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        <title>Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands</title>
        <author>
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            <forname>Eduard</forname>
            <surname>Reitzenstein</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>826610137</idno>
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        Bibliothek
des  Instituts  für  Weltwirtschaft
an  der  Universität  Kiel

Signatur
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        <pb n="2" />
        a52ää

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Tarifwesen

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m\‘-&amp;gt;  p-.'

Eduard  Reitzenstein,
%  K^Plerungsaasessor  uivl  Mitglied  der  KUnigllchen  Eisenbalindirection  in  Frankfurt  a.  M

Berlin.

Franz  Vahle  n.
1876.
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Verwalt  imgseinrichtungen

und  das

Tarifwesen

auf  den

Eisenbahnen  Englands

Eduard  JReitzenstein,
Rcgierunpsassesgor  und  Mitglied  der  Königlichen  Eisenbahndirection  in  Frankfurt  a.  M

von

Benin.
Franz  Vahlen
187  G.
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        \VNN\fíS¿?^

5  BibTioíheií  S
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^'''*l(kw'^

■

Druck  von  Haler  &amp;amp;  Lewalter  in  Frankfurt  a.  M
        <pb n="6" />
        Inhalt.

Seite.

Einleitung  I
I.  Verwaltungseinrichtungen  3

Zahl  und  Grösse  der  Eisenbahnen;  S.  4  Organisation  —
obere  Beamte,  Districtsbeamte;  S.  7  Organisationsprincipien
  —  Organisation  der  grössten  Eisenbahn  d.  i.  der
London  and  North  Western  \  S.  U  Beurtheilung  —  Vortheile ­
  der  englischen  Organisation,  Voraussetzungen  derselben, ­
  Folgerungen  für  Deutschland;  S.  14  Beamtenverhältnisse: ­
  Gütcrexpeditionen  ,  Centralbüreaus,  Verkehrscontrollen,
  Bahnbewachnungs-,  Weichen-,  Zugbegleitpersonal ­
  —  Nutzen  der  zahlreichen  Züge;  S.  19
Dienstemolumente,  Disciplin,  Dienstkenntniss,  Carrière.
II.  Rechtszustand  in  Bezug  auf  das  Verkehrs-  insbesondere
das  Tarifwesen  23
Maxima;  wichtige  Gesetze;  S.  24  geltende  Vorschriften
—  Auslegung  und  Handhabung  derselben,  geringe  Zahl
der  Streitfälle;  S.  29  zu  den  einzelnen  Vorschriften  getroffene ­
  Entscheidungen;  die  Verpflichtung  zur  Gewährung
aller  gebührenden  und  billigen  Erleichterungen;  S.  30
Gewährung  director  Tarife;  S.  37  das  Verbot  ungerechtfertigter ­
  Bevorzugungen  —  Annahme  und  Beförderung
aller  Transporte,  Zahl  der  Streitfälle  wegen  ungerechtfertigter ­
  Bevorzugung,  Begriff  der  letzteren,  Antrag
Seitens  des  Verletzten  und  Nachweis  eines  verletzten
Concurrenzinteresse’s,  Arten  der  verbotenen  Bevorzugung; ­
  S.  42  Ungleichheit  in  der  Tariflrung  —  Begünstigung ­
  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr,  mittelst
des  Tarifs;  S  50  Die  Verpflichtung  zur  Publication  der
Tarife;  die  terminals;  S.  52  Rückblick,  Folgerungen  für
Deutschland.
III.  Die  geltenden  Tarife  57
Vorbemerkungen:  Publicität  der  Tarife,  Refaction,  Vergleich ­
  mit  Preussen  in  Bezug  auf  Durchschnittshöhe  der
larife  und  Verhältniss  von  Betriebsausgaben,  Anlagecapital,
  Rente  und  Transportmenge  ;  S.  63  Personentarife ­
  —  Zahl  der  Classen,  Schnellzugs-  und  Personenzugspreise, ­
  3.  Classe  in  Schnellzügen,  Höhe  der  Tarife;
        <pb n="7" />
        Inhalt.

IV

S.  70  Retour-  und  Abonnementbillets  —  Seltenheit  von
Missbräuchen;  directe  Expedition;  S.  73  Gepäcktarife
—  die  Gepäckräume  in  den  Personenwagen;  S.  76
Parcel  tarife  —  Vergleich  mit  dem  deutschen  Eilgut,
Verhältniss  zur  Postpaqnetbeförderung;  S.  82  Viehtarife.
IV.  Die  geltenden  Tarife,  Gütertarife
Einheitliche  Classification  —  Ausnahmesätze  für  einzelne
Artikel;  S.  89  Tarifänderungen,  die  Tarifbücher;  S.  96
Zahl  der  directen  Tarife;  Classification  und  Tarifsystem  —
Gewichtsquantum  als  larifbedingung,  Wagenausnutzung;
S.  103  tariiarische  Scheidung  zwischen  offenen  und  bedeckten ­
  Wagen,  die  Haftpflicht  und  ihr  Verhältniss  zum
Tarif,  Selbstkosten  bei  Beförderung  in  offenen  und  bedeckten ­
  Wagen  —  der  deutsche  Wagenraumtarif;  S.  114
\  ermicthung  der  Güterwagen  ;  Privatwagen;  S.  118  Höhe
und  Bildung  der  Tarife  —  Rücksichtnahme  auf  die  Umstände ­
  des  besonderen  Falles,  andere  Auffassung  der
Selbstkostenfrage,  Nutzen  der  englischen  Tarifpolitik,
Nachtheil  stabiler  Tarife;  S.  123  Normalscalen,  fallende
Scala,  allgemeine  Tariferhöhung,  niedrigster  Einheitssatz  ;
S.  126  Entlade-  und  Abholefristen  und  Strafbestimmungen ­
  —  Unmöglichkeit  der  bahnseitigen  Au-  und
Abfuhr  im  Massenverkehr;  S.  129  die  Organisation  des
merchandise  Verkehres  —  die  bahnseitige  An-  und  Abfuhr ­
  und  die  sonst  wesentlichen  Momente,  Hindernisse
für  die  Uebertragung  auf  Deutschland.
V.  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz
Bedeutung  der  Concurrenz  im  Eisenbahnverkehr  -
Verhältnisse  im  Eisenbahnverkehr,  welche  einer  Concurrenz ­
  ungünstig  sind,  unterbietende  Concurrenz  in  den
Tarifen  nur  mittelst  Refaction  möglich  und  weniger  Bedürfniss
  als  Gleichstellung  und  angemessenes  Verhältniss
der  Tarife;  S  139.  die  Concurrenz  in  der  Leistung.
S.  14  t  Organisation  des  Durchgangsverkehrs  —  gleichmässige
  und  dauernde  Regelung  der  zu  ordnenden
Punkte,  Regelung  der  Concurrenztarife,  die  englischen
Verbände,  die  deutschen  Verbände;  S.  144  die  Entwicklung ­
  in  Deutschland,  der  Tarifverband,  Möglichkeit
eines  einheitlichen  Tarifsystem’s  und  einer  einheitlichen
Classification  für  den  international-europäischen  Verkehr:
S.  148  die  Regelung  des  Concurrenzverkehrs  —  Unterschied ­
  gegen  Deutschland,  Instradirungswechsel,  gegenseitige ­
  Compensation  der  einzelnen  Stationen,  Geldtheilung,
  Agentenwesen  ;  S.  154  Vorschläge  für  Deutschland; ­
  zulässige  Mehrentfernung  für  die  Concurrenz.

Seite.

85

135
        <pb n="8" />
        V

/  Inhalt.

Seite
V.  Das  Clearinghouse  159
Der  Clearinghouseverein  ;  Zweck,  Mitglieder,  Sitz  und
Organisation  —  der  secretary,  das  Clearinghousecommittee,
  die  Conferenzen  der  officers,  die  Schiedsrichtercommittees
  ;  Beurtheilung;  S.  163  Gegenstände  der  Beschlussfassung, ­
  die  Reyulalions  ;  S  165  Das  Clearinghouse ­
  im  engeren  Sinne  —  Eintheilung;  lost  luggage
Departement  —  das  eigentliche  Reclamationswesen;
S.  168  mileage  Departement  —  Miethssätze  für  Wagen
und  Decken,  Verzögerungsgehühr,  Wagendurchgang,
Verschiedenheit  der  Wagen,  die  Rapportirung,  Uebertragung
  auf  Deutschland;  S.  174  traffic  Departements,
Abrechnung  für  den  Güterverkehr  —  Modus,  terminals,
Rapporte  der  Stationen,  nachträgliche  Aenderungen,
Vergleichung  der  Rapporte,  Controllirung  der  Transportroute ­
  nach  den  Wagenrapporten,  Vertheilung  der
Pracht;  S.  179  Abrechnung  für  den  Personenverkehr;
Departement;  S.  181  Vergleich  mit  Deutschland ­
  und  Beurtheilung  —  Einfluss  des  Theilungsmodus
sowie  der  Verschiedenheit  des  Tarifsystem’s  und  der
Classification;  S.  185  Zeitdauer  und  Kosten  der  Abrechnung
  —  Vergleich  der  Leistung  im  Clearinghouse  und  in
den  deutschen  Special-Abrechnungsbüreaus;  S.  188
Polgerungen;  S.  190  Formell  einheitlicher  Tarif  die  Vorbedingung ­
  jedes  P’ortschritts,  Nothwendigkeit  einer  Organisation ­
  der  deutschen  Bahnen  untereinander,  der
Parifveiband  der  geeignete  Ausgangspunkt  hierfür,  die
Entwicklung  des  deutschen  Eisenbahnvereins  in  der
Richtung  eines  europäischen  Eisenbahnvereins  ;  S.  193
/  Zusammenfassung  der  in  Bezug  auf  mehr  principielle
Prägen,  aus  den  englischen  Verhältnissen  zu  entnehmenden ­
  Lehren  für  Deutschland.
Anlagen
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        Druckfehlerverzeichniss.

s.  27  letzte  Z.:  statt;  „der  Courts'’''  lies  „des  Court".
S.  25  Anmerkung  Z.  I  :  statt  „zu  den  ersten“  lies  „zu  dem  ersten“.
S,  45  Z.  16  von  oben:  statt  „weitere  Strecken“  lies  „grössere  Strecken“.
S.  52  Z.  16  von  oben:  statt  „zu  übertragen“  lies  „übertragen“.
S.  67  Anmerk.  Z.  2  :  statt  „Viertel  oder  halben“  lies  „halben  oder  ganzen“  .
S.  78  Z.  11  von  oben:  statt  „0,20  Mark“  lies  „0,20  Mark  pro  100Kilogramm“.
S.  92  Z.  7  von  oben  :  statt  „Beamten“  lies  „Beamte“.
S.96  Z.21  von  oben:  statt  „Artikel  in“  lies  „Artikel,  in“.
S.  107  Anmerk.  Z.  6:  statt  „Wassermangels“  lies  „Wagenmangels“.
S.  159  Z,  7  von  oben:  statt  „Regelung  auch“  lies  „Hegelung,  auch“.
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        Pf:

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        /

Vorrede.

Als  Mitglied  einer  im  vorigen  Sommer  von  Sr,  Excellenz
dem  preiissischen  Herrn  Handelsminister  nach  England  zum
Zweck  des  Studiums  der  dortigen  Eisenbahneinrichtungen
entsendeten  Commission  habe  ich  Gelegenheit  gehabt,  die
englischen  Eisenbahnverhältnisse  aus  eigener  Anschauung  kennen ­
  zu  lernen,  und  gestatte  mir,  mit  Genehmigung  des  Herrn
Ministers,  das  Resultat  meiner  Beobachtungen  über  einige
1  unkte  der  Oeffentlichkeit  zu  übergeben.
Meine  Beobachtungen  waren  im  Wesentlichen  auf  administi
  ative  Einrichtungen,  die  eigentliche  Verkehrs  Verwaltung
insbesondere  das  Tarifwesen,  gerichtet,  naturgemäss  so,  dass
den  leitenden  Gesichtspunkt  für  mich  die  praktische  Frage
bildete,  ob  und  wieweit  daraus  Lehren  für  die  diesseitigen
Veihältnisse  zu  entnehmen  sein  möchten.  Die  englischen
Zustände  verdienen  in  dieser  Hinsicht  nicht  minder  volle
Aufmerksamkeit  als  in  technischer  Beziehung,  zumal  nachdem
auch  in  Deutschland  mit  der  stärkeren  Entwicklung  des  Verkehis
  und  der  grösseren  Complicirung  des  Eisenbahnnetzes
olgeiecht  die  Schwierigkeiten  und  Aufgaben  der  eigentlichen
Veikehrsverwaltung  immer  mehr  in  den  Vordergrund  getreten ­
  sind.  Denn  gerade  in  der  letzteren  leisten  die
englischen  Eisenbahnen  vielfach  Grosses,  Dieses  bis  dahin
allgemein  vei  breitete  Urtheil  ist  seit  dem  Erscheinen  des
1
        <pb n="12" />
        2

Vorrede.

Werks  von  Dr.  Gustav  Cohn:  Untersuchungen  über  die
englische  Eisenbahnpolitik,  Leipzig,  Verlag  von  Duncker
und  Hum  blot,  1874  —  1875  —  hie  und  da  in  Frage  gestellt ­
  worden,  aber  wohl  mit  Unrecht.  Nicht  als  ob  ich  die,
auch  von  mir  hochgeschätzten,  Verdienste  jenes  Werks
schmälern  wollte  ;  ich  glaube,  dass  es  bei  genauerem  Studium
einen  solchen  Eindruck  nicht  hervorbringen  kann  :  denn  die
allerdings  vielfach  vom  Verfasser  geäusserten  Bedenken  beziehen ­
  sich  auf  die  politischen  und  socialen  Consequenzen  des
dortigen  Zustandes,  auf  die  Unbestimmtheit,  überhaupt  das
Verhältniss  der  gesetzlichen  Rechte  und  Pflichten  der  englischen ­
  Eisenbahnen,  darauf  dass  sie  nicht  der  Staatsgewalt
in  genügendem  Masse  unterworfen  seien.  Ihren  Leistungen
in  der  Verkehrsverwaltung  zollt  er  an  vielen  Stellen  Anerkennung; ­
  und  wenn  er  bei  Erörterung  der  Frage  ihres  Ueberganges
  in  die  Hände  des  Staates  den  Beweis  dafür  vermisst,
dass  von  ihnen,  wie  sie  jetzt  sind,  schon  öconomisch  das
Bestmögliche  geleistet  wird,  so  kann  diese,  der  Natur  der
Sache  nach  discutirbare  Frage  hier  often  bleiben,  wo  das
Zugeständniss  ausreichen  dürfte,  dass  bereits  die  jetzigen
Leistungen  denen  der  deutschen  Bahnen  vielfach  voranstehen.

Frankfurt  a  M.,  im  März  1876.
        <pb n="13" />
        /

1*

I.  Verwaltungs  -  Einrichtungen,
Die  Zahl  der  finanziell  selbstständigen  Eisenbahnen  in
England  ist  sehr  gross,  sie  betrug  nämlich  Ende  1874  in  England, ­
  Wales  und  Schottland  *)  zusammen  259  ;  doch  steht  weit
über  die  Hälfte  nicht  in  eignem  Betrieb,  und  an  gesonderten
Betriebsverwaltungen  waren  blos  102  vorhanden,  95  in  England ­
  und  Wales,  7  in  Schottland.  Auch  von  diesen  haben
noch  mehr  als  zwei  Drittel  nur  ganz  geringe  Ausdehnung,
denn  es  blieben  unter  100  Kilometer  76,  63  davon  sogar
unter  50  Kilometer*  und  im  Umfange  von  100—150  Kilometer ­
  hielten  sich  3.  Die  übrigen  23  rangiren  wie  folgt:
1)  Cheshire  Lines  Commitlee  )  150  bis
2)  Furness  200Kilo-3)
  South  Der  on  .  ,  .  ]  meter.
4)  London  Chatham  and  Dover  ....
5)  Cambrian
6)  North  Staffordshire
7)  Jiristol  and  Exeter
8)  Manchester^  Sheffield  and  Lincolnshire  .
9)  Great  North  of  Scotland
)  Die  irischen  Bahnen  habe  ich  nicht  gesehen  und  meine  Berner ­
  ungen  erstrecken  sich  desshalb  im  Allgemeinen  nicht  auf  sie.  Dem
erne  men  nach  enthalten  ihre  Einrichtungen  auch  weniger  Nachahinenswerthes.


200  bis
500KÍ1Ometer.


Zahl  und
Grösse  der
Eisenbahnen.
        <pb n="14" />
        4

Zahl  und  Grösse  der  Eisenbahnen.

Organisation.

10)  Glasgow  and  South  Western  .  .  .
11)  South  Eastern
12)  London  Brighton  and  South  Coast  .
13)  Highland
14)  Lancashire  and  Yorkshire  ....
1Õ)  Great  Northern
IG)  London  and  South  Western  .  .  .
17)  Caledonian
18)  North  British  13^4
19)  Great  Eastern  1372
20)  Midland  1736

500  bis
1000  Kilometer. ­


1103  Kilometer.
1330

21)  North  Eastern

2231

22)  Great  Western  2467  „
23)  London  and  North  Western  ....  2576
Fünf  davon,  Nr.  9,  10,  13,  17  und  18  entfallen  auf
Schottland,  und  von  den  18  englischen  Bahnen  mündet  die
wichtigere  Hälfte,  Nr  4,  11,  12,  15,  16,  19,  20,  22  und
23  in  London,  wozu  dort  noch  die  zwar  nur  20  Kilometer
lange,  aber  für  den  Personen-  und  Güterverkehr  London’s
und  seiner  Vorstädte  wichtige  North  London  und  die  beiden
unterirdischen  Stadtbahnen,  die  Metropolitan  und  die  Metropolitan ­
  District,  treten.
Wie  kürzlich  verlautete,  steht  eine  Fusion  der  Great
Western  mit  der  Bristol  and  Exeter  und  der  South  Devon
bevor,  nach  deren  Abschluss  die  Great  Western  mit  nahezu
3000  Kilometer  die  grösste  Bahn  England’s  sein  wird,  und
die  Zahl  der  gesondert  betriebenen  Bahnen  über  150  Kilometer ­
  in  England  und  Wales  sich  auf  16  vermindert,  von
welchen  dann  blos  noch  7  nicht  in  London  münden,
I)ie  Organisation  der  englischen  Eisenbahnen,  wie  bekannt
ausschliesslich  Privatbahnen,  stimmt  im  Wesentlichen
überein.  An  der  Spitze  steht  ein  von  den  Actionären  gewähltes ­
  Directorium,  welches  sich  aber,  ähnlich  den  diesseitigen ­
  Verwaltungsräthen,  in  der  Regel  wenig  mit  der
eigentlichen  Verwaltung  befasst.  Diese  von  den  officers  —
        <pb n="15" />
        /

Organisation.  5
oberen  Beamten  iin  Gegensatz  zu  officials^  den  übrigen  obere  Beamte.
Beamten  —  geführt,  hat  keine  collegiale,  sondern  eine  nach
Geschäftszweigen  getrennte,  centralisirte  Organisation.  Der
oberste  Beamte  heisst  general  manager,  und  unter  ihm
fungiren  nebeneinander  die  Chefs  der  einzelnen  Departements
—  chief  officers  —  nämlich  in  der  Kegel  und  abgesehen
von  den  kleinen  Bahnen:
ein  goods  manager,  Chef  des  Güterdienstes,  zugleich
mit  wesentlichem  Einfluss  auf  den  Güterzugdienst,
iür  den  sogar  die  Fahrpläne  meist  von  ihm  entworfen ­
  werden  ;
ein  superintendent  of  the  line,  wohl  auch  manager  of
the  coaching  traffic  genannt,  Chef  des  Zug  -  und
Kangirdienstes  —  Betreffs  der  Güterzüge  unter  der
schon  angedeuteten  Mitwirkung  des  goods  manager's
—  sowie  Chef  des  mit  den  Personenzügen  beförderten ­
  Verkehrs  coaching  traffic',
ein  engineer  of  the  permanent  way,  für  Bahnunterhaltung ­
  und  Bauten,  welche  letzteren  indess  der
Kegel  nach  nicht  in  Regie  ausgeführt,  sondern  im
Ganzen  in  Accord  vergeben  werden;
ein  locomotive  engineer,  für  den  Maschinendienst.
Daneben  besteht  selbstständig
die  audit  office,  Personen-  und  Gütercontrole,  deren
Vorsteher  —  chief  auditor  —  zugleich  Chef  des,
eben  zu  seinem,  nicht  zum  Ressort  des  goods  oder
coaching  manager's  gehörenden  Rechnungs  -  und
Buchungswesens  bei  den  Expeditionen  ist,  und
die  account  office  unter  dem  chief  accountant,  in
etwas  unseren  Calculaturen  vergleichbar,  und  ausserdem ­
  mit  einem  Theil  der  auf  Buch-  und  Rechnungsiührung
  bezüglichen  Geschäfte  unserer  Hauptkasse
befasst.
Organ  des  Director!ums  und  mit  den  das  Gesellschaftsveihältniss
  betreffenden  Geschäften,  sowie  mit  der  Kassen-
        <pb n="16" />
        ;

6

Organisation.

Verwaltung  betrauet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Banken
vermittelt  wird,  ist  der  secretary.
Bei  Bahnen  von  grossem  Umfange  oder  mit  eigenartigen
Verhältnissen  ist  die  Scheidung  in  einzelne  Departements
noch  weiter  geführt;  so  besteht  hei  stärkerem  Verkehr
mit  dem  Continent  gewöhnlich  hierfür  ein  eignes  Departement ­
  —  continental  department  —  unter  einem  besonderen
Chef,  Bahnen,  welche  Schiffe  besitzen,  haben  einen  speciellen
marine  superintendent,  vielfach  ist  auch  ein  telegraph
superintendent  vorhanden.
Wohnsitz  der  In  der  Regel  wohnen  die  chief  officers  an  dem  Orte,
oberen  Beamten.  ,  ,  ,  ,  ,
wo  das  Directorium  seinen  Sitz  hat,  doch  kommen,  hauptsächlich ­
  in  den  technischen  Branchen,  auch  Abweichungen
hiervon  vor.
Der  einzelne  Departementschef  hat  die  Verantwortlichkeit ­
  für  sein  Departement,  dafür  aber  auch  innerhalb  desselben, ­
  obgleich  nominell  dem  general  manager  vollständig
untergeordnet,  thatsächlich  grosse  Selbstständigkeit,  besonders, ­
  was  sehr  zweckmässig  aber  in  Deutschland  keineswegs
überall  durchgeführt  ist,  auch  die  Personalien  der  dazu  gehörigen ­
  Beamten.  In  Verhinderungsfällen  wird  er  nicht
durch  den  Chef  eines  anderen  Departement’s,  sondern  durch
seine  Assistenten  oder  seinen  Büreauchef  —  chief  clerk  —
vertreten;  jeder  f)e])artenieiitschef  hat  nämlich  sein  eigenes
Büreaii,  office.
Dl,trickbeamte.  Unter  den  Departementschefs  fungiren  nach  Bedürfniss
Districtsbeamte  —  rfíÂ/nc/o/Z'ícerA-—,  bei  denen  gleichfalls  die
Scheidung  nach  Dienstzweigen  in  der  Regel  beibehalten  ist.
Die  räumliche  Abgrenzung  der  Districte  für  die  einzelnen
Geschäftszweige  stimmt  zwar  vielfach  überein,  doch  trägt
man  kein  Bedenken  hiervon  abzuweichen,  wenn  bestimmte
Gründe  dafür  sprechen.  Die  Districtsbeamten  selbst  oder  besondere ­
  ihnen  zu  dem  Zwecke  beigegebene  Beamte  reisen
vielfach  im  District  herum,  um  sich  in  genauer  Bekanntschaft ­
  mit  den  Verhältnissen  zu  halten  und  den  Dienst  zu
        <pb n="17" />
        Organisation.

7

controlliren.  Vorzüglich  gilt  Letzteres  von  den  district  mitnci  auditors,
auditors,  welche  fortdauernd  von  einer  Station  zur  anderen
gehen,  um  das  Expeditionswesen,  die  Frachtherechnung  und
Kassenführung  zu  überwachen.  Man  legt  überhaupt  viel
Werth  auf  Controllirung,  und  neben  den  Revisionen  von  oben
lier  wird  überall  ausgesprochenerinassen  das  gewiss  zweckmässige ­
  Princip  verfolgt,  durch  die  Dienstorganisation  selbst
eine  gegenseitige  Controlle  je  zweier  unabhängig  von  einander
arbeitenden  Beamten  zu  schaffen.  So  wird  die  Billetcontrolle
nicht  durch  das  Zugbegleitungspersonal  ausgeübt,  sondern,
auch  wo  das  Coupiren  und  Abnehmen  der  Billets  im  Zuge
und  nicht  beim  Betreten  und  Verlassen  des  Perrons  erfolgt,
besorgen  dies  Beamte  der  Stationen.*)  Sogar  das  Sortiren
der  abgenommenen  Billets  geschieht  vielfach  nicht  durch  den
abnehmenden  Beamten  selbst,  welcher  sie  vielmehr  sofort  in
einen  verschlossenen,  oben  mit  einer  kleinen  Oeff'nung  versehenen ­
  Kasten  zu  werfen  hat.
Häufiges  persönliches  Benehmen  der  Departementschefs
miteinander  —  obgleich  sie  nicht  im  eigentlichen  Collegialveihältniss
  stehen—wie  mit  dem  general  manager  und  andererseits ­
  mit  den  District-Beamten,  ebenso  der  Letzteren  unter
sich,  bildet  die  Regel.
Als  ein  bemerkenswerthes  Organisationsprincip  ist  her-  Organi-\
  Ol  zuheben  die  Verbindung  zwischen  Betriebs-  und  Verkehrsveiwaltung,
  wie  sie  dadurch  geschaffen  wird,  dass  der  ^  .
goods  manager  den  erwähnten  massgebenden  Einfluss  auf  den  zwischen  ver-(jüterzugdienst
  sogar  die  Initiative  für  die  Güterzugfahrpläne
hat,  während  im  Personenzugverkehr  —  coaching  traffic  —
eben  der  Natur  der  Sache  nach  der  Fahrdienst  von
relativ  grösserer  Bedeutung  ist  als  im  Güterverkehr,  dem

)  Dass  jene  Einrichtung  sich  leichter  durchführen  lässt,  wenn  die
Perrons  ahgesperrt  sind,  erhellt  von  selbst,  aber  unbedingt  nothwendig
ist  dies  nicht,  wie  das  Beispiel  vieler  Ilauptstatiouen  Englands  besonders ­
  auch  in  London  beweist.
        <pb n="18" />
        8

Organisation.

Chef  (les  Fahrdienstes  auch  das  Verkehrswesen  untersteht.  |
Der  Letztere  wird  denn  auch,  wie  bereits  erwähnt,  ebensowohl ­
  coaching  manager  wie  superintendent  of  the  line  genannt,
und  die  Bezeichnung  trafßc  d.  h,  Verkehrs-ma/ia&amp;lt;7er  umfasst
ihn  nicht  minder  als  den  goods  manager.
dcrïefdrderunff  '  Grundlage  der  Organisation  genommene  Scheimit
  Güter-oder  ilung  iiach  der  Beförderungsweise  des  Verkehrs  —  mit  Güter-Peraonenzügen.
  zügen  odeT  uiit  Personeiizügeii  -  kehrt  überall  wieder,  und
ihre  Durchführung  wird  erleichtert  durch  die  Stärke  des
Verkehrs.  Gemischte  Züge,  d.  h.  welche  ihrer  Bestimmung
nach,  Güter  zum  gewöhnlichen  Gütertarif  und  zugleich
Personen  befördern,  sind  um  so  seltener,  als  überhaupt
das  System  zahlreicîlier  wenn  auch  schwächerer  Züge  herrscht.
Auch  auf  den  Stationen  wird  der  Güterzugverkehr  vom  Personenzugverkehr ­
  möglichst  getrennt  gehalten  ,  und  selbst  wo  '
die  Güterbahnhöfe  mit  den  Personenbahnhöfen  räumlich  Zusammenhängen, ­
  haben  bei  stärkerer  Frequenz  die  ersteren
häufig  besondere  Chefs.  Vielfach  wird  noch  der  eigentliche
Waarenverkehr  vom  Massenverkehr  geschieden,  und  bei  dem
letzteren  wieder  die  gerade  für  die  betreffende  Station  '
wichtige  Gattung  desselben  gesondert  behandelt.  Alles  dies
richtet  sich  indess  nach  den  jeweiligen  Umständen,  denn
nichts  liegt  den  Engländern  ferner  als  Schablonisiren,  und  das
Anpassen  an  die  Verhältnisse  des  einzelnen  Falles  ist  oberster
Grundsatz.
Die  deutsche,  dem  begriftliclien  Unterschied  zwischen  =
Betrieb  und  Verkehr  allerdings  entsprechende.  Organisations-  1
weise  der  grundsätzlichen  Trennung  von  Betriebsverwaltung  j
und  Verkehrsverwaltung  mag  theoretisch  richtiger  sein,  aber  j
praktisch  zweckmässiger  und  nützlicher  ist  in  vielen  Be-  |
Ziehungen  der  englische  Gedanke,  das  bei  der  thatsächlichen  j
Ausführung  Zusammenhängende  auch  in  der  Organisation  !
thunlichst  zusammenzufassen  und  einheitlich  zu  behandeln.  Í
Als  ein  hervortretender  Grundzug  ist  ferner  zu  be-  I
zeichnen  das  grosse  Gewicht,  welches  auf  das  Verkehrs-  !

Betonung  de»
Verkehr».
Intertsie».
        <pb n="19" />
        /
Organisation.  9

interesse  gelegt  wird,  und  die  demgemäss  hervorragende
Stellung  der  eigentlichen  Verkehrsverwaltung.  Die  Pläne  tür
neue  oder  Aenderimg  bestehender  Bahnhöfe  werden  stets  erst
den  traffic  managers  —  Verkehrsdecernenten  —  zur  schriftlichen ­
  Erklärung  übermittelt,  und  auch  sonst  geschieht  so
leicht  nichts  gegen  oder  nur  ohne  ihren  Willen.  Nicht
zum  geringsten  Theil  hieraus  dürfte  es  sich  erklären,  dass

die  Verkehrsverwaltuug  so  Tüchtiges  leistet.
Die  straffe  Centralisation  bei  Theilung  nach  Geschäftszweigen ­
  besteht  im  Wesentlichen  auch  bei  der  grössten
englischen,  der  gegen  700  Stationen  zählenden  London  and
North  Western-Bahn^  jedoch  mit  der  Abweichung,  dass  dort
das  Directorium  sich  mehr  als  bei  anderen  Bahnen  mit  der

eigentlichen  Verwaltung  befasst.  Die  letztere  gipfelt  demnach ­
  auch  nicht  vollständig  in  dem  general  manager;  dieser
ist  vielmehr  nur  oberster  traffic  manager,  während  die  übrigen ­
  Departementschefs  direct  unter  dem  Directorium  stehen.
Um  ein  noch  genaueres  Bild,  zugleich  der  englischen
Oiganisationsweise  überhaupt,  zu  geben,  führe  ich  die  officers
der  London  and  North  Western  Bahn  im  Einzelnen  auf:

A.  Chief  officers
der  secretary  mit  einem  assistant  secretary^  \
der  general  manager,
der  chief  goods  manager  mit  einem  assistant  goods
manager,
del  Chef  des  Departements  für  continentalen
Verkehr,
der  superintendent  of  the  line,  !
der  Cheí  des  Bau-  und  Bahnunterhaltungs-  ^
departements,
der  chief  accountant,
dei  chief  auditor,
dei  Chet  der  Materialienverwaltung,
der  .Tustitiar,
der  Oberarzt,

in
London,

Centralisation.
Dio  grösste  englische ­
  Bahn
London  and
North-Wes  lern.

Die  Chief  officers
(1er  L.  ^  N.  W.
        <pb n="20" />
        Die  Diiíricl  officer» ­
  der
L.  ^  N.  ÍK

Das  Directorium
der  D.  ^  h.  M  .

10  Organisation.
der  Chef  des  Maschinendepartements,  î  .
der  signal  superintendent  ^  ieA\e,
der  Chef  des  Personenzugfahrparks  in  Wolverton,
der  Chef  des  Cüterzugfahrparks  in  Earlestown,
der  telegraph  superintendent  in  Manchester,
der  Chef  des  Scliitfsdepartements  in  Holyhead,
zwei  Grunderwerbscominissarien  in  lliigby  und  Liverpool;
B.  District  officers:
7  Ingenieure,  von  denen  der  eine  speciell  für  den  Lancastercanal ­
  ist,
8  district  superintendents^  für  Betrieb  und  Personenzugverkehr, ­

11  Districtsgüterbeamte,
1  Districtsbeamter  für  Viehverkehr,  in  Liverpool,
3  Districtsbeamte,  welche  gleichzeitig  für  Betrieb,  Personenund
  Güterzugverkehr  fungireu,
11  district  audit  inspectors  für  Expeditions-,  Buchungs-  und
Cassenwesen.
Trotz  des  grossen  Umfangs  der  Verwaltung  geht  die
Centralisation  soweit,  dass  alle  Beamte,  welche  mit  den  Zügen
zu  thun  haben,  lormell  vom  Directorium  ernannt  werden,
dass  die  chief  officers  demselben  alle  Bestrafungen  und  Entlassungen ­
  rapportiren  müssen,  und  dass  alle  Zahlungsanweisungen ­
  von  ihm  ausgehen.
Das  Directorium  besteht  aus  etwa  30  Mitgliedern  und
hält  allmonatlich  eine  Sitzung,  zu  der  die  chief  officers
zugezogen  werden.  Für  die  einzelnen  Geschäftszweige  sind
Ausschüsse  gebildet,  welche  häufiger  zusammentreten,  so
besonders  das  Finanzconiité  in  jeder  Woche,  um  die  ihm
vom  secretary  vorgelegten  Zahlungsanweisungen  zu  genehmigen.
In  Liverpool  ist  ein  Subcomité  des  Directoriums,  welches
aus  den  dort  wohnenden  Mitgliedern  desselben  besteht  und
gleichfalls  regelmässige  Sitzungen  unter  Zuziehung  der  dort
wohnenden  officers  hält.
        <pb n="21" />
        Organisation.

11

Die  Auszahlung  der  Arbeitslöhne  und  der  wöchentlich
gezahlten  Gehälter  der  niederen  Beamten  vermitteln  besondere
herumreisende  Beamte  der  Centralverwaltung  —  pmj  clerks  —
und  zwar  unter  Anwendung  von  Büchsen,  in  welche  der  für
jede  Person  bestimmte  Betrag  gelegt  wird.  Die  übrigen  Zahlungen ­
  erfolgen  fast  ausschliesslich  durch  Bankanweisungen
—  checks  —  welche,  etwa  1000  per  Woche,  nach  Genehmigung
Seitens  des  Finanzcomitó’s,  durch  den  secretary  vollzogen
werden.  Dieser  Zahlungsmodus  findet  sich  übrigens  auch  bei
den  andern  Eisenbahnen  und  dient  zur  wesentlichen  Vereinfachung ­
  insbesondere  auch  der  Cassenverwaltung  auf  den
Stationen,  welche  eben,  abgesehen  von  Nachnahmebeträgen,
gar  keine  Zahlungen  zu  machen  haben,  sondern  täglich  ihre
ganzen  Einnahmen  an  einen  am  Orte  befindlichen  Bankier

abführen  oder  an  die  Centralstelle  einsenden.
Irotz  des  grossen  Umfangs  der  Verwaltung  haben  siel
nach  Aussage  des  secretary  der  London  and  No7'th  Westen
Bahn  Uebelstände  aus  der  bestehenden  Organisationsweis»
nicht  ergeben,  und  man  glaubt  dieselbe  auch  bei  nod
weiterer  Ausdehnung  des  Netzes  beibehalten  zu  können.
Ueberhaupt  sind  die  englischen  Eisenbahnmänner  de
Ansicht,  dass  der  unläugbar  gute  Zustand  der  englische
Eisenbahnverwaltung  zu  einem  wesentlichen  Theile  jene
Oiganisation  zu  danken  sei.  Sie  übersehen  hierbei  allerding
grossen  Vortheil,  welcher  sich  daraus  ergiebt,  das
die  englische  Eisenbahnverwaltung  bereits  eine  längere  Eni
M  icklung  und  Erfahrung  hinter  sich  hat,  sowie  dass  bei  de
im  Ganzen  abgeschlossenen  Bauperiode  es  sich  überall  ui
schon  eingelebte  Verhältnisse  handelt,  und  besonders  i
allen  Veiwaltungszweigen,  für  die  oberen  wie  unteren  Stelle
vollständig  ausgebildete  und  geschäftserfahrene  Männer  i
ausi  eichender  Zahl  vorhanden  sind.  So  lange  das  Eisenbahi
netz  eines  Landes  erst  noch  im  Werden  ist,  und  fon
dauernd  grössere  Neubaustrecken  zur  Eröffnung  kommen,  ii
das  nicht  zu  erreichen,  weil  man  mit  der  Ausbildung  d(

Beurtheilung.
        <pb n="22" />
        12

Organisation.

iiöthigeii  Verwaltungspersonals  so  gleichen  Schritt  nicht
halten  kann.  ;
Andmer^h:s  m^it  ^^nkhtbe^krmUm,  dm  eq-!
ganisation.  üsclie  Organisation  schnell  und  prompt  functionirt.  besonders ­
  ist  der  einzelne  Departementschef  in  der  Lage,
durch  die  ihm  direct  unterstellten  und,  was  vorzugsweise  ;
wichtig,  mit  dem  betreifenden  Geschäftszweige  vollkommen.
vertrauten  Districtsorgane  auf  das  Schnellste  Informationen  ^
einzuziehen,  seine  Absichten  zur  Ausführung  zu  bringen,
überhaupt  sich  in  lebendiger  Beziehung  zu  allen  sein  Ressort  /
berührenden  Verhältnissen  zu  halten.  Gerade  für  die  eigent-1
liehe  Verkehrsverwaltung  ist  dies  gewiss  von  grossem  Nutzen,  •
und  da  bei  den  englischen  Bahnen,  wie  schon  hervorgehoben,  ;
die  Verkehrsverwaltung  unbedingt  im  Vordergrund  steht,  und  ■
die  Gewinnung,  Pflege  und  Erhaltung  des  Verkehrs  für  alle
Branchen  entschieden  die  Richtung  angiebt,  so  dürfte  hierin
mit  ein  Grund  für  die  Uebertragung  jenes  Organisationsmodus
auf  die  gesammte  Verwaltung  liegen  Umgekehrt  wird  wiederum ­
  der  mit  dem  letzteren  an  sich  unstreitig  verknüpften  i
Gefahr  einer  gewissen  Einseitigkeit  und  des  Auseinander-  '
gehens  der  einzelnen  Branchen,  durch  das  unbedingte  und  :
allgemeine  Vorherrschen  jenes  einen  Gesichtspimctes,  bezüglich ­
  durch  die  vorher  besprochene  organische  Verbindung  i
von  Verkehrs-  und  Betriebsverwaltung  mehr  vorgebeugt,  j
Jedenfalls  ist  das  Phatsache,  dass  von  einem  Rivalisiren  ■
zwischen  den  einzelnen  Branchen  in  England  sehr  viel  weniger  '
als  in  Deutschland  die  Rede  ist.  i
jener  Organisationsmodus  auch  für  so  grosse  Bahn-  i
Organisation,  bezilke  sicli  bewährt,  würde  unmöglich  sein,  wenn  nicht  dem
general  manager  ein  Ueberblick  über  die  ganze  Verwaltung,
und  den  einzelnen  Departementschefs  Raum  und  vor  allen  :
Dingen  Zeit  für  lebendige  Berührung  mit  den  Verhältnissen  ?
ihres  Ressorts  und  persönliche  Initiative  in  allen  wesentlichen
Dingen  bliebe.  Bei  den  weit  loseren  Eormen,  in  welchen  sich  ;
(de  englischen  Verwaltungen  bewegen  —  es  sind  nicht  einmal  i
        <pb n="23" />
        Organisation.  13
vorher  aufgestellte  Etats  üblich;  bei  dem  in  Folge  dessen  bedeutend ­
  geringeren  Schreibwerk,  sowie  kürzeren,  schnelleren,
viel  weniger  auf  Acten  wesen  eingericht^en  Geschäftsgang;
endlich  bei  der  überall  erstrebten  Vereinfachung  der  Verwaltungsgeschäfte ­
  selbst  —  die  Uebertragung  des  Cassengeschäfts
  aut  die  Banken,  die  Vermeidung  von  Ilegieausführungen,
  vor  allen  das  Clearinghouse-System  ist  hier  zu
erwähnen:  unter  allen  diesen  Umständen  haben  die  Dinge
allerdings  in  England  eine  Gestalt  angenommen,  welche  das
ermöglicht.  Wo  diese  Vorbedingungen  fehlen,  und  besonders
^&amp;gt;ei  Staatsverwaltungen,  für  welche  der  Natur  der  Sache
nach  stets  viel  gebundere,  damit  aber  unvermeidlich  zu
einem  umfangreichen  Schreibwerk  führende  Formen  gelten
werden,  dürfte  auch  das  Resultat  sich  anders  stellen.
Rt  der  Umfang  der  Geschäfte  so  gross,  dass  Eine  Person
sie  nicht  mehr  übersehen  kann,  dann  erscheint  ein  general
managei  im  englischen  Sinne  unmöglich,  und  collegiale  Verassung
  der  Direction  von  selbst  geboten,  die  wiederum  einer
stiaften  Centralisation  weniger  günstig  ist.  Gewiss  wird  bei
gl  Össei  ei  Selbstständigkeit  der  Districtsverwaltung  die  Abhienzun^
  der  Competenz  schwierig,  überhaupt  das  Verhältniss
vie  complicirter  als  nach  der  so  einfachen  und  klaren  engisc
  en  Oiganisatioii,  aber  immerhin  ist  die  Durchführung  in
eutschlaiid  desshalb  wesentlich  leichter,  weil  hier  auch  das
ersonal  füi  die  Districtsverwaltung  aus  Männern  von  höherer
Bildungsstufe  besteht.
Die  eiöiteite  Verschiedenheit  schliesst  nicht  aus,  dass  Folgerungen  rar
einzelnen  1  unkten  für  die  diesseitigen  Verhältnisse  direct
^  ^^^glischen  Organisationsweise  entnommen
\  eu  eil  öniien.  Abgesehen  von  den  schon  im  Laufe  der
y  angedeuteten  Punkten  wird  unter  Anderem  die
ec  inässigkeit  der,  auch  in  der  Preussischen  Staatsbahnei ­
  watung  bei  eits  begonnenen,  Beseitigung  der  Oberbeamten
1  iiiei  bisheiigeii  Stellung,  und  Verwandlung  derselben  in
ureauchefs  und  Assistenten  der  betreffenden  Decernenten,
        <pb n="24" />
        14

Beamtenverhältnisse.

dadurcli  nur  eine  Bestätigung  erfahren,  und  die,  bis  vor  :
Kurzem  in  Deutscldand  noch  fast  überall  fehlende,  Einrich-1
tung  besonderer  Districtsorgane  für  die  eigentliche  Verkehrsverwaltung ­
  dürfte  für  Bahnen  von  grösserem  Umfange  und  coinplicirten
  Verhältnissen  sich  gewiss  allgemein  empfehlen.
Beamten-  Was  im  Weiteren  die  Beamtenverhältnisse  der  englischen
Verhältnisse.  Bahnen  betrifft,  so  ist  das  Personal  für  den  äusseren  Güter-Güterexpeditio-
  dieiist  auf  deii  Statioiien  —  nicht  in  den  Ex2)cditionsbüreaus,
welche  bedeutend  schwächer  als  bei  uns  sind  *)  —  in  der
Pegel  reichlich  bemessen,  doch  kommt  dafür  die,  andernfalls ­
  eben  nicht  mögliche  grosse  Schnelligkeit  und  Sicherheit,  .
mit  welcher  der  Güterverkehr  im  Allgemeinen  ausgeführt
wird,  in  Betracht,  sowie  dass  wenigstens  im  Waarenverkehr
auch  die  Sendungen  von  grösserem  Umfang,  „die  Wagenladungen“, ­
  durch  die  Eisenbahnverwaltung  ein-  und  ausgeladen
werden.  Endlich  drängt  sich  dadurch,  dass  die  Güterzüge
meist  des  Nachts  laufen,  der  Güterbodendienst  mehr  auf
gewisse  Tageszeiten  —  die  frühen  Vormittags-  und  die  späten
Nachmittags-  sowie  die  Abendstunden  —  zusammen,  und  um
in  der  kürzeren  Frist  dasselbe  Arbeitsquantum  zu  bewältigen,
muss  natürlich  gleichzeitig  ein  zahlreiclieres  Personal  thätig
sein.  Dies  darf  nicht  ausser  Acht  gelassen  werden,  wenn  die
tägliche  Arbeitsleistung  pro  Kopf  mit  der  in  Deutschland
verglichen  wird,  wo  die  Arbeit  gleichmässig  sich  über  den
ganzen  Tag  vertheilt.
Die  Güterexpeditionen  werden  nur  durch  wirkliche  Beamte ­
  verwaltet,  und  gewiss  mit  Pecht  verwirft  man  die  '
neuerdings  auf  einer  deutschen,  der  badischen  Staats-Bahn
eingeführte  Ueberlassung  derselben  an  Privatunternehmer,  da
in  einem  so  verwickelten  Geschäftsbetrieb  wie  der  der  Eisenbahnen, ­
  Zusammenfassung  der  wesentlichen  Functionen  in  eine
Hand,  und  unbedingte  Disposition  über  alle  direct  niitwirken-  j

‘)  Vergleiche  S.  92.

i
        <pb n="25" />
        Beamtenverhältnisse.

15

den  Organe  um  so  unerlässlicher  wird,  je  mehr  sich  der
Verkehr  entfaltet,  und  die  Verhältnisse  coinpliciren.
Verhältnissinässig  zahlreich  ist  das  Personal  in  den  Centralbüreaus,
  besonders  auch  in  den  Verkehrscontrollen
—  audit  offices  —  trotz  der  Abrechnung  der  directeii  Verkehre ­
  durch  das  Clearinghouse.  So  enthält  die  Verkehrscoiitrolle
  der  Great  Eastern,  einer  Bahn  mit  einen  Verkehrs-(luantum
  von  etwa  32  Millionen  Passagieren  und  91  Millionen
Centnern  Gut,  bei  allerdings  über  400  Stationen,  70  eigentliche ­
  Büreaubeamte  —  clerks  —  und  ausserdem  für  das  Sortiren
  und  Prüfen  der  Billets  und  andere  einfache  Dienste,
50  Knaben  im  Alter  von  14—18  Jaliren.  Es  ist  dies  um  so
bemerkenswerther,  als  die  Frachtkarten*)  in  England  gar
uicht  in  die  Gontrollen  gelangen,  vielmehr  auf  den  Empfangsexpeditionen ­
  selbst  durch  die  district  auditors  revidirt  werden.
Dies  geschieht  übrigens  nur  probeweise,  da  man  sich  weit
mehl  als  in  Deutschland  auf  die  Gegencontrolle  Seitens  der
Empfangsexpedition  verlässt  und  bei  den  viel  klareren  und
übersichtlicheren  Tarifverhältnissen  auch  verlassen  kann,  zumal ­
  die  bei  der  probeweisen  Revision  entdeckten  Fehler  streng

)  Die  Expedition  der  Güter  geschieht  wie  in  Deutschland  mitt
rac  t  arten,  während  Frachtbriefe  in  unserm  Sinne  fehlen,  hür
r  rung,  mit  welcher  das  Gut  zur  Beförderung  aufgegeben  wird,
ege  keine  bestimmte  Form  obligatorisch  vorgeschrieben,
f  i^GSchränkuug  der  gemeinrechtlichen  Haftbarkeit  vei
hoQt;  überall  eine  schriftliche  Aufgabeerklärung  n
gefordert.  Die  Aufgabeerklärung  —  consignen
wPQAnfUni  der  Versandstation  zurück  und  ist  insol
den  Adressltr^  ’^^^erem,  die  Sendung  begleitenden  und
sind  dpi  1  '  ^uszuhändigenden  Frachtbriefe.  —  Die  Frachtkai
ConiP  d  /  ähnlich.  Eine,  gewöhnlich  mechanisch  hergestc
auf  dpr  ^  4er  Abgangsstation,  und  die  Originale  die
werden  «ie  "  ni  Station  als  Empfangsregister,  Wo  dies  angän
ühpr  1  Gütern  vorausgesendet,  andernfalls  dem  Zugfül
hüZ  %  in  Couverts  von  starkem  Papier,  an  die  zi
1,  J^S^n  angenagelt  bezw.  in  besonders  zu  diesem  Zweck  an  c
selben  beflndbehe  liebältnissc  gesteckt.

Personal  der
Centralhüreaus.

Verkehrscontrollen. ­
        <pb n="26" />
        16

BeamtenverhältDisse.

bestraft  werden.  Allerdings  wird  in  den  Verkehrscontrollen
sehr  genau  gearbeitet  und,  dem  schon  erwähnten  Princip  der
gegenseitigen  Controlle  gemäss,  Vieles  im  Grunde  doppelt
gerechnet.  Bei  der  grossen  Wichtigkeit  einer  schleunigen  und
richtigen  1  eststellung  der  Verkehrseinnahmen  lässt  sich  der
hier  getriebene  Personalaufwand  zwar  um  so  eher  entschuldigen, ­
  als  eben  bei  der,  in  Deutschland  so  viel  Zeit  und  Mühe
in  Anspruch  nehmenden  Revision  der  Frachtkarten  bedeutende ­
  Arbeit  erspart  wird;  immerhin  kann  man  aber
annehmen,  dass  in  den  Centralbüreaus  die  Arbeitsleistung ­
  pro  Kopf  thatsächlich  geringer  ist  als  in  Deutschland. ­
  Bei  der  viel  geringeren  Vorbildung,  die  nur  gefordert
wird,  erscheint  dies  auch  erklärlich*),  zumal  die  Arbeitszeit ­
  ebenfalls  eher  kürzer  ist;  sie  beträgt  nur  411/2
Stunde  pro  Woche,  Montag  bis  Freitag  von  9  bis  5  Uhr  mit
einer  halbstündigen  Pause,  Sonnabends  von  9  bis  1  Uhr
ohne  Pause.

Bahnwärter  und
Weichensteller.

Zugbegleitpersonal. ­


Stationäre  Bahnwärter  sind  nicht  vorhanden  und  schon
deshalb  weniger  noting,  weil  öffentliche  Niveauübergänge,
wenigstens  auf  den  neueren  Linien,  sehr  selten  verkommen**)!
Auch  das  Weichenpersonal  ist,  da  die  Weichen  meist  durch
mechanische  Vorrichtungen  von  einem  Puñete  aus  bedient
werden,  erheblich  geringer  als  in  Deutschland.  Von  Bedeutung ­
  ist  das  Personalverhältniss  gerade  in  diesen  beiden
Branchen  für  die  Frage  des  Nachtdienstes,  dessen  relative
Mehrkosten  sich  hiernach  in  England  wesentlich  geringer
als  in  Deutschland  stellen  müssen,  ein  zur  Erklärung  seiner
fast  allgemeinen  Einführung  dort,  nicht  ausser  Acht  zu  lassender ­
  Umstand.
Das  Begleitpersonal  des  einzelnen  Zuges  ist  viel  schwächer

•)  Vergleiche  Beilage  A,  sub  Nr.  2.
**)  Auf  den  älteren  Linien  kommen  sie  noch  mehr  vor,  doch  sind
auch  hier  die  meisten  vorhandenen  Niveauübergänge  nur  für  gewisse
lersonen  bestimmt  und  in  der  Regel  verschlossen  gehalten.
        <pb n="27" />
        /

2

Beamten  Verhältnisse.  17
als  in  Deutscliland,  meist  mir  1  und  höchstens  2  Mann  ausser
'lern  Locomotivpersonal.  Die  geringe  Stärke  der  Züge,  bei
den  I  eisonenzügen  die  bereits  erwähnte  Verlegung  der
hlletcontrolle  auf  die  Beamten  der  Station,  die  Bremseiniichtungeii,
  endlich  das  Fehlen  so  strenger  Bahnpolizeibestimninngen
  wie  in  Deutschland,  fallen  hierbei  ins  Gewicht.
■'Wai  ist  dafür  die  Zahl  der  Züge  unverhältnissmässig
MÖssei  als  in  Deutschland;  aber  wenn  überall  ein  Theil
Betliebsausgaben  gar  nicht  oder  nur  in  geringerem
!  mit  der  Zahl  der  Züge  wächst,  so  dürfte  das  gerade
Lngland  bei  dem  nun  einmal  fast  allgemein  bestehen-Nachtdienst,
  dem  schwachen  Begleitpersonal  des  einl'
  heu  Zuges  und  dem  niedrigen  Preise  der  allerdings  auch
^  cineien  Wagen*)  vorzugsweise  zutreffen**).  Andererseits
k'6  cn  sich  auch  aus  der  grossen  Zahl  Züge  erhebliche
v  ortheile.

Auf  den  Personenverkehr  wirkt  sie  entschieden  belebend,  Nutzen  der  znui-,
  hieraus  erklären,  dass  derselbe  durch-  ^den  personen-'mttheh
  so  viel  stärker  ist  als  in  Deutschland.  Aller-W
  Îm  dichtere  Bevölkerung,  die  grössere
n  enheit  des  Landes,  die  rationelle  und  auch  im  Per-1
  '^ikehr  stets  den  besonderen  Verhältnissen  Keclmung
^^^hung  des  Dnich-&amp;gt;edeutend
  ins  Gewicht  fallende,  exceptionelle  Ver-*)

  Vergl.  S.  58.
Sache  class  die  aut  den  ersten  Blick  befremdende  That-Kiiomptpr'ifPreussen
  und  England  die  Gesammtausgaben
        <pb n="28" />
        18

Beamtenverhältnisse.

kehr  iiiiieiiialb  Londons  und  seiner  Vorstädte*)  wolil  am
Nutzen  der  zniii-  jvfeisteii  ill  Heti’aclit.  Für  den  Güterverkelir  wird  dadurch  in
reichen  Züge  für
den  Güterverkehr.  Verliiiidung  luit  dein  Bestcheii  directe!’  d’arife  für  alle
Relationen,  wo  wirklich  Verkehr  sich  bewegt,  und  den,  die
schnellste  Erledigung  des  eigentlichen  Waarenverkehrs  auf
den  Endstationen  ermöglichenden  Einrichtungen,  im  Allgemeinen ­
  eine  sehr  schleunige,  pünktliche  und  besonders  :
auch  fehlerlose  Abwicklung  herheigeführt.  Auf  diese  aber
legt  das  englische  Publikum  weit  höheres  Gewicht  als  das
deutsche,  welches  mehr  die  Billigkeit  des  Frachtpreises  betont.
Grade  in  Bezug  auf  Vermeidung  von  Irrthümern  und  Verschleppungen ­
  ist  es  von  grossem  Nutzen,  dass  bei  dem
Bestehen  besonderer  Züge  für  alle  wesentlicheren  Verkehrs-  ;
richtungen,  das  Theilen  der  Züge  unterwegs  seltener  nöthig
wird,  und  dass  die  schnellere  Wagencirculation  es  zulässig
erscheinen  lässt,  den  einzelnen  Wagen  schon  mit  geringerer^
Belastung  bis  zur  Zielstatiop  ohne  Zu-  und  besonders  Unila-j
dung  durchlaufen  zu  lassen.  Es  ist  dies  um  so  wichtiger,  '
als  die  englischen  Gütertarife  auf  die  thunlichst  volle  Be-'
lastung  des  einzelnen  Wagens  d.  h.  Aufgabe  der  Güter  in
Quantitäten,  welche  der  Tragfähigkeit  eines  Wagens  entsprechen ­
  ,  sehr  wenig  hin  wirken.
Obgleich  das  System  kleiner  aber  zahlreicher  Züge  '
unter  den  geschilderten  Verhältnissen  und  gegenüber  der
grossen  Stärke  und  Entwickelungsfähigkeit  des  Verkehrs  '
für  England  richtig  sein  dürfte,  so  wird  doch  bei  der  Ver-i
schiedenheit  wesentlich  bedingender  Verhältnisse,  wie  sie;
schon  angedeutet  ist,  keineswegs  gefolgert  werden  können,  ;
dass  dasselbe  auch  für  Deutschland  ohne  Weiteres  übertrag-  !
bar  sei  ;  besonders  nicht  im  gegenwärtigen  Moment,  wo  :

’)  Es  wurden  1874  befördert  allein  auf
der  Metropolitan-Bahn  ...  40  Millionen  Passagiere,
„  Metropolitan-District-Balm  21  „
„  Nortb-London-Babn.  .  .  19
        <pb n="29" />
        /

Beamtenverháltnisse.

19

tlie  ungünstige  Wirthschaftslage  Ermässigung  der  Selbstkosten ­
  ini  Ganzen,  nicht  bles  relativ  cl.  h.  für  den  einzelnen
Zug  oder  ini  Verliältniss  zur  Schnelligkeit  etc.  der  Beförderung, ­
  zum  obersten  Gebot  macht.

Bemerkenswerth  sind  die  besonderen  Polizeibeamten  der
Bahnen.  Dieselben  haben  zwar  keine  weitergehenden  als  die
allgemein  bahnpolizeilichen  Befugnisse,  nützen  aber  doch  sehr
viel,  weil  ihre  ganze  Thätigkeit  auf  Verhütung  und  Entdeckung ­
  von  Defrauden,  Diebstählen  u.  s.  w.  gerichtet  ist.

Zur  Gewinnung  des  Verkehrs  hat  jede  Bahn  zahlreiche
Agenten  canvasses  —,  welche  indess  meist  festes  Gehalt,
otwa  bis  zu  8000  Mark  jährlich  ,  keine  Tantieme  von  den
bOwoiinenen  Iransporten  erhalten  und  überhaupt  sich  mein
rrn  \eihältniss  von  Beamten  befinden.

Die  (lehälter  der  oberen  Beamten  sind  hoch,  und  auch
io  dei  mittleren,  welche  an  der  Spitze  eines  Controll-&amp;gt;eziiks,
  einer  wichtigen  Station,  eines  bedeutenderen
üreaus  etc.  stehen,  gut  ;  so  steigt  ein  district  auditor
^uf  5000  7000  Mark.  Stationsvorsteher  erhalten  etwa
00  5000  Mark,  auf  sehr  grossen  Stationen  auch  wohl
noch  niehr.  Dagegen  wird  das  Gros  der  Beamten  verhält-'
  "^^^nässig  gering  bezahlt,  zum  Theil  sogar  positiv  niedriger
n  s  in  Deutschland.  Die  Stations-  und  Expeditionsassistenten
1  lalten  20—40  Mark  wöchentlich,  die  Beamten  der  Centralnieaus,
  abgesehen  von  den  Büreauchefs,  eher  noch  weniger.
Gewöhnlich  steigern  sich  die  Gehälter  mit  der  Dienst-^61
  nach  einer  bestimmten  Jahresscala,  doch  hat  Niemand
Anspruch  auf  Erhöhung,  und  dieselbe  wird  bei  man-SemaAerlXenstführung
  nicht  g^^/ährt.
Alt  einfacheren  Verrichtungen  werden  Knaben  im
bpV^^  'fahren  ab  engagirt,  welche  geringeren  Lohn
ominen,  auch  sonst  variirt  der  Satz  des  ersten  Gehalts
I^ebensalter,  in  welchem  sich  der  Eine
  befindet.  Für  die  in  London  stationirten  Beamten
2*

Polizelbcaintc.

Agenten.

Dienstcinolumente.
        <pb n="30" />
        20

Boarntenverhältnisse.

1

‘^'Kíí  ‘

Í-Vl'"

^3

sind  mit  Rücksiclit  auf  die  höheren  allgemeinen  Preise  dort,  &amp;lt;
in  der  Kegel  höhere  (Gehaltssätze  normirt.  |
Ausser  den  Gehältern  pflegen  die  Keamten  keine  weite-  1
ren  Emolumente  zu  erhalten  ;  für  die  mit  Bedienung  der  1
Weichenapparate  beschäftigten  Beamten  bestehen  indess  he-  |
sondere  Prämien  für  fehlerfreie  Dienstführung,  sogenannte  j
Bonusse,  bis  zum  Betrage  von  100  Mark  pro  Jahr.  j
Die  meisten  Beamten  sind  mit  kurzen  Kündigungsfristen  |
engagirt.  \
Pensionen  werden  Seitens  der  Verwaltungen  meist  nicht  |
gewährt.  Bei  einigen  Bahnen  existiren  auf  Gegenseitigkeit  î
gegründete  Pensionskassen  für  die  Beamten,  und  Unter-  |
stützungs-  etc.  Kassen  für  die  Arbeiter,  zu  welchen  die  Ver-  '
waltungen  mit  beitragen.  '
Discipiin  und  Die  DiscipHii  ist  streng.  |
Dienst-Kennlniss.  ....  '
Während  ein  Ueberblick  über  die  Gesammtheit  des  Ver-  î
waltungsorganismus  seltener  sich  findet,  ist  der  einzelne  j
Beamte  mit  seinen  speciellen  Dienstobliegenheiten  in  der  j
Regel  gut  vertraut,  obgleich  wenig  gedruckte  Instructio-  ■
neu  existiren.  Bei  dem  auch  innerhalb  der  verschiedenen  |
Branchen  weiter  geführten  Princip  der  Arbeitstheilung  nimmt  i
eben  die  Ausbildung  von  vornherein  mehr  die  Richtung  auf  ;
eine  bestimmte  Function  oder  Stelle  hin  und  ist  somit  zwar  I
einseitiger  aber  intensiver.  Andererseits  ist  es  ausgesproche-  ;
nes  Princip,  Jeden  an  der  Stelle,  wo  er  sich  einmal  einge-  |
arbeitet  und  mit  den  Verhältnissen  vertraut  gemacht  hat,  |
thunlichst  zu  belassen,  und  da  die  Steigerung  des  Gehalts  |
in  der  Hauptsache  nach  der  Führung,  Leistung  und  Dienstzeit ­
  des  Einzelnen  bemessen  wird,  ist  dies  auch  leichter
ausführbar.
Die  einzelnen  Dienstvorschriften  werden  auf  jeder  Station
in  ein  ürdrebuch  eingetragen,  welches  mit  einem  Index  ver-  i
sehen  und  für  dessen  Currenthaltung  der  Chef  verantwort-  i
        <pb n="31" />
        Beamtenverhältnisse.  21
Zur  genaueren  Information  über  die  Gelialts-  und  Diensteintheilungs-Verhältnisse
  sowie  die  Engagementsbedingungen
sind  am  Sclilusse  die  auf  der  Great  Northern  Bahn  darüber  Anlagen  a  und  n.
geltenden  Bestimmungen  beigegeben.
Dass  die  höheren  Beamten  ihre  Laufbahn  von  unten  auf  carrière,
machen,  ist  die  Ausnahme,  und  vorzüglich  für  die  obersten
Stellen  besteht  im  Allgemeinen  ebensowohl  eine  besondere
Carrière  wie  in  Deutschland.  Wenngleich  specielle  Bedingungen ­
  für  die  letztere  fehlen,  da  es  sich  eben  um  Brivatinstitute
  handelt,  so  verkennt  man  doch  den  Vortheil
einer  höheren  allgemeinen  Bildung  nicht  *).  In  früherer,
der  eigentlichen  Bauperiode  näher  liegender  Zeit  recrutirten
  sich  die  obersten  Beamten,  wie  erklärlich,  mehr
üns  Technikern,  aber  mit  der  stärkeren  Entwicklung  des
Verkehrs  und  Complicirung  des  Eisenbahnnetzes  sind  die,
überwiegend  auf  anderem  Gebiet  liegenden  Schwierigkeiten ­
  und  Aufgaben  der  Verkehrs  Verwaltung  entschieden
in  den  Vordergrund  getreten,  so  dass  die  Verwendung
von  Bau  -  und  Maschinentechnikern  sich  immer  mehr
^Bf  die  eigentlich  .  bau  -  und  maschinentechnischen  Branchen**) ­
  beschränkt.  Zu  den  letzteren  wird  der  Zug-  und

)  Ein  hervorragender  manager  bezeichnete  bei  einer  Unterhaltung
ä  er  die  deutsche  Eisenbabnverwaltung  es  als  einen  besonderen  Vorzug ­
  derselben,  dass,  wie  er  sich  ausdrückte,  die  raibvay  gentlemen
Ort  men  of  high  education  seien.
)  Aehnlicbe  Bemerkungen  hat  auch  ein  von  der  französischen
egierung  entsendeter  Beobachter  gemacht  Derselbe,  Charles  de
ranqueville  Mitglied  des  französischen  Staatsraths  und  der  Eisena
  n  -  Centralcommission,  sagt  nämlich  in  seinem,  nach  wiederholtem
•engeren  Aufenthalt  in  England  im  Aufträge  der  französischen  Regieberausgegebenen
  Werke  Du  régime  des  traveaux  ¡niblics  en
nglcteire,  2.  Auflage  1875,  Band  1  S.  236:  Contrairement  «  l'usage
janeáis^  aucun  des  directeurs  généraux  n’exerce  ou  na  exercé  les
onctions  d  ingénieur  :  et  cela  n’est  foint  un  efj'et  du  hasard.  Les  ingemews
  occupent  dans  les  Compagnies,  à  la  tête  des  services  techniques ­
  de  la  constructiondu  matériel,  etc.,  des  positions  considérables
        <pb n="32" />
        22  Bpamtenverhältnisso.
Rangirdienst  nicht  gezählt,  und  weder  für  die  obersten  Chefs
desselben  —  superintendents  of  the  Une  —  noch  die  Districts-Beaniten
  —  district  superintendents  —  gilt  wie  in  Deutschland ­
  die  Regel,  dass  sie  technisch  in  diesem  Sinne,  vorgehildet
  sein  müssen.

les  placer  à  la  tête  de  l'adminislralion.
        <pb n="33" />
        II.  Rechtszustand  in  Bezug  auf  das  Verkehrsinsbesondere
  das  Tarifwesen.

Für  jede  englische  Bahn  sind  concessionsmässig  besondere ­
  Maximalsätze  festgestellt,  und  zwar  entsprechend
der  ursprünglichen  Auffassung  der  Eisenbahn  als  „freien
feltrasse“,  zunächst  getrennt  für  die  Benutzung  des  Schienenwegs ­
  und  für  die  Ilergabe  der  Locomotivkraft  ;  daneben  besondere ­

  Sätze  für  den  Fall,  dass  die  Eisenbahn  selbst  als
h  rachtführer  auftritt.  Practische  Bedeutung  haben  nur  diese
letzteren,  da  die  Fiction  der  Eisenbahn  als  freien  Strasse
wie  überall  so  auch  in  England  sich  als  unhaltbar  erwiesen
hat.  Für  den  Personentransport  schliessen  die  Maxima  Alles
ßbi,  so  dass  daneben  nichts  weiter  erhoben  werden  darf;
dagegen  sind  im  Güterverkehr  nur  die  eigentlichen  Beförderungskosten ­
  darin  enthalten,  und  es  ist  den  Eisenbahnen
gestattet,  für  alle  anderen  Leistungen,  welche  bei  Ausführung
des  Frachtvertrags  Vorkommen  —  An-  und  Abfuhr  nach  und
von  der  Eisenbahn,  Leistungen  auf  den  Endstationen  —
einen  angemessenen  Betrag  ausserdem  zu  erheben.
Die  Maxima  sind  bei  den  einzelnen  Bahnen  vielfach

ungleich  —  dies  sogar  auf  den  verschiedenen  Strecken  Einer
Bahn,  was  sich  aus  dem  eigenthümlichen  Modus  der  Coiieessionsertheilung
  durch  besondere,  von  einander  unabhängige
Specialgesetze  erklärt.  Sie  sind  in  der  Hegel  sehr  hoch,  so
dass  die  wirklich  angewendeten  Tarifsätze,  obgleich  ini
Ganzen  wesentlich  hoher  als  in  Deutschland,  doch  fast  überall

Maximalsätze. ­
        <pb n="34" />
        Wichtige  Gesetze. ­


Geltende  Vorschriften. ­


24  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.
iiiediiger  sind,  ini  Güterverkehr  meist  einscliliesslich  der
eingerechneten  Stationskosten  und  selbst  der  Gebühren  für
An-  und  Abfuhr  nach  und  von  den  Bahnhöfen.
Uisprünglich  hattet!  die  englischen  Bahnen  innerhalb
der  concessionsnnissigen  Maxima  und  abgesehen  von  etwaigen
besonderen  Concessionsbedingungen,  volle  Freiheit  der  Tarifiind
  Veikehismassnahmen,  wie  jeder  andere  Frachtführer
nach  gemeinen  Recht;  doch  sind  im  Laufe  der  Zeit  wichtige ­
  allgemein  -  gesetzliche  Beschränkungen  eingeführt,  besonders ­
  durch
the  Railways  Clauses  Consolidation  Act  yom  8.  Mai  1845,
Abschnitt  90,
the  Railway  and  Canal  Traffic  Act  vom  10.  Juli  1854,  gewöhnlich ­
  Mr.  Cardwell’s  Act  genannt,
the  Regulation  of  Raihcays  Act  vom  31.  Juli  1868,  Abschnitt ­
  15  und  17,
the  Regulation  of  Railways  Act  vom  21.  Juli  1873.
Bemerkenswerth  ist  das  letztgedachte  Gesetz,  welches,
zunächst  nur  für  5  Jahre  vom  1.  September  1873  an
geltend,  neben  materiellen  Rechtsvorschriften  zur  Handhabung ­
  dieses  Theils  des  Eisenbahnrechts  eine  neue  Behörde, ­
  die  Eisenbahncommission  geschahen  hat.  Dieselbe
ist  keine  Aufsichtsbehörde  in  unserem  Sinne,  sondern  ein
vom  Handelsministerium  unabhängiges  Tribunal,  welches  nur
auf  Antrag  von  Interessenten  einschreitet.
Die  geltenden  Vorschriften  sind  im  Wesentlichen  folgende ­
  :
1)  Jede  Eisenbahn  ist  verpflichtet,  im  Local-  und  Durchgangs ­
  -  Verkehr  alle  gebührenden  und  billigen  Erleichterungen, ­
  due  and  reasonable  facilities^  in  Annahme, ­
  Beförderung  und  Ablieferung  der  Transporte,
sowie  Rückbeförderung  der  Fahrzeuge  zu  gewähren.
Diese  Vorschrift  gilt  auch  für  Canäle  sowie  für  den
durchgehenden  Verkehr  über  Eisenbahnen  und  Canäle,
und  auch  in  dem  Fall,  wenn  die  benachbarte  Eisen-
        <pb n="35" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

25

bahiistation  oder  Canalladestelle  allerdings  nicht  unmittelbar ­
  anschliesst  aber  in  der  Nähe  liegt.  Sie  ist
durch  das  Gesetz  von  1873  ausdrücklich  dahin  bestimmt
und  erweitert,  dass  directe  Tarife  gewährt  werden
müssen,  so  zwar,  dass  die  Eisenbahncommission  auf
Anrufen  einer  betheiligten  Eisenbahn-  oder  Canalgesellschaft ­
  zu  entscheiden  hat,  ob  ein  directer  Tarif  in
der  vorgçschlagenen  Höhe  und  über  die  beantragte
Route  zu  bewilligen  ist.  Dies  soll  geschehen,  wenn  derselbe ­
  als  eine  gebührende  und  billige  Verkehrserleichterting
  im  Interesse  des  Rublicums,  a  due  and  reasonable
facility  in  the  interest  of  the  public,  bezüglich  die  vorgeschlagene
  Route  „reasonable^^  erscheint.  Die  Vertheilung
  des  Erachtsatzes  zwischen  den  betheiligten  Bahnen ­
  ist  im  Streitfall  ebenso  durch  die  Eisenbahncommission ­
  festzusetzen,  zwar  unter  Würdigung  aller  Umstände ­
  des  besonderen  Falles  aber  ohne  Rücksicht  auf
die  concessionsmässigen  Maxima  für  die  einzelnen
Strecken,  und  mit  der  alleinigen  Einschränkung,  dass
Niemand  geringere  Meileneinheitssätze  anzunehmen
braucht  als  die  niedrigsten,  welche  er  im  Einklang  mit
den  bestehenden  Gesetzen,  zu  der  betreffenden  Zeit,
im  gleichartigen  Verkehr  zwischen  denselben  Endpunkten ­
  über  andere  Routen  bezieht*).

.  ■  Motive  zu  den  ersten  vom  deutschen  Reichseisenbahn-.
  *•  März  1874,  veröffentlichten  Entwürfe  eines  Reichsna
  uigesetzes  sind  diese  Bestimmungen  nicht  ganz  richtig  wio-S^Seben.
  Nr.  8  im  Abschnitt  11  des  Gesetzes  von  1873  wird  dort

»Bie  Kommissare  sind  nicht  berechtigt,  eine  Gesellschaft  zu“
„nöthigen,  ein  niedrigeres  Meilcngeld  als  dasjenige  anzunehmen,“
))We  ches  dieselbe  für  den  gleichen  Verkehr,  bei  gleicher  Art  der“
),  uichfuhr  auf  irgend  einer  andern  Verkehrslinie  zwischen  den-“
Pnnkten,  wenn  diese  die  Abgangs-  und  Endpuncte  der“
,,  nie  gangsroute  sind,  zur  Zeit  zu  erheben  gesetzlich  befugt  ist.“
        <pb n="36" />
        2C

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

2)  Ungebührliche  oder  unbillige,  vndue  or  unreasonable^
Bevorzugungen  oder  Zurücksetzungen  einzelner  Personen ­
  oder  Transporte  sind  verboten.

