374 Boden dem Besitzer gehört ,,bis zum Mittelpunkte der Erde“. Ein Freischurfrecht existirt also nicht. Alle Mineralien ge hören dem Besitzer. Bei den bisher anerkannten Grants wurde dies massgebend. Allein bei Untersuchung der Schenkungs urkunden stellte es sich heraus, dass nach den alten spanischen Coutumes (Gesetz 5, Titel 2, Partida 2) die Schätze unter der Erde nicht alle gleichzeitig mit dem Lande verliehen wurden, sondern extra in der Belehnungsurkunde als mitgegeben be zeichnet werden mussten. Gold, Silber und Quecksilber blieben Regale. Aber selbst in dem Falle, dass sie mit verliehen wurden, gehörten sie dem Grantinhaber nur so lange, als jener König lebte, welcher die Schenkung machte! Als die Union die Landgrants anerkannte, hat sie bisher auch ein Recht der Besitzer an allen Mineralien darin anerkannt, aber nur aus Unkenntniss jener spanischen Gesetze, die auch später noch in Mexico galten. Das wird sje jetzt wahr scheinlich nicht thun. Unconfirmirte Grants, die hinfur bestätigt werden sollten, werden also nur die Oberfläche, nicht alle Mineralien umfassen, welche in den meisten Grants den werthvollsten Theil bilden, wenn jenes Gesetz angenommen werden sollte, das über diese Materie dem Congresse seit vorigem Jahre vorliegt. In Neu-Mexiko, wo ich diese interessante Angelegenheit zu studiren Gelegenheit hatte, existiren etwa 200 solcher „Privat-Grants“ die an Privatpersonen, 25 „Pueblo-Grants“ die an Stadtcommunen verliehen worden sind, und ferner mehrere, die Indianergemeinden verliehen wurden. Hiervon sind aber bisher nur 46 von der Unionsregierung bestätigt worden. Der älteste dieser bestätigten Grants ist im Jahre 17*^ vom Könige von Spanien, der jüngste i860 von der Unions regierung, der vorletzte 1846 von Mexiko verliehen worden. Jener Grant von i860 war nur ein Tausch. Die UnionsregiC' rung gibt keine solchen Grants, ausser an Eisenbahncom pagnien zur Beförderung des Bahnbaues — dann aber in g®' trennten Sectionen von je einer Quadratmeile Grösse, Jahre i860 tauschte sie von den Erben des Louis Maria C.