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        <title>Die österreichisch-rumänische Zollfrage</title>
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            <forname>Heinrich</forname>
            <surname>Adler</surname>
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        </author>
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            <idno>829213031</idno>
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020

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V-
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        T  4m
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        Die  Österreichisch-Rumänische

ZOLLFRAGE

Von

HEINRICH  ADLER
Landwirth.

"A  \

WIEN
K.  K.  HOFBUCHHANDLUNG  WILHELM  FRICK
        <pb n="4" />
        Die  Österreichisch-Rumänische

ZOLLFRAGE.

Von
HEINRI  CH  ^ADLER
Landwirth.

WIEN
K.  K.  HOFBUCHHANDLUNG  WILHELM  FRICK
1886.
        <pb n="5" />
        n*-w

Mojí
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        Bei  der  Erörterung  über  den  neu  abzuschliessenden
Zoll-  und  Handelsvertrag  mit  Rumänien  wurde  das  Interesse
unserer  Landwirthschaft  noch  nicht  gebührend  gewürdigt.
Unsere  Mitbürger  sind,  soweit  sie  den  Verlauf  der  Vertragsunterhandlungen ­
  überhaupt  aufmerksam  verfolgen,  bisher
nicht  genügend  orientirt,  denn  die  grossen  Tagesblätter  der
beiden  Hauptstädte  unseres  Reiches  vertreten  vorwiegend
das  Interesse  der  Industrie,  genauer  gesagt:  der  Exporteure
der  Industrie.  Unsere  liberale  Journalistik  vergisst  —  wie  wir
glauben  —  an  ihre  Pflicht  der  objectiven  Berichterstattung; ­
  sie  macht  lediglich  für  den  Standpunkt  der  Fabrikanten
Stimmung.  Die  conservativen  Blätter  aber  sind  wegen  der
Gefolgschaft,  die  sie  der  Regierung  stets  leisten  müssen,
offenbar  ausser  Stande,  für  die  Interessen  der  Landwirthschaft ­
  mit  der  gebührenden  Energie  rückhaltslos  einzutreten.
Die  Consequenz  davon  ist  vor  Allem  die  Unkenntniss,
in  welcher  unsere  Bevölkerung  bezüglich  der  Ansprüche  der
Landwirthschaft  Oesterreichs  gehalten  wird.
Wir  können  darum  nur  bedauern,  dass  die  österreichische ­
  Regierung  es  nicht  für  räthlich  gefunden  hat,  ausser
den  Vertretern  der  Industrie  und  des  Handels  auch  die  der
Landwirthschaft  zu  befragen,  bevor  sie  in  die  Vertragsunterhandlungen ­
  eingetreten.  Wir  hören  vielmehr,  dass  das  Gutachten ­
  der  Wiener  Handels-  und  Gewerbekammer  als  Basis
für  die  Gestion  unserer  Bevollmächtigten  dient,  eine  Arbeit,
die,  so  reichhaltiges  Material  sie  für  die  Unterhandlungen
bietet,  doch  fast  durchwegs  im  Sinne  unserer  Industriellen
und  Kaufleute  gehalten  ist.  Freilich  wollte  dieses  Gutachten,
so  objectiv  zu  sein  es  auch  strebt,  ja  gar  nicht  für  unsere
        <pb n="7" />
        4

landwirtschaftlichen  Interessen  eintreten.  Der  Fehler  liegt
aber  nur  darin,  dass  nicht  auch  die  landwirthschaftlichen
Corporationen  um  ihre  Meinungsäusserung  angegangen
wurden.  Die  Regierung  lässt  es  sich  ja  gerne  gefallen,  dass
diese  Vereine  ihre  Einkünfte  zum  grossen  Theile  dem  agricolen
  Subventionswesen  widmen.  —  Gerade  da  aber,  wo  diese
Vereine  ein  gutes  Recht  mitzusprechen  gehabt  hätten,  vergass
man  ihrer. 1  Gutachten  der  landwirthschaftlichen  Interessenten
hätten  die  missleitete  öffentliche  Meinung  aufzuklären  geholfen,
sie  hätten  die  industriellen  Schmerzensrufe  gewisser  Journale
Wiens,  die  stärker  fü  r  Rumäniens  Interesse  als  die  rumänischen ­
  Blätter  selbst  eintraten,  in  ihrer  Grundlosigkeit  zeigen
können.
Vielleicht  hilft  die  vorliegende  Schrift  einem  bestehenden ­
  Bedürfnisse  wirksam  ab.
Wien,  im  Mai  1886.
Der  Verfasser.

1  Auch  zur  Zolltarif-Novelle  vom  8.  März  1885  wurden  die  landwirthschaftlichen ­
  Corporationen  nicht  einvernommen.  Der  Motivenbericht
enthält  wieder  nur  die  Handelskammergutachten  und  unter  den  seitens
anderer  Institute  eingelangten  finden  wir  nur  eines  landwirtschaftlicher
Herkunft,  die  Resolution  des  Dritten  österreichischen  Agrartages,  die
aber  ganz  su  a  sponte  zu  Stande  gekommen  ist.
        <pb n="8" />
        I.

Zum  Verständnis  der  vorliegenden  Frage  erscheint  es
uns  vor  Allem  nöthig,  über  die  Handelsbeziehungen  zwischen
Oesterreich-Ungarn  und  Rumänien  während  der  letzten  Jahre
und  den  bisher  in  Geltung  gewesenen  Handelsvertrag  einige
Andeutungen  zu  geben.
Graf  Andrássy  als  Minister  des  Aeussern  war  es,  der
aus  vorwiegend  politischen  Beweggründen  im  Jahre  *1875
mit  dem  damaligen  Fürstenthume  Rumänien  den  heute  noch
in  Geltung  stehenden  Handelsvertrag  abschloss.  Diese  Convention ­
  war  unseren  heimischen  Interessen  keineswegs  günstig.
Nur  der  Hinweis  auf  die  Absicht,  für  unseren  Staat  auch  in
Rumänien  Stimmung  zu  machen,  konnte  die  Parlamente
Oesterreich-Ungarns  zur  Annahme  des  Vertrages  veranlassen.
Rumänien  hatte  mit  dem  Abschluss  dieses  Handelsvertrages ­
  ein  wichtiges  Attribut  der  Souveränetät  erlangt  ohne
Opfer,  während  unsere  Industrie  und  Landwirtschaft  sich
die  ungünstigen  Tarifsätze  gefallen  Hess,  ihre  Interessen
dem  höheren  Ziele:  Erweiterung  der  politischen  Machtsphäre
Oesterreich-Ungarns,  opfernd.
Allerdings,  gegenüber  dem  bis  dahin  angewendeten  türkischen ­
  Conventional-Werthtarif  von  8  Procent  bedeutete
selbst  die  Handelsconvention  vom  22.  Juni  1875  einen  wesentlichen ­
  hortschritt.  Sie  gewährte  uns  vor  Allem  das  Recht
der  Meistbegünstigung,  Erleichterungen  für  den  Grenzverkehr
und  sicherte  einem  Theile  der  Waarenimporte  österreichischen
rsprunges  Zollfreiheit  zu.  Zu  dieser  Gruppe  von  begünstigten ­
  Waaren  gehören  u.  A.  Getreide,  Petroleum,  Bauholz,
Eisen,  rohe  Häute,  Kohle  etc.  Diese  Concession  erscheint
        <pb n="9" />
        6

aber  nur  bei  oberflächlicher  Untersuchung  als  werthvoll,  im
Allgemeinen  sind  die  Artikel,  die  wir  bisher  zollfrei  exportiren
  konnten,  gerade  solche,  deren  Importes  Rumänien  gar
nicht  bedarf,  da  es  dieselben  im  eigenen  Lande  selbst  weit
billiger  liefern  kann
Für  eine  weitere  Waarengruppe  wurde  ein  Conventionalgewichtstarif ­
  vereinbart;  wir  finden  darin  Zucker,  Spirituosen,
Papier,  Wollen-,  Baumwoll-  und  Garnwaaren,  Glas,  Kautschukund
  Holzwaaren  etc.  Wenn  auch  die  damals  bewilligten
Zollsätze  einen  Fortschritt  gegenüber  dem  schon  erwähnten
türkischen  achtprocentigen  Werthtarife  in  sich  schlossen,  so
sehen  wir  doch  bei  Vergleich  einiger  wichtigerer  Sätze  des
rumänischen  Tarifes  mit  dem  im  Jahre  1881  abgeschlossenen
serbischen  Handelsverträge,  dass  wir  im  Jahre  1875  unsere
„Popularität”  bei  den  Rumänen  mit  recht  gemüthlicher  Freigebigkeit ­
  erkaufen  wollten.

Per  100  K.  N.  beträgt  der  Zollsatz  für

Zucker  (raffinirt)  .
Bier  (in  Flaschen)
„  (in  Fässern)  .
Spirituosen  .  .  .  .

Luxuspapiere
Gemeine  Wollenwaaren  .
Gemeines  Leder  .  .  .  .
Gemeine  rohe  Holzwaare
Feine  Holzwaare  .  .  .  .
Feinste  Holzwaare  .  .  .
Geschliffenes  Glas  .  .  .
etc.  etc.

in  Rumänien  in  Serbien

in  Francs

20
15
8'/:
25
60
30
40
5
9
50
50

6,  resp.  20
(in  Fässern)
10
16,  resp.  20
30
,  2
3
8
12

Für  all  dies  gewährte  Oesterreich  -  Ungarn  seinerseits
den  rumänischen  Importen  das  Recht  der  Meistbegünstigung.
Ausserdem  sicherten  sich  beide  Staaten  die  völlige  Gleichberechtigung ­
  der  Nationalen  des  einen  Staates  auf  dem  Boden
des  anderen  in  Allem  und  Jedem  zu.
        <pb n="10" />
        7

Die  Praxis  der  vergangenen  zehn  Jahre  lehrte  nun,  was
von  rumänischer  Vertragstreue  zu  halten  sei.  Die  willkürlichste ­
  Missanwendung  so  vieler  Vertragsbestimmungen  seitens
der  rumänischen  Zollbehörden,  Steuer-,  Mauthämter  etc.  gab
unseren  Industriellen  beständigen  Anlass,  die  Intervention
ihrer  heimischen  Staatsgewalt  anzurufen.
Allerdings  konnten  diese  Beschwerden  in  den  meisten
Fällen  nicht  anders  als  für  uns  günstig  selbst  von  den  Vorgesetzten ­
  rumänischen  Organen  entschieden  werden.  Aber
bis  zu  ihrer  Erledigung  verging  immerhin  einige  Zeit  und
die  beabsichtigte  Schädigung  der  österreichischen  Producenten
und  Kaufleute  ward  damit  doch  erreicht.
Wir  würden  uns  zu  sehr  in  Details  verlieren,  wollten  wir
hierauf  näher  eingehen.  Als  Monstrum  rumänischer  genialer  Gebührenbemessung ­
  wollen  wir  Folgendes  aber  doch  mittheilen  : 1
Das  Hektoliter  österreichischen  Bieres  ist  mit  27  Fres.
Abgaben  widerrechtlich  mehr  belastet  als  das  rumänische.
So  kommt  es,  dass  sich  das  Hektoliter  österreichischen  Bieres
loco  Bukurest  auf  9037  Fres,  stellt,  während  sein  Werth
nur  circa  24  Fres,  im  Erzeugungslande  beträgt.  Der  Bierexport
Oesterreichs  leidet  unter  diesem  Auflegen  vertragswidriger
Gebühren  (Staatsaccise,  Surtaxe  auf  die  Communalaccise,
b  asselsteuer)  im  Betrage  von  27  Fres,  ganz  bedeutend,  und
wir  können  kaum  concurriren,  beträgt  doch  der  Einheitspreis ­
  für  Bier  der  Bukurester  Brauereien  nur  40  Fres.!
Die  letzten  I  age  erst  beseitigten  wieder  ein  Meisterwerk
dieser  Zollkniffe  und  Rancunen,  aber  auch  hier  nur  auf
dringendes  Einschreiten  unserer  Regierung.  Rumänien  hatte
nämlich  (mit  Gesetz  vöm  6.  August  1885,  Nr.  2025)  die
Errichtung  von  Analysebureaux  vorgenommen,  die,  bei  den
Zollämtern  stationirt,  alle  zu  importirenden  Nahrungs-  und
Genussmittel  wie  auch  Medicamente  chemisch  zu  analysiren
hattem  Erst  wenn  die  rumänische  Chemie  ihr  Ja  und  Amen
Wir  entnehmen  dies  dem  an  die  niederösterreichische  Handelsund
  Gew  erbekammer  erstatteten  Gutachten  des  Brauherren-Vereines  von
Wien  und  Umgebung.
        <pb n="11" />
        8

in  Form  eines  Passircertificates  ausgestellt  hatte,  erst  dann
konnten  wir  unsere  Importe  in  Verkehr  bringen.  Man  unterwarf ­
  dieselben  also  nicht  blos  der  allgemeinen  marktpolizeilichen ­
  Aufsicht  im  Innern  des  Landes,  sondern  man  erfreute
die  Waarenbesitzer  noch  mit  einer  Specialcontrole,  die  bei
ihrem  dilatorischen  Charakter  sehr  oft  das  Verderben  der
Waaren,  also  ihr  Unbrauchbarwerden  bewirkte;  damit  war
dann  aber  auch  die  Absicht  Rumäniens  verwirklicht.
Gewiss,  das  ist  die  leichteste,  einfachste  Art,  Protectionismus ­
  gegenüber  der  heimischen  Production  zu  üben,  wenn
die  bestehenden  Vertragsbestimmungen  nur  theilweise  befolgt
und  den  Importen  des  fremden  Staates  vertragswidrige  höhere
Lasten  auferlegt  werden!  Fides  Romana  —  lides  Púnica!
So  ist  es  der  Österreichischen  Gemüthlichkeit  und  der
leidigen  Verquickung  politischer  Rücksichten  mit  denen  der
Volkswirtschaft  zuzuschreiben,  dass  Oesterreich-Ungarn  nie
die  gebührende  Actionsfreiheit  und  Energie  hatte,  um  die
rumänischen  Uebergriffe  zurückzuweisen.
Mit  Absicht  verweilten  wir  länger  bei  der  Betrachtung
des  bisherigen  Vorgehens  Rumäniens  uns  gegenüber.  Denn
es  ist  von  Werth,  den  Charakter  der  Zollgebahrung  des
Staates  zu  kennen,  mit  dem  wir  einen  neuen  Zollvertrag
einzugehen  willens  sind.
Rumänien  war  eben  trotz  der  unsererseits  gewährten
grossen  Vortheile  noch  immer  unzufrieden  mit  diesem  Vertrage, ­
  seinem  ersten,  den  es  als  junger,  selbstständiger  Staat
abgeschlossen  hatte.  Rumänien  wollte  je  eher,  je  lieber  Grossmacht ­
  auf  volkswirthschaftlichem  wie  auf  politischem  Gebiete ­
  sein,  und  da  dies  nicht  so  leicht  und  rasch  zu  erreichen
war,  so  spielte  es  die  Grossmacht.
Rumäniens  Vorgehen  wird  uns  um  so  tadelnswerther
erscheinen,  wenn  wir  auch  nur  oberflächlichen  Einblick
in  die  Lage  seines  Aussenhandels  vor  und  während  des
bis  jetzt  gütigen  Handelsvertrages  nehmen.  Rumänien
exportirte  an  Waaren  bis  1876  (durchschnittlich  pro
Jahr)  einen  Werth  von  159  Millionen  Fres.,  ab  1878
        <pb n="12" />
        9

(durchschnittlich  pro  Jahr)  einen  Werth  von  226  Millionen
Fres.  Hieran  participirten  Waaren  österreichischer  Bestimmung
im  Werthe  von  58  Millionen  Fres.,  respective  74  Millionen
im  Jahresdurchschnitte.
Auch  der  Import  nach  Rumänien  nahm  mit  dem  Abschluss ­
  des  österreichisch-rumänischen  Handelsvertrages  ungeahnte ­
  Dimensionen  an.  Er  betrug  bis  1876  (durchschnittlich
pro  Jahr)  circa  101  Millionen  Fres.  ;  nach  dem  Kriege  von
1878  ab  (durchschnittlich  pro  Jahr)  circa  283  Millionen  Fres.
Hiervon  entfielen  auf  Importe  österreichisch-ungarischer
Provenienz  Waarenwerthe  von  circa  40,  respective  circa
135  Millionen  Fres.  Rumänien  schloss  bald  nach  dem  Zustandekommen ­
  der  Handelsconvention  mit  Oesterreich-Ungarn
conforme  Verträge  auch  mit  Grossbritannien  und  Deutschland ­
  ab.

