genommen,  daß  wir  denjenigen  Personen,  welche  sich  bei  der  Verfolgung
dergleichen  Vergehen,  der  Art,  daß  Bestrafung  eintritt,  besonders  eifrig
erweisen,  auf  ergangene,  wo  erforderlich  durch  die  vorgesetzte  Behörde  zu
bestätigende  Meldung  und  Prüfung  unsererseits  eine  angemessene  Belohnung
bis  auf  Weiteres  zusichern.  Meldungen  unter  unserer  Adresse:  Berlin  W.,
Leipziger-Platz  10.  Berlin,  den  4.  Oktober  1877.  Der  Ausschuß  des
Deutschen  Fischerei-Vereins."  Obgleich  diese  Worte  sehr  harmlos  klingen,
sind  sie  doch  gegen  den  Fischer  gerichtet.  Wie  wünschenswert  wäre  es
nicht  da,  daß  dem  Fischer  die  Fähigkeit  anhafte,  über  Stellung  des
Spitzeltums  zur  Moral  schreiben  zu  können.  Der  Fischer  muß  also
Kenntnisse  in  größerem  Maße  als  bisher  erwerben.  Die  Bildungs-Anstalten,
  welche  dem  Fischer  offen  stehen,  bedürfen  der  Reform.
Ist  im  vorstehenden  auf  die  Schäden  hingewiesen  worden,  an  welchen
das  Fischereigewerbe  leidet,  so  soll  im  nachfolgenden  versucht  werden,
Vorschläge  zu  bringen,  deren  praktische  Gestaltung  diese  Schäden  auszubessern ­
  vermögen.
Wenden  wir  uns  zunächst  wieder  dem  Steuergebiete  zu.  Der  frühere
Landwirtschaftsminister  soll  einmal  gesagt  haben,  es  gelte  nicht,  aus  der
Fischerei  für  den  Staat  Tausende  auf  die  Seite  zu  schaffen,  sondern  es
sei  Aufgabe  des  Ressortministers,  Tausende  von  existenzfähigen  Fischern
zu  erhalten.  Ganz  unsere  Ansicht.  Weshalb  kommt  man  aber  dann
nicht  zurück  von  dem  ungerechten  und  unbilligen  herrschenden  Pachtsystem?
Der  Fischer  betreibt  sein  Gewerbe.  Er  braucht  dazu  ein  Kapital,  Körperkraft, ­
  Mut,  Ausdauer,  Intelligenz,  Geduld  —  lauter  Eigenschaften,  die
man  dem  guten  Staatsbürger  wünscht,  und  die  man  in  anderen  Verhältnissen ­
  nicht  durch  besondere  Maßnahmen  einzudämmen  sucht,  wie  etwa
allzu  große  Disposition  für  geistige  Getränke  durch  ein  Trunksuchtsgesetz.
Der  Fischer  will  gerne  mit  dem  Kapitale,  welches  er  zur  Ausübung
seines  Gewerbes  gebraucht,  zur  Gewerbesteuer  herangezogen  werden;
er  empfindet  aber  bitter,  daß  Eigenschaften,  die  gewöhnlich  belohnt,  bei
ihm  mit  schweren  Abgaben  belastet  werden.  Deshalb,  ihr  Gesetzgeber,
schafft  ein  Gesetz,  welches  den  Fischer  zu  einer  Gewerbesteuer  heranzieht,
erlaßt  ihm  aber  die  Pacht,  die  bei  Arbeitslust,  bei  Fleiß  progressiv  wächst,
da  jedes  einzelne  Gerät  gepachtet  werden  muß.  Das  jüngst  erlassene
Gewerbesteuergesetz  ist  auch  für  ein  Steuergesetz  für  den  Fischer  als  Muster
zu  betrachten.  Der  Fischer  wird  es  als  Wohlthat  empfinden  und  den
beteiligten  Faktoren  danken,  wenn  ein  solches  Gesetz  für  ihn  zustande
kommt.  Laßt  den  Fischer,  der  arbeiten  mag,  ruhig  arbeiten;  was  er