Folge hat, 
•owie der durch die Thatsachen dort geführte Beweis, dass 
^^öglich ist" ein practisch völlig genügendes Mass for 
meller Einheit und Gleichartigkeit mit weitgehender ma- 
miieller Freiheit und Beweglichkeit der Tarifirung zu ver- 
mimen. Gerade für den deutschen Beobachter ist dies um so 
rp ^ï'Gicher, als die in Deutschland augenblicklich stattfindende 
mrifreformbewegung sich zum grössten Theil auf die Frage 
^^ückführt, ob und wie weit jede dieser beiden Forderungen 
'^^ckliches Bedürfniss ist, und ob und wie beiden gleichzeitig 
mhnung getragen werden kann. Allerdings an sich wider- 
Pî’ecben sie sich, und vom Standpunct der consequenten Theorie 
deshalb auch die in England adoptirte Lösung zu ver- 
weil sie eben Zugeständnisse nach beiden Seiten hin 
ihr sobald anerkannt wird, dass beide Forderungen 
^^^^mhtigung haben, bleibt, um practisch weiterzukommen, 
^ ^ler Compromiss übrig; und für die Frage, wie dieser zu 
GS kaum eine höhere Autorität als die Er- 
^mng eines so hochentwickelten Verkehrsgebiets wie Eng 
land. 
Eer in England eingeschlagene Weg ist eine generell 
^Gitliehe Werth classification, ohne Zwang be- 
^^Gffs 
fier Sätze, und mit der Befugniss, neben den 
Einheitliche 
Güter 
classification. 
Formelle Einheit 
und materielle 
Freiheit. 
Der in England 
eiiigeschlagene 
Weg
        <pb n="98" />
        86 
Die Gütertarife. 
Sätzen der regulären Classen Ausnalimetarife 
einzelne Artikel zu machen Er stimmt somit übereilt 
mit dem, was auch die deutschen Eisenbahnen, abgesehen 
von einer verschwindenden Minorität, schon seit längerem 
Zeit für richtig erkannt haben und erstreben. 
Das vom erweiterten Tarifverbande d. h. von sämmtlichen 
nord- und mitteldeutschen, auch den holländischen Bahnen, 
Anfang 1875 vereinbarte und den Aufsichtsbehörden zur Ge- i 
nehmigung vorgelegte Project läuft in den Hauptsachen ¡ 
den in England bestehenden Zustand hinaus, und bereits 
Verhandlungen des deutschen Eisenbahnvereins vom Jahrß 
1872 bewegten sich ganz in dieser lüciitung. Ohne das 
zwischentreten des Wagenraumtarifs würden voraussichtlich , 
schon die letzteren zum Resultat geführt haben, und damit | 
schon damals nicht blos für Deutschland sondern für den ; 
grössten Theil von Mitteleuropa einheitliche Grundlagen g® , 
Wonnen sein — ein um so werthvoller Erfolg, als bei einc'|* 
räumlich 'zusammenhängenden Eisenbahngebiet der Vortheü , 
der Einheitlichkeit mit der Grösse des Bereichs, für welche^' | 
sie erreicht ist, ausserordentlich wächst. Dass Einheitlich' j 
keit über engere Grenzen hinaus mit der höheren Entwickelung ; 
der Verkehrs unabweisbares Bedürfniss wird, beweisen auch 
die Vereinbarungen, welche Ende 1874 die von den deutschen 
Ost- und Nordsee- sowie von den holländischen und belgische^ j 
Häfen nach Oesterreich führenden Importrouten über 
nähme einer einheitlichen nämlich der Tarifverbands-Clas^^' : 
fication getroften haben. ; 
Die deutschen Eisenbahnen sind auf jene Lösung gekom i 
men, ohne, wie ich aus persönlicher Theilnahme an allc’^ . 
jenen Verhandlungen versichern kann, die Verhältnisse h* ^ 
England näher zu kennen, zu wissen, dass man dort de*’ 
gleichen Weg eingeschlagen hat. Dies dürfte ein weitef^’ 
schwer wiegender Beweis dafür sein, dass derselbe in de’ 
That der richtige ist. Die Ueberzeugung hiervon ist d” 
englischen Publikum nicht minder vorherrschend als bei de”
        <pb n="99" />
        Die Gütertaiife 
87 
Eisenbahnen, wie auch die Verhandlungen vor der Enquête- 
commission vom Jahre 1872 ergeben. Der Bericht derselben 
Olkhirte die allgemeine Annahme der Clearinghouse-Classi- 
csation für ein dringendes Bedürfniss, verwarf gleiche Meilen- 
omheitssätze mit aller Entschiedenheit und behandelte als 
^olbstverständlich, dass gesonderte Tarifirung für einen ein- 
^olnen Artikel einträte, wenn specielle Verhältnisse gerade 
Ol ihn obwalteten, vorzüglich Ermässigung dafür, der Bahn 
Om bedeutendes Quantum davon zuführte. 
Die englischen Eisenbahnmänner legen auf die formelle 
'mheit und Gleichartigkeit eben so grosses Gewicht wie auf 
j^^o materielle Ungebundenheit, und die Mittheilung, dass in 
outschland sogar verschiedene Tarifsysteme nebeneinander 
oständen, erregte ihre hohe Verwunderung. Sie erklärten 
0^ für unmöglich, dass in England derartiges Vorkommen 
oniie; besonders auch das dortige Publikum würde nach 
^01 Meinung auf das Entschiedenste dagegen opponiren. 
^le Ulearinghouse-Classification ist nur für den durch- classification mr 
^ohenden Verkehr vereinbart; aber sie ist von den meisten 
•1 nen freiwillig auch für die Localtarife angenommen, ob- 
oioh die Sachlage wegen der schon berührten*) Ver- 
^odenheit der Verhältnisse hierzu in England weit weniger 
^ fn Deutschland nöthigt. Bei der insularen Abge- 
ossenheit des Landes und der grossen Ausdehnung 
^jiizelner Bahngebiete kommt der Fall häufiger vor, 
der Tarif für eine Localrelation thatsächlich zu 
.^l^^oteii Tarifen überhaupt keine Beziehung hat, weder 
Eonciirrenztarif noch als Zwischentarif; und auch wo 
^ Geltungsbereich die Zwischenstrecke eines directen 
orifs ist, übt eine Classifications-Verschiedenheit weit seltener 
Wirkung. Etwa daraus hervorgehende Frachtdispa- 
g. krauchen nicht ex ofßcio berücksichtigt zu werden, da 
^^mht schon an sich, wie in Deutschland, verboten sind; 
*) Vergl. S. 36.
        <pb n="100" />
        88 
Die Gütertarife, 
AusnahniesUtze 
für einzelne 
Artikel. 
und der entgegengesetzte Fall, dass nämlich Umexpeditioi^ 
billigere Gesammtfracht als der directe Tarif c^bt, tritt 
auch für die in tieferen Tarifclassen der Zvvischentarifß 
stehenden Artikel kaum jemals ein, weil die Einheitssätze 
der einzelnen Klassen in den directen Tarifen der Regel 
nach bedeutend niedriger als in den Localtarifen sind. 
wird dies vielfach schon durch den, für die weiteren Strecke^ 
der directen larife im Allgemeinen grösseren Einfluss Aei 
Seeconcurreiiz bedingt. In Deutschland, wo diese Verhält' 
nisse anders liegen, muss das Bedürfniss zur Annahme 
generell einheitlichen Classification auch für den Localverkehii 
um so viel stärker sein, ja dieselbe erscheint hier, eben wegß^ 
der weit grösseren Rückwirkung der Localtarife auf di® 
directen Tarife, unerlässlich. 
Die im einzelnen Fall für nothwendig erachtete 
weichende Tarifirung eines Artikels wird in England, 
erwähnt, nicht in borm von Classiflcationsänderungeu, soü' 
dem von Ausnahmesätzen für den betreflenden Artikel, he' 
VN il kt. Es ist zwar ausgesprochen, dass in einem directe^ 
larit mit Zustimmung der daran betheiligten Bahnen Clnssi' 
ticationsänderungeii vorgenommen werden dürfen: aber 
macht von dieser Betugniss keinen Gebrauch, weil man sieh 
überzeugt hat, dass es von der höchsten Wichtigkeit 
die for melle Basis der generellen Klassiflcation einheitfleh 
zu erhalten. Classificationsänderungen werden demnach 
gemeinsam iin Clearinhouseverein, und zwar der' Regel n^*^h 
nur vom 1. Januar ab eingeführt. 
Die Befuguiss, Ausnahmesätze neben der generell®^' 
Classification zu machen, ist nicht auf bestimmte Artikel hß' 
grenzt. Nur insofern besteht eine, zur Vermeidung zu gros^ß^ 
Vereinzelung gewiss zweckmässige, Einschränkung, als hß' 
einigen Gütergattungen festgesetzt ist, dass, wo Ausnah#' 
Sätze dafür gebildet werden, diese sich auf gewisse ein 
alle mal bestimmte einzelne Artikel beziehen Es ist 
geschehen für Getreide — zu den nach den Getreidesäb^ßß
        <pb n="101" />
        Die Gütertarife. 
89 
tarifirenden Artikeln gehören auch Hülsenfrüchte und Mehl 
Sowie für iron damageable, d. h. Eisenfabrikate, welche 
durch Bruch oder Kost leiden, und iron undamageable, 
^^senfabrikate, bei denen dies nicht der Fall. 
Von der Befugniss, Ausnahinesätze für einzelne Artikel 
erstellen, wird ziemlich häufig Gebrauch gemacht, und die 
kommenden Turifänderungen beziehen sich meist auf die 
V^tsnahmesätze. Da die allgemeine Classification fest ist, die 
^Deutschland so häufigen Aenderungen aus tariftechnischen 
finden — Classificationsverschiedenheit in Concurrenz- oder 
'^^'fisclientarifen — wegfallen, endlich auch die Concurrenz- 
nur iu gegenseitigem Einverständniss geändert werden, 
fiaben eben die wirklich vorkommenden Aenderungen fast 
ausschliesslich ihren Grund in den jeweiligen Ilandelsverhält- 
'Usseii des besonderen Artikels, in den gewöhnlich blos ein- 
^®hie Waarengattungen betreffenden Conjuncturen. Diesen 
^Dienken allerdings die englischen Eisenbahnmänner grosse 
ufmerksamkeit, folgen ihnen genau: aber trotzdem ist die 
uuiiiie der Tarifänderungen geringer als in Deutschland, 
die, welche verkommen, beeinträchtigen nicht die generell 
^ufiieitliche Basis, sind auch, weil sie eben aus dem Handels- 
''U’D Indiistrieverhältnissen an sich hervorgehen, dem Pu- 
likum verständlich. 
Anders in Deutschland ! Hier fehlt jene einheitliche Basis 
’^ud ist besonders in der neuesten Zeit durch die Einführung 
uischiedener Systeme vielfach in das gerade Gegentheil 
Ulkehrt. Um nur das gegenseitige materielle Tarifirungs- 
^uiliältniss, wie es bisher war, nothdürftig aufrecht zu halten, 
'^haritäten zu beseitigen, und die Verwirrung nicht zu gross 
'Ulden zu lassen, sind fortdauernd eine Menge Aenderungen 
^fithig ^ (üß eine um so complicirtere und schwerfälligere 
^^ui annehmen, je mehr jeder gemeinsame Ausgangspunct 
Uich Systemverschiedenheiten aufgehoben wird. Dazu kommt^ 
die gemeinschaftliche Regulirung der Concurrenztarife 
urst sehr theilweis organisirt, vielfach wegen Ver- 
Tarif- 
änderungen. 
Der Zustand in 
Deutschland.
        <pb n="102" />
        00 
Die Gütertarife 
schiedenheit der Classification oder gar des Systems, 
haupt nicht allgemein, sondern nur immer für einzelne Artikel 
möglich ist. 
Zahlreiche, die weitaus meisten der überhaupt 
kommenden Tarifänderungen — der Mehrzahl der Vet' 
sender sachlich und häufig sogar formell unverstäiulliek 
— werden hierdurch verursacht und schmälern Raum 
Zeit für Berücksichtigung der jeweiligen Handelsverhält' 
nisse. Da kann es denn nicht Wunder nehmen, dass 
den eigentlichen Grund und Zusammenhang der Sache 
erkennende Publicum in Deutschland von der willkürlich^"' 
unverständigen Aenderungsmanie der Eisenbahnverwaltung"" 
spricht und ihnen, unter Hinweis auf England, Mangel a" 
kaufmännischem Sinn zum Vorwurf macht. Aber nicht hiera" 
liegt die Schuld. Bei dem Fehlen jener einheitlichen Grund 
läge, und nachdem durch die Einführung verschiedene! 
Systeme auch der letzte Best gemeinsamer Ausgangspnnct" 
zerstört ist, würde auch der beste Kaufmann es nicht anders 
machen können. 
Bei Annahme der englischen Einrichtung würde vor ans 
sichtlich in Deutschland die Zahl der Ausnahmesätze 
einzelne Artikel, und der Tarifänderungen sich bedeuten 
geringer als in England stellen, weil eben weder die dent' 
sehen Versender noch die deutschen Eisenbahnen an ein s" 
genaues Anpassen der Tarifsätze an die jeweiligen Handelt' 
Verhältnisse für den einzelnen Artikel, gewöhnt sind, 
auch eine gewisse Neigung zur Ruhe und Stabilität, wenig' 
stens vorerst, als Nachwirkung des jetzigen verworren"’ 
Zustandes auf beiden Seiten Zurückbleiben würde. 
Tarifbücher. Da in England die Classification und die tarifarisek"" 
Bestimmungen überall dieselben sind, so enthalten die fnii 
bûcher nur die Tariftabellen, während die ersteren sepa!" 
abgedruckt sind, zweckmässiger Weise die Classifica^"" 
doppelt, nämlich einmal als alphabetisches Verzeichniss alt"
        <pb n="103" />
        Die Gütertarife 
91 
alle 
•^^tikel, und dann die zu jeder Classe gehörige Gruppe von 
^^tikeln besonders. 
J^de Station hat ein besonderes Tarifbuch, in welchem 
mit ihr in directem Verkehr stehenden Stationen der 
^|¿Gnen oder einer fremden Bahn hintereinander aufgeführt 
Die Bücher haben Folioformat und auf der linken 
mte die gedruckten Columnen für die regulären Klassen, 
^‘^hrend die rechte Seite für die Ausnahmesätze frei bleibt. 
linken Rande der linken Seite sind untereinander die 
l-atiorien aufgeführt, mit welchen directe Sätze bestehen, 
in der betreffenden Querspalte diese letzteren selbst; auf 
i'echten Seite in gleicher Höhe die nach der einzelnen 
atioii hin etwa geltenden Ausnahmesätze für besonders 
^^^atinte Artikel. 
k)iese Einrichtung ist sehr viel einfacher und zweck- 
||^^%iger als der jetzt in Deutschland bestehende Zustand: 
der Expedient hat es nicht mit verschiedenen Tarifen 
! l^hun und stets alle nach einer Station geltenden Fracht- 
zusammen vor sich, ohne dass er nur ein Blatt um- 
^l^chlagen braucht. In Deutschland haben besonders die 
^^llsseren Expeditionen ganze Tarifbihliotheken, aus denen 
der einzelne Tarif herauszusuchen ist, und dann muss 
selbst, mit vielleicht 30—40 oder noch mehr Nach- 
durchblättert werden. 
tlie englische Einrichtung ist sogar bedeutend einfacher 
die der deutschen Wagenraumtarife, welche die Sätze von 
Z^^Mer zu Kilometer, und daneben ein besonderes Ver- 
‘^^^kniss der Kilometerentfernungen zwischen den einzelnen 
ß ^ ''^üdstationen, enthalten : denn hier muss der Expedient 
. iüi Kilometerverzeichniss die Entfernung der betreffen- 
(he^ , und dann in der Tariftabelle den Frachtsatz für 
'lei aufsuchen, ^o dass er genau doppelt so 
■^i’beit als bei der englischen Einrichtung hat. 
g ^^ie ausserordentlich die Expeditions-Arbeit durch die 
^ ische Einrichtung vereinfacht und erleichtert wird, beweist 
Vortheile der 
englischen 
Tarifbücher 
einrichtung.
        <pb n="104" />
        92 
Die Gütertarife. 
die geradezu stauneiiswerthe Schnelligkeit und Sichei’hc*^’ 
mit der die Frachtberechnung erfolgt. Auf der London®^ 
Station Camden town der London and North-Western 
werden jede Nacht ungefähr 1000 Versand-Frachtkarten 
durchschnittlich 5—6 Positionen — einzelnen Sendungen 
12 Stunden ausgefertigt, und die Frachtberechnung für di^s® 
Schnelligkeit und circa 6000 Positioiieii wii’d durch nur 2 Beamten ausg® 
Frad.tberecT fühi’t*), SO dass also für Jeden auf die Minute iinge^^^ 
nung in den eng. 4 Positionen kommen. Allerdings sind die — ihnen station^' 
lischen Güter- . ” ;,n 
expeditionen. weise zusammeii vorgelegten — Karten bereits vorher 
Uebrigen fertig gestellt, so dass nur noch das Aufsuchen 
anzuwendenden Tarifsatzes und die Ausrechnung der Fracht' 
summe für das Gewicht der einzelnen Sendung erübrigt; 
gerade dies ist die Hauptsache. Bei den deutschen Expe^^' 
tionen, welche mit zahlreichen, in der Classification, 
larifbestimmungen und sogar im System verschiedenen larifc^ 
arbeiten, ist das Auffinden des im einzelnen Falle anznvcn 
denden Tarifsatzes häufig ein förmliches Studium, und ebenst 
wird die Ausrechnung der Fracht durch die gesonderte^' 
Procentzuschläge wesentlich erschwert. Die Annahme, 
in den deutschen Expeditionen das Aufsuchen des Tarifsät^® 
und .die Ausrechnung der Fracht ein Drittel der ga^^e" 
Fjxpeditions-Arbeit und -Zeit in Anspruch nimmt, greift sich®^ 
zu niedrig. Aber selbst wenn man davon ausgeht 
berücksichtigt, dass gegenwärtig in den deutschen Expeditic^^ 
büreaus ungefähr 50 Frachtbriefe pro Kopf und Tag erledig 
werden und bei der grössten Anstrengung nur erledigt weid® 
können, so würde in Deutschland jene Leistung nicht 
sondern 40 Beamte, also die zwanzigfache Zahl 
fordern, und natürlich auch entsprechend mehr kosteü- 
Allei dings wird auf Camden town Station die von 
beiden Beamten vorgenommene Frachtberechnung hi 
Karten, noch durch einen andern Beamten, hauptsächlich ' 
) Vergl. s. 14.
        <pb n="105" />
        Die Gütertarife. 
93 
auf die rechnerische Richtigkeit der ausgerechneten 
^ï'üchtsuinme, nachgeprüft, aber dafür fällt weg und kann 
^^gfallen die in Deutschland übliche Revision aller bracht- 
f'^teii durch die Betriebscontrollen. Jene Beamten sind, in 
der fortdauernden Beschäftigung lediglich mit den 
^Rfeii imd der Frachtberechnung, so geübt, dass sie die 
Steren für die hauptsächlichsten Stationen und Artikel aus- 
^'6udig kennen, und überhaupt höchst selten Fehler irgend 
''sicher Art machen. Es zeigt dieses Beispiel insofern auch 
Vortheil der Arbeitstheilung. Die Sätze in den Columnen 
regulären Klassen, wie die auf der rechten Seite stehen- 
Ausnahmesätze, werden in der Regel handschriftlich 
l^^getrageii und bei später vorkommenden Aenderungen auch 
J^**^iich am betreffenden Orte so berichtigt. Die Aenderungen 
^%iehen sich eben meist auf die Ausnahmesätze für ein- 
^ Artikel, und für diese ist stets die ganze Folioseite 
freigelassen, so dass für, später handschriftlich vor- 
^^Ghmende Aenderungen Raum genug bleibt. 
Die Kosten eines Druckes auch der Sätze bei Anlage 
-larifbûcher, würden sich nicht lohnen, da von jedem 
^^che nur eine geringe Zahl Exemplare nöthig sind. Ver- 
dieser Bücher an das Publikum findet nicht statt, die 
^Jfiiebscontrolle der eigenen Verwaltung und das Clearing- 
p bedürfen ihrer nicht, weil dort keine Revision der 
^l^^chtkarten erfolgt, und es bleiben also nur die für die be- 
^ ®nde Station selbst, den goods und den district goods 
nöthigen Exemplare übrig. Bios die Concurrenz- 
Werden vielfach ganz durch Druck hergestellt, weil 
inehrere Verwaltungen betheiligt sind, so dass eine 
g Anzahl Exemplare erforderlich ist — auch die Sätze 
der^^ seltener, weil nur nach gemeinsamen Beschluss 
^oncurrenzrouten geändert werden. 
1^. ßei (1er Einführung in Deutschland würde natürlich nichts 
‘^dern, alle Tariftabellen der einzelnen Stationen von 
Handschrift'.iche 
Eintragung der 
Sätze und 
Aenderungen in 
die Tarifbücher.
        <pb n="106" />
        94 
Die Gütertarife 
Mü)jlichkeit des 
IJrucks’bel Ein- 
führunpr der eng 
lischen Tarif- 
büchireinrich- 
tung in Dcutseli- 
land. 
voriiliereiii zu drucken, um Exemplare zum Verkauf tiu 
Publikum disponibel zu haben, und ebenso könnte dies 
mit später eintretenden Aenderungen in Form von 
trägen geschehen: denn die Hauptsache ist nur, dass i» 
den von den Expeditionen gebrauchten Tarifbüchern 
späteren Aenderungen unmittelbar an der betreffenden SteH*^ 
des larit buches handschriftlich nachgetragen werden, und 
bleibt ja immerhin möglich. 
Auch für den Kaufmann ist die geschilderte Einrichtu"^ 
weit einfacher, zweckmässiger und sicherer, als die der den! 
sehen V agenraumtarife, in welchen er zunächst den 
meterzeiger und dann die Tariftabellen aufschlageil 
also doppelte Arbeit und (Gelegenheit zu Irrungen 
Die getrennte Darstellung und Zusammenfassung aller 
Veikehr mit je einer Station geltenden Tarifsätze 
hebt ihn der Mühe, die ihn am Meisten interessirende*’ 
Taiifsätze für den Empfang und Versand seines Geschafft 
Olts, erst aus zahlreichen einzelnen Local- und Verbau*^ 
taiifen, von denen jeder noch viele andere Stationen äU* 
fasst, herauszusuchen. Will er sich über die Tarifsätze 
andern concurrirenden Versandplätzen nach einem, ihiu dd 
jenen gemeinsamen Markt orientiren, so kann dies 
giösstei Küize und Sicherheit schon dadurch geschehen, dä^ 
ei das Stationstarif buch an diesem Orte einsieht, oder dui^ 
seinen doitigen Geschäftsfreund oder Vertreter einsehen lä®^^ 
In kann auch die lariftabellen jener Station kaufen, 
dies ist nicht einmal nöthig; denn von den Tarifen 
letzteren werden nur die für einige Artikel — in Avelcd^^’* 
ei (Geschäfte macht — und nur im Verkehr mit ge'vi^^^* 
Stationen — den mit ihm concurrirenden Versandpältzen - 
interessiren. Diese sind aus dem, zu jeder Zeit völlig 
1 enteil Stationstarif buche in wenigen Augenblicken vollk^d 
men sicher auszuschreiben. Nöthigenfalls kann er 
wie dies in England häufig geschieht, direct die
        <pb n="107" />
        Die Gütertarife. 
95 
l^ßffeiide Eisenbahiiverwaltuiig um Mittheiluiig der ihn 
^^teressirenden Sätze ersuchen. Die englischen Eisenhahnen sehriftnche^Mit- 
^^theilen auf das Bereitwilligste derartige schriftliche Aus- Tatifgutze an die 
für die sie sogar gedruckte Formulare haben ; und der 
ganz fehlende Verkauf gedruckter Gütertarife an das Eigenbaimen. 
üblikuiYi wird hierdurch, in Verbindung mit dem Auslegen 
Stationstarifbücher in den Güterexpeditionen, ausreichend 
Zur völligen Befriedigung der Versender ersetzt. Die 
^bl der Tarifsätze, welche den einzelnen Versender in- 
^^essiren, ist ja auch gewöhnlich nicht so gross, dass 
^icht schriftlich mitgetheilt werden könnten; weil 
besonders die bedeutenderen Geschäfte sich meist 
''eilige Artiksl beschränken. Für den Getreidehändler 
die Holztarife ohne Interesse, ebenso für den Holz- 
^^^iidler die Getreidetarife, und der Eisenproducent wie der 
^uinwollenspinner kümmert sich um beide nicht. Dazu kommt, 
in England, wo überhaupt Verkehr sich bewegt, auch 
^fecte Tarife bestehen, und also in der Regel die ganze 
^^cht bis zum Adressort, aus dem Stationstarifbuch der Aut- 
^Station ersehen werden kann. Auch in Deutschland wen- 
g ^ ^icli die Versender, trotz des Verkaufs gedruckter Tarife, 
1 häufig um Auskunft an die Güterexpeditionen, die 
^^higs Pßj der gegenwärtigen Lage des Tarifwesens oft 
falsche Auskunft ertheilen. 
bes die Erfahrungen Englands die Entbehrlichkeit 
and gedruckter Tarife an das Publikum beweisen, 
bo n f'h'sparniss an Druckkosten bedeutend wäre, so würde 
^ Deutschland, mit Rücksicht auf die hergebrachte Sitte, 
a»it^ festzuhalten sein, und, wie dargelegt, dies ist auch 
der englischen Einrichtung vereinbar. 
Die generell einheitliche Classification ermöglicht es, 
Augenblick ohne formelle Schwierigkeiten nach 
^'ad^ ^^deren Station im Lande directe Tarife zu bilden, 
’ am dies nochmals zu wiederholen, solche bestehen
        <pb n="108" />
        P 
9ß 
Die Gütertarife, 
Zahl 
der directen 
Tarife. 
Classification 
und 
Tarifsystem. 
auch, zum grössten Vortheil für die Eisenbahnen wie 
Publikum, zwischen allen Stationen wo, wirklich Vei’kß^^^ 
sich bewegt. Die Zahl der Stationen, mit welchen 
Station directen Verkehr hat, ist deshalb sehr gross, ^iß' 
selben sind gewöhnlich bahnweis geordnet, so dass im 
buche zunächst die Stationen der eigenen Bahn, dann diß 
der Nachbarbahnen kommen, u. s. w. Bei bedeutender^" 
Stationen ist die Zahl oft so gross, dass das Tarifbuch, troh» 
des Folioformats in mehrere Abtheilungen zerlegt ist, 
nicht zu dick zu werden. Die Tarife nach Concurren^' 
Stationen sind, wie erwähnt, meist in einem besonderen, 
gedi lickten i aril buche, printed rates ^ enthalten, doch fnlä^ 
das Haupttarilbuch gewöhnlich die betreffenden Stationsnainß" 
in dei Keiiie mit auf, unter Verweisung auf die printed 
so dass Iiithümer nicht Vorkommen können. 
Die Classification ist eine höchst ausgebildete 
classification in dem üblichen Sinne dieses Wortes, und 
in der Bei ücksichtigung des Werths sogar noch wßi^^^ 
als die deutschen tarife. Dieses Princip ist auch in der 
messung der Sätze für die einzelnen Klassen erkennbar, 
tür die minderwerthigen Artikel in den untersten Klnssß"’ 
lelativ viel bedeutendere Ermässigungen zugestanden wß^l®" 
Die englischen Eisenbahnmänner stehen eben mit vollßni 
wusstsein aut dem Standpunkt die Frachtsätze nach der , 
kling zu bemessen, welche sie auf das Transpoidipiantum 
üben ). Dass man diese Wirkung leugnen oder für unei’h^^^ 
lieh eikläien könne, wie doch geschehen muss, um 
*) Dies' ist der eigentliche Grundgedanke des ClassificationsprißCg 
und die Berücksichtigung des Werths der Frachtgüter, von welcher di 
meist gebräuchliche Bezeichnung „Werthtarife" entnommen ist, schon ß'" 
weitere, aber auch nur Eine Anwendung desselben. Jene Bezeichn""^ 
ist also nicht ganz correct, wie zur Vermeidung möglicher und 
rungsmässig auch oft genug vorkommendor MissYerständnisso 
gehoben werden muss.
        <pb n="109" />
        ^rfSty^ 
Bibliothol&lt; 
cOl 
(A 
5ö 
Die Gütertarife 
97 
% 
^Jstem des Durchsclinittssutzes und damit das Wagen- 
^‘^inntarifs zu kommen, ist ihnen ebenso unverständlich wie 
englischen Publikum. 
i^ie Classification enthält 7 Classen, nämlich 5 Classen zmudericinssen. 
die eigentlichen Waaren, merchandise, ausserdem die 
^^®enannte special dass und die mineral dass, welche 
® 2tere indess keineswegs alle Mineralien, und ausser Mine- 
^‘dieii auch einige andere Artikel, wie Ziegelsteine, Drain- 
^dliieii, Koheisen, Rinde u. s. w. umfasst. 
Steinkohlen sind in der Classification nicht aufgeführt, 
die Bahnen in Bezug auf sie, wie erwähnt, nicht 
^^^'öliiilielie Frachtführer, common carriers, sind, und die 
•üite dafür werden deshalb überall getrennt gehalten. 
^ 'Sogenannte Normalclasse der deutschen Tarife, zu 
''llclier alle im Classificationsverzeichniss nicht aufgeführten 
Y^iel gehören, existirt in der englischen Classification nicht, 
0 le vielmehr nur Classen mit bestimmt aufgezählten Ar- 
tikelii 
fer 
Kennt. Es hängt dies in gewisser Weise mit der schär- 
Betonung des Werthprincips zusammen, da man auch 
cle^^^ den in Deutschland gleichniässig zum Satz der Normal- 
'^tarifiiten Artikeln, in England noch weitere Scheidungen 
dem Werth macht. 
^d)gleich es schwierig ist, alle existirenden Artikel 
y'^^^dhleii, so dürfte doch das englische Classifications- 
VJl-^^^^dniss alle wirklich im englischen Eisenbahnverkehr 
zus ^Güter, einzeln oder unter Gattungsbegriffe 
'Ouinengßüisst, enthalten. Wo Gattungsbezeichnungen vor- 
Uiif mehrfach ein Verzeichniss der gangbarsten dar- 
^‘dlenden Specialartikel beigefügt, und überhaupt waltet 
nach möglichster Detaillirung vor, was, im 
der Vermeidung von Zweifeln und verschiedener 
practisch zweckmässig bezeichnet werden 
das englische Classifications-Verzeichniss sehr umfang- kiIsIn 
^ kann unter diesen Umständen nicht Wunder nehmen ; ncntionsverzeich- 
p 
II 
r' i = 
lili
        <pb n="110" />
        98 
Die Gütertarife. 
aber da es in allen Verbands- und den meisten Localverkebi-®^ 
gilt, sind Beamte und Versender dennoch damit genau 
kannt, so dass keine Nachtheile aus der Weitläufigkeit 
Detaillirtheit entstehen, 
aewichtsquantum Eiu Sehr wichtiger Unterschied gegen Deutschland zeip 
Tarifbedingung, slcli ill der Frage des als Tarifbedingung geltenden G® 
wichtsquantums. Auch die deutschen Classificationstau 
* unterscheiden, abgesehen von der Normalclasse, zwischen 
düngen unter 5000 Kilogramm, „Stückgutes und solchen 
mindestens 5000 oder 10000 Kilogramm „Wagenladungeii ' 
Nachdem schon früher Bezahlung der Tragfähigkeit des vßi 
wendeten Wagens oder von 10000 Kilogramm — dem 
Tragfähigkeit der meisten Wagen entsprechenden Gewicb^s 
quantum — für jeden verwendeten Wagen, in den niedUfe^ 
steil Klassen zur Bedingung gemacht zu werden pflegte, ^ ^ 
das Princip, bei Bemessung des Frachtpreises auf die Wag®'' 
Verwendung Kücksicht zu nehmen in neuerer Zeit dufC 
den Wagenraumtarif auf alle Tarifclassen ausgedehnt 
sogar in den Vordergrund gerückt. 
Nach der Clearinghouseclassification steht die Sacb 
gerade umgekehrt. Nur ausnahmsweise, bei besoudßU 
sperrigen oder, ihrer Natur nach, die Beiladung andere'^ 
Güter, nicht gestattenden Artikeln, wird die Bezahlu"k 
eines Minimalgewichts pro Wagen gefordert, aber 
(lall'' 
Uas in der mine 
clans geforderte 
Gewictits- 
quantum. 
die 
Zidd 
del' 
graniiii 
in der ersteren, und von 2000 Kilogramm in der zweit^|^^j 
Die Localtarife einiger Bahnen, z. B. der London and 
selten von mehr als 1000 oder 2000 Kilogramm. Sogai’ 
Aufgabe eines Miniinalquantums ohne Rücksicht auf die 
.der verwendeten Wagen ist nur in der mineral und 
und special special dass Bedingung, und zwar nur von 4000 Kilo 
Western und auch der Great Northern Bahn, weichen 
dings hievon ab und fordern diese Minimalquanten 
Wagen, aber bei der Geringfügigkeit derselben liegt hiei|^^ 
kaum eine Erschwerung. Bei den Ausnahmetarifen \ 
einzelne Artikel kommen gleichfalls Abweichungen ''
        <pb n="111" />
        Die Gütertarife. 
99 
Oetrcido wird häufig Aufgabe von 5000 Kilograinni Gewicuts- 
tsGfordß^.^ ' quantum bei 
Ausnahmesätzen. 
einen 
den merchandise Klassen, und dieselben umfassen Fehlen von uc- 
grossen l'heil der bei uns in der Zweiiifennigklasse 
wichts- 
bcdingungen in 
Wenden, sowie alle höher tarifirten Artikel, ist gar kein uen 
&gt;ininalgewicht vorgeschrieben. Ihre Sätze finden vielmehr, 
auch in allen Localtarifen, Anwendung auf Sendungen 
.jeder (Quantität, mit der Massgabe, dass — ein praktisch 
^'^eckinässiger Abschluss nach unten hin — für ganz kleine 
Südlingen, smalls^ drei besondere Sätze, ohne Unterschied 
Artikel, bestehen: einer für Gewicht bis zu 28 Pfd., 
hu bei Gewicht über 28 bis zu 56 Pfd., und ein dritter 
bis über 56 Pfd., letzterer so lange anzuwenden, 
der Satz der betreffenden merchandise Klasse, nach dem 
liehen Gewicht berechnet, sich höher stellt, 
de der mineral dass unter 4000 Kilogramm wer- 
2nri ^^bz der special dass, und die der letzteren unter 
Kilogramm, zum Satz der ersten merchandise dass 
lü etwas wird der Mangel von schärferen oder v 
on 
_^®"ichtsbedingungen überhaupt, dadurch ausgeglichen, dass 
Verträgen mit einzelnen Versendern über besondere 
^j^||*'^^'^^''^^'^ässigungen, die Versendung eines grösseren Gesannnt- 
'üitiung stipulirt zu werden pflegt. Auch wenn nicht die 
einzelnen Partien, in welchen dasselbe zur Auf- 
iu b)i’ingen ist, festgestellt wird, so ergiebt sich daraus 
^begel von selbst Aufgabe in nicht zu kleinen Quan- 
Kohlen wurde in früheren Zeiten vielfach Auf- 
jet'^ ^'igladungen von 200 Tons =: 4000 Centner stipulirt ; 
geschieht es weniger häufig. 
betrifft dies nur einen Theil des ganzen Ver 
der 
ünd bemerkenswei'ther Weise wird niemals Bezahlung 
fe» -^-■•■dgkeit des verwendeten Wagens oder eines, der 
'vicl^ Tragfähigkeit der Wagen entsprechenden Ge- 
^biSfpiaiitums gefordert.
        <pb n="112" />
        100 
Die Gütertarife. 
wairrn- Trotzdeiii versichern die englischen Eisenbahnmä»"^^ 
ausnutzu.ig. übereinstimmend, dass in der mineral und special dass 
Wagenausnutzung gut sei, und die überhaupt mit Ladung 
laufenden Wagen in der Regel voll beladen wären. Soweit 
ich selbst Beobachtungen anstellen konnte, habe ich dies aai 
bestätigt gefunden. Es erscheint auch erklärlich, wenn 
erwägt, dass der Handelsverkehr in Rohstoffen und 
producten sich meist in grossen Quantitäten bewegt, und dass 
der Versender, wenn er in der Lage ist, die gestellten Wagß^ 
voll zu beladen, selten ein Interesse haben wird, dies uic^^^ 
zu tluin. In der Regel wird es auch sein Interesse sein, 
schnell als möglich die Waare fortzuschaffen d. li. thunlich^^ 
viel in die gestellten Wagen zu laden. 
gut) 
belade'’ 
Im wierc/íawdi6'e-Verkehr — nur irrig mit unserem Stüe 
gutverkehr identificirt, obgleich er alle, nicht blos die 
unter 100 Centnern bleibenden Sendungen von den 
treftenden Artikeln umfasst — bezeichnen die engÜ^ehe 
Eisenbahnmänner selbst die Wagenausnutzung als nicht g 
nur 2000—2500 Kilogramm im Durchschnitt der 
laufenden Wagen. In Deutschland wird die Durchschnitts' 
Belastungsziffer gewöhnlich von den beladen und leer 
den Wagen zusammen, berechnet, was bei Würdigung 
Die Ansichten der Zahl bei ücksichtigt weixleii muss. Man ist in England de’ 
bnhnmänncr Uber Aiisiclit, (lass joiie, üuch iiii Vei’liältniss ZU der niedrige’® 
dragfähigkeit der Wagen geringe Ausnutzung dnte 
den so schnellen Wagen Umschlag im merchandise Vei’kehi H'’ 
gewogen, und dass überhaupt in Deutschland die Frage d®’ 
Wagenausnutzung in ihrem Finanzeffect überschätzt '^eV ^ 
Ausserdem liege bei diesen Artikeln in der FordeO’”^ 
wenigstens eines grösseren Minimalgewichts eine west 
Erschwerung für den Versender, weil hier der Haui 
verkehr sich sehr vielfach in kleineren Quantitäten 
sentlicb® 
gdelS' 
hß' 
*) Vergl. S. 58.
