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zu  weit  gehen,  und  auf  dem  Punkt  stehen  wir  heute!  Der  Fischer  hat
manchmal  eine  starke  Familie,  aber  auch  ohnedem  hat  er  sein  tägliches
Brod  sauer  genug  zu  verdienen.  Brod  für  die  Seinen  soll  da  sein,  aber
Wind  und  Wetter  spielen  eine  Rolle.  Er  muß  im  Drange  seiner  Verantwortlichkeit ­
  zusehen,  wie  es  wird.  In  seiner  Not  thut  er  dann  oft,
was  er  garnicht  will:  er  stiehlt  von  dem,  was  seine  Vorfahren  als  ihr
gutes  Recht  betrachteten;  er  muß  schwere  Strafe  zahlen.  Geld  hat  er
manchmal  auch  nicht  dazu,  und  so  treibt  ihn  die  Not  immer  weiter.
Der  beaufsichtigende  Beamte  mag  ja  auch  garnicht  ein  so  böses  Herz
haben,  die  Pflicht  mahnt  ihn  aber  —  und  der  Bösewicht  geht  seiner  bisherigen ­
  Gerechtsame  verlustig.  Die  letzte  Anzeige  ist  ihm  verhängnisvoll
geworden,  denn  der  Oberfischmeister  ist  ermächtigt,  bei  fortdauernden  Gesetzesübertretungen ­
  dem  Fischer  den  Willzettel  zu  entziehen.  Es  ist  mir
zwar  nur  ein  Fall  bekannt,  aber  der  Mann  thut  mir  heute  noch  leid,
denn  er  leidet  heute  noch  an  den  Folgen.  Der  Fischer  hat  viel  zu
kämpfen,  er  muß  kämpfen  mit  Wind  und  Wetter,  mit  brodloser  Zeit  und
gegen  das  Gesetz.  Wie  es  thut,  wenn  nach  langem  trostlosen  Harren
aus  Verdienst  diese  Hoffnung  zu  Schanden  gemacht  wird,  weiß  nur  der
zu  beurteilen,  der  es  durchgemacht  hat.  Er  allein  weiß  auch  nur  Auskunft ­
  zu  geben  über  Fischerei-Angelegenheiten.  Sachkenner  sind  ja  auch
schon  pro  forma  zugezogen  worden  zum  Erteilen  von  Auskunft  über
Fischerei-Angelegenheiten.  Ob  sie  ihre  Stimme  aber  wirklich  abgeben
konnten  oder  überhaupt  darnach  befragt  wurden,  scheint  mir  zweifelhaft.
Mögen  die  Kollegen,  die  das  Vertrauen  ihrer  Mitkollegen  dazu  berufen,
sie  zu  vertreten,  an  maßgebender  Stelle  ihre  Stimmen  hören  lassen,  den
keilenden  Kreisen  Aufklärung  darüber  verschaffen,  daß  nicht  Lust  zu  rauben,
es  gewesen,  wenn  der  Fischer  hier  und  dort  das  Gesetz  übertreten  hat.
Er  ist  sich  jederzeit  bewußt  gewesen,  daß  er  wider  Gesetz  und  Ordnung
verstoßen,  jedoch  die  Not  und  das  grausame  Gesetz  hat  ihn  dazu  gezwungen. ­
  Er  hat  sein  Netz  ausgeworfen  mit  der  Überzeugung,  daß  er
es  wohl  nicht  mit  heiler  Haut  einziehen  würde,  aber  der  Trieb  der  Selbsterhaltung ­
  und  das  Bewußtsein,  daß  seine  Familie  zu  Hause  Hunger
leidet,  hat  ihn  den  Mut  dazu  gegeben.  Tausende  von  Netzen  sind  im
Laufe  der  Jahre  eine  Beute  des  Fiskus  geworden,  obschon  sie  von  den
Eigentümern  in  vielen  Fällen  noch  garnicht  bezahlt  waren  und  das  Geld
dazu  erst  verdient  werden  sollte.  Es  kommen  noch  andere  Fälle  in  betracht. ­
  Der  Zeitpunkt  der  Pachtzahlung  kommt  heran;  man  bittet  um
Stundung  der  fälligen  Jahrespacht,  die  Genehmigung  der  Stundung  bleibt