fischerei  ist  ihr  jene  staatliche  Maßnahme,  das  absolute  Verbot  der  (Sin*
fuhr  fremden  Salzherings,  gewiß  zu  statten  gekommen.  Als  die  Industrie
festen  Boden  im  Jnlandskonsnm  gefaßt  hatte,  da  war  es  freilich  angezeigt,
solche  Beschränkung  hinwegzuräumen.  Man  wollte  exportieren,  und  es
hätte  doch  sonderbar  ausgesehen,  wenn  man  sich  selbst  um  Absatz  im
Auslande  bemüht  und  zu  gleicher  Zeit  Holland  gegen  das  ausländische
Produkt  fest  verschlossen  gehalten  hätte.  An  dem  dann  kommenden  Aufschwünge ­
  der  holländischen  Heringsfischerei  hat  deshalb  nicht  die  Aufhebung
des  Verbots  der  Einführung  fremden  Salzherings  schuld,  sondern  der
Umstand,  daß  nun  Belgien,  Deutschland  und  wohl  auch  Frankreich  zum
Konsum  der  gesalzenen  Heringe  herangezogen  wurde  und  daß  die  eminente
Verbesserung  der  Transportmittel  und  Transportwege  solche  Unternehmung
ungemein  förderte.  Wie  die  Zollgesetzgebung  den  Industriezweig  der
Zuckerfabrikation  bei  uns  geschaffen  hat,  so  und  noch  leichter  kann  sie
eine  ausgedehnte  Heringsfischerei  herbeiführen.  Nötig  sind  solche  Maßnahmen. ­
  Wir  können  nun  einmal  die  Heringe  nicht  zwingen,  an  unsre
Küsten  so  nahe  heranzukommen,  wie  sie  an  die  nordischen  und  schottischen
Küsten  kommen;  wir  bedürfen  also  zu  ihrem  Fang  größerer  und  teurerer
Ausrüstung  an  Fahrzeugen  und  Geräten  und  müssen  mit  Reisen  viele
Fangzeit  verlieren,  und  aus  diesen  einzigen,  aber  Ausschlag  gebenden
Gründen,  die  aber  auch  bei  den  Holländern  bestehen,  können  wir  mit
den  Fremden  nicht  konkurrieren,  wenn  wir  ihnen  nicht  den  deutschen
Markt  verschließen  oder  doch  wenigstens  verteuern;  darum  wird  es  nie
eine  deutsche  Heringsfischerei  zum  Blühen  und  Gedeihen  bringen,  wenn
der  Staat  ihr  nicht  zur  Konkurrenzfähigkeit  hilft  durch  einen  höheren
Einfuhrzoll  als  bisher  auf  von  Ausländern  gefangene  gesalzene  Heringe.
Es  ist  noch  die  Frage  aufgetaucht,  ob  wirklich  bloß  im  westlichen
Teile  der  Nordsee  und  bei  Norwegen  die  Heringe  in  fangwerter  Menge
vorkommen,  oder  ob  auch  im  östlichen  Teile,  also  uns  Deutschen  näher,
annähernd  ebenso  große  Mengen  zeitweilig  auftreten  mögen.  Die  Frage
ist  zwar  nicht  entschieden,  aber  man  sollte  doch  meinen,  daß  die  Nordsee,
welche  ja  in  allen  ihren  Teilen  den  Fischern  nnd  Seeleuten  wie  kein
anderes  Gewässer  bekannt  ist,  auch  in  bezug  auf  das  zeitweilige  Vorkommen ­
  der  Heringe  soweit  müßte  bekannt  sein,  daß  man  beurteilen  kann,
ob  ein  Fang  in  dem  östlichen  Teile  sich  lohnen  kann.  Mag  vor  mehreren
hundert  Jahren,  wo  vermutlich  die  Strömungs-,  Tiefen-  und  Verkehrs-  re.
Verhältnisse  andere  gewesen  sind,  dort  ein  ansehnlicher  Heriugsfang  stattgefunden ­
  haben,  und  ist  es  wohl  auch  nicht  ausgeschlossen,  daß  nach  aber-