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Notlage  Platz  griffe,  eine  gründliche  Reform  unserer  Fischerei-Verhältnisse ­
  vorgenommen  würde,  und  wolle  man  uns  erlauben,  hierzu  Stellung
zu  nehmen,  so  bitten  wir,  durch  weitgehende  Änderung  der  Fischerei-Gesetze ­
  und  Verordnungen  uns  wieder  zum  ehrlichen  Manne  zu  machen,  anstatt ­
  zum  Räuber.
Wir  bitten:  eine  lohnendere  Ausbeute  der  Fischerei  zu  unterstützen
durch  weniger  lästige  Gesetze  und  Polizei-Verordnungen.  Lasse  man  uns
die  Fische  fangen,  wenn  sie  zu  haben  sind,  aber  strafe  man  mit  hohen
Strafen  jeden  Fall,  wo  es  sich  um  Zerstörung  von  Fischbrut  handelt,
so  wird  der  Segen  für  die  Zukunft  nicht  ausbleiben.
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Hierzu  müssen  wir  von  Vorstands  wegen  bemerken:
Die  heutigen  Schonreviere  in  den  Küsten-Gewässern  sind  in  solcher
Weise  vergrößert,  mehr  als  dies  im  Gesetz  vorgesehen  worden  ist,
daß  man  sich  über  die  Klage  der  Küstenfischer  in  unserer  Gegend  nicht
wundern  kann,  und  wenn  einige  Herren  glauben,  dadurch  die  Fischerei
zu  heben,  so  gehen  sie  weit  fehl,  denn  große  Schonreviere  sind  ein  Antrieb
für  die  „schwarze  Bande"  (so  nennen  die  Fischer  hiesiger  Gegend  diejenigen, ­
  welche  sich  Jahr  ein,  Jahr  aus  von  der  Fischerei  ernähren,  aber
niemals  einen  Wittzettel  nehmen,  sondern  stets  unberechtigt  fischen),  während
der  Schonzeit  mit  aller  Macht  in  den  Schonrevieren  zu  fischen,  was  denn
auch  gelingt,  da  die  Aufsichtsbeamten  nicht  in  jedem  Schonrevier  sein
können.  Werden  die  Leute  abgefaßt,  so  fitzen  sie  einfach  ihre  Strafe  ab,
da  sie  nichts  zu  verlieren  haben.  Ja,  diese  Leute  wissen  sehr  genau,  daß,
wenn  sie  sich  bittend  an  die  Behörden  wenden,  es  ihnen  gestattet  wird,
die  Strafe  im  Winter  abzusitzen,  wo  es  nichts  zu  räubern  gibt.  Wenn
man  diese  großen  Schonreviere  beibehält,  muß  man  die  Schonzeit  vom
10.  April  bis  1.  Mai  unbedingt  fallen  lassen  und  dieselbe  nur  vom  1.  Mai
bis  10.  Juni  beibehalten.  Beides  zu  gleicher  Zeit  ist  der  Nagel  zu  dem
Sarge  des  Fischers,  da  dann,  wie  das  heute  geschieht,  nur  die  „schwarze
Bande"  unterstützt  und  vergrößert  wird.
Wenn  der  Einsender  sagt,  daß  Verordnungen  mit  Recht  bestehen,
aber  auch  zu  weit  gehen  können,  und  daß  wir  auf  dem  Punkt  heute
anlangten,  so  hat  er  nur  die  Gedanken  jedes  Fischers  zum  Ausdruck  gebracht. ­
  Es  ist  wahr,  daß  nach  dem  heutigen  Gesetz  der  Fischer  gezwungen
wird,  das  Gesetz  zu  übertreten,  und  würde  es  noch  trauriger  aussehen,
wenn  der  Fischer  nicht  ein  so  guter  Staatsbürger  wäre.  Doch  deshalb,
weil  er  ein  guter  Staatsbürger  ist,  sollte  man  seinen  Wünschen  Rechnung