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        T 4m
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        Die Österreichisch-Rumänische 
ZOLLFRAGE 
Von 
HEINRICH ADLER 
Landwirth. 
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WIEN 
K. K. HOFBUCHHANDLUNG WILHELM FRICK
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        Die Österreichisch-Rumänische 
ZOLLFRAGE. 
Von 
HEINRI CH ^ADLER 
Landwirth. 
WIEN 
K. K. HOFBUCHHANDLUNG WILHELM FRICK 
1886.
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Mojí 
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        Bei der Erörterung über den neu abzuschliessenden 
Zoll- und Handelsvertrag mit Rumänien wurde das Interesse 
unserer Landwirthschaft noch nicht gebührend gewürdigt. 
Unsere Mitbürger sind, soweit sie den Verlauf der Vertrags 
unterhandlungen überhaupt aufmerksam verfolgen, bisher 
nicht genügend orientirt, denn die grossen Tagesblätter der 
beiden Hauptstädte unseres Reiches vertreten vorwiegend 
das Interesse der Industrie, genauer gesagt: der Exporteure 
der Industrie. Unsere liberale Journalistik vergisst — wie wir 
glauben — an ihre Pflicht der objectiven Berichterstat 
tung; sie macht lediglich für den Standpunkt der Fabrikanten 
Stimmung. Die conservativen Blätter aber sind wegen der 
Gefolgschaft, die sie der Regierung stets leisten müssen, 
offenbar ausser Stande, für die Interessen der Landwirth 
schaft mit der gebührenden Energie rückhaltslos einzutreten. 
Die Consequenz davon ist vor Allem die Unkenntniss, 
in welcher unsere Bevölkerung bezüglich der Ansprüche der 
Landwirthschaft Oesterreichs gehalten wird. 
Wir können darum nur bedauern, dass die öster 
reichische Regierung es nicht für räthlich gefunden hat, ausser 
den Vertretern der Industrie und des Handels auch die der 
Landwirthschaft zu befragen, bevor sie in die Vertragsunter 
handlungen eingetreten. Wir hören vielmehr, dass das Gut 
achten der Wiener Handels- und Gewerbekammer als Basis 
für die Gestion unserer Bevollmächtigten dient, eine Arbeit, 
die, so reichhaltiges Material sie für die Unterhandlungen 
bietet, doch fast durchwegs im Sinne unserer Industriellen 
und Kaufleute gehalten ist. Freilich wollte dieses Gutachten, 
so objectiv zu sein es auch strebt, ja gar nicht für unsere
        <pb n="8" />
        4 
landwirtschaftlichen Interessen eintreten. Der Fehler liegt 
aber nur darin, dass nicht auch die landwirthschaftlichen 
Corporationen um ihre Meinungsäusserung angegangen 
wurden. Die Regierung lässt es sich ja gerne gefallen, dass 
diese Vereine ihre Einkünfte zum grossen Theile dem agri- 
colen Subventionswesen widmen. — Gerade da aber, wo diese 
Vereine ein gutes Recht mitzusprechen gehabt hätten, vergass 
man ihrer. 1 Gutachten der landwirthschaftlichen Interessenten 
hätten die missleitete öffentliche Meinung aufzuklären geholfen, 
sie hätten die industriellen Schmerzensrufe gewisser Journale 
Wiens, die stärker fü r Rumäniens Interesse als die rumäni 
schen Blätter selbst eintraten, in ihrer Grundlosigkeit zeigen 
können. 
Vielleicht hilft die vorliegende Schrift einem bestehen 
den Bedürfnisse wirksam ab. 
Wien, im Mai 1886. 
Der Verfasser. 
1 Auch zur Zolltarif-Novelle vom 8. März 1885 wurden die land 
wirthschaftlichen Corporationen nicht einvernommen. Der Motivenbericht 
enthält wieder nur die Handelskammergutachten und unter den seitens 
anderer Institute eingelangten finden wir nur eines landwirtschaftlicher 
Herkunft, die Resolution des Dritten österreichischen Agrartages, die 
aber ganz su a sponte zu Stande gekommen ist.
        <pb n="9" />
        I. 
Zum Verständnis der vorliegenden Frage erscheint es 
uns vor Allem nöthig, über die Handelsbeziehungen zwischen 
Oesterreich-Ungarn und Rumänien während der letzten Jahre 
und den bisher in Geltung gewesenen Handelsvertrag einige 
Andeutungen zu geben. 
Graf Andrássy als Minister des Aeussern war es, der 
aus vorwiegend politischen Beweggründen im Jahre *1875 
mit dem damaligen Fürstenthume Rumänien den heute noch 
in Geltung stehenden Handelsvertrag abschloss. Diese Con 
vention war unseren heimischen Interessen keineswegs günstig. 
Nur der Hinweis auf die Absicht, für unseren Staat auch in 
Rumänien Stimmung zu machen, konnte die Parlamente 
Oesterreich-Ungarns zur Annahme des Vertrages veranlassen. 
Rumänien hatte mit dem Abschluss dieses Handelsver 
trages ein wichtiges Attribut der Souveränetät erlangt ohne 
Opfer, während unsere Industrie und Landwirtschaft sich 
die ungünstigen Tarifsätze gefallen Hess, ihre Interessen 
dem höheren Ziele: Erweiterung der politischen Machtsphäre 
Oesterreich-Ungarns, opfernd. 
Allerdings, gegenüber dem bis dahin angewendeten tür 
kischen Conventional-Werthtarif von 8 Procent bedeutete 
selbst die Handelsconvention vom 22. Juni 1875 einen wesent 
lichen hortschritt. Sie gewährte uns vor Allem das Recht 
der Meistbegünstigung, Erleichterungen für den Grenzverkehr 
und sicherte einem Theile der Waarenimporte österreichischen 
rsprunges Zollfreiheit zu. Zu dieser Gruppe von begün 
stigten Waaren gehören u. A. Getreide, Petroleum, Bauholz, 
Eisen, rohe Häute, Kohle etc. Diese Concession erscheint
        <pb n="10" />
        6 
aber nur bei oberflächlicher Untersuchung als werthvoll, im 
Allgemeinen sind die Artikel, die wir bisher zollfrei expor- 
tiren konnten, gerade solche, deren Importes Rumänien gar 
nicht bedarf, da es dieselben im eigenen Lande selbst weit 
billiger liefern kann 
Für eine weitere Waarengruppe wurde ein Conventional 
gewichtstarif vereinbart; wir finden darin Zucker, Spirituosen, 
Papier, Wollen-, Baumwoll- und Garnwaaren, Glas, Kautschuk- 
und Holzwaaren etc. Wenn auch die damals bewilligten 
Zollsätze einen Fortschritt gegenüber dem schon erwähnten 
türkischen achtprocentigen Werthtarife in sich schlossen, so 
sehen wir doch bei Vergleich einiger wichtigerer Sätze des 
rumänischen Tarifes mit dem im Jahre 1881 abgeschlossenen 
serbischen Handelsverträge, dass wir im Jahre 1875 unsere 
„Popularität” bei den Rumänen mit recht gemüthlicher Frei 
gebigkeit erkaufen wollten. 
Per 100 K. N. beträgt der Zollsatz für 
Zucker (raffinirt) . 
Bier (in Flaschen) 
„ (in Fässern) . 
Spirituosen . . . . 
Luxuspapiere 
Gemeine Wollenwaaren . 
Gemeines Leder . . . . 
Gemeine rohe Holzwaare 
Feine Holzwaare . . . . 
Feinste Holzwaare . . . 
Geschliffenes Glas . . . 
etc. etc. 
in Rumänien in Serbien 
in Francs 
20 
15 
8'/: 
25 
60 
30 
40 
5 
9 
50 
50 
6, resp. 20 
(in Fässern) 
10 
16, resp. 20 
30 
, 2 
3 
8 
12 
Für all dies gewährte Oesterreich - Ungarn seinerseits 
den rumänischen Importen das Recht der Meistbegünstigung. 
Ausserdem sicherten sich beide Staaten die völlige Gleich 
berechtigung der Nationalen des einen Staates auf dem Boden 
des anderen in Allem und Jedem zu.
        <pb n="11" />
        7 
Die Praxis der vergangenen zehn Jahre lehrte nun, was 
von rumänischer Vertragstreue zu halten sei. Die willkür 
lichste Missanwendung so vieler Vertragsbestimmungen seitens 
der rumänischen Zollbehörden, Steuer-, Mauthämter etc. gab 
unseren Industriellen beständigen Anlass, die Intervention 
ihrer heimischen Staatsgewalt anzurufen. 
Allerdings konnten diese Beschwerden in den meisten 
Fällen nicht anders als für uns günstig selbst von den Vor 
gesetzten rumänischen Organen entschieden werden. Aber 
bis zu ihrer Erledigung verging immerhin einige Zeit und 
die beabsichtigte Schädigung der österreichischen Producenten 
und Kaufleute ward damit doch erreicht. 
Wir würden uns zu sehr in Details verlieren, wollten wir 
hierauf näher eingehen. Als Monstrum rumänischer genialer Ge 
bührenbemessung wollen wir Folgendes aber doch mittheilen : 1 
Das Hektoliter österreichischen Bieres ist mit 27 Fres. 
Abgaben widerrechtlich mehr belastet als das rumänische. 
So kommt es, dass sich das Hektoliter österreichischen Bieres 
loco Bukurest auf 9037 Fres, stellt, während sein Werth 
nur circa 24 Fres, im Erzeugungslande beträgt. Der Bierexport 
Oesterreichs leidet unter diesem Auflegen vertragswidriger 
Gebühren (Staatsaccise, Surtaxe auf die Communalaccise, 
b asselsteuer) im Betrage von 27 Fres, ganz bedeutend, und 
wir können kaum concurriren, beträgt doch der Einheits 
preis für Bier der Bukurester Brauereien nur 40 Fres.! 
Die letzten I age erst beseitigten wieder ein Meisterwerk 
dieser Zollkniffe und Rancunen, aber auch hier nur auf 
dringendes Einschreiten unserer Regierung. Rumänien hatte 
nämlich (mit Gesetz vöm 6. August 1885, Nr. 2025) die 
Errichtung von Analysebureaux vorgenommen, die, bei den 
Zollämtern stationirt, alle zu importirenden Nahrungs- und 
Genussmittel wie auch Medicamente chemisch zu analysiren 
hattem Erst wenn die rumänische Chemie ihr Ja und Amen 
Wir entnehmen dies dem an die niederösterreichische Handels- 
und Gew erbekammer erstatteten Gutachten des Brauherren-Vereines von 
Wien und Umgebung.
        <pb n="12" />
        8 
in Form eines Passircertificates ausgestellt hatte, erst dann 
konnten wir unsere Importe in Verkehr bringen. Man unter 
warf dieselben also nicht blos der allgemeinen marktpolizei 
lichen Aufsicht im Innern des Landes, sondern man erfreute 
die Waarenbesitzer noch mit einer Specialcontrole, die bei 
ihrem dilatorischen Charakter sehr oft das Verderben der 
Waaren, also ihr Unbrauchbarwerden bewirkte; damit war 
dann aber auch die Absicht Rumäniens verwirklicht. 
Gewiss, das ist die leichteste, einfachste Art, Protectio 
nismus gegenüber der heimischen Production zu üben, wenn 
die bestehenden Vertragsbestimmungen nur theilweise befolgt 
und den Importen des fremden Staates vertragswidrige höhere 
Lasten auferlegt werden! Fides Romana — lides Púnica! 
So ist es der Österreichischen Gemüthlichkeit und der 
leidigen Verquickung politischer Rücksichten mit denen der 
Volkswirtschaft zuzuschreiben, dass Oesterreich-Ungarn nie 
die gebührende Actionsfreiheit und Energie hatte, um die 
rumänischen Uebergriffe zurückzuweisen. 
Mit Absicht verweilten wir länger bei der Betrachtung 
des bisherigen Vorgehens Rumäniens uns gegenüber. Denn 
es ist von Werth, den Charakter der Zollgebahrung des 
Staates zu kennen, mit dem wir einen neuen Zollvertrag 
einzugehen willens sind. 
Rumänien war eben trotz der unsererseits gewährten 
grossen Vortheile noch immer unzufrieden mit diesem Ver 
trage, seinem ersten, den es als junger, selbstständiger Staat 
abgeschlossen hatte. Rumänien wollte je eher, je lieber Gross 
macht auf volkswirthschaftlichem wie auf politischem Ge 
biete sein, und da dies nicht so leicht und rasch zu erreichen 
war, so spielte es die Grossmacht. 
