27 liehe Folge davon aber wird und muss sein: Die Ueber- schwemmung Oesterreich -Ungarns mit fremdem Getreide. Wie der hydrostatische Druck sich im communicirenden Gefässe überallhin gleich weit fortpflanzt und das Wasser dorthin, wo es den geringeren Widerstand findet, hindringt, so sehen wir es auch im Welthandel, dass die Waare sich dorthin mit unwiderstehlicher Gewalt gezogen fühlt, wo sich ein Zollvacuum vorfindet. Durch die Getreideschutzzölle unserer Nachbarländer wird nicht blos, wie schon mehrmals erwähnt, unser Er zeugnis vom Markte der betreffenden Staaten vertrieben, sondern auch das Rumäniens und Russlands, ßeliessen wir nun dem fremden Getreide seine bisherige Zollfreiheit, so würde unser eigener Markt überfluthet werden nicht blos von unserem eigenen, in anderen Jahren exportirbar gewesenen Producte, sondern auch von den Mengen des ausländischen, dem die Getreideschutzzölle Europas den Markt verschlossen halten. Würde Rumänien nicht unter so viel günstigeren äusseren Bedingungen produciren (jungfräulicher Boden, billige Arbeits kraft, niedrige Steuern, geringere Lasten der Wehrpflicht) als wir es können, so wäre seine Concurrenz auf unserem stamm eigenen Boden weniger bedeutungsvoll. Wie die Verhältnisse aber thatsächlich sind, brauchen wir bei dem riesig zuneh menden Importe rumänischen Getreides einen Schutz vor der preisdrückenden Wirkung desselben. Dass diese Zunahme wirklich stattgefunden hat, mögen folgende Zahlen zeigen (siehe umstehende Tabelle). Zur besseren Würdigung dieser Zahlen erinnern wir daran, dass im Jahre 1876 unser bisheriger Zollvertrag mit Rumänien, im Jahre 1880 die Getreideschutzzölle Deutsch lands in Kraft traten, während ihre so bedeutende Erhöhung in das Jahr 1885 fällt. Wie lähmend gerade letztere Massregel auf den Export unserer Cerealien wirkte, wollen wir noch an den soeben