        <pb n="113" />
        Die Gütertarife. 
101 
Bas englische Publikum würde sich eine solche Be- 
^cíirãnkuiig nicht gefallen lassen, und dieselbe schade 
den Eisenbahnen, weil sie die Entwicklung des Handels 
hemme. 
Unzweifelhaft liegt hierin viel Wahres trotz der augen- 
^cklich in Deutschland herrschenden gegentheiligen Strömung, 
p Her Ein wand, die deutschen Wagenladungssätze seien Beurtiieuung. 
'^^ässigungen und also Begünstigungen des Publikums, 
||*derlegt sich durch die Erwägung, dass, wenn der eine 
^ülmann seine Waaren als Wagenladungen zum billigeren 
bezieht und deshalb den Verkaufspreis niedriger 
Gü kann, sein Concurrent in der Hegel nur die Wahl 
5 entweder die Concurrenz aufzugeben oder den letz- 
ebensoweit herabzusetzen, obschon er die Waare zum 
jp^^eren Stückguttarif bezogen hat. Gewöhnlich wird im 
p^^l^^^^verkehr der für eine Waare bestehende billigste 
^^ï'ifsatz die Grundlage und den Massstab bilden — nicht 
der höhere Stückgutsatz, so dass der erstere als 
Sonstigere Ausnahme erschiene. 
ßei der Frage nach dem Finanzeffect der Wagenaus- 
^ zung vdrd allerdings in Deutschland oft nicht genug be- 
die ein grosser Theil der Selbstkosten durch 
lai oder minder volle Belastung des einzelnen 
ofenden Wagens gar nicht oder wenigstens nicht in 
Grade beeinflusst wird. Aber wie weit dies im 
Y ^ oen Fall zutrifft, hängt vielfach von der gesammteii 
^^orkehrsorganisation ab, und gerade die des englischen 
® ^ondise Verkehrs muss mehr in diesem Sinne wirken, 
^ deutsche. Die kleineren, leichteren und billigeren 
^^olien Wagen, das System der zahlreicheren Züge, der 
das Ein- und Ausladen durch die Eisenbahnen selbst, sowie 
^^orhau 
Grösse 
pt auf die schnellste Abwicklung berechnete, deshalb 
das ond kostspieligere Apparat auf den Stationen : Alles 
j neben dem schnelleren Wagenumschlag von Be- 
^otung\
        <pb n="114" />
        102 
Die Gütertarife. 
Hestlnimtcr 
Frachtpreis pro 
Centner Effective 
gewicht. 
Einfluss der 
Verladung auf 
den Frachtpreis 
Da in Deutschland diese Verhältnisse anders liegen, 
scheint zwar ein kritikloses Nachahinen der englischen Ei»' 
richtungen nicht rathsani, indess behalten die dortigen Er 
fahrungen insofern Werth, als dadurch die WagenausnutzungS' 
frage in ein richtigeres Licht gestellt und einer Ueber- 
Schätzung derselben entgegengewirkt wird. 
Ein sehr wichtiger Vortheil der englischen Tarifgestaltn»n 
ist, dass stets der Frachtsatz pro Centner Eifectivgewirhl 
feststeht. Sobald der Tarifsatz von der Bezahlung einer' 
bestimmten Zahl Centner pro verwendeten Wagen, abhängig 
gemacht wird, ist hei der verschiedenen Tragfähigkeit und dein 
ungleichen Fassungsraum der Wagen immer erst die Frage 
besonders-bei etwas sperrigen Artikeln — oh wirklich jen^ 
Zahl Centner hineingeladen werden kann. 1st dies 
der Fall, so verändert sich, weil die Frachtsumme 
Wagen gleich bleibt, der Frachtpreis pro Centner Effeeti^ 
gewicht, und der ist für den Kaufmann allein wesentlicl» 
Auch für die Eisenbahnen hat das üble Folgen, weil die 
Regulirung der Concurrenz ausserordentlich erschwert wít|’ 
wenn nicht die Concurrenzrouten, wie fast nie der En»- 
ganz gleiche Wagen haben. Anssei’dem ist eine solc^^^ 
Gestaltung der Tarife mit der Einrichtung, dass die Eis®^' 
bahnen selbst verladen, kaum vereinbar, weil dann diß 
ob in einen oder zwei Wagen bezw. 
Einfluss auf den Fra^^^ 
die 
Aid 
der Verladung 
der thunlichst gedrängten Weise 
preis hat, und deshalb tüglich dem Versender mindestens d* 
Wahl gelassen werden muss, ob er nicht selbst laden 
Die deutschen Wagenraumtarife überlassen denn auch das E»^' 
laden der Wagenladungen stets dem Versender. Mit dein haln‘' 
seifigen Einladen fällt aber gleichfalls die bahnseitige Anf»^ 
und hiermit in weiterer Consequenz die bahnseitige 
d. h. die gesammte Grundlage der so vortrefflichen Organik* 
tion des englischen mercAa«ciï.9e Verkehrs. Wer zum Anfall^ ^ 
der zu versendenden Güter Fuhrwerk hält, wird sich n’*"'
        <pb n="115" />
        Die Gütertarife. 
103 
^i^hiïien lassen, es auch zum Abholen der für ihn ankom- 
^Gnden zu benutzen — wie dies die neuerdings in Berlin 
^Ggen der obligatorischen Stückgüterabfuhr gepflogenen Ver- 
^^^ndlungen nur bestätigen. 
Noch mehr als in dem erörterten Punkte weichen die 
englischen Tarife von dem deutschen Wagenraumsystem ab 
in Bezug auf die Unterscheidung zwischen offenen und be 
glückten Wagen, und auf die Wahl des Versenders zwischen 
Inciden. Sie kennen nämlich eine solche Unterscheidung 
llln die Tarife, und damit auch eine solche Wahl überhaupt 
nicht. 
Die englischen Gesetze wie die englischen Eisenbahntarife 
gehen von der zweifellos theoretisch und praktisch allein 
nichtigen Grundlage aus, dass die Eisenbahn jede Waare so 
transportiren. hat, wie es deren besondere Beschaffenheit 
^nr Vermeidung von Beschädigungen verlangt. 
Die Eisenbahnen haften als Hegel wie ein Versicherer — 
insured — d. h. für Alles ausser für Kriegsschaden 
höhere Gewalt darstellende Elementarereignisse ; aber sie 
ennen mittelst Specialvertrag alle Haftung ausser für nach- 
g^wiesene Versehen und Fehler der Eisenbahn oder ihrer 
Di’gane — neglect or default of the company or its servants 
%8schliessen. Hieraus ergeben sich zwei Beförderungs- 
mit voller Verantwortlichkeit, at company's risk — 
Gefahr der Eisenbahn — oder mit jener beschränkten 
ÍH-ftiuiíT r.f -«oi. — auf Gefahr des Eigenthümers — 
die Befugniss einschliessend, 
at owner's risk 
indess keineswegs 
^^tztere 
l^hter, welche durch Witterungseinflüsse leiden, unbedeckt 
Gansportiren. Bei den meisten Artikeln findet nur 
^fhrderung mit voller Haftung statt, dagegen sind die 
^Ufe fäi- gewisse Güter, welche nach ihrer Beschaffenheit 
em Verderben oder der Beschädigung in höherem Maasse 
^^^gesetzt sind, alternativ gehalten, dies schon mittelst der 
Tarifarische 
Scheidunsr 
zwischen offenen 
nnd bedeckten 
Wagen. 
Beförderung 
ad owner't ritk.
        <pb n="116" />
        104 
Die Gütertarife. 
und 
HndamageahU 
Classification, indem nämlich der hetreflende Artikel bei Be 
förderung auf Gefahr des Eigenthiimers in einer tiefefeH 
Tarifclasse steht. Die Eisenbahnen ziehen es jedoch itecE 
hei diesen Artikeln vor, mit voller Haftung zum höhere« 
4’arif zu transportiren, und haben deshalb allgemein ih«® 
Expeditionen angewiesen, Beförderung auf Gefahr des Eige«' 
thttmers, nur bei besonderen Verlangen eintreten zu lasse«- 
Manche Artikel z. B. unverpackte Pianofortes, besonders aher 
die feuergefährlichen Güter und die Güter der mineral 
werden nach Vereinbarung aller Bahnen, nur zur Befördera«g 
auf Gefahr des Versenders angenommen. 
Neben dieser Scheidung, sie in gewisser Weise iTiodih«*' 
rend, steht die schon bei Festsetzung der Maxima in den Ga« 
dnmageahif cessioiien beobaclitete, Scheidung zwischen iron damageable 
nndamageable d. h. zwischen gewissen Eisenfabrikaten, wek^^ 
leicht durch Bruch oder Nässe leiden, und anderen, welche nicE 
leiden. Die Eisenbahn haftet bei den Artikeln der damageo^^^^ 
Liste füi Biuch und Rost, bei denen der nndamageable ni&lt;^ht' 
indessen kann der \ersender für die letzteren im einzel«ß^ 
I' all verlangen, dass sie als damageable angesehen werdß«' 
dann abei auch unter Tarifirung als damageable iron. 
laiife für beide Kategorien sind eben stets verschieden, 
zwai gehölt im Mangel besonderer Ausnahmetarife iron nnd«' 
mngeahle zui special chss, iron damageable zur ersten 
chandise dass. l ür iron damageable kann der Verseiük^ 
umgekehrt Beförderung und Tarifirung als nndamageable 
ausnahmsweise, nämlich hei einigen bestimmt bezeichnet®^ 
Artikeln verlangen. Es sind dies im Wesentlichen solche^ 
welche zuweüen auch in gröberer, einer Beschädigung chu’®^ 
Bruch oder Rost weniger ausgesezten Qualität Vorkommen. 
Die ganze, höchst praktische Einrichtung hat den Gh« 
lacter einer vorhergehenden Einigung zwischen Verseink^ 
und Eisenbahn darüber, dass der betreffende Artikel, 
nndamageable durch wirklich eintretenden Bruch oder
        <pb n="117" />
        Die Gütertarife. 
105 
^eine Werthsminderung erleidet, oder so wenig der Gefahr 
Brechens und Röstens ausgesetzt ist — bezw. im Special- 
so angesehen werden soll — dass die Eisenbahn keine 
Vorkehrungen zur Verhütung dessen zu treffen braucht. Für 
damageable gilt das Umgekehrte als constatirt ; die Eisen- 
muss deshalb besondere Vorkehrungen treffen und ist 
^^oi eintretendem Schaden haftbar. Auch wenn iron dama- 
Oeable auf Gefahr des Eigenthümers befördert wird, ist 
Unterlassen solcher Vorkehrungen, z. B. Transport 
^^'Oe Bedeckung, ein Versehen, neglect, welches zum Er- 
des etwa durch Nasswerden entstehenden Schadens 
'^orpüichtet. 
Iffe Haftpflicht der Eisenbahnen geht nach Alledem in 
''%buid bedeutend weiter als in Deutschland "'O : denn hier cngtkehcn Kisen- 
bKlinen. 
Dazu kommt, dass in England für verspätete Lieferung überhaupt 
'b bei Verlust oder Beschädigung wenigstens für das Gros der Fracht- 
g . nicht, wie in Deutschland, ein, im Mangel besonderer Versicherung 
jj ^"^Ur Maximalsatz der Entschädigung besteht; sowie dass die eng- 
g ^ Eisenbahnen bei Abwicklung der Reclamationen im Allgemeinen 
Wir verfahren. Es wurde dies von Londoner Kaufleuten bereit- 
'gst anerkannt, wie dieselben denn überhaupt sich ganz befriedigt 
s W Eisenbahnen äusserten. — Die Summe der gezahlten Ent- 
ädigungen ist aus diesen Gründen bedeutend, obgleich der Güter- 
^^^fehr viel sicherer, schneller und pünktlicher abgewickelt wird als in 
^^ütschland. Bei einer Gesammteinnahme von rund 040 Millionen 
Güterverkehr aller Bahnen des vereinigten Königreichs, 
0 *874 die Summe der Entschädigungen 5026000 Mark d. h. 
m'it Bei der Frankfurt-Bebraer Bahn, allerdings einer Bahn 
auf einfachen Verhältnissen, betrug sie für dieselbe Zeit 0500 
ka Maik d. h. 0,25 Prozent. — Für die Lieferung besteht be- 
¡u'”^tlich keine bestimmte Frist, sondern nur die Bestimmung, dass sie 
jjç **^^!'S®®aessener Zeit, rmsonadc time, geschehen muss; aber dieser 
^a k - SGhr eng interpretirt. Waarensendungen, in Manchester 
'fein aufgeliefert, werden in der Regel am nächsten Vormittag 
Addressaten in London zugeführt Mir wurde ein Fall mifgetheilt, 
bei einer solchen, dem Adressaten erst am Nachmittage 
lief "^'f^^bstfolgenden Tages — also doch noch innerhalb der Eil gut- 
j,^®^rist des deutschen Betiiebsreglements — zugeführten Sendung, 
wegen verspäteter Lieferung gefordert und bezahlt war,
        <pb n="118" />
        Í 
106 
Dio Gütertarife. 
Unterschied 
gegen Deutsch 
land. 
ist der grösste Iheil des Risico’s, welches bei der englisc^^®'^ 
Beförderung ,,o/ owners risk‘d dem Versender zufällt, nämlich 
die aus der besonderen Beschaffenheit des Guts hei’voi' 
gehende Gefahr des Verderbens, der Entzündung, des 
trocknens, des Bruchs, des Rostes u. s. w. den Eisenhahi# 
stets abgenoinmen — §. 67 des Betriebsreglements. 
WeithveiSicherung nur den Entschädigungsbetrag, nicht di® 
Entschädigungspflicht berührt, so kann grössere Sichen^^^® 
auch nicht einmal durch einen höheren Preis erreicht werd^H' 
Der Unterschied ist bezeichnend: 
In England wird aus dem gegenseitigen Anerkenntnis®’ 
dass eine Eisenwaare leicht durch Bruch oder Rost leid®’ 
gefolgeit, dass die Eisenbahn, allerdings gegen einen erhöhete^ 
laiifsatz, um so sorgfältigere Vorkehrungen zur Verhütung 
dessen treffen und vorkommenden Falls Ersatz leisten muss- 
In Deutschland wird sie dadurch von der Haftung frei nnd 
hat also nun noch geringere Veranlassung als sonst zu Sich®' 
1 ungsmassregeln gegen die, doch anerkannt grössere GcDhi 
einei Beschädigung — dies um so mehr als nach §. 67 ^ 
a. a. 0. bis zum Nachweise des Gegentheils vermuthet wird, 
dass ein eingetretener Schaden, sofern er aus der, seitß®® 
dei Eisenbahnen nicht übernommenen Gefahr entstehe^ 
konnte, wiiklich aus derselben entstanden ist. 
Obgleich in England die casuelle Gefahr bei gewiss®’^ 
Artdveln vom Versender zu übernehmen ist, bei andern v®’* 
ihm übernommen werden kann, so wird doch niemals 
dei Natur des Guts an sich unangemessene Beförderung® 
weise gegen billigeren Tarifsatz zu Grunde gelegt. I'' 
dei ihat, wenn der deutsche Wagenraumtarif für alle, ®'^®^ 
auch die Güter, welche ihrer Natur nach, entschieden bedeckt® 
Beförderung erheischen, unbedeckte Beförderung zu Grinid® 
legt, zwar zu so viel billigerem Tarifsatz; dann ist da® 
ebenso ungesund , wie wenn der Handwerker oder Fabrikat* 
schlecht aber zu Schleuderpreisen arbeitet oder arbeiten 2^^
        <pb n="119" />
        Die Gütertarife. 
107 
erklärt. Die wohl zur liechtfertigung iiiigezogene 
"Analogie der Bestimmung, dass Gut, welches an sich Ver- ; 
Packung erfordert, im Einverständniss mit der dann von der 
ïlaftung für die Folgen der Verpackungsmängel befreieten 
Eisenbahn, auch in ungenügender oder ganz ohne Verpackung 
^^ansportirt werden kann, passt schon deshalb nicht, weil 
&lt;îabei keine Tarifermässigung eintritt, also auch auf die un 
angemessene Beförderungsweise keine Prämie gesetzt wird. 
Gerade hierin aber liegt das wirthschaftlicli Verwerfliche. 
Ks dürfte sich dringend empfehlen, die tarifarische *) Das Aufgeben der 
^cbeidung zwischen bedeckter und offener Beförderung, welche 
besonders bei freier Wahl des Versenders, zu den irratio- sehen bedeckten 
rißll . , und offenen 
nsten Consequenzen führt, vollständig zu verlassen, und wagen dringend 
überhaupt auf den Boden des geschilderten englischen "«(^wendig. 
^Diicips zu stellen. Dasselbe entspricht dem Grundzug der 
^^üdität, welcher alle Wirthschaftsverhältnisse Englands cha- 
î’acterisirt. 
b)er oft so betonte Unterschied der Selbstkosten bei Be- 
^ürderung in bedeckten und offenen Wagen, erweist sich bei 
’^allerer Betrachtung als verschwindend gering. Allerdings 
*) Auch die deutschen Classificationstarife wahren für die unteren 
^ agenladungsklassen den Eisenbahnen die Befugniss zur Stellung offener 
p agen; aber die Schwerkraft der Dinge selbst hat hier, wo eben nicht 
Gsthaltou an einem Schema, sondern dem Verkehrshedürfniss Folgen 
^^ündprincip ist, schon lange dahin geführt, dass, ausser in Zeiten des 
assermangels, für alle, bedeckten Transport erfordernden Artikel he- 
^jy^te Wagen ohne Frachterhöhung gegeben werden Die Expe- 
loneu sind nämlich instrnirt worden, so zu verfahren und nöthigen- 
j,. ® den Versendern anheim zu stellen, mit der Auflieferung bis zum 
^*ütreft0j| bedeckter Wagen zu warten. Hier handelt es sich also um 
mehr als, einen thatsächlichen Zustand in einen rechtlichen zu 
^^t'wandeln — eine aber gewiss gleichfalls wünschenswerthe Aenderung, 
gesunden Wirthschaftsgriindsätzeu mehr entspricht, wenn die 
teCnseitige Stellung beider Contrahenten möglichst klar, und nicht in 
so wesentlichen Punct der Eine blos auf den guten Willen des 
angewiesen ist.
        <pb n="120" />
        108 
Die Gütertarife. 
Selbstkosten 
bei Beförde 
rung in offe 
nen und in 
bedeckten 
Wagen. 
Unterhaltung und 
Amortisation. 
Gewicht der 
Wagen und 
Seitenfläche. 
Haftpflicht. 
ein bedeckter Wagen ist 25% thenerer als ein offener: aber 
die Unterhaltung und Amortisation stellt sich nicht höher, 
weil der offene Wagen erfahrnngsmässig durch das Hioeiir' 
regnen und andere Witterungseinflüsse mehr leidet. — 
ist ein leerer offener Wagen um 25% leichter und bietet 
dem Seitenwind geringere Fläche : indess für die Gütertarife 
kommt das Verhältniss der beladenen Wagen in Betracht- 
Bei gleichmässiger Normalbelastung mit 10000 Kilogramm" 
stellt sich die Differenz des Gesammtgewichts auf nur 8— 
und ein mit Stroh, Heu, Holz, Reisig, Borke, Baumwolle) 
Wolle, Jute, Hanf etc. beladener Wagen bietet dem Seiteo 
wind mehr Hache als ein bedeckter. Jedenfalls kann 
giössere Schwere und Seitenfläche als Erhöhung der Selbst 
kosten übeihaupt nur gelten, wenn und soweit als daduioh 
gegen den sonstigen Zustand wirklich Mehrausgaben 
stehen. Inille, dass wegen Verwendung bedeckter, iricht 
offener Wagen eine Locomotive mehr vorgelegt, oder ^1^^ 
Zug getheilt werden musste, lassen sich gewiss selten nach 
weisen, zumal die Güter in bedeckten Wagen überhaupt nicht 
so zahli eich, und die Züge, welche sie führen, gewöhnlid^ 
nicht so stark sind. Aber auch wenn eine Locomotive mßl^^ 
eifoideilich ist, wächst damit immer nur ein geringer ßrnch 
theil dei Selbstkosten: denn das Wagenbegleitpersonal, 
Stations-, Bahnbewachiings-, Allgemeinen Verwaltungs- 
zahli eiche andere Kosten ändern sich nicht. Dass die 1^^^ 
Kilogramm Mehrgewicht pro Wagen einen merkbaren 
fluss aut die Bahnunterhaltungskosten ausübten, ist ebenfalls 
nicht denkbar, um so weniger als die bedeckten Wagen 
Duichschnitt gewiss 1500 Kilogramm weniger Ladung als bl® 
offenen haben, so dass sich das Gesammtgewicht ausgleicht- 
Die giösseie Haftpflicht bei verabredeter Beförderung in b® 
deckten Wagen hat mehr theoretische als practische H®' 
deutung, denn wenn der bedeckte Wagen sich in regnla^®® 
Zustande befindet, regnet es eben thatsächlich nicht hinein-
        <pb n="121" />
        Die Gütertarife. 
109 
Ein- und Ausladen ist allerdings bei offenen Wagen 
^^ichter und bequemer: aber dies könnte besten Falls 
^ocli nur auf die, im Wagenraumtarif für offene und 
^^deckte Wagen gerade gleiche Expeditionsgebülir, nicht 
den Streckenfraclitsatz Einfluss üben, und wird 
|nehr als aufgewogen durch die Beschränkung der Eisen- 
^^lüien in der Verwendung offener und bedeckter Wagen, 
nach dem sie gerade zur Hand sind, ganz besonders 
‘•-üch in der Benutzung rücklaufender fremder Wagen. 
^ Bas grösste Gewicht pflegt auf die Verzinsung der etwa 
'0 höheren Beschaffungskosten der bedeckten Wagen gelegt 
Werden. Jedoch in Deutschland macht der in den Güter- 
^^gen steckende Theil von den ganzen Anlagekosten der 
^‘Seilbahnen nur etwa hja aus, und jene Erhöhung von 25% 
‘“üint also auch nur gegenüber dem zwölften Theile des, 
‘ ‘iie Zinsrente der ganzen aufgewendeten Summe dar- 
^^Gllenden Reingewinns in Frage. Bei den deutschen Bahnen 
.jetzt noch nicht 40°;o des Bruttoertrags pro Centnermeile 
^‘‘‘gewinn, und eine Erhöhung um für den zwölften Theil 
Reingewinns, d. h. für 3 Vs % des Bruttoertrages, bedeutet 
'^^h nicht 1 o/o des letzteren. Nur um so viel, noch nicht 
1«/^ braucht also der Tarifsatz pro Centnermeile für be- 
Wagen höher zu sein, um den Mehrbetrag der Zinsen 
^ ^ ‘hren höheren Ankaufspreis zu decken. In den deut- 
l^^hen Wagenraumtarifen beträgt jene Erhöhung 50 
^‘^w. SS’/gO/jj des Tarifsatzes für offene Wagen, 2:3 
l'/'a : 2 Pfennigen. 
^ Bie Differenz des Frachtpreises bei einem mit 200 Centnern 
‘‘denen offenen oder bedeckten Wagen stellt sich im Wagen- 
^“üütarif auf 200 X ’/a Pfennig = 1 Mark pro Meile ; werden 
des Specialtarifs *) z. B. Salz, welches niemals unbe- 
^l^kt transportirt werden kann, in bedeckten Wagen aufge- 
^ sogar auf 200 X 1 Pfennig — 2 Mark pro Meile. 
Pfg- pro Centner und Meile. 
Ein- und Aus 
laden. 
Benutzung rüek- 
laufender frem 
der Wagen. 
Verzinsung der 
Beschaffungs- 
ko.ten. 
Frnchtpi eisunter 
schied für be 
deckte und offene 
Wagen imWagen- 
rauintarif.
        <pb n="122" />
        no 
Die Gütertarife. 
Vergíeich n.it Die Suiiiiiie, welclie (lie englischen Eisenbahnen an die 
für die voLtan- t hUiiier (lei Privatwagen für 11 ergäbe (lersell)eii zahlen, 
dige Hergabe von _i3ej ^011 voi’iie herein für den transport in PrivatwagO^ 
Kntschiidigung. gebildeten lariten — tür Hergabe ihrer , der Eisenbau ; 
Wagen neben dem Tarifsatz erheben, beträgt, je nach 
Länge der Tour, 1 bis 1,5 Mark pro Ton — 20 Centner 
ganze Tour, hin und zurück, d. h. selbst bei einem Wage" 
von 200 Centnern nur 10 bis 15 Mark. Also schon bei 
doch sehr kurzen Tour von 10 deutschen Meilen stellt 
sich dort die Entschädigung für die vollständig® 
Hergabe des Wagens einschliesslich Anschaffung’ 
Verzinsung, Amortisation und Unterhaltung, n^' 
ebenso hoch wie der Erachtnachlass, den der Wag’®** 
raumtarit dem Versender dafür gewährt, dass dieseP 
nicht etwa einen Betrag zu den Kosten der Wag^'^ 
beschaffung u. s. w. zahlt — nein ! nur unter dß® 
Wagen der Eisenbahn einen offnen wählt. In dß'® 
erwähnten hall der Versendung von Salz, ist jßuß^ 
letzter Betrag bei 10 Meilen sogar schon dopp®^^ 
so hoch, als die englische Vergütung für die guu^® 
Hergabe des Wagens. 
Allerdings dieser grosse, schwer erklärliche Rechenfeh)®^' 
tanfs in seinen ist CS geweseii, dei' in seinen Consequenzen dem Wagenrauiä' 
o.seu«em.n. Ardiäuger zug^eführt hat. Die bedeuteud® 
Herabdrückung der Erachten wird äusserlich verdeckt diird* 
die hohen Meileneinhcitssätze der "Classe für bedeckte 
gen, nämlich bei 5000 Kilogramm 3 Pfg., bei 10000 Kü®' 
giamm noch 2 Pfg.; aber die Versender finden es sehr 
heraus, dass, bei der freigestellten Wahl-) zwischen offe»®’^ 
*) VMe davon Gebrauch gemacht wird, und zwai- von Jahr zu 
mehr ergeben die Jahresberichte der deutschen Reichseisenbahn. 
Es betrug dort rund 
I. die Gesammtfrequenzen in A. und B. 
^ 22,(&gt;42,000 Centner 
26,653,000 „
        <pb n="123" />
        Die Gütertarife, 
111 
bedeckten Wagen, der normale Satz in Wirklichkeit 
! '2 P%. *) — für 10,000 Kilogramm in offenem Wagen — 
und mithin, ganz abgesehen vom früheren Normalgut, 
die Wagenladungssätze der Classificationstarife Er- 
^^ssigung bis zu 50 % bedeutet. 
an sich Niemand Güter, welche gegen Nässe u. s. w. 
*‘*^bt absolut unempfindlich sind, lieber in offenen als in be- 
'jGckten Wagen versenden wird, darf man wohl annehmen, 
. von manchen Seiten bei der Tarifreform -Enquete 
III ^Deutschland so lebhaft geäusserte Vorliebe für eine 
gemeine Wagenladungsclasse in offenen Wagen, ihren 
Dind nur in jener übergrossen Ermässigung des Wagen- 
D^ümtarifs hat **). Mit Hülfe der weiteren Bestimmung 
II. die Frequenz 
in A. 
_ t&gt; ed eckte Wagen 
S^OGjOOO Centner nahezu 32®/o 
&gt;*D71,000 circa 25*^/o 
in B. 
offene Wagen 
= 15,436,000 Centner = 08 “/o 
- = 19,982,000 „ =75«/o 
b905,000 „ „ 19,5‘7o = 20,214,000 „ = 80,5 »/o. 
an V ^Desen Ziffern ist nicht zu vergessen, dass die Reichsbahn auch 
Classificationstarifen betheiligt ist, nach welchen der Trans- 
tindet, 
bei 
bedeckten Wagen nicht blos gegen erhöbeten Tarifsatz statt- 
bei ’ (^Dso der Versender keinen Anreiz zur Wahl offener hat. 
jedeT^^^^^^^^^^Dichen Raumtarifen würde der Transport in offenen Wagen 
noch mehr überwiegen. 
YqI D Aberdings kommt es darauf an, oh der einzelne Artikel seinem 
''•Hl ^^■eh, Belastung eines Wegens mit 10000 Kilogramm gestattet, 
^yçlcj^'^J^^Dgen, aber doch im Ganzen weniger zahlreichen Versender, 
^ ®®Dche oder Artikel führen, die unter allen Umständen — z. B. 
der Feuergefährlichkeit — Transport in bedeckten Wagen 
^äsn ’ pfiegen sich denn auch gegen den Wagenraumtarif aus- 
l\,bi', ^ Dis offenbart sich hier wieder die leider bei dem deutschen 
Irn Gegensatz zum englischen vorherrschende Neigung, das 
D®gen nicht auf gute Leistung sondern auf absolute Billigkeit zu 
eij) fj’" Cass, auch ganz abgesehen von den, gegen Witterungseinfiüsse 
Wqj. Dichen Gütern, die bedeutende Herabdrückung der Frachtsätze, 
eine ' bei dieser Agitation allein abgesehen ist, auf die Dauer zu 
^Us Verschlechterung der Leistungen der Eisenbahnen führen 
z^ygij’^Dbst wenn sie in der Hand des Staats s nd, kann füglich nicht 
® afc sein. Nach der officiellen preussischen Statistik pro 1874 
Der Grund der 
Vorliebe für eine 
allpemeine offene 
Wnpenladunps- 
elasae.
        <pb n="124" />
        '' 
112 
Die Gütertarife. 
des Wageiiraiiintariis, dass nämlich eigene Decken verwcH^^^ 
oder solche von der Eisenbahn für 1,5 Mark pro 25 
und Stück — d. h. wenn der Wagen voll beladen ist, dh 
Beförderung in 3/^^^ Markpfg. pro Ceiitnei' und Meile — geiniethet werde" 
offenen Wagen ” -rtrU- 
unter eigenen koiiiien, lioiit mail, jeiieii billigen Satz auch für die, gegen Mi 
terungsverhältnisse empfindlichen Güter zu erreichen. Alle"' 
roietheten Decken, diiigs ist die Beförderung in offenen Wagen unter gnte" 
Decken vielfach genügend, und besonders in England werden 
die meisten Güter so befördert. Aber es fällt doch dort dns 
günstigere Klima und die im Durchschnitt erheblich kürzere 
Transportlänge und Dauer sehr ins Gewicht, so dass die 
Analogie für Deutschland keineswegs ganz zutrift’t, viehnel" 
hier volle Sicherheit des Transports viel häufiger Verwe" 
bedeckter Wagen erfordert. Dazu kommt, dass die 
Kosten der Decken keineswegs geringer sind, als die 
renz des Preises für offene und bedeckte Wagen.*) 
letztere betrug nach der preussischen Statistik von 
etwa 650 Mark, was ungefähr dem Preise von 
Decken inclusive Bindestränge, entspricht. Nach statist' 
sehen Ermittelungen **) ist die Benutzungsdauer ein^^ 
Wagens auf 30 Jahr anzunehmen — pro Jahr 15000 
Summa 450000 Kilometer — und also nur bei einer, 
fortdauernde Benutzung gewiss nicht zu gering gegriftß"^', 
Beniitzungsdauer von 6 Jahren pro Decke stellen sich ^1* 
Beschaffungskosten gleich. Hinzu treten noch die nicht "" 
bedeutenden Iteparat urkosten der Decken sowie die stäi'l"®^ 
S. 45 betrug die erzielte Heute des Anlagecapitals im 
schnitt aller preussischen Bahnen nur 4,00 bei den preussis^^^ 
Staatsbahnen sogar nur 3,58 “/o ln Ermässigungen kann unter di G 
Umständen die Aufgabe einer Tarifreiorm nicht wohl liegen. ^ 
■*) ln England offen anerkannt dadurch, dass die Dilfei’^^*^ 
der W agenmiethe für offene und bedeckte Wagen genau der Mißf^® 
eine Decke entspricht. Vergl. Cap. VI., Abschnitt: mileay 
**) Vergl. den für die Generalversammlung des Vereins deutsc 
Eisenbahnverwaltungen vom August 1871, Seitens der Commission ' 
das Wagonregulativ erstatteten Bericht vom u. Juli 1871.
        <pb n="125" />
        8 
Die Gütertarife. 113 
j^bnutziing (1er offenen Wagen (liurli Witterungseinflüsse. 
^^iglancl legt man denn auch das Hauptgewicht nur auf 
bequemere Ein- und Ausladen bei den offenen Wagen, 
p'ie darauf dass sie, weil leichter, auf den Stationen besser hin 
berbewegt werden können*).—Beides Momente, die, wie 
bemerkt, füglich nur eine Ermässigung der im Wagem- 
tarif gerade gleichen Expeditionsgebühren be- 
könnten. Dass beim Transport in offenen Wagen 
Decken dem Versender die Bedingung ge- 
wird**), die Eisenbahn von der Haftbarkeit für trotz- 
Ghitretende Durchnässung zu entbinden, rechtfertigt 
«teilt 
(leiii 
soviel billigeren Frachtsatz gewiss nicht: denn bei 
j^ju^^'^®o«niässigem Zustande der bedeckten Wagen, und davon 
lias ^ ausgehen, regnet es eben nicht durch, so 
(jj ' ^ -i^ües theoretische Mehr an Haftbarkeit kaum einen 
^''61’th hat. Es bleibt mithin kein aus den Selbst- 
tD entnehmender Grund übrig, der es rechfer- 
2\var hass der Zuschlag zum Tarifsatz für offene Wagen, 
Ile i- ^^'^be der Gestellung offener Wagen mit vermietheten 
c 6ü***) nur 3/100 Pfennig, bei Gestellung bedeckter Wagen 
¡0 ^sonders bei der in England herrschenden Sitte, die Geleise 
^^l'®^^schuppen hineinzuführen und vielfach gleich dort 
ilkser^ y^^^'t'scheiben , noch mehr mit Schiebebühnen zu rangiren , hat 
»*, ®'stand allerdings eine grössere Bedeutung als in Deutschland, 
"'ölche ^^38t sich sogar streiten, ob eine Vertragsstipulation^ 
dem Wortlaut, auch bei jedem durch die Vermietherin 
la blangel der Decke die Erstere von der Vertretung der 
^öare ^ ^l^von entstandenen Durchnässung und Beschädigung der 
unanfechtbar sei. Jedenfalls ist es kein 
^lle .^^^bältniss, wenn für die Eisenbahnen und ihre Organe 
beseitigt wird, Aufmerksamkeit auf die Verhütung des 
^^^''''enden^^ ^ ^ möglichst gute Beförderung der Waare zu 
ilep Hergabe eigener Decken Seitens der Versender ändert in 
^ ®l&lt;^hts. Im Gegentheil, bei der eingeschränkteren Verwend- 
fern Decken — eben nur für Transporte ihrer Eigenthümer, 
üieselben, wie leicht erklärlich, von dem Personal der Bahn 
Folgerungen.
        <pb n="126" />
        114 
Die Gütertarife. 
dagegen V2 Pfennig pro Centner und Meile—im ersten 
Vermiethung 
der Güter 
wagen. 