Wir  wollen  (indem  wir  hier  und  später  einen  grossen
Theil  der  statistischen  Angaben  dem  Gutachten  des  Herrn
Kammerrathes  B.  Singer,  erstattet  an  die  niederösterreichische
Handels-  und  Gewerbekammer,  entnehmen)  im  Folgenden  auch
eine  kurze  Uebersicht  des  Antheiles  bieten,  den  die  europäischen
Staaten  am  rumänischen  Aussenhandel  haben,  wobei  wir  wie
bisher  die  abnorme  Handelsperiode  während  des  russischtürkischen ­
  Krieges  1876/78  eliminirt  haben.
Es  betheiligten  sich  in  Procenten  des  Waarenwerthes  an!

Oesterreich-Ungarn
Deutschland  .  .  .
Frankreich  .  .  .
Grossbritannien  .
Türkei
Andere  Staaten

Der  Einfuhr

Der  Ausfuhr

1871—76  11879—83  [[  1871  —76  1879—83
P  r  o  c  e  n  t

39-55
5-  91
1411
22-83
10-70
6-  90

47-72
10-50
8-21
20-00
4-71
8-86

36-53
0-69
12-68
11-60
22-72
15-78

32-75
1-19
9-80
32-20
10-35
13-71

100-00

100-00

100-00

10000
        <pb n="13" />
        10

Diese  Zusammenstellung  zeigt,  welch  grosses  Interesse
Oesterreich  am  Abschluss  eines  günstigen  Handelsvertrages
mit  Rumänien  hat,  denn  es  ist  der  am  rumänischen  Aussenhandel
  hervorragendst  betheiligte  Staat.
Vollends  ausschlaggebend  ist  die  Thatsache,  dass  die
Handelsverträge  Rumäniens  mit  Grossbritannien  und  Deutschland ­
  noch  bis  1890,  respective  1891  in  Kraft  stehen.  Es
würde  demnach,  wenn  wir  nicht  im  Stande  wären,  unsere
gerechten  Ansprüche  durchzusetzen,  der  Zollkrieg  beginnen,
ebenso  wie  ihn  das  streitbare  Rumänien  schon  heute  gegenüber ­
  der  Schweiz  und  Frankreich  führt.  Dieser  Zollkrieg
kann  nur  dann  ohne  Ablenkung  des  rumänischen  Handels
nach  Grossbritannien  und  Deutschland  geführt  werden,  wenn
wir  wirksamere  Repressalien  Rumänien  gegenüber  zur  Verfügung ­
  haben,  als  letzteres  uns  gegenüber.  Dass  dies  thatsächlich
  der  Fall  ist,  zeigt  uns  ein  einziger  Blick  auf  die  Karte
Europas;  Oesterreich  ist  eben  —  abgesehen  von  den
Einbruchsstationen  des  Seehandels  —  das  natürliche
Durchzugsland  für  den  Export  und  Import  Rumäniens.
Was  dies  bedeutet,  wollen  wir  späterhin  ausführen.
Doch  darauf  hinzudeuten  sei  uns  schon  hier  gestattet,
dass  die  Volkswirtschaft  unserer  Zeit,  zumeist  weltwirtschaftlichen ­
  Charakters,  grösstentheils  auf  den  Güteraustausch
nach  grösseren  Entfernungen  hingewiesen  ist.  Und  damit
ist  die  Höhe  der  Bahn-,  respective  Seefrachten  ein  Preisfactor
ersten  Ranges  geworden.  Unser  Jahrhundert  kennt  nicht  blos
Zoll-,  sondern  auch  Frachttarifskriege!  Seit  dem  herrschend  gewordenen ­
  Principe  der  Staatsbahn  ist  aber  das  Transportmittel
für  staatliche  Tarifkämpfe  zur  Verfügung  der  Staatsgewalt!
Wohl  mag  es  befremden,  dass  zu  einer  Zeit,  wo  die
beiderseitigen  Vertragsunterhändler  sich  kaum  noch  über  die
Basis  des  künftigen  Vertrages  geeinigt,  schon  so  viel  von
den  Chancen  eines  eventuellen  Zollkrieges  gesprochen  wird.
Anlass  dazu  gibt  aber  die,  wie  schon  berührt,  durchaus
feindselige  Haltung,  die  Rumänien  in  den  letzten  Jahren  uns
gegenüber  auf  allen  Gebieten  eingenommen.  Bei  den  ver-
        <pb n="14" />
        11

schiedenartigsten  Gelegenheiten,  wir  erwähnen  hier  nur  der
Verhandlungen  über  die  Donauschifffahrts-Acte,  immer
trat  ein  gegen  uns  bestehendes  Uebelwollen  zu  Tage.
Dies  zeigte  sich  auch  in  dem  seitens  der  rumänischen
Staatsbahnen  abgeschlossenen  deutsch-rumänisch  en  Verbandstarife, ­
  der  vom  1.  März  1883  bis  30.  October  1884
in  Geltung  war.  Ihm  zufolge  wurde  von  den  entferntesten
Orten  Deutschlands  billiger  nach  Rumänien  verfrachtet,  als
von  Oesterreich  aus!  Der  Antheil  unseres  Staates  am  Importe
nach  Rumänien  sank  in  kaum  einem  Jahre  unter  der  Wirkung
dieses  Tarifes  von  50*03  Procent  auf  4*2*78  Procent.  Erst
als  es  fast  schon,  zu  spät  war,  gestalteten  sich  die  Einwirkungen ­
  seitens  unserer  Regierung  genügend  entschieden,  um
in  Bukurest  zur  Umkehr  zu  veranlassen.  Gegenwärtig  ist
nun  die  Sachlage  wieder  insoferne  schwierig  für  die  Interessen
der  mit  der  Industrie  mindestens  gleich  berücksichtigungswerthen
  Landwirtschaft,  dass  unsere  beiderseitigen  Regierungen, ­
  aus  Rücksichten  der  auswärtigen  Politik,  schon  von
vornherein  zur  Nachgiebigkeit  geneigt  sind.  Dazu  kommt,
dass  sie  auch  noch  von  den  Industriellen  bestürmt  werden,
ihren  Vortheil  mit  Hintansetzung  der  vitalen  Interessen  der
österreichischen  Landwirthschaft  zu  fördern.  Eine  nachgiebige
Regierung,  noch  dazu  unter  dem  Einflüsse  der  Pressorgane
von  Fabrikanten,  die  das  Wohl  der  Gesammtwirthschaft  in
der  Erfüllung  ihrer  Specialwünsche  sehen:  dieser  gegenüber
ein  Staat  wie  Rumänien,  der  seinen  Vortheil  energisch  verfolgt ­
  und  der  wohl  weiss,  dass  er  Vieles  erlangt,  wenn  er
Unmögliches  fordert!  Dieses  „Vorschlägen”  (sonst  nur  in
gewissen  kaufmännischen  Kreisen  usuell)  ist  auch  ein  Element
der  rumänischen  Handelspolitik.
Wir  verweisen  hier  auf  den  lediglich  das  „Bangemachen” ­
  der  gläubigen  Leser  der  grossen  Wiener  Tagesblätter ­
  bezweckenden  autonomen  Zolltarif,  den  Rumänien
neuestens  in  Vorschlag  gebracht  hat.  So  ist  proponirt  für
Zucker  pro  100  leg  50  Fres,  (bisher  20  Fres.)
Bier  100  „  30  ..  ..  15  „
        <pb n="15" />
        12

destill.  Alkohol  pro  100  kg  100  Fres,  (bisher  25  Fres.)
Handschuhe  „  100  „  2000  „  (bisher  7°/ 0  ad  valorem
i.  e.  circa  280  Fres.)
Lederschuhe  „  100  ,,  1000  „  (bisher  90  Fres.)
und  so  fort  in  ermüdender  Absurdität!  Zugleich  mit  diesem
Popanz,  der  als  Schreckbild  hingestellt  ist,  verweigert  Rumänien ­
  die  natürlichsten,  fast  selbstverständlichen  Dinge,  wie
das  Recht  der  Meistbegünstigung  etc.  Will  dann  der  andere
Compaciscent  diese  zollpolitischen  Barricaden  demoliren,  so
kann  dies  nur  durch  Concessionen  von  seiner  Seite  geschehen.
So  trifft  es  auch  diesmal  zu.  Oesterreich-Ungarn  soll  und
wird  wahrscheinlich  auch  diesmal  auf  Tarifpositionen  und
Abmachungen  in  verschiedener  Richtung  verzichten,  um  von
Rumänien  schliesslich  nur  das  zugestanden  zu  bekommen,
was  uns  nach  Recht  und  Billigkeit  gebührt.  Jede  mehr
oder  weniger  absurde  Forderung,  respective  Verweigerung ­
  Rumäniens  an  uns  bezweckt  einfach  den  Anspruch
auf  die  Gewährung  irgend  einer  handelspolitischen  Concession ­
  unsererseits  durchzuse^zen.  Nur  dann  —  gibt  es  vor  —
wenn  wir  ihm  da  und  dort  nachgeben,  würde  es  diese  oder
jene  (ohnedies  nie  durchführbare)  Massregel  unterlassen.
Zur  Führung  der  Vertragsunterhandlungen  unter  solchen
Umständen  wäre  der  Österreichischen  Regierung  ebensosehr
die  Entschlossenheit  des  Grossstaates,  als  den  betheiligten
Kreisen  unserer  Bevölkerung  Bedächtigkeit  und  Ruhe  zu
wünschen.  Jede  Furchtäusserung  unsererseits  muss  ja  die
andere  Seite  noch  mehr  ermuthigen  in  ihrer  Methode,  die
weitestgehenden  Ansprüche  zu  fingiren.
Rumänien  fordert  von  uns  als  wichtigste  Zugeständnisse, ­
  wenn  anders  es  uns  nicht  sofort  den  Zollkrieg  erklären
soll,  Aufhebung  des  gegenwärtig  bestehenden  Vieheinfuhrverbotes ­
  und  Weitergewährung  der  bisher  bestandenen  Zollfreiheit ­
  rumänischen  Getreides.  Inwieweit  diese  Forderungen
einer  Verwirklichung  zugeführt  werden  können,  oder  ob  sie
a  limine  abzuweisen  sind,  wollen  wir  im  Folgenden  sagen.
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        IT.

Die  Aufhebung  des  jetzt  bestehenden  Vieheinfuhrverbotes, ­
  die  weitere  Belassung  der  Zollfreiheit  für  rumänisches
Getreide,  das  sind  die  Kernpunkte  der  Forderungen  Rumäniens, ­
  von  deren  Gewährung  es  alles  Weitere  abhängig  macht.
Betrachten  wir  auch  hier  wieder  die  bisherigen  Verhältnisse, ­
  nachdem  wir  uns  vorher  näher  über  die  Bedeutung
der  Rinderpestgefahr  orientirt  haben.
Unstreitig  ist  diese  Krankheit  die  furchtbarste  Geissei,
die  das  Unglück  über  die  Viehzucht  eines  Landes  ergehen
lassen  kann.  Sie  decimirt  die  Heerden  mit  grausamer  Hartnäckigkeit. ­
  Und  während  sonst  gerade  bessere  Constitution
und  Ernährung  den  Krankheitsverlauf  milder  gestalten,  liegt
es  im  Wesen  und  im  Ursprung  dieser  Krankheit,  dass  sie
gerade  bei  den  wohlgehaltenen  Thieren,  und  zwar  der  westeuropäischen ­
  Racen,  vielleicht  wegen  ihrer  Verweichlichung,
fasst  immer  tÖdtlich  verläuft.  Ungleich  milder  tritt  die  Rinderpest ­
  bei  den  osteuropäischen  Rinderstämmen  auf.  Selbst  ein
Kind  des  Ostens,  findet  sie  sich  mit  den  Rindern  der  podolischen
  Race,  den  Schafen  und  Ziegen  der  Steppen  Russlands
und  Rumäniens  friedlicher  ab,  betragen  doch  beim  dortigen
Rinde  die  Fälle  mit  letalem  Ausgange  nur  (!)  30—50  Procent
der  Erkrankungsfälle  überhaupt.
Immerhin  aber  ist  auch  für  Russland  und  die  angrenzenden ­
  südöstlichen  Landstriche  die  Rinderpest  stets  von
verheerendster  Wirkung.  In  Russland  allein  fielen  —  nach
einem  officiellen  Berichte  des  russischen  Medicinaldepartements
  an  den  Minister  des  Innern  (citirt  in  Dr.  M.  F.
        <pb n="17" />
        14