Rumäniens Vorgehen wird uns um so tadelnswerther 
erscheinen, wenn wir auch nur oberflächlichen Einblick 
in die Lage seines Aussenhandels vor und während des 
bis jetzt gütigen Handelsvertrages nehmen. Rumänien 
exportirte an Waaren bis 1876 (durchschnittlich pro 
Jahr) einen Werth von 159 Millionen Fres., ab 1878
        <pb n="13" />
        9 
(durchschnittlich pro Jahr) einen Werth von 226 Millionen 
Fres. Hieran participirten Waaren österreichischer Bestimmung 
im Werthe von 58 Millionen Fres., respective 74 Millionen 
im Jahresdurchschnitte. 
Auch der Import nach Rumänien nahm mit dem Ab 
schluss des österreichisch-rumänischen Handelsvertrages un 
geahnte Dimensionen an. Er betrug bis 1876 (durchschnittlich 
pro Jahr) circa 101 Millionen Fres. ; nach dem Kriege von 
1878 ab (durchschnittlich pro Jahr) circa 283 Millionen Fres. 
Hiervon entfielen auf Importe österreichisch-ungarischer 
Provenienz Waarenwerthe von circa 40, respective circa 
135 Millionen Fres. Rumänien schloss bald nach dem Zu 
standekommen der Handelsconvention mit Oesterreich-Ungarn 
conforme Verträge auch mit Grossbritannien und Deutsch 
land ab. 
Wir wollen (indem wir hier und später einen grossen 
Theil der statistischen Angaben dem Gutachten des Herrn 
Kammerrathes B. Singer, erstattet an die niederösterreichische 
Handels- und Gewerbekammer, entnehmen) im Folgenden auch 
eine kurze Uebersicht des Antheiles bieten, den die europäischen 
Staaten am rumänischen Aussenhandel haben, wobei wir wie 
bisher die abnorme Handelsperiode während des russisch 
türkischen Krieges 1876/78 eliminirt haben. 
Es betheiligten sich in Procenten des Waarenwerthes an! 
Oesterreich-Ungarn 
Deutschland . . . 
Frankreich . . . 
Grossbritannien . 
Türkei 
Andere Staaten 
Der Einfuhr 
Der Ausfuhr 
1871—76 11879—83 [[ 1871 —76 1879—83 
P r o c e n t 
39-55 
5- 91 
1411 
22-83 
10-70 
6- 90 
47-72 
10-50 
8-21 
20-00 
4-71 
8-86 
36-53 
0-69 
12-68 
11-60 
22-72 
15-78 
32-75 
1-19 
9-80 
32-20 
10-35 
13-71 
100-00 
100-00 
100-00 
10000
        <pb n="14" />
        10 
Diese Zusammenstellung zeigt, welch grosses Interesse 
Oesterreich am Abschluss eines günstigen Handelsvertrages 
mit Rumänien hat, denn es ist der am rumänischen Aussen- 
handel hervorragendst betheiligte Staat. 
Vollends ausschlaggebend ist die Thatsache, dass die 
Handelsverträge Rumäniens mit Grossbritannien und Deutsch 
land noch bis 1890, respective 1891 in Kraft stehen. Es 
würde demnach, wenn wir nicht im Stande wären, unsere 
gerechten Ansprüche durchzusetzen, der Zollkrieg beginnen, 
ebenso wie ihn das streitbare Rumänien schon heute gegen 
über der Schweiz und Frankreich führt. Dieser Zollkrieg 
kann nur dann ohne Ablenkung des rumänischen Handels 
nach Grossbritannien und Deutschland geführt werden, wenn 
wir wirksamere Repressalien Rumänien gegenüber zur Ver 
fügung haben, als letzteres uns gegenüber. Dass dies thatsäch- 
lich der Fall ist, zeigt uns ein einziger Blick auf die Karte 
Europas; Oesterreich ist eben — abgesehen von den 
Einbruchsstationen des Seehandels — das natürliche 
Durchzugsland für den Export und Import Rumäniens. 
Was dies bedeutet, wollen wir späterhin ausführen. 
Doch darauf hinzudeuten sei uns schon hier gestattet, 
dass die Volkswirtschaft unserer Zeit, zumeist weltwirt 
schaftlichen Charakters, grösstentheils auf den Güteraustausch 
nach grösseren Entfernungen hingewiesen ist. Und damit 
ist die Höhe der Bahn-, respective Seefrachten ein Preisfactor 
ersten Ranges geworden. Unser Jahrhundert kennt nicht blos 
Zoll-, sondern auch Frachttarifskriege! Seit dem herrschend ge 
wordenen Principe der Staatsbahn ist aber das Transportmittel 
für staatliche Tarifkämpfe zur Verfügung der Staatsgewalt! 
Wohl mag es befremden, dass zu einer Zeit, wo die 
beiderseitigen Vertragsunterhändler sich kaum noch über die 
Basis des künftigen Vertrages geeinigt, schon so viel von 
den Chancen eines eventuellen Zollkrieges gesprochen wird. 
Anlass dazu gibt aber die, wie schon berührt, durchaus 
feindselige Haltung, die Rumänien in den letzten Jahren uns 
gegenüber auf allen Gebieten eingenommen. Bei den ver-
        <pb n="15" />
        11 
schiedenartigsten Gelegenheiten, wir erwähnen hier nur der 
Verhandlungen über die Donauschifffahrts-Acte, immer 
trat ein gegen uns bestehendes Uebelwollen zu Tage. 
Dies zeigte sich auch in dem seitens der rumänischen 
Staatsbahnen abgeschlossenen deutsch-rumänisch en Ver 
bandstarife, der vom 1. März 1883 bis 30. October 1884 
in Geltung war. Ihm zufolge wurde von den entferntesten 
Orten Deutschlands billiger nach Rumänien verfrachtet, als 
von Oesterreich aus! Der Antheil unseres Staates am Importe 
nach Rumänien sank in kaum einem Jahre unter der Wirkung 
dieses Tarifes von 50*03 Procent auf 4*2*78 Procent. Erst 
als es fast schon, zu spät war, gestalteten sich die Einwir 
kungen seitens unserer Regierung genügend entschieden, um 
in Bukurest zur Umkehr zu veranlassen. Gegenwärtig ist 
nun die Sachlage wieder insoferne schwierig für die Interessen 
der mit der Industrie mindestens gleich berücksichtigungs- 
werthen Landwirtschaft, dass unsere beiderseitigen Regie 
rungen, aus Rücksichten der auswärtigen Politik, schon von 
vornherein zur Nachgiebigkeit geneigt sind. Dazu kommt, 
dass sie auch noch von den Industriellen bestürmt werden, 
ihren Vortheil mit Hintansetzung der vitalen Interessen der 
österreichischen Landwirthschaft zu fördern. Eine nachgiebige 
Regierung, noch dazu unter dem Einflüsse der Pressorgane 
von Fabrikanten, die das Wohl der Gesammtwirthschaft in 
der Erfüllung ihrer Specialwünsche sehen: dieser gegenüber 
ein Staat wie Rumänien, der seinen Vortheil energisch ver 
folgt und der wohl weiss, dass er Vieles erlangt, wenn er 
Unmögliches fordert! Dieses „Vorschlägen” (sonst nur in 
gewissen kaufmännischen Kreisen usuell) ist auch ein Element 
der rumänischen Handelspolitik. 
Wir verweisen hier auf den lediglich das „Bange 
machen” der gläubigen Leser der grossen Wiener Tages 
blätter bezweckenden autonomen Zolltarif, den Rumänien 
neuestens in Vorschlag gebracht hat. So ist proponirt für 
Zucker pro 100 leg 50 Fres, (bisher 20 Fres.) 
Bier 100 „ 30 .. .. 15 „
        <pb n="16" />
        12 
destill. Alkohol pro 100 kg 100 Fres, (bisher 25 Fres.) 
Handschuhe „ 100 „ 2000 „ (bisher 7°/ 0 ad valorem 
i. e. circa 280 Fres.) 
Lederschuhe „ 100 ,, 1000 „ (bisher 90 Fres.) 
und so fort in ermüdender Absurdität! Zugleich mit diesem 
Popanz, der als Schreckbild hingestellt ist, verweigert Rumä 
nien die natürlichsten, fast selbstverständlichen Dinge, wie 
das Recht der Meistbegünstigung etc. Will dann der andere 
Compaciscent diese zollpolitischen Barricaden demoliren, so 
kann dies nur durch Concessionen von seiner Seite geschehen. 
So trifft es auch diesmal zu. Oesterreich-Ungarn soll und 
wird wahrscheinlich auch diesmal auf Tarifpositionen und 
Abmachungen in verschiedener Richtung verzichten, um von 
Rumänien schliesslich nur das zugestanden zu bekommen, 
was uns nach Recht und Billigkeit gebührt. Jede mehr 
oder weniger absurde Forderung, respective Verweige 
rung Rumäniens an uns bezweckt einfach den Anspruch 
auf die Gewährung irgend einer handelspolitischen Con 
cession unsererseits durchzuse^zen. Nur dann — gibt es vor — 
wenn wir ihm da und dort nachgeben, würde es diese oder 
jene (ohnedies nie durchführbare) Massregel unterlassen. 
Zur Führung der Vertragsunterhandlungen unter solchen 
Umständen wäre der Österreichischen Regierung ebensosehr 
die Entschlossenheit des Grossstaates, als den betheiligten 
Kreisen unserer Bevölkerung Bedächtigkeit und Ruhe zu 
wünschen. Jede Furchtäusserung unsererseits muss ja die 
andere Seite noch mehr ermuthigen in ihrer Methode, die 
weitestgehenden Ansprüche zu fingiren. 
Rumänien fordert von uns als wichtigste Zugeständ 
nisse, wenn anders es uns nicht sofort den Zollkrieg erklären 
soll, Aufhebung des gegenwärtig bestehenden Vieheinfuhr 
verbotes und Weitergewährung der bisher bestandenen Zoll 
freiheit rumänischen Getreides. Inwieweit diese Forderungen 
einer Verwirklichung zugeführt werden können, oder ob sie 
a limine abzuweisen sind, wollen wir im Folgenden sagen.
        <pb n="17" />
        IT. 
Die Aufhebung des jetzt bestehenden Vieheinfuhrver 
botes, die weitere Belassung der Zollfreiheit für rumänisches 
Getreide, das sind die Kernpunkte der Forderungen Rumä 
niens, von deren Gewährung es alles Weitere abhängig macht. 
Betrachten wir auch hier wieder die bisherigen Ver 
hältnisse, nachdem wir uns vorher näher über die Bedeutung 
der Rinderpestgefahr orientirt haben. 
Unstreitig ist diese Krankheit die furchtbarste Geissei, 
die das Unglück über die Viehzucht eines Landes ergehen 
lassen kann. Sie decimirt die Heerden mit grausamer Hart 
näckigkeit. Und während sonst gerade bessere Constitution 
und Ernährung den Krankheitsverlauf milder gestalten, liegt 
es im Wesen und im Ursprung dieser Krankheit, dass sie 
gerade bei den wohlgehaltenen Thieren, und zwar der west 
europäischen Racen, vielleicht wegen ihrer Verweichlichung, 
fasst immer tÖdtlich verläuft. Ungleich milder tritt die Rinder 
pest bei den osteuropäischen Rinderstämmen auf. Selbst ein 
Kind des Ostens, findet sie sich mit den Rindern der podo- 
lischen Race, den Schafen und Ziegen der Steppen Russlands 
und Rumäniens friedlicher ab, betragen doch beim dortigen 
Rinde die Fälle mit letalem Ausgange nur (!) 30—50 Procent 
der Erkrankungsfälle überhaupt. 
Immerhin aber ist auch für Russland und die angren 
zenden südöstlichen Landstriche die Rinderpest stets von 
verheerendster Wirkung. In Russland allein fielen — nach 
einem officiellen Berichte des russischen Medicinaldeparte- 
ments an den Minister des Innern (citirt in Dr. M. F.
        <pb n="18" />
        14 
Roll, Die Thierseuchen, Wien 1881, S. 90) — im Jahre 
1878 lediglich durch Rinderpest 321.885 Rinder und 18.209 
Schafe. Innerhalb 1844—45 soll ihr dort gar eine Million 
Rinder zum Opfer gefallen sein. Von diesem permanenten 
Seuchenherd hat sich die Rinderpest auch stets nach 
Rumänien verbreitet, von dort und von Russland erfolgten 
dann immer die zahlreichen Invasionen nach Oesterreich- 
Ungarn, die nur darum localisirt wurden, weil ihnen in 
unserer Veterinärpflege ein stramm und pünktlich ab 
wehrender Organismus entgegentrat. Und doch hatte Gali 
zien während der Jahre 1868 — 1877 einen Verlust von 
über 25.000 Stück Rindern zu beklagen, während die 
ungarischen Verlustlisten für den Zeitraum 1861—1873 
gar die Zahl von 165.732 Rindern nachweisen. Es entspräche 
dies selbst bei niedrigster Schätzung einer Verringerung des 
Nationalvermögens um circa neun Millionen Gulden. 
