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Urne  Hahnen.
Von  Karl  Paeske.
Das  neunzehnte  Jahrhundert  neigt  sich  seinem  Ende  zu.  Der  Fischer
gilt  noch  immer  als  Typus  des  Phlegmas,  der  stumpfen  Gleichgiltigkeit,
die  alles  verfallen  läßt,  aber  nichts  erbaut.  Ob  diejenigen  Schriftsteller,
welche  in  ihren  Werken  der  gekennzeichneten  Typen  bedürfen,  recht  oder
unrecht  mit  der  Wahl  des  Fischers  als  Vertreters  derselben  haben,  soll
hier  nicht  untersucht  werden.  Wer  den  Fischer  kennt,  begreift  nicht,  inwiefern ­
  Ruhe,  seine  Stärke,  auch  seine  Schwäche  sein  soll,  und  wer  jemals ­
  Fischerdörfer  gesehen  hat,  findet  sich  meistens  durch  die  saubere
Reinlichkeit  derselben  angezogen,  selten  durch  Unordentlichkeit  und  Zeichen
der  Faulheit  in  seinem  ästhetischen  Gefühle  verletzt.  '  Wenn  trotzdem
immer  wièder  Fischer  und  Fischerdörfer  als  Prügelknaben  volkswirtschaftlich, ­
  moralisch  und  ästhetisch  angehauchter  Romanschreiber  erscheinen,  muß
irgend  ein  Umstand  Veranlassung  dazu  geben.  Wo  ist  dieser  Umstand
zu  suchen?  Lebensweise  des  Fischers  und  Betrieb  der  Fischerei  haben  sich
in  dem  Jahrhunderte  der  Maschinen  und  der  Elektrizität  im  großen
wenig  verändert.  Wie  der  Fischer  heute  seine  Fischerei  betreibt,  so  ungefähr ­
  hat  dieselbe  auch  schon  sein  Großvater  betrieben,  wenn  auch  sonst
die  Zeit  nicht  unbemerkbar  am  Geschlechte  der  Fischer  vorüber  gegangen
ist.  Handel  und  Schifffahrt,  Handwerk  und  Industrie  haben  ihre  Reformatoren ­
  gefunden;  die  Fischerei  wandelt  alte  Bahnen.  Aus  dieser  Thatsache ­
  könnte  die  Folgerung  gezogen  werden,  die  Fischerei  bedürfe  keiner
Reformen.  Die  zunächst  folgenden  Betrachtungen  sollen  die  Unhaltbarkeit ­
  dieser  Folgerungen  darthun.
Wer  die  Fischerei  betreibt,  thut  es  aus  eigenem  Rechte,  oder  er
zahlt  dem  Staate  eine  Pachtsumme  für  die  Berechtigung  zum  Fischen.
Die  Feststellung  der  Pacht  erfolgt  im  Wege  des  Aufgebots  bei  größeren
Geräten  oder  im  Verwaltungswege  bei  kleineren  Geräten.  Es  kommt
vor,  daß  ein  Fischer  auf  diese  Weise  über  200  M.  pro  Jahr  an  Pacht
zahlen  muß.  Bei  dieser  Pacht  hat  der  Fischer  nur  eine  durchschnittliche
Einnahme  von  700  M.  pro  Jahr,  zahlt  also  28*h  Proz.  seiner  Einnahme ­
  für  die  Berechtigung,  sich  selbständig  ernähren  zu  dürfen,  an
den  Staat.  Einnahme  und  Steuer  stehen  ersichtlich  in  einem  bedeutenden
Mißverhältnis  zu  einander.  Es  kann  vorkommen,  daß  bei  der  ziemlich
großen  Zahl  von  Fischern  der  Staat  für  eine  Quadratmeile  Küstengewässer ­
  bis  6000  M.  vereinnahmt.  Von  Gewässern,  welche  Privatpersonen