Roll,  Die  Thierseuchen,  Wien  1881,  S.  90)  —  im  Jahre
1878  lediglich  durch  Rinderpest  321.885  Rinder  und  18.209
Schafe.  Innerhalb  1844—45  soll  ihr  dort  gar  eine  Million
Rinder  zum  Opfer  gefallen  sein.  Von  diesem  permanenten
Seuchenherd  hat  sich  die  Rinderpest  auch  stets  nach
Rumänien  verbreitet,  von  dort  und  von  Russland  erfolgten
dann  immer  die  zahlreichen  Invasionen  nach  Oesterreich-Ungarn,
  die  nur  darum  localisirt  wurden,  weil  ihnen  in
unserer  Veterinärpflege  ein  stramm  und  pünktlich  abwehrender ­
  Organismus  entgegentrat.  Und  doch  hatte  Galizien ­
  während  der  Jahre  1868  —  1877  einen  Verlust  von
über  25.000  Stück  Rindern  zu  beklagen,  während  die
ungarischen  Verlustlisten  für  den  Zeitraum  1861—1873
gar  die  Zahl  von  165.732  Rindern  nachweisen.  Es  entspräche
dies  selbst  bei  niedrigster  Schätzung  einer  Verringerung  des
Nationalvermögens  um  circa  neun  Millionen  Gulden.
Um  diesen  immerwährenden  Einfällen  der  Rinderpest
Einhalt  zu  thun,  wurden  seinerzeit  längs  der  russischrumänischen ­
  Grenze  Contumazanstalten  in  bestimmten  Einbruchsstationen ­
  errichtet.
Während  Preussen  damals  schon  eine  beständige  Viehsperre ­
  gegenüber  Russland  aufrecht  erhalten  hatte,  wollte
Oesterreich  sich  mittelst  dieser  milderen  Massregel  schützen.
Wie  wir  später  genauer  sehen  werden,  zeigten  sich  die
Contumazanstalten,  die  Quarantaine,  welche  die  Thiere
dort  zu  halten  hatten,  als  völlig  unzureichend.  Die
Rinderpest  kam  nach  wie  vor  zu  uns,  von  Russland  nach
Galizien,  von  Rumänien  nach  Siebenbürgen  und  der  Bukowina.
In  Oesterreich-Ungarn  blieb  die  Lehre,  die  in  dieser
Thatsache  lag,  nicht  unbeachtet:  Die  Grenzen  gegen  Rumänien
und  Russland  wurden  mit  1.  Januar  1882  für  Rinderimport
völlig  gesperrt.
Die  Wirkung  dieser  Massregel  war,  wie  nachfolgende
tabellarische  Uebersicht  zeigt,  eine  ganz  éclatante.  Die  Rinderpestfälle ­
  sanken  seit  der  vollständigen  Sperre  ebenso  auf  ein
Minimum,  wie  die  Kosten  der  Seuchentilgung.
        <pb n="18" />
        Uebersicht  über  die  Verbreitung  der  Rinderpest  in  O  esterreic’i-Ung  irn  währe\d  der
Jahre  1878  bis  1883  1

15

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        16

Die  Differenz  zwischen  der  Zahl  der  Seuchenfälle
vor  und  nach  Einführung  der  Grenzsperre  ist  eine  ganz
kolossale;  der  Gesammtverlust  an  Rindern  sank  von  3952
des  Jahres  1881  auf  31  (sage  einunddreissig)  des  Jahres  1882!
Diesen  überraschend  günstigen  Resultaten  gegenüber
nun  unternimmt  es  Rumänien,  die  Aufhebung  der  Grenzsperre ­
  zu  fordern,  in  diese  Forderung  stimmen  die  grössten
Journale  Wiens  ein,  und  der  Gemeinderath  der  Reichshauptstadt ­
  Wien  verschmäht  es  nicht  —  aus  Rücksichten  der
billigeren  Approvisionirung  Wiens  —  Jahr  aus  Jahr  ein  die
Grenzeröffnung  anzusuchen,  er  verschmäht  dies  nicht  selbst  im
Augenblick  der  beginnenden  Vertragsunterhandlungen  mit
Rumänien.  Fürwahr,  ein  unfassbares  Vorgehen  der  Reichshauptstadt! ­
 1
Wir  haben  im  Bisherigen  gesehen,  dass  die  Rinderpest
in  Rumänien  und  Russland  permanent  ist;  wir  erkannten
die  ausgezeichnete  Wirkung  der  Grenzsperre  als  Schutzmassregel.
  Betrachten  wir  nun,  ob  sie  wirklich  das  einzige
Mittel  zur  Fernhaltung  der  Seuche  ist,  ob  Rumänien  nicht
vielleicht  selbst  durch  Vorkehrungen  im  eigenen  Lande  oder
ob  österreichische  Contumazanstalten  uns  ebenso  genügende
Sicherheit  gewähren  könnten.
Um  Veterinärmassregeln  den  Erfolg  zu  verbürgen,  dazu
gehören  nicht  blos  gute  Gesetze,  sondern  auch  Organe,
welche  dieselben  ausführen.
Würde  Rumänien  heute  das  Österreichische  Seuchengesetz ­
  auch  adoptiren,  wir  könnten  dadurch  doch  nie  das
Gefühl  der  Sicherheit  erhalten,  denn  dieses  Gesetz  erfordert,
soll  es  sich  bewähren,  strammste  Handhabung  der  seuchenpolizeilichen ­
  Massregeln,  es  stellt  schon  an  den  Gemeindevorsteher ­
  so  grosse  Anforderungen,  dass  denselben  kaum  in
unseren  walachischen  Districten,  umsoweniger  in  dem
unter  rumänischer  Botmässigkeit  stehenden  Gebiete  Rechnung
getragen  werden  kann.  Hier  handelt  es  sich  ja  nicht  blos  um
i  Siehe  auch  unseren  Artikel  in  der  ,Wr.  landwirthschaftl.  Ztg."
1885,  Nr.  33.
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        17

peinliche  Durchführung  der  Desinfection  in  den  verseuchten
Gehöften,  sondern  auch  um  schonungslose  Keulung  der
übrigen  gefährdeten  Thiere.  Nur  hierdurch  wird  der  Seuche
ein  meist  unüberschreitbarer  Damm  entgegengesetzt.
Schon  die  Diagnose  der  Rinderpest  ist  mit  Schwierigkeiten ­
  verbunden,  einerseits  wegen  der  theilweisen  Analogie
ihrer  Symptome  mit  denen  anderer  Krankheiten,  andererseits
wegen  des  verschwommenen,  milderen  Charakters,  den  ihr
Verlauf  bei  den  rumänischen  und  russischen  Steppenrindern
annimmt.
Hören  wir  darüber  das  Urtheil  Roll’s  („Die  Thierseuchen” ­
  S.  93):
„Die  Annahme,  dass  die  Rinderpest  bei  dem  Steppenvieh ­
  in  Folge  der  Unbilden  des  Marsches  und  anderer
Schädlichkeiten  überall  sich  originär  entwickeln  könne,
wurde  andererseits  durch  die  Thatsache  aufrecht
erhalten,  dass  unter  anscheinend  gesunden  und  deshalb ­
  zum  freien  Verkehr  zugelassenen  Steppenheerden
erst  einige  Zeit,  nachdem  sie  aus  Russland  übergetreten, ­
  evidente  Erkrankungen  an  der  Rinderpest
çonstatirt  werden  konnten,  und  dass  dann  durch  solche
Heerden  die  Pest  weithin  verbreitet  wurde.  Die  geringfügigen ­
  Erscheinungen,  unter  denen  die  Krankheit
bisweilen  bei  Thieren  der  Steppenrace  auftritt,  und  der
häufig  sehr  milde  Verlauf  der  Krankheit  macht  es
selbst  einem  sehr  erfahrenen  Veterinär  oft
genug  schwierig,  ja  in  vielen  Fällen  unmöglich,
zu  unterscheiden,  ob  in  einer  bestimmten  Heerde  Steppenviehes ­
  ein  pestkrankes  Rind  sich  befinde  oder  nicht.
Derlei  leicht  erkrankte,  anscheinend  unverdächtige
Thiere  sind  aber  gleichwohl  im  Stande,  andere  Stücke
zu  inficiren  und  auf  diese  Weise  die  Seuche  zu  verbreiten.
Und  was  sollen  wir  im  Uebrigen  von  der  Veterinärpflege ­
  eines  Landes  halten,  die  den  Rinderimport  aus
Russland  —  für  seine  permanente  Verseuchung  gaben  wir
im  Vorigen  schon  Belege  —  ohne  Protest  zulässt.  So  lange
2
        <pb n="21" />
        18

Rumänien  seine  eigenen  Grenzen  nicht  Russland  gegenüber
schliesst,  so  lange  können  und  dürfen  auch  wir  die  Grenze
Oesterreich-Ungarns  von  rumänischen  Viehtransporten  nicht
überschreiten  lassen.
Wir  sind  durch  zu  grossen  Schaden  zu  dieser  Haltung
gezwungen  worden.  Fast  immer  trat  die  Rinderpest  bei  uns
in  den  östlichen  Grenzländern  der  Monarchie  auf,  oder  das
Schlachtvieh,  das  unbehelligt  die  dortigen  Contumazanstalten
verlassen  hatte  und  hierauf  in  die  Contumazabtheilung  des
Wiener  Centralviehmarktes  gebracht  worden  war,  verpflanzte
sie  uns  auf  dem  kürzesten  und  raschesten  Wege  in  das
Herz  der  Monarchie.
Ein  anderes  Mittel,  die  Forderung  Rumäniens  zu  befriedigen, ­
  läge  vielleicht  in  der  Reconstitution  der  aufgelösten ­
  Contumazanstalten.  Mit  ihrer  Wiedererrichtung
wäre  ja  der  Schutz  vor  der  Rinderpestinvasion  der  Hand
Rumäniens  nicht  mehr  anvertraut  und  den  österreichischungarischen ­
  Veterinärorganen,  zu  denen  wir  gewiss  mehr
Vertrauen  haben,  übertragen.
Doch  haben  sich  diese  Contumazanstalten,  wie  die
Ergebnisse  gerade  der  letzten  Jahre  vor  Schliessung  der
Grenze  zeigen,  keineswegs  bewährt.  Ihr  unzureichendes
Functioniren  war  ja  gerade  der  Grund  für  ihre  Schliessung,
nicht  etwa  irgend  eine  schutzzÖllnerische  Anwandlung  agrarischen ­
  Charakters!  Der  Veterinärbericht  Roll’s  pro  1883
äussert  sich  diesbezüglich  (Seite  114)  folgendermassen  :
„Während  vor  der  Einführung  der  Grenzsperre
gegen  Russland  und  Rumänien  (also  während  des  Bestandes ­
  der  Contumazanstalten!)  durchschnittlich  im  Jahre
1118  Rinder  an  der  Pest  erkrankten  und  der  in  Folge
dieser  Seuche  eingetretene  Verlust  an  Rindern  sich  durchschnittlich ­
  mit  2703  Stück  jährlich  bezifferte,  stellte  sich
während  der  Jahre  1882  und  1883  (also  nach  Schliessung
der  Grenze!)  die  Zahl  der  durchschnittlichen  Erkrankung
mit  8  5,  jene  des  jährlichen  Verlustes  mit  27  Rindern
heraus.”
        <pb n="22" />
        —  19  —

2*

Doch  auch  die  wissenschaftliche  Literatur  verdammt  die
Zulassung  einer  Quarantaine  in  Contumazanstalten.  So  lesen
wir  (in  Roll’s  Werk:  „Die  Thierseuchen”,  1881):
„Da  jedoch  die  Viehcontumazen,  ungeachtet  der
sehr  namhaften  Auslagen,  welche  deren  Einrichtung,
Erhaltung  und  Ueberwachung  dem  Staatsschätze  verursachte, ­
  nicht  im  Stande  waren,  Einschleppungen
der  Rinderpest  hintanzuhalten”  —  —  —  —  —
A.  C.  Gerlach  sagt  in  seiner  Schrift:  „Die  Rinderpest”
(Hannover  1867):
„Das  Vieh  der  verdächtigen  oder  wirklich  inficirten
Heerden  darf  unter  keiner  Bedingung  in  die  Contumaz, ­
  gleichviel  ob  auf  10  oder  21  Tage,  es  muss  direct
und  möglichst  schnell  an  den  Mann  gebracht  werden;
solches  Vieh  wird  um  jeden  Preis  losgeschlagen  und  für  die
Schmuggelhändler  ist  so  gerade  das  billigste  Geschäft:
sie  kaufen  billig  und  können  dadurch  auch  schnell  wieder
verkaufen.  —  —  Deshalb  wird  gerade  der  gefährlichste ­
  Schmuggelhandel  bei  10  Tagen  Contumaz  ebensowohl ­
  fortbestehen  als  bei  21  Tagen  Contumaz,  und
dieser  gefährliche  Schmuggelhandel  wächst  unbedingt
mit  der  Frequenz  der  Steppenvieh-Einführung.
Möglichste  Unabhängigkeit  von  dem  Steppenvieh  ist  also
der  Kernpunkt!”  1
So  urtheilt  nicht  etwa  ein  österreichischer  Protectionist,
der  die  Concurrenz  des  rumänischen  Viehes  auf  dem  Wiener
Schlachtviehmarkte  fürchtet,  sondern  ein  deutscher  Veterinär!
Deutschland  folgt  diesen  Anschauungen,  es  sperrt  seine
Grenze  nicht  blos  gegenüber  Russland,  sondern  auch  gegenüber ­
  dem  Rinde  der  podolisch-ungarischen  Race  ab,  das  aus
Oesterreich  kommt.  Deutschland  bezweckt  mit  dieser  Massregel
  nebst  Anderem  vor  Allem  die  Verhinderung  des  Einschmuggelns
  russischer  oder  rumänischer  Thiere,  ebenso  wie
1  Dieser  Schmuggel  wird  aber  wirksam  gehindert  nicht  durch  Contumazanstalten, ­
  sondern  einzig  durch  vollständige  Grenzsperre  mit  Viehkataster. ­
        <pb n="23" />
        20

die  österreichische  und  die  ungarische  bereits  viele  Hunderttausende ­
  Gulden  auf  die  Besiedlung  der  Östlichen  Grenzländer ­
  mit  buntem  Vieh  verwendet  haben  und  noch  verwenden, ­
  nur  um  das  einfarbige  Vieh,  das  dort,  wie  in  den
verseuchten  Nachbarstaaten,  gehalten  wird,  allmälich  zu  verdrängen. ­
  Dadurch  wäre  der  Controle  die  beste  Hilfe  geleistet.
Im  Uebrigen  haben  wir  ja  gerade  aus  der  Schwierigkeit
der  Diagnose  der  Seuche,  wenn  sie  milde  und  schleichend
verläuft,  deducirt,  dass  auch  die  Contumazanstalt  nicht  ausreichende ­
  Sicherheit  gewähren  kann.
Die  Einfuhr  lebender  Rinder  mit  oder  ohne  Controle  in
Contumazanstalten  ist  also  unbedingt  zu  verwerfen.  Wir
glauben  dies  genügend  mit  Beweisen  aus  Theorie  und  Praxis
erhärtet  zu  haben.
Sehen  wir  nun,  ob  die  rumänischen  Viehzüchter  ihre
Thiere  nicht  vielleicht  im  geschlachteten  Zustande  nach
Oesterreich-Ungarn  importiren  könnten.  Allerdings  hätte  dies
wenig  Werth  für  sie,  denn  der  Ernährungszustand  ihrer  Thiere
ist  meist  ein  solcher,  dass  sie  erst  einer  Mast  in  den  Brennereien ­
  Ungarns  unterzogen  werden  müssten.  Aber  immerhin!
Nehmen  wir  an,  das  Fleisch  der  Thiere  wäre  bereits  von
solcher  Güte,  dass  es  dem  Consum  zugeführt  werden  könnte.
Auch  für  diesen  Fall  müssen  wir  unser  Veto  gegen  diese
Forderung  Rumäniens  einlegen.  Wir  thun  dies  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  veterinärwissenschaftlichen  Forschung,
die  auch  das  Fleisch  oder  andere  Theile  pestverseuchter
Thiere  als  Infectionsträger  erkannt  hat,  und  zwar  selbst  nach
Verlauf  von  mehreren  Monaten.
Die  Errichtung  von  Schlachthäusern  längs  der
russisch-rumänischen  Grenze  war  demnach  ein  schwerer
Fehler  unserer  beiderseitigen  Regierungen!
Lebt  ja  das  Virus  selbst  im  eingepöckelten  Fleische  fort.
So  ergab  (Röll  a.  a.  O.,  S.  100)  das  Tränken  mit  der  Lake
eingesalzenen  Fleisches  pestkrank  gewesener  Thiere  eine
Infection!  Wenn  demnach  unsere  Monarchie  einerseits
lebende  Rinder  aus  Rumänien  und  Russland  wegen  der  Ver-
        <pb n="24" />
        21

