7$ dessen darauf angewiesen, aus das Spinnen gröberer Garne überzugeben, wodurch eine vermehrte sehr empfindliche Conçurrenz für die vorhandenen Spinnereien hervorgerufen wird. Die Papierindustrie findet sich durch die Herabsetzung des Eingangszolls auf die geringeren und gewöhnlicheren Papicrsortcn benachtbeiligt, insofern von diesen Papiersorten auö Oesterreich, das durch billige Rohmaterialien preise und Arbeitslöhne begünstigt ist, weit mehr in Deutschland eingeführt wird, als umgekehrt. Die Wolldeckenfabrikation beklagt, daß der Eingangszoll in die Schweiz von 16 auf ¿5 Fres, per 100 kg erhöht wurde, was die Concurrenz mit den Deckenfabriken der Schweiz, welche ihre Production bedeutend ausgedehnt haben, erschwert. Das Empfindlichste ist aber, daß die Schweizer Zollbehörden, trotz der ausdrücklichen Bestimmung in Abs. II b Ziff. 8 deö SchlußprotocollS, wonach Decken mit Näharbeit, welche lediglich zum Schutz der Ränder bestimmt ist, als Decken ohne Näharbeit zu behandeln sind, gleichwohl Wolldecken mit der allereinfachsten Einfassung mit dem für Decken mit Näharbeit festgesetzten Zoll belegen und dadurch den Zoll von 25 auf 60 Fres, erhöben. Es ist zu hoffen, daß diese willkürliche Behandlungsweise in Bälde abgestellt wird, denn sonst wäre der Absatz in die Schweiz verloren. Die Fabrikation von Holzstoff und Holz. pappe ist der Ansicht, daß ihre Erportfähigkcil in die Schweiz infolge Erhöhung des Zolls von 3 auf 3 Fres. 50 aufgehört habe. Die Kratzenfabrikation hat für die Einfuhr nach Oesterreich eine Zvllerhöhung von 20 auf 25 fl. und in die Schweiz von 12 auf 20 Fres, erfahren, der deutsche EingangSzoll für Kratzen aus Belgien und England ist so nieder (18 F-icS.), daß sich der Import aus diesen Ländern, welche der deutschen Fabrikation die meiste Concurrenz bereiten, in den letzten Jahren sehr erheblich gesteigert hat. Dieser Industriezweig, dem auch sein früheres hauptsächlichstes Absatzgebiet — Rußland - durch Hobe Zölle verschlossen ist, befindet sich durch diese Zollverhältnisse in einer gedrückten Lage. Noch ver. schiedenc andere Industriezweige sind durch die abgeschlossenen Verträge wenig befriedigt. Die Concessionen, welche durch Ermäßigung der Getreide- und Wein zölle gemacht wurden, haben der Industrie wenig Vortheile gebracht. Möge die Hoffnung in Erfüllung geben, daß die durch die Handelsverträge erzielte Stabilität nach außen der deutschen Industrie nachhaltigen -Nutzen bringe, möge aber auch eine auf den Schuß derselben bedachte Stabilität nach innen eingehalten werden. Die Oelfabrikation ist durch den Beschluß des Reichstags vom 22 März 1892, welcher die Bitte um Erhöhung des Eingangszolls auf Baumwollsamenöl, soweit es nicht denaturirt ist und als Speiseöl eingeführt wird, nicht berücksichtigt bat, schmerzlich enttäuscht. Das Baumwollsamenöl, welches seit längerer Zeit als Speiseöl verwendet wird, bezahlt einen Zoll von 4 Mk. während der Zoll für sonstige Speiseöle 10 Mk. per 100 kg beträgt, dadurch erleidet die deutsche Speiseöl- Industrie eine von der mächtigen amerikanischen Eoncurrenz veranlaßte erhebliche Benachtbeiligung, die einen gedeihlichen Geschäftsgang untergräbt. Amerika kennt Deutschland gegenüber in Zollsachen keine Rücksichten. Von der Oelfabrikation wird ferner gewünscht, daß für Mohnsaat aus der Türkei und außereuropäischen Ländern, für Sesamsaat aller Gattungen, Erdnüsse in Schalen und geschält der Eingangszoll gänzlich aufgehoben werde. In, Hinblick auf die große Eoncurrenz. welche italienische, französische und amerikanische Oele bereiten, sei diese Erleichte rung für einen gedeihlichen Fortbestand der deutschen Oelfabrikation unbedingt erforderlich. Hierdurch werde die Production der als Sdraftfuttermehl für rie Viehzucht gerne verwendeten Oclkuchcn vermehrt und verbilligt, was für die