94 Capitel IV. Daher ist auch, wenn es sich um die Trage nach den ßestimmungsgründeii des Zinsfusses handelt, immer der Bankzinsfuss oder Diskonto von dem Bör- senzinsfuss zu unterscheiden. Dass ein Ueberfluss oder Mangel an Geld keinen, wenigstens unmittelbaren, Einfluss auf den Börsenzins- fuss oder die Eflcctenkurse ausübt, ausser wenn der Ueberfluss oder Mangel an Geld zugleich ein Ueberfluss oder Mangel an Kapital, zum Zweck der Veranlagung, ist, was er ja keinesweges immer zu sein braucht, das unterliegt allerdings keinem Zweifel. Etwas anderes ist es dagegen mit dem Bankzinsfuss oder Diskonto. Denn jeder Ueberfluss an Geld ist eo ipso auch immer ein Ueberfluss, wenn auch nicht an Kapital überhaupt, doch an Kapital speciell in flüssigem Zustande, oder an Kasse, da, wenn man über mehr Geld verfügt, als man über haupt zur Erfüllung von ZahlungsVerbindlichkeiten be darf, man natürlich eo ipso auch über mehr Geld ver fügt, als man zur Erfüllung von speciell im Interesse des Erwerbs eingegangenen Zahlungs Verbindlichkeiten benöthigt. Und jeder Mangel an Geld muss, wenn er sich auch dem Begriffe nach nicht mit einem Mangel an flüssigem Kapital deckt, sich doch immer thatsächlich als ein Mangel an flüssigem Kapital äussern, da ihm ja nur im W ege des Kredites abgeholfen werden kann. Daher