Hiernach  würden  also  nicht  die  auf  der  Concurrenzroute  wirklich ­
  erhobenen  Sätze,  sondern  die  dort  bestehenden  gesetzlichen
Maxima  die  Norm  bilden.
Die  Worte  des  Gesetzes  lauten:
if  shall  not  be  larvful  for  the  commissioners  in  any  case  to
comycl  any  company  to  accept  loner  mileage  rates  than  the
mileage  rates,  which  such  company  may  for  the  time  being
legally  he  charging  for  hhe  traf^fic  etc.
Dass  „legally  be  chargingnicht  heisst:  „zu  erheben  gesetzlich ­
  befugt  ist“  sondern:  „wirklich  erhebt  ohne  Verletzung
gesetzlicher  Vorschriften,  besonders  also  auch  ohne
Ueberschreitung  der  dort  geltenden  Maxima“,  dürfte  nach
dem  Wortlaut  wie  in  Hinblick  auf  die  Absicht  des  Gesetzes  und  den
Zusammenhang  ausser  Zweifel  stehen;  denn  die  gesetzlichen  Maximalsätze
  der  Concurrenzlinie  als  nicht  zu  unterschreitenden  Betrag  bezeichnen, ­
  hiesse  offenbar  das  ganze  Gesetz  so  gut  wie  wirkungslos
machen,  und  ein  Grund  dafür  wäre  umsoweniger  zu  denken,  als  im
nächsten  Abschnitt  ausdrücklich  bestimmt  wird,  dass  die  Maxima  der
in  Frage  stehende  Route  selbst,  unterschritten  werden  dürfen.  Es
lautet  nämlich  Abschnitt  12:
Subject  to  the  provisions  in  the  last  preceding  section  con'
tained,  the  commissioners  shall  have  full  power  to  decide
that  any  proposed  through  rate  is  due  ant  reasonable,  not'
withstanding  that  a  less  amount  be  allotted  to  any  forwardfing
company  out  of  such  through  rate  than  the  maximum  rule
such  company  is  entitled  to  charge  etc.
Im  angeführten  Entwurf,  Seite  49  viertes  Alinea  von  unten,  wird
dies  übersetzt:
„Unter  Berücksichtigung  der  obigen  Bestimmungen  sind  die“
„Commissare  zu  entscheiden  ermächtigt,  dass  eine  vorgeschlagene“
„Durchgangstaxe  angemessen  und  anzuwenden  sei,  vorausgesetzt,“
„dass  aus  derselben  einer  der  befördernden  Gesellschaften  ein“
„geringerer  Betrag  als  ihre  Maximaltaxe  zugetheilt  werden  kann.“
Aber  wenn  der  Sinn  dieses  Passus  schon  an  sich  Bedenken  erregt,
so  dürfte  ein  Blick  auf  den  englischen  Text  lehren,  dass  der  mit  not'
nüthstanding  beginnende  Satztheil  genau  das  Gegentheil  und  vielmehr
bedeutet:  ungeachtet  dessen,  dass  einer  der  befördernden  Gesellschaften ­
  ein  geringerer  Betrag  als  ihr  Maximalsatz  zu  ge  schieden
wird.
        <pb n="37" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand,  27
3)  Alle  Tarife  besonders  auch  die  für  gewisse  Interessenten ­
  auf  Grund  besonderer  Verträge  gewährten,
sind  zu  publiciren.  Für  den  Güterverkehr  soll  auf
jeder  Station  ein  Buch,  welches  alle  im  Verkehr  derselben ­
  geltenden  Tarife,  unter  Beisatz  der  Entfernungen,
enthält,  während  der  Geschäftsstunden  zur  kostenfreien
Einsicht  für  Jedermann  ausliegen  ;  und  für  den  Personenverkehr ­
  sollen  in  der  Billetexpedition  gedruckte
oder  geschriebene  Listen  von  den  Preisen  aller  dort
ausgegebenen  Billets  an  einer  in  die  Augen  fallenden
Stelle  aushäugen.
4)  Die  Eisenbahncommission  ist  berechtigt,  auf  Antrag
eines  Interessenten  von  einer  Eisenbahn  zu  fordern,
dass  sie  in  dem  unter  Nr.  3  erwähnten  Buche  anführt
wie  viel  von  jedem  Tarifsatz  für  die  eigentliche  Beförderung ­
  und  wie  viel  für  andere  Leistungen  gerechnet
ist,  wobei  die  Natur  und  das  Detail  der  letzteren  angegeben ­
  werden  muss.
5)  Sie  ist  endlich  berechtigt,  wo  die  Stations-  etc.  Kosten,
terminals^  nicht  durch  Parlamentsact  festgesetzt  sind,
im  Streitlall  über  deren  Höhe  zu  entscheiden,  zu  bestimmen, ­
  was  als  eine  billige  Vergütung,  reasonable
,  für  An-  und  Abfuhr  nach  und  von  der  Eisenbahn,
Laden  und  Entladen  etc.  zu  zahlen  ist.
Ein  Rückblick  auf  die  angeführten  Vorschriften  zeigt
den  wichtigsten  Punkten  einen  Mangel  an  Detaillirung
lind  Bestimmtheit,  welcher  dem  mit  Entscheidung  des  einze
  neu  b  alles  beauftragten  Ermessen  einen  weiten  Spielraum
^asst,  und  um  die  praktische  Bedeutung  der  ersteren  zu  erwT'T^^
  desshalb  auf  die  Auslegung  zurückgegangen  Auslegung
ihnen  in  den  vorgekommenen  Streit-  undAnwenen
  gegeben  ist.  Diese  unterliegen,  wie  schon  er-^
  Cognition  der  Eisenbahncomniissioii  und  Schriften.
101  en  voilier  zur  üompetenz  bestimmter  ordentlicher
eiicitshöle.  der  Courts  of  Common  Pleas  in  England  und
        <pb n="38" />
        1

28

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Geringe  Zahl  der  des  Cowt  of  Sessiou  ill  Scliottlaiid.  Die  Zahl  der  zur  Ent-  |
Scheidung  gekoninieneii  Streitfälle  ist  im  Verhältniss  iiicht||
gross,  und  auch  seit  Einsetzung  der  Eiseiibahiicomiuissioii  hatlj
sich  dies  nicht  geändert.  Im  ersten  Geschäftsjahr  sind  bcií|
ihr  von  solchen  Beschwerden  aus  dem  Bublicum  gegen  die  G

ma

Eisenbahnen  nur  5  angebracht,  von  denen  eine  abgewiesen,

eine  durch  gütliche  Verständigung  der  Parteien  erledigt,  eine;

von  den  Klägern  nach  beendetem  Schriftwechsel  fallen  gelassen ­

  ist,  während  nur  zwei  gegen  die  verklagten  Eisen-|
bahnen  entschieden  wurden.  Die  eine  der  letzteren  bezog,
sich  auf  die  Bevorzugung  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr,]
welche  Frage  wenigstens  betreffs  der  Abfuhr  in  Deutschlancn
schon  lange  durch  das  Betriebsreglement  zu  Gunsten  der
Eisenbahnen  beantwortet  ist,  die  andere  auf  die  Berechtigung
aus  dem  auf  der  Station  ausliegenden  Tarifbuche  Auszüge  zuj
machen:  Beides  also  verhältnissmässig  untergeordnetere  Punkte.|
Diese  nicht  weg  zu  leugnende  Tliatsache  *)  stimmt  initj

t

*)  In  der  Sitzung  des  deutschen  Reichstags  vom  24.November  1875^
gab  der  Präsident  des  Reichseisenbahnamts  die  Zahl  der  bis  dabin
Jahre  1875  beim  Reichseisenbahnamt  eingegangenen  Beschwerden  über'
deutsche  Privat-  und  Staatsbahnen,  auf  mehr  als  900  an.  Gewiss  ist  zu
berücksichtigen,  dass  der  praktische.Sinn  der  Engländer  die  ausser-j
ordentlichen  Schwierigkeiten  einer  so  complicirten  und  besonders  mit  soi
zahlreichem  Personal  arbeitenden  Verwaltung,  wie  die  der  EisenbahneUg
ist,  eher  würdigt  und  deshalb  über  kleinere  Unregelmässigkeiten  eher
hinweg  sieht,  sowie  dass  das  deutsche  Publicum  auch  weit  mehr  zur
Anrufung  der  Staatsbehörden  geneigt  ist,  zumal  bei  der  neuerdings  iu^
vielen  Kreisen,  man  darf  wohl  sagen:  Mode  gewordene  Animosität  gegew|
die  Eisenbahnen5  immerhin  aber  wird  sich  diesen  Zahlen  gegenüber^
kaum  die  Schlussfolgerung  unterdrücken  lassen,  dass  die  Eisenbahn-^
Verwaltung  in  England  dem  Publicum  im  Verhältniss  nicht  so  häuhg
Veranlassung  zu  begründeten  Beschwerden  bietet.  Allerdings,  Missstimmungen ­
  gegen  die  Eisenbahnen  finden  sich  in  allen  Ländern,  und  cs
kann  das  auch  nicht  Wunder  nehmen,  wenn  man  bedenkt,  mit  wie  viel
Millionen  Personen  mit  den  verschiedensten  Interessen  und  häufig  sehr.
weit  gebenden  Auspiüchen  die  Eisenbahnverwaltung  eines  Landes  fort'l
dauernd  es  zu  thun  hat,  wie  leicht  in  einer  so  complicirten  Verwal
tungsmaschinerie  selbst  ohne  jedes  Verschulden  Störungen  eintreteu^î
        <pb n="39" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

29

(len  gegen  die  englisclien  Bahnen  wohl  erhobenen  Klagen
über  Willkühr  nnd  Bedrückung  des  Publikums  wenig  überein,
und  besonders  die  Behauptung,  es  habe  nur  die  Weitläutigkeit
und  Kostspieligkeit  des  Verfahrens  vor  den  (ferichtshöfen  die
Anbringung  zahlreicherer  Beschwerden  verhindert,  dürfte
dadurch,  mindestens  was  die  neuere  Zeit  betriftt,  widerlegt
werden.
Die  mit  ausführlichen  Gründen  publicirten  Entscheidüngen
  zeigen  im  Allgemeinen  ein  verständnissvolles  Eingehen ­
  auf  die  Besonderheiten  der  einzelnen  Fälle  und  das
Bestreben  gerechter  Abwägung  der  entgegenstehenden  Interessen. ­
  Insbesondere  wird  wiederholt  ausgesprochen,  dass
uuch  dem  Erwerbsinteresse  der  einzelnen  Eisenbahn  eine
wesentliche  Berechtigung  zuzugestehen,  und  daher  in  die
zur  Geltendmachung  desselben  getroffenen  Massnahmen  nur
mit  Vorsicht  einzugreifen  sei.  Wenn  sich  auch  keineswegs
(Erschöpfende  Regeln  über  alle  in  Frage  kommenden  Punkte
daraus  abstrahiren  lassen,  so  sind  doch  gewisse  Grundsätze
darin  aufgestellt.
Es  erübrigt  nun  die  einzelnen  Vorschriften  durchzugehen.  Die
ad  1.  Gewährung  aller  gebührenden  und  billigen  Erleichterungen,
  due  and  7'easonable  facililies^  in  Annahme,  billigen
Beförderung  und  Ablieferung  des  Verkehrs.  Erleichte-Wohl
  wenig  bauliche  oder  Verwaltungseinrichtungen
mif  einer  Eisenbahn  lassen  sich  denken,  welche  nicht
unter  den  Begriff  solcher  facAlities  gefasst  werden  können,
und  in  Wirklichkeit  ist  auch  die  Einrichtung  neuer
imnneu,  wie  empfindlich  oft  aber  die  Folgen  auch  nur  kleiner  Störungen
ersäuinung  des  Anschlusses  auf  der  Unterwegsstation,  Beschädigung
6r  verspätete  Ankunft  eines  nothwendig  gebrauchten  Frachtgutes,  wohl
gar  Verunglückungen  -  für  den  Betheiligten  sind.  Eine  gerechte  Kritik
dies  nicht  vergessen  und  den  anzulegenden  Massstab  nicht  einem
&amp;gt;  ealeu  Eisenbahnsystem  entnehmen  sondern  vorzüglich  nach  einem
erg  eich  mit  dem  Gesammtzustaud  des  Eisenbahnwesens  in  andern
Ländern  bestimmen.
        <pb n="40" />
        30

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

oder  Verämleniiig  bestehender  Züge,  das  Anhalten  auf
einzelnen  Stationen,  die  Ausgabe  bestimmter  Billetsorteii
—  Retourbillets  3.  Classe  —  die  Einrichtung  bedeckter  Warteräume ­
  für  die  Passagiere,  dahin  gerechnet.
Festgehalten  wird  als  Grundsatz,  dass  nicht  schon  das
Interesse  einzelner  Individuen  sondern  nur  ein  Bedürfniss
von  wirklich  öffentlichem  Character  zum  Einschreiten  berechtigt, ­
  und  dass  Rücksicht  zu  nehmen  ist  auf  die  Cesammtsituation
  der  betreffenden  Eisenbahn  und  ihrer  Verkehrseinrichtungen. ­

Die  Zahl  der  in  Bezug  auf  diese  Bestimmung  vorgekommenen
  Beschwerdefälle  ist  gering,  aber  dies  beseitigt  nicht
die  principielle  Bedeutung  der  ersteren,  welche  eben  dahin
geht,  dass  die  Eisenbahnen  durch  die  hierfür  bestimmte
staatliche  Behörde  zu  Einrichtungen  in  dem  angedeuteten
weiten  Umfange  gezwungen  werden  können.
Die  Gewährung  Besoiideie  Berücksichtigung  erfordert  die  Frage  der
directer  Tarife.  ®
directen  larife.  Die  erwähnten,  durch  das  Gesetz  von  1873
der  Eisenbahncommission  in  Betreff  derselben  beigelegten
Befugnisse  gehen  offenbar  sehr  weit,  und  wenn  Cohn
in  seinem  erwähnten  Werke  diese  Vorschriften  nur  als
formelle,  die  Bestimmungen  des  zweiten  Abschnittes  des
Gesetzes  von  1854  ergänzende  Einzelheiten  charakterisirt  *)?
so  erscheint  damit  doch  deren  Bedeutung  nicht  hinreichend
gewürdigt.  In  der  That  dürfte  kaum  in  einem  andern  Lande
eine  Staatsbehörde  die  gleiche  Befugniss  haben,  wenn  auch
nur  auf  Anrufen  einer  betheiligten  Eisenbahn  oder  Canalgesell'
Schaft,  den  Privatbahnen  für  die  directen  Tarife  die  Route,  den
Gesammtsatz  und  den  Vertheilungsmodus  vorzuschreiben.  Die
Einschränkung,  dass  keine  Bahn  geringere  Meileneinheitssätze
anzunehmen  braucht,  als  sie  auf  der  Concurrenzroute  bezieht, ­
  hat  nur  wenig  Werth:  denn  sie  findet  überhaupt  nur

*)  Cohn,  Untersuchungen  über  die  Englische  Eisenbahnpolitik,
Band  I.  S.  354.
        <pb n="41" />
        Verkehrs-  und  Tarifsachen,  Rechtszustand.

31

Anweiidung,  wo  es  sich  um  Coiicurrenz  zwischen  denselben
l'-ndpunkten  handelt  —  besonders  also  auch  nicht  in  dem
ebenso  häufigen  Fall  der  Concurrenz  verschiedener  Versandotler
  Bezugsorte  —  und  dann  lässt  sie  ganz  ausser  Acht,  mit
'velcheii  Längen  eine  Bahn  an  beiden  Ilouten  betheiligt  ist,
f'ii’  wie  viel  Meilen  sie  also  den  betreffenden  Einheitssatz
jeder  Boute  bezieht.  Streitfälle  kommen  nur  vor,  wo
®ihe  Bahn  an  der  zweiten  Boute  geringeres  Interesse
mit  einer  kleineren  Meilenzahl  participirt.  Wenn
aber  hier  trotzdem  dieselben  Meileneinheitssätze  ge-'vähren
  muss  und  nur  nicht  unter  diese  hinabzugehen
^^laucht,  so  ist  das  kaum  noch  ein  Vorrecht  zu  nennen,
^miial  sie  Bedingungen  in  Betreff  des  Gesammtsatzes  oder
^ler  Antheile  der  übrigen  Bahnen  nicht  stellen  darf  und  also
,  selbstredend  auf  der  ersten  Boute  sofort  gleichfalls
^mzuführende  und  dort  ihren  Gewinn  schmälernde,  Herabsetzung ­
  des  Gesammtsatzes  nicht  hindern  kann.

Hie  practische  Anwendung  dieser  Bestimmung  ist  bisher
ähnlich  wie  bei  der  neuerlich  in  die  Concessionen  der  preus-  der  Bestimmung
sischen  Eisenbahnen  aufgenommenen  Verpflichtung,  unter  ge-  Tarife,
'vissen  Bedingungen  die  für  eine  Strecke  in  irgend  einem  Verkehre ­
  eingerechneten  niedrigsten  Antheile  auch  für  jeden
Mildern  Verkehr  zu  gewähren  —  eine  sehr  geringe  gewesen; ­
  es  war  nämlich  bis  Sommer  1875,  also  während
einahe  2  Jahren,  erst  ein  einziger  Beschwerdefall  durch
'ke  Commission  entschieden  worden.  Ein  zweiter  Fall  war
%hängig  gewesen  aber  durch  gütliche  Einigung  erledigt.
^ie  bei  Entscheidung  jenes  Falles  von  der  Commission
^-usgesprochenen  Ansichten  beweisen,  dass  auch  sie  keines-^'®gs
  auf  einem  radicalen,  das  Erbwerbsinteresse  der  ein-^ßhien
  Eisenbahn  ignorirenden  Standpunkt  steht.  Der  Fall
so,  dass  die  Versandbahn  an  der  längeren  und  eine
®beigangsstation  mehr  passirenden  Boute  A  mit  einer  län-1)61
  en  Strecke  als  an  der  kürzeren  Boute  B.  betheiligt  war
^^'d  Bildung  des  Tarifs  ausschliesslich  über  die  erstcre

ver-
        <pb n="42" />
        Ursachen  der  geringen ­
  praktischen ­
  Anwendung ­
  der  Bestimmung ­
  über  die
directen  Tarife.

32  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.
laugte.  Die  Coniniission  lehnte  dies  ab,  schlug  aber  zum
Ausgleich  der  Interessen  Bildung  desselben  Tarifs  über
beide  Routen  A.  und  B.,  und  Vertbeilung  der  Fracht  in  der
Weise  vor,  dass  die  Versandbabn  auf  der  ihr  ungünstigeren
Route  B.  einen  höheren  Meileneinbeitssatz  erhalte.  Es  sollte
nämlich  in  beiden  Fällen  die  Meilenzahl  der  kürzeren
Route  B.  als  Vertheilungsmasstah  genommen  werden,  aber
bei  der  Vertheilung  selbst,  die  Versandbahn  auf  der  Route  B.
mit  einigen,  der  anderen  Bahn  ab-  und  ihr  zuzurechnenden,
Meilen  mehr  als  ihrer  wirklichen  Länge,  auf  der  Route  A.
dagegen  nicht  mit  ihrer  vollen  Länge  sondern  mit  soviel
Meilen  weniger  participiren,  als  die  Differenz  der  Gesammtrouten
  A.  und  B,  betrug.
Die  Th  at  sache,  dass  jene  Bestimmung  des  Gesetzes  von
1873  so  wenig  praktische  Anwendung  gefunden  hat,  dürfte
sich  einestheils  daraus  erklären,  dass  in  England  in  Folge
der  vollzogenen  Bildung  grosser  Bahncomplexe  und  der  Ausdehnung ­
  der  running  powers  —  vertragsmässiger  Mitbetrieb
fremder  Strecken  —  der  directe  Verkehr  überhaupt  keinen
so  grossen  Procentsatz  ausmacht  wie  in  Deutschland:  auf
den  Bahnen  von  England,  Wales  und  Schottland  nur  etwa
30  "/o  *),  auf  einzelnen  und  gerade  den  grossen  Bahnen
noch  viel  weniger  z.  B.  auf  der  Midlandbahn  nur  10  ®  V
Im  Uebrigen  kamen  die  Eisenbahnen  auch  schon  vor
dem  Gesetz  von  1873  in  der  Gewährung  directer  Tarife
wie  in  der  Vertheilungsfrage  einander  sehr  entgegen.  Bei
der  Dichtigkeit  des  Netzes  bieten  sich  für  die  meisten
wichtigeren  Relationen  mehr  als  zwei  Routen,  Neben  der
Concurrenz  der  einen  gegen  die  andere  kommt  deshalb ­
  gewöhnlich  auch  noch  eine  für  beide  gemeinsame  Concurrenz ­
  gegen  dritte  Routen  in  Frage,  und  überhaupt

*)  Auf  den  preussischen  Bahnen  machte  1874  umgekehrt  der  Local-Güterverkehr
  im  Durchschnitt  nur  etwas  mehr  als  Vs  des  Gesammtverkehrs
  aus;  vergl.  S.  102  u.  103  der  officiellen  Statistik  von  1874.
        <pb n="43" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

33

''eisen  die  zahlreichen  wechselseitigen  Berührimgspuncte  im
eigenen  Interesse  auf  ein  gutes  Einvernehmen  mit  den  Nachbarn
  hin;  ein  Umstand,  der  natürlich  umgekehrt  auch  für
^ias  Mass  der  zu  erhebenden  Ansprüche  von  Bedeutung  ist,
^'hd  die  Stellung  unbilliger  Forderungen  seltener  macht,
i^adlich  fällt  ins  Gewicht,  dass  erklärlicher  Weise  die  ganze
heue  Einrichtung  von  der  Gesainmtheit  der  Eisenbahnen  als
etwas  gegen  sie  Gerichtetes,  ihren  gemeinsamen  Interessen
b'eindliches  angesehen  wird.  Die  einzelne  Bahn  trägt  deshalb ­
  schon  an  sich,  und  um  ihr  Yerhältniss  zu  den  übri-Bahnen
  nicht  zu  trüben,  ein  gewisses  Bedenken  die
b^isenbahncommission  anzurufen,  zumal  es  für  eine  jede  auch
Situationen  giebt,  wo  die  fraglichen  Principien  umgekehrt  zu
ibiein  Nachtheil  ausschlageii  würden.
trotz  der  bisher  so  geringen  practischen  Anwendung  jener
ttestiinmung  ist  ihr  Werth  doch  nicht  zu  unterschätzen.
■Allerdings  wenn  der  sie  vorschlagende  Bericht  der  parlamentarischen ­
  Enquetecommission  vom  Jahre  1872  die  Hoffnung
ausspricht,  ihre  Wirkung  würde  sein  ,,es  zum  Interesse  der
^^ien  und  zur  Pflicht  der  andern  Eisenbahn  zu  machen,  den
eikehr  über  die  kürzeste,  wohlfeilste  und  glatteste,  shortest^
^h^npest  and  mast  couveîiient^  Boute  zu  leiten“,  so  geht
^as  wohl  zu  weit.  Es  wird  zur  Genüge  illustrirt  durch  die
^oiher  initgetheilte  Entscheidung,  welche  die,  nach  dem  Vor-^^blage
  desselben  Berichts  zur  Handhabung  jener  Bestim-’^jung
  eingesetzte,  Eisenbahncommission  in  dem  einzigen  bisher
j!  Scurtheilten  Specialfalle  getroffen  hat,  und  welche  ausdrück-^cli
  empfiehlt,  auch  über  die  längere,  mit  höheren  Selbstkosten
laiisportirende,  weniger  glatte  Route  den  directen  Tarif
bilden,  damit  dem  Erwerbsinteresse  beider  betheiligten
‘^»mn  Rechnung  getragen  werde.  Das  letztere  ganz  oder
überwiegend  zu  ignoriren,  ist  eben,  so  lange  verschie-^üe
  Bahneigenthümer  da  sind,  zu  unnatürlich,  um  auf
Hauer  möglich  zu  sein.  Für  das  Publikum  kommt  es
auf  das  Resultat  der  Transportaiisführiiug,  nicht  auf
3

Beurtheilung
        <pb n="44" />
        34

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

die  Mittel  und  Selbstkosten  an,  mit  welchen  dieses  erreicht
ist;  und  wenn  dem  Versender  in  den  für  ihn  wichtigen
Punkten,  Tarifsatz  etc.,  von  der  einen  Boute  nichts  Ungünstigeres ­
  geboten  wird  als  von  der  andern,  dann  können  und
werden  ihm  die  internen  Verhältnisse  derselben  meist  gleichgültig ­
  sein.
Wirklicher  Werth  Nlcht  dass  der  Verkehr  über  die  kürzeste,  wohlfeilste
über  die  dirocten  ^^^'d  glatteste  lloiite  Wirklich  geleitet,  sondern  dass  die  Pil-Tarife.
  duiig  des  directeii  Tarifs  über  diese  Route,  sowie  in  der  ihren
Verhältnissen  entsprechenden  Höhe,  unter  allen  Umständen
ermöglicht,  und  die  Concurrenzroute  hierdurch  gezwungen
wird,  ihre  Tarife  und  Beförderungsmodalitäten  —  nöthigenfalls
  unter  grösserer  Anstrengung  —  denen  der  ersteren
gleich  zu  stellen:  darin  dürfte  die  auch  völlig  ausreichende
Wirkung  jener  Bestimmung  liegen.  Dem  Einwurf,  dass
das  volkswirthschaftliche  Interesse  Transportausführung  durch
die  dazu  mit  dem  geringsten  Aufwand  von  Arbeit  und  Kosten

befähigte  Linie  erheische,  wäre  zu  entgegnen,  dass,  wenn
die  anderen  in  gesondertem  Eigenthum  befindlichen  Linien
den  Verkehr  verlieren  und  finanziell  ruinirt  werden,  dies
einen  noch  bedenklicheren  volkswirthschaftlichen  Nachtheil
bedeutet,  weil  eben  das  Anlagekapital  einer  Eisenbahn  unvei'"
hältnissmässig  gross  und,  zum  Unterschied  von  den  meisten
andern  gewerblichen  Unternehmungen,  dauernd  und  für  afin
Zeiten  darin  festgelegt  ist.
Verschiedenheit  Del*  Bericht  der  Empictecommission  weist  zur  Bekräfti'
Z%%tZe  gung  seiner  Ansicht  darauf  hin,  dass  das  erhoffte  Resultat  def
in  Frankreich  Trausportleituiig  über  die  kürzeste  etc.  Route  in  Frankreich  ohne
gegenüber
England.  Schwierigkeit  erreicht  sei.  Allerdings  ist  dies  im  Allgemeine'^
richtig  *),  aber  er  übersieht  dabei,  dass  dort  die  Figuration  der
Bahnnetze  eine  andere  ist  und  eine  solche  Vereinbarung  zuiö

*)  In  neuerer  Zeit  hat  die  französische  Nordbahn  übrigens  dPi^
Verkehr  mit  Deutschland  auch  da  aufgenommen,  wo  die  Route  via  Ost'
bahn  bedeutend  kürzer  ist,  und  lehnt  den  Antrag  der  Ostbahn,  hierauf
zu  verzichten,  bisher  noch  ab.
        <pb n="45" />
        Verkehrs-  und  Tarifsveseu,  Rechtszustand.

35

GÎRenen  Interesse  der  Eisenbahnen  macht.  Bei  der  compacten,
districtsweisen  Gestaltung  der  letzteren  kommt  der  in  England
iininerhin  noch  häufige  Fall,  dass  für  dieselbe  Relation  mehlere
  in  getrenntem  Eigenthum  befindliche  Routen  nebeneinander ­
  bestehen,  weit  seltener  vor.  Wird  hierdurch  die
Concurrenzregulirung  an  sich  ausserordentlich  erleichtert,
^0  lührt  diese  Gestaltung,  in  Verbindung  mit  der  sonsti-8en
  Gleichartigkeit  der  Netze,  auch  dahin,  dass  jedes
^ür  die  Regulirung  angenommene  Princip,  bei  allgemeiner
^hwendung  ausgleichende  Compensationeii  für  die  einzelnen
^^hnen  zur  Folge  hat.  Diese  handeln  also  gewiss  im  eige-Interesse,
  wenn  sie  als  solches  die  Leitung  des  Verüber
  die  am  billigsten  transportirende,  kürzeste  Route
^ünehinen.  Aber  wo  jene,  eben  die  Voraussetzung  und  den
der  ausgleichenden  Compensatioiien  bildende,  that-^«^ichliche
  Gestaltung  der  Bahnnetze  fehlt,  da  muss  die
urchlührung  dieses  Grundsatzes  einen  Theil  der  Bah-^1611
  übermässig  bevorzugen,  den  andern  zu  Grunde  rich-Uebrigens
  beweisen  die  in  Frankreich  gemachten
Erfahrungen,  dass  auch  bei  Leitung  des  Verkehrs  über  die
^(fizeste  Route  Beschwerden  des  Publikums  nicht  minder
kommen.  So  wird  noch  in  der  kürzlich  von  Bergmann,
i  ilç^lied  der  Handelskammer  in  Strassburg,  veröffentlichten
loschüre:  ,,Bemerkungen  über  das  Ergebniss  der  Enquete
p  Tarifenquete),  und  Erläuterungen  bezüglich  des
Eiitwuifs  eines  einheitlichen  Tarifsystems“,  S.  12.  von  den  „in
‘  eil  Kreisen  Frankreichs  gegen  das  dortige  Eisenbahnwesen
eihebenden  Beschwerden“  gesprochen.
Wenngleich  die  englischen  Bahnen  sich  schon  früher
auf  directe  Tarife  im  Allgemeinen  keine  Schwie-^iten
  machten,  so  kann  doch  nicht  gefolgert  werden,
^ss  die  in  Frage  stehende  Bestimmung  überflüssig  sei.
.  bietet  sie  eine,  bei  der  grossen  Wichtigkeit  der  Sache
^ünierhin  wünschenswerthe  weitere  Nöthiguiig,  und  dann  lag
^i'Giund  für  jene  freiwilligen  Coiicessionen  doch  nur  in  der

Nothwendigkeit
der  fr.  Bestimmung ­
  über  die
directen  Tarife
in  Engiand.
        <pb n="46" />
        36

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

derzeitigen  Situation  des  Eisenbahnnetzes,  welche  dieselben
dem  Eigeninteresse  der  einzelnen  Bahnen  entsprechend  er
scheinen  Hess,  (lewiss  ist  es  anerkennenswerth,  dass  sie
dieses  so  richtig  verstanden  :  aber  der  Charakter  des
Motivs  ändert  sich  dadurch  nicht,  nnd  wenn  beim  Eortschreiten
  der  Fusionen  die  Lage  eine  andere  wird,  das
Machtgebiet  einer  Bahn  sich  so  ausdehnt,  dass  ihr  Eigeninteresse
  nicht  mehr  Ilücksichtnahme  auf  den  schwächeren
Nachbar  gebietet,  dann  wird  sie  dazu  aus  freien  Stücken
kaum  noch  bereit  sein.
Zur  richtigen  Beurtheilung  der  dem  ausländischen  Beobachter ­
  allerdings  exorbitant  erscheinenden  Befugniss  der
Eisenbahncommission,  den  Gesammtsatz  und  die  Vertheiliing
ohne  Rücksicht  darauf  festzusetzen,  ob  für  die  betheiligte
Strecke  einer  Bahn  im  Local-  oder  in  einem  andern  directen
Verkehr  ein  gleich  niedriger  wie  der  hier  entfallende  Satz
existirt,  muss  erwogen  werden,  dass  die  englischen  Tarife
durchweg  für  weitere  Strecken  im  Verhältniss  billiger  als  für
kurze  sind,  zum  Theil  sehr  bedeutend.  Sie  müssen  es  schon
desshalb  sein,  weil  für  die  ersteren  in  der  Regel  die  Goncurrenz
  der  See  von  grösserem  Einfluss  ist.  Directe  Tarife,
welche  meist  über  weitere  Strecken  reichen,  durch  Zusammen ­
  stossen  der  Localsätze  zu  bilden,  ist  desshalb  selten
thunlich,  und  eine  darauf  beschränkte  Verpflichtung  würde,
zumal  bei  der  bestehenden  Befugniss  zu  jederzeitiger  Erhöhung ­
  der  Localtarife,  kein  praktisches  Resultat  haben-Auch
  die  Verpflichtung,  den  in  anderen  Verkehren  für  dieselbe ­
  Strecke  zugestandenen  niedrigsten  Autheil  zu  gewähren,
würde  viel  weniger  wirksam  sein  als  in  Deutschland,  weil  die
Lage  der  Bahnnetze  und  Ausdehnung  der  running
wie  erwähnt*),  so  überwiegend  auf  Erweiterung  des  eigenen
Verkehrs  hinwirkt.  Es  kommt  desshalb  auch  seltener  vor,
dass  eine  Bahn  in  einem  andern  directen  Tarif  gerade  mit
derselben  Strecke  und  nur  mit  ihr  betheiligt  ist,
*)  Vergl.  S.  32.
        <pb n="47" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

37

ad  2.  Verbot  der  ungebührlichen  oder  unbilligen  Be-  Das  Verbot
JOfzugung  oder  Benachtheiligung  einzelner  Personen  oder  ungebühr-Transporte.
  "eher  oder
p.  unbilliger  Be-Tiine,
  zum  Theil  auch  ad  1.  einschlagende,  Vorfrage  vorzugungen.
ist  die  nach  der  Verpflichtung,  alle  angebotenen  Transporte  Verpflichtung
^a/ainehmen  und  zu  befördern.  Im  Zusammenhang  mit  der  ¡“J^ídeTunTancr
11  assung  der  Eisenbahn  als  freien  Strasse  wird  es  Ursprung-  Transporte,
ich  nur  als  ein  Recht,  nicht  als  eine  Pflicht  für  sie  anbesehen ­
  ,  selbst  als  Frachtführer  aufzutreten,  und  zwar
aiin  ohne  grössere  als  die  gemeinrechtlichen  Verpflichtungen
jedes  andern  Frachtführers;  Gesetz  vom  8.  Mai  1845,  Abschnitt ­
  86  und  89.  Hieraus  folgte  auch,  dass  sie,  wie  dieser,
ein  Beförderung  von  Personen  und  Sachen  nicht  allgelein,
  sondern  nur  entsprechend  ihrer  eignen  öftentlichen
iihündigung  verbunden  war.  Wie  weit  das  Gebot,  Bevor-^imuigen
  einzelner  Personen  und  Transporte  zu  vermeiden,
^  ude  gebührende  und  .  billigen  Erleichterungen  in  Anà
  nie  etc.  der  Transporte  eintreten  zu  lassen,  dies  ändert,
ist  Betreff  der  feuergefährlichen  Artikel
durch  Gesetz  ausgesprochen,  dass  die  Eisenbahnen  nicht
Verl  verpflichtet  sind  ;  in  Bezug  auf  den  Kohlensie
  ^  allgemein  angenommen,  dass  sie  erklären  können,
car  dafür  nicht  gewöhnlicher  Frachtführer,  common
p  imd  dass  sie  dann  Kohlen  nur  für  gewisse
I  besonders  für  Grubenbesitzer  und  für  Inhaber  von
Empfangsstationen,  sowie  lediglich  von
zu  bestimmten  Orten,  oder  nur  in  vollen  Zugladungen
ist  (p  brauchen.  Für  andere  Güter  und  für  Personen
re''t^^  vorgekommenen  Streitfällen  nicht  angesacl
  ^ermuthen  lässt,  dass  Annahmeverweigerungen  ohne
der  beiechtigte  Gründe  nicht  vorgekommen  sind.  In
wie  ^jürite  hier  die  Sache  de  facto  ungefähr  eben  so
dass  ^^^i^tschland  de  jure  stehen.  Bemerkenswerth  ist,
2111  Rechtfertigung  der  für  den  Kohlenverkehr  ge-
        <pb n="48" />
        38

Verkehrs-  und  Tarifwosen,  Rechtszustand.

Zahl  der  Streitfälle ­
  wegen
ungleicher
Behandlung.

machten  Ausnahme  in  den  Urtheilsgründen  speciell  dereß
Zweckmässigkeit,im  allgemeinen  Interesse,  hervorgehoben
betont  wird,  dass  nur  so,  was  gewiss  richtig,  die  durch
den  grossen  Umfang  und  die  sonstige  Eigenthümlichkeit  diesel
Verkehrs  gebotene  besondere  Organisation  desselben  in  ausreichender
  Weise  möglich  werde.  Hätte  der  Gerichtshof  die
Eisenbahnen  zu  solchen  Ausnahmen  allgemein  und  an  sich
berechtigt  gehalten,  so  bedurfte  es  dieses  Erwägungsgrundes
nicht.
Soweit  für  Kohlen  Tarife  bestehen,  finden  auf  das  Vet'
hältniss  derselben  und  der  sie  benutzenden  Versender  unter'
einander,  die  sonst  geltenden  Grundsätze  über  Unzulässigkeit
von  Bevorzugungen  ebensowohl  Anwendung.
Die  Zahl  der  über  die  Frage  der  ungleichen  Behänd'
lung  vorgekommenen  Streitfälle  ist  viel  grösser  als  die  ad  1'
wie  denn  in  Wirklichkeit  diese  Frage  zu  den  schwierigste^^
der  ganzen  Eisenbahnpolitik  gehören  dürfte.  Dass  es  ohn^
gleichmässige  Schädigung  der  Eisenbahnen  wie  des  Publikums
nicht  angeht,  alle  Ungleichheiten  zu  verbieten,  ist  dem  praC'
tischen  Sinne  der  Engländer  stets  gegenwärtig  gewesen,  niid
desshalb  niemals  daran  gedacht,  jene  Frage  in  dieser  alim"
dings  bequemsten  Weise  zu  lösen.
Nach  dem  Gesetz  vom  8.  Mai  1845,  Abschnitt  90,
das  Verbot  ungleicher  Behandlung  beschränkt  auf  dd'
Fall  des  Transports  über  denselben  Theil  der  Eisenbabö)
unter  denselben  Umständen,  over  the  saine  portion  of
line  of  railway  under  the  same  circumstances^  und  zV^^
war  nur  von  Tarifen  gesprochen.  Dagegen  ist  im  Gesetz
vom  10.  Juli  1854,  Mr.  Cardwell's  Ac/,  diese  Einschränkung
weggelassen,  und  ausdrücklich  verboten  die  ungebübV
liehe  oder  unbillige  Bevorzugung  einzelner  Personen  od^
Transporte  „in  irgend  einer  Beziehung“,  in  any  resp^^^
whatsoever.  Hiernach  kann  es  keinem  Zweifel  nntßt'
liegen,  dass  nunmehr  das  gesannnte  gegenseitige  Verhältid^^
        <pb n="49" />
        /
Verkehrs-  und  1  arifwesen,  Rechtszustaiul.  39

^61  auf  allen  Linien  Einer  Eisenbahn  bestehenden  Einrichtungen ­
  und  Tarife  in  den  Bereich  der  Vorschrift  gezogen
und  in  der  That  haben  sich  die  Gerichtshöfe  wie
Eisenbahncommission  für  competent  erachtet,  dasselbe
du  er  Beurtheilung  zu  unterwerfen.  Allerdings  ist  noch
^uiigemal,  in  den  ersten  Jahren  nach  Erlass  des  Gesetzes ­
  von  1854,  von  den  Gerichtshöfen  die  Bedinb^ug
  des  Iransports  über  denselben  Theil  der  Eisenbahn
Gstgehalten,  aber  später  und  auch  von  der  Eisenbahncuuiinission
  ist  der  vorher  bezeichnete  Standpunct  eingeuoininen.


Es  liegt  auf  den  ersten  Blick  nahe,  der  englischen  Eisenahgesetzgebung ­
  einen  Vorwurf  daraus  zu  machen,  dass  sie
Gii  Begrift  der  „unerlaubten  Bevorzugung“  nicht  näher
u^stinnnt  hat  ;  aber  dieser  Tadel  dürfte  doch  gemildert
l'eiden  durch  die  Erwägung,  dass  das  bisher  auch  in  andern
■'‘indem  nicht  geschehen  ist,  obgleich  dieselbe  Frage  überall
uuitiitt,  wo  nicht  besonders  die  Tarife  nach  absolut  glei-^
  lea  und  unveränderlichen  Grundtaxen  gebildet  werden,  und
|^i6s  ist  nirgends  der  Fall.  Andererseits  lässt  sich  kaum  beaupten,
  dass  feste  Normen  darüber,  was  erlaubte  und  uneraubte
  Ungleichheiten  sind,  zwar  nicht  entbehrt  werden  können,
unabhängige  Tribunale  nach  öffentlicher,  contradictorischer
Gihandlung  und  unter  Publication  ausführlicher  Urtheils-^Ginde
  zu  Gericht  sitzen,  aber  überflüssig  seien,  wo  Admiustiativbehörden
  mit  der  Entscheidung  betrauet  sind,  welche
zumeist  noch  die  dem  Staat  selbst  gehörigen  Eisenbahgleichzeitig
  verwalten.  Gerade  bei  einer  so  jungen
^  ateiie  wie  dem  Eisenbahnrecht  dürfte  es  das  Richtigste
belesen  sein,  die  Ausbildung  jenes  schwierigen  Begriffs
uiächst  der  Rechtssprechung,  besonders  eines  speciell  sachüberweisen,
  und  so  die  Grundlage
^IGtere  detaillirende  Gesetzgebung  zu  gewinnen.  Die
^vendigkeit  einer  solchen  wird  allerdings  schliesslich  wohl
®iall  hervortreten,  aber  ihre  Schwierigkeit  geht  schon  daraus

Der  Begriff  der
unerlaubten
Bevorzugung.
        <pb n="50" />
        Beschwerdeantrapf.


Concurrenzinteresse
  des
Klägers.

40  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.
hervor,  dass  trotz  der  überall  häufigen  Klagen  wegen  vorhandener ­
  Ungleichheiten,  noch  nirgends  damit  vorgegangen
ist.  Auch  die  veröffentlichten  Entwürfe  eines  deutschen
Reichseisenbahngesetzes  behalten  zwar  die  Feststellung  der
Grundsätze  über  Ilildung  der  Tarife  und  die  Genehmigung
aller  Differential-  und  Rabatttarife  dem  Rundesrathe  oder  dein
Reichseisenbahnamte  vor,  aber  ohne  eine  Andeutung  über
die  dabei  als  leitend  anzunehmenden  Specialgesichtspunkte  zn
geben.
Die  Eisenbahncommission  in  England  schreitet,  wie  früher ­
  die  Gerichtshöfe,  nicht  von  Amtswegen  ein,  und  es
muss  desshalb  ein  Antrag  Seitens  eines  zur  Sache  legi'
timirten  Antragstellers  vorliegen.  Als  legitimirt  gilt  nur
der  durch  die  gerügte  Ungleichheit  Verletzte;  doch  haben
städtische  und  andere  öffentliche  Corporationen  allgemein  das
Beschwerderecht,  sofern  sie  eine  Bescheinigung  des  Handelsamts ­
  darüber  vorlegen,  dass  seines  Erachtens  der  vorliegende ­
  Fall  geeignet  ist,  durch  die  betreffende  Corporation ­
  zur  Entscheidung  der  Eisenbahncommission  gebracht
zu  werden.
Da  nur  der  wirklich  Verletzte  das  Recht  zur  Beschwerde
hat,  gehört  zur  Begründung  des  Antrages  die  Darlegung  eines
besonderen  Concurrenzinteresses  des  Klägers,  competition^
of  interest^  der  Nachweis,  dass  er  mit  dem  angeblich
Bevorzugten  in  Concurrenz  stehe,  und  diese  ihm  durch  die
gerügte  Ungleichheit  erschwert  werde.  Sogar  Beschwerden
über  Frachtdisparitäten  :  dass  der  Tarif  einer  vorgelegenen
Station  höher  war  als  der  der  weiter  gelegenen,  wurden
wiederholt  wegen  mangelnden  Nachweises  eines  solchen  verletzten ­
  Concurrenzinteresses  abgewiesen.  Characteristischer
Weise  verglich  der  erkennende  Richter  eine  solche  Beschwerde
mit  der  eines  Arbeiters,  welcher  sich  darüber  beklagen
würde,  dass  ein  anderer,  der  nur  halb  so  lange  Zeit  als
er,  der  Erstere,  gearbeitet  hat,  doch  den  gleichen  oder
höheren  Lohn  erhält.  —  Dieser  Fall  ist  noch  um  deshalb
        <pb n="51" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

41

ftu’  die  Vergleichung  der  englischen  und  deutschen  Zustände
besonders  wichtig,  weil  er  die  einzige,  für  das  Verhältniss
verschiedener  Tarife  untereinander  in  Deutschland  bisher
^hgemein  übliche  Einschränkung  direct  behandelt.  Den  in
f^eutschland  für  entscheidend  erachteten  äusserliclien  Umstand, ­
  dass  die  höher  tarifirte  näher  liegende  Station  auf  dem
^6ge  nach  der  entfernteren  passirt  werden  muss,  erklärt
vier  englische  Richter  für  bedeutungslos,  legt  das  Hauptgewicht
‘üü  die  wirkliche  Schadenszufügung,  gewinnt  hiermit  aber
vüich  den  Roden  für  das  Einschreiten  in  Eällen,  wo  jenes
üusserliche  Verhältniss  nicht  obwaltet.
Uer  Bereich  der  Ungleichheiten,  welche  verboten  wervlvüi
  können,  erstreckt  sich  wie  erwähnt,  nach  dem  Wort-Iviüt
  des  Gesetzes,  so  weit  als  denkbar,  in  any  respect
'Whatsoever  ^  und  desshalb  wohl  weiter  als  in  irgend  einem
^üvlern  Lande

In  der  Praxis  ist  das  Einschreiten  abgelehnt  in  zwei
ballen,  weil  dieselben  nicht  mit  der  Beförderung  und  Trans-Poi’tausführung
  in  directem  Zusammenhang  ständen  :  der
^vüe  betraf  die  Verniiethung  von  Lagerplätzen,  und  der
vvüdere  die  Ueberlassung  von  Räumen  innerhalb  des  Bahnbofsterrains
  zum  Zweck  des  Sortirens  der  Güter  etc.  Da-Segen
  erachtete  sich  der  Gerichtshof  für  competent  in  den
Wiederholt  vorgekommenen  Beschwerdefällen  wegen  Aus-Schliessung
  der  Droschken  und  Omnibusse  einzelner  Eigenfhüiner
  von  den  Bahnhöfen,  entschied  aber  nur  dann  gegen
’bö  Eisenbahn,  wenn  eine  Beeinträchtigung  der  Interessen
'lös  Publikums  erhellte.  In  Einem  solchen  Fall  ist  äusdrück-|ch
  bemerkt,  ,,die  Klage  müsse  von  denen  ausgehen,  welche
^  Eisenbahn  benutzen.“  Für  unerlaubt  wurde  es  ferner
cikläit,  von  dem  einen  Versender  die  Unterzeichnung  besonderer ­
  Bedingungen  zu  verlangen,  oder  für  den  einen
üteiessenten  unentgeltlich  zu  entladen,  oder  die  Fuhrweike
  des  Einen  zu  einer  Zeit  auf  dem  Bahnhofe  zu-Arten

  der  ver
botenen
Ungleichheiten
        <pb n="52" />
        42

Verkehrs-  ii:id  Tarifwesen,  Rechtszustand.

ziilasseii,  wo  dieser  für  die  Uebrigeii  geschlossen  war.  Auch
betreffs  der  (Bewährung  von  Frachtcrediten  an  einzelne
Versender  ist  ausgesprochen,  dass  sie  nicht  über  jenem
Verbot  stehe.
Der  wichtigste  Fall  ist  naturgeinäss  der  der  Tarife.
Nicht  blos,  um  dies  nochmals  hervorzuheben,  das  Verhältniss
Ungleichheit  zwlscheu  dem  Tarif  einer  Theilstrecke  zu  dem  darüber
in  der  Tarifirung.  jjpjausreichendeii  Tarif  der  ganzen  Strecke,  sondern  auch  das
Verhältniss  zwischen  den  Tarifen  ganz  getrennter  Linien,
vorzüglich  wenn  sie  von  verschiedenen  Productionsorten  nach
einem  gemeinsamen  Markt  führen,  ist  als  unter  das  Gesetz
fallend  erachtet  worden.  Nur  muss  es  sich,  wie  überhaupt
immer,  um  den  Verwaltungsbereich  Einer  Gesellschaft  handeln,
da  die  verbietende  Vorschrift  des  Gesetzes  sich  direct  an  die
Gesellschaften  wendet,  und  selbstredend  nicht  die  eine  für
das  verantwortlich  gemacht  werden  kann,  was  die  andere
thut.  Gegen  Benachtheiligungen,  welche  lediglich  aus
Tarifherabsetzungen  auf  einer  zweiten  Eisenbahn  hervorgehen,
  gibt  das  Gesetz  kein  Mittel;  aber  es  fehlt  hierzu
auch  das  Bedürfniss,  weil  in  solchem  Falle  das  Concurrenzinteresse
  der  ersten  Eisenbahn  selbst,  sie  zu,  dem  Publikum
gleich  günstigen  Massregeln  drängt*).
Erster  Hauptgrundsatz  ist,  wie  in  Deutschland,  dass  diu
bestehenden  Tarife  für  alle  Versender  und  auf  alle  ihren
Bedingungen  entsprechenden  Transporte  angewendet  werden
müssen.  Es  ist  zwar  unter  den  weiterhin  erörterten  Ein'
Specialverträgc
Schränkungen  gestattet,  einzelnen  Versendern,  welche  vertragsmässig
  gewisse  für  die  Eisenbahn  günstige  Verpflicb'

*)  Ist  das  Eisenbahnnetz  eines  Landes  zersplittert,  dann  wird  dieser
Fall  die  Regel  bilden;  je  mehr  aber,  was  aus  allen  anderen  Gründe»
so  dringend  wünschenswerth,  grössere  Bahncomplexe  entstehen,  desto
mehr  schwindet  jene  thatsächliche  Garantie  gegen  undue  'preference^
desto  dringender  nothig  wird  Ersatz  durch  einen  gesetzlichen  Schutz-
        <pb n="53" />
        43

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

thngen  übernehmen  —  besonders  zur  Aufgabe  grosser
Quantitäten  in  regelmässiger  Reihenfolge  —  specielle  Eruiässigungen
  zu  gewähren  :  aber  diese  müssen  auch  allen
anderen  Versendern  zugestanden  werden,  welche  sich  zur
Uebernahme  der  gleichen  Verpflichtung  bereit  erklären,
llurch  diesen  Zusatz  ändert  sich  das  Verhältniss  wesent-•&amp;gt;
  und  die  zunächst  persönliche  Vertragsstipulation
gewinnt  den  Charakter  einer  objectiven,  für  Jeden,  der
^u  ihrer  Erfüllung  im  Stande  ist,  zugänglichen  Tarif-Bedingung.
  Der  Unterschied  gegen  Deutschland  ist
fl  esshalb  in  diesem  Punkte  viel  geringer,  als  es  auf
fleu  ersten  Blick  erscheint  :  denn  auch  dort  wie  wohl
flBerall  werden  die  meisten  Tarifermässigungen  ausfli’ücklich
  in  Hinblick  auf  die  dadurch  zu  gewinnenfl^u
  besondern  Transporte  bestimmter  Versender  gewährt,
Wenngleich  diese  nicht  speciell  genannt,  und  mit  ihnen
keine  besondere  Verträge  abgeschlossen  sind.  Der  Kern
fler  Sache  liegt  in  der  Er  age,  wie  weit  in  der  Richtung  des
Ulli  von  wenigen  Versendern  thatsächlich  Erfüllbaren  die
^Bedingungen  für  eine  Tarifermässigung,  mögen  sie  von  An-^^ug
  an  in  der  Form  von  objectiven  Tarifbedingungen  oder

zunächst  in  der  eines  Vertrages  mit  einem  einzelnen  Versender ­
  erscheinen,  gehen  dürfen.  Auch  bei  der  Wahl  der
letztem  Form  gilt  in  England  gleichmässig  das  Verbot  der
^uigebührlichen  und  unbilligen  Bevorzugung.  Bleiben  aber
flie  Bedingungen  innerhalb  der  durch  dieses  Verbot  gelegenen ­

  Grenze,  dann  ist  in  der  That  kein  Gesichtspunkt
finden,  unter  welchem  es  bedenklich  erscheint,  dass
flle  Eisenbahn  sich  durch  Vertrag  mit  dem  betreflenden
eisender  den  wirklichen  Eintritt  der,  bei  Gewährung
*  es  billigeren  Tarifs  für  sie  bestimmend  gewesenen  Voraussetzung ­
  sichert.  Vorzüglich  bei  bedeutenden  Trans-Perten,
  welche  besondere  Einrichtungen  und  Auslagen
®ifoidern,  ist  eine  solche  Sicherung  zweckmässig  und

üntersch
gegen  Ucu
land.
        <pb n="54" />
        44

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

UnterscUeidung
nach  dem  Werth
der  Frachtgüter.

Gleiche  Einheitssätze. ­


erleichtert  sogar  das  Eingehen  auf  die  gewünschte  Erinässigung.

Ungleiche  Tarifiriing  verschiedenwerthiger  Artikel  ist  :
niemals  Gegenstand  einer  Beschwerde  gewesen.  Die  theoretische ­
  Richtigkeit  und  practische  Unentbehrlichkeit  des
Princips  der  Werthclassification  ist  allen  Kreisen  Englands  i
eine  so  ausgemachte  Sache,  dass  noch  von  keiner  Seite  eine
dem  Wagenraum  tarif  auch  nur  ähnliche  Forderung  je  er-  ;
hoben  ist.  Vielmehr  die  Gesetzgebung  selbst  hat  sich  von  j
jeher  auf  den  Standpunkt  der  Werthclassification  gestellt,  da  ;
die  Maxima  der  Eisenbahnen  und  Kanäle,  bei  eigener
Frachtführung  wie  sogar  bei  blosser  Hergabe  der
Schienen-  und  der  Wasserstrasse,  auch  schon  früher
die  Wegegelder  danach  abgestuft  sind.
Gleiche  Meileneinheitssätze  werden  entschieden  verworfen  |
und  niedrigere  Einheitssätze  für  weitere  Entfernungen  —-fallende
  Scala  —  sowie  Ermässigungen  für  grössere,  besonders
regelmässig  aufgegebene  Transporte,  nicht  blos  für  zulässig  j
sondern  ausdrücklich  für  die  sachgemässe  und  richtige  Tarif-  |
¡)olitik  erklärt.  Die  daraus  sich  ergebende  factische  Ausschliessung ­
  mancher  Versender  sei  kein  Verbietungsgrund.
„Large  contracts  may  he  beyond  the  means  of  small
„capitalists;  contracts  for  long  distances  may  be  beyond  the
„means  of  those,  whose  traffic  is  confined  to  local  districts'-„but
  the  power  of  the  railway  company  to  contract  is  not  res-„tricted
  by  this  consideration  ‘‘
[Verträge  —  d.  i.  Transportverträge  —  über  grosse
Quantitäten  mögen  über  die  Mittel  kleiner  Capitalisten  i
hinausgehen,  Verträge  für  weite  Entfernungen  mögen  !
über  die  Verhältnisse  derjenigen  hinausgehen,  deren  ,
Handel  sich  auf  benachbarte  Gegenden  beschränkt  :  ^
aber  die  Befugniss  der  Eisenbahngesellschaft  Verträge
zu  schliessen,  wird  durch  diese  Erwägung  nicht  ein-  ;
geschränkt....  ]
so  heisst  es  ausdrücklich  in  einem  Erkenntniss.
        <pb n="55" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtsziistand.

45

Immerhin  wird  jedoch  hierbei  der  Willkühr  der  Eisenbahnen ­
  keineswegs  uneingeschränkter  Spielraum  gelassen,
'vielmehr  ausdrücklich  gefordert,  dass  die  Ermässigung
&amp;lt;Iurch  die  Umstände  des  vorliegenden’  Falls  gerechtfertigt
®6i&amp;gt;  justified  be  the  circumstances  of  the  traffic^  dass  sie
dem  für  die  Eisenbahn  daraus  erwachsenden  Gewinn  in
^ätsprechendem  Verhältniss  stehe.  Die  Tarifsätze  müssen

^hgeinessen  abgestuft  sein,  the  charges  must  be  fairly  proportionate. ­
  Wenngleich  nämlich  das  Erwerbsinteresse  der
Eisenbahn  als  vollberechtigtes  Motiv  offen  anerkannt  ist,  so
^vird  andererseits,  und  dies  ist  der  Kern  aller  hierher  gehörigen ­
  Entscheidungen,  ebenso  bestimmt  gefordert,  dass
ein  wohlverstandenes  sei,  und  erwiesenermassen  den  ge-^hachten
  Unterschied  wirklich  und  ganz  motivire.  Ein  als
mal  oder  etwa  als  die  äusserste  Grenze  anzusehendes
i’ocentverhältniss  der  Ermässigungen  für  weitere  Strecken
Quantitäten,  ist  niemals  festgesetzt  und  würde  sich  auch
Festhaltung  jenes,  eben  besondere  Berücksichtigung  des
^inzelnen  Falles  erfordernden,  Grundsatzes  nicht  festsetzen
^ssen.  Dagegen  bewegen  sich  die  Verhandlungen  vielfach
die  Frage  der  jedesmaligen  Selbstkosten,  sowie  des  nach
derselben  übrig  bleibenden  Reingewinns.  Höhere
Glbskosten  rechtfertigen  höhere  Tarife  ;  andererseits  wird
geringerer  Gewinnsatz  nicht  beanstandet,  wenn  wegen
^  grösseren  Transportquantum’s  etc.  der  Gesammtreing'ßwinii
  nicht  geringer  ist.

für  wirklichen  Selbstkosten  und  der  Reingewinn
Einzelne  Transporte  sich  niemals  ganz  genau  fest-GR
  lassen,  kann  dieser  Maasstab  zwar  als  ein  absolut
die^^^^^  ^^iGkt  angesehen  werden:  aber  die  hieraus  für
®  Entscheidung  des  besonderen  Falles  entstehenden
G  R\ieiigl{Qitß^  werden  in  England  dadurch  gemindert,
’  ^^Gi  dem  für  die  formelle  Behandlung  angenoni-Guen
  Prozessverfahren,  jede  Partei  die  zur  Recht-Angemessenheit


des  Gewinns.
        <pb n="56" />
        46

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Bewelslast.

Ermässigung  a
ConcurrenzrUcksichtcn.


fertigung  ihres  Schliissantrags  dienenden  Thatsaclien  behaupten ­
  nnd  beweisen  muss.  Tliiit  sie  oder  kann  sie  das
nicht,  so  unterliegt  sie  aus  diesem  Grunde.  Im  Speciellen  gilt
für  die  hiernach  sehr  wichtige  Vertheilung  der  Beweislast,
dem  englischen  Prozessrecht  gemäss,  der  Grundsatz,  dass,
wenn  ein  „prima  fade“  Fall  der  Bevorzugung  vorliegt,  die
Fiisenbalm  eine  Verschiedenheit  der  Umstände  nachweisen  ,
muss,  welche  die  verschiedene  Taritirung  rechtfertigt  :
„a  difference  in  the  circumstances  between  the  carriage  /hr
„the  person  complaining  and  that  for  the  person  alleged  to
„have  been  preferred,  showing  that  sueh  difference  practically
„affects  the  fair  charge  for  carriage  to  an  extent  propoV'
„tionate  to  the  difference  of  charge  actually  made  by  the
„company  to  their  several  customers“.
[eine  Verschiedenheit  in  den  Verhältnissen  der  Beförderung ­
  für  den  Kläger  und  für  denjenigen,  von  dem  behauptet ­
  wird,  dass  er  bevorzugt  sei,  mit  dem  Nachweis,
dass  eine  solche  Verschiedenheit  thatsächlich  auf  den,  billiget  i
Weise  zu  erhebenden  Frachtpreis  in  einem  Grade  Einfluss
übt,  welcher  im  Verhältniss  steht  zu  der  Verschiedenheit  ¡
der  Tarifsätze,  die  die  Eisenbahn  in  Wirklichkeit  von
dem  einzelnen,  sie  benutzenden  Versendern  erhebt....]
So  wurde  ein  nach  fallender  Scala  construirter  Tarif,  '
in  welchem  für  gewisse  Entfernungen  von  der  sonst  angenommenen ­
  Scala  abgewichen  war,  verworfen,  weil  Seitens ­
  der  Eisenbahn  für  diese,  wenngleich  im  Verkehr  von
allen  Stationen  gleichmässig  wiederkehrende  Abweichung
ein  sachlicher  Rechtfertigungsgrund  nicht  angegeben  und  bewiesen ­
  war.
Dass  es  gestattet  sei,  auf  concurrenzirten  Strecken,  zui*  |
Begegnung  der  Concurrenz,  billiger  zu  fahren  als  auf  nicht
concurrenzirten,  ist  ausdrücklich  ausgesprochen.  In  Wirklichkeit ­
  handelt  es  sich  auch  in  solchem  Falle  nicht  um  eine
aus  freiem  Willen,  ohne  zwingenden  Druck  von  aussen
Seitens  der  betreffenden  Eisenbahn  vorgenommene  Mass-  |
        <pb n="57" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

47

legel,  für  üie  ihr  eben  deshalb  die  volle  Veránhvortlich-^cit
  auferlegt  werden  kann;  und  andererseits  bleibt,  selbst
'^'enn  sie  den  Concnrrenzsatz  auf  ihrer  Linie  nicht  einführte
®^|er  ihn  wieder  aufhöbe,  dieser  doch  auf  der  concurrirenden
Eisenbahn  oder  Wasserstrasse  bestehen,  so  dass  die  aus
seinem  Bestehen  an  sich,  für  die  Frachtinteressenten  der
hicht  concurrenzirten  Strecke  hervorgehenden  Nachtheile
kßine  Minderung  erfahren.
Eer  für  die  Eisenhahn  zu  erreichende  Vortheil  muss  ein
^^üklicher,  nicht  blos  ein  möglicher  und  auf  blossen  Voraussetzungen ­
  beruhender  sein.  Mit  dieser  Motivirnng  wurde  es
unberechtigt  erklärt,  einer  von  mehreren  Kohlengruben
®^ues  Districts  eine  Frachtermässigung  auf  die  Drohung  hin
gewähren,  dass  sonst  der  Eigenthümer  derselben  eine
^leiie  Eisenbahn  nach  dem  betreffenden  Absatzorte  hin  bauen
'verde.

Da  lediglich  das  wirkliche  Erwerbsinteresse  der  Eisenals
  zureichender  Grund  gilt,  wurde  in  einem  Falle,  wo
die  Absicht,  eine  bestimmte  Kohlensorte  in  einem  District
^®u  einzuführen,  der  Grund  für  eine  Tarifermässigung  gevesen
  war,  die  Beschwerde  für  begründet  erachtet.
^  Das  geltend  gemachte  Erwerbsinteresse  muss  sich  auf
^^^selbe  Linie  der  Eisenbahn  und  das  Eisen-Sportgeschäft
  selbst  beziehen.  In  Hinsicht
andere  demselben  Eigenthümer  gehörige  Linien  und
‘U(  eie  von  ihm  betriebene  Geschäfte  gilt  auch  dieser  als  ein
be^^^-  ^uvorzugeuder  Dritter.  So  wurde  es  als  unzulässig
^^ass  eine  Eisenbalmgesellschaft  einem  Versender
Von  Linie  eine  besondere  Ermässigung  für  die
ßiugegangene  Verpflichtung,  alle  seine  Sendungen
j  andern  Richtungen  hin,  über  die  dortigen  andern
derselben  Gesellschaft  zu  dirigir  en,  gewährt  hatte,
(j.  Grundsatz,  dass  in  Bezug  auf  andere  Geschäfte  als
eigentliche  Bahntransportgeschäft  auch  der  Eisenbahnbenthümer
  als  nicht  zu  bevorzugender  Dritter  gilt,  ist

von

Wirkliches  Erwerbsinteresse ­

der  Eisenbahn.
        <pb n="58" />
        1

48  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.  i
bahnieiti-re  An-  1)68011(16101’  B6(leiltUUg  fÜI  (1Í6  Frag6  (161’  l)alinS6ÍtÍg611  All'  ,
und  Abfuhr.  Abfiilii’  iiacli  1111(1  voii  (1611  Baliiiliöf6ii,  g6wor(l6n,  \v6lclie
cli6  V6ranlassiiiig  zu  zalili’6icli6n  Str6itíiill6n  g6g6b6ii  bat.  ;
Wählend  in  D6iitsclilaii(l  d6n  Eis6nbahii6ii  das  B6clit,  \v6nig'  :
st6ns  (1Í6  bahns6itig6  Abfuhr,  mit  G6n6liiiiigung  d6r  Aufsiclitsb6hörd6,
  obligatorisch  zu  machón,  ausdrücklich  bcigclcgt,  aber
di6  Ausführung  zur  Zeit  nur  an  Einem  Orte,  in  Berlin,
überhaupt  ins  Auge  gefasst  ist;  manche  Eisenbahnniänner  ;
selbst  noch  nicht  zur  Erkenntniss  der  grossen  daraus  :
für  den  Eisenbahnbetrieb  hervorgehenden  Vortheile  gelangt
sind,  steht  in  England  die  Sache  gerade  umgekehrt.  Die
Vortheile  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr  gelten  in  Eisenbahnkreisen
  als  eine  ausgemachte,  keiner  Discussion  mehr
bedürfenden  Sache.  Dieselbe  existirt,  abgesehen  von  den
kleinen  Stationen  und  mit  Ausnahnie  der  Massengüter,
thatsächlich  überall  in  grossem  Umfange,  obgleich  den
dortigen  Eisenbahnen  ein  solches  Hecht  wie  den  deutschen
nicht  beigelegt  ist,  und  sogar  die  Maassregeln,  welche  sie
im  Sinne  eines  darauf  gerichteten  indirecten  Zwanges  getroffen ­
  haben,  in  Streitfällen  meist  für  ungesetzlich  erklärt
sind.  Es  ist  nämlich  angenommen,  dass  die  An-  und
Abfuhr  ein  nicht  zum  Bahntransport  an  sich  gehörendes
Geschäft  sei,  welches  die  Eisenbahn  zwar  selbst  betreiben ­
  könne,  ohne  dann  aber  sich  d.  h.  die  durch
sie  an-  und  abgefahrenen  Güter  bevorzugen  zu  dürfen-Nichtsdestoweniger
  ist  Letzteres  vielfach  geschehen,  und  ,
zwar  hauptsächlich  in  der  Weise,  dass  die  Eisenbahnen
die  Vergütung  für  die  An-  und  Abfuhr  in  die  Tarife
selbst  einrechneten  und  für  die  nicht  durch  sie  an-  oder  ,
abgefahrenen  Güter  nur  eineu  geringen,  früher  mitunter
gar  keinen  Nachlass  gewährten.  In  der  Hegel  übersteigen,
wie  schon  erwähnt,  die  Tarife  auch  bei  Einrechnung
jener  Gebühren  die  concessionsmässigen  Maxima  nicht,  und
hierauf  stützen  sich  die  Eisenbahnen.  Indess  schon  die
Gerichtshöfe  hatten  entschieden,  dass  dies  unzulässig,
        <pb n="59" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

49

An-  und  Abfuhr
nicht  zu  erwarten ­
  ist.

hnd  vielmehr  ein,  dem  Betrage,  welcher  für  jene  Leistungen
den  Tarif  eingerechnet  worden,  entsprechender,  wo
dieser  nicht  nachzuweisen,  ein  angemessener  Nachlass  zu  ge-'vähren
  sei.  Zur  wirksameren  Durchführung  dieses  Grundsatzes ­
  sind  dann  in  das  Gesetz  von  1873  die  erwähnten
Bestimmungen  aufgenommen,  dass  nämlich  auf  Verlangen
Lisenbahncommission  im  Tariftuche  jener  eingerechnete
Betiag  anzugeben,  und  diese  Behörde  beim  Mangel  coneessionsmässiger
  Fixirung  befugt  ist,  in  Streitfällen  dessen
_  ^^^^e  festzusetzen.  Dennoch  lässt  sich  nicht  erwarten,  Ursachen,  wes-^‘‘^ss
  die  bahnseitige  An-  und  Abfuhr  sich  künftig  vermindern  »«“&amp;gt;  Engwa
wird  T’-  1  .  Minderung
^luestheils  ist  die  Macht  des  einmal  Bestehenden  der  bahnseitigen
^’^lall,  besonders  aber  in  England  sehr  gross,  und  dann
®^’al  Beschwerden  seit  jeher  eigentlicli  nur  von  den,  Conl^aiienz
  mit  den  Eisenbahnen  beabsichtigenden  Spediteuren
^^sgegangen,  während  die  eigentlichen  Versender  und  Emh
  anger  weit  überwiegend  mit  jener  Einrichtung  zufrieden
aien.  Sie  werden  dadurch  des,  den  Meisten  unerwünschten
a  tens  von  eigenem  Fuhrwerk  überhoben;  wenn  Jemand
^  aus  anderen  Gründen  solches  liält,  und  nur  um  es  vollständig ­
  auszunutzen,  seine  Güter  damit  nach  und  von  der
^isenbahn  fährt,  beruhigt  er  sich  auch  eher  bei  einer  ge-'-^lügeien
  und  hinter  dem  üblichen  Preise  einer  Miethsfuhre
^aiiückbleibenden  Vergütung.  Undenkbar  ist,  dass  die  Spedi-])
  ^Be  Dauer  die  Leistung  billiger  als  die  Eisen-'
f)esorgen  könnten,  welche  das  Geschäft  bisher  schon
^Bind  concentriren  und  den  direct  daraus  zu  zie-Gewinn
  doch  nur  als  Nebensache  betrachten.  Dann
y  Bat  das  Publikum  keinen  Grund,  sie  den  Letzteren  vorb‘
  zumal  Diesen  bei  der  complicirten  Natur  des  Eiseuimmer
  die  Möglichkeit  bleibt,  Ungleichheiten  in
Wel  der  einzelnen  Sendung  eintreten  zu  lassen,
Bi'ü^k^'  als  beabsichtigt  nachzuweisen  sind.  Um  ausde^^
  jenen  Zweck  selbst  Fuhrwerk  anzuschaffen,  wird
®m  einzelnen  Versender  der  in  Aussicht  stehende  Gewinn
4
        <pb n="60" />
        50

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Publication
der  Tarife.

zu  gering  und  unsicher  erscheinen.  Er  kann  auch  in  dert;
Regel  mit  seinen  Gütern  allein,  das  Fuhrwerk  gar  nicht  so.
vollständig  ausnutzen  wie  die  Eisenbahn,  so  dass  sich  ih]0|
die  Kosten  pro  Centner  höher  stellen  müssen.  t'!
Die  seit  dem  Gesetz  von  1873  gemachten  Erfahrungen^
stimmen  hiermit  überein.  Einige  Spediteure  haben  die  ge-J
währte  Erleichterung  für  Anbringung  von  Beschwerden,  benutzt,  m
und  die  Sache  hat  zum  Theil  den,  wohl  von  vornherein  "
ihrerseits  beabsichtigten,  Ausgang  genommen,  dass  sie,  nachdem ­
  die  Eisenbahncommission  zu  ihren  Gunsten  entschieden  ■
hatte,  von  der  verklagten  Eisenbahn  als  Fuhrleute  engagift  j
sind.  In  dem  Umfange  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr  ¡
ist  keine  Aenderung  eingetreten,  und  ebensowenig  haben
die  Bahnen  den  für  eigene  An-  und  Abfuhr  gewährten  Fracht-  ^
nachlass  erhöhet.
Sollte  übrigens  die  bahnseitige  An-  und  Abfuhr  sich
wirklich,  zum  Schaden  der  Pünktlichkeit  und  Schnelligkeit  der
Güterbeförderung,  vermindern,  so  würde  gewiss  die  Gesetzgebung ­
  kein  Bedenken  tragen,  sich  auf  ilme  Seite  zu  stellen:
denn  das  allgemeine  Verkehrsinteresse  wird  überall  als  this
in  erster  Linie  Massgebende  behandelt,  und  sogar  schon  hi
den  Gründen  früherer  gerichtlicher  Entscheidungen  ausgC'
sprechen,  dass,  wenn  die  Eisenbahnen  ein  solches  öffentliche^
Interesse  an  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr  nachwieseHi
zur  Begünstigung  derselben  getroffene  Massnahmen  nicht  als
unerlaubt  anzusehen  sein  würden.
ad  3.  In  Bezug  auf  die  Publication  der  Tarife  ist  her
vorzuheben,  dass  ein  Verkauf  von  gedruckten  Tarifen  nicht
vorgeschrieben  und  für  den  Güterverkehr  auch  nicht  Sitte
ist.  Die  Personentarife  sowie  die  Tarife  für  die  mit  den
Personenzügen  beförderten  Gegenstände,  Gepäck,  parcels
Thiere  u.  s.  w.  sind  in  den  Fahrplanbüchern,  welche  die
Eisenbahnen  verkaufen,  mit  ahgedruckt
Die  vorgeschriebene  Publicirung  der  Gütertarife  durch
Auslegung  des  Tarifbuches  auf  der  Station  wird  seit  dein
        <pb n="61" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

51

Gesetze  von  1873  überall  ausgeführt;  es  ist  nur  ein  einziger
Streitfall,  nämlich  darüber  vorgekommen,  ob  Jedermann  ohne
Nachweis  eines  besonderen  Interesses  berechtigt  ist,  schriftliclie
  Auszüge  aus  dem  Tarif  buche  zu  machen.  Die  Eisen-^’ahncommission
  hat  diese  Frage  bejahet.  —  Seitens  des  Publi-^^iiins
  wird  vielfach  Einsicht  von  den  Tarifbüchern  genommen,
^^^ch  theilen  die  Eisenbahnen  auf  Verlangen  den  Versendern
bereitwilligst  die  gewünschten  einzelnen  Tarifsätze  schriftlich
Sie  haben  für  diesen  Zweck  gedruckte  Formulare,
^velche  handschriftlich  ausgefüllt  werden.  Für  den  Kohlen-^eikehr
  drucken  die  meisten  Bahnen  besondere  vollständige
^^liftabellen  in  der  in  Deutschland  üblichen  Form  und  verj-beilen
  sie  unentgeltlich  an  die  Interessenten,  Das  Publikum
iin  Allgemeinen  die  Publikation  durch  Auslegung  des
kitionstarifbuches  für  ausreichend,  und  auch  bei  der  Enquête
1872  haben  sich  die  Sachverständigen  weit  überwiegend
ausgesprochen.  Da  in  England  überall,  wo  Verkehr  überjuupt
  sich  bewegt,  directe  Tarife  bestehen,  und  also  nicht
Gesammtfracht  erst  aus  verschiedenen  Umexpeditionsherausgesucht
  werden  muss,  kann  eben  stets  aus  dem
uiifbuche  der  Versand-  oder  Empfangsstation  alle  noth-®udige
  Information  erlangt  werden.
ad.  Nr.  4  und  5.  betreffend  die  Stationskosten,  terist
  zu  bemerken,  dass  Streitigkeiten  in  Bezug  auf
g  bauptsächlich  in  Verbindung  mit  der  Frage  der  bahnund
  Abfuhr  nämlich  darüber  vorgekommen  sind,
bei  eigener  An-  oder  Abfuhr  von  den  die  Vergütung
^  ^iese  Leistung  einschliessenden  Tarifen  nachzulassen  sei.
u  eiwähnt,  ist  stets  entschieden,  dass  der  wirklich  einund
  falls  dieser  nicht  nachzuweisen,  ein  den
u  tnissen  völlig  entsprechender  Betrag  zu  vergüten  sei.  —
de  Rückblick  zeigt,  dass  in  England  die  Befugiiiss
l'a^  ^u  die  Tarif  -  und  Verkehrspolitik  der  Eisenso'T^^^
  ^iuzugreifen,  an  sich  weit,  in  wichtigen  Punkten
weiter  als  in  Deutschland  geht.  Das  Hauptgewicht
4*

Terminals.

