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        <title>Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge</title>
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            <idno>829612637</idno>
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        100

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1923
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        Hlrtbeite
der  deutschen  j&amp;amp;wiMsliüwmm*
über

Ausz  ii  g  e
aus  den
Ljñndrtskñmmrr-iñerichten  für  1S!N.

Zusammengestellt  und  herausgegeben
vom  Bureau  des
yrrrins  zur  ¿örbmug  brr  Hnàlssrkiljkit.

Berlin,  1H92.
Druck  und  Verlag  der  „Bolkö-Zeitung".  Actien-Gesellschaft.
        <pb n="4" />
        •ff

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Y»

"41
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        Worrvort.

Die  nachfolgende  Zusammenstellung  von  Auszügen  aus  den  Jahresberichten ­
  der  deutschen  Handelskammern  für  1891  schließt  sich  in
ihrer  Einrichtung  an  die  ähnlichen  Veröffentlichungen  früherer  Jahre  an.
Es  kommt  ihr  ein  besonderes  Interesse  zu,  da  mit  dem  Inkrafttreten  der
neuen  Handelsverträge  am  I.  Februar  d.  I.  sich  in  der  deutschen  Zollpolitik
eine  wichtige  Wandlung  vollzogen  hat,  über  deren  Werth  und  Wirkung  ein
Urtheil  abzugeben  die  deutschen  .Handelskammern  in  erster  Linie  berufen
sind.  Vorgelegen  haben  bei  Abfassung  der  Zusammenstellung  107  Berichte.
Da  von  diesen  indessen  9  Berichte  eine  allgemeine  Beurtheilung  der  neuen
deutschen  Handelspolitik  nicht  enthalten,  so  haben  nur  Auszüge  aus  98  Berichten ­
  aufgenommen  werden  können.  Einige  Berichte  fehlen  diesmal  ausdem
  Grunde,  weil  sie  nur  ein  Jahr  um  das  andere  herausgegeben  werten,
so  daff  sie  erst  im  nächsten  Jahr  ein  Urtheil  über  die  Vertrage  enthalten
werden.
Bis  auf  einen  kleinen  Bruchtheil  lauten  alle  Berichte  der  neuen  Vertrags-Politik
  günstig,  in  vielen  sindet  die  Befriedigung  über  die  eingetretene
Wandlung  lebhaften  Ausdruck.  Vor  Allem  wird  die  durch  die  Verträge
herbeigeführte  Sicherung  gegen  neue  Erschwerungen  der  deutschen
Ausfuhr  durch  weitere  plötzliche  Zollerhöhungen  im  Auslande  fast  allgemein
  als  ein  wesentlicher  Vortheil  für  die  deutsche  Gewerbthätigkeit  bezeichnet. ­
  Selbst  manche  Handelskammern,  welche  seit  langer  als  einem
Jahrzehnt  auf  streng  schutzzöllnerischem  Standpunkt  verharrt  haben,  erblicken
darin  einen  dankenswerthen  Fortschritt  gegen  die  nachgerade  beinahe  überall
zur  Herrschaft  gelangte  Tendenz  vollständiger  Zollautonomie.  Nur  vereinzelte
Kammern,  in  deren  Bezirken  vorzugsweise  Montanindustrie  und  Baumwollspinnerei ­
  vertreten  sind,  machen  aus  ihrer  Mißstimmung  kein  Hehl  undnehmen
  den  Abschluß  der  Verträge  nur  widerwillig  als  eine  feststehende
Thatsache  hin,  mit  lvelcher  die  einheimische  Produktion  nunmehr  zu  rechneir
babe.  Wenn  die  deutsche  Neikbsregierung  demnach  noch  eines  Beweises  da--1*
        <pb n="6" />
        4

für  bedurft  hätte,  daß  sie  sich  mit  der  neuerdings  eingeschlagenen  friedlichen
Handelspolitik  auf  dem  richtigen  Wege  befindet,  auf  den  die  wahren  wirth
stattlichen  Interessen  Deutschlands  mit  Nothwendigkeit  hinwiesen,  so  würden
ihr  diesen  Beweis  die  nunmehr  vorliegenden  Urtheile  aus  den  Kreisen  der
nachstbetheiligten  Gewerbtreibenden  mit  überwältigender  Mehrbeit  liefern.
Im  Einzelnen  wird  allerdings  an  den  Berträgen,  insbesondere  an  den
vereinbarten  Bertragstarifen,  von  vielen  weiten  eine  zuweilen  lebhafte  oder
gar  herbe  Kritik  geübt.  Man  bemängelt  namentlich,  daß  die  Zölle  des
Auslands  entweder  nur  in  unveränderter  Höhe  gebunden  oder  nur  um  ein
Geringes  ermäßigt  worden  seien,  so  daß  dem  Export  deutscher  gewerblicher
Erzeugnisse  thatsächlich,  keine  oder  nur  wenig  bedenkende  Erleichterungen  zu
Theil  geworden  seien.  Wenn  diese  Kritik  sich  in  einzelnen  Berichten  sogar
zu  dein  Ausspruch  steigert,  daß  die  von  Deutschland  erlangten  Zugeständnisse
des  Auslandes  an  Werth  hinter  den  von  ihm  selbst  gemachten  Zugeständnissen ­
  weit  zurückgeblieben  und  die  deutschen  Unterhändler  mithin  übervortheilt
  worden  seien,  so  werden  hierbei  doch  in  unbilliger  Weise  die  großen
Schwierigkeiten  übersehen,  welche  dem  Zustandekomlnen  des  ganzen  Vertrags
Werkes  sich  entgegen  gestellt  haben.  Die  in  Deutschland  selbst  seit  dem
Jahre  1879  verfolgte  Schutz-  und  Kampfzollpolitik  hat  bis  in  die  neueste
Zeit  in  vielen  auswärtigen  Staaten  Nachahmung  gefunden;  die  deutsche
Reichsregiernng  hatte  deshalb  naturgemäß  bei  den  Verhandlungen  vielfach
gegen  dieselben  handelspolitischen  Anschauungen  anzukämpfen,  welche  noch
bis  vor  Kurzem  in  der  Zollgesetzgebung  des  eigenen  Landes  als  allein  richtig
und  maßgebend  angesehen  waren.  Grade  der  Bertrag  mit  der  Schweiz,
welcherwegen  des  mit  zahlreichen  Erhöhungen  ausgestatteten  neuen  schweizerischen
Generaltarifs  eine  besonders  scharfe  Kritik  erfährt,  liefert  einen  überzeugenden
Beleg  hierfür,  denn  von  einer  ziemlich  freihändlerischen  Zollpolitik  ist  die
Schweiz  nur  allmälig  durch  die  immer  schroffer  werdende  Absperrungepolitik
ihrer  vier  großen  Nachbarstaaten  zu  einem  Kampfzollsystem  gedrängt  worden.
Die  in  den  Verträgen  zugestandenen  Ermäßigungen  deutscher  Zölle,
die  sich  doch  ebenfalls  in  bescheidenen  Grenzen  gehalten  haben,  werden  nichtsdestoweniger ­
  hin  und  wieder  aus  den  betheiligten  Industriezweigen  als  bedauerliche ­
  Herabmittderungen  des  „  Schutzes  der  nationalen  Arbeit"  bezeichnet;
in  einzelnen  Fallen  werden  verhängnißvolte  Folgen  für  die  inländische
Industrie  aus  diesen  Zollermäßigungen  als  'ichec  in  Aussicht  gestellt.  Alan
wird  aus  diesen  Klagen  unabweisbar  den  Eindruck  empfangen,  daß  eine
versöhnliche  HandelsvertragSpolitik  unmöglich  werden  würde,  wenn  sie  von
der  Zustimmung  solcher  schutzzöllnerischen  Jndnstriekreise  zur  Berminderung
des  einmal  erlangten  Zollschutzes  abhängig  gemacht  werden  sollte.  Andererseits ­
  werden  aber  auch  in  vielen  Berichten  die  eingetretenen  Ermäßiglmgen
        <pb n="7" />
        5

des  deutschen  Tarifs  ausdrücklich  gebilligt:  insbesondere  wird  die  Herabsetzung
einiger  Zölle  auf  Rohstoffe  und  .Halbfabrikate  alo  eine  Erleichterung  der
einheimischen  Gewerbthätigkeit  und  die  Ermäßigung  der  Getreide,olle  alo
eine  Entlastung  der  unbemittelten  Bevölkerungsklassen  melìaci'  ausdrücklich
willkommen  geheißen.  Nicht  wenige  Handelskammern,  wiez.  B.  die  Aeltesten
der  Kaufmannschaft  zu  Berlin,  die  Handelskammer  zu  Cottbus  u.  s.  w.,
gehen  weiter  und  betonen,  daß  deutscherseits  wohl  noch  zahlreichere  und  berechtlichere
  Zollherabiehungen  hätten  angeboten  werden  können,  weil  dadurcl&amp;gt;
wahrscheinlich  auch  mehr  und  bedeutendere  Zugeständnisse  in  ausländischen
Zottherabsetzungeil  würden  erreicht  worden  sein.
Einen  breiten  Raum  nehmen  in  den  Berichten  die  theilweise  sebr
bitter  gehaltenen  Beschwerden  darüber  ei»,  daß  die  Reichoregiernng  ohne
ausreichende  Befragung  der  Interessenten  in  die  Vertragsverhandlungen
eingetreten,  und  im  ganzen  Laufe  der  Verhandlungen  ohne  nähere  Fühlung
mit  den  sachkundigen  Interessenten  geblieben  sei:  der  dadurch  veranlaßte
Mangel  an  Information  babe  sich  nothwendig  als  sehr  nachtheilig  für  die
deutschen  Interessen  erweisen  müssen.  Die  fast  in  allen  Berichten  gemachten
Angaben  über  die  in  den  Vertragsfragen  theils  direkt,  theile  durch  Vermittelung ­
  des  deutschen  Handelstages  an  die  Reichs-  und  Staatsbehörden
erstatteten  Gutachten  lassen  indessen  erkennen,  daß  der  Reichsregierung
jedenfalls  sachverständige  Auskünfte  in  großem  Umfange  zur  Verfügung
gestanden  haben;  auch  wird  die  Berechtigung  dieser  Beschwerden  voie
mehreren  Handelskammern,  so  in  den  Berichten  von  Köln,  Erefeld  u.  s.  w.,
auf  ein  angemessenes  Maß  zurückgeführt.  Immerhin  würde  die  Reichsregierung ­
  sich  manchen  nicht  unberechtigten  Tadel  erspart  baden,  wenn  sie
rechtzeitig  in  engere  Beziehung  namentlich  mit  denjenigen  Gewerbtreibenden
getreten  wäre,  welchen  aufrichtig  an  dem  Zustandekommen  »euer  Tarifvertrage
  mit  gegenseitigen  Zollermäßigungen  gelegen  war,  und  wenn  sie
auch  nach  dem  Abschluß  der  Verträge  die  Interessenten  genügend  über  die
Grunde  aufgeklärt  hätte,  welche  die  Erreichung  mancher  dringenden  Wünsche
und  Forderungen  vereitelt  haben.
Lau  eie  Grundgedanken  der  nunmehr  erfolgreich  begonnenen  'ļkMitif
gegenseitiger  vertragsmäßiger  Vereinbarungen  über  Zollsätze  in  den  gewerbtreibenden ­
  Kreisen  Deutschlands  ganz  überwiegend  als  richtig  und  fruchtbar
betrachtet  werden,  ergeben  auch  die  in  den  Berichten  fast  ausnahmslos  ausgesprochenen
  Wünsche  nach  weiteren  Tarifverträgen.  Diese  Wünsche  beziehen
sich  einmal  auf  Verträge  mit  europäischen  Staaten,  durch  welche  die  seit  dem
l.  Februar  d.  I.  bestehenden  Differentialzölle  beseitigt  und  für  den  deutschen
Export  wieder  bessere  Absatzbedingungen  in  Portugal  und  Spanien,  in  Rumänien
und  Rußland  geschaffen  werten  möchten.  Nicht  minder  nachdrücklich  werden
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        aber  weitere  Verträge  mit  amerikanischen  Staaten  empfohlen,  welche  die
Benachtheiligung  der  deutschen  Ausfuhr  durch  die  von  den  Vereinigten
Staaten  angestrebten  und  zum  Theil  bereits  erreichten  Sonderbegünstigungen
verhindern.  Die  beste  und  unzweifelhafteste  Ankennung  ihrer  Vertragspolitik
  kann  die  Reichsregierung  mit  Recht  grade  in  dieser  dringenden
Befürwortung  weiterer  Vertragsabschlüsse  erblicken.
Die  Auszüge  aus  den  Berichten  sind  auch  in  der  vorliegenden  Ju
sammenstellung  regional  geordnet:  alle  größeren  Handels-  und  Industriebezirke
  Deutschlands  sind  dabei  vertreten.  Die  allgemeinen  Urtheile  über
Zollpolitik  und  Handelsverträge  sind  durchweg  im  Wortlaut  und  ohne
Kürzungen  wiedergegeben;  die  wörtliche  Wiedergabe  von  Einzelbemerkungen
bat  dagegen  in  Rücksicht  auf  den  verfügbaren  Raum  etwas  beschränkt
werden  müssen.

Berlin,  im  November  1892.
        <pb n="9" />
        InhaltS-Verzetchiiitz

A.  Königreich  Preusten.
1.  Provinz  Brandenburg.
Berlin
Cottbus
Frankfurt  a.  C

8.  Provinz  Hannover.

Sdte

Seite  Harburg  25
9  Hildesheim  25
12^/  Osnabn'ick  26
13  Ostfriesland  und  Papenburg  .  .  26

2.  Provinz  Ostpreußen
Insterburg  13
Königsberg  i.  Pr  13
Memel  14
Tilsit  15
3.  Provinz  Westpreußen.
Danzig  15
Elbing  16
Thorn  16
4.  Provinz  Pommern.
Stettin  16
5.  Provinz  Pojen.
Bromberg  17
Posen  18
0.  Provinz  Schlesien
Breslau  19
Görlitz  19
Hirschberg  und  Schöna»  ....  19
Siegnitz  20
Oppeln  20
Sagan  und  Sprottau  ....  20
Schweidnitz,  Reichenbach,  Waldenburg ­
  21
7.  Provinz  Sachsen.
Erfurt  21
Halle  a.  S  22
Magdeburg  22
Mühlhausen  i.  Lh.,  Worbis  und
Heiligenstadt  24

9.  Provinz  SchleSwig-Holstein.

Altona  27
Kiel  27  y
10.  Provinz  Weftphalev.
Bielefeld  28
Bochum  30
Dortmund  3i
Hagen  36
Äserlohn  36
Lüdenscheid  37
Minden
Münster  i  Westpb
Siegen
11.  Provin,  Hesten  Aastau.
Frankfurt  a.  M.  ......  44
Hanau

Kassel  49
Limburg  a.  d.  L  50
Wiesbaden
12.  Aheinprovinz.
Archen  52,/
Barnten
Coblenz
Crefeld
Düsseldorf
Duisburg
Elberfeld
Esten  «o
Köln  ...  60
Lennep  61  /
        <pb n="10" />
        8

•••#  r—

Seite
Mühlheim  am  Rhein  (¡2
Mülheim  sl.  d.  Ruhr  63
Neuß  63
Saarbrücken  64
Solingen  64
Trier  65
B.  Königreich  Bayern.
Augsburg  (Schwaben  u.  Neuburg)  66
Bayreuth  (Oberfranken)  ....  67
München  (Oberbayern)  ....  67
Nürnberg  (Mittelfranken)  ...  68
Fürth  6!«
Pasta»  (Niederbayern)  ....  69
Ludwigshafen  (Pfalz)  ....  71
6.  Königreich  LBürttcinbcrg.
Stuttgart  7.7
Calw  77
.veidenheim  7!)
Heilbronn  80
Ravensburg  80
Rottweil  81
I).  Königreich  Lachsen.
Chemnitz  82
Dresden  84
Leipzig  86
Zittau  87
E.  Grostherzogthnm  Baden.
Freiburg  i.  B  88

Seite
Heidelberg  und  Stadt  Ebcrbach.  89
Mannbeim  90
F.  Grostherzogthun,  Hessen.
Bingen  a.  Rhein  92
Darmstadt  93
Mainz  94
Offenbach  a.  M  94
Pforzheim  96
Wenns  98
G.  Eisast  Lvtyringen.
Metz  .  •  100
Straßburg  i.  E  100
H.  Andere  deutsche  Staaten.
Rostock  101
Braunschweig  102
Sonneberg  ........  102
Gera  102  /
Hamburg  104
Bremen  107
Lübeck  109
I.  Nachtrag.
Halberstadt  109
Regensburg  (Oberpfalz  u.  Regens
bürg)  ........  112
Greiz  112
        <pb n="11" />
        A.  ¿Uiiitqrctri)  Preutzen.
1.  Provin;  Drandendnrg.
Aelteste  der  ^rausmannschaft  zu  Berlin.
„Ueberblickt  man  das  umfangreiche  Vertragswert  in  seiner  Oiesamintheit.  io
springt  in  die  Augen,  wie  ungemein  bescheiden  noch  die  Vortheile  sind,  welche  wir
in  der  von  unserer  Regierung  eingeschlagenen  Richtung  auf  Erleichterung  des  allgemeinen ­
  Güteraustausches  gemacht  baden.  Schwer  läßt  sich  abwägen,  ob  bei
dem  befolgten  System  des  Rauschens  von  Tarifconcefsionen  der  Wertb  des  Gegebenen
und  Genommenen  annähernd  gleich  gewesen  sei;  der  .'»weiset  daran  erscheint  besonders ­
  hinsichtlich  des  schweizer  Vertrages  nicht  ungerechtfertigt.  Eine  Berechnung
darüber  läßt  sich  ja  leider  praktisch  überbaupt  nicht  ausführen,  weil  siet'  schlechterdings ­
  nicht  voraussehen  läßt,  um  wie  viel  der  Handel  auf  Grund  einer  bestimmten
^arifandcrung  wachsen  oder  abnehmen  wird.  So  bleibt  inan  einstweilen  aus  mebr
oder  minder  subjektive  Vermuthungen  angewiesen  und  wird  ein  objektiveres  Urtheil
erst  dann  gewinnen  können,  wen»  dem  Verkehr  inebrere  Iabre  Zeit  gelassen  sind,
die  neuen  Bahnen  zu  versuchen,  und  wenn  dann  zuverlässige  statistische  Erhebungen
über  unseren  Handel  nach  den  Vertragsländern  vorliegen  werden,  welche  den  Vergleich ­
  längerer  Perioden  aus  der  Zeit  vor  und  nach  dein  Vertragsschi  uste  gestatten.
Fürs  erste  kann  man  lediglich  zu  dem  Prinzip  der  neuen  Handelspolitik  Stellung
nehmen,  und  wir  stehen  keinen  Augenblick  an.  über  die  vollzogene  A  ende,
rung  unseres  handelspolitischen  Curses  das  günstigste  Urtheil  zu
fällen  und  den  weitschauenden  Erwägungen,  welche  die  Regierung  auf  den  neuen
Weg  geführt  haben,  aus  voller  Ueberzeugung  zlizustimmen.  Worin  wir  abweichen,
daö  ist  höchstens  die  Ansicht  über  das  Tempo,  in  dem  man  auf  diesem  Wege
vorwärts  gebe»  sollte,  wenngleich  wir  auch  nicht  verkennen  wollen,  daß  allmähliche
llebergänge  in  wirthschaftlichen  Dingen  ihre  Vorzüge  haben  und  daß  ein  solcher
»n  vorliegenden  Falle  auch  taktisch  zweckmäßig  sein  mag.  um  innner  weitere  Kreise
für  jene  Prinzipien  g»  gewinnen.  Denn  dessen  sind  wir  gewiß,  daß  jene  in  der
Denkschrift  so  richtig  gezeichnete  wirthschaftliche  Weltlage  die  Völker  Mittel-Europa-'
künftig  zu  noch  engerem  wirthschaftlichen  Zusammenschluß  zwingen  wird.  Man
wird  immer  mehr  einsehen  müssen,  daß  die  Abwehr  der  übermächtigen  wirthschaftlichenGegnerschaft ­
  des  Ostens  und  Westens  gebieterisch  eine  internationale  mitteleuropäische ­
  Arbeitstheilung  verlangt,  welche  jedem  Lande  die  ihm  nach  der  Beichaffenheit
  seiner  Bewohner  und  seines  Bodens  am  meisten  entsprechenden  Wirth,
schaftszweige  zuweist  und  den  Erzeugnissen  derselben  einen  leichten  Austausch
schafft.
"Durch  die  Ausbildung  eines  umfassenden  deutschen  Vertragstarifes  neben  dem
autonomen  ist  dem  Handel,  falls  er  von  dem  ersteren  Gebrauch  machen  will,  die
Aufgabe  zugefallen,  den  Ursprung  seiner  Artikel  aus  meistbegünstigten  Ländern
        <pb n="12" />
        IO

nachzuweisen,  eine  Aufgabe,  die  ihm  bisher  fast  ganz  erspart  gewesen  war.  Erfreulicher ­
  Weise  sind  die  zu  erfüllenden  Formalitäten  leidlich  beschränkt  worden.
Nach  einem  Beschlusse  des  Bundesrathes  vom  30.  Januar  d.  I.  lpublizirt  im
-Neichs-Anzeiger  vom  3.  Februar)  wird  der  Ursprungsnachweis  in  strenger  Form
l  durch  ein  vom  deutschen  Consul  des  betreffenden  ausländischen  Bezirkes  ausgestelltes ­
  Attest)  nur  für  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchte.  Gerste.  Mais
verlangt.  Für  eine  zweite  Kategorie  von  Waaren  —  nämlich  für  Bettfedern,
Bau-  und  Nutzholz,  Wein  und  Most  in  Fässern,  Butter,  Fleisch,  Wild,  getrocknete
Mandeln,  Eier,  Ochsen,  Jungvieh,  Schweine  —  werden  Atteste  des  Heimathlandes
oder  eventuell  auch  Schiffspapierc,  Fakturen,  Original-Frachtbrieşe  rc.,  sofern  sich
daraus  der  Ursprung  glaubhaft  nachweisen  laßt,  anerkannt.  Bei  sämmtlichen  vorgenannten ­
  Waaren  kann  der  Zollamtsvorstand  auch  gänzlich  von  einem  besonderen
Nachweise  abseben,  falls  Zweifel  au  dem  bevorzugten  Ursprünge  nicht  bestehen.
Für  die  anderen  zollbegünstigten  Gegenstände  endlich  wird  der  Nrsprungsnachweis
nur  ausnahmsweise  verlangt,  sofern  nämlich  besondere  Bedenken  über  die  Herkunft
aus  meistbegünstigtem  Lande  obwalten  Nach  einigen  Schwierigkeiten  der  Uebergangszeit
  werden  diese  Bestimmungen  nunmehr  unseres  Wissens  von  den  Behörden
mit  allem  dem  Handel  erwünschten  und  nötbigen  Entgegenkommen  und  sachgemäßer
Berücksichtigung  der  speziellen  Umstände  gehandbabt.
,,Da  die  handelspolitische  Neugestaltung  mit  dem  1.  Februar  d.  I.  ihren  Abschluß ­
  noch  nicht  erreicht  batte,  so  ist  dem  Bundeörath  durch  Gesetz  vom  30.  Januar
d.  I.  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  vom  I.  Februar  d.  I.  ab  die  für  die
Einfuhr  nach  Deutschland  vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen  und  Zoll
ermäßigungen  auch  solchen  Staaten,  welche  eine»  vertragsmäßigen  Anspruch  hierauf
nicht  haben,  gegen  Einräumung  angemessener  Vortheile  ganz  oder  theilweise  bis
längstens  zum  l.  Dezember  lSy2  zuzugestehen.
„Hiervon  ist  bereits  gegenüber  Spanien  Gebrauch  gemacht  worden,  indem
den  spanischen  Boden-  und  Industrie-Erzeugnissen  die  Einfuhr  nach  Deutschland
zu  den  Vertragssätzen  bis  einschließlich  zum  30.  Fuli  d.  I.  gestattet  worden  ist.
jedoch  mit  Ausschluß  der  in  den  Handelsverträgen  Deutschlands  mit  Oesterreich
und  Italien  enthaltenen  Zollbegünstigungen  für  Wein  in  Fässern  der  Daris
nummer  25  e  1.  Andererseits  bat  Spanien  den  deutschen  Produkten,  ausgenommen
den  Alkohol,  bis  zum  30.  Juni  d.  I.  die  Meistbegünstigung  zugestanden,  d.  h.  die
Gleichstellung  mit  den  Produkten  derjenigen  Länder,  deren  Handelsverträge  mit
Spanien  am  30.  Juni  d.  I.  ablaufen  lReichs-Anzeiger  vom  2.  Februar  d.  I.).
„Nunmehr  sind,  wie  schon  berührt,  zunächst  von  europäischen  Staaten  lediglich ­
  Rußland,  Rumänien  und  Portugal  obne  Handelsvertrag  mit  Deutschland  und
daher  bei  uns  auch  nicht  meistbegünstigt.  Es  wäre  sehr  zu  wünschen,  daß  auch
.mit  diesen  angemessene  Verträge  zu  Stande  kämen,  zumal  mit  Rußland,  bei  dessen
im  kommenden  Herbste  doch  zu  erwartenden  Wiedereintritt  in  die  Reihe  der
Getreidelieferanten  Westeuropas  eine  differentielle  Behandlung  seines  Getreides  un
liebsame  Verschiebungen  der  gewohnten  Verkehrswege  verursachen  würde.
,,Den  Hauptinhalt  der  Verhandlungen  des  Reichstages  über  die  Verträge
haben  die  Klagen  der  Land-  und  Forstwirthschaft  ausgemacht,  welche  dahin  gingen,
daß  diesen  Erwerbszweigen  Opfer  an  ihren  Einkünften  zugemnthet  seien,  um  das
Arbeitsfeld  und  den  Gewinn  der  Industrie  und  des  Handels  zu  erweitern.  Wir
brauchen  nach  den  überaus  eingehenden  Erörterungen  des  Reichstages  diese  Frage
nicht  näher  zu  beleuchten  und  wollen  nur  kurz  unseren  Standpunkt  dazu  so  kenn-
        <pb n="13" />
        zeichnen:  richtig  ist  an  jener  Behauptung  der  Landwirthe  zwar,  das;  die  Ermäßigung
der  deutschen  Zölle  auf  Getreide,  Vieh,  Eier.  Holz,  Wein  zum  Verschneiden.  Weinbeeren ­
  u.  s.  w.  die  unumgänglich  von  uns  zu  erfüllende  Bedingung  war,  um
anderweitige  Concessionen  zu  erlangen;  dagegen  ist  nicht  anzuerkennen,  daß  die
Landwirthschaft  hiermit  den  anderen  Enverbözweigen  Opfer  zu  bringen  gezwungen
worden  sei.  Vielmehr  hat  sie  nur  auf  gewisse  Vortheile  verzichten  müssen,  welche
angesichts  der  dauernden  Unentbehrlichkeit  der  ausländischen  Zufuhren  als  ungerechte
Belastung  der  Consumenten  erschienen  und  welche  auch  ohne  die  neuen  Handelsverträge ­
  über  kurz  oder  lang  hätten  fallen  müssen.
„Ale-  speziell  im  Berliner  Interesse  gelegen  sei  noch  erwähnt  die  Herabsetzung
der  Zölle  auf  verschiedene  Rohstoffe  der  Industrie,  durch  welche  die  Herstellung
der  entsprechenden  Fertigfabrikate  erleichtert  wird.  Hierher  gehören  Sohlleder,
Brüsseler  und  dänisches  Handschuhleder  (früher  36,  jetzt  30  M.j,  accvmmodirter
Nähzwirn  aus  vegetabilischen  Spinnstoffen,  ausgenommen  Baumwclle.  Seidenzwirn, ­
  ferner  ganz  besonders  rohes  eindrähtiges  Baumwollengarn  über  No.  60
englisch.  Die  Nummern  61  bis  79  engl,  dieses  Garnes  waren  im  Tarif  von  1879
mit  dem  hohen  Satz  von  30,  die  Nummern  über  79  engl,  mit  demjenigen  von
36  M.  belegt  worden  in  der  Hoffnung,  dadurch  die  deutschen  Spinnereien  zur
Herstellung  der  feinen  Nummern  anzuspornen.  Jedoch  erfolglos  und  die  deutschen
Webereien  und  anderen  Verbraucher  feiner  Baumwollgarne  haben  nach  wie  vor
ihren  Bedarf,  durch  die  Zölle  wesentlich  vcrtbeuert,  vom  Ausland  beziehen  müssen.
Sic  begrüßen  es  deshalb  freudig,  daß  alle  Zölle  auf  Baumwollgarne  über  No.  45
englisch  auf  den  einen  Satz  von  24  M.  pro  100  kg  reduzirt  worden  sind.  Sie
wünschen  aber  zugleich  auch,  daß  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  noch  ein  weiterer
schritt  in  Conscquenz  des  ersten  geschehe.  Unser  bisheriger  Tarif  verzollt  durch
gehend  die  zweidrähtigen  Baumwollgarne  um  3  M.  pro  100  kg  höher  als  die
gleichen  Nummern  der  eindrähtigen  Garne,  um  so  die  Operation  des  Zwirnens
besonders  zu  schützen.  Da  nun  der  Vcrtragotarif  die  Zölle  für  einfaches  Garn
über  No.  60  auf  24  M.  herabgesetzt  hat.  diesenigen  für  zweifaches  aber  nicht  berührt, ­
  diese  also  auf
33  M.  für  die  Nummern  über  60  bis  79  englisch
30  .,  „  „  „  „  79  englisch
'tehen  geblieben  sind.  so  beträgt  der  Zuschlag  für  das  Zwirnen  in  diesen  Feinheitsgraden ­
  9  bezw.  15  M.  Dieser  müßte  logischer  Weise  auch  auf  3  M.  herabgesetzt,
also  der  Zoll  für  rohes  zweidrähtiges  Baumwollgarn  über  No.  45  auf  27  M.  festgesetzt ­
  werden.  AebnlicheS  gilt  für  die  gebleichten  oder  gefärbten  ein  und  zweidrähtigen
  Baumwollgarne.
„Ueber  die  von  deutscher  Seite  zugestandenen  Reduktionen  industrieller  Zölle
glauben  wir  im  Allgemeinen  das  Urtheil  fällen  zu  dürfen,  daß  dieselben  keiner
nnter  den  früheren  Zöllen  in  Deutschland  möglichen  Industrie  die  Daseinsfähig
keit  genommen  haben.  Im  Gegentheil  hätten  wohl  manche  gern  noch  mehr  von
dnn  Zollfchntz  preisgegeben,  wenn  ihnen  dadurch  größere  Ermäßigungen  der  fremden
Zölle,  also  Exporterleichterungen,  erkauft  worden  wären."
(Zum  «ertrage  mit  Belgien):  „Da  der  bisherige  belgische  Tarif  sich  im
Ganzen  auf  mäßiger  Höhe  gehalten  hat.  so  darf  man  die  Bindung  der  Sätze  für
zahlreiche  Artikel  der  deutschen  Ausfuhr  schon  als  einen  Erfolg  anerkennen."
        <pb n="14" />
        12

(Zum  Vertrage  mit  Italien):  „Die  uno  von  der  Berliner  Jndustie  &amp;lt;k
äußerten  Wünsche  zum  italienischen  Handelsverträge  haben  nur  in  geringem  Maße
Berücksichtigung  gefunden."
(Zum  Vertrage  mit  der  Schweiz):  „Bei  weitem  am  wenigsten  erfreulich  sind
die  Ergebnisse  der  VertragSverhandlungen  mit  der  Schweiz  gewesen.  Dieser  Staat
bat  sich  neuerdings  von  der  seiner  Lage  und  seiner  Kleinheit  so  angemessenen  frei
händlerischen  Zollpolitik  abgewendet  und  ist  nach  dem  Muster  seiner  Nachbarn  zun,
Schutzzollsystem  übergegangen.  Ein  neuer  Tarif  mit  ganz  erbeblick'  erhöhten
Sätzen  der  wichtigsten  Einfuhrartikel  ist  am  10.  April  1891  zum  Bundesgesetz  geworden ­
  und  hat  auch  bei  der  seinetwegen  am  lx.  October  1891  gehaltenen  Volksabstimmung ­
  die  Mehrheit  erlangt.  Hierdurch  wurde  die  Basis  der  Unterhandlungen
mit  der  Schweiz  eine  wesentliche  andere  als  bei  den  Verträgen  mit  anderen  Staaten:
während  man  bei  den  letzteren  die  Sätze  des  bestehenden  McistbegnnstigungStarifs
zu  erbalten  oder  womöglich  herabzudrücken  suchte,  handelt  eS  sich  bei  der  Schweiz
darum,  von  den  prinzipiell  erhöhten  Sätzen  einiges  abzudingen,  wobei  das  Ergebniß ­
  meist  noch  erheblich  über  dem  bisherigen  Stande  geblieben  ist  ...  Enk
sprechend  dem  allgemeinen  Charakter  der  neuen  schweizerischen  Handelspolitik  haben
auch  die  uns  geäußerten  Wünsche,  die  aus  Neduktion  oder  Bindung  der  früheren
MeistbegünstignngSsatze  hinausgingen,  arge  Enttäuschungen  erfahren."

.Handelskammer  zu  Cottbus  (Niederlausist).
„Die  bisherigen  Schutzzölle  haben  zu  Vergrößerungen  bestehender  Fabriken
und  zu  neuen  Fabrikanlagen  über  die  Absatzverbältnisie  hinaus  Veranlassung  gegeben ­
  und  dadurch  die  Production  außerordentlich  gesteigert,  während  Verbrauch
und  Ausfuhr  in  letzter  Zeit  sich  erheblich  verminderten.  Wir  wolle»  aber  der
Hoffnung  Ausdruck  geben,  daß  die  abgeschlossenen  Handelsverträge  für  die  Zuknnşt
heilbringend  sein  werden,  können  jedoch  hierbei  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  die
hiesige  bedeutende  Tuchindustrie  keine  Ursache  bat.  sich  derselben  besonders  zu  freuen,
da  die  in  dieser  Beziehung  seinerzeit  von  der  Handelskammer  ausgesprochenen
Wünsche  und  gemachten  Vorschläge  nur  unbedeutende  und,  soweit  sie  auf  Zoll
Herabsetzung  der  vertragschließenden  Staaten  für  unbedrnckte  wollene  Webwaareu
(Buckskins,  Streichgarn-  nndKammgarugewebe)  gerichtet  waren,  teine  Berücksichtigung
gefunden  haben,  obwohl  unsererseits  darauf  hingewiesen  worden  ivar,  daß  eine  als
Gegenleistung  geforderte  Herabsetzung  des  deutschen  Eingangszolles  für  die  heimische
Luchindustrie  bei  ihrer  großen  Leistungsfähigkeit  keinerlei  Gefahr  in  sich  berge.
Die  bisher  dafür  bestandenen  hohen  Eingangszölle  Oesterreichs  sind  intakt,  diejenigen
Italiens  fast  dieselben  geblieben,  und  die  Schweiz  hat  ihren  Eingangszoll  dafür
so  bedeutend  erhöht,  daß  die  Ausfuhr  dahin  wesentlich  erschwert  worden  ist.  Auch
die  anderen  hier  bestehenden  Industriezweige,  die  Hutfabrikation,  die  Leinen
fabrikation,  die  Teppichfabrikation,  die  Glasfabrikation,  haben  von  den  Handels
Verträgen  wenig  oder  gar  keinen  Nutzen,  und  wenn  die  hiesigen  Industriezweige
durch  Intelligenz,  Strebsamkeit,  Fleiß  und  Ausdauer  der  llntcruehiner  sich  lebensfähig ­
  erhalten  haben,  trotz  der  Ungunst  der  Zeit  und  der  dem  Fabrikwesen  staat
licherseits  auferlegten  und  sich  steigernden  Lasten,  so  fürchten  wir  doch,  daß  alto
Aufmerksamkeit  und  alle  Bemühungen,  den  ihnen  ungünstigen  Zollverhältnissen
des  Auslandes  etwas  Gutes  abzugewinnen,  nur  wenig  Erfolg  haben  werden."
        <pb n="15" />
        13

Handelskammer  jii  Frankfurt  a.  C.
„Wen»  nunmehr  der  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich.Ungarn,
Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  erfolgt  ist  und  zwar  auf  einer  Basis,  die  mit
der  seit  einer  Reihe  von  Jahren  erfolgten  Absperrungspolitik  gebrochen  bat,  so  ist
dies  nur  mit  Freude  zu  begrüßen,  am  meisten  aber  die  Zollermaßigung  für  Ge
Getreide.  Immerhin  ist  der  Getreitezoll  noch  ein  jo  hoher,  daß  er  als  eine
schwere  Belastung  der  Brotfrucht  angesehen  werden  muß,  und  die  Erfahrung  hat
gezeigt,  daß  dieser  Zoll  nicht  vom  Auslande  bezahlt  wird,  weshalb  eine  weitere
Zollermäßigung,  namentlich  für  Roggen,  durchans  im  Interesse  des  großen  consumirenden
  Publikums  liegt.  Obschon  nun  für  eine  Reihe  von  Jahren  gegen  die
Erhöhung  der  Eingangszölle  für  eine  ganze  Anzahl  von  Artikeln  Sicherheit  gegeben ­
  ist,  was  auch  der  Eoncurre  nzfähigkeit  unserer  Industrie  in  Bezug  auf  die
Ausfuhr  zu  Gute  kommen  wird,  so  wollen  wir  doch  bicr  den  Wunsch  aussprechen,
daß  weitere  Handelsverträge  in  der  eingeschlagenen  Grundrichtung  möglichst  bald
folgen  möchten."

2.  Provin;  Ostpreußen.
Handelskammer  zu  Insterburg.
„Das  Jahr  1891  bat  Deutschland  die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn  k.
gebracht,  zugleich  aber  das  russische  Ausfuhrverbot  für  Getreide  und  Futtermittel.
Die  erwähnten  Handelsverträge  haben  für  unsere  abgelegene  Provinz  nur  geringe
Bedeutung,  um  so  einschneidender  wirkte  aus  uns  das  russische  Ausfuhrverbot."
Borsteheramt  der  Kaufmannschaft  zu  Königsberg.
„Das  bedeutsamste  Ereigniß  auf  handelspolitischem  Gebiete  sind  die  tut
Berichtsjahre  zum  Abschluß  gelangten  Tarifverträge,  welche  das  Teutsche  Reich,
Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  die  Schweiz  mit  einander  vereinbart
haben.  Das  Zustandekommen  dieser  Verträge  begrüßen  auch  wir  als  einen  wichtigen
Erfolg  der  Reichsregicrung,  deren  Initiative  sie  entsprungen  sind.  Zwar  enthalten
sic  nur  mäßige  Herabsetzungen  der  bestehenden  Zölle,  weil  alle  vertragsschließenden
Staaten  bestrebt  waren,  ibre  Tarifzugeständnisse  auf  das  tbunlichst  geringste  Maß
zu  beschränken;  dies  gilt  besonders  von  den  deutschen  Getreidezöllen.  Aber  dennoch
bedeuten  sie  einen  erfreulichen  Wandel  in  der  Handels-  und  Wirthschaftspolitik
der  betheiligten  Staaten.  Sie  beseitigen  die  Gefahr  eines  weiteren  Fortschreitens
der  neuerdings  von  Frankreich  und  Rußland  ausgebenden  Hochschutzzöllnerischen
Strömung,  die  in  beiden  Ländern  im  Berichtsjahre  sich  leider  so  erfolgreich  geltend
machte,  und  gewähren  dein  Handel  aus  eine  Reihe  von  zwölf  Jahren  die  Sicherheit
gegen  weitere  Zollerhöhungen  und  Zollerschwernisse.  Die  Ermäßigungen  und  Zollblndungen.
  welche  die  vertragschließenden  Staaten  sich  zugestanden  haben  werden
sicher  dazu  beitragen,  den  friedlichen  Güteraustausch  in  Europa  zu  heben  und  so
die  Interessen  aller  Handelszweige  zu  fördern.  Da  freilich  die  neuen  Verträge
kem  systematisch  ausgeführtes  Ganzes  enthalten,  so  werden  an  manchen  Stellen
noch  autonome  Tarifermäßigungen  erforderlich  sein;  eö  ist  zu  wünschen,  daß  die
Reichgregierung.  nachdem  die  noch  ausstehenden  wichtigsten  Verträge  mit  weiteren
Staaten  zum  Abschluß  gelangt  sein  werden,  nach  dieser  Richtung  bin  das  begonnene
Werk  fortsetze.
        <pb n="16" />
        14

..Eine  autonome  Zollmaßregel,  die  aber  ohne  weiteren  Aufschub  ergriffen
werden  sollte,  ist  die  endliche  Aufhebung  des  Identitätsnachweises  bei  der  Getreide
ausfuhr,  damit  dem  deutschen  Getreidehandel  wieder  ein  größeres  Maß  von  Bewegungsfreiheit ­
  verliehen  werde.  Die  Vortheile  einer  solchen  Maßregel  sind  von
uns  wiederholt  hervorgehoben  worden  und  werden  in  den  weitesten  Kreisen  ge
würdigt.  Die  Nothwendigkeit  deS  baldigen  Fortfalls  des  Identitätszwanges  hat
sich  in  den  letzten  Jahren,  wo  das  inländische  Getreide  seiner  Beschaffenheit  wegen
im  Zollinlande  nur  schwer  Absatz  finden  konnte,  besonders  gezeigt.  An  Bemühungen,
die  Beseitigung  deS  Identitätsnachweises  zu  erlangen,  haben  wir  es  auch  im  Berichts
sabre  nicht  fehlen  lassen.
„Wie  wir  immer  als  selbstverständlich  vorausgesetzt  haben,  enthalten  die  neuen
Handelsverträge  keine  ausschließlichen  Vergünstigungen  für  diejenigen  Staaten
die  dieselben  mit  uns  abgeschlossen  haben.  Ein  rechtliches  Hinderniß,  die  Er
Mäßigungen  deutscherseits  auch  auf  die  zur  Zeit  bei  uns  nicht  meistbegünstigten
Länder  auszudehnen,  besteht  deshalb  nicht.  Nach  den  augenblicklich  geltenden  Be
stimmungen  finden  sie  freilich  ans  diese  noch  keine  Anwendung.  Aber  wir  sind
der  festen  Hoffnung,  daß  das  durch  diesen  Zustand  geschaffene  DifferentialzoÜsystem
von  nur  vorübergehender  Dauer  sein  werde.  Für  Königsberg  und  die  übrigen
Ostseeplätze  kommen  hauptsächlich  die  zur  Zeit  bestehenden  Differentialzölle  ant
russisches  Getreide  und  Holz  in  Betracht.  Der  Weisheit  der  deutschen  und  bet
russischen  Regierung  wird  es  hoffentlich  bald  gelingen,  zu  einein  befriedigendeic
Uebereinkommen  zu  gelangen,  welches  jede  fernere  differentielle  Zollbehandlung  des
gegenseitigen  Waarenaustausches  ausschließt.  Die  nöthige  Handhabe,  um  in  dieser
Beziehung  die  erforderlichen  Maßnahmen  unverzüglich  treffen  zu  können,  ist  der
Reichsregierung  durch  das  Gesetz  vom  30.  Januar  1892  gewährt  worden,  durch
welches  der  BlindeSrath  ermächtigt  wird,  die  für  die  Einfuhr  nach  Deutschland
vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen  und  Zollerinäßigungen  auch  solchen
Staaten,  welche  einen  vertragsmäßigen  Anspruch  hieraus  zur  Zeit  nicht  haben,
gegen  Einräumung  angemessener  Vortheile  ganz  oder  thcilweise  bis  längstens  zum
l.  Dezember  1892  zuzugestehen.  Von  der  durci'  dieses  Gesetz  ertheilten  Ermächtigung
ist  vorläufig  nur  Spanien  gegenüber  Gebrauch  gemacht.  Wir  sind  aber  überzeugt,
  daß  cs  das  ernstliche  Bemühen  der  Reichöregierung  ist,  auch  mit  den  sonstigen
in  Betracht  kommenden  Staaten  entsprechende  Vereinbarungen  zu  treffen."
Vorsteheramt  der  Kaufmannschaft  zn  Memel.
„Durch  die  Annahme  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich  und  Italien  ist
der  Zolltarif  für  eine  Reihe  von  Waaren  für  einen  Zeitraum  von  12  Jahren  festgesetzt. ­
  Wenngleich  im  Allgemeinen  für  das  Deutsche  Reich  eine  solche  Stabilität
der  Zölle  nur  mit  Befriedigung  anerkannt  werden  muß,  da  der  Handel  durch  die
verschiedenen  Veränderungen,  wie  sie  in  den  Jahren  1879  18M.1  vorgekommen,
nur  gelitten  hat,  so  kann  andererseits  nicht  unerwähnt  gelassen  werde»,  daß  unser
Ort  direkt  kaum  irgend  welchen  Vortheil  hat;  daß  vielmehr  für  unseren  Hauptartikel
  Holz  die  einseitige  Herabsetzung  für  geschnittene  Bretter  ohne  Aufhebung
oder  wenigstens  Verminderung  des  Zolls  für  Rohmaterial  nur  schädlich  wirke»
kann,  da  Schweden  und  Norwegen,  welche  durch  Meistvcrgünstigungsverträge  in
der  z'agc  sind,  auch  von  dieser  Herabsetzung  zu  profitiren,  in  erhebliche  Konkurrenz
mit  uns  treten  werden.  Es  zeigt  sich  dieses  bercile  jetzt  durch  billigere  Angebote
von  Waaren  nach  Deutschland  für  Frühjahr-  und  Sommerlieferung.  Falls  nun
        <pb n="17" />
        15

auch  Rußland  diese  Zollermäßigung  zugestanden  wird,  woran  wir  nicht  zweifeln,
da  Differentialzölle  nach  unserer  Ansicht  unmöglich  zugelassen  werden  können,  weil
sie  im  Allgemeinen  schädlich  wirken,  so  kann  sehr  leicht  durch  die  Inbetriebsetzung
von  Schneidemühlen  an  der  russischen  Grenze  und  Einfuhr  geschnittener  Waaren
außer  dem  Holzhandel  auch  unsere  Müblenintustric  stark  benachtbeiligt  werden.
Der  Nachlaß  des  Zolls  auf  geschnittene  Bretter,  womit  die  Konkurrenz  in  Schweden.
Norwegen  und  den  Ländern  die  Anspruch  darauf  haben,  uno  voraus  ist,  beträgt
Mk.  1,20  pr.  Festín,  oder  5,65  pr.  Pet.  Standard  und  ist  dieses  ganz  besonders
bei  den  minderwerthigcn  Waaren  eine  nicht  zu  unterschätzende  Ziffer.  Wenn  wir
daher  der  Erwartung  Raum  geben,  daß  die  königliche  Staatsregierung  Mittel  und
Wege  finden  muß,  um  unserem  Handel  auf  andere  Weise  Erleichterungen  zu  ge
währen,  die  den  Nachtheil  wenigstens  verkleinern,  so  glauben  wir  kein  unbilliges
Verlangen  zu  stellen  und  würden,  wenn  eine  Aufhebung  des  Zolles  auf  Rohmaterialien ­
  augenblicklich  auf  zu  viel  Widerstand  stoßen  würde,  auch  schon  eine
theilweise  Verbesserung  in  der  von  uns  schon  zu  verschiedenen  Zeiten  angeregten
Ermäßigung  des  Zolls  auf  Abfälle  sehen."
Borsteheramt  der  Kaufmannschaft  zu  Tilsit.
„Die  im  vorjährigen  Berichte  gehegte  Erwartung  des  Abschlusses  von  Handels-Verträgen
  mit  befreundeten  Staaten  ist  zu  unserer  großen  Freude  in  Erfüllung
gegangen  und  hoffen  wir.  aus  diesen  Verträgen  auch  für  den  Handel  unseres  Bezirkes ­
  Vortheile  ziehen  zu  können.  Diese  Freude  wird  jedoch  durch  das  gegen
unsere  Petition  leider  nur  für  Oesterreich  Ungarn  gemachte  Zugeständniß  einer
Ermäßigung  der  Getreide-  und  Holzzölle  gedämpft.  Es  bleibt  uns  nur  der  Wunsch,
daß  die  daraus  zu  erwartenden  Nachtheile  für  unsern  Getrcidehandel  und  unsere
Holzindustrie  nicht  zu  große  werden  möchten!"

.‘i.  provin;  Weftpreußen.
Borsteheramt  der  Kaufmannschaft  zu  Danzig.
„Wenn  wir  nur  mit  sehr  getheilten  Gefühlen  aus  das  abgelaufene  Iabr
zurückblicken  können,  so  liegt  das  zunächst  daran,  daß  der  Geschäftsgang  zettlick,
sowohl  wie  nach  den  einzelnen  Geschäftszweigen  ein  sehr  ungleichförmiger  war:
Perioden  großer  Lebhaftigkeit  wechselten  fast  unvermittelt  mit  solchen  fast  völliger
Stagnation,  und  der  allgemeine  Charakter,  welcher  sonst  Zeiten  geschäftlichen  Aufschwungs ­
  zu  eignen  pflegt,  nämlich  eine  allgemeine  Aufwättsbewegung,  bei  welcher
en,  Handelszweig  den  ander»  mit  fortreißt,  fehlte  gänzlich.  Ein  zweiter  Grund
eafur,  das;  das  Jahr  1891  im  Ganzen  wenig  freundliche  Erinnerungen  hinterlassen
hat,  liegt  darin,  daß  eine  Besserung  in  den  für  das  wirtbschaftliche  Gedeihen
unseres  Platzes  entscheidenden  Verhältnissen  wiederum  nicht  eingetreten  ist.  Wobl
erhofften  wir  sie  von  den  geschlossenen  Handelsverträgen,  wenngleich  unsere  Hoffnungen ­
  bei  dem  protektionistischen  Zuge,  der  auch  die  neuen  Verträge  durchweht,
bescheiden  genug  waren.  Aber  unsere  maßgebenden  gesetzgeberischen  Kreise  hielten
eS  zunächst  noch  nicht  für  angebracht,  auch  den  Osten  und  besonders  seine  Häfen
des  Segens  der  neuen  Zollära  theilhaftig  werden  zu  lassen,  sondern  erachten  anscheinend ­
  d,e  Widerstandsfähigkeit  der  letzteren  groß  genug,  um  -  im  Interesse
der  industrie  und  deö  Handels  der  Mitte  und  vor  Allen,  des  wohlhabenden
es  ens  des  Reiches  auch  noch  die  furchtbare  Belastungsprobe  ertragen  zu
        <pb n="18" />
        i&amp;lt;;

tonnen,  der  sie  durch  die  Differentialzölle  ausgesetzt  werde».  tWodi  können  nnd
wollen  wir  die  Hoffnung  nicht  ausgebe»  .  das;  die  Differentialzölle  «ber  kurz  ober
lang  fallen  werden,  sollte  cz  aber  zu  einer  praktischen  Wirksamkeit  dieser  Insti-'
tutioii  von  auch  mir  mäßiger  Dauer  kommen,  so  werden  wir  des  JabreS  1891
alo  desjenigen,  in  welchem  eine  solche  Einrichtung  Gesetz  werden  tonnte,  immer
nur  mit  den  herbsten  Gefühlen  gedenken  können."
Weiteste  der  Kaufmannschaft  zu  Elbing.
„Einen  Aufschwung  unseres  darniederliegenden  Handele  wurden  wir  vor
Allem  von  der  Aufhebung  des  Identitätsnachweises  für  Getreide  und  Holz  erwarten
können  und  würden  es  mit  großer  Freude  begrüßen,  wenn  die  dabin  zielenden
Bestrebungen  von  Erfolg  gekrönt  würden."
Handelskammer  für  den  Kreis  Thorn.
„Der  Abschluß  der  Handelsverträge  zwischen  Deutschland,  Oesterreich,  Italien,
der  Schweiz  nnd  Belgien,  die  zu  der  Hoffnung  berechtigen,  daß  sich  denselben  aucl'
noch  andere  Staaten  anreihen  werde»,  wodurch  die  wirthschaftlichen  Beziehungen
zu  einander  geregelt  werden,  wurde  überall  als  ein  Akt  begrüßt,  der  einen  Wendepunkt ­
  in  der  deutschen  Handelspolitik  bildet,  welcher  zu  einer  Milderung  des  schuß
zöllnerischen  Absperrungs-Systems  führen  und  wodurch  eine  kräftigere  Entwickelung
des  internationalen  Verkehrs  ermöglicht  wird.  Vor  Allem  aber  erblickte  man  in
dem  Abschluß  der  Verträge  eine  neue  Bürgschaft  für  de»  Frieden.  Für  uns  werden
die  Handelsverträge  erst  dann  ihre  'Wirkung  äußern,  wenn  die  russischen  Ausfuhr
verböte  wieder  aufgehoben  sein  werden  und  wenn  die  Königliche  Staatsregierung
davon  abgesehen  haben  wird,  Rußland  gegenüber  an  einem  Differentialzoll  fest,
zuhalten.  Da  unser  Handel  in  der  Hauptsache  »ach  Rußland  und  Polen  gravitirt
und  naturgemäß  unter  den  russischen  Abspcrrungsmaßregeln  schwer  zu  leiden  bat.
so  steht  eine  allgemeine  Hebung  desselben  nur  dann  zu  erwarten,  wenn  es  gelingt,
aus  handelspolitischem  Gebiete  eine  Verständigung  mit  Rußland  zu  erzielen.  Im
Weiteren  berühren  die  geschlossenen  Verträge  unseren  Handel  mit  Wein.  Die  Er--Mäßigung
  des  Zollsatzes  von  24  auf  20  Mk.  welche  auf  Grund  des  Frankfurter
Friedensvertrages  auch  Frankreich,  als  unter  dem  Schub  der  Meistbegünstigungs-Elausel
  stehend,  zu  Gute  kommt,  wird  nicht  verfehlen,  ans  die  Gestaltung  des
Weinhandels  günstig  einzuwirken,  nur  bleibt  zu  wünschen,  daß  auch  die  Verhandlungen ­
  mit  Portugal  und  Spanien  zu  dein  Abschluß  eines  Vertrages  führen,
damit  auch  die  Produkte  dieser  Länder  in  de»  Genuß  des  Vertrages  treten."
4.  Provin;  Pommern.
Vorsteher  der  Kaufmannschaft  zu  Stettin.
„Unter  den  bedingten  Ermäßigungen  deutscher  Einfuhrzölle  durch  die  zum
'Abschluß  gelangte»  Handelsverträge  stcbt  die  der  Getreitezölle  im  Vordergründe.
Nach  den  zur  Zeit  bestehenden  Verträgen  findet  sie  auf  die  Einfuhr  aus  allen
Getreide  crportirenden  Ländern  mit  Ausnahme  von  Rußland  und  Rumänien  An
wendung.  Wir  hegen  die  Hoffnung,  daß  die  Beseitigung  dieser  Ausnahmen  nur
eine  Frage  der  Zeit  ist  nnd  daß  die  erstere  derselben  die  Geltung  des  russischen
Ausfuhrverbots  nicht  überdauern  wird.  Anderenfalls  würde  der  entschiedene
Gegensatz  in  Permanenz  erklärt,  in  den  sich  durch  Einführung  von  Differential-
        <pb n="19" />
        17

Sollen  für  betreibe  die  jetzt  eingeschlagene  Zollpolitik  nicht  nur  zu  der  unmittelbar
vorausgegangenen,  sondern  auch  zu  der  im  Jahre  1879  verlassenen  gestellt  hat.
Die  letztere  hatte  bekanntlich  im  Jahre  1865  durch  Aufnahme  der  in  den  damals
geschloffenen  Verträgen  festgestellten  Zollermäßigungen  und  Zollbefreiungen  in  den
allgemeinen  Tarif  alle  bisherigen  Differentialzölle  im  Wege  der  autonomen  Gesetzgebung ­
  beseitigt  und  damit  die  völlige  Zollfreiheit  des  Getreides,  die  feit  1853
schon  im  gegenseitigen  Verkehr  mit  Oesterreich  bestanden  hatte,  auf  die  Einfuhr
über  alle  Grenzen  des  Zollgebiets  ausgedehnt.
„Solange  die  Zollfreiheit  des  Getreides  nicht  wiederhergestellt  ist,  bleibt  es
dringend  wünsche,iswertb,  daß  dem  Getreidehandel  dasjenige  Maaß  von  Bewegungsfreiheit. ­
  welches  mit  dein  Bestehen  von  Zöllen  überhaupt  verträglich  ist,  durch  Aufhebung ­
  des  Identitätsnachweises  in  einer  den  allgemeinen  Interessen  des  Handels
entsprechenden  Form  gewährt  werde.
„Die  Verhandlungen  Deutschlands  mit  den  Vereinigten  Staaten  haben  den
Erfolg  gehabt,  daß  das-Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinen  und  Schweinefleisch
amerikanischen  Ursprungs  aufgehoben  und  für  den  gesummten  Waarenverkehr
zwischen  beiden  Ländern  das  gegenseitige  Meistbegünstigungsrecht  außer  Zweifel
gestellt  worden  ist.  Zur  Aushebung  des  im  Verwaltungswege  eingeführten
Petroleuinfaßzolls  hat  der  Bundesrath  sich  bisher  nicht  entschließen  können,  und
es  bleibt  jetzt  abzuwarten,  welche  Art  der  Erledigung  die  vom  Reichstage  zur  Berücksichtigung
  überwiesenen  Petitionen  finden  werden  Wir  halten  die  Versetzuna
der  Petroleumfässer  aus  Nr.  I3f  unter  I3e  des  Zolltarifs  für  den  besten  Ausweg
  aus  einer  stark  verfahrenen  Situation.  Die  Einnahme  aus  dem  Faßzoll  ist
an  ltd?  eine  sehr  geringe,  aber  nur.  weil  der  Zoll  in  fast  voller  Höbe  meistens
kur  Erledigung  von  Faßzollscheinen  an  die  Exporteure  leerer  Fässer  gezahlt  wird
darunter  in  neuerer  Zeit  an  die  Inhaber  von  Faßfabriken,  welche  in  Folge  des
größeren  Umfanges,  den  die  Petroleumeinfuhr  in  Tankschiffen  angenommen  bat.
'm  Zollgebiet  errichtet  worden  sind.  Die  Zolleinnahme  steht  deshalb  zu  der  den
Zollbeamten  durch  den  Faßzoll  verursachten  Arbeit  in  einen,  sehr  ungünstigen

„Die  erfolgreiche»  Bemühungen  der  Vereinigten  Staaten,  ihren  Erzeugnissen
auf  sttdamerikanischen  Märkten  einen  Zollschutz  gegen  Lie  Einfi.br  aus  nicht'  meistbegünstigten ­
  Landern  zu  sichern,  machen  den  Abschluß  von  Meistbegünstigt»,gsvertragen
  zwischen  Deutschland  und  denjenigen  südamerikanischen  Staaten,  mit  denen
solche  zur  Zeit  nicht  bestehen,  zu  einer  nicht  unwichtigen  Ausgabe  für  die  deutsche
»ïääì:
konnte,  zu  vermeiden  wären."  *

o.  Provin;  posen.
Handelskammer  zu  Bromberg.
msmm
I*  sclttnb  »u  machen.  und  «  kann  fslr  di-  B-.h-iiigl-n  unser«  Bezirke-  ein  nur
        <pb n="20" />
        IN

geringer  Trost  sein,  wenn  sie  sich  überzeugen,  das;  die  Interessenten  dec-  benachbarten
Rußland,  mit  dein  naturgemäß  ein  erleichterter  Güteraustausch  allseitig  nur  Por
theile  bieten  kann,  nicht  weniger  unter  dein  Drucke  dec-  erschwerten  Verkehrs
leiden.  Gleichwobl  müssen  wir  nach  wie  vor  die  Hobe  Bedeutung  der  Bertrage
Politik  voll  und  ganz  anerkennen,  welche  äußerst  vortbeilbast  auch  in  dein  Gesetze
vom  30.  Januar  1*92  über  die  Anwendung  der  vertragemäßigen  Zollsätze  auf  tae
in  den  verschiedenen  Lagern  und  Niederlagen  befindliche  Getreide,  Holz  und  Wein,
sowie  betreffend  die  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollbefreiungen  und  Zoll
ermäßigungen  gegenüber  den  nicht  meistbegünstigten  Staaten  zum  Ausdruck  kam
und  in  den  betheiligtcn  Handelskreisen  mit  großer  Befriedigung  anerkannt  wurde....
In  vollem  Umfange  jedoch  dürften  alle  die  weitgehenden  und  dennoch  ivobl
begründeten  Erwartungen  fick'  erst  daun  erfüllen,  wenn  cs  gelingt,  einen  erleichterten
Güteraustausch  möglichst  durch  einen  Handelsvertrag  auch  mit  Rußland  berbei
zuführen.  Bei  nüchterner  Erwägung  der  Sachlage  müßte  letzterer  den  eigenen
Schaden  wahrgenommen  baden,  den  es  selbst  sich  durch  seine  probibitivc  Zollpolitik
und  Berkehrserschwernissc  zufügt,  und  worunter  besonders  unsere  östlichen  Nachbargebiete
  in  steigendem  Maaße  zu  leiden  haben.  Der  sich  erweiternde  zollpolitische
Zusammenschluß  der  mitteleuropäischen  Staaten  wird,  das  glauben  wir,  nicht  ohne
Rückwirkung  auf  Rußland  bleiben  und  dasselbe  zum  Abschluß  eines  den  beiderseitigen ­
  Wirtschaftsinteressen  gleich  v  orche  il  basten  Handelsvertrages  geneigt  machen.
In  dieser  Hoffnung  haben  wir  freudig  auch  die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn
  und  anderen  Staaten  begrüßt,  trotzdem  die  Differentialzölle,  wie  dies  in
unserem  letzten  Berichte  dargethan  ist,  einzelne  und  nicht  unbedeutende  Gewerbs
zweige  unseres  Bezirks  nachtbeilig  beeinflussen.  Boraussichtlich  wird  diese  Sck'ädigung
nur  eine  vorübergehende  sein,  »nd  die  fortschreitende  Bertragspolitik  Deutschlands
endlich  auch  seinen  östlichen  Grenzgebieten  die  erhofften  Segnungen  bringen."
Handelskammer  zu  Posen.
„Angesichts  der  einen  Tbeil  des  Berichtsjahres  ausfüllenden  Berhaubluug«»
des  Reichstages  über  die  Handelsverträge  und  des  Abschlusses  dieser  Berträge  selbst
hatten  wir  Veranlassung,  uns  mit  der  Frage  der  Zollbehandlung  des  Getreides
nach  dem  Inkrafttreten  der  Berträge  zu  beschäftigen  In  der  Erwägung,  daß  die
Feststellung  des  Ursprungs  für  solches  Getreide,  welches  am  Tage  des  In  krack
tretens  der  Handelsverträge  in  deutschen  Zollausschüssen,  Freihäfen,  Freibezirken
oder  zollfreien  Lägern  vorbanden  oder  von  deutschen  Händlern  im  Auslande  fest
gekauft,  aber  noch  auf  dem  Wege  nach  Deutschland  ist.  schwer  oder  unmöglich
sein,  mit  der  differentiellen  Zollbehandlung  solchen  Getreides  also  eine  empfindliche
Schädigung  des  betbeiligte»  Getreidehandels  verbunden  sein  würde,  haben  wir
keinen  Anstand  genommen,  im  Anschlüsse  an  die  Petition  der  drei  Hanseatischen
Handelskammern  vom  12.  December  1891  den  hoben  Reichstag  zu  bitten,  derselbe
wolle  dahin  wirken,
„daß  das  am  Tage  der  Genehmigung  der  Handelsverträge  in  deutschen
Zollausschüssen,  Freihäfen,  Freibezirken  oder  zollfreien  Lägern  befindliche
oder  nachweislich  vor  diesem  Tage  von  deutscheu  Händlern  im  Auslande
gekaufte  Getreide  nach  dem  1.  Februar  1892  auch  ohne  Rack,weis  des
Ursprungs  aus  einem  Bertragsstaate  zu  den  ermäßigten  Sätzen  der  Bertragütarife
  in  den  freien  Verkehr  des  deutschst;  Zollgebietes  eingeführt
werden  könne."
        <pb n="21" />
        „Diesem  Wunsche  »ach  einer  ten  Uebergang  in  neue  Verhältnisse  erleichternden
Bestimmung  hat  der  Reichstag  durch  die  Verabschiedung  deo  Gesetzes  betreffend
die  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf  Getreide,  Holz  und  Wein  vem
30.  Januar  18%  entsprochen."

