ciuf breitere Schichten der Bevölkerung legen, sie wird in jedem Falle Unzufriedenheit zur Folge haben. Dieses Uebel wäre zwar groß genug, aber größer die Zwietracht, welche dasselbe zwischen den einzelnen Bundesstaaten des Reichs er regen würde. Diese sind nämlich ungleichmäßig bevölkert, und je größer die Bevölkerung eines Staates, um so größer ist selbstver ständlich die Zahl seiner unterstützungsbedürftigen Alten, mithin auch die Geldsumme, welche dieser Verband für seine Alten aufzubringen hat. So würden z. B. die südlichen und westlichen Staaten, welche am stärksten bevölkert* und deshalb schon für eine ausgedehntere Armenpflege (größere Zahl hülfsbedürftiger Kinder, Kranken k.) mehr in Anspruch genommen sind, durch eine direkte Steuer für ihre Altersschwachen ungleich höher belastet werden, als die östlichen, schwächer bevölkerten. Eine direkte Steuer würde daher ohne Zweifel eine ungleich mäßige Belastung der einzelnen Bundesstaaten, mithin Unzufriedenheit ihrer Bevölkerung liber höhere Belastung, als in anderen Staaten, zur Folge haben, und dieses Uebel würde jährlich im Reichstag mit Bitterkeit zur Sprache gebracht werden. Wir berufen uns hier auf die Erfahrung in England, wo dieselbe direkte Steuer (Poor rate) wegen der ungleichmäßigen Bevölkerung der Armen-Verbände alljährlich Beschwerden und Unruhen hervorruft. Solcher Vorwurf kann eine indirekte Steuer nicht treffen; überdies ist das Reich nach seiner Verfassung nur zur Bewilligung indirekter Steuern berechtigt. Wir maßen uns nicht an, eine bestimmte indirekte Steuer in Vorschlag zu bringen, aber wir empfehlen nur eine solche, welche die ärmste Bevölkerungsklasse nicht trifft. In dieser Voraussetzung halten wir sie für die gerechteste Steuerform, denn sie würde alle Bundes staaten, je nach der Stärke ihrer Bevölkerung, diesen mehr, den anderen weniger, aber jeden gleichmäßig belasten, weil die Zahl der Alten mit der Kopfzahl der Bevölkerung in gleichem Verhältnis steht, und weil das Alter in allen Bundesstaaten und Provinzen dieselbe gleich bleibende ducile der Arbeitsunfähigkeit bildet. Aber die Gleichmäßigkeit dieser Steuer ist nicht das einzige Motiv, denn bei den Wanderungen der Arbeiter von einem Bundes staat zum anderen erscheint uns die Normierung eines gleichen Minimalsatzes für die Unterstützung der Hülföbedürftigen ein ebenso begründetes Bedürfnis für die Nation, wie das gleiche Strafmaß für das Betteln dieser Arbeiter, welches im Reichs- Strafgesetz verfügt ist. Ein gleicher Minimal-Unterstützungssatz würde auch die Frage über den Unterstütznngswohnsitz leichter lösen lassen, indem ohne weitläufige Korrespondenz mit den Behörden der verschiedenen Bundesstaaten z. B. der Bayer, wenn er in Preußen arbeitet unb durch Alter oder Invalidität arbeitsunfähig wird, den selben Minimalsatz zu seiner Unterstützung in Preußen erhalten würde, *) Das Zahlen-Verhältnis zwischen Bemittelten und Unbemittelten stt namentlich in den industriellen Distrikten sehr ungleich, weil ein einziger Fabritkherr Tausende von Arbeitern ernährt.