Rückblick.
        <pb n="62" />
        52

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

wird,  und  dies  gewiss  mit  lleclit,  auf  die  aus  dem  gegen-  |
seifigen  Verliältniss  der  verschiedenen  Tarife  etc.  Einer  Bahn  |
etwa  liervorgeliende  Schmälerung  der  Concurrenzfähigkeit  I
des  einen  Transportinteressenten  gegenüber  dem  andern,  also  |
auf  die  materielle  Wirkung  der  ersteren  gelegt,  während  :
man  ihrem  formellen  und  äusserlichen  Verliältniss  —  Frachtdisparitäten
  —  keine  Bedeutung  beimisst.  Für  die  directen
Tarife  kann  der  Staat,  auch  ohne  Ilücksicht  auf  einen  bestehenden ­
  andern  Tarif,  den  Gesammtsatz,  die  Boute  und
die  Vertheilung,  d.  h.  Alles  festsetzen,  allerdings  nur  auf  !;
Antrag  einer  betheiligten  Bahn  -  oder  Canalgesellschaft  :  ,
aber  weiter  gehen  und  etwa  auch  den  Versendern  die  v
Berechtigung  zu  solchen  Anträgen  geben,  hiesse  wohl  so  -
viel,  als  dem  Staat  in  Bezug  auf  die  directen  Tarife  geradezu  .
die  Verwaltung,  damit  aber  auch  die  ganze  Verantwortung  ^
für  die  Bentabilität  zu  übertragen.  Gemildert  wird  dasVei’'  :i
hältniss  für  die  Eisenbahnen  dadurch,  dass  ein  Einschreiten  •
nicht  von  Amts  wegen  sondern  nur  auf  Antrag  der  Betheiligten  ^
stattiindet,  und  dass  die  Entscheidung  nicht  von  Administrativ-  '
behörden  sondern  von  einem  richterlichen  Tribunale  nach
contradictorischer  öffentlicher  Verhandlung  und  unter  Publi'  ,
cation  ausführlicher  Gründe  getroffen  wird.  Die  Zahl  dei
vorgekommenen  Beschwerdefälle  ist  nicht  gross*),  und  di®  |
bisher  gefällten  Urtheile,  auch  die  der  neu  eingesetzten  J
Eisenbahncommission,  zeigen  eine  billige  Bücksichtnahnin  |
auf  die  richtig  verstandenen  Interessen  der  betheiligten  Eiseü'  j
bahnen.  Wenngleich  darin  noch  keineswegs  feste  Brincipiß^^  |
über  alle  streitigen  Punkte  aufgestellt  sind,  so  bieten  sD  j
doch  viele  interessante  und  für  jeden  Versuch  einer  detailk'  ;
renden  Gesetzgebung  schätzbare  Fingerzeige.  Zu  einer  solche)^
aber  dürfte  bei  der  hohen  Wichtigkeit  und  dem  grosse’^
Geldwerth  der  berührten  Interessen  im  Laufe  der  ^
*)  Je  weniger  Beschwerden  Vorkommen,  ein  desto  besseres  Zeichen'
für  die  Eisenbahn  Verwaltung.
        <pb n="63" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtsznstand.

53

liberal!  das  Bedürfiiiss  hervortreten,  auch  bei  einem  reinen  Folgerungen.
Staatshahnsystem.
Unter  allen  deutschen  Eisenhahnverwaltungen  sind  seit
jeher  die  meisten  Beschwerden  über  Diiferentialtarife  gegen  die
Königlich  preussische  Direction  der  Oberschlesischen  Eisenbahn ­
  erhoben.  Nicht  als  ob  derselben  daraus  ein  Vorwurf
gemacht  werden  sollte;  ich  selbst  bin  einige  Zeit  dort  Verbelirsdecernent
  gewesen,  und  die  Erwähnung  der  Ihatsache
§6schieht  nur,  um  zu  beweisen,  dass  auch  eine  Staatsverwaltung ­
  sich  der  Berücksichtigung  der,  eine  verschiedene
farhirung  bedingenden  Verhältnisse  nicht  entziehen  kann.
Uer  Grund  jener  Erscheinung  bei  der  oberschlessischen  Bahn
bögt  einfach  darin,  dass  sie  mit  über  500  Kilometern  an
^biigen  der  wichtigsten  internationalen  Im-  nnd  Exportrouten
betheiligt  ist.  Will  sie  am  überseeischen  Verkehr  mit  Oesti’eich-Ungarn,
  dem  südlichen  Theil  von  Mittelrussland  u.  s.w^
fbeihiehmen,  verhindern,  dass  derselbe  sich  von  Stettin  weg
iW^h  ausserdeutschen  Häfen  wendet,  dann  muss  sie  die
Uirife  für  Stettin  nach  den  Erachten  der  concurrirenden
Verkehrswege  bestimmen  und  kann  sich  nicht  an  einen  etwa
bh’  Preussen  oder  Deutschland  festgesetzten  Normaleinheitspro
  Kilometer  binden.  —  In  diesem  Augenblick  verlangt
®bier  der  bedeutendsten  Industriellen  des  Saarbrücker  Bevier’s
^^üe  besondere  Tarifermässigung  für  eiserne  Böhren  nach
^Gwissen  norddeutschen  Plätzen,  um  dort  der  englischen  Con-^uirenz
  begegnen  zu  können,  und  die  betheiligten  Bahnen
'beiden  voraussichtlich  darauf  eingeh  en.  Es  ist  kaum  anzuüehmeu,
  dass  jener  Antrag,  wenn  alle  deutschen  Bahnen  in
Hand  des  deutschen  Keichs  wären,  zum  wesentlichen
achtheil  jenes  Industriellen,  abgelehnt  werden  würde,  nur
nicht  von  einem  etwa  angenommenen  Normaleinheitssatz
abzuweichen.
Mit  den  Zugeständniss,  dass  auch  Staatsverwaltungen
cischiedenheit  der  Tarifirung  füglich  nicht  vermeiden  können,
auch  für  sie  das  Bedürfniss  objectiver  Specialbestimmungen
        <pb n="64" />
        54

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Reclitszustand.

Nothwendlgkeit
eines  detaillirenden
  Tarifrechts
auch  für  Staatsbahnen. ­


über  die  zulässigen  und  unzulässigen  Verschiedenheiten  erwiesen; ­
  und  wenn  auf  der  einen  Seite  von  ihnen  der  Regel
nach  eine  entgegenkonnnendere  Verkehrspolitik  erwartet
werden  darf,  so  fällt  dagegen  ins  Gewicht,  dass  bei  Vereinigung ­
  aller  Eisenbahnen,  besonders  eines  grösseren  Landes,
in  Einer  Hand,  an  sich  die  Macht  der  Eisenbahnverwaltung
ausserordentlich  wächst  und  die  Position  des  Publikums  ebensoviel ­
  schwächer  wird*).
Dass  gerade  Staatsbahnen  gegenüber  die  Handhabung
einer  solchen  Detailgesetzgebung  durch  einen  unabhängigen,
wirklichen  Gerichtshof  um  so  nothwendiger  ist,  erhellt  von
selbst;  aber  auch  für  das  Verhältniss  von  Privatbahnen  zum
Publikum,  oder  zur  Staatsregierung  und  zu  anderen  Eisenbahnen ­
  dürfte  ein  Eisenhahnverwaltungsgericht  dem  Gedanken
entsprechen,  welcher,  gleichfalls  nach  dem  Vorbilde  Englands, ­
  auch  schon  auf  andern  Gebieten  dazu  geführt  hat,  un
Stelle  des  administrativen  Ermessens  eine  förmliche  Vei’-waltungsjustiz
  zu  setzen**).

*)  Die  aus  den  getrennten  Eigenthumsverhältnisseu  entstehend^
thatsächliche  Garantie,  dass  die  Tarife  auf  den  verschiedenen  nach  demselben ­
  Markt  führenden  Linien  in  richtigem  Verhältniss  stehen,  i®*
dann  eben  vollständig  und  für  den  Bereich  des  ganzen  Landes  beseidS^’
vergl.  S.  42.
Wenn  das  Gesetz  vom  27.  Juni  1873  über  die  Errichtung  des
deutschen  Reichseisenbahnamts  in  §.  5.  Nr.  4  verschreibt  :
Wird  gegen  eine  von  dem  Reichs  -  Eisenbahn  -  Amte  verfügt®
„Massregel  Gegenvorstellung  erhoben  auf  Grund  der  Behauptung,
„dass  jene  Massregel  in  den  Gesetzen  und  rechtsgültigen  Vor*
„Schriften  nicht  begründet  sei,  so  hat  das  durch  Zuziehung  von
„richterlichen  Beamten  zu  verstärkende  Reichs  -  Eisenbahn  -  Amt
„über  die  Gegenvorstellung  immer  selbstständig  und  unter  eigcno^
„Verantwortlichkeit  in  kollegialer  Berathung  und  Beschlussfassung
„zu  befinden.“
so  dürfte  dem  ein  ähnlicher  Gedanke  zu  Grunde  liegen.  Allerdings  ein
Eisenbahntribunal  nach  Analogie  Englands,  mit  weitgehenden  discretio'
nären,  in  gewisser  Weise  rechtsbildenden  Befugnissen  müsste  wohi
anders  zusammengesetzt  sein,  um  von  vornherein  jede  Möglichkeit  eino^
Einwendung  gegen  die  Unbefangenheit  seiner  Entscheidungen  abz&amp;gt;^'
schneiden,  und  gerade  hierauf  wäre  sogar  wohl  ein  Hauptgewicht  zu  legeO'
        <pb n="65" />
        Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

00

Eine  organisirte,  continuirliche  Rechtsprechung  wird  in
der  Lage  sein,  auch  aus  zunächst  noch  allgemeiner  gehaltenen
Eestiininungen  allmählich  ein  wirkliches  Special-Tarifrecht  zu
entwickeln;  und  selbst  soweit  sich  dies  unmöglich  erweisen
sollte,  und  die  Entscheidungen  mehr  aus  der  Billigkeit  zu
Schöpfende  Schiedssprüche  bleiben  müssen,  werden  die  unter
i’icliterlichen  Formen  zu  Stande  gekommenen  Erkenntnisse  eines
solchen  Tribunals  gewiss  eher  eine  unbezweifelte  Autorität
Silben  als  reine  Administrativbescheide.
Wie  das  Beispiel  Englands  zeigt,  können  dann  sogar  die
Schranken  für  die  Verkehrspolitik  der  Eisenbahnen  enger  gezogen ­
  werden,  und  auf  der  anderen  Seite  wird  leichtfertigen
Beschwerden,  dies  gewiss  im  allseitigen  Interesse,  vorgebeugt,
Wenn  mit  der  Anbringung  die  Verpflichtung  verknüpft  ist,
im  öffentlichen  contradictorischen  Verfahren  zu  begründen
zu  erweisen.
Eine  von  Amtswogen  vorzunehmende  Controllirung  aller  contronirung  der
^9,rilmassnahmen  der  Eisenbahnen  hat,  wie  die  Erfahrung  zur  wegen.
Genüge  lehrt,  wenig  materielle  Bedeutung,  weil  sie  sich  nur
^^^f  die  Eormalien  wie  Publicationsfristen  u.  s.  w.,  allenfalls
^^cch  auf  die  Erachtdisparitäten  erstrecken  kann.  Was  die
Hauptsache  ist  und  in  England  schon  lange  als  solche  erkannt
Wurde,  die  Frage,  ob  durch  eine  Tarifmassregel  der  eine
Versender  in  seiner  Concurrenzfähigkeit  gegen  den  andern
Geschädigt  wird,  lässt  sich  aus  „Tarifveränderungs-Nacliwei-^engen“
  nicht  ersehen.  Wirklich  materielle  Entscheidungen
können  erst  getroffen  werden,  wenn  der  Beschädigte  behendere ­
  Beschwerde  erhebt,  und  durch  eine,  im  geordneten
Gerichtsverfahren  gewiss  besser  und  vollständiger  mögliche,
Bistruction  der  Sache  klar  gestellt  ist,  ob  wirklich  die  beknuptete
  Interessenconcurrenz,  competition  of  interest,  vor-^^8t,
  und  welche  Momente  umgekehrt  der  Eisenbahn  zur
^Gite  stehen.
        <pb n="66" />
        56

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Urtheil  eines
französischen
Heobnchters,

Der  bereits  erwähnte*)  französische  Beobachter,  Ch.  de
Franqueville,  empfiehlt  gleichfalls  die  Nachahmung  des  Instituts ­
  der  englischen  Eisenbahncommission.  Er  sagt  Bd.  2,
S.  405  des  citirten  Werks,  wo  er  aus  seinen  Beobachtungen
englischer  Verhältnisse  die  Schlüsse  für  Frankreich  zieht:
„Assurément^  il  faut  que  VÉtat  conserve  les  avantages  et
„fasse  usage  des  droits  qu'il  s'est  réservés  dans  un  intérêt
„public  de  premier  ordre,  mais  peut  être  pourrait
„le  décharger  d'une  partie  de  sa  responsabilité,  en  conférant
„certains  pouvoirs,  aujourd'hui  exercés  par  VAdministration,
„à  une  Commission  mixte  semblabe  à  celle  qui  vient  d'etrß
„instituée,  en  Angleterre,  par  la  loi  du  2i.  juillet  1S73.
„Je  serais  très  disposé  à  insister  sur  cette  idée  (¡n^
„je  crois  heureuse,  du  législateur  anglais
„Un  tribunal  élevé,  connaissant  exclusivement  de
„sortes  d'affaires  et  dans  lequel  siégeraient,  à  côté  d’un  juris"
„consulte,  un  grand  industriel,  à  côté  d'un  ingénieur,  un  honans
„ayant  la  pratique  des  chemins  de  fer,  rendrait  évidemineid

„d  importants  services  à  VAdministration  et  aux  Compagnies)
„en  même  temps  qu'au  public.
Das  Beeilt  der  Begiernng  zur  Controllirung  von  AintS'
wegen  und  zur  directen  Genehmigung  der  Tarife  erstreckt
sich  bekanntlich  in  Frankreich  sehr  weit,  sogar  auf  Tarif'
ermässigungen.  Wenn  nichtsdestoweniger  der  Verfasser,
welcher  als  Mitglied  des  französisclien  Staatsraths  und
Eisenbahn-Centralcommission  wohl  ein  competentes  Urtheü
hat,  geradezu  die  Einführung  der  englischen  Einrichtung  eid'
pfiehlt,  so  ist  das  gewiss  um  so  bemerkenswerther  und  eio
werthvoller  Beitrag  für  das  Urtheil  darüber,  welches  Systeifl
den  Vorzug  verdient.

*)  Vergl.  S.  21.
        <pb n="67" />
        III.  Die  geltenden  Tarife.
I^ie  wohl  gehegte  Meinung,  dass  in  England  die  thatsächlich
  angewendeten  Tarife  von  einem  Geheimniss  umgeben
l^^id  schwer  kennen  zu  lernen  seien,  trifft  wenigstens  für  die
Ggenwart  nicht  mehr  zu.  Die  Tarife  für  den  mit  den  Personenzügen ­
  beförderten  Verkehr,  coaching  traffic^  Personen,
®Päck,  Fahrzeuge,  Leichen,  Pferde,  Hunde,  kleines  Vieh
^|od  parcels^  sind  in  den  allgemein  verkauften  Fahrplanbüchern,
tables,  enthalten  bezw.  auf  den  Stationen  ausgehängt,
l^^d  die  Tarife  für  den  Güterverkehr  liegen  in  der  erwähnen ­
  Weise  in  den  Expeditionen  aus.
Pie  englischen  Bahnen  sind  in  neuerer  Zeit  von  der
lüher  durchweg  üblichen  Gewährung  von  Refaction*)  im  All-Seineiiien
  zurückgekommen,  seitdem  sie  den  gewiss  rich-Sen
  Grundsatz  angenommen  haben,  die  Concurrenztarife  im
^jenseitigen  Einverständniss  zu  regeln  und  Tarifkämpfe  zu
^ermeiden.  Gerade  in  der  Form  von  Refaction  geführt  sind
letzteren  erfahrungsmässig  für  die  Eisenbahnen  am  Ge-^^Hichsten
  und  drücken  die  Frachtsätze  am  Weitesten  herab;
ï'igens  würde  die  Gewährung  von  Refaction  mit  dem  Gesetze
nicht  im  Einklang  stehen.  Mag  es  auch  im  überinJv^^^^^
  sieh  anders  verhalten,  so  scheinen  doch
hh  innerhalb  England’s,  wo  eben  nur  englische  Eisen-^^en
  betheiligt  sind,  jetzt  Refaction  nicht  häufiger  zu  sein
eines  Theils  der  nach  den  publicirten  Tarifen  erlio-Vorbemer-



Publicität  der
Tarife.

Rcfactien.
        <pb n="68" />
        58

Geltende  Tarife,  Vorbemerkungen.

Vergleich  mit
Deutsciiiand  in
Bezug  auf  Durchgchnittshöhe
  der
Tarife  und  Verhäitulsä
  von  Betriebsausgaben, ­

Aniagecapitai,
Rente  und
Transportmenge.

als  in  Deutschland,  und  es  lässt  sich  daher  als  Regel  behaupten, ­
  dass  die  ausliegenden  Tarifbücher  die  wirklich  angewendeten ­
  Sätze  enthalten.
Die  Tarife,  obwohl  meist  hinter  den  concessionsinässigen
  Maximalsätzen,  vielfach  sogar  erheblich  zurückhleibend,
sind  grösstentheils  höher  als  in  Deutschland,  am  Wenigsten
hei  den  geringwerthigen  Gütern,  besonders  Kohlen,  hh'
welche  auf  lange  Strecken  der  Satz  ähnlich  weit  hinahgeht-Der
  Mehrbetrag  ist,  dies  lässt  sich  ohne  Frage  behaupten,
im  Durchschnitt  höher  als  der  etwaige  Unterschied  des  Geld'
werthes  in  beiden  Ländern  oder  des  beiderseitigen  Preises  def
Factoren,  aus  welchen  sich  die  Betriebsausgaben  zusaminensetzen
  *),  und  hierin  liegt  ein  wesentliches  Moment  für  Erklärung ­
  der  Thatsache,  dass  diese  einen  geringeren  Procentsatz ­
  der  Bruttoeinnahme  ausmachen  als  in  Deutschland.
in  England  das  Anlagekapital  pro  Kilometer  beinahe  doppelt
so  gross  ist,  als  in  Deutschland,  kann  Letztes  nicht  wold

•)  Eine  genauere  Vergleichung  liegt  ausserhalb  des  Zwecks  die’’®'^
Betrachtung,  und  ich  beschränke  mich  deshalb  auf  einige  beispielsweis®
Daten.  Stahlschienen  kosteten  im  ersten  Halbjahr  1875  in  England  geg®**
180,  Eisenschienen  140  Mark  pro  1000  Kilogramm,  ein  Preis,  der  neuei"
dings  in  Deutschland  auch  wieder  erreicht  ist,  in  den  Vorjahren  abe*'
weit  überschritten  wurde.  —  Für  gute  westfälische  Förderkohle  zahl*®
die  Frankfurt-Bebraer  Bahn  zu  jener  Zeit  an  der  Grube  pro  1000  Kü®
gramm  10,2  Mark,  die  Midlandbahn  in  England  für  gute  Locomotivkob  ®
ungefähr  ebensoviel.  —  Die  Beschaffungskosten  der  vorhandenen  G®
terwagen  betrugen  nach  der  officiellen  preussisehen  Eisenbahnstatisb
von  1874  durchschnittlich  pro  Achse  bei  den  offenen  Wagen  i
bei  den  bedeckten  1722  Mark;  in  England  kostete  Anfang  1875  ei®
offener  Wagen  1600—  1800  Mark,  ein  bedeckter  bis  zu  500  Ma*"
mehr,  was,  da  die  englischen  Wagen  nur  zweiachsig  sind,
Achse  800  —  900  und  1050  —  1150  Mark  ergiebt.  Allerdings  ist  zu  b®
rücksichtigen,  dass  die  englichen  Wagen  nur  etwa  150  also
Achse  75  Centner  durchschnittliche  Tragfähigkeit  haben,  während  letztet®
nach  der  erwähnten  preussisehen  Statistik  pro  Achse  bei  den  offeu®®
Wagen  96,6,  bei  den  bedeckten  89,4  Centner  betrug.  —  Wegen
Besoldung  des  Personals  vergleiche  oben  S.  19.
        <pb n="69" />
        Geltende  Tarife,  Vorbemerkungen.

59

anders  sein,  wenn  eine  gleiche  Rente  erreicht  werden  soll:
‘^61111  der  Verkehr  ist  im  Durchschnitt  doch  nicht  um  lOO^/o
starker,  und  was  hieran  fehlt,  kann  eben  nur  durch  die
Riössere  Differenz  zwischen  der  Bruttoeinnahme  und  den
^Gtriebskosten  pro  Person  bezw.  Centner  und  Kilometer  ergänzt ­
  werden.  —  Es  betrug
das  durchschnittliche  Anlagekapital*)  pro  Kilometer
in  Preussen:  im  vereinigten  Königreich:
linde  1873  .  .  238617  Mark.  454615  Mark.
Ende  1874  .  .  252264  „  460597  „

la  il  ^  Procentsatz  der  zwei-  oder  mebrgeleisigen  Bahnen  ist  in  Eng-^
  grösser,  es  betrug  nämlich  :

in  Preussen
15187  Kilom.

im  vereinigten  Königreich
2G483  Kilom.

Ende  1874
die  Gesammtlänge  .
b)  die  Summe  der  zwei-  und
mehrgeleisigen  Strecken  .  5575  „  14086  „
bet  ist  dieser  Unterschied  nicht  gross  genug,  um  den  Mehr-Ei
  ^  durchschnittlichen  Anlagekapitals  zu  erklären.  Erheblichen
Yg'  dürfte  die  in  England,  abgesehen  von  älteren  Bahnen,  übliche
n  ^*^^dung  von  Niveauübergängen,  welche  zu  zahlreichen  Ueber-  und
nöthigt  und  die  Herstellung  des  Bahnkörpers  vertheuert,
bisUmstand  haben,  dass  auch  in  grösseren  Städten  die  Bahnen
be  Centrum  der  Stadt  geführt  werden.  Die  Kosten  eines  im  Bau
neuen  Bahnhofs  der  Great  Eastern  Bahn  in  London  —  Broad
fär^d^  Millionen  Mark  veranschlagt,  obgleich  er  lediglich
Güt  P'^'^sonenverkehr  bestimmt  ist.  Für  einen  neuen  Personen-  und
einer*^  in  Berlin  rechnete  man  bei  summarischer  Veranschlagung
^lark  “^^bre  1872  projectirten  neuen  Bahn  dorthin,  rund  12  Millionen
Eahre  ~~  kann  wohl  annehmen,  dass,  zur  Ermöglichung  des  schnellen
^as  Steigungen  und  Curven  in  England  mehr  vermieden  werden,
^Gichr^^  Bahnkörpers  ebenfalls  vertheuert.  —  Die  viel
Scho  Ausstattung  mit  Locomotiven  und  Wagen;  dass  viele  Linien
für  K  ^ange  bestehen,  und  natürlich  im  Laufe  der  Zeit  viel  Capital
Erneuerung  aufgewendet  ist,  während  eine  Amor-Uügla^^^
  Dicht  stattzufinden  scheint;  endlich  die  vielfach  auch  in
öianö^  bei  der  Gründung  und  Finanziirnng  vorpekommenen  Börsendas
  JiT’  die  Kosten  des  Verfahrens  vor  dem  Parlament:  Alles
íállt  in’s  Gewicht.
        <pb n="70" />
        CO

Geltende  Tarife,  Vorbemerkungen.

B.

der  Proccutsatz  der  Bruttoeinnahme, ­
  welchen  die  sämmtlichen
  Ausgaben  beanspruchten

die  Durchschnittsrente
des  Anlagekapitals

in  Preussen
1860  .  51,30/0
1861  .  50,7  „
1862  .  48,9  „
1863  .  51,6  „
1864  .  49,2  „
1865  .  48,9  ,,
1866  .  52^^  ^
1867  .  54,4  ,,
1869  .  52^  ^
l^mu  52  ^
1871  .  54,4  „
1872  .  60^  ^
1^^.  6^4^
1874  .  69,7  ,,

im  vereinigten  in  Preussen,  oiine  im  vereinigten
Künigreich  Garantiezuschuss,  Königreicii

470^
48  „
49  „
48^
47  „
48  „
49  „
50  „
49  ,,
48  „
47  „
49  „
53»
55  ,,

4,64  0/,j  4,19  O/o
5,07  ,,  4,06  ,,
4,85  ,,  3,86  ,,
5,26  ,,  3,99  ,,
5,68  ,,  4,23  ,,
5,98  ,,  4,11  ,,
5,75  ,,  4,02  ,,
5,54  ,,  3,91  ,,
5,67  ,,  4,22  ,,
5  88  ,,  4,41  ,,
6,07  „  4,06  ,,
5,54  „  4,77  ,,
4,64  »  4,59  »
4,06  ,,  4,37  ,,

r
{'■
f

Die  gegen  England  anffallende  Steigerung  des  Einnabm®'
Procentsatzes,  welchen  die  Ausgaben  in  Preussen  betrage^'
erklärt  sich  grösstentheils  aus  den  eingetretenen  bedeute^'  ,
den  Tarifermässigungen  :  der  Einführung  und  Ausdehnung  :
Pfennigtarifes  und  demnächst  dem  Auftreten  des  Wagenrauhi'
tarifs.  Die  grosse  llerabdrücknng  der  Frachtsätze  im  letzter^''  ,
hat  bekanntlich  auch  weitgehende  Ilückwirkungen  auf  vie^^  ;
Classifications-Tarife  gehabt*).

Zu  einer  Vergleichung  des  durchschnittlichen  Verkehi’^&amp;gt;
welcher  sich  über  einen  Bahnkilometer  bewegt,  und  hiß^

*)  Die  Verkehrseinnahme  pro  Zugkilometer  —  Extraordinarien
geschlossen  —  betrug  in  England  1865:  3,2  Mark,  1874:  3,52  Mark;
Preussen  1865:  5,29  Mark,  1874:  4,71  Mark.  Die  Einnahme  pro  Centro

und  Kilometer  sank  in  Preussen  sogar  von  ü,35  Silberpfennige  in
auf  0,28  Sgrpf.  in  1384,  d.  i.  um  20  ®/o.  Und  schon  vom  1.  August
ab  war  die  20  ®/oige  Erhöhung  der  Gütertarife  eingetreten  bezw.  gestaü*

186&amp;amp;
18?^
        <pb n="71" />
        Geltende  Tarife,  Vorbemerkungen.

ßl

kommt  es  gerade  an,  reicht  die  officielle  englische
Statistik  nicht  aus  ;  nicht  einmal  eine  Vergleichung  der  Ge-^^inmtxahl
  der  beförderten  Passagiere  und  Centner  ohne
ItÜcksicht  auf  die  von  jedem  zurückgelegte  Entfernung  ist
thunlich.  Allerdings  geben  die  beiderseitigen  officiellen
Statistiken  an,  dass  z.  B.  1874  im  vereinigten  Königreich
idnd  480  Millionen  Passagiere  und  3780  Millionen  Centner
^^^t,  in  Preussen  110  Millionen  Passagiere  und  1800  Millionen
(  Gntner  Gut  befördert  seien  ;  aber  die  nähere  Betrachtung
dass  diese  Zahlen  gewonnen  sind  durch  einfache  Addition
hei  jeder  Bahn  für  die  Summe  ihres  Local-,  directen
transit-Verkehrs  angegebenen  Gesammtziffer,  ohne  Rück-^^cht
  darauf,  dass  jeder  Passagier  und  jeder  Centner,  welcher
der  einen  Bahn  als  directer  oder  Transitverkehr  rapporist,
  auch  noch  bei  einer  oder  mehreren  anderen  Bahnen
directer  oder  Transitverkehr  wieder  erscheint.  Ein  von  Mala-P‘'*'be
  in  Schlesien  via  Oppeln—Randten—Reppen—Frankfurt  a/0.
I-ehrte  nach  Cöln  gesendeter  Centner  wird  von  der  Rechten-^^®^'Ufer-,
  der  Oberschlesischen,  der  Breslau-Schweidnitzi“Giburger,
  der  Märkisch-Posener,  der  Niederschlesisch-Märkider
  Magdeburg-IIalberstädter,  der  Hannoverschen  und
Cöln-Mindener  Bahn  als  directer  oder  Transit-Verkehr,
gleichzeitig  achtmal  rapportirt  ;  und  wenn  die  von  jeder
^  leser  Bahnen  angegebene  Schlusssumme  zu  der  der  anderen
®|bfach  hinzugerechnet  wird,  so  enthält  die  Endsumme  jenen
Centner  achtmal.  Es  erhellt  hiernach,  dass  die  eriiiüiteii
  Zahlen  beider  officiel!en  Statistiken  viel  grösser  sein
^ifissen  als  die  wirkliche  beförderte  Zahl  einzelner  Passagiere
Centner,  wenn  man,  wie  es  für  den  vorliegenden  Zweck
nöthig,  jeden  Passagier  und  Centner  von  der  Anfangszur
  Endstation  als  nur  Einen  ansieht,  gleichgültig  wie  viel
^1‘schiedene  Bahngebiete  er  berührt  hat.
Ha  in  Preussen  das  Eisenbahnnetz  viel  gespaltener
der  Localverkehr,  hei  welchem  eine  solche  Multiication
  mit  der  Zahl  verschiedener  berührter  Bahngebiete
        <pb n="72" />
        62

Geltende  Tarife,  Vorbemerkungen.

nicht  eintritt,  bedeutend  schwächer  ist  als  in  England*),  so
ergiebt  sich  von  selbst,  dass  sowohl  die  durchschnittliche
Multiplicationsziffer  wie  die  Zahl  der  Personen  und  Cent'
ner,  bei  welchen  eine  Multiplication  stattgefunden  hat,  ffr
Preussen  erheblich  grösser  sein  muss  als  für  England,  nnh
dass  also  das  Verhältniss  von  11:48  iin  Personenverkehr  und
von  180:378  im  Güterverkehr,  wie  es  sich  nach  jenßO
statistischen  Zahlen  darstellt,  für  Preussen  viel  zu  günstig
ist.  Die  wirklichen  Zahlen  Hessen  sich  bei  der  nun  einnntl
angewendeten  Methode  wohl  nur  finden,  wenn  man  wüsste,
wie  viel  Bahngebiete  jeder  im  directen  und  Transitverkehr
rapportirte  Centner  berührt  hat,  aber  dafür  fehlt  aller  Anhalt-Obgleich
  die  Durchschnittsentfernung,  welche  jeder  Passagier ­
  und  Centner  von  der  Anfangs-  bis  zur  Endstatioo
zurückgelegt  hat,  gleichfalls  nicht  erhellt  —  hierauf  und  nicht
auf  die  Durchschnitts  -  Transportlänge  innerhalb  des  eiu'
zelnen  Bahngebiets  käme  es  ebenso  an  —  so  lässt  sich
doch  wohl  mit  Sicherheit  annehmen,  dass  diese  in  England,
schon  wegen  der  geringeren  Ausdehnung  des  Landes  bc
deutend  kleiner**)  is.t,  und  dies  verändert  das  Verhältniss  àei
durchschnittlichen  Verkehrsstärke  auf  der  einzelnen  Strecke,
oder  der  Personen  -  und  Centner  -  Kilometerzahl  des  ganzen
Bahngebietes  ***)  in  jedem  von  beiden  Ländern,  wieder
Gunsten  Preussens.

*)  Vergl.  s.  32.
**)  den  Personenverkehr  fällt  auch  der  Verkehr  innerhalb  L®®’
don’s  und  seiner  Vorstädte  ins  Gewicht,  welcher  zwar  sehr  stark  i®*'
vergl.  S.  18  —  aber  sich  natürlich  auf  ganz  kurzen  Strecken  bewegt'
***)  Aus  der  englischen  Statistik  ergiebt  sich  diese  Zahl  in  kei»®^
Weise,  dagegen  enthält  die  preussische  Statistik  sie  ganz  genau.  P*®
vorher  besprochene  Methode,  die  Schlusssumme  aus  den  Summen
die  einzelnen  Bahngebiete  zusammen  zu  setzen,  ist  hier  ohne  ändernd®^
Einfluss,  da  die  Gosammtzahl  der  Centnerkilorneter  gleich  bleibt,
auch  ein,  im  directen  Verkehr  zwischen  der  Oberschlesischen  und  -N*®
derschlesisch-Märkischen  Bahn,  vom  oberschlesischen  Kohlenrevier  n&amp;amp;®
Berlin  beförderter  Centner  Kohle  statt  als  I  Centner  mit  540  KilomGtßC®
        <pb n="73" />
        Geltende  Tarife,  Personentarife.

63

Das  ergiebt  die  beiderseitige  Statistik,  dass  die  durchschnittliche ­
  Zugfrequenz  sich  ungefähr  wie  3:5  verhält  ;
cs  wurde  täglich  jede  Strecke  im  Durchschnitt  von  Zügen
hefahren

in  Preussen  im  vereinigten  Königreich
1873  .  ,  19  mal  33,5  mal
^  1874  .  .  19,7  „  33,4  „
da  ohne  Frage  die  Durchschnittstärke  und  Belastung
I  englischen  Züge,  besonders  im  Güterverkehr,  nicht  unerlieh
  schwächer  ist  als  in  Breussen,  so  lässt  sich  auf  diesem
^  ege  eine  Bekräftigung  der  vorher  aufgestellten  Behauptung
gewinnen,  dass  der  Durchschnittsverkehr  eines  Bahnkilometers
Fngland  zwar  wesentlich,  aber  doch  keineswegs  um  I00°('o
stärker  sei  als  in  Preussen.
Nach  diesen  Vorbemerkungen  sind  die  einzelnen  Arten
larife  zu  betrachten.
Hit  Ausnahme  der  Midlandeisenbahn  existiren  auf  allen
Wischen  Bahnen  3  Klassen  für  den  Personenverkehr.  Die
hat  vielfach  zwei  Preise,  nämlich  überall,
pe  Haximalpreis  von  1  penny  per  mile  —  0,39  Mark
^oin  Meile,  welchen  bekanntermassen  das  Gesetz
1844  für  die  durch  dasselbe  vorgeschriebenen
in  ^^^'^^(imentary  oder  cheap  trains,  festsetzt,  nicht  auch
p.  übrigen  Zügen  für  die  3.  Klasse  angenommen  ist.
ui  ]  ^  Niasse  mit  besonderer  Wageneinrichtung  giebt  es
dagegen  werden  vielfach  ermässigte  Retourbillets  für
init  ^'^^^^^^^kehr  ausgegeben,  und  im  Verkehr  London’s
Arb  ^^ächsten  Umgebung  bestehen  auf  einigen  Bahnen
pl&amp;gt;^^^^\^^^^’®i^ourbillets  zum  Preise  von  i  penny  ~  8,4  Mark-'üge

  pro  Tour  ohne  Rücksicht  auf  die  Entfernung.  Die-3.18

  2  Cent
FUr  "^it  je  180  und  3G0  Kilometern  zum  Ansatz  gebracht  ist.
anderes^  T  ^"^^üschnittstransportlänge  ergiebt  dies  natürlich  wieder  ein
ist  Resultat,  denn  von  2  Centnern  mit  180  und  360  Kilometern
Kilometer  d.  h.  die  Hälfte  der  von  jenem
wirklich  durchlaufenen  Entfernung.

Personen
tarife.
        <pb n="74" />
        64

Personentarife.

selben  gelten  für  die  Hinfahrt  nur  zu  bestimmten  ganz  fi’ü^  ;
gebenden  Zügen,  auf  der  Kückfahrt  zu  allen,  3.  Klasse,
führenden  Zügen  von  einer  bestimmten  Stunde  Naclnnü'  ^
tags  ab.  Beibringung  einer  besonderen  Legitimation  '
für  diese  Billets  nicht  gefordert,  weil  man,  wie  die  Lf'  |
fahrung  dies  auch  bestätigt,  annimmt,  dass  die  BeschräU'  ,
kung  der  Hinfahrt  auf  bestimmte  ganz  früh  gebende  Zügß
ausreiche,  um  einen  weiter  gehenden  Missbrauch  zu  verhüte»'.
Die  Ileducirung  der  Zahl  der  Klassen  auf  2  ist  bei  tlei  ^
Midlandbahn  Anfang  1875  in  der  Weise  erfolgt,  dass  de»  ¡
Coupés  zweiter  Classe  die  Einrichtung  der  ersten  Classe  g®'
geben  und  der  Preis  der  ersten  auf  den  bisherigen  Preis  dei  ,
zweiten  Classe  herabgesetzt  ist.  Uebrigens  laufen  in  de»;
meisten  Zügen  die  Pullmann’schen  sogenannten  Palastwageib
oder  Nachts  Schlafwagen,  so  dass  doch  thatsächlich  3  Classe»
vorhanden  sind.  Die  andern  Eisenbahnen  zeigen  bis  jet^^  ‘
noch  keine  Neigung  dem  Vorgehen  der  Midlandbahn  2»
folgen,  welches  auch  im  Publikum  vielfach  ungünstig  beiü"  j
theilt  wird.  Wie  die  Wirkung  auf  die  Einnahmen  der  Mid'  ■
landbahn  gewesen  ist,  lässt  sich  nicht  genau  übersehe»'  ^
Allerdings  betrug  ihre  Einnahme  aus  dem  Verkehr  mit  de»
Personenzügen  in  den  ersten  5  Monaten  1875  136986-^d
gegen  nur  12979360  Mark  im  gleichen  Zeitraum  des  Mol  ,
Jahrs  :  aber  dies  sind  nicht  blos  die  Personenfahrgeld»^  &amp;lt;
sondern  die  Erträge  des  ganzen  Personenzugverkehrs,  beso»  ,
ders  auch  aus  den  parcels,  und  ausserdem  waren  1875  ^
124  Kilometer  mehr  im  Betriebe.  Eerner  ist  zu  erwäge»’  |
dass,  so  lange  die  concurrirenden  Bahnen  nicht  in  gleicii*^^
Weise  Vorgehen,  darin  dass  der  Comfort  der  ersten  Cl»ss^
tür  den  Preis  der  zweiten  gewährt  wird,  ein  wirksames
cprrenzmittel  liegt.  Bei  allgemeiner  Einführung  hört  dies»^  -
Vortheil  auf,  und  dann  dürfte  doch  ein  erheblicher
nahmeausfall  überall  zu  erwarten  sein,  wo  die  Frequenz
ersten  Klasse  vorher  stärker  war;  dies  trifft  bei  der  Midl»»^
bahn  zu,  da  dort  1874,  ein  in  Deutschland  nirgends
        <pb n="75" />
        Personentariíe,

65

^’inähernd  erreichtes  Verhältüiss,  auf  circa  3  Millionen
^ssagiere  zweiter  1,300,000  erster  Klasse  kamen.  Ver-^^lehrung
  der  Frequenz  an  sich  lässt  sich  wohl  daraus  nicht
^^lioffen,  dass  die  Eisenbahnen  für  den  gleichen  Preis  einen
grösseren  Comfort  bieten.  Die  allerdings  eintretende
^leinfachung  und  Erleichterung  des  Betriebes  wird  von
bedeutenden  Minderung  der  Selbstkosten  nicht  begleitet
und  wenn  man  etwa  den  Preis  der  combinirten  ersten
zweiten  Klasse  über  den  bisherigen  Satz  der  zweiten
^^liöhen  wollte,  so  würde  dies  in  Deutschland  gerade  jetzt
^^^Her  grosse  llemonstrationen  des  bisherigen  Publikums
'"eiter  Klasse  hervorrufen,  wohl  auch  zu  einer,  vielleicht
Resultat  geradezu  verlustbringenden  Minderung  der  Fre-V^eiiz
  führen.  Es  dürfte  das  nichtigste  sein,  zwischen  den  niinderung  der
4ÜirPn  ,  r,  .Klassen  im  Per
Q  mit  Stärkerer  Frequenz  in  der  ersten  Klasse,  und  tonenveikchr.
,  bei  welchen  dies  nicht  der  Fall,  zu  unterscheiden,
Scheidung,  die  in  Deutschland  mit  dem  Unterschied
''ischeii  Schnell  -  und  Courierzügen  einer  -  und  Persoiiendie^
  Zügen  andererseits  zusammen  trifft.  Fällt
p  ßrste  Klasse  bei  den  letzteren  weg,  welche  1874  in
iiach  der  Zugzahl  88  nach  der  Zugkilometer-'
  von  den  Zügen  mit  Personenbeförderung  ausj^^^^hten,
  und  dies  geht  an,  da  für  die  einzelnen  Züge
^^ondere  Parks  gebildet  werden  ;  so  würde  für  den
®ine  schon  wesentliche  Erleichterung  erwachsen,
l^end  auf  Uebertragung  des  hier  geringen  Einnahmeist^
  ^nrch  Minderung  der  Betriebskosten  zu  hoffen
Weu'  derartigem  Vorgehen  könnte  auch  um  so
aus  Betriebsrücksichten  Beseitigung  der  ja  nur
solchen  Zu
al/^T..  3.  Classen  führen
das  erwäiiiiieii  ruimiaiiiisciiuii  jl  iiia&amp;amp;Lwtigcu,  imu
üa  1  ^uRiebung  der  4.  Classe  im  Allgemeinen  finanziell
^  eilig  wirken  würde,  lässt  sich  gewiss  annehmen,  da

vorkommenden  4.  Classe  gefordert
auch  in  England  fast
auf  der  Midlandbahn  in  Folge  Einerwähnten ­
  Pullmannschen  Palastwagen  ;  und
        <pb n="76" />
        66

Personentarife.

Personenzugspreise. ­


erfahrungsmässig  der  V  erkehr  derselben  in  Deutschland,
wenigstens  zu  einem  grossen  Theile,  nicht  der  dritten  Klasse
entzogen,  sondern  ein  ganz  neuer,  durch  den  billigen  Ih’eis
erst  geschaffener  ist.
Schnellzugs-  und  Eine  bemerkeiiswertlie  Erscheinung  ist,  dass  die  meiste^
Schnellzüge  in  England  auch  3.  Classe  führen,  und  dass
ferner,  ein  ebenso  hervortretendes  Symptom  für  die  Tea'
denz,  die  Benutzung  der  Schnellzüge  nicht  finanziell
erschweren,  die  Fahrpreise  für  die  Schnellzüge  fast  aui
allen  Bahnen  denen  der  Personenzüge  gleichstehen,
Unterschied  liegt  sonach  nur  in  der  geringen  Fahrgß'
schwindigkeit  und  dem  häufigerem  Anhalten  der  letzterea-Während
  bezüglich  des  zweiten  Punktes  nur  wenig  Hei'
nungsverschiedenheit  herrscht,  sind  die  Ansichten  über
die  Zweckmässigkeit  der  erstem  Massregel  noch  niebr
getheilt,  und  viele  Bahnen  haben  sich  nur  aus  Concurrea^'
rücksichten  dazu  entschlossen.
Wenn  trotzdem  die  Schnellzüge  nicht  überlastet  sind,
erklärt  sich  dies  aus  der  grossen  Zahl  Züge,  und
eben  dadurch  möglichen  Gruppirung  der  Anhaltspunkte
die  einzelnen  Züge,  sowie  der  Züge  selbst.  Die  Schnell'
Züge  halten  nur  auf  wenigen  Stationen,  und  ihr  Fahrpla”
wird  ausschliesslich  nach  dem  Bedürfniss  des  weitergeheiH®*^
Verkehrs  eingerichtet.  Dazu  kommt,  dass  auch  die  übrig®’’
Züge  mit  bedeutender  Geschwindigkeit  fahren,  und
man  endlich  für  Zeiten,  wo  grössere  Frequenz  zu
warten  steht,  sehr  bereitwillig  zur  Einlegung  neuer
schreitet.
Verminderung  (^^11  gleiclieu  Preiseii  für  alle  Züge,  sind  zur  weseat^
der  Bilietsorten  liclieu  Minderung  der  Billetsorten  und  Vereinfachaac
durch  die  gleichen  _  ,  n  .;iirß
Preise  für  des  Billetweseus,  keine  be  sondern  Billets  für  Schnelle  a«?
nöthig,  und  im  Zusammenhänge  hiermit  steht  die
falls  vereinfachende  und  erleichternde  Einrichtung,  dass
Billets  nicht,  wie  in  Deutschland,  für  die  einzelnen  Züge,  s®”
        <pb n="77" />
        5*

Personentarife.

67

dem  für  den  ganzen  Tag  gelten  und  auch  so  verkauft  und
^bgestempelt  werden*).  Letzteres  wäre  allerdings  bei  der
deutschen  Billetcontrolle  durch  das  Zugbegleitungspersonal,
'''egen  der  dadurch,  besonders  für  kurze  Touren  eintretenden
Erleichterung  von  Defrauden,  sehr  gefährlich  :  aber  in  Engaiid
  wird  eben  die  Billetcontrolle  stets,  und  auch  wo  das
Eoupiren  und  Abnehmen  der  Billets  im  Zuge  selbst  erfolgt,
durch  Beamte  der  Stationen,  also  selbst  bei  den  kürzesten
louren  immer  durch  zwei  von  einander  ganz  unabhängige,
^n  verschiedenen  Orten  befindliche  Personen  geübt.
Ea,  wie  im  ersten  Abschnitt  erörtert**),  eine  Vermehrung ­

  der  Züge  in  Deutschland  unter  den  gegenwärtigen
Verhältnissen  nicht  rathsam  sein  dürfte,  so  muss  die  Gleichstellung ­
  des  Preises  für  Schnell-  und  Personenzüge  schon
deshalb  bedenklich  erscheinen.  Dann  bliebe  auch  noch  die

^^'%e,  ob  dieselbe  durch  Ermässigung  der  Schnellzugs-  oder
Erhöhung  der  Personenzugspreise  erreicht  werden  soll,  und
^ei  der  jetzigen  Wirthschaftslage  in  Deutschland  hat  Beides
viel  gegen  sich.  Dennoch  wird,  dies  um  so  mehr,  je
stärker  sich  der  Verkehr  entwickelt  und  die  Verhältnisse
^"^mpliciren,  der  geschilderte  Vortheil  der  Vereinfachung
imactische  Wichtigkeit  behalten,  so  dass  es  angezeigt  erscheint, ­
  die  Frage  nicht  aus  dem  Auge  zu  verlieren.
Eie  Einführung  der  3.  Klasse  bei  den  Schnellzügen
^^t  in  England  eine  erhebliche  Ableitung  des  Publikums
^cr  2.  Klasse  nicht  zur  Folge  gehabt,  was  ebenso  wie
'Ee  in  Deutschland  mit  Einführung  der  4.  Klasse  gemachte ­
  Erfahrung  beweist,  dass  das  Benutzungsverhält-^ms
  der  einzelnen  Klassen  mehr  als  vom  Preise,  von
socialen  Gewöhnungen  des  Publikums  abhängt.  Diese

in  a  ^  angenehm  es  für  das  Publicum  ist,  die  Billets  nicht  blos
St  unmittelbar  vorhergehenden  Viertel-  oder  halben
mide  lösen  zu  können,  bedarf  keiner  Erörterung.
*)  Vergl.  S.  18.

3.  Klasse
in  Schnellzügen.
        <pb n="78" />
        68

Personentarife.

sind  allerdings  nicht  überall  gleich,  und  gerade  in  Bezug  auf  [
die  2.  und  3.  Klasse  scheidet  sich  das  englische  Publikum  !
viel  schärfer  als  in  Deutschland.  Während  hier  die  3.  Klasse  j
Ableitung  des  voii  Personeii  der  besseren  Gesellschaftsklassen  he-  |
2.  in  die  3.  Classe  nutzt  wli'd,  gellt  die  Hauptbeschwerde  der  höheren  eng-  ;
lischen  Kreise  gegen  die  Beseitigung  der  2.  Classe  auf  der  j
Midlandbahn,  dahin,  dass  man  nun  wegen  Unterbringung  I
der  Dienerschaft  in  Verlegenheit  sei,  da  dieselbe  nicht  i
in  der  3.  Klasse  fahren  wolle,  und  diea  ihr  auch  nicht  wohl  |
zugemuthet  werden  könne.  i
Möchte  die  Gefahr  der  Ableitung  des  bisherigen  Pm  |
blikums  2.  Klasse  in  Deutschland  an  sich  stärker  erschei-  j
nen,  so  ist  doch  zu  erwägen,  dass  gerade  bei  den  weiteren  j
Reisetouren  des  Schnellzugverkehr’s  der  grössere  Comfort  |
der  zweiten  Classe  mehr  ins  Gewicht  fällt.  Die  in  der  j
Einführung  der  dritten  Klasse  liegende  Preisermässigung,  1^  |
Verbindung  mit  der  aus  Benutzung  der  Schnellzüge  er-  1
wachsenden  Zeitersparniss,  lässt  ferner  eine,  gewiss  häufig  |
im  Gesammtresultat  den  Eisenbahnen  vortheilhafte  Ere-  !
quenzsteigerung  erwarten.  Erleichterung  des  persönlichen  ;
Verkehrs  erleichtert  dem  Kaufmann  auch  die  Anknüpfung
und  Abwicklung  von  Geschäften  und  hat  so  ebenfalls  füi’
den  Güterverkehr  günstige  Rückwirkung,  wie  die  englischen
Eisenbahnmänner  ausdrücklich  und  gewiss  mit  Recht  hervorzuheben
  pflegen.
ueberiastung  cur  Allerdings  wii’d  ill  Deutschlaiid  mehr  als  in  England
die  Gefahr  einer  Ueberiastung  der  Züge  im  Auge  zu  behalten ­
  sein,  weil  die  Einlegung  weiterer  Züge  in  dei
Regel  mehr  Bedenken  hat  :  aber  diese  Gefahr  beschränkt
sich  bei  den  weitaus  meisten  Zügen  auf  gewisse  vorher
bekannte  Zeiten  im  Jahr.  Es  wird  daher  im  einzelnen
Falle  zu  erwägen  sein,  ob  es  nicht  rathsamer  ist,  für  diese,
gewöhnlich  nur  kurze  Zeiten  zu  besonderen  Massregeln,
nöthigenfalls  zu  temporären  Doppelzügen  zu  schreiten,  nls  j
deshalb  für  die  ganze  übrige  Zeit  des  Jahres  auf  die  durch
        <pb n="79" />
        Personentarife.

no

Zulassung  der  3.  Klasse  möglicherweise  zu  erzielende  Frequenz- ­
  und  Einnahmesteigerung  zu  verzichten.
Die  Hohe  der  Personentarife  variirt  in  England  bedeutend
^uehr  als  in  Deutschland.  Dies  erklärt  sich  einestheils  aus
so  verschiedenen  Betrage  der  für  die  einzelnen  Bahnen
^uncessionsmässig  festgesetzten  Maximalsätze,  dann  aber
^uiaus,  dass  in  England  auch  für  die  Personentarife
^ubedingt  der  Grundsatz  des  Anpassens  an  die  Umstände  des
^Gsonderen  Falles,  befolgt,  und  Ermässigung  gewährt  wird,
''u  nach  Lage  der  Verhältnisse  eine  erhebliche  Steigerung
Frequenz  davon  zu  erwarten  ist.  Dass  die  letztere  so
^loss  und  der  Personenverkehr  so  entwickelt  ist,  dürfte
^ucht  zum  geringsten  Theil  dieser  Praxis  zu  danken  sein,
^üd  der  für  das  Publikum  und  die  Eisenbahnen  er-'^ächsende
  materielle  Vortheil  den  mehr  formellen  Mandass
  die  Tarife  sich  weniger  auf  gleiche  Grundtaxen
^urückführen  lassen  und  mannigfaltiger  sind,  weit  über-^iegen.

^  Als  ein  Beispiel  der  Höhe  der  Maxima  und  geltenden
Tuiife  sei  erwähnt,  dass  für  den  grössten  Theil  des  Netzes
^er  Great  Eastern  Bahn  betragen:
Die  Maxima
•Klasse:  3d.  per  mile  =:  etwa  1,18  Mark  per  deutsche  Meile
^•Klasse:  2d.  „  „  =  „  0,79  „  „
^•Klasse:  1,5d.  „  „  =  „  0,59  „  „

K  Klasse
^  Klasse
Klasse

Die  durchschnittlich  geltende  Sät/e
2.6  d.  per  mile  —  1,03  Mark  per  deutsche  Meile
1.6  d.  „  „  —  0,63  „  „  „  „
1,35  d.  „  „  —  0,53  „  „  „  •  ,,  *)
Die  Maxima  für  die  erste  und  zweite  Klassen  sind  auf

Pfo  M  l’^'Gise  in  Deutschland  betragen  bei  den  meisten  Bahnen
I.Cl.  II.  CI.  III.  CI.  IV.  CI.
¡Qg®^^®°“enzügen  0,6  Mark.  0,45  Mark.  0,3  Mark.  0,15  Mark.
ebnen.  undCourierzügen  0,65  „  0,5  „  0,35  „

Höhe  der  Peraonentarife


Die  Maxima  und
geltenden  Sätze
der
Great  Eastern.
        <pb n="80" />
        1-4

70

Personentarife.

den  meisten  Bahnen  ähnlich,  dagegen  gehen  die  für  die
3.  Klasse  vielfach  weiter  hinab,  auf  l',*  und  1  d.  Niedriger
als  1  d.  sind  auch  die  geltenden  Sätze  in  der  Hegel  nicht,
abgesehen  von  den  Ermässigungen  für  Hetourbillets  etc.
BerUcksichtiRunfT  Ein  Beweis  für  die  Berücksichtigung  der  besonderen
'vcrhäitniis"  Verhältnisse  ist  es,  dass  die  Tarife  im  Verkehr  innerhalb ­
  London’s  und  seiner  Vorstädte,  wie  auch  ähnlich  bei
anderen  grossen  Städten,  im  Allgemeinen  um  20®/o  billiger
sind.  Es  ist  eben  hier  in  der  dichten  Bevölkerung  die  Vorbedingung ­
  für  eine  erhebliche  Steigerung  der  Frequenz
durch  Preisermässigung  gegeben.  Zu  erwähnen  sind  ferner
die  in  grossem  Umfange  bestehenden  ermässigteu  Billets
für  Touristen,  Vergnügungszüge  u.  s.  w.,  sowie  das  aus-Retour-
  und  gedehnte  Retour-  und  Abonnementbilletwesen.
Abonnementbillets.
  Ueber  die  im  directeii  Verkehr  für  Retour-,  Touristenpreis- ­
  etc.  Billets  zu  gewährenden  Ermässigungen,  sowie  deren
ermässigunpr.  Gültigkeitsdauer  haben  die  englischen  Bahnen  allgemeine
Vereinbarungen  getroffen,  welche  indess  nur  als  Normalien
gelten,  so  dass  im  einzelnen  Falle  unter  Zustimmung  der
betheiligten  Bahnen  abgewichen  werden  kann.  Immerhin  hat
diese,  wenngleich  nur  subsidiäre  Vereinbarung,  grossen  Werth.
Die  Preisermässigung  ist  geringer  als  in  Deutschland,
es  soll  nämlich  in  der  Regel  der  Preis  der  Hetourbillets  erster
und  zweiter  Klasse  l^/g  des  einfachen  Fahrpreises  betragen,
und  für  die  dritte  Klasse  gewöhnlich,  ein  in  Deutschland  überhaupt ­
  sehr  selten  vorkommender  Fall,  gar  keine  Preisermässigung ­
  gewährt  worden,  so  dass  hier  der  Vortheil  für  das
Publikum  nur  in  der  Vermeidung  des  doppelten  Billetlösens
  liegt.

Wenn  auch  Abweichungen  von  diesen  Vereinbarungen ­
  nicht  selten  sind,  so  gewähren  doch  viel®
Bahnen  auch  im  Localverkehr  für  die  Hetourbillets  dritter
Klasse  gar  keine  Ermässigung.  Die  Midlandbahn  giebt  eine
solche  auch  in  der  ersten  Klassç  nicht,  deren  Preis  aller-
        <pb n="81" />
        Personentarife.

71

wie  erwähnt,  seit  Anfang  d.  J.  auf  den  Satz  der
früheren  zweiten  herabgesetzt  ist.

Der  Preis  für  die  Abonnementbillets  wird  so  berechnet,
dass  für  6  Tage  in  der  Woche  je  1  Hin-  und  Rückfahrt  in
Ansatz  gebracht,  und  die  Summe  um  einen  bestimmten  Bevielfach
  um  ,  gekürzt  wird.  Für  Geschäftsleute
"erden  auch  Abonnementsbillets  zum  Verkehr  mit  allen
Stationen  eines  bestimmten  Rayons  ausgegeben,  unter  Berechnung ­
  des  Preises  in  ähnlicher  Weise  für  die  durchschnittliche ­
  Entfernung.  Bei  Lösung  der  Abonnementbillets  ist  eine
dilution  bis  zu  10  Mark  zu  hinterlegen,  welche  im  Falle
des  Missbrauchs  oder  der  nicht  rechtzeitigen  Rücklieferung
aallt’,  die  Gültigkeit  ist  niemals  auf  eine  bestimmte  Abonnemc«t-Zahl
  Fahrten,  sondern  nur  nach  Zeit  beschränkt.  Retourne
^ie  vereinbarte  Normalfrist  für  Retourbillets  beträgt  bis  zu
^  fniles*)  —  80,5  Kilometer  1  Tag,  und  steigt  für  weitere
ntfernungen  bis  zu  8  Tagen.  Für  den  Verkehr  mit  London
sie  länger,  nämlich  bis  zu  50  miles  7  Tage  und  darüber
l^ouat,  abgesehen  vom  Verkehr  innerhalb  London’s  und
Seiner  Vorstädte,  für  welchen  sie  nur  1  Tag  beträgt.  Auch
®^nst  kommt  noch  längere  Gültigkeitsdauer  vor,  so  im  Local-"Grkehr
  der  Midlandbahn,  welche  allerdings  in  der  Regel
keine  Ermässigungen  gewährt,  allgemein  6  Monate.

Die  Verschiedenheit  gegen  Deutschland  in  Betreff  des
^"^citen  Hauptpunctes  der  Retourbilletfrage,  der  Geltungsfrist,
mithin  noch  grösser  als  bei  der  Preisermässigung,  und
ist  um  so  bemerkenswerther,  als  die  in  deutschen  Eisen-^hnkreisen
  gegen  das  Retourbilletwesen  überhaupt  hervor-^ßtende
  Abneigung  sich  gerade  auf  die  aus  der  längerii
'cltungsdauer  entstehende  Erleichterung  von  Missbräuchen
'itzt.  In  England  hegt  man  diese  Abneigung  nicht  und  ver-^
  ®rt  auch  allgemein,  dass  Missbräuche  wenig  vorkämen.

Verschiedenheit
gegen
Deut  chland.

*)

miles  =  ij61  Kilometer;  4,7  mile  ==  1  deutsche  Meile,
        <pb n="82" />
        72

Personentarife.

Missbrauch,
des  Verkaufs  an
an  einen  Andern.

Missbrauch  der
wieder  liolien
Benutzung.

Was  den  Missbrancli  des  Verkaufs  an  eine  andere  Person
zum  Zweck  der  Rückfahrt,  betrifft,  so  mindert  sich  der  Anreiz
dazu  allerdings  von  selbst  mit  dem  geringen  Betrage  der  Preis-Ermässigung,
  und  wo  gar  keine  solche  gewährt  wird,  fällt  er
ganz  weg,  oder  liegt  in  dem  Verkauf  kein  Nachtheil  für  die
Eisenbahn.  Dazu  kommt,  dass  in  England  die  Unübertragbarkeit ­
  der  Retourbillets  ausdrücklich  ausgesprochen  und  bahnpolizeilich
  mit  Geldstrafe  bis  zu  40  Mark  bedroht  ist,  'ver
ein  Retourbillet  an  einen  Andern  verkauft  oder  zu  verkaufen
versucht,  ebenso  wie  der,  welcher  es  kauft  beziehungsweise
darauf  die  Rückreise  macht  oder  zu  machen  versucht.
andere  gefährlichere  Missbrauch  der  wiederholten  Benutzung
wird  indess  hierdurch  nicht  berührt.  Wenn  er  trotz  del
längeren  Geltungsfrist  selten  vorkommt,  so  wird  dei
Grund  in  der  schon  mehrfach  erwähnten  zweckmässigen^^
Billetcontrole,  durch  Beamte  der  Stationen  d.  h.  durch
mindestens  zwei  an  verschiedenen  Orten  befindliche  und
mit  einander  nicht  in  persönliche  Berührung  tretende  Pe^'
sonen,  sowie  zu  einem,  wenngleich  geringem  Th  eil  auch
in  der  formellen  Einrichtung  der  Retourbillets  zu  finden  sein-Dieselben
  bestehen  nämlich  aus  zwei  Hälften,  von  denen  die
eine  für  die  Hinfahrt,  die  andere  —  mit  R  bezeichnet
für  die  Rückfahrt  gilt.  Jede  von  beiden  wird  wie  ein  Einzeh
billet  behandelt,  und  die  für  die  Hinfahrt  geltende  auf  der
Endstation  derselben  abgebrochen  und  abgenommen.  Die  b®*
der  deutschen  Nichtabnahme  auf  der  Hinfahrt,  vorhandene
Möglichkeit,  das  Billet  unter  Fälschung  des  Zug-  und  DatuiU'
Stempels  auch  für  die  Hintour  nochmals  zu  benutzen,  ^did
hierdurch  vermieden.
Abstempelung  der  Retourbillets  bei  der  Rückfabif
findet  nicht  statt,  da  weitere  Sicherheitsmassregeln  sich
nicht  als  nothwendig  erwiesen  haben,  und,  wie  schon  diß
häufige  Ausgabe  von  Retourbillets  ohne  Preisermässignn^
darthut,  gerade  auf  die  Bequemlichkeit,  dass  der  Reisend®
        <pb n="83" />
        Personentarife.

73

nochmals  an  den  Billetschalter  zu  gehen  hat,  ein  grosser
Wei  th  gelegt.
I^ie  Retourbillets  gelten  da,  wo  der  Preis  der  Schnell-Personenzüge
  gleich  ist,  auch  für  die  ersten.  Wo  dies
der  Fall,  wie  auf  der  South  Western,  werden  besondere
^hnellzug-Retourbillets  ausgegeben.

Die  Abonnement-Billets  sind  Legitimationskarten  ohne
^^•pons  und  werden  nur  vorgezeigt.  Mit  Photographien  des
timbers,  wie  auf  einigen  deutschen  Bahnen,  sind  sie  nicht
blinden.  Auch  für  sie  hat  die  Controle  durch  Beamte  der
'Ution  Vortheile,  weil  Diese  die  Inhaber  von  Abonnement-‘üten
  an  dem  Einen  Stationsort  schneller  persönlich  kennen
^ï’nen.  im  Uebrigen  richten  auch  die  erwähnten  besonderen
‘^bnpolizeibeamten  *)  ihr  Augenmerk  gerade  hierauf.
Die  Ausdehnung  der  directen  Expedition  ist  gross,  und
^l^eist  bestehen  directe  Billets  zwischen  allen  Stationen,  wo
^ihaupt  Verkehr  sich  bewegt.  Ist  derselbe  so  schwach,
^ss  in  den  Regel  nicht  mehr  als  4  Personen  im  Monat
^isen,  so  gebraucht  man  die  auch  in  Deutschland  für  ähn-Fälle
  üblichen  Zettelblanquets,  welche  erst  bei  der
''sgabe  ausgefüllt  werden.  Die  directen  Personen  tarife
^^Grden  gewöhnlich  durch  Zusammenstoss  der  Localtaxen
8g  )ildet  und  auch  so  getheilt.  Für  ermässigte  Sätze  besonders
^'^Gh  die  Touristenbillets  pflegt  die  Theilung  nach  der  Meilen-B'i
  geschehen.  Expeditionsgebühren  werden  weder  bei
^Uung  noch  Vertheilung  der  Personentarifsätze  in  Ansatz
ß  ßur  bei  Vergnügungszügen  etc.,  excursion  traffic,
die  Bahn,  welche  die  Billete  und  Bekanntmachungen
'Gkt  etc.,  als  Ersatz  hierfür  10®/o  des  Ertrags  vorweg.  —
England  wird  bei  allen  Zügen  Freigewicht  gewährt,
Wo  beträgt  nach  Vereinbarung  der  Eisenbahnen,

stiiinnt  ;

^iGht  die  Concession  einer  Bahn  Weitergehendes  be-Form

  der
Abonnementbillets.


Directe
Personen
tarife.

Gepäcktarife.
Freigewicht.

D  Vergl.  S.  19.
        <pb n="84" />
        74

Gepäcktarife.

Höhe  des  Tarifs.

Wagenladungssatz ­
  für  Gepäck.

für  jeden  Passagier  erster  Klasse  .  .  60  Kilogramm.
11  11  11  zweitel  ,,  «  «  50  n
11  11  11  dritter  „  ..30  „
Für  das  Uebergewicht  ist  der  Tarif  zonenweise  nach
fallender  Scala  gebildet  und  variirt  pro  Kilogramm  zwischen
4,2  Markpfennigen  für  Entfernungen  bis  zu  30  miles  ~  48,3
Kilometer  und  33,6  Markpfennigen  für  Entfernungen  über
300  miles  —  483  Kilometer,  so  dass  er  auf  den  in  Deutschland ­
  üblichen  Einheitssatz  von  0,34  Markpf.  pro  Kilogramm
und  Meile  erst  bei  ungefähr  800  Kilometer  sinkt.
Für  schweres  Gepäck  besteht  daneben  ein  Wagenladungssatz ­
  von  etwa  2,4  Mark  per  deutsche  Meile,  mit  der
Maximalbelastung  von  2500  Kilogramm  pro  Wagen.  Es  ist
dies  im  Vergleich  zu  den  deutschen  Bahnen,  welche  stets  nur
die  Reisebedürfnisse  des  Passagiers  als  Gepäck  befördern,
eine  bemerkenswerthe  Concession  zu  Gunsten  des  Publicums;
wie  denn  überhaupt  die  englischen  Bahnen,  wenn  schon  ihre
Tarife  höher  sind,  doch  der  Bequemlichkeit  und  den  Bedürfnissen ­
  des  Publikums  auch  vielfach  mehr  entgegengekommen. ­
  So  ist  für  Geschäftsreisende  mit  den  oben  erwähnten
Abonnementbillets  für  alle  Stationen  eines  Rayons,  Expedition
des  Gepäcks  für  die  ganze  an  einem  Tage  zu  machende
und  auf  verschiedenen  Stationen  zu  unterbrechende  Rundreise
bis  zur  Endstation  nachgelassen.
Die  meisten  gewöhnlichen  Gepäckstücke  überschreiten  die
hohe  Freigewichtsscala  nicht,  und  wohl  daher  kommt  es,  dass
so  wenig  Werth  auf  die  Gepäcküberfracht  gelegt,  und  jedes
nicht  auffallend  schwere  Stück  ohne  Weiteres  frei  expedir^
wird.  Dem  Passagier  gegenüber  sind  nämlich  die  englischen
Bahnen  zur  Verwiegung  nicht  verpflichtet;  wer  Reclamation
wegen  Gewichtsmanco’s  erheben  will,  muss  vielmehr  seinerseits ­
  beweisen,  dass  das  Gepäckstück  das  behauptete  Gewicht
gehabt  habe  *).

•)  Das  Gleiche  gilt  für  den  Güterverkehr.
        <pb n="85" />
        Gep&amp;amp;cktarife,

75

Wie  günstig  der  Wegfall  des  Wiegens  und  der  Iracht-^Grechnung
  auf  die  Schnelligkeit  der  Expedition  wirkt,  leuchein.
  Die  Bahnen  haben  unter  diesen  Umständen  und
die  Haftung  für  expedirtes  Gepäck  dieselbe  ist,  es
Gepäckfracht  erhoben  sein  oder  nicht,  ein  Interesse
  daran,  dass  die  Passagiere  ihr  Gepäck  möglichst
^icht  zur  Expedition  aufgeben,  in  welchem  Falle  eben
Eisenbahn  ohne  Haftverbindlichkeit  ist*).  Hauptsächhieraus
  erklärt  sich  die  Anbringung  besonderer  Gepäck-  Personenwagen,
^äiiine  in  den  einzelnen  Personenwagen.  Für  wirklich  expe-Gepäck
  werden  dieselben  weniger  benutzt,  und
^choii  wegen  des  aus  einer  solchen  Vereinzelung  des  Gepäcks
®^tstehenden  Zeitverlusts  beim  Ein-  und  Ausladen,  sowie
das  Zugbegleitpersonal  dann  die  auf  der  nächsten
Station  auszuladenden  Stücke  nicht  unterwegs  bereit  stellen
könnte,  würde  dies  als  Regel  nicht  angängig  sein.  Wo  ex-P^Jirtes
  Gepäck  hineingelegt  wird,  ist  es,  der  letzteren
P^rwägung  entsprechend,  meist  nur  solches  nach  der  Endstation,
  bis  zu  welcher  der  Wagen  durchläuft;  gewöhnlich
und  abgesehen  von  dem,  in  England  allerdings  häufigeren
^i^gendurchgang  auf  Seitenrouten,  wird  auch  dieses  in  den
die  Locomotive  folgenden  Brems-  bezw.  Gepäckwagen
,  SO  dass  jene  Räume  überwiegend  für  unexpedirtes
^6päck  disponibel  sind.
Eie  Uebertragung  des  englischen  Princips  auf  Deutsch-  uebortragung  auf
,  o  o  O  i  Deutschland.
hat  Bedenken.  Einmal  ist  das  Freigewicht  in
^^utschland  viel  geringer,  und  deshalb  die  Gepäckfracht

.  *)  Nach  gemeinem  englischen  Recht  haftet  die  Eisenbahn  für  Gepäck
6  eichgüitig  oh  expedirt  oder  nicht,  sobald  es  einem  ihrer  Bediensteten
,  ®*'geben  ist,  sei  es  auch  nur,  damit  er  es  in’s  Coupé  legt  oder  von
Coupé  nach  der  Droschke  bringt.  Aber  die  Eisenbahnen  pflegen
ihren  Reglements  diese  gemeinrechtliche  Haftpflicht  auf  das  ihnen
^^^drucklich  zur  Expedition  übergebene  Gepäck  zu  beschränken.  Für
’"'“11,  dass  ein  Verschulden  ihrer  Organe  nachgewiesen  ist,  wird
gs  nach  den  Grundsätzen  des  Gesetzes  vom  10./7.  54.  Abschn.  VII
Beschränkung  nicht  als  rechtsgültig  angesehen  werden  können.
        <pb n="86" />
        76

Gepäcktarife.

Parceltarife.

finanziell  wichtiger;  sie  beträgt  auf  den  deutschen
nen  in  der  Hegel  3  —  4  %  der  ganzen  Einnahme
dem  Personenverkehr,  in  Preussen  1873:  1983000
Gepäckräume  in  den  Personenwagen,  welche  über^li^^
Kosten  verursachen  und  den  Raum  für  die  Personen*
coupés  schmälern,  würden  voraussichtlich  von  dem  den^
sehen  Publikum  wenig  benutzt  werden,  weil  diese^’
seinem  ganzen  Character  nach,  mehr  Gewicht  auf
grössere  Sicherheit  bei  Aufgabe  zur  Expedirung,
würde,  zumal  wenn  die  letztere  in  der  Regel  frachl^^®'
erfolgte.  Der  Umstand,  dass  in  Deutschland  die
touren  durchnittlich  länger  sind,  könnte  gleichfalls
in  dieser  Richtung  wirken.  Endlich  wäre  auch  mindeste^’^
fraglich,  ob  nach  diesseitigem  Recht  die  Eisenbahö^’’
nicht  dem  Passagier  gegenüer  zur  Verwiegung  verpfli^b^^
sind,  und  andernfalls  das  in  den  Gepäckschein  nach  AnS"

desselben  aufgenommene  Gewicht  gegen  sich  gelten

lasse”
-
müssten;  in  diesem  Falle  könnten  sie  nicht  einmal  die
Wiegung  ersparen.
Fällt  der  Hauptzweck  der  Gepäckräume  in  den
lisch  en  Wagen,  nämlich  die  Mitnahme  unexpedirten  Gep^^b
zu  erleichtern,  in  Deutschland  weg,  dann  wird  der  ß”
längere  Vortheil  für  expedirles  Gepäck,  den  sie,  besonJß^
heim  Wagendurchgang  auf  Seitenrouten,  für  das  nach
Endstation  oder  einer  Zwischenstation  mit  längerem  Anf®^^
halt,  expedirte  Gepäck  bieten,  kaum  gross  genug  erschein®”’
um  die  allgemeinere  Einführung  zu  rechtfertigen.  Nach  §'
des  deutschen  Bahnpolizeireglements  muss  in  allen  Passagi^j

Zügen  zunächst  dem  Tender  der  Locomotive  ein

als

Hauptgepäckwagen  benutzbarer  —  Wagen  ohne
sagiere  laufen.  —  ^
Wie  die  englischen  Bahnen  fast  in  jeder  Beziob^'”*^
zwischen  dem  mit  Personen-  und  dem  mit  Güterzügeü  b”
förderten  Verkehr  unterschieden,  so  auch  in  Bezug  auf
Tarifirung  der  Güter.  Ausdrücklich  ausgeschlossen  von
        <pb n="87" />
        Parceltarife.

77

ßförderung  mit  Personenzügen  sind  nur  wenige,  besonders
feuergefährlichen  Gegenstände  z.  B,  Petroleum,  während
grössere  Schwere  oder  die  Qualität  in  der  Regel  keinen
^^%esprochenen  Hinderungsgrund  bildet.  Allerdings  gehen
der  grossen  Schnelligkeit  und  Pünktlichkeit  des  Güter-'^gverkehrs
  und  bei  den  hohen  Tarifen  für  die  Befördein
  Personenzügen,  mit  den  letzteren  meist  nur  kleinere
^  was  auch  wohl  die  angenommene  Bezeichnung  „parcels'"'-,
’  Paquete,  für  alle  mit  den  Personenzügen  beförderten
61'  erklärt  :  aber  es  kommen  auch  nicht  selten  z.  B.  Piano-®8,
  Säemaschienen  oder  grössere  Quantitäten  leicht  ver-^6iblicher
  Gegenstände—1000  Kilogramm  frisches  Fleisch  —
•  s*  w.  vor.  Im  Verkehr  mit  London  bestehen  sogar  be-^dere
  um  50^^  ermässigte  Tarife  für  schwere  Colli,  van
^^cels  genannt,  welche  indess  nur  bei  Aufgabe  für  Einen
n  Personenzug  täglich  Anwendung  finden,  während
de  rung  zum  vollen  parcel-Tdvii  mit  allen  Personenzügen

^’ilässi

Satz
dass

^ig  ist.  Der  JJnterschied  besteht  nur  in  dem  Tarif-'lüd

  der  Beschränkung  auf  einen  bestimmten  Zug,  so
irö  sich  jedes  Collo  als  van  parcel  oder  gewöhnliches
^'^fe^geben  werden  kann;  jedoch  die  billigere  Fracht
nr  die  schwereren  Colli  von  grösserer  Bedeutung,  und  so
^6ich^^  dass  gerade  diese  sich  der,  deshalb  auch  so  beö6ten,
  can-  d.  h.  Wagen-porceZ-Beförderung  zuwenden.
Tiinfe  für  die  parcels  sind  in  der  Regel  nicht  von
6i\  2^1  Station  berechnet,  sondern,  nach  Entfernungs-  und
abgestufte  Meilensätze,  welchen  eine  aus
langen  und  Gewicht  combinirte  fallende  Scala  zu
'^'^de  liegt.  Die  für  den  durchgehenden  Verkehr  von

Putferi
Or
^lleu

^  Bahnen  vereinbarten  Sätze  gelten  auch  meist  im
und  schliessen  die  An-  und  Abfuhr  nach  und
dein  Bahnhöfen  ein.  Die  Tarifirung  erfolgt  nicht  nach
Cftii  ^^^^^lütgewicht  der  ganzen  Sendung,  sondern  für  jedes
^  besonders.

