3 vermöchte, darum aber leicht 511 einem Ergebniß gelangen könnte, das von dein durchschnittlichen bedeutend abweicht. Der zweite findet Schwierigkeiten mancher Art, weil zu keiner Zeit die Bc- wegung eine gleichmäßige gewesen ist, aber er bietet doch der Prüfung eine absolut sichere Grundlage dar lind gewährt damit dem Urtheil die Haltepunkte, an denen es sich bei aller Unregel mässigkeit der Erscheinungen die volle Klarheit zu erhalten ver mag. Auf diesem letzteren Wege die Klarstellung der Frage zu versuchen, ist der Zweck dieser Arbeit. Wirft man einen Blick auf die um steh eu de Zahlcugruppirung (Tabelle 1), so ersieht man, wenn man der miö den Zahlen der Eon- sumtion in Spalte 6 sich ergebenden Summe eine Rull anhängt, wodurch man ben Betrag erlangt, den der Staat hätte haben müssen, wenn jeder Ctr. des im Jnlande cousumirten Zuckers mit 10 Mk. versteuert wäre und die so erlangte Zahl vergleicht mit der Summe aus Spalte 9, den Netto-Aufkünften aus der Zlickerbcsteuerung, — daß während dieses 7jährigcn Zeitabschnittes der Zweck der Rübensteuer in vollster Weise erfüllt gewesen ist. Der Staat hatte bis auf einen kleinen, nicht bcachtcnüwerthen Betrag von 101 554 Mk. empfangen, was ihm gebührte. Greift matt aber die einzelnen Zahlen der Spalte 6 heraus und vergleicht sie nací) Anhängung einer Null mit den gegenüberstehenden der Spalte 9, so wird man beständige Differenzen finden, die bald dell Staat, bald die Stcuerverleger, die Zuckerfabrikanten, als Gewinner erscheinen lassen. Man wird iiid)t anders sagen können, als daß ein Jahrgang wie der von 1874—75, in welchem die Industrie durch die Einwirkung der Zuckerau übet, te auf die Rübensteuer einen Gewinn von nahezu 5 Millionen Mk. erlangte, eilt sehr günstiger für sie gewesen seilt nluß, andererseits aber and) wieder zugeben müssen, daß Vcrlüste, wie sic sic in den Jahrgängen 1869, 1870 und 1873—74 erlitten, nämlich von resp. 1 297 885 Mk., 1 912 989 Mk. und 1 062 789 Mk., nicht unempfindlich für sie gewesen sein können. Aber das liegt in der Natur der Sache. Wemt cs einmal dnrch den Grad der Zuckeraus- belitc bedingt ist, ob die Rctto-Aufkünste des Staates gleich- kommen deut Betrage voit 10 Mk. für jeden Ctr. des im Ju- 1*