t

Der  Zentnl-Verein  Preußischer  Bcriifsfischcr

erlaubt  sich,  den  gesetzgebenden  Körperschaften  des  deutschen  Reiches  und
des  Königreichs  Preußen  diese  Broschüre  ehrerbietigst  zu  unterbreiten  in
der  Hoffnung,  daß  die  Herren  Mitglieder  dieser  Hohen  Häuser  dadurch
auf  die  Unhaltbarkeit  der  heutigen  Fischerei-Gesetzgebung,  auf  die  Ursachen
des  unverkennbaren  Rückgangs  der  Fischerei  und  auf  die  Notstände  der
Fischer  aufmerksam  werden  möchten.  Dann  werden  sie  gewiß  Veranlassung
nehmen,  für  eine  beschleunigte  Abänderung  dieser  Gesetzgebung  einzutreten.
Wir  benutzen  bei  der  Zusammenstellung  dieser  Broschüre  Artikel,
welche  von  unserem  Vereine  selbst,  von  einzelnen  Mitgliedern  desselben
oder  von  bewährten  Kennern  der  Fischerei  ausgingen.  Aus  ihnen  geht
nach  unserem  und  unserer  Berufs-Genossen  Erachten  die  unabweisbare
Notwendigkeit  der  Abänderung  der  jetzigen  Fischerei-Gesetze  hervor,  wie
ßch  auch  die  allei»  richtige  Schlußfolgerung  daraus  ergiebt,  daß  Fischerei-Gesetze
  nur  unter  Zuziehung  von  vereidigten  „Berufsfischer-Komwissionen"
  gemacht  werden  können,  wenn  sie  segensreich  für  Fischerei
und  Fischer  wirken  sollen.
Wir  wollen  hier  darauf  Hinweisen,  daß  die  zur  Zeit  aus  Staatstiteln ­
  gewährten  Zuschüsse  leider  nicht  an  Berufsfischer-Vereine,
sondern  an  Fischerei-Vereine  gezahlt  werden,  deren  Mitglieder  Landwirte, ­
  Ärzte,  Professoren,  Regierungsräte,  Rentiers  und  Leute  der  verschiedensten ­
  Berufe  sind,  welche  sich  wohl  für  die  Fischerei  interessieren,
aber  von  derselben  über  die  Sportseite  hinaus  wenig  Verständnis  haben.
Wenn  wir  auch  den  guten  Willen  dieser  Herren  durchaus  nicht  bezweifeln,
so  glauben  wir  doch,  daß  es  besser  wäre,  bei  Verwendung  dieser  Zuschüsse
aus  Staatsmitteln  Berufsfischer-Kommissionen  zuzuziehen.
1