22 besuchten, erhielten Einwanderer für lo fl. ö. W. 3.90 Dollars. Es ist ein Post- und Telegraphenbureau daselbst zu finden. Die Bagage findet in einem sicheren Depot gegen Checks Platz. Eine besondere Compagnie hat Einrichtung getroffen, die Bagage von hier zu Bahnhöfen oder irgend einem Theile der Stadt für eine Vergütung zu transportiren, die geringer ist, als man sie von Hotels aus zahlen muss, doch kann jeder Ein wanderer seine Bagage auch auf andere Weise fortschaffen. Ein Auskunftsbureau vermittelt den Einwanderern Arbeit und weist Arbeitgebern, die darum nachsuchen, Arbeiter nach. Eine Anzahl von Boardinghouse-Keepers, d. h. von Leuten, die Einwanderern Wohnung und Kost geben, bis sie New-\ork verlassen, steht unter Controle des Amtes. Sie nur haben Zu tritt zu Castle Garden und sind verantwortlich für das Eigen thum und gute Wohnung und Nahrung der bei ihnen Wohnen den. Der Pensionspreis ist kein hoher, 4 bis 5 Dollars per Woche. Drei Eisenbahncompagnien haben Agenten in Castle Garden und verkaufen den Einwanderern Billets nach jeder beliebigen Station in Amerika, sie so vor Ankauf gefälschter Billets und vor Uebertheuerung behütend. Im Hospital finden Kranke ganz gute Pflege und Unbemittelte erhalten im Castle Garden unentgeltlich Kost und Unterkunft, man leiht ihnen auch im Nothfalle Reisegeld zu einer Arbeitsstation; für letzteren Zweck wurden im Jahre 1879 12.454 Dollars ausgeliehen. Die Staatengesetzgebung von New-York hatte 1874 ein Gesetz erlassen, wonach der Capitán oder Rheder eines Schiffes für jeden Einwanderer, den sein Schiff herüberbrachte, eine Caution von 300 Dollars zu stellen hatte, die dafür haf tete, dass dem Staate New-York in den nächsten fünf Jahren keine Ausgaben durch den betreffenden Einwanderer erwachsen. Durch eine fixe Zahlung, die vom Amte festgesetzt wurde und je nach den Ausgaben, die durch mittellose Einwanderer erwuchsen, von 1V2 his 2 Dollars pro Kopf betragen hat, konnten sich die Rheder von dieser Cautionsstellung loskaufen und " thaten es meistentheils. Sie klagten jedoch gegen dies Gesetz und der oberste Gerichtshof der Union cassirte es im März 1876 als unconstitutionell. Seither zahlen die Rheder nichts mehr.