&amp;lt;i.  Provin;  Schlesien.
Handelskammer  zu  Breslau.
„Das  Zustandekommen  der  Handelsverträge  ist  für  uns  namentlich  um  deswillen ­
  ein  freudig  zu  begrüßendes  Ereigniß,  weil  dadurch  die  Bahn  der  autonomen
Tariferhöhungen  definitiv  verlassen  und  für  eine  längere  Reibe  von  Jabren  den
Industriellen  und  Kaufleuten  die  Sicherheit  gegeben  ist,  daß  sic  durch  plötzliche
Heraufschraubungeu  der  deutschen  Eingangszölle  oder  de»  Zollschranken  jener  Länder,
mit  denen  wir  in  besonders  lebhaftem  Waarenaustausch  und  im  Bertragoverbältniß
stehen,  nicht  überrascht  werten  können.  Allerdings  sind  in  beiden  Richtungen  die
Tarifzugeständnisse,  welche  bei  Vereinbarung  der  neuen  Handelsverträge  gemacht
wurden,  unseres  Erachtens  ungenügend.  Ohne  uns  mit  der  Ansicht  befreunden
zu  können,  daß  eine  Rückkehr  zu  radikal-sreibändlerischen  Grundsätzen  der  deutschen
Weltwirtbschaft  in  diesem  Augenblicke  zuträglich  sein  würde,  müssen  wir  beklagen,
daß  der  deutsche  Tarif  in  vielen  Abtheilungen  noch  Hochschutzzölle  enthält  und
einräumen,  daß  es  vortheilbaft  wäre,  eine  Herabminderung  dieser  Zollpositionen
zum  Compensationsobject  bei  weiteren  Tarifnachlässen  unserer  Nachbarn  zu  machen.
Aber  dieser  principielle  Standpunkt  hii.dert  nns  nicht,  dankbar  anzuerkennen,  daß
durch  den  Abschluß  der  neuen  Handelsverträge  in  bedeutsamer  Weise  endlich  ein
Anfang  gemacht  i&amp;gt;t,  um  ans  der  Hochschutzzöllnerei  hüben  und  drüben  wieder
herauszukommen."
Handelskammer  für  Stadt  und  Ureis  (tzörlist.
mit  dem  1.  Februar  1892  in  Wirksamkeit  tretende»  Handelsverträge
werden  zwischen  den  die  Verträge  schließenden  Staaten  hoffentlich  einen  lebhaften
Verkehr  zur  Folge  haben.  Von  handelspolitischem  Werthe  würde  es  sein,  wenn
in  den  Verträgen  eine  Bestimmung  angenommen  würde,  daß  Fragen  über  die
Auslegung  und  Anwendung  der  Tarifsätze  im  Streitfälle  durch  eine  dazu  berufene
Commission  zu  entscheiden  seien  Wünschenswertb  wäre  es,  wenn  auch  der  Handel
mit  den  Landern  der  untere»  Donau  und  mit  Spanien  durch  Verträge  Erleichterungen
  erführe."  '

Handelskammer  für  die  Kreise  Hirfchberg  und  Schönau.
„Nichtsdestoweniger  dürfen  wir  hoffen,  daß  den  schlechten  Zeiten  auch  wieder
einmal  bes,ere  folgen  werden  und  hierin  unterstützen  uns  vor  allen  Diuaen  rwei
Maßnahmen  der  .Reichsregierung:  der  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  Oesterreick
Ungarn.  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien,  denen  hoffentlich  bald  weitere  folien
werden,  fsiehe  jedock  die  Mittheilungen  über  die  Lage  der  Papierindustrie  VII  Ñ
welche  unserem  Hantel  auf  eine  lange  Reibe  von  Jabren  die  so  dringend  benöthigte
        <pb n="22" />
        •jo

Ruhe  und  Sicherheit  gewährleisten,  wie  die  Aufhebung  des  seit  1883  bestanden
habenden  Einfuhrverbots  von  amerikanischem  Schweinefleisch,  welche  vor  allen
Dingen  unsere  wirthschaftlichen  Beziehungen  zu  den  Vereinigten  Staaten  zu  freundlicheren
  gestalten  durften."
Handelskammer  zu  Liegnitz.
„Die  geschlossenen  Handelsverträge  mit  Oesterreich,  Italien  und  der  Schweiz
haben  für  die  Industrie  durchschnittlich  nur  den  negativen  Vortheil,  daß  eine  gewisse ­
  Stetigkeit  der  einschlägigen  Verhältnisse  erreicht  wird  und  man  hoffen  darf,
daß  diese  Handelsverträge  weitergehende,  erfolgreiche  Ausdehnung  finden  werden.
Es  soll  aber  unbedingt  anerkannt  werden,  daß  diese  Handelsverträge  als  ein  erstes
Symptom  des  VerlaffenS  eines  Hochschutzzollsystems,  welches  von  Rußland.  Frankreich ­
  und  Amerika  inaugurirt  worden,  aufzufassen  und  als  solches  dankbarst  zu
begrüßen  sind."
Handelskammer  für  den  Regierungsbezirk  Oppeln.
„In  eingehender  Weise  haben  wir  zur  Zeit  der  zwischen  Deutschland  und
anderen  Staaten  stattfindenden  Handelsvertrags-Verhandlungen  die  Wünsche  unseres
Bezirkes  gesammelt  und  durch  die  Vermittlung  des  Herrn  Handelsministerö  den
deutschen  Bevollmächtigten  zur  möglichsten  Berücksichtigung  eingereicht.  Auch  bezüglich ­
  der  mit  Rumänien,  Belgien,  Serbien,  den  Vereinigten  Staaten  und  Brasilien
abzuschließenden  Verträge  haben  wir  Gelegenheit  gehabt  uns  zu  äußern.  Die
differentielle  zollamtliche  Behandlung  von  aus  Oesterreich  in  daö  deutsche  Grenzgebiet ­
  eingeführtem  Holze  hatte  uns  auch  im  Berichtsjahre  beschäftigt  und  haben
wir  in  einer  wiederholten  Eingabe  an  den  Herrn  Finanzminister  um  Abhülfe
dieser  offenbaren  Ungleichheiten  gebeten.  Ein  Bescheid  ist  bisher  noch  nicht  erfolgt.
Dagegen  ist  es  uns  gelungen,  auf  eine  Reibe  von  Massenpetitionen  bin  eine
strengere  Handhabung  bei  der  zollfreien  Einfuhr  von  Mehl,  Brod  re.  aus  Oester
reich  zu  erwirken."
Handelskammer  für  die  Mreife  Sagan  nnd  Sprillan.
„Wir  heben  mit  Befriedigung  hervor,  daß  die  schon  in  unserem  vorjährigen
Berichte  erwähnte  wechselseitige  handelspolitische  Annäherung  verschiedener  europäischer ­
  Staaten  Gesetzeskraft  erlangt  hat.  Die  hauptsächlichste  Bedeutung  liegt
allerdings  weit  mehr  in  dem  damit  zur  Anerkennung  gelangten  Prinzipe,  als  in
den  Einzelheiten  der  Tarifpositionen.  Sind  wir  auch  keineswegs  gewillt,  den
Werth  der  auf  zwölf  Jahre  mit  unseren  Nachbarstaaten  abgeschlossenen  Handelsverträge ­
  herabsetzen  und  die  Wohlthat  der  geschaffenen  Stabilität  wie  die  Sicherung ­
  gegen  weitere  Erhöhung  von  Zollsätzen  bestreiten  zu  wollen,  so  müssen  wir
doch  zu  unserem  Bedauern  conltatiren,  daß  erhebliche  praktische  Erfolge  der  Verträge ­
  vorerst  wob!  nicht  zu  erwarten  sind.  Es  liegt  dies  an  dem  Umstande,  daß
das  Inkrafttreten  der  Handelsverträge  zeitlich  init  der  tiefen  Depression  zusammenfällt, ­
  die  sich  über  unser  gesammtes  Wirthschaftsleben  erstreckt.  Die  schutzzöllnerische
Hochfluth  ist  zwar  vorüber,  ader  die  Folgen  dieser,  wie  aller  sonstigen  ungünstigen
Momente  um  unö  her  lassen  sich  nicht  so  leicht  beseitigen,  wie  dies  in  verschiedenen ­
  uns  zugegangenen  Specialberichten  besonders  betont  wird."
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        Handelskammer  für  die  Kreise  Schweidnitz,  Neichen  bach,  Striegau
und  Waldenburg.
„Das  sür  unsere  Gewerbethätigkeit  bedeutendste  Ereignis  des  Jahres  1891  ist
ohne  Frage  der  Abschluß  der  neuen  Handelsverträge.  Auf  die  Wichtigkeit  derselben ­
  für  eine  gesicherte  Entwicklung  der  Industrie  namentlich  auch  in  Rücksicht
auf  die  längere  Verpflichtung,  eine  größere  Anzahl  Zölle  nicht  zu  erhöben,  haben
wir  schon  in  unserem  letzten  Jahresberichte  hingewiesen,  batten  uns  doch  die  sprungweisen ­
  Veränderungen  in  der  Zollgesetzgebung  unserer  Nachbarländer  in  dem  letzten
Jahrzehnt  hinreichend  über  die  Gefahren  der  autonomen  Zollgesetzgebung  belehrt!
Allerdings  hatten  wir  nicht  erwartet,  daß  die  neuen  Verträge,  wenigstens  für
unseren  Handelskammerbezirk,  gar  so  wenig  Vortheile  bieten  würden.  Was  den
Handelsvertrag  mit  Oesterreich-Ungarn  betrifft,  welcher  für  uns  in  erster  Linie
steht,  so  haben  die  bisherigen  Verhältnisse  der  Textilindustrie  keine  Veränderungen
erlitten,  was  unsererseits  auch  weder  erwartet,  noch  beansprucht  wurde;  nur  bedauern
wir  es  aufrichtig,  daß  es  nicht  gelungen  ist,  den  Veredlungsverkehr  wieder  einzuführen, ­
  der  früher  unsere  Grenzgegenden  in  so  hohem  Grade  belebt  hat.  Unsere
chemische  Industrie  erwartet  in  ihren  Artikeln  —  Säuren,  chromsauren  Salzen
u.  s.  w.  —  von  dem  Handelsverträge  keine  wesentliche  Besserung  ihres  Absatzes.
Ebenso  unsere  Eisengießerei  und  Maschiuenfabrikation.  Es  werden  von  derselben
sogar  Klagen  darüber  laut,  daß  Oesterreich  bei  dem  jetzigen  Daniederliegen  dieser
Industrie  im  eigenen  Lande  den  Versuch  macht,  mit  seinen  Eisenfabrikalcn  in  ver
stärktem  Maße  bei  uns  zu  kcnkurrircn.  Am  bedenklichsten  erscheinen  unserer
Porzellanindustrie  die  gegenseitigen  Herabsetzungen  der  Eingangszölle  Dieselbe
hat  schon  bisher  die  Konkurrenz  Oesterreichs  schwer  empfunden,  und  fürchtet,  daß
die  Zollveränderungen  zu  ihrem  Nachtheile  ausschlagen  werden;  sie  fürchtet,  daß
die  deutschen  Herabsetzungen  die  PozcUaneinfuhr  aus  Oesterreich  wesentlich  vermehren, ­
  die  österreichischen  Zollverringerungen  es  ibr  aber  nicht  ermöglichen  werden
größeres  Terrain  in  Oesterreich  zu  gewinnen.  Bei  dem  Zollvertrage  mit  Italien
bat  die  mit  demselben  verbundene  Erhöhung  des  italienischen  Eingangszolles  für
leinene  Garne  und  Gewebe  ernste  Bedenken  erregt,  weniger  wegen  des  direkten
Verkehrs,  den  unser  Bezirk  mit  Italien  hat.  der  nicht  sehr  bedeutend  ist,  als  wegen
der  Rückwirkung,  welche  der  verringerte  Absatz  der  süddeutschen  Leinenindustrie  nach
Italien  auf  die  unsrige  voraussichtlich  haben  wird.  Diese  Bedenken  sind  in  noch
viel  erhohterem  Maßstabe  gegenüber  dem  Handelsverträge  mit  der  Schweiz  ansgetreten, ­
  der  allerdings  mehrfach  als  eine  schwere  Schädigung  unserer  bisherigen
Verkehrsverhältnisse  mit  derselben  erscheint,  wenn  nicht  in  Betracht  gezogen  wird
daß  die  Schweiz  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  Abschlüsse  des  Handelsvertrages  den
Nebergang  z»  einem  erhöhten  Schutzzollsystem  vollzog."
7.  provin;  Lachsen.
Handelskammer  zu  Erfurt.
«Unter  der  Ungunst  der  Verhältnisse,  welche  die  Gegenwart  bot.  haben  wir
mit  Dank  zwei  Acte  der  inneren  und  der  internationalen  Gesetzgebung  unserer
Reicksregicrungen  als  eine  Bürgschaft  für  eine  bessere  Zukunft  begrüßt  wir  meinen
den  Erlaß  des  Gesetzes  vom  1.  Inni  1891,  betreffend  die  Abänderung  der  Gewerbeordnung
  und  des  Gesetzes  vom  29.  Juni  1891,  betreffend  die  Errichtung  von  Ge-
        <pb n="24" />
        22
Werbegerichte,i,  sowie  den  Abschluß  der  neuen  deutschen  Handelsverträge  mit
Oefterreich-Ungarn,  der  Schweiz.  Stalten  und  Belgien  .  .  .  Was  die  nenen  deutschen ­
  Handelsverträge  betrifft,  so  verhehlen  wir  „ns  nicht,  daß  durch  dieselben
keineswegs  eine  wirksaine  Erleichterung  der  internationalen  Arbeitstheiluug,  wie
solche  vom  principiellen  Standpunkte  erwünscht  sein  möchte,  herbeigeführt  worden
ist,  ja  daß  sogar  die  tbatsächliche»  Erleichterungen,  welche  die  neuen  Verträge
bieten,  vielfach  sehr  geringe  sind  —  immerhin  gebührt  demselben  aber  das  große
Verdienst,  das;  sie  auf  einem  nicht  nnbeträchllichen  Gebiete  Mitteleuropas  den
Verkehr  für  die  Dauer  von  12  Jahren  vor  neuen  plötzlichen  Störungen  und
Hemmnissen  durch  Zollerhöhungen  gesichert  haben."
Handelskammer  zu  Halle  a.  d.  S.
„Wegen  des  Abschlusses  eines  Handel  ^Vertrages  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz  haben  mehrfach  Erhebungen  angestellt  werden  müssen,
wie  auch  Verhandlungen  int  Schoße  der  Kammer,  in  den  Jahren  1890  und  1891
darüber  stattgefunden  haben.  Aus  den  vielfachen  Umfragen  und  Berathungen
wollen  wir  an  dieser  Stelle  nur  hervorheben,  daß  wegen  des  Abschlusses  eines
Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Nugarn  re.  eine  mehrmalige  Berichterstattung  au
den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  stattgefunden  hat,  wie  auch  die
Handelskammer  mit  dem  Präsidium  des  Deutschen  Handeletagcs  in  der  gleichen
Angelegenheit  einen  ausführlichen  Schriftwechsel  zu  führen  Veranlassung  nahm.
Die  Stellungnahme  der  Handelskammer  in  der  Frage  des  Abschlusses  eines
Handelsvertrages  mit  Oesterreich  Ungarn  wie  auch  mit  anderen  niitteleuropäifchcu
Staaten  ging  dahin,  daß  sie  diese  Thätigkeit  der  Regierung  mit  Freude  begrüßte,
da  sie  eine  engere  Aneinanderkettung  der  mitteleuropäischen  Staaten  in  wirthschaft
licher  Hinsicht  als  eine  Rothwcndigkeit  für  die  wirthschaftliche  Entwickelung  dieser
Staaten  betrachten  mußte,  um  gegenüber  den  sonstigen  großen  Zollverbänden  kräftig ­
  auftreten  zu  können.  Die  Handelsverträge  mit  Oefterreich-Ungarn.  Italien.
Belgien  und  der  Schweiz  find  mit  dem  l.  Februar  1XH2  in  Kraft  getreten.  Ueber
die  Wirkungen  können  mit  einiger  Sicherheit  bei  de»  nur  in  ganz  geringem  Grade
ermäßigten  Zollsätzen  vor  der  Hand  noch  keine  Mittheilungen  gemacht  werden."
weiteste  der  Kaufmannschaft  zu  Mastdcburst.
„Für  die  äußere  Handelspolitik  war  das  verflossene  Jahr  ein  höchst  bedeutsaines.
  Der  Ablauf  der  Handelsverträge  mit  einer  Reihe  von  Staaten,  so  mit
OesterreichUngarn,  Italien,  der  Schweiz.  Belgien,  machte  Verhandlungen  über
neue  Verträge  nöthig,  welche  Verhandlungen  zu  dem  freudig  zu  begrüßenden  Er
gebnisse  des  Abschlusses  neuer,  dem  Deutschen  Reiche  im  großen  Ganzen  nicht  un
günstiger  Handelsverträge  führten.  Wenn  auch,  wie  leicht  begreiflich,  nicht  allen
von  der  deutschen  Industrie  gehegten  Wünschen  in  diesen  Handelsverträgen  Rechnung
getragen  werden  konnte,  so  sind  sie  doch  in  zweierlei  Hinsicht  als  durchaus  erfreulich ­
  zu  betrachten:  einmal,  weil  in  ihnen  mit  dem  unseres  Erachtens  auf  die  Dauer
nicht  ungefährlichen  Systeme  einer  Hochschutzpolitik  gebrochen  wurde,  deren  Fortsetzung
  den  deutschen  Export  voraussichtlich  immer  empfindlicher  geschädigt  hätte,
und  dann,  weil  sie  eine  Stabilität  der  Zollverhältnisse  aus  einen  immerhin  nicht
nnbeträchtlichen  Zeitraum  von  12  Jahren  mit  sich  gebracht  haben.  Daß  eine  Ein
kehr  in  Bezug  auf  die  Zollpolitik  vounöthen  war,  sollte  das  Deutsche  Reich  nicht
bald  isolirt  dastehe»  und  seiner  auf  den  ausländischen  Markt  angewiesenen  mächtigen
        <pb n="25" />
        Industrie  der  Absatz  versperrt  werten,  baden  wir  borrito  in  ftüberen  Jahresberichten
angeführt:  wir  baden  darauf  hingedeutet,  daß  die  Gefahr,  welche  in  der  panamerikanischen ­
  Idee,  in  der  Absperrung  .Nutzlands.  in  der  vielleicht  auch  nicht  mcbr
fernen  Verwirklichung  des  ..Greater  Britain"  (bcc  ZufammeņschlusseSĢroDritannieuS
mit  seinen  Colonie,,  zu  einem  geschloffenen  Zollgebiete  liege,  geradezu  auf  eine
Verständigung  mit  den  mittel-  und  südeuropäischcn  Staaten  hindränge  Die
neueren  Ereignisse  auf  dem  Gebiete  der  äußeren  Handelspolitik  haben  »ns  schon
jetzt  siecht  gegeben:  denn  die  geschlossenen  Handelsverträge  mit  den  erwähnten
mittel-  und  südcuropäischcn  Staaten  sind  voraussichtlich  nur  die  Vorläufer  einer
noch  viel  engeren  handelspolitschen  Annäherung.  Daß  eine  solche  engere  zollpolitische
  Verbindung  der  mitteleuropäischen  Staaten,  besonders  wenn  noch  einige
Balkanländer  hinzutreten,  von  größter  volkswirthschaftlicher  Tragweite  sein  würde,
unterliegt  keinem  Zweifel:  sic  würde  einerseits  die  verbündeten  Staaten  von  allen
übrigen  wiithfchaftlich  unabhängiger  machen,  andererseits  darum  den  Export  jener
hervorragenden  Produkte  der  zollvcrbünketen  Länder,  welcher  das  Ausland  bedarf,
gleichwobl  kaum  hemmen;  sie  würde  gleichzeitig  eine  gegenseitige  volkswirthschaftliche
  Stärkung  der  verbündeten  Staaten  bedeuten,  da  denselben  ein  erweitertes
Absatzgebiet  dauernd  gewährleistet  wäre;  sie  würde  endlich  auch  politisch  von  der
größten  Tragweite  sein.  La  sie  auch  eine  Annäherung  oder  Einigung  in  Steuergesetzgebung. ­
  Währung,  eine  Gemeinsamkeit  verschiedener  NechtSgebiete  herbeiführen,
zun,  Tbeile  sogar  zur  Voraussetzung  haben  müßte.
..Allerdings  sind  zur  Erreichung  dieser  zukünftigen  Gestaltung  der  Zollver-'hältinsse
  Mitteleuropas  noch  sehr  erhebliche  Schwierigkeiten  zu  überwinden.  Wir
verkennen  keinen  Augenblick,  daß  eine  viel  weitergehende  Ausgleichung  der  wirtbjchaftlichen
  Entwicklung  der  betkciligten  Staaten  erfolgen  muß,  soll  nicht  der  eine
auf  Kosten  des  anderen  leiden.  Allein  wir  meinen  auch,  daß  diese  wirtbschaftliche
Entwicklung  in  den  einzelnen  Staaten  je  nach  ihrer  natürlichen  Veranlagung  erfolgen
  kann  »nd  wird,  so  daß  nicht  mehr  ein  ängstliches  Abwägen  der  (Gleichheit
auf  allen  wirthschaftlichen  Gebieten  nöthig  werden  wird,  sondern  nur  in  der
wirthschastlicheu  Bedeutung  jedes  Staates  „ach  der  einen  oder  anderen  Richtung
hinreichende  Gewähr  für  die  Wahrung  seiner  Interessen  bei  einer  ZoUvereinigung
erblickt  werden  kann-  Es  wird  auf  agrarischem  wie  auf  industriellem  Gebiete
mehr  zu  einer  Art  Arbeitstheilung  kommen,  und  damit  wird  ein  wesentlicher  Tbeil
der  Bedenken,  welche  beute  noch  gegen  die  Zolleinigung  sprechen,  beseitigt  werden.
Enticheidend  für  das  Zustandekommen  eines  Zollbündnisses  in  der  angedeuteten
Art  ist  aber  die  beute  noch  kaum  zu  beantwortende  Frage,  ob  Nordamerika,  ob
Rußland  auf  dem  Systeme  der  Abschließung  beharren,  ob  das  hier  und  dort  in
seinem  Exporte  bereits  zurückgedrängte  Großbritannien  nicht  der  Idee  des  ..Greater
Britain“  näher  treten  wird.  Sollte  diese  Gefahr  fortbestehen  und  näher  rücken,
dann  ivlrt  allerdings  schon  der  Wunsch,  noch  ärgerem  Schaden  möglichst  zu  entgeben,
  die  mitteleuropäischen  Staaten  zu  dem  Zollbündnisse  drängen,  in  welchen,
sie,  wenn  auch  nicht  ohne  Schaden  im  Einzelnen,  im  großen  Ganzen  doch  zu  gewinne» ­
  haben  werden.
„Mag  aber  diese  eigenartige  und  bedeutsame  Gestaltnug  noch  ferner  Zukunft
vorbehalten  sein,  so  ist  doch  die  schon  eingetretene  Wendung  unserer  Zollpolitik
mit  Freude  zu  begrüßen.  Sind  auch  bisher  die  Aenderungen  der  Zolltarife,  die
Ermäßigungen  der  Zollsätze  noch  nicht  sehr  bedeutende,  so  liegt  doch,  wie  oben
erwähnt,  in  der  Stabilität  derselben,  in  ihrer  Festlegung  auf  12  Jahre  ein  nicht
        <pb n="26" />
        •24

gu  miser,Wor%ü:  ^"Del  uub  3"buftrie
jW|a*c„  re#en,  bem,  %i'"beru„g  i„  h'iraerer  Seit  „Miß  au,*#!,#»  ist;  fie
tonnen  sich  nach  diesen  stabileren  Zollverhältnissen  einrichten  und  bleiben  vor
Schädigung  durch  plötzliche  Zolländerungen  (Kainpfzölle,  Absperrungen,  bewahrt
Au*  b,e  uertragem^ige  ^cgelmig  ber  @lei#eW,,blu„g  im  eifenbab„tanfmefe"'
sanrtatspolizeilichen  Vorkehrungen  lind  von  nicht  geringer  Bedeutung  und
la„en  eine  Sicherung  der  Industrie  auch  in  dieser  Richtung  erwarten
"Den  bereits  abgeschlossenen  Verträgen  werden  in  nächster  Zeit  weitere  Hantels
vertrage,  lnsbe,ondere  mit  einzelnen  Balkanstaaten  und  Spanien,  folgen;  hoffentlich
gelingt  es  auch  hier.  wenigstens  im  großen  Ganzen  die  deutschen  Interessen  zu
wahren  und  gleichzeitig  das  handelspolitische  Verhältniß  enger  und  fester  zu
gestalten."

Handelskammer  für  die  »reise  Mühlhausen  i.  Thür..  Worbis  und
Heiligenstadt.
..Wie  ein  Lichtblick  fiel  in  diese  Zeit  der  von  nnS  in  allen  früheren  Berichteii
so  sehr  herbeigesehnte  Abschluß  des  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn  auf
l 2  -'àe.  leider  sind  die  errungenen  Vortheile  sehr  gering,  und  bleibt  uns  nur  der
4  rost,  eine  längere  Reibe  von  Jabren  zu  einer  ruhigen  Entwicklung  unserer  In
dustrie  vor  uns  zu  haben,  obne  beständig  durch  die  Furcht  vor  erneuten  Zollerhöl'nngen
  beunruhigt  zu  werden.
„Zn  Oesterreich  Ungarn  ist  in  der  längeren  Periode  der  Zollerhöhungen  uns
in  verschiedenen  Gewerben,  z.  B.  in  der  Maschinenindustrie,  eine  Concurrenz  entstanden, ­
  welche  früher  nicht  entfernt  vorhanden  war,  und  zwar  so.  daß  jene  Industrien
  sich  nicht  allein  mit  den,  Vertriebe  ihrer  Erzeugnisse  in,  eigenen  Lande
begnügen,  sondern  bereits  mit  mehr  oder  weniger  Glück  auch  nach  Deutschland
exportiren.  Auch  die  mit  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  abgeschlossenen  Handels
Verträge  wurden  im  Allgemeinen  freudig  begrüßt  und  als  ein  Wendepunkt  in
unserem  handelspolitischen  Leben  aufgefaßt.
..Wir  haben  schon  früher  betont,  daß  Deutschlands  Industrie  zu  einer  solchen
Vollkommenheit  gediehen,  daß  sie  den  internationalen  Wettkampf  nicht  zu  scheuen
braucht,  ja  daß  dieselben  in  den  besseren  Fabrikaten  jene  des  Auslandes  sogar
oster  übertrifft  und  deshalb  jedes  Schutzzolles  entbehren  könne.  Dennoch  aber
wird  es  uns  durch  die  sich  immer  mehr  schließenden  Grenzen  unserer  Absatzländer
selw  schwer,  riesen,  Prinzip  treu  zu  bleibe»,  zumal  jene  Länder,  wir  verweisen
hauptsächlich  aus  Amerika,  bei  unseren  so  äußerst  mäßigen  Eingangszöllen  in
Deutschland  eine  höchst  willkommene  Ablagernngsstätte  für  die  im  eigenen  Lande
überschüssiige  Produktionskraft  finden.  Hoffen  wir,  daß  durch  den  Abschluß  jener
Tarifverträge  die  chinesische  Mauer  der  Zollschranken  durchbrochen  und  wir  dem
schönen  Ziele  eines  freien  Güteraustausches  ein  wenig  näher  gerückt  sind,  vielleicht
i,t  die  Zeit  nicht  fern,  wo  man  auch  in  Frankreich  den  Vereinigtea  Staaten  von
Nordamerika  und  Rußland  erkennt,  wohin  die  Ifolirung  auf  wirthscbastlichem
Gebiete  führt;  bis  dahin  werden  wir  alles  daran  setzen  müssen,  unsere  Industrie
und  unseren  Handel  auf  der  so  mühsam  errungenen  Höbe  zn  behaupten."
        <pb n="27" />
        8.  Provin;  Hannover.
Handelskammer  zu  Harburg
»Mit  besonderer  Aufmerksamkeit  haben  auch  wir  das  Zustandekommen  der
neuen  großen  Handelsverträge  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn.  Italien
der  Schweiz  und  Belgien  verfolgt.  Wir  haben  die  Ueberzeugung,  daß  diese  Verträge ­
  dem  deutschen  Handel  und  der  deutschen  Industrie  zuin  reichen  Segen  gereichen ­
  und  wesentlich  dazu  beitragen  werden,  das  Bündniß  des  Friedens,  welches
uns  mit  Oesterreich-Ungarn  und  Italien  verbindet  und  zugleich  die  Basis  für  den
Frieden  in  Europa  und  damit  für  die  Entwicklung  von  Handel  und  Industrie  in
allen  europäischen  Ländern  bildet,  immer  mehr  und  mehr  zu  befestigen.  Zugleich
erblicken  wir  in  den  Handelsverträgen  eine  Umkehr  in  der  Hochschutzzöllnerischen
Strömung,  welche  in  den  letzten  Jahren  mehr  und  inebr  in  den  einzelnen  Staaten
sich  geltend  machte  und  bei  weiterer  Forschung  manche  Industriezweige  im  höchsten
Grade  zu  gefährden  geeignet  war.  Für  besonders  wesentlich  erachten  wir  es.  in
Uebereinstimmung  mit  anderen  Handelskammern,  daß  durch  die  Festlegung  der
Zölle  Deutschlands  und  der  anderen  Staaten  auf  einen  Zeitraum  von  nahezu
12  Jahre»  der  deutsche  Handel  und  die  deutsche  Industrie  jetzt  die  Möglichkeit
haben,  auf  einer  gesicherten  Grundlage  die  Einrichtung  zu  ihrer  weiteren  Entwickelung ­
  zu  treffen;  denn  nichts  schädigt  das  deutsche  Wirthschaftsleben  mehr,  als
wen»  alle  paar  Jahre  —  und  häufig  ganz  »»vermuthet  —  wichtige  Aenderungen
in  den  Zollsätzen  des  In-  und  Auslandes  eintreten,  welche  die  sorgfältigsten  Berechnungen ­
  des  solidesten  Geschäftsmannes  zu  Schanden  machen.
„Angesichts  der  im  verflossenen  Jahre  stattgefundenen  Verhandlungen  wegen
Erneuerung  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn  und  Italien  haben  wir
wiederholt  Gelegenheit  genommen,  beziigliche  Wunsche  von  Industriellen  unseres
Bezirks  wegen  der  einzuführenden  Zollsätze  zur  Kenntniß  an  eompetenter  Stelle
zu  bringen."

Handelskammer  zu  Hildcsheim.
..Die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn.  Italien  und  Belgien  welche
das  öffentliche  Interesse  im  verflossenen  Jahre  in  hervorragender  'Weise  beschäftigt
haben,  sind  am  18.  December  vom  deutschen  .'»teichstage  mit  großer  Majorität
angenommen  worden,  und  haben  die  Zölle  Deutschlands  und  der  genannten  Ver.
tragsstaaten  auf  beinahe  12  Jahre,  nämlich  bis  zum  31.  December  1903  festgelegt
Ol’  dre  neuen  Handelsverträge  den  Anfang  einer  neuen  WirthschaftSpolitik  und
den  Abgang  z»  einer  Beseitigung  des  bestehenden  Schutzzollsystem-  bilden  werden
laßt  sich  ebenso  wenig  übersehen,  wie  die  Wirkung,  welche  dieselben  aus  das
gewerbliche  und  industrielle  Leben  haben  werden.  Jedenfalls  ist  mit  denselben  der
Gipfel  der  Schutzzollpolitik  überschritte»  und  die  Aussicht  vorbanden,  daß  aus  dem
Boden  der,eiben  neue  Verträge  geschlossen  werden.  Und  welcher  Gestalt  auch  die
Wirkungen  der  Handelsverträge  auf  das  vorhandene  System  sein  mögen  so  ist
doch  sicher,  daß  dieselben  innerhalb  eines  gewissen  Rahmens  Ruhe  und  Stabilität
tur  die  deutschen  Handclsverhältnisse  geschaffen  baden,  und  damit  zu  hoffen  ist
»mraac  et»,  fit  f,„t  eme  Err»»,enfchtst  für*  welche  wir  eine»  ,,erettiti,tn  „nb
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        genugsam  beneidete»  Vorsprung  vor  der  französischen  Republik  gewonnen  baben,
und  welche  zu  der  Hoffnung  auf  die  Befestigung  des  Dreibundes  und  damit  auf
die  Erbaltung  des  Friedens  berechtigen.  Wir  dürfen  somit  das  Zustandekommen
der  Handelsverträge  als  einen  politischen  und  wirtbschaftlichen  Ersolg  mit  Genugtbuung
  begrüßen."
Handelskammer  zu  Osnabrück.
„Durch  den  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz  hat,  --  abgeseben  vom  Getreidezoll,  —  unser  Waaren  -
Zolltarif,  soweit  der  diesseitige  Bezirk  in  Betracht  kommt,  Aenderungen  von
wesentlicher  Bedeutung  nicht  erfabren  Wir  können  es  übrigens  an  dieser  Stelle
nur  nochmals  wicdcrbolen,  daß  wir  cs  für  ebenso  dringend,  als  wie  im  allgemeinen
Landes-Interessc  heilsam  erachten,  für  die  fernere  Wirtbschaftspolitik  des  Reiches
unentwegt  an  den  Grundsätzen  fest  zu  halten,  aus  welchen  mit  dem  Fahre  187!'
dasjenige  ökonomische  System  errichtet  wurde,  dessen  Segnungen  für  die  Ent-Wickelung
  der  deutschen  Gewerbthätigkeit  heute  wobl  als  offenkundig  erachtet  werden
dürfen  Das  schließt  natürlich  nicht  aus,  daß  auch  bei  der  jetzigen  Gestaltung  des
Zolltarifs  immer  noch  Mängel  empfunden  werden,  deren  Beseitigung  ebensowohl
in  der  Billigkeit  liegt,  als  wie  sie  Interessen  der  allgemeinen  Voltswirthschaft
nicht  würde  schädigen  können.  Zn  dieser  Richtung  baben  wir  wiederholt  darauf
hingewiesen,  daß  der  deutsche  Einfuhrzoll  auf  Hefe  zum  Schutze  der  deutschen
Hefe  Industrie  nicht  ausreicht,  daß  dahingegen  der  bestehende  Petroleum  Faßzoll,
vbne  jeglichen  Vortheil  für  den  deutschen  SteuerfiScus,  den  beimischen  Handel  zu
Gunsten  des  Auslandes  empfindlich  schädigt,  daß  durch  den  Mangel  eines  Vnmpen-Ausfuhrzolleö
  unsere  Papier  Industrie  sehr  benachtheiligt  wird.  und  daß  die
Wiedergewährung  des  20  procentigen  Zollrabatts  bei  der  Einfuhr  junger  ausländischer
Weine  nur  diejenigen  Härten  ausgleichen  würde,  welche  dem  deutsche»  Weinhandel
jetzt  gegenüber  dem  ausländischen  Wettbewerb  auferlegt  worden  sind.  Hinsichtlich
der  Begründung  dieser  Anliegen  glauben  wir  für  dieses  Mal  auf  die  in  früheren
Berichten  enthaltenen  umfassenden  Ausführungen  uns  beziehen  zu  dürfen,  indem
wir  die  Hoffnung  hegen,  daß  sich  im  deutschen  Reichstage  bald  Gelegenheit  bieten
wird,  der  Erörterung  der  von  uns  erwähnten  Zollfragen  erfolgreich  näber  zu
treten."
Handelskammer  für  Ostfriesland  und  Papenburg.
„Das  Deutsche  Reich  bat  neuerdings  mit  Oesterreich-llngarn,  Italien,  der
Schweiz  und  Belgien  Handelsverträge  abgeschlossen,  die  ans  dem  Fuße  der  Bi  eist
bcgünstignng  beruhen.  Dadurch  sind  für  einen  Zeitraum  von  nahezu  zwölf  Jahren,
nämlich  bis  zum  3!.  December  1003,  zahlreiche  Zollsätze  Deutschlands  und  der
anderen  Staaten  festgelegt  und  bei  einer  Reibe  derselben,  gegenüber  dem  allgemeinen
Tarif,  zum  Theil  recht  weitgehende  Ermäßigungen  zugestanden  worden.
„Wir  baben  Veranlassung  genommen,  an  den  Herrn  Reichskanzler  die  Bitte
zu  richten,  mit  dein  brasilianischen  Staate  baldtbunlichst  auf  dem  Fuße  der  Meist
begünstigung  einen  Handelsvertrag  abzuschließen,  damit  den  Nachtheilen,  welche  die
zwischen  diesem  Staate  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  neuerdings
getroffcnenen  Abmachungen  füe  Deutschlands  Handel,  Industrie  und  Scbişşsabrt
im  Gefolge  haben  werden,  die  Spitze  abgebrochen  würde.
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        •JT
,,Dic  Auflìebung  tco  Identitäts-Nachweises  für  Getreide,  tic  unter  ten  eben
erwähnten  Umständen  für  den  diesigen  Bezirk  nur  tan»  Interesse  bat,  wenn  sie
nicht  aus  dao  über  gemischte  Transitläger  gebende  Getreide  beschränkt,  sondern  aus
tic  Ausgabe  von  Berechtigungoscheinen  anogedebnt  wird,  ist  ano  dein  Bereich  der
unerfüllten  Wünsche  noch  nicht  berauogetoninien  "
li.  provin;  Achltswig-HlMein.
Wönifflichts  Eommerz-lşollegium  zu  Altona.
„Tic  von  der  deutschen  Reichsregierung  mit  Italien,  Oesterreich,  der  Schweiz
und  Belgien  abgeschlossenen  Handelsverträge  bilden  den  Beginn  einer  neuen
Strömung  in  der  europäischen  Handelspolitik,  den  Bruch  mit  den  autonomen
Hochstbutzzöllen  Hoffentlich  wird  zunächst  mit  den  genannten  Ländern  eine  weitere
bandclopolitische  Annaberung  angebahnt  werden  auf  Grund  allmäliger  gegenseitiger
Interessenauögleichung  unt  ebne  das;  wesentliche  Interessen  geopsert  zu  werden
brauchen  Für  Hamburg-Altona  wie  überhaupt  für  ganz  Norddeutschland  wäre  eo
ferner  zunächst  von  Bedeutung,  wenn  auch  die  skandinavischen  Länder  veranlagt
werden  könnten,  ihre  tbeilweise  recht  beben  Schutzzölle  zu  ermäßigen."
Handelskammer  zu  Wiel.
„Die  im  Hochsommer  und  Herbst  erlassenen  Auosubrverbotc  Rußlands  schädigten
Handel  und  Fndustric  der  mit  jenem  Reiche  in  Verbindung  stehenden  Länder  und
vornehmlich  der  an  der  Ostsee  belegenen  Handelsplätze.  Die  Nothwendigkeit  neue,
nicht  gewohnte  Verbindungen  anzuknüpfen,  störte  den  Handel.  Dazu  kam  die  Un  .
gewißbeit  bezüglich  der  Handelsverträge,  welche  das  ganze  Jahr  im  Vordergründe
des  Interesses  gestanden  haben.  Tie  Verhandlungen  zwischen  den  Vertretern
Deutschlands  und  Oesterreich-Nngarns,  dann  dieser  vereint  mit  denjenigen  Italiens,
Belgiens  und  der  Schweiz,  führten  zu  Verträgen,  welche  am  7.  und  15.  December
v.  3  in  Deutschland  dem  Reichstage  unterbreitet  werden  konnten.  Nach  kurzer
Berathung  wurden  die  Verträge  angenommen;  dieselben  sind  am  I.  Februar  d.  Z.
in  Straft  getreten.  Gegenüber  den  von  deutscher  Leite  gemachten  Zugeständnissen
werden  boffcntlich  die  von  den  anderen  Leiten  gemachten  Einräumungen  ein
Aequivalent  bieten  Zn  begrüßen  ist  die  Festsetzung  der  Verträge  für  einen  seit
ranm  von  zwölf  Jahren,  weil  es  hierdurch  möglich  wird,  in  Handel  und  Industrie
eine  größere  Ruhe  und  Stabilität  berbeizufübre».  Tic  Verhandlungen  über  einen
Handelsvertrag  zwischen  Deutschland  und  Spanien  schweben  noch.  Der  ebenfallo
am  I.  Februar  abgelaufene  Vertrag  wurde  vorläufig  bis  zum  l.  Juli  d.  J.  verlängert. ­
  Es  ist  sehr  zu  wünschen,  daß  die  Aussubr  nach  Spanien  nicht  durch
höhere  Zölle  erschwert  werde.  Wir  haben  uns  stets  im  Allgemeinen  gegen  Getrcideund
  Holzzölle  bezw.  für  eine  niedrige  Tarifirnng  derselben  ausgesprochen;  durch
den  Vertrag  mit  Oesterreich-llngan,  sind  nun  ermäßigte  Zölle  sowohl  für  dieses
Land  als  auch  für  alle  Länder,  mit  denen  wir  Meistbegünstigungs-Verträge  besitzen,
in  Kraft  getreten  Sehr  zu  wünschen  ist  der  baldige  Abschluß  von  Vertragen  auch
mit  anderen  Staaten,  welche  für  unsere  Ein-  und  Ausfuhr  von  Wichtigkeit  sind.
Wir  denken  hier  zunächst  an  Rußland,  welches  Land  bisher  nicht  zu  jenen  Ländern
mit  Meistbegünstigungs-Vertrag  gehörte,  daher  tritt  für  die  Einfuhr  von  Getreide
und  Holz  aus  diesem  Reiche  ein  Differentialzoll  ein.  dessen  Wirkung  für  unseren
Bezirk  nur  ungünstig  sein  kann.  Da  die  Differenz  der  Zollsätze  nicht  gering  ist.
        <pb n="30" />
        28

steht  zu  befürchten,  daß  überhaupt  das  Geschäft  der  Ostseestädte  noch  mehr  geschädigt ­
  wird,  namentlich  der  Getreide-  nnd  Holzhandel,  dessen  Gedeihen  zum
großen  Tbeil  den  leichten  Bezügen  auS  Rußland  zuzuschreiben  ist.  Mit  diesen
Handelszweigen  leiden  aber  alle  die  mit  ihr  zusammenhangenden,  so  namentlich
dir  Ostsee  Rhederei,  die  sich  in  ihrem  Betrieb,  wegen  der  geringen  Größe  ihrer
Schiffe,  nahezu  ausschließlich  auf  den  Verkehr  zwischen  Ost-  und  Nordsee  beschränkt.
Für  Letzteren  wirkt  die  Konkurrenz  bei  dem  jetzt  veränderten  bezw  vermehrten
Bezug  der  Zufuhren  aus  fernen,  auch  überseeischen  Häfen,  seitens  der  größeren,
meistens  englischen  Schiffe  erdrückend."
H).  Provinz  Uteļìfulen.
Handelskammer  zu  Bielefeld.
„Ein  hochbedeutsainer  Systemwechsel  charakterisirt  die  deutsche  Wirthschaftspolitik ­
  des  verflossenen  Jahres.  Die  Bahnen  des  Hochschutzzolles,  wie  er  insbesondere
auf  agrarischem  Gebiete  seit  zwölf  Jabren  platzgegriffen  batte,  sind  verlassen  und
dafür  einer  freieren  Gestaltung  des  internationalen  Handelsverkehrs  die  Wege  geöffnet. ­
  Die  Handelskammer  bat  den  diesbezüglichen  Vorgängen  in  ihrem  vorjährigen ­
  Bericht  eine  eingebende  Besprechung  gewidmet  und  ihrer  lebhaften  Zustimmung ­
  zu  den  seitens  der  Reichsregierung  mit  den  auswärtigen  Mächten  geführten ­
  Handelsvertragsverhandlungen  Ausdruck  verliehen.  Wie  bekannt,  bethätigte
die  Kammer  auch  praktisch  ihr  Interesse  an  den  Bestrebungen  der  Regierung,  indem ­
  sie  gegenüber  den  Agitationen  solcher  Kreise,  welche  eine  Hcrabminderung
der  deutschen  Schutzzölle  um  jeden  Preis  zu  verhindern  suchten,  zur  Stärkung  der
Position  der  Reichsregieruug  eine  lebhafte  Gegenbewegung  in'S  Leben  rief.
„Die  speciellen  Wünsche  der  einzelnen  Wirthschaftszweige  ihres  Bezirks  bezüglich ­
  der  Neuregelnug  der  deutschen  Handelsbeziehungen  zu  den  einzelnen  Ländern
hat  die  Kammer  in  eingehenden  Berichten  an  den  Reichskanzler  vertreten.  Wie  die
abgeschlossenen  Verträge  ergeben,  haben  die  Interessen  unseres  Bezirks  in  denselben
mehrfach,  wenn  auch  nicht  immer  in  dem  Maße,  wie  wir  es  wünschten,  Berücksichtigung
  gefunden.  Es  sind  in  dem  deutsch-österreichischen  Vertrage  für
die  Einfuhr  nach  Oesterreich  unsern  Bezirk  iuteressirende  Tarifermäßigungen  eingetreten ­
  für  eine  Reihe  von  Erzeugnissen  der  Baumwvllweberci.  der  Seidenindustrie
und  Leinen-  und  Wäsche-Fabrikation  (insbesondere  Einsätze),  für  eine  beträchtliche
Menge  von  Fabrikaten  der  Metallindustrie  &amp;lt;  darunter  Nähmaschinen),  für  einzelne
Chemikalien,  für  Erzeugnisse  der  Papier-  und  Glasindustrie,  für  Klaviere  und
Pianinos  ».  s  w.  Weiterhin  ist  für  eine  sehr  große  Zahl  österreichischer  Tarifpositionen ­
  in  dem  Vertrage  die  Bindung  stipulirt,  was  zur  Folge  hat,  daß  die
deutsche  Exportindustrie  auf  einen  Zeitraum  von  12  Jahren  vor  der  Gefahr  österreichischer ­
  Zollcrböhungen  geschützt  ist.
„Italien  ermäßigte  seinen  Generaltarif  für  Flachsgarne,  Leinen-,  Baumwollund
  Wollgewebe,  einige  Artikel  der  Seidenindustrie,  der  Metallbranche  u.  s.  w.
Ferner  wurde  auch  in  diesem  Vertrage  Bindung  einer  größeren  Zahl  von  Tarifpositioneu.

„Der  deutsch-belgische  Vertrag  hat  für  die  Industrie  unseres  Bezirks
geringeres  Interesse,  er  enthält  in  der  Hauptsache  nur  Bindung  bestehender  Sätze.
        <pb n="31" />
        29

„Die  Hantelsvertragsverbandlungen  zwischen  Deutschland  und  der  Schweiz
wurden  im  diesseitigen  Bezirk  mit  ganz  besonderer  Aufmerksamkeit  verfolgt,  ist  doch
eine  größere  Reihe  hiesiger  Industriezweige  in  erheblicherem  Maße  an  dem  Export
nach  der  Schweiz  bctheiligt.  Der  neue  Generaltarif,  mit  welchein  die  Eidgenossenschaft ­
  in  die  Handelsvertrags  Verhandlungen  eintrat,  hatte  für  fast  alle  Artikel
dieser  Branchen  bedeutende  Zollerhöhungen  gebracht,  welche  vielfach  eine  erhebliche
Schmälerung  der  teutschen  Einfuhr  in  die  Schweiz  befürchten  ließen.  Eine  Herabminderung
  dieser  neuen  schweizerischen  Zollsätze  ans  dem  Wege  des  Handels-Ver
trages  wurde  daher  in  unserem  Bezirk  auf  das  lebhafteste  erwartet.  Besonders
interessirt  waren  daran  die  Leinen-  und  Wäsche-Fabrikation,  die  Konsektionsbranche
und  Plüschweberei.  Der  zustande  gekommene  Vertrag  bat  zwar  insofern  nicht  ganz
die  deutscherseits  geäußerten  Wünsche  erfüllt,  als  immerhin  noch  für  größere  Reihe
von  Artikeln  Erhöhungen  gegenüber  den  frühere»  Sätzen  aufrecht  erhalten  sind,
indeß  sind  doch  zu  einem  großen  Theile  gegenüber  den  Sätzen  des  neuen  General-,
tarifs  bedeutende  Ermäßigungen  in  dem  Vertrage  vorgesehen.  Das  gilt  namentlich ­
  auch  bezüglich  der  Interessen  der  obengenannten  Industriezweige  unseres
Handelskammerbezirks.  Wie  die  Verhältnisse  einmal  lagen,  halten  wir  die  Annahme ­
  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  durch  die  gesetzgebenden  Körperschaften ­
  des  Reichs  für  durchaus  gerechtfertigt.  Würde  der  Vertrag  abgelehnt
sein,  so  würde  die  Schädigung  der  Interessen  der  deutschen  Erportindustrie  eine
noch  viel  größere,  indem  auf  Deutschland  die  noch  viel  höheren  Sätze  des  neuen
schweizerischen  Generaltarifs  Anwendung  gefunden  hätten.  Wünschenswerth  wäre
es  natürlich  gewesen,  wenn  die  Reichsregierung  mit  der  Schweiz  auf  Grund  des
früheren  niedrigeren  Tarifs  anstatt  des  neuen  Generaltarifs  hätte  verhandeln
können.  Ob  sich  das  erreichen  ließ,  wollen  wir  dahingestellt  sein  lassen  Abgesehen
von  dem  überaus  oberflächlichen  Einwand  gegen  den  deutsch-schweizerischen  Vertragstarif, ­
  derselbe  bringe  Zollerböhungen  statt  Zollermäßigungen,  begegnete  derselbe
besonders  deshalb  Angriffen  in  Deutschland,  weil  in  demselben  deutscherseits  eine
Ermäßigung  der  Zölle  auf  feine  Baumwollgarne  über  Nr.  60  bzw.  Nr.  79  von
30  bezw.  3«!  Mk.  auf  24  Mk.  zugestanden  war.  Die  Handelskammer  sah  sich
umsoweniger  in  der  Lage,  den  aus  diesem  Grunde  erhobenen  Einwänden  gegen
den  Vertrag  zuzustimmen,  als  sie  selbst  in  einer  Denkschrift  zu  den  Handelsvertrags-Verhandlungen
  der  Reichsrcgicrung  den  Vorschlag  unterbreitet  hatte,  den  auswärtigen
  Regierungen  als  Kompensationsobjckt  für  anderseitigc  Zollbegünstigungen
eine  Herabsetzung  der  deutschen  Baumwollfeingarnzölle  zuzugestehen.  Die  Baum-Wollgarne
  über  Nr.  60  werden  notorisch  in  Deutschland  nicht  gesponnen  und  bilden
die  von  denselben  zur  Erhebung  gelangenden  Zollsätze  lediglich  eine  Belastung
der  deutsche»  Halbseiden-  und  Halbwollenindustrie,  welche  aus  den  Bezug  jener
Garne  aus  dem  Auslande  angewiesen  sind.
„Daß  die  übrigen  vonseiten  Deutschlands  an  die  auswärtigen  Vertragsstaaten
bewilligten  Zollbegünstigungen  in  der  Hauptsache  auf  landwirthschaftlichem
Gebiete  liegen,  entspricht  ganz  den  natürlichen  Verhältnissen.  Die  Agrarzölle
standen  bezüglich  ihrer  Höbe  in  keinem  Vergleich  zu  den  Schutzzöllen  der  Industrie,
sie  erfüllen  bei  den  natürlichen  Bodenverhältnissen  Deutschlands  keine  erziehlichen
auf  die  Förderung  des  zukünftigen  Nationalwohlstandcs  berechneten  Ausgaben,
sondern  bilden,  so  lange  sie  bestehen,  eine  künstliche  Steigerung  der  Grundrente,
deren  Lasten  auf  den  Schultern  der  minder  wohlhabenden  Bevölkerung  ruhen.  Zudem
ist  es  aber  selbstverständlich,  daß  die  vertragschließenden  Kontrahenten  nur  solche
        <pb n="32" />
        Zollerleichterungen  des  anderen  Theils  als  werthvolle  Zugeständnisse  betrachten
werden,  welche  auf  Artikel  Bezug  haben,  deren  Export  ihnen  selbst  möglich,  deren
Import  aber  für  den  anderen  Theil  wirthschastli'ches  Bedürfnis,  ist.
»Wie  wir  schon  oben  sagten,  betrachten  wir  die  soeben  mit  den  Handelsverträgen ­
  vollzogene  Action  als  einen  Schritt  auf  der  Bahn  des  wirthschafte
politischen  Systcmwechsels  und  wir  können  nur  wünschen,  das;  diese  Babn
auch  weiterhin  innegehalten  wild.  War  es  das  angebliche  nationale  Produzenteninteresse, ­
  welches  im  Jabre  187!)  in  den  maßgebenden  .^reisen  den  Umschwung
der  wirthschaftspolitischen  Stimmung  hervorrief,  so  bat  die  12  jährige  praktische
Ersahrnng  die  Einsicht  zur  Folge  gehabt,  daß  durch  das  Hochschutzzollsystem  nicht
allein  die  Interessen  der  Consumtion  und  des  Handels  sondern  vielfach  auch  und
in  immer  steigendem  Maße  diejenigen  der  deutschen  Production  auf  das  empfind
lichste  geschädigt  worden  sind.  Den  Zollerhöhungen  des  Inlandes  folgten  als
natürliche  Reaction  ebensolche  im  Auslande;  Ueberproduction  und  mangelnder
Absatz  war  beider  nothwendige  Folge.  Bon  den  Maßnahmen  des  Auslandes  hat
aber  wohl  schließlich  keine  einzige  so  sehr  dazu  beigetragen,  in  weiten  Kreisen  die
Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeit  der  wirthschaftspolitischen  Umkehr  zu  verbreiten, ­
  als  die  jüngste  Tariferhöhung  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika. ­
  Wie  der  Morrilltarif  von  &amp;gt;861  zu  dem  handelspolitischen  Zusammenschluß ­
  der  europäischen  Staaten  zu  Beginn  der  60er  Jahre  in  erheblichem  Maße
beigetragen  hat,  so  ist  auch  die  McKinley-Bill  von  I8!&amp;gt;0!&amp;gt;!  auf  die  jüngste  Gestai
  tun  g  der  europäischen  Handelsbeziehungen  nicht  ohne  Einfluß  gewesen.  Sie
hat  insbesondere  auch  dem  deutschen  Absatz  Wunden  geschlagen,  an  denen  derselbe
noch  Jabre  lang  kranken  wird.  Hoffen  wir,  daß  cs  mit  Hilfe  nicht  nur  der  bereite
abgeschlossenen,  sondern  auch  noch  neuer  Handelsverträge  gelingen  möge,  Ersatz  an
Stelle  der  verlorenen  Gebiete  zu  finden.  Es  sind  ja  bereits  heute  derartige  weitere
Vertragsverhandlungen  zwischen  Deutschland  und  auswärtigen  Staaten  angeknüpft.
Für  den  hiesigen  Jndustriebezirk  kommen  von  diesen  insbesondere  diejenigen  mit
Spanien  in  Betracht."
Handelskammer  zu  Bochum.
„Neben  diesen  Gesetzen  sind  vor  Allem  die  vom  Deutschen  Reich  »nd  Oesterreich-Ungarn, ­
  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  aus  die  Dauer  von  12  Jahren
abgeschlossenen  Handelsverträge  hervorzuheben.  Nachträglich  eine  eingehende  Kritik
an  diesen  Verträgen  zu  üben,  erscheint  uns  müßig.  Indessen  glauben  wir  doch,
daß  durch  die  Verträge  neben  der  Benachtbeiligung  der  Landwirthschaft  ver
fchiedenen  Industriezweigen  Opfer  auferlegt  worden  sind,  zu  denen  die  unserer
vaterländischen  Produktion  im  Allgemeinen  gewährten  Vortheile  nicht  im  richtigen
Verhältniß  stehen,  namentlich  da  die  den  Vertragsstaatcn  bewilligten  Zoll
ermäßigungen  auch  allen  sonstigen  meistbegünstigten  Ländern  zu  Gute  kommen.
Insbesondere  gilt  dies  von  dem  Handelsverträge  mit  der  Schweiz,  welcher  unserer
Ausfuhr  statt  einer  Ermäßigung  der  Zollsätze  des  Tarifs  von  1881  zahlreiche  Zoll
erhöhungen  bringt  und  der  Schweizerischen  Ausfuhr  nach  Deutschland  namhafte
Vortheile  gewährt.  Gerade  bei  denjenigen  Waaren,  deren  Werth  bei  der  Ausfuhr
nach  der  Schweiz  am  meisten  ins  Gewicht  fällt,  beträgt  die  Zollerhöhung  mitunter
das  Drei-  bis  Sechsfache  des  bisherigen  Zollsatzes,  so  daß  der  Absatz  nach  der
Schweiz  sich  ohne  Zweifel  wesentlich  vermindern  wird.  Wir  können  auch  nicht
umhin,  unser  Bedauern  darüber  auszusprechen,  daß  vor  Abschluß  der  Handels-
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        31

vertrage  die  Industrie  mit  ihren  Wünschen  nicht  in  vollgenügendem  Maaße  zu
Geher  gekommen  ist,  und  das;  die  Berathung  der  Verträge  im  Reichstag  in  überstürzter ­
  Eile  stattgefunden  bat-  Es  erscheint  der  Wunsch  gerechtfertigt,  daß  vor
dem  Abschluß  von  Handelsverträgen  den  Interessenten  angemessene  Gelegenheit
geboten  wird,  ihre  Ansichten  und  Wünsche  der  Reichsregierung  zur  Prüfung  und
zu  thunlichfter  Berücksichtigung  zur  Kenntniß  zu  bringen.  Wir  sieben  aber  jetzt
bezüglich  der  neuen  Handelsverträge  einer  unabänderlichen  Thatsache  gegenüber,
bezüglich  deren  wir  mir  wünschen  können,  daß  ihre  nachtheiligen  wirthschaftlichen
Folgen  einigermaßen  in  anderen  Beziehungen,  besonders  in  politischen,  eine  Compensation ­
  finden  werden.  Namentlich  verkennen  wir  nicht,  daß  diese  Verträge
einem  allgemeinen  Zollkriege  vorbeugen  und  eine  gewisse  Thätigkeit  der  internationalen ­
  zollpolitischen  Beziehungen  der  Vertragsstaaten  sichern.  Hierbei  setzen
wir  aber  voraus,  daß  die  Reichsregierung  die  auf  eine  weitere  Verringerung  des
Schlitzes  der  nationalen  Arbeit  hinzielenden  Bestrebungen  der  Freihändler,  welche
neuerdings  wieder  lebhafter  hervortreten,  mit  Entschiedenheit  zurückweisen  wird,
damit  die  schon  jetzt  schwer  bedrohte  Stellung  der  Teutschen  Industrie  im  internationalen ­
  Wettbewerb  nicht  noch  mehr  geschwächt  wird.  Die  mehrfach  vertretene
Ansicht,  es  dürfte  die  durch  die  Handelsverträge  angebahnte  Entwicklung  im  Laufe
der  Zeit  die  europäischen  Staaten  zu  einem  engeren  wirthschaftlichen  Zusammenschluß ­
  führen  gegenüber  den  mit  Weltherrjchaftsplänen  sich  tragenden  Ländern
Rußland  und  Nordamerika,  läßt  sich  wenigstens  zur  Zeit  noch  nicht  auf  ihre
Richtigkeit  prüfen."
Handelskammer  zu  Tortmund.
„Tic  Handelsverträge,  das  wirthschaftlich  bedeutendste  Ereigniß  des  Jahres,
haben  bekanntlich  eine  sehr  verschiedene  Beurtheilung  erfahren.  Die  See-  und
Handelsstälte  haben  dieselben  vorbereiten  Helsen  und  nach  ihrem  Jnslebcntreteu
freudig  begrüßt,  schon  wegen  der  positiven  Erleichterungen,  mit  denen  sie  sofort
eine  Reihe  wichtiger  Einfuhrwaaren  bedacht  haben  —  taxirt  man  doch  den  Ausfall ­
  an  Zolleinnahmen  auf.30  bis  40,  ja  sogar  auf  50  bis  70  Mill.  Mark  im
Jahr.  Mehr  aber  noch  als  die  sofortigen  Zollherabsetzungen  hat  in  jenen  Kreisen
die  Auffassung  mit  Genugthuung  erfüllt,  daß  man  es  hier  mit  einer  Abschlagszahlung, ­
  mit  einer  Umkehr  in  der  Handelspolitik,  einer  Wiederaufnahme  des
seit  187!»  verlassenen  Freihandelssystems  nach  englischem  Muster  zu  thun  babe,
eine  Auffassung,  für  die  sic  vieles  anzuführen  vermochten.  Wenn  von  maßgebender
Stelle  auf  die  Befürchtungen  der  Landwirthe  und  Industriellen  wegen  weiterer
Zollermäßigungen  während  der  12jährigen  Dauer  der  Verträge  die  Antwort
ertheilt  wurde:  „Keine  Regierung  könne  wissen,  was  sie  in  12  Jahren  thun  werde",
so  mußte  bei  der  unbestreitbaren  Richtigkeit  dieses  Axioms  dessen  Anwendung
gerade  bei  der  Befürwortung  und  Vertretung  eines  auf  genau  12  Jahre  abzuschließende» ­
  wichtigen  Vertrages  immerhin  beunruhigend  wirten.  Die  Handelskammer ­
  glaubt  daß  jene  Hoffnungen  und  diese  Befürchtungen  zu  weit  gehen,  sie
glaubt,  daß  Landwirthschaft  und  Industrie  in  dieser  Hinsicht  über  die  derzeitigen
Absichten  der  Kaiserlichen  Reichsregierung  beruhigt  sein  dürfen,  und  ist  der  Meinung,
daß  verschiedene  von  maßgebender  Stelle  abgegebene,  beruhigende,  öffentliche  Antworten ­
  die  Bedeutung  einer  Garantie  für  dte  Stetigkeit  unserer  Zollverhaltnisse
auch  nach  unten  wohl  baden  können.
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        „Die  Landwirtschaft  hat  den  Abschluß  der  Handeloverträge  als  einen  schweren
Schlag  empfunden,  namentlich  in  den  getrcidebauenden  Ostprovinzen,  während  die
Westprovinzcn  einen  ähnlichen  landwirthschaftlichen  Nachtheil  aus  der  kurz  zuvor
erfolgten  Aufhebung  der  Schweineeinfuhrverboteö  herleiten,  einer  Maßregel,  die
offenbar  im  Zusammenhang  mit  den  Handelsverträgen  betrachtet  werden  muß.  da
sie  den  internationalen  Waarenverkehr  viel  stärker  beeinflußt  hat,  als  die  meisten
Bestimmungen  der  Handelsverträge.  Der  Erfolg  der  Aushebung  dieses  Verbotes
war,  daß  die  in  den  letzten  Jahren  hierzulande  erfreulich  gesteigerte  Schweinezucht
sehr  zurückging,  dieselbe  lohnt  sich  nicht  mehr.  Die  sanitären  Garanticen  aber,
die  Amerika  zugesagt  bat  und  zu  bieten  behauptet,  reichen  nicht  aus.  Bei  einem
Export  von  15  Mill.  Schweinen  in  New-Uork  und  Chicago  im  Jabre  kommen
auf  einen  Tag  50  000  Stück.  Ein  fleißiger  und  gewissenhafter  Trichinenbeschauer
wird  es  im  Tage  auf  höchstens  20  Untersuchungen  bringen  können.  Danach  müßten
in  Amerika  resp.  in  New-Uark  und  Chicago  2500  Leute  nur  mit  Trichinenschau
beschäftigt  sein.  Sogar  aus  Amerika  selbst  ist  diese  Behauptung  nicht  aufgestellt
worden.  Die  Herabsetzung  der  Getreidezöllc  gegenüber  Oesterreich  lag  unseres
Erachtens  in  der  Situation;  es  war  das  Wesentlichste,  was  wir  Oesterreich,  natürlich
gegen  Gegenleiitung,  zu  bieten  hatten.  Deutschland  tritt  alljährlich  mit  !Oo  bis
400  Mill.  Mark  je  nach  der  Ernte  als  Käufer  auf  den  internationalen  Getreidemarkt,
  sein  Bedarf  ist  mit  ausschlaggebend  für  den  Roggenpreis  und  seine  Einfuhr
an  Weizen  schwankte  zwischen  228  000—755  000  Tonnen  im  Werth  von  durchschnittlich ­
  190  Mark  pro  Tonne.  Wenn  ein  solcher  Käufer,  um  seinen  Bedarf  zu
decken,  zwischen  vcrschied'uen  Lieferanten  zn  wählen  hat  —  und  in  Weizen  bat
Deutschland  zwischen  Rußland,  Oesterreich  und  Nordamerika  zu  wählen,  so  ist  eine
Bevorzugung  doch  für  jeden  der  Concurrente«  eine  so  werthvolle  Sache,  daß  jeder
derselben  sie  sich  wohl  etwas  kosten  lassen  kann;  auch  ohne  Bevorzugung  gegen
die  andern  bleibt  die  Ermäßigung  des  Getreidezolls  um  150  Mark  auf  den  Doppellader
  eine  sehr  ansehnliche  Erleichterung  für  die  ausländischen  Lieferanten,  welches
der  ZollfiskttS  mit  vielen  Millionen  als  Einnahmeausfall  zu  buchen,  der  Steuerfiskus
  als  Steuer  wieder  aufzubringen  bat  und  welches  die  Getreideproduktion  als
eine  gegen  ihr  Lebensintereffc  gemachte  Aufwendung  öffentlicher  Mittel  zn  empfinden
geneigt  ist.
„Eine  Maßregel  von  solcher  Tragweite  konnte  nur  um  großer  Zwecke  oder
werthvoller  Gegenleistungen  willen  von  einem  Staate  getroffen  werden.  Oesterreich ­
  hat  uns  auf  commerciellem  Gebiet  positive  Gegenleistungen
von  auch  nur  annähernd  gleichein  Werthe  nicht  gemacht,  speziell  für
die  Industrien  unseres  Bezirks  haben  die  Handelsverträge  trotz  scheinbarer  Zugeständnisse ­
  keinerlei  Vortheil,  wohl  aber  Nachtheile  gebracht.  In  den  Begründungen
hat  man  nnö  gesagt,  daß  der  Werth  und  die  Ziele  der  Verträge  darin  zu  finden
seien,  daß  dieselben  Bresche  in  daö  System  sich  stetig  und  bis  zur  Prohibition
steigender  Abschließungspolitik  der  Staaten  legen  und  aus  diesem  Wege  Halt  gebieten ­
  sollten.  Wir  fürchten,  daß  dieses  Ziel  so  nicht  erreicht  werden  wird;  die
Kraft  der  selbstlosen  Beispiele  ist  leider  derjenigen  der  einträglichen  nur  selten
gleich.  Das  erste  Vierteljahr  1892,  von  dem  nur  zwei  Monate  unter  das  Regiment
der  neuen  Zölle  fallen,  hat  bereits  eine  Rechnung  aufgemacht,  die  uns  in  der  That
mit  der  Besorgniß  erfüllt,  daß  die  Kosten  der  neuen  Handelspolitik  doch  erheblich
größer  sind  als  ihre  erkennbaren  Vortheile  für  die  Allgemeinheit  und  namentlich
auch  größer,  als  inair  sich  beim  Abschluß  vorgestellt  babe»  mag.  Die  Statistik
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        ergab  in  diesen  ersten  drei  Monaten  eine  Zunabme  der  Einfuhr  um  700000  Tonnen
gegenüber  einer  Zunahme  der  Ausfuhr  um  nur  450  000,  dabei  allein  im  Monat
März  eine  Einfuhrvcrmehrung  von  180000Tonnen  und  eine  Ausfuhrverminderung
  von  208  000  Tonnen  im  Vergleich  zum  Vorjabr.  Der  Werth  der
Einfuhr  des  ersten  Vierteljahres  wird  geschätzt  auf  1128  Mill.  Mark,  der  der
Ausfuhr  auf  827  Mill.  Mark,  was  eine  Waarenmehreinfuhr  von  1200Mill.
Mark  für  das  Jahr  befürchten  läßt.  Tie  Handelskammer  überschätzt  die
Beweiskraft  dieser  nackten  Zahlen  durchaus  nickt,  aber  wenn  dieselben  sich  in  einer
Periode  schlechter  Preise  und  andauernden  ArbcitSmangelS  in  der  Industrie  als
typisch  und  bleibend  erweisen  sollten,  würde  eine  solche  Mebreinsuhr  doch  ein  bedenkliches ­
  Zeichen  sein.  Unter  den  früheren  Verhältnissen  seit  1880  ist  diese  Höhe
der  Waarenmehreinfubr  auch  nicht  annähernd  erreicht  worden-  In  1880  und  1890,
zwei  Jahren  hoher  Preise  und  sehr  großer  Inanspruchnahme  der  Indu
  st  rie  für  das  Ausland,  belief  sich  dieselbe  nur  auf  etwas  über  880  Mill.
Mark.  In  der  Zeit  des  Milliardensegens,  des  großen  Retablissements  von  Heergerätb
  und  Bahnbedarf,  sowie  des  Freihandels  vor  187!)  haben  wir  allerdings
ähnliche  und  selbst  größere  Mehreinfuhren  gehabt.*)
„Durch  die  eigenartige  Behandlung  der  Klausel  der  meistbegünstigten
Ratio»  haben  die  Getreidezollnachlässe  ebenso  wie  die  Behandlung  der  Weinzölle,
überhaupt  die  sämmtlichen  Zollnachlässe  und  Bindungen  der  Handelsverträge  mit
Oesterreich  und  Italien  aufgehört  eine  Vergünstigung  für  Oesterreich  und  Italien
zu  sein,  sondern  sind  mit  Ausnahme  von  Rußland  so  ziemlich  allen  Nationen
ohne  Gegenleistung  zu  gut  gekommen,  soweit  sie  sich  nicht  durch  ganz  besondere
Feindseligkeit  gegen  unsere  Handelsinteressen  auszeichnen.  Sogar  Amerika  hat
trotz  der  M.  Kinley-Bill  durch  eine  Concession  bezüglich  der  Zuckereinfuhr,  die
durch  Beseitigung  des  deutschen  Schwcinceinfuhrvcrbots  überreich  ausgeglichen  wäre
(wenn  sie  nicht  bereits  nach  dem  deutsch-amerikanischen  Handelsverträge  auf  Grund
der  beschränkten  Meistbegünstigungsklausel  gewährt  werden  mußte,  als  Amerika
durch  den  Vertrag  vom  81.  Januar  1891  für  Brasilien  die  Zuckereinfuhr  freigab),
sich  die  Vortheile  unseres  neuen  Zolltarifs  angeeignet,  ohne  irgend  entsprechende
Gegenconcessionen  zu  machen,  auf  die  wir  nach  dem  unzweideutigen  Wortlaut  dee
Vertrages  von  1828  Art.  9  Anspruch  hatten.  Frankreich  nimmt  an  denselben  auf
Grund  des  Frankfurter  Friedens  theil,  sogar  —  was  nicht  zu  verstehen  ist  —  an
den  Italien  gemachten  Zollcrleichterungen  auf  Wein,  obgleich  ß  11  des  Frank,
flirter  Friedens  nur  England,  Oesterreich,  Rußland,  Belgien  und  die  Schweiz  als
die  Staaten  nennt,  bezüglich  deren  Frankreich  und  Deutschland  gegenseitig  das  Meist,
begünstigungsrecht  in  Anspruch  nehmen  resp.  sich  gegenseitig  zugestehen.  Differential,
zólle  mit  Italien  sind  dadurch  für  beide  ausdrücklich  zugelassen  und  vorgesehen,
und  cs  ist  die  Folgerung  nicht  richtig,  auf  die  hin  man  dies  Recht  neuerdings
preisgegeben  bat.  daß  nämlich  Oesterreich  auf  Grund  seines  Meistbegünstigungs.
rechtes  die  Italien  von  Deutschland  zugestandenen  Weinzollennäßigungen  ebenfalls
ohne  Weiteres  erhalten  und  auf  Grund  dessen  also  auch  Frankreich  darauf  Anspruch
habe.  Denn  im  Jabre  1871,  als  der  Frankfurter  Friede  geschloffen
wurde,  bestanden  die  Meistbegünstigungsverträge  Deutschlands  und  Frankreichs
»nt  ihren  Nachbaren  bereits  seit  sechs  Jahren,  und  wenn  obige  Folgerung  richtig
*)  Im  April  bat  sich  die  Lache  etwas  weniger  ungünstig  gestellt:  einer
Mnidercinfuhr  von  102  200  Tonnen  gegen  das  Vorjahr  stand  eine  Minderausfuhr
von  56  800  Tonnen  gegen  das  Vorjahr  gegenüber.
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        :ì4

wäre,  dann  müßte  der  ^  11  von  Anfang  an  ein  ausgeblasencs  Ei  oder  eine  Bestiminung
  gewesen  sein,  mittels  deren  die  denl  Freihandclodogma  sympathische  absolute ­
  Meistbegünstigung  auf  einem  Umwege  eingeführt  werden  sollte.  Beides
ist  nicht  anzunehmen.  Diese  Ausdehnung  und  Verschärfung  der  Meistbegünstigungsklausel
  ist  der  dunkle  Punkt  unserer  deutschen  Handelsverträge;  sie  stammt  erst
auS  den  60  er  Jahren.  In  dem  amerikanischen  Vertrag  von  1828  ist  ausdrücklich
bestimmt,  daß  eine  Vergünstigung,  die  einem  dritten  Staate  von  einem  der  Eontrahenten
  für  eine  Gegenleistung  bewilligt  werde,  nur  gegen  Bewilligung  dergleichen ­
  „Vergeltung"  zu  gut  kommen  soll.  Diese  Bestimmung  gilt  noch
heute  zwischen  Deutschland  und  den  vereinigten  Staaten  nach  dem  Vertrage  vom
25.  März  1843  Artikel  7.  Der  französische  Vertrag  von  1862  enthält  diesen  —
der  Natur  der  Sache  nach  selbstverständlichen  —  Vorbehalt  nicht.  Erst  die
preußischen  resp  Zollvereins-Verträge  von  1865  (mit  Oesterreich,  England  und
Belgien)  bringen,  der  damaligen  Freihandelsströmung  entsprechend,  die  so  außerordentlich ­
  schädliche,  sich  schon  begrifflich  widersprechende  Bestimmung,  daß  „alle
Begünstigungen,  die  einem  dritten  Staate  gemacht  würden"  —  also  auch  solche
gegen  Gegenleistungen  —  „ohne  Gegenleistung  auf  den  Vertragsstaat  übergehen ­
  sollen".  Man  scheint  sich  nicht  klar  gemacht  zu  haben,  daß  man  damit  das
„Recht  der  meistbegünstigten  Nation"  geradezu  verletzte,  indem  man  gerade
die  sich  abschließenden  „Vertragsstaaten"  mit  dem  Recht  einer  mehr  als
meistbegünstigten  Nation  ausstattete,  da  ihnen  die  gleichen  Rechte,  wie  den
ihre  Grenzen  öffnenden,  ohne  die  gleichen  Gegenleistungen  zufielen.  In  den
1892  er  Verträgen  ist  man  in  freihändlerischer  Richtung  noch  einen  Schritt  weiter
gegangen  als  186»  und  1871,  indem  man  die  Meistbegünstigung  auch  auf  die
Frachttarife  erstreckte  und  den  Vertragsländern  für  12  Jahre  die  Verpflichtung
auferlegte,  die  Einfuhr-  und  Durchfuhrwaaren  sämmtlicher  Meistbegünstigten ­
  —  d.  h.  so  ziemlich  der  ganzen  Welt  —  zu  den  billigsten  Tarifsätzen ­
  zu  fahren,  die  im  eigenen  Lande  den  eigenen  Unterthanen
irgendwo  «auch  alö  Nothstandstarife!)  bewilligt  sind.  Deutschland,  in  der
Mitte  des  Continents  gelegen,  fährt  hierbei  am  schlechtesten.
„Infolge  dieser  Ausdehnung  der  Meistbegünstigung  begründeten  die  neuen
Handelsverträge  mit  Oesterreich  und  Italien,  sowie  mit  Belgien  und  der  Schweiz
nicht  sowohl  einen  engeren  handelspolitischen  Zusammenschluß  der  mitteleuropäischen
Staaten  gegenüber  der  Prohibitionspolitik  von  Rußland.  England,  Amerika  und
Frankreich,  als  vielmehr  eine  Herabsetzung  und  Bindung  wichtiger  deutscher  Zollsätze ­
  auf  12  Jahre,  die  unsern  übermächtigen  Gegnern  und  schärfsten  Concurrente»
nicht  nur  unter  den  gleichen  Bedingungen,  sondern  ohne  jede  Bedingung,  ohne
jede  Herabsetzung,  ohne  jede  Bindung  ebenso  zu  gut  kommt,  als  unseren  Freunden,
die  sich  gleich  uns  haben  bindeil  müssen  Daß  solche  Vertragsabschlüsse  günstig
seien  für  die  Produktion  unseres  Landes,  wird  man  kaum  erweisen  können,  und
wenn  in  den  Vertragsländern  vielfach  Freude  über  das  Zustandekommen  der
deutschen  Verträge  geherrscht  bat,  so  ist  auch  das  gewiß  kein  Beweis  dafür,  daß
dieselben  für  die  deutsche  Produktion  günstig  ausgefallen  seien.
„Die  deutsche  Industrie  im  Allgemeinen  mit  wenigen  Ausnahmen,  die  Großindustrie ­
  des  Kohlengebietes  ohne  Ausnahme  steht  den  Handelsverträgen  unter
diesen  Umständen  nicht  ohne  ernste  Besorgniß  gegenüber.  Es  wirkt  namentlich
beunruhigend  und  vertrauenstörend,  daß  ein  Gesetz  von  so  unberechenbarer  Tragweite ­
  den  Nächstbetheiligten  und  Schwerstbetroffencn  so  über  den  Kopf  geworfen
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        werden  tonnte,  obué  daß  sie  auch  nur  zu  Wort  gelassen  wurden.  Tao  Kapital
ist  ein  scheues  Wild  und  der  Unternehmungsgeist  ist  nicht  minder  mißtrauisch,  und
wo  solche  Ueberraschungen  möglich  sind,  ja  sich  so  ununterbrochen  auf  einander
folgen,  wie  wir  sie  in  den  letzten  Jahren  erfahren  haben,  wo  dao  Bestehende  und
Bewährte  so  leicht  mit  Unerprobtem  und  Unerwartetem  vertauscht  zu  werden  scheint,
wo  jugendliche  Vertreter  rein  academischer,  durch  keine  Erfahrung  corrigirter  Lehrsätze ­
  trotz  ihres  notorischen  Gegensatzes  zu  den  bisher  anerkannten  Anschauungen
»nd  den  Bedürfnissen  deS  gewerblichen  Lebens  sich  vielfach  einer  ganz  überraschenden
Anerkennung  erfreuen  —  da  flüchtet  sich  das  Wild  und  mit  ihm  der  Unternehmungsgeist, ­
  der  von  ihm  lebt.  Die  hierdurch  hervorgerufene  allgemeine  Unsicherheit ­
  war  die  hervorragendste  Ursache  des  schlechten  Geschäftsganges.