Um diesen immerwährenden Einfällen der Rinderpest 
Einhalt zu thun, wurden seinerzeit längs der russisch 
rumänischen Grenze Contumazanstalten in bestimmten Ein 
bruchsstationen errichtet. 
Während Preussen damals schon eine beständige Vieh 
sperre gegenüber Russland aufrecht erhalten hatte, wollte 
Oesterreich sich mittelst dieser milderen Massregel schützen. 
Wie wir später genauer sehen werden, zeigten sich die 
Contumazanstalten, die Quarantaine, welche die Thiere 
dort zu halten hatten, als völlig unzureichend. Die 
Rinderpest kam nach wie vor zu uns, von Russland nach 
Galizien, von Rumänien nach Siebenbürgen und der Bukowina. 
In Oesterreich-Ungarn blieb die Lehre, die in dieser 
Thatsache lag, nicht unbeachtet: Die Grenzen gegen Rumänien 
und Russland wurden mit 1. Januar 1882 für Rinderimport 
völlig gesperrt. 
Die Wirkung dieser Massregel war, wie nachfolgende 
tabellarische Uebersicht zeigt, eine ganz éclatante. Die Rinder 
pestfälle sanken seit der vollständigen Sperre ebenso auf ein 
Minimum, wie die Kosten der Seuchentilgung.
        <pb n="19" />
        Uebersicht über die Verbreitung der Rinderpest in O esterreic’i-Ung irn währe\d der 
Jahre 1878 bis 1883 1 
15 
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        <pb n="20" />
        16 
Die Differenz zwischen der Zahl der Seuchenfälle 
vor und nach Einführung der Grenzsperre ist eine ganz 
kolossale; der Gesammtverlust an Rindern sank von 3952 
des Jahres 1881 auf 31 (sage einunddreissig) des Jahres 1882! 
Diesen überraschend günstigen Resultaten gegenüber 
nun unternimmt es Rumänien, die Aufhebung der Grenz 
sperre zu fordern, in diese Forderung stimmen die grössten 
Journale Wiens ein, und der Gemeinderath der Reichshaupt 
stadt Wien verschmäht es nicht — aus Rücksichten der 
billigeren Approvisionirung Wiens — Jahr aus Jahr ein die 
Grenzeröffnung anzusuchen, er verschmäht dies nicht selbst im 
Augenblick der beginnenden Vertragsunterhandlungen mit 
Rumänien. Fürwahr, ein unfassbares Vorgehen der Reichs 
hauptstadt! 1 
Wir haben im Bisherigen gesehen, dass die Rinderpest 
in Rumänien und Russland permanent ist; wir erkannten 
die ausgezeichnete Wirkung der Grenzsperre als Schutz- 
massregel. Betrachten wir nun, ob sie wirklich das einzige 
Mittel zur Fernhaltung der Seuche ist, ob Rumänien nicht 
vielleicht selbst durch Vorkehrungen im eigenen Lande oder 
ob österreichische Contumazanstalten uns ebenso genügende 
Sicherheit gewähren könnten. 
Um Veterinärmassregeln den Erfolg zu verbürgen, dazu 
gehören nicht blos gute Gesetze, sondern auch Organe, 
welche dieselben ausführen. 
Würde Rumänien heute das Österreichische Seuchen 
gesetz auch adoptiren, wir könnten dadurch doch nie das 
Gefühl der Sicherheit erhalten, denn dieses Gesetz erfordert, 
soll es sich bewähren, strammste Handhabung der seuchen 
polizeilichen Massregeln, es stellt schon an den Gemeinde 
vorsteher so grosse Anforderungen, dass denselben kaum in 
unseren walachischen Districten, umsoweniger in dem 
unter rumänischer Botmässigkeit stehenden Gebiete Rechnung 
getragen werden kann. Hier handelt es sich ja nicht blos um 
i Siehe auch unseren Artikel in der ,Wr. landwirthschaftl. Ztg." 
1885, Nr. 33.
        <pb n="21" />
        17 
peinliche Durchführung der Desinfection in den verseuchten 
Gehöften, sondern auch um schonungslose Keulung der 
übrigen gefährdeten Thiere. Nur hierdurch wird der Seuche 
ein meist unüberschreitbarer Damm entgegengesetzt. 
Schon die Diagnose der Rinderpest ist mit Schwierig 
keiten verbunden, einerseits wegen der theilweisen Analogie 
ihrer Symptome mit denen anderer Krankheiten, andererseits 
wegen des verschwommenen, milderen Charakters, den ihr 
Verlauf bei den rumänischen und russischen Steppenrindern 
annimmt. 
Hören wir darüber das Urtheil Roll’s („Die Thier 
seuchen” S. 93): 
„Die Annahme, dass die Rinderpest bei dem Steppen 
vieh in Folge der Unbilden des Marsches und anderer 
Schädlichkeiten überall sich originär entwickeln könne, 
wurde andererseits durch die Thatsache aufrecht 
erhalten, dass unter anscheinend gesunden und des 
halb zum freien Verkehr zugelassenen Steppenheerden 
erst einige Zeit, nachdem sie aus Russland über 
getreten, evidente Erkrankungen an der Rinderpest 
çonstatirt werden konnten, und dass dann durch solche 
Heerden die Pest weithin verbreitet wurde. Die gering 
fügigen Erscheinungen, unter denen die Krankheit 
bisweilen bei Thieren der Steppenrace auftritt, und der 
häufig sehr milde Verlauf der Krankheit macht es 
selbst einem sehr erfahrenen Veterinär oft 
genug schwierig, ja in vielen Fällen unmöglich, 
zu unterscheiden, ob in einer bestimmten Heerde Steppen 
viehes ein pestkrankes Rind sich befinde oder nicht. 
Derlei leicht erkrankte, anscheinend unverdächtige 
Thiere sind aber gleichwohl im Stande, andere Stücke 
zu inficiren und auf diese Weise die Seuche zu verbreiten. 
Und was sollen wir im Uebrigen von der Veterinär 
pflege eines Landes halten, die den Rinderimport aus 
Russland — für seine permanente Verseuchung gaben wir 
im Vorigen schon Belege — ohne Protest zulässt. So lange 
2
        <pb n="22" />
        18 
Rumänien seine eigenen Grenzen nicht Russland gegenüber 
schliesst, so lange können und dürfen auch wir die Grenze 
Oesterreich-Ungarns von rumänischen Viehtransporten nicht 
überschreiten lassen. 
Wir sind durch zu grossen Schaden zu dieser Haltung 
gezwungen worden. Fast immer trat die Rinderpest bei uns 
in den östlichen Grenzländern der Monarchie auf, oder das 
Schlachtvieh, das unbehelligt die dortigen Contumazanstalten 
verlassen hatte und hierauf in die Contumazabtheilung des 
Wiener Centralviehmarktes gebracht worden war, verpflanzte 
sie uns auf dem kürzesten und raschesten Wege in das 
Herz der Monarchie. 
Ein anderes Mittel, die Forderung Rumäniens zu be 
friedigen, läge vielleicht in der Reconstitution der auf 
gelösten Contumazanstalten. Mit ihrer Wiedererrichtung 
wäre ja der Schutz vor der Rinderpestinvasion der Hand 
Rumäniens nicht mehr anvertraut und den österreichisch 
ungarischen Veterinärorganen, zu denen wir gewiss mehr 
Vertrauen haben, übertragen. 
Doch haben sich diese Contumazanstalten, wie die 
Ergebnisse gerade der letzten Jahre vor Schliessung der 
Grenze zeigen, keineswegs bewährt. Ihr unzureichendes 
Functioniren war ja gerade der Grund für ihre Schliessung, 
nicht etwa irgend eine schutzzÖllnerische Anwandlung agra 
rischen Charakters! Der Veterinärbericht Roll’s pro 1883 
äussert sich diesbezüglich (Seite 114) folgendermassen : 
„Während vor der Einführung der Grenzsperre 
gegen Russland und Rumänien (also während des Bestan 
des der Contumazanstalten!) durchschnittlich im Jahre 
1118 Rinder an der Pest erkrankten und der in Folge 
dieser Seuche eingetretene Verlust an Rindern sich durch 
schnittlich mit 2703 Stück jährlich bezifferte, stellte sich 
während der Jahre 1882 und 1883 (also nach Schliessung 
der Grenze!) die Zahl der durchschnittlichen Erkrankung 
mit 8 5, jene des jährlichen Verlustes mit 27 Rindern 
heraus.”
        <pb n="23" />
        — 19 — 
2* 
Doch auch die wissenschaftliche Literatur verdammt die 
Zulassung einer Quarantaine in Contumazanstalten. So lesen 
wir (in Roll’s Werk: „Die Thierseuchen”, 1881): 
„Da jedoch die Viehcontumazen, ungeachtet der 
sehr namhaften Auslagen, welche deren Einrichtung, 
Erhaltung und Ueberwachung dem Staatsschätze ver 
ursachte, nicht im Stande waren, Einschleppungen 
der Rinderpest hintanzuhalten” — — — — — 
A. C. Gerlach sagt in seiner Schrift: „Die Rinderpest” 
(Hannover 1867): 
„Das Vieh der verdächtigen oder wirklich inficirten 
Heerden darf unter keiner Bedingung in die Con 
tumaz, gleichviel ob auf 10 oder 21 Tage, es muss direct 
und möglichst schnell an den Mann gebracht werden; 
solches Vieh wird um jeden Preis losgeschlagen und für die 
Schmuggelhändler ist so gerade das billigste Geschäft: 
sie kaufen billig und können dadurch auch schnell wieder 
verkaufen. — — Deshalb wird gerade der gefähr 
lichste Schmuggelhandel bei 10 Tagen Contumaz eben 
sowohl fortbestehen als bei 21 Tagen Contumaz, und 
dieser gefährliche Schmuggelhandel wächst unbedingt 
mit der Frequenz der Steppenvieh-Einführung. 
Möglichste Unabhängigkeit von dem Steppenvieh ist also 
der Kernpunkt!” 1 
So urtheilt nicht etwa ein österreichischer Protectionist, 
der die Concurrenz des rumänischen Viehes auf dem Wiener 
Schlachtviehmarkte fürchtet, sondern ein deutscher Veterinär! 
Deutschland folgt diesen Anschauungen, es sperrt seine 
Grenze nicht blos gegenüber Russland, sondern auch gegen 
über dem Rinde der podolisch-ungarischen Race ab, das aus 
Oesterreich kommt. Deutschland bezweckt mit dieser Mass- 
regel nebst Anderem vor Allem die Verhinderung des Ein- 
schmuggelns russischer oder rumänischer Thiere, ebenso wie 
1 Dieser Schmuggel wird aber wirksam gehindert nicht durch Con 
tumazanstalten, sondern einzig durch vollständige Grenzsperre mit Vieh 
kataster.
        <pb n="24" />
        20 
die österreichische und die ungarische bereits viele Hundert 
tausende Gulden auf die Besiedlung der Östlichen Grenz 
länder mit buntem Vieh verwendet haben und noch ver 
wenden, nur um das einfarbige Vieh, das dort, wie in den 
verseuchten Nachbarstaaten, gehalten wird, allmälich zu ver 
drängen. Dadurch wäre der Controle die beste Hilfe geleistet. 
Im Uebrigen haben wir ja gerade aus der Schwierigkeit 
der Diagnose der Seuche, wenn sie milde und schleichend 
verläuft, deducirt, dass auch die Contumazanstalt nicht aus 
reichende Sicherheit gewähren kann. 
Die Einfuhr lebender Rinder mit oder ohne Controle in 
Contumazanstalten ist also unbedingt zu verwerfen. Wir 
glauben dies genügend mit Beweisen aus Theorie und Praxis 
erhärtet zu haben. 
Sehen wir nun, ob die rumänischen Viehzüchter ihre 
Thiere nicht vielleicht im geschlachteten Zustande nach 
Oesterreich-Ungarn importiren könnten. Allerdings hätte dies 
wenig Werth für sie, denn der Ernährungszustand ihrer Thiere 
ist meist ein solcher, dass sie erst einer Mast in den Bren 
nereien Ungarns unterzogen werden müssten. Aber immerhin! 
Nehmen wir an, das Fleisch der Thiere wäre bereits von 
solcher Güte, dass es dem Consum zugeführt werden könnte. 
Auch für diesen Fall müssen wir unser Veto gegen diese 
Forderung Rumäniens einlegen. Wir thun dies auf Grund 
der Ergebnisse der veterinärwissenschaftlichen Forschung, 
die auch das Fleisch oder andere Theile pestverseuchter 
Thiere als Infectionsträger erkannt hat, und zwar selbst nach 
Verlauf von mehreren Monaten. 
Die Errichtung von Schlachthäusern längs der 
russisch-rumänischen Grenze war demnach ein schwerer 
Fehler unserer beiderseitigen Regierungen! 
Lebt ja das Virus selbst im eingepöckelten Fleische fort. 