seuchung  dieser  Staaten  nicht  importiren  liess,  andererseits
das  Fleisch  aus  denselben  im  frischen  oder  eingesalzenen
Zustande  einzuführen  erlaubte,  welches  notorisch  ebenso
infectionsgefährlich  ist,  so  liegt  darin  eine  grobe  Inconsequenz,
eine  Inconsequenz,  die  nur  jener  der  Zulassung  des  Schafeund
  Ziegenimportes  aus  beiden  Staaten  an  die  Seite  zu
stellen  ist.
Es  ist  ja  kaum  glaublich,  dass  man  Schafe  über  die
Grenze  lässt,  wenn  man  Rindern  den  Eingang  verwehrt.  Das
Vliess  der  Schafe  gerade  ist  es,  welches  bei  seiner  Dichte
das  Contagium  lange  infectionsfähig  erhält*,  Schafe,  die  selbst
nicht  einmal  pestkrank  sind,  können  die  Seuche  auf  weite
Strecken  auf  diesem  Wege  verbreiten.  (Roll  a.  a.  O.,  S.  97  if.
Aehnlich,  wenn  auch  nicht  in  so  hohem  Grade,  verhält
es  sich  mit  der  Ziege,  auch  sie  ist  der  Rinderpest  nicht)
blos  selbst  ausgesetzt,  sondern  sie  kann  dieselbe  auch  auf
andere  Wiederkäuer  (Rinder  oder  Schafe)  übertragen.
Wenn  nun,  wie  erwähnt,  unsere  Regierung  und  diejenige ­
  Ungarns  den  Schaf-  und  Ziegenimport  trotzdem  concediren,
  so  beweist  dies  eine  solche  Lauheit,  dass  wir  uns
vielleicht  gar  nicht  wundern  oder  beklagen  sollten,  wenn
uns  nun  seitens  Rumäniens  noch  mehr  abgefordert  wird:  die
Eröffnung  der  Grenze  für  sein  Hornvieh!
Rumänien  braucht  schliesslich  für  das  Wohl  der  österreichischen ­
  Viehzucht  nicht  besorgter  zu  sein  als  Oesterreich
selbst.  Dass  wir  aber  hierin  kein  Zugeständniss  machen
dürfen,  das  glauben  wir  genügend  nachgewiesen  zu  haben.
Die  Erfüllung  dieser  Forderung  Rumäniens  würde  unsere
Viehzucht  einer  ernsten  Gefahr  aussetzen  und  auch  unseren
gesammten,  Viehexport  nach  den  westeuropäischen  Staaten
unterbinden,  da  dieselben  im  Augenblicke,  wo  wir  Rumänien
die  Grenze  öffnen,  uns  ihr  Gebiet  verschliessen  würden.
Die  zweite  Forderung  Rumäniens  betrifft  die  Zollgebühr
für  seinen  Getreideimport  nach  Oesterreich-Ungarn.
Wenn  wir  über  den  Viehimport  Rumäniens  frank  und
frei  zur  Tagesordnung  übergehen  konnten,  ohne  darum
        <pb n="25" />
        22

fürchten  zu  müssen,  der  egoistischen  Interessenvertretung
geziehen  zu  werden,  so  stellt  sich  hier  die  Sachlage  doch
weit  anders, -  dort  sind  die  Abweisungsgründe  so  eminent
veterinärpolizeilicher  Natur,  dass  sich  ihnen  gewiss  Niemand,  und
sei  sein  Erwerbsinteresse  vielleicht  noch  so  sehr  durch  den  Zollfrieden ­
  oder  Zollkrieg  mit  Rumänien  tangirt,  entziehen  kann.
Denn  man  kann  vielleicht  Begünstigung  des  Exportes  der
Industrieproducte  durch  Goncessionen  für  den  Import  der
Rohstoffe  zu  compensiren  glauben  ;  nie  und  nimmer  aber
wird  eine  Staatsgewalt  es  unternehmen,  zur  Erreichung  von
Zollermässigungen  einen  grossen  Theil  des  Nationalvermögens ­
  einem  elementaren  Unglücke  preiszugeben.  Bei
der  Frage  der  Zollfreiheit  des  Getreides  aber  liegen,
wie  gesagt,  die  Dinge  anders.  Hier  könnte  es  sich  allerdings
um  eine  Abwägung  der  Grösse  des  Schadens/»  respective
Nutzens  für  die  einzelnen  Volkstheile  des  Staates  handeln,
hier  könnte  von  gewisser  Seite  allerdings  an  die  Zweckmässigkeit ­
  einer  Compensation  gedacht  werden.  Dass  dieselbe
aber  auch  in  diesem  Falle  nicht  am  Platze  wäre,  wollen
wir  im  Folgenden  zeigen;  mit  dem  erbrachten  Beweise
werden  wir  uns  aber  auch  vor  dem  Vorwurfe  des  einseitigen
„  Agrarierthumes  um  jeden  Preis  ,  der  engherzigen  Vertretung
eines  Classeninteresses  bewahrt  haben.
Der  Import  rumänischen  Getreides  geschah  bisher
zollfrei.  Wohl  belegt  unser  Zolltarif  vom  Jahre  1882  Gerste,
Hafer,  Mais  und  Roggen  pro  Mentercentner  mit  einem  Zoll
von  25  kr.,  Weizen,  Spelz,  Halbfrucht,  Heidekorn,  Hirse
mit  50  kr.,  Mehl  und  Mahlproducte  mit  H.  1.50  pro  Metercentner,
  factisch  aber  kam  dieser  Eingangszoll  Rumänien
gegenüber  nicht  zur  Anwendung,  da  ihm  die  Zollconvention
vom  Jahre  1875  das  Recht  der  Meistbegünstigung  gewährleistet ­
  hatte.
Rumänien  dringt  nun  darauf,  dass  diese  Zollfreiheit  für
sein  Getreide  fortbestehen  bleibe.  Als  ausschliesslicher  Agriculturstaat
  sieht  es  das  Lebensinteresse  seiner  Production
gefährlich  bedroht,  wenn  sein  Getreideexport  durch  einen
        <pb n="26" />
        23

Eingangszoll  seitens  Oesterreich-Ungarns  belastet  werden
soll.  Wir  andererseits  hören  diese  Forderung  im  selben  Augenblicke, ­
  wo  die  Volksvertretung  beider  Reichshälften  eine
Gesetzvorlage  berathen  und  genehmigen  soll,  die  ganz  namhafte ­
  Schutzzölle  für  unser  Getreide,  Mehl  und  die  Mahlproducte
  verfügt.  Diese  Schutzzölle  können  füglich  nur
dann  im  Ernste  gemeint  sein,  wenn  man  sie  bei  den
Ländern  an  wendet,  die  wirklich  Getreide  nach
Oesterreich  exportiren.  Es  wäre  absurd,  sie  gegenüber
Deutschland  oder  Grossbritannien,  bekanntlich  regelmässigen
Getreide  Importländern,  anzuwenden.  Wenn  nun  Rumänien
das  Recht  der  Meistbegünstigung  auch  für  seinen  Getreideexport ­
  nach  Oesterreich  erhält,  so  würde  dies  die  Zollfreiheit ­
  bedingen,  da  wir  ja  in  Handelsverträge  mit  gewissen,
z.  B.  den  genannten  Ländern,  Getreidezölle  gar  nicht  aufzunehmen ­
  haben  werden.  Die  Absicht,  die  den  beantragten
Schutzzöllen  für  Getreide  zu  Grunde  liegt,  wäre  also  thatsachhch
  im  selben  Augenblicke,  wo  wir  Rumäniens  Forderung ­
  erfüllen,  vereitelt.  Diese  Schutzzollsätze  sollen  ja  nicht
blos  für  den  Fall  des  Zollkrieges  mit  einem  Staate  dienen,
sie  sind  vielmehr  bestimmt,  sich  dem  Organismus  der  staatlichen ­
  Schutzmassregeln,  die  im  Interesse  unserer  harr  bedrängten ­
  Landwirtschaft  bereits  getroffen  oder  erst  geplant
sind,  harmonisch  einzufügen.
Demgemäss  wird  es  nur  nöthig  sein,  diese  Schutzzölle
im  Allgemeinen  zu  motiviren.  Ist  dies  erfolgt,  dann  wird
man  auch  ihre  systematische  Anwendung  und  damit  auch
die  Abweisung  der  bezüglichen  Forderung  Rumäniens  verlangen ­
  können.
Wir  wollen  hier  nicht  auf  die  überseeische,  an  Gebiet
immer  mehr  zunehmende  Concurrenz  hindeuten.  Darüber
ist  bereits  so  viel  gesagt  und  geschrieben  worden,  dass  jedes
Wort  überflüssig  ist.
hassen  wir  vielmehr  die  Exportziffern  unseres  österreichisch-ungarischen ­
  Getreides  ins  Auge,  so  ergeben  sich
genug  Belege  für  die  Opportunität  der  neuen  Getreideschutz-
        <pb n="27" />
        24

zolle.  Wir  entnehmen  hier  viele  Zahlenangaben  theilweise
dem  Österreichischen  und  ungarischen  Motivenberichte  zum
neuen  Zolltarife,  theilweise  den  Nachweisungen  der  amtlichen
Statistik  beider  Staaten.
Hauptabnehmer  unseres  Getreides  waren  und  sind  Deutschland, ­
  Italien  und  Frankreich.
Wie  viel  Getreide  wir  nach  Grossbritannien  exportiren,
konnten  wir  den  statistischen  Nachweisungen  Oesterreichs
nicht  entnehmen,  da  sich  dieselben  leider  noch  immer  nur
auf  Angabe  der  Ein-,  respective  Austrittsgrenzen  beschränken,
anstatt  die  Mengen  und  Werthe  der  Ein-  und  Ausfuhr  auch
nach  den  Bestimmungsländern  zu  gliedern.
Unser  Export  über  die  deutsche  Grenze  und  nach  Italien
nimmt  seit  den  letzten  Jahren  ganz  bedeutend  ab.  Ursache
dessen  ist  die  billiger  producirende  überseeische  Concurrenz,
zunächst  aber  der  Sieg  des  Getreide-Schutzzollprincipes  in
Deutschland,  Frankreich  und  Italien.
Die  Abnahme  unseres  Cerealienexportes  beträgt
im  Jahre  1884  gegen  1883  .  .  21  46  Procent
„  „  1884  ^  „  1882.  .47-79  *
„  „  1883  „  1882  .  .  33-52  „
Beim  Mehle  ist  eine  noch  grössere  Abnahme  zu  verzeichnen. ­
  Dieselbe  beträgt,  bezogen  auf  das  Jahr  1878,
im  Jahre  1882  37*13  Procent

1883
1884 1

.  38  31
.  57-37

n  r&amp;gt;
Zum  Verständniss  der  riesigen  Abnahme  des  Getreideexportes ­
  nach  Deutschland  müssen  wir  doch  wohl  daran
erinnern,  dass  in  Deutschland  mit  1.  Januar  1880  an  Getreideund
  Mehlzöllen  erhoben  wurden:
pro  100  kg  Weizen,  Roggen  und  Hafer  .  .  1.—  Mk.
„  100  „  Gerste,  Mais  und  Heidekorn  .  —.25  „

100  „  Mehl

2.—

i  ln  diesem  Jahre  wurde  der  Einfuhrzoll  für  Mehl  in  Deutschland
von  fl.  1  auf  fl.  3.75  ö.  W.  erhöht.
        <pb n="28" />
        25

Diese  Zollsätze  wurden  aber  durch  das  Gesetz  vom
22.  Mai  1885  sehr  namhaft  erhöht,  und  zwar  wird  von  da  ab

entrichtet:
pro  100  kg  Weizen  und  Roggen  3.—  Mk.
„  100  „  Hafer  und  Gerste  1.50  „

„  100  „  der  anderen  Getreidegattungen  .  1.—  „
„  100  „  Mehl  (überhaupt  Mühlenfabricate)  7.50  „
Die  Abnahme  des  Getreideexportes  nach  Deutschland
in  Folge  der  ersten  und  ganz  besonders  der  zweiten  Zollfixirung
  zeigt  sich  in  der  Differenz  der  Exportziffern  für  die
Siebziger-Jahre  und  die  ihnen  folgenden  letzten  Jahre.  Unser
Cerealien-  und  Mehlexport  nach  Deutschland  betrug:

In  Metercentnern

Durch-  I
schnittlich,
.d.Jahren
1876—79

1878

1880

Abnahme  im
Jahre  1880  gegen
1878

absolut

Metercentner

in  Procenten:


An  Getreide  und
Hülsenfrüchten
überhaupt  .  .
"  u.  z.  Weizen
Roggen
Gerste
Malz  .
Hafer  .
Mais  .
Andere  Getreide
gattungen  .
Hülsenfrüchte
Mehl
Andere  Mahlproducte
  .  .  .  .