„Die  Handelskammer  erkennt  an,  daß  Verhandlungen  über  Handelsverträge,
soweit  sic  sich  auf  das  Gebiet  der  Zolltarifsätze  erstrecken,  nur  mit  sehr  beschränkter
Oeffentlichkeit  geführt  werden  können.  Soweit  aber  darf  die  Oeffentlichkeit  unseres
Erachtens  doch  nicht  beschränkt  werden,  daß  aus  den  so  sehr  verschiedenen  Gebieten
der  Zollpositiouen  auch  den  allein  Sachkundigen  die  Möglichkeit  nicht  mehr
bleibt,  die  Unterhändler  über  die  Bedeutung  und  Tragweite  der  einzelnen
Zollsätze,  den  Werth  der  Concessionen  des  Gegners,  die  Gefahren  der  eigenen
Zugeständnisse  zu  informiren.  Von  den  „Herabsetzungen  und  Bindungen"  der
Ocsterreicher,  Italiener  und  Belgier  chabcn  sehr  viele  gar  keine  praktische  Bedeutung
trotz  anscheinender  Erheblichkeit,  während  scheinbar  geringere  eigene  Zugeständnisse
eine  bedeutende  Schlechterstellung  der  heimischen  Industrie  bedeuteten,  was  z.  B.
in  hervorragender  Weife  der  Eisenindustrie  bezüglich  des  Eisenbabnmaterials
widerfahren  ist.  Die  österreichischen  Industriellen  hatten  reichlich  Gelegenheit,  mit
ihrer  Regierung  und  deren  Unterhändlern  fortwährend  in  Fühlung  zu  bleiben.
Von  noch  höherem  Werthe  wäre  es  gewesen,  wenn  der  heimischen  Production  vor
Beginn  der  Unterhandlungen  die  Gelegenheit  geboten  gewesen  wäre,  bezüglich
der  allgemeinen  in  Betracht  kommenden  Fragen,  wie  Art  und  Dauer  der  •  abzuschließenden ­
  Verträge,  die  Gestaltung  des  Meistbegünstigungüvertrags  rc.  ebenso  die
für  sie  wichtigen  Gesichtspunkte  darzulegen,  wie  dies  seitens  des  Handelstags  und
großer  Handelscentren  mit  den  specifischen  Handelointeressen  geschehen  ist.
„Daß  nachdem  die  Verträge  ohne  das  abgeschlossen  waren,  dieselben  in  einem
mit  dem  bisherigen  Tempo  der  Behandlung  schroff  contrastircnden  Hochdruck  durch
den  Reichstag  gebracht  wurden,  ist  anfangs  ein  weiteres  Beunruhigungsmoment
gewesen  und  hat  in  der  ersten  Zeit,  ehe  man  die  Tragweite  der  Vorlagen  auch
einigermaßen  zu  übersehen  vermochte,  panikartig  gewirkt  Allerdings  muß  ja  zugegeben ­
  werden,  daß  die  Durchbcratbung  derartiger  Vorlagen  in  einer  Versammlung
von  400  Personen,  von  denen  in  jeder  Eiiizelfrage  nur  einzelne  wenige  ein  auf
eigener  Kenntniß  begründetes  Urtheil  haben  und  haben  können,  schon  an  sich  nur
von  zweifelhaftem  Werth  sein  kann,  daß  aber  eine  vorwiegend  nach  politischen  und
leider  viel  zu  sehr  nach  fraktionspolitischen  Gesichtspunkten  gegliederte  und  nach
Wahltaktik  urtheilende  Körperschaft  in  technisch-wirthschaftlichen  Fragen  der  Negierung
nicht  genügend  Halt  und  Deckung,  noch  weniger  aber  den  wirthschaftlichen  Landesinteressen ­
  Schutz  und  Sicherung  zu  geben  geeignet  ist.  Die  Handelskammer  hegt
die  Ueberzeugung,  daß  auch  die  Handelsverträge  —  über  die  ja  schließlich  als  nahezu
vollendete  Thatsache  im  December  1891  nicht  mehr  mit.Nutzen  discutirt,  sondem
nur  durch  Za  und  Nein  abgestimmt  werden  konnte  —  andere  und  glücklichere
        <pb n="38" />
        36

Formen  angenommen  haben  würden,  wenn  die  Reiche-regierung,  da  eine  nachträgliche ­
  parlamentarische  Verhandlung  ausgeschlossen  war,  vor  dem  Beginn  der
Unterhandlungen  mit  den  VertragSmächten  der  Industrie  Gelegenheit  hätte  geben
wollen,  sich  über  ihre  Anschauungen.  Bedürfnisse  und  Wünsche  ebenso  auszusprechen,
wie  die  österreichische  Industrie  es  gekonnt  und  die  deutschen  Handelsinteressenten
eg  —  sei  eS  auf  Befragen,  sei  eö  aus  eigener  Initiative  —  gethan  baden.
„ES  ist  nicht  die  Absicht,  durch  die  eingehende  Behandlung  dieses  so  unendlich ­
  schwierigen  LhemaS  eine  retrospective  Kritik  zu  üben,  sondern  nur  den  Nachweis ­
  zu  führen,  daß  und  weshalb  die  Handelskammer  es  im  Interesse  de.  von
ihr  vertretenen  Industrien  so  tief  bedauern  muß,  wenn  in  den  wichtigsten  wirthschaftlichen
  Fragen  durch  Ncbergehung  der  Nächstbetheiligten  in  den  vorbereitenden
Stadien  der  Gesetzgebung,  auch  nur  vorübergehend,  Spannungen  hervorgerufen
werden,  die  so  gut  zu  vermeiden  gewesen  wären  und  die  doch  nicht  immer  nachträglich ­
  beseitigt  und  ausgeglichen  werden  kennen."
Handelskammer  zu  Hagen.
„Die  am  Schlüsse  des  Berichtsjahres  bekannt  gewordenen  von  Seiten  des
Deutschen  Reiches  abgeschlossenen  Handelsverträge  sind  in  den  hiesigen  Kreisen
ziemlich  kühl  aufgenommen,  da  sie  die  Hoffnung  auf  Erleichterung  des  Exports
der  Eisen-  und  Stahlwaaren  bezw.  Beseitigung  der  übermächtigen  Eoncurrenz  des
Auslandes  in  einzelnen  Zweigen  der  Eisen-,  Textil-  und  Papierindustrie  nicht  entsprochen ­
  haben.  Da  die  Verträge  mit  Februar  des  laufenden  Jahres  thätsächlich
in  Kraft  getreten  sind,  so  wollen  wir  nicht  näher  darauf  eingehen,  um  einem
späteren  Berichte  über  die  Wirkung  derselben  nicht  vorzugreifen."
Handelskammer  des  Kreises  Iserlohn.
„Die  Hoffnungen,  welche  die  hiesige  Industrie  auf  den  Abschluß  der  Handelsverträge ­
  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  gesetzt  hatte,
haben  sich  wenig  erfüllt.  Besonders  haben  die  Abmachungen  mit  Oesterreich  und
der  Schweiz  große  Enttäuschung  hervorgerufen.  Die  Tarisermäßigungen,  welche
beide  Staaten  der  deutschen  Einfuhr  von  Eisen-  und  Metallwaaren  gewährt  haben,
sind  von  geringer  Bedeutung.  Die  Schweiz  hatte  kurz  vorher  hohe  Schutzzölle
eingeführt  und  Oesterreich  hat  die  Tarifsätze  von  1878  und  1882  noch  im  Jabre  1887
mit  dem  ausgesprochenen  Zwecke  erhöht,  bei  zukünftigen  Vertragsverbandlungen
den  nöthigen  Spielraum  für  Ermäßigungen  zu  gewinnen.  Diese  Ermäßigungen
stehen  aber  in  keinem  Verhältnisse  zu  den  früheren  Erhöhungen.  Die  Zugeständnisse
  Oesterreichs  betreffen  außerdem  vorzugsweise  solche  Fabrikate,  welche  wegen
der  billigeren  Herstellung  in  Oesterreich  überhaupt  nicht  von  hier  aus  auch  bei
niedrigen  Zollsätzen  dorthin  eingeführt  werden  können.  Der  Hauptwertb,  welchen
die  neuen  Vertrage  haben,  liegt  in  der  Stabilität  der  Zölle.  Freilich  wird  diese
Stabilität  unter  den  vorliegenden  Umständen  inehr  den  Industriellen  Oesterreichs
und  der  Schweiz  zu  Gute  kommen,  indem  diese  sich  bei  den  niedrigen  deutschen
Zöllen  aus  den  Absatz  im  deutschen  Reiche  einrichten  können,  während  der  deutsche
Fabrikant  bei  den  hohen  Tarifen  dieser  Vertragsstaaten  auf  eine  weitere  Ausdehnung ­
  des  bisherigen  Verkehrs  nicht  h.ffcn  kann.  Man  beklagt  sich  dabcr  in
den  hiesigen  gewerblichen  Kreisen,  daß  die  Wünsche  österreichischer  Industrieller
bei  Abschließung  der  Verträge  größere  Berücksichtigung  erfahren  haben,  als  dies  für
die  diesseitigen  Anträge  der  Fall  gewesen  ist.  Die  unklare  Fassung  vieler  ^arif-
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        37

Positionen  für  Eisen-  und  Metallwaaren  in  den  früheren  österreichischen  Zolltarifen
ist  auch  auf  den  neuen  übergegangen  und  giebt  einer  willkürlichen  Auslegung  seitens
der  Zollämter  größeren  Spielraum.  Es  liegen  uns  neue  Klagen  über  die  Erschwerung ­
  der  Einfuhr,  welche  in  Folge  der  Unsicherheit  der  Zolldeclaration  bestebt,
vor.  Wir  werden  unS  gestatten,  über  einzelne  Fälle  in  Specialangaben  zu  berichten.
Der  Abschluß  eines  neuen  Tarifvertrages  mit  Rumänien  ist  dringend  zu  wünschen.
Die  Position,  welche  sich  der  deutsche  Handel  in  Rumänien  mühsam  errungen  hat,
wird  in  Frage  gestellt,  wenn  es  nicht  gelingen  sollte,  in  einem  neuen  Zolloertrage
die  früheren  Bedingungen  für  die  deutsche  Einfuhr  zu  erlangen.  Diese  werden
nur  zu  erreichen  sein,  wenn  von  dem  Deutschen  Reiche  für  das  rumänische  Getreide
dieselbe  Zollcrmäßigung.  wie  für  das  österreichisch-ungarische,  gewährt  wird."
Handelskammer  zu  Lüdenscheid.
,Jm  Vordergründe  der  gesammten  handelspolitischen  Erörterungen  deS  verflossenen ­
  Jahres  standen  die  neuen  Handelsverträge  Wenn  wir  in  unserm
vorigen  Bericht  der  lebhaften  Freude,  welche  die  langersehnte  Wendung  in  der
deutschen  Zollpolitik  bei  der  gesammten  Industrie  unsers  Bezirks  wach  gerufen.
Ausdruck  verlieben,  so  lebten  wir  dabei  der  Zuversicht,  daß  in  den  einzelnen
Fabrikationszweigcn  auf  Grund  der  neuen  Tarifpositioneil  nunmehr  eine  Periode
frischen,  fröhlichen  Schaffens  beginnen  werde,  daß  alte,  durch  die  rauhe  Hand  der
Schutzzölle  zerrissene  Beziehungen  wieder  angeknüpft  und  neue  geschaffen  werden
würden.  Nach  einer  traurigen,  verderblichen  Zeit  des  Kampfes  und  des  gegenseitigen ­
  ZcrslcischenS  sollten  nunmehr,  so  glaubte  man.  die  Staaten  Mitteleuropas
in  friedlichem  Wettbewerb  auf  dem  Boden  der  Gleichberechtigung  ihre  Kräfte
messen  und  im  unbehinderten  Austausch  ihrer  Erzeugnisse  ihren  Nationalwohlstand
fördern.  Die  Veröffentlichung  de«  Wortlauts  der  Verträge  brachte  sedoch  manche
Enttäuschung  Von  wenigen  Ausnahmen,  die  sich  fast  lediglich  auf  Halbfabrikate
beschränkten?  abgesehen,  haben  die  neuen  Tarife  für  Artikel  unsers  Bezirks  keine
nennenswertben  Ermäßigungen  gebracht,  und  in  fast  sämmtlichen  Mittheilungen
sür  unsern  diesjährigen  Bericht  begegnen  wir  der  Erklärung:  Eine  Ausdehnung
des  Exports  auf  Grund  der  neuen  Handelsverträge  ist  nicht  zu  ermöglichen  gewesen
und  steht  auch  noch  nicht  in  Aussicht  Wir  baben  nicht  versäumt,  Ew.  Excellenz
wiederholt  in  eingehenden  Berichten  die  Wünsche  und  Bedürfnisse  der  verschiedenen
Industriezweige  unsers  Bezirks  darzulegen,  mußten  aber  leider  bei  Veröffentlichung
der  Verträge  finden,  daß  dieselben  vielfach  unberücksichtigt  geblieben  sind  Auch
unsere  fernere  Bemühungen  bei  der  Berathung  der  Verträge  im  Reichstage  Abänderungen
  der  betreffenden  Tarifpositionen  im  Sinne  unserer  Anträge  zu  erlangen,
sind  erfolglos  geblieben,  da  der  Reichstag  vor  die  Frage  einer  unveränderten
Annahme  oder  Ablehnung  der  Verträge  gestellt  wurde.
„Stets  wurde  von  uns  darauf  hingewiesen,  wie  außerordentlich  wichtig  es  fei,
in  den  Tarifen  klare  und  gleichlautende  Tarifpositionen  zu  schaffen.  Daß  hier  ein
Versehen  —  nur  ein  solches  wird  obwalten  —  oft  ganz  empfindliche  Nachtheile
im  Gefolge  haben  kann,  bat  u.  A.  unsere  Metallknopf-Fabrikation  erfahren  müssen,
da  auf  Grund  einer  anscheinend  geringfügigen  Verschiedenheit  im  Wortlaut  der
betreffenden  Tarifpositionen  des  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Handelsvertrags ­
  die  Methode  der  Verzollung  ein  und  desselben  Artikels  diesseitig  und
dortseitig  eine  verschiedene  ist.  Eine  Unzuträglichkeit,  die  wir  mehrere  Jabre  in
wiederholten  Eingaben  und  durch  mündliche  Auseinandersetzung  zur  Kenntniß  der
        <pb n="40" />
        38

Behörden  gebracht,  ist  vielleicht  nunmehr  in  absehbarer  Zeit  nicht  zu  beseitigen.
(5in  letzter  Versuch,  unsern  Wünschen  durch  einen  Antrag  aus  Abänderung  des
amtlichen  WaarenverzeichnisseS  zum  deutschen  Zolltarife  Geltung  zu  verschaffen,  ist
erfolglos  geblieben.  Ew.  Excellenz  eröffneten  une  unterm  12.  Februar  cr,  daß
bei  der  Lage  des  Zolltarife  und  dee  mit  Oesterreich-Ungarn  geschlossenen  Handelsvertrags ­
  unserm  Gesuch  nicht  entsprochen  werden  könne.  Wir  dürfen  an  dieser
Stelle  auf  die  Angelegenheit  nicht  näher  eingeben,  verhehlen  aber  nicht,  daß  die
Entscheidung  in  den  betbeiligten  Kreisen  eine  allseitige  Verstimmung  hervorgerufen
bat.  In  gleicher  Weise  haben  wir  seit  Jahren  (wir  verweisen  auf  unsere  Berichte
von  1880  ab)  auf  die  unrichtige  Tarifirung  der  Britanniagußwaaren  (Löffel  und
Gabeln)  hingewiesen.  Diese  Artikel,  die  aus  einer  Zinnlegirung  hergestellt  werden,
welche  nur  2  pCt.  Kupfer  enthält,  sind  unglücklicherweise  den  „Kupferwaaren"  angereiht. ­
  Ein  täglicher  Gebrauchsartikel  der  breiten  Volksmaffen  wird  auf  diese
Weise  den  Luxuswaaren  zugezählt  und  fällt  nicht  etwa  nur  unter  die  „feinen",
sondern  gar  unter  die  „feinsten"  Metallwaaren.  Wie  wir  in  einer  unserer  letzten
bez.  Eingaben  ausführten,  ist  1  kg  fertige  Waare  nur  25  pCt.  theurer  als  1  kg
Rohmetall.  Daß  Zollsätze  von  60  M.  &amp;lt;Deutschland)  und  80  M.  (Oesterreich-Ungarn)
  geradezu  für  diesen  Artikel  probibirend  wirken  müssen,  bedarf  wohl  nicht
bemerkt  zu  werden.  Eine  solche  Absperrung  kann  weder  im  Interesse  der  deutschen,
noch  der  österreichischen  Britanniawaarenindustrie  liegen  und  ist  ohne  Zweifel  auf
ein  Versehen  bei  Abschluß  des  Vertrages  zurückzuführen.  Allein  auch  hier  ist
unser  Gesuch,  nachträglich  eine  anderweitige  Tarifirung  bewirken  zu  wollen,  von
Ew.  Excellenz  ablehnend  beschieden.  Wir  werden  darauf  hingewiesen,  „daß  auf
grobe,  unpolirte  Gabeln  und  Löffel  auS  Britanniametall  nach  den  Bestimmungen
der  auf.  Seite  111  bez.  225  und  226  des  amtlichen  WaarenverzeichnisseS  zu  den
genannten  Artikeln  schon  der  Zollsatz  Nr.  19  à  2  des  deutschen  Zolltarife  (30  M.
pro  100  kg)  Anwendung  findet."  Wir  bemerken,  daß  „unpolirte"  Gabeln  und
Löffel  aus  Britanniametall  nicht  existiren;  für  das  „Poliren"  wird  durchschnittlich
I  Pşg-  Pw  Stück  bezahlt.  Mit  der  Herstellung  genannter  Artikel  werden  in
unserm  Bezirk  mindestens  000  Arbeiter  beschäftigt,  und  haben  wir  darum  nicht
unterlassen,  der  Angelegenheit  eine  gebührende  Wichtigkeit  beizumessen;  auch  waren
mehreren  Eingaben  Proben  des  fertigen  und  halbfertigen  Fabrikats  beigefügt.
„Wenn  trotzdem  die  Fassung  der  betreffenden  Tarifposition  eine  unglückliche,
so  zeigen  diese  Beispiele,  wie  dringend  wünschenöwerth  cü  ist,  daß  bei  Abschluß
von  Handelsverträgen  die  Industrie  nicht  blos  gehört  wird,  sondern
daß  zu  den  Berathungen  Vertreter  derselben  zugezogen  werden.
In  Oesterreich-Ungarn  und  namentlich  in  der  Schweiz  ist  dies  der  Fall  gewesen
und  hat  die  Erfahrung  gezeigt,  daß  die  Verhandlungen  weder  durch  maaßloses
Fordern  aufgehalten,  noch  durch  Außerachtlassen  der  Discretion  gefährdet  worden
sind.  Auf  andern  verwandten  Gebieten  —  wir  erinnern  an  die  „Wirtbschaftlichcn
Conferenze»",  sowie  an  die  Bezirks-Eisenbahnräthe  —  ist  die  Regierung  bemüht
gewesen,  auf  dem  Wege  der  mündlichen  Verhandlung  sich  über  die  Bedürfnisse
und  Wünsche  der  betreffenden  Interessentenkreise  zu  unterrichten;  für  die  Vorberathung
  der  Handelsverträge  dürfte  ein  solches  Verfahren  nicht  minder  zu
empfehlen  fein.
„Was  die  Höhe  der  Zollsätze  in  den  neuen  Handelsverträgen  anbelangt, ­
  so  bat  dieselbe,  wie  bemerkt,  außerordentlich  befremdet,  namentlich  gilt
dice  von  dem  Schweizer  Tarif,  und  hat  man  allgemein  das  Gefühl,  daß  es  der
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        kleinen  Schweiz  Lurch  ihr  geschicktes  Vorgehen  gelungen  sei,  von  Lem  mächtigen
Deutschland  Concessionen  zu  erpressen,  die  über  die  diesseitigen  Interessen  wert
hinausgehen.  Der  Handel  Deutschlands  mit  der  Schweiz  betrug  bis  Lahm  nur
4.6  pCt.  des  gesummten  deutschen  Handels,  dagegen  28  pCt.  des  ganzen  ichwe.zerischen
  Handels.  Die  Schweiz  würde  sich  ohne  Zweifel  besonnen  haben,  bevor  sie
inehr  als  '/*  ihres  gesammten  Handels  durch  ein  starres  Festhalten  an  ihren
Forderungen  gefährdete,  zumal  sic  von  den  handelspolitisch  geeinten  Machten
Deutschland,  Oesterreich  und  Italie,!  umklammert  war.  Cine  weitergebende  Am
näherung  der  Schweiz  an  Frankreich  war  nicht  zu  befürchten,  da  Frankreich
sämmtliche  Concessionen,  die  es  der  Schweiz  etwa  zn  machen  geneigt  ware,  auf
Grund  des  Frankfurter  Friedens  auch  Deutschland  nach  Maaßgabe  der  Merstbegünstigung
  gewähren  müßte.  Mit  großem  Geschick  hat  die  Schweiz  den  Ver.
Handlungen  nicht  den  z.  Z.  noch  bestehenden  aus  dem  Jahre  1887  stammenden
autonomen  Tarif  zu  Grunde  gelegt,  sondern  einen  neuen  viel  Hoher,i.  der  freilich
von  der  Volksvertretung  bereits  genehmigt  war,  der  aber  erst  am  1.  Februar  d.
in  Kraft  treten  sollte.  Dem  unerhörten  Vorgehen  der  Schweiz,  am  Vorabend
von  Vertragsverbandlungen  den  eigenen  Zolltarif  noch  schnell  zu  erhöhen,  ist  u.  C.
seitens  der  Reichsregierung  nicht  mit  der  nöthigen  Energie  entgegen  getreten,  und
wenn  von  derselben  behauptet  worden  ist.  daß  für  Len  deutschen  Verkehr  mit  der
Schweiz  von  letztem  wesentliche  Zugeständnisse  in  Form  von  Zollermaß,gungen
erreicht  worden  seieu,  so  entspricht  dies  nur  insofern  den  thatsächlichen  Verhältnißen,
als  dabei  die  Zollsätze  des  neuen,  erst  mit  dem  l.  Februar  1892  in  Kraft  zu
tretenden  Generaltarifs  in  Betracht  gezogen  werden;  gegenüber  den  Zollsätzen  des
Tarifs,  der  zur  Zeit  der  Vertragsverhandlungen  noch  in  Kraft  war.  sind  vielmehr
durch  den  neuen  Vertragctarif  mehrfach  Erhöhungen  eingetreten.  Wenn  trotzdem
auch  der  Schweizer  Vertrag  die  Zustimniung  des  deutschen  Reichstages  fand,  ,o
bezeugt  diese  Thatsache,  wie  sehr  unsere  gesammte  Volksvertretung  von  der  Wichtigkeit
  des  mit  dem  Abschluß  der  neuen  Conventional-Verträge  eingeleiteten  Umschwungs
in  der  seitherigen  deutschen  Zollpolitik  für  unser  gcsammtes  wirtbschaftliches  Leben
überzeugt  war.'  Gegenüber  dem  Gewinu.  den  die  Etablirung  fester  Vertrags-Verhältnisse,
  die  jeder  Zollerhöhung  für  einen  Zeitraum  von  12  Jahren  einen
Riegel  vorgeschoben,  dem  deutschen  Handel  bringen  wird.  glaubte  man  von  lebet
weitern  Opposition  Abstand  nehmen  zu  sollen.  Wir  leben  der  Hoffnung,  daß  die
handelspolitischen  Vereinbarungen  zwischen  Deutschland,  Oesterreich-Ungarn,  Italien.
Belgien  und  der  Schweiz  die  Grundlage  für  einen  Bau  werden,  dem  sich  mit  der
Zeit  die  gesammten  Handel  treibenden  Nationen  der  Erde  einfügen  muffen."

Handelskammer  zu  Minden.
Als  erfreuliches  Ereigniß  auf  diesem  Gebiete  im  Jahre  189l  ist  der  Abschluß
der  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn.  Italien.  Belgien  und  der  Schweiz  zu
bezeichnen,  durch  die  unser  Absatz  nach  jenen  Ländern  auf  eine  Reihe  von  Jahren
sicher  gestellt  ist.  Dies  fällt  um  so  mehr  in'S  Gewicht,  als  ausgedehnte  W,rthfchaftsgebiete.
  wie  Frankreich.  Rußland.  Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika
immer  .„ehr  das  Bestreben  Haben,  sich  gegen  unsere  Einfuhr  zu  verschließen.  Auch
wenn  daher  jene  Verträge  keine  weitere  Ansdehnung  auf  andere  Staaten  erfahren,
wie  man  Anfangs  erwartet  hatte,  ist  doch  Hier  die  Grundlage  zu  einem  gesicherten
Handelsumsatz  gegeben,  der  für  Deutschland  von  wesentlicher  Bedeutung  ist  und
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        40

gleichfalls  dazu  beitragen  wird,  die  politischen  Beziehungen  der  Dreibundstaaten
durch  die  Annäherung  auf  wirthschastlichein  Gebiet  innerlich  zu  festigen."
Handelskammer  für  den  Regierungsbezirk  Münster.
„Anfang  vorigen  Jahres  hat  die  Handelskammer  an  das  Königliche  Ministerium
für  Handel  und  Gewerbe  einige  Wünsche  hinsichtlich  des  deutsch  österreichischen
Handelsvertrages  ausgesprochen.  Auch  der  deutsch-schweizerische  Handelsvertrag  ist,
soweit  er  unsere  Textilindustrie  berührte,  Gegenstand  einer  Versammlung  von  Textilindustriellen
  Hierselbst  ain  8.  Januar  1892  gewesen.  Sowie  die  Verhältnisse  lagen,
konnten  wir  in  wirklich  umfassender  Weise  zu  den  Handelsverträgen  keine  Stellung
nehmen.  Zu  unserem  Glück  haben  die  Interessen  unseres  Bezirks  durch  die  Neugestaltung ­
  der  handelspolitischen  Beziebungen  Mitteleuropas,  die  seit  Anfang  dieses
Jahres  auf  12  Jahre  unter  neuen  Bedingungen  festgelegt  sind,  keine  nennenSwerthe
Schädigung  erlitten.  Eine  indirekte  Schädigung  befürchtet  unsere  einheimische
Spinnerei  von  dein  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrag  Derselbe  wird  die
elsässischen  Spinnereien  voraussichtlich  veranlassen,  sich  mehr  auf  die  Herstellung
von  mittleren  und  gröberen  Garnen  zu  werfen  und  der  inünsterländischen  Textilindustrie ­
  wird  daraus  eine  weitere  inländische  Konkurrenz  erwachsen  Doch  zeigt
sich  auch  hier  der  althergebrachte  in  der  Natur  der  Sache  begründete  Gegensatz
zwischen  Spinnerei  und  Weberei.  Unsere  Vertreter  der  letzteren  haben  gegen  den
deutsch-schweizerischen  Handelsvertrag  nichts  einzuwenden  gehabt.
„Wenn  wir  auch  von  dem  Inhalt  der  Handelsverträge  im  Ucbrigen  wenig
oder  garnicht  berührt  worden  sind,  und  die  neueste  Phase  unserer  Handelspolitik,
welche  mit  Beibehaltung  des  Prinzips  des  Schutzes  der  nationalen  Arbeit,  die
Handelsbeziehungen  zu  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  auf
12  Jahre  hin  regelt,  als  eine  Garantie  für  eine  stetige  Zollpolitik  mit  Genugthuung
begrüßen  können,  so  müssen  wir  doch  gegen  die  Art  und  Weise  der  geschäftlichen
Erledigung,  die  die  Negierungen  den  Handelsverträgen  angedeihen  ließen,  entschieden ­
  Verwahrung  einlegen.  Freunde  und  Feinde  der  neuen  Handelspolitik  find
darin  einig,  daß  die  Regierungen  vor  Eintritt  in  Verhandlungen  sich  nicht  in  hinreichendem ­
  Maße  mit  den  interessierten  Kreisen  in  Verbindung  gesetzt  haben.  Sie
haben  sich  damit  begnügt,  einmal  die  gelegentlichen  Aeußerungen,  wie  sie  sich  in
den  Organen  der  wirthschaftlichen  Interessengruppen,  lin  Handelskammerberichten
».  s.  w.)  vorgefunden  haben,  zu  sammeln,  andererseits  ohne  ibre  Tendenzen  zu
verrathen,  auf  Grund  einer  allgemein  gehaltenen  Anfrage,  Gutachten  einzuholen,
die  naturgemäß  dürftig  und  in  ihrem  Inhalt  unsicher  tastend  ausfallen  mußten,  in
keinem  Falle  aber  umfassenden  Werth  hatten.  Es  hat  sich  bei  dieser  Gelegenheit
wiederum  gezeigt,  welche  cinpfindliche  Lücken  der  Apparat  unserer  wirthschastlichcn
Gesetzgebung  zeigt.  Wir  vermissen  jegliche  Einrichtung  in  unserem  Staatsorganismus,
welche  amtliche  umfassende  Wirhschaftsenqucten  ermöglicht.  Die  formale  geschäftliche ­
  Erledigung  der  Vorlage  in  den  Parlamenten,  die  gewalsame  überhastete
„Durchpcitschung"  der  Gesetzentwüfe  im  Plenum  —  so  hat  man  sie  nicht  mit
Unrecht  bezeichnet  —  entsprechen  nach  keiner  Richtung  hin  der  wirthschaftlichcn
Tragweite  der  beschlossenen  handelspolitischen  Maßregeln.  Man  vergleiche  damit
das  umsichtige  Verfahren  der  Schweiz.  Ihre  diplomatischen  Vertreter  arbeiteten
vor  und  während  der  Verhandlungen  mit  80  Industriellen  und  sämmtlichen  Handclskammersekrctären
  deS  Landes.  Jeder  Schachzug  der  eidgenössischen  Handelspolitik
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war  in  seinen  wirthschafllichen  Konsequenzen  von  vornherein  wohl  überlegt  und
ihr  Verfahren  demjenigen  der  Gcgenkontrabenten  entschieden  überlegen.
„Hinsichtlich  des  dcutsch-spaniichcn  Handelsvertrages,  dessen  Verhandlungen
noch  nicht  zum  Abschluß  gelangt  sind,  haben  wir  das  Handelsmiaisterinm  unter
dem  17.  Februar  d.  Je.  aus  die  in  unserem  Bezirke  vertretene  Dochtinduftrie,  die,
wie  wir  boffen,  unschwer  Berücksichtigung  finden  kann,  aufmerksam  gemacht.  Sie
führt  seit  Jahren  in  erheblichem  Maße  ihre  Erzeugnisse  nach  Spanien  ano,  wird
aber  durch  eine  Tariferhöhung  seitens  Spaniens  von  73  cts  auf  3  ps  bedroht.
Es  scheint  indessen,  daß  Dank  des  geringen  Entgegenkommens  von  Seiten  Spaniens
der  Handelsvertrag  nicht  erneuert  wird,  und  wir  uns  darauf  gefaßt  machen  müssen,
vom  I.  Juli  1892  ab  einstweilen  mit  Spanien  uns  im  Zollkrieg  zu  befinden.
„Hinsichtlich  des  neu  zu  vereinbarenden  deutsch-schwedischen  Handelsvertrags
haben  wir  die  Königliche  Staatsregierung  auf  unsere  Eisen,  und  Emailliriudnstrie,
welche  cmaillirte  und  rohe  Kochtöpfe  nach  Schweden  und  Norwegen  ausgeführt
hat,  aufmerksam  gemacht.  Sie  bat  dabei  erfolgreich  mit  Dänemark  konkurrirt.
Seit  etwa  5—6  Jahren  haben  die  Schweden  selbst  Emaillirwerke  angelegt  und
seitdem  wird  die  Einfuhr  von  roben  Töpfen  durch  einen  Zoll  von  2  öre,  die  der
emaillirten  sogar  von  8  üre  pro  kg  verhindert.  Durch  unerhebliche  Zugeständnisse
deutscherseits  könnte  vielleicht  dieses  Exportgebiet  wieder  erobert  werden.
„Aus  agrarischen  Kreisen,  die  noch  dazu  ein  lokal  beschränktes  Anbaugebict
vertreten,  ist  dein  Reichstag  ein  Gesetzentwurf  zugegangen,  in  welchem  die  Erhöhung
des  Eingangszolles  für  Tabakblätter,  unbearbeitete  und  Stengel,  von  85  auf
125  Mk.  pro  lOO  kg  beantragt  wird.  Aebnlichc  Anträge  wiederholen  sich  periodisch
von  Zeit  zu  Zeit  und  sind  dazu  angethan,  unsere  einheimische  Tabakindustrie  immer
wieder  auf's  Neue  zu  beunruhigen.  Mit  Genugthuung  verzeichnen  wir  die  Thatsache, ­
  daß  der  diesbezügliche  Antrag  Menzer  und  Genossen  mit  großer  Majorität
abgelehnt  ist/'
Handelskammer  für  den  Mrcia  Liegen.
„Als  im  Jahre  1878  sich  die  Nothwendigkeit  herausstellte,  der  freien  und
zügellosen  Ausbeutung  der  deutschen  Nation  durch  andere  Völker  einen  Damm
entgegenzustellen,  wurden  die  Vorbereitungen  zu  einer  Aenderung  der  damals  bestehenden ­
  Zollpolitik  damit  getroffen,  daß  allen  Betheiligten  die  Möglichkeit  gegeben
wurde,  ihren  Jnteresscnstandpunkt  zu  vertreten.  Die  damals  eingeleitete  öffent»
liche  Behandlung  dieses  Gegenstandes  ergab  einen  so  vollkommenen  und  klaren
Neberblick  über  die  wirtbschastliche  Lage  der  Nation  und  über  die  Bedeutung  der
einzelnen  sich  entgegenstellenden  Interessen,  wie  sie  selten  sowohl  für  Regierende
als  für  die  Interessenten  erreicht  worden  ist.  Die  aus  Grund  dieser  Erhebungen
eingeleitete  Schutzzollpolitik  kann  heute  auf  eine  Periode  glänzender  Entwicklung
der  deutschen  Industrie  verweisen.  Da  Kohle  die  hauptsächlichste  Grundlage  der
gesammten  Industrie  und  Eisen  der  Gegenstand  der  größten  Industrie  unseres
'Vaterlandes  bilden,  so  verweisen  wir  daraus,  daß  die  Förderung  in  Preußen  an
Kohlen  im  Jahre
1877  1890
39  Mill,  t  74  Mill  t
und  die  Produktion  an  Roheisen  1,42  „  3,28  „  betrug.
„Entgegen  den  Behauptungen  der  Manchesterleute  haben  die  Preise  der  Lebensmittel ­
  während  dieser  Periode  sich  lediglich  nach  den  Ernten  und  der  damit  zusammen-
        <pb n="44" />
        42

hängenden  Spekulation  gerichtet,  sie  sind  teilweise  wesentlich  billiger  als  in  den
Zeiten  des  Freihandels  gewesen.  Tie  Löhne  sind  überall  und  wesentlich  gestiegen.
Tie  Lebensweise,  Wohnart  und  Kleidung  der  Arbeiter  haben  sich  gebessert  Ties
würde  noch  mehr  hervorgetreten  sein.  wenn  Genuß-,  Trunk-  und  Putzsucht  dem
nicht  in  wahrhaft  erschreckender  Weise  ein  Hinderniß  gebildet  hatten.  Daß  die
Kapitalkraft  des  deutschen  Reiches  sich  in  überraschender  Weise  in  dieser  Zeit  verstärkt ­
  hat.  bedarf  keines  Beweises.  Die  gewaltige  Aufnahme  in-  und  ausländischer
Anleihen  im  Deutschen  Reich,  die  hoffnungsvoll  beginnende  Thätigkeit  größerer
deutscher  Unternehmungen  im  Auslande  beweisen  dies.  Wenn  seitens  eines  Theiles
deS  Handels  und  besonders  der  Seestädte,  wir  möchten  wobl  fast  sagen  gewohnheitsmäßig ­
  Klage  über  den  Schutzzoll  geführt  wird,  so  treten  dem  die  Zahlen  über  das
Wachsthum  des  dortigen  eigenen  Verkehrs  beredt  entgegen.
„In  dein  größten  deutschen  Hafen,  dem  zweitgrößten  Europas,  dem  von
Hamburg,  betrug  die  Zahl  der  angekommenen  Schiffe  in  Register-TonS:
1877  1891
2  233  929  5  762  362
der  abgegangenen  Schiffe  2  243  586  5  766  068
und  der  Inhalt  der  Hamburger  Kauffahrteiflotte  vermehrte  sich  von  223  910
Register-TonS  auf  555  844.
„Wir  meinen,  daß  die  geschilderte  wirthschaftlichc  Lage,  die  sich  auS  der  1878
eingeschlagenen  Zollpolitik  ergeben  bat  und  für  deren  Richtigkeit  die  angeführten
Zahlen  deutlich  reden,  an  sich  keine  Veranlassung  zu  einer  wesentlichen  Aenderung
unserer  Handelsbeziehungen  zu  den  anderen  Staaten  hätte  geben  könneu.  Anerkannt ­
  muß  indessen  werden,  daß  eine  gewisse  Stetigkeit  in  den  Handelsbeziehungen
der  Völker  nothwendig  für  ein  gesundes  Geschäft  ist,  dieser  Grund  spricht  für  den
Abschluß  von  Verträgen  überhaupt.  Wenn  dieselben  aber  in'S  Auge  gefaßt  werden,
so  müßte  unseres  Erachtens,  ganz  abgesehen  von  politischen  Erwägungen,  lediglich
die  Ausdehnung  des  deutschen  Handels  also  den  einzelnen  vertragschließenden
Ländern  gegenüber  die  Vergrößerung  deS  deutschen  Exports  im  Gegensatz  zu  dem
fremden  Import  nach  Deutschland  maßgebend  für  die  Veränderung  sein.  Hier
verlangt  der  Hairdel  im  Großen  mit  Recht  dasselbe,  wie  der  Handel  im  Kleinen.
Deutschland  mußte  also  denjenigen  Staaten  gegenüber,  welche  wesentlich  mehr  nach
Deutschland  importirten,  als  Deutschland  nach  ihnen  exportirt,  entsprechende  Eoncessionen
  verlangen.  Von  den  vertragschließenden  Ländern  führte  Oesterreich-Nngam
beinahe  den  doppelten  Werth  von  dem  nach  Deutschland  aus,  den  Deutschland  nach
dort  exportirte;  wenn  auch  uicht  in  gleichem  Maße,  so  war  dies  Verhältniß  bei
Italien  und  der  Schweiz  ebenfalls  ein  ungünstiges  für  Deutschland.  Die  Zahlen
stellten  sich  für  das  Jahr  1889  wie  folgt:
Oesterreich  Italien  Schweiz
führten  nach  Deutschland  auö  516  615  000  110  783000  177  876  000  Mt'
von  „  ein  282  741  000  97  624  000  151  178  000  „
an  Waaren  jeder  Art.
„Von  denjenigen  Staaten,  welche  das  Recht  der  Meistbegünstigung  genießen,
war  Deutschland  den  Vereinigten  Staaten  gegenüber  bisher  im  Vortheil;  durch
die  McKinley-Bill  ist  dies  aber  geändert  worden.  Großbritannien  lieferte  mehr
nach  Deutschland,  als  umgekehrt,  während  die  Beziehungen  zu  Frankreich  leider
das  früher  für  Deutschland  so  günstige  Verhältniß  wesentlich  verschlechtert  haben.
Am  meisten  im  Vortheil  gegen  Deutschland  ist  Rußland,  aber  gerade  dieses  Land.
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        welches  Deutschland  je  nothwendig  zum  Absatz  seiner  Produkte  bat.  verschließt  sich
immer  inebr  dem  deutschen  Import.  Tao  durch  die  wirtbschaftlichc  Lage  fur
Deutschland  so  günstige  Verhältniß  hat  unsererseits  noch  nicht  zu  Concessionen
ausgenutzt  werden  können.  Rußland  lieferte  1889  nach  Deutschland  Waaren  im
Werthe  von  577  091  000  Mt.  und  bezog  1889  aus  Deutschland  Waaren  im  Werthe
von  157  245  0C0  Mk.
„Wenn  wir  nun  das  in  den  Handelsverträgen  vorliegende  Resultat  der  geheimen ­
  Verhandlungen  des  Jahres  1891  von  kaufmännischem  Standpunkte  aus
betrachten,  so  müssen  wir  eine  große  Enttäuschung  feststellen.  Die  geschickten
Unterhändler  von  Oesterreich,  Italien  und  der  Schweiz,  welchen  die  Erfahrungen
ihrer  heimischen  Industriellen  zur  Seite  standen,  haben  in  einer  überaus  großen
Zahl  von  Positionen  Concessionen  gemacht,  welche  bei  oberflächlicher  Betrachtung
als  ein  überraschender  Erfolg  Deutschlands  erscheinen.  Bei  genauerer  Durchsicht
ist  aber  das  Verhältniß  der  Zoll-Concessionen  zum  Werth  der  Gegenstände  bei  der
überwiegenden  Zahl  von  Positionen  so  gering,  daß  dasselbe  gar  keinen  praktischen
Erfolg  auf  die  Ausdehnung  des  deutschen  Handels  haben  kann.  Wohl  bat  man
eine  solche  Reduktion  zugegeben  da,  wo  durch  die  natürliche  Lage  so  wie  so  keine
Möglichkeit  der  Concurrenz  der  deutschen  Waaren  gegen  die  ausländische  vorhanden
war.  Die  deutsche  Eisenindustrie  bat  durch  die  Handelsverträge  gar  keinen  Vortheil ­
  erlangt,  überhaupt  kann  dies  nur  für  ganz  wenige  Industrien  zugegeben
werden.  Umgekehrt  haben  aber  die  ausländischen  Unterhändler  es  verstanden,  die
Zabl  der  Positionen,  in  welchen  sie  von  Deutschland  Ermäßigungen  verlangten,
zu  beschränken,  in  den  einzelnen  Positionen  selbst  aber  so  bedeutende  Ermäßigungen
zu  verlangen,  daß  eine  Ausdehnung  des  fremden  Verkehrs  nach  Deutschland  die
nothwendige  Folge  sein  wird.  So  beträgt  z.  B.  die  Zollermäßigung  für  Roggen,
den  Preis  normaler  Zeiten  vorausgesetzt,  ca  10  pCt.  des  Werthes,  ein  Satz,  der
für  die  Ausdehnung  deö  Geschäfts  ganz  erheblich  und  maßgebend  ist.  Das  bisher
so  ungünstige  Verhältniß  deö  deutschen  Handels  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien
und  der  Schweiz  wird  also  demnächst  noch  schlechter.  Da  aber  die  meisten  deutschen
  Ermäßigungen  Artikel  der  Landwirthschaft  angehen  und  diese  selbst  sich  in
Deutschland  in  gewiß  keiner  glänzenden  Lage  befindet,  so  wird  die  Folge  sein,  daß
gerade  die  Landwirthschaft,  welche  für  den  heimischen  Markt  eine  so  überaus
wichtige  Rolle  spielt,  weiter  zurückgeht,  die  deutsche  Industrie  in  ihrem  Absatz  zu
Hause  in  Mitleidenschaft  zieht  und  die  deutsche  Kauf-  und  Kapitalkrast  zu  Gunsten
der  verbündeten  Länder  schwächt.  Bei  Abschluß  der  Handelsverträge  scheinen
schwere  Fehler  gemacht  worden  zu  sein,  Fehler,  die  vor  Allem  darauf  zurückzuführen ­
  sind,  daß  man  geglaubt  hat,  den  Rath  von  Männern  aus  dem  praktischen
Verkehr  entbehren  zu  können.  Unsere  Gegner  haben  cs  umgekehrt  gemacht  und
damit  die  größten  und  schlagendsten  Erfolge  erzielt.  Deut,chland  hat  das  Recht,
einigen  Staaten  gegenüber  in  handelspolitischen  Sachen  eine  Ruhe  von  zwölf
Jahren  zu  genießen,  sehr  und  leider  zu  theuer  erkauft.
„So  traurig  das  Resultat  ist,  so  betrachten  wir  es  doch  als  unsere  Pflicht,
mit  unserer  Ansicht  über  die  Handelsverträge  nicht  zurückzuhalten,  da  nur  ein
zeitiges  Erkennen  den  bevorstehenden  Schaden  einigermaßen  aufhalten  kann.  Der
Staat  hat  Mittel  in  der  Hand,  um  diesen  Folgen  entgegenzutreten.  Ebenso  wie
im  ersten  Theil  unseres  Berichtes  aus  anderen  Gründen  darauf  hingewiesen,  hat
unseres  Erachtens  gerade  in  Folge  der  durch  die  Handelsverträge  geschaffenen
Lage  der  Staat  die  Pflicht,  für  leichten  und  billigen  Verkehr  zu  sorgen.  Geschieht
        <pb n="46" />
        44

dies  in  weitgehender  Weise,  so  wird  deutscher  Fleiß,  Energie  und  Ausdauer  auch
diese  Schwierigkeit  überwinden  und  der  Verkehr  wieder  aufleben.  Andernfalls
werden  wir  bald  die  Folgen  des  Rückgangs  der  Kapital-  und  Steuerkraft  erleben."
11.  Provinz  Hessen-Nassau.
Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.
„Mit  dein  Zahrc  1891  schließt  für  uns  eine  Wirthschafts.  Periode  ab,  die
unter  dein  Wahlfpruch:  „Schutz  der  nationalen  Arbeit!"  durch  12  Jahre  ein
System  ausgebildet  hat,  das  unter  möglichstem  Ausschluß  fremden  Wettbewerbs
den  heimischen  Markt  der  heimischen  Erzeugung  sichern,  diese  dadurch  zu  kräftiger
Entwickelung  führen  und  fäbig  machen  sollte,  auch  auf  dem  Weltmarkt  mit  Erfolg
aufzutreten.
„Deutschland  ist  inzwischen  zu  einem  mächtigen  Industriestaat  emporgewachsen
und  doch  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  eine  Beklemmung  und  Gedrücktheit  gerade
in  denjenigen  Kreisen  geltend  gemacht,  welche  die  Schutzzölle  ganz  besonders  begehrt
hatten  und  unter  denselben  groß  geworden  waren.  Der  Ruf  nach  Aenderung  des
Zollsystems  erhob  sich  immer  lauter  und  vielseitiger,  je  mehr  der  Schutz  der
nationalen  Arbeit  Ausdehnung  in  Europa  und  den  überseeischen  Welttheilen  fand.
Denn  alle  Nationen  hatten  heimische  Arbeit  zu  schützen,  und  wo  keine  Industrie
vorhanden  und  auch  trotz  aller  künstlichen  Mittel  nicht  zur  Entwickelung  zu  bringen
war,  fand  man  immerhin  die  durch  stark  erhöhte  Zölle  erzielten  Mehreinnahmen
für  den  Staatshaushalt  sehr  erwünscht.  Während  unser  Ansfuhrbedürfniß  immer
größer  und  dringender  wurde,  verschlossen  sich  die  Thore  unserer  Absatzgebiete
immer  dichter,  daher  der  Ruf  aus  industriellen  Kreisen  nach  Handelsverträgen  mit
ermäßigten  Zöllen.  Tie  deutsche  Bevölkerung  wächst  rasch  an;  der  Grund  und
Boden  ist  kaum  mehr  im  Stande,  die  Massen  zu  ernähren;  eine  starke  Einfuhr
von  Nahrungsmitteln  ist  alljährlich  nöthig,  die  wir  nur  mit  Erzeugnissen  unseres
Gewerbefleißes  bezahlen  können,  und  nur  in  der  industriellen  Thätigkeit  findet  ein
großer  Theil  des  Volkes  auskömmlichen  Verdienst.  Die  Industrie  muß  deshalb
immer  weiter  ausgedehnt  und  entwickelt  werden.  Wohin  aber  mit  ihren  Erzeugnissen. ­
  wenn  die  Märkte  anderer  Länder  uns  durch  Zölle  immer  mehr  verschlossen
werden  Y
„Man  muß  es  der  deutschen  Staatsregierung  als  hohes  unbestreitbares  Verdienst ­
  anrechnen,  daß  sie  in  so  schwieriger  Lage  mit  Aufbietung  aller  Thatkraft
und  unter  Schonung  aller  Lebensinteressen  unserer  Industrie  und  Landwirthschaft
mit  einer  Reihe  von  Nachbarstaaten  Verträge  zu  Stande  gebracht  hat,  die  vor
allem  das  seither  übliche  fortgesetzte  Hinaufschrauben  der  Zölle  für  die  Dauer  von
12  Jahren  verhindern  und  ferner  eine  Reihe  festgebundener  gegen  früber  ermäßigter
Zollsätze  zur  Grundlage  haben.  Deutschland  mit  Oesterreich.Ungarn,  Italien,  der
Schweiz  und  Belgien  bilden  nun  im  internationalen  Güteraustausch  einen  Krystallisationskern ­
  von  nicht  zu  unterschätzender  Anziehungskraft,  dem  sich  andere  Staatengruppen
  werden  anschließen  müssen.  Er  hat  die  Macht,  solche»  Staaten,  welche
bei  der  Weiterausbildung  des  Abschließungssystems  beharren  wollen,  empfindliche
Lehren  zu  ertheile».
„Die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  abgeschlossenen
Tarifverträge,  welche  eine  große  Zahl  von  Positionen  auf  12  Jahre  binden,  haben
abgesehen  von  manchen  Produzentengrnppen,  welche  sich  in  ihren  Speeialinteresscn
        <pb n="47" />
        45

verletzt  glauben,  allgemeine  Befriedigung  hervorgerufen.  Wenn  auch  diese  Verträge
uno  von  dem  idealen  Zustande  deo  freien  Güteranotauscheo  unter  den  Nationen
noch  weit  entfernt  lassen,  da  co  außerhalb  der  Macht  eines  einzelnen  Staateo  wie
Deutschland  liegt,  die  anderwärts  herrschenden  Anschauungen  über  die  unbedingte
Nothwendigkeit  hoher  Schutzzölle  aufzuheben,  so  bezeichnen  diese  Verträge  doch  einen
Fortschritt  auf  dem  Wege  zu  freierem  Güteraustausch  und  beendigen  den  seither
üblichen  Gebrauch  der  fortgesetzten  Anziehung  der  Zellschraube  auf  längere  Zeit.
Wir  erwarten  von  den  Handelsverträgen  keinen  allgemeinen  Umschwung  des
europäischen  Geschäftsverkehrs  —  dazu  sind  die  Veränderungen  im  Zollsysteme
nicht  wesentlich  genug  —,  aber  wir  versprechen  uns  mannigfache  Erweiterungen
des  deutschen  Absatzfeldes  und  freuen  uns  der  Sicherheit  und  Ruhe,  welche  sie
unserer  Industrie  für  zwölf  Jahre  gewähren.  Ein  Bedauern  über  zu  wenig  oder
nicht  Erreichtes  und  Wünsche  nach  weiterem  Vorgehen  in  der  Richtung  der  Handelsvertrüge
  anoznsprechen  enthalten  wir  uno  an  dieser  Stelle,  da  wir  einerseits  in  die
weitgehenden  Bemühungen  unserer  Staatoleitung,  das  Höchstmögliche  zu  erlangen,
alles  Vertrauen  setzen  und  andeierscitS  das  Einleben  und  eine  praktische  Handbabnng
  der  neugeschaffenen  Verkebrobedingungen  für  erforderlich  halten,  ehe  neue
Dünsche  vorgebracht  werden  können.
„Bereits  Ende  November  1886.  vor  Ablauf  des  deutsch  österreichischen  Handelsvertrages ­
  vom  23.  Mai  1881,  hatten  wir  den  hiesigen  Handels,  und  Gewerbestand
aufgefordert,  seine  Ansichten  und  Wünsche  über  die  Erneuerung  des  Handels-Vertrages
  auszusprechen.  Die  aus  Grund  dieser  Umfrage  erhaltene  Auskunft  wurde
dem  Herrn  Handelsminister  am  28.  December  1886  überreicht.  Gleichzeitig  batte
der  Ausschuß  dcS  Deutschen  HandclstageS  die  Mitglieder  desselben  ersucht,  ihm
die  besonderen  Erfahrungen  kundzugeben,  welche  hinsichtlich  der  Handelsbeziehungen
mit  Oesterreich-Ungarn  gemacht  worden,  sowie  auch  die  Anträge,  welche  für  die
einzuleitenden  Verhandlungen  hieran  zu  knüpfen  wären.  Dieser  Aufforderung  entsprachen ­
  6!)  Mitglieder  (darunter  auch  die  Handelskammer  Frankfurt  a.  MZ.  In
einer  umfangreichen  und  gediegenen  Denkschrift  wurden  diese  Gutachten  Seitens
des  Präsidiums  des  Hantelstages  zusammengefaßt  und  der  Staatsregierung  überreicht.
Von  allgemeinen  Gesichtspunkten  wurden  insbesondere  besprochen:  der  Werth  der
Handelsverträge  im  Wirthschaftslebcn  der  Kulturvölker;  die  Sicherung  der  Stabilität
der  Handelsbeziehungen  durch  Tarifverträge;  die  Fragen  der  Herkunft  und  des
Ursprunges  deutscher  Waaren;  die  Erfordernisse  für  Nationalisirnng  der  Waaren;
das  Differcntialzollsystcm  u.  s.  w.  Der  folgende  Theil  der  Denkschrift  behandelte
eingehend  die  verschiedenen  Waarengattungen  in  4!»  Larifklassen.  Wir  sprachen
NUS  schon  damals,  zum  Zwecke  der  Erleichterung  des  gegenseitigen  Vei-kehre  und
im  Interesse  der  Stabilität  der  geschästlichcn  Beziehungen  für  den  Abschluß  eines
neuen  Handelsvertrages  verbunden  mit  einem  Ccnventionaltarif  aus.  und
wünschten  ausdrücklich  die  Aufnahme  der  Meistbegünstigungsklausel.
„Später,  am  18.  September  18!&amp;gt;0,  richteten  wir  abermals,  um  den  Einfluß
zu  ermitteln  lind  festzustellen,  welchen  der  inzwischen  in  Krast  getretene  österreichische
Zolltarif  voin  26.  Mai  1887  mit  seinen  späteren  Zusatzbestimmungen  auf  unseren
Handelsverkehr  gehabt  hatte,  an  die  Handel-  und  Gewerbetreibenden  unseres  Bezirks
ein  Rundschreiben  mit  nachstehende»  Fragen:  .
1)  Welchen  Einfluß  auf  Ihren  Verkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  übt  der
österreichische  Zolltarif  vein  26.  Mai  1887.  bezw.  dessen  spätere  Zusätze
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        46
aus?  Wie  haben  sich  Ihre  Geschäftsbeziehungen  zu  diesem  Lande  vor
und  nach  dem  Inkrafttreten  dec-  erwähnten  Tarifs  gestaltet?
-)  Welche  Wunsche  haben  Sie  bezüglich  ihres  Geschäftszweiges  bei  dein
Abschluß  eines  neuen  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn?
„Daraus  gingen  uns  zahlreiche  Antworten  zu,  deren  Inhalt  wir  neuerdings,
unterm  27.  October  1*10  in  Gestalt  einer  Denkschrift  sowohl  dem  Handels
Ministerium  wie  dem  Präsidium  des  Handelstages  verlegten.  Es  wurde  darin
ausdrücklich  erklärt,  daß  die  im  Jahre  1886  geäußerten  Wünsche  noch  gehegt
würden,  und  die  damals  ausgesprochenen  Befürchtungen  sich  größtentheils  verwirklicht ­
  hätten.  Insbesondere  habe  durch  die  hohen  Zollsätze  des  Tarifs  von  1887
die  Ausfuhr  deutscher  Erzeugnisse  nach  Oesterreich-Ungarn  außerordentlich  gelitten
und  in  vielen  Waarengattuiigen  das  Geschäft  fast  ganz  aufgehört.  Als  Beispiele
führten  wir  an:  die  Schädigung  des  deutschen  Kaffeehandels  durch  die  Differential
zolle  bei  der  Einfuhr  über  Triest;  die  verschiedenen  Ausfuhrivaaren  der  Textilindustrie: ­
  baumwollene,  wollene  und  seidene  Spitzen  und  Tülle,  seidene  und  halbseidene ­
  Stoffe,  Bänder,  Sammete  und  Plüsche,  Stoffhandschuhe,  Strumpfwaaren.
Hutbestandtheile,  Schweißblätter  u.  s.  w.  ;  ferner  Papierwaaren,  Chromolithographien
u.  dgl.;  Bleifabrikate,  Röhren  und  Walzblei;  Metalltücher;  Maschinensiebe;  Buch,
druckerlettern;  Kupfer  und  kupferne  Waaren;  Apparate  und  Maschinen,  namentlich
landwirthschaftliche  und  Näb-Maschinen;  chemische  Hilfsstoffe  und  Erzeugnisse,
namentlich  Färb-,  Arznei-  und  Parfümerie-Waaren  u.  s.  f.  Schließlich  überreichten
wir  noch  die  nachträglich  eingegangenen  Aeußerungen  der  hiesigen  Geschäftsleute.
Händler  und  Industriellen  des  Edelstein-  und  Juwelenfaches.  Die  beim  deutschen
Handelstag  eingegangenen  Gutachten  über  die  Erneuerung  des  deutsch-österreichischen
Handelsvertrages  wurden  in  drei  sorgfältig  bearbeiteten  Abhandlungen  zusammengestellt
  und  dein  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  bereits  im  October  1800
überreicht.
"Tie  neueren  Arbeiten  der  Handelskammer  bezüglich  des  Handelsvertrages  mit
Italien  begannen  schon  Ende  1885  in  Folge  der  am  26.  November  jenes  Jahres
zunächst  auf  drei  Monate  in  Kraft  getretenen  Zollerhöhungen  für  verschiedene  Ein
fuhrwaaren  Italiens.  Der  Charakter  dieses  Gesetzes  war  nur  ein  provisorischer,
da  dasselbe  lediglich  dazu  dienen  sollte,  eine  Untersuchung  zum  Zweck  der  Revision
des  gefammten  italienischen  Zolltarifs  zur  Ausführung  zu  bringen.  Die  Handclskainmer
  Frankfurt  a.  M.  erhielt  vertraulich  und  direkt  Kenntniß  von  den  Seitens
der  italienischen  Handelskammern  gemachten  Vorschlägen  über  die  Fassung  des
neuen  Tarifs  und  veranstaltete  im  Jahre  1886  eine  Umfrage  bei  den  hiesigen
Handel-  und  Gewerbetreibenden  über  die  Artikel:  Chokolade,  Häute  und  Felle,
Pferdehaare,  Wolle  und  Baumwolle,  Stanivi,  Schwämme,  chemische  Produkte,
?arb-  und  Gerbstoffe,  Gummiwaaren,  Schmirgel,  Metalle,  Holz  u.  s.  w.  Die
darauf  aus  unserem  Bezirk  eingelaufenen  Gutachten  unterbreiteten  wir  dem  Herrn
Handelsminister  mit  Eingabe  vom  30.  December  1886  und  brachten  diese  gleichzeitig ­
  auch  den  Handelskammern  zu  Köln.  Leipzig,  Dresden,  Mannheim,  Saardrücken,
  Mülhausen  i.  E.,  und  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  zur  Kenntniß.
Auch  der  Ausschuß  des  deutschen  HandelStageS  hielt  eS  für  geboten,  die  Handelsbeziehungen
  zwischen  Deutschland  und  Italien  einer  näheren  Prüfung  zu  unterwerfen, ­
  und  überreichte  seinerseits  im  Juni  1887  dem  Ministeriuin  eine  umfassende
Zusammenstellung  der  ihn,  hierüber  zugegangenen  Gutachten.  Nachdem  der  neue
italienische  Generalzolltarif  am  1.  Januar  1888  in  Kraft  getreten,  und  der  Zoll-
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krieg  zwischen  Italien  und  Frankreich  entbrannt  war.  mußte  die  Thätigkeit  der
Handelskammer  hauptsächlich  daraus  gerichtet  sein,  die  bei  den  Ursprungszeugnissen ­
  nach  Italien  zu  beobachtenden  Vorschriften  vor  jeder  Verschärfung
zu  bewahren  und  dem  biesigcn  Handelsverkehr  so  viel  wie  möglich  anzupassen.
Der  darüber  mit  den  deutschen  und  italienischen  Behörden  gepflogene  Schriftwechsel
umfaßt  etwa  20  Nummern.  Auf  die  Eingabe  an  den  Herrn  Handelsminister  vom
15.  October  1888  gegen  die  Schädigung  des  deutschen  Zwischenhandels  hatten  wilden ­
  Erfolg,  daß  die  Königlich  italienische  Regierung  sich  bereit  erklärte,  „den
Tarif  des  deutsch-italienischen  Handelsvertrages  auch  auf  nicht-deutsche,  aus  deutscher!
Zollniederlagen  stammende  Waaren  nicht-französischen  Ursprungs  dann  anwenden
zu  lassen,  wenn  dieselben  von  einem,  Seitens  der  deutschen  Zollbehörde  ausgestellten
Ursprungszeugnisse  begleitet  und  zugleich  mit  einer  von  dieser  Behörde  ausgestellten
Bescheinigung  darüber  versehen  sind,  daß  sie  nicht  ans  französischen  Niederlagen
stammen."  Im  Ganzen  sind  in  den  Jahren  1888  bis  1891  einschließlich  29400
Ursprungszeugnisse  für  Waarenscndungen  hiesiger  AuSsuhrhandler  nach  Italien  auf
der  Kanzlei  der  Handelskammer  ausgefertigt  worden.
„Gegen  Ende  des  Jahres  1890  und  Anfangs  1891  veranstalteten  wie  eine
neue  Umfrage  in  Bezug  auf  die  bevorstehenden  Zollvertrags-Verbandlungen  mit
Oesterreich-Ungarn  und  Italien.  Unsere  im  März  und  April  1891  darüber  verfaßten ­
  Denkschriften  berichteten  denk  Herrn  Minister  eingebend  über  die  auf  diese
Verhandlungen  gesetzten  Erwartungen.  Solche  wurden  namentlich  laut  aus  den
Kreisen  der  Conservenfabriken,  der  Eisen-  und  der  Schriftgießereien,  der  Scifen-Ulld
  Parfümeriefabriken,  der  chemischen  Industrie,  der  Textilindustrie,  der  Kammgärn-
  und  Kunstwollspinnereien,  der  Manufaktur-,  Stoff-  uud  Strumpfwaaren-.
sowie  der  Herrenkleiderfabrikcn.  der  Leder-  und  Galanteriewaaren-,  der  Papierwaarenfabriten.
  der  Erzeugung  lithographischer  Kunstgegenstände,  der  Spielkartenund
  der  Tapeten-Jndustrie.  ferner  des  Handels  mit  Häuten  und  Fellen,  sowie  des
Edelsteinhandels.  In  diesen  Denkschriften  gelangte  offen  zum  Ausdruck  das  Einverständniß
  der  Vertreter  obengenannter  Industriezweige  mit  unseren  Ansichten
über  die  Schaffung  eines  Systems  von  Handelsverträgen,  welches  die
wirtbschaitliche  Lage  des  Reichs  erfordere.  Ausdrücklich  befürworteten  wir  dabei
eine  „Ermäßigung  unserer  Argrarzölle,  die  bei  der  letzten  Festsetzung
durch  Anträge  aus  dem  Reichstag  weit  über  die  Regierungsvorlage  hinaus  erhöht,
worden  waren."  Stabilität  in  den  Zollsätzen.  Gewährung  eines  naturgemäßen ­
  Güteraustausches,  engerer  Anschluß  der  Eulturvölter  an
einander,  das  waren  die  Ziele,  welche  wir  für  die  Handelspolitik
des  Reichs  aufstellten.
„Auü  den  früheren  Verhandlungen,  welche  sich  auf  Abänderung  einzelner  Bestimmungen ­
  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  vom  23.  Mai  1881
bezogen,  sei  hier  nur  erwähnt,  daß  wir  im  Laufe  des  Jahres  1886  der  hiesigen
Geschäftswelt  folgende  Fragen  vorlegten:
ņ.  ob  und  in  welchen  Punkten  eine  Aenderung  des  Handelsvertrages  mit
der  Schweiz  den  Interessen  der  deutschen  Industrie  entsprechen  würde,
y.  in  welcher  Beziehung  eine  Aenderung  gegenüber  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft ­
  würde  zugestanden  werden  können,  obnc  diesseitige  Interessen ­
  wesentlich  zu  schädigen.
„Die  uns  daraufhin  zugegangenen  Aeußerungen,  welche  von  der  Art  und  der
Ausdehnung  der  Geschäftsbeziebungen  unseres  Platzes  mit  der  Schweiz  ein  deutliches
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        48

