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        <title>Ursachen der Amerikanischen Concurrenz</title>
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      <div>374 
Boden dem Besitzer gehört ,,bis zum Mittelpunkte der Erde“. 
Ein Freischurfrecht existirt also nicht. Alle Mineralien ge 
hören dem Besitzer. Bei den bisher anerkannten Grants 
wurde dies massgebend. Allein bei Untersuchung der Schenkungs 
urkunden stellte es sich heraus, dass nach den alten spanischen 
Coutumes (Gesetz 5, Titel 2, Partida 2) die Schätze unter der 
Erde nicht alle gleichzeitig mit dem Lande verliehen wurden, 
sondern extra in der Belehnungsurkunde als mitgegeben be 
zeichnet werden mussten. Gold, Silber und Quecksilber blieben 
Regale. Aber selbst in dem Falle, dass sie mit verliehen 
wurden, gehörten sie dem Grantinhaber nur so lange, als 
jener König lebte, welcher die Schenkung machte! Als 
die Union die Landgrants anerkannte, hat sie bisher auch 
ein Recht der Besitzer an allen Mineralien darin anerkannt, 
aber nur aus Unkenntniss jener spanischen Gesetze, die auch 
später noch in Mexico galten. Das wird sje jetzt wahr 
scheinlich nicht thun. Unconfirmirte Grants, die hinfur 
bestätigt werden sollten, werden also nur die Oberfläche, nicht 
alle Mineralien umfassen, welche in den meisten Grants den 
werthvollsten Theil bilden, wenn jenes Gesetz angenommen 
werden sollte, das über diese Materie dem Congresse seit 
vorigem Jahre vorliegt. 
In Neu-Mexiko, wo ich diese interessante Angelegenheit 
zu studiren Gelegenheit hatte, existiren etwa 200 solcher 
„Privat-Grants“ die an Privatpersonen, 25 „Pueblo-Grants“ 
die an Stadtcommunen verliehen worden sind, und ferner 
mehrere, die Indianergemeinden verliehen wurden. Hiervon 
sind aber bisher nur 46 von der Unionsregierung bestätigt 
worden. 
Der älteste dieser bestätigten Grants ist im Jahre 17*^ 
vom Könige von Spanien, der jüngste i860 von der Unions 
regierung, der vorletzte 1846 von Mexiko verliehen worden. 
Jener Grant von i860 war nur ein Tausch. Die UnionsregiC' 
rung gibt keine solchen Grants, ausser an Eisenbahncom 
pagnien zur Beförderung des Bahnbaues — dann aber in g®' 
trennten Sectionen von je einer Quadratmeile Grösse, 
Jahre i860 tauschte sie von den Erben des Louis Maria C.</div>
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