So ergab (Röll a. a. O., S. 100) das Tränken mit der Lake 
eingesalzenen Fleisches pestkrank gewesener Thiere eine 
Infection! Wenn demnach unsere Monarchie einerseits 
lebende Rinder aus Rumänien und Russland wegen der Ver-
        <pb n="25" />
        21 
seuchung dieser Staaten nicht importiren liess, andererseits 
das Fleisch aus denselben im frischen oder eingesalzenen 
Zustande einzuführen erlaubte, welches notorisch ebenso 
infectionsgefährlich ist, so liegt darin eine grobe Inconsequenz, 
eine Inconsequenz, die nur jener der Zulassung des Schafe- 
und Ziegenimportes aus beiden Staaten an die Seite zu 
stellen ist. 
Es ist ja kaum glaublich, dass man Schafe über die 
Grenze lässt, wenn man Rindern den Eingang verwehrt. Das 
Vliess der Schafe gerade ist es, welches bei seiner Dichte 
das Contagium lange infectionsfähig erhält*, Schafe, die selbst 
nicht einmal pestkrank sind, können die Seuche auf weite 
Strecken auf diesem Wege verbreiten. (Roll a. a. O., S. 97 if. 
Aehnlich, wenn auch nicht in so hohem Grade, verhält 
es sich mit der Ziege, auch sie ist der Rinderpest nicht) 
blos selbst ausgesetzt, sondern sie kann dieselbe auch auf 
andere Wiederkäuer (Rinder oder Schafe) übertragen. 
Wenn nun, wie erwähnt, unsere Regierung und die 
jenige Ungarns den Schaf- und Ziegenimport trotzdem con- 
cediren, so beweist dies eine solche Lauheit, dass wir uns 
vielleicht gar nicht wundern oder beklagen sollten, wenn 
uns nun seitens Rumäniens noch mehr abgefordert wird: die 
Eröffnung der Grenze für sein Hornvieh! 
Rumänien braucht schliesslich für das Wohl der öster 
reichischen Viehzucht nicht besorgter zu sein als Oesterreich 
selbst. Dass wir aber hierin kein Zugeständniss machen 
dürfen, das glauben wir genügend nachgewiesen zu haben. 
Die Erfüllung dieser Forderung Rumäniens würde unsere 
Viehzucht einer ernsten Gefahr aussetzen und auch unseren 
gesammten, Viehexport nach den westeuropäischen Staaten 
unterbinden, da dieselben im Augenblicke, wo wir Rumänien 
die Grenze öffnen, uns ihr Gebiet verschliessen würden. 
Die zweite Forderung Rumäniens betrifft die Zollgebühr 
für seinen Getreideimport nach Oesterreich-Ungarn. 
Wenn wir über den Viehimport Rumäniens frank und 
frei zur Tagesordnung übergehen konnten, ohne darum
        <pb n="26" />
        22 
fürchten zu müssen, der egoistischen Interessenvertretung 
geziehen zu werden, so stellt sich hier die Sachlage doch 
weit anders, - dort sind die Abweisungsgründe so eminent 
veterinärpolizeilicher Natur, dass sich ihnen gewiss Niemand, und 
sei sein Erwerbsinteresse vielleicht noch so sehr durch den Zoll 
frieden oder Zollkrieg mit Rumänien tangirt, entziehen kann. 
Denn man kann vielleicht Begünstigung des Exportes der 
Industrieproducte durch Goncessionen für den Import der 
Rohstoffe zu compensiren glauben ; nie und nimmer aber 
wird eine Staatsgewalt es unternehmen, zur Erreichung von 
Zollermässigungen einen grossen Theil des National 
vermögens einem elementaren Unglücke preiszugeben. Bei 
der Frage der Zollfreiheit des Getreides aber liegen, 
wie gesagt, die Dinge anders. Hier könnte es sich allerdings 
um eine Abwägung der Grösse des Schadens/» respective 
Nutzens für die einzelnen Volkstheile des Staates handeln, 
hier könnte von gewisser Seite allerdings an die Zweck 
mässigkeit einer Compensation gedacht werden. Dass dieselbe 
aber auch in diesem Falle nicht am Platze wäre, wollen 
wir im Folgenden zeigen; mit dem erbrachten Beweise 
werden wir uns aber auch vor dem Vorwurfe des einseitigen 
„ Agrarierthumes um jeden Preis , der engherzigen Vertretung 
eines Classeninteresses bewahrt haben. 
Der Import rumänischen Getreides geschah bisher 
zollfrei. Wohl belegt unser Zolltarif vom Jahre 1882 Gerste, 
Hafer, Mais und Roggen pro Mentercentner mit einem Zoll 
von 25 kr., Weizen, Spelz, Halbfrucht, Heidekorn, Hirse 
mit 50 kr., Mehl und Mahlproducte mit H. 1.50 pro Meter- 
centner, factisch aber kam dieser Eingangszoll Rumänien 
gegenüber nicht zur Anwendung, da ihm die Zollconvention 
vom Jahre 1875 das Recht der Meistbegünstigung gewähr 
leistet hatte. 
Rumänien dringt nun darauf, dass diese Zollfreiheit für 
sein Getreide fortbestehen bleibe. Als ausschliesslicher Agri- 
culturstaat sieht es das Lebensinteresse seiner Production 
gefährlich bedroht, wenn sein Getreideexport durch einen
        <pb n="27" />
        23 
Eingangszoll seitens Oesterreich-Ungarns belastet werden 
soll. Wir andererseits hören diese Forderung im selben Augen 
blicke, wo die Volksvertretung beider Reichshälften eine 
Gesetzvorlage berathen und genehmigen soll, die ganz nam 
hafte Schutzzölle für unser Getreide, Mehl und die Mahl- 
producte verfügt. Diese Schutzzölle können füglich nur 
dann im Ernste gemeint sein, wenn man sie bei den 
Ländern an wendet, die wirklich Getreide nach 
Oesterreich exportiren. Es wäre absurd, sie gegenüber 
Deutschland oder Grossbritannien, bekanntlich regelmässigen 
Getreide Importländern, anzuwenden. Wenn nun Rumänien 
das Recht der Meistbegünstigung auch für seinen Getreide 
export nach Oesterreich erhält, so würde dies die Zollfrei 
heit bedingen, da wir ja in Handelsverträge mit gewissen, 
z. B. den genannten Ländern, Getreidezölle gar nicht auf 
zunehmen haben werden. Die Absicht, die den beantragten 
Schutzzöllen für Getreide zu Grunde liegt, wäre also that- 
sachhch im selben Augenblicke, wo wir Rumäniens Forde 
rung erfüllen, vereitelt. Diese Schutzzollsätze sollen ja nicht 
blos für den Fall des Zollkrieges mit einem Staate dienen, 
sie sind vielmehr bestimmt, sich dem Organismus der staat 
lichen Schutzmassregeln, die im Interesse unserer harr be 
drängten Landwirtschaft bereits getroffen oder erst geplant 
sind, harmonisch einzufügen. 
Demgemäss wird es nur nöthig sein, diese Schutzzölle 
im Allgemeinen zu motiviren. Ist dies erfolgt, dann wird 
man auch ihre systematische Anwendung und damit auch 
die Abweisung der bezüglichen Forderung Rumäniens ver 
langen können. 
Wir wollen hier nicht auf die überseeische, an Gebiet 
immer mehr zunehmende Concurrenz hindeuten. Darüber 
ist bereits so viel gesagt und geschrieben worden, dass jedes 
Wort überflüssig ist. 
hassen wir vielmehr die Exportziffern unseres öster 
reichisch-ungarischen Getreides ins Auge, so ergeben sich 
genug Belege für die Opportunität der neuen Getreideschutz-
        <pb n="28" />
        24 
zolle. Wir entnehmen hier viele Zahlenangaben theilweise 
dem Österreichischen und ungarischen Motivenberichte zum 
neuen Zolltarife, theilweise den Nachweisungen der amtlichen 
Statistik beider Staaten. 
Hauptabnehmer unseres Getreides waren und sind Deutsch 
land, Italien und Frankreich. 
Wie viel Getreide wir nach Grossbritannien exportiren, 
konnten wir den statistischen Nachweisungen Oesterreichs 
nicht entnehmen, da sich dieselben leider noch immer nur 
auf Angabe der Ein-, respective Austrittsgrenzen beschränken, 
anstatt die Mengen und Werthe der Ein- und Ausfuhr auch 
nach den Bestimmungsländern zu gliedern. 
Unser Export über die deutsche Grenze und nach Italien 
nimmt seit den letzten Jahren ganz bedeutend ab. Ursache 
dessen ist die billiger producirende überseeische Concurrenz, 
zunächst aber der Sieg des Getreide-Schutzzollprincipes in 
Deutschland, Frankreich und Italien. 
Die Abnahme unseres Cerealienexportes beträgt 
im Jahre 1884 gegen 1883 . . 21 46 Procent 
„ „ 1884 ^ „ 1882. .47-79 * 
„ „ 1883 „ 1882 . . 33-52 „ 
Beim Mehle ist eine noch grössere Abnahme zu ver 
zeichnen. Dieselbe beträgt, bezogen auf das Jahr 1878, 
im Jahre 1882 37*13 Procent 
1883 
1884 1 
. 38 31 
. 57-37 
n r&gt; 
Zum Verständniss der riesigen Abnahme des Getreide 
exportes nach Deutschland müssen wir doch wohl daran 
erinnern, dass in Deutschland mit 1. Januar 1880 an Getreide- 
und Mehlzöllen erhoben wurden: 
pro 100 kg Weizen, Roggen und Hafer . . 1.— Mk. 
„ 100 „ Gerste, Mais und Heidekorn . —.25 „ 
100 „ Mehl 
2.— 
i ln diesem Jahre wurde der Einfuhrzoll für Mehl in Deutschland 
von fl. 1 auf fl. 3.75 ö. W. erhöht.
        <pb n="29" />
        25 
Diese Zollsätze wurden aber durch das Gesetz vom 
22. Mai 1885 sehr namhaft erhöht, und zwar wird von da ab 
entrichtet: 
pro 100 kg Weizen und Roggen 3.— Mk. 
„ 100 „ Hafer und Gerste 1.50 „ 
„ 100 „ der anderen Getreidegattungen . 1.— „ 
„ 100 „ Mehl (überhaupt Mühlenfabricate) 7.50 „ 
Die Abnahme des Getreideexportes nach Deutschland 
in Folge der ersten und ganz besonders der zweiten Zoll- 
fixirung zeigt sich in der Differenz der Exportziffern für die 
Siebziger-Jahre und die ihnen folgenden letzten Jahre. Unser 
Cerealien- und Mehlexport nach Deutschland betrug: 
In Metercentnern 
Durch- I 
schnittlich, 
.d.Jahren 
1876—79 
1878 
1880 
Abnahme im 
Jahre 1880 gegen 
1878 
absolut 
Metercentner 
in Pro- 
centen: 
An Getreide und 
Hülsenfrüchten 
überhaupt . . 
" u. z. Weizen 
Roggen 
Gerste 
Malz . 
Hafer . 
Mais . 
Andere Getreide 
gattungen . 
Hülsenfrüchte 
Mehl 
Andere Mahlpro- 
ducte . . . . 
9,794.640 
3,167.626 
1,325.060 
2,441.589 
622.606 
957.522 
887.951 
57.352 
434.937 
937.064 
10,316.674 4,283.053 0 033621 
4,201.616 832.631 
872.614 634.418 
2,923.854 1,514.728 
581.466 334.358 
869.981 574.476 
420.604 194.723 
3,368.985 
238.09f&gt; 
1.409.126 
247.108 
285.500 
225.881 
53.456 
403.183 
1.254.138 
41.627 
156.192 
226.164 
45.448 
54.859 46.805 
58-5 
80-2 
27-3 
48-2 
42-5 
33-2 
537 
11.929 22-3 
246.991 «12 
1.024.974 81'9 
8.054 14 7 
Bei genauerer Durchsicht dieser Ziffernfolge wird die 
sehr hohe procentuelle Abnahme des Getreideexportes 
von 58‘5 Procent, des Mehlexportes von 81*9 Procent 
auffallen. Noch drastischer aber zeigt sich die Wirkung 
der Getreidezollerhöhung des Jahres 1885.
        <pb n="30" />
        26 
Während wir noch im Jahre 1884 828.224 q Weizen 
nach Deutschland exportirten, betrug der Weizenexport des 
Jahres 1885 (also des ersten Jahres der Zollerhöhung) nur 
mehr 467.671 g, er sank also binnen Jahresfrist um volle 
43y 2 Procent!! 
Deutschland hat den Zweck, den es mit seinen Getreide 
zöllen verfolgte, grossentheils erreicht, und schon heute 
hören wir von weiteren Zollerhöhungen, die man dort pro- 
jectirt. Bei der Intensität der Zucker- und Spirituskrisis auch 
in Deutschland wird der Hackfruchtbau wieder ebenso ein 
geschränkt werden, wie gegenwärtig bei uns; der Schutz, 
den die neuen Zölle dem Halmfruchtbau und der Müllerei 
gewähren, wird zur abermaligen Ausdehnung des Getreide 
baues mächtig anregen. 
