117 Interessant ist auch, was Director Blocher bezüglich des Arbeits verdienstes anführt. Es betrug in einer Grobspinnerei, welche ^bnig jugendliche Arbeiter beschäftigt, der jährliche Durchschnittslohn von Rudern und Erwachsenen in den Jahren 1868—1877 Fr. 599 oder Tag Fr. 2, und in den Jahren 1878—1886 Fr. 674 oder pro Tag à 2,25. Eine Erhöhung war eingetreten anfangs der siebziger Jahre; ailn fielen die Löhne etwas bei der Einführung des Gesetzes, um sich ^chher wieder auf die gleiche Höhe zu stellen. Der Arbeitslohn hat Ul '^ Einführung des Normal-Arbeitstages also keine dauernde Ver änderung erfahren. Wenn bezüglich der Schweiz vielfach behauptet wird, daß dort er Maximal-Arbeitstag bloß auf dem Papier stehe und wegen der Ostreichen Ueberzeitbewilligungen die Ausnahmen zur Regel würden, so ^s weit übertrieben. Allerdings sind Ueberzeitbewilligungen ^ufig. Sv erhielten 1885 (resp. 1884) îņl Canton Zürich von 512 (465) Fabriken 114 (106) Ueberzeitbewilligungen " » Schwyz „ 26 ( 25) „ 3(4) „ " „ GlaruS „ 77 ( 76) „ 9(9) „ " » Zug „ 13 ( 12) „ 2(2) " „ St. Gallen „ 779 (681) „ 53 ( 74) 32(29) » 2( g) Bezirk kamen aus 1293 — 286 Fabriken mit in Ganzen 952 3 / 4 Monate. Graubünden „ . Im III. Jnspections- ^erzeitbewilligung auf i N. Die Berichte der Fabrik-Jnspectoren pro 1886/87 ergeben leider t X ben I. Aufsichtsbezirk wieder eine Vermehrung der Ueberzeit- ^illignngen. Es erhielten 1887 resp. 1886 tm Danton Zürich von 599 (572) Fabriken 226 (149) Ueberzeit-Bewilligungen. (5) (29) (10) (88) (18) Ury Schwyz Unterwalden Glarus Zug St. Gallen Graubünden (10) :ll - lo 1.1 (12 >7 - 17 " „ St. Gallen „ 815 (812) „ 53 (37) " „ Graubünden „ 39 (32) „ 3 (4) & t Der Bericht hebt hervor, daß die Vermehrung vor allem aus die .. ^ìben-Jndustrie und die mechanischen Werkstätten kommt, daß ^ ui den verschiedenen Cantonen je nach der Bereitwilligkeit der dhörden sich sehr verschieden gestaltet, sà diesem Umstande „liegt eine große Ungerechtigkeit, die immer lebhafter, w . st'ei den Industriellen, ven Wunsch auftauchen läßt, es möchten beschränkende toie r m - mUnsctt şîìr die Ertheilung der Ueberzeit-Bewilligungen aufgestellt werden .. 'U England längst bestehen. Dabei wäre namentlich in's Auge zu fassen, daß die ötofc * aUtc Ņbeit« nicht mehr so leicht als Bewilligungsgrund anerkannt werde. Die allzu ftq* ^kheit in dieser Beziehung fördcrt ein gegenseitiges Abjagen der Be fugen durch Anerbietung schneller Lieferung, es fördert die großen