Bild  gaben,  legten  wir  dem  Herrn  Handels,ninister  in  einer  eingehenden  Denkschrift
vor.  Die  Handelspolitik  der  Schweiz  in  den  letzten  Jabren  baden  wir  in  unseren
früheren  Jahresberichten  ausführlich  beleuchtet.
„Anläßlich  der  neuen  Verbandlungen  wandten  wir  uns  bereits  am  14.  August
189t)  mit  einer  Eingabe  an  den  Herrn  Handelsminister,  welche  die  Zölle  auf
Leibwäsche,  Kleidungsstücke  und  andere  fertige  Waaren  ans  Wolle  oder  Halbwolle
behandelte.  Eine  weitere  Eingabe  vom  14.  März  1891  brachte  die  Wünsche  der
Textil-,  der  Metall-  und  der  chemischen  Industrie-  und  HandelSunternehmungen  dem
Herrn  Handelsminister  zur  Kenntniß.  Davon  gaben  wir  mit  vertraulichem  Rundschreiben ­
  vom  21.  April  1891  den  Betheiligten  Rachricht  und  baten  sie,  ihre
weiteren  Anträge  möglichst  ausführlich  zu  begründen  und  uns  mit  Rücksicht  auf
die  Kürze  der  Zeit  schleunigst  mitzutheilen.  Infolgedessen  gingen  uns,  außer  zahlreichen ­
  Anträgen  betreffend  Tülle  und  Spitzen.  Stickereien  und  Merce»icwaaren,
Uhren,  Eisen-  und  Zinkgußwaaren,  Buchdruckerlettern,  Holzgeist-  und  andere
chemisch-technische  Fabrikate,  auch  eine  Reihe  selbständiger  Petitionen  zu,  welche
die  Vorschläge  ganzer  hiesiger  Gewerbozweige  zum  Ausdruck  brachten,  so  der
Strumpf-,  Tricot-  und  Konfektionshändler,  des  Fell-  und  Häutehandels,  der  Seifcnund
  Parfümeriefabrikation,  des  Ocl-  und  Weinhandels,  der  Kupfer-Blech-  und
Draht-Industrie,  des  Mineralwasserhandels,  der  Maschinen-  und  Apparatefabriken.
Alle  diese  Petitionen  und  Anträge  wurden  am  11.  Mai  v.  I.  dem  Herrn  Handelsminister ­
  unterbreitet,  und  daneben,  in  Verbindung  mit  der  Handelskammer  Mainz,
gegen  Erhöhung  der  Zollsätze  aus  Sohl-,  Zeug-  und  Riemenleder,  sowie  auf  Kalbleder
  in  einer  eingehenden  Denkschrift  Gründe  geltend  gemacht  Roch  am  30.  Mai
v.  I.  überreichten  wir  dem  Herrn  Minister  die  nachträglich  eingelaufenen  Petitionen
der"  Schriftgießereien,  der  Großhändler  in  gebleichten  Tüllgardinen  und  baumwollenen ­
  Bettdecken,  und  der  Spielkartenfabriken.  Selbst  während  der  Dauer  der
Verhandlungen  über  den  neuen  Zollvertrag  gingen  uns  noch  fortwährend  Eingaben,
z.  B.  von  Seiten  der  hiesigen  Strohut-  und  Schnh»vaarenindustric  und  des  Hopfenhandels
  zu.  die  wir  ebenso  wie  die  beim  Erscheinen  des  neuen  Tariss  eingelaufenen
den»  Herrn  Reichskanzler  bczw.  dein  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
übermittelten
„In  gleicher  Weise,  wie  oben  geschildert,  sind  die  Forderungen  und  Anträge
-der  hiesigen  Handels-  und  Industriezweige  auch  bezüglich  der  V-rtragsvcrhandlnngen
mit  Belgien,  Frankreich.  Rumänien.  Rußland.  Serbien  und  Spanien  den  zuständigen
  Behörden  befürwortend  zur  Kenntniß  gebracht  worden.
„Im  Allgemeinen  geht  aus  dieser  übersichtlichen  Darstellung  zur  Genüge  hervor,
  daß  die  deutsche  Reichsregierung  seit  Jahren  durch  zahlreiche  gutachtliche
Aeußerungen  über  die  wirtbschaftlichcn  Bedürfnisse  unseres  Handels  und  Industrie-Bezirks
  in  Hinsicht  auf  die  kommenden  Vertragsschließungen  ausreichend  unterrichtet ­
  wurde.  ^
Handelskammer  zu  Hanau.
„Die  Handelskammer  mußte  mit  großer  Freude  und  Genugthuung  die  neue
Handelspolitik  der  Königlichen  Staatsrcgierung  begrüßen,  welche  sich  in  dem  Abschluß
  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  re.  dokumentirte.
  Hat  doch  die  Hanauer  Handelskammer  stets  den  Standpunkt  vertreten,
daß  lediglich  durch  die  Vereinbarung  von  Tarisverträgen  und  Verkehrserleichterungen
dem  deutschen  Handel  und  der  deutschen  Industrie  seitens  der  Staatsrcgierung
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        4!»

die  nothwendige  Grundlage  für  eine  gedeihliche  Weiterentwicklung  gegeben  werden
könne.  An  sich  gewähren  freilich  die  bis  jetzt  vorliegenden  Handelsverträge  den
Industriellen  im  Handelsbezirk  Hanau  keine,  oder  verhältnißmäßig  nur  geringe
Vortheile,  einzelne  Branchen  sind  sogar  bei  der  Ausfuhr  ihrer  Fabrikate  mit  erhöhten ­
  Zollabgaben  bedacht.  Aber  auch  sur  den  hiesigen  Bezirk  ist  schon  die
Stabilität  des  gewonnenen  Zustandes  von  nicht  zu  unterschätzendem  Vortheil,  ermöglicht ­
  diese  Stabilität  doch,  mit  gegebenen  festen  Verhältnissen  zu  rechnen  nnd
auf  längere  Zeit  hinaus  fruchtbringende  Dispositionen  zu  treffen.
„Der  Abschluß  von  Handelsverträgen  bezeichnet  einen  bedeutsamen  Wendepunkt
in  der  Entwickelung  der  deutsche»  Handelspolitik,  den  wir  mit  großer  Freude  begrüßen.
Sind  doch  die  Schädigungen,  welche  das  Schutzzoll-System  —  eingeführt  unter
dem  volltönenden  'Namen  „Schutz  der  nationalen  Arbeit"  —  im  Gefolge  batte,
gerade  bei  unserer  Export-Industrie  so  deutlich  zu  Tage  getreten  und  von  uns  so
häufig  zur  Darstellung  gebracht,  daß  wir  weitere  Ausführungen  hierüber  an  dieser
Stelle  kaum  noch  nöthig  haben.  Zn  begrüßen  ist  auch  bei  dem  Abschluß  der
Handelsverträge,  daß  durch  die  eingetretene  Ermäßigung  der  Getreidezölle  auch
die  Preise  der  nothwendigen  Nahrungsmittel  ermäßigt  worden  sind,  was  in  unserem
Bezirke  mit  vorwiegend  industrieller  Bevölkerung  von  weittragender  Bedeutung  ist.
Selbst  der  ländlichen  Bevölkerung  unseres  Bezirks  gereicht  diese  Herabsetzung  der
Getrcidezölle  zum  Nutzen,  denn  die  Produktion  des  Bezirks  an  Körnerfrüchten
reicht,  von  vereinzelten  Landstrichen  abgesehen,  für  den  eigenen  Consnm  nicht  aus
und  auch  die  Landbevölkerung  muß,  besonders  im  Frühjahr,  ihren  Bedarf  von
auswärts  decken.  Wir  werden  daher  das  Fortschreiten  der  König!.  StaatSrcgierung
auf  der  unter  so  günstigen  Aussichten  beschrittenen  Bahn  stets  mit  bobem  Interesse
verfolgen,  nnd  sind  fest  davon  überzeugt,  daß  die  zunehmende  Stabilität  der
deutschen  Handelsbeziehungen  zu  den  übrigen  Eultnrvölkern  dem  deutschen  Handel
und  der  deutschen  Industrie  zu  dauerndem  Nutzen  gereichen  wird."
Handelskammer  zu  Kassel.
„Einer  der  hauptsächlichsten  Gründe  für  de»  Niedergang  der  wirthschaftlichen
Thätigkeit  der  letzten  Jahre  war  ferner  die  Nebcrspannung  des  schutzzöllnerischen
Systems,  welches  allmälig  die  meisten  Kulturstaaten  annahmen  und  welches  nahe
daran  war,  in  einen  allgemeinen  Zollkrieg  auszuarten.  In  dem  Bestreben,  die
nationale  Produktion  zu  schützen,  vergaß  man,  daß  der  dadurch  geschädigte  Nachbar ­
  auch  seinerseits  zu  Repressalien  gedrängt  wurde,  die  daraus  abzielen  mußten,
grade  diejenigen  inländischen  Industrien,  die  am  lebensfähigsten  waren,  weil  sie  sich
im  Kampfe  auf  dein  Weltmarkt  erprobt  batten,  unsere  Exportindustrie,  am  schwersten
zu  treffen;  das  Schutzzoll-System  entwickelte  sich  immer  mehr  als  eine  Begünstigung
der  nur  vermittelst  hoher  Zölle  und  auf  Kosten  der  Konsumenten  zu  erhaltenden
Industrien  und  als  eine  Schädigung  jener  gesunden  Export-Thätigkeit,  die  sich
in  Jahrzehnte  langer  Entwickelung  die  ausländischen  Märkte  erobert  hatte.  Deutsch,
land  hat  eine  so  hoch  entwickelte  und  soweit  über  den  eigenen  Bedarf  hinaus
arbeitende  Industrie,  daß  die  Höhe  seines  Exports  für  den  materiellen  Wohlstand
ein  scbr  bestimmender  Factor  ist.  Wenn  wir  daher  stets  die  schutzzöllnerische
Richtung  der  letzten  wirthschaftlichen  Periode  als  eine  schwere  Schädigung  der
gewerblichen  Thätigkeit  angesehen  haben,  so  mußten  wir  naturgemäß  de»  Abschluß
der  Handelsverträge  mit  Oesterreich,  Italien  und  der  Schweiz  mit  hoher  Befriedigung ­
  begrüßen.  Nicht  als  ob  wir  der  Ansicht  wären,  daß  der  Inhalt  der
4
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        Verträge  mit  seinen  zunächst  noch  unwesentlichen  Tarif-Aenderungen  einen  sofortigen
Einfluß  aus  unsre  Export-Industrie  zu  üben  geeignet  sei,  —  nein,  wir  wissen  wol'l.
das;  im  wirthschastlichen  Leben  der  Nationen  auch  lang  bestehende  Irrthümer  nicht
mit  einem  Schlage  beseitigt  werde»  können;  —  die  Bedeutung  der  Handels-Verträge
  liegt  vielmehr  in  der  Umkehr  vom  bisherigen  Wege,  die  ihren  Ausdruck  fand
in  den  Bestrebungen,  jetzt  wieder  eine  Aera  friedlicher  Verständignng  und  gegen
fettiger  Zoll-Erleichternngen  mit  anderen  Nationen  einzuleiten,  Bestrebungen,  die
überall  Anklang  gefunden  haben  und  somit  die  Bedeutung  gewinnen,  das;  die
schutzzöllnerische  Hochfluth  ale-  überwunden  betrachtet  werden  kann.  Wir  wünschen
und  hoffen,  das;  die  Negierung  aus  dem  einmal  betretenen  Weg  der  friedlichen
Eroberungen  des  Auslandes  für  unsere  industriellen  Erzeugnisse  sortfahren  wird,
und  wir  glauben,  daß  unseren,  durch  die  socialpolitischen  Gesetze  der  letzten  Jabre
schwer  belasteten  Industrien  nicht  wirksamer  Hülfe  geleistet  werden  kann,  als  wenn
ihnen  wieder  die  Bahn  z»  größerer  Thätigkeit  frei  gemacht  wird:  dann  wird  auch
der  ans  dem  Erwerbsleben  jetzt  lastende  Druck  wieder  einer  regeren  Thätigkeit
weichen."
Handelskammer  zu  Limburg  a.  d.  Lahn.
„Die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  abgeschlossenen
Handelsverträge  haben  zwar  die  in  sie  gesetzten  Erwartungen  vieler  Geschäfts
zweige  nur  in  sehr  bescheidenem  Maße  erfüllt,  man  darf  aber  doch  wohl  hoffen,
daß  dieselben  im  Großen  und  Ganzen  unserer  Industrie  zum  Vortheile  gereichen
werden.  Für  wesentlich  erachten  wir  die  Festlegung  der  Zolle  auf  einen  Zeitraum
von  12  Jahren,  wodurch  der  Industrie  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  auf  einer  für
längere  Zeit  gesicherten  Grundlage  ihre  Einrichtungen  für  eine  gedeihliche  Weiterentwickelung ­
  zu  treffen  und  nicht  wie  bisher  unverinutheten  und  tief  eingreifenden
Aenderungen  in  den  Zollbestiminungen  des  Inn-  und  Auslandes  ausgesetzt  zu  sein,
welche  oft  die  sorgfältigsten  Berechnungen  über  den  Hausen  werfen."
Haudelskammer  zu  Wiesbadeu
„Als  der  Reichsanzeiger  am  8.  December  IHi)l  die  neuen  Handelsverträge
mit  Oesterreich  und  Italien  veröffentlichte,  erfuhr  die  deutsche  Handelswelt  ;»»,
ersten  Male  etwas  über  das  Ergebniß  der  langen  Vertragsverhandlnngen.  Ebenso
wurde  von  seiten  der  Regierung  beim  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  der  Schweiz
und  Belgien  verfahren.  Ganz  anders  war  man  in  Oesterreich-Ungarn  und  in  der
Schweiz  vorgegangen.  Dort  hatten  bis  zu  den  letzten  Vertragsverhandlungen  die
Industriellen  eifrig  mitgewirkt.  Hier  tannte  man  keine  deutsche  Geheimnißtbnerei,
die  die  Industrie  selbst  über  den  Zeitpunkt  des  Beginns  der  Vertrags-Verhandlungen
in  Unkenntnis;  hielt.  Trotz  aller  Anerkennung  des  Fleißes  der  deutschen  Vertragsunterhändler, ­
  die  jahrelang  das  Material  für  die  Unterhandlungen  ans  Berichten,
Eingaben,  aus  Büchern  und  Zeitungen  zusammengetragen  und  „gesichtet"  hatten,
muß  man  doch  gegenüber  dem  büreankratischcn  Verfahren  des  deutschen  Reichs,
dem  freien,  praktischen  auch  von  den  Engländern  geübten  Verhandlungssystcm  den
Vorzug  geben.  Es  war  dieselbe  Furcht  vor  „übereifrigen  und  vordringlichen  Ansprüchen ­
  im  Augenblick  der  eigentlichen  Action",  welche  auch  in  den  sechziger
Jahren  die  gänzliche  Beiseitelassung  von  Handelskammern  ».  s.  w.  bei  Abschluß
des  französisch-preußischen  Handelsvertrags  verursacht  hatte.  Diese  Furcht  enthält
eigentlich  mit  den  Vorwurf,  daß  die  deutschen  Handel-  und  Gewerbetreibenden
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        51
kein  diplomatisches  Talent  i»  sich  batten,  daß  ihre  Vertreter  nicht  im  Stande  seien,
sich  z»  vergleichen  und  dem  Auslande  gegenüber  geschlossen  aufzutreten.
»Nun  ist  aber  gerade  kein  anderer  Beruf  so  geeignet,  diplomatische  Fertigkeiten
zu  entwickeln,  wie  der  kaufmännische  und  industrielle  Stand;  beweist  doch  dies  am
beste»  die  große  Blüthe  der  alten  mittelalterlichen  Städtcrepubliken  und  neuerdings
von  England  und  Amerika.  Tas  musterhafte  Verhalten  der  österreichischen  und
schweizerischen  Industriellen,  welche  ebenso  wenig  etwas  vorzeitig  verrathen  babe»
wie  die  deutschen  Räthe,  ist  ein  weiterer  Beweis  dafür,  daß  die  für  Vertrags-Verhandlungen
  erforderliche»  Eigenschaften  auch  bei  modernen  Gewerbetreibenden
vorkommen;  warum  aber  traute  man  dies  nicht  deutschen  Industriellen  zu?  Bei
aller  Anerkennung  des  „für  uns"  wünscht  man  auch  in  solchen  Dingen  heute  ein
„mit  uns";  man  ist  auch  der  Meinung,  daß  dann  so  mancher  kleine  Vortbcil  mehr
errungen  worden  wäre-  So  kam  es,  daß  die  Handelsverträge  kroß  alter  ibrer
guten  Seiten  als  etwas  Fremdes  aufgenommen  wurden,  wozu  noch  die  Art  der
Beratbungen  im  Reichstag  beitrug,  so  kam  es,  daß  insolge  dieses  formellen  FeblerS
hauptsächlich  nach  kurzer  Zeit  kein  Mensch  mehr  über  diese  große  Action  mit
Warme  sprach,  daß  im  Gegentheil  die  Kritik  mit  aller  Schärft  einsetzen  konnte,
obne  heftigen  Widerspruch  zu  erfahren.
„Wenn  somit  die  Form  der  Vertragsabschlüsse  und  ihre  Vorbereitung  als
Ausfluß  veralteter  bürcaukratischer  Gepflogenheiten  allseitig  Verurtheilung  sand,
so  muß  der  Grundgedanke,  die  Herstellung  eines  großen  mitteleuropäischen  Wirtbschaftsgebietes, ­
  welche»  die  Handelsverträge  in  wirkliches  Sein  umgesetzt  haben,
von  allen  .«reisen  als  groß  und  bedeutend  anerkannt  werden.  Der  neue  Handelsbund ­
  wird  in  dem  allgemeinen  Wirtbschaftskrieg  Aller  gegen  Alle  eine  wichtige  Rückendeckung ­
  bei  neuen,  recht  bald  zu  wünschenden  Vertragsverhandlungen  fein  und  die
lange  Tauer  der  Verträge  wird  Stetigkeit  der  Verbältnisse  ermöglichen.  Immer
neue  Verträge  müssen  nachfolgen.  Vor  allem  wären  da  für  einzelne  Industrien
unseres  Bezirks  (wie  Gelatine-,  Staniol-,  Anilinfabriken  &amp;gt;  Verträge  mit  Norwegen
und  Schweden  und  den  füdainerikanifchen  Staaten  erwünscht.  —  Angenebm  berübrt
  bat  die  vielseitig  erstrebte  Herabsetzung  der  Lebensmittelzölle.
„In  nnserem  Bezirk  ist  eine  große  Anzahl  der  Industriellen  mit  den  Verträgen
sehr  zufrieden.  Dies  gilt  namentlich  ron  der  hier  stark  entwickelten  chemischen
Großindustrie,  den  Anilinfabriken,  Schwärzefabriken  ».  s,  w.,  ausgenommen  die
Gelatinefabrikation  und  die  Tüngerfabrikation.  Unzufrieden  sind  ferner  die  Dachschiefergrnben,
  Fabritation  von  Druckereimaschinen,  zum  Theil  die  Essigfabrikation,
sowie  die  in  unserem  Bezirke  nur  schwach  vertretene  Leinen-  und  Textilindustrie.
Tie  Ermäßigung  des  Zolls  auf  Verschnittweine  ist  dankbar  aufgenommen  worden.
Bei  anderen  Fabriken,  wie  Lederfabriken  und  Eonservenfabriken,  Schaumweinfabrikation
  sind  die  Wirkungen  der  Handelsverträge  noch  nicht  abzusehen.  Bei
anderen  Industrien  unseres  Bezirks  sind  die  Verträge  ohne  Einfluß.  Am  wenigsten
baben  die  Verträge  mit  der  Schweiz  und  mit  Belgien  Anklang  gefunden.  Die
Leinenindustrie  rc,  die  Düngerfabrikation  z.  B.  klagen  über  den  schweizerischen
Vertiag,  die  Essigfabrikation  und  die  Dachschiesergruben  über  den  belgischen  Vertrag. ­
  Diese  beiden  Länder  sind  so  sebr  auf  den  Verkebr  mit  Deutschland  angewiesen,
  daß  es  Wunder  nimmt,  wie  wenig  einzelne  Industrien  durch  die  Verträge
mit  diesen  Staaten  gefördert,  wie  sebr  andere  geschädigt  werden  konnten.  Gerate
beim  Abschluß  dieser  Verträge  wurden  nur  wenige  Wünsche  der  Interessenten,  welche
wir  dem  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  zur  Kenntniß  gebracht,  berücksichtigt."
4*
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        12.  Nheinprovinz.
Handelskammer  für  Aachen  und  Burtscheid.
„Wir  haben  daher  auch  die  neuen  Handelsverträge  mit  Italien.  Oesterreich
und  Belgien  freudig  begrüßt,  obgleich  zur  Zeit  noch  nicht  festgestellt  werden  kann,
welchen  Einfluß  dieselben  auf  unser  nationales  Erwerbsleben  ausüben  werden.
Jedenfalls  hat  der  Abschluß  der  Handeloverträge  dao  Gute  gehabt,  daß  dao  Prinzip
der  autonomen  Zollgesetzgebung,  welches  im  Interesse  der  heimischen  Industrie  bio
dahin  als  richtig  anerkannt  war,  nunmehr  verlassen  worden  ist,  und  daß  dao
Deutsche  Reich  zu  dem  System  der  Vertragstarife  übergegangen  ist.  Diese  An-Näherung
  der  mitteleuropäischen  Staaten  in  gewerbepolitischer  Hinsicht  ist  unter
dem  Gesichtspunkte  deo  allgemeinen  Interesses  mit  Genugthuung  zu  begrüßen.
Ein  weiteres  Fortschreiten  auf  dieser  Bahn  kann  nur  empfohlen  werden.  —  Auch
hat  die  längere  Dauer  der  Handelsverträge  noch  das  Gute,  daß  die  Interessenten
der  vertragsschließenden  Länder  im  Stande  sind,  bebufs  Erschließung  der  gegenseitigen
Absatzgebiete  unter  Ermöglichung  genauer  Calculationen  ibre  Einrichtungen  zu
treffen.  Unser  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz  wird  dagegen  weniger  günstig  be.
urtheilt.  Hierbei  wird  mit  Recht  bemerkt,  daß  die  Opfer,  die  dem  Teutschen
Reiche  vertragsmäßig  auferlegt  werden,  nicht  im  richtigen  Verl'ältniß  zu  den
Gegenleistungen  der  Schweiz  stehen.  Bei  Beurtheilung  der  hier  einschlagenden
Verhältnisse  ist  unseres  Erachtens  dao  Moment  der  beiderseitigen  Consumfähigteit
zu  wenig  berücksichtigt  worden.  Möchte  die  Rcichsregierung  beim  Abschlüsse  weiterer
Verträge  einen  glücklicheren  Griff  thun."
Handelskammer  zu  Barmen.
„Wenngleich  die  in  der  abgelaufenen  Geschäftoperiodc  diesseits  für  die  hiesige
Industrien  unternommenen  Schritte  zur  Erlangung  günstigerer  Verkehrobezichungm
mit  verschiedenen  Ländern  der  Vergangenheit  angehören  lind  meist  nur  noch
historisches  Interesse  haben,  so  erachten  wir  nichtsdestoweniger  einen  Rückblick  auf
jene  Thätigkeit  der  Handelskammer  an  dieser  Stelle  für  geboten.  Hatten  wir
schon  im  Jahre  vorher  die  Wünsche  unserer  heimischen  Industriellen  bezüglich  der
Nachbarstaaten  Oesterreich  -  Ungarn  an  maßgebender  Stelle  Ausdruck  verliehen,  so
waren  es  nunmehr  die  Staaten  Rumänien,  Serbien,  Belgien,  Schweiz,  Italien
und  Spanien,  bezüglich  deren  wir  unsere  Anträge  darlegten.
„Auf  die  Einzelheiten  der  letzteren  einzugehen,  verbietet  Raum  und  Zeit,  wie
nicht  minder  handelspolitische  Rücksichten,  dagegen  tonnen  und  dürsen  wir  eo  uns
nicht  versagen,  die  Eingabe  mit  der  wir  unsere  Wünsche  und  Anträge  begleitet
haben,  hier  zum  Ausdruck  zu  bringen.  &amp;lt;  Folgt  der  Abdruck  der  Eingabe.)
„Leider  haben  unsere  Kundgebungen  bei  den  bio  jetzt  abgeschlossenen  Verträgen
mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Schweiz  und  Belgien  wenig  oder  gar  keine  Berücksichtigung ­
  erfahren.  Das  Wenige,  was  für  die  Industrie,  besonders  die  Tertil-Jnduftrie,
  erreicht  ist,  trifft  unsere  heimathliche  Industrie  nur  vereinzelt  und  in
geringem  Maße.  Dagegen  bat  unsere  Besatz-Industrie  für  ihre  Ausfuhr  nach  der
Schweiz  in  Folge  deo  dort  im  October  v.  Js.  eingeführten  neuen  General-Zoll.
tarifs,  trotz  der  später  vertraglichen  Herabsetzung,  wesentliche  Zollerhöhungen,  wie
nicht  minder  das  geringe  Entgegenkommen  Oesterreich-Ungarns  zu  beklagen,  dessen
        <pb n="55" />
        53

seit  einem  Jahrzehnt  herrschenden,  einschneidend  hohen  Absperrungszölle  ans  diesseitige ­
  Artikel  —  adjustirtc  Nähgarne,  Besatz-Artikel,  Posamentirmaaren  rc.  —
unverändert  bestehen  geblieben  sind.  Tao  Gleiche  ist  in  Italien  der  Fall.  Noch
in  letzter  Stunde  hatten  wir  die  Zollerhebungen  der  Schweiz,  die  namentlich  die
Stapelartikel  um  das  3-  und  4  fache  vertbeucrn,  abzuwenden  versucht.  Wenn  wir
nun  auch  leer  ausgegangen  sind.  so  gewähren  uns  die  Vertragsabschlüsse  mit  den
genannten  Staaten  immerhin  die  Genugthuung,  daß  wir  die  deutsche  Zollpolitik
an  einem  Wendepunkt  angelangt  sehen,  der  den  Weg  für  weitere  friedliche  Verständigungen ­
  und  wirtbschaftlichc  Annäherungen  eröffnet,  und  der  uns  hosten  läßt,
daß  die  Principien  des  Freihandels,  die  wir  von  jeher  verfochten  haben,  zum
Durchbruch  gelaugen,  denn  es  läßt  sich  nicht  leugnen  und  wir  begrüßen  es  mit
Freuden,  daß  durch  die  deutscherseits  eingeräumte,  wenn  auch  für  die  Industrie
unseres  Thales  unerhebliche  Zollcrmäßigung  auf  eindrähtiges  englisches  Baumwollgarn ­
  von  Nr.  60  aufwärts  sowie  aus  ausländisches  Getreide  cstenbar  der  Anfang
gemacht  ist,  mit  der  bisherigen  der  Textil-Industrie  verhängnißvoll  gewesenen
Schutzzollpolitik  für  die  Folge  zu  brechen.  Wir  haben  den  Wunsch,  daß  es  bald
gelingen  möge,  die  Vertragsverhandlungen  mit  den  noch  ausstehenden  Staaten,
von  denen  besonders  Spanien,  Portugal  und  Rumänien  für  unsere  Industrie  sehr
in  Betracht  kommen,  zum  endlichen  Abschluß  zu  bringen  und  erwarten  von  der
Regelung  dieser  Verbälnisse  eine  größere  Berücksichtigung  unserer  bekannt  gegebenen
Forderungen,  insbesondere  für  unsere  bis  jetzt  leer  ausgegangene  Bänder-,  Litzenund
  Besatz-Industrie.
„Der  Export  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  hat  unter  dem
schädigenden  Einfluß  der  vielgenannten  Mac  Kinley-Bill  und  ungeachtet  des
glänzenden  Ergebnisses  der  dortigen  vieljährigen  Ernten,  von  welchen  man  einen
Ausgleich  erwartet  batte,  einen  weiteren  Rückgang  erlitten.
,.Jn  den  geschäftlichen  Beziehungen  mit  den  Südameritanischen  Staaten  haben
die  bekannten  politischen  und  kriegerischen  Ereignisse  sowie  die  dort  herrschenden
Epidemien  und  nicht  minder  die  erfolgreichen  Bemühungen  der  Vereinigten  Staaten
in  Brasilien  und  Westindien  zur  Erlangung  günstiger  Gegenseitigkeitsverträge
eine  vollständige  Stockung  hervorgerufen.
..Die  Handelskammer  bat  die  Herabsetzung  der  Getreidezölle  im  Interesse  der
arbeitenden  Bevölkerung  aufrichtig  willkommen  geheißen.  Auch  hat  die  Kammer
sich  dem  Antrage  der  vereinigten  Schwesterkamniern  Bremen,  Hamburg,  Lübeck
angeschlossen,  der  dabin  gerichtet  war:  „daß  das  am  Tage  der  Genehmigung  der
Handelsverträge  in  deutschen  Zollausschlüssen,  Freihäfen,  Freibezirken  oder  zollfreien
Lägern  befindliche,  oder  nachweislich  vor  diesem  Tage  von  deutschen  Händlern  im
Auslande  gekaufte  Getreide  nach  dem  l.  Februar  1802  auch  ohne  Nachweis  des
Ursprungs  aus  einem  Vertragsstaate  zu  den  ermäßigten  Sätzen  der  Vertragstarife
in  den  freien  Verkehr  des  deutschen  Zollgebiets  eingeführt  werden  könne  "  Es  hat
uns  mit  Genugthuung  erfüllt,  daß  diesem  Antrage  wenigstens  zum  Theil  stattgegeben ­
  worden  ist,  denn  aucb  für  die  hiesige  Gegend  war  viel  Getreide,  besonders
russischer  Roggen,  ausgekauft  worden,  welches  nunmehr  zu  dem  ermäßigten  Zollsatz
eingeführt  und  womit  eine  weitere  Vertheuerung  des  Getreides  für  uns  glücklich
vermieden  worden  ist.  Hoffentlich  folgen  dieser  Ermäßigung  noch
weitere  im  Interesse  der  Volksernährnng  dringend  nothwendige
Zollherabsetzn  ngen."
        <pb n="56" />
        Ó4

Handelskammer  zu  Koblenz.
„Das  Hauptergebniß  auf  dem  wirthschaftlichen  (gebiete  bildete  im  Berichtsjabr
  der  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit  zablreichcn  Tarisbindungen  zwischen
Deutschland,  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  auf  12  Jahre.
Mit  diesem  Vorgänge  ist  das  seit  dem  Ende  der  70er  Jahre  fast  ausschließlich
befolgte  System  der  selbstständigen  Regelung  der  Zolltarife  verlassen.  Die  deutsche
Industrie  bat  sich  unter  der  Herrschaft  dieses  Systeme  im  Großen  und  Ganzen
wohl  befunden,  sie  ist  sowohl  dem  Umfange  ale  der  LeistungSfähigktit  nach  wesentlich ­
  gewachsen.  Indessen  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  die  erlangten  Vortheile
in  dem  Maße  geringer  wurden,  ale  in  den  meisten  Staaten,  mit  welchen  Deutsch,
land  in  Verkehr  steht,  eine  mehr  oder  minder  bedeutende  Erhöhung  der  Eingänge,
zolle  stattfand  und  dae  häufige  Aendern  der  Zollsätze  dae  Ausfuhrgeschäft  nicht
zur  Ruhe  kommen  ließ.  Eine  Fortdauer  dieses  allseitigen  Kampfes  mit  selbstständigen ­
  Zolltarifen  mußte  den  auf  die  Ausfuhr  von  Jndustrieerzeugnifsen  angewiesenen ­
  Ländern  mit  der  Zeit  verhängnißvoll  werden  und  es  war  deshalb  nur
zu  billigen,  daß  die  Reichsregierung  dazu  überging,  zunächst  mit  den  uns  politisch
verbündeten  Staaten  Handelsverträge  für  längere  Dauer  und  mit  zahlreichen
Tarifbindungen  abzuschließen.  Der  Grundsatz  des  Schutzes  der  nationalen  Arbeit
ist  ja  durch  den  Abschluß  dieser  Verträge  nicht  verlassen;  hat  doch  selbst  die  Landwirthschaft,
  die  mit  Rücksicht  auf  die  Hauptausfnhrartikel  der  anderen  Vertragsstaaten
  in  erster  Linie  berufen  war.  Opfer  zu  bringen,  noch  einen  keineswegs  unbedentendcu
  Schutz  behalten.  Das  Vorgehen  der  Reichsregierung  bat  deshalb  auch
i»  den  weitesten  Kreisen  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden  im  Allgemeinen  volle
Billigung  gefunden  und  der  in  Bezug  auf  diese  Angelegenheit  zu  Tage  getretene
Mißmut!,  bezieht  sich  nur  auf  begleitende  Umstände  und  theilweise  auch  auf  die
Gestaltung  der  Tarife.  Die  betbeiligten  Kreise  haben  den  Eindruck,  daß  sie  und
ihre  Vertretungen  keine  so  ausgiebige  Gelegenheit  erhalten  haben,  der  Reichsregicrung
  Wünsche  und  Bedenken  vorzutragen,  wie  die  BerufSgenossc»  in  den
anderen  Vertragsstaateu,  und  bedauern  dies  um  so  mehr,  als  die  Verträge  schließlich ­
  von  den  Volksvertretungen  ohne  die  Möglichkeit  einer  Abänderung  so  angenommen ­
  werden  mußten,  wie  sie  auS  den  Händen  der  Unterhändler  hervorgegangen
waren,  wenn  nicht  das  ganze  Vertragswert  scheitern  sollte."
Handelskammer  zu  Erefeld.
„Die  das  ganze  vergangene  Jahr  hindurch  geführten  Verhandlungen  des
Deutschen  Reiches  mit  den  Nachbarstaaten  haben  zu  Handels-  und  Zollverträgcn
mit  Oesteneich-Nngarn.  Italien.  Belgien  und  der  Schweiz  geführt,  welche  vom
Reichstage,  weil  er  sie  für  die  deutschen  Interessen  zweckdienlich  erachtete,  genehmigt
worden  und  am  1.  Februar  1892  in  Kraft  getreten  sind.  Diese  Handelsverträge
sind  Tarifverträge  mit  Meistbegünstigung,  durch  welche  eine  Reihe  von  .lollpositionen
  ermäßigt  oder  gebunden  sind,  so  daß  während  einer  zwölfjährigen  Vertragödauer
  keine  einseitigen  Erhöhungen  Platz  greifen  können.  Es  ist  einleuchtend,
daß  Deutschland  keine  günstigen  Verträge  mit  den  Nachbarstaaten  erzielen  tonnte,
ohne  auch  seinerseits  den  grundlegenden  Einfuhrtarif  vom  Jahre  1879  in  manchen
Punkten  herabzusetzen,  und  da  ist  in  erster  Linie  die  wesentliche  Hcrabminderung
der  Getreidezölle  zu  erwähnen,  welche  auch  wir  für  richtig  erachten,  da  im  Zolltarif ­
  von  1871)  die  agrarischen  Interessen  zu  stark  gegenüber  der  überwiegenden
Bedeutung  des  Reiches  als  Industrie-  und  Handelsstaat  betont  worden  waren.
        <pb n="57" />
        „Nachdem  vom  Reichstage  die  Handelsverträge  genehmigt  worden,  hat  der
Bundesrath  das  Verzeichnis;  der  meistbegünstigten  Nationen  sogleich  einer  Revision
unterzogen  und  verschiedene  Staaten,  so  z.  B.  Rumänien  und  Portugal,  ans  demselben ­
  gestrichen.
„Die  Handelskammer  bat  im  verflossenen  Labre  mit  Bezug  aus  die  schwebenden
VertragSvcrbandlungen  im  Interesse  der  Sammt-  und  Seidcnindustrie,  von  deren
Wohlergehen  ja  das  Erwerbsleben  des  ganzen  Bezirkes  abhängt,  eine  lebbaste
Thätigkeit  entfaltet.  Wir  haben  den  Wünschen  Ausdruck  verliehen,  die  aus  einer
umfassenden  Enquête  der  Handelskammer  bei  den  Industriellen  zu  Tage  traten,
wir  sind  mit  den  deutschen  Unterhändlern  bei  den  Bertragsverbandlungen  in  steter
Fühlung  geblieben  und  haben  nach  Kräften  unsere  Verpflichtung  zur  Vertretung
der  wirthschaftlichen  Interessen  unseres  Bezirkes  eingelöst.  Tie  näheren  Einzelheiten
dieser  unserer  Thätigkeit  entziehen  sich  selbstverständlich  der  Erwähnung  an  dieser
Stelle.  Es  sei  mir  kurz  das  Hauptergebnis;  der  einzelnen  Verträge,  soweit  unsere
Specialindustric  in  Frage  kommt,  hervorgehoben.
„Beim  Abschlüsse  des  deutsch  -  österreichischen  Handelsvertrages  haben
die  Tarifsätze  auf  deutscher  Seite  keine  Aenderung  erfahren,  der  Schutz  für  die
diesseitige  Production  ist  also  der  gleiche  wie  bisher  geblieben.  Was  aber  die
Herabsetzung  der  beiden  Positionen  des  österreichischen  Tarifs  anbelangt:  I.  halbseidene ­
  Waaren  von  fl.  250  auf  fl.  225  —  Mk.  450  (gleicher  Satz  des  deutschen
Tarifs),  2.  halbseidene  Saminte  von  fl.  400  auf  fl.  :400  -  -  Mk.  000  (deutscher
Zoll  Mk.  450),  so  sind  dieselben  nicht  dazu  angethan,  die  Ausfuhr  dieser  Waaren
nach  jenem  Lande  zu  heben.  Nach  einer  Zusammenstellung  der  hier  in  Betracht
kommenden  Artikel  beträgt  der  Eingangszoll  nach  Oesterreich-Ungarn  für:  a)  Glatte
ganzseidcnc  Stoffe:  st.  200  0  -8.9  pCt.  b)  Gemusterte  ganzseidene  Kleidermid
  Besatzstoffe:  fl.  400  5.6—8.75  pEt.  c)  Ganzseidene  gemusterte  Schirmstoffe
  :  fl.  400  —  10-12  pEt.  (1)  Halbseidene  Stoffe:  jetzt  st.  225  gegen  früher
fl.  250.  1.  Strangfärbung  8.5—11.7  pCt.  gegen  früher  9.2—12.8  pCt.  2  Stückfärbung
  12.8-32.6  pEt.  gegen  früher  14  2—30.2  pCt.  e)  Halbseidene  Sammle
l  Plüsche):  jetzt  fl.  300  gegen  früher  fl.  400.  1.  Schappc  -  Lammte  14—23  pEt.
gegen  früher  19—30.5  pCt.  2.  Echappe-Plüsche  25  —  .*50  pCt.  gegen  früher
30-40  pEt.  3.  Seidene  Plüsche  15—17  pEt.  gegen  früher  20—23  pCt.
„Hiernach  ergiebt  sich,  daß  die  Zollermäßigung  ans  österreichischer  Seite  auf
halbseidene  Stoffe  keine  nennenswerthe  Erleichterung  ist,  auf  Lammte  aber  nach
wie  vor  eine  Prohibitivmaßregel  bedeutet.
„Der  deutsch  -  schweizerische  Handelsvertrag  sieht  folgende  für  die  hiesige
Industrie  in  Betrag  kommende  Positionen  vor:  a)  Die  Schweiz  ermäßigte  die
Zölle  auf  l.  Baumwollsammtc  von  Fres.  40  auf  Fres.  30  per  100  kg,  erhöhte
die  Einfuhrzölle  anf  2.  Baumwollgarne  a)  einfach  rob  Fres.  7  statt  Fres.  6  per
lOO  kg,  b)  gezwirnt  Fres.  9  statt  Fres.  8  per  100  kg,  c)  gebleicht,  gefärbt
Fres.  12  statt  Fres.  11  per  100  kg.  3.  Bänder  und  Posament  aus  Halbseide
Fres.  60  statt  früher  Fres.  16  pro  100  kg,  4.  Halbseidcnwaaren  Fres.  40  statt
früher  Fres.  16  per  100  kg,  5.  Confection  aus  Seide  und  Halbseide  (Cravatten)
Fres.  175  statt  früher  Fres.  15&amp;lt;&amp;gt;  per  IlX&amp;gt;  kg.  b)  Deutschland  ermäßigte  der
Schweiz  gegenüber  die  Einfuhrzölle  anf  l.  Baumwollgarne  Idräbtig  rob  a)  über
Nr.  60-79  Mk.  24  statt  Mk.  30.  b)  über  Nr.  79  Mk.  24  statt  Mk.  36,  2.  Nah.
seidc  (Knopflochseide)  Mk.  140  statt  Mk.  150.  Der  Schutz  der  einheimischen
Industrie  von  a)  Mk.  600  —  sür  ganzseidene  Gewebe,  b)  Mk.  450.—  für  halb-
        <pb n="58" />
        seidene  Gewebe  bleibt  also  bestehen.  Die  erhöhten  schweizerischen  Zollsätze,  welche
mit  alleiniger  Ausnahme  des  Zolles  für  seidene  und  halbseidene  Confectionswaaren,
also  auch  für  die  Erzeugnisse  der  bedeutenden  hiesigen  Herrencravattengeschäfte,
als  Finanzzöllc  lediglich  anzusehen  sind,  haben  für  die  deutsche  Ausfuhr  teine  Bedeutung. ­
  Auch  die  erwähnte  Cravattenconfection  findet  vorläufig  in  den  um  Fres.  25
per  lOu  kiï  (Fres.  175)  erhöhten  schweizerischen  Tarif  noch  keine  Beschränkung  der
Einfuhr.
„Nach  den  Erklärungen  des  Herrn  RegierungS-Coinmistars  bat  der  Veredelungsverkehr ­
  mit  Garnen  und  Geweben  zu  sebr  weitgehenden  Verhandlungen  der  vertragschließenden ­
  Staaten  geführt.  Während  der  Vertrag  von  1881  nur  den  sogenannten
passiven  Beredelungsverkehr,  das  heißt  die  zollfreie  Rücknahme  der  im  Vertragslande ­
  veredelten  Waaren  vorsah,  hat  die  Schweiz  darauf  bestanden,  daß  in  Art.  6
des  deutsch-schweizerischen  Vertrages  zum  Ansdruck  gebracht  werde,  daß  auch  bei
der  Einfuhr  in  das  Vertragsland  die  Waare  von  Eingangszöllen  frei  bleibe.  Es
bestellt  also  zwischen  der  Schweiz  und  Deutschland,  aber  auch  nur  ausschließlich
zwischen  diesen  beiden  Ländern,  nunmehr  der  active  Veredelungsverkchr,  welcher
bisher  nach  den  Angaben  der  Regierungsvertreter  thatsächlich  bestanden  haben  soll,
da  von  der  seit  1881  bestehenden  Autonomie  in  der  Richtung  einer  Verzollung
derartiger  Gegenstände  bei  der  Einfuhr  in  das  Veredelungsland  kein  Gebrauch  gemacht ­
  worden  sei.  Nach  den  Erklärungen  des  Staatssekretärs  im  Reichstage  ist  der
Transitveredelungsverkehr  nicht  gebunden;  die  Meistbegünstigung-klausel  bezieht  sich
nur  auf  die  Tarife,  schließt  also  diesen  erleichterten  Veredelungsverkchr  nicht  ein.
Wir  erblicken  in  der  neuen  Fassung  dieses  Artikels  6  des  Vertrages  allerdings
eine  große  Verschiedenheit  gegenüber  dem  früheren  Wortlaute  zu  Gunsten  desjenigen
Vertragslandes  mit  wenig  entwickelter  Veredelungs-Jndnstrie.
„Der  deutsch-italienische  Handelsvertrag  läßt  die  deutschen  Einfuhrzölle
aus  Erzeugnisse  unserer  Industrie  unberührt  und  bringt  nur  eine  kleine  Abänderung
in  den  bezüglichen  italienischen  Einfuhrzöllen.  Genähte  Gegenstände  aus  Seide
und  Halbseide  rc.  zahlen  den  Zoll  des  Gewebes  mit  40  pCt.  Zuschlag  (statt  50  pEt.s.
Aber  der  unter  Vorbehalt  ter  Ratification  abgeschlossene  Handelsvertrag  zwischen
der  Schweiz  und  Italien  soll  die  italienischen  Zölle  auf  die  verschiedenen  Kategorien ­
  von  Ganzseidenwaaren  um  100  Fres.,  der  gemischten  Seidenwaaren  um  50
Fres,  für  100  kg  ermäßigen.  An  diesen  Zollberabsetzungen,  welche  mit  dem  1.  Juli
d.  I.  Kraft  erhalten  sollen,  würde  auch  die  deutsche  Einfuhr  nach  Italien  theilnehmen.

„Der  deutsch-belgische  Handelsvertrag  bringt  beiderseitig  teine  Acude»ung
in  den  Einfuhrzöllen  der  uns  interessirenden  Waarengattungen.
„Der  deutsch  -  spanische  Handelsvertrag  ist  in  der  Schwebe.  Wir  haben
Ew.  Excellenz  unsere  Ansichten  über  die  spanischerseits  aufgestellten  Prohibitivzölle
mitgetheilt  und  an  anderer  Stelle  über  die  Formalitäten  der  Ursprungszeugniß-Ansstellung
  berichtet.  Wie  der  französische  Tarif,  ist  auch  der  spanische  in  zwei
Abtheilungen,  einen  Minimal-  und  einen  Maximaltarif  getheilt.  Spanien  verläßt
die  seither  befolgte,  mehr  sreihändlcrischc  Politik  und  tritt  mit  einem  Male  zum
Gegentheil,  zu  einer  Hochschutzzöllnerischen  über.  Der  Bundesrath  des  deutschen
Reiches  hat  von  der  ihm  durch  den  Reichstag  ertheilten,  vorhin  erwähnten  Vollmacht
  Gebrauch  gemacht  und  läßt  der  spanischen  Einfuhr  bis  zum  80.  Juni  d.  I.
die  Zollbefreiungen  und  Zollermäßigungen,  mit  Ausnahme  der  Zollbegünstignng
für  Wein  in  Fässern,  zu  Theil  werde».  Umgekehrt  gewährt  Spanien  der  deutschen
        <pb n="59" />
        57
Einfuhr  bis  zum  30.  "&amp;gt;uni  d.  ?&amp;gt;.  (ausgenommen  Sprit)  den  seitherigen  Pertragstarif. ­

„An  die  vorstehend  erwähnten  Handelsverträge  wird  sich  voraussichtlich  eine
Reihe  weiterer  Verträge  jener  Staaten  unter  sich  oder  mit  fremden  Ländern  an.
schließen,  und  wird  Deutschland  an  etwaigen  darin  bedungenen  Zollermäßigungen
auf  Grund  des  MeistbegünstigungorechteS  Antheil  haben.  Dann  werden  wir  in
die  Lage  kommen,  unseren  Mandataren  die  Zolltarife  der  verschiedenen  Länder  nach
dem.Stande  der  abgeschlossenen  Handelsverträge  zu  unterbreiten.
»Wir  begrüßen  die  durch  die  Handelsverträge  für  eine  lange  Dauer  von
Jahren  geschaffene  Stabilität  in  unseren  Handelsbeziehungen  zu  anderen  Ländern,
wenn  auch  die  erzielten  geringen  Ermäßigungen  der  fremden  Einfuhrzölle  für  die
Erzeugnisse  unserer  Industrie  nicht  dazu  angethan  sind,  unsere  Ausfuhr  an  Bedeutung
  gewinnen  zu  lassen."
Handelskammer  zu  Düsseldorf.
„Von  weittragender  Bedeutung  war  der  zur  Jahreswende  erfolgte  Abschluß
der  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz;
derselbe  bat  zwar  manche  Erwartungen  unerfüllt  gelassen  und  in  einzelnen  Industriezweigen ­
  gerechten  Unwillen  hervorgerufen,  für  eine  weitere  gedeihliche  Entwickelung
unseres  Handels  und  unserer  Industrie  aber  eine  nicht  zu  unterschätzende  Bedeutung
insofern,  als  er  unseren  Handelsbeziehungen  zu  den  Vcrtragsstaaten  eine  seit  Jahren
von  uns  in  Denkschriften  und  Berichten  erbetene  Rübe  und  Stetigkeit  auf  eine
geraume  Zeit  sichert  und  damit  den  gegenseitigen  Güteraustausch  wesentlich  fördern
wird.  Seitens  der  Königlichen  Staatsregierung  erübrigt  nur  noch,  auch  mit  denjenigen
  Staaten  Verträge  abzuschließen,  mit  welchen  wir  bisher  einen  lebhaften
Güteraustausch  ohne  Vertragsverhältniß  unterhalten  haben.  Gegebenen  Falls  ist
dabin  zu  strebe»,  daß  nur  seitens  dieser  Staaten  das  Recht  der  meistbegünstigten
Nation  eingeräumt  werde.  Ganz  besonders  ist  eine  solche  Vereinbarung  mit  den
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  zu  treffen,  damit  die  Wiederaufnahme  und
Erhaltung  unserer  Handelsbeziehungen  zu  den  mittel-  und  südamerikanischen
Staaten  uns  wieder  ermöglicht  wird.  Von  welcher  Bedeutung  letztere  für  einzeln
Zweige  unserer  Exportindustrie  sind,  haben  die  ausgebliebenen  Ausfuhraufträge  der
beiden  letzten  Iabrc  zur  Genüge  bewiesen."
Handelskammer  für  den  Stadtkreis  Duisburg.
„Ueber  die  Wirkungen  der  Handelsverträge  läßt  sich  heute  ein  auf  Erfahrungen
begründetes  Urtheil  noch  nicht  abgeben.  Von  den  uns  zugegangenen  Mittheilungen
sei  hier  nur  die  Klage  der  Sodaindustrie  erwähnt,  daß  in  dem  Handelsverträge
mit  Oesterreich-Ungarn  die  erhoffte  Gleichstellung  der  beiderseitigen  Zollsätze  nicht
erreicht  worden  sei.  Einige  Aeußerungen  über  die  Handelsverträge  finden  sich
noch  im  2.  Theile  in  den  Berichten  der  einzelnen  Firmen,  auf  die  wir  hiermit
verweisen.  Jedenfalls  haben  die  Handelsverträge  wenigstens  auf  eine  längere  Reibe
von  Jahren  Ruhe  und  Stetigkeit  in  die  Zollverhältnisse  gebracht  und  diesen  Umstand ­
  wissen  Handel  und  Industrie  wohl  zu  würdigen.  Aus  den  auf  die  Mac
Kinley-Bill  folgenden  Verhandlungen  hat  die  Befreiung  der  Einfuhr  des  Zuckers
von  dem  hoben  Zolle  der  Bill  große  Befriedigung  hervorgerufen.  Die  Aufhebung
des  Einfuhrverbotes  von  amerikanischem  Schweinefleisch  bat  für  den  Industriebezirk
  mit  seiner  großen  Arbeiterbevölkerung  und  den  hoben  Lebensmittelpreisen
        <pb n="60" />
        58

nicht  geringen  Wertb.  Die  Wirkungen  der  Maßregel  sind  bis  jetzt  aber  noch
unbedeutend.  Bor  allem  ist  der  Preis  des  amerikanischen  Schweinefleisches  im
Verhältniß  zu  dem  des  einheimischen,  noch  zu  hoch  gewesen,  außerdem  sind  aber
die  Ersparnisse  der  Einfuhr  durch  die  gesundheitspolizeilichen  und  Zollschriften
so  erheblich,  daß  die  Einfuhr  sich  bis  jetzt  noch  nicht  recht  entwickeln  konnte."
Handelskammer  zu  Elberfeld.
„Da  unser  Vaterland  sich  in  seiner  bisherigen  Machtstellung  ohne  eine
leistungsfähige  Industrie  nicht  behaupten  kann,  so  wird  cs  jetzt  und  später  zu  den
wichtigsten  Aufgaben  der  gesetzgebenden  Factoren  gehören  müssen,  mit  allen  Mitteln
dahin  zu  wirken,  daß  die  Lebensfähigkeit  der  Industrie  durch  entsprechende
Förderung  im  Zulande,  Erleichterung  des  Exports  und  sorgsame  Verhütung  einer
übermäßigen  Belastung  der  gewerblichen  Thätigkeit  erhalten  bleibe.  Zn  diesem
Sinne  haben  wir  das  Bestreben  der  Reichsregierung,  durch  den  Abschluß  günstiger
Tarifverträge  die  auswärtigen  Märkte  für  unsere  Erzeugnisse  in  erhöhtem  Maaße
zu  erschließen,  bereits  im  vorigen  Jabre  dankend  anerkannt.  Die  Vereinbarung
solcher  in  erster  Linie  in  den  nnS  auch  politisch  nabe  verbundenen  beiden  Trcibundstaaten
  Oesterreich-Ungarn  und  Italien,  daneben  mit  dem  benachbarten  Belgien,
kann  deshalb  auch  unsererseits  als  eine  durch  die  allgemeine  z&amp;gt;-»politische  Lage
Europas  gebotene  Handlung  nur  gebilligt  werden.  Bedauern  müssen  wir  dabei
sreilich,  daß  die  deutscherseits  den  genannten  Staaten  gemachten  Zugeständnisse
diejenigen,  welche  uns  dafür  eingeräumt  wurden,  an  Werth  bedeutend  übertreffe».
Für  unseren  Bezirk  dürften  —  abgesehen  von  den  der  chemischen  Industrie  gewährten
  Vortheilen  —  solche  Zugeständnisse,  welche  nnS,  wie  gehofft,  „die  answärtigen
  Märkte  in  erhöhtem  Maaße  erschließen",  kaum  errungen  sein.  Wo
für  einzelne  Artikel  unserer  Textil-Industrie  wirklich  einige  wenige  Zoll  Herabsetzungen ­
  seitens  der  gedachten  verbündeten  Staaten  gewährt  wurden,  ist  die  Grenze
so  vorsichtig  bemessen  worden,  daß  sie  immer  noch  über  dem  Zollsätze  blieb,  bei
welchem  für  die  deutsche  Industrie  erst  die  Möglichkeit  begonnen  haben  würde,  imt
der  österreichischen  oder  italienischen  bezüglich  dieser  speciellen  Artikel  im  eigenen
Lande  erfolgreich  in  Wettbewerb  zu  treten.
„Würdigen  wir  trotzdem  die  Gründe,  welche  die  Reichsregierung  in  diesem
Falle  veranlaßten,  einen  wenn  auch  mit  gewissen  Opfern  erkauften  vertragsmäßigen
Zustand  dem  anderenfalls  vielleicht  am  l.  Februar  1892  eingetretenen  vertrag!osen
vorzuziehen,  so  können  wir  doch  eine  solche  Zwangslage  in  Bezug  auf  den  Abschluß
des  neuen  deutsch-schweizerischen  Handels-  und  Tarif-Vertrages  in  keiner  Weise
anerkennen  Das  Absatzgebiet,  welches  die  Schweiz  uns  öffnet,  ist  gegenüber
demjenigen,  welches  das  Deutsche  Reich  für  die  mannigfach  entwickelte  schwciwr
Zndustrie  bildet,  veschwindend  klein,  und  wir  hätten,  da  ohnehin  nicht  die  Wahrscheinlichkeit ­
  vo,  lag,  von  anderer  Seile  bei  der  Schweiz  überflügelt  zu  werden,
im  Verein  mit  Öesterreich-Ungaru  selbst  auf  die  Gefahr  eines  zeitweise«  Zollkrieges ­
  hin  wobl  abwarten  können,  bis  die  Berner  Regierung  unter  dem  wange
der  Verhältnisse  den  deutschen  Wünschen  gegenüber  willfähriger  geworden  ware.
Statt  dessen  hat  man  leider  unter  dem  Scheine  von  Ermäßigungen  des  Probibitiv-T
  arises,  den  die  Schweiz  sich  eigens  erst  im  letzten  Zahre  als  Waffe  für  die
LertragSverhandlungen  schuf,  diesseits  in  ganz  außerordentliche  Erhöhungen  des
bisherigen  Vertragstarifes  gewilligt,  wodurch  ».  a.  auch  wichtige  Artikel  unseres
Bezirkes  —  wie  die  wollenen  und  halbwollenen  Webewaaren  betroffen  wurden.
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        59

Trotzdem  bat  man  neben  anderen  Zugeständnissen  deutscherseits  der  Schweiz  auch
noch  das  wichtige  Geschenk  der  Umänderung  des  bisherigen  sogenannten  passiven
Veredlungsverkehrs  in  den  activen  gemacht.  Und  dao  geschab,  obschon  die  dicofettige
  Kammer  sich  seit  Zähren  in  zahlreichen  Gutachten  an  die  Zollbebördc  stets
entschieden  gegen  die  von  schweizer  Interessenten  beantragte  zollfreie  Zulassung
roher  Gewebe  behufs  hier  vorzunehmender  Veredlung  ausgesprochen,  weil  der
schweizer  Fabrikant  dadurch  in  den  Stand  gesetzt  werde,  seiner  mit  billigeren
Wasserkräften,  billigeren  Lohnen  »nb  billigen,  weil  im  Znlande  gesponnenen  Fein-Garnen
  hergestellten  roben  Webewaare  durch  Benutzung  unserer  Färbereien  und
Appreturanstalten  das  Anseben  der  deutschen  Waare  zu  geben.  Auch  in  einer
Eingabe  vom  16.  Mai  1891  an  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
wurde  die  vollständige  Aufhebung  des  VeredluiigSverkehrS  mit  der  Schweiz  bei
Erneuerung  des  Handelsvertrages  mit  derselben  befürwortet,  da  der  Vortheil  dieses
Verkehrs  bei  der  großen  Verschiedenheit  der  consumfähigcn  Bevölkerungozabl  entschieden ­
  aus  Seiten  der  Schweiz  liege.
„Der  bisherige  Vertrag  mit  der  Schweiz  gestattete  in  Art.  6  nur  den  sog.
passiven  Veredlungsverkehr,  d.  b  er  setzte  fest,  daß  die  zu  gewissen  Veredlungszwecken
  ausgeführten  Waaren  bei  der  Rückkehr  aus  dem  VercdlungSlande  von
Eingangsabgaben  befreit  bleiben  sollten.  Dagegen  war  die  Entscheidung  darüber,
ob  auch  bei  der  Einfuhr  in  das  Veredlungsland  Zollfreibeit  zu  gewähren  fei,  der
autonomen  Gesetzgebung  vorbehalten  und  regelte  sich  in  Deutschland  nach  den  Vorschristcn
  des  $  115  des  Vereinszollgesetzes,  wonach  die  Bewilligung  derartiger
Zollbegünstigungen  dem  Ermessen  der  Zollbehörden  überlassen  ist.  Das  hiesige
Hauptsteueramt  boite  daher  bei  derartigen  Anträgen  von  Fall  zu  Fall  stets  eine
gutachtliche  Aeußerung  der  Handelskammer  ein.  Dies  hat  nun  seit  Kurzem  ausgc
böl-t,  denn  in  dem  neuen,  am  I.  Fcbruer  1892  in  Kraft  getretenen  Handelsverträge
mit  der  Schweiz  vom  10.  December  1891  erfuhr  Art.  6  die  einschneidende
Aenderung,  daß  nicht  nur  bei  der  Rückkehr  aus  dem  Veredlungslande,  sondern
auch  bei  der  Einfuhr  in  dasselbe  die  betreffenden  Waaren  von  Eingangs-  und
Ausgangsabgaben  befreit  bleiben.  Wie  sehr  durch  diesen  unbeschränkten  Vcredlnngsverkehr
  unter  Umständen  die  bethciligten  deutschen  Industriezweige  geschädigt  werden
könnten,  ist  in  den  betroffenen  Kreisen  so  bekannt,  daß  eS  näherer  Ausführungen
hierüber  an  dieser  Stelle  nicht  bedarf.
„Die  Vorgänge  bei  Abschluß  des  Handelsvertrages  mit  der  Schweiz  beweisen,
wie  wünschcnswcrth,  ja  wie  nothwendig  es  ist,  daß  die  Stimme  der  gesetzmäßigen
Vertretung,  welche  Handel  und  Industrie  in  den  Handelskammern  besitzt,  auch
wirklich  gebort  wird;  daß  ferner  unseren  diplomatischen  Unterhändlern,  auch  wenn
sie  noch  so  tüchtige  Nationalöconomen  und  vom  besten  Willen  beseelt  sind,  ein
Beirath  aus  Fachmännern  während  der  wichtigsten  Stadien  der  Handelsvertrags-Verhandlungen
  von  AmtSwegen  zugetheilt  werden  sollte.  Ebenso  spricht  die  Erfahrung,
  welche  große  Kreise  der  deutschen  Gcwerbcthätigkeit  mit  der  parlamentarischen ­
  Behandlung  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  gemacht  baden,
auf'S  Entschiedenste  dagegen,  daß  so  hochbedcutsamc  Vorlagen,  nachdem  sie  bis
zum  letzten  Augenblicke  geheim  gebalten  worden,  in  denkbar  kürzester  Frist  durch
den  Reichstag  erledigt  werden,  —  ein  Verfahren,  bei  welchem  die  materiellen
Interessen,  die  doch  bei  Zollverträgen  in  erster  Linie  maaßgebend  sein  müßten,
jedenfalls  nicht  in  dem  ihnen  gebührenden  Grade  zur  Geltung  gelangen.  Wir
geben  uns  der  zuversichtlichen  Hoffnung  bin,  daß  der  deutschen  Industrie  ähnliche
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        60