Falle 
für eine volle Wagenladung G Pfennige, im andern 1 Mai’l' 
pro Meile*) beträgt. Will man aus anderen Moti^e^j 
den Satz für offene Wagen und damit den Tafl 
überhaupt so bedeutend ermässigen, so ist das 
etwas Anderes, worüber man sich klar werden iniiss- 
aber es ist gewiss rathsam, auch dann möglich®*' 
gute und sichere Transportweise voranzustePc^' 
auch dann, wie es die Engländer thun, von 
Grundprincip auszugehen, dass jedes Gut so zu 
fördern ist, wie seine Natur zum Schutz gegen 
Schädigungen verlangt, und es nach Lage des Eisc’^' 
bahntransportsgeschäfts vernünftiger Weise 6^' 
schehen kann. D. h. es ist auch dann die Wahl des VßP 
senders zwischen offenen und bedeckten Wagen, überhaup 
die tarifarische Unterscheidung derselben zu beseitigen. 
geringe Differenz der Selbstkosten kann dies um so 
hindern, als noch viel grössere solche Differenzen überall im 
unberücksichtigt bleiben —auch beim Wagenraumsysfc’'’' 
Die englischen Tarife sind lediglich Artikel-Gewid^®' 
tarife. Ein Vermiethen der Güterwagen in der Weise, d^® 
gegen einen bestimmten Fuhrlohn dem Versender frei blißh^ 
was und wie viel er hinein laden will, findet nicht statt* 
nachlässiger behandelt werden, endlich ihre Controllirung, p- 
Zurücksendung u s. w. das ohnehin schon so verwickelte EisßU^^.p 
transportgeschäft nnr noch mehr coinplicirt, so liegt darin positi'^ ® , 
Erschwerung und Vertheuerung, ähnlich wie bei den Piivatwagen p 
S. 116. Bei dem im Verhältuiss zum Gesammtanlagecapital p 
gelingen Werth der Decken ist es deshalb gewiss öconomischer, 
die Eisenbahnen sie, zur Vermeidung jener Uebelstände, selbst beschä* 
In England ist dies denn auch ausschliesslich der Fall, und 
ragende englische Eisenbahnmänner betonten mir gegenüber ausdrüß 
die eben angeführten Erwägungen in ganz gleicher Weise. , 
) Der durchschnittliche Mehrbetrag der englisehen Wageu®®*® j 
für einen bedeckten Wagen gegen einen offenen ist nur zwischßO 
^ deutsche Meile; vergl. Cap. VI. a. a. 0 
) S. 49 der Motive des bereits S. 25 citirten ersten Entwurf 
deutschen Reichseisenbahngesetzes wird dies zwar ebenso angßt^
        <pb n="127" />
        8* 
Die Gütertarife, 
115 
in Uebereinstimmiing hiermit sind die concessions- 
^‘'i'Xiniü'lsätze stets und sogar für den Fall, dass 
^ Eisenbahn nur den Schienenweg, use of the railway^ her- 
^5 pro Ton des beförderten Guts und für die verschie- 
6iien Artikel verschieden normirt. 
^ ßass auch bei Beförderung in Privatwagen stets der übliche Beförderung 
^li !^^^^'^®''^ichtstarif Anwendung findet, nur gekürzt um den, le- 
l’o/w ^ßlbstkosten deckenden Betrag von 1—1,5 Mark pro* 
pj.. ^Sentragfähigkeit und Tour, ist für die ganze Frage der 
von entscheidender Bedeutung. Die, in Deutsch- 
^er damit verknüpfte Absicht einer Concurrenz 
^U(l ^ Frachtführer auf demselben Schienenwege, wird 
von vornherein abgeschnitten, und ebenso die in 
Gutschland noch immer gefundene Meinung widerlegt, *"*"* Ansichten 
^lass (liV r» ' , » , . ® ’ in Deutschland 
Auf ^ rivatwagen auf den englischen Eisenbahnen der über die sedea- 
Entwickelung seien, welche „zur Trennung von "%enPrZ" 
gßg ^^d Spedition“, ,,zur Decentralisation des Fracht- "“ß«“- 
Q{ ’ dazu führen werde, „der Eisenbahn ihren wahren 
Strasse, als Nachfolgerin der Landstrasse 
^aiit gßben“ — und wie die üblichen Wendungen noch 
Nichts kann unrichtiger sein! Nicht Decentralisation 
Sesch"^'^ /^^^^^^^^tration aller mit dem Eisenbahntransport- 
(Ißj. Verbindung stehenden Leistungen ist der Grundzug 
Entwicklung, wie die bahnseitige An- und 
^ Errichtung grosser Speicher und Lagerhäuser 
die Hotels auf den Bahnhöfen, der Ankauf von Kanälen, 
besonderer Dampferlinien u. s. w. beweist. 
^^nnt G^dsche Publikum ist schon lange zu der Er- 
gekommen, dass jene Fiction der freien Strasse mit 
^bejT'JT' ' 
den „ausser für den Transport von Hausgeräth und für 
von Mineralien, Kalk und Düngestoffen.“ Offenbar würde 
^üsnah% Verkehr gerade in den letztgenannten Artikeln eine 
® sie von grösster Bedeutung sein; indess nach den für den 
Sehenden Normen der Cleariughouseclassification 
Wirklichkeit nicht, und auch für die Localtarife ist mir 
Seiten dasselbe versichert.
        <pb n="128" />
        116 
Die Gütertarife. 
Die wirkliche 
Bedeutung der 
Privatwagen in 
Knglaiid. 
Zahl der Privat 
wagen In Eng 
land. 
Naehtheile der 
Privatwagen. 
(len Wesen des Eisenbahnverkehrs unvereinbar ist; beson* 
deis die Besitzer der Privatwagen sind weit entfernt, 
den letzteren einen Vortheil zu erblicken, wünschen vielw^^'^ 
nichts sehnlicher, als dass die Eisenbahnen ihnen dieselbe'^ 
abkaufen und künftig alle Wagen allein stellen möchten. 
dei That ist das ganze Privatwagenwesen in England niebt® 
weitei als ein, wie auch dort immer mehr erkannt wird, 
iiueivLisianuenen iU’sparungsrücksichten Seitens der Eiser 
bahnen unternommenes Abwälzen der Wagenbeschaffungs- 
Enterhaltungskosten auf die Versender. Nicht diese nc»— 
sondern die Eisenbahnverwaltungen sind die Urheber 
Einrichtung, welche übrigens so weit verbreitet ist, das 
etwa 340000 Güterwagen der Eisenbahnen, gegen 200000 
Privatwagen kommen — auf der Midlandbahn allein ungeiabi' 
40000 Stück, 900 verschiedenen Eigenthümern gehörig. 
Die aus der Verwendung so zahlreicher Privatwagen e»*' 
stehenden Nachtheile für die Oeconomie und Sicherheit 
Betriebes sind sehr gross, und einzelne Bahnen z. B. 
]\oith Easteiu haben sie deshalb schon gänzlich angekault- ) 
Auch bei der Midlandbahn ist dies in Erwägung gezogß"' 
und der general inanager derselben Mr. Allport, einer 
hervorragendsten Eisenbahnmänner Englands, hatte, als 
mich mit Ihm hierüber unterhielt, bereits einen Antrag 
daraiil an das Directoriuin gerichtet. Auf der North Easte&gt;''^ 
Bahn so sngte er, werde in Folge jener Massregel 
(ei 8 eic len Zahl Wagen das doppelte Gewichtsquantum 
au der Midlandbahn befördert. 1874 seien auf der Midla"'^' 
bahn 230 Betriebsunfälle durch Privatwagen gegen nni'ß^ 
durch Wagen der Eisenbahn veranlasst, und 30994 Privat 
wagen gegen nur 7802 Wagen der Eisenbahnen -- eige"' 
^d fremde - m Reparatur gekommen. Die verschiedeoßb 
Wagensorten, welche eben nur Air Transporte ihrer Eig^''
        <pb n="129" />
        Die Gütertarife. 
117 
liitner benutzt werden dürfen, nach und von den betreffen- 
Stationen und Geleisen zu transportiren — wobei es 
nicht selten vorkomme, dass der einzelne Eigenthümer 
s^ine Privatwagen nicht rechtzeitig erhalte und deshalb 
^enniangel leide*) — sei eine enorme Erschwerung des 
^^gir- und Zugdienstes, und grosse llangirstationen seien 
dadurch nothwendig gemacht. — Nach seiner Schätzung 
''ürde durch Beseitigung der Privatwagen bei der Midland- 
eine Ersparniss von 80 Locomotiven, ja eine Minde- 
J’/^ng der Betriebsausgaben um 1600000 Mark jähr- . 
zu erzielen sein. 
■^Iles das ist vollkommen einleuchtend. Wenn auch die 
Gtriebsfähigkeit der Privatwagen bei ihrer Neueinstellung 
eitens der Eisenbahnen geprüft wird, so nützt das für die 
P^tere Zeit nichts. Die Eisenbahnen haben kein Interesse 
diesen Wagen und behandeln sie schlecht; die Eigen- 
äiiuer vernachlässigen aus Sparsamkeit oder Unkennt- 
die Unterhaltung, und so entstehen überall Zustände 
^''^6 die geschilderten. ■— Man bezeichnet es in Deutschland 
^^^lon als einen unerträglichen Missstand, dass die circa 60 
^ utschen Eisenbahn Verwaltungen nicht einen gemeinsamen 
^genpark haben: aber was ist das gegen die 900 Wagen- 
^%Güthümer auf der einen Midlandbahn ! zumal die Ver wen d- 
î’keit der Privatwagen noch viel eingeschränkter und die 
^ ckdirigirung noch viel schwieriger ist, als bei den Wagen 
verschiedenen Eisenbahnverwaltungen. Nur die Scheu Ankauf der eng- 
Vor rlo rt • lischen Privat- 
nein Kapitalaufwand bei Ankauf der Privatwagen hindert wa^eu seitens 
die 
Einzelnen englischen Bahnen dem Beispiel der North- 
der Eisenbahnen. 
Bahn mit grösserer Beschleunigung zu folgen ; ge- 
Y wird dies ganz gewiss, und zwar zum grössten 
*^^fheil für den gesammten Eisenbahnbetrieb. Auch die 
^^glische Regierung theilt diese Ansicht und spricht 
sie in 
Pol Vermeidung des Missverständnisses, als ob das nur eine 
Dispositionen sei, bemerke ich, dass die Midlandbahn 
ÄQnt eine der bestverwalteten Englands ist.
        <pb n="130" />
        118 
Die Gütertarife. 
jedem der officiellen dahresrapporte über den Gesammtzustaiul 
des Kiseiibalinwesens, welche sie dem Parlament vorlCo^’ 
mit Entschiedenheit ans. *) Verwendet werden die Privai' 
wagen blos für Kohlen, Salz, Kalk, Kalksteine, Steine, Er%c 
und Düngei. Für andere Güter, besonders den mercha)^" 
dise Veikehi gestatten die englischen Bahnen die Verweil' 
dung nicht. Nach ihren Concessionsbestimmungen sind 
zwar nicht zu einem directen Verbot berechtigt, können abei 
sein leicht durch horderung ihrer vollen Maximalsätze üi' 
direct dasselbe erreichen. 
Duich die geschilderten Erfahrungen Englands und dd^ 
Gang der dortigen Entwickelung dürfte die Frage der Privad' 
wagen endgültig erledigt sein.**) Wie gering der Vortheü 
aie kWe^nsdbsti^, be^,k^a^" 
die Erfahrung der Belgischen Staatsbahnen. Obgleich die 
Bedingungen für Einstellung von Privatwagen dort scboe 
seit lange ausnahmsweise günstig gestellt sind, betrug die 
Zahl der vorhandenen Privatwagen nur 22 im Jahre 18?^ 
und 68 im Jahre 1874, gegenüber rund 22000 Güterwage» 
der Eisenbahn. 
Höhe und Bil- speciellere Erörterung über die Höhe der Gütei’' 
mrn^gerl^^mWs^^ m b^inmm Die^^iensmd^ 
dei Regel iüi 5 Klassen von Gütern festgesetzt, wonehe» 
teinkohlen vmlfach noch besonders behandelt werden. 
8. 9, und wörtuch ebenso h» 
''Companies becoming the owners J^f 
„a e 10 mg stock employed on their lines is an exceedingly 
[Die 1 rage dos Eigenthumerwerbs an alien auf ihren Linien 
wendeten Wagen Seitens der Eisenbahnen, ist eine überaus wiebügf 
b rage und die Eisenbahnen würden wohl daran thun, sie ohne 
^"^¡^"^'^'^bindieHandzunehmen...] 
) Ul Privatwagen für ganz besondere Zwecke — Bierwagen etc. 
b%gWd beschränkt ist, bewähren sich, dies
        <pb n="131" />
        Die Gütertarife. 
119 
Für den grössten Theil des Netzes der Great Eastern 
betragen die Maxima 
für Steinkohlen VI, d. per; tof. .«iie*) = 2,22 Mpfg. ZSTSJ:.' 
” Klasse I. IV^ ,, ,, ,, ,, — 2,47 ,, ^ 
II. 1^/5 „ „ „ ,, = 2,96 „ „ 
III. 2 „ 
IV. 2^/2 „ 
V. 4 „ 
n n 
= 3,95 
= 4,94 
= 7,9 
Die Einreihung der Artikel in die 5 Klassen ist nicht 
überall dieselbe. In der Concession der Great Eastern sind 
6twa 100 Artikel speciell aufgeführt, und die nicht besonders 
Genannten mit in die 5. Klasse verwiesen. Bemerkenswerth 
auch in den Maximalsätzen die grössere Steigerung in 
höchsten Klassen d. h. für die werthvollsten Artikel, 
^ür die neben den concessionsmässigen Maximalstreckensätzen 
erhebenden terminals wird in der Regel keine bestimmte 
^hfergrenze festgesetzt. 
In Bezug auf die Bildung der geltenden Tarifsätze ist hervor- Rücksichtnahme 
j^'ibeben, dass für die meisten Relationen Concurrenz paral- 
®^6r Eisenbahnen oder Wasserwege von bestimmendem Einfluss Fan’s, 
sowie dass auch ausserdem der Concurrenz anderer Ver- 
^and- oder Bezugsorte, überhaupt den gesammten Productions- 
Consumtions-Verhältnissen die genaueste Aufmerksamkeit 
8^schenk&lt; wird. „Was der Verkehr tragen kann“, what the 
will bear, das ist die entscheidende Frage, und die 
ücksicht auf „die Umstände des besonderen Falls“, the 
^^^^'umsiances, die bestimmende Norm. In Folge dessen wer- 
die Tarifsätze vielfach, dies sogar inclusive der Gebühr 
An- und Abfuhr, nach dem Gesammtbetrage gegriffen, 
||ü:ht aus einem bestimmten Meileneinheitssatz für die betref- 
^üde Entfernung und festen terminals zusammengesetzt. Es 
das auch nicht wohl anders sein. Je höher entwickelt 
Handels- und Verkehrsverhältnisse eines Landes sind, 
^ *) I mile = 1,161 Kilometer; 1 deutsche Meile = rund 4,7 miles-, 
^ rund 8,4 Markpf,
        <pb n="132" />
        120 
Die Gütertarife. 
Andere Auf 
fassung der 
Selbstkosten 
frage in 
England. 
und England stellt in dieser Bezieliung gewiss allen Ländßi’i 
voian, um so genauer und schärfer muss der Kaufmann sein® 
Preiscalculatioii machen, um so mehr hängt die Möglichkeit 
das einzelne Geschäft einzugehen, von den Eisenbahntai’Üe® 
ab. Da kommt es denn von selbst, dass er die bei dem ein' 
zelnen Geschäft mitwirkende und so als sein natürlicher Socin^ 
ei scheinende Eisenbahn auch zu einer gewissen Theilnahin® 
an den Chancen desselben zu bestimmen — dazu zu bewege*^ 
sucht, nach dei Höhe seines Geschäftsgewinns auch ihn®^ 
larifsatz, ohne Rücksicht auf Grundtaxen etc., einzurichten, 
damit das Geschäft ermöglicht werde, und sie den „eben 
nicht mehr tragenden“, sonst ganz unterbleibenden Transpon* 
erhalte. Für die Eisenbahnen liegt das Eingehen auf diese« 
Gedankengang ebenso nahe, und wenn eine sich dem vei' 
schhessen wollte, so würde sie bei der Menge der co«' 
currirenden Eisenbahn- und Wasserwege selbst den grösste« 
Nachtheil davon haben. 
Von Einfluss ist auch die bei den englischen Eisenbah»' 
männern andere Auffassung der Selbstkostenfrage. Währe«^* 
man sich in Deutschland mehr gewöhnt hat, die Durch 
schnitts-Selbstkosten pro Centnermeile wie «i® 
SIC nach dei Statistik der vorhergegangenen Jahre ermh' 
te n, als einen, so zu sagen, absoluten Massstab zu Grunde 2« 
egen, ) gehen die Engländer von der gewiss richtigen Ansicht 
aus, dass, wenn eine Eisenbahn einmal mit ihrd« 
ganzen Apparat in Betrieb gesetzt ist, der grösst® 
eil der Ausgaben durch ein Mehr oder Minder des 
e^ ehrs bei Weitem nicht in gleichem Maasse,
        <pb n="133" />
        I 
Die Gütertarife. 
121 
^^Glfacb sogar überhaupt nicht beeinflusst wird. 
‘^üigeinäss werden auch gar nicht die Kosten pro Centner- 
*^eile, sondern nur pro Zugmeile berechnet; denn wenn 
ein Zug läuft, so pflegt man zu sagen, mache 
'''eilig aus, ob eine Anzahl Tons mehr oder weniger darin 
Hat ein so grosser Theil der Ausgaben einen mehr 
^ststehenden, unabhängigen Character, dann folgt von selbst, 
^ie Heranziehung eines möglichst grossen Transport- 
^'^antunis, welches den Apparat auf das Vollständigste be 
schäftigt und ausnutzt, die Hauptsache, und mithin die Wir- 
des Tarifsatzes auf das Transportquantum viel wich- 
oCr als die Frage ist, wie er sich pro Centnermeile zu 
■" doch nur erst ex post, und gerade nach Massgabe des 
grösser 
^ledrin- 
011 oder geringeren Gesammt - Transportquantums 
Cent 
^^or oder höher sich bemessenden — Kostenbeträge pro 
üermeile stellt. Sehr wohl hiermit vereinbar ist das 
^oben, im einzelnen Falle den höchstmöglichen, rich- 
|§or den Tarifsatz zu erhalten, welcher mit Rück- 
^^^ht auf das dabei erzielte Transportquantum den 
^^ässten Gesammtreingewinn übrig lässt. 
, Es ist die allgemein und gewiss mit Recht verbreitete Nutzen der eng- 
^ oinung in England, dass der geschilderte Character der 
^^^^^®chen Eisenbahn-Tarifpolitik zu der hohen Entwicklung 
dortigen Handels- und Industrieverhältnisse wesentlich 
J%otragen habe. In der That, dass das einzelne Geschäft, 
^ Eage der jeweiligen Conjunctur dafür, zu Stande kom- 
bah^ die Hauptsache, und von Seiten der Eisen- 
für die Entwicklung des Handels alles Mögliche, aber 
ihr Nöthige geschehen, wenn sie im einzelnen Falle 
Zu ^'^Hf danach bemisst, was der Kaufmann von dem 
^ erzielenden Geschäftsgewinn abgeben kann, ohne den ihm 
^^l’bleibenden Theil zu sehr zu schmälern. Wirft das ein- 
l^o Geschäft einen höheren Gewinn ab, dann schadet es 
dav^^’ auch die Eisenbahn einen grösseren Theil 
fordert; die jüngsten Erfahrungen Deutschlands be-
        <pb n="134" />
        ’■Trr*T?WTBi 
Trrr- 
122 
Nachtheile eines 
stabilen Tarifs. 
Die Gütertarife. 
weisen vielmehr, dass dies sogar im allgemeinen Interesse 
liegt, schon deshalb, weil sonst ein Anreiz zur IJehei' 
speculation und ungesunden Steigerung der Preise, in Felg® 
unnatürlicher Ausdehnung des Absatzgebiets, entsteht. 
Ein stabiler Tarif kann nicht anders als sehr niedrig' 
weit unter dem Durchschnitt, der andernfalls sich bildende» 
verschieden hohen Tarifsätze sein, weil eben sonst eine 2» 
grosse Zahl Geschäfte verhindert würde zu Stande zu komme»-' 
Bei den deutschen Wagenraumtarifen ist dies denn auch de» 
Fall, hast alle wichtigen früher, zwischen P/2 nnd 1 Ffë- 
tarifirten Artikel sind darin auf 1 Pfg. herabgesetzt, und 
alle bis dahin höher als IV2 Pfg. tarifirten Artikel liegt »* 
der freigestellten Wahl der Aufgabe in offenen Wagen ^ 
nöthigenfalls mit Decken — die Ermässigung auf 
Aber so niedrige Tarife können nur bei besonders günsb^ 
situirten Bahnen zu einer angemessenen Verzinsung 
Anlagecapitals führen **), und für alle Privatbahnen sowie 
nigstens die Staatsbahnen, welche einen grösseren Umfang habe»’ 
also ein grösseres, doch auch zu verzinsendes Anlagecapit» 
repräsentiren, dürfte dieser Gesichtspunkt im Vorderg»»®^ 
stehen. Dass die ungünstige Finanzlage eines so bedeutcude 
Wirthschaftszweiges wie der Eisenbahnindustrie, neben 
Verschlechterung der eigenen Leistungen, überhaupt ^ 
nachtheiligen Einfluss auf die allgemeinen wirthschaftÜ»^^ 
Veihältnisse üben muss, lässt sich ebensowenig bezweifeh» 
Wenngleich die grossen Ermässigungen des Wagem'a»»^ 
tarifs für die Versender, welche die Wagenraumtarifi^^^t^.^ 
benutzen, schon an sich vortheilhaft sind, so lag doch ^ 
Hauptsache in dem Vorsprung, der ^^preference^'"’' 
ihnen dadurch vor ihren, auf andere Eisenbahnlinien 
wiesenen Goncurrenten gegeben wurde. Bei allgemeine» 
führung in Deutschland fällt dieser Vorsprung weg, das ^ 
hältniss der gegenseitigen Beziehungen wird wieder die 
*) Vergl. S. 112. 
**) Vergl. S. 145,
        <pb n="135" />
        V 
Die Gütertarife. 123 
Gestalt annehnien, damit aber gewiss, wie früher, das 
^(lürfniss eines Anpassens der Eisenbalmtarife an die Um- 
^täride des besonderen Falls sieb fühlbar machen. — 
Obschon die Meileneinheitssätze der geltenden Tarife in 
^Island sich sehr verschieden stellen, haben doch die einzel- 
Eisenbahnen bestimmte Normalscalen für die Bildung der 
^Ofsätze, öfters allerdings nur in dem Sinne, dass sie das 
der Hegel nicht zu unterschreitende Minimum be- 
®üten. Eine solche mir vorgelegte Minimalscala gab an 
^ür den inercÄawdise-Verkehr: 
pro ton mile pro Centner u. deutsche Meile. 
■"50 miles, über 50 miles, bis 80 Kilometer, über 80 Kilometer. 
Klasse d. Id/* d. zz ca. 3,46 Mpfg. 2,47 Mpfg. 
2 ^ EY4 ,, zz ^ 3^^i » :E46 » 
2V2.,, 2 „ zz „ 4,94 „ 3,95 „ 
3 „ 2V2 „ = „ 5,92 „ 4,94 „ 
3V2 „3 „ — „ 6,91 „ 5,92 „ 
Ausserdem für jede Endstation, excl. An- und Abfuhr, 
1 ’ ^i’Epfg. pro Centner, wozu für An- und Abfuhr inner- 
^ der für jede Station festgesetzten Zone, noch treten: in 
^^üdoii 7 anderen Orten 2V2 = 0,35 oder 
’ Mark pro Centner. Für Steinkohlen, indess nur in 
y J^^^^agen der Versender, und in der Regel nur bei Auf- 
^ ganzer Zugladungen von 200 io7is zz 4000 Centner, 
2. 
3. 
4. 
5. 
Ware 
ü angegeben: 
übe 
Übe 
^is 50 
^ 100 miles 1/9 d. 
zz 0,987 
lü’o ein terminal von 3 d. per ton zz 1,26 Markpf. 
^ich ' für die Bestimmungsstation, und wenn die Züge 
p fertig geladen und rangirt von Privatgeleisen her an die 
^^bahn übergeben werden, auch für die Versandstation, 
^ate^^^ 4en meisten Bahnen sind schon die Normalscalen 
^ ^^^^'^^bnung der terminals, selbst der Gebühr für An- 
Abfuhr, gebildet. Eine solche Scala, welche übrigens 
Normftlstaleii. 
miles 1 d. pro ton mile zz 1,974 Mpfg. 
V Kr\ ^ ' Meile. 
^bObislOOmzVßj^Vid. „ „ =1,481 „
        <pb n="136" />
        124 
Die Gütertarife. 
Anlage C. 
nicht die Bedeutung von Miniinalsätzen hat, ist beigetugt- 
eingerechneten terminals für die mineral dass betrage») 
die Prüfung der Scala in sich ergiebt, für beide Endstation®’^ 
zusammen 1 s. 3d, per ton — 6,26 Mrkpfg. pro Centner- 
Um für die andern Klassen ein Bild von den zu Grnn 
liegenden Einheitssätzen zu erhalten, muss man berücksic 
tigen, dass die Bahnen für die Vertheilung der Frachten 
Durchgangsverkehr die Höhe der als terminals zu rechnend®’^ 
Beträge ein für allemal folgendermassen festgesetzt habón 
für jede der beiden Endstationen per ton 
a. wenn die Tarife, wie fast ausnahmslos im merd^nnà^^^ 
Verkehr, die An- und Abfuhr einschliessen —- 
rates — 
in London 8^/3 s. ~ 0,425 Mark pro Centner, 
anderswo 4 s. -- 0,20 „ „ ” . n 
b. wenn die Tarife nicht die An- und Abfuhr einschlio®®^ 
— Station to Station rates — überall IV2 
7,5 Markpf. pro Centner, abgesehen von der 
dass, ^ 
c. für die Güter der mineral dass überall 9 
3,78 Markpf. pro Centner, 
d. für Steinkohlen, Mangels anderer SpecialvereinbaU'”'’ 
ebenfalls 9 d. = 3,78 Markpf. pro Centner. 
Werden von dem in der Scala für 15 miles zz 24IV ^ 
meter in der 5. Klasse angegebenen Satz von 20 ^ 
die höchsten vorstehend angegebenen Terminals^ 
8V2 für London und 4 s. für die andere Endstati®^’ 
zusammen 12 s. 6 d. abgezogen, so bleiben als Streck® 
frachtsatz 8 ä. 4 d. per ion, d. h. pro Centner und 
Meile über 13 Markpfennige, beinahe 2^/4 mal so viel 
der Satz der deutschen Normalklasse mit zwaiizigp^’’^^^^ 
tiger Erhöhung zz 5 Markpfennige. Für die mineral 
ist, wie die Scala erkennen lässt, ein terminal von zusa»ü 
1 Í. 3 d. angenommen, und der Streckeneinheitssatz 
sich also bei der angegebenen weitesten Entfernung
        <pb n="137" />
        Die Gütertarife. 
125 
miles ~ 241 Kilometer auf 1,49 Markpfeiiuige pro 
^ßntner und deutsche Meile. — Bemerkenswerth ist in der 
Scala die, auch sonst häufige Anwendung des Zonenprincips, 
dass derselbe Gesammtsatz für eine ganze Gruppe von 
^ütfernungen gilt, eine werthvolle praktische Erleichterung. 
^derdings ist das wiederum eine Abweichung von dem jetzt 
^Deutschland so viel betonten Selbstkostenprincip in der 
üblichen Auftässung, ebenso wie der, trotz gleicher bahn- 
^^ifiger Leistung, auf allen englischen Bahnen geringere 
^^^'äg der terminals für Güter der mineral dass — noch 
‘üehr für Kohlen, und die häufige Einrechnung niedrigerer 
^^^mitials hei kurzen Entfernungen. Aber practisch zweck- 
^üässig und den Eisenbahnen wie dem Bublicum nützlich ist Alles 
unläugbar, und von dem Standpunct der englischen 
' ^'^assung der Selbstkostenfrage aus, auch theoretisch richtig. 
ÏDass die englischen Tarife fast ausnahmslos für weitere Fallende sc«in. 
Ölungen billigere Einheitssätze als für nähere haben. 
nach den Bemerkungen über die Tarifpolitik und Auf- 
ssuiig der Selbstkostenfrage bei den englischen Eisenbahn- 
^^ünern, nicht befremden, besonders wenn der Einfluss der 
^sserconcurrenz erwogen wird. Sogar positive Frachtdis- 
^^'hitäten sind häufig und gelten an sich noch nicht für un- 
^^lüssig, Wenn im ersten Geschäftsjahr der Eisenbahn- 
^^üünission in Bezug auf diese Frage keine Beschwerde zur 
^^ütscheidnng gekommen ist**), so dürfte das auch für die 
® lung des englischen Publicum’s zu derselben, bezeichnend 
ü, sowie vermuthen lassen, dass, wo früher Klagen erhoben 
Uii ' Eisenbahnen inzwischen Abhülfe geschahen haben, 
. ^ ^^^ss die jetzt vorhandenen Tarifirungsverschiedenheiten 
^ ^Is ^^nndne oder unreasonable^^ angesehen werden — auf 
^I^^Gichenden sachlichen Gründen beruhen. Gerade darin liegt 
lich^^ wesentlichsten Unterschiede gegen die augenblick- 
^ Tarifverhältnisse in Deutschland. Die grössten hier vor- 
**• 
Vergl. s. 40. 
) Vergl. S. 28.
        <pb n="138" />
        126 
Die Gütertarife. 
Allgemeine Tarif 
erhöhung. 
Niedrigster Ein 
heitssatz. 
Entlade- und 
Abhole- 
fristen und 
Strafbestim 
mungen. 
liandeiieii Tarifiningsverschiedeiihciten, so gross, dass sie diß 
englischen zuweilen noch übertreffen, sind durch das 
einigen Bahnen und in einzelnen Verkehren gemachte Expeii 
ment der Einführung des Wagenraumtarifs entstanden, 
also bestimmte in den Handels- und Verkehrsverhältnisseß 
selbst liegende Gründe sind die Ursache davon , sondern 
einseitig angestellten Versuche mit einem neuen Tarifsystei«' 
welches die in allen andern Ländern wie bis dahin auch 
allgemein in Deutschland fest gehaltene Basis vollständig 
verlässt. 
Die Gütertarife haben auch in England in den letzte’^ 
Jahren eine allgemeine Erhöhung erfahren. Da die 
lisch en Bahnen dabei innerhalb ihrer concessionsmässig^^ 
Maximalsätze blieben, bedurften sie keiner staatlichen Erniäch 
tigung und konnten den Zeitpunct lediglich nach ihrem 
messen wählen. Sie haben die Erhöhung bereits vor Begdi^ 
des Rückgangs der allgemeinen Wirthschaftsverhältnisse ß^i 
tieten lassen; die deutschen Bahnen erhielten die Erniäch 
tigung dazu erst nach Beginn desselben. — Als der zur 
niedrigste Einheitssatz — für Kohlen in Privatwagen auf d^® 
weitesten Entfernungen — wurde mir bezeichnet 0,39 d. 
ion und mile, etwas weniger als 1 Silberpfennig pro Centner 
und deutsche Meile, welcher Satz auch in Preussen, auf dc^ 
Niedeischlesisch-Märkischen Eisenbahn, noch heute vorkoiuä'^’ 
dies sogai ohne die Bedingung der Gestellung eigner Wag^^' 
Die laiife für die special und mineral dass sowiß 
Kohlen schliessen, wie erwähnt, nicht die An- und 
fühl ein station to rates —, und auch das Ein- und Au^ 
laden muss in der Regel durch die Versender und Adi^® 
säten besorgt werden. Die Auslade- und Abholefristen 
lang, mindestens 24 Stunden *), von Zustellung d® 
Avises, nicht wie nach §. 59 des deutschen Betrißd^ 
*) Vergl. auch S. 110 u. 137. 
**) Auf der London and North Western Bahn im Kohlenverke "" 
48 Stunden.
        <pb n="139" />
        Die Gütertarife. 
127 
Dauer der 
^^glenients wenigstens bei Uebersendung durch die Post — von 
l^bsendung desselben an gerechnet. Die Strafwagenmiethe der strafen, 
verspäteter Entladung beträgt nur 3 Mark pro Tag, und 
I^fivatwagen, betreffs deren eben die Eisenbahnen den 
igentbüinern gar keine Garantie für die Rückstellungszeit 
Listen, ist sogar nur eine sogenannte Geleismiethe von 
Mark pro Tag zu zahlen. Diese Sätze werden pro 
^gen erhoben, wie denn überhaupt die in Deutschland noch 
^ vielfach in den Tarifen und sonst gebräuchliche Rechnung 
Achsen in England zweckmässiger Weise nirgends vor- 
Allerdings giebt es in 'Deutschland mehr Sachsige 
^^geii als in England; da indess bei einem Sachsigen 
^geii der Mehrbetrag der Selbstkosten im Verhältniss zu 
^ Gesammtbetriebskosten doch nur verschwindend ist, und, 
die Hauptsache, die Tragfähigkeit, der Nutzeffect, im 
%emeinen nicht difterirt, dürfte es sich empfehlen, die 
^^echnung nach Achsen allgemein durch die nach Wagen 
ersetzen, wie im neuen Wagenregulativ bereits ge- 
scheheu. 
lüi Concurrenzverkehr sind in England die Entladefristen 
biiiiü 
Wagenstrafmiethe 
Reffenden Bahn nur sehr nachsichtig erhoben, 
uei 
üoch bedeutend länger als 24 Stunden, oder 
wenigstens für eigene 
es wird 
der 
Folge Alles 
Wagen 
Sind 
b, 
ist, dass die Adressaten oft säumig in der Entladung 
besonders die Privatwagen geradezu als Magazine 
^^utzeii. Es kommt vor, dass solche Wagen monatelang 
j^^^ütladen auf einer Station stehen, und gewiss nicht zum 
^ ^insteii Theil hieraus erklärt sich die grosse Zahl der in 
^"'^dand vorhandenen Güterwagen. 
^^Gieb sind nicht gering; 
Die Nachtheile für den 
z. B. auf dem Londoner Bahnhofe 
%y s Cross der Great Northern Bahn wurden 
im vorigen 
Nachtheile der 
gelinden Frist- 
und Straf 
bestimmungen. 
Qjl'^ter dadurch dreimal Verkehrsstockungen hervorgerufen, 
die auf vielen Stationen angelegten besonderen Speicher- 
lind Lagerhäuser für die dort gerade am Meisten vor- 
^^^üienden Artikel — Kohlen, Getreide, Kartoffeln, Bier,
        <pb n="140" />
        128 
Die Gütertarife. 
Unthunlichkeit 
der bahnseitigen 
Abfuhr im 
Massenverkelir. 
Eiseinvaareti etc. — würde es überliaupt nicht möglich sei»* 
den Betrieb durclizufüliren ; indess reichen auch 
Lagerräume nicht immer aus. So standen, als ich auf 
Station King s Cross war, trotz der umfangreichen Ivartohc^ 
lüugazine derselben, von den Tagen vorher 700 Wagen nnt 
Kartoftehi imentladen, weil die Magazine voll waren; ausser 
dem noch 280 Wagen mit Heu und Stroh, also zusannneD 
circa 1000 Wagen unentladen. In jenen Zeiten des voi’i»®^' 
Winters soll die Zahl der gleichzeitig unentladen stehende" 
Wagen auf 2000 gestiegen sein. 
Die englischen Eisenbahnmänner verhehlen sich nick^' 
dass diese \ erhältnisse ein schwerer Schaden der engU^ch"^^ 
Eisenbahnverwaltung sind ; jedoch, eine bezeichnende illustrativ" 
zu der Ansicht von der Bedrückung und Vergewaltigung 
Publikums durch die Eisenbahnen in England, sie wage’* 
es nicht, dem Publikum schärfere Frist- und Strafbestii" 
mungen zu bieten. Bei den preussischen Staatsbahnen 
trägt die Entladefrist 6 Stunden und die Strafmiethe 1,5 Ma" 
pro, Achse und angefangene 6 Tagesstunden d. h. für 2''ei 
achsige Wagen 6 Mark, für dreiachsige 9 Mark pro Tag* 
Die Ausdehnung der im merchandise Verkehr so glänzß" 
bewährten bahnseitigen Abfuhr auf den Massenverkehr 
man füi unthunlich wegen des grossen Umfangs desselb®"’ 
und weil naturgemäss die meisten Addressaten nicht so ^e 
deutende Lagerräume besitzen, um, ohne vorherige Beua"^ 
lichtigung ihnen vors Haus gefahrene grosse Quantität"" 
unterbi ingen zu können. Da bleibt denn den Eiseiibah""’ 
Ulli übiig, grosse Lagerräume und Speicherhäuser auf 
in Verbindung mit den Stationen anzulegen, eine alleräi"=’*’ 
füi den Eisenbahnbetrieb wie das Publikum sehr vortheilh"^^ 
Einlichtung, welche indess ein erhebliches Mehr an 
kapital ertordert, und auch zu dem deutschen Zukuof^^ 
ideal „der Trennung von Traction und Spedition“ 
Eisenbahn als Nachfolgerin der Chaussee“, im directen Gßg"" 
Satz steht. Der Geschäftsbetrieb der Eisenbahnen wird d"
        <pb n="141" />
        9 
Die Gütertarife. 
129 
immer weiter über die Grenzen der eigentlichen Trans- 
l'ortleistung hinaus ausgedehnt. 