Von  der
Beförderung  als
pnrceU  ausgeschlossene ­

Güter.

ran  parcels.

Bildung  der
Parceltarife.
        <pb n="88" />
        78

Parceltarife.

Besondere
Parceltarife  für
einzelne  Artikel.

Ausdehnung  der
directcn
Expedition.

Die  übliche  Minimalentfernuiig,  welche  zur  Berechnuö|
gezogen  wird,  beträgt  etwa  48  Kilometer,  das  Miniinalge'vi^
Kilogramm  und  der  Minimalsatz  0,5  Mark.  Wird
rücksichtigt,  dass  im  directen  Verkehr  die  Versandbahn  “  ’
die  Empfangsbahn  16,8  Markpfennige  für  Besorgung  der
und  Abfuhr  erhält,  so  stellt  sich  der  Streckeneinheitssatz,
gesehen  vom  Minimalsatz,  auf  2,8  bis  gegen  0,32  Markpfß"^^^^  |
pro  Kilogramm  und  deutsche  Meile.  Er  geht  also  j
unter  den  Gepäcktarif  der  deutschen  Bahn  —  0,34  ^  |
Pfennige  —  hinab,  bleibt  aber  stets  und  meist  sehr  bedeute*'  ;
über  dem  Eilgutsatz  —  0,20  Mark
Für  sehr  zerbrechliche  oder  sperrige  Gegenstände  "'*
die  D/afache  Fracht  erhoben,  dagegen  bei  gewissen  leicht  ve*"
derblichen  Gütern,  z,  B.  Fischen,  frischem  Fleisch  u.  s.  w.,
Nachlass  von  25%  gewährt,  wenn  der  Versender  die  so**
von  der  Eisenbahn  zu  tragende  Gefahr  der  casuelleu
Schädigung  übernimmt  —  al  owners  risk  —  eine  auch  *|‘
den  eigentlichen  Gütertarifen  wiederkehrende  Unterscheidn**®,
Für  einzelne  Artikel,  z.  B.  Taback,  Eis  etc.,  ist  der  Satz  i
Aufgabe  eines  gewissen  Minimalgewichts,  meist  Vi  Ceuti*^''  ¡
auf  die  Hälfte  ermässigt,  und  für  Zeitungen  und  Zeitschrift®  ;
bestehen  besondere  ermässigte  Abonnements  für  läng®'^^
Fristen  —  bei  kleinen  Paqueten  unter  Francaturzwang  i
mit  Anwendung  von  Marken,  welche  den  Postfreiuiaii^®
ähnlich  sind.  Die  übrigen  Güter  haben  in  der  Reget  *to*
selben  Satz.  Wo  indess  besondere  Verhältnisse  dies  rath®^^'
erscheinen  lassen,  werden  auch  noch  weitere  Ausnahiuesä
für  einzelne  Artikel  oder  in  anderer  Höhe  gebildet.
Die  directe  Expedition  für  parcels  hat  sehr  grosse

dehnung,  und  es  besteht  die  allgemeine  Vereinbarung
sie  überall  eingeführt  wird,  wo  anzunehmen  ist,
mindestens  3  Sendungen  pro  Monat  Vorkommen  werden,
zweiten  Halbjahre  1874  wurde  durch  das  Clearinghouse
directe  Parcelverkehr  zwischen  beinahe  400,000  Paar
Stationen  abgerechnet.

ii**
Völ*
        <pb n="89" />
        Parceltarife.

79

Ein  Vergleich  mit  dem  deutschen  Eilgut  zeigt  im  Wesentichen
  folgende  Unterschiede:
1)  Während  das  unterscheidende  Merkmal  des  deutschen
*guts  eine  objectiv  bestimmte  kurze  Lieferfrist  ist,  wobei
der  Eisenbahn  überlassen  bleibt,  ob  sie  die  Beförderung
Eersonen-  oder  Güterzügen  bewirkt  bezw.  mit  welchem
werden  die  parcels  ausdrücklich  zur  Beförderung
Personenzügen  oder  mit  einem  bestimmten  Personenaufgegeben,
  was  natürlich  eine  noch  schleunigere
pünktlichere  Beförderung  zur  Folge  hat.  Ausser  dem
willen  der  Postpaquet  -  Beförderung  in  England,  dürfte  mit
Erklärung  der  dortigen  Einrichtung  dienen,  dass  überl&amp;gt;estimmte
  Lieferfristen  nicht  existiren,  und  dass
g  l^Grsonenzug  Verbindungen  zwischen  den  einzelnen
atienen  bei  der  geringeren  Ausdehnung  und  insularen  Abgeschlossenheit ­
  des  Landes,  geregelter  und  leichter  über-^hbar
  sind.

2)  Die  Parceltarife  sind  im  Verhältniss  zu  den  gewöhn-^chen
  englischen  Gütertarifen  bedeutend  höher  als,  in
^  eutschland,  die  Eilgut-  im  Verhältniss  zu  den  Frachtgjittarifen,
  und  die  Tarifirung  der  parcels  erfolgt  für  jedes
l^^zeliie  Collo,  nicht  wie  beim  Eilgut  für  das  Gesammtgewicht
"'''Gr  Sendung.
Ha  parcels  werden  dem  Adressaten  in  der  Regel  ins
gebracht,  vielfach  auch  aus  dem  Hause  des  Versenders
^"^h  die  I'uhrwerke  der  Bahn  abgeholt.
4)  Die  parcels  sind  gewöhnlich  die  kleineren,  in  Deutsch-'
  ^^i’ch  die  Post  beförderten  Paquete,  und  nur  die,  dem
eitischeii  Verkehr  mit  London  eignen,  van  parcels  ähneln
"Gh  Quantität  und  Qualität  dem  deutschen  Eilgut.
Die  Uebertragung  des  Parcelsystems  auf  Deutschland
wenigstens  im  Allgemeinen,  kein  Bedürfniss  und  eher
^^^^'^®^'i’a,then  sein,  weil  für  die  kleineren,  auch  in  England
'■  Hegel  nach  nur  als  parcel  aufgegebene  Paquete  die

Vergleich  der
Parcelbefdrderung
  mit  dem
deutschen  Eilgut.

Uebertragung  auf
Deutschland.
        <pb n="90" />
        80

Parceltarife.

Die  Frage  des
Bedürfnisses  nach
einer  solehen
Einriehtung  in
Deutseliland.

Das  zu
erwartende
finanzielle
Resultat.

deutsche  Postbeförderung  in  jeder  Beziehung  genügt
vielfach  schon  mehr  leistet,  als  die  Eisenbahn  der  Natui’
der  Sache  nach  leisten  können.  Der  Kreis  der  Sendungen,
für  welche  die  Schnelligkeit  der  Postbeförderung  noch
ausreicht,  oder  aus  anderen  Gründen  Beförderung  mit  eine«:
bestimmten  Eisenbahnpersonenzuge  erwünscht  erscheint
frische  Seefische  u.  s,  w.  —  ist  nur  gering,  und  für  si«
dürften  weniger  weit  gehende  Massregeln,  z.  B.  die  be
kannte  Einrichtung  des  Courierzugeilguts,  ausreicbe«'
Dagegen  könnte  man  es  wohl  vom  allgemeinen  Stan^'
punkte  aus  als  eine  Verschwendung  bezeichnen,
die  Eisenbahnen  neben  dem,  vollständig  für  das  Bedüii
niss  ausreichenden  Apparat  der  Post  ihrerseits  für  de«'
selben  Zweck  noch  einen  Apparat  errichteten,  dessen  Koste«
eher  höher  als  in  England  sein  würden.  Bei  der  geringere«
Stärke  der  Züge,  bei  den  im  Durchschnitt  kürzeren  Keise
touren,  endlich  bei  der  durch  die  Gepäckräume  in  den  P®:
sonenwagen  erleichterten  Mitnahme  unexpedirten  Gepäck^
ist  eben  dort  die  Summe  des  expedirten  Gepäcks  in  d«:
Regel  geringer,  so  dass  der  Zugführer  den  Parceldiß«^*
mit  versehen  kann.  In  Deutschland  würde  gewiss
fach  besonderes  Zugbegleitpersonal  dafür  nöthig  werden.
Auf  der  anderen  Seite  wären  die  zu  erhebenden  Fracb^
Sätze  in  Deutschland  durch  den  bestehenden  billigen
paquettarit  begrenzt,  und  schon  bei  nur  gleichen  Sclb^^
kosten  wie  in  England  könnte  mithin  von  einem  ähnliob®*^
finanziellen  Resultat  wie  dort  nicht  die  Rede  sein.
englischen  Eisenbahnmänner  bezeichnen  nämlich  zwar
Parcellbeförderung  als  ausserordentlich  lucrativ,  aber  d«^
Grund  hiervon  liegt  eben  in  den  hohen  Tarifsätzen,  und  «:^^
den  letzteren  muss  sich  auch  jenes  Resultat  ändeP^'
Bas  Parcelsystem  wird  unter  diesen  Umständen
Deutschland  wohl  kaum  als  Selbstzweck,  sondern  «^^^
als  ein,  bei  entsprechender  Handhabung  allerdings
        <pb n="91" />
        Parceltarife.

81

mg

seines  Vertheidigimgsmittel  der  Eisenbahnen  in  dem,  von
Postverwaltung  gegen  das  Eisenbahn-Eilgut  unternoinp^i^en
  Tarifkainpf  in  Frage  kommen,  wenn  die  Seitens  der
an  die  Eisenbahn  zu  zahlende  Transport-Entschädigung
^'^ht  anderweit  und  angemessen  regulirt  wird,
Concurrenzkampf  zwischen  Eisenbahnen  und  Post  Verhältnis

ist

die  E
Völlig

a^i  sicli  weder  nothwendig  noch  wünschenswerth,  da

Pistungen  der  letzteren  schon  auf  einer  sehr  hohen  und
'ö"  genügenden  Stufe  stehen,  andererseits  aber,  weil  sie
aats-Institut  ist,  die  bei  einem  Concurrenzkampf  unver-^^^idliche
  Schmälerung  ihrer  Einnahmen  schliesslich  die  Steuer-(he
  Institute  müssen  sachgemäss  sich  in
,  ^  ^^‘^^^^perte  so  theilen,  dass  Jeder  seinen  Theil  ausnui
  i^"id  unangefochten  behält.  Die  Scheidung  kann
1  !  durch  Feststellung  einer  Gewichtsgrenze  geschehen,  unter-Postpaquetbeför-




die  Post,  oberhalb  welcher  die  Eisenbahn  billiger  ist.

luilb  der
inP^^  darf  aber  dann  durch  Tarifmassnahmen  auch  nicht
überschritten  werden,  wie  durch  das  billige  Postscl
  kleine  Patjuete  —  mit  oder  ohne  Absicht  —  ge-IJe’
  da  dieses  die  Zerlegung  grösserer  Sendungen  in
^^h^iete  begünstigt.  Bekommen  die  Eisenbahnen  eine
^^^oeniessene  Entschädigung  für  die  Beförderung  der  Post-®
  ,  dann  können  sie  es  geschehen  lassen,  dass  jene
gezogen  wird,  oder  dass  die  Post  über  die  bis-®^^'®ldelinie
  hinausgreift.  Erhalten  sie  eine  so  niedrige
wie  jetzt  für  die  meisten  Sendungen  sogar
Vou  ^  liegt  der  Gedanke  nahe,  nun  auch  über  die
Pest  zuerst  überschrittene  Grenze  hinauszugehen,
eine,  das  Postporto  unterbietende  Tarifstellung
eder  ‘"^’^dern  Falle  ebensowohl  —  nur  gegen  noch  geringeres
Zu  ebne  Entgelt  —  transportirten  Sendungen  wieder
die  Hinzu  tritt  die  Erwägung,  dass  bei  der  Post
^keil  aus  dem  Gepäckverkehr  einen  bedeutenden
^iüe  Gesammteinnahme  ausmacht,  und  dass  mithin
^Hiebliche  Schmälerung  derselben  die  Postverwaltung
        <pb n="92" />
        82

Vielitarife.

Viehtarife.

bald  einer  billigen  Verständigung  geneigt  stimmen  w'irt^)
zumal  sie  ja  nicht  in  der  Lage  wäre,  die  Paquetbeförderung
wie  die  Eisenbahnen,  auf  die  wirklich  frequenten  und  6^'
tragsfähigen  Honten  zu  beschränken.
In  der  That  beginnen  bereits  einige  Bahnen  Einrick'
tungen  zu  treffen,  welche  im  Wesen  ganz  mit  dem  englisckß"
Parcelsystein  übereinstimmen,  und  offenbar  eine  solche  GoO'
currenz  gegen  die  Post  beabsichtigen,  oder  doch  schliesslich
dahin  führen  müssen.  —
Auch  für  die  Tariffrung  des  Vieh’s  wird  unterschiedßik
ob  es  mit  Personen-  oder  Güterzügen  befördert  ist.
Pferde  und  Hunde  werden  in  der  Hegel  mit  IPersone^'
Zügen  befördert,  und  zwar  die  ersteren  gewöhnlich  in  besoH'
ders  dazu  eingerichteten  Wagen.  Die  Eracht  wird  pro  Stück
berechnet,  und  für  Jagd-Hunde  und  Pferde  existiren  erinässio^®
Sätze.

lür  Kälber,  Schweine,  Böcke,  Schafe  und  anderes  kleine
Vieh  werden  bei  Beförderung  mit  Personenzügen  im  Allo®
meinen  die  Parceltarife  angewendet;  doch  kann  auch  1^®'
förderung  in  Pferdewagen  gefordert  werden,  und  dann
der  Pferdetarifsatz,  gemäss  der  verwendeten  Zahl  Wag®"'
abtheilungen,  stalls,  berechnet.  Hindvieh  wird  gewöhnlich
in  Vieh-  oder  Güterzügen  befördert;  dei’  Transport
Personenzügen  erfolgt  nur  in  Pferdewagen  und  zum  Pfei'l®'
tarifsatz.

Bei  Beförderung  in  Güterzügen  wird  die  Fracht  1^®
Wagen  und  Thiergattung  berechnet,  mit  der  Massgabe,  ^1®'^^
wenn  sich  verschiedene  Thiergattungen  in  Einem  Wagen  h®^
finden,  der  Satz  für  die  höchst  tarifirte  Gattung  zur  Anwendnno
kommt.  Es  werden  unterschieden  :  grosse  Wagen  mit  über  15  k
6  Zoll*)  Länge  des  inneren  Haums,  mittlere  Wagen  mit  nh®j
13  buss  6  Zoll  bis  inch  15  Fuss  6  Zoll  innerer  Länge»  niü
kleine  Wagen  mit  13  Fuss  6  Zoll  innerer  Länge  und  darunter

*)  Englisches  Mass.
        <pb n="93" />
        Viehtarife.

88

bei  der  London  and  North-  Western  Bahn  betragen  die
iiindtaxen,  ausser  der  Desinfectioiisgebühr  von  1  Mark  pro
^gen,  pro  Wagen  und  tnile
kleinere  mittlere  grosse
ftir  Kindvieh,  Schafe  und  Lämmer
bis  50  miles  ~  80,5  Kilometer  6  d.  Id.  S  d.
auf  weitere  Entfernungen  sinkend ­
  bis  5V'4  d.  Gd.  Id  ;
^hr  Schweine  und  Kälber

bis  zu  50  miles  ßVad.  d.  8%d,
ttuf  weitere  Entfernungen  sinkend ­
  bis  53/4  d.  G'/sd.  73/4  d.
j^^kidvieh  oder  Shetland  ponies  bis  zu  4  Stück,  Schafe,
1)is  eder  Ziegen  bis  zu  15  Stück,  Schweine  oder  Kälber
^  211  12  Stück,  werden  als  eine  halbe  Wagenladung  angeund
  zu  2/3  des  Satzes  für  einen  kleinen  Wagen  tarifirt.
Wenn  kein  kleiner  Wagen  gestellt  werden  kann,  so
^  ^  auch  in  einem  grossen  oder  mittleren  Wagen  zum
2  für  einen  kleinen  Wagen*  befördert  :  von  Rindvieh  7  fette
üer  in
;.J0  q,  ..  ’'^^gere  Stück;  von  Schafen,  Lämmern  oder  Ziegen
tück;  von  Schweinen  oder  Kälbern  25  Stück.
kein  mittlerer  Wagen  gestellt  werden  kann,  so
Gii  in  einem  grossen  Wagen  zum  Satz  für  einen  mittleren
^^^kirdert:  von  Rindvieh  8  fette  oder  12  magere
^cl^  Schafen,  Lämmern  oder  Ziegen  35  Stück;  von
^'''einen  oder  Kälbern  30  Stück.
^^ri/  kferde  und  Maulthiere  in  Viehwagen  beträgt  der
•Me'l  ^RRk  2  d.  per  mile  0,79  Mark  per  deutsche
bei  Erachtzahlung  für  mindestens  4  Stück  pro  Wagen.
1).  .  Minimalsatz  für  Vieh  ist  pro  Wagen  6  Mark,  incl.
^"kectionsgebühr.
Hier  ^  ^^^^kingen  von  nicht  mehr  als  3  Schafen,  Lämßiii
  1  '  ’  kleinen  Schweinen  und  Kälbern  existirt  noch
kadi  Satz,  welcher  niedriger  als  der  für  eine  halbe
ist,  bis  16  miles  2  Mark  pro  Stück  beträgt  und  auf
6*

Einheitssätze  für
Viehbeförderung
auf  der  London
and  North-Weitern
  Bahn.

Allgemein  im
Durchgangsverkehr ­
  geltende
Tarifhestimnuingen.
        <pb n="94" />
        84

Viohtransporte.

Versicherungsprämie ­
  bei  W  erth-Versicherung.


weite  Entfernungen  bis  auf  3/^  d.  per  Stück  und  mile  circa
0,3  Mark  pro  deutsche  Meile,  fällt.  *.  -  r
Für  die  einzelnen  Viehgattungen  sind  gesetzlich'  Maximal'
entschädigungsbeträge  festgesetzt,  über  welche  hinaus  nur  bei
stattgehabter  Werthversicherung  Ersatz  gefordert  werde»
kann.  Die  Versicherungsprämie  beträgt  bis  50  miles  ^
80,5  Kilometer  2®/o  des  versicherten  Mehrbetrags
steigt  für  weitere  Entfernungen  bis  auf  5^/0  desselben.  Sie
ist  also  bedeutend  höher  als  in  Deutschland,  da  hier  nur  für
je  150  Kilometer  '/loVoi  allerdings  nicht  blos  von  dem  versicherten ­
  Mehrbetrag,  sondern  von  der  ganzen  declarirte»
Summe  erhoben  wird.
Als  Regel  gilt,  dass  die  Fracht  für  Viehsendungen  vorauszubezahlen
  ist.
Im  directen  Verkehr  wird  pro  Wagen  und  Meile  ei»®
Expeditionsgebühr  von  je  1,5  Mark  für  Anfang-  und  E»^'
Station  abgerechnet,  und  der  Rest  in  der  Regel  nach  der
Meilenzahl  getheilt.
        <pb n="95" />
        IV.  Die  Gütertarife.

Eine  der  interessantesten  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete
®  ganzen  Güterverkehrswesens  in  England  ist  der  grosse
^î’fheil  in  jeder  Beziehung,  welchen  das  Bestehen  einer
S^neiell  einheitlichen  Gütertarifclassification  zur  Folge  hat,
•owie  der  durch  die  Thatsachen  dort  geführte  Beweis,  dass
^^öglich  ist"  ein  practisch  völlig  genügendes  Mass  formeller ­
  Einheit  und  Gleichartigkeit  mit  weitgehender  mamiieller
  Freiheit  und  Beweglichkeit  der  Tarifirung  zu  vermimen.
  Gerade  für  den  deutschen  Beobachter  ist  dies  um  so
rp  ^ï'Gicher,  als  die  in  Deutschland  augenblicklich  stattfindende
mrifreformbewegung  sich  zum  grössten  Theil  auf  die  Frage
^^ückführt,  ob  und  wie  weit  jede  dieser  beiden  Forderungen
'^^ckliches  Bedürfniss  ist,  und  ob  und  wie  beiden  gleichzeitig
mhnung  getragen  werden  kann.  Allerdings  an  sich  wider-Pî’ecben
  sie  sich,  und  vom  Standpunct  der  consequenten  Theorie
deshalb  auch  die  in  England  adoptirte  Lösung  zu  verweil
  sie  eben  Zugeständnisse  nach  beiden  Seiten  hin
ihr  sobald  anerkannt  wird,  dass  beide  Forderungen
^^^^mhtigung  haben,  bleibt,  um  practisch  weiterzukommen,
^  ^ler  Compromiss  übrig;  und  für  die  Frage,  wie  dieser  zu
GS  kaum  eine  höhere  Autorität  als  die  Er-^mng
  eines  so  hochentwickelten  Verkehrsgebiets  wie  England. ­



Eer  in  England  eingeschlagene  Weg  ist  eine  generell

^Gitliehe  Werth  classification,  ohne  Zwang  be-^^Gffs



fier  Sätze,  und  mit  der  Befugniss,  neben  den

Einheitliche
Güterclassification. ­


Formelle  Einheit
und  materielle
Freiheit.

Der  in  England
eiiigeschlagene
Weg
        <pb n="96" />
        86

Die  Gütertarife.

Sätzen  der  regulären  Classen  Ausnalimetarife
einzelne  Artikel  zu  machen  Er  stimmt  somit  übereilt
mit  dem,  was  auch  die  deutschen  Eisenbahnen,  abgesehen
von  einer  verschwindenden  Minorität,  schon  seit  längerem
Zeit  für  richtig  erkannt  haben  und  erstreben.
Das  vom  erweiterten  Tarifverbande  d.  h.  von  sämmtlichen
nord-  und  mitteldeutschen,  auch  den  holländischen  Bahnen,
Anfang  1875  vereinbarte  und  den  Aufsichtsbehörden  zur  Ge-  i
nehmigung  vorgelegte  Project  läuft  in  den  Hauptsachen  ¡
den  in  England  bestehenden  Zustand  hinaus,  und  bereits
Verhandlungen  des  deutschen  Eisenbahnvereins  vom  Jahrß
1872  bewegten  sich  ganz  in  dieser  lüciitung.  Ohne  das
zwischentreten  des  Wagenraumtarifs  würden  voraussichtlich  ,
schon  die  letzteren  zum  Resultat  geführt  haben,  und  damit  |
schon  damals  nicht  blos  für  Deutschland  sondern  für  den  ;
grössten  Theil  von  Mitteleuropa  einheitliche  Grundlagen  g®  ,
Wonnen  sein  —  ein  um  so  werthvoller  Erfolg,  als  bei  einc'|*
räumlich  'zusammenhängenden  Eisenbahngebiet  der  Vortheü  ,
der  Einheitlichkeit  mit  der  Grösse  des  Bereichs,  für  welche^'  |
sie  erreicht  ist,  ausserordentlich  wächst.  Dass  Einheitlich'  j
keit  über  engere  Grenzen  hinaus  mit  der  höheren  Entwickelung  ;
der  Verkehrs  unabweisbares  Bedürfniss  wird,  beweisen  auch
die  Vereinbarungen,  welche  Ende  1874  die  von  den  deutschen
Ost-  und  Nordsee-  sowie  von  den  holländischen  und  belgische^  j
Häfen  nach  Oesterreich  führenden  Importrouten  über
nähme  einer  einheitlichen  nämlich  der  Tarifverbands-Clas^^'  :
fication  getroften  haben.  ;
Die  deutschen  Eisenbahnen  sind  auf  jene  Lösung  gekom  i
men,  ohne,  wie  ich  aus  persönlicher  Theilnahme  an  allc’^  .
jenen  Verhandlungen  versichern  kann,  die  Verhältnisse  h*  ^
England  näher  zu  kennen,  zu  wissen,  dass  man  dort  de*’
gleichen  Weg  eingeschlagen  hat.  Dies  dürfte  ein  weitef^’
schwer  wiegender  Beweis  dafür  sein,  dass  derselbe  in  de’
That  der  richtige  ist.  Die  Ueberzeugung  hiervon  ist  d”
englischen  Publikum  nicht  minder  vorherrschend  als  bei  de”
        <pb n="97" />
        Die  Gütertaiife

87

Eisenbahnen,  wie  auch  die  Verhandlungen  vor  der  Enquêtecommission
  vom  Jahre  1872  ergeben.  Der  Bericht  derselben
Olkhirte  die  allgemeine  Annahme  der  Clearinghouse-Classicsation
  für  ein  dringendes  Bedürfniss,  verwarf  gleiche  Meilenomheitssätze
  mit  aller  Entschiedenheit  und  behandelte  als
^olbstverständlich,  dass  gesonderte  Tarifirung  für  einen  ein-^olnen
  Artikel  einträte,  wenn  specielle  Verhältnisse  gerade
Ol  ihn  obwalteten,  vorzüglich  Ermässigung  dafür,  der  Bahn
Om  bedeutendes  Quantum  davon  zuführte.
Die  englischen  Eisenbahnmänner  legen  auf  die  formelle
'mheit  und  Gleichartigkeit  eben  so  grosses  Gewicht  wie  auf
j^^o  materielle  Ungebundenheit,  und  die  Mittheilung,  dass  in
outschland  sogar  verschiedene  Tarifsysteme  nebeneinander
oständen,  erregte  ihre  hohe  Verwunderung.  Sie  erklärten
0^  für  unmöglich,  dass  in  England  derartiges  Vorkommen
oniie;  besonders  auch  das  dortige  Publikum  würde  nach
^01  Meinung  auf  das  Entschiedenste  dagegen  opponiren.
^le  Ulearinghouse-Classification  ist  nur  für  den  durch-  classification  mr
^ohenden  Verkehr  vereinbart;  aber  sie  ist  von  den  meisten
•1  nen  freiwillig  auch  für  die  Localtarife  angenommen,  oboioh
  die  Sachlage  wegen  der  schon  berührten*)  Ver-^odenheit
  der  Verhältnisse  hierzu  in  England  weit  weniger
^  fn  Deutschland  nöthigt.  Bei  der  insularen  Abgeossenheit
  des  Landes  und  der  grossen  Ausdehnung
^jiizelner  Bahngebiete  kommt  der  Fall  häufiger  vor,
der  Tarif  für  eine  Localrelation  thatsächlich  zu
.^l^^oteii  Tarifen  überhaupt  keine  Beziehung  hat,  weder
Eonciirrenztarif  noch  als  Zwischentarif;  und  auch  wo
^  Geltungsbereich  die  Zwischenstrecke  eines  directen
orifs  ist,  übt  eine  Classifications-Verschiedenheit  weit  seltener
Wirkung.  Etwa  daraus  hervorgehende  Frachtdispag.
  krauchen  nicht  ex  ofßcio  berücksichtigt  zu  werden,  da
^^mht  schon  an  sich,  wie  in  Deutschland,  verboten  sind;

*)  Vergl.  S.  36.
        <pb n="98" />
        88

Die  Gütertarife,

AusnahniesUtze
für  einzelne
Artikel.

und  der  entgegengesetzte  Fall,  dass  nämlich  Umexpeditioi^
billigere  Gesammtfracht  als  der  directe  Tarif  c^bt,  tritt
auch  für  die  in  tieferen  Tarifclassen  der  Zvvischentarifß
stehenden  Artikel  kaum  jemals  ein,  weil  die  Einheitssätze
der  einzelnen  Klassen  in  den  directen  Tarifen  der  Regel
nach  bedeutend  niedriger  als  in  den  Localtarifen  sind.
wird  dies  vielfach  schon  durch  den,  für  die  weiteren  Strecke^
der  directen  larife  im  Allgemeinen  grösseren  Einfluss  Aei
Seeconcurreiiz  bedingt.  In  Deutschland,  wo  diese  Verhält'
nisse  anders  liegen,  muss  das  Bedürfniss  zur  Annahme
generell  einheitlichen  Classification  auch  für  den  Localverkehii
um  so  viel  stärker  sein,  ja  dieselbe  erscheint  hier,  eben  wegß^
der  weit  grösseren  Rückwirkung  der  Localtarife  auf  di®
directen  Tarife,  unerlässlich.
Die  im  einzelnen  Fall  für  nothwendig  erachtete
weichende  Tarifirung  eines  Artikels  wird  in  England,
erwähnt,  nicht  in  borm  von  Classiflcationsänderungeu,  soü'
dem  von  Ausnahmesätzen  für  den  betreflenden  Artikel,  he'
VN  il  kt.  Es  ist  zwar  ausgesprochen,  dass  in  einem  directe^
larit  mit  Zustimmung  der  daran  betheiligten  Bahnen  Clnssi'
ticationsänderungeii  vorgenommen  werden  dürfen:  aber
macht  von  dieser  Betugniss  keinen  Gebrauch,  weil  man  sieh
überzeugt  hat,  dass  es  von  der  höchsten  Wichtigkeit
die  for  melle  Basis  der  generellen  Klassiflcation  einheitfleh
zu  erhalten.  Classificationsänderungen  werden  demnach
gemeinsam  iin  Clearinhouseverein,  und  zwar  der'  Regel  n^*^h
nur  vom  1.  Januar  ab  eingeführt.
Die  Befuguiss,  Ausnahmesätze  neben  der  generell®^'
Classification  zu  machen,  ist  nicht  auf  bestimmte  Artikel  hß'
grenzt.  Nur  insofern  besteht  eine,  zur  Vermeidung  zu  gros^ß^
Vereinzelung  gewiss  zweckmässige,  Einschränkung,  als  hß'
einigen  Gütergattungen  festgesetzt  ist,  dass,  wo  Ausnah#'
Sätze  dafür  gebildet  werden,  diese  sich  auf  gewisse  ein
alle  mal  bestimmte  einzelne  Artikel  beziehen  Es  ist
geschehen  für  Getreide  —  zu  den  nach  den  Getreidesäb^ßß
        <pb n="99" />
        Die  Gütertarife.

89

tarifirenden  Artikeln  gehören  auch  Hülsenfrüchte  und  Mehl
Sowie  für  iron  damageable,  d.  h.  Eisenfabrikate,  welche
durch  Bruch  oder  Kost  leiden,  und  iron  undamageable,
^^senfabrikate,  bei  denen  dies  nicht  der  Fall.
Von  der  Befugniss,  Ausnahinesätze  für  einzelne  Artikel
erstellen,  wird  ziemlich  häufig  Gebrauch  gemacht,  und  die
kommenden  Turifänderungen  beziehen  sich  meist  auf  die
V^tsnahmesätze.  Da  die  allgemeine  Classification  fest  ist,  die
^Deutschland  so  häufigen  Aenderungen  aus  tariftechnischen
finden  —  Classificationsverschiedenheit  in  Concurrenz-  oder
'^^'fisclientarifen  —  wegfallen,  endlich  auch  die  Concurrenznur
  iu  gegenseitigem  Einverständniss  geändert  werden,
fiaben  eben  die  wirklich  vorkommenden  Aenderungen  fast
ausschliesslich  ihren  Grund  in  den  jeweiligen  Ilandelsverhält-'Usseii
  des  besonderen  Artikels,  in  den  gewöhnlich  blos  ein-^®hie
  Waarengattungen  betreffenden  Conjuncturen.  Diesen
^Dienken  allerdings  die  englischen  Eisenbahnmänner  grosse
ufmerksamkeit,  folgen  ihnen  genau:  aber  trotzdem  ist  die
uuiiiie  der  Tarifänderungen  geringer  als  in  Deutschland,
die,  welche  verkommen,  beeinträchtigen  nicht  die  generell
^ufiieitliche  Basis,  sind  auch,  weil  sie  eben  aus  dem  Handels-''U’D
  Indiistrieverhältnissen  an  sich  hervorgehen,  dem  Pulikum
  verständlich.
Anders  in  Deutschland  !  Hier  fehlt  jene  einheitliche  Basis
’^ud  ist  besonders  in  der  neuesten  Zeit  durch  die  Einführung
uischiedener  Systeme  vielfach  in  das  gerade  Gegentheil
Ulkehrt.  Um  nur  das  gegenseitige  materielle  Tarifirungs-^uiliältniss,
  wie  es  bisher  war,  nothdürftig  aufrecht  zu  halten,
'^haritäten  zu  beseitigen,  und  die  Verwirrung  nicht  zu  gross
'Ulden  zu  lassen,  sind  fortdauernd  eine  Menge  Aenderungen
^fithig  ^  (üß  eine  um  so  complicirtere  und  schwerfälligere
^^ui  annehmen,  je  mehr  jeder  gemeinsame  Ausgangspunct
Uich  Systemverschiedenheiten  aufgehoben  wird.  Dazu  kommt^
die  gemeinschaftliche  Regulirung  der  Concurrenztarife
urst  sehr  theilweis  organisirt,  vielfach  wegen  Ver-Tarif-




Der  Zustand  in
Deutschland.
        <pb n="100" />
        00

Die  Gütertarife

schiedenheit  der  Classification  oder  gar  des  Systems,
haupt  nicht  allgemein,  sondern  nur  immer  für  einzelne  Artikel

möglich  ist.

Zahlreiche,  die  weitaus  meisten  der  überhaupt
kommenden  Tarifänderungen  —  der  Mehrzahl  der  Vet'
sender  sachlich  und  häufig  sogar  formell  unverstäiulliek
—  werden  hierdurch  verursacht  und  schmälern  Raum
Zeit  für  Berücksichtigung  der  jeweiligen  Handelsverhält'
nisse.  Da  kann  es  denn  nicht  Wunder  nehmen,  dass
den  eigentlichen  Grund  und  Zusammenhang  der  Sache
erkennende  Publicum  in  Deutschland  von  der  willkürlich^"'
unverständigen  Aenderungsmanie  der  Eisenbahnverwaltung""
spricht  und  ihnen,  unter  Hinweis  auf  England,  Mangel  a"
kaufmännischem  Sinn  zum  Vorwurf  macht.  Aber  nicht  hiera"
liegt  die  Schuld.  Bei  dem  Fehlen  jener  einheitlichen  Grund
läge,  und  nachdem  durch  die  Einführung  verschiedene!
Systeme  auch  der  letzte  Best  gemeinsamer  Ausgangspnnct"
zerstört  ist,  würde  auch  der  beste  Kaufmann  es  nicht  anders
machen  können.

Bei  Annahme  der  englischen  Einrichtung  würde  vor  ans
sichtlich  in  Deutschland  die  Zahl  der  Ausnahmesätze
einzelne  Artikel,  und  der  Tarifänderungen  sich  bedeuten
geringer  als  in  England  stellen,  weil  eben  weder  die  dent'
sehen  Versender  noch  die  deutschen  Eisenbahnen  an  ein  s"
genaues  Anpassen  der  Tarifsätze  an  die  jeweiligen  Handelt'
Verhältnisse  für  den  einzelnen  Artikel,  gewöhnt  sind,
auch  eine  gewisse  Neigung  zur  Ruhe  und  Stabilität,  wenig'
stens  vorerst,  als  Nachwirkung  des  jetzigen  verworren"’
Zustandes  auf  beiden  Seiten  Zurückbleiben  würde.

Tarifbücher.  Da  in  England  die  Classification  und  die  tarifarisek""
Bestimmungen  überall  dieselben  sind,  so  enthalten  die  fnii
bûcher  nur  die  Tariftabellen,  während  die  ersteren  sepa!"
abgedruckt  sind,  zweckmässiger  Weise  die  Classifica^""
doppelt,  nämlich  einmal  als  alphabetisches  Verzeichniss  alt"
        <pb n="101" />
        Die  Gütertarife

91

alle

•^^tikel,  und  dann  die  zu  jeder  Classe  gehörige  Gruppe  von
^^tikeln  besonders.
J^de  Station  hat  ein  besonderes  Tarifbuch,  in  welchem
mit  ihr  in  directem  Verkehr  stehenden  Stationen  der
^|¿Gnen  oder  einer  fremden  Bahn  hintereinander  aufgeführt
Die  Bücher  haben  Folioformat  und  auf  der  linken
mte  die  gedruckten  Columnen  für  die  regulären  Klassen,
^‘^hrend  die  rechte  Seite  für  die  Ausnahmesätze  frei  bleibt.
linken  Rande  der  linken  Seite  sind  untereinander  die
l-atiorien  aufgeführt,  mit  welchen  directe  Sätze  bestehen,
in  der  betreffenden  Querspalte  diese  letzteren  selbst;  auf
i'echten  Seite  in  gleicher  Höhe  die  nach  der  einzelnen
atioii  hin  etwa  geltenden  Ausnahmesätze  für  besonders
^^^atinte  Artikel.
k)iese  Einrichtung  ist  sehr  viel  einfacher  und  zweck-||^^%iger
  als  der  jetzt  in  Deutschland  bestehende  Zustand:
der  Expedient  hat  es  nicht  mit  verschiedenen  Tarifen
!  l^hun  und  stets  alle  nach  einer  Station  geltenden  Frachtzusammen
  vor  sich,  ohne  dass  er  nur  ein  Blatt  um-^l^chlagen
  braucht.  In  Deutschland  haben  besonders  die
^^llsseren  Expeditionen  ganze  Tarifbihliotheken,  aus  denen
der  einzelne  Tarif  herauszusuchen  ist,  und  dann  muss
selbst,  mit  vielleicht  30—40  oder  noch  mehr  Nachdurchblättert
  werden.
tlie  englische  Einrichtung  ist  sogar  bedeutend  einfacher
die  der  deutschen  Wagenraumtarife,  welche  die  Sätze  von
Z^^Mer  zu  Kilometer,  und  daneben  ein  besonderes  Ver-‘^^^kniss
  der  Kilometerentfernungen  zwischen  den  einzelnen
ß  ^  ''^üdstationen,  enthalten  :  denn  hier  muss  der  Expedient
.  iüi  Kilometerverzeichniss  die  Entfernung  der  betreffen-(he^
  ,  und  dann  in  der  Tariftabelle  den  Frachtsatz  für
'lei  aufsuchen,  ^o  dass  er  genau  doppelt  so
■^i’beit  als  bei  der  englischen  Einrichtung  hat.
g  ^^ie  ausserordentlich  die  Expeditions-Arbeit  durch  die
^  ische  Einrichtung  vereinfacht  und  erleichtert  wird,  beweist

Vortheile  der
englischen
Tarifbüchereinrichtung. ­
        <pb n="102" />
        92

Die  Gütertarife.

die  geradezu  stauneiiswerthe  Schnelligkeit  und  Sichei’hc*^’
mit  der  die  Frachtberechnung  erfolgt.  Auf  der  London®^
Station  Camden  town  der  London  and  North-Western
werden  jede  Nacht  ungefähr  1000  Versand-Frachtkarten
durchschnittlich  5—6  Positionen  —  einzelnen  Sendungen
12  Stunden  ausgefertigt,  und  die  Frachtberechnung  für  di^s®
Schnelligkeit  und  circa  6000  Positioiieii  wii’d  durch  nur  2  Beamten  ausg®
Frad.tberecT  fühi’t*),  SO  dass  also  für  Jeden  auf  die  Minute  iinge^^^
nung  in  den  eng.  4  Positionen  kommen.  Allerdings  sind  die  —  ihnen  station^'
lischen  Güter-  .  ”  ;,n
expeditionen.  weise  zusammeii  vorgelegten  —  Karten  bereits  vorher
Uebrigen  fertig  gestellt,  so  dass  nur  noch  das  Aufsuchen
anzuwendenden  Tarifsatzes  und  die  Ausrechnung  der  Fracht'
summe  für  das  Gewicht  der  einzelnen  Sendung  erübrigt;
gerade  dies  ist  die  Hauptsache.  Bei  den  deutschen  Expe^^'
tionen,  welche  mit  zahlreichen,  in  der  Classification,
larifbestimmungen  und  sogar  im  System  verschiedenen  larifc^
arbeiten,  ist  das  Auffinden  des  im  einzelnen  Falle  anznvcn
denden  Tarifsatzes  häufig  ein  förmliches  Studium,  und  ebenst
wird  die  Ausrechnung  der  Fracht  durch  die  gesonderte^'
Procentzuschläge  wesentlich  erschwert.  Die  Annahme,
in  den  deutschen  Expeditionen  das  Aufsuchen  des  Tarifsät^®
und  .die  Ausrechnung  der  Fracht  ein  Drittel  der  ga^^e"
Fjxpeditions-Arbeit  und  -Zeit  in  Anspruch  nimmt,  greift  sich®^
zu  niedrig.  Aber  selbst  wenn  man  davon  ausgeht
berücksichtigt,  dass  gegenwärtig  in  den  deutschen  Expeditic^^
büreaus  ungefähr  50  Frachtbriefe  pro  Kopf  und  Tag  erledig
werden  und  bei  der  grössten  Anstrengung  nur  erledigt  weid®
können,  so  würde  in  Deutschland  jene  Leistung  nicht
sondern  40  Beamte,  also  die  zwanzigfache  Zahl
fordern,  und  natürlich  auch  entsprechend  mehr  kosteü-Allei
  dings  wird  auf  Camden  town  Station  die  von
beiden  Beamten  vorgenommene  Frachtberechnung  hi
Karten,  noch  durch  einen  andern  Beamten,  hauptsächlich  '

)  Vergl.  s.  14.
        <pb n="103" />
        Die  Gütertarife.

93

auf  die  rechnerische  Richtigkeit  der  ausgerechneten
^ï'üchtsuinme,  nachgeprüft,  aber  dafür  fällt  weg  und  kann
^^gfallen  die  in  Deutschland  übliche  Revision  aller  brachtf'^teii
  durch  die  Betriebscontrollen.  Jene  Beamten  sind,  in
der  fortdauernden  Beschäftigung  lediglich  mit  den
^Rfeii  imd  der  Frachtberechnung,  so  geübt,  dass  sie  die
Steren  für  die  hauptsächlichsten  Stationen  und  Artikel  aus-^'6udig
  kennen,  und  überhaupt  höchst  selten  Fehler  irgend
''sicher  Art  machen.  Es  zeigt  dieses  Beispiel  insofern  auch
Vortheil  der  Arbeitstheilung.  Die  Sätze  in  den  Columnen
regulären  Klassen,  wie  die  auf  der  rechten  Seite  stehen-Ausnahmesätze,
  werden  in  der  Regel  handschriftlich
l^^getrageii  und  bei  später  vorkommenden  Aenderungen  auch
J^**^iich  am  betreffenden  Orte  so  berichtigt.  Die  Aenderungen
^%iehen  sich  eben  meist  auf  die  Ausnahmesätze  für  ein-^
  Artikel,  und  für  diese  ist  stets  die  ganze  Folioseite
freigelassen,  so  dass  für,  später  handschriftlich  vor-^^Ghmende
  Aenderungen  Raum  genug  bleibt.
Die  Kosten  eines  Druckes  auch  der  Sätze  bei  Anlage
-larifbûcher,  würden  sich  nicht  lohnen,  da  von  jedem
^^che  nur  eine  geringe  Zahl  Exemplare  nöthig  sind.  Verdieser
  Bücher  an  das  Publikum  findet  nicht  statt,  die
^Jfiiebscontrolle  der  eigenen  Verwaltung  und  das  Clearingp
  bedürfen  ihrer  nicht,  weil  dort  keine  Revision  der
^l^^chtkarten  erfolgt,  und  es  bleiben  also  nur  die  für  die  be-^
  ®nde  Station  selbst,  den  goods  und  den  district  goods
nöthigen  Exemplare  übrig.  Bios  die  Concurrenz-Werden
  vielfach  ganz  durch  Druck  hergestellt,  weil
inehrere  Verwaltungen  betheiligt  sind,  so  dass  eine
g  Anzahl  Exemplare  erforderlich  ist  —  auch  die  Sätze
der^^  seltener,  weil  nur  nach  gemeinsamen  Beschluss
^oncurrenzrouten  geändert  werden.
1^.  ßei  (1er  Einführung  in  Deutschland  würde  natürlich  nichts
‘^dern,  alle  Tariftabellen  der  einzelnen  Stationen  von

Handschrift'.iche
Eintragung  der
Sätze  und
Aenderungen  in
die  Tarifbücher.
        <pb n="104" />
        94

Die  Gütertarife

Mü)jlichkeit  des
IJrucks’bel  Einführunpr
  der  englischen ­
  Tarifbüchireinrich-

  in  Dcutseliland.


voriiliereiii  zu  drucken,  um  Exemplare  zum  Verkauf  tiu
Publikum  disponibel  zu  haben,  und  ebenso  könnte  dies
mit  später  eintretenden  Aenderungen  in  Form  von
trägen  geschehen:  denn  die  Hauptsache  ist  nur,  dass  i»
den  von  den  Expeditionen  gebrauchten  Tarifbüchern
späteren  Aenderungen  unmittelbar  an  der  betreffenden  SteH*^
des  larit  buches  handschriftlich  nachgetragen  werden,  und
bleibt  ja  immerhin  möglich.
Auch  für  den  Kaufmann  ist  die  geschilderte  Einrichtu"^
weit  einfacher,  zweckmässiger  und  sicherer,  als  die  der  den!
sehen  V  agenraumtarife,  in  welchen  er  zunächst  den
meterzeiger  und  dann  die  Tariftabellen  aufschlageil
also  doppelte  Arbeit  und  (Gelegenheit  zu  Irrungen
Die  getrennte  Darstellung  und  Zusammenfassung  aller
Veikehr  mit  je  einer  Station  geltenden  Tarifsätze
hebt  ihn  der  Mühe,  die  ihn  am  Meisten  interessirende*’
Taiifsätze  für  den  Empfang  und  Versand  seines  Geschafft
Olts,  erst  aus  zahlreichen  einzelnen  Local-  und  Verbau*^
taiifen,  von  denen  jeder  noch  viele  andere  Stationen  äU*
fasst,  herauszusuchen.  Will  er  sich  über  die  Tarifsätze
andern  concurrirenden  Versandplätzen  nach  einem,  ihiu  dd
jenen  gemeinsamen  Markt  orientiren,  so  kann  dies
giösstei  Küize  und  Sicherheit  schon  dadurch  geschehen,  dä^
ei  das  Stationstarif  buch  an  diesem  Orte  einsieht,  oder  dui^
seinen  doitigen  Geschäftsfreund  oder  Vertreter  einsehen  lä®^^
In  kann  auch  die  lariftabellen  jener  Station  kaufen,
dies  ist  nicht  einmal  nöthig;  denn  von  den  Tarifen
letzteren  werden  nur  die  für  einige  Artikel  —  in  Avelcd^^’*
ei  (Geschäfte  macht  —  und  nur  im  Verkehr  mit  ge'vi^^^*
Stationen  —  den  mit  ihm  concurrirenden  Versandpältzen  -
interessiren.  Diese  sind  aus  dem,  zu  jeder  Zeit  völlig
1  enteil  Stationstarif  buche  in  wenigen  Augenblicken  vollk^d
men  sicher  auszuschreiben.  Nöthigenfalls  kann  er
wie  dies  in  England  häufig  geschieht,  direct  die
        <pb n="105" />
        Die  Gütertarife.

95

l^ßffeiide  Eisenbahiiverwaltuiig  um  Mittheiluiig  der  ihn
^^teressirenden  Sätze  ersuchen.  Die  englischen  Eisenhahnen  sehriftnche^Mit-^^theilen
  auf  das  Bereitwilligste  derartige  schriftliche  Aus-  Tatifgutze  an  die
für  die  sie  sogar  gedruckte  Formulare  haben  ;  und  der
ganz  fehlende  Verkauf  gedruckter  Gütertarife  an  das  Eigenbaimen.
üblikuiYi  wird  hierdurch,  in  Verbindung  mit  dem  Auslegen
Stationstarifbücher  in  den  Güterexpeditionen,  ausreichend
Zur  völligen  Befriedigung  der  Versender  ersetzt.  Die
^bl  der  Tarifsätze,  welche  den  einzelnen  Versender  in-^^essiren,
  ist  ja  auch  gewöhnlich  nicht  so  gross,  dass
^icht  schriftlich  mitgetheilt  werden  könnten;  weil
besonders  die  bedeutenderen  Geschäfte  sich  meist
''eilige  Artiksl  beschränken.  Für  den  Getreidehändler
die  Holztarife  ohne  Interesse,  ebenso  für  den  Holz-^^^iidler
  die  Getreidetarife,  und  der  Eisenproducent  wie  der
^uinwollenspinner  kümmert  sich  um  beide  nicht.  Dazu  kommt,
in  England,  wo  überhaupt  Verkehr  sich  bewegt,  auch
^fecte  Tarife  bestehen,  und  also  in  der  Regel  die  ganze
^^cht  bis  zum  Adressort,  aus  dem  Stationstarifbuch  der  Aut-^Station
  ersehen  werden  kann.  Auch  in  Deutschland  weng
  ^  ^icli  die  Versender,  trotz  des  Verkaufs  gedruckter  Tarife,
1  häufig  um  Auskunft  an  die  Güterexpeditionen,  die
^^higs  Pßj  der  gegenwärtigen  Lage  des  Tarifwesens  oft
falsche  Auskunft  ertheilen.

bes  die  Erfahrungen  Englands  die  Entbehrlichkeit
and  gedruckter  Tarife  an  das  Publikum  beweisen,
bo  n  f'h'sparniss  an  Druckkosten  bedeutend  wäre,  so  würde
^  Deutschland,  mit  Rücksicht  auf  die  hergebrachte  Sitte,
a»it^  festzuhalten  sein,  und,  wie  dargelegt,  dies  ist  auch
der  englischen  Einrichtung  vereinbar.
Die  generell  einheitliche  Classification  ermöglicht  es,
Augenblick  ohne  formelle  Schwierigkeiten  nach
^'ad^  ^^deren  Station  im  Lande  directe  Tarife  zu  bilden,
’  am  dies  nochmals  zu  wiederholen,  solche  bestehen
        <pb n="106" />
        P

9ß

Die  Gütertarife,

Zahl
der  directen
Tarife.

Classification
und
Tarifsystem.

auch,  zum  grössten  Vortheil  für  die  Eisenbahnen  wie
Publikum,  zwischen  allen  Stationen  wo,  wirklich  Vei’kß^^^
sich  bewegt.  Die  Zahl  der  Stationen,  mit  welchen
Station  directen  Verkehr  hat,  ist  deshalb  sehr  gross,  ^iß'
selben  sind  gewöhnlich  bahnweis  geordnet,  so  dass  im
buche  zunächst  die  Stationen  der  eigenen  Bahn,  dann  diß
der  Nachbarbahnen  kommen,  u.  s.  w.  Bei  bedeutender^"
Stationen  ist  die  Zahl  oft  so  gross,  dass  das  Tarifbuch,  troh»
des  Folioformats  in  mehrere  Abtheilungen  zerlegt  ist,
nicht  zu  dick  zu  werden.  Die  Tarife  nach  Concurren^'
Stationen  sind,  wie  erwähnt,  meist  in  einem  besonderen,
gedi  lickten  i  aril  buche,  printed  rates  ^  enthalten,  doch  fnlä^
das  Haupttarilbuch  gewöhnlich  die  betreffenden  Stationsnainß"
in  dei  Keiiie  mit  auf,  unter  Verweisung  auf  die  printed
so  dass  Iiithümer  nicht  Vorkommen  können.
Die  Classification  ist  eine  höchst  ausgebildete
classification  in  dem  üblichen  Sinne  dieses  Wortes,  und
in  der  Bei  ücksichtigung  des  Werths  sogar  noch  wßi^^^
als  die  deutschen  tarife.  Dieses  Princip  ist  auch  in  der
messung  der  Sätze  für  die  einzelnen  Klassen  erkennbar,
tür  die  minderwerthigen  Artikel  in  den  untersten  Klnssß"’
lelativ  viel  bedeutendere  Ermässigungen  zugestanden  wß^l®"
Die  englischen  Eisenbahnmänner  stehen  eben  mit  vollßni
wusstsein  aut  dem  Standpunkt  die  Frachtsätze  nach  der  ,
kling  zu  bemessen,  welche  sie  auf  das  Transpoidipiantum
üben  ).  Dass  man  diese  Wirkung  leugnen  oder  für  unei’h^^^
lieh  eikläien  könne,  wie  doch  geschehen  muss,  um

*)  Dies'  ist  der  eigentliche  Grundgedanke  des  ClassificationsprißCg
und  die  Berücksichtigung  des  Werths  der  Frachtgüter,  von  welcher  di
meist  gebräuchliche  Bezeichnung  „Werthtarife"  entnommen  ist,  schon  ß'"
weitere,  aber  auch  nur  Eine  Anwendung  desselben.  Jene  Bezeichn""^
ist  also  nicht  ganz  correct,  wie  zur  Vermeidung  möglicher  und
rungsmässig  auch  oft  genug  vorkommendor  MissYerständnisso
gehoben  werden  muss.
        <pb n="107" />
        ^rfSty^
Bibliothol&amp;lt;

cOl

(A

5ö

Die  Gütertarife

97

%

^Jstem  des  Durchsclinittssutzes  und  damit  das  Wagen-^‘^inntarifs
  zu  kommen,  ist  ihnen  ebenso  unverständlich  wie
englischen  Publikum.
i^ie  Classification  enthält  7  Classen,  nämlich  5  Classen  zmudericinssen.
die  eigentlichen  Waaren,  merchandise,  ausserdem  die
^^®enannte  special  dass  und  die  mineral  dass,  welche
®  2tere  indess  keineswegs  alle  Mineralien,  und  ausser  Mine-^‘dieii
  auch  einige  andere  Artikel,  wie  Ziegelsteine,  Drain-^dliieii,
  Koheisen,  Rinde  u.  s.  w.  umfasst.
Steinkohlen  sind  in  der  Classification  nicht  aufgeführt,
die  Bahnen  in  Bezug  auf  sie,  wie  erwähnt,  nicht
^^^'öliiilielie  Frachtführer,  common  carriers,  sind,  und  die
•üite  dafür  werden  deshalb  überall  getrennt  gehalten.
^  'Sogenannte  Normalclasse  der  deutschen  Tarife,  zu
''llclier  alle  im  Classificationsverzeichniss  nicht  aufgeführten
Y^iel  gehören,  existirt  in  der  englischen  Classification  nicht,
0  le  vielmehr  nur  Classen  mit  bestimmt  aufgezählten  Artikelii


fer

Kennt.  Es  hängt  dies  in  gewisser  Weise  mit  der  schär-Betonung

  des  Werthprincips  zusammen,  da  man  auch
cle^^^  den  in  Deutschland  gleichniässig  zum  Satz  der  Normal-'^tarifiiten
  Artikeln,  in  England  noch  weitere  Scheidungen
dem  Werth  macht.
^d)gleich  es  schwierig  ist,  alle  existirenden  Artikel
y'^^^dhleii,  so  dürfte  doch  das  englische  Classifications-VJl-^^^^dniss
  alle  wirklich  im  englischen  Eisenbahnverkehr
zus  ^Güter,  einzeln  oder  unter  Gattungsbegriffe
'Ouinengßüisst,  enthalten.  Wo  Gattungsbezeichnungen  vor-Uiif
  mehrfach  ein  Verzeichniss  der  gangbarsten  dar-^‘dlenden
  Specialartikel  beigefügt,  und  überhaupt  waltet
nach  möglichster  Detaillirung  vor,  was,  im
der  Vermeidung  von  Zweifeln  und  verschiedener
practisch  zweckmässig  bezeichnet  werden
das  englische  Classifications-Verzeichniss  sehr  umfang-  kiIsIn
^  kann  unter  diesen  Umständen  nicht  Wunder  nehmen  ;  ncntionsverzeichp


II

r'  i  =

lili
        <pb n="108" />
        98

Die  Gütertarife.

aber  da  es  in  allen  Verbands-  und  den  meisten  Localverkebi-®^
gilt,  sind  Beamte  und  Versender  dennoch  damit  genau
kannt,  so  dass  keine  Nachtheile  aus  der  Weitläufigkeit
Detaillirtheit  entstehen,
aewichtsquantum  Eiu  Sehr  wichtiger  Unterschied  gegen  Deutschland  zeip
Tarifbedingung,  slcli  ill  der  Frage  des  als  Tarifbedingung  geltenden  G®
wichtsquantums.  Auch  die  deutschen  Classificationstau
*  unterscheiden,  abgesehen  von  der  Normalclasse,  zwischen
düngen  unter  5000  Kilogramm,  „Stückgutes  und  solchen
mindestens  5000  oder  10000  Kilogramm  „Wagenladungeii  '
Nachdem  schon  früher  Bezahlung  der  Tragfähigkeit  des  vßi
wendeten  Wagens  oder  von  10000  Kilogramm  —  dem
Tragfähigkeit  der  meisten  Wagen  entsprechenden  Gewicb^s
quantum  —  für  jeden  verwendeten  Wagen,  in  den  niedUfe^
steil  Klassen  zur  Bedingung  gemacht  zu  werden  pflegte,  ^  ^
das  Princip,  bei  Bemessung  des  Frachtpreises  auf  die  Wag®''
Verwendung  Kücksicht  zu  nehmen  in  neuerer  Zeit  dufC
den  Wagenraumtarif  auf  alle  Tarifclassen  ausgedehnt
sogar  in  den  Vordergrund  gerückt.
Nach  der  Clearinghouseclassification  steht  die  Sacb
gerade  umgekehrt.  Nur  ausnahmsweise,  bei  besoudßU
sperrigen  oder,  ihrer  Natur  nach,  die  Beiladung  andere'^
Güter,  nicht  gestattenden  Artikeln,  wird  die  Bezahlu"k

eines  Minimalgewichts  pro  Wagen  gefordert,  aber

(lall''

Uas  in  der  mine

clans  geforderte
Gewictitsquantum.


die
Zidd
del'
graniiii
in  der  ersteren,  und  von  2000  Kilogramm  in  der  zweit^|^^j
Die  Localtarife  einiger  Bahnen,  z.  B.  der  London  and

selten  von  mehr  als  1000  oder  2000  Kilogramm.  Sogai’
Aufgabe  eines  Miniinalquantums  ohne  Rücksicht  auf  die
.der  verwendeten  Wagen  ist  nur  in  der  mineral  und
und  special  special  dass  Bedingung,  und  zwar  nur  von  4000  Kilo

Western  und  auch  der  Great  Northern  Bahn,  weichen
dings  hievon  ab  und  fordern  diese  Minimalquanten
Wagen,  aber  bei  der  Geringfügigkeit  derselben  liegt  hiei|^^
kaum  eine  Erschwerung.  Bei  den  Ausnahmetarifen  \
einzelne  Artikel  kommen  gleichfalls  Abweichungen  ''
        <pb n="109" />
        Die  Gütertarife.

99

Oetrcido  wird  häufig  Aufgabe  von  5000  Kilograinni  GewicutstsGfordß^.^
  '  quantum  bei

Ausnahmesätzen.

einen

den  merchandise  Klassen,  und  dieselben  umfassen  Fehlen  von  ucgrossen

  l'heil  der  bei  uns  in  der  Zweiiifennigklasse

wichtsbcdingungen
  in

Wenden,  sowie  alle  höher  tarifirten  Artikel,  ist  gar  kein  uen
&amp;gt;ininalgewicht  vorgeschrieben.  Ihre  Sätze  finden  vielmehr,
auch  in  allen  Localtarifen,  Anwendung  auf  Sendungen
.jeder  (Quantität,  mit  der  Massgabe,  dass  —  ein  praktisch
^'^eckinässiger  Abschluss  nach  unten  hin  —  für  ganz  kleine
Südlingen,  smalls^  drei  besondere  Sätze,  ohne  Unterschied
Artikel,  bestehen:  einer  für  Gewicht  bis  zu  28  Pfd.,
hu  bei  Gewicht  über  28  bis  zu  56  Pfd.,  und  ein  dritter
bis  über  56  Pfd.,  letzterer  so  lange  anzuwenden,
der  Satz  der  betreffenden  merchandise  Klasse,  nach  dem
liehen  Gewicht  berechnet,  sich  höher  stellt,
de  der  mineral  dass  unter  4000  Kilogramm  wer-2nri
  ^^bz  der  special  dass,  und  die  der  letzteren  unter
Kilogramm,  zum  Satz  der  ersten  merchandise  dass

lü  etwas  wird  der  Mangel  von  schärferen  oder  v

on

_^®"ichtsbedingungen  überhaupt,  dadurch  ausgeglichen,  dass
Verträgen  mit  einzelnen  Versendern  über  besondere
^j^||*'^^'^^''^^'^ässigungen,  die  Versendung  eines  grösseren  Gesannnt-'üitiung
  stipulirt  zu  werden  pflegt.  Auch  wenn  nicht  die
einzelnen  Partien,  in  welchen  dasselbe  zur  Aufiu
  b)i’ingen  ist,  festgestellt  wird,  so  ergiebt  sich  daraus
^begel  von  selbst  Aufgabe  in  nicht  zu  kleinen  Quan-Kohlen
  wurde  in  früheren  Zeiten  vielfach  Aufjet'^
  ^'igladungen  von  200  Tons  =:  4000  Centner  stipulirt  ;
geschieht  es  weniger  häufig.
betrifft  dies  nur  einen  Theil  des  ganzen  Ver

der

ünd  bemerkenswei'ther  Weise  wird  niemals  Bezahlung

fe»  -^-■•■dgkeit  des  verwendeten  Wagens  oder  eines,  der
'vicl^  Tragfähigkeit  der  Wagen  entsprechenden  Ge-^biSfpiaiitums
  gefordert.
        <pb n="110" />
        100

Die  Gütertarife.

wairrn-  Trotzdeiii  versichern  die  englischen  Eisenbahnmä»"^^
ausnutzu.ig.  übereinstimmend,  dass  in  der  mineral  und  special  dass
Wagenausnutzung  gut  sei,  und  die  überhaupt  mit  Ladung
laufenden  Wagen  in  der  Regel  voll  beladen  wären.  Soweit
ich  selbst  Beobachtungen  anstellen  konnte,  habe  ich  dies  aai
bestätigt  gefunden.  Es  erscheint  auch  erklärlich,  wenn
erwägt,  dass  der  Handelsverkehr  in  Rohstoffen  und
producten  sich  meist  in  grossen  Quantitäten  bewegt,  und  dass
der  Versender,  wenn  er  in  der  Lage  ist,  die  gestellten  Wagß^
voll  zu  beladen,  selten  ein  Interesse  haben  wird,  dies  uic^^^
zu  tluin.  In  der  Regel  wird  es  auch  sein  Interesse  sein,
schnell  als  möglich  die  Waare  fortzuschaffen  d.  li.  thunlich^^
viel  in  die  gestellten  Wagen  zu  laden.

gut)
belade'’

Im  wierc/íawdi6'e-Verkehr  —  nur  irrig  mit  unserem  Stüe
gutverkehr  identificirt,  obgleich  er  alle,  nicht  blos  die
unter  100  Centnern  bleibenden  Sendungen  von  den
treftenden  Artikeln  umfasst  —  bezeichnen  die  engÜ^ehe
Eisenbahnmänner  selbst  die  Wagenausnutzung  als  nicht  g
nur  2000—2500  Kilogramm  im  Durchschnitt  der
laufenden  Wagen.  In  Deutschland  wird  die  Durchschnitts'
Belastungsziffer  gewöhnlich  von  den  beladen  und  leer
den  Wagen  zusammen,  berechnet,  was  bei  Würdigung
Die  Ansichten  der  Zahl  bei  ücksichtigt  weixleii  muss.  Man  ist  in  England  de’
bnhnmänncr  Uber  Aiisiclit,  (lass  joiie,  üuch  iiii  Vei’liältniss  ZU  der  niedrige’®
dragfähigkeit  der  Wagen  geringe  Ausnutzung  dnte
den  so  schnellen  Wagen  Umschlag  im  merchandise  Vei’kehi  H'’
gewogen,  und  dass  überhaupt  in  Deutschland  die  Frage  d®’
Wagenausnutzung  in  ihrem  Finanzeffect  überschätzt  '^eV  ^
Ausserdem  liege  bei  diesen  Artikeln  in  der  FordeO’”^
wenigstens  eines  grösseren  Minimalgewichts  eine  west
Erschwerung  für  den  Versender,  weil  hier  der  Haui
verkehr  sich  sehr  vielfach  in  kleineren  Quantitäten

sentlicb®
gdelS'
hß'

*)  Vergl.  S.  58.
        <pb n="111" />
        Die  Gütertarife.

101

Bas  englische  Publikum  würde  sich  eine  solche  Be-^cíirãnkuiig
  nicht  gefallen  lassen,  und  dieselbe  schade
den  Eisenbahnen,  weil  sie  die  Entwicklung  des  Handels
hemme.
Unzweifelhaft  liegt  hierin  viel  Wahres  trotz  der  augen-^cklich
  in  Deutschland  herrschenden  gegentheiligen  Strömung,
p  Her  Ein  wand,  die  deutschen  Wagenladungssätze  seien  Beurtiieuung.
'^^ässigungen  und  also  Begünstigungen  des  Publikums,
||*derlegt  sich  durch  die  Erwägung,  dass,  wenn  der  eine
^ülmann  seine  Waaren  als  Wagenladungen  zum  billigeren
bezieht  und  deshalb  den  Verkaufspreis  niedriger
Gü  kann,  sein  Concurrent  in  der  Hegel  nur  die  Wahl
5  entweder  die  Concurrenz  aufzugeben  oder  den  letzebensoweit
  herabzusetzen,  obschon  er  die  Waare  zum
jp^^eren  Stückguttarif  bezogen  hat.  Gewöhnlich  wird  im
p^^l^^^^verkehr  der  für  eine  Waare  bestehende  billigste
^^ï'ifsatz  die  Grundlage  und  den  Massstab  bilden  —  nicht
der  höhere  Stückgutsatz,  so  dass  der  erstere  als
Sonstigere  Ausnahme  erschiene.
ßei  der  Frage  nach  dem  Finanzeffect  der  Wagenaus-^
  zung  vdrd  allerdings  in  Deutschland  oft  nicht  genug  bedie
  ein  grosser  Theil  der  Selbstkosten  durch
lai  oder  minder  volle  Belastung  des  einzelnen
ofenden  Wagens  gar  nicht  oder  wenigstens  nicht  in
Grade  beeinflusst  wird.  Aber  wie  weit  dies  im
Y  ^  oen  Fall  zutrifft,  hängt  vielfach  von  der  gesammteii
^^orkehrsorganisation  ab,  und  gerade  die  des  englischen
®  ^ondise  Verkehrs  muss  mehr  in  diesem  Sinne  wirken,
^  deutsche.  Die  kleineren,  leichteren  und  billigeren
^^olien  Wagen,  das  System  der  zahlreicheren  Züge,  der
das  Ein-  und  Ausladen  durch  die  Eisenbahnen  selbst,  sowie

^^orhau
Grösse

pt  auf  die  schnellste  Abwicklung  berechnete,  deshalb
das  ond  kostspieligere  Apparat  auf  den  Stationen  :  Alles
j  neben  dem  schnelleren  Wagenumschlag  von  Be-^otung\
        <pb n="112" />
        102

Die  Gütertarife.

Hestlnimtcr
Frachtpreis  pro
Centner  Effective
gewicht.

Einfluss  der
Verladung  auf
den  Frachtpreis

Da  in  Deutschland  diese  Verhältnisse  anders  liegen,
scheint  zwar  ein  kritikloses  Nachahinen  der  englischen  Ei»'
richtungen  nicht  rathsani,  indess  behalten  die  dortigen  Erfahrungen ­
  insofern  Werth,  als  dadurch  die  WagenausnutzungS'
frage  in  ein  richtigeres  Licht  gestellt  und  einer  Ueber-Schätzung
  derselben  entgegengewirkt  wird.
Ein  sehr  wichtiger  Vortheil  der  englischen  Tarifgestaltn»n
ist,  dass  stets  der  Frachtsatz  pro  Centner  Eifectivgewirhl
feststeht.  Sobald  der  Tarifsatz  von  der  Bezahlung  einer'
bestimmten  Zahl  Centner  pro  verwendeten  Wagen,  abhängig

gemacht  wird,  ist  hei  der  verschiedenen  Tragfähigkeit  und  dein
ungleichen  Fassungsraum  der  Wagen  immer  erst  die  Frage
besonders-bei  etwas  sperrigen  Artikeln  —  oh  wirklich  jen^
Zahl  Centner  hineingeladen  werden  kann.  1st  dies
der  Fall,  so  verändert  sich,  weil  die  Frachtsumme
Wagen  gleich  bleibt,  der  Frachtpreis  pro  Centner  Effeeti^
gewicht,  und  der  ist  für  den  Kaufmann  allein  wesentlicl»
Auch  für  die  Eisenbahnen  hat  das  üble  Folgen,  weil  die
Regulirung  der  Concurrenz  ausserordentlich  erschwert  wít|’
wenn  nicht  die  Concurrenzrouten,  wie  fast  nie  der  En»-ganz
  gleiche  Wagen  haben.  Anssei’dem  ist  eine  solc^^^
Gestaltung  der  Tarife  mit  der  Einrichtung,  dass  die  Eis®^'
bahnen  selbst  verladen,  kaum  vereinbar,  weil  dann  diß
ob  in  einen  oder  zwei  Wagen  bezw.
Einfluss  auf  den  Fra^^^
die

Aid

der  Verladung
der  thunlichst  gedrängten  Weise
preis  hat,  und  deshalb  tüglich  dem  Versender  mindestens  d*
Wahl  gelassen  werden  muss,  ob  er  nicht  selbst  laden
Die  deutschen  Wagenraumtarife  überlassen  denn  auch  das  E»^'
laden  der  Wagenladungen  stets  dem  Versender.  Mit  dein  haln‘'
seifigen  Einladen  fällt  aber  gleichfalls  die  bahnseitige  Anf»^
und  hiermit  in  weiterer  Consequenz  die  bahnseitige
d.  h.  die  gesammte  Grundlage  der  so  vortrefflichen  Organik*
tion  des  englischen  mercAa«ciï.9e  Verkehrs.  Wer  zum  Anfall^  ^
der  zu  versendenden  Güter  Fuhrwerk  hält,  wird  sich  n’*"'
        <pb n="113" />
        Die  Gütertarife.

103

^i^hiïien  lassen,  es  auch  zum  Abholen  der  für  ihn  ankom-^Gnden
  zu  benutzen  —  wie  dies  die  neuerdings  in  Berlin
^Ggen  der  obligatorischen  Stückgüterabfuhr  gepflogenen  Ver-^^^ndlungen
  nur  bestätigen.
Noch  mehr  als  in  dem  erörterten  Punkte  weichen  die
englischen  Tarife  von  dem  deutschen  Wagenraumsystem  ab
in  Bezug  auf  die  Unterscheidung  zwischen  offenen  und  beglückten ­
  Wagen,  und  auf  die  Wahl  des  Versenders  zwischen
Inciden.  Sie  kennen  nämlich  eine  solche  Unterscheidung
llln  die  Tarife,  und  damit  auch  eine  solche  Wahl  überhaupt
nicht.

Die  englischen  Gesetze  wie  die  englischen  Eisenbahntarife
gehen  von  der  zweifellos  theoretisch  und  praktisch  allein
nichtigen  Grundlage  aus,  dass  die  Eisenbahn  jede  Waare  so
transportiren.  hat,  wie  es  deren  besondere  Beschaffenheit
^nr  Vermeidung  von  Beschädigungen  verlangt.

Die  Eisenbahnen  haften  als  Hegel  wie  ein  Versicherer  —
insured  —  d.  h.  für  Alles  ausser  für  Kriegsschaden
höhere  Gewalt  darstellende  Elementarereignisse  ;  aber  sie
ennen  mittelst  Specialvertrag  alle  Haftung  ausser  für  nachg^wiesene
  Versehen  und  Fehler  der  Eisenbahn  oder  ihrer
Di’gane  —  neglect  or  default  of  the  company  or  its  servants

%8schliessen.  Hieraus  ergeben  sich  zwei  Beförderungsmit
  voller  Verantwortlichkeit,  at  company's  risk  —
Gefahr  der  Eisenbahn  —  oder  mit  jener  beschränkten
ÍH-ftiuiíT  r.f  -«oi.  —  auf  Gefahr  des  Eigenthümers  —
die  Befugniss  einschliessend,

at  owner's  risk
indess  keineswegs

^^tztere
l^hter,  welche  durch  Witterungseinflüsse  leiden,  unbedeckt
Gansportiren.  Bei  den  meisten  Artikeln  findet  nur
^fhrderung  mit  voller  Haftung  statt,  dagegen  sind  die
^Ufe  fäi-  gewisse  Güter,  welche  nach  ihrer  Beschaffenheit
em  Verderben  oder  der  Beschädigung  in  höherem  Maasse
^^^gesetzt  sind,  alternativ  gehalten,  dies  schon  mittelst  der

Tarifarische
Scheidunsr
zwischen  offenen
nnd  bedeckten
Wagen.

Beförderung
ad  owner't  ritk.
        <pb n="114" />
        104

Die  Gütertarife.

und
HndamageahU

Classification,  indem  nämlich  der  hetreflende  Artikel  bei  Beförderung ­
  auf  Gefahr  des  Eigenthiimers  in  einer  tiefefeH
Tarifclasse  steht.  Die  Eisenbahnen  ziehen  es  jedoch  itecE
hei  diesen  Artikeln  vor,  mit  voller  Haftung  zum  höhere«
4’arif  zu  transportiren,  und  haben  deshalb  allgemein  ih«®
Expeditionen  angewiesen,  Beförderung  auf  Gefahr  des  Eige«'
thttmers,  nur  bei  besonderen  Verlangen  eintreten  zu  lasse«-Manche
  Artikel  z.  B.  unverpackte  Pianofortes,  besonders  aher
die  feuergefährlichen  Güter  und  die  Güter  der  mineral
werden  nach  Vereinbarung  aller  Bahnen,  nur  zur  Befördera«g
auf  Gefahr  des  Versenders  angenommen.
Neben  dieser  Scheidung,  sie  in  gewisser  Weise  iTiodih«*'
rend,  steht  die  schon  bei  Festsetzung  der  Maxima  in  den  Ga«
dnmageahif  cessioiien  beobaclitete,  Scheidung  zwischen  iron  damageable
nndamageable  d.  h.  zwischen  gewissen  Eisenfabrikaten,  wek^^
leicht  durch  Bruch  oder  Nässe  leiden,  und  anderen,  welche  nicE
leiden.  Die  Eisenbahn  haftet  bei  den  Artikeln  der  damageo^^^^
Liste  füi  Biuch  und  Rost,  bei  denen  der  nndamageable  ni&amp;lt;^ht'
indessen  kann  der  \ersender  für  die  letzteren  im  einzel«ß^
I'  all  verlangen,  dass  sie  als  damageable  angesehen  werdß«'
dann  abei  auch  unter  Tarifirung  als  damageable  iron.
laiife  für  beide  Kategorien  sind  eben  stets  verschieden,
zwai  gehölt  im  Mangel  besonderer  Ausnahmetarife  iron  nnd«'
mngeahle  zui  special  chss,  iron  damageable  zur  ersten
chandise  dass.  l  ür  iron  damageable  kann  der  Verseiük^
umgekehrt  Beförderung  und  Tarifirung  als  nndamageable
ausnahmsweise,  nämlich  hei  einigen  bestimmt  bezeichnet®^
Artikeln  verlangen.  Es  sind  dies  im  Wesentlichen  solche^
welche  zuweüen  auch  in  gröberer,  einer  Beschädigung  chu’®^
Bruch  oder  Rost  weniger  ausgesezten  Qualität  Vorkommen.
Die  ganze,  höchst  praktische  Einrichtung  hat  den  Gh«
lacter  einer  vorhergehenden  Einigung  zwischen  Verseink^
und  Eisenbahn  darüber,  dass  der  betreffende  Artikel,
nndamageable  durch  wirklich  eintretenden  Bruch  oder
        <pb n="115" />
        Die  Gütertarife.