Erfahrungen  und  Enttäuschungen,  wie  solche  bier  hervorgehoben  wurden,  bei  den
noch  ausstehenden  Handelsvertrags^Abschlüssen  mitSpanien,  Portugal,  Serbien  u.s.w.
erspart  bleiben.  Die  Industrie  unseres  Bezirks  nimmt  ganz  besonders  Antheil  an
der  Erhaltung  dcö  seitherigen  Exports  nach  dem  erstgenannten  Lande,  uud  wir
baben  nicht  verfehlt,  dein  Königlichen  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  unsere
dringlichen  Wünsche  in  dieser  Hinsicht  wiederholt  bis  in  die  jüngste  Zelt  hinein
zur  geneigten  Berücksichtigung  zu  unterbreiten.
„Wird  Deutschland  nun,  da  seine  wichtigen  Tarifverträge  für  die  Dauer  von
zwölf  Jahren  abgeschlossen  wurden,  für  diesen  so  langen  Zeitraum  nichts  in  der
Lage  sein.  den  während  desselben  etwa  eintretenden  Nothstand  irgend  einer  Industrie
durch  Erhöhung  des  Zollschutzes  gegen  das  Ausland  zu  bekämpfen,  so  darf  die
Industrie  wohl  umsomehr  darauf  rechnen,  daß  ihr  diejenige  Unterstützung  nicht
versagt  werde,  welche  ibr  auf  dem  Gebiete  der  inneren  Rechögesetzgebung  gewährt
werden  kann,  um  sie  in  den  Stand  zn  setzen,  den  Wettbewerb  mit  dem  Auslande
fortzuführen.  Hierzu  zählen  wir  die  schon  seit  einer  langen  Reihe  von  Jahren
bisher  leider  vergeblich  von  uns  beantragte  Rückvergütung  des  Zolls  für  die  in
halbseidenen  und  halbwollenen  Geweben  wieder  zur  Ausfuhr  gelangenden  ausländischen
  Baumwollen-Feingarne."
Handelskammer  für  den  Kreis  Essen.
„Unsere  Beziehungen  zum  Auslande  sind  durch  die  mit  den  miteieuropäischen
Staaten  abgeschlossenen  Handelsverträge  im  Berichtsjahre  einer  wesentlichen  Veränderung ­
  unterzogen  worden.  Ueber  die  Tragweite  derselben  werden  wir  erst  nach
Einsicht  der  statistisch  festgestellten  Resultate  ein  zutreffendes  Urtheil  fällen  können.
Die  Wichtigkeit  derselben  geht  aus  der  Zusammenstellung  der  großartigen  Verkehrs-Verhältnisse
  mit  unseren  Nachbarstaaten  hervor,  welche  S.  ‘23  ff.  sich  besonders  zusammengestellt
  finden.  Alle  unsere  Wünsche  sind  bei  dem  Abschlüsse  der  Verträge
nicht  erfüllt  worden,  aber  wir  vertrauen,  daß  die  Handelsbeziehungen  ans  praktischer
und  nationaler  Grundlage  aufgebaut,  auch  in  der  weiteren  Entwickelung  zwischen
den  Vertragsmächten  sich  den  gegenseitigen  Verhältnissen  praktisch  anpassen  und
mehr  Verbesserungen  und  Erleichterungen  herbeiführen  werden."
Handelskammer  zu  Köln.
„Für  die  Erneuerung  der  Handelsverträge  mit  verschiedenen  Staaten  ^Oesterreich," ­
  Belgien,  der  Schweiz.  Italien.  Spanien,  Serbien,  Rumänen)  batten  wir
über  die  Wünsche  der  diesseitigen  Betbeiligten  nach  Berlin  zu  berichten,  zu  welchem
Zwecke  wir  umfassende  Erhebungen  anstellten.  Auch  die  uns  späterhin  noch  bekannt
gewordenen  Wünsche  berichteten  wir  nach  Berlin.  Außerdem  wurden  wir  mehrmals ­
  während  der  Verhandlungen  zu  Berichten  über  einzelne  Fragen,  die  zur
Sprache  gekommen  waren,  veranlaßt.  Erneuert  sind  inzwischen,  wie  bekannt,  die
Verträge  niit  Oesterreich.  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz.  Die  drei  ersten
Verträge  schädigten  zwar  auch  im  hiesigen  Bezirk  manches  Einzelinteresse,  konnten
aber  —  wenn  auch  in  verschiedenem  Maße  —  noch  im  Ganzen  als  günstig  für
die  diesseitigen  Interessen  angesehen  werden.  Zudem  war  die  Zeit  zwischen  der
Bekanntgabe  der  Verträge  und  deren  Genehmigung  durch  den  Reichstag,  dessen
Berathungen  mit  einer  u.  E.  allzugroßen  Eile  beendigt  wurden,  zu  kurz,  um
irgendwie  in  die  Sache  eingreifen  zu  können.  Der  Vertrag  mit  der  Schweiz  dagegen ­
  erschien  uns  für  den  hiesigen  Bezirk  als  durchaus  ungünstig.  Denn  nach
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        61

demselben  sind  trotz  einiger  geringen  Ermäßigungen  gegen  den  im  Iabre  Ihül
bedeutend  erbebten  Schweizer  Generaltaris  doch  gegen  den  bisherigen  Konventionaltarif ­
  wesentliche  Zollerhebungen  —  zum  Tbeil  im  fünf*  oder  sechsfachen  Betrage
der  bisbcrigen  Satze  —  für  die  diesseitigen  Ausfuhrartikel  eingetreten.  Auch  eine
Eingabe  einer  hiesigen  .  Goldleistenfabrik  richtete  sich  gegen  die  sehr  ungünstige
Gestaltung  des  Vertrages  mit  der  Schweiz  für  Leisten  und  Rahmen  Da  der
Vertrag  noch  nicht  genehmigt  war,  so  beschlossen  wir  in  der  Decembersitzung,  diese
und  etwaige  weitere  rechtzeitig  eingebende  Eingaben  in  Sachen  des  Vertrages  mit
der  Schweiz  dem  Reichskanzler  zu  unterbreiten.  Der  Reichstag  nahm  auch  diesen
Vertrag  unverändert  an.
„In  den  öffentlichen  Besprechungen  über  die  vorgenannten  Verträge  ist  wiederholt ­
  der  Vorwurf  erhoben  worden,  daß  die  Reichsregierung  die  betbeiligtcn  Greife
nicht  gehört  babe.  In  dieser  Form  ist  der  Vorwurf  unbegründet.  Die  Handelskammern ­
  sind  —  in  Preußen  wenigstens  —  schon  frühzeitig  ausgesordert  worden,
die  Wünsche  ibrer  Bezirke  zum  Ausdruck  zu  bringen,  und  —  wie  erwähnt  —  auch
während  der  Verhandlungen  über  bestimmte  Punkte  befragt  worden.  Gehört  sind
also  die  Organe  der  Betheiligten.  Allein  die  Form,  in  der  es  geschehen  ist,  erscheint ­
  nicht  genügend.  Bei  den  erstmaligen  Erhebungen  und  Berichten  in  der
Sache  konnten  die  Handelskammern  naturgemäß  auf  die  Vorschläge  und  Forderungen
der  Staaten,  mit  denen  verhandelt  werden  sollte,  keine  Rücksicht  nehmen,  weit
solche  Vorschläge  in  der  Regel  noch  nicht  vorlagen.  Es  liegt  aber  auf  der  Hand,
daß  die  Handelskammern  die  ihnen  anvertrauten  Interessen  viel  besser  hätten  wahrnehmen ­
  und  auch  in  zweckmäßigerer  Form  ihr  Material  hätten  liefern  können,
wenn  sie  die  Vorschläge  der  betreffenden  Staaten  vor  sich  gehabt  hätten  Diese
Möglichkeit  ist  ihnen  nicht  geboten  worden.  Anstatt  sic  zu  Gutachten  bczw.
mündlichen  Verhandlungen  über  die  einzelnen  Anerbietungen  und  Forderungen  der
verschiedenen  Staaten  aufzufordern,  bat  man  auch  ihnen  gegenüber  den  Inhalt  der
schwebenden  Verhandlungen  als  strenges  Geheimniß  behandelt.  Eine  nochmalige
Prüfung  und  Ergänzung  ihrer  erstmaligen  Berichte  ist  dadurch  verhindert  worden.
Da  nicht  jede  Handelskammer  an  jeder  einzelnen  Position  der  Vertragsentwürfe
betheiligt  war,  so  wäre  es  ».  E.  möglich  gewesen,  auf  Grund  der  thatsächlichen
Vorschläge  nochmals  mit  den  Handelskammern  in  Verbindung  zu  treten.  Ein
solches  Vorgeben  kann  für  die  noch  schwebenden  Vertragsverhandlungen  nur
empfohlen  werden."
Befische  Handelskammer  zu  Lennep.
„In  der  Geschichte  der  deutschen  Handelspolitik  nimmt  das  Jahr  18lll  einen
hervorragenden  Platz  ein.  Die  Handelsverträge,  welche  Deutschland  mit  Oesterreich-Ungarn,
  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  abgeschlossen,  bedeuten  unzweifelhaft
eine  Abweichung  von  dem  lange  festgehaltenen  Grundsatz  selbstständiger  Zollfestsetzung ­
  und  einseitiger  Abschließung  und  leiten  offenbar  in  das  freiere  Fahrwaster
  eines  mitteleuropäischen  Zollzusammenschlusses  hinüber.  Ueber  den  wirtbschaftlichen
  Werth,  den  diese  Verträge  für  unser  Vaterland  haben,  gehen  die
Meinungen  freilich  noch  sehr  auseinander.  Mit  vielleicht  zu  hoch  gespannten  Erwartungen ­
  batte  man  dem  Ergebniß  der  Vertragsverhandlungen  entgegengesehen
und  gehofft,  daß  das  mächtige  Deutsche  Reich  mit  großen  Errungenschaften  aus
ihnen  hervorgehen  würde.  AIs  nun  schließlich  die  Thatsachen  weit  hinter  diesen
Hoffnungen  znrückblieben,  war  die  Enttäuschung  natürlich  groß.  Abfällige  Beur-
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        tbeilungen  über  die  summarische  Behandlung  so  wichtiger,  in  die  Geschicke  dee
deutschen  Erwerblcbens  tief  einschneidender  Fragen,  wurden  allerorten  laut  und  das
Mißvergnügen  fand  sogar  hie  und  da  in  der  Presse  in  Angriffen  auf  die  Weicheregierung
  und  deren  Vertreter  Auedruck,  denen  man  Mangel  an  Umsicht  und  ungenügende ­
  Fühlungnahme  mit  den  Kreisen  des  Handele  und  der  Industrie  zum
Vorwurf  machte.  Für  une  lag  eine  Veranlassung,  une  derartigen  Bewegungen
anzuschließen,  um  so  weniger  vor,  ale  nach  Erfahrungen,  die  wir  bei  der  Behandlung ­
  so  mancher  von  seiten  der  Regierung  an  uns  gerichteten  Anfragen,  die
Handelsverträge  betreffend,  die  Ueberzeugung  bei  uns  feststand,  daß  die  Wahrnehmung ­
  der  deutschen  Interessen  in  rührigen  und  durchaus  bewährten  Händen
lag.  Gewiß  ist  es  bedauerlich,  daß  den  Vertragsstaaten  nicht  größere  Zugeständnisse
für  die  deutsche  Industrie  abgewonnen  sind,  und  wir  sind  die  letzten,  die  sich  zu
einer  Ueberschätzung  des  für  uns  Erreichten  versucht  fühlen.  Wir  sagen  uns  aber,
daß  dies  Erreichte  das  Erreichbare  war,  und  sinden  uns  in  die  unabänderlichen
Thatsachen  so  gut  es  geben  will.  Auch  scheint  cS  uns,  daß  in  denjenigen  Kreisen,
die  mit  Klagen  über  die  Nachtheile  der  neuen  Verträge  nicht  müde  werden,  der
Umstand  zu  wenig  Berücksichtigung  findet,  daß  die  im  Jahre  18ÍH  beschlossenen
Handelsabkommen,  wie  wir  schon  oben  andeuteten,  kein  fertiges  Ganze  darstellen,
sondern  nur  einen  Theil  des  großen  Wertes,  der  Entwickelung  des  deutschen
Gewerbefleißes  durch  feste  Tarifverträge  und  Verkehrserleichterungen  mit  möglichst
allen  europäischen  Kulturstaaten  auf  Jahrzehnte  hinaus  einen  gleichmäßigen  Unterbau ­
  zu  schaffen.  Vielleicht  wäre  es  besser,  die  Hoffnung  auf  das  Gelingen  dieser
Aufgabe  aufrecht  zu  erhalten  und  die  wirthschaftliche  Zukunft  unseres  Vaterlandes
mit  weniger  Eifer  grau  in  grau  zu  malen,  als  es  gegenwärtig  unter  dem  Einfluß
der  Verstimmung  über  die  unvermeidliche  Verletzung  vieler  Einzelinteressen  mit
Vorliebe  geschieht."
Handelskammer  für  den  Kreis  Mülheim  am  Rhein.
„Der  Ablauf  der  wichtigsten  europäischen  Zolltarif-Verträge  zu  Ende  des
Jahres  18'.&amp;gt;  1  und  1.  Februar  1S92  bildete  den  Hauptgegenstand  der  internationalen
Verhandlungen  des  abgelaufenen  Jahres.  Deutschland  bezw.  der  deutsche  .lollverein
  war  dabei  besonders  betbciligt.  Denn  obgleich  es  selbst  nur  wenige  Tarifverträge ­
  abgeschlossen  hatte,  befand  es  sich  in  Folge  des  ihm  von  den  meisten
europäischen  Staaten  gewährten  MeistbcgünstigungSrechts  im  Genuß  aller  Vergünstigungen,
  welche  anderen  Staaten  zugestanden  waren,  und  sab  diese  mit  dem
Ablauf  der  gekündigten  Verträge  schwinden.  Zu  diesem  Verluste  seiner  günstigen
handelspolitischen  Position  in  Europa  kam  die  schärfere  Abschließung  der  Vereinigten
  Staaten  Amenta's  durch  die  Mac  Kinley-Bill  und  das  Bestreben  dieses
Staates,  durch  Abkommen  und  Verträge  mit  den  mittel-  und  südamerikanischen
Staaten  seiner  Industrie  eine  bevorzugte  Stellung  in  diesen  Ländern  zu  sichern.
Deutschland  stand  vor  der  Wahl,  seinen  Zolltarif  ganz  autonom,  d.  h.  nur  nach
seinen  eigenen  Interessen  und  Bedürfnissen  zu  gestalten  und  sich  dadurch  vollständig
zu  isoliren,  oder  zu  versuchen,  zunächst  mit  den  ihm  auch  fonti  befreundeten  Nachbarstaaten ­
  durch  den  Abschluß  neuer  Verträge  in  ein  freundliches  Verhältniß  zu  treten.
Es  hat  diesen  letzteren  Weg  beschritten  und  nach  langen  vielfach  unterbrochenen
Verhandlungen  zunächst  mit  Oesterreich,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  neue
Tarifverträge  abgeschlossen,  welche  insofern  ein  Ganzes  bilden,  als  die  in  diesen
Verträgen  einem  einzelnen  Staate  zugestandenen  Zollsätze  auch  gegenüber  den
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        «3
anderen  Vertrags-Staaten  Platz  greifen.  Tiefe  Verträge  sind  zunächst  für  tie
Dauer  von  12  Zabren  geschaffen.  Leider  bat  die  deutsche  Industrie  durch  diese
Verträge  nicht  die  Erleichterungen  im  Verkehr  mit  de»  betreffenden  Staaten  erlangt. ­
  auf  welche  fie  gehofft  batte.  Für  wichtige  Industriezweige,  und  darunter
befinden  sich  auch  die  in  unserem  Bezirk  ansässigen,  sind  die  Zollsätze  der  fraglichen
Staaten  i»  der  Hauptsache  auf  der  früheren  Höhe,  welche  häufig  geradezu  probibitiv
  wirkte,  geblieben,  und  nur  in  einzelnen,  wenig  bedeutenden  Punkten  ist
eine  Erniedrigung  gewährt  worden.  Es  wird  dico  dem  Umstand  zugeschrieben,
das;  die  teutschen  Industriellen  bezüglich  der  einzelnen  Sätze  und  der  Ansprüche
der  auswärtigen  Interessenten  nicht  genügend  befragt  bezw.  unterrichtet  worden
seien  und  somit  außer  Staude  waren,  ihre  Interessen  geltend  zu  machen.  Ter
Wunsch  erscheint  gerechtfertigt,  daß  bei  ähnlichen  Gelegenheiten  andere  verfahren
werden  möge."
Handelskammer  zu  Mühlheim  a.  d.  Ruhr.
„Wenn  die  Handelsverträge  in  manchen  Theilen  den  Wünschen  der  Lederindustrie ­
  nicht  entsprochen  haben,  wie  namentlich  in  den  unten  näher  berührten,
in  den  Zollsätzen  für  Ricmencroupono,  so  soll  doch  nicht  verkannt  werden,  daß  in
manchen  Artikeln  durch  dieselben  eine  verbesserte  Lage  geschaffen  ist.  Vor  allen
Dingen  soll  aber  hervorgehoben  werden,  daß  auf  eine  Reihe  von  Jahren  stabile
Verhältnisse  immerhin  einen  gewissen  Vorzug  gewähren."
Handelskammer  zu  Neuß.
„Die  nenen  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und
der  Schweiz  lassen  in  mehreren  Industriezweigen  unseres  Bezirkes  lebafte  Befürchtungen ­
  über  schädigende  Wirkungen  laut  werden.  Die  Bedenke»,  welche  in
dieser  Hinsicht  die  Spciseölfabrikation  wegen  der  Herabsetzung  des  Eingangszollcs
auf  Olivenöl  (Speiseöl)  in  Fässern  für  Oesterreich-Ungarn  und  Italien  von  10  aus
3  Mk.  sowie  für  Erdnußöl  (dcnaturirt)  auf  6  Mk.  pro  HX)  kg  setzt,  bat  die
Handelskammer  unter  Hinweis  auf  ihre  früheren  Eingaben  an  maßgebender  Stelle
zur  Kenntniß  gebracht.  Sie  beschränkt  sich  deshalb  hier  daraus,  nochmals  das
Gesuch  zu  wiederholen,  es  möge  der  bestehende  Zolltarif  dahin  abgeändert  werden,
daß  Mohnsaat,  Sesamsaat  und  Erdnüsse  zollfrei  belassen,  Baumwollcnsamenöl
nach  der  Tarifklasse  der  Speiseöle,  und  nur  wenn  zu  technischen  Zwecken  amtlich
denaturirt,  zu  dem  bisherigen  billigeren  Zollsätze  tarifirt  werde.  Die  Stearinfabrikation
  klagt,  daß,  obgleich  sie  früher  wiederholt  zu  ihrem  Schutze  um  eine
Erhöhung  des  Eingangszolles  aus  Olein  gebeten  babe,  letzterer  nunmehr  noch  um
1  Mk.  pro  UH»  kg  heruntergesetzt  worden  sei  und  sie  so  empfindliche  Verluste  zu
gewärtigen  habe.  In  gleicher  Weise  klagt  die  Papierfabrikation,  daß  ihre  Vorstellungen
  beim  Abschluß  des  neuen  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn  keine
Berücksichtigungen  gefunden  hätten.  Früher,  bei  niedrigen  Kohlenpreisen,  sei  es  für
sie  schon  schwierig  genug  gewesen,  mit  Oesterreich,  welches  fast  nur  mit  Wasserkrast
  arbeite,  billige  Arbeitslöhne  und  billige  Lumpen  habe,  das  ganze  Jabr  durch
arbeite,  gleichen  Schritt  zu  halten;  beute  bei  den  hohen  Kohlenpreiscn,  bei  den
durch  die  Arbeiterschutzgesetze  vermehrten  Lasten  und,  nachdem  für  Oesterreich  der
Eingangszoll  um  4  Mk.  pro  loO  kg  ermäßigt  worden,  sei  das  noch  viel  schwieriger.
Und  nun  sei,  obgleich  die  inländische  Papierfabrikation  bei  schwacher  Ausfuhr
unter  einer  starken  Uebcrproduktion  leide,  unter  Nichtberücksichtignng  der  Vor-
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stelliingen  der  Papierfabrikanten  für  Oesterreich  beim  Abschuß  des  neuen  Handelsvertrages ­
  die  Einfuhr  noch  erleichtert  worden.  Es  könne  nicht  ausbleiben,  daß  unter
solchen  Verhältnissen  die  inländische  Papierfabrikation  große  Einbuße  erleiden  werte."
Handelskammer  zu  Saarbrücken.
„Die  Handelskammer  zu  Bielefeld  batte  um  Unterstützung  einer  Petition  an
den  Herrn  Reichskanzler  gebeten,  in  welcher  sie  einen  Handelsvertrag  mit  Oesterreich-Ungarn
  als  in  erster  Linie  erstrebenSwerth  erklärte  und  eine  wesentliche  Herabsetzung
der  deutschen  Getreidezölle,  für  welche  Oesterreich-Ungarn  auf  dem  Gebiete  der
Industriezölle  weitergehende  Zugeständnisse  machen  würde,  befürwortete.  Die  diesseitige ­
  Kammer  leimte  die  gewünschte  Unterstützung  ab  und  bezeichnete  ibren  Stand  -
punkt  dabin,  daß  sie  weder  gegen  den  Abschluß  eines  Tarifvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn,
  noch  gegen  eine  mäßige  Herabsetzung  der  Getreidezölle  eine  principiell
ablehnende  Stellung  einnehme,  daß  sie  sich  aber  entsprechend  der  bereits  früher
zum  Ausdruck  gelangten  Ansicht  der  hiesigen  Industrie  energisch  gegen  jede  Begünstigung ­
  der  Industrie  auf  Kosten  der  Landwirthschast  erkläre,  weil  die  Interessen
beider  solidarisch  seien."
Handelskammer  für  den  Ureis  Solingen.
„Schon  vor  Jahren  war  die  Regierung  der  Bereinigten  Staaten  Nordamerikas
eifrig  bemüht,  das  westindische  Absatzgebiet  an  sich  zu  reiße».  So  schloß  sie  u.  A.
am  18.  November  1884  mit  Spanien  einen  Vertrag  ab,  nach  welchem  ihr  für
etwa  200  Artikel  zollfreie  Einfuhr  nach  Cuba  und  Puerto-Rico  gewäbrleistet
wurde.  Wir  haben  deshalb  durch  Eingabe  vom  23.  December  18-S4  den  Hern.
Reichskanzler  auf  die  hierdurch  unserer  Industrie  drohende  große  Gefahr  aufmerksam
gemacht  und  um  Schutz  gebeten.  Durch  Erlaß  vom  7.  Februar  1885  bat  der
Herr  Reichskanzler  uns  dahin  beschiedcn,  daß  die  Inkraftsetzung  jenes  Vertrags
um  so  weniger  wahrscheinlich  sei,  als  bei  den  betreffenden  Erwägungen  der  Umstand
nicht  unberücksichtigt  bleiben  werde,  daß  anderen  Ländern  vertragsmäßig  das  Meisibegünstigungsrccht
  zustehe,  und  dasselbe  insbesondere  auch  uns  durch  Art.  14
und  22  unseres  Handelsvertrages  vom  12.  Juli  1883  und  durch  Art.  5  unseres
Handels-  und  Freundschastsvertrageö  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
vom  l.  Mai  1828  zugesichert  sei.  Unsere  Besorgnisse  sind  jedoch  nur  zu  begründet
gewesen.  —  (Der  Meistbegünstigungsvcrtrag  ist  abgelaufen.)  Obgleich  wir  bei
den  im  Laufe  des  Berichtsjahres  erfolgten  Abschlüssen  der  für  uns  so  wichtigen
Verträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz,  die  diesseitigen
Wünsche  mit  eingehender  Begründung  den  zuständigen  Behörden  rechtzeitig  unterbreitet
  haben,  so  sind  dieselben  nur  in  ganz  beschränktem  Maaße  berücksichtigt
worden,  was  wir  um  so  mebr  beklagen,  als  die  Solinger  Industrie  vorwiegend
auf  den  Export  angewiesen  ist.  In  gleicher  Weise  verhält  es  sich  mit  der  deutschen
Industrie  überhaupt.  Deutschland  muß  das,  was  es  zur  Deckung  seines  Getreide
und  Fleischbedarfeü  an  das  Ausland  zu  zahlen  bat,  mittelst  seiner  Industrie  verdienen.
  Das  System  autonomer  hoher  Zölle  würde  daher  in  absehbarer  Zeit  unser
Land  geradezu  unfähig  machen,  den  Wettbewerb  auf  den  Weltmärkte  mit  Erfolg
aufzunehmen.  Möge  eS  daher  der  Königlichen  Staatsregierung  gelingen,  der
Industrie  neue  Absatzgebiete  zu  erschließen,  insbesondere  durch  geeignete  Handels-Verträge
  mit  Spanien  den  deutschen  Erzeugnissen  die  Vergünstigung  der  Amerikaner
zu  verschaffen."
        <pb n="67" />
        Handelskammer,;u  Trier.
„Die  nach  Ueberwindung  vieler  Schwierigkeiten  abgeschlossenen  Handelsverträge
mit  Oesterreich-Ungar»,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  haben  durch  die  deutscherseits ­
  in  manchen  Artikeln  gemachten,  nicht  unerheblichen  Zugeständnisse  in  den
betheiligten  Kreisen  vielfach  Neberraschnng  hervorgerufen,  da  die  seitens  dieser
Länder  gemachten  Einräumungen  nicht  immer  als  eine  genügende  Ausgleichung
angesehen  wurden.  Nichts  desto  weniger  ist  es  von  besonderem  Werthe,  daß  gegenüber ­
  den  hochschutzzöllnerischen  Bestrebungen  verschiedener  Länder  deutscherseits  mit
den  mitteleuropäischen  Staaten  eine  feste,  ans  die  Dauer  von  12  Jahren  bis
31.  December  1903,  lautende  Grundlage  für  den  internationalen  Verkehr  Deutschlands ­
  geschaffen  worden  ist.  Die  Wichtigkeit  der  Sache  veranlaßte  die  Handelskammer
  in  mehreren  Eingaben  und  Denkschriften  zum  Vortheile  von  Handel  und
Industrie  ihres  Bezirks  vorstellig  zu  werden.  Daß  hierbei  mancher  an  und  für
sich  berechtigter  Wunsch  den  allgemeinen  Interessen  gegenüber  keine  Berücksichtigung
stnden  konnte,  war  vorauszusehen  Große  nachtbeiligc  Folgen  befürchtet  die  diesseitige ­
  Schieferindustrie  durch  die  Ermäßigung  des  deutschen  Eingangszolles  für
Dachschiefcr  von  1,50  Mk  auf  0,50  41,'k.  für  100  kg.  Unter  dem  Schutze  des
feit  1885  erhöhten  Zolles  hat  sich  diese  Industrie  nach  langem  Daniederliegen
erheblich  gebessert,  wird  aber  voraussichtlich  in  Folge  der  Zollermäßigung  durch
den  scharfen  belgischen  Wettbewerb  wieder  auf  den  früheren  unlohuenden  Stand
zurückgehen.  —  Auch  die  Lederindustrie  unseres  Bezirkes  hat  von  den  Handels-Verträgen
  eher  Nachtheil  als  Vortheil,  indem  die  deutschen  Einfuhrzölle  auf  Soblleder
  von  36  Mk.  auf  30  Mk.  für  100  kg  ermäßigt  worden  sind,  demgegenüber
der  Wegfall  des  Lohrindenzolleü  von  50  Pfg.  für  100  kg  keine  auch  nur  annähernde
Ausgleichung  bietet.  Es  ist  auf  das  lebhafteste  zu  beklagen,  daß  der  schon  so
oft  betonte  Ucbelstand  der  difieren  stellen  Behandlung  von  Sobl-  und  Ricincnleder.
der  nachweislich  häufig  zu  falschen  Declarationen  und  dadurch  hervorgerufene  Umgehung ­
  der  betreffenden  Zollsätze  geführt  bat,  bei  den  neuen  Handelsverträgen  nicht
beseitigt  worden  ist.  Abgesehen  davon,  daß  nach  der  bisherigen  Weise  dem  Reiche
nicht  unbedeutende  Beträge  entgehen,  wird  durch  die  Möglichkeit.  Sohlleder  als  Riemenleder
  bezeichnet  zu  18  Mk.  statt  z»  30  Mt.  einzuführen,  der  der  einheimischen  Industrie
zugedachte  Schutz  nur  sehr  unvollkommen  erreicht.  Die  Einführung  eines  Einheitszolles
für  Leder  aller  Art.  mit  Ausnahme  der  sogenannten  Luxusleder,  ist  daher  das  einzig
Richtige.  Auch  der  Steingutfabrikation  dürfte  der  österrcichisch-ungarische  Vertrag
Nachtheil  bringen,  da  die  Einfuhr  der  billigeren  böhmischen  Porzellane  wesentlich
erleichtert  worden  ist.  Dagegen  wird  von  den  neuen  Zollverträgen  mit  der  Schweiz
und  Italien  eine  Neubelebung  des  gesunkenen  Geschäftes  mit  diesen  Ländern
erwartet.  Ebenso  wird  durch  die  Ermäßigung  der  Zölle  auf  Mosaikplatten  für
Fnßbodenbeläge  voraussichtlich  ein  Absatz,  besonders  der  besseren  Erzeugnisse,  nach
Oesterreich-Ungarn,  Italien  und  der  Schweiz  ermöglicht  werden.  Neben  der
Ermäßigung  des  Getrcidezolles,  der  wir  übrigens  vom  Standpunkte  der  Interessenten ­
  des  hiesigen  Bezirkes  nur  zustimmen  können,  berührte  uns  lebhaft  ferner
die  Frage  der  Italien  gegenüber  zugestandenen  Ermäßigung  der  Weinzölle.  Die
Bemühungen  der  Handelskammer  um  Beibehaltung  der  bisherigen  Zölle  konnten
leider  keine  Berücksichtigung  finden.  Tie  Zölle  wurden  für  Wein,  in  Fässern
eingehend,  auf  20  Mk.  für  100  kg  ermäßigt  Für  Verschnittweine  und  für  Weine
zur  Cognacfabrikation  unter  Controle  betragen  die  Zollsätze  10  Mk.,  für  Trauben
        <pb n="68" />
        6  si

in  Fässern  oder  Kesselwagen  eingestampft,  4  Mt.  Höften  wir.  das;  die  seitens
Italien  gemachten  Einräumungen  eine  genügende  Entschädigung  für  das  Ausgegebene ­
  bieten  werden."

B  Königreich  Bayern.
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Schwaben  und  Neuburg
(Augsburg).
„Die  handelspolitische  Situation  des  Berichtsjahres  wurde  beherrscht  durch
die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  wegen  dee  Abschlusses ­
  neuer  Tarifverträge  gepflogenen  Verhandlungen.  Mehrsach  trat  die  Zumuthung
  an  uns  heran,  für  diese  Verträge  eine  Agitation  zu  unterstützen,  ehe  auch
nur  das  Geringste  von  deren  Inhalt  bekannt  war.  Wir  babeu  bisher  bei  jeder
sich  darbietenden  Gelegenheit  den  Gesichtspunkt  vertheidigt,  das;  für  die  Beurtheilung
eines  Handelsvertrages,  insbesondere  eines  Tarifvertrages,  der  Inhalt  matzgebend
ist;  es  verstand  sich  deshalb  von  selbst,  datz  wir  einem  abstrakten  Enthusiasmus
nicht  beitreten  konnten.  Inzwischen  sind  die  Verträge  bekannt  geworden,  und
hatten  wir  unsere  reservirte  Haltung  nicht  zu  bereuen.  Dieselben  haben  selbst
in  denjenigen  Kreisen,  von  welchen  die  oben  erwähnten  Zumuthungeu  ausgingen,
nur  eine  sehr  getheilte  Zustimmung  gefunden.  Zieht  man  au  den  lobenden  Stimmen
den  Antheil  ab,  welcher  angeblichen  oder  wirklichen  politischen  Vortheilen  und  abstrakten ­
  freihändlerischen  Bestrebungen  zukommt,  so  bleibt  wenig  Lob  übrig.  Es
giebt  allerdings  Handelspolitiker,  denen  ein  neuer  Vertrag  gerade  daun  besonders
gelungen  erscheint,  wenn  alle  Contrahenten  unzufrieden  sind.  Ans  einem  solchen
Resultat  wird  der  Schluß  gezogen,  daß  eine  weise  Mäßigung  obgewaltet  und  kein
Theil  den  anderen  übervortheilt  habe.  Zu  dieser  Hohe  der  Auffassung  vermögen
wir  uns  nicht  aufzuschwingen.  Wir  können  einen  Handelsvertrag  nur  daun  als
gelungen  bezeichne»,  wenn  er  auf  beiden  Seiten  produktiv  wirkt.  Der  Satz,  datz
im  Geschäftsleben  der  Vortheil  des  Einen  immer  nur  aus  dem  Nachtheile  des
Andern  entsteht,  mag  im  Differenzgeschäfte  der  Börsen  seine  Richtigkeit  haben;
im  Bereiche  der  produktiven  Kräfte  beruht  das  Gedeihen  auf  ganz  anderen  Voraussetzungen*).
  Von  diesem  positiven  Standpunkte  aus  finden  wir  an  den  neuen
Verträgen,  die  nunmehr  vor  der  ehrlichen  Probe  stehen,  wenig  zu  loben.  Dieser
Probe  wollen  wir  nicht  vorgreifen,  und  gestatten  wir  uns  nur  noch  folgende  Bemerkuug.

„Dem  System  der  Handelsverträge  in  der  durch  die  neuen  Eonventionen  verwirklichten ­
  Gestalt  werden  hauptsächlich  zwei  Vortheile  nachgerühmt.  Es  wird
die  Stabilität  nach  außen  gelobt  und  der  Umstand  betont,  datz  alle  von  den  Vertragsstaaten
  neu  abzuschließenden  Verträge  in  Folge  der  Meistbegünstiguugstlausel
auch  Deutschland  zu  Gute  kommen.  Die  letztere  Erwägung  hat  mit  der  Stabilität
nichts  zu  schaffen.  Wenn  ein  Vertragsstaat  durch  einen  neuen  Vertrag  seine  Zölle
gegenüber  dem  mit  Deutschland  vereinbarten  Vertragstarifc  ad  minus  ändert,  bleibt

*)  Nach  unserem  Dafürhalten  dürfte  die  Auffassung  immer  mebr  Geltung  ge-Irinnen,
  daß  Länder  mit  gleichen  Produktiousbediugungen  wenig  Spielraum  nur
produktive  Tarifverträge  darbieten.
        <pb n="69" />
        r.7

die  Verminderung  unabhängig  von  dem  Vertragsverhältnisse  mit  Deutschland.
Der  deutsche  Exporteur  ist  deohalb  immer  der  Gefahr  ausgesetzt,  die  Zölle  wieder
erhöht  flu  sehen.  Ebenso  ist  derselbe  beständig  dem  Risico  ausgesetzt,  in  dem
dritten  Lande  einem  neuen  Concurrente»  gegenüberzustehen.  So  war  eo  z.  B.  für
die  Zwirnerei  unseres  Kammerbezirkes  ein  unangenehmes  Vorkommnis,  das;  Spanien
im  August  188(1  den  Engländern  das  Recht  der  Meistbegünstigung  einräumte.
Immerhin  bleibt  anzuerkennen,  daß  die  Gefahr  solcher  Vorkommnisse  durch  die
neuen  Verträge  verringert  wurde,  und  selbstverständlich  wollen  wir  nicht  bestreiten,
daß  durch  dieselben  im  Kreise  der  Vertragsstaaten  eine  größere  Stabilität  nach
Außen  eingetreten  ist.  Noch  weit  wichtiger  als  diese  erscheint  uns  aber  die  endliche ­
  Sicherung  der  Stabilität  nach  Innen.  Wenige  Tage  nach  dem  Bekanntwerden
der  neuen  Verträge  lief  durch  die  Zeitungen  die  Nachricht,  daß  einzelne  Handelskammern
  regierungsseitig  zu  einem  Gutachten  darüber  aufgefordert  seien,  ob  eine
Verminderung  der  deutschen  Garnzölle  angezeigt  erscheine.  Eine  Bestätigung  dieser
Nachricht  ist  nicht  erfolgt.  Solange  aber  derartige  Bestrebungen  in  das  Bereich
der  Möglichkeit  gehören,  kann  von  einer  Beruhigung  der  Geschäftswelt  trotz  der
Stabilität  nach  Außen  nicht  die  Rede  sein.
.Conform  mit  vorstehenden  Darlegungen  gab  in  unserer  Plenarsitzung  vom
18.  December  1891  der  Referent  dem  dringenden  Wunsche  Ausdruck,  daß  der  gepriesenen ­
  Stabilität  der  Zölle  nach  oben  nun  auch  eine  dauernde  Rübe  nach  unten
folgen  möge.  Die  Kammer  trat  diesem  Wunsche  einstimmig  bei."*)
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Lberfrauken  (Bayreuth».
„Die  im  vorjährigen  Berichte  zum  Ausdruck  gebrachten  Hoffnungen  aus  den
Abschluß  neuer  Handelsverträge  aus  etwas  freierer  Basis  sind  theilweise  erfüllt
worden  durch  die  Handelsverträge  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn,
Italien  und  der  Schweiz.  Wenn,  wie  vorauszusehen,  diese  Handelsverträge  nicht
nach  jeder  Richtung  befriedigen,  so  sind  sie  doch  insofern  als  ein  Gewinn  zu  betrachten, ­
  weil  den  bisher  herrschenden  unsicheren  Zollverhältnissen  auf  eine  Reihe
von  Jahren  ein  Ende  gemacht  ist."
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Oberbayern  (München).
„In  der  Geschichte  der  europäischen  Handelspolitik  bildet  der  1.  Februar  1892,
an  welchem  Tage  die  meisten  älteren  zwischen  den  europäischen  Staaten  geschlossenen
Handelsverträge  abliefen,  an  dem  jedoch  auch  die  neuen,  zwischen  Deutschland  einerseits, ­
  Oesterreich-Ungarn,  Italien  und  Belgien  andererseits,  unterm  6.  December
1891  geschlossenen  Handelsverträge,  sowie  der  deutsch-schweizerische  Handelsvertrag
vom  10.  December  1801  in  Kraft  traten,  einen  Wendepunkt.  Wenn  auch  die
Wirkungen,  welche  die  an  diesem  Tage  eingetretenen  Aenderungen  unserer  Handelspolitischen
  Beziehungen  aus  das  wirthschastliche  Leben  äußerten,  erst  in  dem  Berichte
  für  das  Jahr  1892  werden  in  Betracht  gezogen  werden  können,  so  darf  doch
schon  heute  an  dieser  Stelle  der  Genugthuung  darüber  Ausdruck  verlieben  werden,
daß  die  Reichsregierung  mit  dem  System  der  autonomen  Zollpolitik  gebrochen  und,
wie  das  die  Handels-  und  Gewerbekammer  für  Oberbayern  von  jeher  gefordert,
*)  In  einer  ausführlichen  Anmerkung  werden  die  in  Betracht  kommenden
besonderen  Verhältnisse  der  Baumwollindustrie,  der  Kammgarnspinnerei,  der  Uhrfedern- ­
  und  Laubsägensabrikation,  der  Maschinenfabrikation,  der  Papierindustrie
u.  s.  w.  erörtert.  Anm.  t.  H.
5*
        <pb n="70" />
        68

Verträge  mit  gebundenen  Tarifen  —  nW  solche  erweisen  sich  die  Verträge  vom  6.
bezw.  10.  December  1891,  wenn  auch  nicht  alle  Zollpositionen  gebunden  sind  —
abgeschlossen  hat.  In  der  Thatsache,  daß  unser  Export  nunmehr  ans  eine  sichere
Grundlage  gestellt  ist.  daß  er  zwölf  Jahre  hindurch  mit  festgelegten,  keiner  Er.
Höhung  unterliegenden  Tarifen  der  Vertragsländ.r  rechnen  kann,  ohne  plötzliche,
seine  Existenz  theilweise  gefährdende  Zollmaßnahmen  befurchten  zu  müssen,  erblicken
wir  einen  Vortheil,  der  die  wirklichen  und  vermeintlichen  Nachtheile  einzelner,  durch
die  neuen  Verträge  sich  geschädigt  fühlender  Jnteressenkreise  weitaus  überwiegen
dürfte.  Die  Handele-  und  Gewerbekammer  für  Oberbayern,  welche  schon  früher
der  Kgl.  Staatöregien,ng  ihre  Wünsche  in  Bezug  auf  die  Handelsbeziehungen  zu
Oesterreich-Ungarn,  Italien  und  der  Schweiz  dargelegt  hatte,  wurde  von  ibr  auch
im  Berichtsjahre  vor  Abschluß  der  Verträge  mit  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz
zur  gutachtlichen  Aeußerung  in  vertraulicher  Weise  aufgefordert  und  bat  dem  Kgl.
Staatsministerium  des  Innern,  Abtheilung  für  Landwirtbschaft.  Gewerbe  und
Handel,  die  entsprechenden  Berichte  erstattet."
Handels-  und  Ģewerbekammer  für  Mittelfranken  (Nürnberg).
„Aus  dem  Jahre  1891  ist  als  wichtiges  und  erfreuliches  Ereigniß  zu  bezeichnen,
daß  die  Reichsregierung  in  demselben  die  Umkehr  von  dem  starren  Schutzzollsystem
und  den  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit  Oesterreich  Ungarn,  Belgien.  Italien
und  der  Schweiz  bethätigt  bat,  welchen  Verträgen  voraussichtlich  in  nicht  ferner
Zeit  noch  weitere  mit  anderen  Nachbarstaaten  nachfolgen  werden.  Hiermit  ist  in
der  Handelspolitik  des  Reiches  der  Wendepunkt  eingetreten,  für  welchen  unsere
Kammer,  unbeirrt  durch  Anfeindung  aller  Art,  seit  einer  Reibe  von  Jahren  kämpft,
durchdrungen  von  der  Ueberzeugung,  daß  es  für  Länder,  die  im  Handel  auf  einander
  angewiesen  sind,  weil  ersprießlicher  ist.  sich  über  die  oft  entgegengesetzten
Interessen  ihres  Handels  und  ihrer  Industrie  zu  verständigen  und  sie  soweit  tbunlich
  in  dein  gemeinsamen  Brennpunkt  eines  Vertrages  zu  vereinigen,  als  sie  mit
einem  Wall  von  Zöllen  gegen  das  Nachbarland  abzusperren  zum  Vortheile  vielleicht
  Einzelner,  zum  Nachtheile  des  Ganzen.  Daß  diese  Erkenntniß  nun  auch  auf
Seite  der  Regierenden  zum  Durchbruch  gelangte,  gereicht  uns  um  so  mehr  zur
Befriedigung,  als  gleichzeitig  auch  die  deutschen  Getrcidezölle  eine  Abminderung
erfuhren,  gegen  welche  Zölle  und  deren  Erhöhung  als  ein  der  Volksernährung  berei
  tetes  Hinderniß  wir  oft  die  warnende  Stimme  erheben  haben,  lange  ohne  Erfolg,
während  jetzt  die  gemachten  Erfahrungen  wohl  nicht  länger  bezweifeln  lassen,  das;
die  Getreidezölle  nicht  vou  dem  Auslande,  sondern  von  den  einheimischen  Eons»,
menten  in  erhöhtem  Brotfrucht-  »nd  Brotpreis  getragen  werden  mußten.
„Sind  wir  demnach  in  der  Lage,  die  eingetretene  Wandlung  freudig  zu  begrüßen. ­
  ist  hiemit  auch  Vieles  erreicht,  so  wäre  es  doch  unrecht,  sich  allzu  optimistifcher
  Anschauung  über  die  erzielten  Resultate  hinzugeben.  Dieselbe  heischten
von  deutscher  Seite  manches  nicht  leichten  Herzens  zu  bringende  Opfer;  eine
große  Zahl  berechtigter  Wünsche  konnte  nicht  berücksichtigt  werten;  nicht  durchweg
ist  den  deutschen  Waaren  und  Fabrikaten  der  Eingang  in  den  benachbarten  Vertragsstaat
  erleichtert  worden;  die  differentiale  Behandlung  anderer  nicht  zu  den  Vertragsstaatcn
  gehörender  Länder  kann  erhebliche  Störung  und  schädliche  Einwirkung  aus
den  Handel  nicht  verfehlen.  Allein  diese  Nachtheile  werden  immerhin  durch  die
Vortheile  des  gegenwärtigen  Zustandes,  schon  durch  die  hiemit  für  eine  größere
Reihe  von  Jahren  geschaffene  dem  Handel  so  unentbehrliche  Stabilität  ter  Ver-
        <pb n="71" />
        Cl)

bài,sc  ausgewogen.  Für  Aenderungen  im  Einzelnen,  wenn  nur  erst  eine  gewisse
Spanne  Zeit  über  den  Bestand  der  neuen  Verträge  dahingegangen  und  Gewißheit
darüber  erlangt  ist,  nach  welchen  Richtungen  hin  sie  zumeist  der  bessernden  Hand
bedürfen,  wird  sich  dann  wohl  auch  die  Möglichkeit  finden  lassen.  —
„Wen  wir  uno  von  dieser  allgemeinen  Betrachtung  den  Verhältnissen  unseres
Kreises  speciell  zuwenden,  so  ist  es  begreiflich,  daß  dieselben  durch  die  neuen  Verträge, ­
  wenn  auch  deren  Abschluß  schon  geraume  Zeit  vor  Ablauf  des  Berichtsjahres
als  sicher  betrachtet  werden  konnte,  in  einer  merkbaren  Weise  noch  nicht  beeinflußt
wurden  Tie  Aufgabe  späterer  Berichte  wird  es  sein,  die  Bilanz  der  veränderten
Handelspolitik  des  Reiches  für  die  in's  Spiel  kommenden  Interessen  unseres  Kreises
im  Einzelnen  zu  ziehen."
Bezirksgrcmlum  Fürth.
„Einen  Lichtblick  für  die  Zukunft  gewährten  jedoch  die  von  der  deutschen
Reichsregierung  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  vereinbarten ­
  Handelsverträge,  ivelche  einen  Bruch  mit  dem  unserer  Industrie  höchst
schädlichen  Schutzzollsystem  bedeuten.  Allzu  große  Erwartungen  auf  eine  bessere
Gestaltung  des  Handels  und  allzuviel  Vortheile  können  wir  uns  jedoch  vorerst  ans
diesem  Abschlüsse  für  unsere  Industrie  nicht  versprechen,  da  manche  unserer  Wünsche
auf  Herabsetzung  der  Zölle  bein,  Handelsverträge  mit  Oesterreich  Ungarn  für  verschiedene
  Artikel  fast  keine  Beachtung  gefunden  haben."
Wandels-  und  Gewerbekammer  für  Niederbayern  (Passau).
„Ter  Abschluß  neuer  Handelsverträge  auf  Grund  von  Zugeständnissen  soll
der  unerquicklichen  Situation  eine  Wendung  zum  Bessern  geben.  Zugeständnisse
zu  machen,  dazu  wird  sich  aber  nur  Derjenige  herbeilassen,  der  sich  in  einer
Zwangslage  befindet,  in  welcher  er  dieselben  nicht  verweigern  kann,  oder  aber,  der
von  der  anderen  Seite  dagegen  Zugeständnisse  einzutauschen  erhofft,  gegenüber
welchen  er  die  eigenen  für  miuderwerthig  hält.  Betrachtet  man  die  Frage  näher,
mit  welchen  Staaten  speciell  Deutschland  in  vertragsmäßig  geordnete  Handels^
beziebungen  zu  treten  in  der  Lage  ist,  so  scheiden  bei  Beurtheilung  dieser  Möglichkeit
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nebst  Rußland,  Frankreich  und  England
vorläufig  aus;  letzteres,  weil  das  noch  geltende  Freihandelsprincip  zu  Handelsverträgen ­
  keinen  Anlaß  gibt,  erstere,  weil  dieselben  mit  ihrer  Mac  Kinley-Bill
einen  nahezu  ausschließenden  Standpunkt  einnehmen  und  denselben,  gelingt  cs,  die
südamerikanischen  Staaten  zum  Anschluß  heranzuziehen,  auch  behaupten  zu  können
vermeinen,  obzwar  nicht  übersehen  werden  darf,  daß  auch  dieses  Wirthschaftsgebiet
mit  verschiedenen  Produkten  —  erwähnt  seien  Petroleum,  Baumwolle,  Getreide
und  Fleischwaaren  —  aus  den  Auslandsmarkt  angewiesen  ist  und  hier  das  Princip
eine  wunde  Stelle  hat.  Auch  Rußland  und  Frankreich,  von  dem  Streben  beherrscht,
durch  Hobe  Zölle  und  dadurch  bedingte  Erschwerung  oder  Ausschließung  der  aus^
ländischen  Konkurrenz  den  Markt  im  eigenen  Inlande  zu  sichern,  zeigen  sich  dem
Abschlüsse  von  Handelsverträgen  abgeneigt.  Und  doch  greift  speciell  in  Frankreich
bereits  die  Bcsorgniß  vor  wirthschaftlicher  Isolirung  Platz,  indem  es  einen  neuen
Zollverein  sich  gründen  siebt,  an  dem  es  keinen  Antheil  bat,  und  gegen  dessen
Schranken  in  Anbetracht  der  Beschaffenheit  seiner  Ausfuhrartikel  weder  die  Meist,
begünstigungsklaustl  noch  der  Minimaltarif  wirksam  sind.
        <pb n="72" />
        70

„Dieser  neue  Zollverein,  diese  Schöpfung  einer  gemeinsamen  wirtbschaftlicben
Interessensphäre,  ist  hervorgegangen  ano  dem  Gedanken,  das;  dem  politischen  Zusammenschlüsse ­
  der  Staaten  Deutschland,  Oesterreich  und  Italien  auch  der  Wirth,
schaftlichc  sich  anzufügen  habe,  mit  dem  Ziele,  den  Abtausch  derjenigen  Erzeugnisse
auf  weit  ausgedehnte  Gebiete  zu  ermöglichen,  welche  hier  in  größerer  Menge  bergestellt
  als  konsumirt.  dorr  in  Folge  günstigerer  Produktionsverhältnisse  billiger
beschafft  werden,  als  anderswo.  Dabei  ist  die  Forin  tes  wirtbschaftlichen  Zusammenschlusses ­
  eine  derartige,  daß  sich  jedem  Staate  die  Möglichkeit  zum  Anschlüsse
bietet,  und  so  sehen  wir  denn  auch,  daß  von  dieser  Möglichkeit  bénits  mehrfach
Gebrauch  gemacht  wurde  und  wird,  rückt  ja  doch  der  Zeitpunkt  immer  näher,
welcher  die  meisten  Handelsverträge  zum  Ablaufe  bringt  und  die  Staaten  nöthigt,
auf  ihre  wirtbschaftliche  Zukunft  Bedacht  zu  nehmen  und  möglichst  günstige  Bedingungen ­
  für  sich  zu  erreichen.  Bon  dein  Ansgange  dieser  Bestrebungen  bängt
in  den  Einzelftaatcn  das  Wohl  und  Webe  der  mannigfachen  Produktionszweige
wesentlich  ab  und  ivird  daher  zuinal  von  der  Geschäfts-  und  Handclswelt  den
HandelsvertragS-Berbandlungen  init  dni  einzelnen  Staaten  selbstverständlich  da,-höchste
  Interesse  entgegengebracht  Bereits  abgeschlossen  und  dem  Abschlüsse  nahe
sind  deutscherseits  die  Verträge  mit  Oesterreich-Ungarn,,  Italien,  der  Schweiz  und
Belgien.  Es  dürften  diesen  in  Bälde  noch  andere  nachfolgen,  sowie  solche  verschiedener
  Staaten  untereinander.  Große  Aenderungen  brachten  die  bis  jetzt  bekannten ­
  neuen  Verträge  nicht,  und  doch,  oder  vielleicht  gerade  deshalb  haben,  je
nach  ihrem  Standpunkte,  die  Prodnktions-  wie  Handelskreise  ihre  Unzufriedenheit
mit  denselben  erklärt.
„Bei  der  Verschiedenheit  der  einschlägigen  Interessen  wäre  es  wohl  ein  Wunder
zu  nennen,  wenn  dies  anders  wäre.  Sandwirthschaft  wie  Industrie  beanspruchen
jedes  Schuß  für  ihre  Erzeugnisse;  die  Industrie  batte  in  Deutschland  unter  der
Aera  der  Schutzzölle  einen  Aufschwung  genommen,  der  ein  immer  ausgedehnteres
Absatzgebiet  verlangt,  um  ihre  volle  Arbeitskraft  zur  Entfaltung  bringen  zu  können.
Herabsetzung  der  Zndustriezöllc  des  Auslandes  erschien  darum  als  erstrebcnswerthestes
  Ziel  für  die  heimische  Industrie  und  in  der  Anstrebung  dieses  Zieles
wird  die  Industrie  unterstützt  durch  den  Handel,  welcher  gleichfalls  in  niedrigen
Zöllen  das  beste  Wittel  erblickt,  den  Verkehr  und  damit  den  Wohlstand  zu  beben.
Daß  diesem  Bestreben  das  entgegengesetzte  der  anderen  auf  den  Schutz  ihrer  Industrie ­
  bedachten  Länder  entgegenarbeitet,  ist  erklärlich  und  selbstverständlich.  Um
ihr  Ziel  zu  erreichen,  würde  die  beimische  Industrie  der  eigenen  Schutzzölle  gerne
entrathen.  noch  lieber  aber  die  Schutzzölle  der  Landwirtschaft  fallen  sehen.  Letztere
dagegen  ruft  energisch  nach  Schutz  und  will  von  einem  Aufgeben  oder  auch  nur
von  einer  Schwächung  desselben  nichts  wissen.
„AIs  Ergebniß  bleibt  die  Klage  auf  der  einen  Seite,  in  Herabsetzung  der
Zölle  zu  wenig  erreicht  zn  haben,  auf  der  anderen,  die  landwirthschaftlichen  Interessen
geschädigt  zu  sehen.
„Die  deutsche  Industrie  hätte  wobl  bei  Herabsetzung  der  Zolle  tre  auswärtige
Concurrenz  nicht  zu  fürchten,  denn  sie  steht  nicht  nur  auf  der  Höhe  der  Zeit,
sondern  nimmt  in  vielen  Zweigen  industrieller  Thätigkeit  eine  führende  Stellung
ein.  Die  deutsche  Landwirtbschaft  dagegen  ist  im  Niedergänge  begriffen,  aber
weniger  unter  dem  Drucke  der  auswärtigen  Eoncnrrenz,  als  unter  dem  0  influiu
heimischer  Verhältnisse,  von  welchen  andcutnngs-  und  beispielsweise  nur  erwähnt
werden  wollen  die  überspannten  Güterbcwerthungen,  die  schwierigen  (fretitverhältiiisse,
        <pb n="73" />
        tic.  Í'ÜÍ'C  Besteuerung  dec-  Jmmobiliarbesitzwechsels,  Lio  Unterbändlerweşcn,  die
häufigen  Gütcransschlachtungen,  die  Schwierigkeit  und  Langwierigkeit.  überschuldete
und  dadurch  leiftungsunfZhig  gewordene  Anwesen  einer  Besitzänderung  und  dadurch
einem  neuen  wirtschaftlichen  Aufschwünge  zuzuführen,  und  dergleichen  mehr,  Diese
Verhältnisse  gebessert  zu  sehen,  würde  der  Landwirthschaft  von  ungleich  höherem
Nutzen  sein,  als  der  zweifelhafte  Zollschutz,  der  nicht  im  Stande  ist,  die  Land,
wirthschaft  vor  der  Versumpfung  zu  bewahren.
„Vorläufig  müssen  übrigens  alle  Theile  mit  dem  Gegebenen  auszukommen
suchen,  zumal  eine  Herabsetzung  der  Zölle  bald  genug  in  einem  beträchtlichen  Entgange
  an  ReichSeinüabmen  zeigen  würde,  daß  die  Zölle  auch  noch  anderen  Zwecken
dienen,  als  dem,  die  Industrie  oder  Landwirtbschaft  zu  protegiren.
„Gin,  wenn  auch  nur  geringes  Weichen  der  Preise  für  Schweinefleisch  und
Schweinefett  brachte  die  Aufhebung  des  Emsuhrverbotes  für  amerikanische  Fleisch,
waaren;  sie  ist  deshalb  im  Interesse  der  DolkSernährung  freudig  zu  begrüßen/'
Pfälzische  Handels-  und  Itzewerbekammer  sLndwistshafenj.
„Das  Deutsche  Reich  bat  mit  Abschluß  der  im  December  1891  und  im
Januar  1892  mit  großer  Majorität  angenommenen  Handelsverträge  eine  neue
Aera  seiner  Wirthschaftspolitik  eröffnet,  indem  cs  die  Politik  der  autonomen
Zollpolitik  verlassen  und  den  Weg  der  Conventionaltarife  eingeschlagen  hat.  Ueber
die  Wirkung  dieser  neuen  Tarife  in  der  Praxis  wird  man  erst  nach  Jahr  und
Tag  urtheilen  können,  über  die  principielle  Bedeutung  dieses  wichtigen  handelspolitischen ­
  Schrittes  an  sich  dürfte  jetzt  schon  ein  Urtheil  erlaubt  sein.  Wir  haben
schon  in  unserem  Jahresbericht  für  1878  hervorgehoben,  daß  wir  als  Endzweck
einer  jeden  Wirtbschaftspolitik  den  nach  Maßgabe  menschlichen  Könnens  und  Vermögens ­
  vollkommensten  Zustand  des  wirthschaftlichcn  und  sittlichen  Wohlergebens
eines  Volkes  ansehen,  welcher  wiederum  nicht  anders  erreicht  werden  kann  als
durch  möglichst  vortheilhafte  Ausnutzung  der  vorhandenen  Arbeitskräfte;  ob  diese
besser  auf  dem  Wege  des  Freihandels  oder  auf  dem  des  Schutzzolles  erreichbar  ist,
möchten  wir  nicht  vom  Standpunkte  des  starren  Princips,  sondern  nach  dem  jeweils
vorliegenden  Bedürfnisse  beantwortet  wissen,  nach  der  Lage  der  obwaltenden  Productions-
  und  ConsnmtionSverhältnifse  sowohl  des  eigenen  Landes  als  der  fremden,
für  das  wirthschaftliche  Leben  in  Betracht  kommenden  Staaten,  die  wiederum  je
nach  dem  Zustande  ihrer  Verkehrseinrichtungen  das  Urtheil  zu  beeinflussen  im
Stande  sein  werden.
„Von  diesem  Standpunkte  aus  haben  wir  im  Jahre  1879  die  Jnaugurirung
der  Schutzzollpolitik  des  Fürsten  Bismarck  nicht  zu  veruttheilen  vermocht,  gaben
aber  dabei  unserer  Hoffnung  Ausdruck,  es  möge  bei  der  Reuconstituirung  eines
autonomen  Tariss  nicht  sein  Bewenden  haben,  sondern  dem  provisorischen  Zustande
unserer  Handelsbeziehungen  zu  den  meisten  Nachbarstaaten.  besonders  zu  Oesterreich,
dadurch  so  bald  als  thnnlich  ein  Ente  gemacht  werden,  daß  neue  Verhandlungen
zum  Abschluß  von  Handelsverträgen  führten,  welche  neben  genügender  Rücksichtnahme ­
  auf  den  eigenen  Markt  auch  die  berechtigten  Ansprüche  der  Exportindustrie
und  des  Exporthandels  auf  dem  internationalen  Markte  sicher  zu  stellen  bestrebt
wären.  Unserer  Erwartung  entgegen  sind  neue  Vertragstarife  auf  Grundlage  des
neuen  Schutzzolltarifs  damals  nicht  zu  Stande  gekommen,  vielmehr  hat  sich  das
am  meisten  in  Betracht  kommende  Nachbarland  Oesterreich-Ungarn,  da  Deutschland
auf  eine  Ermäßigung  seiner  Agrarzölle  nicht  eingeben  wollte,  mit  dem  Meist-
        <pb n="74" />
        72

begünstigungsvertrag  vom  Jahre  18X1  zufrieden  geben  müssen,  worauf  ce  denn
mit  Gegenmaßregeln  nicht  gekargt  und  seiner  Tarifantonomie  durch  den  Zolltarif
von  1882  kräftigen  Ausdruck  gegeben  hat.
„Welche  Wirkungen  die  Schutzzollpolitik  auf  das  wirtbfchastliche  Leben  des
deutschen  Volkes  geübt  bat.  ist  hier  nicht  unsere  Aufgabe  zu  untersuchen,  aber  es
ist  Thatsache,  daß  während  der  Jahre  ihrer  Herrschaft  eine  Zeit  wirtbschaftlicher
Blüthe  für  Deutschland  angebrochen  ist,  daß  neue  Industrien  geschaffen  und  bestehende ­
  auf  eine  vorher  nie  geahnte  Hobe  gebracht  worden  sind;  wie  gesagt,  wir
wollen  hier  nicht  untersuchen,  welches  Verdienst  dabei  dein  Schutzzollregimc  und
welches  der  imposanten  Machtstellung  des  Deutschen  Reiches  und  der  immer  an
wachsenden  Achtung  aller  Völker  des  Erdenrundes  vor  deutscher  Art  und  deutschem
Wesen  zufällt.
„Diese  Blüthe  des  Handels  und  der  Industrie  hatte  aber  Ende  der  achtziger
Jahre  ihren  Höhepunkt  erreicht  und  eS  begann  eine  Zeit  nicht  wegzuleugnenden
Niederganges;  zugleich  rüsteten  sich  die  meisten  Staaten,  im  Ausblick  auf  die  der
Mehrzahl  nach  tut  Jabre  1892  zu  Ende  gehenden  Verträge,  neue  hochfchutzzöllnerifche
Tarife  auszuarbeiten;  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  begannen  mit  der
Einführung  eines  solchen  Tarifs  bereits  im  Jahre  1890,  bald  darauf  wurden  die
von  gleichem  Geiste  getragenen  Maßnahmen  Frankreichs,  Spaniens,  Portugals,
der  Schweiz  in  die  Wege  geleitet.  Da  war  cS  unseres  Erachtens  ein  großes,
verdienstvolles  Wert  der  deutschen  Regierung,  daß  sie  zur  rechten  Zeit  die  Vormachtstellung, ­
  welche  daS  Deutsche  Reich  in  Mitteleuropa  genießt,  zur  Geltung
brachte  und  zunächst  mit  Oesterreich-Ungarn  und  dann  gemeinschaftlich  mit  diesem
mit  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  Vertragsverhandlnngen  begann  und  zum
erfolgreichen  Ende  führte.  Daß  durch  die  neuen  Verträge  einzelne  Interessen  sich
verletzt,  andere  nicht  genügend  berücksichtigt  fühlen  und  daß  der  Kreis  derer  ein
sehr  kleiner  ist,  welche  rückhaltlos  die  wohlthätige  Wirkung  des  neuen  Zustandes
anerkennen,  ist  völlig  naturgemäß;  aber  eben  so  sicher  ist  es,  daß  im  Laufe  der
Zeit  sich  die  absprechenden  Urtheile  wesentlich  modificiren  werden,  wenn  auch  selbstverständlich ­
  nicht  sämmtliche.  Wirken  doch  im  Erwerbsleben  unvermutbete
Aenderungen  der  Zollsätze  des  Inn-  und  Auslandes  häufig  nachtheiliger  als  die
Höhe  der  Zollsätze  selbst,  indem  jene  die  sorgfältigsten  Berechnungen  und  damit
oft  die  eben  angeknüpften  Handelsbeziehungen  zu  Nichte  machen;  Deutschland  und
die  übrigen  Vertragsstaaten  sehen  sich  jetzt  vor  eine  Zeit  von  12  Jahren  gestellt,
innerhalb  welcher  eine  derartige  Fluctuation  nicht  eintreten  wird.  Und  wenn
speciell  der  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz  den  schärfsten  Angriffen  ausgesetzt
gewesen  ist,  weil  er,  was  nicht  bestritten  werden  kann,  thatsächlich  gegenüber  dem
bisherigen  Zustande  fast  ausschließlich  Erhöhungen  der  Zollsätze  gebracht  bat,  so
muß  doch  auf  der  andern  Seite,  abgesehen  davon,  daß  man  der  Schweiz  das  nicht
verübeln  kann,  was  sie  nur  den  übrigen  Staaten  nachmacht,  nämlich  die  Aufstellung
eines  Schutzzolltarifs,  darauf  hingewiesen  werden,  daß  uns  den  größeren  Schaden
doch  das  Scheitern  der  Verhandlungen  und  das  Eintreten  eines  vcrtragslosen  Zustandes ­
  gebracht  hätte,  wobei  der  Trost  wohl  kaum  verfangen  haben  würde,  daß
die  Schweiz  darunter  noch  mehr  gelitten  hätte.  Es  ist  als  richtig  zu  begrüßen,
daß  die  deutsche  Regierung  nicht  daS  Bessere  den  Feind  des  Guten  werden  ließ
und  den  Vertrag  mit  dem  annahm,  was  nach  pflichtmäßiger  Aufwendung  aller
Anstrengungen  erreicht  werden  konnte.  Uebrigcns  erscheint  ja  eine  nachträgliche
Besserung  des  schweizerischen  Tarifs  in  einzelnen  Richtungen  nicht  ausgeschlossen,
        <pb n="75" />
        78

