26 v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches. Durch eine Aenderung der Bier- und Branntweinsteuer in Württemberg und Baden ist eine anderweitige Regelung der Uebergangssteuer und Vergütnngssätze bei der Ausfuhr von Bier und Branntwein aus diesen Ländern nothwendig geworden?) Sehr reich war die Periode an Zoll-, Handels- und Schiff fahrtsverträgen?) Erneuert oder durch Zusätze erweitert oder verlängert wurden der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit China durch Zilsatz-Konventivn vom 31. März 1880 (pnblizirt am'16. Sept. 1881), der Handelsvertrag mit Belgien durch eine Uebereinknnft vom 30. Mai 1881; der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Italien am 4. Mai 1883; der Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn am 23. Mai 1881; der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Spanien am 12. Juli 1883, wozu am 10. Mai 1885 wegen des Roggenzolles ein Nachtragsvertrag abgeschlossen wurde; ferner der Handels- und Zollvertrag mit der Schweiz am 23. Mai 1881, außerdem der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Wim so mn 12. 3"% 1881. Neu abgeschl offen wurden eine Handels-Konvention mit Rumänien am 14. Nov. 1877, welche jedoch erst am 10. Juli 1881 in Kraft trat, ein Frenndschaftsvertrag mit Samoa am 24. Januar 1879, welcher erst am 26. Februar 1881 pnblizirt wurde und in Kraft trat, ein Handelsvertrag mit Serbien am 6. Januar 1883, ein Handels-, Frenndschafts- und Schiff fahrtsvertrag mit Korea am 2. November 1883, ein Handels- und Schiff- sahrtsvertrag mit Griechenland am 9. Juli 1884, und eine Konvention mit Madagaskar am 15. Mai 1883. Blickt man auf die finanziellen Ergebnisse zurück, so ist für 1883/84 gegen 1879/80 eine Einnahmesteigernng bei den Zollen von mehr als 60 Mill. Mark, bei der Salzstener von mehr als 1 Mill. Mark, bei der Branntwein steuer von fast 2 Mill. Mark, bei der Bierstener von 2 Mill. Mark, bei der Tabackstener von 7—8 Mill. Mark zu konstatiren; dagegen hat der Ertrag der Rübenzuckerstener, welcher 1879/80 noch fast 53 Mill. Mark und auf den Kopf der Bevölkerung 1,22 Mark betrug, wegen der bedeutenden Aus fuhrvergütungen von 96 Mill. Mark im Jahre 1883/84 so abgenommen, daß er in dem genannten Jahre nur 46 Mill. Mark und auf den Kopf der Be völkerung 1,05 Mark ausmachte. Hier half nun allerdings die seit 1. Oktober 1881 ins Leben getretene Besteuerung der Werthpapiere, Schlnßnoten, Rechnungen re. und Lotterieloose, die eine jährliche Einnahme von 12—13 Mill. Mark lieferten. Wenn nun auch die Einnahmen durch die indirekten Steuern und Zölle einen nicht unerheblichen Zuwachs erhielten, so sind aber auch andererseits die Bedürfnisse des Reichs bedeutend gestiegen und betrugen die fortdauernden Reichs- ansgaben im Jahre 1883/84 112 Mill. Mark und für 1885/86 138 Mill. Mark mehr als 1879/80. Welche Wirkung der Zolltarif von 1885 unb das am 1. Oktober 1885 ins Leben tretende Börsensteuergesetz auf die Einnahmen des Reiches ausüben werden, ist noch nicht zu taxiren. Sollte jedoch eine entsprechende Aenderung der Rübenzuckersteuer und sachgemäße Regulirung der Ausfuhrvergüt- 0 S. das Nähere in Abschnitt X. 2 ) S. das Nähere in Abschnitt XII.