105

^eine  Werthsminderung  erleidet,  oder  so  wenig  der  Gefahr
Brechens  und  Röstens  ausgesetzt  ist  —  bezw.  im  Specialso
  angesehen  werden  soll  —  dass  die  Eisenbahn  keine
Vorkehrungen  zur  Verhütung  dessen  zu  treffen  braucht.  Für
damageable  gilt  das  Umgekehrte  als  constatirt  ;  die  Eisenmuss
  deshalb  besondere  Vorkehrungen  treffen  und  ist
^^oi  eintretendem  Schaden  haftbar.  Auch  wenn  iron  dama-Oeable
  auf  Gefahr  des  Eigenthümers  befördert  wird,  ist
Unterlassen  solcher  Vorkehrungen,  z.  B.  Transport
^^'Oe  Bedeckung,  ein  Versehen,  neglect,  welches  zum  Erdes
  etwa  durch  Nasswerden  entstehenden  Schadens
'^orpüichtet.
Iffe  Haftpflicht  der  Eisenbahnen  geht  nach  Alledem  in
''%buid  bedeutend  weiter  als  in  Deutschland  "'O  :  denn  hier  cngtkehcn  KisenbKlinen.


Dazu  kommt,  dass  in  England  für  verspätete  Lieferung  überhaupt
'b  bei  Verlust  oder  Beschädigung  wenigstens  für  das  Gros  der  Frachtg
  .  nicht,  wie  in  Deutschland,  ein,  im  Mangel  besonderer  Versicherung
jj  ^"^Ur  Maximalsatz  der  Entschädigung  besteht;  sowie  dass  die  engg
  ^  Eisenbahnen  bei  Abwicklung  der  Reclamationen  im  Allgemeinen
Wir  verfahren.  Es  wurde  dies  von  Londoner  Kaufleuten  bereit-'gst
  anerkannt,  wie  dieselben  denn  überhaupt  sich  ganz  befriedigt
s  W  Eisenbahnen  äusserten.  —  Die  Summe  der  gezahlten  Entädigungen
  ist  aus  diesen  Gründen  bedeutend,  obgleich  der  Güter-^^^fehr
  viel  sicherer,  schneller  und  pünktlicher  abgewickelt  wird  als  in
^^ütschland.  Bei  einer  Gesammteinnahme  von  rund  040  Millionen
Güterverkehr  aller  Bahnen  des  vereinigten  Königreichs,
0  *874  die  Summe  der  Entschädigungen  5026000  Mark  d.  h.
m'it  Bei  der  Frankfurt-Bebraer  Bahn,  allerdings  einer  Bahn
auf  einfachen  Verhältnissen,  betrug  sie  für  dieselbe  Zeit  0500
ka  Maik  d.  h.  0,25  Prozent.  —  Für  die  Lieferung  besteht  be-¡u'”^tlich
  keine  bestimmte  Frist,  sondern  nur  die  Bestimmung,  dass  sie
jjç  **^^!'S®®aessener  Zeit,  rmsonadc  time,  geschehen  muss;  aber  dieser
^a  k  -  SGhr  eng  interpretirt.  Waarensendungen,  in  Manchester
'fein  aufgeliefert,  werden  in  der  Regel  am  nächsten  Vormittag
Addressaten  in  London  zugeführt  Mir  wurde  ein  Fall  mifgetheilt,
bei  einer  solchen,  dem  Adressaten  erst  am  Nachmittage
lief  "^'f^^bstfolgenden  Tages  —  also  doch  noch  innerhalb  der  Eil  gutj,^®^rist
  des  deutschen  Betiiebsreglements  —  zugeführten  Sendung,
wegen  verspäteter  Lieferung  gefordert  und  bezahlt  war,
        <pb n="116" />
        Í

106

Dio  Gütertarife.

Unterschied
gegen  Deutschland. ­


ist  der  grösste  Iheil  des  Risico’s,  welches  bei  der  englisc^^®'^
Beförderung  ,,o/  owners  risk‘d  dem  Versender  zufällt,  nämlich
die  aus  der  besonderen  Beschaffenheit  des  Guts  hei’voi'
gehende  Gefahr  des  Verderbens,  der  Entzündung,  des
trocknens,  des  Bruchs,  des  Rostes  u.  s.  w.  den  Eisenhahi#
stets  abgenoinmen  —  §.  67  des  Betriebsreglements.
WeithveiSicherung  nur  den  Entschädigungsbetrag,  nicht  di®
Entschädigungspflicht  berührt,  so  kann  grössere  Sichen^^^®
auch  nicht  einmal  durch  einen  höheren  Preis  erreicht  werd^H'
Der  Unterschied  ist  bezeichnend:
In  England  wird  aus  dem  gegenseitigen  Anerkenntnis®’
dass  eine  Eisenwaare  leicht  durch  Bruch  oder  Rost  leid®’
gefolgeit,  dass  die  Eisenbahn,  allerdings  gegen  einen  erhöhete^
laiifsatz,  um  so  sorgfältigere  Vorkehrungen  zur  Verhütung
dessen  treffen  und  vorkommenden  Falls  Ersatz  leisten  muss-In
  Deutschland  wird  sie  dadurch  von  der  Haftung  frei  nnd
hat  also  nun  noch  geringere  Veranlassung  als  sonst  zu  Sich®'
1  ungsmassregeln  gegen  die,  doch  anerkannt  grössere  GcDhi
einei  Beschädigung  —  dies  um  so  mehr  als  nach  §.  67  ^
a.  a.  0.  bis  zum  Nachweise  des  Gegentheils  vermuthet  wird,
dass  ein  eingetretener  Schaden,  sofern  er  aus  der,  seitß®®
dei  Eisenbahnen  nicht  übernommenen  Gefahr  entstehe^
konnte,  wiiklich  aus  derselben  entstanden  ist.
Obgleich  in  England  die  casuelle  Gefahr  bei  gewiss®’^
Artdveln  vom  Versender  zu  übernehmen  ist,  bei  andern  v®’*
ihm  übernommen  werden  kann,  so  wird  doch  niemals
dei  Natur  des  Guts  an  sich  unangemessene  Beförderung®
weise  gegen  billigeren  Tarifsatz  zu  Grunde  gelegt.  I''
dei  ihat,  wenn  der  deutsche  Wagenraumtarif  für  alle,  ®'^®^
auch  die  Güter,  welche  ihrer  Natur  nach,  entschieden  bedeckt®
Beförderung  erheischen,  unbedeckte  Beförderung  zu  Grinid®
legt,  zwar  zu  so  viel  billigerem  Tarifsatz;  dann  ist  da®
ebenso  ungesund  ,  wie  wenn  der  Handwerker  oder  Fabrikat*
schlecht  aber  zu  Schleuderpreisen  arbeitet  oder  arbeiten  2^^
        <pb n="117" />
        Die  Gütertarife.

107

erklärt.  Die  wohl  zur  liechtfertigung  iiiigezogene
"Analogie  der  Bestimmung,  dass  Gut,  welches  an  sich  Ver-  ;
Packung  erfordert,  im  Einverständniss  mit  der  dann  von  der
ïlaftung  für  die  Folgen  der  Verpackungsmängel  befreieten
Eisenbahn,  auch  in  ungenügender  oder  ganz  ohne  Verpackung
^^ansportirt  werden  kann,  passt  schon  deshalb  nicht,  weil
&amp;lt;îabei  keine  Tarifermässigung  eintritt,  also  auch  auf  die  unangemessene ­
  Beförderungsweise  keine  Prämie  gesetzt  wird.
Gerade  hierin  aber  liegt  das  wirthschaftlicli  Verwerfliche.
Ks  dürfte  sich  dringend  empfehlen,  die  tarifarische  *)  Das  Aufgeben  der
^cbeidung  zwischen  bedeckter  und  offener  Beförderung,  welche
besonders  bei  freier  Wahl  des  Versenders,  zu  den  irratio-  sehen  bedeckten
rißll  .  ,  und  offenen
nsten  Consequenzen  führt,  vollständig  zu  verlassen,  und  wagen  dringend
überhaupt  auf  den  Boden  des  geschilderten  englischen  "«(^wendig.
^Diicips  zu  stellen.  Dasselbe  entspricht  dem  Grundzug  der
^^üdität,  welcher  alle  Wirthschaftsverhältnisse  Englands  chaî’acterisirt.

b)er  oft  so  betonte  Unterschied  der  Selbstkosten  bei  Be-^ürderung
  in  bedeckten  und  offenen  Wagen,  erweist  sich  bei
’^allerer  Betrachtung  als  verschwindend  gering.  Allerdings

*)  Auch  die  deutschen  Classificationstarife  wahren  für  die  unteren
^  agenladungsklassen  den  Eisenbahnen  die  Befugniss  zur  Stellung  offener
p  agen;  aber  die  Schwerkraft  der  Dinge  selbst  hat  hier,  wo  eben  nicht
Gsthaltou  an  einem  Schema,  sondern  dem  Verkehrshedürfniss  Folgen
^^ündprincip  ist,  schon  lange  dahin  geführt,  dass,  ausser  in  Zeiten  des
assermangels,  für  alle,  bedeckten  Transport  erfordernden  Artikel  he-^jy^te
  Wagen  ohne  Frachterhöhung  gegeben  werden  Die  Expeloneu
  sind  nämlich  instrnirt  worden,  so  zu  verfahren  und  nöthigenj,.
  ®  den  Versendern  anheim  zu  stellen,  mit  der  Auflieferung  bis  zum
^*ütreft0j|  bedeckter  Wagen  zu  warten.  Hier  handelt  es  sich  also  um
mehr  als,  einen  thatsächlichen  Zustand  in  einen  rechtlichen  zu
^^t'wandeln  —  eine  aber  gewiss  gleichfalls  wünschenswerthe  Aenderung,
gesunden  Wirthschaftsgriindsätzeu  mehr  entspricht,  wenn  die
teCnseitige  Stellung  beider  Contrahenten  möglichst  klar,  und  nicht  in
so  wesentlichen  Punct  der  Eine  blos  auf  den  guten  Willen  des
angewiesen  ist.
        <pb n="118" />
        108

Die  Gütertarife.

Selbstkosten
bei  Beförderung ­
  in  offenen ­
  und  in
bedeckten
Wagen.
Unterhaltung  und
Amortisation.
Gewicht  der
Wagen  und
Seitenfläche.

Haftpflicht.

ein  bedeckter  Wagen  ist  25%  thenerer  als  ein  offener:  aber
die  Unterhaltung  und  Amortisation  stellt  sich  nicht  höher,
weil  der  offene  Wagen  erfahrnngsmässig  durch  das  Hioeiir'
regnen  und  andere  Witterungseinflüsse  mehr  leidet.  —
ist  ein  leerer  offener  Wagen  um  25%  leichter  und  bietet
dem  Seitenwind  geringere  Fläche  :  indess  für  die  Gütertarife
kommt  das  Verhältniss  der  beladenen  Wagen  in  Betracht-Bei
  gleichmässiger  Normalbelastung  mit  10000  Kilogramm"
stellt  sich  die  Differenz  des  Gesammtgewichts  auf  nur  8—
und  ein  mit  Stroh,  Heu,  Holz,  Reisig,  Borke,  Baumwolle)
Wolle,  Jute,  Hanf  etc.  beladener  Wagen  bietet  dem  Seiteo
wind  mehr  Hache  als  ein  bedeckter.  Jedenfalls  kann
giössere  Schwere  und  Seitenfläche  als  Erhöhung  der  Selbst
kosten  übeihaupt  nur  gelten,  wenn  und  soweit  als  daduioh
gegen  den  sonstigen  Zustand  wirklich  Mehrausgaben
stehen.  Inille,  dass  wegen  Verwendung  bedeckter,  iricht
offener  Wagen  eine  Locomotive  mehr  vorgelegt,  oder  ^1^^
Zug  getheilt  werden  musste,  lassen  sich  gewiss  selten  nach
weisen,  zumal  die  Güter  in  bedeckten  Wagen  überhaupt  nicht
so  zahli  eich,  und  die  Züge,  welche  sie  führen,  gewöhnlid^
nicht  so  stark  sind.  Aber  auch  wenn  eine  Locomotive  mßl^^
eifoideilich  ist,  wächst  damit  immer  nur  ein  geringer  ßrnch
theil  dei  Selbstkosten:  denn  das  Wagenbegleitpersonal,
Stations-,  Bahnbewachiings-,  Allgemeinen  Verwaltungszahli
  eiche  andere  Kosten  ändern  sich  nicht.  Dass  die  1^^^
Kilogramm  Mehrgewicht  pro  Wagen  einen  merkbaren
fluss  aut  die  Bahnunterhaltungskosten  ausübten,  ist  ebenfalls
nicht  denkbar,  um  so  weniger  als  die  bedeckten  Wagen
Duichschnitt  gewiss  1500  Kilogramm  weniger  Ladung  als  bl®
offenen  haben,  so  dass  sich  das  Gesammtgewicht  ausgleicht-Die
  giösseie  Haftpflicht  bei  verabredeter  Beförderung  in  b®
deckten  Wagen  hat  mehr  theoretische  als  practische  H®'
deutung,  denn  wenn  der  bedeckte  Wagen  sich  in  regnla^®®
Zustande  befindet,  regnet  es  eben  thatsächlich  nicht  hinein-
        <pb n="119" />
        Die  Gütertarife.

109

Ein-  und  Ausladen  ist  allerdings  bei  offenen  Wagen
^^ichter  und  bequemer:  aber  dies  könnte  besten  Falls
^ocli  nur  auf  die,  im  Wagenraumtarif  für  offene  und
^^deckte  Wagen  gerade  gleiche  Expeditionsgebülir,  nicht
den  Streckenfraclitsatz  Einfluss  üben,  und  wird
|nehr  als  aufgewogen  durch  die  Beschränkung  der  Eisen-^^lüien
  in  der  Verwendung  offener  und  bedeckter  Wagen,
nach  dem  sie  gerade  zur  Hand  sind,  ganz  besonders
‘•-üch  in  der  Benutzung  rücklaufender  fremder  Wagen.
^  Bas  grösste  Gewicht  pflegt  auf  die  Verzinsung  der  etwa
'0  höheren  Beschaffungskosten  der  bedeckten  Wagen  gelegt
Werden.  Jedoch  in  Deutschland  macht  der  in  den  Güter-^^gen
  steckende  Theil  von  den  ganzen  Anlagekosten  der
^‘Seilbahnen  nur  etwa  hja  aus,  und  jene  Erhöhung  von  25%
‘“üint  also  auch  nur  gegenüber  dem  zwölften  Theile  des,
‘  ‘iie  Zinsrente  der  ganzen  aufgewendeten  Summe  dar-^^Gllenden
  Reingewinns  in  Frage.  Bei  den  deutschen  Bahnen
.jetzt  noch  nicht  40°;o  des  Bruttoertrags  pro  Centnermeile
^‘‘‘gewinn,  und  eine  Erhöhung  um  für  den  zwölften  Theil
Reingewinns,  d.  h.  für  3  Vs  %  des  Bruttoertrages,  bedeutet
'^^h  nicht  1  o/o  des  letzteren.  Nur  um  so  viel,  noch  nicht
1«/^  braucht  also  der  Tarifsatz  pro  Centnermeile  für  be-Wagen
  höher  zu  sein,  um  den  Mehrbetrag  der  Zinsen
^  ^  ‘hren  höheren  Ankaufspreis  zu  decken.  In  den  deutl^^hen
  Wagenraumtarifen  beträgt  jene  Erhöhung  50
^‘^w.  SS’/gO/jj  des  Tarifsatzes  für  offene  Wagen,  2:3
l'/'a  :  2  Pfennigen.
^  Bie  Differenz  des  Frachtpreises  bei  einem  mit  200  Centnern
‘‘denen  offenen  oder  bedeckten  Wagen  stellt  sich  im  Wagen-^“üütarif
  auf  200  X  ’/a  Pfennig  =  1  Mark  pro  Meile  ;  werden
des  Specialtarifs  *)  z.  B.  Salz,  welches  niemals  unbe-^l^kt
  transportirt  werden  kann,  in  bedeckten  Wagen  aufge-^
  sogar  auf  200  X  1  Pfennig  —  2  Mark  pro  Meile.

Pfg-  pro  Centner  und  Meile.

Ein-  und  Ausladen. ­


Benutzung  rüeklaufender
  fremder ­
  Wagen.
Verzinsung  der
Beschaffungsko.ten.


Frnchtpi  eisunterschied ­
  für  bedeckte ­
  und  offene
Wagen  imWagenrauintarif.
        <pb n="120" />
        no

Die  Gütertarife.

Vergíeich  n.it  Die  Suiiiiiie,  welclie  (lie  englischen  Eisenbahnen  an  die
für  die  voLtan-  t  hUiiier  (lei  Privatwagen  für  11  ergäbe  (lersell)eii  zahlen,
dige  Hergabe  von  _i3ej  ^011  voi’iie  herein  für  den  transport  in  PrivatwagO^
Kntschiidigung.  gebildeten  lariten  —  tür  Hergabe  ihrer  ,  der  Eisenbau  ;
Wagen  neben  dem  Tarifsatz  erheben,  beträgt,  je  nach
Länge  der  Tour,  1  bis  1,5  Mark  pro  Ton  —  20  Centner
ganze  Tour,  hin  und  zurück,  d.  h.  selbst  bei  einem  Wage"
von  200  Centnern  nur  10  bis  15  Mark.  Also  schon  bei
doch  sehr  kurzen  Tour  von  10  deutschen  Meilen  stellt
sich  dort  die  Entschädigung  für  die  vollständig®
Hergabe  des  Wagens  einschliesslich  Anschaffung’
Verzinsung,  Amortisation  und  Unterhaltung,  n^'
ebenso  hoch  wie  der  Erachtnachlass,  den  der  Wag’®**
raumtarit  dem  Versender  dafür  gewährt,  dass  dieseP
nicht  etwa  einen  Betrag  zu  den  Kosten  der  Wag^'^
beschaffung  u.  s.  w.  zahlt  —  nein  !  nur  unter  dß®
Wagen  der  Eisenbahn  einen  offnen  wählt.  In  dß'®
erwähnten  hall  der  Versendung  von  Salz,  ist  jßuß^
letzter  Betrag  bei  10  Meilen  sogar  schon  dopp®^^
so  hoch,  als  die  englische  Vergütung  für  die  guu^®
Hergabe  des  Wagens.
Allerdings  dieser  grosse,  schwer  erklärliche  Rechenfeh)®^'
tanfs  in  seinen  ist  CS  geweseii,  dei'  in  seinen  Consequenzen  dem  Wagenrauiä'
o.seu«em.n.  Ardiäuger  zug^eführt  hat.  Die  bedeuteud®
Herabdrückung  der  Erachten  wird  äusserlich  verdeckt  diird*
die  hohen  Meileneinhcitssätze  der  "Classe  für  bedeckte
gen,  nämlich  bei  5000  Kilogramm  3  Pfg.,  bei  10000  Kü®'
giamm  noch  2  Pfg.;  aber  die  Versender  finden  es  sehr
heraus,  dass,  bei  der  freigestellten  Wahl-)  zwischen  offe»®’^
*)  VMe  davon  Gebrauch  gemacht  wird,  und  zwai-  von  Jahr  zu
mehr  ergeben  die  Jahresberichte  der  deutschen  Reichseisenbahn.
Es  betrug  dort  rund
I.  die  Gesammtfrequenzen  in  A.  und  B.
^  22,(&amp;gt;42,000  Centner
26,653,000  „
        <pb n="121" />
        Die  Gütertarife,

111

bedeckten  Wagen,  der  normale  Satz  in  Wirklichkeit
!  '2  P%.  *)  —  für  10,000  Kilogramm  in  offenem  Wagen  —
und  mithin,  ganz  abgesehen  vom  früheren  Normalgut,
die  Wagenladungssätze  der  Classificationstarife  Er-^^ssigung
  bis  zu  50  %  bedeutet.
an  sich  Niemand  Güter,  welche  gegen  Nässe  u.  s.  w.
*‘*^bt  absolut  unempfindlich  sind,  lieber  in  offenen  als  in  be-'jGckten
  Wagen  versenden  wird,  darf  man  wohl  annehmen,
.  von  manchen  Seiten  bei  der  Tarifreform  -Enquete
III  ^Deutschland  so  lebhaft  geäusserte  Vorliebe  für  eine
gemeine  Wagenladungsclasse  in  offenen  Wagen,  ihren
Dind  nur  in  jener  übergrossen  Ermässigung  des  Wagen-D^ümtarifs
  hat  **).  Mit  Hülfe  der  weiteren  Bestimmung

II.  die  Frequenz
in  A.
_  t&amp;gt;  ed  eckte  Wagen
S^OGjOOO  Centner  nahezu  32®/o
&amp;gt;*D71,000  circa  25*^/o

in  B.
offene  Wagen
=  15,436,000  Centner  =  08  “/o
-  =  19,982,000  „  =75«/o
b905,000  „  „  19,5‘7o  =  20,214,000  „  =  80,5  »/o.
an  V  ^Desen  Ziffern  ist  nicht  zu  vergessen,  dass  die  Reichsbahn  auch
Classificationstarifen  betheiligt  ist,  nach  welchen  der  Transtindet,

bei

bedeckten  Wagen  nicht  blos  gegen  erhöbeten  Tarifsatz  stattbei
  ’  (^Dso  der  Versender  keinen  Anreiz  zur  Wahl  offener  hat.
jedeT^^^^^^^^^^Dichen  Raumtarifen  würde  der  Transport  in  offenen  Wagen
noch  mehr  überwiegen.
YqI  D  Aberdings  kommt  es  darauf  an,  oh  der  einzelne  Artikel  seinem
''•Hl  ^^■eh,  Belastung  eines  Wegens  mit  10000  Kilogramm  gestattet,
^yçlcj^'^J^^Dgen,  aber  doch  im  Ganzen  weniger  zahlreichen  Versender,
^  ®®Dche  oder  Artikel  führen,  die  unter  allen  Umständen  —  z.  B.
der  Feuergefährlichkeit  —  Transport  in  bedeckten  Wagen
^äsn  ’  pfiegen  sich  denn  auch  gegen  den  Wagenraumtarif  ausl\,bi',
  ^  Dis  offenbart  sich  hier  wieder  die  leider  bei  dem  deutschen
Irn  Gegensatz  zum  englischen  vorherrschende  Neigung,  das
D®gen  nicht  auf  gute  Leistung  sondern  auf  absolute  Billigkeit  zu
eij)  fj’"  Cass,  auch  ganz  abgesehen  von  den,  gegen  Witterungseinfiüsse
Wqj.  Dichen  Gütern,  die  bedeutende  Herabdrückung  der  Frachtsätze,
eine  '  bei  dieser  Agitation  allein  abgesehen  ist,  auf  die  Dauer  zu
^Us  Verschlechterung  der  Leistungen  der  Eisenbahnen  führen
z^ygij’^Dbst  wenn  sie  in  der  Hand  des  Staats  s  nd,  kann  füglich  nicht
®  afc  sein.  Nach  der  officiellen  preussischen  Statistik  pro  1874

Der  Grund  der
Vorliebe  für  eine
allpemeine  offene
Wnpenladunpselasae.
        <pb n="122" />
        ''

112

Die  Gütertarife.

des  Wageiiraiiintariis,  dass  nämlich  eigene  Decken  verwcH^^^
oder  solche  von  der  Eisenbahn  für  1,5  Mark  pro  25
und  Stück  —  d.  h.  wenn  der  Wagen  voll  beladen  ist,  dh
Beförderung  in  3/^^^  Markpfg.  pro  Ceiitnei'  und  Meile  —  geiniethet  werde"
offenen  Wagen  ”  -rtrUunter
  eigenen  koiiiien,  lioiit  mail,  jeiieii  billigen  Satz  auch  für  die,  gegen  Mi
terungsverhältnisse  empfindlichen  Güter  zu  erreichen.  Alle"'
roietheten  Decken,  diiigs  ist  die  Beförderung  in  offenen  Wagen  unter  gnte"
Decken  vielfach  genügend,  und  besonders  in  England  werden
die  meisten  Güter  so  befördert.  Aber  es  fällt  doch  dort  dns
günstigere  Klima  und  die  im  Durchschnitt  erheblich  kürzere
Transportlänge  und  Dauer  sehr  ins  Gewicht,  so  dass  die
Analogie  für  Deutschland  keineswegs  ganz  zutrift’t,  viehnel"
hier  volle  Sicherheit  des  Transports  viel  häufiger  Verwe"
bedeckter  Wagen  erfordert.  Dazu  kommt,  dass  die
Kosten  der  Decken  keineswegs  geringer  sind,  als  die
renz  des  Preises  für  offene  und  bedeckte  Wagen.*)
letztere  betrug  nach  der  preussischen  Statistik  von
etwa  650  Mark,  was  ungefähr  dem  Preise  von
Decken  inclusive  Bindestränge,  entspricht.  Nach  statist'
sehen  Ermittelungen  **)  ist  die  Benutzungsdauer  ein^^
Wagens  auf  30  Jahr  anzunehmen  —  pro  Jahr  15000
Summa  450000  Kilometer  —  und  also  nur  bei  einer,
fortdauernde  Benutzung  gewiss  nicht  zu  gering  gegriftß"^',
Beniitzungsdauer  von  6  Jahren  pro  Decke  stellen  sich  ^1*
Beschaffungskosten  gleich.  Hinzu  treten  noch  die  nicht  ""
bedeutenden  Iteparat  urkosten  der  Decken  sowie  die  stäi'l"®^
S.  45  betrug  die  erzielte  Heute  des  Anlagecapitals  im
schnitt  aller  preussischen  Bahnen  nur  4,00  bei  den  preussis^^^
Staatsbahnen  sogar  nur  3,58  “/o  ln  Ermässigungen  kann  unter  di  G
Umständen  die  Aufgabe  einer  Tarifreiorm  nicht  wohl  liegen.  ^
■*)  ln  England  offen  anerkannt  dadurch,  dass  die  Dilfei’^^*^
der  W  agenmiethe  für  offene  und  bedeckte  Wagen  genau  der  Mißf^®
eine  Decke  entspricht.  Vergl.  Cap.  VI.,  Abschnitt:  mileay
**)  Vergl.  den  für  die  Generalversammlung  des  Vereins  deutsc
Eisenbahnverwaltungen  vom  August  1871,  Seitens  der  Commission  '
das  Wagonregulativ  erstatteten  Bericht  vom  u.  Juli  1871.
        <pb n="123" />
        8

Die  Gütertarife.  113
j^bnutziing  (1er  offenen  Wagen  (liurli  Witterungseinflüsse.
^^iglancl  legt  man  denn  auch  das  Hauptgewicht  nur  auf
bequemere  Ein-  und  Ausladen  bei  den  offenen  Wagen,
p'ie  darauf  dass  sie,  weil  leichter,  auf  den  Stationen  besser  hin
berbewegt  werden  können*).—Beides  Momente,  die,  wie
bemerkt,  füglich  nur  eine  Ermässigung  der  im  Wagemtarif
  gerade  gleichen  Expeditionsgebühren  bekönnten.
  Dass  beim  Transport  in  offenen  Wagen
Decken  dem  Versender  die  Bedingung  gewird**),

  die  Eisenbahn  von  der  Haftbarkeit  für  trotz-Ghitretende
  Durchnässung  zu  entbinden,  rechtfertigt

«teilt
(leiii
soviel  billigeren  Frachtsatz  gewiss  nicht:  denn  bei
j^ju^^'^®o«niässigem  Zustande  der  bedeckten  Wagen,  und  davon
lias  ^  ausgehen,  regnet  es  eben  nicht  durch,  so
(jj  '  ^  -i^ües  theoretische  Mehr  an  Haftbarkeit  kaum  einen
^''61’th  hat.  Es  bleibt  mithin  kein  aus  den  SelbsttD
  entnehmender  Grund  übrig,  der  es  rechfer-2\var
  hass  der  Zuschlag  zum  Tarifsatz  für  offene  Wagen,
Ile  i-  ^^'^be  der  Gestellung  offener  Wagen  mit  vermietheten
c  6ü***)  nur  3/100  Pfennig,  bei  Gestellung  bedeckter  Wagen

¡0  ^sonders  bei  der  in  England  herrschenden  Sitte,  die  Geleise
^^l'®^^schuppen  hineinzuführen  und  vielfach  gleich  dort
ilkser^  y^^^'t'scheiben  ,  noch  mehr  mit  Schiebebühnen  zu  rangiren  ,  hat
»*,  ®'stand  allerdings  eine  grössere  Bedeutung  als  in  Deutschland,
"'ölche  ^^38t  sich  sogar  streiten,  ob  eine  Vertragsstipulation^
dem  Wortlaut,  auch  bei  jedem  durch  die  Vermietherin
la  blangel  der  Decke  die  Erstere  von  der  Vertretung  der
^öare  ^  ^l^von  entstandenen  Durchnässung  und  Beschädigung  der
unanfechtbar  sei.  Jedenfalls  ist  es  kein
^lle  .^^^bältniss,  wenn  für  die  Eisenbahnen  und  ihre  Organe
beseitigt  wird,  Aufmerksamkeit  auf  die  Verhütung  des
^^^''''enden^^  ^  ^  möglichst  gute  Beförderung  der  Waare  zu
ilep  Hergabe  eigener  Decken  Seitens  der  Versender  ändert  in
^  ®l&amp;lt;^hts.  Im  Gegentheil,  bei  der  eingeschränkteren  Verwendfern
  Decken  —  eben  nur  für  Transporte  ihrer  Eigenthümer,
üieselben,  wie  leicht  erklärlich,  von  dem  Personal  der  Bahn

Folgerungen.
        <pb n="124" />
        114

Die  Gütertarife.

dagegen  V2  Pfennig  pro  Centner  und  Meile—im  ersten

Vermiethung
der  Güterwagen. ­


Falle
für  eine  volle  Wagenladung  G  Pfennige,  im  andern  1  Mai’l'
pro  Meile*)  beträgt.  Will  man  aus  anderen  Moti^e^j
den  Satz  für  offene  Wagen  und  damit  den  Tafl
überhaupt  so  bedeutend  ermässigen,  so  ist  das
etwas  Anderes,  worüber  man  sich  klar  werden  iniissaber
  es  ist  gewiss  rathsam,  auch  dann  möglich®*'
gute  und  sichere  Transportweise  voranzustePc^'
auch  dann,  wie  es  die  Engländer  thun,  von
Grundprincip  auszugehen,  dass  jedes  Gut  so  zu
fördern  ist,  wie  seine  Natur  zum  Schutz  gegen
Schädigungen  verlangt,  und  es  nach  Lage  des  Eisc’^'
bahntransportsgeschäfts  vernünftiger  Weise  6^'
schehen  kann.  D.  h.  es  ist  auch  dann  die  Wahl  des  VßP
senders  zwischen  offenen  und  bedeckten  Wagen,  überhaup
die  tarifarische  Unterscheidung  derselben  zu  beseitigen.
geringe  Differenz  der  Selbstkosten  kann  dies  um  so
hindern,  als  noch  viel  grössere  solche  Differenzen  überall  im
unberücksichtigt  bleiben  —auch  beim  Wagenraumsysfc’'’'
Die  englischen  Tarife  sind  lediglich  Artikel-Gewid^®'
tarife.  Ein  Vermiethen  der  Güterwagen  in  der  Weise,  d^®
gegen  einen  bestimmten  Fuhrlohn  dem  Versender  frei  blißh^
was  und  wie  viel  er  hinein  laden  will,  findet  nicht  statt*

nachlässiger  behandelt  werden,  endlich  ihre  Controllirung,  p-Zurücksendung
  u  s.  w.  das  ohnehin  schon  so  verwickelte  EisßU^^.p
transportgeschäft  nnr  noch  mehr  coinplicirt,  so  liegt  darin  positi'^  ®  ,
Erschwerung  und  Vertheuerung,  ähnlich  wie  bei  den  Piivatwagen  p
S.  116.  Bei  dem  im  Verhältuiss  zum  Gesammtanlagecapital  p
gelingen  Werth  der  Decken  ist  es  deshalb  gewiss  öconomischer,
die  Eisenbahnen  sie,  zur  Vermeidung  jener  Uebelstände,  selbst  beschä*
In  England  ist  dies  denn  auch  ausschliesslich  der  Fall,  und
ragende  englische  Eisenbahnmänner  betonten  mir  gegenüber  ausdrüß
die  eben  angeführten  Erwägungen  in  ganz  gleicher  Weise.  ,
)  Der  durchschnittliche  Mehrbetrag  der  englisehen  Wageu®®*®  j
für  einen  bedeckten  Wagen  gegen  einen  offenen  ist  nur  zwischßO
^  deutsche  Meile;  vergl.  Cap.  VI.  a.  a.  0
)  S.  49  der  Motive  des  bereits  S.  25  citirten  ersten  Entwurf
deutschen  Reichseisenbahngesetzes  wird  dies  zwar  ebenso  angßt^
        <pb n="125" />
        8*

Die  Gütertarife,

115

in  Uebereinstimmiing  hiermit  sind  die  concessions-^‘'i'Xiniü'lsätze
  stets  und  sogar  für  den  Fall,  dass
^  Eisenbahn  nur  den  Schienenweg,  use  of  the  railway^  her-^5
  pro  Ton  des  beförderten  Guts  und  für  die  verschie-6iien
  Artikel  verschieden  normirt.
^  ßass  auch  bei  Beförderung  in  Privatwagen  stets  der  übliche  Beförderung
^li  !^^^^'^®''^ichtstarif  Anwendung  findet,  nur  gekürzt  um  den,  lel’o/w
  ^ßlbstkosten  deckenden  Betrag  von  1—1,5  Mark  pro*
pj..  ^Sentragfähigkeit  und  Tour,  ist  für  die  ganze  Frage  der
von  entscheidender  Bedeutung.  Die,  in  Deutsch-^er
  damit  verknüpfte  Absicht  einer  Concurrenz
^U(l  ^  Frachtführer  auf  demselben  Schienenwege,  wird
von  vornherein  abgeschnitten,  und  ebenso  die  in
Gutschland  noch  immer  gefundene  Meinung  widerlegt,  *"*"*  Ansichten
^lass  (liV  r»  '  ,  »  ,  .  ®  ’  in  Deutschland
Auf  ^  rivatwagen  auf  den  englischen  Eisenbahnen  der  über  die  sedea-Entwickelung
  seien,  welche  „zur  Trennung  von  "%enPrZ"
gßg  ^^d  Spedition“,  ,,zur  Decentralisation  des  Fracht-  "“ß«“-Q{
  ’  dazu  führen  werde,  „der  Eisenbahn  ihren  wahren
Strasse,  als  Nachfolgerin  der  Landstrasse
^aiit  gßben“  —  und  wie  die  üblichen  Wendungen  noch
Nichts  kann  unrichtiger  sein!  Nicht  Decentralisation
Sesch"^'^  /^^^^^^^^tration  aller  mit  dem  Eisenbahntransport-(Ißj.
  Verbindung  stehenden  Leistungen  ist  der  Grundzug
Entwicklung,  wie  die  bahnseitige  An-  und
^  Errichtung  grosser  Speicher  und  Lagerhäuser
die  Hotels  auf  den  Bahnhöfen,  der  Ankauf  von  Kanälen,
besonderer  Dampferlinien  u.  s.  w.  beweist.
^^nnt  G^dsche  Publikum  ist  schon  lange  zu  der  Ergekommen,
  dass  jene  Fiction  der  freien  Strasse  mit
^bejT'JT'  '
den  „ausser  für  den  Transport  von  Hausgeräth  und  für
von  Mineralien,  Kalk  und  Düngestoffen.“  Offenbar  würde
^üsnah%  Verkehr  gerade  in  den  letztgenannten  Artikeln  eine
®  sie  von  grösster  Bedeutung  sein;  indess  nach  den  für  den
Sehenden  Normen  der  Cleariughouseclassification
Wirklichkeit  nicht,  und  auch  für  die  Localtarife  ist  mir
Seiten  dasselbe  versichert.
        <pb n="126" />
        116

Die  Gütertarife.

Die  wirkliche
Bedeutung  der
Privatwagen  in
Knglaiid.

Zahl  der  Privatwagen ­
  In  England. ­


Naehtheile  der
Privatwagen.

(len  Wesen  des  Eisenbahnverkehrs  unvereinbar  ist;  beson*
deis  die  Besitzer  der  Privatwagen  sind  weit  entfernt,
den  letzteren  einen  Vortheil  zu  erblicken,  wünschen  vielw^^'^
nichts  sehnlicher,  als  dass  die  Eisenbahnen  ihnen  dieselbe'^
abkaufen  und  künftig  alle  Wagen  allein  stellen  möchten.
dei  That  ist  das  ganze  Privatwagenwesen  in  England  niebt®
weitei  als  ein,  wie  auch  dort  immer  mehr  erkannt  wird,

iiueivLisianuenen  iU’sparungsrücksichten  Seitens  der  Eiser
bahnen  unternommenes  Abwälzen  der  Wagenbeschaffungs-Enterhaltungskosten

  auf  die  Versender.  Nicht  diese  nc»—
sondern  die  Eisenbahnverwaltungen  sind  die  Urheber
Einrichtung,  welche  übrigens  so  weit  verbreitet  ist,  das
etwa  340000  Güterwagen  der  Eisenbahnen,  gegen  200000
Privatwagen  kommen  —  auf  der  Midlandbahn  allein  ungeiabi'
40000  Stück,  900  verschiedenen  Eigenthümern  gehörig.
Die  aus  der  Verwendung  so  zahlreicher  Privatwagen  e»*'
stehenden  Nachtheile  für  die  Oeconomie  und  Sicherheit
Betriebes  sind  sehr  gross,  und  einzelne  Bahnen  z.  B.
]\oith  Easteiu  haben  sie  deshalb  schon  gänzlich  angekault-  )
Auch  bei  der  Midlandbahn  ist  dies  in  Erwägung  gezogß"'
und  der  general  inanager  derselben  Mr.  Allport,  einer
hervorragendsten  Eisenbahnmänner  Englands,  hatte,  als
mich  mit  Ihm  hierüber  unterhielt,  bereits  einen  Antrag
daraiil  an  das  Directoriuin  gerichtet.  Auf  der  North  Easte&amp;gt;''^
Bahn  so  sngte  er,  werde  in  Folge  jener  Massregel
(ei  8  eic  len  Zahl  Wagen  das  doppelte  Gewichtsquantum
au  der  Midlandbahn  befördert.  1874  seien  auf  der  Midla"'^'
bahn  230  Betriebsunfälle  durch  Privatwagen  gegen  nni'ß^
durch  Wagen  der  Eisenbahn  veranlasst,  und  30994  Privatwagen ­
  gegen  nur  7802  Wagen  der  Eisenbahnen  --  eige"'
^d  fremde  -  m  Reparatur  gekommen.  Die  verschiedeoßb
Wagensorten,  welche  eben  nur  Air  Transporte  ihrer  Eig^''
        <pb n="127" />
        Die  Gütertarife.

117

liitner  benutzt  werden  dürfen,  nach  und  von  den  betreffen-Stationen
  und  Geleisen  zu  transportiren  —  wobei  es
nicht  selten  vorkomme,  dass  der  einzelne  Eigenthümer
s^ine  Privatwagen  nicht  rechtzeitig  erhalte  und  deshalb
^enniangel  leide*)  —  sei  eine  enorme  Erschwerung  des
^^gir-  und  Zugdienstes,  und  grosse  llangirstationen  seien
dadurch  nothwendig  gemacht.  —  Nach  seiner  Schätzung
''ürde  durch  Beseitigung  der  Privatwagen  bei  der  Midlandeine
  Ersparniss  von  80  Locomotiven,  ja  eine  Minde-J’/^ng
  der  Betriebsausgaben  um  1600000  Mark  jähr-  .
zu  erzielen  sein.
■^Iles  das  ist  vollkommen  einleuchtend.  Wenn  auch  die
Gtriebsfähigkeit  der  Privatwagen  bei  ihrer  Neueinstellung
eitens  der  Eisenbahnen  geprüft  wird,  so  nützt  das  für  die
P^tere  Zeit  nichts.  Die  Eisenbahnen  haben  kein  Interesse
diesen  Wagen  und  behandeln  sie  schlecht;  die  Eigenäiiuer
  vernachlässigen  aus  Sparsamkeit  oder  Unkenntdie
  Unterhaltung,  und  so  entstehen  überall  Zustände
^''^6  die  geschilderten.  ■—  Man  bezeichnet  es  in  Deutschland
^^^lon  als  einen  unerträglichen  Missstand,  dass  die  circa  60
^  utschen  Eisenbahn  Verwaltungen  nicht  einen  gemeinsamen
^genpark  haben:  aber  was  ist  das  gegen  die  900  Wagen-^%Güthümer
  auf  der  einen  Midlandbahn  !  zumal  die  Ver  wen  dî’keit
  der  Privatwagen  noch  viel  eingeschränkter  und  die
^  ckdirigirung  noch  viel  schwieriger  ist,  als  bei  den  Wagen
verschiedenen  Eisenbahnverwaltungen.  Nur  die  Scheu  Ankauf  der  eng-Vor
  rlo  rt  •  lischen  Privatnein
  Kapitalaufwand  bei  Ankauf  der  Privatwagen  hindert  wa^eu  seitens

die

Einzelnen  englischen  Bahnen  dem  Beispiel  der  Northder

  Eisenbahnen.

Bahn  mit  grösserer  Beschleunigung  zu  folgen  ;  ge-Y
  wird  dies  ganz  gewiss,  und  zwar  zum  grössten
*^^fheil  für  den  gesammten  Eisenbahnbetrieb.  Auch  die

^^glische  Regierung  theilt  diese  Ansicht  und  spricht

sie  in

Pol  Vermeidung  des  Missverständnisses,  als  ob  das  nur  eine
Dispositionen  sei,  bemerke  ich,  dass  die  Midlandbahn
ÄQnt  eine  der  bestverwalteten  Englands  ist.
        <pb n="128" />
        118

Die  Gütertarife.

jedem  der  officiellen  dahresrapporte  über  den  Gesammtzustaiul
des  Kiseiibalinwesens,  welche  sie  dem  Parlament  vorlCo^’
mit  Entschiedenheit  ans.  *)  Verwendet  werden  die  Privai'
wagen  blos  für  Kohlen,  Salz,  Kalk,  Kalksteine,  Steine,  Er%c
und  Düngei.  Für  andere  Güter,  besonders  den  mercha)^"
dise  Veikehi  gestatten  die  englischen  Bahnen  die  Verweil'
dung  nicht.  Nach  ihren  Concessionsbestimmungen  sind
zwar  nicht  zu  einem  directen  Verbot  berechtigt,  können  abei
sein  leicht  durch  horderung  ihrer  vollen  Maximalsätze  üi'
direct  dasselbe  erreichen.
Duich  die  geschilderten  Erfahrungen  Englands  und  dd^
Gang  der  dortigen  Entwickelung  dürfte  die  Frage  der  Privad'
wagen  endgültig  erledigt  sein.**)  Wie  gering  der  Vortheü
aie  kWe^nsdbsti^,  be^,k^a^"
die  Erfahrung  der  Belgischen  Staatsbahnen.  Obgleich  die
Bedingungen  für  Einstellung  von  Privatwagen  dort  scboe
seit  lange  ausnahmsweise  günstig  gestellt  sind,  betrug  die
Zahl  der  vorhandenen  Privatwagen  nur  22  im  Jahre  18?^
und  68  im  Jahre  1874,  gegenüber  rund  22000  Güterwage»
der  Eisenbahn.
Höhe  und  Bil-  speciellere  Erörterung  über  die  Höhe  der  Gütei’'
mrn^gerl^^mWs^^  m  b^inmm  Die^^iensmd^
dei  Regel  iüi  5  Klassen  von  Gütern  festgesetzt,  wonehe»
teinkohlen  vmlfach  noch  besonders  behandelt  werden.
8.  9,  und  wörtuch  ebenso  h»
''Companies  becoming  the  owners  J^f
„a  e  10  mg  stock  employed  on  their  lines  is  an  exceedingly
[Die  1  rage  dos  Eigenthumerwerbs  an  alien  auf  ihren  Linien
wendeten  Wagen  Seitens  der  Eisenbahnen,  ist  eine  überaus  wiebügf
b  rage  und  die  Eisenbahnen  würden  wohl  daran  thun,  sie  ohne
^"^¡^"^'^'^bindieHandzunehmen...]
)  Ul  Privatwagen  für  ganz  besondere  Zwecke  —  Bierwagen  etc.
b%gWd  beschränkt  ist,  bewähren  sich,  dies
        <pb n="129" />
        Die  Gütertarife.

119

Für  den  grössten  Theil  des  Netzes  der  Great  Eastern
betragen  die  Maxima
für  Steinkohlen  VI,  d.  per;  tof.  .«iie*)  =  2,22  Mpfg.  ZSTSJ:.'
”  Klasse  I.  IV^  ,,  ,,  ,,  ,,  —  2,47  ,,  ^
II.  1^/5  „  „  „  ,,  =  2,96  „  „

III.  2  „
IV.  2^/2  „
V.  4  „

n  n

=  3,95
=  4,94
=  7,9

Die  Einreihung  der  Artikel  in  die  5  Klassen  ist  nicht
überall  dieselbe.  In  der  Concession  der  Great  Eastern  sind
6twa  100  Artikel  speciell  aufgeführt,  und  die  nicht  besonders
Genannten  mit  in  die  5.  Klasse  verwiesen.  Bemerkenswerth
auch  in  den  Maximalsätzen  die  grössere  Steigerung  in
höchsten  Klassen  d.  h.  für  die  werthvollsten  Artikel,
^ür  die  neben  den  concessionsmässigen  Maximalstreckensätzen
erhebenden  terminals  wird  in  der  Regel  keine  bestimmte
^hfergrenze  festgesetzt.

In  Bezug  auf  die  Bildung  der  geltenden  Tarifsätze  ist  hervor-  Rücksichtnahme
j^'ibeben,  dass  für  die  meisten  Relationen  Concurrenz  paral-®^6r
  Eisenbahnen  oder  Wasserwege  von  bestimmendem  Einfluss  Fan’s,
sowie  dass  auch  ausserdem  der  Concurrenz  anderer  Ver-^and-

  oder  Bezugsorte,  überhaupt  den  gesammten  Productions-Consumtions-Verhältnissen
  die  genaueste  Aufmerksamkeit
8^schenk&amp;lt;  wird.  „Was  der  Verkehr  tragen  kann“,  what  the
will  bear,  das  ist  die  entscheidende  Frage,  und  die
ücksicht  auf  „die  Umstände  des  besonderen  Falls“,  the
^^^^'umsiances,  die  bestimmende  Norm.  In  Folge  dessen  werdie
  Tarifsätze  vielfach,  dies  sogar  inclusive  der  Gebühr
An-  und  Abfuhr,  nach  dem  Gesammtbetrage  gegriffen,
||ü:ht  aus  einem  bestimmten  Meileneinheitssatz  für  die  betref-^üde
  Entfernung  und  festen  terminals  zusammengesetzt.  Es
das  auch  nicht  wohl  anders  sein.  Je  höher  entwickelt
Handels-  und  Verkehrsverhältnisse  eines  Landes  sind,
^  *)  I  mile  =  1,161  Kilometer;  1  deutsche  Meile  =  rund  4,7  miles-,
^  rund  8,4  Markpf,
        <pb n="130" />
        120

Die  Gütertarife.

Andere  Auffassung ­
  der
Selbstkostenfrage ­
  in
England.

und  England  stellt  in  dieser  Bezieliung  gewiss  allen  Ländßi’i
voian,  um  so  genauer  und  schärfer  muss  der  Kaufmann  sein®
Preiscalculatioii  machen,  um  so  mehr  hängt  die  Möglichkeit
das  einzelne  Geschäft  einzugehen,  von  den  Eisenbahntai’Üe®
ab.  Da  kommt  es  denn  von  selbst,  dass  er  die  bei  dem  ein'
zelnen  Geschäft  mitwirkende  und  so  als  sein  natürlicher  Socin^
ei  scheinende  Eisenbahn  auch  zu  einer  gewissen  Theilnahin®
an  den  Chancen  desselben  zu  bestimmen  —  dazu  zu  bewege*^
sucht,  nach  dei  Höhe  seines  Geschäftsgewinns  auch  ihn®^
larifsatz,  ohne  Rücksicht  auf  Grundtaxen  etc.,  einzurichten,
damit  das  Geschäft  ermöglicht  werde,  und  sie  den  „eben
nicht  mehr  tragenden“,  sonst  ganz  unterbleibenden  Transpon*
erhalte.  Für  die  Eisenbahnen  liegt  das  Eingehen  auf  diese«
Gedankengang  ebenso  nahe,  und  wenn  eine  sich  dem  vei'
schhessen  wollte,  so  würde  sie  bei  der  Menge  der  co«'
currirenden  Eisenbahn-  und  Wasserwege  selbst  den  grösste«
Nachtheil  davon  haben.
Von  Einfluss  ist  auch  die  bei  den  englischen  Eisenbah»'
männern  andere  Auffassung  der  Selbstkostenfrage.  Währe«^*
man  sich  in  Deutschland  mehr  gewöhnt  hat,  die  Durchschnitts-Selbstkosten ­
  pro  Centnermeile  wie  «i®
SIC  nach  dei  Statistik  der  vorhergegangenen  Jahre  ermh'
te  n,  als  einen,  so  zu  sagen,  absoluten  Massstab  zu  Grunde  2«
egen,  )  gehen  die  Engländer  von  der  gewiss  richtigen  Ansicht
aus,  dass,  wenn  eine  Eisenbahn  einmal  mit  ihrd«
ganzen  Apparat  in  Betrieb  gesetzt  ist,  der  grösst®
eil  der  Ausgaben  durch  ein  Mehr  oder  Minder  des
e^  ehrs  bei  Weitem  nicht  in  gleichem  Maasse,
        <pb n="131" />
        I

Die  Gütertarife.

121

^^Glfacb  sogar  überhaupt  nicht  beeinflusst  wird.
‘^üigeinäss  werden  auch  gar  nicht  die  Kosten  pro  Centner-*^eile,
  sondern  nur  pro  Zugmeile  berechnet;  denn  wenn
ein  Zug  läuft,  so  pflegt  man  zu  sagen,  mache
'''eilig  aus,  ob  eine  Anzahl  Tons  mehr  oder  weniger  darin
Hat  ein  so  grosser  Theil  der  Ausgaben  einen  mehr
^ststehenden,  unabhängigen  Character,  dann  folgt  von  selbst,
^ie  Heranziehung  eines  möglichst  grossen  Transport-^'^antunis,
  welches  den  Apparat  auf  das  Vollständigste  beschäftigt ­
  und  ausnutzt,  die  Hauptsache,  und  mithin  die  Wirdes
  Tarifsatzes  auf  das  Transportquantum  viel  wichoCr
  als  die  Frage  ist,  wie  er  sich  pro  Centnermeile  zu
■"  doch  nur  erst  ex  post,  und  gerade  nach  Massgabe  des

grösser

^ledrin-011

  oder  geringeren  Gesammt  -  Transportquantums

Cent

^^or  oder  höher  sich  bemessenden  —  Kostenbeträge  pro

üermeile  stellt.  Sehr  wohl  hiermit  vereinbar  ist  das
^oben,  im  einzelnen  Falle  den  höchstmöglichen,  rich-|§or
  den  Tarifsatz  zu  erhalten,  welcher  mit  Rück-^^^ht
  auf  das  dabei  erzielte  Transportquantum  den
^^ässten  Gesammtreingewinn  übrig  lässt.
,  Es  ist  die  allgemein  und  gewiss  mit  Recht  verbreitete  Nutzen  der  eng-^
  oinung  in  England,  dass  der  geschilderte  Character  der
^^^^^®chen  Eisenbahn-Tarifpolitik  zu  der  hohen  Entwicklung
dortigen  Handels-  und  Industrieverhältnisse  wesentlich
J%otragen  habe.  In  der  That,  dass  das  einzelne  Geschäft,
^  Eage  der  jeweiligen  Conjunctur  dafür,  zu  Stande  kombah^
  die  Hauptsache,  und  von  Seiten  der  Eisenfür
  die  Entwicklung  des  Handels  alles  Mögliche,  aber
ihr  Nöthige  geschehen,  wenn  sie  im  einzelnen  Falle
Zu  ^'^Hf  danach  bemisst,  was  der  Kaufmann  von  dem
^  erzielenden  Geschäftsgewinn  abgeben  kann,  ohne  den  ihm
^^l’bleibenden  Theil  zu  sehr  zu  schmälern.  Wirft  das  einl^o
  Geschäft  einen  höheren  Gewinn  ab,  dann  schadet  es
dav^^’  auch  die  Eisenbahn  einen  grösseren  Theil
fordert;  die  jüngsten  Erfahrungen  Deutschlands  be-
        <pb n="132" />
        ’■Trr*T?WTBi

Trrr-122



Nachtheile  eines
stabilen  Tarifs.

Die  Gütertarife.

weisen  vielmehr,  dass  dies  sogar  im  allgemeinen  Interesse
liegt,  schon  deshalb,  weil  sonst  ein  Anreiz  zur  IJehei'
speculation  und  ungesunden  Steigerung  der  Preise,  in  Felg®
unnatürlicher  Ausdehnung  des  Absatzgebiets,  entsteht.
Ein  stabiler  Tarif  kann  nicht  anders  als  sehr  niedrig'
weit  unter  dem  Durchschnitt,  der  andernfalls  sich  bildende»
verschieden  hohen  Tarifsätze  sein,  weil  eben  sonst  eine  2»
grosse  Zahl  Geschäfte  verhindert  würde  zu  Stande  zu  komme»-'
Bei  den  deutschen  Wagenraumtarifen  ist  dies  denn  auch  de»
Fall,  hast  alle  wichtigen  früher,  zwischen  P/2  nnd  1  Ffëtarifirten
  Artikel  sind  darin  auf  1  Pfg.  herabgesetzt,  und
alle  bis  dahin  höher  als  IV2  Pfg.  tarifirten  Artikel  liegt  »*
der  freigestellten  Wahl  der  Aufgabe  in  offenen  Wagen  ^
nöthigenfalls  mit  Decken  —  die  Ermässigung  auf
Aber  so  niedrige  Tarife  können  nur  bei  besonders  günsb^
situirten  Bahnen  zu  einer  angemessenen  Verzinsung
Anlagecapitals  führen  **),  und  für  alle  Privatbahnen  sowie
nigstens  die  Staatsbahnen,  welche  einen  grösseren  Umfang  habe»’
also  ein  grösseres,  doch  auch  zu  verzinsendes  Anlagecapit»
repräsentiren,  dürfte  dieser  Gesichtspunkt  im  Vorderg»»®^
stehen.  Dass  die  ungünstige  Finanzlage  eines  so  bedeutcude
Wirthschaftszweiges  wie  der  Eisenbahnindustrie,  neben
Verschlechterung  der  eigenen  Leistungen,  überhaupt  ^
nachtheiligen  Einfluss  auf  die  allgemeinen  wirthschaftÜ»^^
Veihältnisse  üben  muss,  lässt  sich  ebensowenig  bezweifeh»
Wenngleich  die  grossen  Ermässigungen  des  Wagem'a»»^
tarifs  für  die  Versender,  welche  die  Wagenraumtarifi^^^t^.^
benutzen,  schon  an  sich  vortheilhaft  sind,  so  lag  doch  ^
Hauptsache  in  dem  Vorsprung,  der  ^^preference^'"’'
ihnen  dadurch  vor  ihren,  auf  andere  Eisenbahnlinien
wiesenen  Goncurrenten  gegeben  wurde.  Bei  allgemeine»
führung  in  Deutschland  fällt  dieser  Vorsprung  weg,  das  ^
hältniss  der  gegenseitigen  Beziehungen  wird  wieder  die
*)  Vergl.  S.  112.
**)  Vergl.  S.  145,
        <pb n="133" />
        V

Die  Gütertarife.  123
Gestalt  annehnien,  damit  aber  gewiss,  wie  früher,  das
^(lürfniss  eines  Anpassens  der  Eisenbalmtarife  an  die  Um-^täride
  des  besonderen  Falls  sieb  fühlbar  machen.  —
Obschon  die  Meileneinheitssätze  der  geltenden  Tarife  in
^Island  sich  sehr  verschieden  stellen,  haben  doch  die  einzel-Eisenbahnen
  bestimmte  Normalscalen  für  die  Bildung  der
^Ofsätze,  öfters  allerdings  nur  in  dem  Sinne,  dass  sie  das
der  Hegel  nicht  zu  unterschreitende  Minimum  be-®üten.
  Eine  solche  mir  vorgelegte  Minimalscala  gab  an
^ür  den  inercÄawdise-Verkehr:
pro  ton  mile  pro  Centner  u.  deutsche  Meile.
■"50  miles,  über  50  miles,  bis  80  Kilometer,  über  80  Kilometer.
Klasse  d.  Id/*  d.  zz  ca.  3,46  Mpfg.  2,47  Mpfg.
2  ^  EY4  ,,  zz  ^  3^^i  »  :E46  »
2V2.,,  2  „  zz  „  4,94  „  3,95  „
3  „  2V2  „  =  „  5,92  „  4,94  „
3V2  „3  „  —  „  6,91  „  5,92  „
Ausserdem  für  jede  Endstation,  excl.  An-  und  Abfuhr,
1  ’  ^i’Epfg.  pro  Centner,  wozu  für  An-  und  Abfuhr  inner-^
  der  für  jede  Station  festgesetzten  Zone,  noch  treten:  in
^^üdoii  7  anderen  Orten  2V2  =  0,35  oder
’  Mark  pro  Centner.  Für  Steinkohlen,  indess  nur  in
y  J^^^^agen  der  Versender,  und  in  der  Regel  nur  bei  Auf-^
  ganzer  Zugladungen  von  200  io7is  zz  4000  Centner,

2.
3.
4.
5.

Ware

ü  angegeben:

übe
Übe

^is  50

^  100  miles  1/9  d.

zz  0,987

lü’o  ein  terminal  von  3  d.  per  ton  zz  1,26  Markpf.
^ich  '  für  die  Bestimmungsstation,  und  wenn  die  Züge
p  fertig  geladen  und  rangirt  von  Privatgeleisen  her  an  die
^^bahn  übergeben  werden,  auch  für  die  Versandstation,
^ate^^^  4en  meisten  Bahnen  sind  schon  die  Normalscalen
^  ^^^^'^^bnung  der  terminals,  selbst  der  Gebühr  für  An-Abfuhr,
  gebildet.  Eine  solche  Scala,  welche  übrigens

Normftlstaleii.

miles  1  d.  pro  ton  mile  zz  1,974  Mpfg.
V  Kr\  ^  '  Meile.
^bObislOOmzVßj^Vid.  „  „  =1,481  „
        <pb n="134" />
        124

Die  Gütertarife.

Anlage  C.

nicht  die  Bedeutung  von  Miniinalsätzen  hat,  ist  beigetugteingerechneten
  terminals  für  die  mineral  dass  betrage»)
die  Prüfung  der  Scala  in  sich  ergiebt,  für  beide  Endstation®’^
zusammen  1  s.  3d,  per  ton  —  6,26  Mrkpfg.  pro  Centner-Um
  für  die  andern  Klassen  ein  Bild  von  den  zu  Grnn
liegenden  Einheitssätzen  zu  erhalten,  muss  man  berücksic
tigen,  dass  die  Bahnen  für  die  Vertheilung  der  Frachten
Durchgangsverkehr  die  Höhe  der  als  terminals  zu  rechnend®’^
Beträge  ein  für  allemal  folgendermassen  festgesetzt  habón
für  jede  der  beiden  Endstationen  per  ton
a.  wenn  die  Tarife,  wie  fast  ausnahmslos  im  merd^nnà^^^
Verkehr,  die  An-  und  Abfuhr  einschliessen  —-rates
  —
in  London  8^/3  s.  ~  0,425  Mark  pro  Centner,
anderswo  4  s.  --  0,20  „  „  ”  .  n
b.  wenn  die  Tarife  nicht  die  An-  und  Abfuhr  einschlio®®^
—  Station  to  Station  rates  —  überall  IV2
7,5  Markpf.  pro  Centner,  abgesehen  von  der
dass,  ^
c.  für  die  Güter  der  mineral  dass  überall  9
3,78  Markpf.  pro  Centner,
d.  für  Steinkohlen,  Mangels  anderer  SpecialvereinbaU'”'’
ebenfalls  9  d.  =  3,78  Markpf.  pro  Centner.
Werden  von  dem  in  der  Scala  für  15  miles  zz  24IV  ^
meter  in  der  5.  Klasse  angegebenen  Satz  von  20  ^
die  höchsten  vorstehend  angegebenen  Terminals^
8V2  für  London  und  4  s.  für  die  andere  Endstati®^’
zusammen  12  s.  6  d.  abgezogen,  so  bleiben  als  Streck®
frachtsatz  8  ä.  4  d.  per  ion,  d.  h.  pro  Centner  und
Meile  über  13  Markpfennige,  beinahe  2^/4  mal  so  viel
der  Satz  der  deutschen  Normalklasse  mit  zwaiizigp^’’^^^^
tiger  Erhöhung  zz  5  Markpfennige.  Für  die  mineral
ist,  wie  die  Scala  erkennen  lässt,  ein  terminal  von  zusa»ü
1  Í.  3  d.  angenommen,  und  der  Streckeneinheitssatz
sich  also  bei  der  angegebenen  weitesten  Entfernung
        <pb n="135" />
        Die  Gütertarife.

125

miles  ~  241  Kilometer  auf  1,49  Markpfeiiuige  pro
^ßntner  und  deutsche  Meile.  —  Bemerkenswerth  ist  in  der
Scala  die,  auch  sonst  häufige  Anwendung  des  Zonenprincips,
dass  derselbe  Gesammtsatz  für  eine  ganze  Gruppe  von
^ütfernungen  gilt,  eine  werthvolle  praktische  Erleichterung.
^derdings  ist  das  wiederum  eine  Abweichung  von  dem  jetzt
^Deutschland  so  viel  betonten  Selbstkostenprincip  in  der
üblichen  Auftässung,  ebenso  wie  der,  trotz  gleicher  bahn-^^ifiger
  Leistung,  auf  allen  englischen  Bahnen  geringere
^^^'äg  der  terminals  für  Güter  der  mineral  dass  —  noch
‘üehr  für  Kohlen,  und  die  häufige  Einrechnung  niedrigerer
^^^mitials  hei  kurzen  Entfernungen.  Aber  practisch  zweck-^üässig
  und  den  Eisenbahnen  wie  dem  Bublicum  nützlich  ist  Alles
unläugbar,  und  von  dem  Standpunct  der  englischen
'  ^'^assung  der  Selbstkostenfrage  aus,  auch  theoretisch  richtig.
ÏDass  die  englischen  Tarife  fast  ausnahmslos  für  weitere  Fallende  sc«in.

Ölungen  billigere  Einheitssätze  als  für  nähere  haben.

nach  den  Bemerkungen  über  die  Tarifpolitik  und  Aufssuiig
  der  Selbstkostenfrage  bei  den  englischen  Eisenbahn-^^ünern,
  nicht  befremden,  besonders  wenn  der  Einfluss  der
^sserconcurrenz  erwogen  wird.  Sogar  positive  Frachtdis-^^'hitäten
  sind  häufig  und  gelten  an  sich  noch  nicht  für  un-^^lüssig,
  Wenn  im  ersten  Geschäftsjahr  der  Eisenbahn-^^üünission
  in  Bezug  auf  diese  Frage  keine  Beschwerde  zur
^^ütscheidnng  gekommen  ist**),  so  dürfte  das  auch  für  die
®  lung  des  englischen  Publicum’s  zu  derselben,  bezeichnend
ü,  sowie  vermuthen  lassen,  dass,  wo  früher  Klagen  erhoben
Uii  '  Eisenbahnen  inzwischen  Abhülfe  geschahen  haben,
.  ^  ^^^ss  die  jetzt  vorhandenen  Tarifirungsverschiedenheiten
^  ^Is  ^^nndne  oder  unreasonable^^  angesehen  werden  —  auf
^I^^Gichenden  sachlichen  Gründen  beruhen.  Gerade  darin  liegt
lich^^  wesentlichsten  Unterschiede  gegen  die  augenblick-^
  Tarifverhältnisse  in  Deutschland.  Die  grössten  hier  vor-**•



Vergl.  s.  40.
)  Vergl.  S.  28.
        <pb n="136" />
        126

Die  Gütertarife.

Allgemeine  Tariferhöhung. ­


Niedrigster  Einheitssatz. ­


Entlade-  und
Abholefristen
  und
Strafbestimmungen. ­


liandeiieii  Tarifiningsverschiedeiihciten,  so  gross,  dass  sie  diß
englischen  zuweilen  noch  übertreffen,  sind  durch  das
einigen  Bahnen  und  in  einzelnen  Verkehren  gemachte  Expeii
ment  der  Einführung  des  Wagenraumtarifs  entstanden,
also  bestimmte  in  den  Handels-  und  Verkehrsverhältnisseß
selbst  liegende  Gründe  sind  die  Ursache  davon  ,  sondern
einseitig  angestellten  Versuche  mit  einem  neuen  Tarifsystei«'
welches  die  in  allen  andern  Ländern  wie  bis  dahin  auch
allgemein  in  Deutschland  fest  gehaltene  Basis  vollständig
verlässt.
Die  Gütertarife  haben  auch  in  England  in  den  letzte’^
Jahren  eine  allgemeine  Erhöhung  erfahren.  Da  die
lisch  en  Bahnen  dabei  innerhalb  ihrer  concessionsmässig^^
Maximalsätze  blieben,  bedurften  sie  keiner  staatlichen  Erniäch
tigung  und  konnten  den  Zeitpunct  lediglich  nach  ihrem
messen  wählen.  Sie  haben  die  Erhöhung  bereits  vor  Begdi^
des  Rückgangs  der  allgemeinen  Wirthschaftsverhältnisse  ß^i
tieten  lassen;  die  deutschen  Bahnen  erhielten  die  Erniäch
tigung  dazu  erst  nach  Beginn  desselben.  —  Als  der  zur
niedrigste  Einheitssatz  —  für  Kohlen  in  Privatwagen  auf  d^®
weitesten  Entfernungen  —  wurde  mir  bezeichnet  0,39  d.
ion  und  mile,  etwas  weniger  als  1  Silberpfennig  pro  Centner
und  deutsche  Meile,  welcher  Satz  auch  in  Preussen,  auf  dc^
Niedeischlesisch-Märkischen  Eisenbahn,  noch  heute  vorkoiuä'^’
dies  sogai  ohne  die  Bedingung  der  Gestellung  eigner  Wag^^'
Die  laiife  für  die  special  und  mineral  dass  sowiß
Kohlen  schliessen,  wie  erwähnt,  nicht  die  An-  und
fühl  ein  station  to  rates  —,  und  auch  das  Ein-  und  Au^
laden  muss  in  der  Regel  durch  die  Versender  und  Adi^®
säten  besorgt  werden.  Die  Auslade-  und  Abholefristen
lang,  mindestens  24  Stunden  *),  von  Zustellung  d®
Avises,  nicht  wie  nach  §.  59  des  deutschen  Betrißd^
*)  Vergl.  auch  S.  110  u.  137.
**)  Auf  der  London  and  North  Western  Bahn  im  Kohlenverke  ""
48  Stunden.
        <pb n="137" />
        Die  Gütertarife.

127

Dauer  der

^^glenients  wenigstens  bei  Uebersendung  durch  die  Post  —  von
l^bsendung  desselben  an  gerechnet.  Die  Strafwagenmiethe  der  strafen,
verspäteter  Entladung  beträgt  nur  3  Mark  pro  Tag,  und
I^fivatwagen,  betreffs  deren  eben  die  Eisenbahnen  den
igentbüinern  gar  keine  Garantie  für  die  Rückstellungszeit
Listen,  ist  sogar  nur  eine  sogenannte  Geleismiethe  von
Mark  pro  Tag  zu  zahlen.  Diese  Sätze  werden  pro
^gen  erhoben,  wie  denn  überhaupt  die  in  Deutschland  noch
^  vielfach  in  den  Tarifen  und  sonst  gebräuchliche  Rechnung
Achsen  in  England  zweckmässiger  Weise  nirgends  vor-Allerdings
  giebt  es  in  'Deutschland  mehr  Sachsige
^^geii  als  in  England;  da  indess  bei  einem  Sachsigen
^geii  der  Mehrbetrag  der  Selbstkosten  im  Verhältniss  zu
^  Gesammtbetriebskosten  doch  nur  verschwindend  ist,  und,
die  Hauptsache,  die  Tragfähigkeit,  der  Nutzeffect,  im
%emeinen  nicht  difterirt,  dürfte  es  sich  empfehlen,  die
^^echnung  nach  Achsen  allgemein  durch  die  nach  Wagen
ersetzen,  wie  im  neuen  Wagenregulativ  bereits  gescheheu.


lüi  Concurrenzverkehr  sind  in  England  die  Entladefristen

biiiiü
Wagenstrafmiethe
Reffenden  Bahn  nur  sehr  nachsichtig  erhoben,
uei

üoch  bedeutend  länger  als  24  Stunden,  oder
wenigstens  für  eigene

es  wird
der
Folge  Alles

Wagen

Sind
b,

ist,  dass  die  Adressaten  oft  säumig  in  der  Entladung

besonders  die  Privatwagen  geradezu  als  Magazine
^^utzeii.  Es  kommt  vor,  dass  solche  Wagen  monatelang
j^^^ütladen  auf  einer  Station  stehen,  und  gewiss  nicht  zum
^  ^insteii  Theil  hieraus  erklärt  sich  die  grosse  Zahl  der  in
^"'^dand  vorhandenen  Güterwagen.
^^Gieb  sind  nicht  gering;

Die  Nachtheile  für  den
z.  B.  auf  dem  Londoner  Bahnhofe

%y  s  Cross  der  Great  Northern  Bahn  wurden

im  vorigen

Nachtheile  der
gelinden  Fristund
  Strafbestimmungen. ­


Qjl'^ter  dadurch  dreimal  Verkehrsstockungen  hervorgerufen,
die  auf  vielen  Stationen  angelegten  besonderen  Speicherlind
  Lagerhäuser  für  die  dort  gerade  am  Meisten  vor-^^^üienden
  Artikel  —  Kohlen,  Getreide,  Kartoffeln,  Bier,
        <pb n="138" />
        128

Die  Gütertarife.

Unthunlichkeit
der  bahnseitigen
Abfuhr  im
Massenverkelir.

Eiseinvaareti  etc.  —  würde  es  überliaupt  nicht  möglich  sei»*
den  Betrieb  durclizufüliren  ;  indess  reichen  auch
Lagerräume  nicht  immer  aus.  So  standen,  als  ich  auf
Station  King  s  Cross  war,  trotz  der  umfangreichen  Ivartohc^
lüugazine  derselben,  von  den  Tagen  vorher  700  Wagen  nnt
Kartoftehi  imentladen,  weil  die  Magazine  voll  waren;  ausserdem ­
  noch  280  Wagen  mit  Heu  und  Stroh,  also  zusannneD
circa  1000  Wagen  unentladen.  In  jenen  Zeiten  des  voi’i»®^'
Winters  soll  die  Zahl  der  gleichzeitig  unentladen  stehende"
Wagen  auf  2000  gestiegen  sein.
Die  englischen  Eisenbahnmänner  verhehlen  sich  nick^'
dass  diese  \  erhältnisse  ein  schwerer  Schaden  der  engU^ch"^^
Eisenbahnverwaltung  sind  ;  jedoch,  eine  bezeichnende  illustrativ"
zu  der  Ansicht  von  der  Bedrückung  und  Vergewaltigung
Publikums  durch  die  Eisenbahnen  in  England,  sie  wage’*
es  nicht,  dem  Publikum  schärfere  Frist-  und  Strafbestii"
mungen  zu  bieten.  Bei  den  preussischen  Staatsbahnen
trägt  die  Entladefrist  6  Stunden  und  die  Strafmiethe  1,5  Ma"
pro,  Achse  und  angefangene  6  Tagesstunden  d.  h.  für  2''ei
achsige  Wagen  6  Mark,  für  dreiachsige  9  Mark  pro  Tag*
Die  Ausdehnung  der  im  merchandise  Verkehr  so  glänzß"
bewährten  bahnseitigen  Abfuhr  auf  den  Massenverkehr
man  füi  unthunlich  wegen  des  grossen  Umfangs  desselb®"’
und  weil  naturgemäss  die  meisten  Addressaten  nicht  so  ^e
deutende  Lagerräume  besitzen,  um,  ohne  vorherige  Beua"^
lichtigung  ihnen  vors  Haus  gefahrene  grosse  Quantität""
unterbi  ingen  zu  können.  Da  bleibt  denn  den  Eiseiibah""’
Ulli  übiig,  grosse  Lagerräume  und  Speicherhäuser  auf
in  Verbindung  mit  den  Stationen  anzulegen,  eine  alleräi"=’*’
füi  den  Eisenbahnbetrieb  wie  das  Publikum  sehr  vortheilh"^^
Einlichtung,  welche  indess  ein  erhebliches  Mehr  an
kapital  ertordert,  und  auch  zu  dem  deutschen  Zukuof^^
ideal  „der  Trennung  von  Traction  und  Spedition“
Eisenbahn  als  Nachfolgerin  der  Chaussee“,  im  directen  Gßg""
Satz  steht.  Der  Geschäftsbetrieb  der  Eisenbahnen  wird  d"
        <pb n="139" />
        9

Die  Gütertarife.

129

immer  weiter  über  die  Grenzen  der  eigentlichen  Transl'ortleistung
  hinaus  ausgedehnt.
Hass  die  geschilderten  Verhältnisse  besonders  auch  für
Beschränkung  des  Kohlenverkehrs  auf  bestimmte  Stationen
einzelne  Addressaten  *),  von  Bedeutung  gewesen  sind,
sich  wohl  annehmen.  Diese  findet  sich  übrigens  nicht
^ücbweg;  z.  B.  auf  der  erwähnten  Station  King's  Cross
Jeder  Kohlen  empfangen,  vielleicht  mit  ein  Grund  für
häufigeren  Verkehrsstockungen  dort!
den  merchandise  Verkehr  trifft  Alles  das  nicht  zu,
lad^  eine  besondere,  auf  bahnseitiges  Ein-  und  Ausund
  An-  und  Abfahren  basirte,  in  jeder  Beziehung
j^^^.^üglich  bewährte  Organisation  hat.  Da  die  Güterzüge
^®*st  des  Nachts  gehen,  findet  die  Anfuhr  gewöhnlich  Nachdie
  Abfuhr  Vormittags  statt.  Die  erstere  erfolgt  auf
de  Seitens  der  Versender  bei  der  Expedition  oder
m  der  Stadt  eingerichteten  Sammelstellen  und  Agenturen  ;
giösseren  Kaufieuteh  fahren  die  Ilollwagen  auch  ohne  An-^¡eldung

^’i^htun

S  regelmässig  hin.  Die  angefahrenen  Güter  werden
Ssweise  auf  den  Ladeperrons  innerhalb  des  Güter-,

  Appens,  zusammengebracht  und  sofort  verladen,  wobei
am  Wagen  die  Erachtkarte  bis  auf  die,  nachher
Ul  ^^^^^iHonsbüreau  erfolgende,  Eintragung  des  Tarifsatzes
^iiul  der  Eracht  fertig  gestellt  wird.  Die  Geleise
,  überall  in  die  Güterschuppen  hineingeführt  und  häufig
^  Hrehscheiben,  neuerdings  mehr  durch  Schiebebühnen

Verb

^^duen,

Bi

^’üden,  um  gleich  im  Schuppen  die  beladenen  Wagen
fiie  entladenen  bei  Seite  schaffen  zu  können,
^eit  Manipulation  geschieht  mit  äusserster  Schnellig-Verk
  vielfach  wird  sogar  Ankunfts-  und  Abgangs-Purr^^^
  Bl  demselben  Raum  und  auf  denselben  Lade-§ele.!^^
  ^bgefertigt,  so  auf  der,  in  der  City  von  London
Broad  Street  Station  der  North  London  Bahn,  welche
ü  täglichen  Aus-  und  Eingang  von  1000  Wagen  mit

^  Vergl.  S.  37.