9,794.640
3,167.626
1,325.060
2,441.589
622.606
957.522
887.951
57.352
434.937
937.064

10,316.674  4,283.053  0  033621

4,201.616  832.631
872.614  634.418
2,923.854  1,514.728
581.466  334.358
869.981  574.476
420.604  194.723

3,368.985
238.09f&amp;gt;
1.409.126
247.108
285.500
225.881

53.456
403.183
1.254.138

41.627
156.192
226.164

45.448

54.859  46.805

58-5
80-2
27-3
48-2
42-5
33-2
537

11.929  22-3
246.991  «12
1.024.974  81'9
8.054  14  7

Bei  genauerer  Durchsicht  dieser  Ziffernfolge  wird  die
sehr  hohe  procentuelle  Abnahme  des  Getreideexportes
von  58‘5  Procent,  des  Mehlexportes  von  81*9  Procent
auffallen.  Noch  drastischer  aber  zeigt  sich  die  Wirkung
der  Getreidezollerhöhung  des  Jahres  1885.
        <pb n="29" />
        26

Während  wir  noch  im  Jahre  1884  828.224  q  Weizen
nach  Deutschland  exportirten,  betrug  der  Weizenexport  des
Jahres  1885  (also  des  ersten  Jahres  der  Zollerhöhung)  nur
mehr  467.671  g,  er  sank  also  binnen  Jahresfrist  um  volle
43y 2  Procent!!
Deutschland  hat  den  Zweck,  den  es  mit  seinen  Getreidezöllen ­
  verfolgte,  grossentheils  erreicht,  und  schon  heute
hören  wir  von  weiteren  Zollerhöhungen,  die  man  dort  projectirt.
  Bei  der  Intensität  der  Zucker-  und  Spirituskrisis  auch
in  Deutschland  wird  der  Hackfruchtbau  wieder  ebenso  eingeschränkt ­
  werden,  wie  gegenwärtig  bei  uns;  der  Schutz,
den  die  neuen  Zölle  dem  Halmfruchtbau  und  der  Müllerei
gewähren,  wird  zur  abermaligen  Ausdehnung  des  Getreidebaues ­
  mächtig  anregen.
Denselben  Erscheinungen  begegnen  wir  in  Frankreich
und  Italien,  in  welch  ersterem  die  Getreidezölle  im  Jahre  1882
auf  die  beiläufige  Höhe  der  deutschen  gebracht  wurden,
und  auch  dort  ist  schon  wieder  eine  abermalige  Erhöhung
beantragt.
Die  Consequenzen  dieser  Getreidezölle  Deutschlands,
Frankreichs  und  Italiens  sind  nun  mehrfach  bedeutsam  für
die  Preisbildung  unserer  eigenen  Cerealien  und  Mühlenproducte.
  Sie  bestehen  in  der  Anstauung  unseres  eigenen
Productes,  also  in  namhaftem  Preisstürze  innerhalb  des  Landes,
das  seine  bisher  verfügbar  gewesenen  Mengen  nicht  mehr  so
lucrativ  exportiren  kann.  Dieser  Preissturz  wird  unter  sonst
gleichen  anderen  begleitenden  Umständen  derselbe  sein,  ob
wir  selbst  nun  Getreidezölle  einführen  oder  nicht.  Dies  gälte
für  den  Fall,  dass  wir  das  einzige  auf  Getreideexport  hingewiesene ­
  Land  wären.
Thatsächlich  aber  sind  die  angrenzenden  östlichen  Staaten
ebensolche  Getreideexportländer,  wie  Oesterreich-Ungarn.  Der
Getreidezoll,  der  dem  österreichischen  Getreide  den  Austritt
ins  Ausland,  das  schutzzöllnerisch  vorgeht,  erschwert,  derselbe ­
  Getreidezoll  wirkt  auch  hemmend  auf  das  zu  exportirende
  Getreide  Rumäniens,  Russlands  etc.  Die  unvermeid-
        <pb n="30" />
        27

liehe  Folge  davon  aber  wird  und  muss  sein:  Die  Ueberschwemmung
  Oesterreich  -Ungarns  mit  fremdem
Getreide.
Wie  der  hydrostatische  Druck  sich  im  communicirenden
Gefässe  überallhin  gleich  weit  fortpflanzt  und  das  Wasser
dorthin,  wo  es  den  geringeren  Widerstand  findet,  hindringt,
so  sehen  wir  es  auch  im  Welthandel,  dass  die  Waare  sich
dorthin  mit  unwiderstehlicher  Gewalt  gezogen  fühlt,  wo  sich
ein  Zollvacuum  vorfindet.
Durch  die  Getreideschutzzölle  unserer  Nachbarländer
wird  nicht  blos,  wie  schon  mehrmals  erwähnt,  unser  Erzeugnis ­
  vom  Markte  der  betreffenden  Staaten  vertrieben,
sondern  auch  das  Rumäniens  und  Russlands,  ßeliessen  wir
nun  dem  fremden  Getreide  seine  bisherige  Zollfreiheit,  so
würde  unser  eigener  Markt  überfluthet  werden  nicht  blos  von
unserem  eigenen,  in  anderen  Jahren  exportirbar  gewesenen
Producte,  sondern  auch  von  den  Mengen  des  ausländischen,
dem  die  Getreideschutzzölle  Europas  den  Markt  verschlossen
halten.
Würde  Rumänien  nicht  unter  so  viel  günstigeren  äusseren
Bedingungen  produciren  (jungfräulicher  Boden,  billige  Arbeitskraft, ­
  niedrige  Steuern,  geringere  Lasten  der  Wehrpflicht)
als  wir  es  können,  so  wäre  seine  Concurrenz  auf  unserem  stammeigenen ­
  Boden  weniger  bedeutungsvoll.  Wie  die  Verhältnisse
aber  thatsächlich  sind,  brauchen  wir  bei  dem  riesig  zunehmenden ­
  Importe  rumänischen  Getreides  einen  Schutz  vor
der  preisdrückenden  Wirkung  desselben.  Dass  diese  Zunahme
wirklich  stattgefunden  hat,  mögen  folgende  Zahlen  zeigen
(siehe  umstehende  Tabelle).
Zur  besseren  Würdigung  dieser  Zahlen  erinnern  wir
daran,  dass  im  Jahre  1876  unser  bisheriger  Zollvertrag  mit
Rumänien,  im  Jahre  1880  die  Getreideschutzzölle  Deutschlands ­
  in  Kraft  traten,  während  ihre  so  bedeutende  Erhöhung
in  das  Jahr  1885  fällt.
Wie  lähmend  gerade  letztere  Massregel  auf  den  Export
unserer  Cerealien  wirkte,  wollen  wir  noch  an  den  soeben
        <pb n="31" />
        28

Rumäniens  Getreideausfuhr  nach  Oesterreich-Ungarn
von  1875—i885.

Im
Jahre

1875
1876
1877
1878
1879
1880
1881
1882
1883
1884
1885

Getreide
in  Metercentner


156.344
1,027.034
3,192.103
2,856.404
2,111.471
3,104.337
3,457.851
3,904.436
3,748.206
3,440.925
4,746.318

und  zwar

Weizen

Halbfrucht ­


und  Spelz  Heiden,
!  Hirse

Roggen

Gerste

Hafer

Mais

in  Metercentner

9.065
157.886
689.628
649.603
844.944
1,316.023
909.980
1,261.823
1,380.186
1,049.474
1,169.161

4.552
18.957
21.063
28.262
62.739
76.808
182.123
207.958
193.844
112.105
248,213

4.735
69.761
100.457
93.070
139.612
162.635
107.370
170.377
154.467
237.157
126.602

55.417
107.278
453.226
375.336
154.331
139.367
205.528
313.262
423.470
272.0711
399.683\

7.253 1
49.9621
65.396
54.019
36.587
32.784
81.431
144.845
121.541
104.210
311469

75.322
623.189
1,862.833
1,656.114
873.258
1,376.990
1,961.419
1,806.171
1,474.698
1,665.908
2,491.190

veröffentlichten  Ausweisen  für  die  Monate  Januar  und
Februar  des  Jahres  1886  darthun.

An  Getreide  und  Mehl  wurde  in  den  zwei  Monaten
Januar-Februar  1885  und  1886  exportirt:
1885  1886  Differenz
Metercentner

Gerste  .
Hafer  .
Roggen
Weizen
Malz
Hülsenfrüchte
Mehl  .  .  .

.  723.454  455.109

164.214
12.410
255.743
293.781
63.100
330.411

78.112
1.221
217.621
175.702
47.201
225.615

—268.345
-  86.102
—  11.189
—  38.122
—  118.079
—  15.899
—104.796

Zusammen  1,843.113  1,200.581  —642.532

In  derselben  Zeitperiode  sank  der  Getreideimport
Deutschlands  von  3,592.081g  des  Vorjahres  auf  575.234g,
er  beträgt  für  1886  nur  mehr  ungefähr  den  siebenten
Theil  der  Einfuhrsmenge  von  1885!
        <pb n="32" />
        29

Und  wenn  selbst  keine  Zunahme  des  Getreideimportes
nach  Oesterreich-Ungarn  zu  verzeichnen  wäre,  so  müssten
wir  doch  aus  dem  rapiden  Sinken  unseres  Exportes
schliessen,  dass  der  Aussenhandel  unseres  Reiches  bezüglich
des  Getreides  eine  ganz  elementare  Veränderung  erfahren
hat,  sein  Charakter  ist  im  Zeiträume  kaum  eines  Decenniums
ein  ganz  anderer  geworden.
Das  Getreide,  das  früher  (bis  zur  Aera  der  Getreidezölle ­
  der  Nachbarstaaten)  nach  Oesterreich-Ungarn  importirt
wurde,  blieb  nicht  bei  uns,  unser  Getreideimport  war  in
den  früheren  Jahren  mehr  weniger  zugleich  auch  unser
Getreidetransit  und  ein  Theil  des  Transites  war  immer
identisch  mit  unserem  Import.  Jetzt  aber  hat  dieses  eingeführte ­
  Getreide  seinen  Transitcharakter  abgestreift,  es  kann
nicht  mehr  so  rentabel  exportirt  werden,  es  transitirt
darum  nicht  mehr,  sondern  es  bleibt  bei  uns.
Man  gibt  für  Zucker  und  Spiritus  Steuerrestitutionen,  falls
sie  exportirt  werden,  und  dieselben  bilden  bei  dem  jetzigen
Modus  ihrer  Ertheilung  eine  staatliche  Exportprämie.
Würde  Oesterreich-Ungarn  auf  den  Wunsch  Rumäniens  eingebpn,
  würde  rumänisches  Getreide  zollfrei  über  unsere
Grenze  treten  können,  so  wäre  damit  das  Widerspiel  der
Exportprämie  geschaffen:  Die  Importprämie!
Diese  „Importprämie”  für  das  ausländische  Getreide  bestände ­
  nicht  etwa  in  einer  vom  Staatsschätze  zu  leistenden
Zahlung,  sie  würde  vielmehr  direct  von  der  Bevölkerung
—  in  erster  Linie  von  den  landwirtschaftlichen  Gross-  und
Kleinunternehmern  —  bestritten  werden.  Wir  glauben,  diese
„Importprämie”  würde,  so  gross  auch  die  Beträge  der
Exportprämien  waren  oder  noch  sein  werden,  von  weit
empfindlicheren  Folgen  für  den  Wohlstand  der  Bevölkerung
Oesterreich-Ungarns  sein,  als  jene  Steuerrestitutionen  für
den  Staatssäckel!
Im  Bisherigen  haben  wir  ausführlich  dargelegt,  warum
wir  beide  Forderungen  Rumäniens  für  indiscutabel  halten.
Wir  protestirten  gegen  den  Wunsch  nach  Wiedereröffnung
        <pb n="33" />
        30

der  Grenze  für  das  Hornvieh  Rumäniens  unter  Vorführung
der  einschlägigen  Ergebnisse  der  modernen  Veterinärkunde
und  der  amtlichen  Veterinärstatistik  unseres  Landes.  Den
Anspruch  auf  Zollfreiheit  für  das  zu  importirende  Getreide
mussten  wir  unter  Berufung  auf  die  elementaren  Veränderungen ­
  in  der  Zollgesetzgebung  unserer  Nachbarstaaten,
im  Aussenhandel  mit  Getreide  dort  wie  in  unserem  eigenen
Staate  selbst  abweisen.  Wir  rollten  damit  nicht  die
Frage  über  die  allgemeine  principielle  Berechtigung  oder
Inopportunität  der  Getreidezölle  auf.  Darüber  wurde  von
berufener  Seite  geurtheilt.  Wenn  wir  vielmehr  für  die
Anlegung  von  Getreidezöllen  an  rumänische  Provenienzen
eingetreten,  so  geschah  dies  unter  dem  zwingenden  Einflüsse
der  Zollpolitik  der  Nachbarstaaten.  Während  sich  diese
a  priori  für  Getreidezölle  entschieden,  würde  Oesterreich-Ungarn
  dies  erst  a  posteriori  thun.  Unser  Schutzzoll  ist
ein  Schutzzoll  gegen  bereits  vorhandene  Schutzzölle,
jener  der  Westmächte  aber  ist  primärer  Natur.
Und  damit  wollen  wir  diese  Frage  verlassen.  Darauf
hinzuweisen  sei  uns  aber  noch  gestattet,  dass  Rumänien
seine  Forderungen  gerade  auf  jenem  Gebiete  gestellt  hat,
wo  jedes  Zugeständnis,  jede  Nachgiebigkeit  unsererseits  ein
Absurdum  wäre.
Wir  glauben  schon  daraus  schliessen  zu  dürfen,  Rumänien
sei  nicht  von  dem  ernsten  Willen  beseelt,  eine  Zollconvention
mit  uns  einzugehen.  *
Im  Folgenden  wollen  wir  dem  gegenüber  die  Forderungen, ­
  die  unsererseits  zu  stellen  wären,  erwägen  und  die
Chancen,  die  der  Zollvertrag  oder  der  Zollkrieg  für  unser
Reich  wie  Rumänien  böte,  einem  objectiven  Vergleiche  unterziehen. ­
        <pb n="34" />
        III.
Es  würde  uns  gar  nicht  wundernehmen,  wenn  von
mancher  Seite  die  Wünsche  und  Forderungen,  die  wir  an
den  neuen  Handelsvertrag  gegenüber  dem  bisherigen  stellen,
als  ein  Uebermass,  durch  nichts  gerechtfertigt,  bezeichnet
würden.  Man  ist  ja  auch  hier  so  leicht  zum  Rathe  geneigt,
sich  mit  dem  früher  Errungenen  zu  begnügen,  man  deutet
in  diesem  Palle  darauf  hin,  dass  die  Industrie  und  Landwirtschaft ­
  wohl  zufrieden  sein  sollten  mit  der  vielleicht  bald
gewährten  einfachen  Verlängerung  des  Zoll-  und  Handelsvertrages, ­
  man  meint,  sie  werden,  wenn  sie  dessen  zehnjährigen ­
  Bestand  überdauert  haben,  ihn  auch  wohl  noch
länger  ertragen  können.
Vielleicht  wäre  dies  richtig,  wenn  in  unserer  schnelllebigen ­
  Zeit  zehn  Jahre  ebensoviel  wären  wie  in  den  vergangenen ­
  Wirthschaftsperioden,  wenn  solche  zehn  Jahre  von
heute  nicht  so  bedeutende  Wirthschaftswandlungen  zu  zeitigen
vermöchten.
Die  Marktlage  des  Jahres  1886  ist  in  der  That  eine
wesentlich  veränderte  gegenüber  der  des  Jahres  1875;  Industrie ­
  und  Landwirtschaft,  Production  und  Handel  zeigen
uns  heute  ein  ganz  anderes  Bild.  In  Rumänien  verursachte
der  Abschluss  der  Zollconvention  mit  mehreren  Staaten,
bei  uns  die  allgemeine  Depression  des  Weltmarktes,  so  grosse
Umwälzungen,  dass  der  neue  Handelsvertrag  dadurch  wesentlich
beeinflusst  werden  muss.  Jeder  Zollvertrag  ist  ja  ein  Kind
seiner  Zeit;  sollten  wir  einer  neuen  Zeit  Veraltetes  zumuthen
  dürfen?
        <pb n="35" />
        32