Denselben Erscheinungen begegnen wir in Frankreich 
und Italien, in welch ersterem die Getreidezölle im Jahre 1882 
auf die beiläufige Höhe der deutschen gebracht wurden, 
und auch dort ist schon wieder eine abermalige Erhöhung 
beantragt. 
Die Consequenzen dieser Getreidezölle Deutschlands, 
Frankreichs und Italiens sind nun mehrfach bedeutsam für 
die Preisbildung unserer eigenen Cerealien und Mühlen- 
producte. Sie bestehen in der Anstauung unseres eigenen 
Productes, also in namhaftem Preisstürze innerhalb des Landes, 
das seine bisher verfügbar gewesenen Mengen nicht mehr so 
lucrativ exportiren kann. Dieser Preissturz wird unter sonst 
gleichen anderen begleitenden Umständen derselbe sein, ob 
wir selbst nun Getreidezölle einführen oder nicht. Dies gälte 
für den Fall, dass wir das einzige auf Getreideexport hin 
gewiesene Land wären. 
Thatsächlich aber sind die angrenzenden östlichen Staaten 
ebensolche Getreideexportländer, wie Oesterreich-Ungarn. Der 
Getreidezoll, der dem österreichischen Getreide den Austritt 
ins Ausland, das schutzzöllnerisch vorgeht, erschwert, der 
selbe Getreidezoll wirkt auch hemmend auf das zu expor- 
tirende Getreide Rumäniens, Russlands etc. Die unvermeid-
        <pb n="31" />
        27 
liehe Folge davon aber wird und muss sein: Die Ueber- 
schwemmung Oesterreich -Ungarns mit fremdem 
Getreide. 
Wie der hydrostatische Druck sich im communicirenden 
Gefässe überallhin gleich weit fortpflanzt und das Wasser 
dorthin, wo es den geringeren Widerstand findet, hindringt, 
so sehen wir es auch im Welthandel, dass die Waare sich 
dorthin mit unwiderstehlicher Gewalt gezogen fühlt, wo sich 
ein Zollvacuum vorfindet. 
Durch die Getreideschutzzölle unserer Nachbarländer 
wird nicht blos, wie schon mehrmals erwähnt, unser Er 
zeugnis vom Markte der betreffenden Staaten vertrieben, 
sondern auch das Rumäniens und Russlands, ßeliessen wir 
nun dem fremden Getreide seine bisherige Zollfreiheit, so 
würde unser eigener Markt überfluthet werden nicht blos von 
unserem eigenen, in anderen Jahren exportirbar gewesenen 
Producte, sondern auch von den Mengen des ausländischen, 
dem die Getreideschutzzölle Europas den Markt verschlossen 
halten. 
Würde Rumänien nicht unter so viel günstigeren äusseren 
Bedingungen produciren (jungfräulicher Boden, billige Arbeits 
kraft, niedrige Steuern, geringere Lasten der Wehrpflicht) 
als wir es können, so wäre seine Concurrenz auf unserem stamm 
eigenen Boden weniger bedeutungsvoll. Wie die Verhältnisse 
aber thatsächlich sind, brauchen wir bei dem riesig zuneh 
menden Importe rumänischen Getreides einen Schutz vor 
der preisdrückenden Wirkung desselben. Dass diese Zunahme 
wirklich stattgefunden hat, mögen folgende Zahlen zeigen 
(siehe umstehende Tabelle). 
Zur besseren Würdigung dieser Zahlen erinnern wir 
daran, dass im Jahre 1876 unser bisheriger Zollvertrag mit 
Rumänien, im Jahre 1880 die Getreideschutzzölle Deutsch 
lands in Kraft traten, während ihre so bedeutende Erhöhung 
in das Jahr 1885 fällt. 
Wie lähmend gerade letztere Massregel auf den Export 
unserer Cerealien wirkte, wollen wir noch an den soeben
        <pb n="32" />
        28 
Rumäniens Getreideausfuhr nach Oesterreich-Ungarn 
von 1875—i885. 
Im 
Jahre 
1875 
1876 
1877 
1878 
1879 
1880 
1881 
1882 
1883 
1884 
1885 
Getreide 
in Meter- 
centner 
156.344 
1,027.034 
3,192.103 
2,856.404 
2,111.471 
3,104.337 
3,457.851 
3,904.436 
3,748.206 
3,440.925 
4,746.318 
und zwar 
Weizen 
Halb 
frucht 
und Spelz Heiden, 
! Hirse 
Roggen 
Gerste 
Hafer 
Mais 
in Metercentner 
9.065 
157.886 
689.628 
649.603 
844.944 
1,316.023 
909.980 
1,261.823 
1,380.186 
1,049.474 
1,169.161 
4.552 
18.957 
21.063 
28.262 
62.739 
76.808 
182.123 
207.958 
193.844 
112.105 
248,213 
4.735 
69.761 
100.457 
93.070 
139.612 
162.635 
107.370 
170.377 
154.467 
237.157 
126.602 
55.417 
107.278 
453.226 
375.336 
154.331 
139.367 
205.528 
313.262 
423.470 
272.0711 
399.683\ 
7.253 1 
49.9621 
65.396 
54.019 
36.587 
32.784 
81.431 
144.845 
121.541 
104.210 
311469 
75.322 
623.189 
1,862.833 
1,656.114 
873.258 
1,376.990 
1,961.419 
1,806.171 
1,474.698 
1,665.908 
2,491.190 
veröffentlichten Ausweisen für die Monate Januar und 
Februar des Jahres 1886 darthun. 
An Getreide und Mehl wurde in den zwei Monaten 
Januar-Februar 1885 und 1886 exportirt: 
1885 1886 Differenz 
Metercentner 
Gerste . 
Hafer . 
Roggen 
Weizen 
Malz 
Hülsenfrüchte 
Mehl . . . 
. 723.454 455.109 
164.214 
12.410 
255.743 
293.781 
63.100 
330.411 
78.112 
1.221 
217.621 
175.702 
47.201 
225.615 
—268.345 
- 86.102 
— 11.189 
— 38.122 
— 118.079 
— 15.899 
—104.796 
Zusammen 1,843.113 1,200.581 —642.532 
In derselben Zeitperiode sank der Getreideimport 
Deutschlands von 3,592.081g des Vorjahres auf 575.234g, 
er beträgt für 1886 nur mehr ungefähr den siebenten 
Theil der Einfuhrsmenge von 1885!
        <pb n="33" />
        29 
Und wenn selbst keine Zunahme des Getreideimportes 
nach Oesterreich-Ungarn zu verzeichnen wäre, so müssten 
wir doch aus dem rapiden Sinken unseres Exportes 
schliessen, dass der Aussenhandel unseres Reiches bezüglich 
des Getreides eine ganz elementare Veränderung erfahren 
hat, sein Charakter ist im Zeiträume kaum eines Decenniums 
ein ganz anderer geworden. 
Das Getreide, das früher (bis zur Aera der Getreide 
zölle der Nachbarstaaten) nach Oesterreich-Ungarn importirt 
wurde, blieb nicht bei uns, unser Getreideimport war in 
den früheren Jahren mehr weniger zugleich auch unser 
Getreidetransit und ein Theil des Transites war immer 
identisch mit unserem Import. Jetzt aber hat dieses ein 
geführte Getreide seinen Transitcharakter abgestreift, es kann 
nicht mehr so rentabel exportirt werden, es transitirt 
darum nicht mehr, sondern es bleibt bei uns. 
Man gibt für Zucker und Spiritus Steuerrestitutionen, falls 
sie exportirt werden, und dieselben bilden bei dem jetzigen 
Modus ihrer Ertheilung eine staatliche Exportprämie. 
Würde Oesterreich-Ungarn auf den Wunsch Rumäniens ein- 
gebpn, würde rumänisches Getreide zollfrei über unsere 
Grenze treten können, so wäre damit das Widerspiel der 
Exportprämie geschaffen: Die Importprämie! 
Diese „Importprämie” für das ausländische Getreide be 
stände nicht etwa in einer vom Staatsschätze zu leistenden 
Zahlung, sie würde vielmehr direct von der Bevölkerung 
— in erster Linie von den landwirtschaftlichen Gross- und 
Kleinunternehmern — bestritten werden. Wir glauben, diese 
„Importprämie” würde, so gross auch die Beträge der 
Exportprämien waren oder noch sein werden, von weit 
empfindlicheren Folgen für den Wohlstand der Bevölkerung 
Oesterreich-Ungarns sein, als jene Steuerrestitutionen für 
den Staatssäckel! 
Im Bisherigen haben wir ausführlich dargelegt, warum 
wir beide Forderungen Rumäniens für indiscutabel halten. 
Wir protestirten gegen den Wunsch nach Wiedereröffnung
        <pb n="34" />
        30 
der Grenze für das Hornvieh Rumäniens unter Vorführung 
der einschlägigen Ergebnisse der modernen Veterinärkunde 
und der amtlichen Veterinärstatistik unseres Landes. Den 
Anspruch auf Zollfreiheit für das zu importirende Getreide 
mussten wir unter Berufung auf die elementaren Ver 
änderungen in der Zollgesetzgebung unserer Nachbarstaaten, 
im Aussenhandel mit Getreide dort wie in unserem eigenen 
Staate selbst abweisen. Wir rollten damit nicht die 
Frage über die allgemeine principielle Berechtigung oder 
Inopportunität der Getreidezölle auf. Darüber wurde von 
berufener Seite geurtheilt. Wenn wir vielmehr für die 
Anlegung von Getreidezöllen an rumänische Provenienzen 
eingetreten, so geschah dies unter dem zwingenden Einflüsse 
der Zollpolitik der Nachbarstaaten. Während sich diese 
a priori für Getreidezölle entschieden, würde Oesterreich- 
Ungarn dies erst a posteriori thun. Unser Schutzzoll ist 
ein Schutzzoll gegen bereits vorhandene Schutzzölle, 
jener der Westmächte aber ist primärer Natur. 
Und damit wollen wir diese Frage verlassen. Darauf 
hinzuweisen sei uns aber noch gestattet, dass Rumänien 
seine Forderungen gerade auf jenem Gebiete gestellt hat, 
wo jedes Zugeständnis, jede Nachgiebigkeit unsererseits ein 
Absurdum wäre. 
Wir glauben schon daraus schliessen zu dürfen, Rumänien 
sei nicht von dem ernsten Willen beseelt, eine Zollconvention 
mit uns einzugehen. * 
Im Folgenden wollen wir dem gegenüber die Forderun 
gen, die unsererseits zu stellen wären, erwägen und die 
Chancen, die der Zollvertrag oder der Zollkrieg für unser 
Reich wie Rumänien böte, einem objectiven Vergleiche unter 
ziehen.
        <pb n="35" />
        III. 
Es würde uns gar nicht wundernehmen, wenn von 
mancher Seite die Wünsche und Forderungen, die wir an 
den neuen Handelsvertrag gegenüber dem bisherigen stellen, 
als ein Uebermass, durch nichts gerechtfertigt, bezeichnet 
würden. Man ist ja auch hier so leicht zum Rathe geneigt, 
sich mit dem früher Errungenen zu begnügen, man deutet 
in diesem Palle darauf hin, dass die Industrie und Land 
wirtschaft wohl zufrieden sein sollten mit der vielleicht bald 
gewährten einfachen Verlängerung des Zoll- und Handels 
vertrages, man meint, sie werden, wenn sie dessen zehn 
jährigen Bestand überdauert haben, ihn auch wohl noch 
länger ertragen können. 
Vielleicht wäre dies richtig, wenn in unserer schnell 
lebigen Zeit zehn Jahre ebensoviel wären wie in den ver 
gangenen Wirthschaftsperioden, wenn solche zehn Jahre von 
heute nicht so bedeutende Wirthschaftswandlungen zu zeitigen 
vermöchten. 
Die Marktlage des Jahres 1886 ist in der That eine 
wesentlich veränderte gegenüber der des Jahres 1875; In 
dustrie und Landwirtschaft, Production und Handel zeigen 
uns heute ein ganz anderes Bild. In Rumänien verursachte 
der Abschluss der Zollconvention mit mehreren Staaten, 
bei uns die allgemeine Depression des Weltmarktes, so grosse 
Umwälzungen, dass der neue Handelsvertrag dadurch wesentlich 
beeinflusst werden muss. Jeder Zollvertrag ist ja ein Kind 
seiner Zeit; sollten wir einer neuen Zeit Veraltetes zu- 
muthen dürfen?
