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Stralsund,  den  5.  Juni  1891.
Geehrte  Redaktion!
Da  die  im  Artikel  „Vom  Fischzolle"  angeführten  Gründe  sich  mit
einer  Ausführung,  welche  von  mir  für  die  vorige  Nummer  bestimmt  war,
jedoch  nicht  rechtzeitig  eintraf,  um  noch  gedruckt  zu  werden,  im  wesentlichen
deckt,  ja  sogar  Wiederholungen  vorkommen  würden,  so  nehme  ich  von
einer  Veröffentlichung  derselben  Abstand,  und  bitte  nur  folgendes  zu  den
beiden  Artikeln  von  X.  und  „Vom  Fisch-Zolle"  auszuführen.
Es  ist  mir  nicht  recht  einleuchtend*),  woher  es  eine  über  den  Rahmen
unseres  Vereins  hinausgehende  Thätigkeit  sein  soll,  welcher  unsere  gesetzgebenden ­
  Faktoren  doch  wohl  keine  Sympathie  entgegen  bringen  werden,  wenn  wir
die  Fischer  gegen  die  Überfüllung  des  Marktes  mit  minderwertiger  Ware
durch  einen  Übergangszoll  in  Schutz  zu  nehmen,  eine  Kennzeichnung  derselben ­
  herbeizuführen,  einen  nahezu  neuen  Erwerbszweig  (die  Groß-Heringsfischerei
  der  Nordsee)  zu  gründen,  und  den  bestehenden  zu  erhalten
und  zu  befestigen  suchen.  Denn  wir  halten  es  für  grundfalsch  zu  sagen:
„Zoll  oder  kein  Zoll  auf  Eßware",  sondern  für  richtig  und  auch  hier
für  angebracht,  öffentlich  darüber  zu  sprechen,  welche  Vorteile  und  welche
Nachteile  ein  Zoll  auf  Hering  haben  wird.  Wir  verstehen  unter  Hebung
der  Küsten-  und  Hochsee-Fischerei  eine  Vermehrung  der  Produktion  und
gleichzeitig  den  Schutz  derselben  event,  durch  Schutzzölle,  sowie  die  Verbesserung ­
  des  Betriebes  und  möglichste  Ausnutzung  der  Verwertung,  sowie
vornehmlich  eine  genügende  Konkurrenzfähigkeit  derselben.  Wir  gehen
dabei  von  der  Ansicht  aus,  daß  durch  eine  jährliche  Unterstützung  von
Seiten  des  Staates  an  einzelne  Personen  oder  Gesellschaften,  so  zu  sagen,
das  Kind  —  als  solches  können  wir  wohl  die  Groß-Herings-Fischerei
der  Nordsee  betrachten  —  nicht  unterstützt,  sondern  verhätschelt  wird,
und  schließen  uns  dem  Artikel  „Vom  Fischzolle",  soweit  es  die  Groß-Herings-Fischerei
  der  Nordsee  betrifft,  gern  an,  wie  wir  dies  in  dem  von
uns  zurückgenommenen  Artikel  gleichfalls  ausgeführt  haben.
Anderer  Meinung  jedoch  sind  wir  beim  frischen  Häring.**)  Wir
halten  den  Zoll  auf  frischen  Hering  für  nützlich.  Der  deutsche  Hering
kommt  während  des  ganzen  Jahres  vor  mit  Ausnahme  vom  25.  Juni
bis  25.  August  circa,  also  mit  Ausnahme  von  2  Atonalen.  Während
dieser  ganzen  Zeit  wird  der  schwedische  Hering  gleichfalls  eingeführt  und
*)  Das  Nachstehende  bezieht  sich  auf  den  X.-Artikcl.  D.  Red.  d.  D.  F.-Ztg.
**)  Das  Nachstehende  bezieht  sich  auf  den  Artikel  „Vom  Fischzolle".
D.  Red.  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung.
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