7 Die Praxis der vergangenen zehn Jahre lehrte nun, was von rumänischer Vertragstreue zu halten sei. Die willkür lichste Missanwendung so vieler Vertragsbestimmungen seitens der rumänischen Zollbehörden, Steuer-, Mauthämter etc. gab unseren Industriellen beständigen Anlass, die Intervention ihrer heimischen Staatsgewalt anzurufen. Allerdings konnten diese Beschwerden in den meisten Fällen nicht anders als für uns günstig selbst von den Vor gesetzten rumänischen Organen entschieden werden. Aber bis zu ihrer Erledigung verging immerhin einige Zeit und die beabsichtigte Schädigung der österreichischen Producenten und Kaufleute ward damit doch erreicht. Wir würden uns zu sehr in Details verlieren, wollten wir hierauf näher eingehen. Als Monstrum rumänischer genialer Ge bührenbemessung wollen wir Folgendes aber doch mittheilen : 1 Das Hektoliter österreichischen Bieres ist mit 27 Fres. Abgaben widerrechtlich mehr belastet als das rumänische. So kommt es, dass sich das Hektoliter österreichischen Bieres loco Bukurest auf 9037 Fres, stellt, während sein Werth nur circa 24 Fres, im Erzeugungslande beträgt. Der Bierexport Oesterreichs leidet unter diesem Auflegen vertragswidriger Gebühren (Staatsaccise, Surtaxe auf die Communalaccise, b asselsteuer) im Betrage von 27 Fres, ganz bedeutend, und wir können kaum concurriren, beträgt doch der Einheits preis für Bier der Bukurester Brauereien nur 40 Fres.! Die letzten I age erst beseitigten wieder ein Meisterwerk dieser Zollkniffe und Rancunen, aber auch hier nur auf dringendes Einschreiten unserer Regierung. Rumänien hatte nämlich (mit Gesetz vöm 6. August 1885, Nr. 2025) die Errichtung von Analysebureaux vorgenommen, die, bei den Zollämtern stationirt, alle zu importirenden Nahrungs- und Genussmittel wie auch Medicamente chemisch zu analysiren hattem Erst wenn die rumänische Chemie ihr Ja und Amen Wir entnehmen dies dem an die niederösterreichische Handels- und Gew erbekammer erstatteten Gutachten des Brauherren-Vereines von Wien und Umgebung.