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Einfluß  auf  Gestaltung  der  Gesetzgebung  zustehen,  d.  h.  es  müssen  amtliche, ­
  anerkannte  Organe  geschaffen  werden,  welche  in  Fragen,  die  Fischerei
betreffend,  zu  hören  sind.  Es  gibt  Handelskammern,  die  Handelsfragen
begutachten;  Ärztekammern  und  Handwerkerkammern  werden  angestrebt;
Fischereikammern  müssen  wir  fordern,  wenn  die  Fischerei  hochkommen,
wenn  der  Fischer  an  das  Wohlwollen  der  Regierung  für  ihn  glauben
soll.  Die  Berufsfischer-Kommissionen,  wie  sie  nach  dem  Statut  des  Vereins
der  Berufsfischer  für  das  Königreich  Preußen  gewählt  worden  find,  bekunden, ­
  daß  die  Fischer  das  Bedürfnis  nach  dieser  Richtung  hin  fühlen.
Den  gewählten  Kommissionen  fehlen  aber  staatliche  Anerkennung  und
jegliche  Rechte.  —  Im  Interesse  der  Gleichheit  aller  Staatsbürger  werden
nun  die  Fischerkammern  oder  -Kommissionen  nicht  von  einem  Vereine,
sondern  von  der  Gesamtheit  aller  Fischer  eines  Regierungsbezirkes  zu
wählen  sein.  Diese  Kammern  müssen  gesetzlich  bei  Herausgabe  von  Verordnungen, ­
  welche  fischerei-technische  Fragen  betreffen,  gehört  werden;
über  wirtschaftliche  Fragen,  welche  die  Fischerei  betreffen,  müssen  sie  verpflichtet ­
  werden,  auf  Verlangen  der  Regierung  ein  Urteil  abzugeben.
Ferner  müßte  ihnen  die  Berichterstattung  über  den  Stand  der  Fischerei
in  längeren  Zeitabschnitten  zustehen.  Den  Fischereikammern  müßte  das
Petitionsrecht,  ferner  den  einzelnen  Mitgliedern  gestattet  werden,  Anträge
zu  stellen,  über  welche  die  Kammern  zu  beschließen  hätten.  Endlich
Nlüssen  für  Fischereikammern  Hoheitsrechte  gefordert  werden.  Dahin
rechnen  wir  die  Prüfung,  ob  jemandem  der  Erlaubnisschein  zu  erteilen
pder  zu  versagen  sei,  und  die  Disziplinarstrafgewalt  für  fischereipolizeiliche
Übertretungen.  Gegen  die  Mitwirkung  von  Regierungs-Kommissaren  in
der  Kommission  wäre  nichts  einzuwenden;  durch  solche  Fischereikammern
üiürde  nicht  nur  einem  fühlbaren  Bedürfnisse  abgeholfen  werden,  dieselben
würden  auch  das  Ansehen  des  Fischers  heben  und  so  ausgleichend  und  versöhnend ­
  wirken,  was  gerade  in  jetziger  Zeit  nicht  hoch  genug  anzuschlagen  ist.
Wer  am  Schluffe  des  neunzehnten  Jahrhunderts  hoch  kommen  will,
darf  nicht  vernachlässigen,  seinen  Geist  zu  bilden  und  etwas  zu  lernen.
Will  der  Fischer  in  eine  höhere  gesellschaftliche  Stellung  einrücken,  so  hat
auch  er  das  wohl  zu  beachten.  Es  gibt  ja  leider  noch  heute  sehr  viele
Fischer,  welchen  jegliches  Schreiben  mehr  Mühe  macht  als  das  Ziehen
des  schwersten  Zugnetzes.  Woran  liegt  das?  der  allergrößte  Teil  der
Fischer  empfängt  seine  Bildung  in  der  Volksschule.  Es  soll  nun  dieser,
ìvie  sie  heute  ist,  kein  direkter  Vorwurf  daraus  gemacht  werden,  daß  es
înit  den  Kenntnissen  des  Fischers  hapert.  Wir  müssen  aber  unbedingt