10 wiegende Mehrzahl aus industriellen Arbeitern besteht, für das Alters- versorgungsgesetz das 56. Jahr festgehalten wird so glauben wir auch für unsere industriellen und gewerblichen Arbeiter in Deutschland das 56. Lebensjahr als den Anfang der Altersschwäche, mithin der Unterstützungsbcdürftigkeit annehmen zu müssen. Noch mehr befestigt werden wir in dieser Ueberzeugung durch die Sterblichkeit unter Arbeitern. Wir können zwar ganz zutreffende Sterblichkeitsziffern allein für Arbeiter erst nach dem Erlaß eines Gesetzes über die Alters versicherung der Arbeiter erlangen, indessen besitzen wir eine, aus dem Vergleich der Lebenden und Gestorbenen in sechs verschiedenen Jahren für 'jedes Lebensalter berechnete Sterblichkeitstafel für den Preußischen Staat, welche amtlich vcröffenlicht ist*. Diese schließt allerdings den wohlhabenden, also etwas länger lebenden Teil der Bevölkerung mit ein, aber sie kann auch für die Arbeiterbevölkerung als annähernd richtig anerkannt werden. Mit Zugrundelegung dieser Sterblichkeitstafel ist die in der Bei- v läge No. III enthaltene Berechnung angefertigt und giebt uns den speziellen Nachweis, daß von 13 670 000 Personen nur 4 25« »75. also rund der dritte Teil (3.14) das 56. Lebensjahr überschreitet. Dieses Drittel lebt nach der Sterblichkeitstafel im Durchschnitt nur noch 16l/z Jahre**, und es wird sich diese durchschnittliche Lebens dauer für Arbeiter nocí) als eine kürzere Herausstellen, wenn wir cinc Sterblichkeitstafcl für Arbeiter allein erlangt haben werden. Auch im Hinblick auf diese Sterblichkeitsverhältnisse möchten wir, ebenso wie es die Regierungen zweier benachbarter Staaten (Belgien und Dänemark) übereinstimmend gethan haben, für die arbeitende Bevölkerung kein späteres Alter, als das 56. Lebensjahr in Vorschlag bringen; denn wollten wir z. B. das 58. Jahr annehmen, so würden von 13 370 000 nur noch 3 732 251, also rund ein Viertel dieses Alter erreichen, und es würden alljährlich 526 624 Arbeiter, welche zwischen dem 56. und 58. Lebensjahre stehen***, von der Unter stützung durch dieses Gesetz ausgeschlossen werden. Allerdings besitzt unter diesen 526624 Arbeitern ein kleinerer Teil noch die volle Kraft, — denn das Schwinden derselben erfolgt allmählich, es beginnt * Zeitschrift des Statistischen Bureaus, 10. Jahrgang, Seite 17. ** Die durchschnittliche Lebensdauer ergiebt sich aus folgender Berechnung: Man zählt die Anzahl der .lì a len der jähre zusammen, welche alle zwischen dem vol lendeten 55. und 101. Lebensjahre stehenden Personen bilden und dividirt diese Summe durch die Zahl der Personen, welche in dein Alter vom vollendeten 55 Ins 101 ten Jahre stehen. *** Nach der Sterblichkeitstafel (S. Beilage No. Hl) leben: im 56. Lebensjahre: 129 415 männliche Personen, 123 588 verheiratete weibliche Personen, 13 801 unverheiratete weibliche Personen, im 57. Lebensjahre: 125 562 männliche Personen, 120 772 verheiratete weibliche Personen, 13 486 unverheiratete weibliche Personen, Summa 526 624 Personen.