92 Cajñtcl IV. beträgt, die er im Interesse des Erwerbs überhaupt ein zugehen in der Lage ist, als vielmehr, wenigstens zu nächst und in der Regel, nur der, dass im Augenblick sein Kassenbestand die Summe seiner (im Interesse des Erwerbs) eingegangenen und fällig gewordenen Zah lungsverbindlichkeiten überschreitet. Das erhellt schon daraus, dass er das Geld immer nur unter der Bedingung bei der Bank deponirt, dass er dasselbe binnen Kurzem oder im Falle des Bedarfs sofort wieder herausnebmen kann. Würde es sich um einen Uebeifluss an Kapital überhaupt oder zum Zweck der Veranlagung handeln, so würde er es nicht bei dieser Üeponirung bewenden lassen, sondern er würde sich vielmehr Werthpapiere kaufen, zumal da für Depositen, eben mit Rücksicht auf ihre nur kurze Dauer oder rasche Kündbarkeit, doch immer nur verhältnissmässig sehr niedrige Zinsen, ja, wenn die Depositen auf Verlangen rückzahlbar sind („at call“), unter Umständen gar keine Zinsen gewährt werden Sache der Banken ist es also nicht sowohl, „Handel und Industrie mit Kapital zu unterstützen“, oder mit 46) So gewährt bekanntlich z. B. die Bank of England für Depositen in Contocorrent keine Zinsen.