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Der  Schwerpunkt  der  Gesetzgebung  liegt  jetzt  auf  Maßnahmen,
welche  die  Berufsfischerei  äußerst  bedrücken;  er  muß  auf  Bestrafung  der
Raubfischerei  (wir  meinen  das  Fische-Stehlen)  und  des  massenhaften  Nehmens
zu  kleiner  Fische  gelegt  werden.  Dabei  muß  allerdings  ein  Unterschied
gemacht  werden  dahin,  ob  der  betreffende  Fischer  die  Absicht  hatte,  diese
zu  kleinen  Fische  mitzunehmen  oder  nicht.  Letzteres  kann  sehr  leicht  der
Fall  sein,  wie  jeder,  der  selbst  gefischt  hat,  bestätigen  wird.  Auch  hierüber ­
  müssen  Berufsfischer-Kommissionen  in  jedem  Bezirk  ihre  in
der  Praxis  gewonnenen  Ansichten  zur  Geltung  bringen  können,  wohingegen ­
  die  juristische  Ausarbeitung  unsern  Regierungs-Behörden  überlassen
bleiben  muß.
Ein  gänzliches  Freigeben  der  Maschenweite,  der  Länge  der  Flügel
u.  a.  m.  ist  nicht  zu  empfehlen;  es  würde  einzelne  unserer  Berufsgenossen
zu  einer  irrationellen  Wirtschaft  verleiten.  Wir  halten  es  deshalb  für
das  Richtigste,  sämtliche  Fischer-Gezeuge  durch  die  von  uns  vorgeschlagenen
Bernfssischer-Kommissionen,  und  zwar  immer  nur  für  kleinere  Bezirke,
möglichst  genau  beschreiben  und  feststellen  zu  lassen,  wobei  dem  Fischer
doch  ein  weiter  Spielraum  bei  der  Aufertigung  seiner  Netze  und  deren
Handhabung  überlassen  werden  könnte.
Um  eine  Vervollkommnung  unserer  Fischerei-Geräte  zuzulassen,  ja  um
hierzu  anzuspornen,  halten  wir  es  für  nötig,  daß  der  Fischer  eine  jede
neue  Art  von  Netzen  und  Geräten  anwenden  darf,  jedoch  sollte  dies  nur
geschehen  nach  einer  vorherigen  Meldung  bei  der  zuständigen  Berufsfischer-Kommission
  und  nach  einer  von  derselben  vorgenommenen  eingehenden
Prüfung,  von  welcher  die  Erlaubnis  zum  Gebrauch  abhängig  gemacht  wird.
Der  Zentral-Verein  Preußischer  Berufsfischer  hat  durch  eine  solche
Kommission  für  den  Regierungsbezirk  Stralsund  derartige  Feststellungen
und  Vorschläge  von  praktischen  Fischerei-Geräten  machen  lassen,  und  wäre
es  wohl  zu  wünschen,  daß  die  Behörden  wenigstens  versuchsweise  hierauf
eingingen.  Es  würde  sich  unseres  Erachtens  ergeben,  daß  dabei  sowohl
die  königlichen  Regierungen,  wie  auch  die  Fischer  bedeutend  besser  fortkommen. ­
  Die  Fischerei  würde  sich  bald  heben.  Wir  sind  indes  mit
unsern  Reform-Vorschlägen  leider  ganz  allgemein  zurückgewiesen  worden.
Wir  nehmen  deshalb  unsere  Zuflucht  zu  den  Herren  Mitgliedern
der  gesetzgebenden  Körperschaften,  und  stellen  an  dieselben  in  tiefster  Ehrerbietung ­
  das  Ersuchen:  „Die  Herren  Mitglieder  des  hohen  Reichstags
und  des  hohen  Abgeordneten-Hauses  möchten  hochgeneigtest  Veranlassung
nehmen,  zu  Gunsten  des  gegenwärtig  sehr  darnieder  liegenden  Fischerei-Gewerbes
  so  bald  als  möglich  zu  intervenieren."