Es  würde  den  Rahmen  unserer  Schrift  überschreiten,
wollten  wir  die  Depression  in  unseren  wirthschaftlichen  Verhältnissen ­
  genauer  beleuchten;  bezüglich  des  Cerealienhandels
haben  wir  ja  schon  im  vorhergehenden  Abschnitt  Einiges
mitgetheilt,  und  im  Anhang  werden  überdies  Ausweise  über
den  Aussenhandel  Oesterreichs,  speciell  mit  Rumänien
während  der  letzten  Jahre,  Platz  finden.
Wird  also  ein  neuer  Zoll-  und  Handelsvertrag  mit
Rumänien  zu  Stande  kommen,  so  müssen  hierin  zum
Theil  Aenderungen  gegen  den  früheren  eintreten.  Diese
würden  unseres  Erachtens  in  Schutzmassregeln  auf  industriellem ­
  und  landwirtschaftlichem  Gebiete,  wie  auch  in
einer  zweckmässigen  Regelung  unserer  Verkehrsbeziehungen
zu  Rumänien,  also  in  tarifpolitischen  Massnahmen  zu
suchen  sein.
Was  erstlich  die  Industrie  betrifft,  so  können  wir  uns
mit  der  Hohe  der  bisher  in  Geltung  gewesenen  Einfuhrszölle
Rumäniens  keineswegs  zufrieden  erklären.  Die  Tarife  des
Handelsvertrages  vom  Jahre  1875  sind  vielfach  zu  hoch
bemessen.  Die  Zusicherung  des  Meistbegünstigungsrechtes
ka;  n  uns  aber  nicht  genügen.  Warum  auch,  da  doch  keiner
der  übrigen  Staaten  so  viel  wie  wir  von  Rumänien  zu
erreichen  im  Stande  ist?!  Wozu  sollten  wir  darauf  warten,
ob  nicht  etwa  einer  der  andern  Staaten  niedrigere  Tarifpositionen ­
  in  Rumänien  erlangen  werde,  als  wir  sie  erreichten? ­
  Dieses  Sichgenügenlassen  mit  dem  einfachen  Meistbegünstigungsvertrage ­
  Rumänien  gegenüber  kann  für  alle
anderen  Staaten  Europas  eher  als  für  uns  taugen.  Denn
diese  können  dann  dadurch  participiren  an  allen  denjenigen
Zugeständnissen,  die  wir  Rumänien  gegenüber  beanspruchen
können  kraft,  der  günstigen  Lage  unseres  Landes.
Oesterreich-Ungarn  muss  also  (wie  es  kaum  von  Jeman
dem  bestritten  werden  dürfte)  das  ganze  Gewicht  seines  Einflusses ­
  darauf  legen,  einen  Tarifvertrag  mit  Rumänien
abzuschliessen  unter  gleichzeitiger  reciproker  Gewährung  des
Meistbegünstigungrechtes.
        <pb n="36" />
        33

Im  Erringen  von  günstigeren  Zolltarifsätzen  wird  unsere
Kraft  zur  Geltung  kommen,  im  Besitze  der  —  im  Uebrigen
selbverständlichen  —  Meistbegünstigungsklausel  werden  wir
während  der  Vertragsdauer  die  Wechselfälle  der  rumänischen
Handelspolitik  ruhig  betrachten  können.
Diese  Meistbegünstigungsklausel  stabilisirt  ja  mehr  als
alles  Andere  die  Handelsbeziehungen  der  Staaten  untereinander. ­
  Unter  der  Anregung  günstiger  Tarifpositionen  können
Unternehmungen  frisch  aufleben  oder  neu  erstehen;  bestünde
diese  Klausel  nicht,  so  würden  sie  ein  Dasein  ephemeren
Charakters  besitzen,  immer  davor  besorgt,  dass  der  fremde
Staat  binnen  Kurzem  anderen  vielleicht  noch  günstigere  Zollsätze ­
  gewähre.  So  aber  kommt  jede  nachfolgende  Begünstigung ­
  auch  den  Staaten,  die  schon  früher  Handelsverträge
abgeschlossen  hatten,  im  gleichen  Masse  zugute;  darum
sagten  wir,  dass  das  Meistbegünstigungsrecht  mehr  vielleicht
als  alles  Andere  geeignet  sei,  sprunghaftes  Vorwärts-  und
Rückwärtsgehen  des  Aussenhandels,  sprunghaftes  Steigen
und  jähen  Sturz  zu  verhindern.  Und  deshalb  wirkt  der
Besitz  dieses  Rechtes  stabilisirend  auf  Production  und
Handel  der  Staaten.
Dass  wir  die  Meistbegünstigungsklausel  also  ebenso  zu
erhalten  wie  zu  gewähren  haben,  ist  selbstverständlich.  In%
Laufe  der  Vertragsunterhandlungen  erklärten  die  rumänischen
Bevollmächtigten,  dass  dies  nicht  so  ohneweiters,  ohne
hohe  Gegenleistung  unsererseits  möglich  sei.  Wir  halten  dies
aber  keineswegs  für  aufrichtigen  Ernst-  Die  rumänischen
Handelspolitiker  sind  zu  „vielgewandt"  im  Zollvertragswesen
—  haben  sie  doch  seit  der  kurzen  Zeit  der  staatlichen  Selbstständigkeit ­
  ihres  Landes  schon  so  manchen  Vertrag  abgeschlossen ­
  und  so  manchen  Zollkrieg  begonnen!  —  als  dass  sie
eine  solche  Zumuthung  wirklich  aufrecht  erhalten  könnten!
Die  Zusicherung  des  Meistbegünstigungsrechtes  wird  uns
aber  nicht  hindern  dürfen,  den  Zollsatz  für  einige  Waarengruppen
  vertragsmässig  zu  binden.  Da  Rumänien  heute
noch  immer  vorwiegend  Rohproducte  exportirt,  so  werden
3
        <pb n="37" />
        wir  diese  vom  Rechte  der  Meistbegünstigung  auszuschliessenden
  Waaren  auch  nur  im  Bereiche  der  Rohproducte  zu
suchen  haben.
Wir  haben  schon  im  Vorangegangenen  auf  die  traurige
Lage  unseres  Getreidehandels  hingewiesen,  auf  die  kaum  noch
schlechter  denkbare  Marktconjunctur  der  letzten  Jahre.
Die  Getreidezölle  unserer  Nachbarländer  zwingen  uns
nun  geradezu,  den  Zollsatz  für  Getreide  zu  binden.  Só  sehr
wir  auch  bedauern,  dies  gerade  dort  thun  zu  müssen,  wo
Rumäniens  Hauptexportartikel  in  Frage  kommt, 1  so  ist  doch
gerade  hier  keine  Concession  möglich.  Nachgiebigkeit  in  dieser
Richtung  hiesse  grösste  Opfer  für  kleinere  Vortheile  bringen.
Wir  werden  also  (unter  Fortdauer  des  Vieheinfuhrverbotes, ­
  dessen  Unabweislichkeit  wir  bereits  dargelegt)  für  alle
Waaren  rumänischer  Provenienz  die  Meistbegünstigung  zu
gewähren  haben,  nur  für  das  Getreide  wird  der  Zollsatz,
conform  dem  neu  beantragten  allgemeinen  Zolltarif  des
österreichisch-ungarischen  Zollgebietes  zu  bestimmen  und  vertragsmässig
  zu  binden  sein.  Mit  dieser  Forderung,  wir
wissen  es  sehr  wohl,  werden  wir  freilich,  bei  aller  Zustimmung ­
  seitens  der  agricolen  Bevölkerung  Oesterreichs,  doch
auch  selbst  bei  uns  auf  lebhaften  Widerspruch  stossen,  und
zwar  seitens  der  Grossmüller  Ungarns.  Sie  verwenden  in
ihren  Dampfmühlen  alljährlich  rumänischen  Weizen,  den  sie
wegen  seiner  leichten  Qualität  dem  Banater  beimengen;  nur
dadurch,  behaupten  sie,  können  sie  dem  ungarischen  Weizenmehle ­
  den  Weltmarkt  wie  bisher  bewahren.  Sie  benÖthigen
hierzu  nach  ihrer  eigenen  Angabe  etwa  400.000  Metercentner
walachischen  Weizens.  Die  Unentbehrlichkeit  gerade  dieser
Weizenqualität  für  einen  Augenblick  zugegeben,  können  wir
darum  doch  noch  immer  nicht  einsehen,  wozu  wir  deshalb
den  zollfreien  Import  von  einer  Million  169  Tausend
Metercentnern  (so  viel  sind  pro  1885  verzeichnet!)  zulassen
1  Im  Jahre  1884  betrug  der  Handelswerth  der  gesammten  Warenausfuhr ­
  Rumäniens  nach  Oesterreich  33,367.000  fl.,  wovon  auf  das  Getreide ­
  allein  schon  22,305.000  fl.  entfallen.
        <pb n="38" />
        —  35  —

müssten.  Das  als  zollfrei  beanspruchte  Weizenquantum  betrug ­
  ja  nur  34  Procent  der  wirklichen  Weizeneinfuhr  Rumäniens. ­
  Sollte  man  wirklich  beanspruchen  dürfen,  dass  circa
769.000  Metercentner  Weizen  zum  Nachtheile  der  Österreichischen ­
  Landwirtschaft  deshalb  zollfrei  eintreten,  damit  andere
400.000  Metercentner  den  Mühlenbetrieb  Ungarns  befördern?
Wir  glauben  vielmehr,  dass  die  ungarischen  Dampfmühlen
bei  besserer  Umschau  genügende  Mengen  solchen  leichten
Weizens,  wie  es  der  walachische  meist  ist,  finden  dürften.
Die  leichten  Böden  Oberungarns,  die  mageren  Gebirgsböden
Oesterreichs  bieten  dessen  mehr  als  genug  und  es  wird  den
dortigen  landwirtschaftlichen  Gross-  und  Kleinbesitzern  nur
erwünscht  sein,  wenn  die  ungarischen  Dampfmühlen  ihre
Einkäufe  dort  statt  in  Rumänien  besorgen.
Die  Specialbedürfnisse  können  also  keinen  Anlass  zu
diesbezüglichen  Concessionen  an  Rumänien  bieten,  dazu
fehlt  die  genügende  Basis.  Viel  rücksichtswürdiger  erscheint
uns  da  die  bedenkliche  Lage  der  Landwirte  in  den  Österreichischen ­
  Alpenländern  !
Hiermit  glauben  wir  die  Frage  nach  der  Verzollung  des
rumänischen  Importes  nach  Oesterreich-Ungarn  hinlänglich ­
  erörtert  zu  haben  und  gehen  zur  Beantwortung  der
Frage  über:  Welche  Zollsätze  haben  wir  für  unseren  Export ­
  nach  Rumänien  anzustreben?
Schon  oben  haben  wir  auf  die  ungünstigen  Zollsätze
des  bisher  in  Geltung  gewesenen  Zollvertrages  hingewiesen,
ungünstig  sogar,  wenn  wir  sie  mit  denen  der  Österreichischserbischen ­
  Zollconvention  vergleichen.  In  dieser  Zollconvention ­
  machten  wir,  aus  Gründen  der  auswärtigen  Politik,  den
Ansprüchen  des  serbischen  Handels  ohnedies  so  viele  Zugeständnisse, ­
  wir  liessen  unserem  Import  hohe  Eingangszölle  auferlegen, ­
  um  dem  Ziele:  Einbeziehung  Serbiens  in  die  „politische ­
  Machtsphäre”  Oesterreich-Ungarns,  näherzukommen.
Wenn  nun  der  Tarif  des  bisherigen  Zoll-  und  Handelsvertrages ­
  mit  Rumänien  uns  noch  ungünstiger  ist  als  der
des  serbischen,  so  zeigt  dies  gewiss,  wie  unerträglich  der
3*
        <pb n="39" />
        36

rumänische  Conventionaltarif  für  unsere  Industrie  war.  Die
Zollsätze  beider  Tarife  haben  wir,  wie  schon  erwähnt,  eingangs ­
  unserer  Schrift  verglichen.
Die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  in  Industrie  und  Landwirtschaft ­
  sind  nun  wesentlich  dieselben  in  Serbien  wie  in
Rumänien.  Analoge  Zollsätze  würden  uns  deshalb  als  das
Natürlichste  erscheinen.
Unser  Vorschlag  geht  demgemäss  dahin,  dem  neuen
rumänischen  Conventionaltarife  die  Zollsätze  des  serbischen
Tarifes,  insoweit  sie  unseren  Interessen  günstiger  sind,  zu
Grunde  zu  legen,  um  dann,  im  Genüsse  des  Meistbegünstigungsrechtes, ­
  an  allen  vielleicht  im  Laufe  der  Jahre  anderen
Staaten  gewährten  Zollerleichterungen  eo  ipso  zu  participiren.
Darin  aber,  dass  wir  die  Zollsätze  des  serbischen  Conventionaltarifes
  anstreben,  eines  Tarifes,  der,  wie  erwähnt,
mehr  unter  der  Einwirkung  unseres  auswärtigen  als  des
Handelsamtes  zu  Stande  kam,  darin  dürfte  kaum  von  einer
Seite  ein  Zuviel  des  Beanspruchten  gesehen  werden  können.
Das  dritte  Gebiet,  auf  das  sich  die  Forderungen  unserer
Vertragsunterhändler  erstrecken  müssten,  wäre  das  des  Tarifwesens ­
  der  Transportmittel  Rumäniens.
Wir  werden  im  letzten  Abschnitte  sehen,  welch  hohen
Einfluss  das  tarifarische  Vorgehen  der  Eisenbahn-  und  Schifffahrtsunternehmungen ­
  auf  die  Ausdehnung  oder  Einschränkung ­
  des  Aussenhandels  zweier  fremder  Staaten  nehmen
kann;  wir  werden  dort,  wo  wir  die  Repressalien,  die  uns
gegenüber  einem  unnachgiebigen  Rumänien  zur  Verfügung
stehen,  besprechen,  darüber  Mehreres  zu  sagen  haben.
Hier  aber  schon  wollen  wir  darauf  hinweisen,  wie  unbedingt ­
  nöthig  es  ist,  durch  förderliche  tarifpolitische  Abmachungen ­
  die  günstige  Wirkung  unserer  Anträge  für  den
Handelsvertrag  zu  erhöhen,  aber  auch  dafür  zu  sorgen,  dass
Rumänien  dieselbe  nicht  illusorisch  macht  durch  späteres
Eingehen  von  Verbandstarifen,  die  alles  Errungene  paralysiren.
Der  Tarif  für  die  „lange  Strecke"  soll  die  Ungunst,
welche  die  grössere  Distanz  mit  sich  bringt,  verwinden  helfen.
        <pb n="40" />
        37