Hass die geschilderten Verhältnisse besonders auch für 
Beschränkung des Kohlenverkehrs auf bestimmte Stationen 
einzelne Addressaten *), von Bedeutung gewesen sind, 
sich wohl annehmen. Diese findet sich übrigens nicht 
^ücbweg; z. B. auf der erwähnten Station King's Cross 
Jeder Kohlen empfangen, vielleicht mit ein Grund für 
häufigeren Verkehrsstockungen dort! 
den merchandise Verkehr trifft Alles das nicht zu, 
lad^ eine besondere, auf bahnseitiges Ein- und Aus- 
und An- und Abfahren basirte, in jeder Beziehung 
j^^^.^üglich bewährte Organisation hat. Da die Güterzüge 
^®*st des Nachts gehen, findet die Anfuhr gewöhnlich Nach- 
die Abfuhr Vormittags statt. Die erstere erfolgt auf 
de Seitens der Versender bei der Expedition oder 
m der Stadt eingerichteten Sammelstellen und Agenturen ; 
giösseren Kaufieuteh fahren die Ilollwagen auch ohne An- 
^¡eldung 
^’i^htun 
S regelmässig hin. Die angefahrenen Güter werden 
Ssweise auf den Ladeperrons innerhalb des Güter- 
, Appens, zusammengebracht und sofort verladen, wobei 
am Wagen die Erachtkarte bis auf die, nachher 
Ul ^^^^^iHonsbüreau erfolgende, Eintragung des Tarifsatzes 
^iiul der Eracht fertig gestellt wird. Die Geleise 
, überall in die Güterschuppen hineingeführt und häufig 
^ Hrehscheiben, neuerdings mehr durch Schiebebühnen 
Verb 
^^duen, 
Bi 
^’üden, um gleich im Schuppen die beladenen Wagen 
fiie entladenen bei Seite schaffen zu können, 
^eit Manipulation geschieht mit äusserster Schnellig- 
Verk vielfach wird sogar Ankunfts- und Abgangs- 
Purr^^^ Bl demselben Raum und auf denselben Lade- 
§ele.!^^ ^bgefertigt, so auf der, in der City von London 
Broad Street Station der North London Bahn, welche 
ü täglichen Aus- und Eingang von 1000 Wagen mit 
^ Vergl. S. 37. 
Die Organi 
sation des 
merchandise 
Verkehr. 
Btthnseitipe 
An- und Abfuhr. 
\
        <pb n="142" />
        130 
Die Gütertarife. 
1200 Tons — 1,200,000 Kilogramm merchandise hat. 
welche Bahnhof restante gestellt — left until called 
oder aus anderen Gründen nicht bis Mittag abgefahren 
werden nach einem besonderen Speicher gebracht, so 
bei Beginn des Anfuhrgeschäfts der, eben nur als LadcM 
dienende, Güterschuppen vollkommen klar ist. . 
Die, neben der Ohne bahiiseitige An- und Abfuhr, welche z. ‘'‘f, 
bahnseitigen ’ niflll 
An- und Abfuhr Broad Street Station nur bei etwa '/g des Verkehrs m 
Ziord^mt^^^ttfindet, wäre das Ganze nicht möglich. Daneben ist d'J 
chandhe Ver- gi’osse Zahl der Züge, das Absenden der Wagen schon 
Momente. gormgei’ Belastuiig *), .die verhältnissmässige Seltenheit 
Zu- oder Umladungen, die gute Organisation des Gnil^'^^ 
gescliäfts, soweit Umladungen stattfiiiden, endlich die 
Ausdehnung der directen Expedition und die übersichth^“ ' 
Form der Tarifbücher — vergl. S. 91 — von Bedeutung- ^ 
Auf der Londoner Station Camden town der Londoi^ 
Aor//i Western Bahn geht in der Nacht alle 10 Minuten, 
Tage alle Stunde ein Güterzug ab, und was den 
Punct betrifft, so wird auch im Durchgangsverkehr 
Belastung mit 1000 Kilogramm für ausreichend 
Bei geringerer Ladung wird, abgesehen von 
Artikeln, ebenso wie für leere Wagen, keine Wagd^’^^^^ 
*) Eine der interessantesten Thatsacben ist, dass trotz des 
Aufwandes von Personal für den Güterstationsdienst, trotz der ^®*j^g]ir, 
Wagenausnutzung und der grossen Zahl Züge im rnerr houdtse jgß 
sowie obgleich die Kosten der bahnseitigen An- und Abfuhr 
Gesammtausgaben der englischen Bahnen stecken, die letzter*^ 
Bahnkilometer nicht höher sind. Sie betrugen 1874 im 
für das ganze vereinigte Königreich nur 23900 Mark. Nach der P* 
sehen Statistik für 1874 betrug die wirkliche Ausgabe 25266 ’ v-gf' 
der belgischen Staatsbahn betrug sie 1874 31138 Francs. Dass ^ 
kehr in Preussen und Belgien noch hinter der Durchschnitts 
von England, Schottland und Irland zusammen zurückbleibt, g^is^ 
anzunehmen 8. 63. Auch auf der deutschen Reichsbahn ist ct y, 
schwächer, und trotzdem betrug die Ausgabe 1874 dort 2615^ 
Die Ansicht, der Wagenraumtarif ermässige die Selbstkosten 
durch nicht bestätigt.
        <pb n="143" />
        9* 
Die Gütertarife. 
131 
^®5:ahlt, so dass auch in diesem Falle das Interesse der über- Seltenheit der 
ßnrnenden Bahn an der Zurückweisung oder Umladung des ladungin 
Rogens, nicht gross ist. Im Localverkehr laufen iWagen 
^^it nur 500 Kilogramm Belastung ohne Um- und Zuladung 
'^urch. Wo die Umladung stattfinden soll, bestimmt auch im 
Durchgangsverkehr schon die Versandstation mittelst der 
ugenbezettehmg, und sie hat ausserdem einen besondern 
über die umzuladenden Wagen an die Umladestation zu 
^^^liten. Auf die Wagenbezettelung legt man überhaupt 
^^^sses Gewicht, während die einzelnen Collis bahnseitig gar 
bezettelt werden. Allerdings sind sie gewöhnlich von 
Absendern mit der vollen Adresse versehen, die bei 
^^ussen Kaufleuten wohl auch durch eine, ein für allemal 
^^stiinnite Marke ersetzt wird. 
Dass für die bahnseitige An- und Abfuhr nicht wie in Ausdehnung der 
^utschland, so weit hier überhaupt etwas Aehnliches baimsetigen 
strebt 
ange- Abfuhr auf 
ist, zwischen kleinen und grossen Sendungeil geschie- ® 
’ dieselbe nicht auf das „Stückgut“ *) im deutschen Sinne 
^schränkt wird, ist nur sach gemäss : denn der Schwerpunkt 
J^gt in üen Handelsverhältnissen des einzelnen Artikels und 
dass er nach seiner Beschaffenheit und gewöhnlichen 
^^’Packungsweise handlich und leicht transportirbar ist. 
^enso richtig ist, dass die Bahnen nicht blos die Abfuhr von 
^D^alern auch die Anfuhr nach der Bahn, mit aller Energie in 
Hand genommen haben. Wenn ein Colonialwaarenhändler 
^ die Abfuhr seines „in Wagenladungen“ ankommeiiden 
^ckers etc., und für die Anfuhr aller zu versendenden 
^^aaren Fuhrwerk hält, dann kann man kaum von ihm ver- 
dass er dasselbe nicht auch zur Abfuhr des etwa als 
r d. h. in Quantitäten unter 5000 Kilogramm an- 
enden Kaffee’s benutzen soll. 
Wenn man das Stückgut nicht ganz beseitigen kann, ist cs wohl 
öconomischer, den einmal dafür vorhandenen Apparat in jeder 
düng, jjj England, möglichst zu benutzen und auszunutzen.
        <pb n="144" />
        132 
Die Gütertarife. 
Dieverwiesungs- Voii Bedeutung für Deutschland ist die Ver\\'i^' 
gungsfrage. Das genaue Nachwiegen aller Güter bei 
Aufgabe und Auslieferung, enthält eine grosse 
schwerung und Verzögerung des Expeditionsgeschäfts. 
englischen Bahnen sind hierzu nicht verpflichtet, und 
Réclamant hat stets das als vorhanden behauptete 
nachzuweisen. Nach §. 52 des deutschen BetriebsregleiußO^ 
müssen Collogüter stets auf der Versandstation nachgc''^^»®'* 
werden, Wagenladungen allerdings nur auf besonderes 
langen: aber da die Frachtbriefsangabe über das Ge^vi^b 
Beweis gegen die Eisenbahn macht, sofern die Güter ui^b 
durch die Versender ein- und auch durch die EiupföUp® 
ausgeladen werden — §. 50 Nr. 2 a. a. 0. — so inüssteii 
die Eisenbahnen, um sich gegen Betrug zu schützen, 
bahnseitig zu entladenden Güter, auch die Wage»' 
ladungen, bei der Aufgabe genau nach wiegen. Ebenso 
^le bahnseitige Abfuhr erschwert durch die Bestimmung 
§. 59 a. a. 0., dass der Adressat Nachwiegung der Güte^ 
auf dem Bahnhofe verlangen darf; denn danach kann 
seihe in jedem Falle die Eisenbahn zwingen, die ihm 
führten Güter erst nochmals nach der Station zurück?»' 
bringen. 
, D“« H^Pthinderniss für Uebertragung der Organisa«»“ 
hinderniss für die des engüschen merchandise Verkehrs auf Deutschland, kV 
¿a mitdmsem bakiseRig;es An-und 
undvu^^^^n umu^embarist 
kehrs. ist dies ein weiteres Bedenken gegen denselben. Auch 
man davon absieht, dass bei den Wagenladungen das 
und Ausladen durch das Publicum, gegen den engUscb» 
merchandise Verkehr eine grosse Verlangsamung bedell»’ 
weil die Wagen den Interessenten länger - mindeste» 
einen halben Tag — zur Disposition stehen müssen, und ei» 
ä n iche Concentration des ganzen Geschäfts unmöglich ^i^ __ 
so ist doch die Summe des Stückguts selbst, auch im Wag®»^ 
raumtarif noch relativ bedeutend. Auf der Reichsbahn beG»®
        <pb n="145" />
        ' 
■Æ 
Die Gütertarife. 
133 
(dasselbe 
1872: 5,120/0, 1873: 4,45 o/«, 1874: 5,19 o/, des 
®saiumttransportquantum’s. Auf den Preussischen Bahnen 
etrug Normalgut und Stückgut der ermässigten Classen 
^^'sainmen, nur wenig mehr, nämlich 1873: 7,60/0, 1874: 
' Die Einrichtung auf das Stückgut zu beschränken, 
^®ht aus dem — S. 131 — angegebenen Gründen im Wagen- 
^uintarif noch weniger an, weil hier der Begriff der 
^%enladungen auf alle Artikel Anwendung findet. 
r. 
###
        <pb n="146" />
        V. Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
Vor Eintritt in die Besprechung der in der UeberschB 
bezeichneten Einrichtungen auf den englischen Eisenbahi^®^’ 
sind einige allgemeine Bemerkungen über die Bedeutung 
Concuirenz im Eisenbahnverkehr vorauszuschicken. 
Da eine einmal vorhandene Eisenbahn, schon wegen 
damit veiknüpften öffentlichen Interessen, nicht wieder beseih» 
werden kann, sind zwischen Eisenbahnen die der Natur 
h^W^Wn Gonannm^:ämpk, näm^^init ^^r 
renz im Eisen- ^^S^er zu vernichten, nicht wohl möglich. Es kann Absi^ 
bahnverkehr, sein, die angegriffene Bahn zur Fusion mit der angreifenden 
nöthigen, abei solche, wie alle blos als Pressionsinittel, 
den Gegner zu einer Einigung zu bestimmen, aufgefnss^'^'| 
Concurrenzkämpfe führen lediglich zu vorübergehenden 
nach erreichtem Zweck wieder wegfallenden Erinässigung^’’' 
Dauernde Wiikungen entstehen nur, wenn die ConcuH^^ 
Selbstzweck ist und ohne Nebenabsicht die Gewinnung 
einzelnen Transporte im Auge hat. Für eine solche 
. . liegen die Verhältnisse im Eisenbahnverkehi J 
'I::::'" l^dWmn^n m.gmi8tig^ ak a^ amlern 
^^skemesw^rg mirAv^ren ^TbesdirÄn^ßi'^; 
ungiinsti, sind, /^ahl der Mitbewerber. Der Kaufmann wie der Fabi#' 
kann die Selbstkosten im einzelnen Fall ziemlich genaü 
rec men, schon desshalb weil der Einkaufpreis der wiede^^ 
verkaufenden Waare oder des zu verarbeitenden MateB^ ' 
den grössten Theil davon zu bilden pflegt. Er darf ’
        <pb n="147" />
        Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
135 
sein Concurrent, welcher zu höherem Preis eingekauft Die Fraire der 
oder theurer producirt, bei dem einzelnen, das Concurrenz- 
^bject bildenden Geschäft nicht unter einen gewissen Ver 
kaufspreis hinab gehen wird. Anders bei den Eisenbahnen ! 
y^un eine solche einmal in Betrieb ist, wird der grösste 
ilieil der Ausgaben dnrch ein Mehr oder Minder des Ver 
kehrs gar nicht oder doch bei Weitem nicht in gleichem 
Masse beeinflusst. Die Grenze der Tarifstellung, unterhalb 
^ulcher der fragliche einzelne Transport für die Concurrenz- 
kahn überhaupt aufhört, einen Gewinn, ein Mehr gegen den 
^oust eingetretenen Zustand einzubringen, lässt sich kaum 
kerechnen, liegt selbst bei wirklich höheren Betriebskosten 
derselben sehr tief. Sie wird also auch, und die Erfahrung 
kestätigt dies täglich, kein Bedenken tragen, die Concurrenz 
^^fi’echt zu halten und ihren Tarif ebensoweit wie die andere 
Bahn zu ermässigen. — Bei einer Submission auf Schienen 
s. w. legt jeder Submittent mit Recht den höchsten Werth der Tarife, 
^ui'aiif, (lass sein Gebot nicht vorher zur Kenntniss der Mit- 
kieter kommt. Die Eisenbahn muss ihren Tarif vorher 
Publiciren, d. h. selbst zur Kenntniss der Concurrentin bringen- 
^ Hat (1er Schienenfabrikant den Zuschlag erhalten, so ist für 
^ku die Sache abgemacht. Der Eisenbahn fehlt, auch wenn 
^ki’ gestattet wird, sich vor der Publication durch Vertrag 
einem Versender Transporte zu sichern, noch immer die 
^^wissheit, dass sie wirklich den gestellten Tarifsatz dafür 
^Hiält. Setzt nämlich die Concurrenzbahn nachher den Tarif 
den fraglichen Artikel noch weiter hinab, so bleibt der 
^J’steren Bahn doch nichts übrig als zu folgen, und, bei der 
^'Gi flflichtung, die Tarife auf alle Versender anzuwenden. Die Verpflichtung 
ku^nn sie, wenigstens in Deutschland, den niedrigeren Satz, Versender 
des geschlossenen Vertrages, ilirem Coiitrahenten nicht anzuwenden, 
^^i’entlialten. — Der Schienenfabrikant wird durch den billigen 
den er bei der einen Submission olierirt, in keiner Weise 
andere Geschäfte gebunden. Die Eisenbahn muss den Tarif, 
^^Icher zur Gewinnung der Transporte des einen Versenders zu-
        <pb n="148" />
        136 
Verbandswesen und Regelung der Concurrent. 
Ueb^rtrapungder 
Ermässigunpen 
auf andere 
Stationen und 
Linien. 
Wied( rerhöhung 
des Tarifs. 
Unterbietende 
Concurrenz in 
den Tarifen nur 
mittelst Refactien 
auf die Dauer 
möglich. 
zugestehen war, auch dem zweiten gewähren, der vielleicht ohne 
hin nicht anders kann als ihre Linie benutzen. Bei dein Verhol 
dei I rachtdisparitäten überträgt sich die Ermässigung auf die 
voi liegenden, wenngleich nicht concurrenzirten Stationen, ist oft 
sogai auf andere Linien auszudehnen, weil sonst die Concurrenz- 
fähigkeit der dort wohnenden Versender geschmälert werden, 
,.undue preferences^ eintreten würde. Auch die Tarife frem 
der , zunächst gar nicht betheiligter Verwaltungen werden 
häufig so in Mitleidenschaft gezogen, und dies erregt natür 
lich den Unwillen derselben, ein, bei den zahlreichen imd 
nahen Beziehungen zwischen allen Eisenbahnen eines zu- 
sammenhängenden Verkehrgebiets, nicht zu unterschätzender 
Umstand. — Die Wiedererhöhung des einmal ermässigteß 
laiifs ist vielfach rechtlich erschwert, aber auch thatsächlich stets 
weniger leicht als ein Preisaufschlag Seitens des Fabrikanten. 
Jeder Kaufmann wird alle diese Momente als sehr ein 
flussreich anerkennen, und sie erklären es vollständig, dass 
wirkliche Tarifkampfe der Regel nach nur da, wo Refactien *) 
ubheh sind, und mittelst solcher geführt werden. Durch sie, 
aber nur durch sie lassen sich eben jene Schwierigkeiteß 
wenigstens theilweise umgehen; bei publicirten Tarifen, dies 
^ Natui der Sache und wird durch die Eisenbahn- 
era rung aller Länder bestätigt, ist niemals etwas anderes 
als G eichstellung der Tarife schliesslich su erreichen, 
Venn nur die Wahl besteht zwischen Verzicht auf Tarif 
kiimpfe und Zulassung von Refactien, so kann auch voi» 
andpunct des Publikums die Entscheidung nicht schwer 
thenl’ ^»rch den obigen Mit' 
eilungen ) bleibt die Rente des Anlagekapitals der Eisea- 
laiidetn r"i, '^'reussen gegenwärtig unter de»&gt; 
landesüblichen Zinsfuss, und auch die Durchschnittsdividende" 
‘'et uacli den publicirlcn Tarifen erhöbe»'” 
**) Vergl S. 60.
        <pb n="149" />
        VerbanJswesen und Regelung der Concurrenz. 
137 
^tamnuictien für sich betrachtet, erreichen denselben 
nicht; sie betrugen 
im vereinigten Königreich : in Preussen ohne Garantiezuschuss ; 
4,090'o 5,44o'o 
4^10«^ 4,85«^, 
1873 
1874 
^Vohin soll da Herabdrückung der Tarife führen? 
in anderen Zeiten ist gewiss absolute Erinässigung des 
iiufs für üie einzelne Sendung, das minder Wichtige von 
^®iden, und Hauptsache die, in England mit Recht so betonte 
^^^^Gidung von „undue preferences^ von ungerechtfertigter 
•^vorziigung einzelner Versender und Linien, wie sie vom 
^ ‘^ctienwesen untrennbar ist, und denn auch in allen 
‘ändern zum positiven Verbot desselben geführt hat oder im 
^st zu führen. Die Gleichstellung der Tarife 
^len Concurrenzrouten, und, soweit es sich um ver- 
nach demselben Markt führende Linien handelt, 
^ &gt; nach Lage der Productionsverhältnisse in den concurri- 
eil Versandgebieten und der sonst bedingenden Um- 
2 angemessene Verhältniss zwischen den ein- 
’^®n Tarifen, das ist es, worauf der Schwerpunkt liegt.*) 
bede . hierdurch werden, wie die Erfahrung beweist, im Resultai 
\va,3 Ermässigungen der einzelnen Tarife herbeigeführt, und zwar 
eiiigg Hauptsache, am richtigen Ort. Dass die Eisenbahntarife 
t’ests* hn Ganzen nicht zu hoch werden, dafür lässt sich durch 
oisgß ® hing angemessener Maximaltarife sorgen, und auch die Verhält- 
Wasserconcurrenz, Concurrenz anderer Productions- 
^®hiete 
hahni’ • ’ ~ '^‘Hven dahin. Handelt es sich nur um eine einzelne 
^®^che in Folge besonders günstiger Verhältnisse^ einer 
Selbst 
, s 
'"^'hinie, 
"USSer ^ *■* A uigc ucauuucio gunawgui v eijuaiunssa, einer 
Oiit g.®®"^^hnlichen Reingewinn erzielt, so ist noch sehr die Frage, oh 
^wang gegen sie auf Ermässigung ihrer, an sich unter jener 
M'eni ^^*i^hen bleibenden, Sätze dem allgemeinen Interesse gedient wird 
1“ einem Lande mit schon entwickelterem Eisenbahnnetz 
ihre Ta dass ihr Verkehr stark ist, schliessen lassen, dass 
*‘H(1 ^hsätze für den Handel der sie benutzenden Versender niedrig genug 
hfen zwangsweise Ermässigung derselben würde also den Letz- 
ungebührlichen Vorsprung, „undue pre/èrmrc", vor den aui 
Routen angewiesenen und mit ihnen in Concurrenz, „competition 
Gleichstellung 
und angemessenes 
Verhältniss der 
Tarife.
        <pb n="150" />
        138 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
Die Seefracht für Hamburg und Stettin differirt um einen 
Ganzen sicli gleich bleibenden Betrag. Sind die Eisenbahn 
tarife von Stettin nicht um eben denselben Betrag biUiS®^ 
als die von Hamburg, dann wird Stettin ruinirt ; stehen (he 
von Hamburg um mehr als diese Differenz höher, dann gn 
Hamburg, wie dortige Kaudeute bei einer ähnlichen Gelegen 
heit sich drastisch ausdrückten, dem Schicksal Venedigs ent 
gegen*). — Verschieden hohe Tarife auf parallelen C^n 
currenzrouten haben einfach die Folge, dass der Versen(tn| 
nur die billigere benutzen kann, dass die theuerere 
ihn so gut wie nicht existirt. 
Den stärksten Beweis für die Richtigkeit der aufgesteHtn 
Behauptung liefert die grosse, dem handelstreibenden 
pubh' 
kum nicht minder als den Eisenbahnen schädliche Verwirrung 
der 
Tarif- und Verkehrsverhältnisse, welche in Deutschland 
dureti 
die partielle Einführung des Wagenraumtarifs mit seinen bis 2 
50% gehenden Unterbietungen der übrigen Tarife, 
gerufen ist. 
Wenn die einzelnen Linien, welche in Concurrenz s 
— sei diese eine zwischen denselben Endpuncten oder 
verschiedenen Versandgebieten nach demselben Markt -- 
Einnu SS der fe- ill getrenntem Eigenthum befinden, dann liegt hierin die 
voll 
that' 
auft-etW 
thum^"ertäi*t- sächliclie Garantie, dass jenes normale Verhältniss ^ 
n.sseaufdas erhalten wird, und insofern hat die Concurrenz allei^i^'^ 
Reíjcnscltií-’e ’ 
Verhältniss der 
Tarife. 
ßS 
p YeC' 
o/‘stehenden Versendern geben. Das angemessen 
hältniss zwischen den Tarifen der verschiedenen Linien würde 
und für die anderen Linien analoge Ermässigung, vielleicht zu 
Ruin, nöthig gemacht; denn sonst verlören sie den Verkehr 
jene Ermässigung bleibt also doch noch das kleinere Uebe • 
Eisenbahnverkehr ist eben, auch bei getrennten Eigenthumsverbä 
der einzelnen Linien, mehr als irgend etwas „die Welt der Zusai® 
*) Aehnlich ist das Verhältniss zu den Tarifen von Brem ¿c 
den andern concurrirenden Seehäfen. Die geradezu vernicb^^^gji 
Wirkung, welche ein nach überall gleichen ]5inheil®% 
construirter Tarif vielfach haben würde, erhellt an diesem Beispi® 
klar.
        <pb n="151" />
        I 
/ 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz 
139 
iiucli fur die Eisenbalintarife eine sehr bedeutende und 
heilsame Wirkung. Diese ist so gross, dass, wenn sie 
^bfhort, d. h. wenn jene Linien in das Eigenthum eines 
^"'iiizigen kommen, an Stelle der früheren thatsächlichen eine 
^^tlitliche Garantie, gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung 
undue preference d. h. zur Aufrechthaltung des normalen 
^Grhältnisses, nothwendig erscheinen. *) 
Ausser in den Preisen ist überall noch eine Concurrenz 
der Leistung selbst möglich. Schnelle, pünctliche und 
^^hlerlose Beförderung, günstige Fahrzeit der Züge, bequem 
^^legene und gut zugängliche Bahnhöfe, Entgegenkommen bei 
^^Bediguiig von lleclamationen und überhaupt im Verkehr 
^^dt dem Publicum : mit einem Worte ein Ueberbieten in den 
faillies und accommodations ^ wie die Engländer es nennen, 
für den Eisenbahnverkehr darunter zu verstehen. Soweit 
um bestimmte Fristen, wie für die Entladung, oder 
^Gstimmte Gebühren, wie für verspätete Entladung, oder be- 
^fininu an das Publicum zu richtende Forderungen, z. B. auf 
^gnirung der Stückgüter, handelt, bildet Gleichstellung 
^^Güfalls die Regel, analog den eigentlichen Frachtsätzen, 
es bleibt noch eine Anzahl wesentlicher Puñete gerade 
Hinsicht der Leistung selbst, übrig, für welche 
gegen das Unterbieten in den Tarifen vorher an 
geführten Gründe nicht zutreffen, und bei denen deshalb eine 
oder richtiger überbietende Concurrenz erfahrungs- 
^^^ig besteht. Die beschränktere Zahl der Mitbewerber ist 
^|lerdings auch hier von Bedeutung, und wo die Verstän- 
^^guiig zwischen den Concurrenzrouten bis zur Theilung der 
^'üiiahineii nach einem festen Verhältniss geht, wird dies auf 
Xeigung zu einem solchen Ueberbieten gewiss einwirken 
so mehr, je niedriger der der transportirenden Route 
Selbstkosten vorweg zu vergütende Betrag angenommen 
Indess gerade den letzteren so niedrig zu bestimmen, 
ass g.^. Anreiz mehr zu Bemühungen um die Gewin- 
’**) Vergl. S. 54. 
Die Concurrenz 
in der Leistung.
        <pb n="152" />
        140 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
Grundsätzliche 
Verschiedenheit 
zwischen Concur 
renz in der 
Leistung und in 
den Tarifen. 
nnng der Transporte darin liegt, erschwert die ohnehin 
mancherlei Gründen nicht leichten derartigen Verhandlungen? 
und soweit gehende Verträge sind denn auch in Inig 
land seltener, obschon dort Gleichstellung der Tarife allgemeine 
Regel ist. Diese steht der Concurrenz in der Leistuno 
keineswegs entgegen, ist vielmehr Vorbedingung derselben- 
denn, wie jeder Kaufmann und Eisenbahnbeamte weiss, genügt 
wenigstens im Güterverkehr, eine geringe Differenz iu 
larifen, um der theuereren Route den Verkehr vollständig 
entziehen. Die Versender nehmen eben an, dass durch di® 
zahlreichen den Eisenbahnen auferlegten gesetzlichen 
pffichtungen eine ausreichende gute Leistung sicher gestclh 
sei. Dem Kaufmann oder Fabrikanten sind so weit gehßudß 
Verpflichtungen nicht aufgelegt, der Spielraum für die Leistuno 
ist deshalb grösser und ein Concurriren auch bei höhefß^ 
Preisen, hierdurch erfahrungsmässig möglich. 
Del grosse, aus der Sache selbst folgende Unterschied 
zwischen der Concurrenz in den Tarifen und in der Leistmiß 
in den facilities and accommodations — wird häufig h^®^ 
sehen, und dann wohl der Wetterwerb in den letzteren ni^ 
nur „ein Rest der Concurrenz., welcher jedenfalls auch b^b 
verschwände , bezeichnet. Es geschah dies von vielen Seit®^ 
bei der parlamentarischen Enquete von 1872 in England' 
Der Verlauf der Dinge dort hat jene Prophezeihungen nich^ 
erfüllt. denn, wie alle englischen Eisenbahn männer versichei^i 
und der Blick auf die Sache selbst*) lehrt, ist die Concuri'®^ 
in den facilities und accommodations noch heute sehr staiih 
gewiss nicht schwächer als 1872. Auch die Erfahrnöß 
anderer Länder bestätigt das, was vorher aus der 
schiedenen Natur der Verhältnisse deducirt wurde. 
Man wird als Wirkung der Concurrenz zwischen Eis®® 
bahnen der Regel nach bezeichnen dürfen: in der Leistn^^ 
*) Vergl. auch S. 105. Anmerk.: die Coulanz der englisch®'* 
Bahnen bei Erledigung von Reclamationen.
        <pb n="153" />
        Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 141 
^ßttbewerb, in den Tarifen Gleichstellung und, bei 
^^ncurrenz verschiedener Versandgebiete, das nach 
der bedingenden Umstände angemessene Ver- 
'^Itniss der Frachtsätze zu einander. Unterbietende 
Concurrenz in den Tarifen *) ist auf die Dauer nur mittelst 
das Publicum wie die Eisenbahnen schädlichen Gewährung 
Refactien **) möglich, und wird durch das wohlver 
standene Interesse des Publicums weniger erfordert als Gleich- 
oder angemessenes Verhältniss der Frachtsätze, worin 
auch geradezu eine Voraussetzung für dauernden Wetterwerb 
^er Leistung liegt. — 
Rach diesen Vorbemerkungen ist zum eigentlichen Thema 
^^^ückzukehren. 
Wenn mit der stärkeren Entwickelung und Complicirung 
Eisenbahnnetzes die Aufgaben und Schwierigkeiten der 
^Seiitlichen Verkehrsverwaltung überhaupt mehr in den 
ordergruiid treten, so gilt dies am meisten für die Organisation 
Durchgangsverkehrs. Es kommt hierbei gewöhnlich ein 
Ppeltes Verhältniss in Betracht, einmal gegenüber concur- 
^ ^^den Linien, und dann die inneren Beziehungen der 
I ^^^i^ëangsroute selbst. Damit der Verkehr sich über die 
in derselben Leichtigkeit bewege, als wenn sie ganz 
diier Hand wäre, ist Verständigung über eine Menge Fragen 
dg, deren Zahl und Schwierigkeit mit der Verschiedenheit 
Localeinrichtungen auf den einzelnen Bahnen, wächst. 
Blick der englischen Eisenbahnmänner hat 
zeitig erkannt, dass die hier zu ordnenden Puñete in der 
^^Ptsache überall dieselben sind und fast alle ohne Schaden 
derp Tarifermässigungen mit der Absicht, dadurch eine Steigerung 
des Transportquantums an sich, hervorzurufen, sind etwas 
""d fallen nicht unter diesen Begriff, welcher eben voraus- 
die Transporte ohnehin schon befördert werden, nur über 
Rüdere Route, der man sie abgewinnen will. 
) Per wohl noch gebrauchte Ausdruck „Bonification“ bedeutet 
bfen*^ nämlich Erstattung eines Theils der nach den publicirten Ta- 
®rbobenen Fracht. 
Organisation 
des Durch 
gangs 
verkehrs. 
Gleichtnässige 
Rejíeluii" der 
meisten für den 
Durchgangsver 
kehr zu ordnende 
Punkte.
        <pb n="154" />
        142 Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
für die einzelne Bahn, ein für allemal gleichmässig gereg^W^ 
werden können, hezw. dass der Vortheil hieraus den Nachthei 
meist überwiegt, welcher etwa durch NichtherücksichtiguHo 
obwaltender Sonderverhältnisse entsteht. ■ So ist denn ein® 
solche Regelung erfolgt, häufig allerdings nur 
dass im einzelnen Falle unter Zustimmung der Betheiligt"^" 
davon abgewichen werden kann. Aber bei vielen Frag^'^ 
sind. 
kommt es mehr darauf an, dass als wie sie geregelt 
mit 
und auch im Uebrigen haben die einzelnen Verwaltungen 
richtigem Tact die Abweichungen immer mehr auf besonder® 
wichtige Fälle und solche Puñete beschränkt, welche nicht 
von entscheidender Bedeutung für die ganze Frage der eni' 
heitlichen Regelung sind. Vor Allem muss hier wiederum 
das Festhalten an der, natürlich den Grundpfeiler der gnü^^" 
Regelung bildenden, generell einheitlichen Klassification hing^' 
wiesen werden. 
Die lolge ist, dass Specialverhandlungen bei E^n^ 
richtung eines directen Verkehrs im Allgemeinen nur uöth^p 
sind, soweit, was eben selten, eine Bahn Abweichung^" 
von den sonst geltenden Festsetzungen wünscht, und 
bei 
die Höhe der Tarifsätze. Für die letzteren steht 
nie Re?eiun?r der dem entwickelten Verkehrsstrassennetz fast ausnahmslos ß" 
Concurrenztaufe. 2Íehung ZU coucurrireiiden Linien, d. h. der andere erwähnt^ 
Gesichtspunct in Trage; und wenn auch allgemein derGinH 
Satz gilt, im Concurrenzverkehr die Tarife gleich zu 
halted 
und Tai if kämpfe zu vermeiden, so erfordert doch seine 
•eil' 
fühl ung im einzelnen Falle, besonders für Aendernngon 
ie Englischen Stehender Sätze, ein regelmässiges, organisirtes Zusam 
wiiken der Concurrenten. Dieses ist der Gegenstand 
bß' 
lUlll 
Zweck dei englischen Verbände, associations *), deren 
et^d 
* '-'X KlOitUVlLlliUilO I 
30 giebt. Sie umfassen stets alle für den betreftßd^" 
Verkehi nebeneinander bestehenden Eisenbahnrouten, g^®^^ . 
gültig ob Local- oder Durchgangsrouten d. h. 
das 
'^) Wenn nur zwei Bahnen betheiligt sind, wird die Bezeiedo 
association nicht gebraucht.
        <pb n="155" />
        Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 143 
^Gbiet nur Einer oder mehrerer Bahnen berührend, und 
^^Gnsowohl concurrir ende Schifffahrtsgesellschaften. 
inneren Beziehungen der einzelnen Route, das Ver- 
^ültniss der sie ausmachenden Eisenbahnen zu einander, he- 
®*^nders auch die Frage, wie sie den Gesammtsatz unter sich 
^heilen, wird folgerecht im Verbände nicht erörtert. Es be- 
dafür keiner besonderen Organisation, weil nur in den 
^Gltenen Fällen, wo eine Abweichung von den allgemein 
Söltenden Festsetzungen eintreten soll, darüber zu ver- 
^^^deln ist. — Die einzelnen Verbände halten alle Vierteljahr 
deutliche, und daneben im Bedarfsfälle ausserordentliche 
Konferenzen; sie haben besonders engagirte besoldete Secre- 
^äre, welche die Geschäftsführung besorgen. 
In Deutschland fehlt eine solche gleichmässig und ein 
nllemal geltende Regelung bisher noch bei einem grossen 
Iheile der betreffenden Fragen, und dieselben müssen daher 
einzelnen Falle und für jeden directen Verkehr erst be 
sonders erörtert und festgestellt werden. Diese, unvermeid- 
^on wiederkehrende und selbst für die einzelne Route nie- 
aufhörende Arbeit bildet die Hauptaufgabe der deutschen 
. ^^’I'ände, durch die Einführung verschiedener Tarifsysteme 
|n neuerer Zeit nur noch bedeutend erschwert. Die in Eng- 
^od richtig in den Vordergrund gestellte und als alleiniger 
^^eck der Verbandsorganisation betrachtete Regulirung der 
oncurrenztarife wird und kann daneben nur in zweiter 
üiie behandelt werden; die deutschen Verbände um- 
j^ssen oft gar nicht alle für dieselbe Relation bestehen- 
Concurrenzrouten. Da sie, um es kurz zu sagen, in 
Länge, nicht, wie die englischen, in der Breite orga- 
^'^irt sind, hat dies sogar gewisse Bedenken und wird häufig 
^oiadezu abgelehnt. Die Combination aus Breite und Länge, 
jenes Bild fortzuführen, giebt eben ein übergrosses Product, 
l^üd der zu umfangreiche Apparat wird schwerfällig. Ferner ist 
Konsequenz des Grundgedankens der deutschen Verbands- 
’^^Sünisation gewöhnlich jede Verbandsmassregel, so auch die Auf- 
Die deutsclien 
Verbände.
        <pb n="156" />
        Wf 
144 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
nähme neuer Stationen, von der Zustimmung aller einzelnen Mit' 
glieder abhängig gemacht, selbst wenn sie an der Honte nach 
jener neuen Station gar nicht betheiligt sind. Da liegt deh» 
die Besorgniss nahe, dass die Bahnen der aufzunehmende^' 
Concurrenzlinie demnächst ihr Einspruchsrecht benutzet 
könnten, um die alte Verbandsroute oder eines ih^^^ 
Mitglieder zu schädigen. In England, wo nur die seihst 
ständig neben einander stehenden Honten zu dem bestiininte^' 
einzelnen Zweck gemeinsamer Feststellung der ConcurreH^ 
tarife, zusammentreten, fehlt ein solches Einspruchsrecht, ubd 
auch das andere Bedenken gegen den Hinzutritt neuer ConciH' 
renziouten besteht nicht; die letztere erscheint vielmehr 
V ünschenswerth. — Da eine vollständige Hegulirung der 
currenztarife nur auf dem Boden einer gemeinsamen Classi 
fication möglich ist, hat endlich auch das Fehlen einer solcbß^^’ 
in neuerer Zeit gar die Einführung verschiedener Tarifsystßi^^ 
die deutschen Bahnen verhindert, zu jenem, wenn schon Ms 
nützlich und nothwendig erkannten Ziel zu gelangen. 