fetali  die  Schweiz  erst  in  Beziehung  zu  anderen  Staaten  definitive  Zustande  er.
reicht  haben  wird.
„Wir  haben  oben  gesagt,  daß  gegen  das  Ende  der  achtziger  Jahre  Deutschland ­
  den  Höhepunkt  seiner  in  den  siebenziger  Jahren  begonnenen  wirtbschastlichen
Blüthe  erreicht  hatte  und  daß  seitdem  ein  Stillstand  eingetreten  sei,  und  es  ist
thatsächlich  nicht  zu  verkennen,  daß  wir  uns  heute  in  einer  Periode  geschäftlichen
Niederganges  oder  wenigstens  einer  Stockung  befinden,  welche  in  den  verschiedensten
Zweigen  des  wirtbschastlichen  Lebens  in  die  Erscheinung  tritt:  die  in  zahlreichen
Industriestädten  immer  wachsende  Zabi  der  Beschäftigungslosen,  die  sinkenden  Einnabmen
  der  Eisenbahnen  insbesondere  aus  der  Güterbeförderung  und  ähnliche  Anzeichen ­
  deuten  aus  eine  »msasscnde  Minderung  der  gewerblichen  Thätigkeit.  Auch
für  die  nächste  Zukunst  wird  man  eine  Besserung  in  dieser  Richtung  nicht  zu  erwarten ­
  haben,  vielmehr  auch  weiter  mit  den  gegenwärtig  herrschenden  ungünstigen
Zeitverhältnissen  rechnen  müssen.  Ein  großer  Irrthum  aber  würde  es  sein,  anzunehmen,
  und  wir  möchten  nicht  unterlassen,  hiervor  zu  warnen,  daß  diese  Stockung
in  unserer  wirtbschastlichen  Entwickelung  ihre  Ursache  in  den  neuen  Handelsverträgen ­
  zu  suchen  haben  werde.  Gewiß  werden  sich  Biele  zu  einein  solchen  Perkennen
  der  Lage  verleiten  lassen,  darum  ist  es  nöthig,  schon  jetzt  auf  das  Irrige
eines  solchen  Urtheils  hinzuweisen.  Derartige  Perioden  des  Niederganges  kehren
erfahrungsgemäß  von  Zeit  zu  Zeit  im  wirthschaftspolitischen  Leben  wieder  und
wir  glauben  mit  der  Behauptung  nicht  feblzugeben.  daß  dieselben  sogar  absolut
nöthig  sind,  um  eine  dauernde  gesunde  Entwickelung  vorzubereiten  und  zu  sichern
Eine  ununterbrochene  Reihe  von  guten  Tagen  kann  nicht  das  alleinige  Heil  des
Erwerbslebens  bedeuten,  vielmehr  muß  durch  zeitweilige  ungünstige  Perioden  dafür
  gesorgt  werden,  daß  die  Energie  des  Producirendcn  gestärkt  werde,  seine
Arbeit  eine  haushälterische  sei  und  bleibe  und  er  eS  nicht  verlerne,  seine  besten
Kräfte  in  den  Mampf  zu  führen  und  siegreich  bleiben  zu  lassen.  In  diesem  Sinne
wird  die  deutsche  Industrie  und  der  deutsche  Handel  die  gegenwärtige  wirtbschaftliche
  Stockung  aufzufassen  und  sich  mit  ihr  abzufinden  baden
„Was  nun  die  Aufnahme  der  neuen  Handelsverträge  in  unserer
Pfalz  betrifft,  so  läßt  sich  nicht  leugnen,  das;  sich  vielfache  Enttäuschungen  kundgegeben ­
  haben  und  daß  zum  Tbeil  auch  ernstliche  Besorgnisse  laut  geworden  sind.
Besonders  ist  cs  die  bochbedeutcnde  Pirmasenser  Schuhindustrie  und  ferner  vor
Allem  die  pfälzische  Weinproduction,  welche  mit  ihren  Befürchtungen  hervortreten.
Und  in  der  Tbat  kann  man  dieselben  nicht  unberechtigt  nennen,  wenn  man  erwägt,
daß  durch  Erleichterung  der  österreichischen  Einfuhr  von  Schubwaaren  nach  Deutschland ­
  den  deutschen  Schuhfabriken  ein  Concurrent  noch  erheblich  gefährlicher  geworden ­
  ist,  welcher  auch  bisher  schon  nicht  ohne  Bedeutung  war,  während  zugleich
die  Schweiz  derselben  Industrie  als  Absatzgebiet  in  Folge  der  einer  Verdoppelung
fast  gleichkommenden  Erhöhung  der  schweizerischen  Eingangszölle  beinahe  entzogen
worden  ist.  Ferner  wird  man  auch  die  Besorgniß  des  pfälzischen  Winzers  verstehen, ­
  wenn  man  die  bedeutende  Erleichterung  in's  Ange  faßt,  welche  die  Einfuhr
italienischer  Weine.  Moste  und  Trauben  erfahren  bat.  Infolge  der  Herabsetzung
des  deutschen  Eingangozolles  von  Mk.  24.—  auf  Mk.  20.—  resp.  Mk.  10.—
steigen  tem  Producenten  bange  Zweifel  auf,  ob  die  Cultur  der  Rebe,  insbesondere
der  Portugieserrebe,  sich  in  Zukunft  noch  re,ihren  werde  angesichts  der  in  Aussicht
stehenden  Masseneinfuhr  italienischer  Verschnittweine  und  der  damit  Hand  in  Hand
gehenden  Verbilligung  der  Preise;  man  fragt  sich  ferner,  welche  Garantien  denn
        <pb n="76" />
        74

dagegen  gegeben  seien,  daß  den  zu  dem  ermäßigten  Satz  von  Mt.  4.—  in  Fässern
oder  Kesselwagen  eingehenden  eingestampften,  wahrscheinlich  in  Währung  befindlichen ­
  Trauben  fertiger  Wein  in  erheblichen  Quantitäten  zugesetzt  wird  und  auf
diese  Weise  der  italienische  Wein  sogar  nur  mit  dem  minimalen  Zolle  von  4  Mt.
belastet  in  Deutschland  Eingang  findet.
„Wir  können  diese  Besorgnisse,  wie  erwähnt,  nicht  für  unbegründet  balte»,
aber  wir  glauben  doch,  daß  man  auch  in  dieser  Beziehung  nicht  nöthig  habe.  sich
einem  hoffnungslosen  Pessimismus  hinzugeben.  Was  zunächst  die  Weinsrage  betrifft,
  so  ist  doch  nicht  zu  verkennen,  daß  unsere  geringen  pfälzischen  Weine  ohne
Zweifel  den  Verschnitt  mit  den  südländischen  Weinen  consumfähiger  gemacht
werden  können;  es  ist  sa  bekannt,  daß  in  einzelnen  schlechten  Weinjahren,  also
beispielsweise  in  den  Jahren  1882,  1883,  1888  unsere  kleinen,  saueren  Weine  vom
Auslande  spottbillig  angetanst  und.nach  Verschnitt  mit  ausländischen  Weinen  zu
guten  Preisen  wieder  eingeführt  wurden;  ferner  aber  steht  unseres  Erachtens  von
der  Herstellung  guter,  billiger  Weine  eine  bedeutende  Erhöhung  ihres  Eonsums  zu
erwarten;  Norddeutschland  ist  noch  ein  sehr  aufnahmefähiges  Absatzgebiet  für  kleine
Weine,  besonders  auch  für  Rolhweine;  hier  kann  durch  Verbilligung  der  Preise
der  Consum,  welcher  jetzt  in  weiten  Kreisen  noch  außerordentlich  beschrankt  ist,
noch  erheblich  gesteigert  und  so  auch  den  Pfalzweinen  reicher  Absatz  gewonnen
werden.  Auf  diese  Weise  kann,  wenn  sich  der  pfälzische  Winzer  den  neuen  Eonjunkturen
  anzubequemen  versteht,  der  italienische  Wettbewerb,  welcher  eine  Folge
der  neuen  Handelsverträge  sein  wird,  auch  für  unsere  Pfalz  nicht  nur  unschädlich,
sondern  sogar  vortheilbaft  werden;  ist  ja  doch  stets  tleiner  deutscher  Wein  nothwendig, ­
  um  die  einzuführenden  italienischen  Verschnittweine  consumfähig  zu  machen.
—  Der  Schwerpunkt  für  die  Wirkung  der  neuen  Wein-  und  Traubenzölle  liegt
ohne  allen  Zweifel  nicht  in  diesen  selbst,  sondern  in  ihrem  Zusammenhange  mit
der  endlichen  reichsgesetzlichen  Regelung  des  Verkehrs  mit  Wein.  Wenn  der  aus
Trestern  hergestellte  Kunstwein  unter  eine  genügende  Steuer  gestellt  wird,  welche
ihn  so  vcrthcucrt,  daß  er  mit  den  legitimen  Weinen  nicht  eoncurriren  kann.  so
haben  die  neuen  Zölle  unseres  Erachtens  gar  keine  Bedenken  mcbr;  geschieht  dies
jedoch  nicht,  dann  werden  Wirkungen  eintreten,  die  heute  in  ihrer  ruinösen  Tragweite ­
  gar  nicht  zu  übersehen  sind:  denn  wie  viele  Fuder  Tresterwein  ans  einem
Fuder  italienischer,  mit  Mk  I.-  versteuerter  Trauben  hergestellt  werden  können,
das  —  wissen  ja  Viele.  Hier  also  ist  rascheste  und  ausgiebigste  Hilfe  dringend
geboten,  dann  werden  die  Befürchtungen,  welche  man  an  die  neuen  Wein  und
Traubenzöllc  geknüpft  hat,  sich  bald  als  grundlos  herausstellen.  —  Schwerer  wird
es  uns,  zu  hoffen,  daß  auch  die  gefährdete  Schuhwaarenindustrie  unter  dem  neuen
Zollregime  sich  gedeihlich  weiter  entwickeln  werde;  es  muß  abgewartet  werten,
ob  es  derselben  gelingt,  ihr  Absatzgebiet  in  der  Schweiz  trotz  der  hohen  Zölle  zu
behaupten  und  im  Zulande  den  Kampf  mit  der  österreichischen  Eoncnrrenz  siegreich
auszufechten.
„Den  Wünschen  des  pfälzischen  Handels  und  Gewerbes  in  Bezug  aus  die
Gestaltung  der  neuen  Handelsverträge  Ausdruck  zu  verleihen,  haben  uns  mehrere
Verfügungen  deö  hoben  königlichen  Staatüininisteriums  des  Innern  in  dantenswerthester
  Weise  Anlaß  gegeben.  Zuerst  wurden  die  mittelst  höchster  Entschließung
vom  16.  April  1891  wegen  der  beim  deutsch-schweizerischen  Vertrage  in
Betracht  kommenden  Interessen  befragt,  worauf  wir  unter  dem  29.  April  desselben
Jahres  nach  Veranstaltung  einer  Umfrage  bei  den  Bezirksgremien  und  den  Einzel-
        <pb n="77" />
        7  á
Interessenten  und  auf  Grund  derselben  einen  eingehenden  Bericht  erstatteten,
welchem  infolge  nachträglich  eingegangener  Mittheilungen  und  Ansuchen  ant  2.
und  5.  Mai  zwei  weitere  Berichte  folgten.  Dieselben,  hier  ausführlich  wiederzugebeii,
  glauben  wir  nicht  berechtigt  zu  sein,  da  das  königliche  Staatsministerium
die  Angelegenheit  oertranlich  behandelt  wissen  wollte,  wollen  aber  doch  nicht  unterlassen, ­
  hier  anzuführen,  auf  welche  Industriezweige  sich  unsere  Eingaben  bezogen,
damit  der  in  manchen  Kreisen  den  deutschen  Regierungen  gemachte  Vorwurf  qls
seien  vor  Abschluß  der  Handelsverträge  die  Vertreter  der  Industrie  und  des
Handels  nicht  gebort  worden,  wenigstens  für  unsern  Regierungsbezirk  hinfällig ­
  wird.
„Bezüglich  der  .Handelsverträge  mit  Serbien,  Belgien,  Italien
Rumänien  und  Spanien  erließen  wir  aus  Anlaß  der  höchsten  Entschließung
vom  20  Mai  1X01  unter  dem  27.  desselben  Monats  ein  Rundschreiben  an  die
Interessenten  und  berichteten  über  dessen  Ergebniß,  nachdem  wir  bereits  unter  dem
29.  Mai  eine  vorläufige  Vorstellung  in  Vorlage  gebracht  hatten,  in  ausführlicher
Weise  am  17.  Juni.
"Angesichts  dieser  Reichhaltigkeit  der  vorgebrachten  Wünsche  ist  es  erklärlich,
daß  die  Handelsverträge  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  weiten  Kreisen  Enttäuschung
hervorgerufen  babei,,  denn  nur  wenigen  Interessenten  haben  dieselben  Erfüllung
ihrer  Ansuchen  bringen  können;  allen  gemeinsam  aber,  wir  beben  dies  nochma
hervor,  wird  die  Stabilität  der  auf  zwölf  Jahre  festgelegten  Grundlage  für  ihre
fernere  Thätigkeit  zu  Gute  kommen."

(  Äöiitstrcid)  Württemberg.
Handels  und  Gewerbekammer  zu  Ltuttgart.
„Geben  wir  auf  die  Ereignisse  des  Berichtsjahres  über,  so  ist  das  in  voltswirkhschastlicher
  Beziehung  bedeutsamste  der  Abschluß  der  Handelsverträge  seitens
der  Dreibundstaaten.  Auf  der  einen  Seite  steht  nun  das  französische  Zollsystem
mit  dem  Marimal-  und  Minimaltarif,  das  amerikanische  mit  der  Reeiproeitätsklausel
  und  der  gesetzlichen  Androhung  von  Retorsionen,  und  das  russische  mit  dem
autonomen  Tarif,  ans  der  anderen  Seite  das  deutsche  System,  welches  auf  Grund
eines  Vertragstarifs  und  der  Meistbegünstigungsklausel  eine  neue  handelspolitische
Gruppierung  in  Europa  zu  Tage  zu  fördern  sucht.  Sowohl  im  internationalen
Güteraustausch,  als  in  der  handelspolitischen  Gefammt-Situation  mußten  die  neuen
Systeme,  welche  eine  neue  bandelSwirthschaftliche  Periode  einleiten,  und  zum  Theil
dazu  bestimmt  sind,  einander  zu  paralysiren,  verschiedene  Schwankungen  hervorrufen
  Die  Wirkung  und  der  Erfolg  der  verschiedenartigen  Tarifpolitik  läßt  sich
erst  nach  Jahren  beurtheilen.  Jedenfalls  stellen  die  mitteleuropäischen  Vertragsstaaten ­
  einen  CrystallisationSpunkt  von  großer  politischer  Bedeutung  dar,  und
bilden  einen  festen  Damm  gegen  die  Gefahr  eines  weiteren  Fortschreitens  der  von
Frankreich  und  Nordamerika  neu  ausgehenden  hochschutzzöllnerischen  Strömung.
Eine  ähnliche  Uebertreibung  der  Prohibition,  wie  sie  von  Frankreich  eingeleitet
worden  ist,  wäre  für  die  deutsche  Volkswohlfahrt  —  nachdem  die  Textil-  und
Eisenindustrie  auf  dem  Höhepunkt  ihrer  Entwickelung  angelangt  ist,  und  der  billige
Bezug  der  Rohmaterialien  und  Lebensrnittel  eine  Hauptbedingung  ihrer  Eoucurrenz-
        <pb n="78" />
        76

fähigkeit  geworden  ist  —  sie  wäre  aber  auch  für  tie  friedliche  Production  ter
ganzen  Welt  verhängnißvoll  gewesen.
„Bor  dem  Beginn  der  Reichstagsverhandlungcn  über  die  Handelsverträge
bat  unsere  Kammer  sofort  so  entschieden  und  eingehend,  wie  kaum  eine  zweite,  in
ihren  Sitzungen  vom  14.  December  1891  und  8.  Januar  1892  die  geschäftlichen
und  politischen  Folgen  gekennzeichnet.  Ta  die  Berichte  damals  in  den  verschiedensten
Blättern  die  Runde  gemacht  baden,  so  können  wir  von  deren  Wiedergabe  beute
absehen.  Wir  vermochten  uns  zwar  tamals  angesichts  der  Thatsache,  das;  die
positiven  Errungenschaften  in  geschäftlicher  Beziehung  hinter  den  Erwartungen
zurückgeblieben  sind,  nicht  an  dem  mannigfach  hervortretenden  Optimismus  zu  betheiligen, ­
  der  in  den  Handelsverträgen  den  Anbruch  einer  neuen  Aera  für  die
Entwickelung  unserer  Erportindustrie  erblickte.  Aber  wir  müssen  auch  hier,  und
zwar  schon  als  principielle  Freunde  der  Conventionaltarife,  unserer  Genugthuung
über  die  Festigung  des  wirthschaftlichen  Friedens  Ausdruck  geben.  —
„Ein  konsequenter  Ausbau  des  neuen  Conventioualtarifs  nun  verlangt,  daß
zum  Abschluß  eines  solchen  hauptsächlich  auch  die  si'idamcrikanischen  Staaten  gewonncn
  werden,  dies  um  so  mehr,  als  die  neuen  Zollerhöbungen  in  Brasilien,
Chile  und  in  den  La  Plata-Staaten  namentlich  den  Import  hochfeiner  Waaren
sehr  erschwert.  Jetzt  gilt  es,  der  Union  und  Frankreich  zuvorzukommen,  und  dies
ist  derzeit  dadurch  erleichtert,  daß  Chile  gegen  die  Union  wegen  deren  brüsten
Vorgehens,  Brasilien  und  Argentinien  gegen  Frankreich  durch  die  französische
Zollerhöhung  für  Kaffee  und  Cerealien  verstimmt  worden  sind.  In  Merito  haben
wir  gegenüber  den  Bereinigten  Staaten  von  Nordamerika  einen  Vortheil,  der  »ns
wohl  sonst  in  keinem  andern  überseeischen  Laute  unterstützt:  wir  genießen  dort
mehr  Sympathien  als  unser  Concurrent.
„Der  Abschluß  weiterer  Handelsverträge  mit  den  europäischen  Staaten,
wie  Spanien,  Portugal,  Rumänien  ist  ohnehin  schwierig:  es  giebt  dort  sowohl
eine  gewisse  „nationale"  Industrie,  deren  Keime  nm  jeden  Preis  gepflegt  werden,
als  auch  eine  entschiedene  protcctionistische  Strömung;  zudem  haben  diese  Länder
nichts  geboten,  um  sich  die  Meistbegünstigung  seitens  Deutschlands  zn  erwerben,
und  doch  genießen  sie  dieselbe  thatsächlich.  Rumänien  ist  schon  wegen  Oesterreich-Ungarns
  für  Tarifzugeständnisse  schwer  zugänglich.  Leichter  werden  die  Verhandlungen ­
  mit  den  central-  und  südamerikanischen  Staaten  voranschreiten,  da  wir  hier
nur  für  Rohproduete  Concessionen  zu  bewilligen  haben.  Bon  jenen  Staaten  dürften
wir  wohl  auch  deshalb  um  so  eher  Zugeständnisse  erlangen,  als  die  Bestimmungen
der  dortigen  Zolltarife  durchaus  nicht  etwa  aus  wirthschastspolitischen  Rücksichten
auf  die  Landcswohlfahrt  abfließen,  weit  entfernt  davon.  Nur  als  Beispiel  mögen
die  Papierzölle  in  Mexiko  dieueu,  welche  neuerdings  einigen  einflußreichen  Papierfabrikanten
  zulieb  eingeführt  worden  sind,  obgleich  solche  kaum  ’/*&amp;gt;  des  Landesbedarfs
  decken  kennen;  des  nothwendigen  Imports  zahlt  nun  dort  30  bis
100  pCt.  vom  Werth,  damit  der  Rest  von  den  begünstigten  Fabriken  erzeugt
werden  kaun.
„Anderseits  wird  die  hervorragende  Stellung,  welche  unser  Export  nach  den
süd  amerikanisch  en  Staaten,  von  Merito  herunter  nach  Central-Amerika,
Columbien,  Brasilien.  Peru,  Argentinien,  Chile  rc.  einnimmt,  zu  wenig  gewürdigt.
Diese  Länder  ohne  eigene  Industrie  bilden  die  großen  Atsatzgebiete  für  deutsche
Fabrikate  jeder  Art.  Man  darf  ohne  Uebertreibung  sagen,  die  deutschen  Import-Häuser
  daselbst  und  die  Exporthäuser  Hamburgs  beherrschen  diese  Märkte.
        <pb n="79" />
        "Die  Ausfuhr  nach  diesen  Staaten  repräsentirte  1888  nach  ihrem  Gesammtwerth
  die  gleiche  Höhe,  wie  die  nach  Italien  —  (18X8  betrug  unsere  Ausfuhr
dorthin  84,7  Mill.  Md)  —  dem  bei  den  vorjährigen  Handclsvcrtragsverhandlungen
so  vielumworbenen  Lande,  ßd  hat  daher  seine  volle  Begründung,  wenn  in  der
„Allgcm.  Zeitung"  (vom  16.  August  1891)  von  sachkundiger  Seite  ausgeführt
wird:  „In  dein  Kampf  mit  der  ungeheuren  wirthfchaftlichen  Macht  der  Vereinigten
Staaten  gilt  es.  alle  Energie  auf  Behauptung  des  südamerikanischen  Handelsgebictes
  z»  richten.  Dieses  Feld  ist  keineswegs  verloren;  vielmehr  dürfte  der  barte
Egoismus,  mit  welchem  Nordamerika  vorgebt,  je  länger  je  mehr  die  Ueberzeugung
wachgerufen,  daß  cS  eine  Lebensfrage  für  die  südamerikanische  Republiken  ist.  sich
den  wirthfchaftlichen  Zusammenhang  mit  Europa,  speciell  mit  Deutschland,  zu
wahren.  Verlieren  sie  diese  Stütze,  so  verfallen  sie  rettungslos  der  Ausbeutung
durch  das  Aankeethum.  Unser  Großhandel  aber  sollte  sich  gesagt  sein  lassen,  daß
jeder  der  umstrittenen  Posten  wichtig  ist  dnrch  seinen  Zusammenhang  mit'  dem
ganzen  handelspolitischen  Kaufgebiete,  und  daß  es  unendlich  schwer  ist,  zurückzugewinnen, ­
  was  einmal  preisgegeben  ist.
„Der  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit  diesen  amerikanischen  Staaten  sollte
daher  nun  in  erster  Linie  angestrebt  und  zugleich  erreicht  werden,  daß  eine  Norm
den  deutschen  Handel  auch  vor  den  vielen  Zollchikancn  bei  der  Verzollung  schützt.
Diese  Zoll,  und  Consular  Plackereien  nämlich,  welche  noch  zu  den  theilweise  unverständlichen ­
  Zollsätzen  der  complizirtesten  Art  treten,  sind  sehr  hinderlich  für
den  Verkehr.  Auf  Gegenseitigkeit  gegründete  Handelsverträge  sind  jedoch  nur
eines  der  verschiedenen  Elemente,  welche  vorhanden  sein  müssen,  um  die  Ausdehnung
unseres  Exportgeschäftes  zu  fordern.  Ein  anderes  nicht  minder  wichtiges  Element,
auf  welches  der  eben  erschienene  Entwurf  des  Auswanderungsgcfetzes  die  allgemeine
Aufmerksamkeit  lenkt,  ist  unsere  Auswanderung.  Wir  sollten  diese  sociale  Massencrscheinung
  vorerst  doch  zum  wenigsten  für  die  Erleichterung  der  Annäherung  an
die  genannten  amerikanischen  Staaten  verwerthen.  Die  dort  i»  allen  wohlhabenden
Kreisen  der  Bevölkerung  ausgegebene  Parole  lautet  —  im  directe»  Gegensatz  zu
der  Union  —  auf  Heranziehung  europäischer  Einwanderung.  Die  beiderseitigen
Interessen,  und  zwar  sowohl  der  Staaten  als  der  einzelnen  Auswanderer,  kommen
hier  augenscheinlich  in  einer  Weise  zusammen,  daß  dem,  was  man  feit  einem
Jahrzehnt  vorbringt,  schlechterdings  nichts  Neues  anzufügen  ist."
Handels-  und  ltzcwcrbekanimcr  zu  Calw.*)
„Die  Handelsverträge  zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Oesterreich-Ungarn,
Italien.  Belgien  und  der  Schweiz  geben  vielen  Industriezweigen  Anlaß  zu  Klagen.'
Die  Baumwollspinnerei  erfährt  durch  die  im  schweizerischen  Handelsvertrag  enthaltene ­
  Herabsetzung  der  Zölle  ans  feinere  Gespinnste  eine  starke  Schädigung,  um
so  mehr  als  diese  Zollermäßigung  nicht  nur  der  Schweiz,  sondern  allen  meistbegünstigten
  Staaten,  also  auch  England,  das  so  starke  Eoneurrenz  bereitet,
zu  gut  kommt.  Die  im  Deutschen  Reich  vorhandenen  Feinspinnereien  sind  infolge
*)  Die  Auszüge  aus  den  Jahresberichten  dieser  und  der  folgenden  wiirttembergischen
  Handelskammern  sind  entnommen  dem  Sammelwerke:  „Jahresberichte
der  Handels-  und  Gewerbckanimcrn  in  Württemberg  für  das  Iabre  1891  "
Systematisch  zusammengestellt  und  veröffentlicht  von  der  Königlichen  Eentralstelle
für  Gewerbe  und  Handel.  Stuttgart  1892.
Alnnerkung  des  Herausgebers
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        7$

dessen  darauf  angewiesen,  aus  das  Spinnen  gröberer  Garne  überzugeben,  wodurch
eine  vermehrte  sehr  empfindliche  Conçurrenz  für  die  vorhandenen  Spinnereien
hervorgerufen  wird.  Die  Papierindustrie  findet  sich  durch  die  Herabsetzung  des
Eingangszolls  auf  die  geringeren  und  gewöhnlicheren  Papicrsortcn  benachtbeiligt,
insofern  von  diesen  Papiersorten  auö  Oesterreich,  das  durch  billige  Rohmaterialien
preise  und  Arbeitslöhne  begünstigt  ist,  weit  mehr  in  Deutschland  eingeführt  wird,
als  umgekehrt.  Die  Wolldeckenfabrikation  beklagt,  daß  der  Eingangszoll  in  die
Schweiz  von  16  auf  ¿5  Fres,  per  100  kg  erhöht  wurde,  was  die  Concurrenz
mit  den  Deckenfabriken  der  Schweiz,  welche  ihre  Production  bedeutend  ausgedehnt
haben,  erschwert.  Das  Empfindlichste  ist  aber,  daß  die  Schweizer  Zollbehörden,
trotz  der  ausdrücklichen  Bestimmung  in  Abs.  II  b  Ziff.  8  deö  SchlußprotocollS,
wonach  Decken  mit  Näharbeit,  welche  lediglich  zum  Schutz  der  Ränder  bestimmt
ist,  als  Decken  ohne  Näharbeit  zu  behandeln  sind,  gleichwohl  Wolldecken  mit  der
allereinfachsten  Einfassung  mit  dem  für  Decken  mit  Näharbeit  festgesetzten  Zoll
belegen  und  dadurch  den  Zoll  von  25  auf  60  Fres,  erhöben.  Es  ist  zu  hoffen,
daß  diese  willkürliche  Behandlungsweise  in  Bälde  abgestellt  wird,  denn  sonst  wäre
der  Absatz  in  die  Schweiz  verloren.  Die  Fabrikation  von  Holzstoff  und  Holz.
pappe  ist  der  Ansicht,  daß  ihre  Erportfähigkcil  in  die  Schweiz  infolge  Erhöhung
des  Zolls  von  3  auf  3  Fres.  50  aufgehört  habe.  Die  Kratzenfabrikation  hat  für
die  Einfuhr  nach  Oesterreich  eine  Zvllerhöhung  von  20  auf  25  fl.  und  in  die
Schweiz  von  12  auf  20  Fres,  erfahren,  der  deutsche  EingangSzoll  für  Kratzen  aus
Belgien  und  England  ist  so  nieder  (18  F-icS.),  daß  sich  der  Import  aus  diesen
Ländern,  welche  der  deutschen  Fabrikation  die  meiste  Concurrenz  bereiten,  in  den
letzten  Jahren  sehr  erheblich  gesteigert  hat.  Dieser  Industriezweig,  dem  auch  sein
früheres  hauptsächlichstes  Absatzgebiet  —  Rußland  -  durch  Hobe  Zölle  verschlossen
ist,  befindet  sich  durch  diese  Zollverhältnisse  in  einer  gedrückten  Lage.  Noch  ver.
schiedenc  andere  Industriezweige  sind  durch  die  abgeschlossenen  Verträge  wenig
befriedigt.  Die  Concessionen,  welche  durch  Ermäßigung  der  Getreide-  und  Weinzölle ­
  gemacht  wurden,  haben  der  Industrie  wenig  Vortheile  gebracht.  Möge  die
Hoffnung  in  Erfüllung  geben,  daß  die  durch  die  Handelsverträge  erzielte  Stabilität
nach  außen  der  deutschen  Industrie  nachhaltigen  -Nutzen  bringe,  möge  aber  auch
eine  auf  den  Schuß  derselben  bedachte  Stabilität  nach  innen  eingehalten  werden.
Die  Oelfabrikation  ist  durch  den  Beschluß  des  Reichstags  vom  22  März  1892,
welcher  die  Bitte  um  Erhöhung  des  Eingangszolls  auf  Baumwollsamenöl,  soweit
es  nicht  denaturirt  ist  und  als  Speiseöl  eingeführt  wird,  nicht  berücksichtigt  bat,
schmerzlich  enttäuscht.  Das  Baumwollsamenöl,  welches  seit  längerer  Zeit  als
Speiseöl  verwendet  wird,  bezahlt  einen  Zoll  von  4  Mk.  während  der  Zoll  für
sonstige  Speiseöle  10  Mk.  per  100  kg  beträgt,  dadurch  erleidet  die  deutsche  Speiseöl-Industrie
  eine  von  der  mächtigen  amerikanischen  Eoncurrenz  veranlaßte  erhebliche
Benachtbeiligung,  die  einen  gedeihlichen  Geschäftsgang  untergräbt.  Amerika  kennt
Deutschland  gegenüber  in  Zollsachen  keine  Rücksichten.  Von  der  Oelfabrikation
wird  ferner  gewünscht,  daß  für  Mohnsaat  aus  der  Türkei  und  außereuropäischen
Ländern,  für  Sesamsaat  aller  Gattungen,  Erdnüsse  in  Schalen  und  geschält  der
Eingangszoll  gänzlich  aufgehoben  werde.  In,  Hinblick  auf  die  große  Eoncurrenz.
welche  italienische,  französische  und  amerikanische  Oele  bereiten,  sei  diese  Erleichterung ­
  für  einen  gedeihlichen  Fortbestand  der  deutschen  Oelfabrikation  unbedingt
erforderlich.  Hierdurch  werde  die  Production  der  als  Sdraftfuttermehl  für  rie
Viehzucht  gerne  verwendeten  Oclkuchcn  vermehrt  und  verbilligt,  was  für  die
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        79

Lantwirtbschaft  von  großem  Nutzen  wäre  Durch  die  Aufhebung  der  Eingang-.
Zölle  auf  die  obenbezeichncten  Oelsaaten  werte  kein  Interesse  der  Landwirthschaft
geschädigt,  die  Eingang-zölle  seien  bis  jetzt  nicht  im  Stande  gewesen,  den  deutschen
Oeliaatenbau  zu  fördern  weil  Oelfriichtcbau  in  Deutschland  immer  unlobnend  und
von  geringem  Belang  sein  werde.  Ter  Zoll  aus  die  obenbezeich,irren  Oelsaaten
sei  eben  so  wenig  berechtigt,  als  es  ein  Zoll  auf  robe  Baumwolle  zum  Schutz  des
deutschen  Flachsbaus  wäre."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Heidenheim.
"Wir  baben  in  früheren  Jahresberichten  wiederbolt  dem  Wunsche  einer  Erleichterung ­
  des  deutschen  Handelsverkehrs  mit  dem  Auslande  durch  den  Ab.chluß
von  Handelsverträgen  Ausdruck  gegeben.  Wir  konnten  daber  die  Eröffnung  von
Unterbandlnngen  der  Reichsregierung  mit  Oesterreich-Nngarn.  der  Lchwei;  Italien
und  Belgien  behufs  des  Abschlusses  neuer  Handels-  und  Zollverträge  mit  diesen
Staaten  nur  höchst  willkommen  beißen  und  uns  von  selbst  aufgefordert  fühlen
was  an  uns  liegt,  dazu  beizutragen,  daß  bei  der  in  Angriff  genommenen  A  eu.'
regelung  der  Bertragsvcrhältniffe  des  Deutschen  Reichs  zu  auswärtigen  Staaten
in  Betreff  deö  gegenseitigen  Handelsverkehrs  die  Interessen  der  Industrie  unseres
Kammerbezirks  tbunlichstc  Berücksichtigung  finden.  Demzufolge  baben  wir  die
Handelsbeziehungen  unserer  Industrie  zu  den  bei  Erneuerung  der  Handelsverträge
in  Betracht  koinmcnden  Staaten  des  Auslands  und  die  diesbezüglichen  Wünsche
unserer  Industriellen  bei  den  maaßgebenden  Behörden  aufs  Eingehendste  zum
Ausdrucke  gebracht.  -  Wenn  es  nun  auch  der  Rcichsregiernng  nur  zu  geringem
Theile  gelungen  ist,  in  den  Berträgen  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien
und  der  Schweiz  unsere  Wünsche  zur  Erfüllung  zu  bringen,  so  gereichen  uns  diese
Verträge  doch  zur  Befriedigung  insofern  durch  dieselben  unsere  Industrie  wenigstens
auf  eine  Reihe  von  Jal  re»  wieder  von  einem  jede  weiter  aussehende  Unternehmung
zur  Unmöglichkeit  machenden  Zustande  fortwährender  Beunruhigung  über  die  Gestaltung ­
  der  Absatzverhältnisse  erlöst  worden  ist  und  nun  mit  sicheren  Factorcn
hinsichtlich  ihrer  Absatzsähigkeit  zu  rechnen  vermag.  Wir  haben  dies  als  einen
Gewinn  für  unsere  Industrie  im  Ganzen  zu  betrachten  und  können  nur  hoffen
daß  cs  den  einzelnen  durch  die  neuen  Verträge  zum  Theil  schwer  benachtheiligten
Industriezweigen  gelingen  möge,  sich  mit  den  neuen  Verhältnissen  zurecht  zu  finden
wobei  wir  unser  Auge  den  Schwierigkeiten  nicht  verschließen,  mit  welchen  jeder
bei  einem  Vertrage  auf  do  ut  des  zu  thun  bat  und  daher  auch  die  Reichsregierunq
bei»,  Abschlüsse  der  neuen  Handelsverträge  zu  kämpfen  batte.  Die  Herabsetzung
der  Gctreidezölle  wird  mit  der  Zeit  jedenfalls  der  ganzen  Industrie  zu  Statten
kommen,  indem  sic  zur  Verbilligung  der  Nahrungsmittel  und  zur  Erhöhung  der
Kaufkraft  der  inländischen  Consnmentcn  beiträgt  und  hoffen  läßt,  daß  es  nicht  zu
einer  die  Eoncurrenz  mit  dem  billiger  arbeitenden  Auslande  erschwerenden  Er.
böbung  ihrer  Arbeitslöhne  kommen  werde.  Da  wir  hoffen,  daß  die  Reichsregierunq
auf  dem  betretenen  Wege  weiter  schreiten  und  auch  noch  mit  möglichst  vielen
anderen  Ländern  Verträge  zur  Erleichterung  unserer  Handelsbeziehungen  abzu.
schließen  suchen  werde,  so  glauben  wir,  daß  dieselbe,  um  mit  ihren  Zugeständnissen
gegen  die  anderen  Contrabenten  nicht  zu  weit  zu  gehen  und  von  diesen  thunlichst
alle  Concessionen  zu  erlangen,  welche  in  dem  Verkehre  mit  den  betreffenden  Ländern
erfahrene  und  die  industriellen  Verhältnisse  derselben  aus  eigener  längerer  Wahrnehmung ­
  an  Ort  und  Stelle  kennende  Männer  aus  dem  deutschen  Handels-  und
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        80

Gewerbestande  für  zulässig  beziehungsweise  wünschenswerth  erachten,  solche  Männer
bei  ihren  künftigen  Handelsvertragsunterhandlungen  mit  berathender  Stimme  beiziehen ­
  sollte,  wie  dies  von  Seiten  Oesterreich-Ungarns  und  der  Schweiz  bei  ihren
Vertragsunterhandlnngen  mit  dem  Deutschen  Reiche  geschehen  ist."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Heilbronn.
„Das  Berichtsjahr  war  ein  bewegtes  und  ereignisreiches  für  alle  von  Handelsverträgen ­
  und  Zolltarifen  berührten  Organe  der  deutschen  Bundesstaaten  und  alle
dabei  interessirten  Vertretungen  von  Industrie  und  Handel.  Neben  den  Wünschen
und  Bedürfnissen  hervorragender,  unser  gesummtes  Verkehrsleben  beeinflussender
Industrien  traten  auch  die  der  vielen  einzelnen  kleineren  Fabrikationszweige  zu
Tage  und  suchten  sich  bei  den  Verhandlungen  für  den  Abschluß  einer  Reihe  von
hochwichtigen  neuen  Handelsverträgen  Geltung  zu  verschaffen.  Bei  der  aus  Compromissen
  beruhenden  Natur  solcher  Verträge  konnten  diese  Wünsche  nicht  alle  die
erhoffte  Berücksichtigung  finden.  Die  wichtigsten  dieser  Verträge,  die  zwischen  dem
Teutschen  Reiche  einerseits  und  Oesterreich-Ungarn.  Italien,  Belgien  und  der
Schweiz  anderseits,  sind  bereits  zum  Abschluß  gekommen  und  wenn  sie  auch  in
manchen  Theilen  Enttäuschungen  gebracht  haben,  im  Großen  und  Ganzen  wurden
sie  doch  mit  Befriedigung  ausgenommen.  Nicht  zum  mindesten  sind  es  die  aus
eine  längere  Reihe  von  Jahren  fest  gebundenen  Tarifsätze,  von  denen  eine  günstige
und  sichere  Entwickelung  mancher  Industriezweige  erwartet  wird,  und  wenn  die
Reichöregierung  so  manche  Härten,  die  diese  Verträge  mit  sich  gebracht  haben,
durch  entsprechende  Gegenmittel  zu  mildern  in  der  Lage  ist,  so  wird  die  Befriedigung
über  diese  Verträge  nach  und  nach  noch  zunehmen.  So  hat  z.  B.  die  auch  im
hiesigen  Bezirk  bedeutende  Oelindustrie  eine  schwerwiegende  Schädigung  erlitten
durch  Herabsetzung  der  deutschen  Eingangszölle  aus  Oele,  während  die  Eingangszolle
  ans  Oelsamen  unverändert  fortbestehen,  wobei  besonders  ungünstig  der  Umstand
wirkt,  daß  amerikanisches  Baumwollsamcnöl  nach  wie  vor  im  Tarif  unter  die  Oele
zu  technischen  Zwecken  eingereiht  ist,  während  dasselbe  in  den  letzten  Jahren  an
Qualität  immer  mehr  vervollkommnet  wurde  und  der  Hauptsache  nach,  wenigstens
vermischt  mit  Speiseölen,  als  solches  zur  Verwendung  kommt  und  dadurch  unserem
in  Deutschland  hergestellten  Speiseöl  eine  sehr  empfindliche  Eoncurrenz  bereitet.
In  diesem  Falle  sollte  die  Reichsregierung  cinigermaaßen  ausgleichend  dadurch
eintreten,  daß  sie  die  Eingangszölle  auf  Oelsamcn  fallen  läßt,  was  trotz  der  Verträge
  möglich  sein  wird.  Vielleicht  hindern  sie  die  Verträge  auch  nicht,  den
weiteren  Wunsch  unserer  Oelindustrie  zu  erfüllen,  der  dahin  geht,  Baumwollsamenöl
in  die  Klasse  der  Speiseöle  einzureihen  und  auch  in  andern  ähnlichen  Fällen  die
Geschädigten  mit  der  Wirkung  dieser  Verträge  mehr  und  mebr  auszusöhnen."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Ravensburg.
,  „Die  Erneuerung  der  Handelsverträge  mit  der  Schweiz,  Italien,  Rumänien,
Belgien  und  Spanien  hat  die  Kammer  im  letzten  Jahr  mehrfach  beschäftigt.
Um  die  Wünsche  der  Industrie  und  des  Handelsstands  kennen  zu  lernen,  wurden
die  Betheiligten  zunächst  zur  Aeußerung  aufgefordert.  Eine  Reihe  derselben  bat
sich  auck  für  Wiedererneuerung  der  Verträge  ausgesprochen  und  ihren  Wünschen
Ausdruck  gegeben.  Die  Kammer  hat  dieselben  zur  höheren  Kenntniß  gebracht
und  gebeten,  solchen  Unterstützung  angedeihen  zu  lassen.  Nachdem  ein  Theil  der
Handelsverträge  abgeschlossen  ist,  glaubt  die  Kammer  eine  weitere  Darlegung
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        81

unterlassen  zu  sollen  und  fügt  nur  noch  bei,  das;  hinsichtlich  des  Vertrages  mit
der  Schweiz,  welche  zum  Theile  die  Eingangszölle  bedeutend  erhöhte,  in  dem
diesseitigen  Bezirk,  dessen  Industrie  vorzugsweise  aus  das  Absatzgebiet  '  nach  der
Schweiz  angewiesen  ist.  keineswegs  große  Befriedigung  besteht;  die  Kammer  hofft,  daß
die  zum  Ausdruck  gekommenen  Befürchtungen  für  die  Industrie  sich  nicht  verwirklichen."
Handels-  und  Gewerbekammer  zn  Rottweil.
„Als  wichtigstes  Ereignis;  aus  dem  Gebiete  des  Handels-  und  Gewerbelebeuü
im  Jahre  18!J1  heben  wir  die  Handelsvertrags-Verhandlungen  bezw.  den  Abschluß
einer  Reibe  von  Vertragen  hervor.  Wir  möchten,  da  diese  Verträge  einmal  zu
Stande  gekommen  sind.  uns  über  dieselben  des  Näheren  nicht  mehr  äußern  und
nur  für  die  Zukunft  da,  aus  hinweisen,  daß  es  uns  in  erster  Linie  als  durchaus
verfehlt  erscheint,  wenn  beim  Abschluß  von  Handelsverträgen  die  allgemein  politische
Lage  gegenüber  den  rein  wirthschaftlichen  Verhältnissen  eine  derart  überwiegende
Berücksichtigung  ersährt,  wie  eS  bei  dem  genannten  Abkommen  in  der  That  zugetroffen ­
  ist.  Des  weiteren  möchten  auch  wir  immer  wieder  betonen,  daß  die
Kaufkraft  nicht  blos  unseres  Kammerbezirks,  sondern  diejenige  ganz  Württembergs,
ja  Deutschlands  zur  Zeit  immer  noch  im  Wohlstand  des  Bauern  liegt  und  daß
wir  deshalb  die  feste  Erwartung  nicht  unausgesprochen  lassen  wollen,  es  möchte  in
den  landwirthschaftlichen  Zollsätzen  eine  möglichste  Stabilität  herrschen,  und  somit
die  Hoffnung  eines  Theils  der  Reichstagsmitglieder  und  der  Presse  auf  weitere
Herabsetzung  der  landwirthschaftlichen.  namentlich  der  Getreidezölle  cine  trügerische
sein.  In  ähnlichem  Sinne  möchten  wir  unsere  besondere  Anerkennung  darüber
aussprechen,  daß  die  Handelsverträge  auf  einen  Zeitraum  von  12  Iabreu  abgeschlossen ­
  worden  sind:  wir  sehen  hierin  eine  Gewähr  dafür,  daß  unsere  Industrie
sich  wenigstens  in  stabiler  Weise  entwickeln  kann.  Noch  wollen  wir  erwähnen,
daß  die  Frage  der  Organisation  eines  Zollbeiraths,  wie  er  z.  B.  in  Oesterreich
und  der  Schweiz  besteht,  überall  lebhaftem  Interesse  begegnet.  Ein  solcher  hätte
in  erster  Linie  beim  Abschluß  von  Handelsverträgen  thätig  zu  sein  und  sich  außerdem
  namentlich  auch  bei  Zollstreitigkeiten  gutächtlich  zu  äußern.  —  Was  speciell
den  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrag  anlangt,  so  fügen  wir  aus  einer  an  die
Handels-  und  Gewerbekammer  Stuttgart  unterm  6.  Januar  d.  I.  gerichtete
Aeußerung  noch  an,  daß  dieser  Vertrag  nach  unseren  Erhebungen  bei  keinem
Interessenten  unseres  Bezirks  sympathische  Aufnahme  gefunden  hat.  Namentlich
wird  die  Leder-,  Uhren-,  Stroh-  und  Textilindustrie  und  auch  der  Handel  mit
fertigen  Schuhwaaren  und  Kleidern  durch  die  neuen  Tarifsätze  schädlich  getroffen.
Wenn  auch  nicht  zu  befürchten  ist.  daß  diese  Industriezweige  schon  in  allernächster
Zeit  ihre  Absatzgebiete  in  der  Schweiz  vollständig  verlieren,  so  werden  die  letzteren
jedenfalls  jetzt  schon  start  und  mit  Rücksicht  auf  das  unter  dein  bedeutenden  Zollschutz ­
  voraussichtlich  eintretende  Emporblühen  der  betreffenden  schweizerischen
Concurrenzgeschäfte  in  Zukunft  immer  mehr  reducirt  werden.  Trotz  dieser  Befürchtungen
  wollen  wir  nicht,  wie  es  eines  unserer  Mitglieder  gethan  hat,  beantragen,
  es  möchte  unter  solchen  Umständen  auf  einen  Handelsvertrag  mit  der
Schweiz  seitens  des  deutschen  Reichstags  überhaupt  verzichtet  werden,  bis  Ver-Haltnisse
  eintreten  unter  denen  sich  ein  günstigerer  erzielen  ließe;  allein  wir  sind
der  Ansicht,  daß  diese  schweren  Schädigungen  der  deutschen  Industrie  durch  den
schweizerischen  Handelsvertrag  bei  den  bezüglichen  Reichstagsverhandlungen  zur
Sprache  gebracht  werden  sollten."
«  '
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        82

1&amp;gt;.  Königreich  Sachsen.
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Chemnitz.
„In  unseren,  Berichte  über  die  allgemeine  Lage  von  Handel  und  Industrie
des  Kammerbezirks  für  das  Jahr  1890  hatten  wir  bereits  darauf  aufmerksam  gemacht, ­
  daß  der  für  unö  wichtigste  industrielle  Zweig,  die  Wirkwaarenbranche.  unter
der  Einwirkung  deS  Abschließungssysteme  vieler  Staaten,  nach  welchen  die  Er
Zeugnisse  unserer  Erwerbsthätigkeit  bisher  Absatz  fanden,  insbesondere  unter  dem
Einflüsse  der  für  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  in  Kraft  getretenen
sogenanten  Mac  Kinley-Bill,  sehr  zu  leiden  haben  würde,  und  daß  günstige  Aussichten ­
  für  die  Zukunft  demnach  nicht  gehegt  werden  dürften,  wenn  cs  nicht  etwa
der  Weisheit  unserer  Regierungen  gelingen  sollte,  bei  den  abzuschließenden  Handelsverträgen ­
  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien  ».  s.  w.  so  günstige  Abmachungen  zu
erzielen,  daß  eine  erneute  Belebung  unserer  Industrie  und  unseres  Handels  dmcv
dieselben  erfolgen  könnte.  Was  zunächst  den  befürchteten  Ausfall  insbesondere  aur
dem  nordamerikanischen  Absatzgebiet  anlangt,  so  ist  leider  zu  betonen,  daß  sich  derselbe ­
  zu  einer  wahren  Calamitat,  insbesondere  für  die  Wirkwaaren-Jndustlie  und
ihre  Hilfsbranchen,  gesteigert  hat.
„Alle  Welt  sab  mit  äußerster  Spannung  der  Publikation,  dem  Inkrafttreten
der  neuen  Verträge  zwischen  den  :r  Bundesstaaten  und  den  zollpolitischen  Angliedernngen
  an  diese  Verträge  entgegen,  in  der  Hoffnung,  die  so  dringend
nothwendige  Stärkung  der  eigenen  Position  durch  jene  auf  lange  Zeit  hinaus
grundlegenden  Abmachungen  endlich  herbeigeführt  und  verbürgt  zu  sehen.  Es  nt
nicht  zu  verkennen,  daß  der  Vortheil  der  durch  jene  Verträge  gewonnenen  Stabilität
in  den  Zollsätzen  in  gewisser  Beziehung  günstig  wirken  dürfte,  die  Uebereinkommen
sind  daher  aus  diesem  Grunde  dankbar  zu  begrüßen,  denn  die  Sicherheit  der  Berechnung ­
  ans  eine  längere  Reihe  von  Jahren  hinaus  ist  durch  sie  nach  dieser
Richtung  hin  in  der  Hauptsache  erbracht  und  dem  Erwerbsleben  förderlich.  è&amp;gt;»
verschiedenen  Fällen  wird  allerdings  die  12jährige  Stabilität  dauernd  ungünstig
wirken.  Der  Abschluß  von  Handelsverträgen  ist  selbstredend  abhängig  von  der
Einräumung  gegenseitiger  Zugeständnisse,  danach  bleibt  stets  die  Möglichkeit
offen,  daß  '  einzelne  Industriezweige  sich  in  ihren  Interessen  durch  dieselben  nicht
genügend  berücksichtigt,  ja  unter  Umständen  sogar  geschädigt  betrachten.  Wenn
auch  im  Allgemeinen  zugegeben  werden  muß,  daß  höhere  Gesichtspunkte  des
GesammtwohleS  von  einzelnen  Zweigen  zu  Gunsten  anderer  Opfer  verlangen  können,
so  werden  solche  Opfer  doch  stets  für  die  Betroffenen  den  Eindruck  der  Enttäuschung
bringen  und  wir  müssen  leider  berichten,  daß  sich  eine  Reihe  der  wichtigsten  unserer
Industriezweige  durch  jene  Verträge  als  nicht  genügend  berücksichtigt  erachtet  und.
wie  nus  ebenfalls  vielfach  intensiv  betont  worden  ist,  die  erwarteten  Zugeständnisse
für  sie  nicht  erbracht  worden  sind.
„Niemand  unter  unseren  Industriellen  wird  zweifeln,  daß  die  Reichsregierung
vom  "besten  Willen  beseelt  gewesen  ist.  zu  'Nutz  und  Frounnen  des  heimischen
Erwerbslebens  bei  jenen  Vertragsabschlüssen  zu  handeln.  Keiner  wird  behaupten
wollen,  daß  die  deutschen  Unterhändler  ihre  verantwortungsvolle  Stellung  auch
nur  einen  Augenblick  nicht  so  ausgefüllt  hätten,  wie  sie  es  nach  besten  Kräften  zn
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        thu»  in  der  Lage  waren,  und  doch  hören  wir  aus  fast  allen  Branchen  Klagen
daß  die  Verträge  keine  nennenSwerthen  Vertheile  für  sie  gehabt  hätten.  Die
Maschinen,ndustric  gleichermaßen  wie  die  Spinnerei,  die  Weberei  in  Möbelstoffen,
Kleiderstoffen,  Flanellwaaren,  die  Wirkerei  und  andere  ergeben  sich  unter  dem
ersten  Eindrücke  dee  Jnkrasttretenö  der  Verträge  in  Klagen  hierüber,  und  nicht
selten  wird  der  Meinung  Ausdruck  gegeben,  daß  die  Vertrauenslosigkeit  in  die  allgemeine ­
  Lage  eher  eine  Zunahme  ale  eine  Abnahme  hierdurch  erfahren  habe.  Eine
stete  enge  Fühlung  der  Reicheregierung  während  der  Vertragsverhandlungen  mit
de»  hervorragendsten  Vertreten,  der  einzelnen  Industricgruppen  in  deutschen  Landen
selbst  würde  nach  vielfach  geäußerten  Ansichten  wohl  geeignet  gewesen  sein.  viele
solcher  Klagen  hinfällig  zu  machen.  Nur  ganz  vereinzelt  sollen  bestimmte  Industriezentren ­
  der  Ebre  gewürdigt  worden  sein,  daß  ihren  Vertretern  Gelegenheit  geboten
wurde,  ihre  Wünsche  direkt  an  maßgebender  Stelle  so  zu  Gehör  zu  bringen,  daß
bei  den  Verhandlungen  in  unmittelbarster  und  bevorzugter  Weise  auf  sie  Rücksicht
genommen  wurde.  Eines  solchen  Vorzuges  soll  sich  insbesondere  eine  rheinische
Handelskammer  zu  erfreuen  gehabt  haben  und  sic  weiß  die  ibr  dadurch  gewordenen
Vortheile  nur  zu  rühmen.
„Diese  lobenswertb«-  Art,  sich  an  der  Quelle  selber  von  Fall  zu  Fall  Raths
zu  erholen,  hätte  aber  allgemein  geübt  werden  sollen,  um  das  Ganze  bestmöglichst
zu  gestalten.  Nicht  blos  aus  dem  führenden  Staate,  sondern  aus  allen  deutschen
Staaten  Industrielle  zu  boren,  wäre  erwünscht  und  angezeigt  gewesen,  und  gewiß
würde  man  keinen  Fehlgriff  gemacht  habe»,  wenn  man  Fachmänner  aus  einer  so
hervorragenden  Industriestadt,  wie  dies  Ehemnitz  ist,  zu  den  Erörterungen  mit
hinzugezogen  hätte.  Es  würden  in  jeder  einzelnen  Industriegruppe  Männer  zu
sinden  gewesen  sein,  welche  freudig  dem  Rufe  nach  Berlin  gefolgt  wären,  um  auf
das  Eingehendste  aus  dem  Schatze  ihres  Wissens  und  ihrer  Erfahrung  Rede  und
Antwort  zu  stehen  über  das,  was  ihren  Zweigen  bei  den  Verbandluugen  gefrommt
haben  würde.  Vertraut  mit  allen  Feinheiten  der  von  ihnen  cultivirten  Erwerbszweige,
  würden  sie  den  Regierungen  ein  Berücksichtigen,  ein  Eingehen  anf  ihre
Ansichten  und  Wünsche  vielleicht  ermöglicht  haben,  womit  der  ganzen  Lage  ein
besseres  Gepräge  verliehen  worden  wäre.  Ein  gediegener  Kenner  der  Möbelstoffwcberei.
  etwa  ein  langjähriger  Fabrikant  aus  dieser  Branche,  würde  im  Stande
gewesen  sein,  über  sein  specielles  Gebiet  die  schätzenswertbesten  Auskünfte  und
Rathschläge  zu  gebe»,  während  er  gewiß  abgelehnt  hätte,  über  einen  anderen  Zweig
der  Weberei,  z.  B.  die  Kleiderstoffweberei,  aus  Mangel  an  tiefgreifender  in's
Einzelne  gebender  Erfahrung  in  dieser  besonderen  Gruppe  ein  Urtheil  zu  fällen.
Beide  Specialitäten  gehören  ja  der  Wcbwaarenbranchc  an,  gleichwohl  würde  für
jede,  und  seien  sie  auch  in  einem  Bezirk  als  Hauptbranchen  vertreten,  ein  besonderer
Fachmann  zu  hören  sein.  Wie  soll  nun  unter  Umständen  bei  Verhandlungen  z.  B.
ein  Beamter,  also  nicht  einmal  ein  Praktiker,  und  sei  er  auch  ein  noch  so  kenntnißreicher
  und  gediegener  Mann.  das  Ganze  eines  Industriezweiges  beherrschen  können,
über  welches  erst  eine  ganze  Reihe  von  alteingeführten  Specialisten  zu  hören  gewesen ­
  wäre,  wenn  man  zweckentsprechend  hätte  orientirt  sein  wollen  '(  Durch
schriftliche  Enguöten.  so  nützlich  sie  auch  sonst  wirken  können,  wird  man  nie  das
crreichen,  was  in  vertraulicher  Besprechung  zwischen  den  berufensten  Fachleuten
aus  jeder  Richtung  und  den  Theoretikern  auf  zvllpolitischem  Gebiete  zur  Klärung
der  Situation  an  sich  geschaffen  werden  kann.  Unser  österreichischer  Nachbarstaat  scheint
sich  in  dieser  Beziehung  enger  in  Fühlung  mit  seinen  Industriellen  gehalten  zu  haben
        <pb n="86" />
        84

„Daß  die  Klagen,  welche  gegen  die  genannten  Handelsverträge  von  Seiten
oer  deutschen  Industriellen  geführt  werden  und  die  Unzufriedenheit  darüber  derechtigt
  sind,  dafür  lassen  sich  wohl  aus  dem  uns  soeben  zugegangenen  Jahresberichte ­
  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Wien  über  1891  als  Beleg  die
folgenden  beiden  Stellen  anführen  in  welchen  der  Befriedigung  der  österreichischen
Industriellen  über  die  abge,chlossenen  Verträge  unverhohlen  Ausdruck  gegeben  wird.
Da  heißt  es  wörtlich  Seite  264:  „Die  neuen  Handelsverträge  brachten  den  Kaufleuten ­
  arge  Enttäuschung,  weil  sie,  durch  die  Versicherung  ausländischer  Offerenten
irregeführt,  auf  eine  Herabsetzung  der  Zölle  für  die  sie  interessircnden  Artikel  sicher
gerechnet  hatten.  Die  Industriellen  dagegen  haben  daö  Zustandekommen  der  neuen
Verträge  freudigst  und  dankbar  begrüßt,  und  gehen  dieselben  berlihigt  au  neue
Investirungen  und  Vergrößerungen  ihrer  Etablissements."  Und  weiter  Seite  300:
„Nicht  unerwähnt  möge  bleiben,  daß  im  abgelaufenen  Jahre  dem  in  Sicht  gewesenen ­
  deutsch.österreichischen  Handelsverträge  mit  Bangen  entgegengesehen  wurde,
indem  Deutschland,  als  Wiege  der  Wirkwaarenindustrie  und  wichtigstes  Bezugsland
derselben  für  die  ganze  Welt,  unserer  heimischen,  verhältnitzmäßig  noch  jungen
Industrie  bedeutend  überlegen  ist  und  dieselbe  empfindlich  geschädigt  hätte,  wenn
der  Zollsatz  ermäßigt  worden  wäre.  Die  Publication  des  Vertrages  zerstreute  die
gehegten  Befürchtungen.  Wie  sebr  selbe  aber  begründet  waren,  beweist  die  Thatsache. ­
  daß  seit  Beginn  des  laufenden  Jahres  (1892,  von  deutschen  Fabrikanten,
trotz  der  nur  geringfügigen  Zollermäßigung,  die  größten  Anstrengungen  erfolgen,
ihre  Fabrikate  in  Oesterreich  abzusetzen  und  den  einst  innegehabten  Markt  wieder
zu  erobern.  Heute  aber  schon  können  diese  Versuche  als  vergebliche  bezeichnet
werden."
„Also  ein  Anhören  unserer  Industriellen  auch  während  des  Ganges  der  Unterhandlungen ­
  und  in  allen  einzelnen  Fällen  AuskunftSerbebnng  beim  richtigen  Fachmann ­
  wird  sich  nur  segensreich  erweisen,  das  Gegentheil  aber  zum  Schaden  ausschlagen.
  Mit  besonderer  Genugthuung  und  mit  freudigem  Danke  gegen  die
Reichsregierung  nehmen  wir  Veranlassung  hervorzuheben,  daß  in  neuester  Zeit
diesem  Wunsche  einmal  Rechnung  getragen  worden  ist  und  wir  sind  überzeugt,
daß  der  damit  betretene  Weg,  wenn  man  nur  weiter  auf  demselben  sortschrciten
wollte,  manche  Klagen  und  Unzuträglichkeiten  beseitigen  wird."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Dresden.
„Nachdem  wir  zu  Beginn  deS  Berichtsjahres  etwa  Ş  Handel  und  Gewerbe
treibende  aufgefordert  hatten,  ihre  Wünsche  betreffs  der  Erneuerung  der  am
1.  Februar  1892  ablaufenden  oder  kündbaren  Handelsverträge  zn  äußern,  haben
wir  die  hierauf  eingegangenen,  nicht  besondere  zahlreichen,  sowie  ähnliche  uns
sonst  bekannt  gewordene  Wünsche,  insoweit  sie  genügend  begründet,  einander  nicbt
widersprechend  und  nicht  völlig  aussichtslos  waren,  dem  königlichen  Ministerium
zur  Kenntnißnahme  und  thunlichsten  Berücksichtigung  einberichtet.
„Betreffs  der  allgemeinen  Ziele  bei  Abschluß  neuer  Handelsverträge  nahmen
wir,  insbesondere  hinsichtlich  deS  Vertrags  mit  Oesterreich-Ungarn,  auf  unser
Gutachten  von  1887  Bezug,  indem  wir  uns  für  einen  Meistbegünstigungs-  und
Tarifvertrag  von  längerer  Dauer  ausgesprochen  hatten.  Solche  Verträge  sind  nun
bekanntlich  vor  dem  1.  Februar  laufenden  Iabreö  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,
der  Schweiz,  Belgien,  vorläufig  auf  kurze  Zeit  auch  mit  Spanien  und  später  mit
Rumänien,  geschlossen  worden,  während  mit  den  übrigen  europäischen  Staaten
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        außer  :huņlaiit,  mit  tau  wir  überhaupt  ite  di  keinen  Vertrag  hatten,  sowie  Portugal,
too  seine  Verträge  gekündigt  bat.  ältere  Verträge  weiterlaufen.  Natürlich  werden
die  neuen  Verträge  in  den  uns  sehr  zahlreich  zugegangenen,  in  Theil  B  diese?
Berichtes  wiedergegebenen  Aeußerungen  der  einzelnen  Gewerbetreibenden  sehr  verschieden,
  häufig  sehr  abfällig,  beurtheilt;  denn  viele,  darunter  auch  manche  sehr
wohl  berechtigte  und  begründete.  Wünsche  sind  leider  ganz  oder  theilweise  unerfüllt
geblieben,  -in  Ganzen  ist  aber  hierbei'zu  berücksichtigen,  daß  sich  bei  Beurtheilung ­
  solcher  Dinge  erfahrungsgemäß  Befürchtungen  eher  und  lauter  geltend  machen
als  Hoffnungen.  Es  ist  daher  wohl  zu  hoffen,  daß  die  thatsächliche  Wirkung  der
Verträge,  die  sich  erst  im  laufenden  Jahre  zeigen  kann,  manche  bei  deren  erstem
Bekanntwerden  aufgetauchten  Besorgniffe  als  übertrieben  erweist.  Auch  darf  man
den  Nutze»  der  Verträge  nicht  einseitig  an  dem  Maßstabe  der  deutschen  Wünsche
messen,  sondern  kann  sie  nur  darnach  beurtheilen,  ob,  ganz  abgesehen  von  der
politischen  Bedeutung  der  wirrbschaftlichen  Annäherung  jener  sechs  Staaten,  thatsächlich
  günstigere  Abmachungen  erreichbar  gewesen  und  was  ohne  solche  für  ein
Zustand  eingetreten  wäre.  Ersteres  läßt  sich  natürlich  ohne  genaue  Kenntniß  des
Ganges  der  Vertragsverhandlungen  schwer  entscheiden;  der  Umstand  aber,  daß
ähnliche  Klagen  wie  in  Deutschland  auch  in  Belgien,  Italien  und  in  Oesterreich
ertönen,  läßt  annehmen,  daß  deutscher  Seite  im  Ganzen  nicht  wesentlich  größere
Opfer  gebracht  worden  sind,  als  auf  Seite  jener  Staaten,  während  betreffs  der
Schweiz  das  Beispiel  Italiens  allerdings  bewiesen  bat,  daß  mit  Hartnäckigkeit
weiter  zu  kommen  war.  Auch  ist  natürlich  nicht  ausgeschlossen,  daß  in  einzelnen
Fällen  der  Werth  deutscher  Forderungen  oder  die  Nachtheile  deutscher  Zugeständnisse
bei  den  Verhandlungen  nicht  genügend  gewürdigt  worden  sein  mögen.  Hätte
man  aber,  weil  nicht  mehr  zu  erreichen  war,  die  Verhandlungen  scheitern  lassen,
so  wären  die  Klagen  über  die  dann  zweifellos  überall  statt  der  erfolgten  Ermäßigungen ­
  eingetretenen  Zollerhöhungen  sicherlich  sehr  viel  allgemeiner  und  stärker
gewesen,  als  sic  jetzt  über  die  Mängel  des  Erreichten  sind.  Daß  die  Beurtheilung
der  Verträge  mit  der  Zeit  eine  günstigere  werden  wird,  läßt  sich  schließlich  wohl
auch  deshalb  erwarten,  weil  bei  deren  Veröffentlichung  die  deutscherseits  zu
bringenden  Opfer  gleich  in  vollem  Umfange  feststanden  und  erkennbar  waren,  die
Vortheile  dagegen  nur  zum  Theil.  Denn  während  die  von  Deutschland  an
Oesterreich-Ungarn,  die  Schweiz,  Italien  und  Belgien  gemachten  Zugeständnisse
bei  Verhandlungen  mit  anderen  Staate»  kaum  der  Erweiterung  bedürfen  werden,
bei  dem  ersten  vorläufigen  Vertrage  mit  Spanien  sogar  nicht  einmal  in  vollem
Umfange  gewährt  wurden,  werden  boffcntlid)  diese  anderen  Staaten  sehr  erhebliche
Zugeständnisse  machen  müssen,  um  bei  den  durch  die  Tarifverträge  verbundenen
Staaten  die  Meistbegünstigung  nach  Ablauf  ihrer  Verträge  mit  diesen  wieder  zu
erhalten  oder  um,  wie  z  B.  Rußland,  auch  nur  für  einzelne  Waaren  «Getreide»
den  verbundenen  Staaten  gleichgestellt  zu  werden.  Schließen  andere  Staaten  aber
später,  z  B.  die  Schweiz  nnd  Italien,  unter  sich  Tarifverträge,  so  kommen  die
gegenseitigen  Zugeständnisse  ebenso  Deutschland  zu  Gute,  schließen  sie  keine  und
versagen  sich  die  Meistbegünstigung,  so  ist  manchen  deutschen  Waaren  der  Wettbcwerb
  erleichtert,  wie  z.  B.  in  Spanien  «bis  I.  Juli)  und  Italien  gegenüber
französischen  Waaren.
„Ausschlag  gebend  für  die  Beurtheilung  der  Verträge  bleibt  aber  nach  unserer
Meinung  der  Umstand,  daß  durch  sie  auf  12  Jahre  hinaus,  hinsichtlich  einer
großen  Reihe  von  Waaren,  Zollerhöhungen  ausgeschlossen  sind  und  die  allseitig
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        86
gewünschte  Stetigkeit  in  handelspolitischer  Beziehung  dadurch  wesentlich  gefördert  ist.
„Betreffs  des  Neuabschlusses  oder  der  Erweiterung  oder  Verlängerung  von
Handelsverträgen  mit  süd  amerikanischen  Staaten  gaben  wir  aus  Veranlassung ­
  des  königlichen  Ministeriums  ein  Gutachten  ab,  das  wir  auf  die  mittelamerikanischen ­
  Staaten  ausdehnten.
„Wir  beantragen  nun  den  Abschluß  oder  die  Verlängerung  von  Handelsverträgen ­
  mit  allen  diesen  Staaten  aus  möglichst  lange  Zeit,  worin  Deutschland
das  Recht  der  Meistbegünstigung  gesichert  werde.  Denn  Tarifverträge  mit  wesentlichen
  Ermäßigungen  der  Eingangszölle  wird  Deutschland  nach  unserer  Ansicht
dort  kaum  erreichen,  da  es  seinerseits  den  amerikanischen  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten ­
  keine  erbeblichen  Begünstigungen  einräumen  kann.  Zum  großen  Tbeil
sind  diese  vielmehr  schon  jetzt  in  Deutschland  zollfrei.  Zollermäßigungen  für  die
übrigen,  insbesondere  Kolonialwaarcn,  wie  Kaffee  und  Tabak,  würden  dagegen
wahrscheinlich  auch  vielen  anderen  Staaten  ebne  Gegenleistung  in  den  Lchooß
fallen  und  sind  deshalb  und  aus  finanziellen  Gründen  bedenklich.  UebrigenS
dürften  auch  die  süd-  und  mittelamerikanischcn  Staaten  zu  Zollermäßigungen
wenig  geneigt  sein,  weil  sie  auf  die  Eingangszölle,  als  eine  ihrer  Haupteinabmequellen,
  angewiesen  sind;  freilich  wird  dieser  Umstand  einerseits  auch  die  Er
langung  des  Meistbegünstigungsrechtes  in  den  Staaten,  die  Nordamerita  Er'
Mäßigungen  zugestehen  wollen,  erschweren,  andererseits  aber  ebenso  den  nord'
amerikanischen  Bestrebungen  hinderlich  sein.  Wird  aber  für  Deutschland  die
Meistbegünstigung  erreicht,  so  wird  die  Höbe  der  Eingangszölle  dem  Eingang
deutscher  Waaren  in  jenen  Staaten  so  lange  kein  all  zu  großes  Hinderniß  bereiten,
als  deren  eigene  Industrie  noch  so  wenig  wie  jetzt  entwickelt  ist.
„Wir  sührten  dann  im  Einzelnen  die  wichtigsten  Waaren  an.  die  ans  unserem
Kammerbezirke  nach  den  uns  bei  den  Jahresberichten  gewordenen  Mittheilungen
nach  Süd-  und  Mittelamerika  ausgeführt  werden."
Handelskammer  zn  Leipzig.
„Wie  im  Vorjahr  ist  zwar  auch  im  Berichtsjahr  der  äußere  Friede  nicht  gestört ­
  worden,  mehr  noch  aber  als  in  jenem  fehlte  es  in  diejem  an  Vertrauen  auf
die  Beständigkeit  der  Verhältnisse  der  Grundbedingung  für  eine  gedeihliche  Ent
Wickelung  von  Handel  und  Industrie.  Und  die  Ungewißheit  über  den  Ausfall  der
Handelsverträge,  welche  bis  gegen  Jahresschluß  auf  den  Gemüthern  lastete.  ließ
fast  nirgends  Unternehmungslust  sich  entsalten.  Dazu  kamen  nun  erst  die  nach
theiligen  Wirkungen  der  McKinley-Bill  auf  den  früher  so  bedeutenden  Export
nach  Nordamerika  zur  vollen  Geltung,  während  die  Ausfuhr  nach  den  südamerikanischen
  Staaten  durch  die  dortigen  Unruhen  und  finaneiellen  Wirren,  die  Ausfuhr ­
  nach  Spanien  und  Portugal  durch  die  mißlichen  Geldverbältniffe  dieser
Länder  ungünstig  beeinflußt  wurde.  Außerdem  wurde  iin  Jnlande  die  Kaufkraft
weiter  Volkskreise  durch  die  infolge  der  ungenügenden  Ernte  entstandene  anhaltende
Theuerung  empfindlich  geschwächt  und  durch  die  russischen  Ausfuhrverbote  ein
großer  Tbeil  des  deutschen  Handels  schwer  geschädigt.  Wenn  nun  auch  die  neuen
Handelsverträge  manche  Wünsche  nicht  befriedigt  haben,  so  berechtigen  dock)  gerade
sie  durch  die  Gewährleistung  der  Beständigkeit  der  Verhältnisse  für  einen  längeren
Zeitraum  zu  der  frohen  Hoffnung  auf  den  baldigen  Wiedereintritt  besserer
Zeiten."
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        87

Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Zittau.
„Von  hervorragender  Bedeutung  war  das  Jabr  I8!)1  durch  die  Vorbereitungen
zur  Erneuerung  der  zum  I.  Februar  1892  ablaufenden  oder  gekündigten  Handelsverträge ­
  des  Teutschen  Reiches  mit  Oesterreich-Ungarn,  der  Schweiz,  Italien  und
Belgien.  Es  folgten  Verhandlungen  auch  mit  anderen  Staaten,  die,  obwohl  sie
erst  in  das  Jahr  1892  sielen,  doch  oben  berücksichtigt  worden  sind.  Die  Er-Wartung
  der  neuen  Handelsverträge  übte  einen  lähmenden  Einfluß  auf  den  Handel,
da  ihre  Ergebnisse  ungewiß  waren  und  man  sich  scheute  Geschäfte  einzugehen,  die
unter  den  neu  zu  schaffenden  Verhältnissen  sich  vielleicht  als  Verlust  bringend
herausstellen  würden.  -Nachdem  die  Verträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien  und
Belgien  am  6.,  mit  der  Schweiz  am  10.  December  1891  abgeschlossen  waren,
wurden  sie  vom  Reichstage  in  einer  der  Bedeutung  der  Dache  nicht  angemessenen
Hast  durchberathen  und  angenommen.  Die  Kammer  hat  es  früher  alo  wünfchcnswerth
  erklärt,  daß  durch  die  neu  abzuschließenden  Handelsverträge  bestimmte
wichtige  Zollsätze  Deutschlands  und  des  Auslandes  auf  längere  Zeit  oor  einer  Erhöhung ­
  bewahrt  werden  und  daher  für  Unterhaltung  und  Anknüpfung  von  Geschäftsbeziehungen ­
  die  wünschenSwerthe  Stetigkeit  und  Sicherheit  gewähren  möchten.
Allerdings  dürfe  die  Dauer  der  Verträge  sich  auf  höchstens  10  Jahre  erstrecken.
Nachdem  nun  die  Verträge  für  die  Zeit  bis  zum  31.  December  1903  abgeschlossen
worden  sind,  würde  die  Kammer  gleichwohl  nicht  anstehen,  sie  als  einen  Segen
zu  bezeichnen,  wenn  ihr  Inhalt  dies  rechtfertigte.  Leider  stellt  sich  aber  die  für
12  Jabrc  gewonnene  Stetigkeit  als  eine  Stetigkeit  wenig  günstiger  Verhältnisse ­
  heraus.  Durch  die  nun  vereinbarten  Zollsätze  sind  die  Interessen  des
Kammerbczirks,  über  die  hinsichtlich  des  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn
dem  Ministerium  des  Innern  unaufgefordert  berichtet  wurde,  nur  in  unvollkommein
Maße  berücksichtigt  worden  ....  Für  die  Hauptindustrie  des  Kammerbezirkes,  die
Weberei,  ist  in  Oesterreich-Ungarn  kein  neues  Absatzgebiet  erschlossen  worden.  —
Für  die  Wollweberei  wäre  ein  österreichischer  Zoll  auf  Tuche  von  30  Gulden  ertragbar ­
  gewesen.  Die  Zollsätze  von  50—I  l0  Gulden  sind  aber  erhalte»  geblieben.
Die  österreichischen  Zölle  aus  gemusterte  Leinenwaaren  bis  20  Kettenfaden  auf
5  mm  und  auf  Leinenwaaren  über  20  Kettenfaden  ans  5  mm  betragen  nach  wie
vor  40  oder  80  Gulden,  obwohl  sie  in  dieser  Höbe  in  keiner  Weise  gerechtfertigt
sind  und  einem  Einfuhrverbote  gleichkommen.  —  Der  österreichische  .'»oll  auf  Jutegewebe ­
  batte  dem  auf  Jutegarne  gleichgestellt  werden  müssen,  ist  aber  auf  der
Höbe  von  6  Gulden  erhalten  worden.  Die  österreichischen  Zölle  auf  baumwollene
und  halbleinene  Rock-  und  Hosenstoffe  sind  zwar  durchweg  etwas  ermäßigt  worden,
doch  waren  sie  früher  so  hoch,  nicht  selten  gleich  30-40  pCt.  vom  Werth  der
Waaren,  daß  diese  Ermäßigung  einen  nenncnswerthen  Erfolg  nicht  haben  wird.
Bei  einem  Zollsatz  von  70  kann  ebensowenig  wie  bei  einem  Zollsatz  von  80  Gulden
eine  Einfuhr  nach  Oesterreich  stattfinden.  Es  wäre  sehr  bedauerlich,  wenn  die
deutschen  Unterhändler  aus  Mangel  an  Sachkunde  die  von  Oesterreich-Ungarn  zugestandene ­
  Ermäßigung  einer  großen  Anzahl  von  Zollsätzen  auf  Baumwollwaaren
für  einen  wirklich  werthvollen  Gewinn  gehalten  und  dafür  ihrerseits  werthvolle
Zugeständnisse  gemacht  hätten  ....  Im  Jahresberichte  für  1890  lS  125  f.)
ist  erwähnt  worden,  daß  die  Scheuertuchindustrie  des  Bezirkes  unter  der  belgischen
Eoncurrenz  schwer  zu  leiden  habe,  da  nach  Nr.  2d  Anmerkung  2  des  deutschen
Zolltarifs  ganz  grobe  Gewebe  aus  robem  Gespinnst  von  Baumwollabfallen  in
        <pb n="90" />
        Stücken  nicht  über  50  cm  lang  und  breit,  die  das  Aussehen  von  grauer  Packleinwand ­
  haben  und  zn  Prcßtüchcrn,  Putzlappen  u.  s.  w.  verwendet  werden,  nur
mit  lOMk.  für  100  kg  gu  verzollen  seien.  Durch  den  am  1.  Februar  1892  in  Kraft  getretenen ­
  Handelsvertrag  mit  Belgien  ist  der  erwähnte  Zollsatz  auf  7.50  Mk.  für  100  kg
ermäßigt,  die  Größe  der  zu  diesem  Zollsatz  einzuführenden  Gewebe  dagegen  von
50  auf  60  cm  Länge  und  Breite  erhöht  worden.  Dadurch  ist  die  deutsche  Scheuertuchindustric
  in  empfindlicher  Weise  benachthciligt.  Es  verdient  hierbei  hervorgehoben ­
  zu  werden,  daß  im  Widerspruch  zu  de»  Grundsätzen  einer  zweckmäßigen
Zollpolitik  das  als  Material  für  die  Herstellung  der  fraglichen  Gewebe  dienende
Gespinnst  mit  einem  Satze  von  12  Mt.  für  100  kg  böber  verzollt  wird  als  das
Fabrikat  ....  In  dem  neuen  schweizerischen  Zolltarif  vom  10.  April  1891,  der
nach  Ablauf  des  deutsch  schweizerischen  Handelsvertrages  am  I.  Februar  1892  in
Ermangelung  eines  neuen  Vertrages  auch  gegenüber  Deutschland  in  Kraft  getreten
sein  würde,  sind  für  gebleichte  und  gefärbte  Leincnartikel  »nd  für  Woll-  und  Halbwollwaaren
  wesentliche  Zollerhöhungen  enthalten.  Für  gebleichte  und  gefärbte
Leinenartikel  ist  der  durch  den  früheren  Vertrag  aus  16  Franken  für  100  kg  festgesetzte ­
  Zoll  auf  60  Franken  erhöht  worden.  Gleichwohl  sab  die  Kammer  davon
ab  dagegen  vorzugehen,  wie  ihr  von  außer  dem  Bezirke  stehender  Seite  anempfohlen
war.  Denn  einerseits  schien  angesichts  des  entsprechenden  deutschen  Eingangszolles
von  60  Mk.  nur  wenig  Aussicht  auf  Erfolg  vorhanden  zu  sein,  andererseits  fand,
wie  sich  durch  Umfrage  ergab,  nur  eine  ganz  geringe  Ausfuhr  von  Leinenwaaren
aus  dem  Kammerbezirke  nach  der  Schweiz  bin  statt.  Anders  verhält  es  sich  mit
Woll-  und  Halbwollwaaren,  die  vom  Kammerbezirke  aus  in  verschiedenen  Arten
»nd  bedeutenden  Mengen  in  der  Schweiz  ibren  Absatz  fanden  Der  Zoll  für  gebleichte, ­
  gefärbte  oder  bedruckte  Streichgarngewebe  war  auf  100,  Kammgarngewebe
auf  120  Franken  festgesetzt  worden,  während  vorher  für  beide  Arten  nur  25  Franken
von  deutscher  Seite  zu  entrichten  waren.  Tic  Kammer  bat  daher  das  Ministerium
des  Innern  um  seine  Unterstützung  dafür,  daß  im  Vertragswege  die  für  die  Einfuhr ­
  wollener  und  halbwollener  Waaren  ans  Deutschland  nach  der  Schweiz  zu
zahlenden  Zölle  auch  nach  dem  1.  Februar  1892  in  ihrer  früheren  Höhe  gehalten
würden.  Dieser  Wunsch  ist  durch  den  neuen  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz
nicht  erfüllt  worden  ....  Außerdem  wird  insbesondere  geklagt  über  die  Erniedrigung ­
  des  deutschen  Zolles  auf  accomodirten  Nähzwirn  von  70  auf  60  Mk.
und  über  die  Erhöhung  des  schweizerischen  Zolles  für  Bänder  von  16  auf  4  &amp;gt;  und
50  und  von  30  auf  65  Franks,  sowie  für  künstliche  Blumen  von  30  auf  200  Franks.
Im  ganzen  können  die  neuen  Zolltarife,  soweit  der  Kammerbczirk  in  Betracht
kommt,  als  vortheil  haft  nicht  bezeichnet  werden  und  haben  viele  Enttäuschung
hervorgerufen."

K.  Grotzherzogthum  Baden.
Handelskammer  des  Kreises  Freiburg  i  B.
„Die  Handelsverträge  mit  Italien,  Spanien,  Belgien  und  Serbien  betreffend,
so  konnte  die  Handelskammer  auf  Erlaß  Großh.  Ministeriums  vom  20.  Mai  nur
antworten,  daß  sie  die  Wünsche,  welche  ihr  bezüglich  des  Verkehrs  mit  den  s.  Z.
in  dem  Fragebogen  speciell  namhaft  gemachten  Staaten  zugekommen  seien,  bezüg-
        <pb n="91" />
        89

ltd)  der  vorgenannten  Länder  bereits  mitgetheilt  bàtte.  Später  kam  sie  dagegen
noch  in  die  Lage,  alo  dein  einen  oder  dem  anderen  Interessenten  während  der
Verhandlungen  Mittheilungen  ibrer  auswärtigen  Gcschäftssreunde  über  in  den
betreffenden  Staaten  beabsichtigte  Zollerhebungen  aus  einzelne  Artikel  zugingen
Großh.  Ministerium  bicrwegen  Mittheilung  zu  machen,  insbesondere  war  dies  der
Ña»  i»  Bezug  auf  die  Artikel  Porzellanknöpfe  und  Stahlspäne.  Nach  dem  Bekanntwerden ­
  des  Vertragsabschlusses  mit  der  Schweiz  und  dem  Hierwegen  aus  dem
badischen  Handelstag  stattgehabten  Meinungstausch  sab  sich  die  Handelskammer
veranlaßt,  Großh.  Ministerium  des  Innern  von  den  Klagen  Kenntniß  zu  geben
welche  ibr  über  die  Schädigung,  die  dieser  Vertrag  für  verschiedene  Industrielle
im  befolge  habe,  zugekommen  seien.  Es  wurde  ausgeführt,  daß  schon  bei  Abschluß
des  letzten  Abkommens  mit  der  Schweiz,  im  Jahre  1888  eine  Reibe  von  Geschäftszweigen ­
  unseres  Kreises  schwer  betroffen  worden  sind,  wie  die  Leder-,  Cchubwaaren-Bürstenindustrie
  u.a.  mehr,  für  welche  es  schon  seither  gar  nicht  oder  kaum  mebr
möglich  war,  Geschäfte  mit  der  Schweiz  abzuschließen,  und  durch  den  neuen  Vertrag ­
  ist  dieses  Verhältniß  noch  weiter  verschärft  worden.  ...  Tie  Zugeständnisse
der  Schweiz  sind  im  Großen  und  Ganzen  nicht  viel  werth,  denn  wenn  sic  auch
gegen  ihren  hoch  geschraubten  neuen  Generaltarif  theilweise  niedrigere  Sätze
bewilligte,  so  sind  diese  zumeist  derart,  daß  dabei  kein  Geschäft  mebr  naşiort
zu  erzielen  ist;  andererseits  hat  sie  es  verstanden,  unsere  Zölle  auf  viele  unserer
Hauptartikel,  insbesondere  der  Seiden-,  Textil-  und  Baumwoll  -  Industrie,  derart
berab  zu  drücken,  daß  uns  ihre  Concurrenz  schwer  fühlbar  wird.  Unter  diesen
Umständen  wird  vielfach  die  Ansicht  geäußert,  daß  wenn  wir  einen  Toppeltaris
hätten,  es  besser  wäre,  vorerst  von  einem  Vertrag  mit  der  Schweiz  abzusehen,  und
wenn  die  Kammer  auch  Hierwegen  keinen  Antrag  stellte,  so  glaubte  sie  doch  es  für
ibre  Pflicht  zu  halten,  von  der  allgemeinen  Stimmung,  die  bezüglich  dieses  Vertrages
  in  industriellen  Kreisen  herrscht,  hoben,  Ministerium  Kenntniß  geben  zu
sollen.  Außerdem  ist  man  der  Ansicht,  daß  bei  Abschluß  von  weiteren  Verträgen
es  nicht  bloß  bei  der  Anhörung  der  Organe  des  Handels  und  der  Industrie  sein
Bewenden  haben  möchte,  sondern  daß  auch  zu  solchen  Vertragsverhandlungen
Sachverständige  aus  Handels-  und  Jndustriekreisen  zugezogen  werden  möchten."
Handelskammer  für  den  Kreis  Heidelberg  nebst  der  Stadt  Eberbach
„Die  Handelsverträge  mit  Ocsterreich-Ungarn.  Italien,  der  Schweiz,  Belgien,
Serbien,  Rumänien  und  Spanien  haben  auch  unsere  Handelskammer  beschäftigt.
Diejenigen  mit  den  beiden  erst  benannten  Ländern  werden,  wenn  auch  einzelne
Industriezweige  durch  dieselben  ungünstig  beeinflußt  werden  mögen,  im  Allgemeinen
bei  uns  nicht  als  Schaden  bringend  angesehen.  Anders  verhält  es  sich  dagegen  mit
dem  Vertrage  mit  der  Schweiz.  Von  den  theilweise  ganz  exorbitanten  Zollerhöbungen
  des  schweizerischen  Vertragstarifes  wird  namentlich  der  Süden  und
Südwesten  Deutschlands  auf's  Schlimmste  geschädigt.  In  unserem  Bezirke  sind
es  die  Schub-  und  Eonfectionswaaren-,  die  Lack-  und  Firniß-,  die  Heil-  und  Bade-Apparate-Jndustrie
  und  die  Roßhaarspinnerei,  welchen  der  Export  nach  der  Schweiz
entweder  aus'S  Höchste  erschwert  oder  total  unmöglich  gemacht  wird.  Nachdem  wir
bereits  im  November  dein  Großherzoglichen  Ministerium  des  Innern  diesbezüglichen
Bericht  erstattet  hatten,  wendeten  wir  uns  noch  in  letzter  Stunde  an  den  Reichstag
und  baten  denselben,  den.  Vertrage  die  Genehmigung  zu  versagen,  und  zwar  um
so  mehr,  als  die  Schweiz  noch  in  höherem  Maße  auf  den  Export  nach  Deutschland
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        90
aie-  dieses  auf  denjenigen  nach  der  Schweiz  angewiesen  ist,  somit  ein  etwa  ausbrechcnder
  Zollkrieg  kaum  von  langer  Dauer  sein  dürfte,  da  es  im  dringenden
Interesse  der  Schweiz  läge,  denselben  baldmöglichst  zu  beenden  .  .  .  Leider  sind
die  von  uns  und  einer  Anzahl  anderer  deutschen  Handelskammern  in  diesem  Betreff
unternommenen  Schritte  ohne  Erfolg  geblieben,  denn  der  „diene  Vertragstarif
der  Schweiz,  welcher  die  in  Rede  stehenden  außerordentlichen  Zollerhebungen  enthält, ­
  wurde  vom  Reichstag  angenommen  und  ist  am  1.  Februar  1892  iu  Kraft
getreten.  Bei  Besprechung  der  iu  Betracht  kommenden  einzelnen  Industriebranchen
im  zweiten  Theil  dieses  Berichtes  werden  wir  auf  den  Einfluß,  welchen  der  Vertrag
vermuthlich  auf  denselben  ausüben  wird,  zurückkommen.  Am  20.  April  1992  gelangte ­
  auch  der  Handelsvertrag  zwischen  Italien  und  der  Schweiz  zum  Abschluß,
welcher  selbstverständlich  auch  für  die  deutschen  Interessenten  von  Bedeutung  ist.
Mit  dem  Vertrag  hört  der  Zollkrieg  auf  und  diejenigen  Länder,  welche  gleich
Deutschland  mit  der  Schweiz  und  Italien  in  Vertragsbeziehungen  stehen,  verlieren
die  Vortheile,  welche  sie  aus  diesem  Zollkrieg  vorübergehend  gezogen  haben  .  .  .
In  dem  neuen  schweizerisch-italienischen  Handelsvertrag  ist  eine  Reihe  von  beiderseitigen ­
  Zollermäßigungen  enthalten.  Bei  genauerer  Durchsicht  findet  man.  daß
diese  zum  großen  Tbeil  identisch  mit  den  von  den  beiden  Ländern  bereits  Deutschland ­
  u.  s.  w.  gewährten  Zollreductionen  sind.  Ein  anderer  -rcheil  der  in  dem
neuen  Vertrag  enthaltenen  Eonventionalzöllc  ist  allerdings  neu;  an  diesen  Zollermäßigungen
  würden  kraft  der  Meistbegünstigung  auch  die  anderen  Vertragsstaaten,
so  Deutschland,  von  dem  Momente  des  Inkrafttretens  des  Vertrages  an  Theil
nehmen.  Das  ist  die  zweite  Richtung,  in  welcher  der  Vertrag  für  deutsche  Interessen ­
  Bedeutung  gewinnen  kann.  Doch  dürfte  diese,  nach  flüchtiger  Durchsicht
des  Vertragswertes  zu  schließen,  mehr  theoretischer  Natur  sein,  da  die  neu  vereinbarten ­
  Eonventionalzöllc  überwiegend  specielle  Exportartikel  Italiens  bczw.
der  Schweiz  betreffen,  welche  nicht  auch  oder  nur  in  geringem  Maße  Exportartikel
Deutschlands  sind.  Durch  den  neuen  Vertrag,  welcher  für  die  Handelspolitik  von
großer  Bedeutung  ist,  wird  die  Kette  des  Vertragssystems  zwischen  Deutschland.
Oesterreich  Ungarn,  Belgien.  I,alien  und  der  Schweiz  geschlossen,  in  die  durch  den
kurzen  schweizerisch-italienischen  Zollkrieg  ein  Loch  gerissen  war.  Handelspolitisch
interessant  ist  auch  der  Art.  14  des  Vertrages,  welcher  bestimmt,  daß  Fragen,  be
treffend  die  Auslegung  und  Anwendung  dev  Vertrages,  im  Streitfall  auf  schiede
richterlichem  Wege,  zu  lösen  sind.  Diese  Idee  eines  schiedsrichterlichen  Ausgleichs
ist  gelegentlich  der  parlamentarischen  Berathungen  der  neuen  Handelsverträge  zu
erst  in  Wien,  dann  auch  in  Berlin  und  den  anderen  betheiligten  Legislativen  aus
der  Mitte  der  Volksvertreter  durch  Resolutionen  angeregt  worden.  Im  schweizerisch
italienischen  Handelsvertrag  ist  sic  zum  ersten  Mal  zu  einem  Vertragspunkte  erhoben
  worden."
Handelskammer  für  den  Mrcis  Mannheim
„Mit  dem  1.  Februar  1892  läuft  bekanntlich  eine  Reibe  von  Handels  und
Schifffahrtsverträgcu  mitteleuropäischer  Staaten  ab.  Es  ist  natürlich,  daß  and'
im  Laufe  des  Jahres  vielfach  Anlaß  war,  in  mehr  oder  minder  eingehender  Weise
die  lffroßh.  Staatsregierung  auf  die  Bedürfnisse  von  Haupel  und  Verkehr  hinzu
weisen.  Wir  geben  uns  der  angenehmen  Hoffnung  hin,  daß  die  bekannt  gegebenen
Wünsche  auch  zum  größten  Theile  die  Berücksichtigung  der  hohen  verbündeten
Regierungen  bei  den  Vertragsverhandlungen  selbst  erfahren  haben.  Allerdings
        <pb n="93" />
        91

es  Baden  nicht  gestattet  gewesen  zu  sein,  wie  andere  Staaten.  z.  B.  Bayern
Preutzen.  Königreich  Sachsen,  nicht  blos;  Vertreter  der  Finanzministerien  bezw.  der
„„tm,  awd,  »crWer  Der  cmid,lg#n
Minlstenen  bezw.  die  einschlägigen  Gewerbereferenten  zu  den  Verhandlungen
"Wenden.  Selbstredend  pflegen  die  letzteren  ungleich  besser  über  die  bei  Handelsverträgen ­
  in  Betracht  koininenden  Interessen  unterrichtet  zu  sein,  alo  die  Oraanc
s"  3rll.  &amp;gt;md  ©enerfirertinbrlirrten,  à  einer  Veröffentlichn»,,  nnferer  rer.
idrrebenen  ¿en  Wnffen  m  dreier  «ngeiegenheit  sehen  wir  ane  .àlieqenden
Gründen  natürlich  ab
.Leider  haben  die  am  Schlüsse  deo  Jahres  dem  Reichotage  noch  vorgelegten
iiiu  von  timt  berathenen  Zolle  und  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien
~  c . 1?,tcn  ""d  der  Schweiz  vielfach  den  Interessen  der  viel  verzweigten  Industrie
»ulereo  Kammerbezirko  nicht  entsprochen.  Wir  haben  deshalb  noch  dritten
uns  an  den  Reichstag  mit  der  Bitte  gewendet,  alobald  an  eine  Revision
des  amtlichen  Zolltarifs  und  des  amtlichen  Waarenverzcichnisses  zu  denken  und  die
Nothwendigkeit  an  mehreren  charakteristischen  Beschwerden  dargetban,  weitere
Wunsche  auf  Grund  der  sofort  eingeleiteten  Erhebungen  in  unserem  Handelskammerbcztrk
  vorbehaltend."
Eingabe  an  den  Reichstag  vom  17.  December  1891.)  „Durch  die  seitens
der  hohen  verbündeten  deutschen  Regierungen  vorbereiteten  Handels-  und  Zvllvì-rtrage
  zwischen  dem  Deutschen  Reich  einerseits  und  Oesterreich-Ungarn.  Italien.
Unb  fcer  Şchwciz  andererseits  wird  bezweckt,  für  eine  Bevölkerung  von
.  Millionen  Menschen  auf  12  Jahre  lang  eine  gewisse  Stabilität  der  beute
bestehenden  wirthschaftlichen  Verhältnisse  zu  sichern.  Es  ist  begreiflich,  daß  bei
cuici"  ti.  unisasscnden  und  auf  so  zahlreiche  Interessen  sich  erstreckenden  Gesetz
^ ai  '"ánche  einzelnen  Industriezweige  mehr  oder  weniger  erheblich
geschädigt  werden  und  das;  daher  das  Bestreben  sich  geltend  .nackt,  Wege  zu
luchen,  wie  de»,  abgeholfen  werden  kann.  Wir  sind  natürlich  in  diesem  Augenblicke ­
  keineswegs  in  der  Lage,  über  die  Wirkungen  der  vier  Zoll-  und  Handelsverträge ­
  auf  une  so  weit  verzweigte  Industrie,  wie  gerade  in  unserem  Handelsanimer
  ezir,  auch  nur  annähernd  geschweige  erschöpfend  unterrichtet  zu  sein.
Immerhin  möchten  wir.  weitere  eingehendere  Mittheilungen  uns  auf  später  vorhaltend, ­
  einige  sehr  bedeutungsvolle  Beschwerden  aus  unserem  Hantclstanimervezirke
  schon  beute  anzuführen  nicht  unterlassen.  Für  die  Tapetenindustrie  sind
ru'  Belgien  gegenüber  in  Pos.  27  f  3  für  Papiertapeten  nicht  vergoldet,  ver-Nlbert,
  broncirt.  gepresst  oder  sammtartig  die  Zölle  von  Mt  24.-  auf  Mt.  13.—
per  lili)  ktŗ  bet  untergesetzt,  obwohl,  wie  wir  voil  einer  der  größten  und  älteste»
deutschen  Tapetenfabriken,  die  in  unserem  HandelSkanimerbezirk  liegt,  hören,  Belgien
keine  hervorragenden  Tapetenfabriken,  sondern  nur  solche  dritten  Rangs,  und  nur
nne  einzige  zweiten  Rangs  besitzt.  —  Das  ist  begreiflich,  weil  eine  exportfähige
Tapetenindustie  nach  der  Meinung  unseres  Gewährmannes  nur  in  großen  Ländern
mit  starker  Eonsunifähigkcit  sick  entwickeln  und  bestehen  kann,  wie  in  Frankreich
England  und  Deutschland.  In  de,  Tbat  bewegt  sich  die  Ausfuhr  von  Tapeten
von  Belgien  nach  Deutschland,  inhaltlich  der  Statistik  des  Deutschen  Reichs  in  den
fahren  1882  bis  1890  stets  unter  100  Doppeltentner»,  ja  im  Iabre  1890  betrug
iie  sogar  nur  40  Doppelcentner.  Dagegen  vermochte  Frankreich  trotz  der  hoben
Zölle  seine  Tapeteneinfuhr  nach  Deutschland  von  1880  bis  heute  von  649  aus
241!'  Doppelcentner  zu  steigern,  einfach  deshalb,  weil  bei  dieser  Industrie  noch
        <pb n="94" />
        92

andere  Verhältnisse  alo  die  Zölle  mitsprechen.  Gerade  Frankreich  käme  aber  allein
die  Belgien  zugestandene  Zollerleichternng  zu  Gute,  wenn  dieses  Land  nicht  überhaupt ­
  bei  der  Feststellung  dieser  Zölle  von  ferne  Pathc  gestanden  hat.  —  Wir
sind  überzeugt,  daß  wenn  bei  den  einschlägigen  Verhandlungen  diese  Verhältnisse
bekannt  gewesen  wären,  an  Belgien  ein  solches  Zugeständnis;  nicht  wobl  gemacht
worden  wäre.  denn  die  Meistbegünstigungsclausel  kann  doch  verständigerweise  nie
den  Sinn  haben,  daß  auf  fold)'  indirekten  Wegen  dritten  Staaten  Vortheile  verschafft ­
  werden.  Derjenige  Staat,  der  eine  Zollermäßigung  verlangt,  muß  doch
einigermaßen  in  der  Lage  sein,  eine  solche  Forderung  durch  Verhältnisse  seiner
eigenen  Industrie  zu  begründen.  Unter  allen  Umständen  wird  die  mehrerwähnte
Zollermäßigung,  wenn  auch  dem  Gesagten  nach  bei  diesem  Artikel  die  Zollfrage
die  ausschlaggebende  Rotte  spielt,  nur  dein  französischen  Fabrikanten  nützen  und
zwar  um  so  mehr,  als  die  augenblickliche  Geschmacksrichtung  mehr  zu  französischen
Mustern  hinneigt,  wobei  auch  der  Reiz,  den  das  Kaufen  vom  Anslande  immer
noch  auf  den  Deutschen  ausübt,  mit  in  Betracht  kommt.  Eine  andere  bedauerliche
Erscheinung  ist  eo.  daß  die  deutsche  Eementindustrie  bei  den  Zoll-  und  Handels-Verträgen
  so  wenig  Rücksicht  erfahren  bat.  Bekanntlich  läßt  Deutschland  Cement
zollfrei  bei  sich  einführen,  dagegen  schützt  Oesterreich  die  einschlägige  Industrie
durch  ei,  eu  Zoll  von  fl.  1,50,  Italien  von  Lire  1,25,  die  Schweiz  von  80  Rappen.
Von  diesen  drei  sehr  erbeblichen  Zollsätzen  bat  nur  die  Schweiz  eine  Begünstigung
eintreten  lassen,  die  freilich  nur  eine  scheinbare  ist.  In  dem  1891  er  Tarif  hat  sie
den  Zoll  aus  Cement  von  70  auf  80  Rappen  erböht,  und  dann  Deutschland  eine
l2'/,prozentige  Ermäßigung  zugestanden,  so  daß  immerbin  70  Rappen  ver  l'X&amp;gt;kg
bleiben.  Zur  Illustration  mag  dienen,  daß  die  neuen  strategischen  Babnen  im
badischen  Oberland  Basel-Lörrach-Stühlingen  mit  schweizerischem  Cement  erstellt
sind.  der  zollfrei  dahin  gebracht  werden  konnte.  Auch  seitens  der  Speiseölindustrie,
deren  größtes  Unternehmen  im  Handelskammerbezirk  Mannheim  seinen  Sitz  bat.
sind  ähnliche  Beschwerden  laut  geworden,  auf  die  wir  später  eingebend  noch  zurückkommen ­
  werden.  Auf  Grund  der  Handelsverträge  selbst  ist  natürlich  den  geschilderten
  Verhältnissen  in  diesem  Stadium  der  Verhandlungen  schwerlich  mehr
abzuhelfen.  Wir  sind  aber  der  unmaßgeblichen  Meinung,  daß  das  in  der  Weise
geschehen  kann.  daß  der  teutsche  Zolltarif  und  das  amtliche  Waarenverzeichniß
einer  Revision  an  der  Hand  der  Handelsverträge  unterworfen  werde.  Wir  glauben,
daß  diese  unsere  ergebene  Bitte  um  eine  Revision  des  heimischen  Zolltarifs  und
amtlichen  Waarenverzeichnisses  schon  nach  diesen  wenigen  nur  beispielsweise  gegebeneu
  Darlegungen  eine  durchaus  berechtigte  ist  und  möchten  daher  dringend
wünschen,  daß  der  hohe  Reichstag  eine  diesbezügliche  bindende  Erklärung  der  verbündeten
  Regierungen  gelegentlich  der  Verhandlungen  über  die  Zoll-  und  Handelsverträge ­
  herbeiführe,  damit  die  einschlägigen  Industriezweige  einstweilen  werten
beruhigt  werden."
F.  (Hrokherzoathum  Hessen.
Handelskammer  zu  Bingen  a.  Rh.
„Das  hervorragendste  Ereignis;  der  Berichtsperiode  ist  der  Uebergang  von  der
starren  Schutzzollpolitik  zu  den  Handelsverträgen  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz.  Wir  begrüßen  diesen  Umschwung  mit  um  so  lebhafterer
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        93
Befriedigung,  alo  wir  von  Anbeginn  der  autonomen  Schutzzollära  unsere  Ueberzeugung ­
  dahin  äußerten,  daß  dieselbe  insbesondere  auf  dem  Gebiete  des  Exporto
uns  nur  Schaden  bringen  könnte,  daß  unsere  Produkte  anderwärts  der  gleichen
Eingangserschwerung  begegnen  wurden,  und  daß  unsere  industrielle  Eoncurrenzfahlgkeit
  durch  die  Vertheuerung  der  Rohprodukte.  der  Lebensbedürfnisse  und  somit
auch  der  Arbeitskräfte,  geschwächt  würde.  Wie  unsere  Befürchtungen  sich  leider  in
vollem  Maße  verwirklichten,  so  wünschen  wir  nunmebr  auch,  daß  die  Hoffnungen
mir  Der  neuen  bnbelWMMen  M#»*  „n  Anbeginn  enfge^engebr^
lieb  erfüllen  mögen.  Hierbei  glauben  wir  jedoch  betonen  zu  sollen,  daß  unser
.pauptproduetionS-  und  Handelsartikel,  der  Wein.  nicht  eigentlick  zu  seinem  vollen
Rechte  Klangt  „t.  Weit  entfernt,  zu  jenen  zu  zählen,  welche  die  Herabsetzung
des  EmgangszoUeo  auf  Verschnittweine  bekämpfen,  halten  wir  vielmehr  die  dadurch
gebotene  Erleichterung  zur  Wiederherstellung  des  internationalen  Waarenaustaufche-'
mit  diesem  Opfer  nicht  zu  theuer  erkauft.  Auch  werden  diese  Verschnittweine  uns
mit  der  Zeit  und  insbesondere  in  Fehljahren  zur  Erhaltung  einer  gleichmäßigen
Qualität  m  unseren  Lieferungen  gute  Dienste  leisten.  Demgegenüber  wäre  auch
eine  Berücksichtigung  unserer  Weine  bei  der  Einfuhr  in  die  vertragschließenden
Länder  geboten  gewesen,  denn  dem  deutschen  Weine,  der  sich  Tank  der  sorgfältigsten
nur  mit  großen  Opfern  ermöglichten  Cultur  und  Pflege  den  Weltmarkt  erobert
bat,  stehen  bei  der  Ausfuhr  immer  noch  fast  überall  hohe  Zollschranken  entgegen,
reren  erhebliche  Verminderung  alé  Gegenleistung  für  deutscherseits  den  genannten
Staaten  bewilligte  Erleichterungen  wohl  hätte  erwartet  werden  müssen.  Bei  in
der  Zukunft  noch  abzuschließenden  bezw.  zu  erneuernden  Verträgen  möchte  eine
Berücksichtigung  der  deutschen  Winzer  und  Wein-Exporteure  in  dem  angedeuteten
Sinne  dringend  zu  empfehlen  sein."
Handelskammer  zu  Darmstadt.
„Der  im  vorigen  Jahresberichte  von  uns  ausgesprochene  Wunsch,  der  zwischen
Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  abgeschlossene  Handelsvertrag  möge  wieder  zu
einem  System  solcher  Verträge  führen.  welche  den  Waarenauotausch  zwischen  den
Völkern  erleichtern,  ist  durch  den  Abschluß  von  Handelsvetträgen  mit  Italien,  der
Schweiz  und  Belgien  um  ein  Beträchtliches  und,  wie  wir  gern  anerkennen,  soweit
unter  den  heutigen  Verhältnissen  möglich,  seiner  Erfüllung  näher  gerückt.  Zwar
konnten  die  Erwartungen,  die  man  während  der  Unterhandlungen  über  die  Handels-Verträge
  hegte,  durch  diese  nur  theilweise  erfüllt  werden;  doch  gewähren  sie  dadurch,
daß  sie  die  Tarifsätze  auf  die  Dauer  von  zwölf  Jahren  festsetzen,  dem  Handel  und
der  Industrie  die  lang  entbehrte  Sicherheit  und  Ruhe,  die  zur  Entwicklung  des
Geschäftsverkehrs  und  zur  attmähligen  Erweiterung  unseres  Absatzgebietes  erforderlich
sind.  Dem  Abschlüsse  weiterer  Handelsverträge  steht  die  anderwärts  herrschende
Ansicht,  daß  Absperrung  durch  hochgespannte  Zölle  für  ein  Land  möglich  und  ersprießlich
  sei,  augenblicklich  entgegen.  Doch  hoffen  wir,  daß  namentlich  Rußland
mit  der  Zeit  davon  zurückkommen  wird,  die  unvollkommenen  Prodncte  feiner
eigenen,  künstlich  erhaltenen  Industrie  in  dem  Maaße  theuer  zu  bezahlen  und  die
Einfuhr  von  Fabrikaten  ane  ten  Ländern,  deren  Kapital  es  zu  seinen  Eisenbauten
und  Kriegorüstnngen  bedarf,  so  zu  erschweren,  wie  es  jetzt  geschieht.  In  den  Vereinigten
  Staaten  wurde  der  Zweck  der  Mac  Äinley-Bill,  die  europäische  Industrie
von  dem  Markte  auszuschließen,  nur  unvollständig  erreicht.  Einzelne  Fabrikate
wurden  allerdings  verdrängt,  während  bei  einer  großen  Anzahl  anderer  Artikel  nur
        <pb n="96" />
        94

der  Ankaufspreis  für  die  Consúmente»  durch  die  hohen  Zölle  beträchtlich  gesteigert
und  weniger  Bemittelten  die  Anschaffung  derselben  erschwert  wurde,  so  das;  die
Erwartung  gerechtfertigt  erscheint,  das;  in  nicht  allzu  ferner  Zeit  eine  Wandlung
eintreten  werde.  Eine  größere  Gefahr  für  den  deutschen  Handel  und  die  deutsche
Industrie,  alo  in  der  Mac  Kinley-Bill,  liegt  unseres  Erachtens  in  den  Bestrebungen
der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,  die  siid-  und  mittelamerikanischen
Staaten  durch  Abschluß  von  Verträgen  mit  besonderen  Begünstigungen  für  die
Einfuhr  nordamerikanifcher  Erzeugnisse  von  sich  abhängig  zu  machen,  was  ibnen
in  einzelnen  Fällen  schon  gelungen  ist.  Doch  fetzen  wir  in  die  deutsche  Reicheregierung
  das  Vertrauen,  daß  auch  hier  das  Mögliche  geschieht,  um  die  Interessen
unseres  Handels  und  unserer  Industrie  zu  schützen."
Handelskammer  zu  Mainz.
„Unter  den  Ursachen  dieser  betrübenden,  im  vergangenen  Jahre  in  allen
europäischen  Culturstaaten  beobachteten  Erscheinungen  müssen  wir  die  bisher  von
den  meisten  derselben  mehr  oder  weniger  befolgte  Politik  sebftstandiger  Festsetzung
der  Zölle  wiederum  in  die  erste  Reihe  stellen.  Die  autonome  Zollpolitik,  welche
in  Deutschland  mit  dem  I.  Januar  1880  unter  dem  Schlagworte  Schutz  der
nationalen  Arbeit  eingeleitet  wurde,  hat  durch  die  ebenfalls  autonom  in  den  Jahren
1883,  1885  und  1887  vorgenommenen  Erhöhungen  der  Zollsätze  auf  die  wichtigsten
Lebensmittel,  namentlich  Getreide,  zwar  den  unleugbaren  Erfolg  gehabt,  daß
einzelne  Industriezweige  durch  den  Ausschluß  der  Concurren;  des  Auslaudes  fid'
zu  einer  gewissen  Blüthe  emporschwingen  konnten,  aber  nur  zu  bald  stellte  es  fid'
heraus,  daß  dieser  Erfolg  kein  nachhaltiger  war  und  der  Natur  der  Sadie  nad'
auch  gar  nicht  sein  konnte.  Gerade  durch  die  hohen  Zollsätze  für  die  Einfuhr
außerdentscher  Fabrikate,  Halbfabrikate  und  namentlich  des  ausländischen  Getreides
zwang  man  das  Ausland,  welchem  dadurch  der  Absatz  seiner  industriellen  und
landwirthschaftlichen  Erzeugnisse  auf  dem  deutschen  Markte,  wenn  nicht  völlig  ver
schlossen,  so  doch  erschwert  wurde,  zu  Gegenmaßregeln,  die  wiederum  die  deutsche
Industrie,  zn  deren  Schutz  die  autonome  Zollpolitik  ausgesprochener  Maßen  geschaffen ­
  war,  schwer  schädigen  mußten.  Namentlich  gilt  dies  in  Bezug  auf  Nordamerika ­
  und  Rußland,  die  größten  Getrcidekammcrn  der  ganzen  Welt.  Beiden
wird  in  dem  für  Getreide  sehr  aufnahmefähigen  Deutschland  durch  die  hohen  Zölle
der  Absatz  ihrer  Ausfuhr  an  Bodenerzeugnissen  erschwert  und  an  beiden  verliert
Deutschland  in  Folge  der  von  ihnen  eingeführten  Kampszölle  kaufkräftige  Abnehmer
  eines  großen  Theiles  seiner  Fabrikate.  Was  für  Nordamerika  gilt,  das
gilt  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch  von  den  meisten  anderen  Staaten,  mit
welchen  Deutschland  in  handelspolitischen  Beziehungen  steht.  Das  autonome
Schutzzollsystem,  welches  nach  der  Behauptung  seiner  Anhänger  den  Zweck  und  die
Wirkung  haben  soll,  die  einheimische  Industrie  zum  Wettbewerbe  mit  dem  Auslande
  zu  befähigen  und  zu  kräftigen,  macht  derselben  somit  die  Ausnahme  dieses
Wettbewerbs  dadurch  unmöglich,  daß  es  das  Ausland  zu  Gegenmaßregeln  nöthigt,
welche  den  Erzeugnissen  der  vermeintlich  geschützten  Industrie  den  Absatz  außerhalb
der  sic  umgebenden  Zollschranken  erschweren  oder  wohl  gar  ganz  verbiete».  Dieser
Vorgang  hat,  wie  schon  früher  an  dieser  Stelle  hervorgehoben  wurde,  dabin  ge
führt,  daß  unsere  Industrie  sick)  daran  gewöhnte  und  gewöhnen  mußte,  zu  einem
sehr  großen  Theil  das  Inland  als  den  hauptsächlichen  Abnehmer  ihrer  Erzeugnisse
anzusehen.  Sd)ou  damals  wurde  daraus  hingewiesen,  das;  ein  solches  Verhalten
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        95

unserer  Industrie  und  die  dadurch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  den  Hintergrund ­
  geschobene  Pflege  dee  Ausfuhrgeschäftes  namentlich  um  deswillen  große
Bedenken  bat.  weil  die  Aufnahmefähigkeit  des  Inlandes  zwischen  gewissen  Grenzen
liegt,  nach  deren  Neberschreitung  sich  die  Ueberproduction  um  so  schärfer  und  nachhaltiger ­
  niblbar  macht.  Die  Vorgänge  des  jetzt  hinter  uns  liegenden  Jahres  haben
gezeigt,  wie  enge  diese  Grenzen  sind.  Eö  gebt  daraus  weiter  zur  Genüge  hervor
daß  die  Lebensfähigkeit  solcher  Jndustrieen.  die  unter  dem  Schutze  hoher  AbsperrungSzölle
  bis  zu  einer  gewissen  Blüthe  gebracht  werden,  sofort  sehr  in  Frage
gettellt  oder  erschwert  wird,  wenn  sie  durch  die  Macht  der  Verhältnisse  gezwungen
werden,  ein  unter  dein  Zollschutz  mit  ihren  Produkten  gesättigtes  Absatzgebiet  zu
verlassen  und  sich  für  den  Verkauf  ihrer  Erzeugnisse  andere  WirthschastSqebiete
aufzusuchen,  wo  sie  mit  den  Jndustrieen  fremder  Länder  in  Wettbewerb  treten
müssen.
„Ist  somit  das  Jahr  1891  hinsichtlich  seines  praktischen  Ergebnisses  im  Wesentlichen
  als  ein  Jabr  wenn  nicht  des  wirthschaftlichen  Rückschrittes,  so  doch  mindestens
des  Stillstandes  zu  bezeichnen,  so  eröffnet  es  aber  auf  der  anderen  Seile  einen
Ansblick  von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung  für  die  fernere  Gestaltung  unseres
VerkehrS-  und  Wirthschaftslebens.  Es  konnte  nicht  ausbleiben,  daß  die  im  Vorstehenden ­
  geschilderten  in  mannigfacher  Wechselwirkung  mit  einander  stehenden
Vorgänge,  in  Verbindung  mit  dem  Umstande,  daß  die  Neuregelung  der  zollpolitischen
  Beziehungen  mit  den  wichtigsten  WirtbschastSgebieten  Europas  nahe
bevorstand,  den  Gedanken  in  verstärttem  Maße  hervortreten  ließen,  eben  diese  Beziehungen ­
  unter  Ausgabe  der  bis  dabin  befolgten  autonomen  Zollpolitik  auf  dem
Wege  internationaler  Verständigung  iiinzngestalten.  Erfreulicher  Weise  ist  nun
dieser  Weg,  welcher  schon  Jahre  hindurch  von  der  Gesammtheit  des  Handels  und
.  Zahlreichen  Vertretern  der  Industrie  als  der  einzig  richtige  zur  Erzielung  einer
nachhallige»  Gesundung  unseres  gefainmten  Wirthschaftslebens  bezeichnet  wurde,
endlich  auch  von  der  Reichsregierung  mit  dem  Abschluß  von  Handelsverträgen  mit
den  wichtigsten  Handelsgebieten  beschritten  worden.  Der  vor  Kurzein  erfolgte  Abschluß ­
  dieser  Verträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz
ist  ohne  Zweifel  nicht  nur  für  Deutschland,  sondern  für  alle  europäischen  Staaten
ein  Act  von  außerordentlich  weitgehender  Bedeutung.  Letztere  ist  nicht  etwa  in
dem  besonderen  Inhalt  der  einzelnen  Verträge,  sondern  einzig  und  allein  darin  zu
suchen,  daß  man  mit  deren  Abschluß  das  System  zollpolitischer  Absonderung  der
einzelnen  Staaten  von  einander  verließ  und  den  wirksamen  Versuch  unternahm,
die  Bedingungen,  unter  denen  sich  der  Güteraustausch  von  Staat  zu  Staat  vollzieht, ­
  soviel  wie  möglich  zu  erleichtern  und  gemeinsam  zu  regeln.  Neben  der  offenbaren ­
  politischen  Bedeutung  der  Verträge  darf  auch  der  Umstand  nicht  unterschätzt
werden,  daß  der  productiven  Arbeit  wie  dem  Güteraustausch  auf  eine  lange  Reibe
von  Jahren  eine  feste  Unterlage  gegeben  ist,  auf  der  beide  mit  größerer  Sicherheit
als  bisher  ihre  Berechnungen  und  Operationen  aufbauen  können.  Daß  die  vereinbarten ­
  Zollsätze  im  Einzelnen  manche  Erwartungen  enttäuschten,  manche  Befnrchtnngen
  nicht  zu  beseitigen  vermochten  und  deshalb  zu  vielfachen  Ausstellungen
aus  Interessentenkreisen  Veranlassung  gaben,  war  vorauszusehen  und  lag  in  der
Natur  der  Lache.  Derartige  Einwände  können  und  dürfen  aber  für  denjenigen
nicht  entscheidend  sein,  der  das  Interesse  der  Gesammtheit  höher  stellt  als  das
einzelner  Kreise.  In  diesen,  Sinne  begrüßen  wir  den  durch  die  neuen  Verträge
eingeleiteten  Umschwung  in  unserer  Handelspolitik  als  eine  hocherfreuliche  Errungen-
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        !)(!

schaft  des  Jahres  1891,  welche  mit  manchen  Enttäuschungen,  die  uns  dasselbe  aus
anderen  Gebieten  brachte,  auszusöhnen  vermag  "
Handelskammer  zu  Offenbach  a.  M.
„Den  schwebenden  Zollfragcn  haben  wir  fortgesetzt  die  größte  Aufmerksamkeit
gewidmet.  Schon  in  unserem  Jahresbericht  für  1890  haben  wir  uns  grundsätzlich
dabin  ausgesprochen,  daß  im  Interesse  unseres  Ausfuhrhandels  eine  freiheitlichere
Ausgestaltung  des  internationalen  wirthschaftlichen  Verkehrs  durch  Abschluß  von
Handelsverträgen  mit  Konventionaltarifen  durch  Deutschlands  Stellung  in  Europa
und  auf  dein  Weltmärkte  für  unerläßlich  geboten  erachtet  werden  müsse.  Wir
begrüßen  deshalb  den  erfolgten  Abschluß  der  neuen  Handelsverträge,  welche  sich  in
dieser  Richtung  bewegen,  mit  großer  Genugthuung.  Allen  Wünschen  auf  Ver.
schärfung  unserer  Zollpolitik,  wie  berechtigt  sie  auch  vom  Standpunkte  des  Einzelinteresses
  erscheinen  möchten,  können  wir  der  oben  gekennzeichneten  Anschauung
entsprechend  in  Wahrnehmung  des  höher  stehenden  GesammtinteresseS,  wenn  sie
sich  mit  diesem  nicht  in  Einklang  bringen  lassen,  Sympathien  nicht  entgegenbringen.
Zu  weiteren  Eingaben  höheren  Orts  haben  wir  gegenüber  den  im  Berichtsjahre
deutscherseits  gepflogenen  Handelsvertragsverhandlungen,  nachdem  wir  schon  früher
zum  deutsch-österreichischen  Handelsvertrag  mit  Erfordern  des  Großh.  Ministeriums
des  Innern  und  der  Justiz  unsere  Meinung  ausführlich  geäußert,  aus  eigenem
Antriebe  bezw.  durch  Mittheilungen  hiesiger  Firmen  angeregt  im  Interesse  hiesiger
Industrien  und  ihrer  Beziehungen  zu  den  in  Betracht  kommenden  Ländern  Veranlassung ­
  genommen;  anch  haben  wir  uns  den  von  Wiesbaden  ausgegangenen
Bemühungen  gegen  die  geplante  Erhöhung  des  Zolles  auf  Staniolkapfeln  und
Zinnfolien  in  Schweden  angeschlossen."
Handelskammer  für  den  Amtsbezirk  Pforzheim.
.,Die  Berichtsperiode  war  für  die  handelspolitische  Thätigkeit  dcü  deutschen
Reiches  insofern  von  einer  besonderen  Bedeutung,  als  mit  Rücksicht  auf  die  am
1.  Februar  1892  ablaufenden  Handelsverträge  eine  neue  Grundlage  für  die  Gestaltung ­
  der  Zollverhältnisse  im  eigenen  Lande  und  vertragsweise  mit  den  andern
Ländern  geschaffen  werden  mußte.  Alle  Industriezweige  verfolgten  daher  mit
gespanntem  Interesse  die  Entwickelung  dieser  Angelegenheit,  zumal  sie  im  ersten
Stadium  dieser  Frage  fast  durchgehende  unter  der  Ungewißheit  der  zukünftigen
Verhältnisse  zu  leiden  hatten.  Reit  Freuden  wurde  es  daher  begrüßt,  als  später
die  zollpolitische  Vereinigung  der  mitteleuropäischen  Staaten  Deutschland,  Oesterreich-Ungarn, ­
  Schweiz  und  Italien,  denen  sich  dann  noch  Belgien  anschloß,  zu
Stande  kam,  da  man  von  dieser  Allianz  eine  Belebung  der  gegenseitigen  Beziehungen, ­
  sowie  eine  weitere  Heranziehung  von  Vertrags-Staaten  erwartete.  So
sehr  man  diese  Verbindung  als  ein  Verdienst  unserer  Reichsbehörden  anerkennen
muß,  so  kaun  man  hinwiederum  ihnen  doch  nicht  den  Vorwurf  ersparen,  daß  sie
ihrer  Aufgabe  trotz  des  zwanzigjährigen  Bestehens  unseres  Reiches  noch  nicht  vollkommen
  gewachsen  waren,  indem  sie  derselbe»  nicht  genug  auf  den  Grund  gingen-Sie
  hatten  sich  hauptsächlich  nicht  genügend  mit  den  thatsächlichen  Verhältnissen
in  den  einzelnen  Industrien  bekannt  gemacht,  wie  das  die  späteren  Vorstellungen ­
  verschiedener  Industriezweige,  so  z.  B.  der  süddeutschen  Textilbranche. ­
  der  Uhrmacherindustrie  auf  dem  Schwarzwalde  u.  s.  w.  gezeigt  habe»  und
wie  wir  cs  auch  bezüglich  der  Bijouterie-Industrie  in  der  nachstehenden  Darstellung
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        ‘J7
tcv  Veränderung  der  bezüglichen  Zollpositionen  in  den  einzelnen  Ländern  verführen ­
  wellen.
„Der  österreichische  Zolltarif  weist  keine  Veränderungen  gegen  früher  auf.
ebensowenig  wie  der  belgische,  indessen  beabsichtigt  man  jetzt  in  Belgien,  den  Zoll
auf  Bijouteriewaaren,  welche  weniger  als  Feingehalt  baden,  von  10  auf
l''pCt.  vom  Werth  zu  erhöhen.  Im  schweizerischen  Zollvertrage  (Tarif-No.  712)
wurde  der  Zoll  auf  Schmucksachcn  von  30  Frank  auf  120  Frank  per  100  kg,  also
um  400p(5t.  erhöbt,  wodurch  die  Praxis  der  großen  schweizerischen  Jmportbäuser,
die  deutschen  Waaren  erst  na»  der  Schweiz  kommen  zu  lasse»  und  dann  weiter
zu  exportiren.  unmöglich  wird  und  daher  unser  deutscher  Export  nach  Italien  und
den  überseeischen  Ländern  außer  in  direkter  Weise  au»  indirekt  leiden  muß.  Den
schwersten  Schlag  erhielt  unsere  Hanptindustrie  aber  dadurch,  daß  bei  Abschluß
des  deutsch-italienischen  Zollvertrages  die  Position  23.',  des  italienischen  General
tarifes  unverändert  blieb,  ohne  daß  der  schweizerisch-italienische  Handelsvertrag,
welcher  uns  s.  Z.  durch  die  Meistbegünstigungsklausel  eine  Zollermäßigung  aus
70  Fr.  gebracht  hatte,  erneuert  wurde;  auf  diese  Weise  wurde  der  Zoll  in  Italien
auf  goldene  Bijouteriewaaren  von  70  Fr.  auf  140  Fr.  das  kg  erhöbt.
„Gleichzeitig  erlauben  wir  uns  aber  »och  den  Wunsch  auszusprechen,  daß
bei  zukünftigen  Zollvertragsverhandlungen  Vertreter  der  verschiedenen  Industrien
hinzugezogen  werten,  wie  dies  in  anderen  Staaten  in  so  wirksamer  Weise  für  das
Gewerbe  geschehen  ist;  hätte  dies  auch  jüngst  in  Deutschland  stattgefunden,  dann
wäre  die  süddeutsche  Industrie  durch  die  neuen  Zollverträge  nicht  so  in  Mitleidenschaft ­
  gezogen  worden,  wie  es  jetzt  der  Fall  ist.  In  dem  letzteren  Umstande  scheint
uns  der  Kernpunkt  der  ganzen  Lache  zu  liegen.  Denn  in  welcher  Weise  sind  die
jüngsten  Handelsverträge  in  Deutschland  abgeschlossen  worden?  Die  Reichsbehördcn
sammelten  ein  Jahr  vor  Abschluß  derselben  die  Wünsche  der  Gewerbetreibenden
bczw.  deren  Vertretungen,  ohne  si»  aber  über  de»  Umfang  der  betreffenden  Industrie ­
  und  deren  Export  »ach  dem  in  Betracht  kommenden  Lande  wohlmöglich
richtig  z»  informiren;  einige  wenige  Unterhändler,  die  doch  sicherlich  keinen  vollständigen
  Neberblick  über  die  gesammte  deutsche  Industrie  haben  können,  führten
dann  die  Verhandlungen  zu  Ende,  ohne  daß  die  Interessenten  jemals  Kenntniß
über  den  Stand  derselben,  oder  Gelegenheit  gehabt  hätten,  sich  über  den  Einfluß
etwa  vorgenommener  Aenderungen  in  den  Positionen  zu  äußern.  Endlich  mußte
der  Reichstag  die  Zollverträge  in  kürzester  Zeit  en  bloc  genehmigen.  Allerdings
wurden  »ach  Zeitungsberichten  während  der  Vertragsverhandlungen  noch  die  Eisenindustriellen
  von  Rheinland  und  Westfalen  gefragt,  denen  gegenüber  sich  die
andere»  Industriezweige  natürlich  zurückgesetzt  fühlten.  Wen»  wir  jetzt  auch  mit
feststehenden  Thatsachen  rechnen  müssen,  so  erziebt  sich  doch  für  die  Zukunft  und
zwar  für  die  allernächste,  da  in  derselben  der  Abschluß  verschiedener  Handels-Verträge
  noch  bevorsteht,  die  dringende  Forderung,  eine  Vertretung  der  verschiedenen
Exportindustrien  zu  schaffen,  welche  bei  den  Vertragsverhandlungen  die  Interessen
ihrer  bezügliche»  Gruppen  zu  vertreten  hätten.  Eine  solche  Vertretung,  wie  sie  in
Oesterreich-Ungarn  bereits  in  dem  Zollbeirath"  organisirt  ist  und  kürzlich  ohne
besondere  Organisation  auch  in  der  Schweiz  thätig  war.  dürfte  bei  Zollangelegenheiten
  die  beste  Berathen»  der  Reichsbehörden  sein.  Inwieweit  eine  Decentralisation ­
  dieser  Vertretung  nach  Industriezweigen  oder  Reichsgebieten  einzurichten
wäre  und  in  welcher  Weise  Institute,  wie  der  jetzt  in  Baden  projeeti.te  ..Gewerbe-?"
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        98

rath"  an  jener  Aufgabe  mitzuarbeiten  hatten,  diese  Fragen  z»  lösen,  überlassen
wir  den  ausführenden  Behörden."
Handelskammer  zu  Worms.
„Die  wichtigste  wirthschaftliche  Angelegenheit,  die  in  der  Berichtspericde  zur
Verhandlung  und  mit  einer  Ausnahme  zum  Austrag  kam,  war  der  Abschluß  der
Zollverträge  mit  Oesterreich,  Italien,  der  Schweiz,  Belgien  und  Spanien.  Wir
haben  zu  verschiedenen  Malen,  während  der  Verhandlungen,  theile-  aus  eigner
Initiative,  theils  auf  Veranlassung  hiesiger  Industriellen,  die  hiesigen  Interessen
den  maßgebenden  Stellen  gegenüber  zum  Ausdruck  gebracht,  und  sind  noch  in  der
letzten  Zeit  wegen  des  spanischen  Vertrags  thätig  gewesen.  Da  die  betreffenden
Berichte  und  Eingaben  sich  der  Oeffentlichkeit  entziehen,  geben  wir  hier  nur  eine
Resolution,  welche  die  Handelskammer  im  December  1891,  kurz  nach  Bekanntwerdung
  der  Verträge  mit  Oesterreich  und  Italien,  an  den  Reichstag  gefaßt  hat:
„Obgleich  die  Tragweite  der  Handelsverträge  für  alle  Zweige  der  deutschen  Industrie
und  des  deutschen  Handels  im  Einzelnen  noch  nicht  übersehen  werden  kann,  glaubt
die  Handelskammer  doch  ihr  Urtheil  darüber  im  Ganzen  dahin  abgeben  zu  können,
daß  die  Handelsverträge  sich  als  wohlthätig  für  die  deutsche  Industrie  und  den
deutschen  Handel  erweisen  werden."  Die  Handelskammer  bat  bei  verschiedenen
Gelegenheiten,  insbesondere  in  ihren  beiden  letzten  Jahresberichten  für  1886/87
Seite  47  u.  ff.  und  für  1888/89  Seite  35  bis  38  befürwortet,  das  seitherige
System  der  autonomen  Zolltarife  und  der  einfachen  Meistbegünftignngskausel  zu
verlassen  und  zu  dem  der  Vertragstarife  überzugehen,  selbst  wenn  damit  auch
Differentialtarife  nothwendig  würden.  Zugleich  wurde  der  Wunsch  ausgesprochen,
mit  den  mitteleuropäischen  Staaten  in  ein  Zollbündniß  zu  treten,  daß  unter
Anderem  gegen  das  Prohibitivsystem  Rußlands  und  der  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  Front  mache  und  diese  Staaten  zwinge,  entweder  ihre  Grenzen  unseren
Waaren  zu  öffnen,  oder  sich  für  ihre  Ausfuhrartikel  höhere  Zölle  bei  dem  lieberschreiten ­
  unserer  Grenzen  gefallen  zu  lassen.  Nach  dieser  Richtung  hin  scheinen
die  vorgelegten  Zollverträge  unseren  Wünschen  zu  entsprechen  Jedenfalls  haben
sie  die  Folge,  die  seither  in  fortwährender  Steigerung  begriffene  wirthschastlickw
Absperrung  der  Nationen  von  einander  für  längere  Zeit  zu  unterbrechen,  für  diese
Zeit  stabile  Verhältnisse  zu  schaffen  und  der  wirthschaftlichcn  Thätigkeit  der
vertragschließenden  Völker  zu  gestatten,  sich  nach  Normen  einzurichten,  deren  Beständigkeit ­
  für  eine  Reihe  von  Jahren  gewährleistet  ist.  Was  die  besonderen
Geschäftszweige  unseres  Bezirks  betrifft,  so  ist  hervorzuheben,  daß  in  dem  österreichischen ­
  Vertrag  der  dortige  Zoll  auf  Lackleder  aus  die  Hälfte  (von  18  fl.  aus
9  fl.)  herabgesetzt  ist  und  der  deutsche  Zoll  aus  Lohrinden  für  alle  meistbegünstigten
Staaten,  also  auch  für  Frankreich  wegfällt.  In  Bezug  auf  die  Kornzölle  haben
wir  seither  immer  keinen  der  extremen  Standpunkte  eingenommen.  Im  Jahre  1885
haben  wir  für  eine  mäßige  Erhöhung  der  Kornzölle  laus  3  Mt.  für  Roggen  und
Weizen)  gestimmt,  aus  Gründen,  die  wir  in  dem  Jahresbericht  für  das  Jahr
veröffentlicht  haben,  und  es  blieb  uns  daraufhin  der  Vorwurf,  agrarische  Tendenzen
zu  haben,  nicht  erspart.  Dagegen  haben  wir  zwei  Jahre  später.  1887,  unsere
Stimme  nicht  einer  nochmaligen  Erhöhung  dieser  Zölle  auf  5  Mt.  gegeben,
wofür  wir  uns  den  Vorwurf,  Manchestermauucr  zu  sein,  gefallen  lassen  mußten.
Die  jetzt  vorgeschlagene  Herabsetzung  aus  3,50  Mk.  entspricht  demnach  dem,  was
        <pb n="101" />
        99

wir  durch  unsere  Stellung  in  der  Frage  seither  angestrebt  baden.  Es  bleibt  nach
der  Herabsetzung  immer  noch  genügender  Schutz  von  durchschnittlich  20pEt.  für
die  Landwirthschaft  in  dem  Kampfe  gegen  die  auswärtige  Eoncnrrenz.  Die  Herabsetzung ­
  dev  deutschen  Zolles  aus  Verschnittweine  und  aus  Trauben  in  dein  Vertrag
mit  Italien  kann  zwar  den  weinbautreibenden  Bezirken  unserer  Nachbarschaft
Schaden  bringen,  aber  wir  glauben  nicht,  das;  dieser  Schaden  so  groß  sein  wird,
wie  die  Betroffenen  vorhersagen.  Die  sauren  Moste  schlechter  Jahrgänge  werden
durch  Zusatz  der  süßen  italienischen  Trauben  z.  B.  einen  besseren  Wein  liefern,
alo  durch  einen  solchen  von  billigem  Zucker  und  Wasser.  Unsere  Winzer-  werden
dabei  immer  noch  ein  lohnendes  Geschäft  machen  können,  die  Konsumenten  aber
gut  dabei  fahren.  Io  erscheint  unser  obigco  Urtheil  über  die  Handetoverträge  gerechtfertigt ­
  und  wir  haben  Grund,  unsere  Genugthuung  über  ihren  Abschluß  anozudrücken.
  Selbstverständlich  ist  zu  wünschen,  daß  die  Aussührungsbestimmungen
möglichst  schonend  für  bestehende  Verhältnisse  und  entgegenkommend  für  hervortretende ­
  Bedürfnisse  sein  werden.
„Der  Vertrag  mit  der  Schweiz  brachte  uno  leider  namhafte  Zollerhöhungen
seitens  der  Schweiz.  Die  Unterhandlungen  wurden  nicht  auf  Grund  des  bestehenden
schweizerischen  Zolltarifs  geführt,  sondern  es  wurde  ein  von  der  Schweiz  eigens
zu  diesen»  Zweck  construirter  Tarif  zu  Grunde  gelegt,  der  eine  sehr  bedeutende  Erhöhung ­
  fast  aller  schweizerischer  Tarifpositionen  enthielt,  ein  wirtlicher  Kampfzoll,
taris.  Ob  es  möglich  gewesen  wäre,  weitere  Erniedrigungen  von  Zollpositionen
dieses  Tarifs  zu  erhalten,  wenn  die  deutschen  Unterhändler  energischer  aufgetreten
wären,  ist  jetzt  schwer  zu  entscheiden  Die  Unterhandlungen  zwischen  der  Schweiz
und  Italien  und  Frankreich  zeigen,  mit  welcher  Zähigkeit  die  Schweizer  ihre
Positionen  behaupten.  Jedenfalls  hat  die  deutsche  Industrie,  besonders  die  füddeutsche,
  ein  Recht,  sich  darüber  zu  beschweren,  daß  sic  nicht  während  der  Unter-Handlungen
  zu  Rathe  gezogen  worden  ist.  Einzelne  Vertragöpositionen  der  fremden
Tarife,  nicht  nur  des  schweizer  Tarifs,  mögen  sich  auf  Artikel  beziehen,  deren
Ausfuhr  fiir  die  teutsche  Industrie  wenig  Werth  hat,  dagegen  wichtige  teutsche
Artikel  keine  Berücksichtigung  in  den  Beträgen  gesunden  haben,  ebenso  mögen
Zugeständnisse  unserseits  einzelne  Zweige  der  deutschen  Industrie  hart  treffen.  Die
Königlich  preußische  nnd  die  Reichsregierung  muß  sich  nun  den  Vorwurf  gefallen
lassen,  daß  dies  Alles  zu  vermeiden  gewesen  wäre,  wenn  vvrl'er  die  Vertragsentwürfe ­
  bekannt  gegeben  worden  wären,  oder  wenigfters  in  vertrarilichcn  Besprechungen ­
  mit  Vertretern  der  Industic,  und  zwar  aus  allen  Theilen  Deutschlands,
nicht  nur  mit  einzelnen  preußischen,  einer  sachkundigen  Berathung  unterzogen
worden  wäre».  Wir  sprechen  den  Wunsch  aus,  cs  möge  dieses  Verfahren  vor  dem
Abschluß  neuer  Verträge  eingehalten  werten,  und  es  bat  den  Anschein,  als  ob  die
Reichsregierung  Willens  sei,  dies  zu  thu».  Unsere  Handelsbeziehungen  mit  einer
Reibe  anderer  Staaten,  namentlich  solcher  niederen  Ranges,  bedürfen  einer  erneuten
Regelung.  Wir  laufen  Gefahr,  den  Export  nach  den  mittel  nnd  südamerikanischen
Staaten  zu  verlieren,  wenn  es  der  Nordamerikanischen  Union  gelingt,  mit  ihnen
Verträge  auf  Grund,  des  Reeiprokensystems  abzuschließen.  Wir  haben  deshalb
allen  Grund,  auf  der  Hut  zu  sein  und  durch  vorsichtig  und  sachkundig  cnvogene
Verträge  unö  diesen  Markt  für  unsere  Industrieprodncte  zn  erhalten  nnd  zu
erweitern."
        <pb n="102" />
        UK)

ti  tzlsak-Lothrinqen.
Handelskammer  zu  Äļeff.
„Tic  im  Interesse  der  Konsumenten  um  eine  Herabsetzung  der  GetreidezöUe
gebetene  Regierung  hat  den  ihr  vorgetragenen  Wünschen  beim  Abschluß  der  Handele,
vertrage  gewillfahrt.  Diese  Herabsetzung  bat  die  Einfuhr  von  Getreiden  zur  Deckung
deo  Mankos  ermöglicht  und  zur  Vermeidung  einer  Vertbeucrung  der  Hauptlebens
mittel  beigetragen.  Der  jetzige  Zustand  der  Ernten  verspricht  wiederum  keine
günstigen  Resultate  und  mau  wird  sich  wahrscheinlich  wiederum  an  o  Ausland
wenden  müssen,  sowohl  für  Getreide  als  auch  für  Weine.  Ter  soeben  zu  Ende
gegangene  Jahrgang  bat  die  neuen  Handelsverträge  in's  Leben  treten  sehen.  Zukunft ­
  und  Erfahrung  werden  uns  über  die  Folgen  belehren.  Vorläufig  sei  bemerkt,
daß  die  Weinzölle  bedeutend  ermäßigt  worden  sind.  Diese  Ermäßigung  wird  den
Weinhändlern  zu  Gute  kommen  müssen,  die  gewisse  mindergute  Raturweine  durch
Verschnittweine  aufbessern  können.  Auch  der  Arbeiterbevölkerung  in  Stadt  und
Land  wird  sie  insofern  Nutzen  bringen  alo  dieselbe  sich  nun  einen  gesunden  Tnint
zu  annehmbaren  Preisen  zu  verschaffe»  in  der  Lage  ist.  Dieses  Getränk  wird
vielleicht  auch  die  Ausbreitung  der  Lust  zu  Branntwein  und  anderen  Spirituosen,
worüber  allgemein  geklagt  wird,  verhindern."
Handelskammer  zu  Straff  durft  i.  E
„Die  Verhandlungen  über  die  mit  Oesterreich-Ungarn,  Belgien,  Italien  und
der  Schweiz  abzuschließenden  Handelsverträge  nahmen  im  verflossenen  Berichtsjahre ­
  die  Aufmerksamkeit  der  gesammten  Handelowelt  in  Anspruch.  Tie  elsässische
Industrie  verfolgte  diese  Verhandlungen  mit  den  größten  Interessen,  zuinal  sie
sich  infolge  der  Handelsverträge  neue  Absatzgebiete  versprach.  Da  die  Beziehungen
zu  Frankreich  durch  die  jüngste  Zollpolitik  dieses  Landes  noch  schwieriger  geworden
sind,  alo  sie  es  bisher  schon  waren,  und  die  frühere  französische  Kundschaft  nacb
und  »ach  verloren  geht,  muß  danach  getrachtet  werden,  einen  Ersatz  für  dieselbe
in  anderen  Ländern  zu  finden  Ob  die  neu  in  Kraft  getretenen  Handelsverträge
diese  Hoffnung  verwirklichen  werden,  bleibt  abzuwarten.  Der  Handelskammer
war  nur  bezüglich  der  Handelsverträge  mit  Italien,  Belgien  und  Serbien  Gelegenheit
geboten,  der  Regierung  die  Wünsche  der  Interessenten  zu  unterbreiten,  und  bat
sie  dies  gethan,  nachdem  sie  bei  den  Betheiligten  eine  eingehende  Umfrage  abgehalten ­
  hatte.  Specielle  Eingaben  an  das  Kaiserliche  Ministerium  wurden  gemacht
bezüglich
1.  der  schweizerischen  Eingangszölle  auf  Leder.
2.  der  österreichisch-ungarischen  Eingangszölle  auf  Metallgewcbe.
Beite  Eingaben  sind  beim  Abschluß  der  Handelsverträge  unberücksichtigt  geblieben. ­
  In  unserem  Berichte  über  die  Lage  vom  Handelsgewerbe  werden  wir
Gelegenheit  haben,  auf  die  Wirkung  der  Zollpolitik  auf  einzelne  Industriezweige
näher  einzugehen.
„Zu  diesen  bereits  sehr  düsteren  Verhältnissen  ges.llten  sich  für  einen  großen
Theil  der  elsässischen  Industrie  die  schweren  Besorgnisse  wegen  der  Zollpolitik,
welche  hierzulande  mehr  wie  irgendwo  dem  verflossenen  Jahre  ibr  Gepräge  aufdrückten. ­
  Einerseits  die  vorhergesehene  Verschließung  des  bisherigen  Hauptabsatzgebietes
        <pb n="103" />
        101

unseres  Landes.  Frankreichs,  andererseits  die  lange  Unsicherheit  bezüglich  der
mitteleuropäischen  Handelsverträge.  Tie  Wirkungen  des  neuen  französischen  Zoll
tarifes  find  schnell  eingetreten.  Einzelne  Industrien  sind  bark  betroffen.  Was
die  Handelsverträge  betrifft,  so  ist  deren  Aufnahme  bier  noch  eine  sehr  gemischte.
Abgesehen  von  der  Baumwcllintustrie,  welche  von  dem  Handelsvertrag  mit  der
Schweiz  eine  verderbliche  Wirkung  befürchtet,  nehmen  die  meisten  Industrien  eine
abwartende  Stellung  ein.  Allgemein  anerkannt  ist.  daß  nunmehr  eine  feste  Grundlage ­
  gegeben  ist,  welche  während  einer  längeren  Reihe  von  Jahren  die  Basis
der  Handelsoperationen  bilden  wird.  Diese  Stabilität  der  Zollsätze  wird  in  einem
bande  besonders  geschätzt,  welches  wie  daü  unfrige  durch  die  Verschiebungen  der
Zollpolitik  schon  so  sehr  zu  leiden  hatte.  Verschiedene  Industrien  hatten  für  ihre
Produkte  auf  die  Herabsetzung  einzelner  Vertragsstaaten  gerechnet  und  klagen
über  die  ihnen  nicht  zu  Theil  gewordene  Berücksichtigung.  In  wie  weit  die
Handelsverträge  für  die  verlorene  französische  Kundschaft  einen  Ersatz  schaffen
werden,  läßt  sich  noch  nicht  übersehen.  Die  neuen  Handelsverträge  haben  auf  die
Müllerei  wenig  Einfluß  geübt,  da  auch  die  jetzigen  Zölle  ihr  noch  genügenden
Schutz  gewähren  werden.  Für  den  Handel  ist  die  Höhe  der  Zollsätze  ziemlich
gleichgültig,  dagegen  ist  deren  Unbeständigkeit  für  denselben  sehr  unangenehm  und
gefährlich.  Von  diesem  Standpunkte  aus  hat  der  Getreidehandel  die  nenen  Zollverträge
  mit  Freuden  begrüßt,  durch  welche  nun  die  Zollsätze  für  eine  längere
Reibe  von  Iabren  gegen  Erhöhungen  gesichert  sind."

