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nehmungsgeist  fehlt  es  wahrlich  nicht,  und  Staatsgelder  dürfen  doch
nicht  dazu  dienen,  unfruchtbare,  d.  h.  ertraglose  Unternehmungen  über
Wasser  zu  halten.  Aber,  so  wird  man  entgegnen,  bei  den  Engländern
spielt  ja  das  Kapital  in  der  Seefischerei  eine  große  Rolle,  warum  denn
bei  uns  nicht?  Es  ist  freilich  wahr:  das  Meer  ist  bei  Deutschland
ebenso  naß  als  bei  England;  das  ist  aber  doch  nicht  der  einzige  Faktor,
mit  dem  zu  rechnen  ist.  Da  kommt  noch  hinzu:  die  Beschaffenheit  der
Küsten,  die  Fische  mit  ihrem  Vorkommen  und  Wandern,  die  Strömungen,
die  Tiefen-  und  Temperaturverhältnisse,  der  Salzgehalt  des  Wassers  rc.,
welche  alle  ganz  verschiedene  Lebensbedingungen  für  Fische  veranlassen
und  demzufolge  ganz  verschiedene  Fangmethoden  und  Erträge  bedingen.
Wie  kann  denn  eine  Fischerei  an  schütz-  und  hafenloser  Küste  konkurrieren
mit  der  Fischerei  an  einer  Küste,  welche,  voller  Buchten  und  Einschnitte,
überall  Unterkunft  bietet  und  ansehnlichen  Tiefgang  für  Fahrzeuge  gewährt,
wie  es  bei  Engländern  und  Skandinaven  der  Fall  ist,  selbst  wenn  an
deren  Küste  nicht  mehr  und  häufiger  Fische  vorkämen  als  bei  uns.  Die
Holländer,  welche  in  Bezug  auf  Küstenverhältnisse  kaum  günstiger  gestellt
sind,  als  wir  Deutsche,  danken  ihre  Bedeutung  in  der  Heringsfischerei
wohl  dem  Umstande,  daß  sie  vielhundertjährige  Erfahrung  hinter  sich
haben;  ferner,  daß  sie  ein  Einfuhr-Verbot  für  Hering  besaßen  zu  einer
Zeit,  als  es  noch  galt,  den  von  Holländern  gesangenen  Hering  in  Holland
selbst  erst  alleinherrschend  zu  mache«.  Nachdem  dies  gelungen,  konnte
man  das  Verbot  fallen  lassen;  auf  der  Basis  des  nationalen  Verbrauchs
war  die  holländische  Heringsfischerei  existenzfähig  und  konnte  sich  nun
auch,  begünstigt  durch  die  ueu  entstehenden  Eisenbahnen,  die  umliegenden
Länder,  Westdeutschland,  Belgien  rc.,  erobern.
Wir  gehen  zur
Fischerei  aus  der  Nordsee
über.  Die  Nordsee  wird  zwar  von  manchen  Geographen  auch  „Deutsches
Meer"  genannt,  aber  das  ist  nur  eine  Benennung.  Wir  Deutsche  haben
daran  nicht  mehr  Recht  als  andere  Nationen,  und  nur  alleiniges  Recht
auf  einen  Bezirk  von  3  Seemeilen  von  der  Küste,  bezgl.  von  den  vorliegenden ­
  Inseln;  soweit  reicht  das  Staatsgebiet;  alles  übrige  ist  für
alle  Nationen  Gemeingut.
Ein  Blick  auf  die  Landkarte  muß  sogleich  zu  einem  Vergleich  unserer
Nordseeküsten  mit  denen  der  anderen  an  die  Nordsee  grenzenden  Nationen
veranlassen,  und  alsbald  die  Ungunst  der  Küstenfiguration  der  deutschen