Es leuchtet ein, dass die englische Einrichtung in 
Beziehung zweckmässiger als die deutsche ist, besonders nuc * 
den weitaus grössten Theil der jetzt in Deutschland dnrc 
das Verbandswesen entstehenden Arbeiten und Correspe^^ 
Lutschianl^ denzen erspart. Die Entwickelung der Verhältnisse in Dents^j 
land strebt unverkennbar demselben Ziele zu. Der 
gedanke des Tarifverbandes *) ist gleichfalls die definitiv 
Hegelung wenigstens der meisten für den Durchgangsverk®^^^ 
zu ordnenden Tragen, und die fortlaufende Verständio'^'^® 
*) Verschiedene 
, _ wichtige Punkte sind allerdings im deuts 
Eisenbahnyerein geordnet, wie das Betriebsreglement, das WagenregMj 
die technischen Vereinbarungen u. s. w. ; aber der grosse Ud’ 
leses weit über Deutschland hinausreichenden Vereins, seine des ^ 
gerinpre Actionsfähigkeit, und die wenigstens bis 1871 vorhande 
Abneigung, sich mit Tarifangelegenheiten zu befassen, machten 
eine andere Organisation zum Bedürfniss. Diese wurde 1809 durch 
sogenannten Tarifverband geschaffen, zu welchem sich die Verwaltuog 
des amals entwickeltsten Verkehrsgebiets, zwischen dem Rhein 
und Leipzig und Berlin andderrseits, aus freier Entschliessung verein
        <pb n="157" />
        Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
145 
^'vischen den concurrirenden Verbänden über die Concurrenz- Der 
Auch an anderen Orten zeigen sich die Anfänge 
^^^nlicher Bildungen, so im Verkehr mit Oesterreich: 
deutsch-österreichischen Verbände, und weiterhin den 
^^itens dieses Verbandes mit den belgischen und holländischen 
^'^bortrouten getroffenen Vereinbarungen *). Während aber 
die Feststellung der Concurrenztarife Hauptsache geblie- 
ist, hat die Entwicklung der Dinge in dem, nun bereits 
norddeutschen und mitteldeutschen sowie 
holländischen Eisenbahnen begreifenden Tarif- 
^^rbande dahin geführt, den allgemeineren und umfassenderen 
^l'sten Gesichtspunct in den Vordergrund zu stellen. Aller- 
^^^|gs seine volle Wirksamkeit kann der Tarifverband zur 
^^it noch nicht entfallen, weil mit Rücksicht auf die 1874 
deutschen Reiche eingeleiteten Tarifreformverhandlungen 
^sher noch nicht die Genehmigung der Aufsichtsbehörden 
ertheilt ist, dass die zahlreichen in jenem Jahre neu bei- 
^^tretenen Verwaltungen die Tarifverbandsclassification an- 
^^binen, bezw. dass der im Winter 1874—75 vom erweiterten 
^lifverbande vereinbarte einheitliche Generaltarif**) zur Ein- 
ü’ung gebracht wird. Denn nur auf Grundlage einer 
^^üerell einheitlichen Classification ist jene volle Wirk- 
^^^^heit möglich. 
Unzweifelhaft war das Ziel in dem durch das Meer ab- 
^^^chlossenen England leichter als in Deutschland zu er- verimitniss zu 
Ij^^cben, wo sich die Eisenbahnverbindungen nach allen Seiten 
Y die Landesgrenzen fortsetzen, und viele internationale Ländern. 
^^Ji'kehre über die inneren deutschen Verkehre hinweg und 
^ hineingreifen. Aber die ordnende Regelung ist in 
^ütschland gerade deshalb auch um so nothwendiger, und 
den gemachten Erfahrungen lässt sich wohl annehmen, 
die Eisenbahnen der angrenzenden Länder dem Beitritt 
^ ßiner solchen an sich nicht abgeneigt sind. Bei den 1872 
1 Ve.gl. S. 86. 
f Vergl. S. 86. 
10
        <pb n="158" />
        146 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
und 1873 im deutschen Eisenbaliverein geführten Tarifrcfo^^^ 
Verhandlungen waren die ausserdeut sehen Vereinsvenval' 
tungen zur Annahme der auf Grundlage der TarifverbandS' 
classification entworfenen einheitlichen Classification, 
Ausnahme von nur dreien *), bereit, und der Widerspn^^ ' 
an dem die Verhandlungen scheiterten, ging in der Haupl 
sache von der deutschen Reichsbahn und den preussisch®’ 
Staatsbahnen aus, welche erklärten, keine andere Grundlage 
als das Wagenraumsystem annehmen zu können. — Ina Fin 
jahr 1874 stellten die österreichischen Bahnen ihrei’Sßll^ 
die positive Forderung, dass in den directen Verkehren 
Deutschland die Tarifverbandsclassification eingeführt "vvei 
widrigenfalls sie dieselben kündigen würden; die weitea’®|^ 
Verhandlungen führten zur Ausdehnung dieser Classifica 
auch auf den Verkehr Oestreichs mit den Holländischen 
Belgischen Häfen **), neuerdings sogar auf den directen Ia|^ 
mit London, — Im Winter 1874 zu 1875 erklärte sich C 
Belgische Staatsbahn bereit, falls die französische Nordbaa^^ 
zustimme, die Tarifverbandsclassification in den andern inf®^^ 
nationalen Verkehren mit Deutschland und darüber hinaa 
ebenso anzunehmen. — Die 1874 eingeführte neue Glass^ 
cation des deutsch - russischen Verbandes beruht gleichla 
auf der Grundlage der Tarifverbandsclassification. 
emneuiicnen Grcht nach Alledem die Behauptung zu weit, dass, 
Tarifsystems und Deutschland die Tarifverbandsclassification allgemein ein#i ' 
dieselbe binnen Kurzem, wenigstens für den directen Vei ^ 
des grössten Theils von Europa gelten, und damit ® 
einheitliches Tarifsystem, eine einheitliche Gln^s^ 
cation für den Haupttheil des international-europ^ 
sehen Eisenbahnverkehrs vorhanden sein würde? 
Möglichkeit eines 
einheitlichen 
einer einheitlichen 
Classifícation 
für den 
internationalen 
Verkehr. 
*) Ungarische Staatsbahn, Niederländische Staatshahn und 
unbedeutende Lüttich-Mastrichter Eisenbahn; vergl. Protokoll 
Generalversammlung des deutschen Eisenbahnvereins d. d. 
furt a. M., 20-23. Januar 1873. 
**) Vergl. S. 86.
        <pb n="159" />
        ‘m 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 147 
Mit dem Wagenraumtarif ist dies niemals zu erreichen, 
auch wenn wirklich alle deutschen Bahnen zur Einführung 
^Gsselben gezwungen werden. Kaum ein schärferer Gegen- 
lässt sich finden als das in Oesterreich durch einen 
^^reits feststehenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Tarif- 
stein*), und auch die übrigen ausserdeutschen Bahnen 
Sind dem Wagenraumtarif abgeneigt. In England er- 
‘ü'en sich alle Theile entschieden dagegen, wie bereits in 
Abschnitt IV. erwähnt wurde. Abgesehen davon, dass dabei 
im englischen merchandise Verkehr erreichte, höchste 
ufe der Eisenbahnleistung nicht zu erreichen ist, weil das 
uhnseitige An- und Abfahren und Ein- und Ausladen sich 
in genügendem Umfange damit vereinen lässt **), besteht 
^^un auch das Dilemma, entweder durch Beibehaltung der 
Jetzigen Durchschnittssätze der deutschen Wagenraumtarife, 
uu meisten Bahnen die Möglichkeit einer befriedigenden 
Tiiaiizlage abzuschneiden ***) oder durch bedeutende Er- 
*) Es ist eine einheitliche Werthsclassification mit der, allerdings 
die Genehmigung des Handelsministers geknüpften ßefugniss zu Aus- 
^ 'netarifen für einzelne Artikel. Die Classen sind I, II. A. B. C. 
lür Classe 1, Normalgut d. h. die nicht in dem Classificationsver- 
genannten Artikel, und für CI. II. besteht keine Gewichtsbe- 
^^ränkung. Für einen Theil der in,Classe II. gesetzten Artikel, nicht 
^Be, gilt bei Aufgabe von 5000 Kilogramm Classe A., und 
^ diesen werden die besonders genannten Artikel, bei Ausnutzung 
Verwendeten Wagens oder Bezahlung seiner Tragfähigkeit, nach B. 
tarifirt; Gewisse bestimmt aufgeführte Artikel darf die Eisen- 
ß . ^ Unbedeckt transportiren. Eine allgemeine Wagenladungsklasse 
uicht, — Bemerkenswerth ist, dass wie angedeutet, 2 Klassen 
Artikel in jeder Quantität vorhanden sind. 
\y Vergl. S. 132. Es wird ja auch gerade als ein Vorzug des 
^^^genraumtarifs gerühmt, dass „die Eisenbahn sich um den Inhalt des 
o ^8*^üs nicht kümmere“, „nur die Traction besorge“. Vergl. dagegen 
das englische Princip. 
***) Auf der deutschen Reichsbahn beanspruchten die Ausgaben 1874, 
Ç , bereits im Laufe des zweiten Halbjahrs eingetretenen Tarif- 
^^Öhiing, 78,9 ®/oi der Einnahmen. Die Rente stellte sich 1874 für 
îtUf uach dem gezahlten Kaufpreise berechnete Anlagecapital 
bfil3“/o; wenn nur die wirklichen Anlagekosten berücksichtigt wer- 
10*
        <pb n="160" />
        Die Regelung 
des Concur- 
renzverkehrs. 
Unterschied 
gegen Deutsch 
land. 
148 Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
höliung der ersteren Handel und Industrie bei vielen Artikel*’ 
zu benaclitlieiligen. 
Noch verschieden von der Regelung der Conc*”' 
renz tarife ist die Regelung des Concurrenz verkehrS; 
die Frage, wie weit jede Route an dem streitigen Vei' 
kehr Theil nehmen soll. Nur über die erstere wird *” 
den englischen Verbänden verhandelt, während die 
Gegenstand von Separatabkommen der interessirenden Route” 
ist, soweit sie nicht, was der häufigere Fall, often bleikb 
und jede Route durch ihre Agenten, canvasses, einen S® 
nügenden Theil des Verkehrs zu erlangen sucht. Die ReS® 
lung der Concurrenztarife muss natürlich der Regelung 
Concurrenzverkehrs vorausgehen. Für die letztere gikt 
wie aus der Sache selbst folgt, nur 3 Arten: abwechselnd® 
Instradirung, oder gegenseitige Compensation des Verkeh**® 
der einzelnen Stationen, so nämlich, dass der Verkehr de’ 
einen Station ganz über die eine, der der andern ganz übe’ 
die zweite Route geht; oder Geldtheilung d. h. Theilung d®® 
Reingewinns nach festem Verhältniss, unter Abzug der Selbst' 
kosten für die transportirende Route. Die Geldtheilung ''ü 
auch wohl mit Instradirungswechsel verbunden, dagegen ”” 
dem zweiten Modus gewöhnlich nicht. 
Der Unterschied in Bezug auf die ganze Frage isl ^ 
England gegen Deutschland gross. 
den, aut 2,625 ®/o. Die Verkebrslage der Reichsbahn ist so güustiis 
die weniger Bahnen, und sie war der ergiebigste Theil der 
sischen Ostbahn. Für 1875 soll das Resultat besser gewesen 
aber Schlüsse gegenüber den Classificationstarifen lassen sich da' _ 
nicht ziehen, weil der Reichsbahn, wegen der definitiven 
rung des Wagenraumtarifs, gestattet worden ist, auch die auf den 
sificationsbabnen von der Erhöhung ausgeschlossenen 
zu erhöhen. Es sind dies, ohne Beschränkung: Getreide, Hülseiih”^ 
Mehl, Mühlenfabricate, Kartoffeln und Salz; mit der BeschránkiU'^^^g^ 
Wagenladungen und grössere Entfernungen ; Brennholz und die 
künstlichen Düngemittel, Der Verkehr gerade in diesen Artikc” 
sehr stark.
        <pb n="161" />
        I 
Yerbandswesen und Regelung der Concurrenz. 149 
Hier wird die Ausgleichung fast stets durch verabredeten 
Ibstradirungswechsel bewirkt; in England findet ein solcher 
höchst vereinzelt statt, und in den überhaupt seltneren 
hallen, wo Vereinbarungen getroffen werden, gehen dieselben 
hast ausnahmslos auf Geldtheilung oder gegenseitige Com- 
l'Giisation des Verkehrs der einzelnen Stationen. Während 
hßi Geldtheilung in Deutschland der transpor tiren den Route 
Selbstkosten gewöhnlich mindestens 50Vo, bi den niedrigeren 
hariMassen wohl gar &lt; 75% der Bruttoeinnahme vergütet 
^^Grden, pflegt man ihr in England dafür nur 20—33°,'oi am 
häufigsten 25% zuzugestehen, obgleich der statistische Durch- 
^Glmitt der Selbstkosten auch über 50°/o beträgt *). Es hängt 
*^^68 mit der andern und ohne Zweifel richtigeren Anschauung 
^Gr Selbstkostenfrage in England zusammen **). Man denkt 
^Grt stets daran,' dass ein grosser Theil der Betriebsausgaben 
^Git der Menge des Verkehrs mindestens nicht in gleichem 
^asse wächst, dass aber, wenn die transportirende Route 
heiiien Vortheil vor der andern voraus haben soll, der ihr 
Vorweg zu vergütende Betrag sich auf die Mehrausgaben be 
schränken muss, welche ihr wirklich gegen den sonstigen 
^ästand entstehen. Bei dieser Auffassung kann der Gedanke, 
ohne Rücksicht hierauf, nachträglich die Gesamnit- 
^äsgabe auf das Gesammttransportquantum verthei- 
Guden Durchschnitt, zum Masstab in dieser Frage zu nehmen, 
hauin entstehen. 
Dass der, in Deutschland häufige Instradirungs- 
^^Gchsel in England so selten ist, hat seinen Grund über- 
IS^Ggend in noch anderen Verhältnissen als der dort etwa 
'ü'eren Erkenntniss der grossen damit verbundenen Uebel- 
^^äiide. Allerdings die frühere Entwicklung eines com- 
hhcirten Eisenbahnnetzes und starken Verkehrs hat die 
Gäglischen Eisenbahnmänner die letzteren auch jedenfalls 
Instradirungs- 
Wechsel. 
*) Vergl. S. üO. 
Vergl. S. 120.
        <pb n="162" />
        150 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz 
Gründe für die 
Seltenheit von 
Vereinbarungen 
Uber Instradi- 
rungswechsel in 
England. 
schon früher empfinden lassen; aber wenigstens in neuei®^’ 
Zeit sind sie auch in Deutschland allgemein und zur Genügt 
erkannt. Vereinbarungen über die Instradirung sind nur 
zu treffen, wo die Concurrenzlinien erst unterwegs abzweigß^ 
und nicht ganz vom Versand- bis zum Bezugsort getrennt 
nebeneinander herlaufen. In England liegt das VerhältnisSi 
zum grössten Vortheil in jeder Beziehung, vielfach so, dass 
die einzelne Linie von den Hauptversand- nach den Haupt 
bezugsorten, ihrer ganzen Länge nach, in Einer Hand i^t, 
und die Bahnen suchen, wo dies nicht schon für das Eigß:^' 
thum zutrifft, es wenigstens für den Betrieb durch Anpach' 
tung oder Verträge über Mitbetrieb, running powers^ 
reichen. Sie werden hierbei unterstützt durch die insulai® 
Abgeschlossenheit des Landes und die hervorragende Stellung) 
welche London als Verkehrsmittelpunkt*) einnimmt: bezeich 
nender Weise hören alle nach London führenden Bahnen dort 
auf, und es ist noch niemals die Rede davon gewesen, dios 
seits und jenseits liegende Linien zu Einer durchgehenden 
Bahn zu fusioniren. Der Localverkehr überwiegt in iolg® 
dessen bei Weitem, wie schon hervorgehoben wurde. Da aus 
serdem unter den englischen Verwaltungen im Allgemeinen di® 
Regel gilt, von einer Bahn, welche zwei Orte im eigenen Verk®t^^ 
verbindet z. B. die Midlandbahn Sheffield und London 
nicht zu verlangen, dass sie einen Concurrenztarif über ®i®® 
andere Route gewährt —z. B. Sheffield-London via Nottingham 
d. h. von da ab über die Great Northern Bahn; eine Rout® 
ohne directe Expedition und directen Tarif aber in Engtan^ 
noch viel weniger als in Deutschland concurrenzfähig ist, s® 
kann es nicht anders sein, als dass die im einzelnen Fad® 
wirklich concurrirender Routen meist unabhängig nebenei® 
ander herlaufen, und mithin nichts über Instradirung zu 
abreden haben. Wo Letzteres geschehen muss, lässt si®
        <pb n="163" />
        % 
Verbandswesen und Regelung der Concuirenz. 151 
eher als in Deutschland der andere Weg, nämlich comrensation 
‘^61’ gegenseitigen Compensation der einzelnen Stationen he- 
Schreiten. Bei der im Ganzen abgeschlossenen Entwickelung gegeneinander, 
^cs Bahnnetzes sind die Verhältnisse schon fester geworden, 
^bd auch der kleinere Umfang des, ohnehin durch das Meer 
begrenzten Gebiets erleichtert die genauere Vorherschätzung 
des Verkehrs zwischen je zwei Stationen, ohne die eine solche 
Vereinbarung, wie erklärlich, nicht wohl zu Stande kommen 
bann. Endlich und dies ist von grosser Bedeutung, stellt 
^ich die Zahl der verhandelnden Parteien gewöhnlich viel 
niedriger als in Deutschland. Die geringere Gesammtlänge 
der Konten, das erwähnte Streben, die einzelne Linie vom 
Versand- bis zum Bezugsort möglichst in Eine Hand zu 
bringen; die vollzogene Bildung grosser Bahncomplexe, welche 
^nch die Seitenlinien vielfach mit den Hauptrouten vereinigt 
bat: Alles das trägt hierzu bei. In Deutschland ist die Lage 
and Wechselbeziehung der Interessen meist sehr complicirt 
^ad die Zahl der Interessenten gross; ausserdem fehlt die 
Gleichartigkeit des Standpunkts, • wie sie in England durch . 
bas Vorhandensein von ausschliesslich Privatbahnen geschaffen 
^Ird. Es kann desshalb nicht befremden, dass Einigungen 
auf dem Boden der, wie keiner Erörterung bedarf, hier 
ebnehin viel schwierigeren Vorherschätzung des Verkehrs, 
Deutschland selten sind. 
Auch der Modus der Geldtheiliing bietet Gelegen- Geidtheiumg. 
beit genug zu Meinungsverschiedenheiten. Zunächst hat die 
l^aansportirende Boute, abgesehen von Anderem, schon da- 
^larch einen Vortheil, dass das Publikum sie kennen lernt, 
^leh an sie gewöhnt und sie deshalb auch in anderen Ver 
kehren mehr benutzt. Dann entsteht die Frage, ob auch die 
^ait Koutenvorschrift gehenden Sendungen in die Geldtheilung 
bdlen sollen ; und endlich, wie hoch der als Selbstkosten vor 
weg zu. vergütende Procentsatz der Einnahme zu bemessen 
Veranlasste der letztere Punkt in Deutschland bisher
        <pb n="164" />
        1Õ2 
Vcrbandsweâen und Eegelurg der Concurrcnz. 
Gründe für das 
häufigere 
Vorkommen der 
Geldtheilung in 
England. 
weniger Differenzen, so erklärt sich dies wohl daher, 
die ganze Einrichtung bislang nur im geringem Umfange voi’" 
kommt, häufig sogar in Verbindung mit Wechsel der Trans- 
portroute, und also nur mit ergänzender Bedeutung. Andern 
falls würde man doch bald einsehen, dass die Gewährung des 
statistischen Durchschnittsprocentsatzes aller Betriebsausgaben, 
die Transportroute ungebührlich bevorzugt, und dass also einß 
andere Norm zu wählen ist, die dann eben mehr Gelegen" 
heit zu Meinungsverschiedenheiten bietet. Der einzige Fall 
in Deutschland, dass mit der Geldtheilung in einem grossen, 
über die Gebiete vieler Verwaltungen sich erstreckenden 
Verkehre der Versuch gemacht ist, dürfte der deutsch-öster 
reichische Verband sein. Sie hat dort von 1868 bis 1873 
bestanden, wo sie auf Wunsch aller Betheiligten wieder aufgß' 
hoben wurde, weil die entstehenden Meinungsverschiedenheiten 
nicht auszugleichen waren. — Zu vergessen ist endlich nicht, 
dass gerade die Geldtheilung unter allen Formen dei 
Regulirung des Concurrenzverkehrs im Publikum mit den 
ungünstigsten Augen angesehen wird und dies wenigstens 
dann nicht mit Unrecht, wenn es sich um Concurren^ 
ganz von einander unabhängiger Routen handelt. Wo die 
Betriebserschwerungen des Instradirungswechsels dazu führen, 
liegt die Sache anders. 
Auch die englischen Eisenbahnmänner verkennen nicht 
die besonderen Bedenken und Schwierigkeiten eines Ahkoni' 
mens über Geldtheilung, und mehrere hervorragende 
managers erklärten mir ausdrücklich, dass sie sich nicht gei’^ 
daiauf einliessen. Laufen allerdings, wie in England 
häufig, die in wirklicher Concurrenz stehende Routen gn^^ 
neben einander her, so lässt sie sich kaum umgehen, wenn 
Überhaupt ein Abkommen getroffen werden soll. — Von 
Bedeutung ist ferner, dass die dortigen Bahnen zwar die 
Unteibietung in den larifen vollständig vermeiden, aber hi 
dei Leistung, in den facililies and accomodations^ sich eine
        <pb n="165" />
        Vei’banclswcsen und Regelung der Concurrenz. 
153 
^Gbliaite Concurrenz machen*)—ungleich mehr als in Deutsch- 
Ííind, wo (lies vielfach schon deshalb schwerer ist, weil die 
^onciirrirenden Routen nicht unabhängig von einander sind.**) 
schärfer die Concurrenz geführt wurde, desto eher wählt 
^üan zur Beendigung die weitreichendste, alle Umgehungen 
ausschliessende Form, und das ist die Geldtheilung. Auch die 
^Verhältnisse in Oestreich bestätigen diesen aus der Natur 
Sache folgenden Satz. Dort ist sogar noch unterbietende 
Concurrenz in den Tarifen mittelst Refactien üblich, und 
^("Igerecht werden dort die meisten Abkommen mit Geld- 
tbeihing geschlossen. Es liegt hierin zugleich vom Stand- 
Punct des Publicums aus, ein weiterer Grund gegen die Zu- 
|assung von Refactien. — Bei den deutschen Bahnen sind es 
der Regel nur die Betriebsschwierigkeiten des Instradi- 
^''Cchsels, welche den Gedanken der Geldtheilung entstehen 
bissen ; ***) indess diese Rücksicht ist doch nicht so entschei- 
dend und überwiegend wie jene andern, und vermag deshalb 
auch seltener die dargelegten Hindernisse zu besiegen. 
Ist für Deutschland nicht zu erwarten, dass der, nur die 
leichtere Einigung über das Mass der Berechtigung an sich, 
^^fordernde Modus des Instradirungswechsels in weiterem 
Cnifaoge durch Geldtheilung oder gegenseitige Compensation 
des Verkehrs der einzelnen Stationen ersetzt werden wird, 
dann bleibt noch die Frage, ob es* nicht angeht, wie in 
^^%land, der Regel nach von Theilungsvereinbarungen ganz 
abzusehen und jeder Route zu überlassen, durch Agenten 
^•uen genügenden Theil des Verkehrs an sicli zu ziehen. 
*J Vergl. S. 110. 
**) Hat eine an zwei Routen betheiligte Bahn ein grösseres Interesse 
aa der zweiten, dann wird sie nicht geneigt sein , auf der ersten für 
'■'Schleunigung der Beförderung u. s, w. etwas zu thun. 
***) Mir ist gegenwärtig kein Fall bekannt, wo in Deutschland 
^aidtheilung bei, der ganzen Länge nach von einander unabhängigen 
, auten, und also nicht blos zur Vermeidung des Instradirungswechsels, 
'^'¡stände. 
Agenteuwcicn
        <pb n="166" />
        154 
Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
/ 
Aber das ganze Agentenwesen bat unzweifelliaft sehr bedenk 
liche Seiten, auch wenn dieselben keine Refactien gewähren, 
wie die englischen Eisenbahnmänner von den ihrigen ver 
sichern. Der Schritt bis zu der wirklich widerwärtige^^ 
Reclame, welche einzelne englische Eisenbahnen für ik^® 
Routen durch Placate an den Strassenecken und sonst machen, 
ist nur klein, und es gewiss besser, die, zwar auf die Däner 
kaum ganz zu vermeidende Agenteneinrichtung so lange nnd 
Gründe der gQ viel als uiöglich ZU beschränken. In England sind 
Ausdehnung des . . ip,j 
Agentenwesens Agenten Weniger zu entbehren, weil die concurrirenue 
m England. j^Qiiteii häufig ganz von einander unabhängig sind und die 
Concurrenz — in den facilities und accomodations — sehr 
scharf geführt wird. Eine Bahn kann unter diesen Uinstäii' 
den auf directe Bewerbung, wenigstens bei den grösseren 
Versendern, schwer verzichten. In Deutschland, wo die Situation 
der concurrirenden Routen meist umgekehrt ist, lässt sich 
gerade deshalb wieder Vereinbarung über die Instradirung 
in den meisten Fällen kaum umgehen : denn die Station, hoi 
welcher eine zweite Route abzweigt, muss unter allen Umständen 
wissen, an welche von beiden Routen sie die einzelne Sendung 
zur Weiterbeförderung übergeben soll. Durch den Versende 
selbst, im Frachtbrief, wird dies selten genug vorgeschriebon* 
Immerhin sind in Deutschland die Schwierigkeiten hn' 
den Betrieb, welche aus dem Instradirungswechsel entstehen, 
Vorschläge, so gross, dass Abhülfe nöthig erscheint. Gründlich 
Deutschland durch Bildung grosser Bahncomplexe, welche 
eu sc an . die abzweigenden Seitenlinien in das Eigenthum def 
Hauptroute, vor allem die einzelne Linie von den Hanid 
Versand- nach den Ilauptbezugsorten möglichst ganz in 
Fusionen. Haiid bringt. So lange nicht dazu geschritten wird, bleih^ 
nur übrig, die Zahl der im einzelnen Falle auftretenden CoH 
currenzrouten und Interessenten dadurch zu mindern, 
die Aufsichtsbehörden es gestatten, den Eintritt von Neheü 
rollten in die directen Verkehre überall abzulehnen, wo nich
        <pb n="167" />
        Verkelirswcsen i nd Regelung der Concurrcnz. 
155 
ein wirkliches Interesse des Piiblicums daran, erwiesen 
solches liegt selten genug vor, und die verfassungsmässig den durcngeher- 
Eisenbahnen obliegende Verpflichtung zur Gewährung 
^ii’ecter Tarife, wird bekanntlich meist nur dazu verwerthet, 
für Zweigrouten eine Betheiligung am Verkehr, eine dem 
^^iblicum eher nachtheilige Zersplitterung des letzteren zu 
^i’zwingen. Nebenher müssten allerdings um den Neben- 
^outen die Ausübung einer Pression auf die Hauptrouten 
Womöglich zu machen, noch einige positive Massregeln gehen, wirksame 
I Strafen gegen 
"Gsonders die Festsetzung wirksamer Strafen für die Gewäh- Refactien, 
von Befactien *) und das Verbot, die nach einer Station 
^^00 bestehenden Tarife höher zu halten als die dorthin 
^^ansito gebildeten. Solche billigeren Transittarife, durch 
Solche die weiterreichenden directen Tarife bei Umexpedition 
der betreffenden Station unterboten werden, sind eben 
*) Es giebt leider in Deutschland noch einige Verwaltungen — jeder mit 
Verkehrsangelegenheiten befasste Eisenbahnmann kennt sie —welche 
Refaction gewähren, nicht blos obgleich sie wissen, sondern sogar weil 
darauf speculiren, dass die übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen 
grössten Bedenken tragen, es ebenfalls zu thun. Wenn den ange- 
ßuffojien Verwaltungen kein gesetzliches Schutzmittel gegen solche, 
®^bwer zu qualificirenden Angriffe gegeben wird, so bleibt ihnen zuletzt 
autn etwas anderes übrig, als auch zu Refactien zu schreiten, obschon 
einsehen, dass dieselben schliesslich den Eisenbahnen wie dem 
ablicuin zum grössten Nachtheil gereichen. Es ist daher geradezu 
das öffentliche Interesse geboten, die Refactien zu verhindern 
volle Pub licität der Tarife zu sichern. Dies wird kaum 
^'’üers als durch empfindliche Geldstrafen geschehen können, und in dem 
^^glischen Gesetze vom 2i. Juli 1S73 ist denn auch eine Strafe bis zu 
^0 Mark pro Tag, für Uebertrelung der zur Publication aller ange. 
^''®üdeten Tarife mittelst des Stationstarifbuches, verpflichtenden Vorschrift 
'7 ^Gi'gl. S. 50 — festgesetzt. Giebt ein Bahn eine Rrfactien, so verwirkt 
von dem betreffenden Tage ab bis zur Aufnahme des so ermässigten 
^^ifsatzes in das Stationstarifbuch, jenen Strafbetrag pro Tag. Zweck- 
lässiger Weise wären vielleicht die Strafgelder den geschädigten Con- 
^^^Tenzrouten zu überweisen, und die Strafen, wie in dem bevorstehenden 
^^fschen Reichsgesetz über Désinfection der Viehwagen etc., direct 
die Beamten festsetzen, welche die Refactien gewähren oder ihre 
^Währung anordnen.
        <pb n="168" />
        156 
Vei kehl s wesen und Regelung der Concurrenz. 
niJddgewr nabeliegeiiiles und meist wirksames Mittel zur Ausübung 
Transitovcrkchre. eiiiei’ derartigen Pression, das aber, bei der heute allen Bahnen 
obliegenden Verpflichtung, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde 
directe Tarife zu gewähren, gewiss verboten werden könnte- 
Müssen die Tarife nach der betreftenden Uebergangsstation 
loco, ebensoweit ermässigt werden, dann wird jede Bahn, 
zumal bei der Rückwirkung auf ihre vorliegenden Stationen, 
weniger leicht zu solchen Transittarifen schreiten. — Dem 
Princip, welches zum Verbot der Frachtdisparitäten geführt 
hat, entspricht es nur, dass zwei Tarife für denselbo^ 
Artikel von derselben Station nach derselben Station, 
sein müssen. 
Mindert sich so die Zahl der im einzelnen Fall verhan 
delnden Parteien, dann wird es auch eher möglich werden, 
Linigung über Geldtheilung oder gegenseitige Compensation 
d es Verkehrs der einzelnen Stationen zu Stande zu bringen ; 
selbst wenn dies nicht gelingt, so dass es beim Instm' 
dirungswechsel bewendet, werden sich doch die Verhältnisse 
einfacher gestalten, als jetzt die Regel ist. Complicirter als i" 
England bleiben sie wohl immer, schon wegen der intei 
nationalen Beziehungen, und es wird desshalb auch kaum 
angehen, die Ihätigkeit der Verbände, wie in England, g^^^ 
auf die Regulirung der Concurrenz tarife zu beschrankmi' 
Man wird vielmehr die Regulirung des Concurrenz v e r kehi ^ 
hier öfters noch mit behandeln müssen. 
Zulässige Zum Schlüsse dieses Abschnittes sei erwähnt, dass 
entfernun Deutschland üblichen Vereinbarungen über das Mass do^ 
für die ^ Mehrentfernung, bis zu welcher Aufnahme des Verkehrs 2^^ 
Concurrenz. lässig ist, in England nicht Vorkommen. Es ist vielmehr jßd®^ 
Route freigelassen, wie weit sie gehen will; und bis Wü" 
dies geschieht, zeigt das Beispiel der Midlandbahn, welck® 
der Great Western Bahn für London-Bristol mit einer ougß' 
fähi 10 ^¡Q läng eien Route, nämlich via Birmingham, 
currenz macht, selbstredend ohne Unterbietung der Tariff"
        <pb n="169" />
        Verkehrswesen und Regelung der Concurrenz. 
157 
5)Unsei’e Züge von London nach Birmingham und von Bir- 
»n^ingham nach Bristol schliessen so gut aneinander an, dass 
nWir die Güter auch in Einer Nacht von London nach Bristol 
))Wngen, und es macht wenig Mehrkosten die fr. Wagen 
^noch darin mitzubefördern“ — so sagte mir der general 
'‘Manager der Midlandbahn, als ich mit ihm darüber sprach, 
^^ieder ein Beispiel der mehrerwähnten anderen Auffassung 
Selbstkostenfrage bei den englischen Eisenbahnmännern.
        <pb n="170" />
        Der 
Clearing- 
houseverein.' 
Zweck. 
VI. Das Clearinghouse. 
Die Eisenbahnen Englands haben für ihre Gesannüt 
Beziehungen untereinander, in dem Clearinghousesystein 
kurzweg Clearinghouse eine so ausgebildete und umfassend® 
Organisation wie die keines andern Landes. Die gemeinsam® 
Abrechnung der Einnahmen aus dem directen Verkehr, 
welcher der Name herstammt, und an die im Auslande dab®| 
meist gedacht wird, bildet nur eine, zwar wesentliche ab®^ 
nicht einmal die wesentlichste Seite der Organisation. 
Verpflichtung, den directen Verkehr durch das Clearinglmns® 
abrechnen zu lassen, besteht nicht, und ein Theil 
auch anderweit abgerechnet. 
Für den durchgehenden Verkehr dieselben oder glei®^® 
Erleichterungen zu schaffen, wie wenn die verschieden®*^ 
Linien einer Gesellschaft gehörten : das bezeichnete die dem 
Clearinghouseverein gesetzliche Sanction verleihende 
vom 25. Juni 1850 als den Zweck desselben; und der dui®^ 
gehende Verkehr mit allen darauf bezüglichen Fragen 
denn auch der Ausgangspunkt und das Object jener Organ* 
sation. Ohne Competenzbedenken ist und wird noch f®* 
dauernd auf diesem Gebiete einheitlich geregelt, wofür 
Erfahrung das als nothwendig oder zweckmässig erweist 
allerdings auch nur dies: denn das wirkliche Bedürfniss 
die practische Nützlichkeit bestimmen durchweg das Hand® * 
der englischen Eisenbahnmänner, oft genug auf Kosten der Syst®
        <pb n="171" />
        Das Clearinghouse, 
159 
^hatik. Obgleich viele Festsetzungen wie im vorigen Abschnitt Die Einigung im 
erwähnt, nur subsidiarischen Charakter, blos Geltung haben, 
'Venn die im Einzelfalle Betheiligten nichts Abweichendes verab- 
i’eden, macht man, wie nochmals hervorzuheben, von dieser 
Befugniss nicht häufig Gebrauch, und die Erfahrung zeigt 
immer mehr, dass der Vortheil aus der gleichartigen Rege 
lung auch für die einzelne Verwaltung im Resultat meist der 
grössere ist. Unstreitig wird die Einigung den englischen Eisen 
bahnen erleichtert durch die insulare Abgeschlossenheit, durch 
Gleichartigkeit ihres Standpunktes als ausschliesslich 
Brivatbahnen, durch den Umstand, dass sie einer einheitlichen 
Gesetzgebung gegenüber stehen, endlich durch die Freiheit, 
ibre Angelegenheiten ganz nach Massgabe des von ihnen 
^ür richtig Erachteten zu ordnen. Aber die klare Er- 
Benntniss, dass für den Eisenbahnverkehr weitreichende Ein- 
beitlichkeit und Gleichartigkeit noth wendig, sowie welches 
iBe wesentlichen, und welches die unwesentlichen*) 
Buiikte sind; andererseits die Bereitwilligkeit, das so Erkannte 
uhne Eifersüchtelei und doctrinare Bedenken auszuführen: 
^Bes das verdient um so mehr volle Anerkennung, als Scha- 
blonisiren und Egalisiren an sich dem englischen Charakter 
sehr fern liegt. Umgekehrt muss die letztere Erwägung 
Ben Schluss nahe rücken, dass, wo und soweit in 
England einheitliche Regelung stattgefunden hat. 
Bies in der That durch die Natur der Sache ver- 
iangt wird. 
Alle nicht ganz unbedeutenden oder ausser Verbindung Mitglieder des 
^it dem übrigen Bahnnetz stehenden Eisenbahnen Englands und 
Schottlands sind Mitglieder des Clearinghousevereins ; Anfang 
b875 betrug die Zahl 93. Die irischen Bahnen haben ein 
besonderes Clearinghouse, doch gehören einige, welche in 
Birectem Verkehr mit englischen Bahnen stehen, gleichzeitig 
2um englischen Clearinghouse. Auch Dampfschifffahrtsgesell- 
*) Diese werden in Deutschland von der einen Seite ebenso oft 
verkannt; wie jene von der andern.
        <pb n="172" />
        IGO 
Das Clearinghouse. 
Sitz und 
Organisation 
des Clearing- 
housevereins. 
Der secretary 
des 
• Clearinghouse. 
Das Clearing- 
housecomittee. 