II.  Andere  deutsche  Staaten.
Allgemeiner  Mecklenburgischer  Handelsverein  iRostockj.
„In  unserem  letzten  Jahresberichte  vom  3.  August  1891  haben  wir  hervorgehoben,
  daß  die  gesammte  wirtbschaftliche  Lage  sich  in  den  letzten  Jahren  in
Deutschland  nicht  gebessert,  vielmehr  die  rückläufige  Strömung  entschieden  an
Umfang  zugenommen  babe;  dies  Urtheil  kann  nach  der  zwar  ungleichmäßige»,  meist
aber  sehr  mäßigen  Ernte  des  letzten  Jahres,  verbunden  mit  sehr  hohen  Preisen
der  nothwendigsten  Lebensmittel,  zurückgebender  Ausfuhr  unserer  Industrie-Erzeugnisse
  und  der  allgemein  schleckten  Lage  des  Geschäftes,  besonders  nach  der  Seite
des  Wintzens  bi»,  beute  nur  in  verstärktem  Sinne  wiederholt  werden.  In  kurzer
Zeit  werden  diese  Umstände,  welche  zu  einem  wesentlichen  Theile  die  immer  mehr
hervortretenden  schädlichen  Folgen  der  Wirthschastspolitik  des  Fürsten  Bismarck
sind,  nicht  verschwinden!  wir  sind  aber  überzeugt,  daß  je  mebr  das  jetzt  wieder
aufgenommene  System  der.Handels-Verträge  zur  Geltung  und  zur  Durchführung
gelangen  wird,  desto  rascher  und  vollständiger  eine  Besserung  erfolgen  wird.  Wie
auch  an  uns  gestellte  Anfragen  beweisen,  sind  weitere  Anbahnungen  zu  Handels
Verträgen  im  Werte  und  find  wir  sehr  befriedigt  zu  sehen,  daß  die  Reichs-Regierung
  in  dieser  Richtung  an  dem  Wege  festhält,  welchen  sie,  sebr  zum  Nutzen
deö  wirklichen  Gemeinwohls,  betreten  bat.  Die  Wahrscheinlichkeit  einer  guten
Ernte  in  Deutschland  trägt  dazu  bei,  die  Stimmung  überall  zu  bessern  »nt  den
Muth  neu  zu  beleben,  den  aufrecht  zu  halten  im  letzten  Winter  nicht  immer  leicht
gewesen  ist."
        <pb n="104" />
        102

Handelskammer  für  das  Herzogtum  Braunschweig.
„Ueber  tic  zahlreichen  Handelsverträge  und  die  damit  in  Verbindung  stehenden
Abänderungen  der  Zolltarife  des  näheren  sich  auszulassen,  biche  an  anderen  Orten
oft  Gesagtes  wiederholen.  Daß  die  Verträge  die  Erwartungen,  mit  welchen  man
ihnen  in  Deutschland  entgegen  sab  nur  zum  kleinsten  Theile  erfüllt  baben,  ist
leider  eine  Thatsache.  Indessen  seien  wir  dankbar  auch  für  das  Wenige;  hoffen
wir,  daß  sich  insbesondere  bezüglich  dec-  Handelsvertrages  mit  Spanien  günstige
Ergebnisse  werden  erzielen  lassen.
„Man  bat  die  Handelsverträge  als  eine  Art  Panacee  gegen  jeden  Mangel
der  Wirthschaft  gepriesen,  als  eine  Epoche,  welche  sofortigen  Umschwung  herbeiführen ­
  müßte;  man  vergaß,  daß  überall  in  Natur  und  Wirthschaft  sich  das  zweite
ans  dem  ersten  langsam  entwickelt  und  auch  für  Handel  und  Wandel  und  höchste
nationalökonomische  Weisheit  keine  Athene  mehr  fix  und  fertig  gewappnet  aus
denr  Haupte  der  Gottbeit  springt  Der  erhoffte  augenblickliche  Erfolg  blieb  aus,
und  eine  Muthlosigkeit  war  die  Folge,  welche  durch  den  wirklichen  Stand  der
Dinge  keineswegs  gerechtfertigt  erscheint.
„Der  Panamerikanismus  erhob  immer  entschiedenere  Ansprüche,  welche  europäischen ­
  Beurtheilern  ketzerisch  erscheinen  müssen.  Ob  die  Monroedoktrin  siegen
wird  oder  nicht,  mag  zunächst  von  dem  Ausfall  der  Weltausstellung  in  Chicago
abhängen  So  lange  europäische  Staaten  in  Centralamerika  Besitzungen  haben,
kan»  der  amerikanische  Ring  niemals  vollständig  geschlossen  werden.  Es  wird
Aufgabe  unserer  Regierung  sein,  durch  Sicherung  der  Meistbegünstigung,  namentlich
seitens  Spaniens  das  deutsche  Absatzgebiet  zumal  im  Antillenbecken  erfolgreich
zu  behaupte».
„Die  alte  Streitfrage,  ob  und  inwieweit  die  Getreidezolle  die  Steigerung  der
Lebensmittel  herbeigeführt  baben,  soll  hier  nicht  untersucht  werden.  Daß  dieselben
dazu  beigetragen  haben,  die  Brotfrucht  zu  vcrtbeuern,  gilt  uns  als  sicher;  ebenso
sicher,  daß  dadurch  die  Kaufkraft  breiter  Volksschichten  verringert  und  das  Absatzgebiet ­
  der  Hanl  fertigtest  und  des  Gewerbefleißes  eingeschränkt  worden  ist.  Das
Jahr  1891  hat  für  den  Weltmarkt  des  Getreides  die  Bedeutung  eines  Fchlsahres
gehabt.  Es  galt  für  einen  großen  Theil  der  Bevölkerung  im  Jabre  1801  das
Wort:  die  Zeiten  sind  schlecht;  es  ist  Theuerung  im  Lande.
„Es  würde  zu  weit  führen,  hier  klar  zu  stelle»,  wie  sich  die  Verhältnisse  gestaltet ­
  hätten,  wenn  man  sich  schon  früher  zur  Aufhebung  der  Kornzölle  entschlossen
und  es  nicht  für  nothwendig  gehalten  hätte,  sich  ihrer  als  eines  Compensations
objectes  bei  Abschluß  der  HandelSvertiäge  zu  bedienen;  Thatsache  ist,  daß  sich
wenigstens  die  Landwirthschaft  im  Großen  und  Ganzen  in  günstiger  Lage  befindet.
Dank  dem  Ausbleiben  der  russischen  Production  vom  Weltmärkte,  dank  den  Ausfuhrverboteil ­
  und  der  geringen  Ernteaussicht  des  slavischen  Ostens,  der  Hanptkorn
kammer  Europas,  blieb  der  hohe  Preisstand  des  Getreides  zunächst  gesichert.  Ist
doch  der  Versuch,  Mais  zur  Brotbereitung  in  Deutschland  einzubürgern,  bisher
ohne  nennenSwerthen  Erfolg  geblieben.  Nur  hat  die  Preisgestaltung  des  Berichtsjahres ­
  bewirkt,  daß  die  Landwirthschaft  für  ihre  schntzzöllnerischen  Bestrebungen  in
den  Kreisen  der  Industrie  viele  der  früheren  Freunde  eingebüßt  bat."
Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Sonneberg  (SM).
„Wenn  die  hiesige  Industrie,  vielleicht  mehr  als  jede  andere,  mit  Ungeduld
und  hoffnungsvoller  Erwartung  dem  Abschluß  der  Handelsverträge,  dem  verheißungs-
        <pb n="105" />
        vollen  I.  Februar  1892  entgegensah,  wenn  sie  von  ihnen  eine  theilweise  Entschädigung ­
  für  seine  Verluste  beanspruchen  au  tonnen  glaubte,  welche  eine  verhängnißvollc
  Verirrung  in  der  Zollpolitik  des  letzten  Jahrzehnts  ihr  geschlagen,
wenn  sie  die  Verträge  als  vorbeugend  ansah  gegen  den  in  einem  Tbeil  des
Kammerbezirks  bereits  drohenden  Nothstand,  so  mußte  die  Enttäuschung  eine  arge
'ein,  als  jene  Verträge  uns  nichts,  so  gut  wie  nichts  brachten.
„Nur  der  österreichische  Handelsvertrag  brachte  eine  Ermäßigung,  die  aber  so
geringfügig  ist,  daß  durch  sie  irgend  welcher  Einfluß  zu  Gunsten  des  Geschäfts
nach  Oesterreich  unmöglich  erwartet  werden  kann;  Italiens  übertriebene  hohe  Zoll,
'ätze  blieben  ganz  unverändert,  während  die  Handelsverträge  mit  der  Schweiz  und
namentlich  der  früher  veröffentlichte  Vertrag  mit  der  Türkei  geradezu  einen  Rück,
'chritt  bezeichnen.  Erfreulicher  Weise  hat  Belgien  wenigstens  feine  früheren,
mäßigen  Sätze  beibehalten.
„Wir  wollen  nicht  mißverstanden  sein.  Wir  betrachten,  wie  unser  Kaiser,
den  mitteleuropäischen  Vertragsbund  als  eine  rettende  That,  als  ein  großes  Ereigniß, ­
  als  einen  entschiedenen  Fortschritt,  zur  Festigung  des  zollpoliti'chen  Zusammenschlusses ­
  der  Staaten  dienend  und  das  anbahnend  und  vorbereitend,  was  durch  ihn
selbst  noch  nicht  erreicht  worden  ist.  Die  Decemberabstimmung  im  deutschen
Reichstag,  in  welchem  eine  überwiegend  schutzzöllnerische  Volksvertretung  sich  für
die  Tarifverträge  entschied,  läßt  auch  hoffen,  daß  die  protcctionistische  Acra  den
Höhepunkt  ihrer  Blüthe  hinter  sich  hat  Noch  sind  wir  fern  von  dem  Zustand,
den  wir  für  den  richtigen  halten:  Die  Abschaffung  aller  hoben  Schutzzölle  in  den
inländischen,  ebenso  wie  in  den  ausländischen  Tarifen,  aber  wir  werden  nicht
nachlassen,  an  unserem  Theile  unentwegt  auf  dieses  Ziel  hinzuwirken.
„Jenen  aber,  die  sich  gemüßigt  fühlen,  die  Nichtberücksichtigung  der  Spiel  -
waarenindustric  bei  den  Handelsverträgen  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zur
Last  zu  legen,  welche  die  geeigneten  Schritte  an  den  maßgebenden  Stellen  zu
thun  unterlassen  babe,  empfehlen  wir  eine  aufmerksame,  gründliche  Lectüre  der
Seiten  I  I  bis  13  dieses  Berichtes.  Im  Uebrigen  werden  wir  gern  mit  ihnen
Belehrung  darüber  annehmen,  wie  wir  in  Zukunft  in  wirksamerer,  zweckentsprechender
Weise  vorzugeben  vermögen."
Handelskammer  zu  Ģera.
„Der  Schluß  des  Jahres  brachte  uns  den  Abschluß  der  Handelsverträge  mit
Oesterreich  Ungarn,  der  Schweiz,  Italien  und  Belgien.  Die  Verhandlungen  waren
von  den  Regierungen  seit  einem  Jahre  in  Wien  und  München  geführt  worden,
ohne  daß  überden  Inhalt  Thatsächliches  bekannt  wurde  und  die  Industrie  Gelegenheit
gehabt  hätte,  ihre  Ansichten  und  Wünsche  zur  Geltung  zu  bringen.  Bei  der  außerordentlich ­
  raschen  Erledigung  der  Annahme  im  Reichstag  war  eine  eingehende  Erörterung ­
  der  einzelnen  Positionen  nicht  möglich.  Tie  Regierung  machte  politische
Rücksichtnahme  für  die  rasche,  unveränderte  Annahme  geltend,  und  so  wurden  die
Verträge  auf  12  Jahre  fast  unverändert  angenommen.  Es  bat  sich  seitdem  wohl
auch  in  vielen  von  denjenigen  Kreisen,  die  in  sanguinischen  Hoffnungen  den  Abschluß ­
  der  Handelsverträge  als  für  Deutschland  sehr  vortbeilhaft  begrüßten,  die
Ueberzeugung  Bahn  gebrochen,  daß  es  nicht  ohne  erhebliche  Konzessionen  von
deutscher  Seite  dabei  abgegangen  ist  und  daß  die  Nachbarstaaten  es  wohl  verstanden ­
  habe»,  sich  Vortheile  zu  erwirken.  In  Folge  der  Meistbegünstigungsklauscl
kommen  die  von  Deutschland  gemachten  Konzessionen  auch  den  Vereinigten  Staaten
        <pb n="106" />
        104

von  Nordamerika,  Frankreich.  England  n.  s.  w.  in  gleicher  Weise  zu  gute.  Welchen
Industriezweigen  besonderer  Nachtbeil  ano  den  neuen  Verträgen  entstehe»  wird,
läßt  sich  jetzt  noch  nicht  überall  sagen,  und  inwieweit  die  z»  bringenden  Opfer
durch  die  Rücksichten  ans  die  politische  Stellung  Deutschlands  zu  den  vertrag
schließenden  Staaten  geboten  waren,  entziebt  sich  unserer  Beurtheilung.  Wir  steben
jetzt  vor  der  vollendeten  Thatsache,  daß  ans  12  Jahre  an  den  zollpolitischen  Verba ­
  ltnissen  mit  den  genannten  Staaten  nichte  geändert  werden  kann.
„Von  dem  Ecntralverbaiid  deutscher  Industrieller  ging  der  Handelskammer
unmittelbar  vor  der  Annahme  der  neuen  Handelsverträge  im  Reichstag  die  Aufforderung ­
  zur  Meinungsäußerung  über  dieselben  zu.  Diesem  Verlangen  wurde
von  der  Kammer  entsprochen,  indem  man  seiner  Enttäuschung  darüber  Ansdruck
gab,  daß  der  deutschen  Wollwebwaarenindnstrie,  nachdem  der  Verkehr  nach  Oesterreich ­
  bereits  durch  die  vorhergegangenen  Zollcrböhnngen  beträchtlich  rednzirt  worden
ist,  in  dem  neuen  deutsch-österreichischen  Vertrage  keinerlei  Vergünstigungen  zu
Theil  werden  sollten,  und  daß  durch  die  Vertagszölle  mit  der  Schweiz  auch  noch
dieses  wichtige  Absatzgebiet,  wo  die  Erzeugnisse  der  deutschen  Wollweberei  gegenüber ­
  der  französischen  von  Fahr  zu  Fahr  an  Bedeutung  gewonnen  hatten,  beeinträchtigt ­
  werde.  Die  Kammer  sprach  auch  ihr  Bedauern  aus,  daß  den  betheiligten
Industriellen  von  der  Regierung  keine  Gelegenheit  geboten  worden  war,  bei  den
Verhandlungen  ibre  Wünsche  und  Ansichten  zur  Geltung  zu  bringen."
Handelskammer  zn  Hamburg.
„Die  Gestaltung  der  HandelSverhältnisse  zwischen  den  Ländern  Europas  nach
Ablauf  der  meisten  und  wichtigsten  Handelsverträge  am  l.  Februar  1892  bat  das
ganze  Fahr  hindurch  die  öffentliche  Aufmerksamkeit  beschäftigt.  Die  zunächst
zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-llngarn,  dann  von  diesen  beiden  Ländern  gemeinsam ­
  mit  Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  gefübrte»  Vertragsverhandlungen
baben  nicht  de»  schnellen  Verlauf  genommen,  wie  Anfangs  gehofft  und  erwartet
worden  war;  doch  konnte  der  Vertrag  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich  Ungarn,
sowie  die  Verträge  jedes  dieser  beiden  Staate»  mit  Italien  und  Belgien  am
7.  December  den  Volksvertretungen  in  Berlin  und  Wien  unterbreitet  werden.  Der
Reichstag  hat  ihnen  nach  achttägigen  lebhaften  Debatten  am  18.  t.  M.  mit  überwältigender ­
  Mehrheit  seine  Genehmigung  ertheilt.  Wir  begrüßen  das  Zustandekommen
  dieser  Verträge  als  einen  wichtigen  Erfolg  der  Reicksregicrung.  welcher
für  das  deutsche  Wirtbschaftsleben  von  segensreichen  Folgen  sein  wird,  und  zwar
hauptsächlich  deswegen,  weil  durch  sie  der  in  der  begründenden  Denkschrift  hervorgehobenen
  Gefahr  eines  weiteren  Fortschreitens  der  besonders  von  Frankreich  ausgehenden ­
  Hochschutzzöllnerischen  Strömung  ein  fester  Damm  entgegengesetzt  wird.
Die  Festlegung  der  Zölle  Deutschlands  und  der  anderen  Staaten  für  einen  Zeitraum
  von  fast  12  Jahren,  bis  zum  31.  December  !!&amp;gt;03,  giebt  der  deutschen  Fnd»strie
  und  dem  deutschen  Handel  die  Möglichkeit,  auf  einer  gesicherten  Grundlage
ibre  Einrichtungen  zu  treffen;  wer  im  praktischen  Geschäftsleben  steht,  weiß,  daß
nachtheiliger,  als  die  Höhe  der  Zollsätze  selbst,  die  häufigen,  oft  ganz  unvcrmuthetcn
Aenderungen  derselben  im  In-  und  Auslande  wirkten,  welche  auf  den  sorgfältigsten
Berechnungen  beruhende,  mit  vielen  Mühen  und  Koste»  eingeleitete  Unternehmungen
zu  nichte  machten.  Die  Ermäßigungen  der  fremden  Zollsätze  werten  der  auf  die
Ausfuhr  angewiesenen  deutschen  Industrie  die  Erweiterung  ihres  Absatzes  ermöglichen
und  wir  erkenne»  dankbar  an,  daß  viele  der  von  biesigen  Industriellen  geäußerten
        <pb n="107" />
        105

Wunsche,  wenn  .inch  nicht  immer  in  vollem  Maße.  Berücksichtigung  gesunden
haben.  Nicht  minder  aber  sehen  wir  einen  Vortheil  in  den  Ermäßigungen  der
deutschen  Zollsätze.  mit  denen  die  fremden  Ermäßigungen  erkauft  sind  Wir  haben
mehrfach  darauf  hingewiesen,  daß  die  Vergleichung  der  Handelöstatistik  Deutsch,
lande  mit  denen  der  anderen  Industriestaaten  crgiebt.  daß  die  deutsche  Ausfuhr
im  Verhältniß  zu  derjenigen  der  anderen  Staaten  in  de»,  Zeiträume  von  1870
bio  '870  stärker  zugenommen  hat.  ale  in  der  folgenden  Zeit  gesteigerter  Schutz,
zölle;  die  industriellen  Schutzzölle  erschweren  die  Entwicklung  derjenigen  Industrien,
welche  die  geschützten  Waaren  weiter  verarbeiten,  die  landwirtbschaftlichen  verthenern
  den  Lebensunterhalt,  namentlich  für  die  unbemittelten  Klassen,  und  zwingen
entweder  zu  einer  Erhöhung  der  Arbeitslöhne  oder  zu  einer  Einschränkung  in  leichter
entbehrlichen  Bedürfnissen.  AIS  eine  Rückkehr  zum  Freihandelssystem  sind  die
Verträge  allerdings  nicht  anzusehen,  sondern  nur  als  eine  vorsichtige  Abschwächung
der  in  den  letzten  Jahren  wechselseitig  von  den  verschiedenen  Staaten  gesteigerten
Tarife,  eine  Wiederannäherung  an  die  Sätze  von  1870.  welche,  wie  die  Denkschrift
mit  Recht  betont,  seiner  Zeit  wesentlich  als  Kompensationsobjekte  fü^Handelsverträge
  befürwortet  und  beschlossen  worden  sind,  und  welche  besondere  für  die
landwirtbschaftlichen  Erzeugnisse  noch  bei  Weitem  nicht  wieder  erreicht  werden,
freilich  sind  in  wichtigen  Punkten  unsere  Wünsche  nicht  erfüllt  worden.  Wir
bätlen  gewünscht,  daß  die  Meistbegünstigung  nicht  nur  für  die  Einfuhr  aus  dem
dreien  Verkehr,  oder  die  Boden-  und  Gewerbserzeugnist'e  der  Vertragsstaaten  zugesichert. ­
  sondern  daß  sie  nach  dem  Vorgänge  des  in  diesem  Jahre  abgeschlossenen
teutsch-türkischen  Vertrages  auf  den  Eigenbaiidel  ausgedehnt  worden  wäre.  Wir
bedauern,  daß  cs  nicht  gelungen  ist,  die  differcuziellen  Bcgünstungen  für  die  Einfuhr ­
  seewärts,  mit  denen  Oesterreich  Ungarn  einen,  den  hiesigen  Handel  empfindlich
benachtbeiligenden  Schutz  seiner  Seehäfen  bezweckt,  völlig  zu  beseitigen,  sondern
daß  nur  ihre  Erweiterung  und  Erhöhung  vorgebeugt  werden  konnte;  und  wir  bedauern ­
  namentlich,  daß  unsere  Freiha'en-Jndustrie.  welche  doch  auch  eine  teutsche
Industrie  ist.  nnsereS  Erachtens  ohne  jeden  stichhaltigen  t^rund,  theilweise  von  dcr
Begnnstigung  ausgeschlossen,  und  damit  gegenüber  der  Industrie  des  Auslandes
beispielsweise  Englands,  für  die  6infi.hr  nach  Oesterreich-Ungarn  benachteiligt
worden  ist.  Diese  speciell  die  hamburgischen  Interessen  schädigenden  Bestimmungen
können  uns  aber  nicht  abhalten,  die  überwiegenden  Vortheile  der  Verträge  für
das  gesammte  deutsche  Wirthschaftslebcn.  mit  dein  auch  Hamburg  unzertrennlich
verbunden  ist,  voll  anzuerkennen.  Wir  hoffen,  daß  die  erwähnten  Nachtheile  durch
die  Ausbildung  des  Systems  der  Tarifverträge  mehr  und  mehr  werten  abgeschwächt
werden,  und  daß  Deutschland  nach  Beendigung  der  wichtigsten  Verhandlungen
dazu  übergeben  wird,  seinen  Vertragstarif  zu,»  allgemeinen  Tarif  zu  erklären.  —
Inzwischen  sind  auch  die  Handelsverträge  Deutschlands  und  Oesterreich-Ungarns
„nt  der  Schweiz  abgeschlossen  und  veröffentlicht  worden.  Von  unserm  Standpunkte
aus  bedauern  wir,  daß  bei  der  schutzzöllnerischeu  Strömuug  in  der  schweizerischen
Bevölkerung  in  diesen  Verträge»  manche  Erhöhungen  gegenüber  den  Sätzen  des
jetzigen  schweizerischen  Zolltarifs  haben  zugestanden  werden  müssen.
.Recht  unerwartet  traf  den  europäischen  Handel  die  Nachricht  von  dem
zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Brasilien  abgeschlossenen,  schon  am  l.  April
in  Kraft  getretenen  Handelsverträge,  in  welchem  erstere  lediglich  die  schon  im  Mac
Kinlev-Tarifgesetze  ausgesprochene  Zollfreiheit  für  Zucker.  Kaffee  und  Häute  zusicherten. ­
  Brasilien  dagegen  für  eine  große  Anzahl  wichtiger  Einfuhrartikel  wenn
        <pb n="108" />
        106

sie  stili  Nordamerika  stammen,  entweder  völlige  Zollsreibeit  oder  eine  Ermäßigung
von  25  pEt  gegenüber  dem  allgemeinen  Zollsätze  einführte.  Wir  legten  sofort  in
einer  Eingabe  an  die  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  die  schweren
Schädigungen  dar,  welche  dem  Hamburgischen  und  dem  ganzen  deutschen  Handel
auS  diesem  Vertrage  drohen,  und  baten,  aus  eine  möglichst  beschleunigte  Abhülfe
hinwirken  zu  wollen,  wenn  auch  wegen  des  Fehlens  eines  McistbegünstigungS  Vertrages
  mit  Brasilien  weder  der  Reichsregierung,  noch  auch  den  Regierungen  der
anderen  europäischen  Staaten,  ein  vertragsmäßiges  Einspruchsrecht  gegen  jene
Maßregel  zustehe.  Abdrücke  dieser  Eingabe  haben  wir  den  deutschen  Handelskammern ­
  mit  der  Anregung  übersandt,  bei  ihren  zuständigen  Behörden  in  gleichem
Sinne  vorstellig  zu  werden,  was  von  vielen  derselben  befolgt  worden  ist.  Als
dann  später  die  Anfrage  an  uns  herantrat,  ob  es  sich  empfehlen  möchte,  mit
Kampfmaßregcln,  etwa  einem  Differenzialzoll  auf  Kaffee,  gegen  Brasilien  vorzugehen, ­
  haben  wir  hiervon  ebenso  wie  im  vorigen  Jahre  von  Retorsionszöllen  gegen
die  Vereinigten  Staaten  auf's  Lebhafteste  abgerathen;  solche  Maßregeln  seien  nur
geeignet,  den  sich  in  Brasilien  gegen  den  Vertrag  regenden  Widerspruch  zu  schwächen,
und  würden  Deuschland  mehr  schädigen  als  den  Gegner.  Dagegen  befürworten
wir.  Brasilien  durch  ein  Entgegenkommen  in  der  Auswandererfrage  znm  Abschlüsse
eines  MeistbegnnstigungövcrtragcS  geneigter  zn  machen,  indem  wir  betonen,  daß
die  Beschwerden,  welche  Brasilien  gerade  in  diesem  Jahre  wieder  über  die,  der
Auswanderung  aus  Deutschland  dorthin  in  den  Weg  gelegten  Schwierigkeiten  er
hoben  babe,  von  Neuem  den  Werth  gezeigt  hätten,  welchen  es  mit  Recht  auf  die
deutsche  Einwanderung  lege.  Andererseits  könne  eü  für  Deutschland  nur  nützlich
sein,  wenn  ein  Theil  der  deutschen  Auswanderer  sich  nach  Südbrasilien  wende,  wo
bereits  eine  starke  deutsche  Bevölkerung  vorbanden  ist  und  gut  vorwärts  kommt,
und  ivo  die  Deutschen  ihre  Sprache  und  ihre  Sitte»  länger  bewahren,  als  in  den
Vereinigten  Staaten.  Wir  wiesen  auch  darauf  hin,  daß  im  Reichstage  von,  mit
den  Verhältnissen  wohl  vertranten  Männern  wiederholt  die  Aufhebung  des  für
Südbrasilien  durchaus  unbegründeten  preußischen  Ministerial  -  Rescripts  vom
3.  November  1859  befürwortet  worden  ist,  und  daß  u.  A  der  Abgeordnete
!&amp;gt;&amp;gt;-.  Hammacher  in  der  Sitzung  vom  12.  December  1885  die  unveränderte  Aufrechterhaltung ­
  desselben  geradezu  als  den  schlimmsten  der  verschiedenen  Nebelstände
bezeichnet  hat,  unter  denen  das  deutsche  Auswanderungswesen  kranke.  Wie  auch
die  Verhältnisse  in  Brasilien  sich  gestalte»  mögen,  unter  allen  Umständen  ist  cs
wünschenSwerth,  daß  das  für  den  größten  Theil  Deutschlands  noch  bestehende,
wohl  allseitig  als  zu  weitgehend  anerkannte  AnSwanderungS-Verbot  hinsichtlich  der
Provinzen  Santa  Eatharina,  Paraná,  und  Rio  Grande  do  Sul  aufgehoben  und
damit  ein  Grund  der  Entfremdung  zwischen  beiden  Länder»  beseitigt  und  das
deutsche  Element  in  jenen  Provinzen  verstärkt  werde.  Deutschlands  Handel  und
Schiffahrt  mit  Brasilien  würden  dadurch  eine  neue,  kräftige  Stütze  erhalten.  —
Dem  Vernehmen  nach  bat  Venezuela  den  Abschluß  eines,  dem  nordamerikanisch
brasilianischen  ähnlichen  Vertrages  abgelehnt,  dagegen  ist  im  Juli  zwischen  den
Vereinigten  Staaten  und  Spanien  ein  Vertrag  zum  Abschluß  gelangt,  durch
welchen  für  eine  Anzahl  auch  für  den  deutschen  Handel  wichtiger  Waaren  bei  der
Einfuhr  in  Euba  und  Portorico  vom  1.  September  d.  I.  an  provisorische,  vom
1.  Juli  1892  an  aber  für  eine  noch  größere  Zahl  von  Waaren  noch  weitergehende
Zollerleichterungen  den  Vereinigten  Staaten  zugesichert  worden  sind.  Die  pro
visorischen  Ermäßigungen  sind  Deutschland  in  Folge  seines  bis  zum  Februar
        <pb n="109" />
        nächsten  Jahres  in  Kraft  bestehenden  Meistbegüngstigungs-Vertrages  mit
zu  Gute  gekommen;  das  Abkommen  mit  den  Vereinigten  Staaten  Hinsicht
Antillen  ist  aber  ein  weiterer  Grund,  das  rechtzeitige  Zustandekommen  eines
Vertrages  mit  Spanien  dringend  wiinschenswertb  erscheinen  zu  lassen,  wie
überhaupt  das  Bestreben  der  Bereinigten  Staaten,  sich  im  Verkehr  mit  den  anden
amerikanischen  Ländern  für  ihren  Absah  Sondervortheile  zu  sichern,  dringend  auf
die  Nothwendigkeit  von  Handelsverträgen  mit  diesen  hinweist."

Handelskammer  zu  Bremen
„War  nach  alledem  das  Jalu  18'Jl  für  Handel  und  Industrie  kein  günstiges,
fo  gestaltet  sich  doch  der  Rückblick  auf  dasselbe  zu  einem  wesentlich  freundlicheren
durch  zwei  bedeutsame  Ereignisse,  die  sein  letztes  Viertel  uns  gebracht  hat:  die
Aufhebung  des  amerikanischen  Schweinesteischeinfubr-Verbots,  welche,  wie  sich
bereits  erwiesen  bat,  unS  die  Fortdauer  der  freundlichen  Handelsbeziebungcn  zu
den  Vereinigten  Staaten  gewährleistet,  und  den  Abschluß  der  Handelsverträge ­
  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz,  in  dem  wir
hoffnungsvoll  einen  Wendepunkt  in  der  deutschen  Handelspolitik  begrüßen.  Zwar
bedeuten  die  Verträge  keinen  radikalen  Bruch  mit  dem  von  uns  bekämpften  Schutzzollsystem, ­
  aber  sie  sind  jedenfalls  ein  Bruch  mit  dem  immer  bedrohlicher  werdenden ­
  Abschließungssystem  der  einzelnen  Staaten  gegeneinander,  und  das  ist  auch
von  unserem  sreibändlerischcn  Standpunkte  aus  garnicht  hoch  genug  anzuschlagen.
Denn  die  Verträge  stellen  für  den  Güteraustausch  der  contrabirenden  Theile  aus
lange  Jabre  hinaus  Bedingungen  fest,  die  nicht  erschwert  werden  können,  und
gewähren  so  dem  Handel  daö  von  ihm  dringend  benötbigtc  Gefühl  der  Ruhe  und
Sicherheit.  Zu  alledem,  und  darin  liegt  nicht  die  geringste  Bedeutung  der  Vertrage,
  werden  sie  durch  die  mit  ihnen  geschaffene  wirthschaftliche  Interessengemeinschaft ­
  zwischen  den  europäischen  Mittelstaaten  eine  immer  festere  Grundlage
iiir  den  aufs  neue  geschlossenen  politischen  Bund  derselben  bilden.
„Ten  allgemeinen  Bemerkungen  über  die  neuen  Handelsverträge  haben  wir
an  dieser  Stelle  einige  besondere  anzuschließen,  die  unser  Gcsammturtbcil  über
den  hohen  Werth  der  Verträge  indessen  nicht  verändern.  Die  Verträge  berühren
den  bremischen  Handel  hauptsächlich  in  zwei  Punkten:  in  der  Behandlung  der
Zölle  aus  Wein  und  Kcltertrauben  und  in  der  Zollbebandlung  des  Artikels  Getreide. ­
  2Laö  jene  anlangt,  jo  besorgen  die  hiesigen  Weinbändler  einmal  von  dem
Nebeneinanderbestehen  von  vier  verschiedenen  Zollsätzen  —  24  Mt.  Satz  des
deutschen  Zolltarifs,  20  Mt.  Satz  des  Vertragstarifs,  10  Mk.  Satz  des
Vertragstariss  für  Verschnittweine,  4  Mk.  Satz  des  Vcrtragstarifs  für  Keltertrauben,
  der  thatsächlich  einem  Satze  von  etwas  über  5  Mk.  für  Wein  aus  den
Kelter  trau  ben  gleichkommt  —,  eine  weitgehende  Complicirung  und  daraus  folgende
Schädigung  ihres  Geschäfts.  Sie  halten  ferner  die  Einführung  eines  privilcgirten
Zolles  für  Verschuittweine  für  eine  ungerechtfertigte  Begünstigung  des  Per
ichneidens  von  Wein  und  erblicken  in  der  amtlichen  Controle,  unter  welcher  das
Verschneiden  des  Weines  erfolgen  muß,  eine  schwer  zu  ertragende  Belästigung  und
Bevormundung.  Endlich  befürchten  sic  von  dem  neuen  Zolle  auf  Kcltertrauben
eine  Benachtbeiligung  ihres  Geschäfts  zu  Gunsten  der  süd-  und  westdeutschen  Weinhändlcr,
  denen  dieser  neue  Zoll  voraussichtlich  allein  zu  gute  kommt,  während  sie
selbst  wegen  der  Hobe  der  Bahnfracht  oder  wegen  der  langen  Dauer  dcS  Trans-
        <pb n="110" />
        ios

ports  VL'it  demselben  keinen  Nutzen  ziehen  können.  Hoffentlich  gelingt  es  einen  Tb  eil
dieser  Sorgen  durch  zweckmäßige  Ausführnngobestimmnngen  über  die  Zollbebandlung
des  Weinö  zu  beseitigen.
„Unsere  im  vorigen  Berichte  vertretene  Auffassung,  das;  die  Aushebung  des
Einfuhrverbots  für  amerikanische  Schweine  und  Schweinefleisch  ein  geeignetes
Mittel  sei,  um  die  drohendsten  Gefahren  der  Mac  Kinley-Gesetzgebnng  abzuschwächen,
hat  durch  den  Verlaus  der  Dinge  ihre  Bestätigung  erfahren  Ans  dem  letzthin
veröffentlichten  Schriftwechsel  zwischen  der  deutschen  und  amerikanischen  Negierung
geht  hervor,  das;  der  Präsident  der  Vereinigten  Staaten  wegen  der  Freigebung
der  amerikanischen  Einfuhr  von  der  Anwendung  der  ihm  gesetzlich  zustehenden
weitgehenden  diskretionären  Machtbesugnisse  gegen  Deutschland  absehen  wird,  so
daß  die  Fortdauer  unserer  freien  Einfuhr  von  Zucker  und  Melasse  in  Amerika
gesichert  ist.  Trotzdem  bleiben  sehr  ernste  Besorgnisse  wegen  der  ertrem  schntzzöllnerischen
  Richtung  der  nordamerikanischen  Gesetzgebung  bestehen.  Schon  sind
unserer  Industrie  einzelne  wichtige  Productionszweige  entrissen,  und  es  ist  nickn
ausgeschlossen,  daß  ihr  noch  weitere  Verluste  bevorstehen.  Indessen  bat  cs  den
Anschein,  das;  sie  trotz  mancher  nahezu  prohibitiv  wirkender  Eingangszölle  mit
Hülfe  ihrer  längeren  Erfahrung  und  günstigerer  Productionsbedingungen  sich  aus
manchen  Gebieten  in  Amerika  einstweilen  noch  behaupteten,  und  ob  die  Vereinigten
Staaten  selbst  Vortheil  von  ihren  Bemühungen,  die  europäische  Einfuhr  zu  erschweren, ­
  habe»  werden,  dürfte  recht  zweifelhaft  sein.  Diese  Bemühungen  erstrecken
sich  nicht  nur  ans  das  Gebiet  der  Vereinigten  Staaten  selbst,  sondern  umfassen
ganz  Amerika,  und  ein  weiterer  Erfolg  derselben  sind  die  von  der  amerikanischen
Union  mit  Brasilien  und  Spanisch-Westindien  abgeschlossene»  Gcgenseitigteitsverträge
  in  denen  gewissen  Erzeugnissen  der  nordamerikanischen  Bodenbewirthschaftung
  und  Industrie  zollfreie  Einfuhr  oder  Einfuhr  zu  um  '2SpEt.  ermäßigten
Zollsätzen  nach  Brasilien  und  Westindien  gegen  die  Festlegung  der  zollfreien  Einfuhr ­
  gewisser  brasilianischer  und  westindischer  Bodenerzeugnisse  nach  den  Vereinigten
Staaten  gewährt  wird.  Auf  diesem  Wege  soll  die  Zusammcnschließung  der
amerikanischen  Staaten  zu  einem  wirthschaftlichen  Ganzen  und  ihre  Unabhängigkeit
von  der  Industrie  und  dem  Gewerbe  Europas  erreicht  werden.
„Angesichts  der  bedrohlichen  Lage,  in  welcher  die  durch  den  Abschluß  dieser
Verträge  in  großen  und  wichtigen  Absatzgebieten  gefährdete  deutsche  Industrie  und
mit  ihr  der  deutsche  Handel  und  die  deutsche  Schifffahrt  gericthen,  erschien  es  der
Handelskammer  als  angezeigt,  darauf  hinzuweisen,  wie  wünschenswertb  der  Abschluß ­
  von  Meistbegünstigungsverträgen  mit  Brasilien  und  den  spanischen  Eolouien
sei.  Wir  tonnten  auf  Grund  zuverlässiger  Mittheilungen  aus  Brasilien  feststellen,
daß  dort  die  Neigung,  beispielsweise  den  großen  Bedarf  an  Banmwoll-  und  Eisenwaaren
  aus  Nordamerika,  statt  wie  bisher  aus  Deutschland  zu  beziehen,  bereits
stark  entwickelt  sei,  und  das;  auch  die  dort  ansäßigen  Deutschen  den  größten  Werth
auf  den  schleunigen  Abschluß  eines  Meistbegünstigungsvertrages  legen,  damit  nicht
Brasilien  als  Absatzgebiet  für  Deutschland  unwiederbringlich  verloren  gehe.  Auch
regten  wir,  gestützt  ans  die  Anschauungen  in  Brasilien  lebender  Europäer,  ein
gemeinschaftliches  Vorgehen  der  durch  den  Abschluß  der  Gegenseitigkeitsverträge
in  gleichen  Interessen  verletzten  Nationen  Deutschland,  England,  Frankreich  und
Italien  an.  Hoffentlich  gelingt  es,  im  Wege  der  Verständigung  die  drohende»
totfahren  zu  beseitigen."
        <pb n="111" />
        109

Handelskammer  zu  Lübeck.
„Glicht  günstig  wirkte  dic  Ungewißheit  hinsichtlich  ber  Neugestaltung  der
Handelsverhältnisse  der  meisten  Staaten,  nach  Ablauf  der  Handelsverträge  im
Fabre  1892.  Auf  eine  Beseitigung  der  Zollschranken  war  nicht  z»  rechnen,  aber
Aenderungen  standen  überall  bevor  und  deren  Richtung  und  Umfang  war  unbekannt ­
  Tiefe  Ungewißheit  macht  sich  im  Handel  noch  störender  bemerkbar,  ale
die  bestimmt  vorliegende  Thatsache  einer  Beschränkung  dee  Verkehrs;  sie  vermebrt
die  Möglichkeit  etneo  Verlustes  und  lähmt  damit  die  Unternehmungslust.  Deshalb
in  auch  allseitig  der  Abschluß  neuer  Handelsverträge  so  dringend  empfoblen  und
gefördert  worden  und  desbalb  ist  der  nun  gegen  Ende  dee  Jahres  erfolgte  Ab.
schluß  einer  ganzen  Reihe  von  Verträgen  hoch  willkommen  zu  beißen.  Wenn
auch  die  gewährten  Erleichterungen  für  den  Handel  und  Verkehr  sich  unter  dem
erwünschten  Maaß  balte»,  so  ist  doch  schon  in  der  durch  Staatsverträge  geschaffenen ­
  Beständigkeit  der  Verhältnisse  oder  wenigstens  doch  der  Sicherbeit  vor
Erböbung  der  Zölle  eine  feste  Grundlage  für  die  Entfaltung  einer  regen  gefchäft.
lichen  Thätigkeit  gegeben.  Erhöbt  wird  der  Werth  der  Verträge  noch  dadurch,
daß  sie  auf  eine  längere  Reihe  von  Jabren  abgeschlossen  sind.  Anzustreben  bleiben
Verträge  zwischen  Rußland  und  Finnland,  Schweden  und  Norwegen  sowie  Dänemark ­
  einerseits  und  dem  deutsche»  Reich  andererseits,  zwecks  Ermäßigung  und
Bindung  der  gegenseitigen  Eingangszölle.  Die  lebhaften  geschäftlichen  Verbindungen
  mit  den  genannten  Ländern  würden  sich  dadurch  wesentlich  gefördert
und  gefestigt  sehen.
„Erleichtert  würde  der  Abschluß  von  Handelsverträgen  werden,  wenn  die
schutzzöllnerische  Bewegung  in  den  nordischen  Ländern  zum  Stillstand  käme.
Neueren  Nachrichten  zufolge  soll  das  nach  mancher  Richtung  in  Schweden  der
Fall  sein.  Namentlich  wird  envartet,  daß  die  Regierung  mit  Anträgen  auf
.Herabsetzung  der  Lebensmittelzölle  vorgeben  werde.  Schon  früher  wurden  prattische
  Erfolge  der  freihändlerischen  Gegenbewegung  erhofft,  aber  es  ergab  sich,
daß  in  Schweden  ebenso  wie  in  Nordamerika  die  Schutzzölle  leichter  eingeführt
als  beseitigt  sind.
„Ungeachtet  der  nicht  schlechten  Ernte  in  Deutschland,  sowie  der  Mißernte
und  der  Ausfuhrverbote  in  Rußland,  bat  die  Getreideeinfuhr  hier  sich  im  Jahre
1891  höher  gestellt  als  im  Fabre  1890,  nur  von  Hafer  ist  weniger  eingeführt.
Der  hiesige  Getreidehandel  war  vor  dem  Eintritt  der  russischen  Ausfuhrverbote
bemüht,  durch  Heranziehung  bedeutender  Getreidemengen  an  seinem  Theile  zur
Versorgung  Deutschlands  mit  Getreide  beizutragen."
Nachtrag.
Handelskammer  zu  Halberstadt.
„Wie  weit  die  neuen  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien  und
Belgien  und  die  in  weiteren  Vorlagen  zu  erwartenden  Trattate  mit  der  Schweiz
und  Spanien  geeignet  sein  werden,  einen  Ersatz  für  unsere  Exportvcrluste  und  die
Anregung  zu  neuen  Anstrengungen  in  unserem  Auslandhandel  zu  geben,  muß  abgewartet ­
  werden  Wir  sind  keine  Gegner  des  Eonventionaltarifs,  sondern  wir
haben  in  unseren  Denkschriften  und  Vorstellungen  an  die  Reichs  und  preußische
Staatsregierung  darauf  hingewiesen,  daß  zur  Wiedergewinnung  von  Ruhe  und
        <pb n="112" />
        110

Stabilität  in  unseren  auswärtigen  Handelsbeziehungen  die  Ausbildung  fester  Verträge
und  die  Bindung  der  Tarife  das  wirksamste  Mittel  sei.  Unbeschadet  mancher
Nachtbeile  und  Enttäuschungen,  welche  namentlich  der  Vertrag  mit  Oesterreich-Ungarn
  für  mehrere  Industriezweige  mit  sich  gebracht  bat  und  die  wir  in  unserem
Bezirk  einstweilen  für  die  Papierindustrie,  die  Handschuhfabrikation,  die  Mühlen»
industrie,  die  Steinnußknopffabrikation  zu  constatiren  haben,  wollen  wir  doch  an
dem  Glauben  festhalten,  daß  das  Werk  dec-  wirthschasklichen  Friedens  innerhalb
der  großen  Zone  Europas,  wie  es  durch  die  beschlossene  Zollföderation  angebahnt
worden  ist,  den  betheiligten  Staaten  und  unseren  nationalen  großen  Erwerbszweigen ­
  zum  Nutzen  und  Segen  gereichen  werde.  Allerdings  trennt  uns  unser
Standpunkt  von  jenem  handelspolitischen  Ueberschwang,  der  in  der  Herabsetzung
der  einzelnen  Tarifpositionen  mehr  als  die  erstrebte  Basis  und  Stabilität  für  die
Eonsolidirung  unserer  Wirthschaftselemente,  nämlich  schon  den  Anbruch  einer  neuen
Freihandelsära  erblicken  möchte.  Wir  vermögen  die  Berechtigung  zu  dieser  Aut
fassllng  weder  der  Materie  selbst  noch  dem  principiellen  Standpunkt  unserer
Rcichoregierung  zu  entnehmen.  Wir  baden  es  nie  mißverstanden,  wenn  die  See
ftädtc  aus  ihrem  subjective»  Empfinden  heraus,  das  Schutzzollsystem  als  ein  antiquirteS
  Handelssystem  bezeichneten.  Aber  vom  nationalwirthschaftlichen  Stand
Punkt  wird  die  Summe  der  Einzelinteressen,  und  mag  dieselbe  noch  so  groß  sein,
immer  sorgfältig  von  den  allgemeinen  Interessen  zu  unterscheiden  sein.  Der
nationale  Handel  ist  nicht  wie  derjenige  des  einzelnen  Kaufmannes  nach  seinem
bloßen  Gewinn  oder  nach  der  bloßen  Vermehrung  der  Tauschwerthe  zu  beurtheilen,
sondern  er  hat  seinen  volkSwirthschaftlichen  Nutzen  in  der  Eonstituirung  des  allgemeinen ­
  und  bleibenden  Vermögens  zu  erweisen.  Aus  diesem  Gesichtspunkte  sind
wir  von  jeher  Anhänger  eines  maaßvollen  Schutzzollsystems  gewesen,  das  wir  als
eine  pädagogische  und  unentbehrliche  Maßregel  zur  industriellen  Erziehung  und
Kräftigung  unserer  Nation  unverändert  auch  heute  noch  unterstützen.  Wenn  jetzt
in  den  neuen  Handelsverträgen  an  diesen  und  jenen  Zollpositionen  Abänderungen
vorgenommen  worden  sind,  so  sehen  wir  darin  keinen  Bruch  mit  dem  Prinzip,
sondern  nur  ein  richtiges  System  der  Taktik  und  der  Auseinandersetzung  mit
denjenigen  Nationen,  die  sich  ans  den  gleichen  Fuß  der  Begünstigung,  aber  auâ'
des  Schutzes  mit  uns  gemeinsam  gegen  das  übrige  Ausland  stellen.  Solches  mußte
sich  aus  de»  Anforderungen  der  Zeit  und  der  politischen  Klugheit  ergeben.
„Die  unter  dem  Eindruck  der  Einführung  der  Mac.  Kiuley-BiU  befürchteten
Nachtbeile  haben  sich  in  unserem  Handelsverkehr  mit  de»  Vereinigten  Staatennicht
  im  ganzen  Umfange  verwirklicht.  In  einem  unserer  wichtigsten  Artikel.
Glacehandschuhe,  haben  sich,  was  die  besseren  Fabrikate,  die  unsere  Hanpterzeug»
nisse  sind,  anbetrifft,  die  alten  Aufträge  ziemlich  unverändert  wieder  eingestellt.
Andere  Fabrikate  haben  freilich  eine  starke  Schmälerung  des  Absatzes  zu  beklagen.
Es  gilt  dies  namentlich  von  der  keramischen  Industrie,  die  ihre  altgewohnten
Ordres  auf  der  Leipziger  Messe  fast  gänzlich  verloren  hak.  Auch  die  Ausfuhr
von  Kirschsaft,  der  früher  schifföladnngsweise  ab  Hamburg  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Nordamerika  versandt  wurde,  ist  durch  einen  Zoll  von  I.'»0  pCt.  a&amp;lt;l
valorem  vollständig  unterbunden  worden.  In  Kalisalzen  hat  sich  hingegen  das
amerikanische  Geschäft  Dank  der  diesen  Producte»  günstigen  Bestimmungc»  der
Mac.  Kinley-Bill  nicht  nur  erhalten,  sondern  es  hat  abcimals  erfreuliche  Fort
schritte  gemacht.  Die  ca.  I  ¿OüOOO  M.-Etr.  Abraumsalze,  welche  Hamburg  im
letzten  Iabr  nach  den  Vereinigten  Staaten  verfrachtete,  haben  ihren  Ursprung,
        <pb n="113" />
        Ill

überwiegen!)  in  unserem  ^cģiii.  Tic  Vergünstigungen,  welche  neuerdings  kein
deutschen  Rübenzucker  gewährleistet  worden  sind,  sind  diesseits  um  so  lebhafter
begrüßt  worden,  als  unsere  Zuckerindustrie  bei  ihren  starken  Beziehungen  zum
amerikanischen  Eonsum  nicht  ohne  Bedenke»  den  ersten  thatkräftigen  Anfangen  der
amreikanischen  Rübenzuckerfabrikation  gegenüber  steht."
„Als  Hauptziel  steht  im  Osten  unerreicht  noch  die  Anknüpfung  der  deutschrussischen
  Handelsvertragsverbandlungen.  Die  Anzeichen,  welche  bisher  dafür  vorlagen, ­
  daß  Rußland,  welches  erst  tut  Vorjahre  in  seinem  Hoch'chutzzollsystem  eine
neue  attise  erklommen  batte,  entschlossen  sein  soll,  den  Berg  seiner  Zollbestimmnngen
wieder  abzutragen,  wurden  schon  im  Vorjahr  auch  in  unserem  Handelskammerbezirk ­
  lebhaft  begrüßt,  thatsächlich  würde  für  unseren  Bezirk  der  Nutzen,  wie
dieS  schon  im  vorjährigen  Berichte  eingebend  dargelegt  wurde,  ein  sehr  beträchtlicher
sein.  Zur  Zeit  ist  für  eine  Reibe  von  Erzeugnissen  der  russische  Markt  nahezu
gesperrt  tie  Hungersnoth,  die  beschränkte  Getreideausfuhr,  überhaupt  die  ganze
wirthschaftliche  Misere  Rußlands  haben  den  Antrieb  zu  einem  zollpolitischen  Ansgleich
  unleugbar  gesteigert  und  wesentlich  wird  auch  die  enttäuschte  Hoffnung,  daß
Deutschland  aus  principieller  Abneigung  gegen  Differentialzölle  seiner  Ausfuhr
dieselben  Sätze  wie  Oesterreich  Ungarn  einräumen  werde,  zu  dem  Entschlüsse  mitgewirkt ­
  haben.  Rußland  muß  eigene  Erzeugnisse  verkaufen,  um  damit  seine»  Bedarf ­
  au  ausländischen  Produkten,  der  sich  trotz  aller  ZollerhöKungcn  nicht  unterdrücken ­
  läßt,  zu  bezahle»;  den»  Rußland  ist  vom  Industriestaat  noch  weit  entfernt,
cs  leben  trotz  aller  Schutzzölle  auch  beute  noch  nur  I  pEt.  der  Bevölkerung  von
ui  Industrie,  und  ihm  bleibt  als  große  Hauptsache  für  den  Austausch  vou  Getieide,
  iu  zweiter  finie  Vieh,  Hanf,  Flachs.  Für  sein  Getreide  hat  es  die  westeuropäischen ­
  Märkte  nöthig,  namentlich  für  Roggen  kan»  es  Deutjchlant.  den
einzigen  Großconsumenten  dieser  Getreidcart.  auf  die  Dauer  nicht  entbehren  und
da  Rußland  jetzt  durch  einen  Differentialzoll  von  15  Mk.  die  Tonne  von  Deutschland ­
  ausgeschlossen  ist,  so  bat  sich  hieraus  wohl  am  meisten  ein  Zustand  ergeben,
der  zu  Konzessionen  nöthigt.  Wir  haben  beim  Bekanntwerden  der  Aussichten  für
einen  deutsch-russischen  Handelsvertrag  sofort  mit  einer  Enquête  über  die  Bedürfnisse
unserer  Industrie  und  unseres  Handels  begonnen  und  werden  die  Ergebnisse  derselben ­
  zur  Kenntniß  der  Reichsregierung  bringen.
„Der  italienisch.schweizerische  Handelsvertrag  hat  eine  allgemeinere  Bedeutung,
für  das  ganze  in  Mitteleuropa  errichtete  Vertrags-System.  Für  Deutschland  dadurch, ­
  daß  uns  ans  dem  in  unseren  Verträgen  mit  Italien  und  der  Schweiz  bedungenen ­
  Meistbegünstigungsrecht  eine  nicht  zu  unterschätzende  Steigerung  der  in
unsere»  Tarifverträgen  unmittelbar  zugesicherten  Vortheile  erwächst-  Für  Deutschland ­
  werden  namentlich  diejenigen  Konzessionen  Bedeutung  gewinnen  welche  im
Wesentlichen  aus  dem  Gebiet  der  Jndustriezölle  gemacht  find.  Insbesondere  kommen
die  Zollermäßigungen  in  Betracht,  welche  Italien  für  gewisse  Gewebe  aus  Baumwolle. ­
  Leide  und  Halbseite  für  verschiedene  Maschinen,  für  Maschinenbeftandtbeile
und  für  Uhr-Furnituren  bewilligt  hat.  Unter  den  von  schweizerischer  Seite  zugestandenen ­
  Zollermäßigungen  kommen  namentlich  die  für  lebende  Pflanzen,  für
frisches  Gemüse,  für  einige  Seiden  »nd  Seidenwaaren,  Wurstwaaren  und  Schweine
in  Betracht.
„In  dem  erwähnten  Abkommen  mit  Columbien  und  llniguay  begrüßen  wir
den  Anfang  einer  energisch  weiter  zu  verfolgenden  Vertragspolitik  mit  denjenigen
südamerikanischen  Staaten,  auf  welche  sich  gleichzeitig  das  Augenmerk  der  Ver-
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einigten  Staaten  von  Nordamerika  richtet,  das  sich  für  seine  Erzeugnisse  einen
Zollschutz  gegen  die  Einfuhr  ans  nicht  meistbegünstigten  Ländern  zu  sichern  eifrig
bemüht  zeigt.
„Da  endlich  auch  die  Handelsverbindungen  mit  den  skandinavischen  Ländern,
wie  dies  in  unserer  Denkschrift  über  den  Elbe-Trave-Kanal  wohl  erschöpfend  dargelegt ­
  worden  ist,  namentlich  in  neuerer  Zeit  an  Bedeutung  sehr  gewonnen  haben,
möchten  wir  es  als  wünschenswerth  bezeichnen,  daß  auch  in  dieser  Richtung  unsere
Reichö-Vertragö-Politik  weitere  Aufgaben  suchen  möchte.  Gerade  unsere  Provinz
Sachsen  ist  an  dem  Handel  mit  den  skandinavischen  Reichen  mit  gewichtigen  Interessen ­
  betheiligt."
Handels-  und  Gewerbekammer  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
lRegensburgj.
„Wenn  wir  uns  auch  enthalten,  allgenieine  Erörterungen  über  die  Lage  von
Handel  und  Industrie  an  die  Spitze  unseres  Berichtes  zu  stellen,  vielmehr  auf
die  nachstehenden  Einzelberichte  hinweisen,  so  können  wir  doch  die  Bemerkung  nicht
unterdrücken,  daß  das  Jabr  1891  auf  dem  Gebiete  des  gesammten  Geschäftslebens
einen  vielseitigen  Rückgang  und  nur  wenig  zufriedenstellende  Resultate  aufzuweisen
hat.  An  diesen  beklagenswertbcn  Verhältnissen  tragen  wohl  neben  der  Ueber
Produktion  in  vielen  Geschäftszweigen  die  so  sehr  ungünstigen  Börsenverbältnisse
und  die  im  Allgemeinen  als  unsicher  geltende  politische  Lage  die  Hauptschuld.
Aber  auch  die  hohen  Preise  aller  Lebensbedürfnisse  und  der  durch  vielseitige  und
oft  ungesunde  Eoneurrenz  so  sehr  geschmälerte  Geschäftsgewinn  tragen  wesentlich
dazu  bei,  die  allgemeine  Stimmung  in  den  Gewerbe-  und  Handelskreisen  zu  einer
gedrückten  zu  gestalten.  Wenn  auch  die  nun  zum  Abschlüsse  gekommenen  Handelsverträge, ­
  wie  vorauszusehen,  nicht  nach  jeder  Richtung  befriedigten  und  so  manche
Hoffnungen  unerfüllt  ließen,  so  erfuhren  doch  die  bis  zum  Abschlüsse  herrschenden
unsicheren  Zoll  Verhältnisse  ihre  Klärung  und  steht  zu  erwarten,  daß  die  günstigen
Folgen  der  Vereinbarungen  sich  auf  einer  ganzen  Reihe  von  Gebieten  wohlthätig
fühlbar  machen  werden  ....  Die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn  werden
gewiß  ihre  wohlthätige  Wirkung  auf  den  hiesigen  Verkehr  nicht  verfehlen,  so  daß
Regensburg  auch  ferner  als  llmschlageplap  ersten  RaugeS  feine  Bedeutung  be
halten  wird."
Handelskammer  für  das  Fürstenthum  Reust  ältere  Linie  sGreiz».
„Die  Erwartungen,  die  von  Seiten  der  Textilindustrie  in  Bezug  auf  den
günstigen  Ausfall  der  in  Verhandlung  befindlichen  Zollverträge  gehegt  wurden,  und
welche  man  als  Entschädigung  für  die  durch  die  nordamerikanische  Gesetzgebung
hervorgerufene  Einbuße  anzusehen  sich  schmeichelte  und  mit  Sicherheit  erwartete,
sind  leider  in  keiner  Weise  erfüllt  worden.  Die  Textilindustrie  ist  in  keinem  der
Verträge  berücksichtigt  worden,  ja  bei  der  Schweiz  treten  sogar  Erhöhungen  ein,
obschon  die  letztere  keine  wesentliche  Fabrikation  unserer  Branche  zu  schützen  hat."

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