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Diese Zollsätze wurden aber durch das Gesetz vom 
22. Mai 1885 sehr namhaft erhöht, und zwar wird von da ab 
entrichtet: 
pro 100 kg Weizen und Roggen 3.— Mk. 
„ 100 „ Hafer und Gerste 1.50 „ 
„ 100 „ der anderen Getreidegattungen . 1.— „ 
„ 100 „ Mehl (überhaupt Mühlenfabricate) 7.50 „ 
Die Abnahme des Getreideexportes nach Deutschland 
in Folge der ersten und ganz besonders der zweiten Zoll- 
fixirung zeigt sich in der Differenz der Exportziffern für die 
Siebziger-Jahre und die ihnen folgenden letzten Jahre. Unser 
Cerealien- und Mehlexport nach Deutschland betrug: 
In Metercentnern 
Durch- I 
schnittlich, 
.d.Jahren 
1876—79 
1878 
1880 
Abnahme im 
Jahre 1880 gegen 
1878 
absolut 
Metercentner 
in Pro- 
centen: 
An Getreide und 
Hülsenfrüchten 
überhaupt . . 
" u. z. Weizen 
Roggen 
Gerste 
Malz . 
Hafer . 
Mais . 
Andere Getreide 
gattungen . 
Hülsenfrüchte 
Mehl 
Andere Mahlpro- 
ducte . . . . 
9,794.640 
3,167.626 
1,325.060 
2,441.589 
622.606 
957.522 
887.951 
57.352 
434.937 
937.064 
10,316.674 4,283.053 0 033621 
4,201.616 832.631 
872.614 634.418 
2,923.854 1,514.728 
581.466 334.358 
869.981 574.476 
420.604 194.723 
3,368.985 
238.09f> 
1.409.126 
247.108 
285.500 
225.881 
53.456 
403.183 
1.254.138 
41.627 
156.192 
226.164 
45.448 
54.859 46.805 
58-5 
80-2 
27-3 
48-2 
42-5 
33-2 
537 
11.929 22-3 
246.991 «12 
1.024.974 81'9 
8.054 14 7 
Bei genauerer Durchsicht dieser Ziffernfolge wird die 
sehr hohe procentuelle Abnahme des Getreideexportes 
von 58‘5 Procent, des Mehlexportes von 81*9 Procent 
auffallen. Noch drastischer aber zeigt sich die Wirkung 
der Getreidezollerhöhung des Jahres 1885.