Die Conferenzen 
der officers. 
schäften, wenn sie, wie häufig der Fall, directe Tarife 
Eisenbahnen haben, sind betheiligt, doch nicht als selbst' 
ständige Mitglieder, sondern durch Eisenbahnen vertreten 
Sitz der Organisation ist London, wo der mit 
porationsrechten ausgestattete Verein besondere Grundstücke 
und Häuser besitzt. Der secretary des Clearinghouse ge 
sorgt die laufenden Geschäfte, leitet die Bureaus für die Ab' 
rechnung, und steht, ebenso wie das Personal der letzteren, 
direct im Beamtenverhältniss zum Clearinghousevereine nickt 
zu den einzelnen Mitgliedern desselben. Eine materiell® 
Initiative übt er in Bezug auf die Beschlüsse dos Vereins nicht 
aus, und der letztere hat vielmehr seine officielle Vertretung 
im Clearinghousecomittee, welches aus je einem Delegii’t®^ 
des Directoriums jeder betheiligten Eisenbahn besteht, 
alle Vierteljahr, am 2. Mittwoch im März, Juni, September 
und December, regelmässige Conferenzen hält, beschlussfähig 
bei zehn Anwesenden. Diesen Conferenzen gehen vorbei 
solche der officers *), und zwar : am Donnerstag der zweit®!* 
Woche im Februar, Mai, August und November CoU' 
ferenzen der general managers beschlussfähig bei 4 
wesenden ; je 14 Tage vor den letzteren, Conferenzen der goo^^ 
managers, beschlussfähig bei 10 Anwesenden ; und immer an 
der goods managers Conferenz vorausgehenden Mittwoch, ein® 
Conferenz der superintendents of the line, beschlussfähig b®* 
5 Anwesenden. Die Beschlüsse der oßcers Conferenzen bedürfe" 
der Genehmigung durch das Clearinghousecommittee, welcb®^ 
eben die Directorien repräsentirt und deshalb, so zu sagen, Träg®* 
der gesetzgebenden Gewalt ist. Trotzdem liegt, wie erklärli®b&gt; 
der Schwerpunkt in den officers Conferenzen. Die Beschlüsse 
der goods managers und superintendents — wohl auch "** 
den gemeinsamen Namen traffic managers bezeichnet 
langen an das Clearinghousecommittee erst, nachdem sie v®** 
der Conferenz der general managers besonders gutgeheiss®’
        <pb n="173" />
        11 
Das Clearinghouse. 
161 
; lind das Verhältniss gestaltet sich hiernach, wie auch 
schon die zeitliche Aufeinanderfolge andeutet, wenigstens für 
^ie eigentlichen Verkehrs- und Betriebsangelegenheiten, in 
Regel ,so, dass die Beschlüsse drei Instanzen passiren. 
^ür die Conferenzen sind besondere, auf eine exacte und 
gründliche Behandlung der Sachen hinwirkende Geschäfts 
ordnungen vereinbart. Die Namen der Delegirten müssen 
Vorher dem secretary des Clearinghouse angegeben werden, 
Welcher dann die Einladungen direct an sie richtet. Diese 
dauernde Feststellung der verhandelnden Personen ist von 
ßicht zu unterschätzendem Vortheil für die Sache, wie auch 
Ooigekehrt die mit dem gegentheiligen Usus in Deutschland 
Schlachten Erfahrungen beweisen. Jede Bahn hat nur eine 
Stimme, und die Beschlüsse in den Conferenzen werden nach 
Oihfacher Majorität der Anwesenden gefasst. Nur wenn es 
^^ch um Ausschliessung einer Bahn vom Clearinghouseverein 
handelt, müssen 2/3 der, in einer besonders zu diesem Zweck 
gerufenen Sitzung des Clearinghousecommittee’s anwesenden 
itglieder zustimmen. Eine Ausschliessung ist indess seit 
Jahren nicht mehr vorgekommen, — Nach Bedürfniss 
'Werden auch ausserordentliche Conferenzen berufen. 
Die gefassten Beschlüsse treten mit dem 1. des auf die 
cstätigung durch das Clearinghousecomittee folgenden Mo- 
Oats in Kraft, und wenn eine Bahn nicht innerhalb eines 
Monats von der Conferenz an, in ,welcher der Beschluss ge- 
^^sst ist, Widerspruch erhoben hat, so muss sie denselben be 
folgen. Will sie davon abgehen, so hat sie es dem Clearing- 
ouse unter Angabe des Zeitpunktes, von wo ab, mitzutheilen ; 
dieser muss aber später als die nächste Yierteljahrsconferenz 
*^0® Clearinghousecomittee’s liegen — jedenfalls, um erst eine 
Nochmalige Verhandlung über die Sache zu sichern. 
Ausser den für Specialangelegenheiten von den verschiedenen 
onferenzen ernannte Subcommittees, existiren drei ständige 
^hledsrichterliche Committees von je 12 persönlich gewählten 
'^^%liedern, für Entscheidung von Streitigkeiten, welche 
Dauernde Fest- 
sfellnng der 
Delegirten. 
Ausführung der 
gefassten 
Beschlüsse. 
Die 
Schiedsrichter- 
Comittees.
        <pb n="174" />
        162 
Das Clearinghouse. 
a. Wagenbescliädigungen bis zum Betrage von 10,000 Mark, 
b. Reclamationen aus dem Verkehr mit den Güterzügen, 
c. Reclamationen aus dem Verkehr mit den Personenzügeu 
betreffen. Das Comittee ad a wird von der Conferenz dei 
general managers^ das ad b. von der Conferenz der goods 
managers^ das ad c. von der Conferenz der superintendents of 
the line^ je aus ihrer Mitte, gewählt. Diese Committees habeh 
gleichfalls feste Geschäftsordnungen und das Recht, alle ihnen 
zur Aufklärung der Sache nöthig scheinenden Ermittelungen 
anzustellen. Sie treten im unmittelbaren Anschluss an 
regelmässigen Vierteljahrsconferenzen der officers zusauiinen, 
aber ihre Entscheidungen sind definitiv d. h. bedürfen nicht 
der Bestätigung durch die letzteren oder das Clearinghouse' 
committee. 
Beurtheilung. Die geschilderten Einrichtungen sichern ebenso eine 
gründliche Prüfung der vorkommenden Fragen, wie die pünkt 
liche und ausreichend schnelle Erledigung. Sie gewähren üei’ 
einzelnen Bahn die vollständigste Garantie dafür, dass sie 
nicht zu etwas, nach ihrer Ansicht Nachtheiligem gezwungen 
wird; andererseits hindert ihr Widerspruch nicht das %ü' 
standekommen eines Beschlusses überhaupt, sondern nur die 
Geltung speciell tür sie, so dass wenigstens für die übrigen 
Bahnen die Sache geregelt ist. Allerdings ist zuweilon ^^n 
dem Recht zu dissentiren, Gebrauch gemacht, aber es scheint 
in neuerer /eit immer seltener vorzukommen. Die Mnln 
scheinlichkeit, dass Beschlüsse von nicht allgemeiner /weck 
mässigkeit gefasst werden, ist, bei der stattfindenden gründ 
liehen Piüfuiig aller Prägen, auch wirklich gering, um so meh 
als jede Bahn ohne Rücksicht auf ihren Umfang nur l^n 
Stimme hat, und also eine einseitige Interessenpnlit^^ 
schwer duichdringen kann. Dies muss der einzelnen 
waltung geichfalls einleuchten und ihr die Unterwerfn"« 
unter die gefassten Beschlüsse leichter machen. Obglei|^^J 
Einfluss der Verwaltungen gleiche Stimmberechtigung haben, 
grösserenBaimen. übifigeiis docli der Eiufiuss der grösseren Bahnen übci
        <pb n="175" />
        11 * 
Das Clearinghouse. 
163 
''legend, und die von geringerer Bedeutung ordnen sich 
‘l^nen mehr unter. 
Zu den Conferenzen kommen gewöhnlich, wie schon die 
niedrigen Beschlussfähigkeits - Ziffern andeuten, bei Weitem 
^ncht die Delegirten aller Bahnen, in der Regel 25—30. 
Der Kreis der Beschlussfassung des Clearinghouse Vereins 
*st nicht ¡mincipiell begrenzt, es werden vielmehr alle mit 
dem Durchgangsverkehr in Zusammenhang stehenden Fragen 
dort verhandelt. Nur die Regelung der Concurrenzverhält- 
nisse und die Höhe der Tarifsätze bleibt den, im vorigen Ab 
schnitt dargestellten. Verbänden und andern Specialverhand- 
Jj'ngen überlassen ; doch ist für Gepäck und Parcels auch die 
caijj, der Jarifsätze, so wie noch sonst vielfach der zulässige 
^inimalsatz im Clearinghouse festgesetzt, ebenso die Scala 
der Versicherungsprämien für Vieh, Güter und Parcels. 
Das Clearinghouse ersetzt in der glücklichsten Weise 
^icht blos den deutschen Eisenbahnverein, sondern auch die 
deutschen Specialverbände, dem weitaus grössten Theil ihres 
ühalts nach. Vielfach werden dort Bestimmungen über 
i'iincte getroffen, welche in Deutschland sogar im Verband- 
Verkehr nicht gemeinsam geregelt sind. 
Die im Clearinghouse getroffenen Festsetzungen sind, 
zusammen mit der Güterclassification, in einem Buche ab- 
Sedruckt, welches Anfang jedes Jahres, unter Berücksichtigung 
im Vorjahre beschlossenen Aenderungeii und Zusätze, neu 
'^fbölogt wird*) und den Namen Regulations of the Railway 
Clearing Rouse führt. Die Aufiage vom Jahr 1875 enthält 
ÖO grosse Octavseiten, was schon einen Schluss darauf ge- 
^^attet, wie mannigfaltig der Inhalt ist. Es behandelt eben- 
sowohl die Wagenverhältnisse wie den Personen-, Gepäck-, 
arcel-, Vieh- und Güterverkehr ; mehr formelle Gegenstände 
Frachtkarten, Rapportirung, Instructionen für Ver 
ödung, Güterzugdienst etc., und materielle Fragen wie Statut 
Jid^ganisation des Clearinghouse selbst, die Grundsätze 
) Da die Auflage stark ist, und alle Bahnen i)articipiren, sind die 
^Uckkosten für die einzelne Bahn nicht hoch. 
Gegenstand 
derBeschluss 
fassung im 
Clearing- 
houseverein. 
Regulations 
of the Rail waj 
Clearing 
House.
        <pb n="176" />
        164 
Das Clearinghouse. 
Die wohlthütigen 
Folgen In Bezug 
auf Einheitlich 
keit und Gleich 
förmigkeit der 
Einrichtungen 
Über Bildung directer Tarife und Vertheilung der Frachten, 
das Verhältniss der Haftpflicht, die Umladungs- und Ueher- 
gabefrage u. s. \v. Mit einem Worte, die Regulations sind ein 
vollständiger Katechismus für den Durchgangsverkehr, und da 
sie das Resultat, so zu sagen, der Niederschlag der Erfahrungen 
des ältesten und höchstentwickelten Eisenbahnverkehrsgebiets 
sind, dart auch im Einzelnen ihr Werth um so neidlosei 
anerkannt werden. Allerdings wer nicht die englischen Eisen 
bahnverhältnisse in England beobachtet hat, wird schwel 
überall das volle Verständniss gewinnen. Sie sind nicht und 
wollen nicht sein ein Lehrbuch, aus welchem die ersteren 
erlernt werden könnten, sondern eine, lediglich auf den prac- 
tischen Gebrauch berechnete Sammlung einzelner Regeln und 
Voischiiften i'ules oder regulations — für Leute, welche 
jene genau kennen und mitten in ihnen stehen. Das Ganze 
ist materienweis geordnet, und die einzelnen rules haben, eine 
füi den practischen Gebrauch sehr zweckmässige Einrichtung, 
fortlaufende Nummern, nach denen sie citirt werden. Sie 
stehen häufig ganz unvermittelt und ohne logische Ordnung 
nebeneinander, vielfach sogar die einander erst ergänzenden 
und zum vollen \erständniss bringenden Bestimmungen iü 
veischiedene Abschnitte verstreuet5 bei dem geringen Werth, 
welchen die Engländer auf Systematik und formell correcte 
DaiStellung legen, wird dies nicht als ein Mangel empfunden- 
Die Beamten kennen die Regulations sehr genau, da dieselben 
sich in Allei Händen befinden und die Hauptgrundlage und 
Richtschnui des Handelns bilden. Obgleich nämlich verein* 
hart nui tüi den directen Verkehr, werden sie auch meist 
im Localverkehr beobachtet. 
Die wohlthätigen böigen dieses Zustandes können nicht 
hoch genug angeschlagen werden. In den meisten Punkten 
wird dadurch für alle englische Bahnen eine be 
deutend weiter gehende Uebereinstimmung und 
Gleichförmigkeit herbeigeführt, als bei den einzelnen 
preussischen Staatsbahnen vorhanden ist.
        <pb n="177" />
        Das Clearinghouse. 
165 
Es ist noch die Function des Clearinghouse als Central- Das Clearing- 
Abrechnungs- und Saldirungsstelle zu betrachten. Die he- h®“*® 
treffenden Bureaus befinden sich in London, in den Häusern 
Clearinghousevereins, und besorgen die Abrechnung und 
Saldirung der Einnahmen aus dem directen Verkehr sowie der 
^agenmiethen, und die Ausgleichung der aus dem Ueber- 
gangsverkehr herrührenden Entschädigungen in Reclama- 
tlonsfällen und für Wagendefecte. Für die Wagenabrech- 
nung verschafft sich das Clearinghause auch den grössten 
Theil des Materials durch eigene, auf den Uebergangsstationen 
^ügestellte Beamte, numbermen oder numbertaker genannt, 
'velche den Wagenübergang notiren und direct an das Clearing- 
iiouse rapportiren. Ausserdem bildet noch eine besondere 
Abtheilung, die Centralstelle für überzähliges oder fehlendes 
Glepäck sowie andere in den Personenwagen, Warteräumen etc. 
gefundene oder verlorene Gegenstände. 
Für den Güterverkehr besteht characteristischer Weise 
eine derartige Centralstelle nicht, weil kein Bedürfniss dazu 
obwaltet. Die Zahl der Verschleppungen und Irrthümer ist 
erstaunlich gering; so kommen auf sämmtlichen Londoner 
Stationen der London and North-Wesiern Bahn täglich im 
I^ürchschnitt nur 6 — meist auch schon am nächsten Tage 
^üfgeklärte — Fälle überzähliger oder fehlender Colli bei 
einem täglichen Verkehrsquantum von über 20000 
^elli vor. Die Ueberlegenheit der englischen merchandise 
^erkehrsverwaltung kann kaum schlagender bewiesen werden 
durch diese Zahlen, gegenübergestellt den langen Listen 
auf deutschen Bahnen, trotz des soviel schwächeren Ver 
kehrs, fehlenden oder überzähligen Colli. 
Die einzelnen Departements, in welche das ganze Büreau Eintheiiung. 
getheilt ist, sind folgende: 
1) merchandise department 663 Köpfe, 
Abrechnung des Güterzugverkehrs : Güter 
und Vieh,
        <pb n="178" />
        166 
Das Clearinghouse. 
2) coaching department 
Abrechnung des Personenzugverkehrs : 
Personen, Gepäck, Parcels, Pferde, 
Hunde, Fahrzeuge etc., 
3) mileage department 
Abrechnung der Wageniniethe, 
4) expenditure department 
Schlusssaldirung und Zahlungsvermittlung, 
5) lost luggage department 
Centralstelle für überzähliges Gepäck etc. 
Ausserdem Boten, messengers 
329 Köpfe, 
268 „ 
33 „ 
16 „ 
10 „ 
1324 Köpfe 
Hinzu treten noch die bereits erwähnten numbermen auf 
den Uebergangsstationen, rund 500, und 5 Inspectoren zur 
Controllirung der Letzteren, so dass sich die Gesammtzalil 
der Beamten des I learinghouse zwischen 1800 und 1900 stellt- 
deplrtmenr Centralstelle für überzählige und fehlende Gepäck 
stücke etc. ist bei dem sehr starken Personenverkehr und 
der Menge des unexpedirt mitgenommenen Gepäcks*) z'var 
in England zweckmässig, aber für Deutschland wohl kein 
Bedürfniss. Der Geschäftsgang ist einfach so, dass die 
Stationen über die bei ihnen aufgefundenen und vermissten 
Gegenstände, sowie die Seitens des Publicums an sie gerich' 
teten 2\achiragen dem Clearinghouse genau berichten. Dieses 
stellt das Material zusammen, vergleicht es und führt 
auf Grund desselben die Erledigung herbei, ohne j®' 
doch sich mit den etwa Seitens des Publi' 
cunis erhobenen Entschädigungsansprüchen zu be 
fassen. Die gefundenen Gegenstände selbst werden nicht 
mit eingesendet, dagegen geben die Stationen dem Clearing' 
house an, wo sie sich befinden oder wohin sie geschickt 
werden. 
Dem etwaigen Vorschlag einer ähnlichen Centralstell® 
*) Vergl. s. 75.
        <pb n="179" />
        Das Clearinghouse. 107 
für (len Güterverkehr in Deutsclil ncl, wäre zu erwidern, 
dass die hier beieits vorhandene Einrichtung, wonach alle 
Verwaltungen regelmässig Listen der hei ihnen fehlenden und 
überzähligen Güter an die Zeitung des deutschen Eisenbahn- 
verein’s, zum gleichzeitigen Abdruck, senden, in der Sache 
dasselbe leistet: denn jede Verwaltung kann auf Grund dieser 
Zusammenstellung selbst nachsehen, ob die bei ihr fehlenden 
Stücke irgendwo lagern. Die Bürgscliaft dafür, dass sie dies 
wirklich timt, liegt in dem Umstande, dass die fehlenden 
Stücke Gegenstand von Frachtverträgen sind, und dass also 
Entschädigung dafür zu zahlen ist, wenn sie nicht wieder 
gefunden werden. Dies ist bei den meisten im lost luggage 
fiepartment behandelten Gegenständen nicht der Fall. 
An Centralisirung des eigentlichen Reclamationswesens 
ü. h. der Untersuchung und Entscheidung der Entschädigungs- 
uusprüche aus dem Erachtverkehr, denkt man in England 
uicht, und sie widerspricht auch der Natur der Sache. Die 
Schiedsrichtercommittees des Clearinghouse behandeln nur 
das Verhältniss unter den Eisenbahnen selbst, während die 
Untersuchung der Sache und Erledigung dem Reclamanten 
gegenüber, auch im Durchgangsverkehr, Seitens der einzelnen 
Verwaltungen erfolgt, und zwar nur Seitens der Endbahnen. 
Die Ilauptgrimdsätze über die Beitragspñicht zu Entschädi 
gungen und die Begulirung der letzteren sind: 
1) Jeder Fall von Verlust oder Beschädigung muss, bei 
Vermeidung alleiniger Haftung, binnen 24 Stunden 
nach der Entdeckung, an die Kartirungs- und die et 
waige Umladestation gemeldet werden. 
2) Die Bahn, in deren Gewahrsam, in whose charge^ sich 
das Gut befand, als der Verlust oder die Beschädigung 
vorkam, ist zunächst haftbar ; aber in allen Fällen, 
wo die Frage der Verbindlichkeit, the question of 
liability^ zweifelhaft ist, wird der Ersatz von der 
Strecke zwischen der Lade- oder Umladestation bis 
zur Entdeckungsstation, getragen — Mangels anderer 
Centralisation 
des eigentlichen 
Reclamations- 
wesen’s nicht 
vorhanden. 
Grundsätze für 
die Vcrtheilimg 
der Haftpflicht 
unter den Eisen 
bahnen selbst.
        <pb n="180" />
        168 
r)as Clearinghouse. 
Mileage 
department. 
MicthssUtze für 
Wagen des 
Personenzug- 
verkehr’s. 
Vereinbarung oder Entscheidung des Schiedsrichter- 
committees im einzelnen Falle, nach Verhältniss der 
Streckenfracht, mileage share of the proceeds. 
3) Die Empfangsstation kann über Reclamationen bis zu 
40 Mark, allein entscheiden, muss jedoch der Versand 
bahn monatlich ein Verzeichniss darüber senden; die 
Versandstation hat auch für solche Beträge Zustim 
mung der Empfangsbahn einzuholen. Bei Beträgen über 
40 Mark ist stets Einverständniss beider Endbahnen 
nöthig. Meinungsverschiedenheiten der Endbahnen, 
odei nachträglich Seitens der Zwischenbahnen über 
die Beitragspflicht, werden durch die Schiedsrichter- 
committees entschieden. Die Entscheidung ist end 
gültig, sobald das betreffende Protocoll in einer fol 
genden Conferenz bestätigt wird. 
4) Diese Grundsätze gelten gleichmässig bei director und 
gebrochener Expedition. 
Streitigkeiten über die Beitragspflicht unter den einzelnen 
isenbahnen kommen selten vor, und die Zahl der in die 
bcinechudbterccnninittees gelangenden Fädle ist sehr genngp 
Bie Wagenmiethsabrechnung ist in England an sich viel 
complicirter als in Deutschland, weil die Miethssätze — reine 
aufmiethe — sehr verschieden abgestuft sind 
Sie betragen; 
für Salonwagen . , i 
Gesell schaftswagen . . / ^1* per mile — rund 
Personenwagen 1. Classo / 0)^0 Mark per deutsche 
Meile, 
¡■2 d. per mile ~ rund 
0,20 Mark. 
gemischte Wagen mit 1. Classe 
gemischte Wagen mit 2. Classe 
"^^agen 2. CÜasse 
Wagen 3. Classe . 
Pferdewagen 
Equipagewagen . . . , 
Postwagen . 
Packwagen ,
        <pb n="181" />
        Das Clearinghouse. 
169 
Für andere Wagen wird nach der Länge der Tour* **) ), 
I ^ach der Art und der Grösse der Wagen, endlich sogar nach 
dßr Beladung unterschieden. Für leere Wagen—Personen- 
^nd Güterwagen — ist keine Miethe zu zahlen, 
ebenso nicht für Wagen mit geringerer Ladung als 
^ 'I'on — 1000 Kilogramm, ausser bei gewissen Artikeln 
Schiesspulver, frische oder angeräucherte etc. Fische, reife 
Früchte — wo 5 Centner genügen. Auch für Wagen- 
^^cken wird Miethe und Verzögerungsgebühr gezahlt. 
In der nach der Länge der Tour absteigenden Scala der 
^iethssätze werden unterschieden : 
j a. bedeckte Wagen und doppelbödige Schafwagen: 
I ^6—d‘ per mile — 0,263—0,118 Mark pro 
deutsche Meile, 
b. offene Wagen von wenigstens 11 Fuss 6 Zoll*) innerer 
Länge, Viehwagen und Holzwagen: Vß—V40 d. per 
7nile — 0,198—0,088 Mark pro deutsche Meile, 
c. offene Wagen von geringerer innerer Länge, ausser 
wenn mit mehr als 4 Tons — 4000 Kilogramm Gut 
der mineral class beladen: d. per mile zz 
0,13—0,06 Markpf. 
d. Decken : Ve—'/4o d per mile — 0,065—0,03 Markpf. 
pro deutsche Meile. 
Die Differenz der Miethe für offene und bedeckte 
J^agen beträgt genau so viel wie die Miethe für eine 
^6cke, nämlich i/g—3/40 und im Durchschnitt d. per 
^ile — rund 4,7 Markpfennig pro deutsche Meile; ein inter- 
^santer Beitrag zu der jetzt in Deutschland durch den 
ägenraumtarif so in den Vordergrund gerückten Frage nach 
*) Als Grund hiefür geben die englischen Eisenbahnmänner an, 
^3s, bei dem System der reinen Laufmiethe, sonst die Wagen im Ver 
ehr von Norden nach Süden und umgekehrt, zu sehr gegen die in der 
^Verrichtung laufenden bevorzugt würden. Die geographische Situation 
ludere den thatsächlichen Ausgleich, 
**) Englisches Mass. 
MiethssUt/e für 
Wagen dcsGUter- 
zugverkehr’s und 
für Decken.
        <pb n="182" />
        170 
Das Cleanngliouse. 
dem Ijiiterschied der Selbstkosten bei Verwendung 
oder bedeckter Wagen, sowie bei Verwendung bedeckter Wagei^ 
Die DiiTereuz der odei' otfeiier Wagen mit Decken. Die oben ausgesprochene 
offenc Wagen. Aiisicnt'), class (liG Kosteii (1er Ueckoii keinesw08‘S 
geiinger seien als die Differenz des Preises füi' 
deckte und offene Wagen, wird also in England 
vollstcindig getlieilt, und der Mehrbetrag, welchen 
man für einen bedeckten Wagen angemessen er* **) 
achtet d. h. 4,7 Markpf. pro deutsche Meile ist noch 
geiingei als der im deutschen Wagenraumtarif, hei 
Hergabe eines offenen Wagens mit einer Decke, ini’ 
die letztere erhobene Zuschlag*), nämlich 1,5 Mark 
für 25 Meilen d. h. pro Meile 6 Markpfennige. 
lüi Wagen mit Steinkohlen, Grus, Asche, Coaks, sourie 
mit beschädigten andern Wagen beladen, wird keine Miethe 
gezahlt, für Magen, welche zum Transport schwerer Gegen- 
Stände besonders construirt sind — von 15 Tons = 15000 
Kilogramm Tragfähigkeit und mehr — beträgt die Miethe 
1-4 d. per mUe - 0,40-1,60 Mark pro deutsche Meile. 
Die Verzögerungsgebühr beträgt pro Tag für 
Personenwagen 1. Classe, und gemischte mitl. Classe 10 Mai’k, 
„ 
3. Classe und andere Fahrzeuge des Personenzug 
verkehrs .... r 
0 n 
für Güter und Viehwagen .... 3 „ 
für Decken den ersten Tag 0,5 nachher 1 Mark pro W 
doch nicht für mehr als 60 Tage. 
Wagen mit Erzen, Kohlen, Asche, Grus, Steinkohlen, 
Coaks fur Privatempfänger, Eisenstein, Kalk, Kalkstein nnd 
einigen ähnlichen Artikeln beladen, sind von VerzogerungS' 
gebühr frei, lur die Privatwagen zahlen sich die Eisen 
bahnen weder Miethe noch Verzögerungsgebühr, und sie werden 
überhaupt gar nicht mit rapportirt. 
Verzögerungs 
gebühr. 
*) Vergl. S. 112. 
**) Vergl. S. 1!3.
        <pb n="183" />
        Das Clearinghouse. 
171 
Eine Conventionalstrafe neben der Verzögerungsgebühr 
besteht nicht, dagegen ist die letztere stets für die ganze Dauer 
‘^6r regulativwidrigen Benutzung zu zahlen. Die Bestim- 
wiungen über Rücksendung und Wiederbeladung sind ähnlich 
in Deutschland, doch auch detaillirter. 
Eine ausdrückliche Verpflichtung, die Wagen bei Be 
ladung bis zu einem gewissen Procentsatz der Tragfähigkeit, 
ahne Umladung durchlaufen zu lassen, ist nicht ausgesprochen; 
aber die geringe Wagenmiethe vermindert den Anreiz 
Umladung, und auch Betriebsrücksichten fordern, bei den 
zahlreichen schwächeren Zügen, weniger dazu auf. Vielmehr 
hat umgekehrt Strafe dafür festgesetzt werden müssen, wenn 
I Gine Station einen, mit weniger als 1 ton — 1000 Kilogramm 
: beladenen und deshalb keine Miethe beziehenden Wagen 
'veitersendet, obgleich sie nach Bestimmung der Versandstation, 
^ad gemäss der Wagenbezettlung, ihn umladen sollte.*) — 
kann nur als ein grosser Vorzug des englischen Systems 
bezeichnet werden, dass es auf Vermeidung der in jeder Be 
ziehung so nachtheiligen Umladungen hinwirkt. Steht auch 
Deutschland die Sache, schon wegen der theuereren und 
grosseren Wagen, in mancher Hinsicht anders, so bleibt 
^^ch das Beispiel Englands lehrreich und beachtenswert!], 
^ie Betriebsausgaben sind in England trotz des viel 
stärkeren Verkehrs und trotz der so grossen Zahl Wagen**) 
Sowie des geringen Werths, welcher auf die Wagenausnutzung 
gelegt wird, absolut niedriger als in Preussen ***) 
*) Vergl. s. 131. 
**) Güterwagen waren 1874 vorhanden pro Kilometer, in Preiissen 
9, in England an eigenen Wagen der Eisenbahnen 12,8, wozu noch 
Privatwagen mit etwa 7,5 treten, — vergl. S. 116 — so dass sich 
‘e Summe auf über 20, mehr als doppelt so hoch wie in Preussen stellt. 
***) Vergl. S. 17 und 130 die Anmerkungen. Man bauet in England 
y oerer — vergl. S. 59 — aber der Betrieb ist billiger als in Preussen- 
^Um Theil erklärt sich wohl das Eine durch das Andere. Für den billigeren 
Abtrieb ist gewiss noch von Erheblichkeit die zweckmässige und einfache 
Organisation der einzelnen Verwaltungen — s. Cap.I. — sowie das Clea- 
Verpflichtung zur 
Gestaltung des 
Wagendurch 
gangs nicht 
ausgesproclien.
        <pb n="184" />
        / 
172 
Das ( learingliouse. 
Ein Bedürfniss nach Güterwagen von einheitlicher Grösse 
lind 1 ragfähigkeit empfindet man in England nicht, hält hu 
Gegentheil verschiedene Wagen für den merc/jandwe Verkehr 
und für den Verkehr in Gütern der special und mineral 
zweckmässig. Im letzteren werden bisher schon 
Tragfähigkeit der Viel Wagen von 9 Tons = 9000 Kilogramm verwendet, und 
\iagen. mail scliafft jetzt dafür auch solche von 10 Tons an. D" 
ersteien, wo die durchschnittliche Belastung doch nur2 — 2*/2 
ions — 2000 — 2500 Kilogramm beträgt, zieht man die 
kleineien Wagen von höchstens 7 tons vor, besonders mich 
weil sie auf den Stationen leichter bewegbar sind. 
liegt in - Bezug auf diese Frage ein Unterschied gege*^ 
Deutschland darin, dass die Tarife gar nicht auf die 
Wagenausnutzung hinwirken, und überhaupt niemals die 
Ausnutzung des verwendeten Wagens oder Bezahlung 
seiner Tragfähigkeit Tarifbedingung ist; ausserdem scheidet 
sich der Wagenpark für den înerchandise Verkehr in Englnud 
schäl fer aus. hüi die eigentlichen Bohproductenverkehre, 
{ohlen etc. werden auch in Deutschland öfters besondeie 
a^enpaiks ausdrücklich oder stillschweigend gebildet, und 
dies kann nicht wohl anders sein, da die, nur auf diese Weise 
zu erreichende, Begelmässigkeit der Wagenzuführung, f^i' 
solche Verkehre von ausserordentlicher Wichtigkeit ist. 
Verwendung der Wagen zu Ilückfrachten von andern Artikeln, 
geht schon deshalb selten an **) 
EifE-pHr'ESS-BSrí 
Hauptverketanchtungen fäll, i„, Gewicht. Der Umstand, dass d« 
Prêt, der Wagen, Schienen u.s.w. und das Gehalt eines grosse. TW" 
der B amten eher mednger als in Prenssen ist, hat zwar an sich a.«“ 
Bedeutung aber doch weniger für das Verhältniss der Betriebs- 
den Anlagekosten I denn der hilligere Preis der Schienen n.s.w. 
den letzteren ebensowohl zu Gute. 
*2 n Wagenpark für den Böhmischen Braunkohlenverkebr- 
Eückfrachttarife bestehen in England nirgends, "«d 
dies hangt zusammen mit dem dortigen Princip, die Tarife in der Kegel
        <pb n="185" />
        y 
Das Clearinghouse. I73 
Ausser den Rapporten der numbermen erhält das Clea- Kapportirung 
^inghouse noch von den Stationen Rapporte über die ein- 
ausgegangenen fremden Wagen. Das ganze Rapport- 
Evesen beruht auf der sehr sorgfältigen und alle Uebergangs- 
stationen angebenden Bezettelung der beladenen wie der 
leeren Wagen, sowie darauf, dass die Kartenschlussstation, 
^ach welcher eben die Wagenbezettelung erfolgt, fast stets 
der Bestimmungsstation zusammenfällt. Schon aus dem 
l^apport der ersten Uebergangsstation, ist ersichtlich, nach 
Evelcher Station der Wagen schliesslich läuft, und bei 
Evelchen weiteren Uebergangsstationen er wieder in den 
Rapporten erscheinen muss. Hierdurch wird genaue Verfol- 
§ang und Controllirung ohne zu grosse Schwierigkeiten möglich. 
Die numhermen notiren und rapportiren jeden Wagen 
^ar einmal, und es tritt sonach eine Arbeitsersparung gegen 
über Deutschland ein, wo diese Arbeit zweimal, von der über 
lebenden und der übernehmenden Verwaltung, gemacht wird. 
Allerdings dürfen die numbermen im Interesse ihrer 
nach der Wirkung, die sie auf den Verkehr üben, nicht nach dem 
g aterschiede der Selbstkosten zu bestimmen. Erfordere der Verkehr 
° niedrige Sätze, so müsse man sie ohne Rücksicht auf die Wagen- 
gewähren, andernfalls nicht; auch werde die Concurrenz immer 
aid dahin führen, dass die einmal gewährten billigen Sätze ohne Be- 
^Glirankung auf rücklaufende Wagen Anwendung fänden — so pflegen 
^ englischen Eisenbahnmänuer zu sagen. Es liegt darin viel Wahres. 
^^enn z. B. die Cöln-Mindener Bahn besonders billige Sätze für Ge- 
ejde ab Hamburg nach dem Rhein, in rücklaufenden Kohlenwagen, ge- 
^ahrt, so werden die Getreidehändler in Coin etc. in Stand gesetzt 
aithiu Rheinaufwärts unterbietend zu conciirriren. Was liegt näher’ 
‘lass die Getreidehändler in Frankfurt a. M. die Route Hamburg- 
^fankfurt a M. etc. ersuchen, ähnlich billige Sätze einzuführen, damit sie 
j^as Feld behaupten können. Da von Frankfurt a. M. nach Hamburg 
Kohlen gehen, würde hier der Satz ohne Beschränkung und nicht 
® Rückfrachttarif einzuführen sein, worauf dann wohl auch die Cöln- 
‘ndener Bahn jene Beschränkung fallen lassen müsste. Dass die Route 
^ amburg-Frankfurt a. M. die Concurrenz nicht aufnehmeu werde, weil 
nicht, ohnehin laufende Wagen verwendet werden können, lässt 
kaum annehmen. Vergl. S. 134.
        <pb n="186" />
        174 
Das Clearinghouse. 
Uiiparteiliclikeit, weitere Leistungen für die einzelne Ver 
waltung nicht übernehmen, und es fragt sich also 
einzelnen Fall, ob jene Arbeit eine Arbeitskraft ausfüllt* 
Wohl hieraus erklärt es sich, dass auf manchen unbedeutenden 
Stationen Englands keine besondere Beamte des Clearing 
house, vielmehr solche der betreffenden Verwaltungen selbst 
fungiren 
üebertra.L'ung 
der englischen 
Einrichtung auf 
Deutschland. 
h ür ein so grosses Gebiet wie der deutsche Eisenbahn- 
verein wüide die englische Einrichtung schwer durchführbar 
sein, schon weil die wöchentliche Einsendung der Bapporto 
an die Centralstelle, wegen der bedeutenden EntfernungoD 
und dei giessen Zahl Uebergangs- und Binnenstationen, kaum 
anginge. Auch in einem kleineren Kreise, dem deutschen 
Keich oder dem Tarifverbande, hätte der Umstand Be 
deutung, dass die insulare Abgeschlossenheit fehlt; aber 
der englische Grundgedanke würde sich doch mutatis mu 
tandis übertragen lassen — besonders wenn eine Centralab- 
lechnungsstelle für die Verkehrseinnahmen geschaffen &gt;vird, 
im Anschluss hieran. 
Eirm \^^^mchung der Kos^^ d^ 
mit den Kosten der Wagenabrechnung in Deutschland erlaubt 
keinen zutreffenden Schluss auf die, durch Centralisation 
erzielenden Ersparnisse, weil eben die Abrechnung in England 
an sich, durch die so verschiedenen Miethssätze u. s. 
sehr complicirt und viel schwieriger als in Deutschlaud 
wird. — 
Traffic ^och wichtiger als das mileage department sind die trafß^ 
departments, departments - merchandise und coaching - in welcben, 
dies hier einziiflechten, seit Einrichtung des Clearinghouse 
bis Ende 1874, bereits 216 Millionen Pfd St über 4 Milliarfe" 
ebgereclmet waren. Die Abrechnung erfolgt nionathoh 
auf Grund von Rapporten der Stationen, welche in der Regel 
direct, bei einigen Bahnen durch Vermittelung der Verkehts- 
controlle, audit offices, au das Clearinghouse gesendet werde»- 
Für parcels, Pferde, Hunde und Fahrzeuge wird detiniti’'
        <pb n="187" />
        Das Clearinghouse. 
175 
nur halbjährlich abgerechnet, während monatlich eine vor 
läufige Schätzung der Frachtantlieile und Ausgleichung mit 
Massgabe stattfindet, dass die, hei der definitiven Ah- 
lechnung gegen die monatlichen Scliätzungen sich ergebenden 
l^lus- und Minusheträge, für die Zwischenzeit mit 4'Vo zu 
^urzinsen sind. Die Monatsrapporte der Stationen gelangen 
für den Personenverkehr bis zum 6., für den Güter- und Vieh- 
verkehr bis zum 8. des auf den Abrechmingsmonat folgenden 
Monats, an das Clearinghouse, und dies stellt die Abrechnung 
bis zum 8. des nächsten also des zweiten auf den Abrech- 
üungsmonat folgenden Monats fertig. 
