16 Jenem im 60., im Durchschnitt im 56. Jahre. Das Schwinden der Kraft ist also kontraktlich nicht zu bemessen. Diesen Nachteil der Arbeiter haben aus sittlichen Gründen alle wohlhabenden Arbeitgeber: Guts-, Bergwerks-, Fabrik-, Werk- stätten-Besitzer, Herrschaften rc. schon seit alten Zeiten bis heute ln L %#c micrfmmt, # sie o# 0^## % ter behalten und ausreichend verpflegen, wenn sie m ihrem Dienst die ücmwmöWt buT^ë %ítcT ocTÍicTcii. Şnb#n b^num M Mc Privatwohlthätigkeit mit' auf die Minderheit, bei deii ländlichen Arbeitern meistens nur auf Gntsbczirke, und diese betragen nach der Zählung von 1880 in Preußen nur 15 829, wahrend die Zahl der Land- Ämeinben 37 668 bctTÖgt. gür bic Mciimi 9iibckgcbcT m b^e» Landgemeinden: Bauern, kleinen Handwerker, Jnstleiite gilt aber das selbe, was von den ländlichen Arbeitern gesagt wurde: ohne gesetzliche Verpflichtung zahlen sie keinen Beitrag. Die Allerhöchste Botschaft vom 17. November 1881 betont das sittliche Motiv, denn sie erwartet die Losung der socialen Aufgaben durch solche Gesetze, „welche auf ben sittlichen Fundamenten des christ lichen Volkslebens stehen", sie will also — dies ist wenigstens uilsere Auffassnng — die Veränderlichkeit und Vergänglichkeit ccc menschlichen Kraft in Rechnung bringen, sie will neben jenes Nechts- Vcrhältniß, welches der Vertrag gründet, drei Gesetze stellen, nach welchen der Arbeitgeber in Gemeinschaft mit dem Arbeiter teil nehmen soll, wenn die Arbeitskraft des letzteren schwindet: und zwar das Kranken-Versichernngsgcsetz, wenn der Verlust semer Kraft durch Krankheit ein vorübergehender, — das Unsall-Verstcherungs- gesetz wenn der Verlust dilrch Maschinenbetriebsunfälle ein langer oder kürzer dauernder. — die Alters- und Invaliden Versiche rung, wenn der Verlust durch Alter und Invalidität em lebens länglicher wird. Die Selbsthülfe der Arbeiter allein ist nicht ausreichend, um sie im Alter gegen Mangel und Not zu schützen. Wir übei- zeuqen uns hiervon'durch folgende Berechnung: Drei Mark, von 13V, Millionen Arbeitern 37 Jahre lang gezahlt, Zins auf Zins, 4 vom Humbert angelegt, vervielfältigen sich nach Bleibtreu ü stnan ziellcn Tabellen um das Vierfache. Hierzu kommen noch jene 28 221 639 Mark, welche die Verstorbenen hinterlassen, so dag beide Kapitalien zusammen die Höhe erreichen, um jedem Arbeiter, welcher das 56. Jahr erreicht, eine lebenslängliche Rente von fast drei Mark monatlich zahlen zu können. (Vergi. Kretschmann Seite 9.) Diese Rente von etwa 8 bis 9 Pfennigen pro Tag ist indessen ohne andere Beihülfe zu klein, um die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. , . Für die Gewährung dieser Beihülfe steht der Arbeit geber dem Arbeiter am nächsten. Dies führt uns wieder zu der praktischen Frage: wie hoch soll diese Beihülfe bemessen werden? Die überwiegende Mehrzahl der Arbeitgeber besteht in den 37 668 preußischen Landgemeinden aus kleinen' Besitzern und Bauern, deren Jahreseinnahme sehr gering ist.