Wird  er  aber  so  bedeutend  ermässigt,  dass  die  dem  Bedarfsorte ­
  näher  gelegenen  Gegenden  dadurch  benachtheiligt  sind,  ist
er  nicht  blos  relativ  für  das  Tonnenkilometer,  sondern  auch
absolut  niedriger  gestellt  für  die  entfernteren  Orte,  dann
wird  er  von  schwerem  Schaden  begleitet  sein,  dann  wird
sein  Bestand  die  absurdesten  Verhältnisse  herbeiführen.
Unter  den  herrschenden  Tarifen  war  eine  ganz  besondere
Routine  im  Speditionsfach  nöthig,  um  die  Waare  zu  nicht
überflüssig  hohem  Tarif  befördern  zu  müssen.  Es  erheischte
da  eine  genaue  Kenntniss  der  Tarifabmachungen  der  einzelnen ­
  Bahnen  untereinander,  die  dann  meist  dazu  rieth,
die  Waare  nicht  direct,  sondern  über  eine  längere  Strecke
einen  Umweg  gehen  zu  lassen;  dadurch  wurde  man  oft  bedeutender ­
  Tarifermässigung  theilhaftig.  Erst  in  den  letzten
Wochen  scheint  hierin  der  Erlass  des  gegenwärtigen  Leiters
des  Handelsministeriums  eine  Aenderung  zum  Besseren  gebracht ­
  zu  haben.
Dieser  Erlass  fordert  nämlich  unsere  Bahnen  dazu  auf,
in  Hinkunft  den  Tarifsatz  für  die  lange  Strecke,  wenn  auch
relativ,  so  doch  me  absolut  niedriger  als  für  eine  andere
kürzere  Strecke  zu  erstellen.
Freilich  konnte  dies  vorderhand  nur  auf  die  Inlandstarife
Anwendung  finden.
Aehnliche  Massnahmen  sind  aber  auch  unbedingt  für  die
Frachtentarife  der  ausländischen  Bahnen  nöthig.  Es  darf,  wenn
anders  die  beabsichtigte  Wirkung  des  Zollvertrages  nicht
direct  vereitelt  werden  soll,  nicht  angehen,  dass  der  Verbandstarif ­
  mit  der  ausländischen  Bahnunternehmung  niedriger
bemessen  ist  für  eine  oft  viel  längere  Strecke,  als  unser
Inlandstarif.  Im  anderen  Falle  würden  wir  auch  in  diesen
Tarifabsurditäten  eine  Importprämie  erblicken  müssen.
Wenn  der  bis  zum  Jahre  1884  bestandene  deutschrumänische ­
  Verbandstarif  den  Metercentner  Eisen  von  Essen
nach  Galatz  (2090  Kilometer)  für  3  fl.  2  kr.  beförderte,  während
für  dieselbe  Waare  und  Menge,  wenn  sie  von  Prag  nach
Galatz  (1541  Kilometer),  also  auf  eine  um  549  Kilometer
        <pb n="41" />
        38

kürzere  Strecke  verladen  wurde,  4  fl.  69  kr.  bemessen  war,
so  liegt  in  diesem  durch  nichts  gerechtfertigten  Plus  von
1  fl.  67  kr.  eine  dem  Handel  Deutschlands  gewährte  Importprämie. ­
  Monstra  dieser  Art  führt  uns  der  erste  Theil  des
Eisenbahntarif-Enquete-Berichtes  vom  Jahre  1882  in  überreicher ­
  Zahl  vor.
Rumänien  und  Oesterreich-Ungarn,  beide  Staaten  haben
ein  ausgedehntes  Netz  von  Staatsbahnen.  Diesem  Umstande
verdanken  sie  es,  mit  dem  Vollgewichte  ihres  staatlichen  Einflusses ­
  ihrer  Handelspolitik  auf  auch  dem  Eisenbahntarifsgebiete
zum  Durchbruch  verhelfen  zu  können.  Weil  also  Rumänien
die  Macht  hat,  Tarife  seiner  Eisenbahnen  so  zu  regeln,  können
wir  auch  die  uns  hier  geeignet  scheinenden  Forderungen
stellen.
Mit  dem  Zollvertrage  zugleich  muss  eine  Eisenbahntarifsconvention ­
  abgeschlossen  werden,  eine  Convention,
in  der  sich  beide  Staaten  auch  für  ihre  Verbandstarife  gegenseitig, ­
  um  es  mit  einem  concisen  Ausdrucke  zu  sagen,  die
Meistbegünstigung  zusichern.
Rumäniens  Bahnen  werden  demzufolge  mit  keinem
Staate  einen  solchen  Verbandstarif  einzugehen  haben,  der
längere  Strecken  absolut  niedriger  tarifirt,  als  die  kürzeren
Relationen  von  Oesterreich-Ungarn  nach  Rumänien.  Rumänien
wird  es  freistehen,  mit  anderen  Staaten,  seien  sie  ihm  auch
entlegener  als  wir,  niedrigere  Verbandstarife  abzuschliessen.
Das  Recht  der  Meistbegünstigung  hinsichtlich  der  Frachttarife ­
  wird  unseren  Verbandstarif  mit  Rumänien  dann  um
ebensoviel  ermässigen.
Diese  Bestimmung,  für  das  Transportwesen  beider
Länder  verbindlich,  wird  auch  dem  abzuschliessenden  Handelsverträge ­
  erst  die  rechte  Wirkung  gewährleisten.  Nur  von
ihr  begleitet  kann  der  Conventionalzolltarif  die  gehofften
Früchte  für  beide  Staaten  bringen.
Im  anderen  Falle  aber  ist  derselbe  abhängig  von  der
Tarifpolitik  in  den  Bureaux  der  Eisenbahndirectionen,  sein
Glück  und  Segen  bleibt  abhängig  von  diesen  Factoren!
        <pb n="42" />
        39

Und  damit  wären  unsere  Hauptforderungen,  die  wir
im  Interesse  unserer  Industrie  und  Landwirtschaft  und  des
allgemeinen  Einvernehmens  mit  dem  rumänischen  Staate
stellen  zu  müssen  glaubten,  im  Grossen  und  Ganzen  erledigt. ­

Wohl  hätten  wir  bei  den  Getreidezöllen  gegenüber
Rumänien  vielleicht  das  Zugeständnis  vorschlagen  können,
man  solle  nur  einen  Theil  derselben,  die  Hälfte,  österreichischerseits
  als  Einfuhrszoll  erheben,  das  Superplus,
eventuell  die  andere  Hälfte  solle  Rumänien  als  Ausfuhrszoll ­
  einzuheben  sich  verpflichten.  Dies  wäre  schon
vom  fiscalischen  Standpunkte  für  Rumänien  nicht  so  unvorteilhaft ­
  nnd  überdies  nichts  so  Neues  für  die  Production
Rumäniens,  die  ja  bis  in  die  Sechziger-Jahre  3  bis  • r ) 0 /o
Ausfuhrszölle  zu  tragen  hatte.  Rumäniens  Industrie  ist
überdies  noch  in  den  Kinderschuhen,  Verbilligung  der  Rohproducte
  durch  Ausfuhrszölle  könnten  ihr  wohl  erwünscht  sein.
Wir  deuteten  dies  absichtlich  nur  ganz  flüchtig  an,  ist
dies  doch  nur  ein  Detail  in  der  Verzollungsfrage  für  das
Getreide.  Wichtig  ist,  dass  das  rumänische  zu  uns  importirte
  Getreide  mit  einem  genügenden  Zolle  belastet  werde.
Wer  aber  diesen  Zoll  erhalten  soll,  ob  unser,  oder  der  rumänische ­
  Staatsschatz,  das  ist  eine  finanz-  aber  keine  handelspolitische ­
  Frage.
Im  Folgenden  wollen  wir  nur  noch  erwägen,  ob  Oesterreich-Ungarn ­
  selbst  dann  auf  Erfolge  seiner  Bestrebungen
rechnen  kann,  wenn  Rumänien  vorderhand  den  Zoll-  und
Eisenbahnkrieg  dem  Frieden  vorzieht,  ob  Oesterreich-Ungarn
oder  Rumänien  stärkere  Repressalien  zur  Verfügung  stehen!
        <pb n="43" />
        IV.

Wir  haben  die  Haltlosigkeit  der  Forderungen  Rumäniens,
die  Lächerlichkeit  seiner  Weigerung,  uns  das  Meistbegünstigungsrecht ­
  zu  gewähren,  und  schliesslich  die  Berechtigung
unserer  Forderungen  dargelegt.
Es  fragt  sich  nun:  Was  dann,  wenn  Rumänien  weder
von  seinen  Ansprüchen  ablässt,  noch  die  unseren  befriedigt?
Wir  müssen  erwägen,  ob  in  diesem  ja  immerhin  möglichen ­
  Falle  Oesterreich-Ungarn  Concessionen  machen  solle,
nur  um  irgend  einen  Zollhandelsvertrag,  und  schädige  er  uns
noch  so  sehr,  zu  erlangen,  oder  ob  es  den  Zollkrieg  à  outrance
mit  Anwendung  aller  Repressalien,  die  zur  Verfügung  stehen,
führen  solle.
Ein  Handelsvertrag,  der  uns  für  eine  lange  Reihe  von
Jahren  schädigt,  kann  uns  nicht  taugen.  Wozu  die  Form,
wenn  sie  keinen  oder  einen  schädlichen  Inhalt  hat?  Sie  hält
uns  dann  nur  ab,  unser  Interesse  mit  Anwendung  aller
Mittel  zu  verfolgen,  die  uns  schliesslich  doch  den  Sieg  verschaffen ­
  müssen.
Ein  unvorteilhafter  Handelsvertrag  schliesst  in  sich  die
sichere  Schädigung  für  einen  langen  Zeitraum.  Der  Zollkrieg
kann  (er  muss  es  nicht!)  uns  während  einer  relativ  kleineren
Zeitperiode  auf  einigen  Gebieten  Schaden  bringen.
Wir  glauben,  die  Wahl  könne  hier  nicht  schwer  fallen.
Oesterreich-Ungarn  muss  sein  Recht,  wird  es  ihm  nicht
freiwillig  gewährt,  durch  seine  Stärke  erringen.
Bedenken  könnte  freilich  die  Thatsache  erregen,  dass  in
jedem  Handelsvertrag  mehr  weniger  auch  eine  Aeusserung  der
        <pb n="44" />
        41

auswärtigen  Politik  zu  suchen  ist,  dass  ferner  mit  dem  Zollkrieg ­
  meist  auch  eine  Erkaltung  der  gegenseitigen  Beziehungen
zwischen  den  betreffenden  Staaten  verbunden  ist
Hat  die  auswärtige  Politik  in  dieser  Frage  mehr  zu  sagen
als  die  Rücksicht  auf  unsere  Production,  und  kann  sie  von
einer  Nachgiebigkeit  auf  dem  Gebiete  unseres  Handels  mit
Rumänien  einen  Erfolg  auf  ihrem  eigenen  Boden  erwarten,
dann  müsste  —  und  auch  dann  freilich  nur  in  wohl  zuzumessendem ­
  Umfange  —  vielleicht  doch  ein  Theil  der  rumänischen ­
  Wünsche  erfüllt  werden.
Begännen  wir  den  Tarifkrieg  mit  verbündeten  oder
befreundeten  Staaten,  wir  erwähnen  da  beispielsweise
Deutschland  und  Serbien,  so  könnte  das  Auswärtige  Amt
sein  Veto  einlegen,  denn  hier  bestehen  freundschaftliche
Gefühle,  hier  kann  von  einer  möglichen  Erkaltung  die
Rede  sein.
Bei  einem  Staate  wie  Rumänien  aber  ist  weniger  Vorsicht ­
  nöthig,  denn  dort  haben  wir  an  Liebe  nichts  zu
verlieren,  wohl  aber  an  Achtung  und  Respect  zu
gewinnen!
"  Rumänien  nährt  eine  Irredenta,  die  durch  Zollbegünstigungen ­
  nicht  zu  gewinnen  sein  wird.  Eine  „Schulbücher-Revision”,
  in  diesem  Lande  durchgeführt,  würde  sehr
Interessantes  zu  Tage  fördern!  Es  ist  ein  Öffentliches  Geheimnis;, ­
  dass  die  rumänischen  Schulatlanten  Theile  Siebenbürgens ­
  und  der  Bukowina  als  rumänisches  Gebiet  verzeichnen. ­
  Die  rumänische  Jugend  glaubt,  soweit  sie  überhaupt ­
  Schulen  besucht,  an  diese  heute  freilich  erst  in  den
Schulbüchern,  also  ohne  Schwertstreich  erfolgte  Annexion,
denn  sie  wird  ja  in  der  Schule  als  vollzogen  gelehrt.  Und
erinnern  wir  schliesslich  noch  an  die  panromanischen  Publicationen,
  die  vor  nicht  langer  Zeit  von  geschickter  Hand  weit
hinein  nach  Ungarn  lancirt  wurden!
Gewiss,  Oesterreich-Ungarn  ist  dort  weder  jetzt  beliebt,
noch  sollte  es  daran  denken,  die  Liebe  erkaufen  zu
können.
        <pb n="45" />
        42