Im Güterverkehr wird gewöhnlich nach der Meilenzahl, 
hinter Vorabzug der ein für alle Mal festgesetzten terminals, 
êetheilt ; in dem seltenen Falle der Abrechnung nach 
festen Antheilen erfolgt dieselbe meist ausserhalb des Clea 
ringhouse. Die zu Grunde gelegten Meilenlängen sind in der 
flegel die wirklichen, zu welchem Behuf sich das Clearing- 
bouse im Besitz specieller Meilenzeiger befindet. Für ge- 
^visse besonders kostspielige Strecken, oder wo eine Bahn 
besondere Auslagen hat, ist eine grössere als die wirkliche 
i^ahl Meilen — Tarifmeilen — oder auch ein Geldpräci- 
Puum ein für allemal in den regulations festgesetzt. Soll 
üoch abgesehen hiervon, eine andere als die wirkliche 
Meilenzahl gerechnet werden, so bedarf es einer speciellen 
Vereinbarung der betheiligten Bahnen, welche dem Clearing 
house mitzutheilen ist. Es geschieht dies zuweilen, um bei 
Aufrechthaltung der sehr beliebten Theilung nach der Meilen- 
^ahl, doch einer Bahn, welche etwa gleichzeitig an einer con- 
ourrirenden Boute betheiligt ist, einen Vorantheil zu gewäh- 
i’en und sie so abzufinden. Da bei der Dichtigkeit des 
Verkehrsstrassennetzes meist noch dritte Conçurrenzwege vor 
handen sind, deren Bekämpfung ein gemeinsames Interesse 
^st, und auch sonst die Berührungspunkte zwischen den ein 
zelnen Bahnen, Gelegenheit zu Repressalien bieten, wird zwar 
üicht häufig so verfahren; aber es kommt doch vor, und die 
Abrechnung 
für den 
Güter 
verkehr. 
Abweichungen 
von der 
wirklichen 
Entfernung.
        <pb n="188" />
        176 
Das Clearinghouse. 
Terminal- 
Kategorien ÍUr 
den Güterver 
kehr. 
Terminals für 
Ausnahmesätze. 
Die Rapporte 
der Stationen. 
Eisenbaliiicoinmission selbst hat in dem einzigen, bis dabio 
entschiedenen Streitfälle wegen Verweigerung eines directes 
Tarifs, diesen Modus vorgeschlagen.*) 
Die lerminalkategorien**) sind im Güterverkehr: 
a. carted, d. h. mit An- und Abfuhr nach und vom Bahnhof, 
h. not carted oder station to station, d. h. excl. An- und 
Abfuhr, jedoch abgesehen von den Gütern der mineral 
dass, 
c. minerals, und eventuell 
d. Steinkohlen. 
Das carted oder not carted bezieht sich in der Regel auf 
Veisand- und Empfangsstation, so dass Tarifsätze, welche nur 
die Anfuhr oder die Abfuhr einschliessen, selten Vorkommen. 
Del.Veikehl wird dann als not carted rapportirt, und diß 
betreffende Bahn verfolgt den Anspruch auf Vergütung ihrer 
Leistung in separata. 
Die festgesetzten terminals gelten auch, wenn Ausnahme- 
Sätze für einzelne Artikel gebildet sind, und zwar lediglich 
nach Massgabe der Classificirung des betreffenden Artikels in 
der genei eilen Classification, so dass also, wenn für einen Ar 
tikel der special dass ein Ausnahmesatz zu niedrigerem Be- 
tiage als der, in der betreffenden Relation für die mineral 
dass geltende Satz gebildet ist, doch die höheren terminals 
ad b. gerechnet werden. 
Die Expeditionen erstatten über die Güter der mineral 
dass und über Steinkohlen gesonderte Monatsrapporte ; da 
gegen weiden die übrigen Güter zusammengefasst und bei 
Rappoitiiung nicht nach den Tarifclassen, sondern nur nach deu 
beiden Kategorien carted und not carted unterschieden. Jude 
Expedition erstattet für jede fremde Station, mit welcher sie 
in directem Verkehr steht — wenn verschiedene Routen dort' 
hin führen, noch getrennt für jede Route — einen besondei’U 
Rapport über den Empfang, und einen über den Versand, 
*) Vergl. s. 15. 
**) Wegen der Höhe der terminals vergl. S. 124.
        <pb n="189" />
        12 
Das Clearinghouse. 
177 
Vermeidung von Verwechslungen sind die Formulare für 
den Empfang rotli, die für den Versand schwarz gedruckt. 
I&gt;ie Rapporte werden frachtkartenweise, ohne Beifügung der, viel- 
niehr auf der Empfangsstation verbleibenden — s. S. 15 — Fracht- der 
karten aufgestellt, und enthalten Datum und Nummer der Fracht- 
faite, Wagen-Nummer und Eigenthümer, die Gütergattung, 
das Gewicht — unter Trennung nach carted und not carted — 
Sowie füi jede Ii achtkarte die etwaigen Nachnahmen und 
Gn auf dei Veisandstation erhobenen oder den auf der 
'Empfangsstation zu erhebenden Betrag — Francatur oderUeber- 
Gisuiif,. Wenn für einen Verkehr eine andere Vertheilung 
nach der Meilenzahl verabredet ist — special agreement — 
so wird er getrennt rapportirt. 
Die nach Absendung des Rapports noch eingehenden 
endungen werden durch Zusatzrapporte am Tage des 
m^angs dem Clearinghouse gemeldet, und nachträgliche xaciiträ^iiche 
Aenderungen des Gewichts oder Geldes nicht durch Corree- 
turen in den Frachtkarten sondern mittelst besonderer Ver- 
lechnungspapiere bewirkt, overcharges und undercharges. 
^ercharges d. h. Absetzungen zu viel erhobener Beträge 
mdürfen der Genehmigung der goods managers beider End 
ahnen*) , undercharges d h. Zusetzungen zu wenig erhobener 
l^eträge erfolgen durch besondere Frachtkarten. Dem Clearing 
muse sind beide speciell zu rapportiren, ebenso andere für 
m Abrechnung wesentliche Incidenzpuncte. 
Im Clearinghouse werden die correspondirenden Versand- 
uiid Empfangsrapporte von je 2 Güterexpeditionen heraus 
gesucht und miteinander verglichen. Eine weitere Revision vergieichuog der 
^ ii^Bezug auf die Uebereinstimmung findet nicht statt**), 
vpr, auch die i.i Deutschland so viel Schreibereien 
b^rursachenden Frachtreclamationen. Sie werden in England durch die 
en Endbahnen entschieden, kommen auch bei den klaren Tarifver 
hältnissen wenig vor. 
**) Darin liegt ein wichtiger Unterschied gegen das Verfahren im 
^österreichischen Central - Abrechnungsbüreau, wo die FrachtberechnuiiT 
her Karten genau revidirt wird; §. 76 der Instruction für dasselbe.
        <pb n="190" />
        178 
Das Clearinghouse. 
Controllirung der 
Transportrouto 
nach den 
Kopportcn über 
den Wagenlauf. 
Aufklärung von 
Differenzen. 
Vcrlheilung der 
Fracht. 
lind ist aucli nicht möglich, da der angewendete Tarifsatz ih^ 
Rapport nicht angegeben, das Clearinghouse auch nur in den 
sehr seltenen Fällen der Theilung nach festen Antheilen, im 
Besitz der Tarife ist. Auf Grund der bei dein mileage de 
partment eingehenden Wagenübergangsrapporte der numbßi'' 
men wird controllirt, ob die Güter oder vielmehr die Wagen, 
in denen sie sich nach den Rapporten der Güterexpeditionen 
befunden haben, auch wirklich über die in den letzteren an 
gegebenen Routen befördert sind. Es ist als ein wichtiger 
Vortheil aus der Vereinigung der Verkehrs- und Wagenmieths- 
Abrechnung im Clearinghouse zu bezeichnen, dass diese Prü- 
fung genau und ohne Weitläufigkeiten vorgenommen werden 
kann — allerdings nur für Güter in Wagen der Eisenbahnen, 
da die Privatwagen von den numbermen nicht mitrapportiit 
werden. In Deutschland sucht man sich neuerdings durch 
Abstempelung der I rachtkarten auf den Uebergangsstationen 
zu helfen. Aber auch wenn diese, was keineswegs der Fall, 
allgemein geschieht, gewährt sie eine so sichere Controlle 
nicht, und die Nothwendigkeit einer solchen wird iininm 
fühlbarer. 
Difterenzen in den correspondirenden Rapporten übei 
Versand und Empfang, werden sofort beiden Stationen nht- 
getheilt, welche die Rechercheschreiben, inaccuracy staiß' 
ments, mit der Aufklärung spätestens nach Verlauf von 2 Ka- 
lendei tagen zui ückzusenden habe. Auf die Vergleichung dei 
Rajipoite, welche 3 läge in Anspruch nimmt, folgt die Fracht- 
vertheilung. Sie geschieht gesondert für je 2 Stationen über jede 
Route, so zwar, dass der Gesammtbetrag der terminals, nach dei 
beföi dei ten Zahl Centner jeder Terminalkategorie, ausgerechnet, 
nebst den etwa vorweg abzusetzenden Geldpräcipuen, von dem 
Gesammtfiachtgeldbetrag subtrahirt, der hier verbleibende Re^^ 
aber mit Einem Exempel nach dem Verhältniss der Meile» 
getheilt wild. Nachdem dann die Credits und Debits dei 
einzelnen Verwaltungen zusammengestellt sind, erhalten diese 
am 8. des zweitfolgenden Monats eine Uebersicht über die
        <pb n="191" />
        y 
12* 
Das Clearinghouse I79 
Abrechnung ; schätzungsweise wird der Betrag ihres Gesainint- 
Debits oder Credits jeder Bahn bereits am 1. mitgetheilt. 
Das in den Grundzügen geschilderte Verfahren für den 
Güterverkehr wird in der Hauptsache auch bei dem übrigen Ver 
kehr, abgesehen vom Personenverkehr, beobachtet*). In der 
Abrechnung über Güter, Vieh und Parcels, nicht auch bei der, 
eben einfacheren Personenabrechnung, arbeiten immer zwei 
Beamte zusammen, so, dass die Arbeit des Einen die des 
Andern controllirt **). 
Die, bis zum 6. des folgenden Monats an das Clearing- Abrechnung 
lious gelangenden, Rapporte über den Personenverkehr um- 
fassen nicht, wie im Güterverkehr, blos den Verkehr nach 
Einer Station, werden aber getrennt aufgestellt, je nachdem 
nur zwei oder mehrere Bahnen am Verkehr betheiligt sind, 
and ausserdem gesondert für den Rundreiseverkehr. Sie 
geben an die Nummern des ersten und letzten in dem be- Rapporte 
treffenden Monat verkauften Billets, die Nummern der durch 
Verstempelung etc. unverkäuflich gewordenen Billets, die 
Boute, die Zahl der in den einzelnen Klassen verkauften Bil 
lets, die Summe des eingenommenen Geldbetrags für die ein 
zelnen Klassen, und den Gesammtgeldbetrag. Sind mehr als 
zwei Bahnen betheiligt, und auch im andern Falle dann, wenn 
die zweite Bahn nur mit einer Zwischen strecke participât, 
also Verausgabung und Abnahme der Billets gleichmässig 
durch die erste erfolgt, so werden die abgenommenen Billets 
an das Clearinghouse eingesendet und dort mit den Rappor 
ten der Abgangsstation verglichen. Zum Unterschied vom 
Güterverkehr befindet sich das Clearinghouse stets im Besitz 
der Personentarife und revidirt nach denselben die in den 
Stationsrapporten angegebenen Geldbeträge. Die Vertheilung 
erfolgt nach den ebenfalls dort vorhandenen Antheilstabellen. 
Abgesehen von den angedeuteten Verschiedenheiten ist das 
Verfahren analog wie im merchandise department. 
*) Vergl. jedoch S. 175 oben. 
**) Vergl. S. 7.
        <pb n="192" />
        ISO 
Das Clearinghouse. 
Expenditure 
department. 
nechtsverliUltniss 
der einzelnen 
Bahn zum 
Clearinghouse. 
Zalilungsfri,t. 
Die in den Stationsrapporten über den Güter-, und Per 
sonen- etc. Verkehr entdeckten Fehler sowie die fehlenden 
Billets werden den betreffenden Bahnen regelmässig niit- 
getheilt, erstere auch in die vom secretary erstatteten Bechen 
schaftsberichte des Clearinghouse aufgenommen. Sie kommen 
so zur Kenntniss aller Verwaltungen, und hierdurch wird ein 
nützlicher Wettstreit in der Vermeidung von Fehlern angeregt. 
Das expenditure department giebt die im mileage und in 
(len trafßc departments festgestellten Credits und Debits 
der einzelnen Verwaltungen den, als solchen bestimmten 
Clearinghousebankiers zur Auszahlung oder zur Vereinnah- 
mung auf, und besorgt ausserdem die Buchführung etc. fün 
die eigene Cassenverwaltung des Clearinghouse, dessen Geld 
verkehr gleichfalls durch jene Bankiers vermittelt wird. 
Die einzelne Eisenbahn wird Gläubiger oder Schuldner des 
Clearinghousevereins selbst, nicht einer andern betheiligten 
Eisenbahn, und das Clearinghouse ist gesetzlich ermächtigt 
gegen sie auf Zahlung zu klagen. Die Entscheidung des 
Clearinghousecommittees, dass eine Abrechnung richtig, nnd 
dass eine Bahn aus derselben, oder als Beitrag zu den Kosten 
des Clearinghouse, eine bestimmte Summe zu zahlen habe, 
ist nach dem Gesetz über das Clearinghouse definitiv und 
Prozess Seitens der schuldenden Bahn nicht anfechtbar. 
Die Debits aus dem Personenzugverkehr und an Wagen- 
miethen sind binnen 5 Tagen, die aus dem Gütei'zugveikehr 
binnen 23 Tagen vom Tage des Benachrichtigungsschreiben ab, 
bei Vermeidung von 7% Verzugszinsen, zu zahlen. Die längei’ii 
Zahlungsfrist im Güterverkehr erklärt sich daraus, dass die End 
bahnen hier den Interessenten häufig die Frachten stunden. Die 
Forderungen der einzelnen Bahnen werden nach Verhältnis^ 
der eingegangenen Zahlungen beglichen so, dass auf die For 
derung jeder Bahn soviel Procent gezahlt werden, als die 
Summe der eingegangenen Beträge von der ausstehenden 
Gesammtsumme darstellt*). Die Clearinghousebankiers hal- 
*) Dies ist gleichfalls ein Unterschied gegen Oesterreich; §• 
der Instruction für das dortige Central-Abrechnungsbüreau.
        <pb n="193" />
        y 
Das Clearinghouse. |g| 
ten sich zur Constatirung dessen, in fortlaufender Verbindung 
mit dem expenditure department, durch welches ihnen der 
zu zahlende Procentsatz jedesmal mitgetheilt wird. 
Inir den anzustellenden Vergleich mit Deutschland und Vergleich mit 
die Beurtheilung überhaupt, steht der Güterverkehr im Vor- Deuschland 
dergrund: denn bei der, auch an sich einfacheren Abrech- ßeurtheilun 
ming über den Personenverkehr sind gewöhnlich viel weniger ^ 
Bahnen betheiligt, so dass das Bedürfniss und der Vortheil 
einer Centralisation geringer ist. Wo ein Central-Abrechnungs- 
büreau für den Güterverkehr besteht, wird man den Per- 
sonenveikehr dadurch mit abrechnen lassen, aber für den 
letzteien allein dürfte die Einrichtung eines solchen Apparats 
nicht praktisch sein. 
Während in England die Vertheilung im Güterverkehr Einfims de« 
fast ausschliesslich nach der Meilenzahl, unter Vorabzug fester 
terfninals, erfolgt, wird in Deutschland umgekehrt meist nach 
festen Antheilen abgerechnet. Welcher Modus der einfachere 
ist, hängt ganz von den Verhältnissen ab. Allerdings muss 
i)ei der Bepartition nach festen Antheilen die Abrechnung 
für jede larifklasse besonders gemacht werden, während 
in England nur die verschiedenen Kategorien terminals zu 
beiechnen sind, und nach Abzug der Summe derselben, der 
Best mit Einem Male und ohne Rücksicht auf Tarifklassen 
veitheilt wird. Aber dafür muss in England diese Mani 
pulation für den Verkehr der einzelnen Station mit jeder 
andern Station, über jede von mehreren etwa vorhandenen 
Routen besonders, also sovielmal vorgenommen werden, als 
die Zahl jener andern Stationen beträgt — soweit verschiedene 
Routen nach einer der letzteren führen, noch niultiplicirt mit der 
Zahl derselben. Bei der Repartition nach festen Antheilen ist 
Rir alle die Relationen, in welchen die Antheile für die ein 
zelne Strecke gleich sind, nur ein Exempel für jede Tarifklasse 
nöthig. Z. B. für Frankfurt a. M. beträgt im mitteldeutschen 
Verbände die Zahl der directen Verkehrsrelationen mit öst 
lichen Stationen über je eine Route, mehr als 100. Sind die
        <pb n="194" />
        182 
Das Clearinghouse. 
Voraussetzung, 
unter welcher 
die Abrechnung 
nach festen 
Antheilen 
einfacher ist. 
Lage der üinge 
in England. 
Antheile der Frankfiirt-Bebraer Bahn für die Strecke Frank 
furt-Bebra im Verkehr mit allen jenen Stationen dieselben, 
so braucht nur in jeder Tarifklasse der Antheil mit der Zahl 
Centnern multiplicirt zu werden, welche in der betreffenden 
Tarifklasse während des Abrechnungsmonats in Summa 
zwischen Frankfurt a. M. und allen jenen Stationen befördert 
sind, d. h. es sind nur so viel Exempel als Tarifklassen —' 
9 — nöthig. Nach dem englischen Modus müsste Berechnung 
der terminals und Meilenrepartition so vielmal gesondert statt 
finden, als Frankfurt a. M. in einzelnen von jenen Relationen 
während des Abrechnungsmonats Verkehr gehabt hat, d. h. 
wenn Letzteres, wie zu erwarten, für alle Relationen 
zutrifft, hundertmal. Es kommt hiernach darauf an, ob 
die Antheile für die einzelnen Strecken in den 
verschiedenen Relationen gleich oder verschie 
den sind. Selbst wenn sie nur bei der Mehrzahl der BO' 
lationen gleich sind, ist es einfacher, die Abrechnung zunächst 
für alle Relationen in der beschriebenen Weise nach nor 
malen Antheilen aufzustellen, und die Abweichungen geson 
dert zu berechnen, um danach die erst gewonnenen Zahlet 
zu berichtigen, wo dies erforderlich. Die im Abrechnungs- 
büreau des mitteldeutschen Verbandes gesammelten Er* 
fahrungen haben dies vollständig erwiesen. 
Ist Verschiedenheit der Antheile die Regel, dann müssen 
auch bei der Abrechnung nach festen Antheilen die einzelnen 
Relationen gesondert berechnet werden, und zwar nun noch 
wieder getrennt nach den einzelnen Tarifklassen, so dass dann 
das englische Verfahren ohne Zweifel viel einfacher ist. Ba 
die diiecten larife in England nach dem Verkehrsbedürfniss 
und den obwaltenden Concurrenzen, im Gesammtsatz gegrB" 
feil zu weiden pflegen, stehen dort die Verhältnisse in (foi 
Ihat so. denn bei einer derartigen Tarifbildung ist es nn- 
möglich, dass für eine Strecke im Verkehr zwischen der Mehi"' 
zahl der Stationen derselbe Antheil entfällt. Hier ist also 
die Form der Abrechnung nach Meilen, seien es die wirk-
        <pb n="195" />
        y 
Das Clearinghouse 
183 
hoch 
sind, 
die Annahme 
des 
füi 
sein 
liehen oder s. g. Tarifmeilen, die zweckmässigere. In Deutsch 
land gelten zur Zeit noch sehr vielfach dieselben Antheile 
für die einzelne Strecke, und wenn sich dies auch mit der 
wachsenden Zahl der Concurrenzlinien mehr ändert, so wird 
doch die Abrechnung nach festen Antheilen noch für längere 
Zeit eine bedeutende Arbeitsersparung enthalten. Dass die 
Einheitssätze der an einem directen Tarif betheiligten Bah 
nen häutig verschieden 
würde 
englischen Modus noch nicht hindern, weil durch Einrechnung 
entsprechend bemessener Tarifmeilen ein ähnliches Resultat 
erreicht werden kann. 
Bei der hohen Wichtigkeit einer richtigen Auseinander 
rechnung der Verkehrseinna,Innen wird die Frage, ob der 
Modus der Abrechnung zu Irrthümern mehr oder minder 
Gelegenheit bietet, von hervorragender Bedeutung 
die Geneigtheit der einzelnen Bahn, dieselbe nicht durch ihre 
eigenen sondern die, ihrer Disciplin und Aufsicht entrückten 
Beamten eines selbstständigen Centralbureaus bewirken zu 
lassen. Die Manipulation im englischen Clearinghouse ist so 
einfach und mechanisch wie nur denkbar. Da weder die Tarif 
sätze noch die Tarifklassen in Betracht gezogen werden, handelt 
es sich fast nur um einfache Rechenfehler, für deren Vermei 
dung dort die Garantie eher grösser ist. Müssen die Tarifsätze, 
die Tarifklassen, und in diesen wieder verschiedene Antheile 
berücksichtigt werden, dann steht die Sache anders, und 
die englischen Bahnen lassen in solchen Fällen die Abrech 
nung gewöhnlich nicht im Clearinghouse vornehmen*). 
Am complicirtesten und schwierigsten ist die Sache, wenn 
Einfluss der 
es sich um verschiedene Tarife mit verschiedener Klassen- 
Verschledenheit 
des Tarifsj'stem's 
bildung und Eintheilung, wohl gar mit verschiedenen Systemen "der der 
Classification. 
handelt. Hier wird es in der That unerlässlich, dass der ab 
rechnende Beamte mit jedem einzelnen Tarif ganz genau ver 
traut ist; die Verwaltungen werden 
daher schwer ent- 
*) Vergl. S. 175. 
sich
        <pb n="196" />
        184 
Das Clearinghouse. 
Generell 
einheitliche 
Classification 
auch 
Vorbedinpung 
des englischen 
Abrechnuugs- 
moclus. 
scliliessen, die Abrechnung, statt ihren Beamten, von denen 
sie die Ueberzeugiing einer solchen genauen Bekanntschaft 
haben, einem Central-Abrechnungsbüreaii anzuvertrauen, dessen 
Beamte mindestens keine gleich grosse Garantie dafür bieten. 
Dass die Abrechnung nach festen Antheilen durch ein beson 
deres Bureau geschehen kann, soweit ein formell einheitlicher 
laiif d. h. mit gleicher Klassenbildung und Eintheilung vor 
handen ist, beweisen die Erfahrungen mit den einzelnen Ver 
bands-Abrechn ungsbüreaus in Deutschland; da die Grösse 
des Gebiets an sich kein Hinderniss bildet, würde also auch 
ein Central-Abrechnungsbüreau bei allgemeiner Annahme einer 
geneiell einheitlichen Classification möglich sein. Nach Eiu- 
tuhrung einer solchen würde der Fall, dass für eine Strecke 
derselbe Antheil gilt, gewiss noch häufiger als jetzt eintreten, 
wahrend die Tarifklassen ini ganzen Verkehr Deutsch 
lands sich formell deckten. Die Zahl der Relationen, für 
welche der monatliche Frachtantheil in der einzelnen Tarif 
klasse sich mit Einem Exempel ausrechnen liesse, würde 
somit noch sein gegen den jetzigen Zustand wachsen, wo dies 
immei nui tüi den Bereich Eines Verbandes zutreffen kann, 
da die Tarifklassen des andern Verbandes anders gebildet 
sind, und mithin unter allen Umständen darüber besonders 
abgerechnet werden muss. l)as Vcndiandensem vcni.insnahme- 
satzen fur einzelne Artikel neben den regulären Tarifklassen, 
schadete nichts, da dann nur in den betreffenden Relationen 
d^e :%abl der idbzurechnenden Klassen d h. der einzelnen 
Exempel etwas grösser würde. 
Eine generell einheitliche Classification ist auch bei dem 
engiisc len Abrechnungsmodus Bedingung, weil die Festsetzung 
der einzelnen Terminalkategorien darauf beruhet*). Gar für 
^Tarife, welche aus verschiedenen Systenien coinbinirt sind, 
wie sie bei hortdauer des gegenwärtigen Zustandes in Deutsch- 
hand^unvermehRich werden und zwar in grrösserer Zahl, 
Iheilung nach der Meilenzahl undenkbar. 
') Vergl. S. 176.
        <pb n="197" />
        185 
Das Clearinghouse. 
Die formelle Vereinigung der Abrechnung von Tarifen, 
Welche in der Classification oder im System verschieden sind, 
bietet keine nennenswerthen Vortheile. Eine organische Ver 
bindung, ein mateiielles Zusammenfassen ist doch nicht möglich; 
die Abrechnung für die verschiedenen Tarife muss auch dann 
ganz getrennt aufgestellt werden, und daraus, dass die bisher 
an verschiedenen Orten befindlichen Specialbüreaus nunmehr 
räumlich bei einander sind und Abtheilungen eines Central- 
bureaus heissen, ergiebt sich keine Arbeitsersparung. Der 
einzige Vortheil wäre, dass die Schlusssaldirung der Saldi aus 
den verschiedenen Verkehren sofort, also etwas früher als 
jetzt duich die gesondert bestehende Generalsaldirungsstelle, 
erfolgen könnte; aber dieser nicht bedeutende Gewinn wird 
mehr als aufgewogen durch die verringerte Garantie für die 
Dichtigkeit der Abrechnung, wie sie sich daraus ergiebt, 
dass die unmittelbare Aufsicht und Leitung der mit dem ein 
zelnen Verbandtarif völlig vertrauten geschäftsführenden 
Direcctioii des betreffenden Verbandes fehlt. 
Was die Zeitdauer und die Kosten der Abrechnung im Zeitdauer und 
englischen Clearinghouse betrifft, so erhellt zunächst, dass Kosten der 
die erstere in jedem Special- oder Central - Abrechnungs- Abrechnung, 
bureau sich nach der Länge der Abrechnungsperiode be 
stimmen muss. Beträgt diese einen Monat, so dürfen die im 
Abrechnungsbüreau vorzunehmenden Arbeiten der Kegel nach 
auch nicht weniger und nicht mehr als einen Monat in An 
spruch nehmen, weil sonst entweder in den letzten Tagen, bis 
zum Eingang des Materials für den folgenden Monat nichts 
zu thun wäre, oder der Beginn und damit die Fertig 
stellung der einzelnen Monatsabrechnung sich von Monat 
zu Monat mehr hinausschieben müsste. In England 
gehen die, das Abrechnungsmaterial bildenden Rapporte der 
Stationen bis zum 8. des folgenden Monats beim Clearing 
baus ein, und bis znm 8. des zweitfolgenden Monats ist die 
Abrechnung fertig. In Deutschland kann mit der eigent 
lichen Abrechnung erst viel später als in England be"
        <pb n="198" />
        186 
Das Clearinghouse. 
we8h%jetzt werden, weil vorher die Revision der Fraclitberech' 
mTder“"^* ^en Fraclitkarten durch die Verkehrscontrolle der 
ci pent leben Fnipfaugshahn erfolgt, und ausserdem erst noch das Ahrech- 
^^^^Ssniaterial zwischen den Verkehrscontrollen der Empfangs- 
Enpiand uiul Versaiulbahii ausgetauscht und verglichen wird. Diß 
beponnejtjverden gjggj^^jj^he Abrechnung beginnt frühestens Ende des auf den 
Abi echnungsinonat folgenden Monats, und besonders in neuerer 
/eit, seitdem durch die Einführung verschiedener Tarifsystenie 
und die Berechnung gesonderter Prozentzuschläge die Ver 
hältnisse so verwickelt geworden sind, nimmt die Revision 
der hrachtberechnung und die Verständigung zwischen den Con- 
trollen der ^Versand- und Empfangsbahn, in der Regel noch 
mehr /eit in Anspruch. Das Abrechnungsmaterial gelangt 
jetzt häufig erst spät im zweitfolgenden Monat an die eigent 
liche Abrechnungsstelle, und die Abrechnung selbst wird dem 
nach erst spät im dritten Monat fertig. 
Möglichkeit -vt i tt p..i . „ ” 
einer Aenderung Aacli Einführung eiiies formell einheitlichen Tarifs muss 
in Dcuwehiand. gs aucli ill Deutschland möglich werden, die Nachrechnung 
der fraclitkarten durch die Verkehrscontrollen auf hören zn 
lassen und sich mit probeweiser Revision auf den Stationen 
zu begnügen, wenigstens wenn gleichzeitig die übersichtliche 
und klare f orm der englischen Tarifbücher angenommen 
wird. *) Dieselbe erleichtert eben den Güterexpeditioneii die 
Veimeidung von fehlem in der Anwendung der Tarife und 
in der Frachtberechnuug ausserordentlich. In weiterer Gonse 
quenz könnte man dann auch von dem vorgängigen Aus 
tausche und Vergleich des Abrechnungsmaterials Seitens 
der Verkehrscontrollen der Versand- und Empfangsbahn Ab 
stand nehmen, und, wie in England, die Stationen direct an 
das einzurichtende Central-Abrechnungsbüreau rapportiren 
lassen. Allei dings würden diese Rapporte, wegen der beizn- 
behaltenden Abrechnung nach festen Antheilen, tarifklassen- 
Veise, nicht blos, wie in England, nach den verschiedenßü 
*) Vergl. S. 90.
        <pb n="199" />
        Das Clearinghouse. 
187 
Terminalkategorien aiifzustellen sein: aber für die Sache 
selbst läge in dieser etwas complicirten Form der Rapporte 
kein Hinderniss. Die Abrechnung würde dann gleichfalls im 
Anfang des zweiten Monats fertig werden. 
Die jetzt in Deutschland stattfindende Nachrechnung der vergleich der 
Frachtkarten durch die Verkehrscontrollen, und der Aus- 
tausch und Vergleich des Abrechnungsmaterials zwischen der . , . 
Finpfangs- und Versandbahn, ist eine Mehrarbeit gegenüber speciai-.xbrech- 
England ; dagegen ist die Arbeit in den deutschen Special-Ab- 
rechnungsbüreaus selbst, bei der einzelnen Abrechnung, etwas 
geringer als im Clearinghouse, weil die ersteren nur auf 
Grund bereits festgestellter und verglichener Monatsrech- 
üungen die Vertheilung vornehmen, während im Clearing 
house zunächst die, wenn auch einfache Vergleichung der 
correspondirenden Stationsrapporte erfolgt. Die letztere nimmt 
etwa den zehnten Theil der gesammten Arbeits-Zeit oder 
Leistung in Anspruch, und dies muss berücksichtigt werden. 
Wenn die Arbeitsleistung des Clearinghouse der der deutschen 
Special-Abrechnungsbüreaus gegenübergestellt werden soll. 
Das merchandise department des Clearinghouse zählt 
excl. der Boten 668 Beamte und nach Abzug von bleiben 
also 601 übrig. Da im zweiten Halbjahr 1874 pro Monat 
1014257 Pfd. Stell abgerechnet wurden, entfallen pro Kopf 
1688 Pfd. Sterl. 33760 Mark. In dem gemeinsamen Ab- 
rechnungsbüreau für den Hannover-Bayerisch-Oesterreichischen 
und den Hannover-Thüringschen Verband, welches 7 Beamte 
für die Abrechnung hat, werden monatlich etwa 384000 Mark 
abgerechnet, und es kommt also erst auf 54858 Mark ein 
Beamter, obgleich die Verhältnisse sehr complicirt sind; im 
Hannover-Bayerisch-Oesterreichischen Verbände allein existiren 
nicht weniger als 7 verschiedene Tarife mit verschiedenen 
Classificationen. Im Mitteldeutschen Abrechnungsbüreau ent 
fielen 1873 bei 8 Köpfen und dem Durchschnittsbetrage 
einer Monatsabrechnung von 589425 Mark, pro -Kopf 73677
        <pb n="200" />
        188 
Das Clearinghouse. 
Kosten der 
Abrechnung in 
England und 
Dcutscliland. 
Folgerungen. 
Mark tl. h, über das Doppelte der Leistung 
chandis e department des Clearinghouse. 
Die Gehälter für das Gros der Beamten im Clearinghouse 
sind im Durchschnitt eher niedriger als die der entsprechen' 
den Beamten in Deutschland ; sie steigen abgesehen von den 
Büreauvorstehern etwa bis 120 Pfd Sterl. %= 2400 Mark. 
Die Kosten der beiden traffic departments^ einschliesslich des 
ratirlichen Antheils an den Generalkosten besonders auch den 
Kosten des expenditure departement's ^ betrugen im zweiten 
Halbjahr 1874: 61052 Pfd. Sterl, was, da der abgerechnete 
Gesammtbetrag sich auf rund 8100000 Pfd. Sterl. stellte, 
ziemlich genau 0,75 Procent des letzteren ausmacht, kth 
den Hannover-Bayerischeii-Oesterreichischen und den Hanno 
ver-Thüringischen Verband zusammen stellen sich die Kosten 
des Abrechnungsbüreaus auf circa 0,61 Procent, im mittel 
deutschen Verband sogar nur auf 0,42 Procent des abge- 
Rechneten Betrags, und zwar sind darin noch mitenthalten die 
Besoldung des Verbandssecretärs sowie sonstige aus der Ge 
schäftsführung des \erbandes entstehende Kosten. Allerdings 
wird im Clearinghouse auch schon die Schlusssaldirung vorgß' 
nommen, welche in Deutschland erst noch besonders durch die 
Generalsaldirungsstelle erfolgt, aber die Kosten der letzteren 
sind ausserordentlich gering. Im Jahre 1873 wurden in 
Summa 40,896,031 Thlr. saldirt und die Kosten betrugen 
2165 Ihlr. d. h ungefähr Procent. Rechnet man 
die einzelne Verwaltung die Kosten der Formulare hinzu, 
so stellt sich der Procentsatz doch noch nicht auf b'i50 
Procent der saldirten Summe. 
Die angeführten Ziffern zeigen einerseits, dass die Kosten 
der eigentlichen Abrechnung überall nichteinen 
so erheblichen Procentsatz der ab ge rechneten 
Beträge aus machen, als wohl angenommen zu werden 
pflegt, sowie ferner, dass der in den deutschen Specialbereck' 
nungsbüreaus ausgeführte Theil der Abrechnungsarbeit nih' 
einem viel geringeren Personal- und Geldaufwand erledig^'
        <pb n="201" />
        Das Clearinghouse. 
189 
Wird als im Clearinghouse. Zwar verursacht die Abrech- 
iHing im weiteren Sinne d. h. einschliesslich der Nachrech- 
; nung der Frachtkarten und Feststellung der correspondirenden 
Stations-Monatsrechnungen, in Deutschland mehr Zeitaufwand 
Ms in England. aber dies hängt nicht mit der Centralisirung 
der Abrechnung sondern mit der vorherigen Revision der 
l^rachtkarten zusammen. 
Der geringere Aufwand von Personal und Geld in Deutsch 
land kann sich in der Hauptsache nur aus dem erörterten 
grossen Unterschied zwischen der Abrechnung nach festen 
Antheilen und nach der Meilenzahl erklären. Allerdings ist 
Wohl auch der Umstand von Einfluss, dass in England zwischen 
allen Stationen, wo Verkehr geht, directe Tarife bestehen, 
und mithin die, eben von dem Bestehen directer Tarife ab 
abhängige Zahl der abzurechnenden Stationspaare auch im 
Verhältniss grösser ist als in Deutschland. Hier bleibt der 
A^erkehr zwischen vielen Stationen auf Umkartirung angewie 
sen, so dass sich nicht die Zahl der abzurechnenden Relatio- 
Uen sondern nur die Gewichts- und Geldsumme in der ein 
zelnen Relation vermehrt. Gerade in der Zahl der abzurech 
nenden Stationspaare liegt aber der Schwerpunkt der Ab 
rechnung, ganz besonders bei der englischen Repartition nach 
Aleilen, wo für je 2 Stationen besondere Exempel zu rechnen 
I sind. Wären nicht die englischen Tarifsätze soviel höher, so 
liesse sich auch wohl annehmen, dass bei den durchschnitt- 
I lieh kürzeren Distanzen häufig der Frachtgeldbetrag pro Ceiit- 
uer in der einzelnen Relation geringer sei als in Deutschland, 
Was ebenfalls auf den Rückschluss führen würde, dass bei 
gleichem Gesammtfrachtgeldbetrag die Zahl der einzelnen ab 
zurechnenden Relationen grösser sein muss. Aber umgekehrt 
I 1st wieder bei der Zersplitterung des deutschen Bahnnetzes 
I (Ile Zahl der an der einzelnen Relation betheiligten verschie 
denen Bahnen in der Regel viel grösser, und dies erschwert 
die Abrechnung gleichfalls. 
Die Gründe des 
Unterschiedes in 
dem Aufwand an 
Personal und 
Ge’d, welchen die 
Abrechnung in 
England und 
Deutschland 
erfordeit.
        <pb n="202" />
        190 
Das Clearinirhouse. 
Jener Mehrbetrag der Kosten der Abrechnung im Clearing 
house kann keineswegs als ein Grund gegen die Centrali- 
sirung der Abrechnung an sich angesehen werden, er beweist 
nur die Richtigkeit der obigen Ausführungen über den Unter 
schied dei’ Abrechnung nach festen Antheilen und nach 
Meilen. Die englischen Bahnen sind nach Lage der Sache 
auf die letztere angewiesen, und die Abrechnung würde ihnen 
ohne Centralisation zweifellos noch viel theurer werden. Um 
gekehrt werden sich die Kosten in Deutschland, bei Fest 
haltung der Abrechnung nach festen Antheilen, durch ein 
Central-Abrechnungsbüreau gegen jetzt noch bedeutend ei- 
mässigen, vorausgesetzt, dass, wie in England, ein formell 
einheitlicher Tarif eingeführt wird. 