Die  Organisation ­
  des
merchandise
Verkehr.
Btthnseitipe
An-  und  Abfuhr.
\
        <pb n="140" />
        130

Die  Gütertarife.

1200  Tons  —  1,200,000  Kilogramm  merchandise  hat.
welche  Bahnhof  restante  gestellt  —  left  until  called
oder  aus  anderen  Gründen  nicht  bis  Mittag  abgefahren
werden  nach  einem  besonderen  Speicher  gebracht,  so
bei  Beginn  des  Anfuhrgeschäfts  der,  eben  nur  als  LadcM
dienende,  Güterschuppen  vollkommen  klar  ist.  .
Die,  neben  der  Ohne  bahiiseitige  An-  und  Abfuhr,  welche  z.  ‘'‘f,
bahnseitigen  ’  niflll
An-  und  Abfuhr  Broad  Street  Station  nur  bei  etwa  '/g  des  Verkehrs  m
Ziord^mt^^^ttfindet,  wäre  das  Ganze  nicht  möglich.  Daneben  ist  d'J
chandhe  Ver-  gi’osse  Zahl  der  Züge,  das  Absenden  der  Wagen  schon
Momente.  gormgei’  Belastuiig  *),  .die  verhältnissmässige  Seltenheit
Zu-  oder  Umladungen,  die  gute  Organisation  des  Gnil^'^^
gescliäfts,  soweit  Umladungen  stattfiiiden,  endlich  die
Ausdehnung  der  directen  Expedition  und  die  übersichth^“  '
Form  der  Tarifbücher  —  vergl.  S.  91  —  von  Bedeutung-  ^
Auf  der  Londoner  Station  Camden  town  der  Londoi^
Aor//i  Western  Bahn  geht  in  der  Nacht  alle  10  Minuten,
Tage  alle  Stunde  ein  Güterzug  ab,  und  was  den
Punct  betrifft,  so  wird  auch  im  Durchgangsverkehr
Belastung  mit  1000  Kilogramm  für  ausreichend
Bei  geringerer  Ladung  wird,  abgesehen  von
Artikeln,  ebenso  wie  für  leere  Wagen,  keine  Wagd^’^^^^
*)  Eine  der  interessantesten  Thatsacben  ist,  dass  trotz  des
Aufwandes  von  Personal  für  den  Güterstationsdienst,  trotz  der  ^®*j^g]ir,
Wagenausnutzung  und  der  grossen  Zahl  Züge  im  rnerr  houdtse  jgß
sowie  obgleich  die  Kosten  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr
Gesammtausgaben  der  englischen  Bahnen  stecken,  die  letzter*^
Bahnkilometer  nicht  höher  sind.  Sie  betrugen  1874  im
für  das  ganze  vereinigte  Königreich  nur  23900  Mark.  Nach  der  P*
sehen  Statistik  für  1874  betrug  die  wirkliche  Ausgabe  25266  ’  v-gf'
der  belgischen  Staatsbahn  betrug  sie  1874  31138  Francs.  Dass  ^
kehr  in  Preussen  und  Belgien  noch  hinter  der  Durchschnitts
von  England,  Schottland  und  Irland  zusammen  zurückbleibt,  g^is^
anzunehmen  8.  63.  Auch  auf  der  deutschen  Reichsbahn  ist  ct  y,
schwächer,  und  trotzdem  betrug  die  Ausgabe  1874  dort  2615^
Die  Ansicht,  der  Wagenraumtarif  ermässige  die  Selbstkosten
durch  nicht  bestätigt.
        <pb n="141" />
        9*

Die  Gütertarife.

131

^®5:ahlt,  so  dass  auch  in  diesem  Falle  das  Interesse  der  über-  Seltenheit  der
ßnrnenden  Bahn  an  der  Zurückweisung  oder  Umladung  des  ladungin
Rogens,  nicht  gross  ist.  Im  Localverkehr  laufen  iWagen
^^it  nur  500  Kilogramm  Belastung  ohne  Um-  und  Zuladung
'^urch.  Wo  die  Umladung  stattfinden  soll,  bestimmt  auch  im
Durchgangsverkehr  schon  die  Versandstation  mittelst  der
ugenbezettehmg,  und  sie  hat  ausserdem  einen  besondern
über  die  umzuladenden  Wagen  an  die  Umladestation  zu
^^^liten.  Auf  die  Wagenbezettelung  legt  man  überhaupt
^^^sses  Gewicht,  während  die  einzelnen  Collis  bahnseitig  gar
bezettelt  werden.  Allerdings  sind  sie  gewöhnlich  von
Absendern  mit  der  vollen  Adresse  versehen,  die  bei
^^ussen  Kaufleuten  wohl  auch  durch  eine,  ein  für  allemal
^^stiinnite  Marke  ersetzt  wird.

Dass  für  die  bahnseitige  An-  und  Abfuhr  nicht  wie  in  Ausdehnung  der
^utschland,  so  weit  hier  überhaupt  etwas  Aehnliches  baimsetigen

strebt

ange-  Abfuhr  auf

ist,  zwischen  kleinen  und  grossen  Sendungeil  geschie-  ®
’  dieselbe  nicht  auf  das  „Stückgut“  *)  im  deutschen  Sinne
^schränkt  wird,  ist  nur  sach  gemäss  :  denn  der  Schwerpunkt
J^gt  in  üen  Handelsverhältnissen  des  einzelnen  Artikels  und
dass  er  nach  seiner  Beschaffenheit  und  gewöhnlichen
^^’Packungsweise  handlich  und  leicht  transportirbar  ist.
^enso  richtig  ist,  dass  die  Bahnen  nicht  blos  die  Abfuhr  von
^D^alern  auch  die  Anfuhr  nach  der  Bahn,  mit  aller  Energie  in
Hand  genommen  haben.  Wenn  ein  Colonialwaarenhändler
^  die  Abfuhr  seines  „in  Wagenladungen“  ankommeiiden
^ckers  etc.,  und  für  die  Anfuhr  aller  zu  versendenden
^^aaren  Fuhrwerk  hält,  dann  kann  man  kaum  von  ihm  verdass
  er  dasselbe  nicht  auch  zur  Abfuhr  des  etwa  als
r  d.  h.  in  Quantitäten  unter  5000  Kilogramm  anenden
  Kaffee’s  benutzen  soll.

Wenn  man  das  Stückgut  nicht  ganz  beseitigen  kann,  ist  cs  wohl
öconomischer,  den  einmal  dafür  vorhandenen  Apparat  in  jeder
düng,  jjj  England,  möglichst  zu  benutzen  und  auszunutzen.
        <pb n="142" />
        132

Die  Gütertarife.

Dieverwiesungs-  Voii  Bedeutung  für  Deutschland  ist  die  Ver\\'i^'
gungsfrage.  Das  genaue  Nachwiegen  aller  Güter  bei
Aufgabe  und  Auslieferung,  enthält  eine  grosse
schwerung  und  Verzögerung  des  Expeditionsgeschäfts.
englischen  Bahnen  sind  hierzu  nicht  verpflichtet,  und
Réclamant  hat  stets  das  als  vorhanden  behauptete
nachzuweisen.  Nach  §.  52  des  deutschen  BetriebsregleiußO^
müssen  Collogüter  stets  auf  der  Versandstation  nachgc''^^»®'*
werden,  Wagenladungen  allerdings  nur  auf  besonderes
langen:  aber  da  die  Frachtbriefsangabe  über  das  Ge^vi^b
Beweis  gegen  die  Eisenbahn  macht,  sofern  die  Güter  ui^b
durch  die  Versender  ein-  und  auch  durch  die  EiupföUp®
ausgeladen  werden  —  §.  50  Nr.  2  a.  a.  0.  —  so  inüssteii
die  Eisenbahnen,  um  sich  gegen  Betrug  zu  schützen,
bahnseitig  zu  entladenden  Güter,  auch  die  Wage»'
ladungen,  bei  der  Aufgabe  genau  nach  wiegen.  Ebenso
^le  bahnseitige  Abfuhr  erschwert  durch  die  Bestimmung
§.  59  a.  a.  0.,  dass  der  Adressat  Nachwiegung  der  Güte^
auf  dem  Bahnhofe  verlangen  darf;  denn  danach  kann
seihe  in  jedem  Falle  die  Eisenbahn  zwingen,  die  ihm
führten  Güter  erst  nochmals  nach  der  Station  zurück?»'
bringen.
,  D“«  H^Pthinderniss  für  Uebertragung  der  Organisa«»“
hinderniss  für  die  des  engüschen  merchandise  Verkehrs  auf  Deutschland,  kV
¿a  mitdmsem  bakiseRig;es  An-und
undvu^^^^n  umu^embarist
kehrs.  ist  dies  ein  weiteres  Bedenken  gegen  denselben.  Auch
man  davon  absieht,  dass  bei  den  Wagenladungen  das
und  Ausladen  durch  das  Publicum,  gegen  den  engUscb»
merchandise  Verkehr  eine  grosse  Verlangsamung  bedell»’
weil  die  Wagen  den  Interessenten  länger  -  mindeste»
einen  halben  Tag  —  zur  Disposition  stehen  müssen,  und  ei»
ä  n  iche  Concentration  des  ganzen  Geschäfts  unmöglich  ^i^  __
so  ist  doch  die  Summe  des  Stückguts  selbst,  auch  im  Wag®»^
raumtarif  noch  relativ  bedeutend.  Auf  der  Reichsbahn  beG»®
        <pb n="143" />
        '

■Æ

Die  Gütertarife.

133

(dasselbe

1872:  5,120/0,  1873:  4,45  o/«,  1874:  5,19  o/,  des

®saiumttransportquantum’s.  Auf  den  Preussischen  Bahnen
etrug  Normalgut  und  Stückgut  der  ermässigten  Classen
^^'sainmen,  nur  wenig  mehr,  nämlich  1873:  7,60/0,  1874:
'  Die  Einrichtung  auf  das  Stückgut  zu  beschränken,
^®ht  aus  dem  —  S.  131  —  angegebenen  Gründen  im  Wagen-^uintarif
  noch  weniger  an,  weil  hier  der  Begriff  der
^%enladungen  auf  alle  Artikel  Anwendung  findet.

r.

###
        <pb n="144" />
        V.  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

Vor  Eintritt  in  die  Besprechung  der  in  der  UeberschB
bezeichneten  Einrichtungen  auf  den  englischen  Eisenbahi^®^’
sind  einige  allgemeine  Bemerkungen  über  die  Bedeutung
Concuirenz  im  Eisenbahnverkehr  vorauszuschicken.
Da  eine  einmal  vorhandene  Eisenbahn,  schon  wegen
damit  veiknüpften  öffentlichen  Interessen,  nicht  wieder  beseih»
werden  kann,  sind  zwischen  Eisenbahnen  die  der  Natur
h^W^Wn  Gonannm^:ämpk,  näm^^init  ^^r
renz  im  Eisen-  ^^S^er  zu  vernichten,  nicht  wohl  möglich.  Es  kann  Absi^
bahnverkehr,  sein,  die  angegriffene  Bahn  zur  Fusion  mit  der  angreifenden
nöthigen,  abei  solche,  wie  alle  blos  als  Pressionsinittel,
den  Gegner  zu  einer  Einigung  zu  bestimmen,  aufgefnss^'^'|
Concurrenzkämpfe  führen  lediglich  zu  vorübergehenden
nach  erreichtem  Zweck  wieder  wegfallenden  Erinässigung^’’'
Dauernde  Wiikungen  entstehen  nur,  wenn  die  ConcuH^^
Selbstzweck  ist  und  ohne  Nebenabsicht  die  Gewinnung
einzelnen  Transporte  im  Auge  hat.  Für  eine  solche
.  .  liegen  die  Verhältnisse  im  Eisenbahnverkehi  J
'I::::'"  l^dWmn^n  m.gmi8tig^  ak  a^  amlern
^^skemesw^rg  mirAv^ren  ^TbesdirÄn^ßi'^;
ungiinsti,  sind,  /^ahl  der  Mitbewerber.  Der  Kaufmann  wie  der  Fabi#'
kann  die  Selbstkosten  im  einzelnen  Fall  ziemlich  genaü
rec  men,  schon  desshalb  weil  der  Einkaufpreis  der  wiede^^
verkaufenden  Waare  oder  des  zu  verarbeitenden  MateB^  '
den  grössten  Theil  davon  zu  bilden  pflegt.  Er  darf  ’
        <pb n="145" />
        Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

135

sein  Concurrent,  welcher  zu  höherem  Preis  eingekauft  Die  Fraire  der
oder  theurer  producirt,  bei  dem  einzelnen,  das  Concurrenz-^bject
  bildenden  Geschäft  nicht  unter  einen  gewissen  Verkaufspreis ­
  hinab  gehen  wird.  Anders  bei  den  Eisenbahnen  !
y^un  eine  solche  einmal  in  Betrieb  ist,  wird  der  grösste
ilieil  der  Ausgaben  dnrch  ein  Mehr  oder  Minder  des  Verkehrs ­
  gar  nicht  oder  doch  bei  Weitem  nicht  in  gleichem
Masse  beeinflusst.  Die  Grenze  der  Tarifstellung,  unterhalb
^ulcher  der  fragliche  einzelne  Transport  für  die  Concurrenzkahn
  überhaupt  aufhört,  einen  Gewinn,  ein  Mehr  gegen  den
^oust  eingetretenen  Zustand  einzubringen,  lässt  sich  kaum
kerechnen,  liegt  selbst  bei  wirklich  höheren  Betriebskosten
derselben  sehr  tief.  Sie  wird  also  auch,  und  die  Erfahrung
kestätigt  dies  täglich,  kein  Bedenken  tragen,  die  Concurrenz
^^fi’echt  zu  halten  und  ihren  Tarif  ebensoweit  wie  die  andere
Bahn  zu  ermässigen.  —  Bei  einer  Submission  auf  Schienen
s.  w.  legt  jeder  Submittent  mit  Recht  den  höchsten  Werth  der  Tarife,
^ui'aiif,  (lass  sein  Gebot  nicht  vorher  zur  Kenntniss  der  Mitkieter
  kommt.  Die  Eisenbahn  muss  ihren  Tarif  vorher
Publiciren,  d.  h.  selbst  zur  Kenntniss  der  Concurrentin  bringen-^
  Hat  (1er  Schienenfabrikant  den  Zuschlag  erhalten,  so  ist  für
^ku  die  Sache  abgemacht.  Der  Eisenbahn  fehlt,  auch  wenn
^ki’  gestattet  wird,  sich  vor  der  Publication  durch  Vertrag
einem  Versender  Transporte  zu  sichern,  noch  immer  die
^^wissheit,  dass  sie  wirklich  den  gestellten  Tarifsatz  dafür
^Hiält.  Setzt  nämlich  die  Concurrenzbahn  nachher  den  Tarif
den  fraglichen  Artikel  noch  weiter  hinab,  so  bleibt  der
^J’steren  Bahn  doch  nichts  übrig  als  zu  folgen,  und,  bei  der
^'Gi  flflichtung,  die  Tarife  auf  alle  Versender  anzuwenden.  Die  Verpflichtung
ku^nn  sie,  wenigstens  in  Deutschland,  den  niedrigeren  Satz,  Versender
des  geschlossenen  Vertrages,  ilirem  Coiitrahenten  nicht  anzuwenden,
^^i’entlialten.  —  Der  Schienenfabrikant  wird  durch  den  billigen
den  er  bei  der  einen  Submission  olierirt,  in  keiner  Weise
andere  Geschäfte  gebunden.  Die  Eisenbahn  muss  den  Tarif,
^^Icher  zur  Gewinnung  der  Transporte  des  einen  Versenders  zu-
        <pb n="146" />
        136

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrent.

Ueb^rtrapungder
Ermässigunpen
auf  andere
Stationen  und
Linien.

Wied(  rerhöhung
des  Tarifs.

Unterbietende
Concurrenz  in
den  Tarifen  nur
mittelst  Refactien
auf  die  Dauer
möglich.

zugestehen  war,  auch  dem  zweiten  gewähren,  der  vielleicht  ohnehin ­
  nicht  anders  kann  als  ihre  Linie  benutzen.  Bei  dein  Verhol
dei  I  rachtdisparitäten  überträgt  sich  die  Ermässigung  auf  die
voi  liegenden,  wenngleich  nicht  concurrenzirten  Stationen,  ist  oft
sogai  auf  andere  Linien  auszudehnen,  weil  sonst  die  Concurrenzfähigkeit
  der  dort  wohnenden  Versender  geschmälert  werden,
,.undue  preferences^  eintreten  würde.  Auch  die  Tarife  fremder ­
  ,  zunächst  gar  nicht  betheiligter  Verwaltungen  werden
häufig  so  in  Mitleidenschaft  gezogen,  und  dies  erregt  natürlich ­
  den  Unwillen  derselben,  ein,  bei  den  zahlreichen  imd
nahen  Beziehungen  zwischen  allen  Eisenbahnen  eines  zusammenhängenden
  Verkehrgebiets,  nicht  zu  unterschätzender
Umstand.  —  Die  Wiedererhöhung  des  einmal  ermässigteß
laiifs  ist  vielfach  rechtlich  erschwert,  aber  auch  thatsächlich  stets
weniger  leicht  als  ein  Preisaufschlag  Seitens  des  Fabrikanten.
Jeder  Kaufmann  wird  alle  diese  Momente  als  sehr  einflussreich ­
  anerkennen,  und  sie  erklären  es  vollständig,  dass
wirkliche  Tarifkampfe  der  Regel  nach  nur  da,  wo  Refactien  *)
ubheh  sind,  und  mittelst  solcher  geführt  werden.  Durch  sie,
aber  nur  durch  sie  lassen  sich  eben  jene  Schwierigkeiteß
wenigstens  theilweise  umgehen;  bei  publicirten  Tarifen,  dies
^  Natui  der  Sache  und  wird  durch  die  Eisenbahnera
  rung  aller  Länder  bestätigt,  ist  niemals  etwas  anderes
als  G  eichstellung  der  Tarife  schliesslich  su  erreichen,
Venn  nur  die  Wahl  besteht  zwischen  Verzicht  auf  Tarif
kiimpfe  und  Zulassung  von  Refactien,  so  kann  auch  voi»
andpunct  des  Publikums  die  Entscheidung  nicht  schwer
thenl’  ^»rch  den  obigen  Mit'
eilungen  )  bleibt  die  Rente  des  Anlagekapitals  der  Eisealaiidetn
  r"i,  '^'reussen  gegenwärtig  unter  de»&amp;gt;
landesüblichen  Zinsfuss,  und  auch  die  Durchschnittsdividende"
‘'et  uacli  den  publicirlcn  Tarifen  erhöbe»'”
**)  Vergl  S.  60.
        <pb n="147" />
        VerbanJswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

137

^tamnuictien  für  sich  betrachtet,  erreichen  denselben
nicht;  sie  betrugen
im  vereinigten  Königreich  :  in  Preussen  ohne  Garantiezuschuss  ;
4,090'o  5,44o'o
4^10«^  4,85«^,

1873
1874

^Vohin  soll  da  Herabdrückung  der  Tarife  führen?
in  anderen  Zeiten  ist  gewiss  absolute  Erinässigung  des
iiufs  für  üie  einzelne  Sendung,  das  minder  Wichtige  von
^®iden,  und  Hauptsache  die,  in  England  mit  Recht  so  betonte
^^^^Gidung  von  „undue  preferences^  von  ungerechtfertigter
•^vorziigung  einzelner  Versender  und  Linien,  wie  sie  vom
^  ‘^ctienwesen  untrennbar  ist,  und  denn  auch  in  allen
‘ändern  zum  positiven  Verbot  desselben  geführt  hat  oder  im
^st  zu  führen.  Die  Gleichstellung  der  Tarife
^len  Concurrenzrouten,  und,  soweit  es  sich  um  vernach
  demselben  Markt  führende  Linien  handelt,
^  &amp;gt;  nach  Lage  der  Productionsverhältnisse  in  den  concurrieil
  Versandgebieten  und  der  sonst  bedingenden  Um-2
  angemessene  Verhältniss  zwischen  den  ein-’^®n
  Tarifen,  das  ist  es,  worauf  der  Schwerpunkt  liegt.*)

bede  .  hierdurch  werden,  wie  die  Erfahrung  beweist,  im  Resultai
\va,3  Ermässigungen  der  einzelnen  Tarife  herbeigeführt,  und  zwar

eiiigg  Hauptsache,  am  richtigen  Ort.  Dass  die  Eisenbahntarife
t’ests*  hn  Ganzen  nicht  zu  hoch  werden,  dafür  lässt  sich  durch
oisgß  ®  hing  angemessener  Maximaltarife  sorgen,  und  auch  die  Verhält-Wasserconcurrenz,
  Concurrenz  anderer  Productions-^®hiete


hahni’  •  ’  ~  '^‘Hven  dahin.  Handelt  es  sich  nur  um  eine  einzelne
^®^che  in  Folge  besonders  günstiger  Verhältnisse^  einer

Selbst
,  s
'"^'hinie,
"USSer  ^  *■*  A  uigc  ucauuucio  gunawgui  v  eijuaiunssa,  einer
Oiit  g.®®"^^hnlichen  Reingewinn  erzielt,  so  ist  noch  sehr  die  Frage,  oh
^wang  gegen  sie  auf  Ermässigung  ihrer,  an  sich  unter  jener
M'eni  ^^*i^hen  bleibenden,  Sätze  dem  allgemeinen  Interesse  gedient  wird
1“  einem  Lande  mit  schon  entwickelterem  Eisenbahnnetz
ihre  Ta  dass  ihr  Verkehr  stark  ist,  schliessen  lassen,  dass
*‘H(1  ^hsätze  für  den  Handel  der  sie  benutzenden  Versender  niedrig  genug
hfen  zwangsweise  Ermässigung  derselben  würde  also  den  Letzungebührlichen
  Vorsprung,  „undue  pre/èrmrc",  vor  den  aui
Routen  angewiesenen  und  mit  ihnen  in  Concurrenz,  „competition

Gleichstellung
und  angemessenes
Verhältniss  der
Tarife.
        <pb n="148" />
        138

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

Die  Seefracht  für  Hamburg  und  Stettin  differirt  um  einen
Ganzen  sicli  gleich  bleibenden  Betrag.  Sind  die  Eisenbahn
tarife  von  Stettin  nicht  um  eben  denselben  Betrag  biUiS®^
als  die  von  Hamburg,  dann  wird  Stettin  ruinirt  ;  stehen  (he
von  Hamburg  um  mehr  als  diese  Differenz  höher,  dann  gn
Hamburg,  wie  dortige  Kaudeute  bei  einer  ähnlichen  Gelegen
heit  sich  drastisch  ausdrückten,  dem  Schicksal  Venedigs  ent
gegen*).  —  Verschieden  hohe  Tarife  auf  parallelen  C^n
currenzrouten  haben  einfach  die  Folge,  dass  der  Versen(tn|
nur  die  billigere  benutzen  kann,  dass  die  theuerere
ihn  so  gut  wie  nicht  existirt.
Den  stärksten  Beweis  für  die  Richtigkeit  der  aufgesteHtn

Behauptung  liefert  die  grosse,  dem  handelstreibenden

pubh'

kum  nicht  minder  als  den  Eisenbahnen  schädliche  Verwirrung

der

Tarif-  und  Verkehrsverhältnisse,  welche  in  Deutschland

dureti

die  partielle  Einführung  des  Wagenraumtarifs  mit  seinen  bis  2
50%  gehenden  Unterbietungen  der  übrigen  Tarife,
gerufen  ist.

Wenn  die  einzelnen  Linien,  welche  in  Concurrenz  s

—  sei  diese  eine  zwischen  denselben  Endpuncten  oder
verschiedenen  Versandgebieten  nach  demselben  Markt  --Einnu
  SS  der  fe-  ill  getrenntem  Eigenthum  befinden,  dann  liegt  hierin  die

voll
that'
auft-etW

thum^"ertäi*t-  sächliclie  Garantie,  dass  jenes  normale  Verhältniss  ^
n.sseaufdas  erhalten  wird,  und  insofern  hat  die  Concurrenz  allei^i^'^
Reíjcnscltií-’e  ’
Verhältniss  der
Tarife.

ßS

p  YeC'
o/‘stehenden  Versendern  geben.  Das  angemessen
hältniss  zwischen  den  Tarifen  der  verschiedenen  Linien  würde
und  für  die  anderen  Linien  analoge  Ermässigung,  vielleicht  zu
Ruin,  nöthig  gemacht;  denn  sonst  verlören  sie  den  Verkehr
jene  Ermässigung  bleibt  also  doch  noch  das  kleinere  Uebe  •
Eisenbahnverkehr  ist  eben,  auch  bei  getrennten  Eigenthumsverbä
der  einzelnen  Linien,  mehr  als  irgend  etwas  „die  Welt  der  Zusai®
*)  Aehnlich  ist  das  Verhältniss  zu  den  Tarifen  von  Brem  ¿c
den  andern  concurrirenden  Seehäfen.  Die  geradezu  vernicb^^^gji

Wirkung,  welche  ein  nach  überall  gleichen  ]5inheil®%
construirter  Tarif  vielfach  haben  würde,  erhellt  an  diesem  Beispi®
klar.
        <pb n="149" />
        I

/

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz

139

iiucli  fur  die  Eisenbalintarife  eine  sehr  bedeutende  und
heilsame  Wirkung.  Diese  ist  so  gross,  dass,  wenn  sie
^bfhort,  d.  h.  wenn  jene  Linien  in  das  Eigenthum  eines
^"'iiizigen  kommen,  an  Stelle  der  früheren  thatsächlichen  eine
^^tlitliche  Garantie,  gesetzliche  Vorschriften  zur  Vermeidung
undue  preference  d.  h.  zur  Aufrechthaltung  des  normalen
^Grhältnisses,  nothwendig  erscheinen.  *)
Ausser  in  den  Preisen  ist  überall  noch  eine  Concurrenz
der  Leistung  selbst  möglich.  Schnelle,  pünctliche  und
^^hlerlose  Beförderung,  günstige  Fahrzeit  der  Züge,  bequem
^^legene  und  gut  zugängliche  Bahnhöfe,  Entgegenkommen  bei
^^Bediguiig  von  lleclamationen  und  überhaupt  im  Verkehr
^^dt  dem  Publicum  :  mit  einem  Worte  ein  Ueberbieten  in  den
faillies  und  accommodations  ^  wie  die  Engländer  es  nennen,
für  den  Eisenbahnverkehr  darunter  zu  verstehen.  Soweit
um  bestimmte  Fristen,  wie  für  die  Entladung,  oder
^Gstimmte  Gebühren,  wie  für  verspätete  Entladung,  oder  be-^fininu
  an  das  Publicum  zu  richtende  Forderungen,  z.  B.  auf
^gnirung  der  Stückgüter,  handelt,  bildet  Gleichstellung
^^Güfalls  die  Regel,  analog  den  eigentlichen  Frachtsätzen,
es  bleibt  noch  eine  Anzahl  wesentlicher  Puñete  gerade
Hinsicht  der  Leistung  selbst,  übrig,  für  welche
gegen  das  Unterbieten  in  den  Tarifen  vorher  angeführten ­
  Gründe  nicht  zutreffen,  und  bei  denen  deshalb  eine
oder  richtiger  überbietende  Concurrenz  erfahrungs-^^^ig
  besteht.  Die  beschränktere  Zahl  der  Mitbewerber  ist
^|lerdings  auch  hier  von  Bedeutung,  und  wo  die  Verstän-^^guiig
  zwischen  den  Concurrenzrouten  bis  zur  Theilung  der
^'üiiahineii  nach  einem  festen  Verhältniss  geht,  wird  dies  auf
Xeigung  zu  einem  solchen  Ueberbieten  gewiss  einwirken
so  mehr,  je  niedriger  der  der  transportirenden  Route
Selbstkosten  vorweg  zu  vergütende  Betrag  angenommen
Indess  gerade  den  letzteren  so  niedrig  zu  bestimmen,
ass  g.^.  Anreiz  mehr  zu  Bemühungen  um  die  Gewin-’**)
  Vergl.  S.  54.

Die  Concurrenz
in  der  Leistung.
        <pb n="150" />
        140

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

Grundsätzliche
Verschiedenheit
zwischen  Concurrenz ­
  in  der
Leistung  und  in
den  Tarifen.

nnng  der  Transporte  darin  liegt,  erschwert  die  ohnehin
mancherlei  Gründen  nicht  leichten  derartigen  Verhandlungen?
und  soweit  gehende  Verträge  sind  denn  auch  in  Inig
land  seltener,  obschon  dort  Gleichstellung  der  Tarife  allgemeine
Regel  ist.  Diese  steht  der  Concurrenz  in  der  Leistuno
keineswegs  entgegen,  ist  vielmehr  Vorbedingung  derselbendenn,
  wie  jeder  Kaufmann  und  Eisenbahnbeamte  weiss,  genügt
wenigstens  im  Güterverkehr,  eine  geringe  Differenz  iu
larifen,  um  der  theuereren  Route  den  Verkehr  vollständig
entziehen.  Die  Versender  nehmen  eben  an,  dass  durch  di®
zahlreichen  den  Eisenbahnen  auferlegten  gesetzlichen
pffichtungen  eine  ausreichende  gute  Leistung  sicher  gestclh
sei.  Dem  Kaufmann  oder  Fabrikanten  sind  so  weit  gehßudß
Verpflichtungen  nicht  aufgelegt,  der  Spielraum  für  die  Leistuno
ist  deshalb  grösser  und  ein  Concurriren  auch  bei  höhefß^
Preisen,  hierdurch  erfahrungsmässig  möglich.
Del  grosse,  aus  der  Sache  selbst  folgende  Unterschied
zwischen  der  Concurrenz  in  den  Tarifen  und  in  der  Leistmiß
in  den  facilities  and  accommodations  —  wird  häufig  h^®^
sehen,  und  dann  wohl  der  Wetterwerb  in  den  letzteren  ni^
nur  „ein  Rest  der  Concurrenz.,  welcher  jedenfalls  auch  b^b
verschwände  ,  bezeichnet.  Es  geschah  dies  von  vielen  Seit®^
bei  der  parlamentarischen  Enquete  von  1872  in  England'
Der  Verlauf  der  Dinge  dort  hat  jene  Prophezeihungen  nich^
erfüllt.  denn,  wie  alle  englischen  Eisenbahn  männer  versichei^i
und  der  Blick  auf  die  Sache  selbst*)  lehrt,  ist  die  Concuri'®^
in  den  facilities  und  accommodations  noch  heute  sehr  staiih
gewiss  nicht  schwächer  als  1872.  Auch  die  Erfahrnöß
anderer  Länder  bestätigt  das,  was  vorher  aus  der
schiedenen  Natur  der  Verhältnisse  deducirt  wurde.
Man  wird  als  Wirkung  der  Concurrenz  zwischen  Eis®®
bahnen  der  Regel  nach  bezeichnen  dürfen:  in  der  Leistn^^

*)  Vergl.  auch  S.  105.  Anmerk.:  die  Coulanz  der  englisch®'*
Bahnen  bei  Erledigung  von  Reclamationen.
        <pb n="151" />
        Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.  141
^ßttbewerb,  in  den  Tarifen  Gleichstellung  und,  bei
^^ncurrenz  verschiedener  Versandgebiete,  das  nach
der  bedingenden  Umstände  angemessene  Ver-'^Itniss
  der  Frachtsätze  zu  einander.  Unterbietende
Concurrenz  in  den  Tarifen  *)  ist  auf  die  Dauer  nur  mittelst
das  Publicum  wie  die  Eisenbahnen  schädlichen  Gewährung
Refactien  **)  möglich,  und  wird  durch  das  wohlverstandene ­
  Interesse  des  Publicums  weniger  erfordert  als  Gleichoder
  angemessenes  Verhältniss  der  Frachtsätze,  worin
auch  geradezu  eine  Voraussetzung  für  dauernden  Wetterwerb
^er  Leistung  liegt.  —
Rach  diesen  Vorbemerkungen  ist  zum  eigentlichen  Thema
^^^ückzukehren.
Wenn  mit  der  stärkeren  Entwickelung  und  Complicirung
Eisenbahnnetzes  die  Aufgaben  und  Schwierigkeiten  der
^Seiitlichen  Verkehrsverwaltung  überhaupt  mehr  in  den
ordergruiid  treten,  so  gilt  dies  am  meisten  für  die  Organisation
Durchgangsverkehrs.  Es  kommt  hierbei  gewöhnlich  ein
Ppeltes  Verhältniss  in  Betracht,  einmal  gegenüber  concur-^
  ^^den  Linien,  und  dann  die  inneren  Beziehungen  der
I  ^^^i^ëangsroute  selbst.  Damit  der  Verkehr  sich  über  die
in  derselben  Leichtigkeit  bewege,  als  wenn  sie  ganz
diier  Hand  wäre,  ist  Verständigung  über  eine  Menge  Fragen
dg,  deren  Zahl  und  Schwierigkeit  mit  der  Verschiedenheit
Localeinrichtungen  auf  den  einzelnen  Bahnen,  wächst.

Blick  der  englischen  Eisenbahnmänner  hat
zeitig  erkannt,  dass  die  hier  zu  ordnenden  Puñete  in  der
^^Ptsache  überall  dieselben  sind  und  fast  alle  ohne  Schaden

derp  Tarifermässigungen  mit  der  Absicht,  dadurch  eine  Steigerung
des  Transportquantums  an  sich,  hervorzurufen,  sind  etwas
""d  fallen  nicht  unter  diesen  Begriff,  welcher  eben  vorausdie
  Transporte  ohnehin  schon  befördert  werden,  nur  über
Rüdere  Route,  der  man  sie  abgewinnen  will.
)  Per  wohl  noch  gebrauchte  Ausdruck  „Bonification“  bedeutet
bfen*^  nämlich  Erstattung  eines  Theils  der  nach  den  publicirten  Ta-®rbobenen
  Fracht.

Organisation
des  Durchgangs ­
 ­


Gleichtnässige
Rejíeluii"  der
meisten  für  den
Durchgangsverkehr ­
  zu  ordnende
Punkte.
        <pb n="152" />
        142  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.
für  die  einzelne  Bahn,  ein  für  allemal  gleichmässig  gereg^W^
werden  können,  hezw.  dass  der  Vortheil  hieraus  den  Nachthei
meist  überwiegt,  welcher  etwa  durch  NichtherücksichtiguHo
obwaltender  Sonderverhältnisse  entsteht.  ■  So  ist  denn  ein®
solche  Regelung  erfolgt,  häufig  allerdings  nur
dass  im  einzelnen  Falle  unter  Zustimmung  der  Betheiligt"^"
davon  abgewichen  werden  kann.  Aber  bei  vielen  Frag^'^
sind.

kommt  es  mehr  darauf  an,  dass  als  wie  sie  geregelt

mit

und  auch  im  Uebrigen  haben  die  einzelnen  Verwaltungen
richtigem  Tact  die  Abweichungen  immer  mehr  auf  besonder®
wichtige  Fälle  und  solche  Puñete  beschränkt,  welche  nicht
von  entscheidender  Bedeutung  für  die  ganze  Frage  der  eni'
heitlichen  Regelung  sind.  Vor  Allem  muss  hier  wiederum
das  Festhalten  an  der,  natürlich  den  Grundpfeiler  der  gnü^^"
Regelung  bildenden,  generell  einheitlichen  Klassification  hing^'
wiesen  werden.
Die  lolge  ist,  dass  Specialverhandlungen  bei  E^n^
richtung  eines  directen  Verkehrs  im  Allgemeinen  nur  uöth^p
sind,  soweit,  was  eben  selten,  eine  Bahn  Abweichung^"
von  den  sonst  geltenden  Festsetzungen  wünscht,  und

bei

die  Höhe  der  Tarifsätze.  Für  die  letzteren  steht
nie  Re?eiun?r  der  dem  entwickelten  Verkehrsstrassennetz  fast  ausnahmslos  ß"

Concurrenztaufe.  2Íehung  ZU  coucurrireiiden  Linien,  d.  h.  der  andere  erwähnt^
Gesichtspunct  in  Trage;  und  wenn  auch  allgemein  derGinH

Satz  gilt,  im  Concurrenzverkehr  die  Tarife  gleich  zu

halted

und  Tai  if  kämpfe  zu  vermeiden,  so  erfordert  doch  seine

•eil'

fühl  ung  im  einzelnen  Falle,  besonders  für  Aendernngon
ie  Englischen  Stehender  Sätze,  ein  regelmässiges,  organisirtes  Zusam
wiiken  der  Concurrenten.  Dieses  ist  der  Gegenstand

bß'

lUlll

Zweck  dei  englischen  Verbände,  associations  *),  deren

et^d

*  '-'X  KlOitUVlLlliUilO  I
30  giebt.  Sie  umfassen  stets  alle  für  den  betreftßd^"

Verkehi  nebeneinander  bestehenden  Eisenbahnrouten,  g^®^^  .

gültig  ob  Local-  oder  Durchgangsrouten  d.  h.

das

'^)  Wenn  nur  zwei  Bahnen  betheiligt  sind,  wird  die  Bezeiedo
association  nicht  gebraucht.
        <pb n="153" />
        Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.  143
^Gbiet  nur  Einer  oder  mehrerer  Bahnen  berührend,  und
^^Gnsowohl  concurrir  ende  Schifffahrtsgesellschaften.
inneren  Beziehungen  der  einzelnen  Route,  das  Ver-^ültniss
  der  sie  ausmachenden  Eisenbahnen  zu  einander,  he-®*^nders
  auch  die  Frage,  wie  sie  den  Gesammtsatz  unter  sich
^heilen,  wird  folgerecht  im  Verbände  nicht  erörtert.  Es  bedafür
  keiner  besonderen  Organisation,  weil  nur  in  den
^Gltenen  Fällen,  wo  eine  Abweichung  von  den  allgemein
Söltenden  Festsetzungen  eintreten  soll,  darüber  zu  ver-^^^deln
  ist.  —  Die  einzelnen  Verbände  halten  alle  Vierteljahr
deutliche,  und  daneben  im  Bedarfsfälle  ausserordentliche
Konferenzen;  sie  haben  besonders  engagirte  besoldete  Secre-^äre,
  welche  die  Geschäftsführung  besorgen.
In  Deutschland  fehlt  eine  solche  gleichmässig  und  ein
nllemal  geltende  Regelung  bisher  noch  bei  einem  grossen
Iheile  der  betreffenden  Fragen,  und  dieselben  müssen  daher
einzelnen  Falle  und  für  jeden  directen  Verkehr  erst  besonders ­
  erörtert  und  festgestellt  werden.  Diese,  unvermeid-^on
  wiederkehrende  und  selbst  für  die  einzelne  Route  nieaufhörende
  Arbeit  bildet  die  Hauptaufgabe  der  deutschen
.  ^^’I'ände,  durch  die  Einführung  verschiedener  Tarifsysteme
|n  neuerer  Zeit  nur  noch  bedeutend  erschwert.  Die  in  Eng-^od
  richtig  in  den  Vordergrund  gestellte  und  als  alleiniger
^^eck  der  Verbandsorganisation  betrachtete  Regulirung  der
oncurrenztarife  wird  und  kann  daneben  nur  in  zweiter
üiie  behandelt  werden;  die  deutschen  Verbände  umj^ssen
  oft  gar  nicht  alle  für  dieselbe  Relation  bestehen-Concurrenzrouten.
  Da  sie,  um  es  kurz  zu  sagen,  in
Länge,  nicht,  wie  die  englischen,  in  der  Breite  orga-^'^irt
  sind,  hat  dies  sogar  gewisse  Bedenken  und  wird  häufig
^oiadezu  abgelehnt.  Die  Combination  aus  Breite  und  Länge,
jenes  Bild  fortzuführen,  giebt  eben  ein  übergrosses  Product,
l^üd  der  zu  umfangreiche  Apparat  wird  schwerfällig.  Ferner  ist
Konsequenz  des  Grundgedankens  der  deutschen  Verbands-’^^Sünisation
  gewöhnlich  jede  Verbandsmassregel,  so  auch  die  Auf-Die

  deutsclien
Verbände.
        <pb n="154" />
        Wf

144

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

nähme  neuer  Stationen,  von  der  Zustimmung  aller  einzelnen  Mit'
glieder  abhängig  gemacht,  selbst  wenn  sie  an  der  Honte  nach
jener  neuen  Station  gar  nicht  betheiligt  sind.  Da  liegt  deh»
die  Besorgniss  nahe,  dass  die  Bahnen  der  aufzunehmende^'
Concurrenzlinie  demnächst  ihr  Einspruchsrecht  benutzet
könnten,  um  die  alte  Verbandsroute  oder  eines  ih^^^
Mitglieder  zu  schädigen.  In  England,  wo  nur  die  seihst
ständig  neben  einander  stehenden  Honten  zu  dem  bestiininte^'

einzelnen  Zweck  gemeinsamer  Feststellung  der  ConcurreH^
tarife,  zusammentreten,  fehlt  ein  solches  Einspruchsrecht,  ubd
auch  das  andere  Bedenken  gegen  den  Hinzutritt  neuer  ConciH'
renziouten  besteht  nicht;  die  letztere  erscheint  vielmehr
V  ünschenswerth.  —  Da  eine  vollständige  Hegulirung  der
currenztarife  nur  auf  dem  Boden  einer  gemeinsamen  Classi
fication  möglich  ist,  hat  endlich  auch  das  Fehlen  einer  solcbß^^’
in  neuerer  Zeit  gar  die  Einführung  verschiedener  Tarifsystßi^^
die  deutschen  Bahnen  verhindert,  zu  jenem,  wenn  schon  Ms
nützlich  und  nothwendig  erkannten  Ziel  zu  gelangen.
Es  leuchtet  ein,  dass  die  englische  Einrichtung  in
Beziehung  zweckmässiger  als  die  deutsche  ist,  besonders  nuc  *
den  weitaus  grössten  Theil  der  jetzt  in  Deutschland  dnrc
das  Verbandswesen  entstehenden  Arbeiten  und  Correspe^^
Lutschianl^  denzen  erspart.  Die  Entwickelung  der  Verhältnisse  in  Dents^j
land  strebt  unverkennbar  demselben  Ziele  zu.  Der
gedanke  des  Tarifverbandes  *)  ist  gleichfalls  die  definitiv
Hegelung  wenigstens  der  meisten  für  den  Durchgangsverk®^^^
zu  ordnenden  Tragen,  und  die  fortlaufende  Verständio'^'^®

*)  Verschiedene

,  _  wichtige  Punkte  sind  allerdings  im  deuts
Eisenbahnyerein  geordnet,  wie  das  Betriebsreglement,  das  WagenregMj
die  technischen  Vereinbarungen  u.  s.  w.  ;  aber  der  grosse  Ud’
leses  weit  über  Deutschland  hinausreichenden  Vereins,  seine  des  ^
gerinpre  Actionsfähigkeit,  und  die  wenigstens  bis  1871  vorhande
Abneigung,  sich  mit  Tarifangelegenheiten  zu  befassen,  machten
eine  andere  Organisation  zum  Bedürfniss.  Diese  wurde  1809  durch
sogenannten  Tarifverband  geschaffen,  zu  welchem  sich  die  Verwaltuog
des  amals  entwickeltsten  Verkehrsgebiets,  zwischen  dem  Rhein
und  Leipzig  und  Berlin  andderrseits,  aus  freier  Entschliessung  verein
        <pb n="155" />
        Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

145

^'vischen  den  concurrirenden  Verbänden  über  die  Concurrenz-  Der
Auch  an  anderen  Orten  zeigen  sich  die  Anfänge
^^^nlicher  Bildungen,  so  im  Verkehr  mit  Oesterreich:
deutsch-österreichischen  Verbände,  und  weiterhin  den
^^itens  dieses  Verbandes  mit  den  belgischen  und  holländischen
^'^bortrouten  getroffenen  Vereinbarungen  *).  Während  aber
die  Feststellung  der  Concurrenztarife  Hauptsache  geblieist,
  hat  die  Entwicklung  der  Dinge  in  dem,  nun  bereits
norddeutschen  und  mitteldeutschen  sowie
holländischen  Eisenbahnen  begreifenden  Tarif-^^rbande
  dahin  geführt,  den  allgemeineren  und  umfassenderen
^l'sten  Gesichtspunct  in  den  Vordergrund  zu  stellen.  Aller-^^^|gs
  seine  volle  Wirksamkeit  kann  der  Tarifverband  zur
^^it  noch  nicht  entfallen,  weil  mit  Rücksicht  auf  die  1874
deutschen  Reiche  eingeleiteten  Tarifreformverhandlungen
^sher  noch  nicht  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörden
ertheilt  ist,  dass  die  zahlreichen  in  jenem  Jahre  neu  bei-^^tretenen
  Verwaltungen  die  Tarifverbandsclassification  an-^^binen,
  bezw.  dass  der  im  Winter  1874—75  vom  erweiterten
^lifverbande  vereinbarte  einheitliche  Generaltarif**)  zur  Einü’ung
  gebracht  wird.  Denn  nur  auf  Grundlage  einer
^^üerell  einheitlichen  Classification  ist  jene  volle  Wirk-^^^^heit
  möglich.
Unzweifelhaft  war  das  Ziel  in  dem  durch  das  Meer  ab-^^^chlossenen
  England  leichter  als  in  Deutschland  zu  er-  verimitniss  zu
Ij^^cben,  wo  sich  die  Eisenbahnverbindungen  nach  allen  Seiten
Y  die  Landesgrenzen  fortsetzen,  und  viele  internationale  Ländern.
^^Ji'kehre  über  die  inneren  deutschen  Verkehre  hinweg  und
^  hineingreifen.  Aber  die  ordnende  Regelung  ist  in
^ütschland  gerade  deshalb  auch  um  so  nothwendiger,  und
den  gemachten  Erfahrungen  lässt  sich  wohl  annehmen,
die  Eisenbahnen  der  angrenzenden  Länder  dem  Beitritt
^  ßiner  solchen  an  sich  nicht  abgeneigt  sind.  Bei  den  1872

1  Ve.gl.  S.  86.
f  Vergl.  S.  86.

10
        <pb n="156" />
        146

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

und  1873  im  deutschen  Eisenbaliverein  geführten  Tarifrcfo^^^
Verhandlungen  waren  die  ausserdeut  sehen  Vereinsvenval'
tungen  zur  Annahme  der  auf  Grundlage  der  TarifverbandS'
classification  entworfenen  einheitlichen  Classification,
Ausnahme  von  nur  dreien  *),  bereit,  und  der  Widerspn^^  '
an  dem  die  Verhandlungen  scheiterten,  ging  in  der  Haupl
sache  von  der  deutschen  Reichsbahn  und  den  preussisch®’
Staatsbahnen  aus,  welche  erklärten,  keine  andere  Grundlage
als  das  Wagenraumsystem  annehmen  zu  können.  —  Ina  Fin
jahr  1874  stellten  die  österreichischen  Bahnen  ihrei’Sßll^
die  positive  Forderung,  dass  in  den  directen  Verkehren
Deutschland  die  Tarifverbandsclassification  eingeführt  "vvei
widrigenfalls  sie  dieselben  kündigen  würden;  die  weitea’®|^
Verhandlungen  führten  zur  Ausdehnung  dieser  Classifica
auch  auf  den  Verkehr  Oestreichs  mit  den  Holländischen
Belgischen  Häfen  **),  neuerdings  sogar  auf  den  directen  Ia|^
mit  London,  —  Im  Winter  1874  zu  1875  erklärte  sich  C
Belgische  Staatsbahn  bereit,  falls  die  französische  Nordbaa^^
zustimme,  die  Tarifverbandsclassification  in  den  andern  inf®^^
nationalen  Verkehren  mit  Deutschland  und  darüber  hinaa
ebenso  anzunehmen.  —  Die  1874  eingeführte  neue  Glass^
cation  des  deutsch  -  russischen  Verbandes  beruht  gleichla
auf  der  Grundlage  der  Tarifverbandsclassification.
emneuiicnen  Grcht  nach  Alledem  die  Behauptung  zu  weit,  dass,
Tarifsystems  und  Deutschland  die  Tarifverbandsclassification  allgemein  ein#i  '
dieselbe  binnen  Kurzem,  wenigstens  für  den  directen  Vei  ^
des  grössten  Theils  von  Europa  gelten,  und  damit  ®
einheitliches  Tarifsystem,  eine  einheitliche  Gln^s^
cation  für  den  Haupttheil  des  international-europ^
sehen  Eisenbahnverkehrs  vorhanden  sein  würde?

Möglichkeit  eines
einheitlichen

einer  einheitlichen
Classifícation
für  den
internationalen
Verkehr.

*)  Ungarische  Staatsbahn,  Niederländische  Staatshahn  und
unbedeutende  Lüttich-Mastrichter  Eisenbahn;  vergl.  Protokoll
Generalversammlung  des  deutschen  Eisenbahnvereins  d.  d.
furt  a.  M.,  20-23.  Januar  1873.
**)  Vergl.  S.  86.
        <pb n="157" />
        ‘m

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.  147
Mit  dem  Wagenraumtarif  ist  dies  niemals  zu  erreichen,
auch  wenn  wirklich  alle  deutschen  Bahnen  zur  Einführung
^Gsselben  gezwungen  werden.  Kaum  ein  schärferer  Gegenlässt
  sich  finden  als  das  in  Oesterreich  durch  einen
^^reits  feststehenden  Gesetzentwurf  vorgeschlagene  Tarifstein*),
  und  auch  die  übrigen  ausserdeutschen  Bahnen
Sind  dem  Wagenraumtarif  abgeneigt.  In  England  er-‘ü'en
  sich  alle  Theile  entschieden  dagegen,  wie  bereits  in
Abschnitt  IV.  erwähnt  wurde.  Abgesehen  davon,  dass  dabei
im  englischen  merchandise  Verkehr  erreichte,  höchste
ufe  der  Eisenbahnleistung  nicht  zu  erreichen  ist,  weil  das
uhnseitige  An-  und  Abfahren  und  Ein-  und  Ausladen  sich
in  genügendem  Umfange  damit  vereinen  lässt  **),  besteht
^^un  auch  das  Dilemma,  entweder  durch  Beibehaltung  der
Jetzigen  Durchschnittssätze  der  deutschen  Wagenraumtarife,
uu  meisten  Bahnen  die  Möglichkeit  einer  befriedigenden
Tiiaiizlage  abzuschneiden  ***)  oder  durch  bedeutende  Er-*)

  Es  ist  eine  einheitliche  Werthsclassification  mit  der,  allerdings
die  Genehmigung  des  Handelsministers  geknüpften  ßefugniss  zu  Aus-^
  'netarifen  für  einzelne  Artikel.  Die  Classen  sind  I,  II.  A.  B.  C.
lür  Classe  1,  Normalgut  d.  h.  die  nicht  in  dem  Classificationsvergenannten
  Artikel,  und  für  CI.  II.  besteht  keine  Gewichtsbe-^^ränkung.
  Für  einen  Theil  der  in,Classe  II.  gesetzten  Artikel,  nicht
^Be,  gilt  bei  Aufgabe  von  5000  Kilogramm  Classe  A.,  und
^  diesen  werden  die  besonders  genannten  Artikel,  bei  Ausnutzung
Verwendeten  Wagens  oder  Bezahlung  seiner  Tragfähigkeit,  nach  B.
tarifirt;  Gewisse  bestimmt  aufgeführte  Artikel  darf  die  Eisenß
  .  ^  Unbedeckt  transportiren.  Eine  allgemeine  Wagenladungsklasse
uicht,  —  Bemerkenswerth  ist,  dass  wie  angedeutet,  2  Klassen
Artikel  in  jeder  Quantität  vorhanden  sind.
\y  Vergl.  S.  132.  Es  wird  ja  auch  gerade  als  ein  Vorzug  des
^^^genraumtarifs  gerühmt,  dass  „die  Eisenbahn  sich  um  den  Inhalt  des
o  ^8*^üs  nicht  kümmere“,  „nur  die  Traction  besorge“.  Vergl.  dagegen
das  englische  Princip.
***)  Auf  der  deutschen  Reichsbahn  beanspruchten  die  Ausgaben  1874,
Ç  ,  bereits  im  Laufe  des  zweiten  Halbjahrs  eingetretenen  Tarif-^^Öhiing,
  78,9  ®/oi  der  Einnahmen.  Die  Rente  stellte  sich  1874  für
îtUf  uach  dem  gezahlten  Kaufpreise  berechnete  Anlagecapital
bfil3“/o;  wenn  nur  die  wirklichen  Anlagekosten  berücksichtigt  wer-10*
        <pb n="158" />
        Die  Regelung
des  Concurrenzverkehrs.


Unterschied
gegen  Deutschland. ­


148  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.
höliung  der  ersteren  Handel  und  Industrie  bei  vielen  Artikel*’
zu  benaclitlieiligen.
Noch  verschieden  von  der  Regelung  der  Conc*”'
renz  tarife  ist  die  Regelung  des  Concurrenz  verkehrS;
die  Frage,  wie  weit  jede  Route  an  dem  streitigen  Vei'
kehr  Theil  nehmen  soll.  Nur  über  die  erstere  wird  *”
den  englischen  Verbänden  verhandelt,  während  die
Gegenstand  von  Separatabkommen  der  interessirenden  Route”
ist,  soweit  sie  nicht,  was  der  häufigere  Fall,  often  bleikb
und  jede  Route  durch  ihre  Agenten,  canvasses,  einen  S®
nügenden  Theil  des  Verkehrs  zu  erlangen  sucht.  Die  ReS®
lung  der  Concurrenztarife  muss  natürlich  der  Regelung
Concurrenzverkehrs  vorausgehen.  Für  die  letztere  gikt
wie  aus  der  Sache  selbst  folgt,  nur  3  Arten:  abwechselnd®
Instradirung,  oder  gegenseitige  Compensation  des  Verkeh**®
der  einzelnen  Stationen,  so  nämlich,  dass  der  Verkehr  de’
einen  Station  ganz  über  die  eine,  der  der  andern  ganz  übe’
die  zweite  Route  geht;  oder  Geldtheilung  d.  h.  Theilung  d®®
Reingewinns  nach  festem  Verhältniss,  unter  Abzug  der  Selbst'
kosten  für  die  transportirende  Route.  Die  Geldtheilung  ''ü
auch  wohl  mit  Instradirungswechsel  verbunden,  dagegen  ””
dem  zweiten  Modus  gewöhnlich  nicht.
Der  Unterschied  in  Bezug  auf  die  ganze  Frage  isl  ^
England  gegen  Deutschland  gross.

den,  aut  2,625  ®/o.  Die  Verkebrslage  der  Reichsbahn  ist  so  güustiis
die  weniger  Bahnen,  und  sie  war  der  ergiebigste  Theil  der
sischen  Ostbahn.  Für  1875  soll  das  Resultat  besser  gewesen
aber  Schlüsse  gegenüber  den  Classificationstarifen  lassen  sich  da'  _
nicht  ziehen,  weil  der  Reichsbahn,  wegen  der  definitiven
rung  des  Wagenraumtarifs,  gestattet  worden  ist,  auch  die  auf  den
sificationsbabnen  von  der  Erhöhung  ausgeschlossenen
zu  erhöhen.  Es  sind  dies,  ohne  Beschränkung:  Getreide,  Hülseiih”^
Mehl,  Mühlenfabricate,  Kartoffeln  und  Salz;  mit  der  BeschránkiU'^^^g^
Wagenladungen  und  grössere  Entfernungen  ;  Brennholz  und  die
künstlichen  Düngemittel,  Der  Verkehr  gerade  in  diesen  Artikc”
sehr  stark.
        <pb n="159" />
        I

Yerbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.  149
Hier  wird  die  Ausgleichung  fast  stets  durch  verabredeten
Ibstradirungswechsel  bewirkt;  in  England  findet  ein  solcher
höchst  vereinzelt  statt,  und  in  den  überhaupt  seltneren
hallen,  wo  Vereinbarungen  getroffen  werden,  gehen  dieselben
hast  ausnahmslos  auf  Geldtheilung  oder  gegenseitige  Coml'Giisation
  des  Verkehrs  der  einzelnen  Stationen.  Während
hßi  Geldtheilung  in  Deutschland  der  transpor  tiren  den  Route
Selbstkosten  gewöhnlich  mindestens  50Vo,  bi  den  niedrigeren
hariMassen  wohl  gar  &amp;lt;  75%  der  Bruttoeinnahme  vergütet
^^Grden,  pflegt  man  ihr  in  England  dafür  nur  20—33°,'oi  am
häufigsten  25%  zuzugestehen,  obgleich  der  statistische  Durch-^Glmitt
  der  Selbstkosten  auch  über  50°/o  beträgt  *).  Es  hängt
*^^68  mit  der  andern  und  ohne  Zweifel  richtigeren  Anschauung
^Gr  Selbstkostenfrage  in  England  zusammen  **).  Man  denkt
^Grt  stets  daran,'  dass  ein  grosser  Theil  der  Betriebsausgaben
^Git  der  Menge  des  Verkehrs  mindestens  nicht  in  gleichem
^asse  wächst,  dass  aber,  wenn  die  transportirende  Route
heiiien  Vortheil  vor  der  andern  voraus  haben  soll,  der  ihr
Vorweg  zu  vergütende  Betrag  sich  auf  die  Mehrausgaben  beschränken ­
  muss,  welche  ihr  wirklich  gegen  den  sonstigen
^ästand  entstehen.  Bei  dieser  Auffassung  kann  der  Gedanke,
ohne  Rücksicht  hierauf,  nachträglich  die  Gesamnit-^äsgabe
  auf  das  Gesammttransportquantum  verthei-Guden
  Durchschnitt,  zum  Masstab  in  dieser  Frage  zu  nehmen,
hauin  entstehen.
Dass  der,  in  Deutschland  häufige  Instradirungs-^^Gchsel
  in  England  so  selten  ist,  hat  seinen  Grund  über-IS^Ggend
  in  noch  anderen  Verhältnissen  als  der  dort  etwa
'ü'eren  Erkenntniss  der  grossen  damit  verbundenen  Uebel-^^äiide.
  Allerdings  die  frühere  Entwicklung  eines  comhhcirten
  Eisenbahnnetzes  und  starken  Verkehrs  hat  die
Gäglischen  Eisenbahnmänner  die  letzteren  auch  jedenfalls

Instradirungs-Wechsel.


*)  Vergl.  S.  üO.
Vergl.  S.  120.
        <pb n="160" />
        150

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz

Gründe  für  die
Seltenheit  von
Vereinbarungen
Uber  Instradirungswechsel
  in
England.

schon  früher  empfinden  lassen;  aber  wenigstens  in  neuei®^’
Zeit  sind  sie  auch  in  Deutschland  allgemein  und  zur  Genügt
erkannt.  Vereinbarungen  über  die  Instradirung  sind  nur
zu  treffen,  wo  die  Concurrenzlinien  erst  unterwegs  abzweigß^
und  nicht  ganz  vom  Versand-  bis  zum  Bezugsort  getrennt
nebeneinander  herlaufen.  In  England  liegt  das  VerhältnisSi
zum  grössten  Vortheil  in  jeder  Beziehung,  vielfach  so,  dass
die  einzelne  Linie  von  den  Hauptversand-  nach  den  Haupt
bezugsorten,  ihrer  ganzen  Länge  nach,  in  Einer  Hand  i^t,
und  die  Bahnen  suchen,  wo  dies  nicht  schon  für  das  Eigß:^'
thum  zutrifft,  es  wenigstens  für  den  Betrieb  durch  Anpach'
tung  oder  Verträge  über  Mitbetrieb,  running  powers^
reichen.  Sie  werden  hierbei  unterstützt  durch  die  insulai®
Abgeschlossenheit  des  Landes  und  die  hervorragende  Stellung)
welche  London  als  Verkehrsmittelpunkt*)  einnimmt:  bezeich
nender  Weise  hören  alle  nach  London  führenden  Bahnen  dort
auf,  und  es  ist  noch  niemals  die  Rede  davon  gewesen,  dios
seits  und  jenseits  liegende  Linien  zu  Einer  durchgehenden
Bahn  zu  fusioniren.  Der  Localverkehr  überwiegt  in  iolg®
dessen  bei  Weitem,  wie  schon  hervorgehoben  wurde.  Da  aus
serdem  unter  den  englischen  Verwaltungen  im  Allgemeinen  di®
Regel  gilt,  von  einer  Bahn,  welche  zwei  Orte  im  eigenen  Verk®t^^
verbindet  z.  B.  die  Midlandbahn  Sheffield  und  London
nicht  zu  verlangen,  dass  sie  einen  Concurrenztarif  über  ®i®®
andere  Route  gewährt  —z.  B.  Sheffield-London  via  Nottingham
d.  h.  von  da  ab  über  die  Great  Northern  Bahn;  eine  Rout®
ohne  directe  Expedition  und  directen  Tarif  aber  in  Engtan^
noch  viel  weniger  als  in  Deutschland  concurrenzfähig  ist,  s®
kann  es  nicht  anders  sein,  als  dass  die  im  einzelnen  Fad®
wirklich  concurrirender  Routen  meist  unabhängig  nebenei®
ander  herlaufen,  und  mithin  nichts  über  Instradirung  zu
abreden  haben.  Wo  Letzteres  geschehen  muss,  lässt  si®
        <pb n="161" />
        %

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concuirenz.  151
eher  als  in  Deutschland  der  andere  Weg,  nämlich  comrensation
‘^61’  gegenseitigen  Compensation  der  einzelnen  Stationen  he-Schreiten.
  Bei  der  im  Ganzen  abgeschlossenen  Entwickelung  gegeneinander,
^cs  Bahnnetzes  sind  die  Verhältnisse  schon  fester  geworden,
^bd  auch  der  kleinere  Umfang  des,  ohnehin  durch  das  Meer
begrenzten  Gebiets  erleichtert  die  genauere  Vorherschätzung
des  Verkehrs  zwischen  je  zwei  Stationen,  ohne  die  eine  solche
Vereinbarung,  wie  erklärlich,  nicht  wohl  zu  Stande  kommen
bann.  Endlich  und  dies  ist  von  grosser  Bedeutung,  stellt
^ich  die  Zahl  der  verhandelnden  Parteien  gewöhnlich  viel
niedriger  als  in  Deutschland.  Die  geringere  Gesammtlänge
der  Konten,  das  erwähnte  Streben,  die  einzelne  Linie  vom
Versand-  bis  zum  Bezugsort  möglichst  in  Eine  Hand  zu
bringen;  die  vollzogene  Bildung  grosser  Bahncomplexe,  welche
^nch  die  Seitenlinien  vielfach  mit  den  Hauptrouten  vereinigt
bat:  Alles  das  trägt  hierzu  bei.  In  Deutschland  ist  die  Lage
and  Wechselbeziehung  der  Interessen  meist  sehr  complicirt
^ad  die  Zahl  der  Interessenten  gross;  ausserdem  fehlt  die
Gleichartigkeit  des  Standpunkts,  •  wie  sie  in  England  durch  .
bas  Vorhandensein  von  ausschliesslich  Privatbahnen  geschaffen
^Ird.  Es  kann  desshalb  nicht  befremden,  dass  Einigungen
auf  dem  Boden  der,  wie  keiner  Erörterung  bedarf,  hier
ebnehin  viel  schwierigeren  Vorherschätzung  des  Verkehrs,
Deutschland  selten  sind.
Auch  der  Modus  der  Geldtheiliing  bietet  Gelegen-  Geidtheiumg.
beit  genug  zu  Meinungsverschiedenheiten.  Zunächst  hat  die
l^aansportirende  Boute,  abgesehen  von  Anderem,  schon  da-^larch
  einen  Vortheil,  dass  das  Publikum  sie  kennen  lernt,
^leh  an  sie  gewöhnt  und  sie  deshalb  auch  in  anderen  Verkehren ­
  mehr  benutzt.  Dann  entsteht  die  Frage,  ob  auch  die
^ait  Koutenvorschrift  gehenden  Sendungen  in  die  Geldtheilung
bdlen  sollen  ;  und  endlich,  wie  hoch  der  als  Selbstkosten  vorweg ­
  zu.  vergütende  Procentsatz  der  Einnahme  zu  bemessen
Veranlasste  der  letztere  Punkt  in  Deutschland  bisher
        <pb n="162" />
        1Õ2

Vcrbandsweâen  und  Eegelurg  der  Concurrcnz.

Gründe  für  das
häufigere
Vorkommen  der
Geldtheilung  in
England.

weniger  Differenzen,  so  erklärt  sich  dies  wohl  daher,
die  ganze  Einrichtung  bislang  nur  im  geringem  Umfange  voi’"
kommt,  häufig  sogar  in  Verbindung  mit  Wechsel  der  Transportroute,
  und  also  nur  mit  ergänzender  Bedeutung.  Andernfalls ­
  würde  man  doch  bald  einsehen,  dass  die  Gewährung  des
statistischen  Durchschnittsprocentsatzes  aller  Betriebsausgaben,
die  Transportroute  ungebührlich  bevorzugt,  und  dass  also  einß
andere  Norm  zu  wählen  ist,  die  dann  eben  mehr  Gelegen"
heit  zu  Meinungsverschiedenheiten  bietet.  Der  einzige  Fall
in  Deutschland,  dass  mit  der  Geldtheilung  in  einem  grossen,
über  die  Gebiete  vieler  Verwaltungen  sich  erstreckenden
Verkehre  der  Versuch  gemacht  ist,  dürfte  der  deutsch-österreichische ­
  Verband  sein.  Sie  hat  dort  von  1868  bis  1873
bestanden,  wo  sie  auf  Wunsch  aller  Betheiligten  wieder  aufgß'
hoben  wurde,  weil  die  entstehenden  Meinungsverschiedenheiten
nicht  auszugleichen  waren.  —  Zu  vergessen  ist  endlich  nicht,
dass  gerade  die  Geldtheilung  unter  allen  Formen  dei
Regulirung  des  Concurrenzverkehrs  im  Publikum  mit  den
ungünstigsten  Augen  angesehen  wird  und  dies  wenigstens
dann  nicht  mit  Unrecht,  wenn  es  sich  um  Concurren^
ganz  von  einander  unabhängiger  Routen  handelt.  Wo  die
Betriebserschwerungen  des  Instradirungswechsels  dazu  führen,
liegt  die  Sache  anders.
Auch  die  englischen  Eisenbahnmänner  verkennen  nicht
die  besonderen  Bedenken  und  Schwierigkeiten  eines  Ahkoni'
mens  über  Geldtheilung,  und  mehrere  hervorragende
managers  erklärten  mir  ausdrücklich,  dass  sie  sich  nicht  gei’^
daiauf  einliessen.  Laufen  allerdings,  wie  in  England
häufig,  die  in  wirklicher  Concurrenz  stehende  Routen  gn^^
neben  einander  her,  so  lässt  sie  sich  kaum  umgehen,  wenn
Überhaupt  ein  Abkommen  getroffen  werden  soll.  —  Von
Bedeutung  ist  ferner,  dass  die  dortigen  Bahnen  zwar  die
Unteibietung  in  den  larifen  vollständig  vermeiden,  aber  hi
dei  Leistung,  in  den  facililies  and  accomodations^  sich  eine
        <pb n="163" />
        Vei’banclswcsen  und  Regelung  der  Concurrenz.

153

^Gbliaite  Concurrenz  machen*)—ungleich  mehr  als  in  Deutsch-Ííind,
  wo  (lies  vielfach  schon  deshalb  schwerer  ist,  weil  die
^onciirrirenden  Routen  nicht  unabhängig  von  einander  sind.**)
schärfer  die  Concurrenz  geführt  wurde,  desto  eher  wählt
^üan  zur  Beendigung  die  weitreichendste,  alle  Umgehungen
ausschliessende  Form,  und  das  ist  die  Geldtheilung.  Auch  die
^Verhältnisse  in  Oestreich  bestätigen  diesen  aus  der  Natur
Sache  folgenden  Satz.  Dort  ist  sogar  noch  unterbietende
Concurrenz  in  den  Tarifen  mittelst  Refactien  üblich,  und
^("Igerecht  werden  dort  die  meisten  Abkommen  mit  Geldtbeihing
  geschlossen.  Es  liegt  hierin  zugleich  vom  Stand-Punct
  des  Publicums  aus,  ein  weiterer  Grund  gegen  die  Zu-|assung
  von  Refactien.  —  Bei  den  deutschen  Bahnen  sind  es
der  Regel  nur  die  Betriebsschwierigkeiten  des  Instradi-^''Cchsels,
  welche  den  Gedanken  der  Geldtheilung  entstehen
bissen  ;  ***)  indess  diese  Rücksicht  ist  doch  nicht  so  entscheidend
  und  überwiegend  wie  jene  andern,  und  vermag  deshalb
auch  seltener  die  dargelegten  Hindernisse  zu  besiegen.
Ist  für  Deutschland  nicht  zu  erwarten,  dass  der,  nur  die
leichtere  Einigung  über  das  Mass  der  Berechtigung  an  sich,
^^fordernde  Modus  des  Instradirungswechsels  in  weiterem
Cnifaoge  durch  Geldtheilung  oder  gegenseitige  Compensation
des  Verkehrs  der  einzelnen  Stationen  ersetzt  werden  wird,
dann  bleibt  noch  die  Frage,  ob  es*  nicht  angeht,  wie  in
^^%land,  der  Regel  nach  von  Theilungsvereinbarungen  ganz
abzusehen  und  jeder  Route  zu  überlassen,  durch  Agenten
^•uen  genügenden  Theil  des  Verkehrs  an  sicli  zu  ziehen.

*J  Vergl.  S.  110.
**)  Hat  eine  an  zwei  Routen  betheiligte  Bahn  ein  grösseres  Interesse
aa  der  zweiten,  dann  wird  sie  nicht  geneigt  sein  ,  auf  der  ersten  für
'■'Schleunigung  der  Beförderung  u.  s,  w.  etwas  zu  thun.
***)  Mir  ist  gegenwärtig  kein  Fall  bekannt,  wo  in  Deutschland
^aidtheilung  bei,  der  ganzen  Länge  nach  von  einander  unabhängigen
,  auten,  und  also  nicht  blos  zur  Vermeidung  des  Instradirungswechsels,
'^'¡stände.

Agenteuwcicn
        <pb n="164" />
        154

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

/
Aber  das  ganze  Agentenwesen  bat  unzweifelliaft  sehr  bedenkliche ­
  Seiten,  auch  wenn  dieselben  keine  Refactien  gewähren,
wie  die  englischen  Eisenbahnmänner  von  den  ihrigen  versichern. ­
  Der  Schritt  bis  zu  der  wirklich  widerwärtige^^
Reclame,  welche  einzelne  englische  Eisenbahnen  für  ik^®
Routen  durch  Placate  an  den  Strassenecken  und  sonst  machen,
ist  nur  klein,  und  es  gewiss  besser,  die,  zwar  auf  die  Däner
kaum  ganz  zu  vermeidende  Agenteneinrichtung  so  lange  nnd
Gründe  der  gQ  viel  als  uiöglich  ZU  beschränken.  In  England  sind
Ausdehnung  des  .  .  ip,j
Agentenwesens  Agenten  Weniger  zu  entbehren,  weil  die  concurrirenue
m  England.  j^Qiiteii  häufig  ganz  von  einander  unabhängig  sind  und  die
Concurrenz  —  in  den  facilities  und  accomodations  —  sehr
scharf  geführt  wird.  Eine  Bahn  kann  unter  diesen  Uinstäii'
den  auf  directe  Bewerbung,  wenigstens  bei  den  grösseren
Versendern,  schwer  verzichten.  In  Deutschland,  wo  die  Situation
der  concurrirenden  Routen  meist  umgekehrt  ist,  lässt  sich
gerade  deshalb  wieder  Vereinbarung  über  die  Instradirung
in  den  meisten  Fällen  kaum  umgehen  :  denn  die  Station,  hoi
welcher  eine  zweite  Route  abzweigt,  muss  unter  allen  Umständen
wissen,  an  welche  von  beiden  Routen  sie  die  einzelne  Sendung
zur  Weiterbeförderung  übergeben  soll.  Durch  den  Versende
selbst,  im  Frachtbrief,  wird  dies  selten  genug  vorgeschriebon*
Immerhin  sind  in  Deutschland  die  Schwierigkeiten  hn'
den  Betrieb,  welche  aus  dem  Instradirungswechsel  entstehen,
Vorschläge,  so  gross,  dass  Abhülfe  nöthig  erscheint.  Gründlich
Deutschland  durch  Bildung  grosser  Bahncomplexe,  welche
eu  sc  an  .  die  abzweigenden  Seitenlinien  in  das  Eigenthum  def
Hauptroute,  vor  allem  die  einzelne  Linie  von  den  Hanid
Versand-  nach  den  Ilauptbezugsorten  möglichst  ganz  in
Fusionen.  Haiid  bringt.  So  lange  nicht  dazu  geschritten  wird,  bleih^
nur  übrig,  die  Zahl  der  im  einzelnen  Falle  auftretenden  CoH
currenzrouten  und  Interessenten  dadurch  zu  mindern,
die  Aufsichtsbehörden  es  gestatten,  den  Eintritt  von  Neheü
rollten  in  die  directen  Verkehre  überall  abzulehnen,  wo  nich
        <pb n="165" />
        Verkelirswcsen  i  nd  Regelung  der  Concurrcnz.