        <pb n="36" />
        32 
Es würde den Rahmen unserer Schrift überschreiten, 
wollten wir die Depression in unseren wirthschaftlichen Ver 
hältnissen genauer beleuchten; bezüglich des Cerealienhandels 
haben wir ja schon im vorhergehenden Abschnitt Einiges 
mitgetheilt, und im Anhang werden überdies Ausweise über 
den Aussenhandel Oesterreichs, speciell mit Rumänien 
während der letzten Jahre, Platz finden. 
Wird also ein neuer Zoll- und Handelsvertrag mit 
Rumänien zu Stande kommen, so müssen hierin zum 
Theil Aenderungen gegen den früheren eintreten. Diese 
würden unseres Erachtens in Schutzmassregeln auf indu 
striellem und landwirtschaftlichem Gebiete, wie auch in 
einer zweckmässigen Regelung unserer Verkehrsbeziehungen 
zu Rumänien, also in tarifpolitischen Massnahmen zu 
suchen sein. 
Was erstlich die Industrie betrifft, so können wir uns 
mit der Hohe der bisher in Geltung gewesenen Einfuhrszölle 
Rumäniens keineswegs zufrieden erklären. Die Tarife des 
Handelsvertrages vom Jahre 1875 sind vielfach zu hoch 
bemessen. Die Zusicherung des Meistbegünstigungsrechtes 
ka; n uns aber nicht genügen. Warum auch, da doch keiner 
der übrigen Staaten so viel wie wir von Rumänien zu 
erreichen im Stande ist?! Wozu sollten wir darauf warten, 
ob nicht etwa einer der andern Staaten niedrigere Tarif 
positionen in Rumänien erlangen werde, als wir sie erreich 
ten? Dieses Sichgenügenlassen mit dem einfachen Meist 
begünstigungsvertrage Rumänien gegenüber kann für alle 
anderen Staaten Europas eher als für uns taugen. Denn 
diese können dann dadurch participiren an allen denjenigen 
Zugeständnissen, die wir Rumänien gegenüber beanspruchen 
können kraft, der günstigen Lage unseres Landes. 
Oesterreich-Ungarn muss also (wie es kaum von Jeman 
dem bestritten werden dürfte) das ganze Gewicht seines Ein 
flusses darauf legen, einen Tarifvertrag mit Rumänien 
abzuschliessen unter gleichzeitiger reciproker Gewährung des 
Meistbegünstigungrechtes.
        <pb n="37" />
        33 
Im Erringen von günstigeren Zolltarifsätzen wird unsere 
Kraft zur Geltung kommen, im Besitze der — im Uebrigen 
selbverständlichen — Meistbegünstigungsklausel werden wir 
während der Vertragsdauer die Wechselfälle der rumänischen 
Handelspolitik ruhig betrachten können. 
Diese Meistbegünstigungsklausel stabilisirt ja mehr als 
alles Andere die Handelsbeziehungen der Staaten unterein 
ander. Unter der Anregung günstiger Tarifpositionen können 
Unternehmungen frisch aufleben oder neu erstehen; bestünde 
diese Klausel nicht, so würden sie ein Dasein ephemeren 
Charakters besitzen, immer davor besorgt, dass der fremde 
Staat binnen Kurzem anderen vielleicht noch günstigere Zoll 
sätze gewähre. So aber kommt jede nachfolgende Begünsti 
gung auch den Staaten, die schon früher Handelsverträge 
abgeschlossen hatten, im gleichen Masse zugute; darum 
sagten wir, dass das Meistbegünstigungsrecht mehr vielleicht 
als alles Andere geeignet sei, sprunghaftes Vorwärts- und 
Rückwärtsgehen des Aussenhandels, sprunghaftes Steigen 
und jähen Sturz zu verhindern. Und deshalb wirkt der 
Besitz dieses Rechtes stabilisirend auf Production und 
Handel der Staaten. 
Dass wir die Meistbegünstigungsklausel also ebenso zu 
erhalten wie zu gewähren haben, ist selbstverständlich. In% 
Laufe der Vertragsunterhandlungen erklärten die rumänischen 
Bevollmächtigten, dass dies nicht so ohneweiters, ohne 
hohe Gegenleistung unsererseits möglich sei. Wir halten dies 
aber keineswegs für aufrichtigen Ernst- Die rumänischen 
Handelspolitiker sind zu „vielgewandt" im Zollvertragswesen 
— haben sie doch seit der kurzen Zeit der staatlichen Selbst 
ständigkeit ihres Landes schon so manchen Vertrag abge 
schlossen und so manchen Zollkrieg begonnen! — als dass sie 
eine solche Zumuthung wirklich aufrecht erhalten könnten! 
Die Zusicherung des Meistbegünstigungsrechtes wird uns 
aber nicht hindern dürfen, den Zollsatz für einige Waaren- 
gruppen vertragsmässig zu binden. Da Rumänien heute 
noch immer vorwiegend Rohproducte exportirt, so werden 
3
        <pb n="38" />
        wir diese vom Rechte der Meistbegünstigung auszuschliessen- 
den Waaren auch nur im Bereiche der Rohproducte zu 
suchen haben. 
Wir haben schon im Vorangegangenen auf die traurige 
Lage unseres Getreidehandels hingewiesen, auf die kaum noch 
schlechter denkbare Marktconjunctur der letzten Jahre. 
Die Getreidezölle unserer Nachbarländer zwingen uns 
nun geradezu, den Zollsatz für Getreide zu binden. Só sehr 
wir auch bedauern, dies gerade dort thun zu müssen, wo 
Rumäniens Hauptexportartikel in Frage kommt, 1 so ist doch 
gerade hier keine Concession möglich. Nachgiebigkeit in dieser 
Richtung hiesse grösste Opfer für kleinere Vortheile bringen. 
Wir werden also (unter Fortdauer des Vieheinfuhrver 
botes, dessen Unabweislichkeit wir bereits dargelegt) für alle 
Waaren rumänischer Provenienz die Meistbegünstigung zu 
gewähren haben, nur für das Getreide wird der Zollsatz, 
conform dem neu beantragten allgemeinen Zolltarif des 
österreichisch-ungarischen Zollgebietes zu bestimmen und ver- 
tragsmässig zu binden sein. Mit dieser Forderung, wir 
wissen es sehr wohl, werden wir freilich, bei aller Zustim 
mung seitens der agricolen Bevölkerung Oesterreichs, doch 
auch selbst bei uns auf lebhaften Widerspruch stossen, und 
zwar seitens der Grossmüller Ungarns. Sie verwenden in 
ihren Dampfmühlen alljährlich rumänischen Weizen, den sie 
wegen seiner leichten Qualität dem Banater beimengen; nur 
dadurch, behaupten sie, können sie dem ungarischen Weizen 
mehle den Weltmarkt wie bisher bewahren. Sie benÖthigen 
hierzu nach ihrer eigenen Angabe etwa 400.000 Metercentner 
walachischen Weizens. Die Unentbehrlichkeit gerade dieser 
Weizenqualität für einen Augenblick zugegeben, können wir 
darum doch noch immer nicht einsehen, wozu wir deshalb 
den zollfreien Import von einer Million 169 Tausend 
Metercentnern (so viel sind pro 1885 verzeichnet!) zulassen 
1 Im Jahre 1884 betrug der Handelswerth der gesammten Waren 
ausfuhr Rumäniens nach Oesterreich 33,367.000 fl., wovon auf das Ge 
treide allein schon 22,305.000 fl. entfallen.
        <pb n="39" />
        — 35 — 
müssten. Das als zollfrei beanspruchte Weizenquantum be 
trug ja nur 34 Procent der wirklichen Weizeneinfuhr Rumä 
niens. Sollte man wirklich beanspruchen dürfen, dass circa 
769.000 Metercentner Weizen zum Nachtheile der Österreichi 
schen Landwirtschaft deshalb zollfrei eintreten, damit andere 
400.000 Metercentner den Mühlenbetrieb Ungarns befördern? 
Wir glauben vielmehr, dass die ungarischen Dampfmühlen 
bei besserer Umschau genügende Mengen solchen leichten 
Weizens, wie es der walachische meist ist, finden dürften. 
Die leichten Böden Oberungarns, die mageren Gebirgsböden 
Oesterreichs bieten dessen mehr als genug und es wird den 
dortigen landwirtschaftlichen Gross- und Kleinbesitzern nur 
erwünscht sein, wenn die ungarischen Dampfmühlen ihre 
Einkäufe dort statt in Rumänien besorgen. 
Die Specialbedürfnisse können also keinen Anlass zu 
diesbezüglichen Concessionen an Rumänien bieten, dazu 
fehlt die genügende Basis. Viel rücksichtswürdiger erscheint 
uns da die bedenkliche Lage der Landwirte in den Öster 
reichischen Alpenländern ! 
Hiermit glauben wir die Frage nach der Verzollung des 
rumänischen Importes nach Oesterreich-Ungarn hin 
länglich erörtert zu haben und gehen zur Beantwortung der 
Frage über: Welche Zollsätze haben wir für unseren Ex 
port nach Rumänien anzustreben? 
Schon oben haben wir auf die ungünstigen Zollsätze 
des bisher in Geltung gewesenen Zollvertrages hingewiesen, 
ungünstig sogar, wenn wir sie mit denen der Österreichisch 
serbischen Zollconvention vergleichen. In dieser Zollcon 
vention machten wir, aus Gründen der auswärtigen Politik, den 
Ansprüchen des serbischen Handels ohnedies so viele Zugeständ 
nisse, wir liessen unserem Import hohe Eingangszölle auf 
erlegen, um dem Ziele: Einbeziehung Serbiens in die „poli 
tische Machtsphäre” Oesterreich-Ungarns, näherzukommen. 
Wenn nun der Tarif des bisherigen Zoll- und Handels 
vertrages mit Rumänien uns noch ungünstiger ist als der 
des serbischen, so zeigt dies gewiss, wie unerträglich der 
3*
        <pb n="40" />
        36 
rumänische Conventionaltarif für unsere Industrie war. Die 
Zollsätze beider Tarife haben wir, wie schon erwähnt, ein 
gangs unserer Schrift verglichen. 
Die wirthschaftlichen Verhältnisse in Industrie und Land 
wirtschaft sind nun wesentlich dieselben in Serbien wie in 
Rumänien. Analoge Zollsätze würden uns deshalb als das 
Natürlichste erscheinen. 
Unser Vorschlag geht demgemäss dahin, dem neuen 
rumänischen Conventionaltarife die Zollsätze des serbischen 
Tarifes, insoweit sie unseren Interessen günstiger sind, zu 
Grunde zu legen, um dann, im Genüsse des Meistbegünsti 
gungsrechtes, an allen vielleicht im Laufe der Jahre anderen 
Staaten gewährten Zollerleichterungen eo ipso zu participiren. 
Darin aber, dass wir die Zollsätze des serbischen Con- 
ventionaltarifes anstreben, eines Tarifes, der, wie erwähnt, 
mehr unter der Einwirkung unseres auswärtigen als des 
Handelsamtes zu Stande kam, darin dürfte kaum von einer 
Seite ein Zuviel des Beanspruchten gesehen werden können. 
Das dritte Gebiet, auf das sich die Forderungen unserer 
Vertragsunterhändler erstrecken müssten, wäre das des Tarif 
wesens der Transportmittel Rumäniens. 
Wir werden im letzten Abschnitte sehen, welch hohen 
Einfluss das tarifarische Vorgehen der Eisenbahn- und Schiff 
fahrtsunternehmungen auf die Ausdehnung oder Einschrän 
kung des Aussenhandels zweier fremder Staaten nehmen 
kann; wir werden dort, wo wir die Repressalien, die uns 
gegenüber einem unnachgiebigen Rumänien zur Verfügung 
stehen, besprechen, darüber Mehreres zu sagen haben. 
Hier aber schon wollen wir darauf hinweisen, wie un 
bedingt nöthig es ist, durch förderliche tarifpolitische Ab 
machungen die günstige Wirkung unserer Anträge für den 
Handelsvertrag zu erhöhen, aber auch dafür zu sorgen, dass 
Rumänien dieselbe nicht illusorisch macht durch späteres 
Eingehen von Verbandstarifen, die alles Errungene paralysiren. 
Der Tarif für die „lange Strecke" soll die Ungunst, 
welche die grössere Distanz mit sich bringt, verwinden helfen.
        <pb n="41" />
        37 
Wird er aber so bedeutend ermässigt, dass die dem Bedarfs 
orte näher gelegenen Gegenden dadurch benachtheiligt sind, ist 
er nicht blos relativ für das Tonnenkilometer, sondern auch 
absolut niedriger gestellt für die entfernteren Orte, dann 
wird er von schwerem Schaden begleitet sein, dann wird 
sein Bestand die absurdesten Verhältnisse herbeiführen. 
