Statistik der Verwaltung und des Waarenverkehrs. 185 noch von der Vorallssetzung ausgegangen, daß dieses Bureau nur das Ab- rechnungswesen zu besorgen habe. Es war die Aufstellung derKommer- zialnachweisnngen jeder einzelnen Regierung überlassen, und die Mit theilung derselben an das genannte Bureau nicht angeordnet worden, obgleich nach einer allgemeinen Instruktion *) für die Aufstellung dieser Nachweisungen verfahren lourde. Erst auf der I. General-Zoll-Konferenz des Jahres 1836 ') war der Wunsch ausgesprochen worden, diese Nachweisungen dem Zentralburean zur Zusammenstellung mitzutheilen und auf der II. General-Zollkonferenz wurde ein Beschluß über die Bestimmungen zllr Aufstellung der Kommerzialübersichten vom Jahre 1837 an gefaßt?) Ans der IV. General-Zollkonferenz wurden weitere Beschlüsse über die Formulare, die Grundsätze bei Führung der Kommerzial- Register und Aufstellung der Uebersichten, über die Vergleichung der Resultate mit denen des Vorjahres und über den Niederlageverkehr gefaßt?) Das Resultat der V. und VI. General - Zollkvnferenz bezüglich der Kommerzialübersichten war der Beschluß, dieselben vom Jahre 1842 an jähr lich durch das Zentralburean zusammenstellen und burd) den Druck veröffent lichen zu lassen?) Seit dieser Zeit erschienen abwechselnd in 20 bis 30 Heften die statistischen, im Zentralburean zusammengestellten Uebersichten über den Waarenverkehr und den Zvllvertrag im Deutschen Zollvereine mit einer vergleickenden Uebersicht, bis zum Jahre 1834 rückwärts, im Drucke?) Dieselben enthielten in besonders numerirten Abtheilungen folgende Uebersichten: Die Uebersicht des Waaren-Eingangs über die einzelnen Grenzstrecken des Zollvereins; den Waaren-Eingang auf Rhein und Mosel; die Uebersicht des Waaren-Ausgangs über die einzelnen Grenzstrecken; desgleichen des Waaren- Durchgangs; die Durchfuhr auf kurzen Straßenstrecken; eine Hanptübersicht des Durchgangsverkehrs; eine vergleichende Uebersicht des jährlichen Waaren- Eingangs und Ausgangs seit 1836; die Warenbestände in den Niederlagen; den Meßverkehr mit ausländischen Waaren; desgl. mit inländischen; den Zu stand der laufenden Konten der Großhandlungen; den Verkehr nach auslän dischen Messen; den Waarenverkehr an den Seegrenzen; die angekommenen und abgegangenen Seeschiffe; die Zvllerleichternngen für den Veredelungs- Verkehr nach dem Jnlande; desgl. nach dem Anslande; Zollbegünstigungen für gewerbliche Zwecke; Zollerlasse für Metalle und Materialien zum Schiffbau; die provisorische Zollabrechnnng; die Uebersicht der Panschsnmmenbeträge der Zollverwaltnngskosten; Prämienzahlungen für Fahrten unter Schiffsverschlnß; die provisorische Rübenzuckersteuer-Abrechnung; eine vergleichende Uebersicht der seit 1845 an Rübenzuckersteuer rc. aufgekommenen Beträge; vierteljährliche Verzollnngs-Uebersichten; vierteljährl Zolleinnahme-Vergleichungen; außerdem jedes dritte Jahr eine Bevölkerungs - Uebersicht und eine Uebersicht der Zoll straffälle. In neuester Zeit, seit Einführung des Salzstener-Gesetzes vom ') Die int § 21 des Karlsruher Vollzugsprot. vom Oktober 1834 erwähnte Instruktion ist nicht bekannt ge,nacht worden (Bd. II. a. a. O. S. 94). *) Hanptprot. der I. Gen.-Zollkonferenz ü. 12. Sept. 1836 8 19 S. 63. *) Hanptprot. der II. Gen.-Zollkonferenz v. 6. August 1838 § 35 S. 59. 4 ) Hanptprot. der IV. Gen.-Zollkonferenz ü. 6. Mai 1841 § 35 S. 59. 6 ) Hanptprot. der V. Gen.-Zollkonferenz v. 26. Sept. 1842 § 36 S. 44 und der VI. Gen.-Zollkonferenz v. 11. Nov. 1843 § 44 S. 113. ") Berlin bei Reimer. Vorher toaren dieselben nur als Manuskript gedruckt worden.