155

ein  wirkliches  Interesse  des  Piiblicums  daran,  erwiesen
solches  liegt  selten  genug  vor,  und  die  verfassungsmässig  den  durcngeher-Eisenbahnen
  obliegende  Verpflichtung  zur  Gewährung
^ii’ecter  Tarife,  wird  bekanntlich  meist  nur  dazu  verwerthet,
für  Zweigrouten  eine  Betheiligung  am  Verkehr,  eine  dem
^^iblicum  eher  nachtheilige  Zersplitterung  des  letzteren  zu
^i’zwingen.  Nebenher  müssten  allerdings  um  den  Neben-^outen
  die  Ausübung  einer  Pression  auf  die  Hauptrouten
Womöglich  zu  machen,  noch  einige  positive  Massregeln  gehen,  wirksame
I  Strafen  gegen
"Gsonders  die  Festsetzung  wirksamer  Strafen  für  die  Gewäh-  Refactien,
von  Befactien  *)  und  das  Verbot,  die  nach  einer  Station
^^00  bestehenden  Tarife  höher  zu  halten  als  die  dorthin
^^ansito  gebildeten.  Solche  billigeren  Transittarife,  durch
Solche  die  weiterreichenden  directen  Tarife  bei  Umexpedition
der  betreffenden  Station  unterboten  werden,  sind  eben

*)  Es  giebt  leider  in  Deutschland  noch  einige  Verwaltungen  —  jeder  mit
Verkehrsangelegenheiten  befasste  Eisenbahnmann  kennt  sie  —welche
Refaction  gewähren,  nicht  blos  obgleich  sie  wissen,  sondern  sogar  weil
darauf  speculiren,  dass  die  übrigen  deutschen  Eisenbahnverwaltungen
grössten  Bedenken  tragen,  es  ebenfalls  zu  thun.  Wenn  den  angeßuffojien
  Verwaltungen  kein  gesetzliches  Schutzmittel  gegen  solche,
®^bwer  zu  qualificirenden  Angriffe  gegeben  wird,  so  bleibt  ihnen  zuletzt
autn  etwas  anderes  übrig,  als  auch  zu  Refactien  zu  schreiten,  obschon
einsehen,  dass  dieselben  schliesslich  den  Eisenbahnen  wie  dem
ablicuin  zum  grössten  Nachtheil  gereichen.  Es  ist  daher  geradezu
das  öffentliche  Interesse  geboten,  die  Refactien  zu  verhindern
volle  Pub  licität  der  Tarife  zu  sichern.  Dies  wird  kaum
^'’üers  als  durch  empfindliche  Geldstrafen  geschehen  können,  und  in  dem
^^glischen  Gesetze  vom  2i.  Juli  1S73  ist  denn  auch  eine  Strafe  bis  zu
^0  Mark  pro  Tag,  für  Uebertrelung  der  zur  Publication  aller  ange.
^''®üdeten  Tarife  mittelst  des  Stationstarifbuches,  verpflichtenden  Vorschrift
'7  ^Gi'gl.  S.  50  —  festgesetzt.  Giebt  ein  Bahn  eine  Rrfactien,  so  verwirkt
von  dem  betreffenden  Tage  ab  bis  zur  Aufnahme  des  so  ermässigten
^^ifsatzes  in  das  Stationstarifbuch,  jenen  Strafbetrag  pro  Tag.  Zwecklässiger
  Weise  wären  vielleicht  die  Strafgelder  den  geschädigten  Con-^^^Tenzrouten
  zu  überweisen,  und  die  Strafen,  wie  in  dem  bevorstehenden
^^fschen  Reichsgesetz  über  Désinfection  der  Viehwagen  etc.,  direct
die  Beamten  festsetzen,  welche  die  Refactien  gewähren  oder  ihre
^Währung  anordnen.
        <pb n="166" />
        156

Vei  kehl  s  wesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

niJddgewr  nabeliegeiiiles  und  meist  wirksames  Mittel  zur  Ausübung
Transitovcrkchre.  eiiiei’  derartigen  Pression,  das  aber,  bei  der  heute  allen  Bahnen
obliegenden  Verpflichtung,  auf  Verlangen  der  Aufsichtsbehörde
directe  Tarife  zu  gewähren,  gewiss  verboten  werden  könnte-Müssen
  die  Tarife  nach  der  betreftenden  Uebergangsstation
loco,  ebensoweit  ermässigt  werden,  dann  wird  jede  Bahn,
zumal  bei  der  Rückwirkung  auf  ihre  vorliegenden  Stationen,
weniger  leicht  zu  solchen  Transittarifen  schreiten.  —  Dem
Princip,  welches  zum  Verbot  der  Frachtdisparitäten  geführt
hat,  entspricht  es  nur,  dass  zwei  Tarife  für  denselbo^
Artikel  von  derselben  Station  nach  derselben  Station,
sein  müssen.
Mindert  sich  so  die  Zahl  der  im  einzelnen  Fall  verhan
delnden  Parteien,  dann  wird  es  auch  eher  möglich  werden,
Linigung  über  Geldtheilung  oder  gegenseitige  Compensation
d  es  Verkehrs  der  einzelnen  Stationen  zu  Stande  zu  bringen  ;
selbst  wenn  dies  nicht  gelingt,  so  dass  es  beim  Instm'
dirungswechsel  bewendet,  werden  sich  doch  die  Verhältnisse
einfacher  gestalten,  als  jetzt  die  Regel  ist.  Complicirter  als  i"
England  bleiben  sie  wohl  immer,  schon  wegen  der  intei
nationalen  Beziehungen,  und  es  wird  desshalb  auch  kaum
angehen,  die  Ihätigkeit  der  Verbände,  wie  in  England,  g^^^
auf  die  Regulirung  der  Concurrenz  tarife  zu  beschrankmi'
Man  wird  vielmehr  die  Regulirung  des  Concurrenz  v  e  r  kehi  ^
hier  öfters  noch  mit  behandeln  müssen.
Zulässige  Zum  Schlüsse  dieses  Abschnittes  sei  erwähnt,  dass
entfernun  Deutschland  üblichen  Vereinbarungen  über  das  Mass  do^
für  die  ^  Mehrentfernung,  bis  zu  welcher  Aufnahme  des  Verkehrs  2^^
Concurrenz.  lässig  ist,  in  England  nicht  Vorkommen.  Es  ist  vielmehr  jßd®^
Route  freigelassen,  wie  weit  sie  gehen  will;  und  bis  Wü"
dies  geschieht,  zeigt  das  Beispiel  der  Midlandbahn,  welck®
der  Great  Western  Bahn  für  London-Bristol  mit  einer  ougß'
fähi  10  ^¡Q  läng  eien  Route,  nämlich  via  Birmingham,
currenz  macht,  selbstredend  ohne  Unterbietung  der  Tariff"
        <pb n="167" />
        Verkehrswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

157

5)Unsei’e  Züge  von  London  nach  Birmingham  und  von  Bir-»n^ingham
  nach  Bristol  schliessen  so  gut  aneinander  an,  dass
nWir  die  Güter  auch  in  Einer  Nacht  von  London  nach  Bristol
))Wngen,  und  es  macht  wenig  Mehrkosten  die  fr.  Wagen
^noch  darin  mitzubefördern“  —  so  sagte  mir  der  general
'‘Manager  der  Midlandbahn,  als  ich  mit  ihm  darüber  sprach,
^^ieder  ein  Beispiel  der  mehrerwähnten  anderen  Auffassung
Selbstkostenfrage  bei  den  englischen  Eisenbahnmännern.
        <pb n="168" />
        Der
Clearinghouseverein.'


Zweck.

VI.  Das  Clearinghouse.
Die  Eisenbahnen  Englands  haben  für  ihre  Gesannüt
Beziehungen  untereinander,  in  dem  Clearinghousesystein
kurzweg  Clearinghouse  eine  so  ausgebildete  und  umfassend®
Organisation  wie  die  keines  andern  Landes.  Die  gemeinsam®
Abrechnung  der  Einnahmen  aus  dem  directen  Verkehr,
welcher  der  Name  herstammt,  und  an  die  im  Auslande  dab®|
meist  gedacht  wird,  bildet  nur  eine,  zwar  wesentliche  ab®^
nicht  einmal  die  wesentlichste  Seite  der  Organisation.
Verpflichtung,  den  directen  Verkehr  durch  das  Clearinglmns®
abrechnen  zu  lassen,  besteht  nicht,  und  ein  Theil
auch  anderweit  abgerechnet.
Für  den  durchgehenden  Verkehr  dieselben  oder  glei®^®
Erleichterungen  zu  schaffen,  wie  wenn  die  verschieden®*^
Linien  einer  Gesellschaft  gehörten  :  das  bezeichnete  die  dem
Clearinghouseverein  gesetzliche  Sanction  verleihende
vom  25.  Juni  1850  als  den  Zweck  desselben;  und  der  dui®^
gehende  Verkehr  mit  allen  darauf  bezüglichen  Fragen
denn  auch  der  Ausgangspunkt  und  das  Object  jener  Organ*
sation.  Ohne  Competenzbedenken  ist  und  wird  noch  f®*
dauernd  auf  diesem  Gebiete  einheitlich  geregelt,  wofür
Erfahrung  das  als  nothwendig  oder  zweckmässig  erweist
allerdings  auch  nur  dies:  denn  das  wirkliche  Bedürfniss
die  practische  Nützlichkeit  bestimmen  durchweg  das  Hand®  *
der  englischen  Eisenbahnmänner,  oft  genug  auf  Kosten  der  Syst®
        <pb n="169" />
        Das  Clearinghouse,

159

^hatik.  Obgleich  viele  Festsetzungen  wie  im  vorigen  Abschnitt  Die  Einigung  im
erwähnt,  nur  subsidiarischen  Charakter,  blos  Geltung  haben,
'Venn  die  im  Einzelfalle  Betheiligten  nichts  Abweichendes  verabi’eden,
  macht  man,  wie  nochmals  hervorzuheben,  von  dieser
Befugniss  nicht  häufig  Gebrauch,  und  die  Erfahrung  zeigt
immer  mehr,  dass  der  Vortheil  aus  der  gleichartigen  Regelung ­
  auch  für  die  einzelne  Verwaltung  im  Resultat  meist  der
grössere  ist.  Unstreitig  wird  die  Einigung  den  englischen  Eisenbahnen ­
  erleichtert  durch  die  insulare  Abgeschlossenheit,  durch
Gleichartigkeit  ihres  Standpunktes  als  ausschliesslich
Brivatbahnen,  durch  den  Umstand,  dass  sie  einer  einheitlichen
Gesetzgebung  gegenüber  stehen,  endlich  durch  die  Freiheit,
ibre  Angelegenheiten  ganz  nach  Massgabe  des  von  ihnen
^ür  richtig  Erachteten  zu  ordnen.  Aber  die  klare  Er-Benntniss,
  dass  für  den  Eisenbahnverkehr  weitreichende  Einbeitlichkeit
  und  Gleichartigkeit  noth  wendig,  sowie  welches
iBe  wesentlichen,  und  welches  die  unwesentlichen*)
Buiikte  sind;  andererseits  die  Bereitwilligkeit,  das  so  Erkannte
uhne  Eifersüchtelei  und  doctrinare  Bedenken  auszuführen:
^Bes  das  verdient  um  so  mehr  volle  Anerkennung,  als  Schablonisiren
  und  Egalisiren  an  sich  dem  englischen  Charakter
sehr  fern  liegt.  Umgekehrt  muss  die  letztere  Erwägung
Ben  Schluss  nahe  rücken,  dass,  wo  und  soweit  in
England  einheitliche  Regelung  stattgefunden  hat.
Bies  in  der  That  durch  die  Natur  der  Sache  veriangt
  wird.
Alle  nicht  ganz  unbedeutenden  oder  ausser  Verbindung  Mitglieder  des
^it  dem  übrigen  Bahnnetz  stehenden  Eisenbahnen  Englands  und
Schottlands  sind  Mitglieder  des  Clearinghousevereins  ;  Anfang
b875  betrug  die  Zahl  93.  Die  irischen  Bahnen  haben  ein
besonderes  Clearinghouse,  doch  gehören  einige,  welche  in
Birectem  Verkehr  mit  englischen  Bahnen  stehen,  gleichzeitig
2um  englischen  Clearinghouse.  Auch  Dampfschifffahrtsgesell-*)
  Diese  werden  in  Deutschland  von  der  einen  Seite  ebenso  oft
verkannt;  wie  jene  von  der  andern.
        <pb n="170" />
        IGO

Das  Clearinghouse.

Sitz  und
Organisation
des  Clearinghousevereins.

Der  secretary
des
•  Clearinghouse.

Das  Clearinghousecomittee.


Die  Conferenzen
der  officers.

schäften,  wenn  sie,  wie  häufig  der  Fall,  directe  Tarife
Eisenbahnen  haben,  sind  betheiligt,  doch  nicht  als  selbst'
ständige  Mitglieder,  sondern  durch  Eisenbahnen  vertreten
Sitz  der  Organisation  ist  London,  wo  der  mit
porationsrechten  ausgestattete  Verein  besondere  Grundstücke
und  Häuser  besitzt.  Der  secretary  des  Clearinghouse  gesorgt ­
  die  laufenden  Geschäfte,  leitet  die  Bureaus  für  die  Ab'
rechnung,  und  steht,  ebenso  wie  das  Personal  der  letzteren,
direct  im  Beamtenverhältniss  zum  Clearinghousevereine  nickt
zu  den  einzelnen  Mitgliedern  desselben.  Eine  materiell®
Initiative  übt  er  in  Bezug  auf  die  Beschlüsse  dos  Vereins  nicht
aus,  und  der  letztere  hat  vielmehr  seine  officielle  Vertretung
im  Clearinghousecomittee,  welches  aus  je  einem  Delegii’t®^
des  Directoriums  jeder  betheiligten  Eisenbahn  besteht,
alle  Vierteljahr,  am  2.  Mittwoch  im  März,  Juni,  September
und  December,  regelmässige  Conferenzen  hält,  beschlussfähig
bei  zehn  Anwesenden.  Diesen  Conferenzen  gehen  vorbei
solche  der  officers  *),  und  zwar  :  am  Donnerstag  der  zweit®!*
Woche  im  Februar,  Mai,  August  und  November  CoU'
ferenzen  der  general  managers  beschlussfähig  bei  4
wesenden  ;  je  14  Tage  vor  den  letzteren,  Conferenzen  der  goo^^
managers,  beschlussfähig  bei  10  Anwesenden  ;  und  immer  an
der  goods  managers  Conferenz  vorausgehenden  Mittwoch,  ein®
Conferenz  der  superintendents  of  the  line,  beschlussfähig  b®*
5  Anwesenden.  Die  Beschlüsse  der  oßcers  Conferenzen  bedürfe"
der  Genehmigung  durch  das  Clearinghousecommittee,  welcb®^
eben  die  Directorien  repräsentirt  und  deshalb,  so  zu  sagen,  Träg®*
der  gesetzgebenden  Gewalt  ist.  Trotzdem  liegt,  wie  erklärli®b&amp;gt;
der  Schwerpunkt  in  den  officers  Conferenzen.  Die  Beschlüsse
der  goods  managers  und  superintendents  —  wohl  auch  "**
den  gemeinsamen  Namen  traffic  managers  bezeichnet
langen  an  das  Clearinghousecommittee  erst,  nachdem  sie  v®**
der  Conferenz  der  general  managers  besonders  gutgeheiss®’
        <pb n="171" />
        11

Das  Clearinghouse.

161

;  lind  das  Verhältniss  gestaltet  sich  hiernach,  wie  auch
schon  die  zeitliche  Aufeinanderfolge  andeutet,  wenigstens  für
^ie  eigentlichen  Verkehrs-  und  Betriebsangelegenheiten,  in
Regel  ,so,  dass  die  Beschlüsse  drei  Instanzen  passiren.
^ür  die  Conferenzen  sind  besondere,  auf  eine  exacte  und
gründliche  Behandlung  der  Sachen  hinwirkende  Geschäftsordnungen ­
  vereinbart.  Die  Namen  der  Delegirten  müssen
Vorher  dem  secretary  des  Clearinghouse  angegeben  werden,
Welcher  dann  die  Einladungen  direct  an  sie  richtet.  Diese
dauernde  Feststellung  der  verhandelnden  Personen  ist  von
ßicht  zu  unterschätzendem  Vortheil  für  die  Sache,  wie  auch
Ooigekehrt  die  mit  dem  gegentheiligen  Usus  in  Deutschland
Schlachten  Erfahrungen  beweisen.  Jede  Bahn  hat  nur  eine
Stimme,  und  die  Beschlüsse  in  den  Conferenzen  werden  nach
Oihfacher  Majorität  der  Anwesenden  gefasst.  Nur  wenn  es
^^ch  um  Ausschliessung  einer  Bahn  vom  Clearinghouseverein
handelt,  müssen  2/3  der,  in  einer  besonders  zu  diesem  Zweck
gerufenen  Sitzung  des  Clearinghousecommittee’s  anwesenden
itglieder  zustimmen.  Eine  Ausschliessung  ist  indess  seit
Jahren  nicht  mehr  vorgekommen,  —  Nach  Bedürfniss
'Werden  auch  ausserordentliche  Conferenzen  berufen.
Die  gefassten  Beschlüsse  treten  mit  dem  1.  des  auf  die
cstätigung  durch  das  Clearinghousecomittee  folgenden  Mo-Oats
  in  Kraft,  und  wenn  eine  Bahn  nicht  innerhalb  eines
Monats  von  der  Conferenz  an,  in  ,welcher  der  Beschluss  ge-^^sst
  ist,  Widerspruch  erhoben  hat,  so  muss  sie  denselben  befolgen. ­
  Will  sie  davon  abgehen,  so  hat  sie  es  dem  Clearingouse
  unter  Angabe  des  Zeitpunktes,  von  wo  ab,  mitzutheilen  ;
dieser  muss  aber  später  als  die  nächste  Yierteljahrsconferenz
*^0®  Clearinghousecomittee’s  liegen  —  jedenfalls,  um  erst  eine
Nochmalige  Verhandlung  über  die  Sache  zu  sichern.
Ausser  den  für  Specialangelegenheiten  von  den  verschiedenen
onferenzen  ernannte  Subcommittees,  existiren  drei  ständige
^hledsrichterliche  Committees  von  je  12  persönlich  gewählten
'^^%liedern,  für  Entscheidung  von  Streitigkeiten,  welche

Dauernde  Festsfellnng
  der
Delegirten.

Ausführung  der
gefassten
Beschlüsse.

Die
Schiedsrichter-Comittees.
        <pb n="172" />
        162

Das  Clearinghouse.

a.  Wagenbescliädigungen  bis  zum  Betrage  von  10,000  Mark,
b.  Reclamationen  aus  dem  Verkehr  mit  den  Güterzügen,
c.  Reclamationen  aus  dem  Verkehr  mit  den  Personenzügeu
betreffen.  Das  Comittee  ad  a  wird  von  der  Conferenz  dei
general  managers^  das  ad  b.  von  der  Conferenz  der  goods
managers^  das  ad  c.  von  der  Conferenz  der  superintendents  of
the  line^  je  aus  ihrer  Mitte,  gewählt.  Diese  Committees  habeh
gleichfalls  feste  Geschäftsordnungen  und  das  Recht,  alle  ihnen
zur  Aufklärung  der  Sache  nöthig  scheinenden  Ermittelungen
anzustellen.  Sie  treten  im  unmittelbaren  Anschluss  an
regelmässigen  Vierteljahrsconferenzen  der  officers  zusauiinen,
aber  ihre  Entscheidungen  sind  definitiv  d.  h.  bedürfen  nicht
der  Bestätigung  durch  die  letzteren  oder  das  Clearinghouse'
committee.
Beurtheilung.  Die  geschilderten  Einrichtungen  sichern  ebenso  eine
gründliche  Prüfung  der  vorkommenden  Fragen,  wie  die  pünktliche ­
  und  ausreichend  schnelle  Erledigung.  Sie  gewähren  üei’
einzelnen  Bahn  die  vollständigste  Garantie  dafür,  dass  sie
nicht  zu  etwas,  nach  ihrer  Ansicht  Nachtheiligem  gezwungen
wird;  andererseits  hindert  ihr  Widerspruch  nicht  das  %ü'
standekommen  eines  Beschlusses  überhaupt,  sondern  nur  die
Geltung  speciell  tür  sie,  so  dass  wenigstens  für  die  übrigen
Bahnen  die  Sache  geregelt  ist.  Allerdings  ist  zuweilon  ^^n
dem  Recht  zu  dissentiren,  Gebrauch  gemacht,  aber  es  scheint
in  neuerer  /eit  immer  seltener  vorzukommen.  Die  Mnln
scheinlichkeit,  dass  Beschlüsse  von  nicht  allgemeiner  /weck
mässigkeit  gefasst  werden,  ist,  bei  der  stattfindenden  gründ
liehen  Piüfuiig  aller  Prägen,  auch  wirklich  gering,  um  so  meh
als  jede  Bahn  ohne  Rücksicht  auf  ihren  Umfang  nur  l^n
Stimme  hat,  und  also  eine  einseitige  Interessenpnlit^^
schwer  duichdringen  kann.  Dies  muss  der  einzelnen
waltung  geichfalls  einleuchten  und  ihr  die  Unterwerfn"«
unter  die  gefassten  Beschlüsse  leichter  machen.  Obglei|^^J
Einfluss  der  Verwaltungen  gleiche  Stimmberechtigung  haben,
grösserenBaimen.  übifigeiis  docli  der  Eiufiuss  der  grösseren  Bahnen  übci
        <pb n="173" />
        11  *

Das  Clearinghouse.

163

''legend,  und  die  von  geringerer  Bedeutung  ordnen  sich
‘l^nen  mehr  unter.
Zu  den  Conferenzen  kommen  gewöhnlich,  wie  schon  die
niedrigen  Beschlussfähigkeits  -  Ziffern  andeuten,  bei  Weitem
^ncht  die  Delegirten  aller  Bahnen,  in  der  Regel  25—30.
Der  Kreis  der  Beschlussfassung  des  Clearinghouse  Vereins
*st  nicht  ¡mincipiell  begrenzt,  es  werden  vielmehr  alle  mit
dem  Durchgangsverkehr  in  Zusammenhang  stehenden  Fragen
dort  verhandelt.  Nur  die  Regelung  der  Concurrenzverhältnisse
  und  die  Höhe  der  Tarifsätze  bleibt  den,  im  vorigen  Abschnitt ­
  dargestellten.  Verbänden  und  andern  Specialverhand-Jj'ngen
  überlassen  ;  doch  ist  für  Gepäck  und  Parcels  auch  die
caijj,  der  Jarifsätze,  so  wie  noch  sonst  vielfach  der  zulässige
^inimalsatz  im  Clearinghouse  festgesetzt,  ebenso  die  Scala
der  Versicherungsprämien  für  Vieh,  Güter  und  Parcels.
Das  Clearinghouse  ersetzt  in  der  glücklichsten  Weise
^icht  blos  den  deutschen  Eisenbahnverein,  sondern  auch  die
deutschen  Specialverbände,  dem  weitaus  grössten  Theil  ihres
ühalts  nach.  Vielfach  werden  dort  Bestimmungen  über
i'iincte  getroffen,  welche  in  Deutschland  sogar  im  Verband-Verkehr
  nicht  gemeinsam  geregelt  sind.
Die  im  Clearinghouse  getroffenen  Festsetzungen  sind,
zusammen  mit  der  Güterclassification,  in  einem  Buche  ab-Sedruckt,
  welches  Anfang  jedes  Jahres,  unter  Berücksichtigung
im  Vorjahre  beschlossenen  Aenderungeii  und  Zusätze,  neu
'^fbölogt  wird*)  und  den  Namen  Regulations  of  the  Railway
Clearing  Rouse  führt.  Die  Aufiage  vom  Jahr  1875  enthält
ÖO  grosse  Octavseiten,  was  schon  einen  Schluss  darauf  ge-^^attet,
  wie  mannigfaltig  der  Inhalt  ist.  Es  behandelt  ebensowohl
  die  Wagenverhältnisse  wie  den  Personen-,  Gepäck-,
arcel-,  Vieh-  und  Güterverkehr  ;  mehr  formelle  Gegenstände
Frachtkarten,  Rapportirung,  Instructionen  für  Verödung, ­
  Güterzugdienst  etc.,  und  materielle  Fragen  wie  Statut
Jid^ganisation  des  Clearinghouse  selbst,  die  Grundsätze
)  Da  die  Auflage  stark  ist,  und  alle  Bahnen  i)articipiren,  sind  die
^Uckkosten  für  die  einzelne  Bahn  nicht  hoch.

Gegenstand
derBeschluss
fassung  im
Clearinghouseverein.


Regulations
of  the  Rail  waj
Clearing
House.
        <pb n="174" />
        164

Das  Clearinghouse.

Die  wohlthütigen
Folgen  In  Bezug
auf  Einheitlichkeit ­
  und  Gleichförmigkeit ­
  der
Einrichtungen

Über  Bildung  directer  Tarife  und  Vertheilung  der  Frachten,
das  Verhältniss  der  Haftpflicht,  die  Umladungs-  und  Uehergabefrage
  u.  s.  \v.  Mit  einem  Worte,  die  Regulations  sind  ein
vollständiger  Katechismus  für  den  Durchgangsverkehr,  und  da
sie  das  Resultat,  so  zu  sagen,  der  Niederschlag  der  Erfahrungen
des  ältesten  und  höchstentwickelten  Eisenbahnverkehrsgebiets
sind,  dart  auch  im  Einzelnen  ihr  Werth  um  so  neidlosei
anerkannt  werden.  Allerdings  wer  nicht  die  englischen  Eisenbahnverhältnisse ­
  in  England  beobachtet  hat,  wird  schwel
überall  das  volle  Verständniss  gewinnen.  Sie  sind  nicht  und
wollen  nicht  sein  ein  Lehrbuch,  aus  welchem  die  ersteren
erlernt  werden  könnten,  sondern  eine,  lediglich  auf  den  practischen
  Gebrauch  berechnete  Sammlung  einzelner  Regeln  und
Voischiiften  i'ules  oder  regulations  —  für  Leute,  welche
jene  genau  kennen  und  mitten  in  ihnen  stehen.  Das  Ganze
ist  materienweis  geordnet,  und  die  einzelnen  rules  haben,  eine
füi  den  practischen  Gebrauch  sehr  zweckmässige  Einrichtung,
fortlaufende  Nummern,  nach  denen  sie  citirt  werden.  Sie
stehen  häufig  ganz  unvermittelt  und  ohne  logische  Ordnung
nebeneinander,  vielfach  sogar  die  einander  erst  ergänzenden
und  zum  vollen  \erständniss  bringenden  Bestimmungen  iü
veischiedene  Abschnitte  verstreuet5  bei  dem  geringen  Werth,
welchen  die  Engländer  auf  Systematik  und  formell  correcte
DaiStellung  legen,  wird  dies  nicht  als  ein  Mangel  empfunden-Die
  Beamten  kennen  die  Regulations  sehr  genau,  da  dieselben
sich  in  Allei  Händen  befinden  und  die  Hauptgrundlage  und
Richtschnui  des  Handelns  bilden.  Obgleich  nämlich  verein*
hart  nui  tüi  den  directen  Verkehr,  werden  sie  auch  meist
im  Localverkehr  beobachtet.
Die  wohlthätigen  böigen  dieses  Zustandes  können  nicht
hoch  genug  angeschlagen  werden.  In  den  meisten  Punkten
wird  dadurch  für  alle  englische  Bahnen  eine  bedeutend ­
  weiter  gehende  Uebereinstimmung  und
Gleichförmigkeit  herbeigeführt,  als  bei  den  einzelnen
preussischen  Staatsbahnen  vorhanden  ist.
        <pb n="175" />
        Das  Clearinghouse.

165

Es  ist  noch  die  Function  des  Clearinghouse  als  Central-  Das  Clearing-Abrechnungs-
  und  Saldirungsstelle  zu  betrachten.  Die  he-  h®“*®
treffenden  Bureaus  befinden  sich  in  London,  in  den  Häusern
Clearinghousevereins,  und  besorgen  die  Abrechnung  und
Saldirung  der  Einnahmen  aus  dem  directen  Verkehr  sowie  der
^agenmiethen,  und  die  Ausgleichung  der  aus  dem  Uebergangsverkehr
  herrührenden  Entschädigungen  in  Reclamatlonsfällen
  und  für  Wagendefecte.  Für  die  Wagenabrechnung
  verschafft  sich  das  Clearinghause  auch  den  grössten
Theil  des  Materials  durch  eigene,  auf  den  Uebergangsstationen
^ügestellte  Beamte,  numbermen  oder  numbertaker  genannt,
'velche  den  Wagenübergang  notiren  und  direct  an  das  Clearingiiouse
  rapportiren.  Ausserdem  bildet  noch  eine  besondere
Abtheilung,  die  Centralstelle  für  überzähliges  oder  fehlendes
Glepäck  sowie  andere  in  den  Personenwagen,  Warteräumen  etc.
gefundene  oder  verlorene  Gegenstände.
Für  den  Güterverkehr  besteht  characteristischer  Weise
eine  derartige  Centralstelle  nicht,  weil  kein  Bedürfniss  dazu
obwaltet.  Die  Zahl  der  Verschleppungen  und  Irrthümer  ist
erstaunlich  gering;  so  kommen  auf  sämmtlichen  Londoner
Stationen  der  London  and  North-Wesiern  Bahn  täglich  im
I^ürchschnitt  nur  6  —  meist  auch  schon  am  nächsten  Tage
^üfgeklärte  —  Fälle  überzähliger  oder  fehlender  Colli  bei
einem  täglichen  Verkehrsquantum  von  über  20000
^elli  vor.  Die  Ueberlegenheit  der  englischen  merchandise
^erkehrsverwaltung  kann  kaum  schlagender  bewiesen  werden
durch  diese  Zahlen,  gegenübergestellt  den  langen  Listen
auf  deutschen  Bahnen,  trotz  des  soviel  schwächeren  Verkehrs, ­
  fehlenden  oder  überzähligen  Colli.
Die  einzelnen  Departements,  in  welche  das  ganze  Büreau  Eintheiiung.
getheilt  ist,  sind  folgende:
1)  merchandise  department  663  Köpfe,
Abrechnung  des  Güterzugverkehrs  :  Güter
und  Vieh,
        <pb n="176" />
        166

Das  Clearinghouse.

2)  coaching  department
Abrechnung  des  Personenzugverkehrs  :
Personen,  Gepäck,  Parcels,  Pferde,
Hunde,  Fahrzeuge  etc.,
3)  mileage  department
Abrechnung  der  Wageniniethe,
4)  expenditure  department
Schlusssaldirung  und  Zahlungsvermittlung,
5)  lost  luggage  department
Centralstelle  für  überzähliges  Gepäck  etc.
Ausserdem  Boten,  messengers

329  Köpfe,

268  „
33  „
16  „
10  „

1324  Köpfe
Hinzu  treten  noch  die  bereits  erwähnten  numbermen  auf
den  Uebergangsstationen,  rund  500,  und  5  Inspectoren  zur
Controllirung  der  Letzteren,  so  dass  sich  die  Gesammtzalil
der  Beamten  des  I  learinghouse  zwischen  1800  und  1900  stelltdeplrtmenr
  Centralstelle  für  überzählige  und  fehlende  Gepäckstücke ­
  etc.  ist  bei  dem  sehr  starken  Personenverkehr  und
der  Menge  des  unexpedirt  mitgenommenen  Gepäcks*)  z'var
in  England  zweckmässig,  aber  für  Deutschland  wohl  kein
Bedürfniss.  Der  Geschäftsgang  ist  einfach  so,  dass  die
Stationen  über  die  bei  ihnen  aufgefundenen  und  vermissten
Gegenstände,  sowie  die  Seitens  des  Publicums  an  sie  gerich'
teten  2\achiragen  dem  Clearinghouse  genau  berichten.  Dieses
stellt  das  Material  zusammen,  vergleicht  es  und  führt
auf  Grund  desselben  die  Erledigung  herbei,  ohne  j®'
doch  sich  mit  den  etwa  Seitens  des  Publi'
cunis  erhobenen  Entschädigungsansprüchen  zu  befassen. ­
  Die  gefundenen  Gegenstände  selbst  werden  nicht
mit  eingesendet,  dagegen  geben  die  Stationen  dem  Clearing'
house  an,  wo  sie  sich  befinden  oder  wohin  sie  geschickt
werden.
Dem  etwaigen  Vorschlag  einer  ähnlichen  Centralstell®

*)  Vergl.  s.  75.
        <pb n="177" />
        Das  Clearinghouse.  107
für  (len  Güterverkehr  in  Deutsclil  ncl,  wäre  zu  erwidern,
dass  die  hier  beieits  vorhandene  Einrichtung,  wonach  alle
Verwaltungen  regelmässig  Listen  der  hei  ihnen  fehlenden  und
überzähligen  Güter  an  die  Zeitung  des  deutschen  Eisenbahnverein’s,
  zum  gleichzeitigen  Abdruck,  senden,  in  der  Sache
dasselbe  leistet:  denn  jede  Verwaltung  kann  auf  Grund  dieser
Zusammenstellung  selbst  nachsehen,  ob  die  bei  ihr  fehlenden
Stücke  irgendwo  lagern.  Die  Bürgscliaft  dafür,  dass  sie  dies
wirklich  timt,  liegt  in  dem  Umstande,  dass  die  fehlenden
Stücke  Gegenstand  von  Frachtverträgen  sind,  und  dass  also
Entschädigung  dafür  zu  zahlen  ist,  wenn  sie  nicht  wieder
gefunden  werden.  Dies  ist  bei  den  meisten  im  lost  luggage
fiepartment  behandelten  Gegenständen  nicht  der  Fall.
An  Centralisirung  des  eigentlichen  Reclamationswesens
ü.  h.  der  Untersuchung  und  Entscheidung  der  Entschädigungsuusprüche
  aus  dem  Erachtverkehr,  denkt  man  in  England
uicht,  und  sie  widerspricht  auch  der  Natur  der  Sache.  Die
Schiedsrichtercommittees  des  Clearinghouse  behandeln  nur
das  Verhältniss  unter  den  Eisenbahnen  selbst,  während  die
Untersuchung  der  Sache  und  Erledigung  dem  Reclamanten
gegenüber,  auch  im  Durchgangsverkehr,  Seitens  der  einzelnen
Verwaltungen  erfolgt,  und  zwar  nur  Seitens  der  Endbahnen.
Die  Ilauptgrimdsätze  über  die  Beitragspñicht  zu  Entschädigungen ­
  und  die  Begulirung  der  letzteren  sind:
1)  Jeder  Fall  von  Verlust  oder  Beschädigung  muss,  bei
Vermeidung  alleiniger  Haftung,  binnen  24  Stunden
nach  der  Entdeckung,  an  die  Kartirungs-  und  die  etwaige ­
  Umladestation  gemeldet  werden.
2)  Die  Bahn,  in  deren  Gewahrsam,  in  whose  charge^  sich
das  Gut  befand,  als  der  Verlust  oder  die  Beschädigung
vorkam,  ist  zunächst  haftbar  ;  aber  in  allen  Fällen,
wo  die  Frage  der  Verbindlichkeit,  the  question  of
liability^  zweifelhaft  ist,  wird  der  Ersatz  von  der
Strecke  zwischen  der  Lade-  oder  Umladestation  bis
zur  Entdeckungsstation,  getragen  —  Mangels  anderer

Centralisation
des  eigentlichen
Reclamationswesen’s
  nicht
vorhanden.

Grundsätze  für
die  Vcrtheilimg
der  Haftpflicht
unter  den  Eisenbahnen ­
  selbst.
        <pb n="178" />
        168

r)as  Clearinghouse.

Mileage
department.

MicthssUtze  für
Wagen  des
Personenzugverkehr’s.


Vereinbarung  oder  Entscheidung  des  Schiedsrichtercommittees
  im  einzelnen  Falle,  nach  Verhältniss  der
Streckenfracht,  mileage  share  of  the  proceeds.
3)  Die  Empfangsstation  kann  über  Reclamationen  bis  zu
40  Mark,  allein  entscheiden,  muss  jedoch  der  Versandbahn ­
  monatlich  ein  Verzeichniss  darüber  senden;  die
Versandstation  hat  auch  für  solche  Beträge  Zustimmung ­
  der  Empfangsbahn  einzuholen.  Bei  Beträgen  über
40  Mark  ist  stets  Einverständniss  beider  Endbahnen
nöthig.  Meinungsverschiedenheiten  der  Endbahnen,
odei  nachträglich  Seitens  der  Zwischenbahnen  über
die  Beitragspflicht,  werden  durch  die  Schiedsrichtercommittees
  entschieden.  Die  Entscheidung  ist  endgültig, ­
  sobald  das  betreffende  Protocoll  in  einer  folgenden ­
  Conferenz  bestätigt  wird.
4)  Diese  Grundsätze  gelten  gleichmässig  bei  director  und
gebrochener  Expedition.
Streitigkeiten  über  die  Beitragspflicht  unter  den  einzelnen
isenbahnen  kommen  selten  vor,  und  die  Zahl  der  in  die
bcinechudbterccnninittees  gelangenden  Fädle  ist  sehr  genngp
Bie  Wagenmiethsabrechnung  ist  in  England  an  sich  viel
complicirter  als  in  Deutschland,  weil  die  Miethssätze  —  reine
aufmiethe  —  sehr  verschieden  abgestuft  sind
Sie  betragen;
für  Salonwagen  .  ,  i
Gesell  schaftswagen  .  .  /  ^1*  per  mile  —  rund
Personenwagen  1.  Classo  /  0)^0  Mark  per  deutsche
Meile,

¡■2  d.  per  mile  ~  rund
0,20  Mark.

gemischte  Wagen  mit  1.  Classe
gemischte  Wagen  mit  2.  Classe
"^^agen  2.  CÜasse
Wagen  3.  Classe  .
Pferdewagen
Equipagewagen  .  .  .  ,
Postwagen  .
Packwagen  ,
        <pb n="179" />
        Das  Clearinghouse.

169

Für  andere  Wagen  wird  nach  der  Länge  der  Tour*  **) ),
I  ^ach  der  Art  und  der  Grösse  der  Wagen,  endlich  sogar  nach
dßr  Beladung  unterschieden.  Für  leere  Wagen—Personen-^nd
  Güterwagen  —  ist  keine  Miethe  zu  zahlen,
ebenso  nicht  für  Wagen  mit  geringerer  Ladung  als
^  'I'on  —  1000  Kilogramm,  ausser  bei  gewissen  Artikeln
Schiesspulver,  frische  oder  angeräucherte  etc.  Fische,  reife
Früchte  —  wo  5  Centner  genügen.  Auch  für  Wagen-^^cken
  wird  Miethe  und  Verzögerungsgebühr  gezahlt.
In  der  nach  der  Länge  der  Tour  absteigenden  Scala  der
^iethssätze  werden  unterschieden  :
j  a.  bedeckte  Wagen  und  doppelbödige  Schafwagen:
I  ^6—d‘  per  mile  —  0,263—0,118  Mark  pro
deutsche  Meile,
b.  offene  Wagen  von  wenigstens  11  Fuss  6  Zoll*)  innerer
Länge,  Viehwagen  und  Holzwagen:  Vß—V40  d.  per
7nile  —  0,198—0,088  Mark  pro  deutsche  Meile,
c.  offene  Wagen  von  geringerer  innerer  Länge,  ausser
wenn  mit  mehr  als  4  Tons  —  4000  Kilogramm  Gut
der  mineral  class  beladen:  d.  per  mile  zz
0,13—0,06  Markpf.
d.  Decken  :  Ve—'/4o  d  per  mile  —  0,065—0,03  Markpf.
pro  deutsche  Meile.
Die  Differenz  der  Miethe  für  offene  und  bedeckte
J^agen  beträgt  genau  so  viel  wie  die  Miethe  für  eine
^6cke,  nämlich  i/g—3/40  und  im  Durchschnitt  d.  per
^ile  —  rund  4,7  Markpfennig  pro  deutsche  Meile;  ein  inter-^santer
  Beitrag  zu  der  jetzt  in  Deutschland  durch  den
ägenraumtarif  so  in  den  Vordergrund  gerückten  Frage  nach

*)  Als  Grund  hiefür  geben  die  englischen  Eisenbahnmänner  an,
^3s,  bei  dem  System  der  reinen  Laufmiethe,  sonst  die  Wagen  im  Verehr ­
  von  Norden  nach  Süden  und  umgekehrt,  zu  sehr  gegen  die  in  der
^Verrichtung  laufenden  bevorzugt  würden.  Die  geographische  Situation
ludere  den  thatsächlichen  Ausgleich,
**)  Englisches  Mass.

MiethssUt/e  für
Wagen  dcsGUterzugverkehr’s
  und
für  Decken.
        <pb n="180" />
        170

Das  Cleanngliouse.

dem  Ijiiterschied  der  Selbstkosten  bei  Verwendung
oder  bedeckter  Wagen,  sowie  bei  Verwendung  bedeckter  Wagei^
Die  DiiTereuz  der  odei'  otfeiier  Wagen  mit  Decken.  Die  oben  ausgesprochene
offenc  Wagen.  Aiisicnt'),  class  (liG  Kosteii  (1er  Ueckoii  keinesw08‘S
geiinger  seien  als  die  Differenz  des  Preises  füi'
deckte  und  offene  Wagen,  wird  also  in  England
vollstcindig  getlieilt,  und  der  Mehrbetrag,  welchen
man  für  einen  bedeckten  Wagen  angemessen  er*  **)
achtet  d.  h.  4,7  Markpf.  pro  deutsche  Meile  ist  noch
geiingei  als  der  im  deutschen  Wagenraumtarif,  hei
Hergabe  eines  offenen  Wagens  mit  einer  Decke,  ini’
die  letztere  erhobene  Zuschlag*),  nämlich  1,5  Mark
für  25  Meilen  d.  h.  pro  Meile  6  Markpfennige.
lüi  Wagen  mit  Steinkohlen,  Grus,  Asche,  Coaks,  sourie
mit  beschädigten  andern  Wagen  beladen,  wird  keine  Miethe
gezahlt,  für  Magen,  welche  zum  Transport  schwerer  Gegen-Stände
  besonders  construirt  sind  —  von  15  Tons  =  15000
Kilogramm  Tragfähigkeit  und  mehr  —  beträgt  die  Miethe
1-4  d.  per  mUe  -  0,40-1,60  Mark  pro  deutsche  Meile.
Die  Verzögerungsgebühr  beträgt  pro  Tag  für
Personenwagen  1.  Classe,  und  gemischte  mitl.  Classe  10  Mai’k,
„
3.  Classe  und  andere  Fahrzeuge  des  Personenzugverkehrs ­
  ....  r
0  n
für  Güter  und  Viehwagen  ....  3  „
für  Decken  den  ersten  Tag  0,5  nachher  1  Mark  pro  W
doch  nicht  für  mehr  als  60  Tage.
Wagen  mit  Erzen,  Kohlen,  Asche,  Grus,  Steinkohlen,
Coaks  fur  Privatempfänger,  Eisenstein,  Kalk,  Kalkstein  nnd
einigen  ähnlichen  Artikeln  beladen,  sind  von  VerzogerungS'
gebühr  frei,  lur  die  Privatwagen  zahlen  sich  die  Eisenbahnen ­
  weder  Miethe  noch  Verzögerungsgebühr,  und  sie  werden
überhaupt  gar  nicht  mit  rapportirt.

Verzögerungsgebühr. ­


*)  Vergl.  S.  112.
**)  Vergl.  S.  1!3.
        <pb n="181" />
        Das  Clearinghouse.

171

Eine  Conventionalstrafe  neben  der  Verzögerungsgebühr
besteht  nicht,  dagegen  ist  die  letztere  stets  für  die  ganze  Dauer
‘^6r  regulativwidrigen  Benutzung  zu  zahlen.  Die  Bestimwiungen
  über  Rücksendung  und  Wiederbeladung  sind  ähnlich
in  Deutschland,  doch  auch  detaillirter.
Eine  ausdrückliche  Verpflichtung,  die  Wagen  bei  Beladung ­
  bis  zu  einem  gewissen  Procentsatz  der  Tragfähigkeit,
ahne  Umladung  durchlaufen  zu  lassen,  ist  nicht  ausgesprochen;
aber  die  geringe  Wagenmiethe  vermindert  den  Anreiz
Umladung,  und  auch  Betriebsrücksichten  fordern,  bei  den
zahlreichen  schwächeren  Zügen,  weniger  dazu  auf.  Vielmehr
hat  umgekehrt  Strafe  dafür  festgesetzt  werden  müssen,  wenn
I  Gine  Station  einen,  mit  weniger  als  1  ton  —  1000  Kilogramm
:  beladenen  und  deshalb  keine  Miethe  beziehenden  Wagen
'veitersendet,  obgleich  sie  nach  Bestimmung  der  Versandstation,
^ad  gemäss  der  Wagenbezettlung,  ihn  umladen  sollte.*)  —
kann  nur  als  ein  grosser  Vorzug  des  englischen  Systems
bezeichnet  werden,  dass  es  auf  Vermeidung  der  in  jeder  Beziehung ­
  so  nachtheiligen  Umladungen  hinwirkt.  Steht  auch
Deutschland  die  Sache,  schon  wegen  der  theuereren  und
grosseren  Wagen,  in  mancher  Hinsicht  anders,  so  bleibt
^^ch  das  Beispiel  Englands  lehrreich  und  beachtenswert!],
^ie  Betriebsausgaben  sind  in  England  trotz  des  viel
stärkeren  Verkehrs  und  trotz  der  so  grossen  Zahl  Wagen**)
Sowie  des  geringen  Werths,  welcher  auf  die  Wagenausnutzung
gelegt  wird,  absolut  niedriger  als  in  Preussen  ***)

*)  Vergl.  s.  131.
**)  Güterwagen  waren  1874  vorhanden  pro  Kilometer,  in  Preiissen
9,  in  England  an  eigenen  Wagen  der  Eisenbahnen  12,8,  wozu  noch
Privatwagen  mit  etwa  7,5  treten,  —  vergl.  S.  116  —  so  dass  sich
‘e  Summe  auf  über  20,  mehr  als  doppelt  so  hoch  wie  in  Preussen  stellt.
***)  Vergl.  S.  17  und  130  die  Anmerkungen.  Man  bauet  in  England
y  oerer  —  vergl.  S.  59  —  aber  der  Betrieb  ist  billiger  als  in  Preussen-^Um
  Theil  erklärt  sich  wohl  das  Eine  durch  das  Andere.  Für  den  billigeren
Abtrieb  ist  gewiss  noch  von  Erheblichkeit  die  zweckmässige  und  einfache
Organisation  der  einzelnen  Verwaltungen  —  s.  Cap.I.  —  sowie  das  Clea-Verpflichtung

  zur
Gestaltung  des
Wagendurchgangs ­
  nicht
ausgesproclien.
        <pb n="182" />
        /

172

Das  (  learingliouse.

Ein  Bedürfniss  nach  Güterwagen  von  einheitlicher  Grösse
lind  1  ragfähigkeit  empfindet  man  in  England  nicht,  hält  hu
Gegentheil  verschiedene  Wagen  für  den  merc/jandwe  Verkehr
und  für  den  Verkehr  in  Gütern  der  special  und  mineral
zweckmässig.  Im  letzteren  werden  bisher  schon
Tragfähigkeit  der  Viel  Wagen  von  9  Tons  =  9000  Kilogramm  verwendet,  und
\iagen.  mail  scliafft  jetzt  dafür  auch  solche  von  10  Tons  an.  D"
ersteien,  wo  die  durchschnittliche  Belastung  doch  nur2  —  2*/2
ions  —  2000  —  2500  Kilogramm  beträgt,  zieht  man  die
kleineien  Wagen  von  höchstens  7  tons  vor,  besonders  mich
weil  sie  auf  den  Stationen  leichter  bewegbar  sind.
liegt  in  -  Bezug  auf  diese  Frage  ein  Unterschied  gege*^
Deutschland  darin,  dass  die  Tarife  gar  nicht  auf  die
Wagenausnutzung  hinwirken,  und  überhaupt  niemals  die
Ausnutzung  des  verwendeten  Wagens  oder  Bezahlung
seiner  Tragfähigkeit  Tarifbedingung  ist;  ausserdem  scheidet
sich  der  Wagenpark  für  den  înerchandise  Verkehr  in  Englnud
schäl  fer  aus.  hüi  die  eigentlichen  Bohproductenverkehre,
{ohlen  etc.  werden  auch  in  Deutschland  öfters  besondeie
a^enpaiks  ausdrücklich  oder  stillschweigend  gebildet,  und
dies  kann  nicht  wohl  anders  sein,  da  die,  nur  auf  diese  Weise
zu  erreichende,  Begelmässigkeit  der  Wagenzuführung,  f^i'
solche  Verkehre  von  ausserordentlicher  Wichtigkeit  ist.
Verwendung  der  Wagen  zu  Ilückfrachten  von  andern  Artikeln,
geht  schon  deshalb  selten  an  **)

EifE-pHr'ESS-BSrí
Hauptverketanchtungen  fäll,  i„,  Gewicht.  Der  Umstand,  dass  d«
Prêt,  der  Wagen,  Schienen  u.s.w.  und  das  Gehalt  eines  grosse.  TW"
der  B  amten  eher  mednger  als  in  Prenssen  ist,  hat  zwar  an  sich  a.«“
Bedeutung  aber  doch  weniger  für  das  Verhältniss  der  Betriebsden
  Anlagekosten  I  denn  der  hilligere  Preis  der  Schienen  n.s.w.
den  letzteren  ebensowohl  zu  Gute.
*2  n  Wagenpark  für  den  Böhmischen  Braunkohlenverkebr-Eückfrachttarife
  bestehen  in  England  nirgends,  "«d
dies  hangt  zusammen  mit  dem  dortigen  Princip,  die  Tarife  in  der  Kegel
        <pb n="183" />
        y

Das  Clearinghouse.  I73
Ausser  den  Rapporten  der  numbermen  erhält  das  Clea-  Kapportirung
^inghouse  noch  von  den  Stationen  Rapporte  über  die  einausgegangenen
  fremden  Wagen.  Das  ganze  Rapport-Evesen
  beruht  auf  der  sehr  sorgfältigen  und  alle  Uebergangsstationen
  angebenden  Bezettelung  der  beladenen  wie  der
leeren  Wagen,  sowie  darauf,  dass  die  Kartenschlussstation,
^ach  welcher  eben  die  Wagenbezettelung  erfolgt,  fast  stets
der  Bestimmungsstation  zusammenfällt.  Schon  aus  dem
l^apport  der  ersten  Uebergangsstation,  ist  ersichtlich,  nach
Evelcher  Station  der  Wagen  schliesslich  läuft,  und  bei
Evelchen  weiteren  Uebergangsstationen  er  wieder  in  den
Rapporten  erscheinen  muss.  Hierdurch  wird  genaue  Verfol-§ang
  und  Controllirung  ohne  zu  grosse  Schwierigkeiten  möglich.
Die  numhermen  notiren  und  rapportiren  jeden  Wagen
^ar  einmal,  und  es  tritt  sonach  eine  Arbeitsersparung  gegenüber ­
  Deutschland  ein,  wo  diese  Arbeit  zweimal,  von  der  überlebenden ­
  und  der  übernehmenden  Verwaltung,  gemacht  wird.
Allerdings  dürfen  die  numbermen  im  Interesse  ihrer
nach  der  Wirkung,  die  sie  auf  den  Verkehr  üben,  nicht  nach  dem
g  aterschiede  der  Selbstkosten  zu  bestimmen.  Erfordere  der  Verkehr
°  niedrige  Sätze,  so  müsse  man  sie  ohne  Rücksicht  auf  die  Wagengewähren,
  andernfalls  nicht;  auch  werde  die  Concurrenz  immer
aid  dahin  führen,  dass  die  einmal  gewährten  billigen  Sätze  ohne  Be-^Glirankung
  auf  rücklaufende  Wagen  Anwendung  fänden  —  so  pflegen
^  englischen  Eisenbahnmänuer  zu  sagen.  Es  liegt  darin  viel  Wahres.
^^enn  z.  B.  die  Cöln-Mindener  Bahn  besonders  billige  Sätze  für  Geejde
  ab  Hamburg  nach  dem  Rhein,  in  rücklaufenden  Kohlenwagen,  ge-^ahrt,
  so  werden  die  Getreidehändler  in  Coin  etc.  in  Stand  gesetzt
aithiu  Rheinaufwärts  unterbietend  zu  conciirriren.  Was  liegt  näher’
‘lass  die  Getreidehändler  in  Frankfurt  a.  M.  die  Route  Hamburg-^fankfurt
  a  M.  etc.  ersuchen,  ähnlich  billige  Sätze  einzuführen,  damit  sie
j^as  Feld  behaupten  können.  Da  von  Frankfurt  a.  M.  nach  Hamburg
Kohlen  gehen,  würde  hier  der  Satz  ohne  Beschränkung  und  nicht
®  Rückfrachttarif  einzuführen  sein,  worauf  dann  wohl  auch  die  Cöln-‘ndener
  Bahn  jene  Beschränkung  fallen  lassen  müsste.  Dass  die  Route
^  amburg-Frankfurt  a.  M.  die  Concurrenz  nicht  aufnehmeu  werde,  weil
nicht,  ohnehin  laufende  Wagen  verwendet  werden  können,  lässt
kaum  annehmen.  Vergl.  S.  134.
        <pb n="184" />
        174

Das  Clearinghouse.

Uiiparteiliclikeit,  weitere  Leistungen  für  die  einzelne  Verwaltung ­
  nicht  übernehmen,  und  es  fragt  sich  also
einzelnen  Fall,  ob  jene  Arbeit  eine  Arbeitskraft  ausfüllt*
Wohl  hieraus  erklärt  es  sich,  dass  auf  manchen  unbedeutenden
Stationen  Englands  keine  besondere  Beamte  des  Clearinghouse, ­
  vielmehr  solche  der  betreffenden  Verwaltungen  selbst
fungiren

üebertra.L'ung
der  englischen
Einrichtung  auf
Deutschland.

h  ür  ein  so  grosses  Gebiet  wie  der  deutsche  Eisenbahnverein
  wüide  die  englische  Einrichtung  schwer  durchführbar
sein,  schon  weil  die  wöchentliche  Einsendung  der  Bapporto
an  die  Centralstelle,  wegen  der  bedeutenden  EntfernungoD
und  dei  giessen  Zahl  Uebergangs-  und  Binnenstationen,  kaum
anginge.  Auch  in  einem  kleineren  Kreise,  dem  deutschen
Keich  oder  dem  Tarifverbande,  hätte  der  Umstand  Bedeutung, ­
  dass  die  insulare  Abgeschlossenheit  fehlt;  aber
der  englische  Grundgedanke  würde  sich  doch  mutatis  mutandis ­
  übertragen  lassen  —  besonders  wenn  eine  Centralablechnungsstelle
  für  die  Verkehrseinnahmen  geschaffen  &amp;gt;vird,
im  Anschluss  hieran.

Eirm  \^^^mchung  der  Kos^^  d^
mit  den  Kosten  der  Wagenabrechnung  in  Deutschland  erlaubt
keinen  zutreffenden  Schluss  auf  die,  durch  Centralisation
erzielenden  Ersparnisse,  weil  eben  die  Abrechnung  in  England
an  sich,  durch  die  so  verschiedenen  Miethssätze  u.  s.
sehr  complicirt  und  viel  schwieriger  als  in  Deutschlaud
wird.  —

Traffic  ^och  wichtiger  als  das  mileage  department  sind  die  trafß^
departments,  departments  -  merchandise  und  coaching  -  in  welcben,
dies  hier  einziiflechten,  seit  Einrichtung  des  Clearinghouse
bis  Ende  1874,  bereits  216  Millionen  Pfd  St  über  4  Milliarfe"
ebgereclmet  waren.  Die  Abrechnung  erfolgt  nionathoh
auf  Grund  von  Rapporten  der  Stationen,  welche  in  der  Regel
direct,  bei  einigen  Bahnen  durch  Vermittelung  der  Verkehtscontrolle,
  audit  offices,  au  das  Clearinghouse  gesendet  werde»-Für
  parcels,  Pferde,  Hunde  und  Fahrzeuge  wird  detiniti’'
        <pb n="185" />
        Das  Clearinghouse.

175

nur  halbjährlich  abgerechnet,  während  monatlich  eine  vorläufige ­
  Schätzung  der  Frachtantlieile  und  Ausgleichung  mit
Massgabe  stattfindet,  dass  die,  hei  der  definitiven  Ahlechnung
  gegen  die  monatlichen  Scliätzungen  sich  ergebenden
l^lus-  und  Minusheträge,  für  die  Zwischenzeit  mit  4'Vo  zu
^urzinsen  sind.  Die  Monatsrapporte  der  Stationen  gelangen
für  den  Personenverkehr  bis  zum  6.,  für  den  Güter-  und  Viehverkehr
  bis  zum  8.  des  auf  den  Abrechmingsmonat  folgenden
Monats,  an  das  Clearinghouse,  und  dies  stellt  die  Abrechnung
bis  zum  8.  des  nächsten  also  des  zweiten  auf  den  Abrechüungsmonat
  folgenden  Monats  fertig.
Im  Güterverkehr  wird  gewöhnlich  nach  der  Meilenzahl,
hinter  Vorabzug  der  ein  für  alle  Mal  festgesetzten  terminals,
êetheilt  ;  in  dem  seltenen  Falle  der  Abrechnung  nach
festen  Antheilen  erfolgt  dieselbe  meist  ausserhalb  des  Clearinghouse. ­
  Die  zu  Grunde  gelegten  Meilenlängen  sind  in  der
flegel  die  wirklichen,  zu  welchem  Behuf  sich  das  Clearingbouse
  im  Besitz  specieller  Meilenzeiger  befindet.  Für  ge-^visse
  besonders  kostspielige  Strecken,  oder  wo  eine  Bahn
besondere  Auslagen  hat,  ist  eine  grössere  als  die  wirkliche
i^ahl  Meilen  —  Tarifmeilen  —  oder  auch  ein  Geldpräci-Puum
  ein  für  allemal  in  den  regulations  festgesetzt.  Soll
üoch  abgesehen  hiervon,  eine  andere  als  die  wirkliche
Meilenzahl  gerechnet  werden,  so  bedarf  es  einer  speciellen
Vereinbarung  der  betheiligten  Bahnen,  welche  dem  Clearinghouse ­
  mitzutheilen  ist.  Es  geschieht  dies  zuweilen,  um  bei
Aufrechthaltung  der  sehr  beliebten  Theilung  nach  der  Meilen-^ahl,
  doch  einer  Bahn,  welche  etwa  gleichzeitig  an  einer  conourrirenden
  Boute  betheiligt  ist,  einen  Vorantheil  zu  gewähi’en
  und  sie  so  abzufinden.  Da  bei  der  Dichtigkeit  des
Verkehrsstrassennetzes  meist  noch  dritte  Conçurrenzwege  vorhanden ­
  sind,  deren  Bekämpfung  ein  gemeinsames  Interesse
^st,  und  auch  sonst  die  Berührungspunkte  zwischen  den  einzelnen ­
  Bahnen,  Gelegenheit  zu  Repressalien  bieten,  wird  zwar
üicht  häufig  so  verfahren;  aber  es  kommt  doch  vor,  und  die

Abrechnung
für  den
Güterverkehr. ­


Abweichungen
von  der
wirklichen
Entfernung.
        <pb n="186" />
        176

Das  Clearinghouse.

Terminal-Kategorien
  ÍUr
den  Güterverkehr. ­


Terminals  für
Ausnahmesätze.

Die  Rapporte
der  Stationen.

Eisenbaliiicoinmission  selbst  hat  in  dem  einzigen,  bis  dabio
entschiedenen  Streitfälle  wegen  Verweigerung  eines  directes
Tarifs,  diesen  Modus  vorgeschlagen.*)
Die  lerminalkategorien**)  sind  im  Güterverkehr:
a.  carted,  d.  h.  mit  An-  und  Abfuhr  nach  und  vom  Bahnhof,
h.  not  carted  oder  station  to  station,  d.  h.  excl.  An-  und
Abfuhr,  jedoch  abgesehen  von  den  Gütern  der  mineral
dass,
c.  minerals,  und  eventuell
d.  Steinkohlen.
Das  carted  oder  not  carted  bezieht  sich  in  der  Regel  auf
Veisand-  und  Empfangsstation,  so  dass  Tarifsätze,  welche  nur
die  Anfuhr  oder  die  Abfuhr  einschliessen,  selten  Vorkommen.
Del.Veikehl  wird  dann  als  not  carted  rapportirt,  und  diß
betreffende  Bahn  verfolgt  den  Anspruch  auf  Vergütung  ihrer
Leistung  in  separata.
Die  festgesetzten  terminals  gelten  auch,  wenn  Ausnahme-Sätze
  für  einzelne  Artikel  gebildet  sind,  und  zwar  lediglich
nach  Massgabe  der  Classificirung  des  betreffenden  Artikels  in
der  genei  eilen  Classification,  so  dass  also,  wenn  für  einen  Artikel ­
  der  special  dass  ein  Ausnahmesatz  zu  niedrigerem  Betiage
  als  der,  in  der  betreffenden  Relation  für  die  mineral
dass  geltende  Satz  gebildet  ist,  doch  die  höheren  terminals
ad  b.  gerechnet  werden.
Die  Expeditionen  erstatten  über  die  Güter  der  mineral
dass  und  über  Steinkohlen  gesonderte  Monatsrapporte  ;  dagegen ­
  weiden  die  übrigen  Güter  zusammengefasst  und  bei
Rappoitiiung  nicht  nach  den  Tarifclassen,  sondern  nur  nach  deu
beiden  Kategorien  carted  und  not  carted  unterschieden.  Jude
Expedition  erstattet  für  jede  fremde  Station,  mit  welcher  sie
in  directem  Verkehr  steht  —  wenn  verschiedene  Routen  dort'
hin  führen,  noch  getrennt  für  jede  Route  —  einen  besondei’U
Rapport  über  den  Empfang,  und  einen  über  den  Versand,
*)  Vergl.  s.  15.
**)  Wegen  der  Höhe  der  terminals  vergl.  S.  124.
        <pb n="187" />
        12

Das  Clearinghouse.

177

Vermeidung  von  Verwechslungen  sind  die  Formulare  für
den  Empfang  rotli,  die  für  den  Versand  schwarz  gedruckt.
I&amp;gt;ie  Rapporte  werden  frachtkartenweise,  ohne  Beifügung  der,  vielniehr
  auf  der  Empfangsstation  verbleibenden  —  s.  S.  15  —  Fracht-  der
karten  aufgestellt,  und  enthalten  Datum  und  Nummer  der  Frachtfaite,
  Wagen-Nummer  und  Eigenthümer,  die  Gütergattung,
das  Gewicht  —  unter  Trennung  nach  carted  und  not  carted  —
Sowie  füi  jede  Ii  achtkarte  die  etwaigen  Nachnahmen  und
Gn  auf  dei  Veisandstation  erhobenen  oder  den  auf  der
'Empfangsstation  zu  erhebenden  Betrag  —  Francatur  oderUeber-Gisuiif,.
  Wenn  für  einen  Verkehr  eine  andere  Vertheilung
nach  der  Meilenzahl  verabredet  ist  —  special  agreement  —
so  wird  er  getrennt  rapportirt.
Die  nach  Absendung  des  Rapports  noch  eingehenden
endungen  werden  durch  Zusatzrapporte  am  Tage  des
m^angs  dem  Clearinghouse  gemeldet,  und  nachträgliche  xaciiträ^iiche
Aenderungen  des  Gewichts  oder  Geldes  nicht  durch  Correeturen
  in  den  Frachtkarten  sondern  mittelst  besonderer  Verlechnungspapiere
  bewirkt,  overcharges  und  undercharges.
^ercharges  d.  h.  Absetzungen  zu  viel  erhobener  Beträge
mdürfen  der  Genehmigung  der  goods  managers  beider  Endahnen*) ­
  ,  undercharges  d  h.  Zusetzungen  zu  wenig  erhobener
l^eträge  erfolgen  durch  besondere  Frachtkarten.  Dem  Clearingmuse ­
  sind  beide  speciell  zu  rapportiren,  ebenso  andere  für
m  Abrechnung  wesentliche  Incidenzpuncte.
Im  Clearinghouse  werden  die  correspondirenden  Versanduiid
  Empfangsrapporte  von  je  2  Güterexpeditionen  herausgesucht ­
  und  miteinander  verglichen.  Eine  weitere  Revision  vergieichuog  der
^  ii^Bezug  auf  die  Uebereinstimmung  findet  nicht  statt**),
vpr,  auch  die  i.i  Deutschland  so  viel  Schreibereien
b^rursachenden  Frachtreclamationen.  Sie  werden  in  England  durch  die
en  Endbahnen  entschieden,  kommen  auch  bei  den  klaren  Tarifverhältnissen ­
  wenig  vor.
**)  Darin  liegt  ein  wichtiger  Unterschied  gegen  das  Verfahren  im
^österreichischen  Central  -  Abrechnungsbüreau,  wo  die  FrachtberechnuiiT
her  Karten  genau  revidirt  wird;  §.  76  der  Instruction  für  dasselbe.
        <pb n="188" />
        178

Das  Clearinghouse.

Controllirung  der
Transportrouto
nach  den
Kopportcn  über
den  Wagenlauf.

Aufklärung  von
Differenzen.

Vcrlheilung  der
Fracht.

lind  ist  aucli  nicht  möglich,  da  der  angewendete  Tarifsatz  ih^
Rapport  nicht  angegeben,  das  Clearinghouse  auch  nur  in  den
sehr  seltenen  Fällen  der  Theilung  nach  festen  Antheilen,  im
Besitz  der  Tarife  ist.  Auf  Grund  der  bei  dein  mileage  department ­
  eingehenden  Wagenübergangsrapporte  der  numbßi''
men  wird  controllirt,  ob  die  Güter  oder  vielmehr  die  Wagen,
in  denen  sie  sich  nach  den  Rapporten  der  Güterexpeditionen
befunden  haben,  auch  wirklich  über  die  in  den  letzteren  angegebenen ­
  Routen  befördert  sind.  Es  ist  als  ein  wichtiger
Vortheil  aus  der  Vereinigung  der  Verkehrs-  und  Wagenmieths-Abrechnung
  im  Clearinghouse  zu  bezeichnen,  dass  diese  Prüfung
  genau  und  ohne  Weitläufigkeiten  vorgenommen  werden
kann  —  allerdings  nur  für  Güter  in  Wagen  der  Eisenbahnen,
da  die  Privatwagen  von  den  numbermen  nicht  mitrapportiit
werden.  In  Deutschland  sucht  man  sich  neuerdings  durch
Abstempelung  der  I  rachtkarten  auf  den  Uebergangsstationen
zu  helfen.  Aber  auch  wenn  diese,  was  keineswegs  der  Fall,
allgemein  geschieht,  gewährt  sie  eine  so  sichere  Controlle
nicht,  und  die  Nothwendigkeit  einer  solchen  wird  iininm
fühlbarer.
Difterenzen  in  den  correspondirenden  Rapporten  übei
Versand  und  Empfang,  werden  sofort  beiden  Stationen  nhtgetheilt,
  welche  die  Rechercheschreiben,  inaccuracy  staiß'
ments,  mit  der  Aufklärung  spätestens  nach  Verlauf  von  2  Kalendei
  tagen  zui  ückzusenden  habe.  Auf  die  Vergleichung  dei
Rajipoite,  welche  3  läge  in  Anspruch  nimmt,  folgt  die  Frachtvertheilung.
  Sie  geschieht  gesondert  für  je  2  Stationen  über  jede
Route,  so  zwar,  dass  der  Gesammtbetrag  der  terminals,  nach  dei
beföi  dei  ten  Zahl  Centner  jeder  Terminalkategorie,  ausgerechnet,
nebst  den  etwa  vorweg  abzusetzenden  Geldpräcipuen,  von  dem
Gesammtfiachtgeldbetrag  subtrahirt,  der  hier  verbleibende  Re^^
aber  mit  Einem  Exempel  nach  dem  Verhältniss  der  Meile»
getheilt  wild.  Nachdem  dann  die  Credits  und  Debits  dei
einzelnen  Verwaltungen  zusammengestellt  sind,  erhalten  diese
am  8.  des  zweitfolgenden  Monats  eine  Uebersicht  über  die
        <pb n="189" />
        y

12*

Das  Clearinghouse  I79
Abrechnung  ;  schätzungsweise  wird  der  Betrag  ihres  Gesainint-Debits
  oder  Credits  jeder  Bahn  bereits  am  1.  mitgetheilt.
Das  in  den  Grundzügen  geschilderte  Verfahren  für  den
Güterverkehr  wird  in  der  Hauptsache  auch  bei  dem  übrigen  Verkehr, ­
  abgesehen  vom  Personenverkehr,  beobachtet*).  In  der
Abrechnung  über  Güter,  Vieh  und  Parcels,  nicht  auch  bei  der,
eben  einfacheren  Personenabrechnung,  arbeiten  immer  zwei
Beamte  zusammen,  so,  dass  die  Arbeit  des  Einen  die  des
Andern  controllirt  **).
Die,  bis  zum  6.  des  folgenden  Monats  an  das  Clearing-  Abrechnung
lious  gelangenden,  Rapporte  über  den  Personenverkehr  umfassen
  nicht,  wie  im  Güterverkehr,  blos  den  Verkehr  nach
Einer  Station,  werden  aber  getrennt  aufgestellt,  je  nachdem
nur  zwei  oder  mehrere  Bahnen  am  Verkehr  betheiligt  sind,
and  ausserdem  gesondert  für  den  Rundreiseverkehr.  Sie
geben  an  die  Nummern  des  ersten  und  letzten  in  dem  be-  Rapporte
treffenden  Monat  verkauften  Billets,  die  Nummern  der  durch
Verstempelung  etc.  unverkäuflich  gewordenen  Billets,  die
Boute,  die  Zahl  der  in  den  einzelnen  Klassen  verkauften  Billets, ­
  die  Summe  des  eingenommenen  Geldbetrags  für  die  einzelnen ­
  Klassen,  und  den  Gesammtgeldbetrag.  Sind  mehr  als
zwei  Bahnen  betheiligt,  und  auch  im  andern  Falle  dann,  wenn
die  zweite  Bahn  nur  mit  einer  Zwischen  strecke  participât,
also  Verausgabung  und  Abnahme  der  Billets  gleichmässig
durch  die  erste  erfolgt,  so  werden  die  abgenommenen  Billets
an  das  Clearinghouse  eingesendet  und  dort  mit  den  Rapporten ­
  der  Abgangsstation  verglichen.  Zum  Unterschied  vom
Güterverkehr  befindet  sich  das  Clearinghouse  stets  im  Besitz
der  Personentarife  und  revidirt  nach  denselben  die  in  den
Stationsrapporten  angegebenen  Geldbeträge.  Die  Vertheilung
erfolgt  nach  den  ebenfalls  dort  vorhandenen  Antheilstabellen.
Abgesehen  von  den  angedeuteten  Verschiedenheiten  ist  das
Verfahren  analog  wie  im  merchandise  department.
*)  Vergl.  jedoch  S.  175  oben.
**)  Vergl.  S.  7.
        <pb n="190" />
        ISO

Das  Clearinghouse.

Expenditure
department.

nechtsverliUltniss
der  einzelnen
Bahn  zum
Clearinghouse.

Zalilungsfri,t.

Die  in  den  Stationsrapporten  über  den  Güter-,  und  Personen- ­
  etc.  Verkehr  entdeckten  Fehler  sowie  die  fehlenden
Billets  werden  den  betreffenden  Bahnen  regelmässig  niitgetheilt,
  erstere  auch  in  die  vom  secretary  erstatteten  Bechenschaftsberichte ­
  des  Clearinghouse  aufgenommen.  Sie  kommen
so  zur  Kenntniss  aller  Verwaltungen,  und  hierdurch  wird  ein
nützlicher  Wettstreit  in  der  Vermeidung  von  Fehlern  angeregt.
Das  expenditure  department  giebt  die  im  mileage  und  in
(len  trafßc  departments  festgestellten  Credits  und  Debits
der  einzelnen  Verwaltungen  den,  als  solchen  bestimmten
Clearinghousebankiers  zur  Auszahlung  oder  zur  Vereinnahmung
  auf,  und  besorgt  ausserdem  die  Buchführung  etc.  fün
die  eigene  Cassenverwaltung  des  Clearinghouse,  dessen  Geldverkehr ­
  gleichfalls  durch  jene  Bankiers  vermittelt  wird.
Die  einzelne  Eisenbahn  wird  Gläubiger  oder  Schuldner  des
Clearinghousevereins  selbst,  nicht  einer  andern  betheiligten
Eisenbahn,  und  das  Clearinghouse  ist  gesetzlich  ermächtigt
gegen  sie  auf  Zahlung  zu  klagen.  Die  Entscheidung  des
Clearinghousecommittees,  dass  eine  Abrechnung  richtig,  nnd
dass  eine  Bahn  aus  derselben,  oder  als  Beitrag  zu  den  Kosten
des  Clearinghouse,  eine  bestimmte  Summe  zu  zahlen  habe,
ist  nach  dem  Gesetz  über  das  Clearinghouse  definitiv  und
Prozess  Seitens  der  schuldenden  Bahn  nicht  anfechtbar.
Die  Debits  aus  dem  Personenzugverkehr  und  an  Wagenmiethen
  sind  binnen  5  Tagen,  die  aus  dem  Gütei'zugveikehr
binnen  23  Tagen  vom  Tage  des  Benachrichtigungsschreiben  ab,
bei  Vermeidung  von  7%  Verzugszinsen,  zu  zahlen.  Die  längei’ii
Zahlungsfrist  im  Güterverkehr  erklärt  sich  daraus,  dass  die  Endbahnen ­
  hier  den  Interessenten  häufig  die  Frachten  stunden.  Die
Forderungen  der  einzelnen  Bahnen  werden  nach  Verhältnis^
der  eingegangenen  Zahlungen  beglichen  so,  dass  auf  die  Forderung ­
  jeder  Bahn  soviel  Procent  gezahlt  werden,  als  die
Summe  der  eingegangenen  Beträge  von  der  ausstehenden
Gesammtsumme  darstellt*).  Die  Clearinghousebankiers  hal-*)
  Dies  ist  gleichfalls  ein  Unterschied  gegen  Oesterreich;  §•
der  Instruction  für  das  dortige  Central-Abrechnungsbüreau.
        <pb n="191" />
        y

Das  Clearinghouse.  |g|
ten  sich  zur  Constatirung  dessen,  in  fortlaufender  Verbindung
mit  dem  expenditure  department,  durch  welches  ihnen  der
zu  zahlende  Procentsatz  jedesmal  mitgetheilt  wird.
Inir  den  anzustellenden  Vergleich  mit  Deutschland  und  Vergleich  mit
die  Beurtheilung  überhaupt,  steht  der  Güterverkehr  im  Vor-  Deuschland
dergrund:  denn  bei  der,  auch  an  sich  einfacheren  Abrech-  ßeurtheilun
ming  über  den  Personenverkehr  sind  gewöhnlich  viel  weniger  ^
Bahnen  betheiligt,  so  dass  das  Bedürfniss  und  der  Vortheil
einer  Centralisation  geringer  ist.  Wo  ein  Central-Abrechnungsbüreau
  für  den  Güterverkehr  besteht,  wird  man  den  Personenveikehr
  dadurch  mit  abrechnen  lassen,  aber  für  den
letzteien  allein  dürfte  die  Einrichtung  eines  solchen  Apparats
nicht  praktisch  sein.
Während  in  England  die  Vertheilung  im  Güterverkehr  Einfims  de«
fast  ausschliesslich  nach  der  Meilenzahl,  unter  Vorabzug  fester
terfninals,  erfolgt,  wird  in  Deutschland  umgekehrt  meist  nach
festen  Antheilen  abgerechnet.  Welcher  Modus  der  einfachere
ist,  hängt  ganz  von  den  Verhältnissen  ab.  Allerdings  muss
i)ei  der  Bepartition  nach  festen  Antheilen  die  Abrechnung
für  jede  larifklasse  besonders  gemacht  werden,  während
in  England  nur  die  verschiedenen  Kategorien  terminals  zu
beiechnen  sind,  und  nach  Abzug  der  Summe  derselben,  der
Best  mit  Einem  Male  und  ohne  Rücksicht  auf  Tarifklassen
veitheilt  wird.  Aber  dafür  muss  in  England  diese  Manipulation ­
  für  den  Verkehr  der  einzelnen  Station  mit  jeder
andern  Station,  über  jede  von  mehreren  etwa  vorhandenen
Routen  besonders,  also  sovielmal  vorgenommen  werden,  als
die  Zahl  jener  andern  Stationen  beträgt  —  soweit  verschiedene
Routen  nach  einer  der  letzteren  führen,  noch  niultiplicirt  mit  der
Zahl  derselben.  Bei  der  Repartition  nach  festen  Antheilen  ist
Rir  alle  die  Relationen,  in  welchen  die  Antheile  für  die  einzelne ­
  Strecke  gleich  sind,  nur  ein  Exempel  für  jede  Tarifklasse
nöthig.  Z.  B.  für  Frankfurt  a.  M.  beträgt  im  mitteldeutschen
Verbände  die  Zahl  der  directen  Verkehrsrelationen  mit  östlichen ­
  Stationen  über  je  eine  Route,  mehr  als  100.  Sind  die
        <pb n="192" />
        182

Das  Clearinghouse.