Unter den herrschenden Tarifen war eine ganz besondere 
Routine im Speditionsfach nöthig, um die Waare zu nicht 
überflüssig hohem Tarif befördern zu müssen. Es erheischte 
da eine genaue Kenntniss der Tarifabmachungen der ein 
zelnen Bahnen untereinander, die dann meist dazu rieth, 
die Waare nicht direct, sondern über eine längere Strecke 
einen Umweg gehen zu lassen; dadurch wurde man oft be 
deutender Tarifermässigung theilhaftig. Erst in den letzten 
Wochen scheint hierin der Erlass des gegenwärtigen Leiters 
des Handelsministeriums eine Aenderung zum Besseren ge 
bracht zu haben. 
Dieser Erlass fordert nämlich unsere Bahnen dazu auf, 
in Hinkunft den Tarifsatz für die lange Strecke, wenn auch 
relativ, so doch me absolut niedriger als für eine andere 
kürzere Strecke zu erstellen. 
Freilich konnte dies vorderhand nur auf die Inlandstarife 
Anwendung finden. 
Aehnliche Massnahmen sind aber auch unbedingt für die 
Frachtentarife der ausländischen Bahnen nöthig. Es darf, wenn 
anders die beabsichtigte Wirkung des Zollvertrages nicht 
direct vereitelt werden soll, nicht angehen, dass der Ver 
bandstarif mit der ausländischen Bahnunternehmung niedriger 
bemessen ist für eine oft viel längere Strecke, als unser 
Inlandstarif. Im anderen Falle würden wir auch in diesen 
Tarifabsurditäten eine Importprämie erblicken müssen. 
Wenn der bis zum Jahre 1884 bestandene deutsch 
rumänische Verbandstarif den Metercentner Eisen von Essen 
nach Galatz (2090 Kilometer) für 3 fl. 2 kr. beförderte, während 
für dieselbe Waare und Menge, wenn sie von Prag nach 
Galatz (1541 Kilometer), also auf eine um 549 Kilometer
        <pb n="42" />
        38 
kürzere Strecke verladen wurde, 4 fl. 69 kr. bemessen war, 
so liegt in diesem durch nichts gerechtfertigten Plus von 
1 fl. 67 kr. eine dem Handel Deutschlands gewährte Import 
prämie. Monstra dieser Art führt uns der erste Theil des 
Eisenbahntarif-Enquete-Berichtes vom Jahre 1882 in über 
reicher Zahl vor. 
Rumänien und Oesterreich-Ungarn, beide Staaten haben 
ein ausgedehntes Netz von Staatsbahnen. Diesem Umstande 
verdanken sie es, mit dem Vollgewichte ihres staatlichen Ein 
flusses ihrer Handelspolitik auf auch dem Eisenbahntarifsgebiete 
zum Durchbruch verhelfen zu können. Weil also Rumänien 
die Macht hat, Tarife seiner Eisenbahnen so zu regeln, können 
wir auch die uns hier geeignet scheinenden Forderungen 
stellen. 
Mit dem Zollvertrage zugleich muss eine Eisenbahn 
tarifsconvention abgeschlossen werden, eine Convention, 
in der sich beide Staaten auch für ihre Verbandstarife gegen 
seitig, um es mit einem concisen Ausdrucke zu sagen, die 
Meistbegünstigung zusichern. 
Rumäniens Bahnen werden demzufolge mit keinem 
Staate einen solchen Verbandstarif einzugehen haben, der 
längere Strecken absolut niedriger tarifirt, als die kürzeren 
Relationen von Oesterreich-Ungarn nach Rumänien. Rumänien 
wird es freistehen, mit anderen Staaten, seien sie ihm auch 
entlegener als wir, niedrigere Verbandstarife abzuschliessen. 
Das Recht der Meistbegünstigung hinsichtlich der Fracht 
tarife wird unseren Verbandstarif mit Rumänien dann um 
ebensoviel ermässigen. 
Diese Bestimmung, für das Transportwesen beider 
Länder verbindlich, wird auch dem abzuschliessenden Handels 
verträge erst die rechte Wirkung gewährleisten. Nur von 
ihr begleitet kann der Conventionalzolltarif die gehofften 
Früchte für beide Staaten bringen. 
Im anderen Falle aber ist derselbe abhängig von der 
Tarifpolitik in den Bureaux der Eisenbahndirectionen, sein 
Glück und Segen bleibt abhängig von diesen Factoren!
        <pb n="43" />
        39 
Und damit wären unsere Hauptforderungen, die wir 
im Interesse unserer Industrie und Landwirtschaft und des 
allgemeinen Einvernehmens mit dem rumänischen Staate 
stellen zu müssen glaubten, im Grossen und Ganzen er 
ledigt. 
Wohl hätten wir bei den Getreidezöllen gegenüber 
Rumänien vielleicht das Zugeständnis vorschlagen können, 
man solle nur einen Theil derselben, die Hälfte, öster- 
reichischerseits als Einfuhrszoll erheben, das Superplus, 
eventuell die andere Hälfte solle Rumänien als Ausfuhrs 
zoll einzuheben sich verpflichten. Dies wäre schon 
vom fiscalischen Standpunkte für Rumänien nicht so unvor 
teilhaft nnd überdies nichts so Neues für die Production 
Rumäniens, die ja bis in die Sechziger-Jahre 3 bis • r ) 0 /o 
Ausfuhrszölle zu tragen hatte. Rumäniens Industrie ist 
überdies noch in den Kinderschuhen, Verbilligung der Roh- 
producte durch Ausfuhrszölle könnten ihr wohl erwünscht sein. 
Wir deuteten dies absichtlich nur ganz flüchtig an, ist 
dies doch nur ein Detail in der Verzollungsfrage für das 
Getreide. Wichtig ist, dass das rumänische zu uns impor- 
tirte Getreide mit einem genügenden Zolle belastet werde. 
Wer aber diesen Zoll erhalten soll, ob unser, oder der rumä 
nische Staatsschatz, das ist eine finanz- aber keine handels 
politische Frage. 
Im Folgenden wollen wir nur noch erwägen, ob Oester 
reich-Ungarn selbst dann auf Erfolge seiner Bestrebungen 
rechnen kann, wenn Rumänien vorderhand den Zoll- und 
Eisenbahnkrieg dem Frieden vorzieht, ob Oesterreich-Ungarn 
oder Rumänien stärkere Repressalien zur Verfügung stehen!
        <pb n="44" />
        IV. 
Wir haben die Haltlosigkeit der Forderungen Rumäniens, 
die Lächerlichkeit seiner Weigerung, uns das Meistbegünsti 
gungsrecht zu gewähren, und schliesslich die Berechtigung 
unserer Forderungen dargelegt. 
Es fragt sich nun: Was dann, wenn Rumänien weder 
von seinen Ansprüchen ablässt, noch die unseren befriedigt? 
Wir müssen erwägen, ob in diesem ja immerhin mög 
lichen Falle Oesterreich-Ungarn Concessionen machen solle, 
nur um irgend einen Zollhandelsvertrag, und schädige er uns 
noch so sehr, zu erlangen, oder ob es den Zollkrieg à outrance 
mit Anwendung aller Repressalien, die zur Verfügung stehen, 
führen solle. 
Ein Handelsvertrag, der uns für eine lange Reihe von 
Jahren schädigt, kann uns nicht taugen. Wozu die Form, 
wenn sie keinen oder einen schädlichen Inhalt hat? Sie hält 
uns dann nur ab, unser Interesse mit Anwendung aller 
Mittel zu verfolgen, die uns schliesslich doch den Sieg ver 
schaffen müssen. 
Ein unvorteilhafter Handelsvertrag schliesst in sich die 
sichere Schädigung für einen langen Zeitraum. Der Zollkrieg 
kann (er muss es nicht!) uns während einer relativ kleineren 
Zeitperiode auf einigen Gebieten Schaden bringen. 
Wir glauben, die Wahl könne hier nicht schwer fallen. 
Oesterreich-Ungarn muss sein Recht, wird es ihm nicht 
freiwillig gewährt, durch seine Stärke erringen. 
Bedenken könnte freilich die Thatsache erregen, dass in 
jedem Handelsvertrag mehr weniger auch eine Aeusserung der
        <pb n="45" />
        41 
auswärtigen Politik zu suchen ist, dass ferner mit dem Zoll 
krieg meist auch eine Erkaltung der gegenseitigen Beziehungen 
zwischen den betreffenden Staaten verbunden ist 
Hat die auswärtige Politik in dieser Frage mehr zu sagen 
als die Rücksicht auf unsere Production, und kann sie von 
einer Nachgiebigkeit auf dem Gebiete unseres Handels mit 
Rumänien einen Erfolg auf ihrem eigenen Boden erwarten, 
dann müsste — und auch dann freilich nur in wohl zuzu 
messendem Umfange — vielleicht doch ein Theil der rumä 
nischen Wünsche erfüllt werden. 
Begännen wir den Tarifkrieg mit verbündeten oder 
befreundeten Staaten, wir erwähnen da beispielsweise 
Deutschland und Serbien, so könnte das Auswärtige Amt 
sein Veto einlegen, denn hier bestehen freundschaftliche 
Gefühle, hier kann von einer möglichen Erkaltung die 
Rede sein. 
Bei einem Staate wie Rumänien aber ist weniger Vor 
sicht nöthig, denn dort haben wir an Liebe nichts zu 
verlieren, wohl aber an Achtung und Respect zu 
gewinnen! 
" Rumänien nährt eine Irredenta, die durch Zollbegünsti 
gungen nicht zu gewinnen sein wird. Eine „Schulbücher- 
Revision”, in diesem Lande durchgeführt, würde sehr 
Interessantes zu Tage fördern! Es ist ein Öffentliches Ge 
heimnis;, dass die rumänischen Schulatlanten Theile Sieben 
bürgens und der Bukowina als rumänisches Gebiet ver 
zeichnen. Die rumänische Jugend glaubt, soweit sie über 
haupt Schulen besucht, an diese heute freilich erst in den 
Schulbüchern, also ohne Schwertstreich erfolgte Annexion, 
denn sie wird ja in der Schule als vollzogen gelehrt. Und 
erinnern wir schliesslich noch an die panromanischen Publi- 
cationen, die vor nicht langer Zeit von geschickter Hand weit 
hinein nach Ungarn lancirt wurden! 
Gewiss, Oesterreich-Ungarn ist dort weder jetzt beliebt, 
noch sollte es daran denken, die Liebe erkaufen zu 
können.
        <pb n="46" />
        42 
Wohl aber können wir dort viel, wenn nicht alles er 
reichen, wenn man uns fürchtet. Ein starker Arm, der 
für sein gesundes Interesse ein tritt, hat den sicheren Sieg 
vor sich. 
Concessionen in unseren Forderungen können wir 
nicht machen, denn wir haben nur das Minimum begehrt. 
Vielleicht war dies ein taktischer Fehler, vielleicht hätten wir 
vortheilhalter Rumänien nachgeahmt, das mit aller Energie 
seines jugendlichen Staatscharakters Unmögliches fordert, 
um schliesslich das Mögliche zu erhalten. 
Gleichviel, Rumänien hat seine Forderungen erhoben, 
ebenso unsere Regierung. Inwieweit diese letzteren mit den 
unseren zusammenfallen, wissen wir nicht. Und wir fürchten 
allerdings, dass unsere Regierung sich schon bei Beginn der 
Verhandlungen den Ansprüchen Rumäniens gegenüber zu sehr 
entgegenkommend, für unsere Interessen aber zu anspruchslos 
gezeigt hat. Die Zukunft erst kann darüber Licht verbreiten. 
Wir waren bemüht, den Einwurf, Oesterreich-Ungarn 
solle aus Gründen der auswärtigen Politik nachgiebig sein 
und einen Zollkrieg vermeiden, zu entkräften. 
Erwägen wir nun nur noch kurz, ob in diesem princi 
pien nicht zu verwerfenden Zollkriege für uns ein Sieg mög 
lich ist. 
Wir glauben: Ja! Und zwar scheint uns der Erfolg ein 
sicherer. 
Unsere Repressalien werden sich in zwei Richtungen 
bewegen müssen. Die Waaren, die Rumänien für Deckung 
unseres Bedarfes bestimmt, zu uns exportirt, werden mit 
Kampfzöllen zu treffen sein, der rumänische Transithandel 
durch Oesterreich-Ungarn wird mit Ausnahmsfrachttarifen 
zu belasten sein. 
