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den  Aufschwung  zu  Wege  gebracht  haben.  Wenn  gesetzliche  Vorschriften
erlassen  werden,  so  sollte  es  nur  lokal  geschehen  für  einzelne  bestimmte
Wassergebiete  —  denn  jedes  ist  von  andern  oft  grundverschieden  —  und
auch  nur  zeitweilig  —  denn  die  Verhältnisse  eines  Wassergebietes  ändern
sich  leicht  oder  werden  geändert  —,  um  wenigstens  einigermaßen  eine
richtige  Behandlung  der  Fischerei  eines  Wassergebietes  herbeizuführen.
Die  bisherigen  Vorschriften,  allgemein  erlassen,  als  Minimalmaße,  Schonzeiten ­
  rc.,  nützen  dazu  u.  E.  garnichts,  denn  sie  widersprechen  den  im  Vorstehenden ­
  dargelegten  und  begründeten  Grundsätzen  und  hindern  die  Bewirtschaftung. ­
  Und  auch  die  Fische  ändern  je  nach  den  Wasserverhältnissen
ihre  Lebensweise.
Zum  guten  Wirtschaften  gehört  auch  die  gründliche  Kenntnis  jeder
in  dem  zu  befischenden  Wasser  vorkommenden  Fischart.  Aber  wie  sieht
es  damit  aus?  Wie  viele  Bücher  gibt  es  nicht  betr.  „Naturgeschichte  der
Fische",  aber  wie  unzulänglich  sind  sie  für  unsern  Zweck!  .  Da  stehen  die
Fische  aufgezählt  und  in  Systeme  gezwungen  —  ach!  und  wie  weit  gehen
die  Systeme  auseinander!  —  auch  über  ihre  Lebensweise  ist  einiges,  in
der  Regel  nicht  einmal  selbst  Beobachtetes,  also  Abgeschriebenes,  angeführt; ­
  aber  da  dieselbe  Fischart  in  einem  Wasser  oft  eine  ganz  andere
Lebensweise  führt,  andere  Gewohnheiten  angenommen  hat,  als  in  dem
andern,  so  sind  die  Angaben  höchst  unvollkommen.  Von  den  meisten
Fischarten  wissen  wir  über  deren  Gewohnheiten  nur  oberflächliches,  von
manchen  garnichts.  Und  selbst  die  einfachen  Beschreibungen  der  äußeren
Kennzeicken  sind  unvollkommen;  sie  passen  oft  nur  auf  ein  bestimmtes
Individuum  einer  zu  beschreibende«  Fischart  zu  einer  gewissen  Jahreszeit ­
  und  berücksichtigen  nicht,  daß  das  Äußere  mancher  Fischarten  vor,
während  und  nach  der  Laichzeit  ganz  andere  Farben  und  Formen  zeigt.
Die  gelehrten  Bücher  haben  gewiß  nach  anderer  Richtung  hin  ihren
hohen  Wert,  aber  wir  müssen  für  unsre  Zwecke,  für  das  Wirtschaften,
die  Gelehrtenschuhe  auslassen;  die  Systeme  können  wir  nicht  gebrauchen,
sondern  nur  auf  praktische  sorgfältige  Beobachtungen  in  der  Natur  selbst
—  auf  dem  Wasser  —  unsere  Wirtschaft  gründen.  Wie  wollen  wir
aber  Wirtschaftspläne  machen,  wenn  wir  die  Fische,  auf  die  es  ankommt,
nicht  gründlich  kennen!
Die  leitenden  Grundsätze  für  die  Fischerei,  für  die  Bewirtschaftung
des  Wassers,  müssen  vor  allem  erst  anerkannt  und  festgestellt  sein  und
dann  Fischereibeamte  (Oberfischmeister,  ein  praktischer  Gelehrter  oder
gescheuter  Praktiker)  für  ein  bestimmtes  Strom-  oder  anderes  Fischerei-2