Voraussetzung,
unter  welcher
die  Abrechnung
nach  festen
Antheilen
einfacher  ist.

Lage  der  üinge
in  England.

Antheile  der  Frankfiirt-Bebraer  Bahn  für  die  Strecke  Frankfurt-Bebra ­
  im  Verkehr  mit  allen  jenen  Stationen  dieselben,
so  braucht  nur  in  jeder  Tarifklasse  der  Antheil  mit  der  Zahl
Centnern  multiplicirt  zu  werden,  welche  in  der  betreffenden
Tarifklasse  während  des  Abrechnungsmonats  in  Summa
zwischen  Frankfurt  a.  M.  und  allen  jenen  Stationen  befördert
sind,  d.  h.  es  sind  nur  so  viel  Exempel  als  Tarifklassen  —'
9  —  nöthig.  Nach  dem  englischen  Modus  müsste  Berechnung
der  terminals  und  Meilenrepartition  so  vielmal  gesondert  stattfinden, ­
  als  Frankfurt  a.  M.  in  einzelnen  von  jenen  Relationen
während  des  Abrechnungsmonats  Verkehr  gehabt  hat,  d.  h.
wenn  Letzteres,  wie  zu  erwarten,  für  alle  Relationen
zutrifft,  hundertmal.  Es  kommt  hiernach  darauf  an,  ob
die  Antheile  für  die  einzelnen  Strecken  in  den
verschiedenen  Relationen  gleich  oder  verschieden ­
  sind.  Selbst  wenn  sie  nur  bei  der  Mehrzahl  der  BO'
lationen  gleich  sind,  ist  es  einfacher,  die  Abrechnung  zunächst
für  alle  Relationen  in  der  beschriebenen  Weise  nach  normalen ­
  Antheilen  aufzustellen,  und  die  Abweichungen  gesondert ­
  zu  berechnen,  um  danach  die  erst  gewonnenen  Zahlet
zu  berichtigen,  wo  dies  erforderlich.  Die  im  Abrechnungsbüreau
  des  mitteldeutschen  Verbandes  gesammelten  Er*
fahrungen  haben  dies  vollständig  erwiesen.
Ist  Verschiedenheit  der  Antheile  die  Regel,  dann  müssen
auch  bei  der  Abrechnung  nach  festen  Antheilen  die  einzelnen
Relationen  gesondert  berechnet  werden,  und  zwar  nun  noch
wieder  getrennt  nach  den  einzelnen  Tarifklassen,  so  dass  dann
das  englische  Verfahren  ohne  Zweifel  viel  einfacher  ist.  Ba
die  diiecten  larife  in  England  nach  dem  Verkehrsbedürfniss
und  den  obwaltenden  Concurrenzen,  im  Gesammtsatz  gegrB"
feil  zu  weiden  pflegen,  stehen  dort  die  Verhältnisse  in  (foi
Ihat  so.  denn  bei  einer  derartigen  Tarifbildung  ist  es  nnmöglich,
  dass  für  eine  Strecke  im  Verkehr  zwischen  der  Mehi"'
zahl  der  Stationen  derselbe  Antheil  entfällt.  Hier  ist  also
die  Form  der  Abrechnung  nach  Meilen,  seien  es  die  wirk-
        <pb n="193" />
        y

Das  Clearinghouse

183

hoch

sind,

die  Annahme

des

füi

sein

liehen  oder  s.  g.  Tarifmeilen,  die  zweckmässigere.  In  Deutschland ­
  gelten  zur  Zeit  noch  sehr  vielfach  dieselben  Antheile
für  die  einzelne  Strecke,  und  wenn  sich  dies  auch  mit  der
wachsenden  Zahl  der  Concurrenzlinien  mehr  ändert,  so  wird
doch  die  Abrechnung  nach  festen  Antheilen  noch  für  längere
Zeit  eine  bedeutende  Arbeitsersparung  enthalten.  Dass  die
Einheitssätze  der  an  einem  directen  Tarif  betheiligten  Bahnen ­

  häutig  verschieden

würde

englischen  Modus  noch  nicht  hindern,  weil  durch  Einrechnung
entsprechend  bemessener  Tarifmeilen  ein  ähnliches  Resultat
erreicht  werden  kann.
Bei  der  hohen  Wichtigkeit  einer  richtigen  Auseinanderrechnung ­
  der  Verkehrseinna,Innen  wird  die  Frage,  ob  der
Modus  der  Abrechnung  zu  Irrthümern  mehr  oder  minder

Gelegenheit  bietet,  von  hervorragender  Bedeutung

die  Geneigtheit  der  einzelnen  Bahn,  dieselbe  nicht  durch  ihre
eigenen  sondern  die,  ihrer  Disciplin  und  Aufsicht  entrückten
Beamten  eines  selbstständigen  Centralbureaus  bewirken  zu
lassen.  Die  Manipulation  im  englischen  Clearinghouse  ist  so
einfach  und  mechanisch  wie  nur  denkbar.  Da  weder  die  Tarifsätze ­
  noch  die  Tarifklassen  in  Betracht  gezogen  werden,  handelt
es  sich  fast  nur  um  einfache  Rechenfehler,  für  deren  Vermeidung ­
  dort  die  Garantie  eher  grösser  ist.  Müssen  die  Tarifsätze,
die  Tarifklassen,  und  in  diesen  wieder  verschiedene  Antheile
berücksichtigt  werden,  dann  steht  die  Sache  anders,  und
die  englischen  Bahnen  lassen  in  solchen  Fällen  die  Abrechnung ­
  gewöhnlich  nicht  im  Clearinghouse  vornehmen*).
Am  complicirtesten  und  schwierigsten  ist  die  Sache,  wenn

Einfluss  der

es  sich  um  verschiedene  Tarife  mit  verschiedener  Klassen-Verschledenheit



des  Tarifsj'stem's

bildung  und  Eintheilung,  wohl  gar  mit  verschiedenen  Systemen  "der  der
Classification.

handelt.  Hier  wird  es  in  der  That  unerlässlich,  dass  der  abrechnende ­
  Beamte  mit  jedem  einzelnen  Tarif  ganz  genau  vertraut ­

  ist;  die  Verwaltungen  werden

daher  schwer  ent-*)

  Vergl.  S.  175.

sich
        <pb n="194" />
        184

Das  Clearinghouse.

Generell
einheitliche
Classification
auch
Vorbedinpung
des  englischen
Abrechnuugsmoclus.


scliliessen,  die  Abrechnung,  statt  ihren  Beamten,  von  denen
sie  die  Ueberzeugiing  einer  solchen  genauen  Bekanntschaft
haben,  einem  Central-Abrechnungsbüreaii  anzuvertrauen,  dessen
Beamte  mindestens  keine  gleich  grosse  Garantie  dafür  bieten.
Dass  die  Abrechnung  nach  festen  Antheilen  durch  ein  besonderes ­
  Bureau  geschehen  kann,  soweit  ein  formell  einheitlicher
laiif  d.  h.  mit  gleicher  Klassenbildung  und  Eintheilung  vorhanden ­
  ist,  beweisen  die  Erfahrungen  mit  den  einzelnen  Verbands-Abrechn ­
  ungsbüreaus  in  Deutschland;  da  die  Grösse
des  Gebiets  an  sich  kein  Hinderniss  bildet,  würde  also  auch
ein  Central-Abrechnungsbüreau  bei  allgemeiner  Annahme  einer
geneiell  einheitlichen  Classification  möglich  sein.  Nach  Eiutuhrung
  einer  solchen  würde  der  Fall,  dass  für  eine  Strecke
derselbe  Antheil  gilt,  gewiss  noch  häufiger  als  jetzt  eintreten,
wahrend  die  Tarifklassen  ini  ganzen  Verkehr  Deutschlands ­
  sich  formell  deckten.  Die  Zahl  der  Relationen,  für
welche  der  monatliche  Frachtantheil  in  der  einzelnen  Tarifklasse ­
  sich  mit  Einem  Exempel  ausrechnen  liesse,  würde
somit  noch  sein  gegen  den  jetzigen  Zustand  wachsen,  wo  dies
immei  nui  tüi  den  Bereich  Eines  Verbandes  zutreffen  kann,
da  die  Tarifklassen  des  andern  Verbandes  anders  gebildet
sind,  und  mithin  unter  allen  Umständen  darüber  besonders
abgerechnet  werden  muss.  l)as  Vcndiandensem  vcni.insnahmesatzen
  fur  einzelne  Artikel  neben  den  regulären  Tarifklassen,
schadete  nichts,  da  dann  nur  in  den  betreffenden  Relationen
d^e  :%abl  der  idbzurechnenden  Klassen  d  h.  der  einzelnen
Exempel  etwas  grösser  würde.
Eine  generell  einheitliche  Classification  ist  auch  bei  dem
engiisc  len  Abrechnungsmodus  Bedingung,  weil  die  Festsetzung
der  einzelnen  Terminalkategorien  darauf  beruhet*).  Gar  für
^Tarife,  welche  aus  verschiedenen  Systenien  coinbinirt  sind,
wie  sie  bei  hortdauer  des  gegenwärtigen  Zustandes  in  Deutschhand^unvermehRich
  werden  und  zwar  in  grrösserer  Zahl,
Iheilung  nach  der  Meilenzahl  undenkbar.

')  Vergl.  S.  176.
        <pb n="195" />
        185

Das  Clearinghouse.
Die  formelle  Vereinigung  der  Abrechnung  von  Tarifen,
Welche  in  der  Classification  oder  im  System  verschieden  sind,
bietet  keine  nennenswerthen  Vortheile.  Eine  organische  Verbindung, ­
  ein  mateiielles  Zusammenfassen  ist  doch  nicht  möglich;
die  Abrechnung  für  die  verschiedenen  Tarife  muss  auch  dann
ganz  getrennt  aufgestellt  werden,  und  daraus,  dass  die  bisher
an  verschiedenen  Orten  befindlichen  Specialbüreaus  nunmehr
räumlich  bei  einander  sind  und  Abtheilungen  eines  Centralbureaus
  heissen,  ergiebt  sich  keine  Arbeitsersparung.  Der
einzige  Vortheil  wäre,  dass  die  Schlusssaldirung  der  Saldi  aus
den  verschiedenen  Verkehren  sofort,  also  etwas  früher  als
jetzt  duich  die  gesondert  bestehende  Generalsaldirungsstelle,
erfolgen  könnte;  aber  dieser  nicht  bedeutende  Gewinn  wird
mehr  als  aufgewogen  durch  die  verringerte  Garantie  für  die
Dichtigkeit  der  Abrechnung,  wie  sie  sich  daraus  ergiebt,
dass  die  unmittelbare  Aufsicht  und  Leitung  der  mit  dem  einzelnen ­
  Verbandtarif  völlig  vertrauten  geschäftsführenden
Direcctioii  des  betreffenden  Verbandes  fehlt.
Was  die  Zeitdauer  und  die  Kosten  der  Abrechnung  im  Zeitdauer  und
englischen  Clearinghouse  betrifft,  so  erhellt  zunächst,  dass  Kosten  der
die  erstere  in  jedem  Special-  oder  Central  -  Abrechnungs-  Abrechnung,
bureau  sich  nach  der  Länge  der  Abrechnungsperiode  bestimmen ­
  muss.  Beträgt  diese  einen  Monat,  so  dürfen  die  im
Abrechnungsbüreau  vorzunehmenden  Arbeiten  der  Kegel  nach
auch  nicht  weniger  und  nicht  mehr  als  einen  Monat  in  Anspruch ­
  nehmen,  weil  sonst  entweder  in  den  letzten  Tagen,  bis
zum  Eingang  des  Materials  für  den  folgenden  Monat  nichts
zu  thun  wäre,  oder  der  Beginn  und  damit  die  Fertigstellung ­
  der  einzelnen  Monatsabrechnung  sich  von  Monat
zu  Monat  mehr  hinausschieben  müsste.  In  England
gehen  die,  das  Abrechnungsmaterial  bildenden  Rapporte  der
Stationen  bis  zum  8.  des  folgenden  Monats  beim  Clearingbaus ­
  ein,  und  bis  znm  8.  des  zweitfolgenden  Monats  ist  die
Abrechnung  fertig.  In  Deutschland  kann  mit  der  eigentlichen ­
  Abrechnung  erst  viel  später  als  in  England  be"
        <pb n="196" />
        186

Das  Clearinghouse.

we8h%jetzt  werden,  weil  vorher  die  Revision  der  Fraclitberech'
mTder“"^*  ^en  Fraclitkarten  durch  die  Verkehrscontrolle  der
ci  pent  leben  Fnipfaugshahn  erfolgt,  und  ausserdem  erst  noch  das  Ahrech-^^^^Ssniaterial
  zwischen  den  Verkehrscontrollen  der  Empfangs-Enpiand
  uiul  Versaiulbahii  ausgetauscht  und  verglichen  wird.  Diß
beponnejtjverden  gjggj^^jj^he  Abrechnung  beginnt  frühestens  Ende  des  auf  den
Abi  echnungsinonat  folgenden  Monats,  und  besonders  in  neuerer
/eit,  seitdem  durch  die  Einführung  verschiedener  Tarifsystenie
und  die  Berechnung  gesonderter  Prozentzuschläge  die  Verhältnisse ­
  so  verwickelt  geworden  sind,  nimmt  die  Revision
der  hrachtberechnung  und  die  Verständigung  zwischen  den  Controllen
  der  ^Versand-  und  Empfangsbahn,  in  der  Regel  noch
mehr  /eit  in  Anspruch.  Das  Abrechnungsmaterial  gelangt
jetzt  häufig  erst  spät  im  zweitfolgenden  Monat  an  die  eigentliche ­
  Abrechnungsstelle,  und  die  Abrechnung  selbst  wird  demnach ­
  erst  spät  im  dritten  Monat  fertig.
Möglichkeit  -vt  i  tt  p..i  .  „  ”
einer  Aenderung  Aacli  Einführung  eiiies  formell  einheitlichen  Tarifs  muss
in  Dcuwehiand.  gs  aucli  ill  Deutschland  möglich  werden,  die  Nachrechnung
der  fraclitkarten  durch  die  Verkehrscontrollen  auf  hören  zn
lassen  und  sich  mit  probeweiser  Revision  auf  den  Stationen
zu  begnügen,  wenigstens  wenn  gleichzeitig  die  übersichtliche
und  klare  f  orm  der  englischen  Tarifbücher  angenommen
wird.  *)  Dieselbe  erleichtert  eben  den  Güterexpeditioneii  die
Veimeidung  von  fehlem  in  der  Anwendung  der  Tarife  und
in  der  Frachtberechnuug  ausserordentlich.  In  weiterer  Gonsequenz ­
  könnte  man  dann  auch  von  dem  vorgängigen  Austausche ­
  und  Vergleich  des  Abrechnungsmaterials  Seitens
der  Verkehrscontrollen  der  Versand-  und  Empfangsbahn  Abstand ­
  nehmen,  und,  wie  in  England,  die  Stationen  direct  an
das  einzurichtende  Central-Abrechnungsbüreau  rapportiren
lassen.  Allei  dings  würden  diese  Rapporte,  wegen  der  beiznbehaltenden
  Abrechnung  nach  festen  Antheilen,  tarifklassen-Veise,
  nicht  blos,  wie  in  England,  nach  den  verschiedenßü

*)  Vergl.  S.  90.
        <pb n="197" />
        Das  Clearinghouse.

187

Terminalkategorien  aiifzustellen  sein:  aber  für  die  Sache
selbst  läge  in  dieser  etwas  complicirten  Form  der  Rapporte
kein  Hinderniss.  Die  Abrechnung  würde  dann  gleichfalls  im
Anfang  des  zweiten  Monats  fertig  werden.
Die  jetzt  in  Deutschland  stattfindende  Nachrechnung  der  vergleich  der
Frachtkarten  durch  die  Verkehrscontrollen,  und  der  Austausch
  und  Vergleich  des  Abrechnungsmaterials  zwischen  der  .  ,  .
Finpfangs-  und  Versandbahn,  ist  eine  Mehrarbeit  gegenüber  speciai-.xbrech-England
  ;  dagegen  ist  die  Arbeit  in  den  deutschen  Special-Abrechnungsbüreaus
  selbst,  bei  der  einzelnen  Abrechnung,  etwas
geringer  als  im  Clearinghouse,  weil  die  ersteren  nur  auf
Grund  bereits  festgestellter  und  verglichener  Monatsrechüungen
  die  Vertheilung  vornehmen,  während  im  Clearinghouse ­
  zunächst  die,  wenn  auch  einfache  Vergleichung  der
correspondirenden  Stationsrapporte  erfolgt.  Die  letztere  nimmt
etwa  den  zehnten  Theil  der  gesammten  Arbeits-Zeit  oder
Leistung  in  Anspruch,  und  dies  muss  berücksichtigt  werden.
Wenn  die  Arbeitsleistung  des  Clearinghouse  der  der  deutschen
Special-Abrechnungsbüreaus  gegenübergestellt  werden  soll.
Das  merchandise  department  des  Clearinghouse  zählt
excl.  der  Boten  668  Beamte  und  nach  Abzug  von  bleiben
also  601  übrig.  Da  im  zweiten  Halbjahr  1874  pro  Monat
1014257  Pfd.  Stell  abgerechnet  wurden,  entfallen  pro  Kopf
1688  Pfd.  Sterl.  33760  Mark.  In  dem  gemeinsamen  Abrechnungsbüreau
  für  den  Hannover-Bayerisch-Oesterreichischen
und  den  Hannover-Thüringschen  Verband,  welches  7  Beamte
für  die  Abrechnung  hat,  werden  monatlich  etwa  384000  Mark
abgerechnet,  und  es  kommt  also  erst  auf  54858  Mark  ein
Beamter,  obgleich  die  Verhältnisse  sehr  complicirt  sind;  im
Hannover-Bayerisch-Oesterreichischen  Verbände  allein  existiren
nicht  weniger  als  7  verschiedene  Tarife  mit  verschiedenen
Classificationen.  Im  Mitteldeutschen  Abrechnungsbüreau  entfielen ­
  1873  bei  8  Köpfen  und  dem  Durchschnittsbetrage
einer  Monatsabrechnung  von  589425  Mark,  pro  -Kopf  73677
        <pb n="198" />
        188

Das  Clearinghouse.

Kosten  der
Abrechnung  in
England  und
Dcutscliland.

Folgerungen.

Mark  tl.  h,  über  das  Doppelte  der  Leistung
chandis  e  department  des  Clearinghouse.
Die  Gehälter  für  das  Gros  der  Beamten  im  Clearinghouse
sind  im  Durchschnitt  eher  niedriger  als  die  der  entsprechen'
den  Beamten  in  Deutschland  ;  sie  steigen  abgesehen  von  den
Büreauvorstehern  etwa  bis  120  Pfd  Sterl.  %=  2400  Mark.
Die  Kosten  der  beiden  traffic  departments^  einschliesslich  des
ratirlichen  Antheils  an  den  Generalkosten  besonders  auch  den
Kosten  des  expenditure  departement's  ^  betrugen  im  zweiten
Halbjahr  1874:  61052  Pfd.  Sterl,  was,  da  der  abgerechnete
Gesammtbetrag  sich  auf  rund  8100000  Pfd.  Sterl.  stellte,
ziemlich  genau  0,75  Procent  des  letzteren  ausmacht,  kth
den  Hannover-Bayerischeii-Oesterreichischen  und  den  Hannover-Thüringischen ­
  Verband  zusammen  stellen  sich  die  Kosten
des  Abrechnungsbüreaus  auf  circa  0,61  Procent,  im  mitteldeutschen ­
  Verband  sogar  nur  auf  0,42  Procent  des  abge-Rechneten
  Betrags,  und  zwar  sind  darin  noch  mitenthalten  die
Besoldung  des  Verbandssecretärs  sowie  sonstige  aus  der  Geschäftsführung ­
  des  \erbandes  entstehende  Kosten.  Allerdings
wird  im  Clearinghouse  auch  schon  die  Schlusssaldirung  vorgß'
nommen,  welche  in  Deutschland  erst  noch  besonders  durch  die
Generalsaldirungsstelle  erfolgt,  aber  die  Kosten  der  letzteren
sind  ausserordentlich  gering.  Im  Jahre  1873  wurden  in
Summa  40,896,031  Thlr.  saldirt  und  die  Kosten  betrugen
2165  Ihlr.  d.  h  ungefähr  Procent.  Rechnet  man
die  einzelne  Verwaltung  die  Kosten  der  Formulare  hinzu,
so  stellt  sich  der  Procentsatz  doch  noch  nicht  auf  b'i50
Procent  der  saldirten  Summe.
Die  angeführten  Ziffern  zeigen  einerseits,  dass  die  Kosten
der  eigentlichen  Abrechnung  überall  nichteinen
so  erheblichen  Procentsatz  der  ab  ge  rechneten
Beträge  aus  machen,  als  wohl  angenommen  zu  werden
pflegt,  sowie  ferner,  dass  der  in  den  deutschen  Specialbereck'
nungsbüreaus  ausgeführte  Theil  der  Abrechnungsarbeit  nih'
einem  viel  geringeren  Personal-  und  Geldaufwand  erledig^'
        <pb n="199" />
        Das  Clearinghouse.

189

Wird  als  im  Clearinghouse.  Zwar  verursacht  die  AbrechiHing
  im  weiteren  Sinne  d.  h.  einschliesslich  der  Nachrech-;
  nung  der  Frachtkarten  und  Feststellung  der  correspondirenden
Stations-Monatsrechnungen,  in  Deutschland  mehr  Zeitaufwand
Ms  in  England.  aber  dies  hängt  nicht  mit  der  Centralisirung
der  Abrechnung  sondern  mit  der  vorherigen  Revision  der
l^rachtkarten  zusammen.
Der  geringere  Aufwand  von  Personal  und  Geld  in  Deutschland ­
  kann  sich  in  der  Hauptsache  nur  aus  dem  erörterten
grossen  Unterschied  zwischen  der  Abrechnung  nach  festen
Antheilen  und  nach  der  Meilenzahl  erklären.  Allerdings  ist
Wohl  auch  der  Umstand  von  Einfluss,  dass  in  England  zwischen
allen  Stationen,  wo  Verkehr  geht,  directe  Tarife  bestehen,
und  mithin  die,  eben  von  dem  Bestehen  directer  Tarife  ababhängige ­
  Zahl  der  abzurechnenden  Stationspaare  auch  im
Verhältniss  grösser  ist  als  in  Deutschland.  Hier  bleibt  der
A^erkehr  zwischen  vielen  Stationen  auf  Umkartirung  angewiesen, ­
  so  dass  sich  nicht  die  Zahl  der  abzurechnenden  Relatio-Uen
  sondern  nur  die  Gewichts-  und  Geldsumme  in  der  einzelnen ­
  Relation  vermehrt.  Gerade  in  der  Zahl  der  abzurechnenden ­
  Stationspaare  liegt  aber  der  Schwerpunkt  der  Abrechnung, ­
  ganz  besonders  bei  der  englischen  Repartition  nach
Aleilen,  wo  für  je  2  Stationen  besondere  Exempel  zu  rechnen
I  sind.  Wären  nicht  die  englischen  Tarifsätze  soviel  höher,  so
liesse  sich  auch  wohl  annehmen,  dass  bei  den  durchschnitt-I
  lieh  kürzeren  Distanzen  häufig  der  Frachtgeldbetrag  pro  Ceiituer
  in  der  einzelnen  Relation  geringer  sei  als  in  Deutschland,
Was  ebenfalls  auf  den  Rückschluss  führen  würde,  dass  bei
gleichem  Gesammtfrachtgeldbetrag  die  Zahl  der  einzelnen  abzurechnenden ­
  Relationen  grösser  sein  muss.  Aber  umgekehrt
I  1st  wieder  bei  der  Zersplitterung  des  deutschen  Bahnnetzes
I  (Ile  Zahl  der  an  der  einzelnen  Relation  betheiligten  verschiedenen ­
  Bahnen  in  der  Regel  viel  grösser,  und  dies  erschwert
die  Abrechnung  gleichfalls.

Die  Gründe  des
Unterschiedes  in
dem  Aufwand  an
Personal  und
Ge’d,  welchen  die
Abrechnung  in
England  und
Deutschland
erfordeit.
        <pb n="200" />
        190

Das  Clearinirhouse.

Jener  Mehrbetrag  der  Kosten  der  Abrechnung  im  Clearinghouse ­
  kann  keineswegs  als  ein  Grund  gegen  die  Centralisirung
  der  Abrechnung  an  sich  angesehen  werden,  er  beweist
nur  die  Richtigkeit  der  obigen  Ausführungen  über  den  Unterschied ­
  dei’  Abrechnung  nach  festen  Antheilen  und  nach
Meilen.  Die  englischen  Bahnen  sind  nach  Lage  der  Sache
auf  die  letztere  angewiesen,  und  die  Abrechnung  würde  ihnen
ohne  Centralisation  zweifellos  noch  viel  theurer  werden.  Umgekehrt ­
  werden  sich  die  Kosten  in  Deutschland,  bei  Festhaltung ­
  der  Abrechnung  nach  festen  Antheilen,  durch  ein
Central-Abrechnungsbüreau  gegen  jetzt  noch  bedeutend  eimässigen,
  vorausgesetzt,  dass,  wie  in  England,  ein  formell
einheitlicher  Tarif  eingeführt  wird.
Dieser  ist  allerdings  hier  wie  überall  die  unerlässliche
Vorbedingung  jedes  Fortschritts;  ebensowohl  die  ganze  Orgnsation
  des  Clearinghousevereins  wie  die  specielle  Institution
der  Central-Abrechnungsstelle  steht  und  fällt  damit.
Formell  Die  eiigüschen  Bahnen  haben  eine  generell  einheitliche
Werthclassification;  in  Oesterreich  liegt  bereits  der  GesetzentjDeutschland
  die  wurf  vor,  welcliei’  den  Seitens  der  Regierung  mit  den  EisenedeTroîtlThruts.
  Fahnen,  sowie  Vertretern  des  Handels  und  der  Industrie  vereinbarten ­
  formell  einheitlichen  Tarif,  eine  einheitliche  Werth  classification ­
  mit  derBefugniss  zu  Ausnahmesätzen  für  einzelne  Artikel
—  s.  S.  147,  feststellt;  sogar  die  russischen  Eisenbahnen  sind  iiä
Begriff  eine  generell  einheitliche  Werthclassification  einzuführen.
In  Deutschland  würde  ohne  das  Dazwischentreten  des  Wagenraumtarifs ­
  schon  seit  mehreren  Jahren*)  das  gleiche  Ziel  erreicht

*)  Noch  heute  ist  die  Tarifeinheit  binnen  Kurzem  herzustellGn,
sobald  der  Wagenraumtarif  aufgegeben  wird.  Der  Einwurf,  aus
Gründen  könnten  die  niedrigeren  Sätze  desselben  dem
nicht  genommen  werden,  widerlegt  sich  dadurch,  dass  auch  in  einen
Classificationstarif  niedrige  Einheitssätze  eingerechnet  werden  können»
und  dieser  sogar  bessere  Leistung  bietet,  s.  S.  114.  Die  Hanpj'
sache  ist  ein  gleiches  Tarifschema,  und  allerdings  noch,  dass,  ein  nue^
bei  der  Tari!enquête  allerseits  gestelltes  Verlangen,  den  übrig®*^
Bahnen  gestattet  wird,  tür  ihre  Strecken  in  die  directen  Inii®

politischen
Reichslann
        <pb n="201" />
        Das  Clearinghouse.

191

!  —  S.  S.  86.  Wenn  Statt  dessen  jetzt  in  Deutschland  drei
Taiifsysteme  gelten,  abgesehen  von  den  aus  dor  Combination
derselben  entstehenden  weiteren  Abarten,  so  ist,  so  lange
dieser  Zustand  dauert,  ein  Fortschritt  irgend  welcher  Art  für
ganz  Deutschland  unmöglich,  und  selbst  innerhalb  des  Geltungsbereichs ­
  der  verschiedenen  Systeme  durch  das  Hinübergreifen ­
  und  die  unvermeidliche  Einwirkung  der  anderen
Systeme  sehr  erschwert.  Immerhin  werden  die  bei  dem
Classificationsystem  veibleibenden  norddeutschen  Bahnen,
'  ihnen  erst  die  Einführung  des  im  vorigen
.  Winter  vom  Tarifverbande  vereinbarten  Tarifprojects
  gestattet  sein  wird  —  s.  S.  86  —  sich  nach  dem
Vorbilde  des  englischen  Clearinghousevereins  enger  zusaminenschliessen
  können  und  wollen,  auch  wenigstens  für  ihre
directe  Verkehre  untereinander,  eine  centralisirte  Abrechnung
einzuführen  in  der  Lage  sein.
Führt  die  vom  deutschen  Reich  eingeleitete  Tarifenquete  Nothwendigkeit
zu  einem  formell  einheitlichen  Tarif  für  ganz  Deutschland,  so  orgaZl»  der
wird  eine  besondere  Organisation  der  gesammteii  deutschen
Bahnen  untereinander,  nothwendig  werden.  Denn  ein  formell ­
  einheitlicher  Tarif  ist  nur  erst  die,  allerdings  unerlässliche ­
  Basis  einer  Organisation  für  die  gegenseitigen  Gesammt-;
  beziehungeil  der  Bahnen,  innerhalb  und  mittelst  welcher
Weiterhin  alle  die  noch  zahlreichen  andern  Puñete  gemeinsam
ünd  einheitlich  geregelt  werden  können,  welche  zu  regeln
,  sind,  damit,  wie  es  das  erwähnte  englische  Gesetz  über  den

niit  der  Reichsbahn  ihre  normalen  Einheitssätze  anstatt  der  niedrigen
Einheitssätze  der  Reichsbahn  einzurechnen.  Dass  dies  nicht  der  Fall,
das  ist  der  Grund  einer  grossen  und  nur  immer  steigenden  Verwirrung
I  der  Tarif-  und  Verkehrsverhältnisse,  einer  schweren  finanziellen  Schädigung
  der  übrigen  Eisenbahnen,  und  einer  empfindlichen  Verletzung  der
concurrirenden  Frachtinteressenten  in  den  übrigen  Theilen  Deutsch-:
  lands.  Wenn  z.  B.  Spiritus  in  diesen  Tarifen  zu  D/g  Pf.  d.  h.  zur
Hälfte  des  Satzes  der  übrigen  Tarife  gefahren  wird,  dann  müssen  wohl,
zum  Nachtheil  für  die  deutsche  Spiritusindustrie,  die  Handelsbeziehungen
'"öllig  verschoben  werden.  S.  auch  Seite  138,  126,  122  u.  60.
        <pb n="202" />
        192

Das  Clearinghouse.

Der  Tarifverbnnd
der  geeignete
Ausgangspunkt
für  eine  alle
deutschen  Bahnen
umfassende
Organisation.

Clearinghouseverein  vom  25.  Juni  1850,  als  den  Zweck  des
letzteren  bezeichnet,  und  wie  es  auch  die  deutsche  Reichsverfassung ­
  fordert,  „der  Verkehr  über  die  Linien  der
verschiedenen  Eisenbahnen  sich  mit  derselben  Leichtigkeit ­
  bewege,  als  wenn  sie  einem  Eigenthümer
gehörten.“  Alle  diese  Punkte  durch  Gesetz  oder  Reglements
zu  ordnen  ist,  so  lange  überhaupt  noch  verschiedene  selbständige ­
  Eisenbahnen  bestehen,  unmöglich.  Der  grösste  Theil
davon  bleibt  auf  den  Weg  der  Vereinbarung  angewiesen,  und
hierfür  geordnete  Formen  und  eine  angemessene  Organisation
zu  scliaffen,  wie  es  in  England  unter  gesetzlicher  Sanction
geschehen  ist,  das  dürfte  die,  wie  das  Beispiel  Englands  lehrt,
auch  lösbare  Aufgabe  sein.
Auch  für  eine  solche  ganz  Deutschland  umfassende  Organisation ­
  wäre  der  Tarifverband  ein  geeigneter  Ausgangspunct,
  weil,  wie  dargelegt,  seine  Tendenz  und  der  Grundgedanke ­
  des  englischen  Clearinghousevereins  nahe  verwandt
vielfach  ganz  identisch  sind.
Das  weit  über  die  Grenzen  Deutschlands  hinausgreifende
Band  des  deutschen  Eisenbahnvereins  würde  dadurch  ebensowenig ­
  gelockert  werden,  als  dies  durch  das  bereits  erfolgte
und  noch  immer  fortschreitende  engere  Zusammenschliessen
der  österreichisch  -  ungarischen  Eisenbahnen  unter  einander,
geschehen  ist.  Im  Gegentheil,  je  mehr  sich  die  einzelnen
Gruppen,  welche  ihn  bilden,  in  sich  ordnen  und  consolidiren,
desto  einfacher  und  klarer  muss  die  Verhandlung  und  der
Geschäftsgang  auch  innerhalb  dieses  grossen  Vereins  werden,
desto  mehr  schwindet  eben  hiermit  auch  das
Bedenken  gegen  seine  noch  weitere  Ausdehnung»
seine  Entwickelung  in  der  Richtung  eines  euro'
päischen  Eisenbahnvereins*).

*)  Vergl.  auch  S.  146:  Die  Möglichkeit  eines  einheitlichen  Tarif'
systems  und  einer  einheitlichen  Classification  für  den  international'
europäischen  Verkehr.
        <pb n="203" />
        13

193

Das  Clearinghouse.
Schon  jetzt  würden  z.  B.  die  schweizerischen  Bahnen  gern  Die  Möglichkeit
beitreten,  und  in  der  That  ist  auch,  soweit  ununterbrochene  '"I
cnienenverbindungen  vorhanden  sind,  Gemeinsamkeit  der  Eisenbahnvereins
Einrichtungen  ein  zu  wesentlicher  Vortheil,  ja  geradezu  ein  «uIöpZl
Bedürfniss,  dessen  eigene  Schwerkraft  auf  eine  Verständigung  ^'^enbahmerein.
darübei,  auf  eine  Organisation  zum  Zweck  der  letzteren  hin
(Irängt.  Ist  eine  solche  Organisation  erst  da,  dann  dehnt  sich,
wenn  der  natürlichen  Entwicklung  ihr  Lauf  gelassen  wird,
die  Verständigung  ganz  von  selbst  auf  immer  weitere  Puñete
aus,  wie  dies  der  Gang  der  Dinge  im  deutschen  Eisenbahnverein, ­
  besonders  auch  der  wiederholt  erwähnte  Umstand  beweist, ­
  dass  ohne  das  Dazwischentreten  des  Wagenraumtarifs
Sogar  eine  generell  einheitliche  Güterclassification  schon  im
Jahre  1873  im  deutschen  Eisenbahnverein  zu  Stande  gekommen ­
  sein  würde.
Wie  wohlthätig  umgekehrt  eine  möglichst  weitgehende
luternationale  Verständigung  über  die  bei  dem  Durchgangsverkehr ­
  auftretenden  Fragen,  für  die  Entwicklung  des  inter-Uationalen
  Verkehrs  wirken  muss,  dürfte  ebensowohl  erhellen,
damit  aber  auch  die  grosse  allgemein  wirthschaftliche  und
bobtische  Bedeutung  dargethan  sein,  welche  die  Entwicklung
des  deutschen  Eisenbahnvereins  in  der  Richtung  eines
Europäischen  Eisenbahnvereins  haben  würde.

Darf  ich  zum  Schluss  noch  einmal  zusammenfassen,  was  zusammenu
  Bezug  auf  mehi  principielle  Fragen,  meines  Erachtens,  an  fassung  der
ehien  aus  den  englischen  Verhältnissen  zu  entnehmen  und
•lu  Vorschlägen  für  Deutschland  zu  machen  ist,  so  wäre  dies:
I.  Zweckmässige  Zusammenlegung  der  zersplitterten  Bahn-  machenden
gebiete  nach  den  Hauptverkehrsrichtungen,  durch  Fusionen.

II.  Eine  dem  Clearinghouseverein  analoge  Organisation
der  deutschen  Bahnen  in  ihren  Beziehungen  untereinander. ­
        <pb n="204" />
        Das  Clearinghouse.

194
III.  Einführung  einer  generell  einheitlichen  Werthclassification,
  ohne  Zwang  in  Bezug  auf  die  Sätze,  für  die
nur  Maxima  festzustellen  wären,  und  mit  der  Befugniss
  zu  Ausnahmetarifen  für  einzelne  Artikel;  ausserdem ­
  Annahme  der  englischen  Tarifbüchereinrichtung
und  möglichste  Ausdehnung  der  bahnseitigen  An-  und
Abfuhr  im  eigentlichen  Waarenverkehr.
IV.  Eine  detaillirende  Gesetzgebung  über  die  eigentliche
Verkehrsverwaltung,  vorzüglich  das  Tarifwesen,  welche
davon  ausgeht,  dass  zwar  das  Erwerbsinteresse  dei
einzelnen  Bahn  ein  anzuerkennendes  Motiv,  aber  jedei
Bahn  verboten  ist,  einzelne  Personen,  Sendungen  oder
Linien  gegen  andere  innerhalb  ihres  Bereichs,  in  unge
bührlicher  oder  unbilliger  Weise  zu  bevorzugen;  die
Resultate  der  englischen  Rechtsprechung  über  deu
Begriff  der  undue  or  unreasonable  preference  ^  wäreu
hierbei  zu  benutzen.
V.  Ein  Eisenbahnverwaltungsgerichtshof,  dem  besondeis
auch  die  weitere  Entwicklung  des  Begrifts  der  unge
rechtfertigten  Bevorzugung  anheimfiele.
        <pb n="205" />
        \.

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13*

195

Anlage  A.

Great  Northern  Eisenbahn.

Assistant  Clerks.*)

Anstellungsbedingungen
—  von  dem  Bewerber  durchzulesen.  —
1.  Der  Bewerber  muss  über  16  und  unter  28  Jahr  sein
und  sich  in  gutem  Gesundheitszustände  befinden.
2.  Der  Bewerber  wird  einer  Prüfung  unterworfen  nach
Massgabe  seines  Alters;  er  muss  des  kaufmännischen
Rechnens  —  einschliesslich  Regel  de  tri  und  einfache
Decimalrechnung  —  völlig  kundig  und  im  Stande  sein
nach  Dictât  schnell,  richtig  und  in  einer  guten  kaufmännischen ­
  Handschrift  zu  schreiben.  Bewerber  zwischen
21  und  28  Jahren,  welche  beim  Eintritt  in  den  Dienst
pro  Woche  22  Schillinge  in  der  Provinz,  und  24  Schillinge ­
  in  London  erhalten,  werden  einer  strengeren  Prüfung ­
  unterworfen,  um  ihre  allgemeine  Geschäftstüchtigkeit ­
  zu  ermitteln  ;  es  wird  nämlich  von  ihnen  mit
Rücksicht  auf  ihr  Alter  ein  höherer  Grad  von  Brauchbarkeit ­
  verlangt.
3.  Der  Bewerber  muss,  wenn  er  zur  Prüfung  im  Büreau
des  Secretary  erscheint,  Führungsatteste  mitbringen:
Wenn  er  schon  vorher  eine  Anstellung  hatte  —  1.  Von
dem  letzten  Principal.  2.  Je  eins  zweier  Haushaltungsvorsteher ­
  von  zweifelloser  Unbescholtenheit.
*)  Die  Bezeichnung  Glcrk  umfasst  die  Büreaubeamten  und  auch
unsere  Expeditions-  und  Stationsheamten  ;  der  Zusatz  Assistant  drückt
den  Gegensatz  aus  gegen  chief  cterk  d  h.  Vorsteher  des  betreffenden
Büreaus  etc.
        <pb n="208" />
        Wenn  er  vorher  noch  keine  Anstellung  hatte  —  1.  Von
dem  Vorsteher  der  Schule,  die  er  besucht  hat.
2.  Je  eins  zweier  Haushaltungsvorsteher  von
zweifelloser  Unbescholtenheit.
Er  muss  ebenso  ein  Geburts-  oder  Taufzeugniss  vorlegen. ­

Der  Bewerber  muss  mit  seinen  Zeugnissen  und  der
Censur  über  seine  Prüfung  vor  den  Directoren  erscheinen, ­
  und  diese  entscheiden,  ob  er  qualificirt  und  zur
Anstellung  geeignet  ist.
4.  Der  Name  des  Exspectanten  wird  auf  eine  Liste  gesetzt,
und  nach  Massgabe  dieser  erfolgt  die  Einberufung,  wenn
eine  Vacanz  vorkommt.
5.  Ein  Assistant  Clerk  muss  durch  Vermittlung  einer  Versicherungsgesellschaft ­
  Caution  in  Höhe  von  100  Pfd-Sterl.
  *)  bestellen,  und  zwar  unmittelbar  bei  seiner  Anstellung ­
  ;  die  jährliche  Prämie  bezahlt  die  Eisenbahn  so
lange  er  in  ihrem  Dienst  ist.
6.  Die  Scala  der  Gehälter  für  Assistant  Clerks  ist,  beginnend ­
  vom  Tage  der  Anstellung,
in  London:

Alter  beim
Dienstantritt.

erstes  |
Jahr.

zweites  ;
Jahr

drittes
Jahr.

viertes
Jahr.

fünftes  '
Jahr.  1

sechstes
Jahr.

siebentes
Jahr.

achtes  j
[  Jahr,  il

16—  17
17—  18
18—  19
19—  20
20—  21
21-28

s
16
18
19
20
21
24

s.
19
21
22
23
24
26

Ä.
22
24
25
26
27
28

.V.
24
26
27
28
29
30

s.
26
28
29
30
31
32

s.
28
30
31
32
32

s.
30
32
32

s,
32

•)  1  Pfd.  Ster].  =  20  Mark,  I  f.  =  I  Mark.
        <pb n="209" />
        V

Alter  beim
Dienstantritt.

erstes  |
Jahr,  j

zweites
Jahr.

drittes
Jahr.

1  viertes
Jahr.

fünftes  j
Jahr.  1

sechstes
Jahr.

siebentes
Jahr.  1

achtes  |
Jahr,  j

16—  17
17—  18
18—  19
19—  20
20—  21
21—28

s.
14
16
17
18
19
22

s.
17
19
20
21
22
24

s.
20
22
23
24
25
26

s.
22
24
25
26
27
28

s.
24
26
27
28
29
30

s.
26
28
29
30
30

s.
28
30
30

.V.
30

7.  Drei  Monat  nach  der  Anstellung  des  Assistant  Clerk
hat  sein  höherer  Vorgesetzter  über  seine  Führung  einen
Bericht  zu  erstatten.

8.  Die  jährliche  Gehaltszulage  nach  Massgabe  der  vorstehenden ­
  Scala  wird  einem  Assistant  Clerk  nur  gewährt, ­
  wenn  sein  Departementschef  bescheinigt,  dass
er  während  des  vorhergehenden  Jahrs  seine  Dienstobliegenheiten ­
  gewissenhaft  und  befriedigend  erfüllt  hat.
9.  Im  Fall  einer  Geldstrafe  oder  einer  andern  ernstlichen
Bestiafung  kann  die  Gewährung  der  Gehaltszulage  verschoben ­
  werden.  Wird  ein  Clerk  wegen  irgend  einer
Unregelmässigkeit,  Pflichtvernachlässigung  u.  s.  w.  vom
Dienst  suspendirt,  so  erhält  er  während  Dauer  der
Suspension  kein  Gehalt,  es  sei  denn  dass  seine  völlige
Unschuld  dargethan  werde.
10.  Ein  Assistant  Clerk  muss,  auf  Verlangen,  Mitglied  einer
Unterstützungs-  oder  Versorgungskasse  werden,  welche
unter  Mitwirkung  der  Eisenbahngesellschaft  errichtet  ist
oder  werden  sollte.
11.  Ein  Assistant  Clerk  ist  im  Falle  dauernder  Verhinderung
durch  Krankheit  nicht  zum  Gehaltsbezug  für  länger
        <pb n="210" />
        198

als  14  Tage  berechtigt,  und  auch  so  lange  nur  wenn
er  ein  Zeugniss  eines  Arztes  heibringt,  dass  er  wirklich
unfähig  war  seinen  Dienst  zu  versehen.
12.  Die  Eisenhahngesellschaft  hat,  wenn  sie  einen  Assistant
Clerk  entlassen  will,  ihm  dies  1  Monat  vorher  mitzutheilen,
und  dieselbe  Frist  sowie  schriftliche  Form  muss  ein
Assistant  Clerk  beobachten,  wenn  er  den  Dienst  kündigen ­
  will.  Andernfalls  geht  er  aller  ihm  noch  zustehenden ­
  Forderungen  an  Gehalt  verlustig.
13.  Die  Eisenbahngesellschaft  behält  sich  das  Recht  vor,
von  dem  Gehalt  alle  Geldstrafen  für  Pflichtvernachlässigungen ­
  u.  s.  w.  abzuziehen.  Sofern  nicht  ein  pecuniärer
  Verlust  für  die  Eisenbahngesellschaft  entstanden
war,  fliessen  die  ersteren  einer  Versorgungskasse  zn.

London  den  1.  Januar  1875.
        <pb n="211" />
        199

Anlage  B
Great  Northern  Eisenbahn.

London  den  2.  April  1872.
'  Besoldungen  und  Dienststunden.
.1.  Lie  unten  abgedruckte  Besoldungsscala  tritt  in  Kraft  mit
dem  7.  April  1872.
2.  Alle  Personen,  welche  zur  Zeit  in  Dienst,  und  zu  den
höheren  Sätzen  berechtigt  sind,  erhalten  dieselben  vom
7.  April  1872  ab.
Dienststunden.
3.  Auf  allen  Stationen,  abgesehen  wo  besondere  Arrangements
getroffen  sind,  werden  die  24  Stunden  gleichmässig  in  Tages- ­
  und  Nachtdienst  eingetheilt.
XJeberzeit.
4.  Die  Dienstzeit  soll,  soweit  thunlich,  auf  allen  Stationen
auf  12  Stunden  täglich  beschränkt  werden,  und  wenn  auf
den  Güter-  oder  den  Ilauptühergangsstationen  Dienst  über
12  Stunden  hinaus  gefordert  wird,  so  soll  er  bezahlt  werden
nach  dem  Verhältniss  des  Tagessatzes,  für  10  Stunden  gerechnet. ­

Dienststunden  für  Signahnen,  Leute,  welche  die
Weichenapparate  bedienen.
5.  In  gewissen  bezeichneten  Buden,  boxes,  8  Stunden.
In  allen  andern,  12  Stunden  am  Tage  und  12  Stunden ­
  Nachts.
Signalmen  in  den  8  Stunden-Buden  müssen  nach  der
Ablösung  mindestens  4  Stunden  Ruhe  haben.  Sie  wechseln ­
  den  Dienst  am  Sonntag,  und  damit  abwechselnd  jeder
*)  Die  Besoldung  unterer  Beamten  nennen  die  Engiäuder  „wages"-,
mehr  unseren  Ausdruck  Lohn  entsprechend,  im  Gegensatz  zu  „salary",
Gehalt  der  clerhs  u  s,  w.
        <pb n="212" />
        200

der  3  Leute  an  diesem  Tage  Kühe  habe,  wird  dann  der
24  ständige  Dienst  durch  die  beiden  Andern  allein  versehen
Signalmen  in  den  12  Stunden-Buden  sollen  beim  Wechsel ­
  von  Nachts  zum  Tagesdienst  und  umgekehrt,  nicht  länger ­
  als  ihre  vorgeschriebenen  Stunden  in  Dienst  sein.  Sie
sollen  6  Stunden  ruhen,  bevor  sie  wieder  auf  6  Stunden
in  Dienst  kommen
Dienststunden  der  Guards,  Zugbegleiter.
6.  Die  Dienstzeit  der  Guards  soll  thunlichst  so  gelegt  werden,
dass  sie  innerhalb  12  Stunden  fällt.  Wenn  dies  nach  der
Natur  des  Dienstes  unmöglich  ist,  sollen  besondere  Arrangements ­
  wegen  Ablösung  oder  Bezahlung  der  Ueberstunden
getroffen  werden.
Die  Besoldung  der  Guards  für  die  Personen-  und  die
gemischten  Züge  schliesst  Sonntagsdienst  ein,  den  diese
Guards  der  Reihe  nach  versehen  müssen,  gemäss  Anordnung
des  Superintendent  of  the  Line.
Die  Besoldung  der  Guards  für  Güterzüge  ist  für  6  Tage
per  Woche  berechnet,  und  wenn  sie  7  Tage  Dienst  thuu
müssen,  so  werden  sie  für  den  Extradienst  am  siebenten
Tag,  nach  Verhältniss  des  gewöhnlichen  Lohn’s  pro  Tag,
uîid  der  wirklich  im  Dienst  zugebrachten  Zeit  bezahlt.
Sonntagsdienst.
7.  Auf  allen  Stationen,  ausser  wo  besondere  Anordnungen
getroffen  sind,  muss  an  Sonntagen,  soweit  für  die  Sicherheit ­
  und  Bequemlichkeit  des  Publicums  nöthig,  Personal
zum  Dienst  bereit  sein.  Hierbei  wird  nach  Massgabe  der
von  Zeit  zu  Zeit  getroffenen  Festsetzungen,  wie  sie  durch
die  Ordrebücher  mitgetheilt  werden,  abgewechselt.  Dieser
Dienst  macht  einen  Theil  des  gewöhnlichen  Wochendienstes ­
  aus.
Es  sollen  so  bald  als  möglich  Anordnungen  getroffen
werden,  um  den  betreffenden  Beamten  periodisch  Dienstfreiheit ­
  an  Sonntagen  zu  sichern.
Pfei  dewärter,  huhr-  und  Stallknechte  müssen  abwech-
        <pb n="213" />
        seliKl  Sonntags  in  den  Ställen  sein,  und  ihr  Lohn  ist  deshalb ­
  dem  Verhältniss  von  7  Tagen  per  Woche  bemessen.
Beförderung’.
8.  Die  Besoldung  richtet  sich  nach  der  Länge  der  Dienstzeit.
  Wenn  Jemand  von  einer  niedrigeren  in  eine  höhere
Khw^ebemrdM't  is^  von  Khis^  A  in  Kh^ae  JB,  so
beginnt  er  mit  dem  Ersten-Jahressatz  der  Klasse,
in  welche  er  befördert  ist,  ohne  Rücksicht  darauf,  wie
lange  er  schon  dient.  Aber  wenn  Jemand  in  derselben
Klasse  zu  einem  höheren  Grad  befördert  wird,  so  überträgt ­
  er  seine  bisherige  Dienstzeit  auf  den  höheren  Grad,
folgendermassen:  Wenn  ein  forfer  —  Portier  —  mit  einer
Dienstzeit  von  2  vollen  Jahren  zum  Loader,  Lader,  befördert ­
  ^  wird,  so  erhält  er  den  Dritten-Jahressatz  des
Lohn’s  eines  Loader;  aber  wenn  er  zum  Checker  oder
Foreman  —  eine  Charge  im  Ladepersonal  —  gemacht  wird
muss  er  mit  dem  Ersten-Jahressatz  beginnen,  ausser  wenn
dmser  j^umger  als  sem  bisher^er  Gehadks^^  In
diesem  Falle  wird  ihm  für  das  erste  Jahr  der  letztere  belassen, ­
  und  er  kann  nach  Ablauf  des  ersten  Jahres  gesteigert ­
  werden.
Krankenkasse.
9.  Jeder  muss  der  Krankenkasse  der  Eisenbahn  beitreten
am^ervrenn  ^nadR^mit,  d^is  er^Rb^md  emerandmn
ähnlichen  Kasse  ist.  War  er  schon  Mitglied  der  erstem
so  kann  er  dann  aus  derselben  austreten.  Den  Unterstutzungsbetrag,
  zu  dem  er  berechtigt  ist  und  den  Namen
jener  andern  Kasse  muss  er  dem  anzeigen.  Der
erstere  darf  nicht  geringer  als  10  per  Woche  und  ärzt-Imhe
  Beiandlung  mr  Rm  selbst,  sem;  bm  Knaben  niindestens
  3  2  per  Woche.  Will  Jemand  gleichzeitig  in  der
Krankenkasse  der  Eisenbahn  bleiben,  so  ist  ihm  dies  gestattet; ­
  doch  darf  die  Summe  der  Unterstützungsbeträge
fur  ihn  aus  beiden  Kassen,  nicht  über  20  f.  per  Woche
oder  seines  Lohn’s  hinausgehen.
        <pb n="214" />
        202

Besoldungsscala
für  die  Bediensteten  der  Eisenbahngesellschaft  in  den  bezeichneten
Stellungen,  nebst  der  nach  dem  Dienstalter  eintretenden  Steigerung
für  diejenigen,  welche  in  der  Zwischenzeit  nicht  mit  Geldstrafen
belegt  sind.
Classe  A.

Jabí

Jahr

Jahr

Jahr

per  Woche.

Güterzüge

11

Zugbegleiter
1.  Classe  für  Personenzüge
2.  11  11  11
3*  11  11  11
4.  11  11  11
1.
2.
3.
Bremser
Weichensteller  in  London  1.  CI.
11  11  11  2.  1,
Q
11  11  11  11
,,  in  der  Provinz  1.  „
11  2.,,
11  3.,,
Superior  Foremen  Porters  und
Foremen  S/iwn/eíw*)  in  London
Desgl.  in  der  Provinz  .  .
Foremen  Porters  in  London
Desgl.  in  der  Provinz  .
Engine  Shunters  in  London
Personenzug-Departement  .
Güterzug-Departement  .  .
Engine  Shunters  in  der  Provinz
Checkers  in  London
„  „  der  Provinz  .  .  .
Billetcontrolleure  in  London  •
„  „der  Provinz
„  (Knaben)  „  London
„  11  „derProvinz

Zugbegleiter,  welche  hei
durchgehenden  Miueraizügen
  zwischen
caster  und  London  sowie
auf  der  Nottinghame^
Zweiglinie  fungiren,  g®
hören  zur  2.  ^hass  &amp;gt;
aber  ihre  Besoldu  g
steigt  nicht  über  27
per  Woche.

Bonusse  für  Weichensteller ­
  —  Prämien  -
guter  Dienstführung
Jahr
1.  Ch,  5  Pfd.  St.  ■
2-  "  ^
1  *  ”  1  ”
in  London,
KCl.,  5  Pfd.  St.  ^  •
3:  ::  2  ::
in  der  ProvinZi
zahlbar  halbjährlich-*)

  S.  S.  207  Anmerkung  des  Verfasser’s.
        <pb n="215" />
        203

Classe  B.

1.
Jahr

2.
Jahr

3.
Jahr

4.
Jahr

per  Woche.

Polizeibeamte  in  London»  .  .
„  „der  Provinz  .
Porters  in  London,  Pcsoncnzug-'
  Departement  '
Güterzug-”
  ”  ”  Departement  *
auf  Station
”  ”  ”  Mint-Strasse  *
„  „  der  Provinz  .  .  .
Horse  Shunters  in  London  .  ,
„  „  „  der  Provinz
Rollfuhrkutsclier  in  der  Provinz
Begleiter  der  Rollwagen
Rollfuhrkutsclier  in  London  .
Loaders  in  London,  i'ersonenzng.
’  Departement
Güterzug-’’
  D  ’’  Departement  *
„  „  der  Provinz.  .  .
Callers  off  in  London  .  .  .
„  „  „der  Provinz  .  .
ParceZi  Porier«  in  London,  1.  CI.
9
„  „  „  „  „
„  „  „  der  Provinz  .
Parel-Rollfuhrkutscher
in  der
”  ”  Provinz
Rollwagenbegleiter  .  .

s.
19
17
17
18
19
16
20
18
18
10
19
20
19
19
18
22
19
18
20
18
7

s.
20
18
18
19
20
17
21
19
19
11
20
21
20
20
19
23
20
19
21
19
8

s.
21
19
19
20
21
18
22
20
20
12
21
22
21
21
20
24
21
20
22
20
9

s.
22
20
20
21
22
19
23
21
21
14
22
23
22
22
21
25
22
21
23
21

das  fünfte  Jahr  15  s.
nach  dem  Dienstalter
und  der  Zahl  der
Dienststunden  von
18—23  s.  perWoche.

Classe  C.

1.
Jahr

2.
Jahr

3.
Jahr

4.
Jahr

per  Woche.

Knaben  als  Porters  und  Boten
beim  Dienstantritt
im  Alter  von  14—16  Jahren,  g

16—18
18—20
14-16
16—18
18—20

10
11
12
8
9
10

11
12
14
9
10
12

12
13
10
11

13
14
11
12

5.  Jahr  (j.Jahr  7.  Jahr
14  15  s.  l6  s.

12  13  Ä.  14  s.
        <pb n="216" />
        204

Resoldungsscala
für  die  Bediensteten  der  Eisenbahngesellschaft  in  den  hezeichneten
Stellen,  an  Orten  nördlich  von  Wakefield  inclusive,  nebst  der
Steigerung  nach  dem  Dienstalter  für  diejenigen,  welche  in  der
Zwischenzeit  nicht  mit  Geldstrafen  belegt  sind.
Classe  A.

1.
Jahr

2.
Jahr

3.
Jalir

4.
Jahr

per  Woche.

für
Personenzüge

für
Güterzüge

Zugbegleiter  1.  Classe
n  2.  ,,
))  5t
55  55
55  E  55
55  2.  „
55  •^*  55
Bremser
Weichensteller  1.  Classe
55  2.  ,,
55  3.  „
Superior  Foremen  Portersï
üray  Foremen  j
Ordinary  Foremen  Porters
Engine  Shunters
Checkers  [
Billetcontrolleure  )  *  *
„  (Knaben)

s.
28
25
23
22
28
25
22
21
24
22
20
24

21
15

.V.
29
26
24
23
29
26
23
22
25
23
21
25

21  22

.Ÿ.
30
27
25
24
30
27
24
26
24
22
26
23

22  ¡23
16  !  17

28
26
25
28
25

27

24

Für  Weichensteller^
jährliche  Bonusse  bei
guter  Dienstführung
1.  CI,  5  Pfd.  St.  —
2.  „  3  „  ,,
^  ^  55  55
zahlbar  halbjährlich.

—■  55
lü  ,5

Classe  II.

1.
Jahr

2.
Jahr

3.
Jahr

4.
Jahr

per  Woche

Landers
Callers  off  1
Horse  Shunters  |
Polizeibeamte
Porters,  Güterzugdepartement  .
„  Personenzugdepartement
Parcels  Porters  ^
„  Bollkutscher  (  *  *  '
Güter-Rollkutscher  ....
„  Pferde  Wärter  ....

s.
20
19
17
18
17
18
vo
r

s.
21
20
18
19
18
19
n  18
er  V

s.
22
21
19
20
19
20
—22
iochc

s.
20
21
.V.
.
        <pb n="217" />
        /

205

Classe  C

Knaben  als  Porters  und  Boten
beim  Dienstantritt
im  Alter  von  14—16  Jahren  .
”  11  10—18  „
”  n  11  18—20

1.
Jahr

2.
Jahr

3.
Jahr

4.
Jahr

F

er  Woche

12  .V.  13  Í.  14  s.

Classe  I&amp;gt;.

1,
Jahr

2.
Jahr

3.
Jahr

4.
Jahr

per  Woche.

Knaben  bei  deiiRollwagen  .
Knaben,  welche  andere  Dienste
versehen  ....

von  4—8  s.  per
Woche.
von  6—11  per
Woche.

Nach  Dienstalter  und
Dienststunden.

Anmerkung.
Zugbegleiter  bei  Personenzügen
zwischen  London  und  Stationen
nördlich  von  Peterborough,  gehören  zur
zwischen  Peterborough  und  Boston,
Boston  und  Grimsby,
Boston  und  Lincoln,
Lincoln  und  Doncaster,
Grantham  und  Boston,
auf  den  j^ottingham-Zweiglinien,
Cambridge-Zweiglinien,
im  Yorkshire  District,
und  zwischen  dem  letzteren  District  und
Orten  nördlich  Peterborough  inclusive
Zwischen  Vorstädtischen  und  Zweig-Stationen ­
  südlich  von  Hitchin,  und  auf
nicht  besonders  bezeichneten  Zweiglinien ­


L  u.  2.  Classe,

zur  3.  Classe,

zur  4.  Classe.
        <pb n="218" />
        Die  Züge  auf  den  Horncastle,  Spilsby,
Wainfleet,  Essendine,  Bourn  und  Sleaford, ­
  Stamford,  Ramsey  und  March  und
Spalding  Zweiglinien  sind  zu  begleiten
nur  durch  Bremser.
Zugbegleiter,  deren  regelmässiger  Dienst
sie  nöthigt  gemischte  Züge  zu  begleiten, ­
  ausser  auf  den  nur  für  Bremser
bestimmten  Zweiglinien,  rangiren  als
Zugbegleiter  für  Personenzüge.
Zugbegleiter  für  Güterzüge
zwischen  London  und  Orten  nördlich  von
Peterborough  gehören  zur  1.  u.  2.  Classe,
zwischen  Peterborough  und  Boston,
Boston  und  Grimsby,
Boston  und  Lincoln,
Lincoln  und  Doncaster,
auf  den  j^ottingham-Zweiglinien,
ICambridge-Zweiglinien,
zwischen  London  und  Orten  südlich  von
Peterborough  inclusive,  I
im  Yorkshire  District,
sowie  zwischen  diesen  und  Orten  nördlich ­
  von  Peterborough  inclusive
—  Zugbegleiter  bei  Mineralzügen  zwischen  Doncaster  und
Peterborough,  oder  Peterborough  und  London,  rangiren  in
der  2.  Classe,  gehen  aber  im  Gehalt  nicht  über  27  s.  per
Woche  hinaus  —
zwischen  Grautham  und  Boston,  Stationen
südlich  von  London  und  andern  nicht
besonders  aufgeführten  Zweiglinien  .  zur  3.  Classe;
Auf  den  Horncastle,  Spilsby,  Wainfleet,
Essendine,  Bourn  und  Steaford,  Stamzur

  2.  Classe
steigen  aber
im  Gehalt  nicht
über  27  s.  per
Woche;
        <pb n="219" />
        207

ford,  Ramsey  und  March  und  Spalding
Zweiglinien  íungiren  nur  ....  Bremser.
Gewisse  Zugbegleiterassistenten,  welche
südlich  von  London  und  im  Yorkshire
District  fungiren,  rangiren  als  Bremser.

Anmerkung  des  Verfassers:  Shunters  sind  die  Rangirer,  und  es  wird
unterschieden  ob  mit  Maschinen,  engines,  oder  Pferden,  horses,
rangirt  wird.  Porter  entspricht  nicht  ganz  unserem  „Portier“  son-^
  dem  ist  viel  umfassender.  Foremen  ist  so  viel  wie  unser  „Ober-“,
und  S'iperior  Foremen  ist  eine  noch  höhere  Stufe.  Checher  und
Cutter  o//  sind  Chargen  im  Ladepersoual  ;  der  Erstere  vergleicht
die  Güter  mit  den  Papieren,  der  Andere  ruft  am  Wa-en  die  Güter
beim  Laden  auf  Louder  heisst  der,  welcher  das  Laden  selbst
ausführt.  Die  Billetcontrolleure  nehmen  auch  auf  der  Abgangsstation ­
  die  Billets  ab.
Wie  die  Tabelle  ergiebt,  werden  in  England  auch  die  diesseitigen ­
  Güterboden-  und  Stationsarbeiter  zu  den  niederen  Beamten ­
  gerechnet.  Endlich  sei  nochmals  wiederholt,  dass  1  Pfd.
Sterl.  =  20  Mark,  t  f.  =  I  Mark  ist.
        <pb n="220" />
        208

Anlage  C-,

Entfernung. ­

Milet,

Classes.

Slalion  to  Station
ohne
An-  und  Abfuhr

Mineral
per  ton.

Special
per  ton.

Merchandise
einschliesslich  An-  und  Abfuhr.

1
per  ton

2

3  4
per  ton.\  per  ton

5
per  ton.

Smalls.
einschliesslich
An-  und  Abfuhr.

28  U.  56  g

über
56  fï

1  to  6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35

s.  d.
1  9
1  10
111
2  0
2  1

2  7
2  8
2  9
2  10
2  11
3  0
3  1
3  2
3  '3
3  4

s.  d.
2  11
2  11
2  11
3  9
3  9

s.  a.
7  6

3  10  9
3  11  9
4  o|  9
4  l!  9
4  2i  9

6  8
6  8

9
9
10  0
10  0
10  10
10  10
10  10
10  10
11  8
11  8

11
12
12
12
12
13
13
13
13
13
13
14
15
15

15  10

.V.  d,
8  9

8
9
10

9  10  0

9
9  7
10  5
10  5
11  3

7  10  10
10  10
10  10
10  10  15  10

12  1
12  1
12  1
12  11
12  11
12  11
12  11
12  11
13  9
13  9
13  9
13  9
13  9
14  7
16  3
16  3
17  1
17  11
17  11
18  9

s.  d.
10  o
10  10
11  8
11  8
12  6
14  2
15  0
15  10

11  8
12  6
12  6

13
13
13

13  4
15  0
15  0
15  0
15  10
16  8
16  8
17  6
18  4
19  2
19  2
20  0
20  0
20  10
21  8

16  8

17
17
17
18
18

s.  d.
11  8
13
14
15  0
15  10
17  6
18
20  0
20  0
20  10
21  8

6
6  22
22
23
23

19  2
20  0
20  10
20  10
21  8

21
22
22
22
23
23
24
24
25
25

24  2
25  0
25  10
25  10
26  8

26
27
27
27
28

28  4
30  0
30  0
30  10
30  10

d.  IA.  d.
80  10
80  10
80  10

0  10
0  10

0  10
0  10
80  10
80  10
80  10

0
0
0
0  10
0  10

80

0  10
o  10
o  10
o  10
o  10

o  101
o  101
o  10  1
o  101
o  101
o  101
o  101
o  10  1
o  101
1  01

80
80
1
1
1
1
1
1
1

1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  o
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  2
1  4
        <pb n="221" />
        14

209

Entfernung. ­

Milts.

Classes.

Smalls.

Station  to  Statio
ohne
An-  und  Abfuhi

"  Merchandise
.  einschliesslich  An-  und  Abfuhr.

einschliesslich
An-uud  Abfuhr.

Minera

Specia:
.  per  ion

1
per  ton

2
per  ton

8
per  ton

4
per  ton

5
per  ton

28  ß.

56  Ti

über
56  g

1  to  36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65

s.  d.
4  '
4  ^
4
4
4
4  8
4  9
4  10
4  11
5  0
5  1
5  2
5  3
5  4
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5
5  5

6'.  &amp;lt;/.
9  S
HO  c
&amp;gt;10  c
&amp;gt;10  c
10  c
10  0
10  10
10  10
10  10
10  10
10  10
10  10
10  10
10  10
10  10
11  8
11  8
11  8
11  8
11  8
12  6
12  6
12  6
12  6
12  6
13  4
13  4
13  4
13  4]
13  4]

s.  d.
»15  1(
)15  1C
)15  1C
)15  1C
►  15  1C
15  10
16  8
16  8
16  8
16  8
16  8
16  8
16  8
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6
17  6Í
17  6Í
17  6^
18  41
18  41
19  21

S.  d.
)18  Í
)18  Í
►  18  C
►  18  9
18  9
18  9
18  9
18  9
18  9
18  9
18  9
18  9
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  5
20  51
20  51
22  11
^  11
22  11

S.  d.
►  21  ^
►  21  8
►  21  8
►  21  8
21  8
21  8
21  8
21  8
21  8
21  8
21  8
21  8
22  6
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4
23  4,
25  o:
26  81
^  81
26  81

1  s  d.
;25  c
225  C
2  25  1C
2  25  1C
26  8
26  8
26  8
26  8
26  8
26  8
27  6
27  6
27  6
27  6
27  6
28  4
28  4
28  4
30  0
30  0
30  0
30  0
30  0
30  0
30  0,
30  101
30  101
31  81
U  81
^  6/

s.  d
►  31  8
►  31  8
►  32  C
►  32  6
33  4
33  4
33  4
33  4
33  4
33  4
34  2
34  2
34  2
34  2
34  2
35  0
35  0
35  0
36  8
36  8
36  8
36  8
36  8
36  8
36  8
38  4
38  4
39  2
29  2
10  0

s,  d.
1  C
1  c
1  c
1  c
1  c
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6

s.  d.
)  1  3
1  3
1  3
1  3
1  3
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9

•v.  d.
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
        <pb n="222" />
        I

210

Entfernung ­


Classes.

Slalion  lo  Slaíion
ohne
An-  und  Abfuhr

ßlin  ral
per  ton.

Special
per  Ion.

Merchandise
einschliesslich  An-  und  Abfuhr

112  3
per  &amp;lt;o«.|  per  ton  Iper  ton.

4
per  ton.

5
per  ton

Smalls.

einschliesslich
An-  und  Abfuhr.

28

56«.

über
56

1  to  66
67
68
69
70
71
72
73
74^
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95

d.
5
6
6
7
8

5  9
5  9
5  10
5  11
6  0

6  0
6
6  2
6  3
6  3
6  4
6  5

13  4

s.  d.
19  2

13  4  19
13

13
13

13  4
13  4
13  4
13  4
13  4

1  13

13  4
4
13  4
13  4
13  4
13  4
13  4

6  6  13  4

6  6
6  7
6  8
6  9
6  9
6  10
6  11
7  0
7  0
7  1
7  2
7  3

13  4
13  4

13
13
13
13
13

2
2
2
19  '2

d.
22  126
22  11127
23  9  27

19  2
19  2
19  2
19  2
19  2

20
20
20
20  10  23

s.  d.

32
633

23
23

23  9
23  9
23  9
23  9
23  9
23  9
23  9
23  9

20  10
20  10
20  10
21  8
21  8
21  8

4  22
4  22
4  22
4  22
4  22

13
13  4
13  4
13  4
13  4

4  22

6
22  6
22  6

25

25  5
25  5
25  5
25  531
25  531

27
27
27
27
27
28
28
30
30
30
30
31

33
33
33

s,  d
640  0
4140  10
4  40  10
40  10
40  10

33  4
33  4
33  4
33  4
35  10

0  35  10
0  35  10
035  10
035  10
8  36

31
31
31

25  5
25  5
25  5:
25  531
25  5  31

31
31
31

25  5  31
25  5  31
27  1^2
22  627  l'^3
22  6  27  11  35

36
36
39
39
39
39
39
39
39
39

8  41
ski
¿41
¿41
¿41

41  8
41
41
41  8
44  2

44
44
44  2
44  2
45  0
45  0
45  0

48
48
48

48  4
48  4
48  4
48  4
48  4
50  10
50  10
50  10
50  10
50  10

1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6
1  6

s.  d.
1  9
1  9
1  9
1  9

s.  d.
2  0
2  0
2  0
2  0

19  2  0

1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9
1  9

2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
2  0
        <pb n="223" />
        211

Entfernung. ­

Miles.

Classes.

Smalls.

Station  to  Statio
ohne
An-  und  ,Abfuhr

"  Hievt  hat!disc
einschliesslich  An-  und  Abfuhr.

einschliesslich
An-und  Abfuhr.

Mineral
per  ton

Special
per  ton

1
per  ton

2
per  ton.

3

4
per  ton

5
per  ton

28  gg.

56  A

über
'56*^

1  to  96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
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Kdiiard  ReitzeiiNtciii,
liegierungs-Assessor  und  Directlonimit^diod  bei  der  Nicderachleslsch-Mürkischen  KUenbahn.
Die  fidtei'tarile  der  Eisciibaliiieii
insbesondere  das  Gewicht-  und  Wagenraumtarifsystem.
1874.  geheftet.  Preis  3  M.

AktieniFCNcn.  -  Die  Lehre  von  den  Aktiengesellschaften  und  den  Commanditgesellschaften
  auf  Aktien  nach  dem  Allgemeinen  Deutschen  Ilandolsgesctzbuche
  tind  dem  Reichsgesetz  vom  11.  Juni  1870  von  Molle.
Kreisgenchts-Director,  1875.  VI  u.  208  8.  gr.  8.  M.  4.
Bei-grecht.  -  Allgemeines  Berggesetz  für  die  Preussischen  Staaten  nebst
Motiven  und  Landtagsverhandlungen,  sowie  den  dazu  erlassenen  ergänzenden ­
  Restimmungen  mit  Komm  e  atar  hèrausgegeheii  voiiDr.C.  F.Koch
1870.  VII  11.  508  S.  gr.  8.  %  7,20.
£iiikouimciistcii&amp;lt;^.  Die  Klassen-  und  klassifizirte  Einkommensteuer
im  preussischen  Staate  nach  dem  Gesetz  vom  l.  Mai  1851  und  allen
daraut  bezüglichen  erläuternden  und  ergänzenden  Ministerial-Rescrinten
um  Instiuctionen  etc.  mit  Nachtragsheft  bis  1871.  Herausgegeben  von
IJr.  G.  M.  Kletke.  1872.  Jé  G
Oriiiulkiichrecht.  —  Das  preussische  Grundbuchrecht.  —  Die  Gesetze
vom  .).  Mai  ls7  2  mit  einem  ausführlichen  Kommentar  in  Anmerkungen ­
  nebst  den  in  Kraft  gebliebenen,  ergänzenden  Gesetzen,  sowie
besonderen  labelleu  zur  Rerechnung  der  Kosten  und  Stempel  und  den
Austuhrungs-Vertügmigen  des  K.  Justiz-  und  Finanz-Ministeriums,  herusgegebeu
  von  Rahlmann,.  königl.  Kreisgerichts  -  Direktor  und
i  1  Abgeordneten  Zweite  verbesserte  Auflage
  18/,}.  VI  u.  51)  S.  gr.  8.  Geh.  Jé.  7.  Geb.  Jé.  8.

Jé.  —,50.

Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin  W.
Mohrenstrasse  13/14.

Druck  von  Haler  &amp;amp;  Lewalter  In  Frankfurt  a.  M.
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