70

aber  in  der  Regel  viel  länger  aus  als  der  Exekutor  aus  der  nächsten
Kreisstadt,  und  jetzt  treibt  den  Fischer  die  Furcht  vor  Pfändung  dazu,
sich  das  Geld  zu  leihen.  Wann  er  es  wieder  zurückzuerstatten  vermag,
ist  sein  Geheimnis,  aber  leicht  wird  es  ihm  wohl  nicht  werden.  —  So
mancher  Seufzer  über  die  hochgesteigerten  Pachtgelder  ist  schon  über  die
Lippen  gegangen,  so  mancher  stille  Wunsch  ist  laut  geworden  über
etwaige  Versuche,  durch  Anträge  um  Pachtermäßigung  bei  den  königlichen ­
  Regierungen  einzukommen.  Hierzu  fehlte  bis  dahin  jedes  Vertrauen ­
  seitens  des  Fischers,  daß  von  der  Behörde  seine  Bitten  berücksichtigt ­
  werden.  Er  trug  sein  Joch  ruhig  weiter.  Durch  Pachtermäßigung
wäre  ihm  schon  etwas  geholfen.  Viele  Fischer  fischen  die  einzelnen  Netzarten ­
  nicht  das  ganze  Jahr  hindurch,  so  z.  B.  unser  Zeesener.  Derselbe
fischt  meistenteils  seine  Zee  se.  Die  Zeese  hat  aber  auch  Zeiten,  wo  sie
nichts  bringt.  Man  findet  sich  veranlaßt,  mit  anderen  Netzen  zu  fischen  und
macht  zu  diesem  Zwecke  gewöhnlich  für  100  Meter  Läderingsnetz,
per  Meter  20  Pfg.  —  20  M.,  zum  Herbst  frei,  um  doch  nicht  brodlos
zu  liegen,  denn  vom  15.  Oktober  ab  ist  die  Aalzeese  verboten.  In  vielen
Fällen  gelingt  es  nicht  immer,  gleich  lohnend  zu  verdienen;  gewöhnlich
kommen  die  Fische  mit  dem  Winter.  Hat  der  Fischer  nicht  das  Glück,
von  diesen  Zugfischen  etwas  zu  fangen,  so  muß  er  mit  seinen  Läderingsnetzen
  bis  zum  offenen  Wasser,  gewöhnlich  bis  zum  Frühjahr,  warten,
da  er  dieselben  bei  der  Eisfischerei  nicht  verwerten  kann.  Hat  er  das
Glück  einen  langen  Winter  zu  haben,  etwa  bis  Ende  März,  so  kann  er
für  20  M.  Pacht  etwa  14  Tage,  manchmal  auch  etwas  länger,  fischen,
denn  am  10.  April  fängt  die  Schonzeit  an,  in  welcher  das  Läderingsnetz ­
  bei  Geldstrafe  und  Konfiskation  verboten  ist.  Um  nicht  mit  dem
Gesetz  in  Konflikt  zu  kommen,  macht  er  sich  100  Meter  einfache
Netze,  per  Meter  10  Pfg.,  frei.  Diese  fischt  er  höchstens  einen  Monat
im  Jahr.  Er  hat  außerdem  noch  Brachsennetze,  100  Meter  =
10  Mark;  hat  er  hierin  wiederum  Unglück,  so  giebt  er  sein  Geld  umsonst ­
  weg,  und  das  kommt  sehr  oft  vor.  Da  die  Zeese  36  M.,  Läderingsnetz ­
  20  M.,  einfache  Netze  10  M.,  Brachsennetze  10  M.  kosten,  so  zahlt
er  mindestens  in  Summa  76  M.  für  die  Fischerei  bei  offenem  Wasser.
Wie  aus  Obenstehendem  ersichtlich,  wäre  eine  erhebliche  Pachtermäßigung ­
  nicht  allein  am  Platze,  dem  Fischer  müßte  auch  das  Recht
zustehen,  das  Netz,  welches  er  fürs  Jahr  bezahlt  hat,  auch  das  ganze
Jahr  zu  fischen,  namentlich  das  Läderingsnetz.  Es  wäre  damit  einem
lang  gefühlten,  dringenden  Bedürfnisse  abgeholfen.
Wünschen  wir,  daß  an  maßgebender  Stelle  eine  Erkenntnis  unserer