Wohl  aber  können  wir  dort  viel,  wenn  nicht  alles  erreichen, ­
  wenn  man  uns  fürchtet.  Ein  starker  Arm,  der
für  sein  gesundes  Interesse  ein  tritt,  hat  den  sicheren  Sieg
vor  sich.
Concessionen  in  unseren  Forderungen  können  wir
nicht  machen,  denn  wir  haben  nur  das  Minimum  begehrt.
Vielleicht  war  dies  ein  taktischer  Fehler,  vielleicht  hätten  wir
vortheilhalter  Rumänien  nachgeahmt,  das  mit  aller  Energie
seines  jugendlichen  Staatscharakters  Unmögliches  fordert,
um  schliesslich  das  Mögliche  zu  erhalten.
Gleichviel,  Rumänien  hat  seine  Forderungen  erhoben,
ebenso  unsere  Regierung.  Inwieweit  diese  letzteren  mit  den
unseren  zusammenfallen,  wissen  wir  nicht.  Und  wir  fürchten
allerdings,  dass  unsere  Regierung  sich  schon  bei  Beginn  der
Verhandlungen  den  Ansprüchen  Rumäniens  gegenüber  zu  sehr
entgegenkommend,  für  unsere  Interessen  aber  zu  anspruchslos
gezeigt  hat.  Die  Zukunft  erst  kann  darüber  Licht  verbreiten.
Wir  waren  bemüht,  den  Einwurf,  Oesterreich-Ungarn
solle  aus  Gründen  der  auswärtigen  Politik  nachgiebig  sein
und  einen  Zollkrieg  vermeiden,  zu  entkräften.
Erwägen  wir  nun  nur  noch  kurz,  ob  in  diesem  principien ­
  nicht  zu  verwerfenden  Zollkriege  für  uns  ein  Sieg  möglich ­
  ist.
Wir  glauben:  Ja!  Und  zwar  scheint  uns  der  Erfolg  ein
sicherer.
Unsere  Repressalien  werden  sich  in  zwei  Richtungen
bewegen  müssen.  Die  Waaren,  die  Rumänien  für  Deckung
unseres  Bedarfes  bestimmt,  zu  uns  exportirt,  werden  mit
Kampfzöllen  zu  treffen  sein,  der  rumänische  Transithandel
durch  Oesterreich-Ungarn  wird  mit  Ausnahmsfrachttarifen
zu  belasten  sein.
Zu  den  erwähnten  Kampfzöllen  stattet  uns  der  bestehende ­
  und  auch  der  beantragte  allgemeine  österreichischungarische ­
  Zolltarif  mit  allen  nöthigen  Waffen  aus.  Artikel  III
desselben  nämlich  ermächtigt  die  Regierung,  Waaren  aus
Staaten,  die  uns  Meistbegünstigung  verweigern,  mit  dem  Zoll-
        <pb n="46" />
        13

satze  des  allgemeinen  Tarifes,  erhöht  um  einen  Zuschlag
von  30  Procent,  zu  belegen.  Ausserdem  kann  im  Verordnungswege ­
  eine  noch  grössere  Steigerung  der  Zollsätze
für  einzelne  Waarengruppen  eintreten. 1
Diesen  Kampfzöllen  würde  sich  ein  zielbewusstes  Vorgehen ­
  in  der  Tarifbehandlung  der  von  und  nach  Rumänien
bestimmten,  unser  Gebiet  transitirenden  Waaren  anzuschliessen
haben.  Die  schon  jetzt  gekündigten  Verbandstarife  wären  nicht
zu  erneuern.  Wir  gestanden  früher  zu,  dass  die  rumänischen
Bahnen  unsere  Transporte  per  Tonnenkilometer,  also  relativ
höher  tarieren  können,  als  ihre  Localtransporte,  wenn  sie  die
unseren  nur  absolut  niedriger  tarifiren  als  die  entfernterer
Staaten.  Im  P  alle  des  Zoll-  und  Tarifkrieges  wäre  es  Sache
der  beiderseitigen  Handelsministerien,  einen  Tarif  aufzuerlegen,
direct  entgegengesetzt  dem  von  uns  früher  in  Rumänien  beanspruchten. ­
  Das  wäre  kein  Meistbegüngsverbandstarif,  sondern
—  wenn  uns  die  Wortbildung  gestattet  ist  —  eine  Meistschädigungsisolirtarif!'

Brachte  uns  der  deutsch-rumänische  Verbandstarif  grossen
Schaden,  so  wird  dieser  Kampftarif  Rumänien  weit  grösseren
bringen!
Dieses  Land  darf  doch  nicht  vergessen,  dass  Oesterreich-Lngarn
  tür  seinen  Ex-  und  Import  das  Transitland  ist,  dass
unser  Staat  ihm  unangenehm  werden  kann  durch  seinen
Frachttarif  und  einen  Durchfuhrzoll.
Bezüglich  der  Verhängung  von  Durchfuhrzöllen  müsste
der  neue  allgemeine  Zolltarif  das  Geeignete  verfügen.
Rumänien  möge  nicht  vergessen,  dass  wir  nicht  blos  den
Landtransport,  sondern  auch  den  Wasserweg  beherrschen,
kraft  unserer  Tarifgewalt  über  die  Donau  -  Dampfschifffahrts-Gesellschaft! ­


Das  einschlägige  Gesetz  des  Deutschen  Reiches  geht  darin  freilich  noch
weiter,  es  kennt  sogar  den  öOprocentigen  Zuschlag.  Aber  wir  denken,  die
Steigerung,  die  im  Verordnungswege  auch  bei  uns  über  den  .SOprocentigen
Zuschlag  möglich  ist,  liefert  genügende  Handhaben!
        <pb n="47" />
        44

Oesterreich-Ungarn  beherrscht  durch  seine  Schienenwege  wie
durch  seine  Dampfer  Rumänien  in  wirtschaftlicher  Hinsicht.
Im  Bewusstsein  unserer  Macht,  dürfen  wir  in  Nichts  nachgeben,
umsoweniger,  da  wir  nichts  Ungebührliches  gefordert  haben.
Sieht  Rumänien  dies  alles  ein,  dann  ist  es  besser  für
beide  Staaten;  sonst  aber  wird  es  diese  Erkenntniss  später
mit  mehr  oder  weniger  Aufwand  und  Opfern  aus  seinem
Nationalvermögen  zu  bezahlen  haben.
Für  uns  aber  gibt  es  da  in  diesem  Falle  kein  „Zu  spät”,
denn  schliesslich  ist  doch  der  Sieg  unser!
Freilich  bedarf  es  dazu  eines  geeinten  Vorgehens  der
Regierungen  beider  Reichshälften,  und  zur  Stütze  derselben
einer  festen  Haltung  der  Bevölkerung.
Rumänien  muss  wissen,  dass  die  öffentliche  Meinung
Oesterreich-Ungarns  nur  einen  für  uns  günstigen  Handelsvertrag ­
  annehmen,  dass  sie  im  anderen  Falle  den  Zollkrieg
vorziehen  würde.
Von  unseren  Ministern  erwarten  wir  dasselbe,  überdies
wissen  sie,  dass  sie  nur  im  Einvernehmen  mit  den  Volksvertretungen ­
  Endgiltiges  vereinbaren  können.
Diese  Thatsache,  dass  jeder  Handelsvertrag  erst  durch  die
parlamentarische  Behandlung  vollgiltig  werden  kann,  ermuthigt
auch  uns.  Wir  hoffen  noch  auf  die  Parlamente  beider
Staaten,  wenn  schon  die  Regierungen  zu  nachgiebig  sein
sollten.  Wir  können  nicht  annehmen,  dass  die  Abgeordneten
Galiziens,  dieser  zunächst  gefährdeten  Provinz,  dass  die  Vertreter ­
  der  deutschen  Alpenländer,  deren  Bauern  ja  täglich
und  stündlich  so  viele  Zusicherungen  und  Versprechen  einer
„Hebung  ihrer  Lage”  erhalten,  wir  können  nicht  annehmen,
dass  Abgeordnete,  von  dort  entsandt,  eine  muthwillige  Schädigung ­
  der  österreichischen  Production  gutheissen  und  ihr
Gesetzeskraft  verleihen  könnten.
Dass  uns  die  Unterstützung  Ungarns  gewiss  ist,  dürfen
wir  wohl  aussprechen.  Ja  sie  ist  es  in  solchem  Grade,  dass
wir  davor  warnen  müssen,  der  Energie  und  dem  gesunden
Sinne  seines  Reichstages  die  ganze  Arbeit  zuzuwälzen.
        <pb n="48" />
        45

Ungarns  Unterstützung  ist  uns  sicher,  sorge  nur  Oesterreich ­
  dafür,  dass  es  in  dieser  Frage  auch  seiner  eigenen
Arbeit,  seinem  eigenen  Opfermuthe  den  Fortbestand  und  die
Entwickelung  seiner  Production  mit  zu  danken  habe!

Der  Telegraph  bringt  uns  die  Nachricht  vom  formellen
Abbruch  der  Vertragsunterhandlungen.  Oesterreich-Ungarn  war
noch  nicht  zur  Aeusserung  von  Forderungen  gelangt,  als  die
beharrliche  Verweigerung  des  Meistbegünstigungsrechtes  seitens
Rumäniens  uns  zur  raschen  Beendigung  der  kaum  begonnenen ­
  Verhandlungen  zwang.  Rumänien  zeigte  so  wenig
vertragsfreundliche  Absichten,  dass  darüber  die  grosse,  allzugrosse ­
  Nachgiebigkeit  selbst  unserer  Staatsmänner  daran
zu  Schanden  wurde.
Die  Verhandlungen  sind  demnach  vorläufig  abgebrochen,
es  beginnt  der  Zoll-  und  Tarifkrieg  beider  Staaten!
Ist  aber  der  räthselhafte  Muth  Rumäniens  fremdem  Zuspruch ­
  beizumessen,  dann  stehen  wir  vor  einem  handelspolitischen ­
  Conflicte  mit  Elementen,  deren  Werkzeug  etwa
dies  Rumänien  darstellt,  vor  einem  Conflicte,  der  uns  gerüstet ­
  findet.
Oesterreich-Ungarn  wird  als  Sieger  hervorgehen,  aber
es  muss  mit  aller  Energie  und  Schärfe  Vorgehen.  Nur  dann
wird  der  Kampf  bald  zu  Ende  sein,  nur  dann  wird  sein  Ausgang ­
  die  rumänische  Regierung  zur  Umkehr  zwingen!
        <pb n="49" />
        Menge  Her  Waamansfflir  Oesterreici-UManis  nacb  Rnimieii.

Waarengattung

1880

1881

1882

1883

1884

Metrische  Centner

Austritt  nach  oa.  über  Rumänien  2,273.5012,570  768  2,861  810  2,007  755  5,186  818
darunter:

a)  Rohstoffe:
Mineralkohlen  (incl.Coke)
Mineralwässer  .  .
Werkholz,  gemeines

33.112
8.188
1,483.563

406.610  397.077  360.058  476  617
13.215  14.145  15  832  14.741
1.298.816Í1,637.183  1,909.350  4.022.018

Stück

Lämmer
Pferde
Schafe
b)  Fabricate:
Baumwollgarne  .  .
Baumwollwaaren  ,
Bier
Chemische  Producte,
Arznei-  u.  Farbwaaren
Dach-  und  Mauerziegel
Eisen  und  Eisenwaaren
Eisenvitriol
Gebrannte  geistige  Flüssigkeiten ­

Glas  und  Glaswaaren  .
Holzwaaren
Kerzen
Kleidungn.  u.Putzwaaren
darunternicht  besonders
benannte  Kleidngn.jU.z.
1.  aus  Baumwolle
2.  aus  Leinen  .  .
3.  aus  Wolle  .  .
4.  aus  Seide  .  .
5.  aus  Halbseide
Kurzwaaren  und  Uhren
Leder
Lederwaaren
Leinen-,  Jute-und  Seilerwaaren

darum.:  Leinenwaaren
Jutewaaren  .
Seilerwaaren  .
Mahlproducte
Maschinen
Papier  und  Papierwaaren
Rüböl
Schwefelsäure  .  .  .
Seifen
Thonwaaren,  excl.Ziegel
Wein
Wollenwaaren  .  .  .  .
Zucker
Zündwaaren

11.181
3  344
45.900

22.980
6.354
64.288

9.744
3.498
48.103

241
2.823
37.918

Metrische  Centner

1.7951
8.150|
9.7011
6.735
62.348
112.518.
1.380
8.118
24.389
34.267
2.069
6.652

1.134\
392\
4.363
40
29
4.408
2.139
6.751
18.080
12.334
605
5.141
27.757
13.067
27.280'
2.607
3.498
1.321
17.712;
6.266
9.223
66.57b!
9.881;

2.8991
9.6861
14.765
7.129
37.090
90.504
1.991
37.917
22.450
42.239
2.542
6.720

1.561
412
4.025
42
2
3.796
3.895
7.988
23.285
16  496
234
5.555
64.267
12.533
26.748
1.360
2.525
1.455
18.134
8.381
10.841
119.064
6.338

2.492
6.643¡
12.962
7.882
29.169
91.315
1.657
34.722
16.653
41.281
2.223
4.481

I.  113
378
2.659
21
10
2.696
4.219
8.549
20.634
14.519
610
5.505
58.573
17.053
28.861,
2  169
4.572
1.235
17.251
13.297
II.  275
94.643!
9.236'

2.936
9.7281
12.602
9.215
6.891
73.261!
2  901
24.941
22.836
31.658
3.595
5.747

1.861
531
2.652
1
15
2.577
5.397
8.201

7.577
2.923
793
3.861
36.084
16.929
31.141
1.500
4.701
1.382
20.838!
7.614,
8.883
107.181
11.185

4.318
1.397
11.756

2.628
7.053
9.730
8.711
22.274
69.521
2.130
16.157
22.535
30.025
3.392
6.795

1.921
33
2.745
34
37
2.260
3.692
7.441
7.028
3  069
518\
3.441
39.797
10.842
28.655
1.966
3.046
1.171
25.471
3.234
9.506
118.274
9.686
        <pb n="50" />
        Menge  1er  Waareneinfalir  Hominiens  noch  Oesterreicb-Ungarn.

Waarengattung

1880

1881

1882

1883

1884

Metrische  Centner

Eintritt  ans  oder
über  Rumänien
Darunter:
a)  Rohstoffe.
Brennholz  .  .  .
Felle  u.  Häute,  roh
Getreide  .  .  .  .
darunter:
Gerste  .  .  .  .
Hafer
Mais  (Kukuruz)
Roggen.  .  .  .
Weizen  .  .  .  .
Obst  und  Nüsse  .
Oelsaat
Wolle

Ochsen  und  Stiere
Pferde
Schafe
Schweine  .  .  .

b)  Fabricate.
Eisen  und  Eisen«
waaren  .  .  .  .
Fische,  zubereitete
(mit  Ausnahme
der  Häringe)
Käse  ....
Mahlproducte
Mineralöle  .
Summach  .  .
Wein  ....

3  715  700  4,021314  4,401  023  4,356  809

171.762  116.127  97.932
14.814  10.405  8.744
3,104.359  3,458.003  3,904.645

139.367
32.784
1,376.990
162.36b
1,316.023
12.748  I
13.234  !
28.518

205.528
81.431

1,961.419
107.370

313.262
144.845

1,806.171
170.377
909.142  1,261.823
6.367  11.980
9.167  15.291
33.652  6.277

88.343
11.099
3,748  206

3,996.264

53.110
10.647
3,441.018

423.470  272.071
121.541  104.210
1,474.698  1,665.908
154.467  237.157
1,380.18  6  1,049.433
15.128  I  19.720
15.558  4.923
27.825  29.338

Stück

16.841
1.184
32.668
55.065

15.068
1.077
37.782
74.758

2  364
770
63  663
81.447

6
240
65.184
100.794

1
303
62.606
60.730

Metrische  Centner

11.293

6.845
2.001
5.640
76.854
2.491
4.979

8.645

5.825
1.476
6.481
81.388
10.449
4.383

1.409

4.481
1.151
2.278
127.581
13.097
8  868

451

4.487
887
358
155.136
12.711
7.462

1.333

4.677
1.161
268
179.275
2.994
8.260
        <pb n="51" />
        K.  k.  Hofbuchdruckerci  Carl  Fromme  in  Wien.
        <pb n="52" />
        •' r ,-  k
        <pb n="53" />
        IC.  k.  Itofbuchdruckerci  Carl  Fromme  in  Wi«iu
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        206501467336
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        CD

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