Zu den erwähnten Kampfzöllen stattet uns der be 
stehende und auch der beantragte allgemeine österreichisch 
ungarische Zolltarif mit allen nöthigen Waffen aus. Artikel III 
desselben nämlich ermächtigt die Regierung, Waaren aus 
Staaten, die uns Meistbegünstigung verweigern, mit dem Zoll-
        <pb n="47" />
        13 
satze des allgemeinen Tarifes, erhöht um einen Zuschlag 
von 30 Procent, zu belegen. Ausserdem kann im Verord 
nungswege eine noch grössere Steigerung der Zollsätze 
für einzelne Waarengruppen eintreten. 1 
Diesen Kampfzöllen würde sich ein zielbewusstes Vor 
gehen in der Tarifbehandlung der von und nach Rumänien 
bestimmten, unser Gebiet transitirenden Waaren anzuschliessen 
haben. Die schon jetzt gekündigten Verbandstarife wären nicht 
zu erneuern. Wir gestanden früher zu, dass die rumänischen 
Bahnen unsere Transporte per Tonnenkilometer, also relativ 
höher tarieren können, als ihre Localtransporte, wenn sie die 
unseren nur absolut niedriger tarifiren als die entfernterer 
Staaten. Im P alle des Zoll- und Tarifkrieges wäre es Sache 
der beiderseitigen Handelsministerien, einen Tarif aufzuerlegen, 
direct entgegengesetzt dem von uns früher in Rumänien be 
anspruchten. Das wäre kein Meistbegüngsverbandstarif, sondern 
— wenn uns die Wortbildung gestattet ist — eine Meist- 
schädigungsisolirtarif!' 
Brachte uns der deutsch-rumänische Verbandstarif grossen 
Schaden, so wird dieser Kampftarif Rumänien weit grösseren 
bringen! 
Dieses Land darf doch nicht vergessen, dass Oesterreich- 
Lngarn tür seinen Ex- und Import das Transitland ist, dass 
unser Staat ihm unangenehm werden kann durch seinen 
Frachttarif und einen Durchfuhrzoll. 
Bezüglich der Verhängung von Durchfuhrzöllen müsste 
der neue allgemeine Zolltarif das Geeignete verfügen. 
Rumänien möge nicht vergessen, dass wir nicht blos den 
Landtransport, sondern auch den Wasserweg beherrschen, 
kraft unserer Tarifgewalt über die Donau - Dampfschiff 
fahrts-Gesellschaft! 
Das einschlägige Gesetz des Deutschen Reiches geht darin freilich noch 
weiter, es kennt sogar den öOprocentigen Zuschlag. Aber wir denken, die 
Steigerung, die im Verordnungswege auch bei uns über den .SOprocentigen 
Zuschlag möglich ist, liefert genügende Handhaben!
        <pb n="48" />
        44 
Oesterreich-Ungarn beherrscht durch seine Schienenwege wie 
durch seine Dampfer Rumänien in wirtschaftlicher Hinsicht. 
Im Bewusstsein unserer Macht, dürfen wir in Nichts nachgeben, 
umsoweniger, da wir nichts Ungebührliches gefordert haben. 
Sieht Rumänien dies alles ein, dann ist es besser für 
beide Staaten; sonst aber wird es diese Erkenntniss später 
mit mehr oder weniger Aufwand und Opfern aus seinem 
Nationalvermögen zu bezahlen haben. 
Für uns aber gibt es da in diesem Falle kein „Zu spät”, 
denn schliesslich ist doch der Sieg unser! 
Freilich bedarf es dazu eines geeinten Vorgehens der 
Regierungen beider Reichshälften, und zur Stütze derselben 
einer festen Haltung der Bevölkerung. 
Rumänien muss wissen, dass die öffentliche Meinung 
Oesterreich-Ungarns nur einen für uns günstigen Handels 
vertrag annehmen, dass sie im anderen Falle den Zollkrieg 
vorziehen würde. 
Von unseren Ministern erwarten wir dasselbe, überdies 
wissen sie, dass sie nur im Einvernehmen mit den Volks 
vertretungen Endgiltiges vereinbaren können. 
Diese Thatsache, dass jeder Handelsvertrag erst durch die 
parlamentarische Behandlung vollgiltig werden kann, ermuthigt 
auch uns. Wir hoffen noch auf die Parlamente beider 
Staaten, wenn schon die Regierungen zu nachgiebig sein 
sollten. Wir können nicht annehmen, dass die Abgeordneten 
Galiziens, dieser zunächst gefährdeten Provinz, dass die Ver 
treter der deutschen Alpenländer, deren Bauern ja täglich 
und stündlich so viele Zusicherungen und Versprechen einer 
„Hebung ihrer Lage” erhalten, wir können nicht annehmen, 
dass Abgeordnete, von dort entsandt, eine muthwillige Schädi 
gung der österreichischen Production gutheissen und ihr 
Gesetzeskraft verleihen könnten. 
Dass uns die Unterstützung Ungarns gewiss ist, dürfen 
wir wohl aussprechen. Ja sie ist es in solchem Grade, dass 
wir davor warnen müssen, der Energie und dem gesunden 
Sinne seines Reichstages die ganze Arbeit zuzuwälzen.
        <pb n="49" />
        45 
Ungarns Unterstützung ist uns sicher, sorge nur Oester 
reich dafür, dass es in dieser Frage auch seiner eigenen 
Arbeit, seinem eigenen Opfermuthe den Fortbestand und die 
Entwickelung seiner Production mit zu danken habe! 
Der Telegraph bringt uns die Nachricht vom formellen 
Abbruch der Vertragsunterhandlungen. Oesterreich-Ungarn war 
noch nicht zur Aeusserung von Forderungen gelangt, als die 
beharrliche Verweigerung des Meistbegünstigungsrechtes seitens 
Rumäniens uns zur raschen Beendigung der kaum be 
gonnenen Verhandlungen zwang. Rumänien zeigte so wenig 
vertragsfreundliche Absichten, dass darüber die grosse, all 
zugrosse Nachgiebigkeit selbst unserer Staatsmänner daran 
zu Schanden wurde. 
Die Verhandlungen sind demnach vorläufig abgebrochen, 
es beginnt der Zoll- und Tarifkrieg beider Staaten! 
Ist aber der räthselhafte Muth Rumäniens fremdem Zu 
spruch beizumessen, dann stehen wir vor einem handels 
politischen Conflicte mit Elementen, deren Werkzeug etwa 
dies Rumänien darstellt, vor einem Conflicte, der uns ge 
rüstet findet. 
Oesterreich-Ungarn wird als Sieger hervorgehen, aber 
es muss mit aller Energie und Schärfe Vorgehen. Nur dann 
wird der Kampf bald zu Ende sein, nur dann wird sein Aus 
gang die rumänische Regierung zur Umkehr zwingen!
        <pb n="50" />
        Menge Her Waamansfflir Oesterreici-UManis nacb Rnimieii. 
Waarengattung 
1880 
1881 
1882 
1883 
1884 
Metrische Centner 
Austritt nach oa. über Rumänien 2,273.5012,570 768 2,861 810 2,007 755 5,186 818 
darunter: 
a) Rohstoffe: 
Mineralkohlen (incl.Coke) 
Mineralwässer . . 
Werkholz, gemeines 
33.112 
8.188 
1,483.563 
406.610 397.077 360.058 476 617 
13.215 14.145 15 832 14.741 
1.298.816Í1,637.183 1,909.350 4.022.018 
Stück 
Lämmer 
Pferde 
Schafe 
b) Fabricate: 
Baumwollgarne . . 
Baumwollwaaren , 
Bier 
Chemische Producte, 
Arznei- u. Farbwaaren 
Dach- und Mauerziegel 
Eisen und Eisenwaaren 
Eisenvitriol 
Gebrannte geistige Flüs 
sigkeiten 
Glas und Glaswaaren . 
Holzwaaren 
Kerzen 
Kleidungn. u.Putzwaaren 
darunternicht besonders 
benannte Kleidngn.jU.z. 
1. aus Baumwolle 
2. aus Leinen . . 
3. aus Wolle . . 
4. aus Seide . . 
5. aus Halbseide 
Kurzwaaren und Uhren 
Leder 
Lederwaaren 
Leinen-, Jute-und Seiler- 
waaren 
darum.: Leinenwaaren 
Jutewaaren . 
Seilerwaaren . 
Mahlproducte 
Maschinen 
Papier und Papierwaaren 
Rüböl 
Schwefelsäure . . . 
Seifen 
Thonwaaren, excl.Ziegel 
Wein 
Wollenwaaren . . . . 
Zucker 
Zündwaaren 
11.181 
3 344 
45.900 
22.980 
6.354 
64.288 
9.744 
3.498 
48.103 
241 
2.823 
37.918 
Metrische Centner 
1.7951 
8.150| 
9.7011 
6.735 
62.348 
112.518. 
1.380 
8.118 
24.389 
34.267 
2.069 
6.652 
1.134\ 
392\ 
4.363 
40 
29 
4.408 
2.139 
6.751 
18.080 
12.334 
605 
5.141 
27.757 
13.067 
27.280' 
2.607 
3.498 
1.321 
17.712; 
6.266 
9.223 
66.57b! 
9.881; 
2.8991 
9.6861 
14.765 
7.129 
37.090 
90.504 
1.991 
37.917 
22.450 
42.239 
2.542 
6.720 
1.561 
412 
4.025 
42 
2 
3.796 
3.895 
7.988 
23.285 
16 496 
234 
5.555 
64.267 
12.533 
26.748 
1.360 
2.525 
1.455 
18.134 
8.381 
10.841 
119.064 
6.338 
2.492 
6.643¡ 
12.962 
7.882 
29.169 
91.315 
1.657 
34.722 
16.653 
41.281 
2.223 
4.481 
I. 113 
378 
2.659 
21 
10 
2.696 
4.219 
8.549 
20.634 
14.519 
610 
5.505 
58.573 
17.053 
28.861, 
2 169 
4.572 
1.235 
17.251 
13.297 
II. 275 
94.643! 
9.236' 
2.936 
9.7281 
12.602 
9.215 
6.891 
73.261! 
2 901 
24.941 
22.836 
31.658 
3.595 
5.747 
1.861 
531 
2.652 
1 
15 
2.577 
5.397 
8.201 
7.577 
2.923 
793 
3.861 
36.084 
16.929 
31.141 
1.500 
4.701 
1.382 
20.838! 
7.614, 
8.883 
107.181 
11.185 
4.318 
1.397 
11.756 
2.628 
7.053 
9.730 
8.711 
22.274 
69.521 
2.130 
16.157 
22.535 
30.025 
3.392 
6.795 
1.921 
33 
2.745 
34 
37 
2.260 
3.692 
7.441 
7.028 
3 069 
518\ 
3.441 
39.797 
10.842 
28.655 
1.966 
3.046 
1.171 
25.471 
3.234 
9.506 
118.274 
9.686
        <pb n="51" />
        Menge 1er Waareneinfalir Hominiens noch Oesterreicb-Ungarn. 
Waarengattung 
1880 
1881 
1882 
1883 
1884 
Metrische Centner 
Eintritt ans oder 
über Rumänien 
Darunter: 
a) Rohstoffe. 
Brennholz . . . 
Felle u. Häute, roh 
Getreide . . . . 
darunter: 
Gerste . . . . 
Hafer 
Mais (Kukuruz) 
Roggen. . . . 
Weizen . . . . 
Obst und Nüsse . 
Oelsaat 
Wolle 
Ochsen und Stiere 
Pferde 
Schafe 
Schweine . . . 
b) Fabricate. 
Eisen und Eisen« 
waaren . . . . 
Fische, zubereitete 
(mit Ausnahme 
der Häringe) 
Käse .... 
Mahlproducte 
Mineralöle . 
Summach . . 
Wein .... 
3 715 700 4,021314 4,401 023 4,356 809 
171.762 116.127 97.932 
14.814 10.405 8.744 
3,104.359 3,458.003 3,904.645 
139.367 
32.784 
1,376.990 
162.36b 
1,316.023 
12.748 I 
13.234 ! 
28.518 
205.528 
81.431 
1,961.419 
107.370 
313.262 
144.845 
1,806.171 
170.377 
909.142 1,261.823 
6.367 11.980 
9.167 15.291 
33.652 6.277 
88.343 
11.099 
3,748 206 
3,996.264 
53.110 
10.647 
3,441.018 
423.470 272.071 
121.541 104.210 
1,474.698 1,665.908 
154.467 237.157 
1,380.18 6 1,049.433 
15.128 I 19.720 
15.558 4.923 
27.825 29.338 
Stück 
16.841 
1.184 
32.668 
55.065 
15.068 
1.077 
37.782 
74.758 
2 364 
770 
63 663 
81.447 
6 
240 
65.184 
100.794 
1 
303 
62.606 
60.730 
Metrische Centner 
11.293 
6.845 
2.001 
5.640 
76.854 
2.491 
4.979 
8.645 
5.825 
1.476 
6.481 
81.388 
10.449 
4.383 
1.409 
4.481 
1.151 
2.278 
127.581 
13.097 
8 868 
451 
4.487 
887 
358 
155.136 
12.711 
7.462 
1.333 
4.677 
1.161 
268 
179.275 
2.994 
8.260
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        K. k. Hofbuchdruckerci Carl Fromme in Wien.
        <pb n="53" />
        •' r ,- k
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        IC. k. Itofbuchdruckerci Carl Fromme in Wi«iu
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        206501467336
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        CD 
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