Dieser ist allerdings hier wie überall die unerlässliche 
Vorbedingung jedes Fortschritts; ebensowohl die ganze Orgn- 
sation des Clearinghousevereins wie die specielle Institution 
der Central-Abrechnungsstelle steht und fällt damit. 
Formell Die eiigüschen Bahnen haben eine generell einheitliche 
Werthclassification; in Oesterreich liegt bereits der Gesetzent- 
jDeutschland die wurf vor, welcliei’ den Seitens der Regierung mit den Eisen- 
edeTroîtlThruts. Fahnen, sowie Vertretern des Handels und der Industrie verein 
barten formell einheitlichen Tarif, eine einheitliche Werth classi 
fication mit derBefugniss zu Ausnahmesätzen für einzelne Artikel 
— s. S. 147, feststellt; sogar die russischen Eisenbahnen sind iiä 
Begriff eine generell einheitliche Werthclassification einzuführen. 
In Deutschland würde ohne das Dazwischentreten des Wagen 
raumtarifs schon seit mehreren Jahren*) das gleiche Ziel erreicht 
*) Noch heute ist die Tarifeinheit binnen Kurzem herzustellGn, 
sobald der Wagenraumtarif aufgegeben wird. Der Einwurf, aus 
Gründen könnten die niedrigeren Sätze desselben dem 
nicht genommen werden, widerlegt sich dadurch, dass auch in einen 
Classificationstarif niedrige Einheitssätze eingerechnet werden können» 
und dieser sogar bessere Leistung bietet, s. S. 114. Die Hanpj' 
sache ist ein gleiches Tarifschema, und allerdings noch, dass, ein nue^ 
bei der Tari!enquête allerseits gestelltes Verlangen, den übrig®*^ 
Bahnen gestattet wird, tür ihre Strecken in die directen Inii® 
politischen 
Reichslann
        <pb n="203" />
        Das Clearinghouse. 
191 
! — S. S. 86. Wenn Statt dessen jetzt in Deutschland drei 
Taiifsysteme gelten, abgesehen von den aus dor Combination 
derselben entstehenden weiteren Abarten, so ist, so lange 
dieser Zustand dauert, ein Fortschritt irgend welcher Art für 
ganz Deutschland unmöglich, und selbst innerhalb des Gel 
tungsbereichs der verschiedenen Systeme durch das Hinüber 
greifen und die unvermeidliche Einwirkung der anderen 
Systeme sehr erschwert. Immerhin werden die bei dem 
Classificationsystem veibleibenden norddeutschen Bahnen, 
' ihnen erst die Einführung des im vorigen 
. Winter vom Tarifverbande vereinbarten Tarifpro- 
jects gestattet sein wird — s. S. 86 — sich nach dem 
Vorbilde des englischen Clearinghousevereins enger zusam- 
inenschliessen können und wollen, auch wenigstens für ihre 
directe Verkehre untereinander, eine centralisirte Abrechnung 
einzuführen in der Lage sein. 
Führt die vom deutschen Reich eingeleitete Tarifenquete Nothwendigkeit 
zu einem formell einheitlichen Tarif für ganz Deutschland, so orgaZl» der 
wird eine besondere Organisation der gesammteii deutschen 
Bahnen untereinander, nothwendig werden. Denn ein for 
mell einheitlicher Tarif ist nur erst die, allerdings unerläss 
liche Basis einer Organisation für die gegenseitigen Gesammt- 
; beziehungeil der Bahnen, innerhalb und mittelst welcher 
Weiterhin alle die noch zahlreichen andern Puñete gemeinsam 
ünd einheitlich geregelt werden können, welche zu regeln 
, sind, damit, wie es das erwähnte englische Gesetz über den 
niit der Reichsbahn ihre normalen Einheitssätze anstatt der niedrigen 
Einheitssätze der Reichsbahn einzurechnen. Dass dies nicht der Fall, 
das ist der Grund einer grossen und nur immer steigenden Verwirrung 
I der Tarif- und Verkehrsverhältnisse, einer schweren finanziellen Schädi- 
gung der übrigen Eisenbahnen, und einer empfindlichen Verletzung der 
concurrirenden Frachtinteressenten in den übrigen Theilen Deutsch- 
: lands. Wenn z. B. Spiritus in diesen Tarifen zu D/g Pf. d. h. zur 
Hälfte des Satzes der übrigen Tarife gefahren wird, dann müssen wohl, 
zum Nachtheil für die deutsche Spiritusindustrie, die Handelsbeziehungen 
'"öllig verschoben werden. S. auch Seite 138, 126, 122 u. 60.
        <pb n="204" />
        192 
Das Clearinghouse. 
Der Tarifverbnnd 
der geeignete 
Ausgangspunkt 
für eine alle 
deutschen Bahnen 
umfassende 
Organisation. 
Clearinghouseverein vom 25. Juni 1850, als den Zweck des 
letzteren bezeichnet, und wie es auch die deutsche Reichs 
verfassung fordert, „der Verkehr über die Linien der 
verschiedenen Eisenbahnen sich mit derselben Leich 
tigkeit bewege, als wenn sie einem Eigenthümer 
gehörten.“ Alle diese Punkte durch Gesetz oder Reglements 
zu ordnen ist, so lange überhaupt noch verschiedene selb 
ständige Eisenbahnen bestehen, unmöglich. Der grösste Theil 
davon bleibt auf den Weg der Vereinbarung angewiesen, und 
hierfür geordnete Formen und eine angemessene Organisation 
zu scliaffen, wie es in England unter gesetzlicher Sanction 
geschehen ist, das dürfte die, wie das Beispiel Englands lehrt, 
auch lösbare Aufgabe sein. 
Auch für eine solche ganz Deutschland umfassende Or 
ganisation wäre der Tarifverband ein geeigneter Ausgangs- 
punct, weil, wie dargelegt, seine Tendenz und der Grund 
gedanke des englischen Clearinghousevereins nahe verwandt 
vielfach ganz identisch sind. 
Das weit über die Grenzen Deutschlands hinausgreifende 
Band des deutschen Eisenbahnvereins würde dadurch eben 
sowenig gelockert werden, als dies durch das bereits erfolgte 
und noch immer fortschreitende engere Zusammenschliessen 
der österreichisch - ungarischen Eisenbahnen unter einander, 
geschehen ist. Im Gegentheil, je mehr sich die einzelnen 
Gruppen, welche ihn bilden, in sich ordnen und consolidiren, 
desto einfacher und klarer muss die Verhandlung und der 
Geschäftsgang auch innerhalb dieses grossen Vereins werden, 
desto mehr schwindet eben hiermit auch das 
Bedenken gegen seine noch weitere Ausdehnung» 
seine Entwickelung in der Richtung eines euro' 
päischen Eisenbahnvereins*). 
*) Vergl. auch S. 146: Die Möglichkeit eines einheitlichen Tarif' 
systems und einer einheitlichen Classification für den international' 
europäischen Verkehr.
        <pb n="205" />
        13 
193 
Das Clearinghouse. 
Schon jetzt würden z. B. die schweizerischen Bahnen gern Die Möglichkeit 
beitreten, und in der That ist auch, soweit ununterbrochene '"I 
cnienenverbindungen vorhanden sind, Gemeinsamkeit der Eisenbahnvereins 
Einrichtungen ein zu wesentlicher Vortheil, ja geradezu ein «uIöpZl 
Bedürfniss, dessen eigene Schwerkraft auf eine Verständigung ^'^enbahmerein. 
darübei, auf eine Organisation zum Zweck der letzteren hin 
(Irängt. Ist eine solche Organisation erst da, dann dehnt sich, 
wenn der natürlichen Entwicklung ihr Lauf gelassen wird, 
die Verständigung ganz von selbst auf immer weitere Puñete 
aus, wie dies der Gang der Dinge im deutschen Eisenbahn 
verein, besonders auch der wiederholt erwähnte Umstand be 
weist, dass ohne das Dazwischentreten des Wagenraumtarifs 
Sogar eine generell einheitliche Güterclassification schon im 
Jahre 1873 im deutschen Eisenbahnverein zu Stande ge 
kommen sein würde. 
Wie wohlthätig umgekehrt eine möglichst weitgehende 
luternationale Verständigung über die bei dem Durchgangs 
verkehr auftretenden Fragen, für die Entwicklung des inter- 
Uationalen Verkehrs wirken muss, dürfte ebensowohl erhellen, 
damit aber auch die grosse allgemein wirthschaftliche und 
bobtische Bedeutung dargethan sein, welche die Entwicklung 
des deutschen Eisenbahnvereins in der Richtung eines 
Europäischen Eisenbahnvereins haben würde. 
Darf ich zum Schluss noch einmal zusammenfassen, was zusammen- 
u Bezug auf mehi principielle Fragen, meines Erachtens, an fassung der 
ehien aus den englischen Verhältnissen zu entnehmen und 
•lu Vorschlägen für Deutschland zu machen ist, so wäre dies: 
I. Zweckmässige Zusammenlegung der zersplitterten Bahn- machenden 
gebiete nach den Hauptverkehrsrichtungen, durch Fu- 
sionen. 
II. Eine dem Clearinghouseverein analoge Organisation 
der deutschen Bahnen in ihren Beziehungen unter 
einander.
        <pb n="206" />
        Das Clearinghouse. 
194 
III. Einführung einer generell einheitlichen Werthclassi- 
fication, ohne Zwang in Bezug auf die Sätze, für die 
nur Maxima festzustellen wären, und mit der Befug- 
niss zu Ausnahmetarifen für einzelne Artikel; ausser 
dem Annahme der englischen Tarifbüchereinrichtung 
und möglichste Ausdehnung der bahnseitigen An- und 
Abfuhr im eigentlichen Waarenverkehr. 
IV. Eine detaillirende Gesetzgebung über die eigentliche 
Verkehrsverwaltung, vorzüglich das Tarifwesen, welche 
davon ausgeht, dass zwar das Erwerbsinteresse dei 
einzelnen Bahn ein anzuerkennendes Motiv, aber jedei 
Bahn verboten ist, einzelne Personen, Sendungen oder 
Linien gegen andere innerhalb ihres Bereichs, in unge 
bührlicher oder unbilliger Weise zu bevorzugen; die 
Resultate der englischen Rechtsprechung über deu 
Begriff der undue or unreasonable preference ^ wäreu 
hierbei zu benutzen. 
V. Ein Eisenbahnverwaltungsgerichtshof, dem besondeis 
auch die weitere Entwicklung des Begrifts der unge 
rechtfertigten Bevorzugung anheimfiele.
        <pb n="207" />
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        / 
13* 
195 
Anlage A. 
Great Northern Eisenbahn. 
Assistant Clerks.*) 
Anstellungsbedingungen 
— von dem Bewerber durchzulesen. — 
1. Der Bewerber muss über 16 und unter 28 Jahr sein 
und sich in gutem Gesundheitszustände befinden. 
2. Der Bewerber wird einer Prüfung unterworfen nach 
Massgabe seines Alters; er muss des kaufmännischen 
Rechnens — einschliesslich Regel de tri und einfache 
Decimalrechnung — völlig kundig und im Stande sein 
nach Dictât schnell, richtig und in einer guten kauf 
männischen Handschrift zu schreiben. Bewerber zwischen 
21 und 28 Jahren, welche beim Eintritt in den Dienst 
pro Woche 22 Schillinge in der Provinz, und 24 Schil 
linge in London erhalten, werden einer strengeren Prü 
fung unterworfen, um ihre allgemeine Geschäftstüchtig 
keit zu ermitteln ; es wird nämlich von ihnen mit 
Rücksicht auf ihr Alter ein höherer Grad von Brauch 
barkeit verlangt. 
3. Der Bewerber muss, wenn er zur Prüfung im Büreau 
des Secretary erscheint, Führungsatteste mitbringen: 
Wenn er schon vorher eine Anstellung hatte — 1. Von 
dem letzten Principal. 2. Je eins zweier Haus 
haltungsvorsteher von zweifelloser Unbescholtenheit. 
*) Die Bezeichnung Glcrk umfasst die Büreaubeamten und auch 
unsere Expeditions- und Stationsheamten ; der Zusatz Assistant drückt 
den Gegensatz aus gegen chief cterk d h. Vorsteher des betreffenden 
Büreaus etc.
        <pb n="210" />
        Wenn er vorher noch keine Anstellung hatte — 1. Von 
dem Vorsteher der Schule, die er besucht hat. 
2. Je eins zweier Haushaltungsvorsteher von 
zweifelloser Unbescholtenheit. 
Er muss ebenso ein Geburts- oder Taufzeugniss vor 
legen. 
Der Bewerber muss mit seinen Zeugnissen und der 
Censur über seine Prüfung vor den Directoren erschei 
nen, und diese entscheiden, ob er qualificirt und zur 
Anstellung geeignet ist. 
4. Der Name des Exspectanten wird auf eine Liste gesetzt, 
und nach Massgabe dieser erfolgt die Einberufung, wenn 
eine Vacanz vorkommt. 
5. Ein Assistant Clerk muss durch Vermittlung einer Ver 
sicherungsgesellschaft Caution in Höhe von 100 Pfd- 
Sterl. *) bestellen, und zwar unmittelbar bei seiner An 
stellung ; die jährliche Prämie bezahlt die Eisenbahn so 
lange er in ihrem Dienst ist. 
6. Die Scala der Gehälter für Assistant Clerks ist, begin 
nend vom Tage der Anstellung, 
in London: 
Alter beim 
Dienstantritt. 
erstes | 
Jahr. 
zweites ; 
Jahr 
drittes 
Jahr. 
viertes 
Jahr. 
fünftes ' 
Jahr. 1 
sechstes 
Jahr. 
siebentes 
Jahr. 
achtes j 
[ Jahr, il 
16— 17 
17— 18 
18— 19 
19— 20 
20— 21 
21-28 
s 
16 
18 
19 
20 
21 
24 
s. 
19 
21 
22 
23 
24 
26 
Ä. 
22 
24 
25 
26 
27 
28 
.V. 
24 
26 
27 
28 
29 
30 
s. 
26 
28 
29 
30 
31 
32 
s. 
28 
30 
31 
32 
32 
s. 
30 
32 
32 
s, 
32 
•) 1 Pfd. Ster]. = 20 Mark, I f. = I Mark.
        <pb n="211" />
        V 
Alter beim 
Dienstantritt. 
erstes | 
Jahr, j 
zweites 
Jahr. 
drittes 
Jahr. 
1 viertes 
Jahr. 
fünftes j 
Jahr. 1 
sechstes 
Jahr. 
siebentes 
Jahr. 1 
achtes | 
Jahr, j 
16— 17 
17— 18 
18— 19 
19— 20 
20— 21 
21—28 
s. 
14 
16 
17 
18 
19 
22 
s. 
17 
19 
20 
21 
22 
24 
s. 
20 
22 
23 
24 
25 
26 
s. 
22 
24 
25 
26 
27 
28 
s. 
24 
26 
27 
28 
29 
30 
s. 
26 
28 
29 
30 
30 
s. 
28 
30 
30 
.V. 
30 
7. Drei Monat nach der Anstellung des Assistant Clerk 
hat sein höherer Vorgesetzter über seine Führung einen 
Bericht zu erstatten. 
8. Die jährliche Gehaltszulage nach Massgabe der vor 
stehenden Scala wird einem Assistant Clerk nur ge 
währt, wenn sein Departementschef bescheinigt, dass 
er während des vorhergehenden Jahrs seine Dienst 
obliegenheiten gewissenhaft und befriedigend erfüllt hat. 
9. Im Fall einer Geldstrafe oder einer andern ernstlichen 
Bestiafung kann die Gewährung der Gehaltszulage ver 
schoben werden. Wird ein Clerk wegen irgend einer 
Unregelmässigkeit, Pflichtvernachlässigung u. s. w. vom 
Dienst suspendirt, so erhält er während Dauer der 
Suspension kein Gehalt, es sei denn dass seine völlige 
Unschuld dargethan werde. 
10. Ein Assistant Clerk muss, auf Verlangen, Mitglied einer 
Unterstützungs- oder Versorgungskasse werden, welche 
unter Mitwirkung der Eisenbahngesellschaft errichtet ist 
oder werden sollte. 
11. Ein Assistant Clerk ist im Falle dauernder Verhinderung 
durch Krankheit nicht zum Gehaltsbezug für länger
        <pb n="212" />
        198 
als 14 Tage berechtigt, und auch so lange nur wenn 
er ein Zeugniss eines Arztes heibringt, dass er wirklich 
unfähig war seinen Dienst zu versehen. 
12. Die Eisenhahngesellschaft hat, wenn sie einen Assistant 
Clerk entlassen will, ihm dies 1 Monat vorher mitzutheilen, 
und dieselbe Frist sowie schriftliche Form muss ein 
Assistant Clerk beobachten, wenn er den Dienst kün 
digen will. Andernfalls geht er aller ihm noch zustehen 
den Forderungen an Gehalt verlustig. 
13. Die Eisenbahngesellschaft behält sich das Recht vor, 
von dem Gehalt alle Geldstrafen für Pflichtvernach 
lässigungen u. s. w. abzuziehen. Sofern nicht ein pecu- 
niärer Verlust für die Eisenbahngesellschaft entstanden 
war, fliessen die ersteren einer Versorgungskasse zn. 
London den 1. Januar 1875.
        <pb n="213" />
        199 
Anlage B 
Great Northern Eisenbahn. 
London den 2. April 1872. 
' Besoldungen und Dienststunden. 
.1. Lie unten abgedruckte Besoldungsscala tritt in Kraft mit 
dem 7. April 1872. 
2. Alle Personen, welche zur Zeit in Dienst, und zu den 
höheren Sätzen berechtigt sind, erhalten dieselben vom 
7. April 1872 ab. 
Dienststunden. 
3. Auf allen Stationen, abgesehen wo besondere Arrangements 
getroffen sind, werden die 24 Stunden gleichmässig in Ta 
ges- und Nachtdienst eingetheilt. 
XJeberzeit. 
4. Die Dienstzeit soll, soweit thunlich, auf allen Stationen 
auf 12 Stunden täglich beschränkt werden, und wenn auf 
den Güter- oder den Ilauptühergangsstationen Dienst über 
12 Stunden hinaus gefordert wird, so soll er bezahlt werden 
nach dem Verhältniss des Tagessatzes, für 10 Stunden ge 
rechnet. 
Dienststunden für Signahnen, Leute, welche die 
Weichenapparate bedienen. 
5. In gewissen bezeichneten Buden, boxes, 8 Stunden. 
In allen andern, 12 Stunden am Tage und 12 Stun 
den Nachts. 
Signalmen in den 8 Stunden-Buden müssen nach der 
Ablösung mindestens 4 Stunden Ruhe haben. Sie wech 
seln den Dienst am Sonntag, und damit abwechselnd jeder 
*) Die Besoldung unterer Beamten nennen die Engiäuder „wages"-, 
mehr unseren Ausdruck Lohn entsprechend, im Gegensatz zu „salary", 
Gehalt der clerhs u s, w.
        <pb n="214" />
        200 
der 3 Leute an diesem Tage Kühe habe, wird dann der 
24 ständige Dienst durch die beiden Andern allein versehen 
Signalmen in den 12 Stunden-Buden sollen beim Wech 
sel von Nachts zum Tagesdienst und umgekehrt, nicht län 
ger als ihre vorgeschriebenen Stunden in Dienst sein. Sie 
sollen 6 Stunden ruhen, bevor sie wieder auf 6 Stunden 
in Dienst kommen 
Dienststunden der Guards, Zugbegleiter. 
6. Die Dienstzeit der Guards soll thunlichst so gelegt werden, 
dass sie innerhalb 12 Stunden fällt. Wenn dies nach der 
Natur des Dienstes unmöglich ist, sollen besondere Arran 
gements wegen Ablösung oder Bezahlung der Ueberstunden 
getroffen werden. 
Die Besoldung der Guards für die Personen- und die 
gemischten Züge schliesst Sonntagsdienst ein, den diese 
Guards der Reihe nach versehen müssen, gemäss Anordnung 
des Superintendent of the Line. 
Die Besoldung der Guards für Güterzüge ist für 6 Tage 
per Woche berechnet, und wenn sie 7 Tage Dienst thuu 
müssen, so werden sie für den Extradienst am siebenten 
Tag, nach Verhältniss des gewöhnlichen Lohn’s pro Tag, 
uîid der wirklich im Dienst zugebrachten Zeit bezahlt. 
Sonntagsdienst. 
7. Auf allen Stationen, ausser wo besondere Anordnungen 
getroffen sind, muss an Sonntagen, soweit für die Sicher 
heit und Bequemlichkeit des Publicums nöthig, Personal 
zum Dienst bereit sein. Hierbei wird nach Massgabe der 
von Zeit zu Zeit getroffenen Festsetzungen, wie sie durch 
die Ordrebücher mitgetheilt werden, abgewechselt. Dieser 
Dienst macht einen Theil des gewöhnlichen Wochendien 
stes aus. 
Es sollen so bald als möglich Anordnungen getroffen 
werden, um den betreffenden Beamten periodisch Dienst 
freiheit an Sonntagen zu sichern. 
Pfei dewärter, huhr- und Stallknechte müssen abwech-
        <pb n="215" />
        seliKl Sonntags in den Ställen sein, und ihr Lohn ist des 
halb dem Verhältniss von 7 Tagen per Woche bemessen. 
Beförderung’. 
8. Die Besoldung richtet sich nach der Länge der Dienst- 
zeit. Wenn Jemand von einer niedrigeren in eine höhere 
Khw^ebemrdM't is^ von Khis^ A in Kh^ae JB, so 
beginnt er mit dem Ersten-Jahressatz der Klasse, 
in welche er befördert ist, ohne Rücksicht darauf, wie 
lange er schon dient. Aber wenn Jemand in derselben 
Klasse zu einem höheren Grad befördert wird, so über 
trägt er seine bisherige Dienstzeit auf den höheren Grad, 
folgendermassen: Wenn ein forfer — Portier — mit einer 
Dienstzeit von 2 vollen Jahren zum Loader, Lader, beför 
dert ^ wird, so erhält er den Dritten-Jahressatz des 
Lohn’s eines Loader; aber wenn er zum Checker oder 
Foreman — eine Charge im Ladepersonal — gemacht wird 
muss er mit dem Ersten-Jahressatz beginnen, ausser wenn 
dmser j^umger als sem bisher^er Gehadks^^ In 
diesem Falle wird ihm für das erste Jahr der letztere be 
lassen, und er kann nach Ablauf des ersten Jahres gestei 
gert werden. 
Krankenkasse. 
9. Jeder muss der Krankenkasse der Eisenbahn beitreten 
am^ervrenn ^nadR^mit, d^is er^Rb^md emerandmn 
ähnlichen Kasse ist. War er schon Mitglied der erstem 
so kann er dann aus derselben austreten. Den Unter- 
stutzungsbetrag, zu dem er berechtigt ist und den Namen 
jener andern Kasse muss er dem anzeigen. Der 
erstere darf nicht geringer als 10 per Woche und ärzt- 
Imhe Beiandlung mr Rm selbst, sem; bm Knaben niinde- 
stens 3 2 per Woche. Will Jemand gleichzeitig in der 
Krankenkasse der Eisenbahn bleiben, so ist ihm dies ge 
stattet; doch darf die Summe der Unterstützungsbeträge 
fur ihn aus beiden Kassen, nicht über 20 f. per Woche 
oder seines Lohn’s hinausgehen.
        <pb n="216" />
        202 
Besoldungsscala 
für die Bediensteten der Eisenbahngesellschaft in den bezeichneten 
Stellungen, nebst der nach dem Dienstalter eintretenden Steigerung 
für diejenigen, welche in der Zwischenzeit nicht mit Geldstrafen 
belegt sind. 
Classe A. 
Jabí 
Jahr 
Jahr 
Jahr 
per Woche. 
Güterzüge 
11 
Zugbegleiter 
1. Classe für Personenzüge 
2. 11 11 11 
3* 11 11 11 
4. 11 11 11 
1. 
2. 
3. 
Bremser 
Weichensteller in London 1. CI. 
11 11 11 2. 1, 
Q 
11 11 11 11 
,, in der Provinz 1. „ 
11 2.,, 
11 3.,, 
Superior Foremen Porters und 
Foremen S/iwn/eíw*) in London 
Desgl. in der Provinz . . 
Foremen Porters in London 
Desgl. in der Provinz . 
Engine Shunters in London 
Personenzug-Departement . 
Güterzug-Departement . . 
Engine Shunters in der Provinz 
Checkers in London 
„ „ der Provinz . . . 
Billetcontrolleure in London • 
„ „der Provinz 
„ (Knaben) „ London 
„ 11 „derProvinz 
Zugbegleiter, welche hei 
durchgehenden Miuerai- 
zügen zwischen 
caster und London sowie 
auf der Nottinghame^ 
Zweiglinie fungiren, g® 
hören zur 2. ^hass &gt; 
aber ihre Besoldu g 
steigt nicht über 27 
per Woche. 
Bonusse für Weichen 
steller — Prämien - 
guter Dienstführung 
Jahr 
1. Ch, 5 Pfd. St. ■ 
2- " ^ 
1 * ” 1 ” 
in London, 
KCl., 5 Pfd. St. ^ • 
3: :: 2 :: 
in der ProvinZi 
zahlbar halbjährlich- 
*) S. S. 207 Anmerkung des Verfasser’s.
        <pb n="217" />
        203 
Classe B. 
1. 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jahr 
4. 
Jahr 
per Woche. 
Polizeibeamte in London» . . 
„ „der Provinz . 
Porters in London, Pcsoncnzug- 
' Departement ' 
Güterzug- 
” ” ” Departement * 
auf Station 
” ” ” Mint-Strasse * 
„ „ der Provinz . . . 
Horse Shunters in London . , 
„ „ „ der Provinz 
Rollfuhrkutsclier in der Provinz 
Begleiter der Rollwagen 
Rollfuhrkutsclier in London . 
Loaders in London, i'ersonenzng. 
’ Departement 
Güterzug- 
’’ D ’’ Departement * 
„ „ der Provinz. . . 
Callers off in London . . . 
„ „ „der Provinz . . 
ParceZi Porier« in London, 1. CI. 
9 
„ „ „ „ „ 
„ „ „ der Provinz . 
Parel-Rollfuhrkutscher 
in der 
” ” Provinz 
Rollwagenbegleiter . . 
s. 
19 
17 
17 
18 
19 
16 
20 
18 
18 
10 
19 
20 
19 
19 
18 
22 
19 
18 
20 
18 
7 
s. 
20 
18 
18 
19 
20 
17 
21 
19 
19 
11 
20 
21 
20 
20 
19 
23 
20 
19 
21 
19 
8 
s. 
21 
19 
19 
20 
21 
18 
22 
20 
20 
12 
21 
22 
21 
21 
20 
24 
21 
20 
22 
20 
9 
s. 
22 
20 
20 
21 
22 
19 
23 
21 
21 
14 
22 
23 
22 
22 
21 
25 
22 
21 
23 
21 
das fünfte Jahr 15 s. 
nach dem Dienstalter 
und der Zahl der 
Dienststunden von 
18—23 s. perWoche. 
Classe C. 
1. 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jahr 
4. 
Jahr 
per Woche. 
Knaben als Porters und Boten 
beim Dienstantritt 
im Alter von 14—16 Jahren, g 
16—18 
18—20 
14-16 
16—18 
18—20 
10 
11 
12 
8 
9 
10 
11 
12 
14 
9 
10 
12 
12 
13 
10 
11 
13 
14 
11 
12 
5. Jahr (j.Jahr 7. Jahr 
14 15 s. l6 s. 
12 13 Ä. 14 s.
        <pb n="218" />
        204 
Resoldungsscala 
für die Bediensteten der Eisenbahngesellschaft in den hezeichneten 
Stellen, an Orten nördlich von Wakefield inclusive, nebst der 
Steigerung nach dem Dienstalter für diejenigen, welche in der 
Zwischenzeit nicht mit Geldstrafen belegt sind. 
Classe A. 
1. 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jalir 
4. 
Jahr 
per Woche. 
für 
Personenzüge 
für 
Güterzüge 
Zugbegleiter 1. Classe 
n 2. ,, 
)) 5t 
55 55 
55 E 55 
55 2. „ 
55 •^* 55 
Bremser 
Weichensteller 1. Classe 
55 2. ,, 
55 3. „ 
Superior Foremen Portersï 
üray Foremen j 
Ordinary Foremen Porters 
Engine Shunters 
Checkers [ 
Billetcontrolleure ) * * 
„ (Knaben) 
s. 
28 
25 
23 
22 
28 
25 
22 
21 
24 
22 
20 
24 
21 
15 
.V. 
29 
26 
24 
23 
29 
26 
23 
22 
25 
23 
21 
25 
21 22 
.Ÿ. 
30 
27 
25 
24 
30 
27 
24 
26 
24 
22 
26 
23 
22 ¡23 
16 ! 17 
28 
26 
25 
28 
25 
27 
24 
Für Weichensteller^ 
jährliche Bonusse bei 
guter Dienstführung 
1. CI, 5 Pfd. St. — 
2. „ 3 „ ,, 
^ ^ 55 55 
zahlbar halbjährlich. 
—■ 55 
lü ,5 
Classe II. 
1. 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jahr 
4. 
Jahr 
per Woche 
Landers 
Callers off 1 
Horse Shunters | 
Polizeibeamte 
Porters, Güterzugdepartement . 
„ Personenzugdepartement 
Parcels Porters ^ 
„ Bollkutscher ( * * ' 
Güter-Rollkutscher .... 
„ Pferde Wärter .... 
s. 
20 
19 
17 
18 
17 
18 
vo 
r 
s. 
21 
20 
18 
19 
18 
19 
n 18 
er V 
s. 
22 
21 
19 
20 
19 
20 
—22 
iochc 
s. 
20 
21 
.V. 
.
        <pb n="219" />
        / 
205 
Classe C 
Knaben als Porters und Boten 
beim Dienstantritt 
im Alter von 14—16 Jahren . 
” 11 10—18 „ 
” n 11 18—20 
1. 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jahr 
4. 
Jahr 
F 
er Woche 
12 .V. 13 Í. 14 s. 
Classe I&gt;. 
1, 
Jahr 
2. 
Jahr 
3. 
Jahr 
4. 
Jahr 
per Woche. 
Knaben bei deiiRollwagen . 
Knaben, welche andere Dienste 
versehen .... 
von 4—8 s. per 
Woche. 
von 6—11 per 
Woche. 
Nach Dienstalter und 
Dienststunden. 
Anmerkung. 
Zugbegleiter bei Personenzügen 
zwischen London und Stationen 
nördlich von Peterborough, gehören zur 
zwischen Peterborough und Boston, 
Boston und Grimsby, 
Boston und Lincoln, 
Lincoln und Doncaster, 
Grantham und Boston, 
auf den j^ottingham-Zweiglinien, 
Cambridge-Zweiglinien, 
im Yorkshire District, 
und zwischen dem letzteren District und 
Orten nördlich Peterborough inclusive 
Zwischen Vorstädtischen und Zweig-Sta 
tionen südlich von Hitchin, und auf 
nicht besonders bezeichneten Zweig 
linien 
L u. 2. Classe, 
zur 3. Classe, 
zur 4. Classe.
        <pb n="220" />
        Die Züge auf den Horncastle, Spilsby, 
Wainfleet, Essendine, Bourn und Slea 
ford, Stamford, Ramsey und March und 
Spalding Zweiglinien sind zu begleiten 
nur durch Bremser. 
Zugbegleiter, deren regelmässiger Dienst 
sie nöthigt gemischte Züge zu beglei 
ten, ausser auf den nur für Bremser 
bestimmten Zweiglinien, rangiren als 
Zugbegleiter für Personenzüge. 
Zugbegleiter für Güterzüge 
zwischen London und Orten nördlich von 
Peterborough gehören zur 1. u. 2. Classe, 
zwischen Peterborough und Boston, 
Boston und Grimsby, 
Boston und Lincoln, 
Lincoln und Doncaster, 
auf den j^ottingham-Zweiglinien, 
ICambridge-Zweiglinien, 
zwischen London und Orten südlich von 
Peterborough inclusive, I 
im Yorkshire District, 
sowie zwischen diesen und Orten nörd 
lich von Peterborough inclusive 
— Zugbegleiter bei Mineralzügen zwischen Doncaster und 
Peterborough, oder Peterborough und London, rangiren in 
der 2. Classe, gehen aber im Gehalt nicht über 27 s. per 
Woche hinaus — 
zwischen Grautham und Boston, Stationen 
südlich von London und andern nicht 
besonders aufgeführten Zweiglinien . zur 3. Classe; 
Auf den Horncastle, Spilsby, Wainfleet, 
Essendine, Bourn und Steaford, Stam- 
zur 2. Classe 
steigen aber 
im Gehalt nicht 
über 27 s. per 
Woche;
        <pb n="221" />
        207 
ford, Ramsey und March und Spalding 
Zweiglinien íungiren nur .... Bremser. 
Gewisse Zugbegleiterassistenten, welche 
südlich von London und im Yorkshire 
District fungiren, rangiren als Bremser. 
Anmerkung des Verfassers: Shunters sind die Rangirer, und es wird 
unterschieden ob mit Maschinen, engines, oder Pferden, horses, 
rangirt wird. Porter entspricht nicht ganz unserem „Portier“ son- 
^ dem ist viel umfassender. Foremen ist so viel wie unser „Ober-“, 
und S'iperior Foremen ist eine noch höhere Stufe. Checher und 
Cutter o// sind Chargen im Ladepersoual ; der Erstere vergleicht 
die Güter mit den Papieren, der Andere ruft am Wa-en die Güter 
beim Laden auf Louder heisst der, welcher das Laden selbst 
ausführt. Die Billetcontrolleure nehmen auch auf der Abgangs 
station die Billets ab. 
Wie die Tabelle ergiebt, werden in England auch die dies 
seitigen Güterboden- und Stationsarbeiter zu den niederen Beam 
ten gerechnet. Endlich sei nochmals wiederholt, dass 1 Pfd. 
Sterl. = 20 Mark, t f. = I Mark ist.
        <pb n="222" />
        208 
Anlage C-, 
Ent 
fernung. 
Milet, 
Classes. 
Slalion to Station 
ohne 
An- und Abfuhr 
Mineral 
per ton. 
Special 
per ton. 
Merchandise 
einschliesslich An- und Abfuhr. 
1 
per ton 
2 
3 4 
per ton.\ per ton 
5 
per ton. 
Smalls. 
einschliesslich 
An- und Abfuhr. 
28 U. 56 g 
über 
56 fï 
1 to 6 
7 
8 
9 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
22 
23 
24 
25 
26 
27 
28 
29 
30 
31 
32 
33 
34 
35 
s. d. 
1 9 
1 10 
111 
2 0 
2 1 
2 7 
2 8 
2 9 
2 10 
2 11 
3 0 
3 1 
3 2 
3 '3 
3 4 
s. d. 
2 11 
2 11 
2 11 
3 9 
3 9 
s. a. 
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Kdiiard ReitzeiiNtciii, 
liegierungs-Assessor und Directlonimit^diod bei der Nicderachleslsch-Mürkischen KUenbahn. 
Die fidtei'tarile der Eisciibaliiieii 
insbesondere das Gewicht- und Wagenraumtarifsystem. 
1874. geheftet. Preis 3 M. 
AktieniFCNcn. - Die Lehre von den Aktiengesellschaften und den Com- 
manditgesellschaften auf Aktien nach dem Allgemeinen Deutschen Ilan- 
dolsgesctzbuche tind dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 von Molle. 
Kreisgenchts-Director, 1875. VI u. 208 8. gr. 8. M. 4. 
Bei-grecht. - Allgemeines Berggesetz für die Preussischen Staaten nebst 
Motiven und Landtagsverhandlungen, sowie den dazu erlassenen ergänzen 
den Restimmungen mit Komm e atar hèrausgegeheii voiiDr.C. F.Koch 
1870. VII 11. 508 S. gr. 8. % 7,20. 
£iiikouimciistcii&lt;^. Die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer 
im preussischen Staate nach dem Gesetz vom l. Mai 1851 und allen 
daraut bezüglichen erläuternden und ergänzenden Ministerial-Rescrinten 
um Instiuctionen etc. mit Nachtragsheft bis 1871. Herausgegeben von 
IJr. G. M. Kletke. 1872. Jé G 
Oriiiulkiichrecht. — Das preussische Grundbuchrecht. — Die Gesetze 
vom .). Mai ls7 2 mit einem ausführlichen Kommentar in Anmer 
kungen nebst den in Kraft gebliebenen, ergänzenden Gesetzen, sowie 
besonderen labelleu zur Rerechnung der Kosten und Stempel und den 
Austuhrungs-Vertügmigen des K. Justiz- und Finanz-Ministeriums, her- 
usgegebeu von Rahlmann,. königl. Kreisgerichts - Direktor und 
i 1 Abgeordneten Zweite verbesserte Auf- 
lage 18/,}. VI u. 51) S. gr. 8. Geh. Jé. 7. Geb. Jé. 8. 
Jé. —,50. 
Verlag von Franz Vahlen in Berlin W. 
Mohrenstrasse 13/14. 
Druck von Haler &amp; Lewalter In Frankfurt a. M.
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