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Streich-  und  Streckteichen).  Das  können  wir  freilich  im  wilden  Wasser
nur  sehr  bedingungsweise;  aber  doch  muß  auch  hier  naturgemäß,  wie  es
sonst  durch  die  Raubfische  rc.  allein  geschah,  die  Brut  so  kurz  gehalten
werden,  daß  nur  genügend  Nachzucht  übrig  bleibt.  Unsre  Gewässer  sind
oft,  soweit  sie  nicht  verunreinigt  oder  steril  gemacht  sind,  voll  dieser
Kleinfische,  aderan  brauchbaren,  marktfähigen,  also  verkäuflichen  Exemplaren
verarmt  und  ausgeraubt;  die  unermeßliche  Menge  kleiner  teilt  sich  in  die
vorhandene  Nahrung,  aber  kann,  weil  der  Konkurrenten  zu  viele  sind,
nicht,  oder  doch  nur  sehr  teilweise,  zu  brauchbaren  Fischen  werden;  denn
die  Fische  erreichen  nicht,  wie  die  Säuger,  mit  den  Jahren  eine  bestimmte
Größe,  sondern  ihr  Wachsen  hängt  allein  von  der  ihnen  zu  Gebote
stehenden  Nahrung  ab.  Solche  Gewässer  werden  niemals  etwas  ordentliches ­
  austhun,  wenn  man  sich  nicht  entschließt,  eine  gehörige  Menge
jener  Kleinfische  mit  den  Raubfischen  herauszunehmen.  Ein  Brachsen
von  5  Pfund  Gewicht  wird  gerne  mit  2  M.  und  darüber  bezahlt.  Was
aber  sind  10  Brachsen  wert,  welche  zusammen  5  Pfund  wiegen?  So
gut  wie  nichts.  Wer  kauft  so  kleine  Fische?  Neben  den  Jungfischen  der
einst  brauchbar  werdenden  Arten  sind  aber  noch  eine  Menge  kleiner  Fischarten ­
  vorhanden,  die  überhaupt  nicht  größer  werden  oder  die  als  geringwertig ­
  oder  wertlos  gar  kein  Gegenstand  des  Fanges  sind,  die  wir  aber
wunderlicherweise  durch  Maschenweitebestimmungen  schützen.  Der  Landmann ­
  und  Gärtner  vertilgt  das  Unkraut,  so  viel  er  kann;  die  erwähnten
Fischarten  sind  dasselbe  im  Wasser,  was  dem  Landmann  das  Unkraut
auf  dem  Acker  ist.  Man  soll  sie  so  viel  als  nur  möglich  vertilgen,  aber
wir  schützen  sie  durch  Gesetze  und  halten  solche  Vernichtung  kleiner  Fische
für  entsetzlich  strafbare  Missethat.
Was  nützen  die  Klagen  über  die  fischereiverderbenden  Flußkorrektionen?
was  helfen  Maßregeln  gegen  Verunreinigungen  des  Wassers  und  gegen
Fischfeinde?  was  nützen  fischereipolizeiliche  Vorschriften,  wenn  man  sich
nicht  wenigstens  einigermaßen  einig  ist  über  die  richtige  Bewirtschaftung
des  Wassers,  welches  uns  noch  für  die  Fische  übrig  geblieben  ist?  Was
sollen  auch  Genossenschaften,  wenn  sie  nicht  wissen,  wie  sie  wirtschaften
sollen,  ehe  die  richtigen  Grundsätze  für  das  Wirtschaften  festgestellt  und
anerkannt  sind?
„Erhaltung  des  Fischbestandes"  und  „Vermehrung  der  Fische",  das
soll  es  thun;  mit  diesen  Phrasen  hat  man  bisher  allein  die  Fischerei
im  süßen  Wasser  zu  heben  gemeint.  Und  doch  sind  es  nur  Phrasen.
Man  spricht  darin  allgemein  von  Fischen,  als  wenn  der  edle  Karpfen