Wie  ist  es  mit  bem  Fischercigesctzc?  Die  in  neuester  Zeit  entstandenen
Vereine  der  Berufsfischer  haben  dasselbe  einer  sachlichen  Kritik  unterzogen ­
  und  viele  Paragraphen  in  demselben  gefunden,  die  vom  Übel  sind.
Es  ist  der  große  Fehler  dieses  Gesetzes,  daß  es  zuviel  generalisiert  und
den  Verwaltungsbehörden  einen  zu  großen  Einfluß  gestattet.  „Eines
schickt  sich  nicht  für  alle".  Die  verschiedene  natürliche  Beschaffenheit
ganz  nahe  aneinanderliegender  Gewässer  kann  für  die  Fischerei  schon  verschiedene ­
  Vorschriften  nötig  machen.  Strömungen,  Breiten-  und  Tiesen-Verhältnisse,
  Eisgang,  Wasserpflanzen  rc.  wollen  berücksichtigt  sein.  Solange ­
  die  Herren  am  grünen  Tische  keine  Mittel  erfinden,  diese  Naturerscheinungen ­
  und  die  Naturgesetze,  nach  denen  diese  Erscheinungen  stattfinden, ­
  unter  ihre  Botmäßigkeit  zu  bringen,  solange  ist  es  ein  Unding,
für  Gewässer,  die  100  Meilen  auseinander  liegen,  dasselbe  Fischereigesetz
zu  erlassen.  Möglichst  weitgehende  Befugnisse  der  Verwaltungsbehörden
sind  nur  in  dem  Falle  nützlich,  wenn  in  diesen  Behörden  wohl  durchgebildete,
technische  Beamten  sitzen.  Die  Herren  Oberfischmeister,  die  wir  haben,
sind  nun  aber  nicht  aus  dem  Stande  der  Fischer  hervorgegangen,  können
also  in  allen  technischen  Fragen  wohl  kaum  kompetente  Urteile  abgeben.
Vielfach  betrachten  die  Herren  auch  die  Wahrung  der  polizeilichen  Interessen ­
  als  ihre  Hauptaufgabe.  Bureaukraten  passen  nun  aber  nicht  für
Nutzbarmachung  des  beweglichen  Meeres.  —  Es  kann  hier  nicht  der  Ort
sein,  auf  die  mangelhaften  Bestimmungen  des  jetzt  in  Gültigkeit  befindlichen ­
  Gesetzes  im  speziellen  hinzuweisen.  Die  Fischer  kennen  die  Mängel
desselben  zu  gut  und  haben  geeignete  Vorschläge  zur  Verbesserung  desselben ­
  wenigstens  für  bestimmte  Gegenden  (so  z.  B.  für  die  Regierungsbezirke ­
  Stralsund  und  Stettin)  gemacht.  Wer  helfen  will  und  kann,
braucht  nur  mit  offenen  Augen  auss  Wasser  und  mit  offenen  Ohren  in
die  Vereine  der  Fischer  zu  gehen,  dann  wird  er  gewahr  werden,  daß
Weisheit  nicht  nur  immer  in  Studierstuben  aus  dicken  Folianten  zu
schöpfen  ist.
In  unserer  Zeit  sind  die  volkswirtschaftlichen  Verhältnisse  vielfach
an  die  Öffentlichkeit  gezogen  worden.  Der  Fischer  gehört  zu  denjenigen
Ständen,  deren  Vertreter  meistens  gezwungen  sind,  von  der  Hand  in  den
Mund  zu  leben.  Vermag  das  Fischereigewerbe  eo  ipso  seinen  Mann
nicht  anständig  zu  ernähren'?  Sollte  es  dem  Fischer  nicht  möglich  sein,
auch  einen  Notgroschen  für  die  Tage  des  Alters  zurücklegen  zu  können?
Von  der  Art  der  Beantwortung  dieser  Fragen  wird  es  abhängen,  ob
man  sich  für  oder  gegen  Reform  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  zu  ent-