42 Lì Einbringung 2 ?on ^186268 Mark ļmb UH4K522 Mitglieder der Invalidenversicherung vorhanden, es hat also jedes Mitglied ——-^ — 1,8 Pfennige iai)k }a jedoch die Frauen und Witwen nicht 108, sondern nur 72 Mark als Unter stützung erhalten, so müssen die verheirateten weiblichen Mitglieder in dem Verhältnis lute 3:2 zu den Beiträgen herangezogen werden, jtatt da,; also ,edes männliche à unverheiratete tveibliche Mitglied 1,8 Pfennige unb ,edeS verheiratete weibliche Mitglied gleichfalls 1,8 Pfennige, also zusammen 3,6 Pfennige zahlen, mugen biet Teile hiervon von dem Mann und zwei Teile von der Frau ausgebracht werden, also hat jedes männ liche und unverheiratete weibliche Mitglied zusammen mit ihren Arbeit gebern 2,2 Pfennige und jedes verheiratete Mitglied mit dem Arbeit geber 1,4 Pfennige beizutragen. Hiernach stellen sich die Beiträge wie folgt: , , 1. jedes männliche und jedes unverheiratete weibliche Mitglied 1,1 Pfennige 2. deren Arbeitgeber ebenfalls M 3. jedes verheiratete weibliche Mitglied ¡M t: b Ä ei,9t6 " : : : : : : ' : : : : : : ■' •' Xo. X\, Wenn die Invalidenversicherung die Unterstützung an die 12 409 berechtigten Personen nicht erst nach 37 Jahren, sondern schon nach dem Erlag des Äesepes zahlen soll, so beträgt die dazu erforderliche Summe: 1. für 5 147 nläunliche und unverheiratete weibliche Mitglieder 5 147 X 108 — 555 876 Mark 2. für 7 262 verheiratete weibliche Mitglieder unb Wittwen 7 262 X 72 — 522 864 Mark Beide Summen zusammen machen 1878740 Mark. Diese Summe von 1 078 740 Mark ist von 10 ,41 522 Mitgliedern jährlich durch Beiträge aufzubringen, deren Höhe in dem Verhältnis; der von ihnen zu beziehenden Unterstützung steht , d. h. die Fraueil solleit zwei Teile und die Männer und unverhei ratete,t iveiblichen Mitglieder drei Teile (108 :72) des Beitrags zahlen. Wir haben zunächst die Zahl dieser beitragzahlenden Mitglieder zu ernntteln. Ans der Altersversorgung wissen wir, das; unter 13 370 000 Mitgliedern sich 6 000 000 Frauen befinden, folglich befinden sich unter 10 141 522 Mitgliedern 6 000 000 X 10 141 522 _ 4 ^ 169 Frauen. 13 370 000 Hiemach befinden sich unter 10 141 522 Mitgliedern 5 590 353 männliche und unverheiratete weibliche Mitglieder unb 4 551 169 Frauen. , . „, c , . , Wenn »vir nun aniiehmeii ivollen, das; die männlichen und unverheirateten weib lichen Mitglieder nicht 3 Teile, sondern nur einen Teil, nnd ebenso die Frauen nicht 2 Teile sondem nur einen Teil des Beitrages zahlen, so müssen wir, um 1 078 740 Mark zu erhalten, 5 590 353 X 3 — 16 771 059 und 4 551 169 X - —• 0 102 338, also zusammen 25 873 397 beitragspflichtige Personen haben und es wurde seder Teil des Beitrags 1 078 74Q - Mark — 0,0417 Mark betragen. J 25 873 397 Da aber die Frauen nur zwei Teile zahle» sollen, so beträgt ihr Beitrag mit Einschlug ihrer Arbeitgeber 0,0417 Mark X 2 = 8,34 Pfennige und der Beitrag der männlichen und unverheirateten iveiblichen Mitglieder nut Einschliis; ihrer Arbeit geber 0,0417 Mark X 3 — 12,51 Pfennig. Es sind also in den ersten 37 Jahren nach Erlag des Gesetzes zu zahlen: 1. von jedem männlichen nnd unverheirateten weiblichen Mitgliede 1,1 und 6,25 — 7,3.» Pfennige 2. von deren Arbeitgeber ebenfalls .... 1,1 und 6,26 = 7,38 „ 3. von jedem verheirateten weiblichen Mitgliede 0,7 und 4,1^ = 4,87 « 4. von deren Arbeitgeber 0,7 und 4,17 = 4,87 „