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vermögensrechtlichen  Seite  der  Verein  günstige  Resultate  erzielen,  so
wurde  der  Herr  Präsident  bereit  sein,  den  Antrag  von  neuem  in  Er-Wägung
  zu  ziehen.
Inzwischen  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  Verein  -  wenn  er  keine
Korporationsrechte  erhält  —  was  auch  nicht  gerade  erforderlich,  wenn  schon
ganz  gut  ist  -  gar  keiner  offiziellen  Bestätigung  bedarf,  da  er  eine  Versicherung ­
  seiner  Mitglieder  nicht  bezweckt.  Hieraus  ergiebt  sich  gleichzeitig,
dap  die  Zweig-Vereine  auch  keiner  Bestätigung  bedürfen,  wie  ein  Schreiben
des  Magistrats  zu  Barth  an  den  dortigen  Fischerei-Verein  klar  beweist,
wonach  der  Herr  Regierungs-Präsident  zu  Stralsund  zu  erkennen  gegeben
hat:  „daß  das  Statut  der  landespolizeilichen  Genehmigung  nicht  bedürfe,
weil  aus  den  Statuten  llicht  zu  entnehmen  sei,  daß  der  gedachte  Verein
a  3  mi  8erMerungS,8erein  gegrünbet  iß,  ba  n#  §  1  ber  Statuten  ber
Ķck  des  Vereins  ein  sehr  allgemeiner  sei,  nämlich  „der  Schutz  und  die
Förderung  der  Interessen  und  Rechte  seiner  Mitglieder".
Hier  möchte  ich  noch  anführen,  daß  es  genügt,  wenn  die  Versammlungen ­
  der  Zweig-Vereine  beim  Ortsvorsteher  oder  Bürgermeister  angemeldet ­
  werden.

inzwischen  machte  ich,  wie  ich  dies  bereits  vor  dem  allgemeinen  Fischertage ­
  gethan,  noch  vielfache  Reisen  nach  Ortschaften  und  Gegenden,  welche
vorzugsweise  von  Berufsfischern  bewohnt  sind,  um  durch  eingehendere  Vortrage ­
  und  Beratungen  über  die  Zwecke  und  die  Ziele  des  Vereins  teils  die
gewünschte  Aufklärung  zu  geben,  hauptsächlich  aber  auch,  um  dadurch  auf
me  schnellere  Bildung  von  Zweig-Vereinen,  deren  Zahl  erfreulicher  Weise
bereits  auf  75  angewachsen  ist,  hinzuwirken,  und  den  in  solchen  Angelegenheiten ­
  bekanntlich  unerfahrenen  Fischern  mit  Rat  und  That  helfend  zur
Seite  zu  stehen.  So  unternahm  ich  zu  diesem  Zweck  beispielsweise  15  verschredene
  Reisen  nach  Fischerorten  und  eine  Reise  zur  Besprechung  über
Vereins-Angelegenheiten  mit  dem  stellvertretenden  Vorsitzenden  nach  Berlin
deren  Gesamt-Unkosten  sich  auf  weit  über  300  M.  belaufen,  wofür  ich  indessen ­
  dem  Vereine  nur  150  M.  berechnete  und  auf  das  Übrige  Verricht
leiste.  Außer  diesen  Reisen  habe  ich  eine  Reise  nach  dem  Kurischen  Haff
fur  notwendig  gehalten,  da  ich  mehrfach  durch  Fischer  der  dortigen  Gegend
aufgefordert  wurde,  über  die  Zwecke  und  Ziele  des  Vereins  persönlich  Auskunft ­
  zu  erteilen,  und  sind  in  Ostpreußen  bis  dato  über  500  Mitglieder
fest  be.getreten  und  steht  zu  erwarten,  daß  sich  diese  Zahl  noch  bedeutend
erhöhen  wird.
Die  Reise  nahm  ungefähr  18  Tage  in  Anspruch,  und  berechne  ich