25 Diese Zollsätze wurden aber durch das Gesetz vom 22. Mai 1885 sehr namhaft erhöht, und zwar wird von da ab entrichtet: pro 100 kg Weizen und Roggen 3.— Mk. „ 100 „ Hafer und Gerste 1.50 „ „ 100 „ der anderen Getreidegattungen . 1.— „ „ 100 „ Mehl (überhaupt Mühlenfabricate) 7.50 „ Die Abnahme des Getreideexportes nach Deutschland in Folge der ersten und ganz besonders der zweiten Zoll- fixirung zeigt sich in der Differenz der Exportziffern für die Siebziger-Jahre und die ihnen folgenden letzten Jahre. Unser Cerealien- und Mehlexport nach Deutschland betrug: In Metercentnern Durch- I schnittlich, .d.Jahren 1876—79 1878 1880 Abnahme im Jahre 1880 gegen 1878 absolut Metercentner in Pro- centen: An Getreide und Hülsenfrüchten überhaupt . . " u. z. Weizen Roggen Gerste Malz . Hafer . Mais . Andere Getreide gattungen . Hülsenfrüchte Mehl Andere Mahlpro- ducte . . . . 9,794.640 3,167.626 1,325.060 2,441.589 622.606 957.522 887.951 57.352 434.937 937.064 10,316.674 4,283.053 0 033621 4,201.616 832.631 872.614 634.418 2,923.854 1,514.728 581.466 334.358 869.981 574.476 420.604 194.723 3,368.985 238.09f> 1.409.126 247.108 285.500 225.881 53.456 403.183 1.254.138 41.627 156.192 226.164 45.448 54.859 46.805 58-5 80-2 27-3 48-2 42-5 33-2 537 11.929 22-3 246.991 «12 1.024.974 81'9 8.054 14 7 Bei genauerer Durchsicht dieser Ziffernfolge wird die sehr hohe procentuelle Abnahme des Getreideexportes von 58‘5 Procent, des Mehlexportes von 81*9 Procent auffallen. Noch drastischer aber zeigt sich die Wirkung der Getreidezollerhöhung des Jahres 1885.